Tochter des Herzogs
Bernhard I. von Sachsen und der Hildegard
von Stade, Tochter von Graf Heinrich I. dem Kahlen
Althoff Gerd: Seite 353
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"Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"
A 57
Lü: 30.8. Godisti abb + ca 1040? Herford
Diese Äbtissin wird in der Forschung allgemein als
BILLUNGERIN, Tochter Bernhards I.
und Äbtissin von Herford angesehen; vgl. Bork, Billunger,
S. 144 f.; Freytag, Billunger, S. 48.
Man hält sie auch für die Äbtissin
von Metelen und setzt ihre Regierungszeit von 992 bis 1040 an. Durch
einen Eintrag ins Borghorster Necrolog am 30.6.: Godasti abb
wird höchstwahrscheinlich, daß es zwei Äbtissinnen dieses
Namens gegeben hat; vgl. dazu Althoff, Borghorst, S. 248.
Anzunehmen, daß es sich bei den beiden um Angehörige
der billungischen Familie handelt,
liegt sehr nahe. Eine der beiden Äbtissinnen war wohl die Tochter
Bernhards
I. und die Herforder Äbtissin. Sie wurde auch in das Diptychon
der billungischen Familie aufgenommen;
s. dazu oben S. 49.
GODESTI
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+ 1041/42
993 Äbtissin von Metelen
1002 Äbtissin von Herford
In der Nachbarschaft der Klöster Möllenbeck, Fischbeck und Kemnade lag in dem angrenzenden Wehsigau die Reichsabtei Herford. Zwischen ihr und dem Geschlecht der BILLUNGER bestanden enge Beziehungen. Im Jahre 995 war Imma, eine Schwester Bernhards I., Äbtissin zu Herford und in demselben Jahre die gleichnamige Tochter des zweiten BILLUNGERS Nonne daselbst. Wenige Jahre später waltete dort um 1002 bis 1040 ihre Schwester Godesti, die seit 993 der Abtei Metelen vorstand, als Äbtissin. Letztere gründete am 13. Juni 1011 das Damenstift "ad S. Mariam" auf dem Berge bei Herford und begabte es mit Eigengütern in insgesamt 64 Orten. In beiden wird der BILLUNGER als einziger weltlicher Intervenient namentlich aufgeführt.
Bork Ruth: Seite 144-146
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"Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des
deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert."
17. Die Äbtissin Godesti von Herford (1002-1040)
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Die Äbtissin Godesti begegnete uns eben schon
im Zusammenhang mit dem Herforder Überfall als Schwester des Grafen
Thietmar. Ob sie, wie man in der Forschung meist annahm, mit der
993 zur Äbtissin von Metelen gewählten Godesdui
[3
In jener Urkunde (siehe Anmerkung 4) ist die Namensform "Godesdiu"
verwandt, während die Vita Meinw. (c. 100 Seite 55 und c. 158 Seite
83) "Godesti" schreibt und die ältere Quelle (siehe Anmerkung
7 oben) "Godesthi" gebraucht. Die Tab. gent. Bill. (siehe oben Seite
97 Anmerkung 1) enthält die Schreibung "Godestithi abb.". In
einer Urkunde HEINRICHS
II. vom 12. August 1002 (Orig.) (DH II. 10 Seite 12) befindet
sich die Namensform "Godesdhiu", in der Urkunde HEINRICHS
II. vom 3. September 1039 (DH III, 67 Seite 85) "Gotesdie".
(Vgl. Seite 145 Näheres zu den Urkunden.] zu identifizieren ist, läßt
sich nicht mit voller Gewißheit feststellen. Eine gewisse Wahrscheinlichkeit
besteht insofern, als zugleich mit der Ernennung jener Godesdiu
zur Äbtissin des Klosters Metelen in einer Urkunde OTTOS
III. vom 25. Januar 993 [4 DO III. 111 Seite 522
(Orig.)], in der Herzog Bernhard I. und Graf Ekbert als Intervenienten
auftreten, mitgeteilt wird, daß sie ihrem Wunsche gemäß
einen Schirmvogt namens Wichmann erhielt. Dies könnte, wie
man meint, der früher besprochene Graf
Wichmann III. sein, in dem man einen Sohn Ekberts
des Einäugigen vermutet [5
Siehe oben Seite 89.].
