Richard Hucke

"Die Grafen von Stade" 1956

A. DIE MITGLIEDER DER FAMILIE AUS DEM HAUSE DER GRAFEN VON STADE UND IHRE DYNASTISCHEN VERBINDUNGEN

Luger (+ 929) und andere Träger seines Namens im 9. Jahrhundert
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Der erste quellenmäßig einwandfrei belegbare Angehörige aus der Familie der Grafen von Stade ist ein sächsischer Edler namens Luder (Liutheri, Lutteri), der am 4. September 929 in der Schlacht bei Lenzen an der Elbe fiel. Thietmar von Merseburg nennt ihn seinen Urgroßvater. Sein Name erscheint auch in dem gleich zu erwähnenden Fuldaer Dyptichon aus dem 10. Jahrhundert. Dort ist ebenfalls seine Gemahlin Suuanihilt verzeichnet, deren Todestag der 13. September ist. Falls Luder bereits Graf im Mündungsgebiet der Elbe und Weser gewesen ist, wird seine Amtszeit frühestens etwa um 900 begonnen haben.
Sabine Krüger nimmt an, dass eine Verwandtschaft Luders mit einem seit 822 auftretenden Lothar, der als Zeuge in den Corveyer Traditionen nachweisbar ist, bestanden habe. 860 sei ein anderer Träger dieses Namens in Koblenz, 876 bei Schlichtung des Thüringer Zehntstreites in Ingelheim zugegen gewesen. Dieser soll Besitz in Tüste bei Wallensen gehabt haben und 880 in einer Schlacht gegen die Dänen (bei Ebstorf ?) gefallen sein.
Scheid versuchte nachzuweisen, dass eine Schwester Ottos des Erlauchten (Vater König HEINRICH I.) namens Enda die Gemahlin des 880 gefallenen Lothar ist. Für diese These, die noch vor kurzem von Ortwin Meier wiederholt wurde, gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Es ist daher wenig wahrscheinlich, dass der 880 gefallene Lothar, dessen Sohn dann fast 50 Jahre Graf gewesen sein müßte (von 880-929), und die LIUDOLFINGERIN Enda die Eltern Luders gewesen sind.

Graf Heinrich I. (929-ca 976) und seine Familie
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Luders Nachkommen sind außer zahlreichen späteren chronikalischen Nachrichten durch ein einziges zeitgenössisches Dokument bekannt, das die älteste heute noch erhaltene Aufzeichnung über die Stader Grafen darstellt. Es ist eine Namensliste - in der Form eines Dyptichons angeordnet, - die in dem aus dem 8. Jahrhundert stammenden Ragyndrudiscodex am Ende des 10. Jahrhunderts eingetragen wurde. Harenberg und Wedekind erkannten bereits im Anfange des 19. Jahrhunderts, dass es sich um Namen der Stader Grafen handelt. Scherer bezeichnet den Grafen Heinrich irrtümlich als BABENBERGER.
Vermutlich erfolgte die Eintragung der gräflichen Familie in die als Reliquie (Buch des Lebens) verehrte Handschrift auf Grund einer größeren Schenkung an die Kirche. Der Codex wurde seit dem 9. Jahrhundert in Fulda aufbewahrt.
Die Namen sind in folgender Weise aufgeführt:
         Heinrich comes     Hiltigard
         Liutheri                 conjunx (sic)
         Heinrih (sic)          eius
         (Liutheri               Hiltigard
         (Udo                    filia eorum
         Sigifrid
         Suuanihilt
         Gerburg
         Juditha
         Gerburc (sic)
         Haduuich
         Cunigund

Bevor wir die einzelnen Personen eingehender besprechen, sei kurz eine Erläuterung des Dyptichons vorausgeschickt. Heinrich der Kahle, der Sohn Luders, und dessen zweite Gattin Hildegard stehen als derzeitige Familienoberhäupter an der Spitze. Für Hildegard, deren gleichnamige Tochter den Herzog Bernhard Billung heiratet, ist das Dyptichon außer dem CHR R die einzige Quelle. Dann folgte Luder sowie die Söhne Heinrichs I.: Heinrich II. (Bonus), Luder-Udo (der Stammvater der CATLENBURGER) und Siegfried. Die Aufzählung der Frauen beginnt mit Suuanihilt. Es bleibt offen, ob Gerburg die Schwester Heinrichs oder seine Frau gewesen ist, auch für sie ist hier der einzige Beleg. Sie wird vielleicht als Patentante der zweiten Gerburg (einzige Erwähnung), der ältesten Tochter Heinrichs, einzusetzen sein. Zwischen diesen beiden steht die erste Frau Heinrichs, Judith aus Rheinfranken, es folgen Hadwich, die uns durch Thietmar bekannte Äbtissin von Heeslingen und Cunigunde, Thietmars Mutter.
Es fällt auf, dass in dieser Quelle zwei Namen fehlen, deren Träger man als Brüder Heinrichs I. bezeichnet hat. Es ist erstens der bei Thietmar von Merseburg bezeugte Abt Thietmar von Corvey (983-1001), der wegen seines Namens zur Familie gehören könnte. (So trägt Hildegards Sohn  sowie wiederum dessen Sohn diesen Namen). Weitere Belege fehlen. Ebenfalls nicht im Dyptichon erscheint der bei Widukind als Bruder Heinrichs I. genannte Siegfried. Letzterer zeichnete sich in einem Slavenfeldzug Hermann Billungs aus, der um 955 stattgefunden hat. Der Name Siegfried tritt mehrfach bei den uns bekannten Mitgliedern der Grafen von Northeim, wie auch weiterhin in der Stader Familie auf; ferner lassen einige Hinweise aus dem 12. Jahrhundert (Güterbesitz der NORTHEIMER zwischen Niederelbe und - weser) eine enge Verwandtschaft der beiden Häuser vermuten. Daher versucht Uslar-Gleichen (Abstammung) diesen Siegfried von Stade als Vater des um 982 bis 1002 auftretenden Grafen Siegfried von Northeim zu bezeichnen. Für seine Behauptung kann Uslar-Gleichen, wie er selbst zugibt, keine positiven Beweise liefern. Seine diesbezüglichen Versuche müssen als gescheitert betrachtet werden; die Verwandtschaft des Stader Grafenhauses mit den NORTHEIMERN kommt erst um 1060 (durch Oda von Werl und ihre Mutter Richenza) zustande.
Das Todesjahr Heinrichs I. wird etwa um 975/76 anzusetzen sein. Noch im Jahre 974 beteiligte er sich an dem Feldzug OTTOS II. gegen die Dänen. Der Todestag war nach dem Chr R am 10. Mai.
Nicht nur die lobende Erwähnung Heinrichs und Siegfrieds bei Widukind von Corvey, sondern auch die Erzählung Thietmars, dass Heinrich einen besonderen persönlichen Einfluß auf den ihm blutsverwandten Kaiser OTTO I. gehabt habe, läßt vermuten, dass diese Blutsbindung sehr eng gewesen ist. Versuchen wir daher, das Verhältnis Heinrichs zu denLIUDOLFINGERN und besonders zu OTTO DEM GROSSEN genealogisch zu klären.
Schon der Name Heinrich deutet, wie Marianne Wenger in ihrer Untersuchung der Königsverwandten ausführt, auf Zusammenhänge mit der Sippe der LIUDOLFINGER hin. Auch der Name Bruno, den einer der Söhne Cunigundes trägt, bestärkt die Vermutung.
Nachweisen läßt sich allerdings nur die Verwandtschaft von Judith, der ersten Gemahlin Heinrichs, mit dem Kaiserhaus. Judiths Cousine, - das ist Ida, die Tochter Hermanns von Schwaben (927-949), - heiratete Liudolf, den Sohn des Kaisers im Jahre 948. Dagegen ist bemerkenswert, dass der Kaiser die Patenschaft (patrinus) für eine Tochter Heinrichs des Kahlen übernahm. Es ist durchaus möglich, dass OTTO DER GROSSE dabei in Vertretung seiner Schwester Hathuihandelte, deren Name der jungen STADERIN gegeben wurde. Hathui hieß übrigens auch die MutterKönig HEINRICHS, also Großmutter OTTOS [Vielleicht war der 929 gefallene Luder ihr Bruder ].
Uslar-Gleichen vermutet, dass Heinrich der Kahle mit einem Grafen Heinrich identisch sei, der 927 in Salz (Ostfranken) auftritt und als Verwandter König HEINRICHS I. (propinquus) bezeichnet wird. Am gleichen Ort tritt dieser Heinrich noch einmal im Jahre 931 auf. Schlesinger glaubt, dass es sich hier um einen Grafen handelt, der im östlichen Franken beheimatet ist und der seit 912 in Kaiserurkunden genannt wird. Der fränkische Graf gehört also schon in eine frühere Generation und war Zeitgenosse Luders.
Judith, die erste Frau Heinrichs des Kahlen war eine KONRADINERIN, gebürtig aus Rheinfranken. Sie gebar ihrem Gatten drei Töchter, die sowohl das Dyptichon als auch der Sächsische Annalist nennt. Judiths Todestag ist der 16. Oktober, das Todesjahr wird vor 973 anzusetzen sein. Bei der Ordination ihrer Tochter Hathui im Kloster Heeslingen war nämlich nur ihr Vater zugegen, wie Thietmar ausdrücklich berichtet. Judiths Vater war Graf Udo (im Rheingau und in der Wetterau, + 949), den Thietmar als "amicus regis" bezeichnet, der Bruder Hermanns I. von Schwaben, Vetter König KONRADS I.
Udos Name erscheint erstmalig in N-Deutschland beim zweiten Sohn der Judith, dem man die Namen der Großväter gab (Luder-Udo). Später nannte man das ganze Stader Geschlecht nach ihm "UDONEN". Helmhold kennzeichnet Erzbischof Hartwig von Magdeburg geradezu als Angehörigen des alten UDONEN-Stammes (de antiqua Udonum prosapia) und Hartwigs gleichnamiger Onkel und Magdeburger Amtsgenosse wird, obwohl er selbst kein STADER ist, als "Udo" bezeichnet. Es ist möglich, fast alle Träger des Namens "Udo" [zum Beispiel die Grafen Udo aus Catlenburger und Reinhäuser Geschlecht. Aus dem letzteren stammte Bischof Udo von Hildesheim (1079-1114). Ferner Bischof Udo von Naumburg (1125-1148), Sohn Adelheids von Stade und Ludwigs des Springers. Nur die Herkunft des Bischofs Udo von Osnabrück (1137-1141), vorher Propst zu Hildesheim, ist nicht nachzuweisen.], die in den Quellen des 10.-13. Jahrhunderts als Angehörige sächsischer Dynastengeschlechter auftraten, als Nachfahren des Rheinfranken Udo von der Wetterau und seiner Tochter Judith einzuordnen.
Die zweite Gemahlin Heinrichs I. hieß, wie ihre einzige Tochter, Hildegard, und starb an einem 11. Juni.

