"Die sächsischen Grafen 919-1024"
7. Die Sippe der Harzgrafen
Die Sippe der Harzgrafen
läßt sich auf Grund unmittelbarer Zeugnisse durchgängig
vom 9. Jahrhundert bis in das 10. Jahrhundert hinein verfolgen. Nach dem
Bericht der Vita Liutbirgae besaßen die beiden Grafen
Friedrich und Adalgar
in der 2. Hälfte des 9. Jahrhunderts ein Haus in Thale. Sie sind die
ersten bekannten Mitglieder einer Familie, die allmählich ihre Stellung
ausbaute und zu hohem Ansehen gelangte. Auch im Derlingau bei Lauingen
(Kreis Helmstedt) ließ sich an Hand der Corveyer Traditionen Besitz
des Grafen Friedrich nachweisen. Sein Bruder - Graf Adalgar -
vergrößerte den Familienbesitz um Calefeld und Wulften, die
in seinem Komitat lagen. Die Vita Liutbirgae berichtete, dass Friedrich
mit einer Bia
vermählt
war.
Die gleichen Namen traten erneut in einer Urkunde von
937 auf. Auf Bitten eines Fridericus
fidelis noster erhielt seine Mutter Bia,
eine verwitwete Edelfrau (nobilis matrona), bisher königliches Gut
in Giersleben im Schwabengau geschenkt. Wenn wir - gestützt auf die
Aussage der Urkunde - ein hohes Alter der Bia
annehmen, ist es möglich, sie mit der Gattin des Grafen
Friedrich zu identifizieren.
Bias Sohn war vermutlich
der Graf Friedrich, der im Jahre 921 den Abschluß des Vertrages
zwischen HEINRICH
I. und Karl
III. dem Einfältigen testierte. Am Ende der aus elf
Grafennamen bestehenden Zeugenliste standen Fridericus und Folcdag,
die namensmäßig sächsische Grafen aus dem Harzgebiet sein
könnten. Ihre Rangstellung nach den Mitgliedern der angesehenen Familien
der KONRADINER und HATTONEN würde
ihrer Machtstellung entsprechen. Graf Friedrich ist ferner durch
ein Diplom HEINRICHS I. bezeugt. Eine
Verwandtschaftsbeziehung zu Graf Folcdag
läßt sich nicht ermitteln, aber die Stammsilbe seines Namens
tritt bei Friedrichs Sohn wieder auf.
Graf
Friedrich hatte zwei Söhne, wie aus einer Urkunde von 945
hervorgeht. Diese Söhne Folcmar
und
Ricbert
erhielten Besitzrechte über bisher königliches Eigentum in Wieskau
und in drei Ortschaften des Fuhnegebietes im Gau Serimunt. Graf Friedrich
selber
hieß in dem Diplom noster fidelis vassalus, eine Bezeichnung,
die um diese Zeit noch selten angewandt wurde. Von den Söhnen liegen
noch keine Zeugnisse vor.
Vielleicht handelte es sich bei dem Namen Ricbert
um Wiederaufnahme eines Familiennamens. Auf diese Weise wäre es durch
Rückschluß, jenen Grafen
Ricbert als Vorfahren in die Familie einzubeziehen, der um 822
Besitz im Derlingau in campo Bochinafeld und im Nordthüringgau
hatte. Möglicherweise kommt noch ein Graf
Ricger in Frage, der um dieselbe Zeit über Besitz in Thale
verfügte. Es ist zeitlich gesehen möglich, beide Grafen als unmittelbare
Vorfahren der erstgenannten Grafen
Friedrich und Adalgar
zu betrachten, zumal sich Namen und Besitzlage in Einklang bringen lassen.
Von 961 an trat erneut ein Graf
Friedrich auf, den schon Kurze mit dem gleichzeitig amtierenden
Pfalzgrafen identifizierte. Generationsmäßig war er ein
Bruder
Ricberts und Folcmars und somit Sohn des Grafen
Friedrich. Dieser Graf Friedrich verwaltete eine Grafschaft,
in der die Orte Marsleben, Sallersleben (wüst), Orden (wüst),
Sülten (wüst), Hahen, Gersdorf, Biklingen, Adelboldesrod (Lage
ungewiß), Harzgerode und Siptenfeld namhaft gemacht wurden.
Graf
Friedrich wurde 974 gleichfalls im Harzgau erwähnt, in dem der
Hof Brockenstedt in seiner Grafschaft lag. Zwei Diplome des Jahres 995
hoben hervor, dass die Orte Godenhusen, Sievershausen (wüst), Sillstedt,
Wülperode und Ströbeck im Harzgau seiner gräflichen Amtsbefungnis
unterstanden. Eine nicht genau datierte Urkunde, die um das Jahr 1000 anzusetzen
ist, bezeugte die Orte Minsleben und Reddeber in seiner Harzgrafschaft.