Sicher bezeugt ist aber nur Godestis Tätigkeit
im Herforder Stift während der Jahre 1002-1040. Dafür sind außer
den zwei Belegstellen in der Vita Meinw., die zu 1018 gehören [1
Vita
Meinw. c. 100 Seite 55 "et sue sorori abbatisse nomine Godesti
et congregationis sancta Marie thesaurum confregit."], einige Königsurkunden
erhalten, in denen sie als Äbtissin des Herforder Nonnenklosters
auftritt.
In der ersten vom 12. August 1002 [2 DH II. 10 Seite 12] handelt
es sich um eine Bestätigung der dem Kloster Herford einst vom König
Ludwig dem Deutschen geschenkten Kirchen in Rheine, Wettringen
und Stockum, sowie aller sonst einmal geschenenen Schenkungen bald nach
dem Antritt des neuen Herrschers
HEINRICH II.
In der zweiten vom 3. September 1039 [3 DH III., 5 Seite 6.] bestätigt
HEINRICH
III. zu Goslar die den Klöstern Corvei und Herford
geschenkten Kirchen zu Meppen, Marseberg, Bünde und Rheine und die
aus Anlaß dieser Schenkungen getroffenen Bestimmungen über den
Zehntbezug von diesen Kirchen, über die Rechte ihrer Priester und
über die den Bischöfen zu entrichtenden Leistungen, sowie das
Wahlrecht, wobei es dann heißt: "... et alterum est sanctimonialium
Herifort dictum et proprie abbatisse cuius nomen Gotesdiu subiectum".
In der dritten schließlich vom 22. Dezember 1040
(?) [4 DH III. 67 Seite 85 (Das Jahr ist nicht völlig sicher.],
die zugleich die letzte ist, die uns von dem Wirken Godestis Zeugnis
gibt, handelt es sich um eine nochmalige, dem Kloster Herford besonders
geschehene Bestätigung der eben genannten, in der Urkunde vom 3. September
1039 ausgesprochenen Rechte, und zwar "pro petitione Herevortensis
aeclesiae abbatisse Gotesdi nominate."
Ob die Äbtissin Godesti, wie Wedekind meint
[5 Wedekind, Noten II, 182.], am 12. August 1002 von Metelen nach
Herford versetzt wurde, oder aber fortan den beiden Klöstern zugleich
vorstand, wie es Freytag und auch Wilmans [6 Freytag Seite 142 und
Stammtafel; Wilamns, Kaiserurkunden I, 241f.] annehmen, läßt
sich nicht näher feststellen. In den späteren Herforder Urkunden
geschieht jedenfalls ihrer etwaigen Bezeichnungen zum Kloster Metelen keine
Erwähnung.
Von den Todesdaten der Godesti ist uns nur der
Tag, der 30. August auf Grund eines Vermerkes im Necr. S. Mich.
Lun. [1 Wedekind Noten III, 63 "Godesti abb.".] bekannt,
während das Jahr ungewiß bleibt. Man nimmt an, daß sie
um 1040 starb (frühestens 1041), da sie in jenem Jahr zum letzten
Mal urkundlich erwähnt wird [2 DH III. 67 Seite 85.].
Literatur:
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Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im
Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der
Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 49,353,
A 54 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte
des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation
Greifswald 1951 Seite 144 - Freytag, Hans-Joachim: Die Herrschaft
der Billunger in Sachsen, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1951
Seite 48 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln
zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag
Frankfurt/Main 1993 Tafel 156 -