Graf Heinrich II (ca 976-1016)
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Heinrich II. erhielt den Beinamen "Bonus". Nur er kann nach dem Tode seines Vaters der amtierende Graf gewesen sein. Als solcher ist Heinrich II. zwar erst um 990 belegt. Er ist 993 in Brandenburg, kämpft 994 gegen die Seeräuber bei Stade, - beide Male zusammen mit seinem jüngeren Brüdern Luder-Udo und Siegfried - und hat auch nach 1002, dem Zeitpunkt, der einer irrtümlichen Meldung im Chr R und bei Albert Kanoniker in Hildesheim gewesen sein soll, die Geschicke der Grafschaft weiterhin geleitet. Er ist vielleicht auch der 997 bei Pöhlde auftretende Graf, der hier die Geschäfte für seinen 994 gefallenen Bruder Luder-Udo führte, und Vormund seiner Neffen Udo und Heinrich von Catlenburg war.
1003 intervenierte (Graf!) Heinrich der Gute zusammen mit Bernhard Billung in einer Kaiserurkunde zu Allstedt. 1017 empfängt sein jüngster Bruder Siegfried "den Comitat seines Bruders Heinrich" (comitatum fratris Heinrici) aus der Hand des Kaisers. Auch Thietmar spricht anläßlich seines (Heinrichs II.) Todes, am 2. Oktober 1016 von ihm als "Graf". Berücksichtigt man nun, dass er 994 bereits einen Sohn Siegfried als Geisel stellen konnte, der im Jünglingsalter gewesen sein wird, so ist klar, dass Heinrich II. wohl nie Kleriker gewesen ist.
Seine Frau Mechthild stammt aus Schwaben. Ihr Todestag ist der 19. Oktober. Das Jahr ist nicht bekannt. Sie und ihr Gemahl wurden in Harsefeld begraben. Der einzige Sohn aus der Ehe Heinrichs des Guten mit Mechthild, Siegfried, wurde im Juni 994 als Geisel für seinen Vater den Seeräubern übergeben, die ihn nach der unbesonnenen Flucht seines Onkels Siegfried so gräßlich verstümmelten, dass er 4 Monate später, am 26. Oktober, seinen Verletzungen erlag.

Luder-Udo (+ 994), der Stammvater der Grafen von Catlenburg und seine Söhne
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Der zweite Sohn Heinrichs I., Luder-Udo, fiel am 23. Juni 994 in dem erwähnten Gefecht gegen die Seeräuber. Auch er hatte an dem Feldzug gegen Brandenburg teilgenommen. Das erste Mal treffen wir Luder-Udo um 990 an, als er zusammen mit Markgraf Ekkehard von Meißen, Siegfried von Walbeck und anderen ostfälischen Grafen auf Befehl der Kaiserin Theophanu dem Miseco I. (Herzog von Polen, + 992) gegen Boleslav, den böhmischen König, zu Hilfe geschickt wird. Hier wird er zu den Grafen gezählt; jedoch amtierte er wohl kaum im Bereich des späteren stadischen Einflußgebietes, wo Heinrich der Gute saß, sondern wahrscheinlich schon in den Gebieten, in denen später seine Nachfahren, die CATLENBURGER, auftreten.
Dass Luder-Udo zwei Söhne gehabt hat, die mit den "fratribus de Catelenburgh" des Annalista Saxo identisch sind, vermutet erstmalig Uslar-Gleichen in der bereits zitierten Arbeit.
Der Ansatzpunkt, aus den Quellen die Brüder Heinrich und Udo als Söhne Luder-Udos nachzuweisen, ist die Erzählung Thietmars über die Ermordung des Markgrafen Ekkehard von Meißen am 30. April 1002 in Pöhlde. Ekkehard war nach dem Tode OTTOS III. als Thronbewerber aufgetreten, hatte jedoch auf dem Fürstentag zu Frohse/Elbe starken Widerspruch gefunden. Der Anführer seiner Gegner scheint Markgraf Liuthar (+ 1003), aus dem Hause WALBECK, der Onkel Thietmars, gewesen zu sein. Dessen Gründe waren sowohl persönlicher als auch politisch-verwandtschaftlicher Art. Es liegt nahe, dass Liuthar und seine Genossen Herzog Hermann II. von Schwaben, ihren Verwandten, als Thronbewerber bevorzugten.
Thietmar gibt uns nun folgenden Bericht über die Ermordung: Ekkehard sei auf dem Hofe (curtis) des Grafen Siegfried von Northeim eingekehrt. Siegfrieds Gattin, "die Gräfin Ethelind, vertraute ihm (Ekkehard) heimlich an, dass Siegfried und Benno, die Söhne ihres (ersten?) Mannes, mit den Gebrüdern Heinrich und Udo, sowie anderen Verschwörern, nach seinem Leben trachteten." Der Markgraf wurde dann auch tatsächlich in der folgenden Nacht in Pöhlde von den Genannten ermordet. Es ist versucht worden, diese Erzählung dahingehend zu interpretieren, dass man alle vier als Söhne Siegfrieds und Ethelindes betrachtete. Dagegen wehrt sich Kurze in seiner Thietmar-Ausgabe und betont, dass "cum confratibus" lediglich "mit den Brüdern", keineswegs "mit ihren Brüdern" bedeute, dass der Bischof also bewußt die beiden Brüderpaare auseinanderhalte. Wir finden diese Auffassung bereits bei der erwähnten "Erläuterung" des Sächs. Annalisten 81002 p 647), der Thietmars Erzählung ergänzt: ... quod Sigefridus et Benno sui senioris filii, cum fratribus de Catelenburgh Heinrico et Udone etc.
Nun erschienen diese "confratres" noch einmal anläßlich des Berichtes über den Hoftag zu Allstedt 1017. Zwar werden ihre Namen nicht ausdrücklich genannt, aber sowohl aus der Sache, als auch aus den hier gleichsam kommentierenden Abschriften der im 12. Jahrhundert entstandenen Corveyer Fassung der Chronik Thietmars und des sächsischen Annalisten kann man schließen: Der jetzt auftretende Ekkehard II. ist der Sohn des 1002 ermordeten Markgrafen Ekkehard I. Dieser Sohn des ehemaligen Thronprätenden befehdet sich nicht mit seinen eigenen Brüdern (wie Holtzmann und Kurze glauben), sondern kämpft gegen die Mörder seines Vaters.
Hört man hier aber von einem "Udo senior", so liegt der Schluß nahe, dass dessen Sohn von Thietmar "Udo junior" genannt werden müßte. Der Bischof gebraucht aber für diesen "Udo junior", sowie dessen Bruder Heinrich das Synonym "confratres", - genauso wie bei seiner Erzählung von Ekkehards I. Ermordung. - Nur die Catlenburger Brüder können darunter verstanden werden, das heißt: "Confratres" = "Udo junior et Heinricus" - "Filii Udonis senioris".
Vollends klar wird der Sachverhalt, wen noch eine weitere Thietmar-Stelle herangezogen wird. Hier bezeichnet der Merseburger Bischof den Grafen Udo (junior), das heißt also einen der Catlenburger Brüder, als seinen Vetter. Noch Holtzmann identifizierte diesen Grafen Udo mit Luder-Udo I. Letzterer ist aber erst von 1037-1057 Graf im Weser-Elbe Comitat. Während Thietmar bereits im Dezember 1018 starb, und der berichtete Kampf des Grafen Udo (junior) gegen Hermann von Werl von Holtzmann selbst zu 1018 angesetzt wird. Graf Udo kann also nur der "Udo junior" sein, dessen Vater, "Udo senior", ein Bruder der Cunigunde war, die als Mutter Thietmars von Merseburg bekannt ist. Folglich ist Udo senior (= Luder Udo + 994) der Vater der "confratres Heinricus et Udo " (junior), und wir haben den einwandfreien Beweis geliefert, dass die Grafen von Catlenburg eine Seitenlinie des Stader Grafenhauses sind.
Im Anschluß an diese Ergebnisse müssen wir einige Berichte über die Gründung des Klosters Harsefeld und seine Ausstattung mit Gütern und Kirchengeräten (Kelch!) durch einen Grafen Heinrich untersuchen.
An keiner Stelle hört man, dass die Ekkehard-Mörder zur Rechenschaft gezogen werden. Im Gegenteil, Udo von Catlenburg ist bereits 1007 wieder im Amte. Bis 1033 erscheint er häufig in den Quellen, am  meisten in der Zeit von 1016/17, als er und sein Bruder Heinrich die oben geschilderten Fehden austragen. Auch die NORTHEIMER Siegfried und Benno sind zum mindesten seit 1007 wieder auf freiem Fuße.
Nun ist bei Albert und Chr R ein eigenartiger Passus, dass Graf Heinrich (der Gute) "sich gleichsam, als ob er durch Gesetzesspruch verurteilt sei, dreifach durch Landbesitzungen, Kirchengerät und anderen Besitz freikaufte und alles dieses der (Harsefelder) Kirche vermachte". Graf Heinrich sei 1002 Geistlicher in Hildesheim gewesen, dann aber wieder Weltlicher geworden und habe zur Sühne dafür das Stift in  Harsefeld gegründet [Die Datumsangabe hat nur das Chr R p 119. Gerade die Nennung von 1002 bestärkt die Vermutung, dass der Eintritt in den geistlichen Stand dem Morde von 1002 folgte.]. Dieser Graf Heinrich kann nur Heinrich von Catlenburg gewesen sein und nicht Heinrichder Gute von Stade, der wie erwähnt, schon vorher die Grafschaft seines Vater übernommen haben muß und bereits 994 einen Sohn im Jünglingsalter hatte. Heinrich und (wahrscheinlich auch) Udo von Catlenburg sind demnach als die eigentlichen Begründer des Stiftes Harsefeld anzusehen, sie sind nach dem Mord vorübergehend Geistliche geworden und haben sich dann sowohl von ihrer Blutschuld (legum censura condemnatus), als auch von ihren Verpflichtungen der Kirche gegenüber auslösen können. Bei dieser Gelegenheit wird ein Großteil der Erbgüter ihres Vaters zur Ausstattung des Stiftes verwendet worden sein, so dass das Catlenburgische Gut im Stadischen später nur noch aus wenigen Hufen bestand.
Als Abschluß der Untersuchung über die Catlenburger Brüder soll eine Nachricht interpretiert werden, die bestätigt, dass "Graf Heinrich, der Sohn Udos", Kleriker in Hildesheim gewesen ist. Sie nennt auch ein Beispiel für die "ornamenta", mit denen das Harsefelder Stift ausgestattet wurde. Wir erfahren hier, dass Heinrich bei Bischof Bernward von Hildesheim einen Kelch von außergewöhnlicher Größe für Harsefeld anfertigen ließ, der nachweislich bis um 1630 dort gebraucht wurde. Die Meldung findet sich in einer heute verlorenen Handschrift der Vita Bernwardi, aus der Lüntzel folgende Sätze zitiert:
Adhuc autem unum vel duos aureos (calices) valentes libras viginti publici ponderis ex purissimo auro usum monasterii conflavit, de quibus unus in ecclesiae Hildens., alius autem per comitem hinricum, udonis quondan comitis filium et Hildens. ecclesiae canonicum, ad monasterium rossfeldense, nunc vero herssfelde nuncupatum, delatus est.
Wenn auch die Niederschrift dieses Berichtes wegen der Bezeichnung "herssfelde" erst ins späte 12. Jahrhundert fällt, ist es doch ausgeschlossen, die Nachricht auf andere Personen als die CATLENBURGER zu beziehen. Aus dem "quondam" ist zu entnehmen, dass Udo zur Zeit der Kelchschenkung (1007-1010?) schon verstorben war. (Also 994). Mit Lüntzel an Heinrich III. den Langen (1082-1087) und dessen Vater Luder-Udo II. (1057-1082) zu denken, ist ausgeschlossen, da einmal beide Markgrafen waren, zum anderen nicht der geringste Anhaltspunkt gegeben ist, dass Heinrich der Lange, als ältester Sohn und Erbe des Amtes, je Kleriker war. Außerdem ist es unwahrscheinlich, dass man 50 Jahre nach dem Tode Bernwards, der schon bald als Heiliger verehrt wurde, einen so wertvollen Kelch, über dessen ungewöhnliche Beschaffenheit mehrere Quellen berichten, noch in Hildesheim erwerben konnte.

