Lexikon des Mittelalters: Band VIII Spalte 2208
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Werl
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In der an der Kreuzung des Hellwegs mit einer nord-südlichen Straße von der Ruhr zur Lippe und in der Nähe ergiebiger Salzquellen gelegenen Siedlung auf der Grenze zwischen Westfalen und Engern errichteten im 10. Jh. die Grafen von Westfalen eine Burg und Kirche (St. Walpurga). Aus deren Erbe gewann nach 1093 die Kölner Kirche dort Besitz und Rechte und vermochte schließlich, die von den Werler Grafen abstammenden Grafen von Arnsberg ganz aus Werl zu verdrängen (Inkorporation der Kirche in das Stift Wedinghausen vor 1200). Die 1116 genannte villa Werle wurde im 13. Jh. als Bollwerk gegen die aufstrebenden Grafen von der Mark zur kölnischen Stadt ausgebaut (1244 opidum; 1250 Stadtsiegel) und 1272 mit dem Rüthener Stadtrecht bewidmet. Von der städtischen Qualität Werls zeugen das 1324 aufgezeichnete Statutarrecht, die 1280 begegnenden beiden Bürgermeister und der 1282 belegte Rat, in dem die patrizischen Erbsälzer (1246 coctores salis) dominierten, was ebenso wie die Existenz einer korporativ zusammengeschlossenen Burgmannschaft während des 14. Jh. zu Konflikten mit der in drei Gilden (Bäcker, Kaufleute, Ackerbürger) organisierten übrigen Bürgerschaft führte. Während 1382 den Erbsälzern die Hälfte der Ratssitze und damit eine bevorrechtete Stellung garantiert wurde, wurden die Burgmannen nach und mach ihres Sonderstatus entkleidet und verschwanden im 15. Jh. als eigene Gruppe der Bürgerschaft. In der Soester Fehde (1444-1450) blieb Werl auf Seiten des erzbischöflichen Stadtherrn und übernahm von Soest die Rolle als kölnisches Zentrum am Hellweg, was unter anderem in der Verlegung des westfälischen Offizialgerichts nach Werl zum Ausdruck kam. Abhängigkeit vom und Bindung an den Landesherrn bestimmten das weitere Schicksal der Stadt, die in der Reformation beim alten Glauben blieb.
Literatur:
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P. Leidinger, Unters. zur Gesch. der Gf.en v. W., 1965
- A. Hömberg, W.s Stellung und Bedeutung in der ma. Gesch. Westfalens
(Ders., Zw. Rhein und Weser, 1968), 36-46 - W. Gesch. einer westfäl.
Stadt, hg. A. Rohrer-H.J. Zacher, I, 1994.
Trillmich Werner: Seite 62
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"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"
Von der Hünenburg bei Meschede aus, die als fränkische
Sicherung der von Soest nach Hessen führenden Straße angelegt
wurde, gebot im 9. Jahrhundert an der oberen Ruhr und Möhne im Ostsauerland
ein an Allodien und Grafschaften reiches Geschlecht, dessen Genealogie
nur ungenügend bekannt ist. Erbschaften erweiterten seinen Einfluß
auf den Raum südlich von Paderborn zwischen Erwitte, der Lippe, Eggegebirge
und der Diemel. Noch umfangreichere Erwerbungen gelangen ihm am Hellwege
in der Soester Börde und um Dortmund in Westfalens fruchtbarsten Gebieten.
Dazu kamen Güter im südöstlichen Münsterland zwischen
oberer Lippe und Ems bis in die Nähe der Bischofsresienz, Grafenrechte
in der Diözese Osnabrück sowie im friesischen Emshau rechts der
Emsmündung. Ansprüche auf Vogteien der Bistümer Köln,
Paderborn, Münster und Osnabrück, von Werden und anderen Klöstern
verursachten heftige Fehden gegen widerstrebende Immunitätsherren
und weltliche Rivalen. Schließlich verfügte die Sippe über
mindestens 15 Comitate und beherrschte in herzogsähnlicher Stellung
alle vom Rhein ostwärts führenden Straßen. Ihr bevorzugter
Sitz wurde nun das zentral gelegene Werl in
dessen Nähe Salzquellen liegen. Meschede erhielt als Grablege ein
gut dotiertes, von Töchtern der Familien geleitetes Kanonissenstift.
Der mächtige Großgraf von Werl erfreute sich so hohen Ansehens,
dass er die burgundische
Prinzessin Gerberga zur Gemahlin
erhielt, die in zweiter Ehe die spätere Königin
Gisela gebar. Deren Stiefbruder, Gerbergas
ältester Sohn, erbte die väterliche Stellung zwischen Rothaargebirge
und Nordsee. Einer seiner Brüder hatte an der Lippe die Grundherrschaft
Hövel inne samt Gütern um Unna, Dortmund, Beckum, Telgte und
Warendorf. Ein dritter verwaltete samt der Lehngrafschaft Erwitte Allodien
und Kirchenlehen in der Diözese Paderborn. Während das Eigengut
bei seinem Tode 1021 der Hauptlinie verblieb, übertrug HEINRICH
II., gegen den das Haus WERL
revoltiert hatte, die erledigte Grafschaft an Bischof Meinwerk.