Graf
Friedrich verwaltete außer der Grafschaft im Harzgau
noch eine weitere im Nordthüringgau, wo Dodendorf ihm rechtlich
unterstand. Die gelegentliche Intervention spricht für eine gewisse
Nähe zum Königshof. Graf Friedrich fand außer in
Diplomen auch in der zeitgenössischen Geschichtsschreibung Erwähnung.
Thietmar berichtete von seiner Anwesenheit auf der Versammlung der sächsischen
Großen im Jahre 983. Seit 993 legt ihm Thietmar den Titel Pfalzgraf
bei. Es können sich kaum Zweifel erheben, dass
Friedrich,
der
Graf des Harz- und Nordthüringgaues, und der sächsische
Pfalzgraf gleichen Namens personengleich waren. Wir verfolgten an Hand
der Urkunden, wie sich die Familie der Gunst des Kaiserhauses erfreute.
Es ist also nicht verwunderlich, dass es ihr das wichtige Pfalzgrafenamt
anvertraute. Kurze wies schon darauf hin, dass Thietmar ihm 993 die pfalzgräfliche
Stellung fälschlich zu früh einräumte. Friedrichs
Amtsvorgänger
weilte zu dieser Zeit noch unter den Lebenden. Wohl erst nach dessen Tode
995 war Friedrichs Amtsnachfolge möglich. Friedrich
nahm 993 am Zug Ekkehards
I. von Meißen gegen die Liutizen teil. 1002 befand er sich
im Gefolge des neugewählten Königs
HEINRICH II.
in Merseburg. Bald darauf starb Friedrich.
Schon 1003 amtierte Burchard
als Pfalzgraf und Ricbert
als
Graf
im Harzgau. Da beide Grafen nicht als seine Söhne in Betracht
kommen, müssen wir mit einem kinderlosen Abscheiden Friedrichs
rechnen.
Im Harzgau im Raum von Börmecke (Kr. Blankenburg)
ist 1006
Graf Folcmar bezeugt, den man aus der Übereinstimmung von
Herrschaftsbereich und Namen für ein Mitglied der Familie halten möchte.
Es ist fraglich, ihn als Nachkommen Folcmars,
Friedrichs
Sohn, anzusehen, weil sich dessen Herrschaftsbasis nicht nachweisen ließ.
Vielleicht trat er sogar in kirchlichen Dienst.
Ebensowenig läßt sich Ricbert
als Inhaber
von Grafenrechten nachweisen. Vielleicht war Pfalzgraf Friedrich
der älteste Sohn und Amtsnachfolger des Grafen Friedrich. Graf
Folcmar nahm wahrscheinlich, wie auch der Pfalzgraf, an den Slawenkämpfen
teil. Aus diesem Grunde könnte er der Graf Folcmar sein, der
1015 zusammen mit Markgraf
Gero II. den Tod fand. Als Todestag wurde im Merseburger Totenbuch
der 1. September festgehalten. Es ist nicht bekannt, ob Folcmar
Kinder
hinterließ.
Zu dem Verwandtschaftskreis der Harzgrafen
und der mit ihnen versippten Ricdag-Sippe gehörte auch die
Familie des Grafen
Ricdag.
Ricdag war im Schwabengau im Gebiet von Walbeck
Inhaber von Grafenrechten. Vermutlich war Graf Ricdag
auch im Besitz
der Vogtei von Magdeburg, was sich nicht mit Sicherheit behaupten
läßt. Andernfalls war der 973 bei einem Rechtsgeschäft
amtierenden Magdeburger Vogt gleichen Namens wahrscheinlich ein
Verwandter des Markgrafen, da große Familien bestrebt waren, die
Vogteigerechtsame von Bistümern in ihre Hände zu bekommen und
nachweisbare Familienbeziehungen zu Magdeburg bestanden. Ricdags
Grafenstellung bildete die Grundlage zu weiterem Aufstieg. Nach 982 wurde
er mit einer Markgrafschaft belehnt. Als Markgraf trat er die Nachfolge
der drei Markgrafen
Gunther, Wigger und Wigbert an. Seine Markgrafschaft umfaßte
vermutlich die südlichen Teile der ehemals Geronischen Mark. Urkunden
aus dem Jahre 983 bezeugten ihn als Markgrafen in den Gauen Chutizi
der Merseburger Mark und dem südöstlich vorgelagerten
Gau
Dalaminze der Mark Meißen. Auch Thietmar erwähnte den Markgrafen.
Er nannte ihn 983 noch comes, als er sich im Kreise anderer
sächsischer Großen befand. An drei Stellen führte er auch
bei Thietmar den Titel Markgraf, wobei ihm einmal sogar die ehrenvolle
Bezeichnung inclitis marchio zuteil wurde.
Markgraf Ricdag
nahm am Kampf gegen die Wenden von 983 teil, da seine Mark durch ihre
weit nach Osten vorgeschobene Lage ihrem Ansturm besonders exponiert lag.