Graf Siegfried (1017-1037) und Adela von Alsleben
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Graf Siegfried erhielt 1017 die Grafschaft zwischen Niederelbe und Niederweser als Nachfolger seines Bruders Heinrich. Ob er mit seinem Bruder Luder-Udo schon den Feldzug gegen Boleslav 990 mitmachte, ist fraglich. Dagegen wird er 993 bei der Unternehmung gegen Brandenburg und beider Seeräuberschlacht 994 zusammen mit seinen Brüdern Heinrich und Luder-Udo genannt. Er geriet in die Gefangenschaft der Ascomannen, konnte aber bald entfliehen. So brauchte Thietmar, der als Geisel für seinen Onkel ausgeliefert werden sollte, nicht mehr den Wikingern übergeben werden. Siegfried hatte demnach 994 noch keinen Sohn, der für ihn als Geisel gestellt werden konnte. Luder-Udo I. wird sicher später geboren sein. Die beiden Töchter Siegfrieds Irmgard und Bertha waren Äbtissinnen zu Alsleben. Siegfried starb am 6. Januar 1037.
Seine Frau Adela (Athela, Ethela) war die Tochter des Grafen Gero, dessen Hauptallode um Alsleben an der Saale gelegen haben. Als Graf ist Gero auch im Nordthüring- und Morazinigau nachweisbar. Gero von Alsleben, wie ihn der sächsische Annalist zu 979 nennt, wurde auf Befehl Kaiser OTTOS II. am 11. August 979 hingerichtet.
Geros Gemahlin heißt wie seine Tochter Adela. Seine Schwester trug dem Kurznamen Tetta (Judith ?). Es ist möglich, dass Gero, mit dem bekannten Markgrafen Gero (+ 965), dem Vertrauten OTTOS DES GROSSEN, verwandt war. Dafür spricht die Namensgleichheit und die Tatsache, dass auch der Markgraf Besitzungen in Alsleben hatte. Es ist vor allem bemerkenswert, dass der Ort Trebnitz, den Markgraf Gero 945 vom Kaiser geschenkt erhielt, zum Erbe der Gattin Siegfrieds von Stade gehörte. Die Güter in Trebnitz wurden später den Klöstern Alsleben und Harsefeld übertragen.
Durch Markgraf Gero werden auch verwandtschaftliche Bindungen zu dem einflußreichen Grafengeschlecht bestanden haben, dessen Machtzentrum Merseburg war.

Gerburg II. und ihr Sohn Bischof Thiedrich von Münster
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Als älteste Tochter aus der Ehe Heinrichs des Kahlen mit Judith nennt das Dyptichon eine Gerburg. Ihr Sohn war Bischof Dietrich von Münster (1011-1022), den Thietmar den "Sohn seiner Mutterschwester" nennt. Thiedrichs Vater wird nicht genannt. Es ist möglich, dass Thiedrich von väterlicher Seite her im Westfälischen begütert gewesen ist und dass die Kämpfe des Bischofs von Münster mit Graf Hermann und dessen Sohn Heinrich, von denen uns Thietmar erzählt, Familien- und Erbangelegenheiten waren.
Die Hypothesen Holsteins, der Gerburg mit Dietrich von Querfurt verheiraten möchte und Uslar-Gleichen, der Brun von Braunschweig zu ihrem Gemahl erklärt, haben einer Nachprüfung nicht standgehalten. Gerburgs Gemahl kann nicht mehr ermittelt werden.

Hathui, Äbtissin zu Heeslingen
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Die zweite Tochter Heinrichs des Kahlen, Hathui, ein Patenkind OTTOS DES GROSSEN, wurde 973 auf Betreiben ihres Vaters, den der Kaiser unterstützte, zur Äbtissin des Klosters Heeslingen gewählt. Der Widerstand des Erzbischofs Aldag von Bremen gegen diese Wahl entsprang im wesentlichen politischen Motiven, und die Jugend der Hathui, wird nur ein Vorwand gewesen sein. Der Zorn des Kirchenfürsten wuchs noch, als der Kaiser schon fünf Tage nach der Einführung der Hathui starb und die junge Äbtissin, der die Vogtwahl jetzt zustand, vermutlich ihren Vater, Heinrich den Kahlen, zum Vogt erwählt haben wird. - Das Todesdatum der Äbtissin ist unbekannt.
Hathui errichtete in Heeslingen eine Kirche aus Findlingen, in der ihre Mutter Judith später beigesetzt wurde. Thietmar erwähnt den Mangel an (geeigenten) Bausteinen. Da der junge Geistliche 994 in Harsefeld war und auch einmal auf seiner eigenen Besitzung in Heerslingen weilte, wird er den Bau selbst gesehen haben. Die Frage, ob die heute in Heeslingen stehende eindrucksvolle Feldsteinkirche der gleiche Bau ist, welcher von den Stader Grafen am Ende des 10. Jahrhunderts begonnen wurde, ist endgültig nur durch eine genauere baugeschichtliche Untersuchung zu klären. Das Kloster wurde 1141 nach Zeven verlegt.

Cunigunde (+ 13. Juli 997) und die Grafen von Walbeck
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Der berühmteste Sohn aus Cunigundes Ehe mit dem Grafen Siegfried von Walbeck, der Geschichtsschreiber Thietmar, wurde als ihr dritter Sohn am 25. Juli 975 geboren. Cunigunde heiratete erst Ende des Jahres 972. Da sie nach dem sonst zuverlässigen Dyptichon als jüngere Schwester der Äbtissin Hathui erscheint, ist es ausgeschlossen, dass Thietmars Angabe über das Alter der Äbtissin, die nach ihm im Jahre 973 kaum 12 Jahre alt gewesen sein soll, stimmt. Wäre Hathui wirklich so jung gewesen, hätte ihre noch jüngere Schwester Cunigunde bereits im Alter von elf Jahren ihren ersten Sohn geboren. Es ist daher anzunehmen, dass sowohl Cunigunde, als auch Hathui im Jahre 973 etwa 14-15 Jahre alt waren.
Thietmars Mutter starb am 13. Juli 997. Der Großvater Siegfrieds, Luder, fiel zusammen mit seinem Stader Namensvetter 929 bei Lenzen. Luders Sohn Lothar beteiligte sich 941/42 am Aufstand gegen OTTO DEN GROSSEN, erlangte aber wieder die Gunst des Kaisers. Er ist der Gründer des Stiftes Walbeck.
Aus Cunigundes Ehe mit Siegfried gingen fünf Söhne hervor:
Heinrich folgte seinem Vater in der Grafschaft, Friedrich wird vom Sächsischen Annalisten als Burggraf von Magdeburg bezeichnet, obwohl Thietmar selbst seinen Bruder niemals als solchen erwähnt. Aber vielleicht hat Friedrich das Amt erst nach dem Tode des Bischofs erhalten. In diesem Zusammenhang sei eine wenig beachtete Sache vermerkt, die das Verhältnis der WALBECKER zum Magdeburger Kloster Berge erläutert. Auf Betreiben Siegfrieds, der dort von 1009-1022 Abt war, stifteten Thietmar, Heinrich und Friedrich drei Hufen und wurden in die Brüderschaft des Klosters aufgenommen. Als dritter Sohn Cunigundes folgt Thietmar, der 1009 vonKönig HEINRICH II. zum Bischof des wiedererrichteten Bistums Merseburg ernannt wurde. Er starb 1018. Sein jüngerer Bruder Siegfried, Abt im Kloster Berge, wurde 1022 Nachfolger seines Vetters auf dem Bischofsstuhl von Münster (+ 1032). Der fünfte Sohn endlich, Bruno, war von 1034-21. August 1049 Bischof von Verden. Bruno bekämpfte mit seinem Onkel, Graf Siegfried von Stade, und dessen Sohn Luder-Udo, den Bremer Erzbischof Bezelin Aldebrand, einen der schärfsten Gegner des Stader Grafenhauses.
Als sechses Kind aus der Ehe Cunigundes mit Siegfried von Walbeck nennt der Sächsische Annalist einmal eine Oda. An einer anderen Stelle zählt er wie die Magdeburger Annalen, nur die 5 Söhne auf. Aus weiteren Erwägungen geht hervor, dass diese Oda und ihr Vater Siegfried wesentlich später gelebt haben müssen. Siegfried starb 991, demnach könnte Oda noch 992 geboren sein. Aber andererseits soll sie die Mutter Gebhards von Heinsberg sein, der frühestens 1108 [Albert 1144 p 326 gibt zwar an, dass Irmgard erst nach dem Tode ihres Sohnes Heinrich von Stade, das heißt nach 1128, wieder heiratet. Dagegen wendete Bollnow p 20 mit Recht ein, dass Irmgard, wenn wir Heinrichs Geburt 1102 ansetzen, bei der Geburt ihrer Tochter Ude/Oda, die dann erst um 1130 geboren wurde, bereits 45-50 Jahre alt gewesen sei. Gänzlich unmöglich wäre dann auch, dass Irmgards Sohn aus ihrer zweiten Ehe (mit Gerhard) bereits als 7/8-jähriger 1137 auf LOTHARS Italienzug in Bari fiel. Wir setzen deshalb Irmgards zweite Ehe um 1108 an.] die Witwe des 1106 verstorbenen Markgrafen Luder-Udo III. von Stade, Irmgard heiratet, während ein anderer Sohn Odas, namens Goswin von Heinsberg, als Vater des berühmten Philipp von Heinsberg Erzbischof von Köln (1167-1191) bekannt ist [Oda wird als Großmutter des Kölners genannt in den Regesten der Erzbischöfe von Köln, 952 zu 1170 ed. Kipping; vgl. Lacomblet I 436]. Oda kann deshalb erst um 1100 gelebt haben und ihr Vater muß ein jüngerer Siegfried von Walbeck sein [Wie erwähnt, spricht der A S zu 1032 und 1049 von einer Judith als Frau Siegfrieds I. Vielleicht heißt die Frau des jüngeren Siegfried so.].
Wahrscheinlich ist es der in einer Urkunde von 1087 auftretenden Graf Siegfried. Wie dieser verwandtschaftlich mit seinem Namensvetter zusammenhängt, konnte noch nicht sicher geklärt werden. Vermutlich war er ein Enkel des älteren Siegfried, das heißt, ein Sohn Heinrichs. Starke stellt einen großem Teil des Walbecker Eigengutes bei ihm fest.

Hildegard (+ 3. Oktober) und die Billunger
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Aus der zweiten Ehe Heinrichs des Kahlen mit Hildegard ging nur eine Tochter hervor, die den Namen der Mutter trug. Durch ihre Ehe mit Bernhard I. Billung (+ 9. Februar 1011), den Sohn Hermann Billungs wurde die lang anhaltende Rivalität dieser Häuser beendet. Bernhard und HildegardsVäter waren bis an ihr Lebensende erbitterte Gegner und Nebenbuhler um die Gunst OTTOS DES GROSSEN. Doch bereits ein Jahr nach dem Tode des alten BILLUNGERS scheint die Zusammenarbeit begonnen zu haben, die, gefestigt durch gemeinsame Kämpfe, sich von nun an gegen die Erzbischöfe von Bremen richtete.
Das Geburtsjahr Hildegards läßt sich kaum bestimmen, einen Anhaltspunkt für ihr Alter bildet nur die Tatsache, dass ihre (wohl älteste) Tochter Godesti, bereits seit 993 Äbtissin von Meteln ist und eine andere namens Imma 995 als Nonne zu Hersfeld überliefert wurde. Eine dritte Tochter Mathilde starb am 28. April 1014 (als Nonne?) im Kloster Gernrode. Freytag setzt die Geburt des ältesten Sohnes und Nachfolgers in der "Herzogswürde", Bernhard II., erst nach 990 an (+ 29. Juni 1059). Sein jüngerer Bruder Thietmar wurde 1048 bekanntlich bei einem gerichtlichen Zweikampf tödlich verwundet. Im Lüneburger Necrolog wird Hildegard bei der Meldung ihres Todes zum 3. Oktober 1011 als "Herzogin" (ducissa) bezeichnet. Außerdem sind nur noch zwei weitere Urkunden überliefert, in denen sie erwähnt wird.