Schon 985 starb er. Die Annalen von Quedlinburg und Hildesheim verzeichneten
985 das Ableben des Ricdag marchio praeclarus - eine Auszeichnung,
die vielleicht auf den Ruhm anspielte, den er bei den Slawenkämpfen
erwarb. Die Annales Necr. Fuldenses dagegen vermerkten ihn nur als
comes. Markgraf Ricdag bewahrte sein Andenken bei der Nachwelt
durch eine Klosterstiftung in Gerbstedt, das an der südlichen Ecke
des Schwabengaues und in nächster Nachbarschaft zum Hassegau lag.
Die Klostergründung angesehener Familien pflegte auf Eigengut zu erfolgen,
und zwar möglichst an einem Ort, wo das Allod besonders dicht beieinander
lag, weil die Stiftung meistens mit beachtlichem Grundbesitz ausgestattet
wurde. Wir haben also um Gerbstedt ein Kerngebiet seines Eigengutes anzunehmen.
Das steht durchaus mit der Tatsache in Einklang, dass der Schwabengau seine
eigentliche Machtbasis war. Das Kloster war nicht zuletzt als Familiengrabstätte
gedacht. Aus dem Bericht des sächsischen Annalisten geht hervor, dass
nicht nur Ricdag selber und sein Sohn Karl,
sondern auch mehrere Verwandte hier beigesetzt wurden. Bei der Klosterstiftung
unterstützte ihn seine Schwester Elsuit
(Eilsuit). Dem Brauch der Zeit entsprechend übernahm
sie die Stiftung als Äbtissin.
Markgraf Ricdag hatte von einer
unbekannten Gattin drei Kinder.
Sein Sohn Karl wurde Nachfolger seines Vaters.
Er ist 992 als Graf in der gleichen Gegend des Schwabengaues bezeugt, die
vorher seinem Vater unterstellt war. Die Orte Walbeck, Quenstedt, Arnstedt,
Sylda, Siersleben, Hübitz, Thondorf, Harkerode, Ritterode, Wimmelrode,
Iskerode, Königsrode und Rodersdorf sind in seiner Grafschaft bezeugt.
Karl
ging
dem Bericht Thietmars zufolge der Machtstellung seines Vaters verlustig.
Alle Lehen - damit auch die Marken - wurden ihm auf Grund von Anklagen
entzogen. Thietmar betonte, dass kein persönliches Verschulden vorlag.
Er läßt uns jedoch keine näheren Einblicke in dieses Intrigenspiel
tun. Es wäre für uns nicht ohne Bedeutung, die Feinde dieser
Familie kennenzulernen. Karl trug seine Absetzung mit Gleichmut.
Er unternahm keine ernsthaften Versuche, sich wieder in den Besitz von
Stellung und Ansehen zu setzen. Amtlos starb er am 28. April 1014.
Thietmars Angabe findet durch das Lünebuger Totenbuch Bestätigung,
das zum gleichen Tage einen Karolus domus notierte.
Markgraf Ricdag hatte außer diesem Sohn
zwei Töchter. Von einer berichtete Thietmar, dass sie die Gattin
Herzogs Boleslaw von Polen wurde, der
sie bald verstieß. Seine zweite Tochter, die in den Quedlinburger
Annalen Ricdagi marchionis
praeclara filia Gerburg
hieß, war Äbtissin zu Quedlinburg. Ihr gelehrter Eifer
und ihre Tugend werden lobend hervorgehoben. Sie starb am 30. Oktober
1022.
Aus mehreren Gründen ist anzunehmen, dass nach ihrem
Tod keine direkten Nachkommen des Markgrafen mehr vorhanden waren und somit
diese Linie ausstarb. Karl hinterließ vermutlich keine Kinder.
Als Nachfolger im Schwabengau amtierte eine andere Familie. Die Vogtei
von Gerbstedt ging an die WETTINER über.
Thietmar berichtete, dass die WETTINER mit Ricdag
verwandt
waren. Dietrich von Wettin wird ausdrücklich als
Ricdags
Agnat
bezeugt, was väterliche Blutsverwandtschaft bedeutet. Wegen mangelhafter
Überlieferung läßt sich das Verwandtschaftsverhältnis
nicht näher bestimmen. Auf ebenso große Schwierigkeiten stoßen
wir, wenn wir Markgraf Ricdag familienmäßig einordnen
wollen. Es können zwar kaum Zweifel darüber bestehen, dass er
Nachkomme der Ricdag-Sippe war. Kurze hielt ihn unbegründet
für einen Sohn desjenigen Folcmar,
der Sohn des Harzgrafen Friedrich und Bruder des Grafen Ricbert
war.
Über die Feststellung hinaus, dass er der Ricdag-Sippe
angehörte, läßt sich jedoch zu keinem gesicherten Ergebnis
kommen.
Höchst wahrscheinlich gehörten noch andere
Träger des Namens Ricdag in diese Sippe. Thietmar bezeugte,
dass um 987 dem Johanniskloster in Magdeburg Abt
Ricdag vorstand, bei dem er selber Unterricht erhielt. Laut
Thietmar wurde Abt Ricdag
1015 ob crimen quoddam vom Erzbischof
Tagino seines Amtes enthoben. Später fand er eine Abtstellung im Kloster
S. Michael in Lüneburg, wo er 1026 starb. Vermutlich wurden
auf seine Veranlassung die Todestage des Markgrafen ins Totenbuch eingeschrieben,
was wiederum als Zeugnis dafür dient, dass er selber mit ihnen verwandt
war.
Thietmar nannte noch einen weiteren Ricdag,
den er als custos et inclitus miles bezeichnete. Dieser bekleidete
unter dem Markgrafen Ricdag
das Burggrafenamt von Meißen.
Ricdag
vertraute
als Markgraf von Meißen die Bewachung der Burg sicher gern einem
zuverlässigen Verwandten an. Ihr Verwandtschaftsgrad läßt
sich nicht ermitteln. Vielleicht war er mit dem Ricdag
personengleich, dessen Ermordung das Lüneburger Totenbuch
am 11. Oktober verzeichnete.
Wenn wir den weiteren Inhabern von Grafschaftsrechten
im Harzgau nachgehen, so stoßen wir noch auf eine andere Familie.
Wir sind über sie durch zahlreiche Quellenaussagen unterrichtet. Thietmar
von Merseburg berichtet, auf dem Rückzug von einem Feldzug gegen König
Lothar von Franzien sei ein
Graf
Brun am 30. November 978 an den Folgen einer Krankheit erlegen.
Dieser Graf Brun wird mit dem Brun comes
identisch sein,
dessen Todestag das Merseburger Totenbuch am 29. und das Lüneburger
am 27. November notierten. Thietmar charakterisierte
Brun als einen
miles per cuncta laudabilis. Er bestimmte seinen Herrschaftsbereich
durch die Bezeichnung comes Harneburgensis. Arneburg an der
Elbe (nordöstlich von Stendal) im Gau Belsem war durch seine Lage
ein ganz besonders wichtiges Bollwerk gegen die Slawen. Eine Bedeutung
läßt sich aus den Ereignissen nach Bruns Tode ablesen.
Die Bewachung der Stadt wurde im Jahre 997 abwechselnd Erzbischof Giselher
von Magdeburg und Markgraf Lothar von Walbeck anvertraut, die ihre Zerstörung
nicht verhindern konnten. Die Einrichtung der Arneburg läßt
sich zu der in Merseburg in Parallele setzen. Vermutlich verwaltete Bruno
eine Art Burggrafenamt. Ob mit diesem Amt auch Grafenrechte
- etwa im Gau Belsem - verbunden waren, läßt sich nicht überprüfen.
Graf Brun wurde durch seine Klostergründung in Arneburg selber
bekannt. Zusammen mit seiner Gattin Frideruna
errichtete er dort ein Mönchskloster. Er dotierte
es reich mit Besitz, und zwar mit einem halben Besitzanteil an Arneburg
selber und dem ganzen dazu gehörenden Eigentum, ferner mit Gut in
Sewerowinkel, Thormaka (Dorfmark Kr. Fallingbostel), Heretburun, Wunna,
Rondesdorf und in Weddingen. Die Neugründung erhielt erst nach 980
- also zu einem Zeitpunkt, als
Graf Brun nicht mehr unter den Lebenden
weilte - die Bestätigungsurkunde, die OTTO
II. während seines Italienzuges vom Papst erwirkte.
Ein Teil der vergabten Güter tritt in einem Diplom HEINRICHS
II. zutage, der 1006 seinem Kaplan Dietrich unter Vorbehalt
des Rückfalles bei seinem Tode oder bei Erlangung eines Bistums Besitzungen
in Rodensleben im Nordthüringgau, in Altenweddingen und Börnecke
(Kr. Blankenburg) im Harzgau und in Thormarka (Kr. Fallingbostel) im Leinegau
schenkte. Diese Schenkung muß mit den Arneburger Dotationsgütern
im Zusammenhang gesehen werden. Sie beweist, dass die schon im Harz-, Nordthüring-
und Leinegau begüterte Familie, ihr Allod durch königliche Schenkung
auszubauen verstand.
Aus dem gleichen Jahre datiert eine Urkunde, die der
erzbischöflichen Kirche in Magdeburg den Ort Arneburg mit 160 Hufen
Land als Eigentum übertrug. Der König hatte diesen Besitz von
seinem Kleriker
Ziazo, den die Urkunde filius Brunonis comitis nannte,
und Graf
Unego erworben. Der Erbanteil an Arneburg und die königliche
Schenkung in einem Gebiet, wo die Familie schon nachweisbar Eigentumsrechte
besaß, sind ein Beweis dafür, dass
Ziazo Sohn des Grafen Brun von Arneburg war. Ziazo
wurde unter HEINRICH II. Kanzler
für Italien. Er ist als solcher in der Rekognition nachweisbar.