Graf Luder-Udo I. (1037-1057), Markgraf der sächsischen Nordmark seit 1056, und seine Gemahlin Adelheid von Rheinfelden
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Der  bekannte Hersfelder Geschichtsschreiber Lampert nennt Luder-Udo I. "einen äußerst strebsamen Mann", während ihn der Bremer Geistliche Adam einen "hochmütigen Bösewicht" bezeichnet, als er das Verhältnis zwischen Erzbischof Bezelin Alebrand von Bremen bespricht.
Luder-Udo I., der einzige Sohn Siegfrieds und Adelas, muß gleich nach dem Tode seines Vaters die Grafengewalt an der Niederelbe erhalten und wird um die Mitte des Jahrhunderts auf Grund seiner mütterlichen Besitzungen im Schwaben- und Hochseegau und seiner Stellung als Vogt des Klosters Alsleben auch in dieser Gegend Grafenrechte erworben haben. Zwischen dem 10. September, dem Todestage des Markgrafen Wilhelm, und dem 5. Oktober 1056, an dem Kaiser HEINRICH III. starb, erhielt Luder-Udo die Ernennung zum Markgrafen der sächsischen Nordmark, der heutigen Altmark zwischen Ohre und Elbe, deren Zentrum die Burg Salzwedel wurde. Doch der erste Markgraf der UDONEN starb bereits nach einjähriger Tätigkeit in dieser Stellung am 7. November 1057. Von einigen Quellen wird zwar behauptet, dass erst sein Sohn die Mark erhielt, jedoch liegt nicht nur der Bericht eines Zeitgenossen vor, sondern auch aus einer 1063 ausgestellten Kaiserurkunde geht hervor, dass schon Luder-Udo I. Markgraf war. Hier interessiert jedoch eine andere Angabe Lamperts, von dessen  günstiger Beurteilung des neuen Markgrafen wir hörten, wesentlich mehr. Der Mönch spricht nämlich im gleichen Zusammenhange von der "sehr engen Verwandtschaft" Luder-Udos mit dem König.
Die heute noch nachweisbaren Familienbindungen mit dem Kaiserhause sind folgende: Eine Linie der Verwandtschaft geht über Judith und die KONRADINER, aus deren Geschlecht Gisela von Schwaben, Mutter Kaiser HEINRICHS III., stammte. Sollte tatsächlich Bruno von Braunschweig in erster Ehe mit Gerburg von Stade verheiratet gewesen sein (siehe Seite 23), wäre die Bindung über Gisela noch stärker. Ob man die Stellungnahme der BRUNONENEkbert und Bruno, die am 26. Juni 1057 den nächsten (verwandtschaftlichen) Prätendenten auf die Markgrafenwürde, Otto von Haldensleben, bei Neindorf an der Selke angriffen, als Parteinahme für den STADER ansehen darf, bliebe unter dieser Voraussetzung zu untersuchen. Bekanntlich wurde sowohl Otto als auch einer der Angreifer - Ekbert - in dem Gefecht getötet.
Andere verwandtschaftliche Beziehungen laufen über die Vorfahren Kaiser KONRAD II. selbst. Da der SALIER mit OTTO DEM GROSSEN verwandt war, der Sachsenkaiser dagegen, wie gezeigt wurde, mit Heinrich dem Kahlen von Stade, ist auch hier eine entfernte Familienbindung nachzuweisen.
Lampert wußte natürlich, - und damit kommen wir auf die Beziehungen, die 1056 noch nicht bestanden -, dass die SALIER mit dem Königshaus durch Luder-Udos Gemahlin Adelheid, liiert waren. Adelheid ist die Tante RUDOLFS VON RHEINFELDEN. Dessen Gemahlin ist bekanntlich Mathilde, die Schwester HEINRICHS IV.: Der Schwager des Königs (RUDOLF) war also zu Lamperts Zeit ein Neffe der Gattin Luder-Udos. Nach heutigen Begriffen ist das keine sehr nahe Verwandtschaft! Trotzdem rühmen aber die Zeitgenossen des Markgrafen die "Erlesenheit eines solchen Geschlechts". Der deutsche König (HEINRICH IV.) hätte wohl kaum die Witwe eines Markgrafen von Stade, die russische Fürstentochter Eupraxia-Adelheid geheiratet, wenn die UDONEN nicht eine besondere Stellung eingenommen hätten. (Näheres weiter unten)!
Neben den Beziehungen zum Königshaus ist die Familie Adelheids von Rheinfelden noch in anderer Hinsicht zu untersuchen. Kann man bereits über die Familien der CATLENBURGER und BILLUNGER eine Verwandtschaft der UDONEN zu Heinrich dem Löwen nachweisen, so liegt bei Adelheid der Ansatzpunkt für eine weitere Verbindung, dieses Mal von der väterlichen Seite des Herzogs her. Ita von Öhningen, die Gemahlin Rudolfs II. aus dem Hause der WELFENwar die Mutterschwester Adelheids. Für Rudolf von Stade (+ 1144) und Heinrich dem Löwen ist der Vater Itas von Öhningen ein gemeinsamer Ahnherr. Der Löwe lebte in der 7., Rudolf II. von Stade nur in der 5. Generation vom süddeutschen Grafen aus!
Eine Verwandtschaft zwischen WELFEN und STADERN ist dem Verfasser der süddeutschen "Hisoria Welforum" bekannt gewesen. Er setzt jedoch Ekbert (Verwechslung mit dem Sohne Idas von Elsdorf ?), den Sohn Cunos von Öhningen, als Stader Markgrafen. Das kann nicht richtig sein. Sicher ist aber, dass Ekberts Schwager, ein namentlich nicht bekannter Graf von Rheinfelden, durch seine Tochter, das heißt Adelheid, der Schwiegervater des ersten stadischen Markgrafen wurde.
Adelheid erbaute ihrem Gemahl eine Grabkapelle in Harsefeld. Sie ist also erst nach 1057 verstorben. Die Rosenfelder Chronik nennt ihre letzte Ruhestätte zu "Mallesleve". Das ist vermutlich ein Schreibfehler für "in Allesleve", Alsleben an der Saale. Ihr Todestag ist der 7. Dezember.

Udo II. Graf und Markgraf von 1057-1082 und seine Gemahlin Oda von Werl
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Der einzige Sohn Adelheids und Luder-Udos I. wird in den Quellen meistens nur "Udo" genannt. Wir bezeichnen ihn als Udo II., um eine Verwechslung mit seinem Vater und seinem Sohn, die manchmal auch nur mit einem Teil ihres Doppelnamens erwähnt werden, zu vermeiden. Die Rolle Udos II. in der Reichsgeschichte beansprucht einen breiten Raum der Darstellung im politischen Teil der Arbeit. Hier genüge die Feststellung seines Amtsantrittes, nämlich 1057 und seines Todesdatum am 4. Mai oder März 1082.
Oda (+ 13.1.1110), die Gattin Udos II., stammte aus Westfalen. Nach dem Sächsischen Annalisten war sie die Tochter eines Grafen Hermann von Werl und der Richenza.
Richenzas Herkunft ist bis vor kurzem unbekannt geblieben. Jedoch hat E. Kimpen wahrscheinlich gemacht, dass sie eine Tochter Ottos, des Pfalzgrafen von Lothringen und späteren Herzogs von Schwaben (+ 1047), also eine EZZONIN, gewesen ist und damit als Enkelin Mathildes, der Tochter Kaiser OTTOS II., auch mit den sächsischen LIUDOLFINGERN verwandt war.
Odas Mutter ist eine Schwester Idas von Elsdorf, wie zu zeigen sein wird (siehe Seite 59). Die Herkunft der beiden Schwestern soll dann an dieser Stelle untersucht werden.
Richenza heiratete nach dem Tode Hermanns den Herzog Otto von Northeim. Dadurch wurde Oda die Stieftochter des einflußreichsten Fürsten Sachsens.
Die Schwierigkeiten, weitere Vorfahren Hermanns, des Vaters der Oda, zu ermitteln, liegen darin, dass uns über das Werler Haus gänzlich zuwiderlaufende Quellenberichte erhalten sind.
Es lassen sich aus den erwähnten Angaben des Annalista, der um 1150 schrieb, einerseits, und den aus Thietmars Chronik und Urkundenüberlieferungen auf uns gekommenen Namen andererseits, zwei schwerlich vereinbare Filiationen der WERLER aufstellen. Es ist das Verdienst Bollnows, diese Schwierigkeit klar herausgestellt zu haben, indem er nachwies, dass erst durch die Ehe der Tochter (Mechthilde) Ottos von Northeim mit Konrad von Arnsberg eine nähere Verbindung dieser beiden westfälischen Familien, die beide "von Werl" genannt werden, stattgefunden haben kann. Neuerdings haben jedoch F. von Klocke und K. A. Hömberg wiederum versucht, diese auseinander strebenden Nachrichten zu vereinen.
Eine weitere Auseinandersetzung mit den genealogischen Problemen der Werler Familie ist nicht erforderlich. Hinzuweisen ist nur auf die Tatsache, dass der Vater Hermanns (also Odas Großvater) doch Rudolf hieß, wie der Annalista Saxo (1026, a.a.O) berichtet. Der Name Rudolf ist vor der Heirat der WERLER Oda in der Stader Familie durchaus ungebräuchlich. Odas erstgeborenen Söhne hießen Heinrich, Luder-Udo und Siegfried. Erst ihr vierter Sohn erhielt nach dem Werler Ahn den Namen Rudolf. Daher wird die von Hömberg, Werler, angeregte Konjektur kaum richtig sein.

Heinrich III. der Lange (geb. etwa 1065, + 1087), und seine Gemahlin Eupraxia-Adelheid (geb. etwa 1067/70, + 1109)
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Der älteste Sohn aus der Ehe Udos II. mit Oda war Heinrich "der Lange". Er wird, wenn wir Bollnows Berechnungen folgen und Odas Geburtsdatum um 1050 ansetzen, kaum vor 1065 geboren sein, mithin beim Tode Udos II. etwa 17 Jahre alt gewesen sein. Er übernahm 1082 offiziell die Ämter seines Vaters, wenn auch die Quellen das starke Übergewicht seiner Mutter nicht verleugnen.
Heinrich gehörte zu den sächsischen Fürsten aus dem Ende des 11. Jahrhunderts, die der Annalista Saxo als "unstete Jugendliche" bezeichnet, "deren Väter tüchtiger gewesen seien und einer kräftigeren Generation" angehört hätten. Eine urkundliche Erwähnung Heinrichs ist nicht überliefert.
Wir beziehen die Erzählung Lamperts über die Flucht eines jungen STADERS, der dem königlichen Ministerialen Eberhard von Nellenburg als Geisel anvertraut war, auf Heinrich III. Auf ihn trifft für 1076, - das heißt er wäre ungefähr 11 Jahre alt gewesen, die Angabe des Hersfelder Mönches zu, dass er "zarten Alters und noch lange nicht mündig" gewesen sei, als er die abenteuerliche Flucht aus S-Deutschland begann. Bekanntlich gelangte Heinrich und sein Begleiter, der Sohn des Pfalzgrafen Dedo, bis nach Mainz, wo sie von ihrem Verwandten, dem Erzbischof Siegfried (1060-1084) aufgenommen wurden. Heinrich starb am 27. Juni 1087.
Er hinterließ eine kaum 20-jährige GattinEupraxia, "die aber in unserer Sprache Adelheid heißt", wie der korrekte Annalist hinzufügt. Kinder hatten die jungen Eheleute nicht. Diese Tochter des Großfürsten Wsewolod I. von Kiew (1030-1093), aus dessen zweiter Ehe mit einer sonst nicht bekannten Anna (+ 7.10.1111) hervorgegangen, heiratete nach zweijähriger Witwenzeit den Kaiser HEINRICH IV. Schon 1093/94 verließ sie ihn wieder. Sie starb am 20.7.1109. Auf die Familie der "russischen Königstochter und ihre Verwandtschaft - ihre Tante Oda war die Tochter der bekannten Ida von Elsdorf - kommen wir zurück (Seite 69).