Ferner liegen mehrere Testate von ihm vor. Sein gutes Verhältnis zum
König ergibt sich aus der Bezeichnung noster dilectus cacellarius
und familiares.
Es bleibt noch zu untersuchen, wer dieser Graf Unego
war. Nach Aussage der Urkunde hatte der König die Hälfte der
Stadt Arneburg und 60 Hufen Land von ihm erworben. Es verlautet nichts
darüber, dass Unego mit Dietrich und damit Brun von
Arneburg
verwandt war. Wir kennen Graf Unego aus mehreren Urkunden.
Im Jahre 1010 ist Werla in seiner Grafschaft bezeugt. Eine Urkunde von
995 erwähnte die Orte Sievershausen, Sillstedt und Wülperode
in comitatibus Friderici comitis et Unegonis comitis et in
pago Hardega. Aus der Art der Aufführung läßt sich
nicht mit völliger Sicherheit auf Herrschaft zur gesamten Hand mit
dem Harzgaugrafen
Friedrich
schließen.
Beider Amtsbereich lag jedoch in engster Nachbarschaft. Er war das Resultat
einer Grafschaftsteilung innerhalb der Verwandtschaft. Außerdem liegt
von Graf Unego ein Testat vor. Sein Name selbst scheint etwas ungebräuchlich.
Er ist mit dem in Sachsen üblichen Namen Unwan identisch, wie ein
Diplom HEINRICHS II. beweist. Hierin
hieß Unwan, der Erzbischof von Bremen, ebenfalls Unaco (Unego). Der
Name Unwan war schon im 9. Jahrhundert als charakteristischer Name der
Hessi-Sippe nachweisbar. Er ging vermutlich durch Versippung an die Familie
der Harzgrafen über, wobei sich ein genauer Zeitpunkt nicht
mehr feststellen läßt. Auf Grund des Besitzes muß angenommen
werden, dass die Harzgrafenihrerseits
wieder mit der ARNEBURGER Grafenfamilie versippt
waren. Der Harzgraf Unego könnte
über seine Gattin zu Erbanrechten in Arneburg gekommen sein. Eine
genaue Klärung der verwandtschaftlichen Abhängigkeit ist nicht
möglich. Unego
war vermutlich kein Sohn des ARNEBURGER
Grafen,
wogegen schon sein Amtsbereich spricht.
Schwerlich war Graf Brun von Arneburg der mütterliche
Urgroßvater Thietmars von Merseburg, wie Hirsch, Kurze, Wersebe und
Bode darlegten. Man möchte Thietmars Großmutter Mathilde
eher einer anderen Grafenfamilie einordnen. Mathildes Vater hieß
wahrscheinlich Brun, falls ihre Schwester Emnild,
die als matertera Thietmars bezeugt ist, mit jener Emnild
identisch
war, deren Todestag die Quedlinburger Annalen als den einer Emnild,
filia
Brunonis verzeichneten.
Mathildes
Bruder war Graf
Ricbert. Thietmar führte ihn als avunculus Lothars
von Walbeck auf. Graf Lothar von Walbeck stand durch seine Parteinahme
bei der Wahl von 1002 in gutem Einvernehmen mit dem neuen König
HEINRICH II. und setzte sich sogleich für den von OTTO
III. abgesetzten Grafen
Ricbert
ein. An Ricberts
Stelle war Liudger,
ein miles Bischof Arnulfs von Halberstadt, belehnt worden. HEINRICH
II.
versprach,
Ricbert
wieder einzusetzen und seine Lehen
zu vergrößern. Dass er sein Wort hielt, geht aus einer Urkunde
hervor, die Graf Ricbert im Harzgau um Ilsenburg bezeugt. Weitere
Tatsachen aus
Ricberts Leben sind nicht bekannt. Vielleicht ist
er mit dem Ricbertus comes personengleich, dessen Todestag das Lüneburger
Necrolog am 9. Februar verzeichnete.
Ricberts Amtsnachfolger wurde ein Graf Liudger.
Vermutlich ist das derselbe Liudger, der schon vorher an Stelle
des abgesetzten
Ricbert Graf gewesen war. Graf Liudger amtierte
im Harzgau im Raume von Heudeber. Er ist auch im Nordthüringgau anzutreffen,
aus dem Hamersleben (Kr. Oschersleben) eximiert wurde. Es handelte sich
also um einen Herrschaftsbereich, der in unmittelbarer Nähe Ottlebens
lag, wo Markgraf Ricdag - allerdings nach einem verfälschten
Diplom - Grafenrechte ausgeübt hatte. Da unter seinem Sohn die Machtstellung
der Familie aufgegeben werden mußte, ist es denkbar, dass Graf
Liudger aus dieser Entsetzung Gewinn zog. Eine dritte Urkunde bezeugte
Graf
Liudger im Derlingau um Helmstedt und Gifhorn. Das Diplom ist zwar
eine Fälschung, seine inhaltliche Aussage kann jedoch aufrecht gehalten
werden. Graf Liudger amtierte somit in einem Gebiet, das sich schon
vorher als Amtsbereich der Ricdag-Sippe herausgestellt hatte. Ob sein Name
Ausdruck der Versippung mit den WALBECKERN ist, mag dahingestellt bleiben.