Markgraf Luder-Udo III. (1087-1106) und seine Gemahlin Irmgard von Plötzkau (+ 1153)
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Der Nachfolger Heinrichs III. als Graf und Markgraf wurde sein jüngerer Bruder Luder-Udo III. In Urkunden wird Luder-Udo erst nach einigen Jahren genannt. Er trägt wie sein Großvater den bekannten Doppelnamen der STADER, wird aber auch nur als "Udo" oder "Luder"  bezeichnet. Er starb am 2. Juni 1106 an einer Krankheit, die er sich während der Verhandlungen mit Herzog Magnus und Erzbischof Friedrich von Bremen (1104-1123) zugezogen hatte. Die Zeitgenossen vermuteten einen gewaltsamen Tod (Gift), da der Markgraf sich mehrere Jahre vorher durch den Anschluß an den Kaiser sich den Haß der gesamten sächsischen Aristokratie zugezogen hatte.
Über seine Brautwerbung um die schöne (und reiche!) Irmgard von Plötzkau liegt ein Bericht Alberts vor. Diese Erzählung ist aber, was die angeblichen Standesunterschiede der Partner anbetrifft, wohl wertlos. Dagegen liefert die Erzählung Alberts von der beabsichtigten Heirat Luder-Udos mit Eilica, der Tochter des Herzogs Magnus, die dann Otto von Ballenstedt heimführte, Ansatzpunkte für den Zeitraum von Luder-Udos III. Hochzeit, da Eilica bereits um 1100 Mutter Albrechts des Bären wurde. Der STADER wird also nach 1100 geheiratet haben, wahrscheinlich im Jahre 1101. Der älteste Sohn Irmgards und Luder-Udos erreichte erst 1114 das vorgeschriebene Alter von 12 Jahren, um die Ämter seines Vaters, die inzwischen der Onkel, Rudolf I. führte, zu übernehmen.
Über die Vorfahren Irmgards von Plötzkau sind wir durch bessere Quellen als Albert unterrichtet. Es mag sein, dass Irmgards Vater, Theoderich von Plötzkau aus dem Ministerialenstand zum Grafen aufstieg. Doch hatte schon sein Sohn Helperich, der Bruder Irmgards, 1112 zeitweilig die Verwaltung der Nordmark inne, und sein Enkel Conrad war in den Jahren 1130 bis 1133 Markgraf. Sicher ist die vornehme Herkunft der Mutter Irmgards, namens Mathilde. Ihr Großvater war Friedrich von Walbeck, Bruder Thietmars von Merseburg, den der Sächsische Annalist als (Burg)grafen von Magdeburg bezeichnet. Der WALBECKER hatte einen Sohn Conrad, dessen einzige Tochter den erwähnten Theoderich von Plötzkau heiratete. So kam das Walbecker Erbe Friedrichs an die PLÖTZKAUER, und dann durch Irmgard, die "das gesamte Erbe ihres Großvaters erbte", teilweise an die STADER. Aus der Ehe Theoderichs mit Mathilde gingen Helperich und Irmgard nebst zwei anderen Kindern hervor. Da Irmgards Ur-Ur-Großmutter Cunigunde, die Tochter Heinrichs des Kahlen war, mit dem Irmgard somit im 5. Grade verwandt war, Luder-Udo III. aber in männlicher Linie der STADER von Heinrich aus die 4. Generation darstellt, ist die Ehe, wie der Annalista richtig feststellt, nach kanonischem Rechte anfechtbar gewesen.
Kinder Luder-Uods III. und der Irmgard waren Heinrich IV., der von 1114 bis 1128 "regierte" und die Töchter Adelheid und Irmgard. Markgräfin Irmgard heiratete bald (etwa 1108) nach dem Tode des STADERS den Grafen Gerhard von Heinsberg, dessen Mutter (Oda) als die Tochter eines Grafen Siegfried von Walbeck bezeichnet wird. Dieser Siegfried darf jedoch nicht mit dem Gemahl der Cunigunde identifiziert werden, wie oben gezeigt wurde. Wenn der jüngere Siegfried aber ein Nachkomme der Cunigunde ist, so trifft - trotz des Irrtums des Annalista über Oda - seine Behauptung zu, dass auch die zweite Ehe der Irmgard eine Verwandtenehe war [Irmgard und Luder-Udo III. waren nach germanischer Zählung im 9. Grade verwandt. Irmgard und Gebhard germanisch im 8., nach kanonischen Recht aber im 4. Grade!]. Die Vermutung, dass Siegfried ein Sohn oder Enkel Heinrichs von Walbeck gewesen ist, wird dadurch noch bestärkt.
Die Kinder, die die Markgräfin aus ihrer zweiten Verbindung mit dem HEINSBERGER hatte, nennt Albert von Stade [nämlich Siegfried + 1137 und Oda, die Siegfried von Artlenburg heiratete]. Eine Enkelin Irmgards, namens Oda, wird uns noch beschäftigen, da sie Albert von Osterburg-Veltheim heiratete. Der Vater des Osterburgers, Werner, war nämlich der 2. Gemahl Adelheids, die vorher mit Irmgards Sohn Heinrich IV. von Stade verheiratet war. Irmgard starb am 26. November 1153.

Markgraf Rudolf I. (1106-1114; + 6.12.1114) und seine Gemahlin Richardis (+ 1151)
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Schon vor dem plötzlichen Tod Luder-Udos war die Grafengewalt zwischen Weser- und Elbmündung verloren gegangen. In der Mark wurde jedoch Rudolf I., der jüngere Bruder Luder-Udos III., eingesetzt. Die Quellen betonen, dass Rudolf die Verwaltung der Mark nur als Vormund seines Neffen Heinrichs IV., erhielt. Es ist allerdings offenkundig, dass man den Sohn Luder-Udos III. ohne weiteres als Erbe der Ämter seines Vaters, Rudolf sowie dessen Nachkommen als Seitenlinie betrachtete. Diese Regelung galt auch für das Allod der Linien, da noch in der Urkunde König PHILIPPS von 1200 zwischen den "patrimonium" Rudolfs II. und Hartwigs, also der Söhne Rudolfs I., und dem Erbe Heinrichs IV., des Sohnes Luder-Udos III., unterschieden wird. Rudolf tritt erstmalig 1108 in einer Urkunde des Erzbischofs Adelgot von Magdeburg als Markgraf auf. Er starb am 7. Dezember 1124 in Magdeburg und wurde dort im Dom bestattet.
Es ist nicht bekannt, wann Rudolf geheiratet hat. Einerseits treten uns seine beiden ältesten Söhne bereits 1124 entgegen; - (Udo ist 1127) verheiratet -, andererseits werden Rudolf und Udo, sowie Hartwig und Luitgard noch vor dem 15. März 1130 als Schenkgeber neben ihrer Mutter genannt, und Richardis II. ist nicht dabei. Hartwig und Luitgard sind daher nach 1124, Rudolf und Udo vor diesem Zeitpunkt mündig gewesen, Richardis II. nach 1130. Vermutlich kam die Ehe mit Richardis, der Tochter des Burggrafen und Stiftvogtes von Magdeburg, Hermann, erst nach Rudolfs Ernennung zum Markgrafen zustande. Rudolf und Hermann treffen wir erstmalig in der erwähnten Urkunde von 1108 zusammen als Zeugen in Magdeburg.
Die Markgräfin Richardis von Stade ist neben Oda die zweite große Frauengestalt des Stader Geschlechts. Auch sie überlebte ihren Gemahl und die zwei ältesten Söhne und starb erst 1151.

Siegfried, Geistlicher zu Magdeburg (+ 7. Juni nach 1110)
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Bei den Verhandlungen über die Einrichtung des Klosters Harsefeld machte Siegfried, der jüngste Sohn der Oda, Schwierigkeiten, indem er seine Zustimmung zur Übernahme der kaiserfeindlichen Mönche aus Ilsenburg versagte. Auf Drängen seiner Mutter Oda stimmte er schließlich zu und vermachte der Neugründung sein gesamtes Erbe, das er in Harsefeld besaß. Nun wird Siegfried bereits bei der Erwähnung dieser Episode als Propst zu St. Nikolai und Geistlicher am Dom zu Magdeburg genannt, obwohl gleichzeitig gemeldet wird, dass er zu dieser Zeit (1100) noch in der Ausbildung war. 1108 wird er noch ohne jeglichen Rang in der Magdeburger Urkunde, in der auch Hermann von Freckleben und Rudolf von Freckleben auftreten, als Bruder des Markgrafen bezeichnet. Dagegen erscheint ein Propst Siegfried als erster Zeuge bei einer Güterübertragung an das Kloster Berge. Der zweite Zeuge ist der Burggraf Hermann. Wenn der UDONE gemeint ist, wäre das die einzige urkundliche Erwähnung als Propst, denn auch das Rosenvelder Necrolog, das seinen Todestag zum 7. Juni meldet, nennt ihn nur Canonikus und Graf.
Nun tritt aber von 1147 (Mitte April) bis 1182 (Juni-September) in den Urkunden der Erzbischöfe von Magdeburg ein Siegfried auf, der mehrfach "Propst von St. Nikolai", "Dekan an der Domkirche und Propst an St. Nikolai" genannt wird. Da Siegfried von Stade jedoch spätestens 1083 - (sein Vater starb am 4. Mai 1082) - geboren wurde, müßte man annehmen, er wäre mindestens 100 Jahre alt geworden, wenn man ihn mit jenem Propst und Dekan gleichsetzen würde. Hinzu kommt noch, dass der jüngere Siegfried, als er in einer Urkunde Erzbischof Hartwigs 1154 als Zeuge auftritt, keinesfalls als Onkel des Erzbischofs bezeichnet wird und auch in keiner anderen die UDONEN betreffenden Urkunde erscheint.
Wahrscheinlich liegt eine Verwechslung des STADERS mit dem späteren Namensvetter vor, so dass es zweifelahft erscheint, ob Siegfried tatsächlich die ihn zugeschriebene geistliche Würde bekleidet hat. Er wird kurz nach 1110 gestorben sein.