Bode gab ihn für einen Bruder des Markgrafen Werner von der Nordmark
aus, was nicht nachweisbar ist. Möglicherweise fiel er 1033 bei Werden
im Kampf gegen die Liutizen. Er war vermutlich mit dem Liudgerus comes
identisch, dessen Todestag das Necrol. S. Michaelis am 9. Oktober aufschrieb.
Vielleich hatten Mathilde und
Emnild
außer
dem Bruder Ricbert noch einen zweiten Bruder, nämlich Bruno
von Querfurt. Bruno
heißt bei Thietmar senior egregius
et per cuncta laudabilis. Er war mit Thietmar blutsverwandt. Diese
Blutsverwandtschaft ließe sich am ehesten über seine Großmutter
Mathilde erklären.
Bruns Gattin hieß Ida.
Ihre Herkunft ist nicht bekannt. Vielleicht helfen hier Name und Besitz
weiter. Der Name Ida war für die ECBERTINER charakteristisch. Er kam
durch Ida, die Gattin des Ecbert dux und Stammvater der ECBERTINER in diese
Sippe. Die Gütermasse der ECBERTINER lag im weiteren Raum um Köln.
Wahrscheinlich wurden die Beziehungen der WALBECKER zu Köln, die kaum
von ihrer eigenen Familie stammten, auf diese Weise hergestellt. Bruns
Gattin Ida war vermutlich ein Mitglied der vornehmen Ecbertinischen
Sippe. Brun, den die Gesta der Erzbischöfe von Magdeburg de castro
Querenvorde - also nach seinem
Stammsitz Querfurt - nannte, hatte
von seiner Gattin mehrere Kinder. Sein berühmter Sohn war der Missionar
Bruno, qui et cognomento Boifatius dictus est. Thietmar bezeichnete
Brun als seinen contemporalis et conscolasticus. Er betonte, dass
er ex genere clarissimo editus sei, was sich vor allem auf die Herkunft
seiner Mutter Ida aus ecbertinischem Hause beziehen wird. Bruno
starb als Märtyrer am 9. März 1009.
Der zweite Sohn hieß Gebhard. Auf seine Tochter
erbte sich der Name Ida ebenfalls fort.
Nicht bezeugt wurden bei Thietmar und dem sächsischen
Annalisten zwei weitere Söhne Brunos von Querfurt: Dietrich und Wilhelm.
Ihre Namen entnehmen wir der Fundacio ecclesie collegiate in castra Quernfurdt.
Brun von Querfurt beschloß sein Leben als Mönch.
Er starb nach Thietmars Bericht am 19. Oktober eines unbestimmten Jahre.
Er war mit dem Brun conversus (das heißt er war in den Stand der
Büßer eingetreten) personengleich, dessen Todestag das Merseburger
Totenbuch zum gleichen Tage festhielt. Vielleicht war der am 21. Oktober
verzeichnete Brun comes sein Vater. Bruns Gattin könnte mit der Ida
comitissa identisch sein, die am 27. Mai (Necrol. Merseb.) starb.
Noch ein weiterer Zweig der Ricdag-Sippe läßt
sich urkundlich verfolgen. Im Jahre 955 schenkte der König einer veneranda
matrona Helmburg
liudolfingisches Eigengut in Fischbeck
(Kr. Rinteln). Dort errichtete sie pro remedio animarum
Ricberti
domini sui et Richardi et Aelfdehc filii sui nec non
et aliorum suorum proximorum zu Ehren der Maria und aller Heiligen
ein Nonnekloster, für das sie gleichzeitig Wahlrecht, Unabhängigkeit
und Immunität erwirkte. Das Klostergut umfaßte sechs Hufen Land
in Fischbeck selber, dazu Besitz in Wendessen (Kr. Witzenhausen), Wickbolsen
(Kr. Grafschaft Schaumburg), Bensen (Kr. Grafschaft Schaumburg), Hadessen,
Teinsen (Kr. Gronau), Hohnsen (oder Hagenohsen?, Kr. Hameln), Einen (Kr.
Warendorf) und Norddöllen (bei Vechta, Oldenburg). Fischbeck selber
war laut Urkunde liudolfingisches Allod.
An der Urkunde ist die Bestimmung auffällig, dass die Vogtei nicht
etwa wie üblich in die Hände der Stifterfamilie übergehen
sollte, sondern dem König selber als advocatus ac defensor
des Klosters zustehen sollte. Möglicherweise wurde dadurch die Fiktion
aufrecht erhalten, der König sei selber Vogt der Reichskirche und
alle von ihm bestellten Vögte amtierten nur als seine Untervögte.
Diese Ansicht wurde von Waas und Schlesinger vertreten. Die Königsvogtei
trat praktisch selten in Erscheinung. Vielleicht kann man die Bestimmung
auch so auffassen, dass das auf Königsgut errichtete Kloster - und
damit das Gut selber -, das der König hereditario iure besaß,
in seiner Hand bleiben sollte und er der Stifterfamilie verwandtschaftlich
nahestand.
Helmburg war vermutlich zur Zeit der Klostergründung
Witwe. Ihre beiden Söhne waren bereits gestorben, so dass die Stiftung
für das Seelenheil ihrer Toten erfolgte. Die veneranda matrona
Helmburg war einige Jahre vorher mit Eigengut aus königlicher
Hand bedacht worden. Im Jahre 944 erhielt eine matrona Helmburg
Besitz in den Dorfmarken Haselbeki (Haselbeke, Kr. Holzminden), Würgassen
(bei Corvey), Gottsbüren (bei Hofgeismar), Beberbeck (Kr. Hofgeismar),
Achinere (villeicht bei Helmarshausen), Dinkelburg (Kr. Warburg) und einen
Hof in Helmarshausen. Diese Güterschenkung kann kaum als Vorstufe
der Dotierung von 955 aufgefaßt werden, wie K. Lübeck annahm,
da der Besitz räumlich nicht zusammenhängt und auch nicht im
Güterverzeichnis des Klosters erscheint. Ein paar Jahre vorher hatte
Helmburg
selber eine Schenkung an den König verfügt. Die
Helmburg,
die mit ihrem Sohn Eberhard ihren Besitz
in Rohrsheim, Üpplingen und Nettorf tradierte, wird mit der Klosterstifterin
identisch sein. Über Eberhard
läßt sich nichts mit Sicherheit ausmachen. Eine Neuauswertung
der Urkunde von 945 bezeichnete ihn als quondam vasallus OTTOS
I.; demnach starb er zwischen 941 und 945. Problematisch bleibt
allerdings, dass ihn die Gründungsurkunde von Fischbeck vom 10. Januar
955 im Gegensatz zu seinem verstorbenen Vater und den beiden Brüdern
nicht erwähnte. Mit ihm starb vermutlich der männliche Zweig
dieser Familie aus. Auch keine der Töchter hatte Nachkommen. Außer
den drei Söhnen Eberhard, Richard und Aelfdehe
(Alfdag)
hatte
Helmburg
nämlich mehrere Töchter
gehabt. Nach einer verfälschten Urkunde des Klosters Hilwartshausen
tradierte eine
vidua quaedam
Helmburch
mit Zustimmung ihrer
vier Töchter
Aethelwif,
Fritheburch,
Hildeburch
und Marcswith
ihr Allod in Vaake (bei Gottesbüren), Gause (wüst
Hofgeismar), Bernshausen (wüst), Gerwatshausen und Thieddecheshusen
(unbekannt). Die inhaltliche Aussage der Urkunde kann gerechtfertigt werden,
da aus dem Jahre 1003 eine echte Urkunde vorliegt, die ein Abkommen zwischen
dem Kloster Hilwartshausen und den Gandersheimer Nonnen Hildeburg
und
Fritheburg traf. Die Urkunde nahm auf die Schenkung einer matrona
vidua nobilissimae prolis nomine Helmburg, quae quamvis
prius virili sociata esset conubio... Bezug und führte die
ebengenannten Orte an. Zwei Töchter - nämlich
Aethelwif
und Marcswith - waren Nonnen in Hilwartshausen. Die beiden anderen
- Hildiburg und Frideburg - waren Nonnen in Gandersheim.
Sie hatten einen Teil der Güter zu lebenslänglichem Lehn von
Hilwartshausen zugesprochen bekommen und ihn dann veräußert.
Wahrscheinlich trat Helmburgs
fünfte Tochter ebenfalls in den
geistlichen Stand. Gerne möchte man Alfheid, die erste Äbtissin
von Fischbeck, als ihre Tochter ansprechen. Dem Brauch der Zeit entsprechend
stellte die Stifterfamilie gewöhnlich die erste Äbtissin. Sie
starb am 2. Juli 1017. Das Fischbecker Totenbuch notierte eine Alfeydis
prima
abbatissa istius loci. Da Alfheid wahrscheinlich dem Kloster
vom Gründungsjahr 955 an vorstand, wird sie noch sehr jung zur Äbtissin
geweiht worden sein. Thietmar berichtete, dass auch Hathui (aus der STADER
Grafenfamilie) im Alter von 11 Jahren zur Äbtissin von Heeslingen
geweiht wurde. Möglicherweise leitete Helmburg selber die ersten Jahre
das Stift, bis ihre Tochter selber dazu in der Lage war. Diese Vermurung
wird bestärkt durch die Aufnahme ihres Todestages am 24. April
als der Domna Helmborch, mater familie, ein Titel, der in erster
Linie Laienäbtissinnen zustand.