Adelheid und ihre Ehen mit Friedrich von Goseck und Ludwig (dem Springer) von Thüringen
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Adelheid, die älteste Tochter Luder Udos II. und der Oda ist in ihrer 1. Ehe mit Friedrich III. von Goseck [zwischen Naumburg/Saale und Weißenfels] oder Putelendorf vermählt gewesen. Ihr Gemahl war der Sohn Friedrichs II. (Pfalzgraf in Sachsen 1056-1088) und seiner aus Süddeutschland gebürtigen Gattin Hedwig.
Ein Bruder Friedrichs II., also der Onkel des jungen Ehemannes, ist der bekannte Erzbischof Adalbert von Bremen (1043-1072). Die Mutter Adalberts und Friedrichs II. stammte aus dem Hause WEIMAR-ORLAMÜNDE.
Die mysteriösen Umstände bei der Ermordung Friedrichs III. und die Wiederverheiratung der STADERIN Adelheid mit Ludwig von Thüringen erregten das Interesse älterer und neuerer Geschichtsschreiber. Leider gibt es nur wenig Daten über Adelheid selbst. Den Erwägungen Bollnows, der ihr Alter bei der Eheschließung zu bestimmen sucht, können wir uns nicht anschließen. Es wird lediglich berichtet, dass ihr Gemahl bei der Eheschließung kaum dem Knabenalter entwachsen war, ihr eigenes Alter aber nicht erwähnt. Adelheids Trauung ist in das Jahr 1081 zu setzen, wenn man, wie die meisten Forscher, den Bericht der Gosecker Chronik als zutreffend anerkennt: Danach wurde der junge Pfalzgraf am 5. Februar 1085 auf der Jagd hinterhältig ermordet, nachdem er vier Jahre verheiratet war.
Der erste Sohn, wie sein Vater und Großvater ebenfalls Friedrich genannt, wurde erst nach dem Tode des Vaters geboren. Friedrich IV. von Goseck erhielt jedoch nicht das Amt seines Großvaters (Pfalzgraf), um das er sein Leben lang gekämpft hat. Er vermählte sich um 1108/10 mit Agnes, der Tochter des Herzogs von Niederlothringen, Heinrich von Limburg.
Adelheid schloß bald nach dem Tode des GOSECKERS eine zweite Ehe mit Ludwig II. von Thüringen, der seinen Beinamen "der Springer", einem legendären Sprung aus der Burg Giebichenstein in die Saale verdankt, als er dort in Haft gehalten wurde. Es ist nicht verwunderlich, wenn die Quellen diesen Draufgänger als den Mörder des Pfalzgrafen bezeichneten. Aus seiner Ehe mit Adelheid, die 1110 starb, gingen mehrere Kinder hervor, von denen hier Ludwig III., der spätere erste "comes provincialis Thuringiae" (+ 1139), weiter der bereits genannte Udo, Bischof von Naumburg (1215-1148) und vier andere nur erwähnt werden sollen. Wichtig ist jedoch die Heirat der ältesten Tochter Adelheid.
In erster Ehe heiratete sie um 1102 den Grafen Ullrich II. von Weimar-Orlamünde, der als letzter männlicher Angehöriger seines Hauses am 13. Mai 1112 verstarb. Er hinterließ aus der Ehe mit Adelheid (der Jüngeren), die er wegen Untreue verstoßen hatte, keine Nachkommen. Sein Tod löste bekanntlich größere Streitigkeiten innerhalb des sächsischen Adels aus. Dadurch, dass der Kaiser die gesamten Allode des Erblassers als Reichsgut einzog, machte er sich die gesamte Verwandtschaft Ullrichs, darunter auch die UDONEN, zu Feinden.

N.N.  Äbtissin zu Alsleben (um 1100)
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Eine zweite Tochter Udos und der Oda, von der wir nicht einmal den Namen wissen, ging ins Kloster. Sie wurde Äbtissin zu Alsleben.
 

Markgraf Heinrich IV. (1114-1128) und Adelheid von Ballenstedt
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Mit Markgraf Heinrich IV. von Stade und seinen zwei Schwestern Adelheid und Irmgard beginnt die Besprechung der letzten Generation aus dem Stader Hause. Weder Heinrich noch seine beiden Vettern hatten männliche Nachkommen, die den Namen der Familie fortsetzen konnten.
Heinrich IV. übernahm die Nordmark 1114 von Rudolf I. und starb schon am 4. Dezember 1128 auf der Rückkehr von der Belagerung Speyers durch LOTHAR VON SUPPLINBURG. Albert von Stade verwechselt ihn mit Heinrich von Eilenburg, der 1123 starb. Diese Frage dürfte geklärt sein, es ist jedoch zu untersuchen, ob Heinrich tatsächlich der letzte STADER gewesen ist, der die sächsische Nordmark verwaltet hat, wie die Rosenfelder Chronik berichtet. Heinrichs Frau ist die ASKANIERINAdelheid, Tochter Ottos (des Reichen) von Ballenstedt (+ 1123) und der Eilika (+ 1142) aus dem Hause der BILLUNGER. Ihr Bruder, Heinrichs Schwager, war also Albrecht der Bär. Todestag und -jahr Adelheids sind nicht bekannt. Es ist anzunehmen, dass sie beim Tode ihres ersten Gemahls noch jung gewesen ist, da aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind. Aus diesem Grunde wird auch ihr gesamtes Wittum (dos), aus stadischem Allod bestehend, an die Sippe ihres zweiten Gemahls übergegangen sein.
Dieser zweite Gatte Adelheids ist nach Albert ihr Lehnsmann (vasallus) Werner von Veltheim (bei Osterwieck). Damit ist nicht gesagt, dass Werner ein Lehnsmann der ASKANIER war.
Die VELTHEIMER sind kein einheimisches Geschlecht. Ein Werner von Veltheim, der Großvater des zweiten Gemahls der Adelheid, wird vom Bischof Burchard II. von Halberstadt (1059-1088) als Brudersohn angesprochen.
Ein Sohn Werners III. und Adelheids, Albert von Osterburg, erscheint urkundlich zuerst 1160. Er heiratet Oda, die Enkelin Irmgards von Plötzkau aus deren zweiter Ehe. Albert wird also durch seine Frau mit STADERN und WALBECKERN verwandt, so dass wir hier eine Erklärung für die Herkunft der Güter haben, die später sein Sohn, Siegfried von Osterburg, verkaufte oder verschenkte. Siegfried wird auch "de Aldenhusen", (Herkunft seiner Mutter oder Großmutter ?) genannt.
Halten wir also fest, dass die Enkelin Irmgards, Oda, Albert von Osterburg heiratet, die Tochter Irmgards, ebenfalls namens Oda jedoch den Ertenburger, wie uns Albert berichtet, so entstehen einige Schwierigkeiten durch eine urkundliche Nachricht, dass eine dieser Odas mit einem Grafen Ludwig (unbekannter Herkunft) verheiratet gewesen sein soll. Graf Ludwig und Oda schenkten vor 1180 ein Viertel des Lappwaldes, der aus dem plötzkau-walbeckschen Erbe stammte, ans Kloster Marienthal. Da aber der Osterburger Albert noch 1186 und  1195 auftritt, das heißt seine Frau Oda zu seinen Lebenszeiten kaum ein zweites Mal verheiratet gewesen ist, und die ältere Oda 1158-60 Witwe gewesen zu sein scheint, ist es nicht ausgeschlossen, dass letztere nach dem Tod des Artlenburgers in einer 2. Ehe mit Ludwig verheiratet war.

Adelheid von Stade und Heinrich der Jüngere von Eilenburg, Markgraf von Meißen (geb. 1104, gest. 1123)
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Nur die Rosenfelder Chronik berichtet, dass Heinrich IV. noch drei Schwestern gehabt habe. Es wird ausdrücklich gesagt, dass die erste Tochter Luder-Udos III. und der Irmgard den EILENBURGER, die dritte jedoch Poppo von Henneberg heiratet. Aber von der zweiten weiß weder Albert, noch das Chr R selbst etwas. Auch die Nachrichten über Adelheid und Irmgard selbst sind spärlich. Beginnen wir mit Adelheid. Ihr Geburtsjahr ist etwa 1103, so dass sie beim Tod ihres Gemahls (Heinrich der Jüngere) 1123 20 Jahre gezählt haben wird. Über ihr weiteres Schicksal ist nichts bekannt.
Der EILENBURGER war ein Sohn der BRUNONINGertrudaus ihrer dritten Ehe mit Heinrich dem Älteren von Eilenburg (wie sich die frühen WETTINER nannten). Dieser starb bereits 1103. Heinrich der Jüngere wurde erst nach dem Tode seines Vaters geboren und seine Mutter bemühte sich, ihm das väterliche Amt zu erhalten. Die anderen Aspiranten auf die Markgrafenwürde, vor allem Konrad, der Bruder Heinrichs des Älteren, streuten nun diffamierende Gerüchte über Mutter und Sohn aus. Größere Bedeutung als dieses Gerede hat die Behauptung Alberts, dass Heinrichs Stiefschwester Richenza, die aus der Ehe Gertruds mit Heinrich dem Fetten stammt und die bekanntlich die Gemahlin LOTHARS VON SUPPLINBURG wurde, nach Heinrichs Tode die gesamte Erbschaft des ILBURGERS mit ihrer Schwester, der Pfalzgräfin Gertrud, teilte, das heißt, dass vielleicht Eigengüter der STADER an Richenza gefallen sind.
Auch der frühe Tod Heinrichs rief bei den Zeitgenossen eine Fülle von Gerüchten hervor. Man sprach von Giftmord. Die Angabe des Chr R, er sei in Dänemark ertrunken, beruht vermutlich auf einem Lesefehler.

Irmgard und Poppo (V.) Burggraf von Würzburg
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Mit der lakonischen Meldung Alberts, dass eine Tochter Udos II. und Irmgards den Poppo von Henneberg (bei Meiningen) heiratet, ist mangels zeitgenössischer chronikalischer Nachrichten über die HENNEBERGER wenig anzufangen. Auch die moderne Geschichtsforschung hat der Familie Poppos, die in der Geschichte der Würzburger Bischöfe eine Rolle spielt, nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt, so dass wir darauf angewiesen sind, aus den bei Diobenecker gegebenen Regesten die neue Verwandtschaft der STADER zu ermitteln.
Als der Vater Poppos (V.) wird Gotebold, Graf von Henneberg und als seine Mutter Liutgard genannt. Gotebold tritt bis 1144 als Burggraf von Würzburg auf. Ihm scheint Poppo, der Gemahl unserer STADINGER, gefolgt zu sein.
Der Name der UDONEN-Tochter ist aus einer Urkunde von 11511 ersichtlich. Ebenso wie ihre Mutter heißt sie Irmgard. In derselben Quelle werden auch ihre Schwäger, also die Brüder Poppos (V.) genannt. Es sind die Bischöfe Gebhard von Würzburg (1150-1159) und Günther von Speyer (1146-1161), sowie Poppos Amtsnachfolger Bertold. Poppos Tod muß vor 1151 liegen, da er zu dieser Zeit bereits "pius semper commemorandus" genannt wird. Lappenberg und Lilie setzen Irmgards Tod zu 1178 an. Eine Bestätigung habe ich nicht gefunden.
Eine weitere Familienverbindung zwischen HENNEBERGERN und STADERN entsteht durch die Heirat der HENNEBERGERIN Liutgard mit Adalbert von Sommerschenburg, dem Sohne des Pfalzgrafen Friedrich II. und seiner Gemahlin, der STADERIN Liutgard. Nun meldet der Stader Abt, dass Liutgard von Henneberg, eine Tochter Poppos, das wäre also der erwähnte Gemahl der Irmgard, gewesen sei. Das entspricht jedoch nicht den Angaben, die wir den Urkunden entnehmen.
Hier erfahren wir aus dem Jahre 1189, dass Liutgard, "Pfalzgräfin zu Sachsen", eine Irmgard, "Pfalzgräfin bei Rhein" sowie ein Poppo (VI.) Geschwister sind, deren Mutter Berta heißt. Der letztgenannte Poppo (VI.) spricht nun Poppo (V.) als seinen Vatersbruder an; mit anderen Worten: Der Vater der (HENNEBERGER) Liutgard war nicht der mit der STADERIN verheiratete Poppo (V.), sondern dessen Bruder Bertold I. Albert ist sicherlich der Namensgleichheit von Tante und Nichte zum Opfer gefallen.