Helmburg trat im hohen Alter
als Nachfolgerin der Äbtissin Berthild in das Kloster Hilwartshausen
ein, als dessen Äbtissin sie 970 bezeugt ist. Ihr Todesjahr muß
zwischen 970 - dem Datum ihrer Erwähnung - und 973 liegen, als ihre
Nachfolgerin Hemma, eine Schwester Berthilds, bezeugt ist.
Fassen wir noch einmal zusammen: das Ehepaar Helmburg
und Ricbert hatte nachweisbar acht
Kinder, drei Söhne: Eberhard, Richard und Alfdag
und fünf Töchter: Athelwif, Marcsuit, Hildiburg,
Fritheburg
und Alfheidis, die alle fünf in den geistlichen Stand traten.
Ricbert
war
schon um 944 tot, da seine Gattin als
matrona bezeichnet
wurde, was mit Witwe gleichbedeutend ist. Er kommt demnach aus zeitlichen
Erwägungen nicht mehr als Sohn des
Harzgrafen
Friedrich in Betracht, der 945 mit einer königlichen Schenkung
bedacht wurde. Er ist jedoch in Bezug auf Namen und Besitz als Nachkomme
der Ricdag-Sippe
zu betrachten, die nachweisbar im Derlingau begütert
war. Die dort tradierten Güter der Helmburg stammten vermutlich
aus dem Besitz ihres Gatten. Die Namen der Kinder Alfdag, Richard
und Fritheburg waren charakteristisch für die väterliche
Familie. Der Name Helmburg selber und der ihrer übrigen Kinder
weist deutlich auf eine andere Sippe.
Namen mit der Stammsilbe Helm- und Hildi- waren in der
ecbertinischen Sippe üblich. Bei ihr finden sich auch Namensformen
mit dem Kompositionsbestandteil Athel- . Nicht nur die Namen lassen in
Helmburg ein Mitglied der ecbertinischen Sippe erkennen, sondern auch die
Besitzverhältnisse . Fassen wir zunächst die Schenkung OTTOS
I. aus dem Jahre 944 ins Auge. Der Schwerpunkt der vergabten
Güter lag im Raum von Helmarshausen und Hofgeismar. In diesem Gebiet
war auch Helmburg begütert, wie sich aus der Zuwendung an das
Kloster Hilwartshausen ergab.
Der Ort Hilwartshausen war nachweislich der ECBERTINERIN Addila, auf dem
960 auf königliche Veranlassung das Nonnenkloster gegründet wurde.
Helmburg trat hier als Äbtissin ein. Ob Helmburg etwa
der unmittelbaren Nachkommenschaft des Grafen Ecbert aus dem Weitgau zuzurechnen
ist, kann nicht entschieden werden. Graf Ecbert hatte von König
ARNULF eine große Landschenkung in den Gauen Tilithi,
Marstem und Bardengau erhalten, zu der auch Wange (wüst von Hameln)
und Fischbeck gehörten. In unmittelbarer Nähe der Schenkung OTTOS
I. lag also schon ecbertinisches Eigengut. Aus der Bezeichnung
matrona nobilissimae prolis für Helmburg läßt
sich ableiten, dass sie aus der vornehmen Sippe der ECBERTINER stammte.
Über ECBERTINER war sie auch zugleich mit dem Königshaus selber
versippt. Auf diese Weise wird verständlich, dass zwei ihrer Töchter
in das liudolfingische Hauskloster
Gandersheim als Nonnen eintraten.
Als Ergebnis der Untersuchungen über die Sippe
der Harzgrafen läßt sich festhalten, dass die eigentliche
Familie
der Harzgrafen, für die der Name Friedrich Leitname
war, schon frühzeitig - vielleicht noch im 9. Jahrhundert - Familienbeziehungen
mit der Ricdag-Sippe angeknüpft hatte. Das Tätigkeitsfeld
der Ricdag-Sippe lag ebenfalls im Harzgau, darüber hinaus im
Derlingau, Nordthüring- und Schwabengau und vorübergehend in
der Nordmark.
Kennzeichnend für die Ricdag-Sippe war ein
sehr enges Verhältnis zu den EKBERTINERN. Diese waren einst durch
Begünstigung der KAROLINGER
zur Macht gelangt. Es wäre irrig, eine Versippung mit den
ECBERTINERN nur in einem Mitglied suchen zu wollen. Bei diesen großen
Sippen waren mehrfache Verschwägerungen durchaus das Übliche.
Von hier aus gesehen erklärt sich, dass typisch karolingisch-fränkische
Namen - wie Ida und Karolus - in der Sippe auftraten. Da die ECBERTINER
wiederum mit den LIUDOLFINGERN verschwägert
waren, erfreute sich die Sippe der Gunst des Herrscherhauses, was in häufigen
Schenkungen Ausdruck fand. Zu ihrem Sippenanhang zählten außerdem
die ARNEBURGER und
die QUERFURTER.