Udo IV. (+ 1130) und seine Gemahlin Jutta von Winzenburg
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Er tritt zum erstenmal 1127, am 25. Dezember auf, als er sein Erbgut (patrimonium) zu Bockenau, Kr. Kreuznach und Gensingen, Kr. Bingen, dem Kloster Spanheim überträgt. Zwar erscheint er nur als "quidam nobilis", aber eine Identität ist nicht zu leugnen, da sein Vater, Rudolf I. und seine Mutter Richardis, aus deren Spanheimer Erbe die Güter stammen, als Mitgründer des Klosters genannt werden. Auch sie schenkten der neuen Niederlassung Güter in Bockenau. Udo hatte weiterhin seinen Eltern gemeinsame Rechte an einem Landgute in Sporkenheimer Hof bei Bingen, die von ihnen an Erzbischof Adalbert verkauft wurden. Hinzuweisen ist ferner auf den Vogt "comes Megenhard de casrtro Spanheim", der die Stifung Udos für das Kloster übernimmt. Er ist ein Verwandter von Udos Mutter Richardis.
In der Urkunde vom 25. Dezember 1127 findet sich die einzige Erwähnung der Gemahlin Udos, die eine Schwester des ersten thüringischen Landgrafen Hermann (II.) von Winzenburg ist, und deren Name von Uslar-Gleichen mit Beatrix oder Mathilde angegeben wurde. Der richtige Name ist aber Jutta, eine Kurzform von Judith.
Da dieser Name damals in S-Deutschland sehr gebräuchlich war, lieferte er einen weiteren Hinweis für Uslar-Gleichens These über die Abstammung der WINZENBURGER von den bayerischen Grafen von Formbach. Uslar-Gleichen stützt sich im wesentlichen auf eine Chronik des Reinhäuser Abtes Reinhard, die dieser um 1153/56 geschrieben haben soll. Reinhard behauptet, dass Mathilde von Reinhausen einen bayrischen Grafen, den Uslar-Gleichen ebenfalls Hermann nennt, geheiratet und diesem einen Sohn namens Hermann von Winzenburg geboren hat. (Sein Geburtsdatum setzt Uslar-Gleichen ohe Beleg auf 1083).- Reinhard meldet ferner, dass Hermann von Winzenburg, der uns seit 1107 in Urkunden entgegentritt und 1122 starb, die Winzenburg erbaut hätte. Hier kommt eine andere Überlieferung zu Hilfe. Aus einer Urkunde des Bischofs Bernhard I. von Hildesheim von 1150 geht hervor, dass die Winzenburg als Lehen seiner Kirche von ihm und zweien seiner Vorgänger an Hermann (II.) (und dessen Vater) ausgegeben worden ist. Der zweite (geweihte) Vorgänger ist aber Bischof Udo (1079-1114), der, ebenfalls aus dem REINHÄUSER Geschlecht, vom Abte Reinhard als Bruder der erwähnten Mathilde genannt wird.
Dem Bischof Udo verdankt also Hermann I. von Winzenburg seine Stellung in Sachsen. Von Hermanns I. Kindern ist außer Jutta noch der älteste Sohn, Hermann II., zu nennen. Er heiratete die jüngste Schwester (Liutgard) seines stadischen Schwagers nach 1146.
Juttas Gemahl, Udo, ein Jahr nach der Stiftung von Bockenau und dem Verkauf seines Bingeber Landgutes wird er urkundlich belegt. Am 15. Juli 1128 tritt er bei einem Gütertausch in der eichsfeldischen Burg Rusteberg auf. Bemerkenswert ist die Angabe, dass "Udo schon zum Ritter geschlagen und verheiratet war", als er seine Zustimmung zum Vertrage abgab. Seine unbedeutende Rolle geht aus der Reihenfolge der Zustimmenden hervor. Udo wird nämlich erst nach Ludwig (II., Sohn des Springers ?), dem Vogt, sowie dessen Vizeadvokaten erwähnt.
Ebensowenig tritt Udo in einer Schenkung seiner Mutter Richardis an Kloster Neuwerk bei Halle hervor, die zwischen 1129 und seinem Tode ausgefertigt wurde.
Nur eine Urkunde zählt Udo unter einer Reihe von Grafen auf. Das ist die Kaiserurkunde LOTHARS vom 13. Juni 1129, von der man erwartet hätte, ihn hier als Nachfolger seines Vetters Heinrich IV. als "Markgraf" genannt zu sehen.
Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass er vom Kaiser weder als Graf noch als Markgraf eine offizielle Bestallung erhalten hat. Die Kaiserurkunde und die Quellen, die seinen Tod am 15. März 1130 melden, werden ihm vermutlich die Bezeichnung "comes" als reinen Titel zugelegt haben.
Im Kampf um die Erlangung eines Amtes ist der junge Udo, als er Aschersleben, die Hauptstellung Albrechts des Bären, angreifen wollte, gefallen. Er wurde in Harsefeld bestattet.
Sichtet man die Zeugnisse über den Tod des STADERS, so fällt auf, dass nur der (um 1180 schreibende) Pöhlder Annalist ihn als Markgraf bezeichnet. Der ferne St. Disibodenberger Mönch gebraucht (zu 1128) eine zweideutige Wendung, die etwa so lautet: "Heinrich Markgraf von Stade starb, dessen Mark Udo von Freckleben unterstellt wurde. Zu 1130 gebraucht er aber nur den Namen 'Udo de Frankenleuf' ohne Rang. Alle anderen Quellen nennen Udo lediglich als "comes".
Wenn wir auch zwischen dem Tode Heinrichs IV. am 4. Dezember 1128 und dem Hoftag zu Goslar am 13. Juni 1129 noch keine Nachfolgeregelung getroffen wurde, so wird doch hier, in Anwesenheit der einflußreichsten Fürsten Sachsens die Entscheidung gefallen sein, deren Ergebnis die Urkunde enthalten müßte. Berücksichtigt man, welch geringe Rolle Udo IV. vor dem Tode seines Vaters gespielt hat, denkt man ferner an die schon erwähnte scharfe Trennung zwischen den beiden Linien (den Kindern Luder-Udos III. und Rudolfs I.), die sich noch in der Urkunde von 1200 widerspiegelt, so verdient eine bisher nicht beachtete Stelle der Rosenfelder Chronik, die durch eine Urkunde Hartwigs von 1144 bestätigt wird, besonders hervorgehoben zu werden. Hieraus geht ganz eindeutig hervor: Udo ist nie Markgraf gewesen. Der Sächsische Annalist meldet dasselbe, wenn er zu 1130 schreibt, dass die "Nordmark, die Heinrich, der Sohn Udos gehabt hat, dem Conrad, Sohn Helperichs, des Grafen von Plötzkau, anvertraut wurde. Auch die Annalen von Rosenfeld schreiben, dass Heinrichs Herrschaft an Conrad überging.

Wer war in der Zeit vom 6. Dezember 1128 bis Mitte 1130 Herr der sächsischen Nordmark? Wer hatte Anrechte auf das Amt, das die STADER seit 1056 in Erbfolge verwalteten?

Überprüft man die beiden durch Quellen eindeutig belegten Nachfolger, Conrad von Plötzkau und Albrecht den Bären, auf ihre Verwandtschaft mit den STADERN, so zeigt sich, dass sie die beiden nächsten männlichen Angehörigen vom Verstorbenen (das heißt Heinrich IV.) aus sind.
Albrecht der Bär ist als Schwager Heinrichs im 2. Grade mit dem STADER verwandt, Conrad von Plötzkau dagegen als Vetter nur im 4. Grade (Heinrichs Mutter Irmgard von Plötzkau war die Schwester Helperichs, des Vaters von Conrad. Gehen wir vorerst einmal auf die Jahre 1130 und 1134 ein, in denen eine Verlehnung der Mark quellenmäßig gesichert ist.
Es ist bekannt, dass Conrad von 1130 bis 1133 als Markgraf der sächsischen Nordmark eingesetzt war. Nach seinem Tode greift man nicht auf Rudolf II. zurück, sondern man nimmt Albrecht den Bären. Das zeigt eindeutig, dass Udo IV. nicht von 1128 bis 1130 Markgraf gewesen sein kann, denn sonst hätte man doch jetzt seinen Bruder Rudolf II. berücksichtigen müssen, der 1130 vielleicht noch zu jung war! Auch wenn Rudolf II. 1134 noch nicht lehnsfähig gewesen ist, wäre der Bär nur Vormund geworden und hätte, - wie Rudolf I. an Heinrich IV. im Jahre 1114 - die Mark später abtreten müssen.
Hinzu kommt ferner, dass auch Conrad von Plötzkau noch einen Bruder namens Bernhard hatte, der ebensowenig berücksichtigt wurde wie Rudolf II. Albrecht der Bär war also 1134 derjenige, der nach Erbrecht die größten Ansprüche auf die Belehnung der sächsischen Nordmark anmelden konnte.
Genau die gleichen Voraussetzungen galten aber bereits für 1128. Zwar berichtet keine Quelle ausdrücklich davon, da LOTHAR anscheinend gezögert hat, die Belehnung offiziell auszusprechen. Nach den genealogischen Gegebenheiten (die im 2. Teil der Arbeit durch die Schilderung der politischen Konstellation ergänzt werden sollen) spricht vieles dafür, dass Albrecht der Bär bereits 1128 bis 1130 Markgraf der sächsischen Nordmark gewesen ist. Wegen seiner Beteiligung am Tode Udos IV. und anderer Differenzen mit LOTHAR, verlor er aber nicht nur seine seit 1124 innegehabte Mark Lausitz, sondern wurde auch 1130 nicht in der Nordmark bestätigt.

Rudolf II. (+ 1144) und seine Gemahlin Elisabeth von Steiermark
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Rudolf II. wird als Graf erstmalig 1133 in einer Urkunde Bischofs Otto von Halberstadt und zwar in Gaterslebben (nördlich Quedlinburg) erwähnt. Die Grafschaft an der Niederelbe erhielt er jedoch erst nach dem Tode Friedrichs 1135.
Die Zeitgenossen melden, dass Rudolf am 15. März 1144 erschlagen wurde, nennen aber nicht den Ort seines Ablebens, sondern nur seine letzte Ruhestätte zu Harsefeld.
Erst im Chronikon Holtzatiae des bremischen Presbyters, der um die Mitte des 15. Jahrhunderts schrieb, wird berichtet, dass Rudolf auf der "Bokelenborg" (beim heutigen Orte Burg) erschlagen wurde. Diese Angabe des Bremers, der nach Lappenberg weder die Chroniken Alberts noch Arnolds von Lübeck gekannt hat, ist genauso unzuverlässig wie seine Erzählung vom Tode der Gemahlin Rudolfs. Diese hätte "Wawurgis" (Waltburg ?) geheißen und sei in eine Au, die nach ihrem Namen benannt wurde, geworfen worden.
Rudolfs Gemahlin war jedoch eine Elisabeth, die nach dem Tode ihres Gemahls ein zweites Mal geheiratet hatte. Sowohl die Geschichte von der Waltburgau, gegen die bereits wegen einer urkundlichen Erwähnung der Au vor 1144 Bedenken geäußert wurden, als auch die Nennung der Böckelenburg sind nur sagenhafte Ausschmückungen.
Elisabeth war eine Schwester Otakars von Steiermark. Diese Angabe Alberts wird durch zwei Urkunden aus dem Salzburger Raum bestätigt. Hier wird Hartwig, der Bruder Rudolfs II. und spätere Erzbischof von Bremen als Zeuge genannt, als er seine Spanheim-Lavanthaler Verwandten 1138 in Kärnten besuchte. Elisabeths Mutter, Sophie, sowie ihr (Elisabeths) Bruder Otakar III. erscheinen als Urkundenaussteller.
Elisabeth von der Steiermark starb an einem 25. Juli unbekannten Jahres. Weder von ihrem ersten noch von ihrem zweiten Gemahl, Heinrich V. Herzog von Kärnten, hatte sie Kinder.

Hartwig, Erzbischof von Bremen 1148-1168
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Der letzte männliche Angehörige des STADER Grafenhauses überlebte seinen Bruder Rudolf II. um 24 Jahre. Sein Name wurde mit Bedacht nach den hohen geistlichen Würdenträgern des SPANHEIMER Hauses, Hartwig, Erzbischof von Magdeburg (1079-1102) und Hartwig, Bischof von Regensburg (1105-1126), gewählt und damit der Beruf des jungen Mannes als Geistlicher bereits vorausbestimmt.
Das Leben des Erzbischofs hat Georg Dehio beschrieben. Die Ergebnisse der neueren Forschung bietet die Zusammenstellung bei May. Es bleibt nur einige Ergänzungen zu machen.
Hartwigs Geburt ist vor 1118 anzusetzen, da die Urkunde, in der er erstmalig als rechtsfähiger Schenkgeber (12 Jahre) namentlich erscheint, vor dem 15. März 1130 ausgestellt worden sein muß, während er vorher (1124) noch zu den "reliquis liberis" gehörte. Sein Bruder Udo IV., der an dem genannten Tage erschlagen wurde, lebte bei der Ausstellung der Urkunde noch. In der erhaltenen Fassung des Privilegs, das von Erzbischof Konrad von Magdeburg am 6. Januar 1135 bestätigt wurde, ist durch den Hinweis auf Erzbischof Norbert (+ 1134) ausdrücklich auf eine Vorlage (bzw. früheres "actum") hingewiesen.
Hartwigs Besuch in Kärnten wurde im Vorkapitel erwähnt (1138). Als Geistlicher zu Magdeburg tritt er 1142 auf. Bald darauf wird er nach Bremen gekommen sein. Er selbst nennt sich erst 1144 "Bremensis vero majoris ecclesiae prepositus".
1148 wurde er zum Erzbischof von Bremen gewählt. Schon 1144 scheint sein Ehrgeiz, wie die Urkunden beweisen, nach dieser oder einer ähnlichen Würde gestrebt zu haben.
Seinen ursprünglichen Plan, sich von der Bremer Kirche als Nachfolger seines Bruders mit der Grafschaft belehnen zu lassen, mußte er bald aufgeben. Deshalb verschenkte er seine Eigengüter, die gerade als Grundlage einer solchen Stellung unbedingt erforderlich gewesen wären, an das Magdeburger und Bremer Erzstift. Vom Magdeburger Erzbischof erwartete er Hilfe bei einer späteren Wahl, sowie Unterstützung gegen den Herzog. Bei der Bremer Geistlichkeit versuchte er nicht nur im Hinblick auf eine mögliche Nachfolge Erzbischof Adalberos, der schon über 20 Jahre im Amt war, sondern auch wegen der Neubelehnung der Grafschaft seines Bruders Einfluß zu gewinnen.
Bei dem ganzen späteren Streit um die Grafschaft Stade zwischen Hartwig und Heinrich dem Löwen handelt es sich im wesentlichen um dieses Recht der Bremer Kirche. Hartwigs Kampf gegen den Herzog ist daher nicht so sehr der Kampf des Grafen von Stade gewesen, sondern die Verteidigung der Rechte des Erzbischofs von Bremen.

Richardis II. (+ 29. Oktober ca 1154) Nonne zu St. Rupertusberg bei Bingen und Äbtissin zu Bassum
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Auch über die Töchter Rudolfs I. und Richardis I. widersprechen sich die Quellen. Albert und der Sächsische Annalist kennen nur die Liutgard. Die Rosenfelder Chronik nennt dagegen drei Töchter: zwei seien Nonnen zu Quedlinburg gewesen (davon eine Äbtissin), und als dritte folgt dann die Liutgard. In Wirklichkeit waren es wohl zwei, das heißt Richardis II., die vielleicht in Quedlinburg eintrat, nach Bingen ging und schließlich Äbtissin wurde und die erwähnte Liutgard. Es ist möglich, dass man auch Adelheid, eine Tochter der Liutgard und Friedrichs von Sommerschenburg, die Äbtissin von Quedlinburg und Gandersheim gewesen ist, fälschlich als Tochter Rudolfs I. angesehen hat.
Das Schicksal der Richardis II. ist eng mit den Familienbindungen ihrer Mutter in W-Deutschland verknüpft. Darüberhinaus verdienen ihre Beziehungen zu Hildegard von Bingen und ihre Verdienste um die Gründung des Klosters St. Rupertusberg eine kurze Würdigung.
Das Mutterkloster der Bingener Filiale war Disibodenberg. Dort gründete um 1112 Jutta, die Schwester des im Zusammenhang mit der Gründung des Klosters Spanheim genannten Grafen Meinhard ein Nonnenkloster, in dem auch die später canonisierte, berühmter Mystikerin Hildegard von Bingen, Tochter eines Ministerialen des Speyrer Hochstiftes, lebte.
1136 wurde Hildegard, deren Ruhm vor allem die Quellen des 13. Jahrhunderts sehr verbreiteten, die Vorsteherin des jungen Konvents. Mit Hilfe des Erzbischofs Heinrich von Mainz (1142-1153) und der Markgräfin Richardis von Stade gelang die Loslösung ihrer Anstalt aus der Abhängigkeit von Disibodenberg. Um 1148 wird der Frauenkonvent auf den Rupertusberg bei Bingen verlegt.
Die Protektion von Richardis Mutter verdankten die Nonnen dem Umstande, dass sowohl die Tochter Meinhards von Spanheim namens Hildegard, als auch Richardis II. selbst Schreiberinnen ihrer berühmten Vorsteherin waren.
Um 1141 muß Richardis II. bereits im Kloster gedient haben. In der Lebensbeschreibung Hildegards finden sich Fragmente einer Selbstbiographie der "Meisterin", die auch Richardis von Stade erwähnt: "Als ich den 'Scivias' schrieb (der nach der Einleitung des Werkes um 1141 begonnen wurde und nach zehn Jahren fertiggestellt wurde, war meine engste Vertraute eine adelige Dame, Tochter der genannten Markgräfin (das heißt Richardis I.), die mir freundschaftlich in allen Angelegenheiten zugetan war. Aber später wandte sie sich wegen ihrer edlen Herkunft einer höheren Stellung zu und wurde Vorsteherin (mater) eines berühmten Klosters. Nachdem sie sich von mir getrennt hatte, verstarb sie bald darauf als Äbtissin in einer von hier weit entfernten Gegend.
Der Zeitpunkt der Trennung von Hildegard wird durch die Jahre 1151 (der Vollendung des "Scivias") und 1153, Pfingsten (Absetzung des Erzbischofs Heinrich I. von Mainz), begrenzt. Von Erzbischof Heinrich ist ein Brief erhalten, in dem er Hildegard bittet, Richardis freizugeben da "Geistliche einer vornehmen Kirche ihn dringend um die Schwester baten, die zur Äbtissin gewählt sei". Vielleicht brachte erst das Eingreifen des Königs der Richardis die Unabhängigkeit. Das kann man dem Briefe Hartwigs von Bremen an Hildegard entnehmen.
In diesem Schreiben wird der Markgräfin Richardis I. nicht mehr gedacht. Sie starb 1151 und Hartwig ist Familienoberhaupt; folglich ist die "Versetzung" der jungen Äbtissin wohl erst im Laufe des Jahres 1153 erfolgt und ihr Ableben etwa in das Jahr 1154 zu setzen. Aus der Todesanzeige Erzbischof Hartwigs an Hildegard geht hervor, dass der Bruder auf dem bremischen Erzstuhle der jüngeren Schwester zur Würde einer Äbtissin verholfen hat, und dass sie an einem 29. Oktober verstorben ist.
Es war bisher nicht bekannt, wo Richardis Äbtissin wurde und verschied. Während Lappenberg vermutete, Richardis sei als Äbtissin des Klosters Heeslingen gestorben, schlossen andere auf Grund einer Notiz im Hildesheimer Necrolog auf die Stadt des heiligen Bernward. Die Forschungen der Klosterfrauen von Eibingen haben aber ergeben, dass Richardis Äbtissin von Bassum, südlich von Bremen, gewesen ist. Daher muß man auch einen Teil der Besitzungen dieses Klosters als Stader Eigengut betrachten. Leider gibt es über Bassum erst aus dem 13. Jahrhundert eingehendere Nachrichten.

Liutgard (+ 29./30. Januar 1152) und ihre drei Ehen
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Das Schicksal der namentlich bekannten Tochter Rudolfs I. scheint durch ihr eigenes Verschulden bestimmt worden zu sein. Die Trennung ihrer Ehe von dem Pfalzgrafen Friedrich II. von Sommerschenburg, dem sie bereits zwei Kinder geboren hatte, die kurze Ehe mit dem Dänen-König Erich Lamm und ihr grausames Ende zusammen mit dem gewalttätigen Hermann II. von Winzenburg lassen auch ohne die Andeutungen des nicht sehr deutschfreundlichen Saxo Grammaticus auf einen sittenlosen Lebenswandel der STADER Tochter schließen.
Liutgard heiratet um 1130 den Pfalzgrafen Friedrich II. von Sommerschenburg, dessen Großmutter Ouda eine Schwester Erzbischof Adalberts von Bremen und Friedrich II. von Goseck war. Da bereits Adelheid den Sohn des letzteren, nämlich Friedrich III. von Goseck, geheiratet hatte, entstand nun eine zweite Verbindung zur Familie der einflußreichen Pfalzgrafen. Das Datum der Heirat Liutgards setzen wir auf etwa 1130 fest. Es ergibt sich aus der Tatsache, dass der älteste Sohn Adalbert bereits 1142 als Zeuge auftrat. Er war als Nachfolger seines Vaters Pfalzgraf von Sachsen von 1162-1179. Aus Adalberts Ehe mit Liutgard, Tochter Bertolds I. von Henneberg, sind keine Kinder hervorgegangen, so dass mit ihm auch das Haus der SOMMERSCHENBURGER erlosch.
Doch die STADERIN Liutgard und Friedrich II. hatten noch eine Tochter, Adelheid. Sie war, wie ihre STADER Base Richardis II., eine Schülerin und Mitarbeiterin der Hildegard von Bingen und wurde 1152/53 Äbtissin von Gandersheim, 1160 auch in Quedlinburg. Im Besitz beider Ämter wird sie 1173 und anläßlich ihrer Todesmeldung erwähnt. Nach dem Todes ihres Bruders verkaufte sie einen großen Teil der Sommerschenburger Allode an ihren Verwandten, Erzbischof Wichmann von Magdeburg. Sie starb am 1. Mai 1184.
Liutgard wurde von Friedrich II. schon vor 1144 geschieden. Man bemühte sich damals, die Ehescheidung "wegen naher Verwandtschaft" zu motivieren. Starke sucht nachzuweisen, dass eine Blutsverbindung durch gemeinsame Ahnen aus dem Hause WERL bestand. Danach wäre Liutgard im 5. Grade kirchlicher Zählung und Friedrich im 4. Grade mit dem Vater Rudolfs und Bernhards von Werl verwandt, eine Tatsache, die bestimmt schon bei der Heirat bekannt gewesen ist.
Die zweite Ehe Liutgards mit dem dänischen König Erik Lamm blieb ohne Nachkommen und ist wohl schon vor dem Tode des Königs gelöst worden, da dieser am 27. August 1146 als Mönch verstarb.
Eine dritte Ehe Liutgards schafft weitere Verbindungen zur Familie der WINZENBURGER, die uns bereits durch Jutta von Winzenburg, die Gemahlin Udos IV. bekannt ist. Jutta war die Schwester Hermanns II.: Liutgard heiratet also einen Schwager. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Hartwig das Zustandekommen dieser Verbindung - (ebenso wie die Heirat mit dem dänischen König) - im Rahmen seiner ehrgeizigen Pläne vermittelt hat. Liutgard wurde zusammen mit ihre Gemahl in der Nacht vom 29./30. Januar 1152 von aufrührerischen Leuten Hermanns erschlagen.
Albert meldet, dass aus der Ehe Liutgards mit dem WINZENBURGER drei namentlich nicht bekannte Töchter hervorgingen. Es sind aber nur zwei: Eine heiratete erst Graf Heinrich von Schwarzburg, der 1183 umkam, und danach Ulrich von Wettin (+ 1206). Die zweite Tochter war mit Magnus Burtzius, einem dänischen Herzog, vermählt. Die dritte, die Albert nachher nicht wieder nennt, bezeichnet das CHR R als Pröpstin zu Gandersheim, das heißt es liegt zum zweiten Male eine Verwechslung mit der bereits behandelten Adelheid, Tochter Liutgards aus erster Ehe vor.