Eventuell Sohn des Grafen
Friedrich II. vom Harzgau
Schölkopf Ruth:
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"Die sächsischen Grafen 919-1024"
Aus dem gleichen Jahre datiert eine Urkunde, die der erzbischöflichen
Kirche in Magdeburg den Ort Arneburg mit 160 Hufen Land als Eigentum übertrug.
Der König hatte diesen Besitz von seinem Kleriker
Ziazo, den die Urkunde filius Brunonis comitis nannte, und
Graf
Unego erworben. Der Erbanteil an Arneburg und die königliche Schenkung
in einem Gebiet, wo die Familie schon nachweisbar Eigentumsrechte besaß,
sind ein Beweis dafür, dass Ziazo
Sohn des Grafen
Brun von Arneburg war. Ziazo
wurde unter HEINRICH
II. Kanzler für Italien. Er ist als solcher in der
Rekognition nachweisbar. Ferner liegen mehrere Testate von ihm vor. Sein
gutes Verhältnis zum König ergibt sich aus der Bezeichnung
noster dilectus cacellarius und familiares.
Es bleibt noch zu untersuchen, wer dieser Graf Unego
war. Nach Aussage der Urkunde hatte der König die Hälfte der
Stadt Arneburg und 60 Hufen Land von ihm erworben. Es verlautet nichts
darüber, dass Unego mit Dietrich und damit Brun von
Arneburg
verwandt war. Wir kennen Graf Unego aus mehreren Urkunden.
Im Jahre 1010 ist Werla in seiner Grafschaft bezeugt. Eine Urkunde von
995 erwähnte die Orte Sievershausen, Sillstedt und Wülperode
in
comitatibus Friderici comitis et Unegonis comitis et in pago Hardega.
Aus der Art der Aufführung läßt sich nicht mit völliger
Sicherheit auf Herrschaft zur gesamten Hand mit dem Harzgaugrafen
Friedrich
schließen.
Beider Amtsbereich lag jedoch in engster Nachbarschaft. Er war das Resultat
einer Grafschaftsteilung innerhalb der Verwandtschaft. Außerdem liegt
von Graf Unego ein Testat vor. Sein Name selbst scheint etwas ungebräuchlich.
Er ist mit dem in Sachsen üblichen Namen Unwan identisch, wie
ein Diplom HEINRICHS II. beweist. Hierin
hieß Unwan,
der Erzbischof von Bremen, ebenfalls Unaco (Unego). Der Name
Unwan war schon im 9. Jahrhundert als charakteristischer Name der Hessi-Sippe
nachweisbar. Er ging vermutlich durch Versippung an die Familie
der Harzgrafen
über, wobei sich ein genauer Zeitpunkt nicht
mehr feststellen läßt. Auf Grund des Besitzes muß angenommen
werden, dass die Harzgrafen ihrerseits
wieder mit der ARNEBURGER Grafenfamilie versippt
waren. Der Harzgraf Unego könnte
über seine Gattin zu Erbanrechten in Arneburg gekommen sein. Eine
genaue Klärung der verwandtschaftlichen Abhängigkeit ist nicht
möglich. Unego
war vermutlich kein Sohn des ARNEBURGER
Grafen,
wogegen schon sein Amtsbereich spricht.
Hirsch, Siegfried: Band I Seite 456
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich
II. 1. bis 3. Band"
Ilsenburg, wenngleich in einem anderen Gau gelegen, ist
doch Arneburg nahe genug. Ein Graf Bruno von Arneburg, der beim
Rückzug OTTOS
II. aus Frankreich den 30. November 977 starb, wird von
mehreren erwähnt; der Mittelpunkt seiner Macht, die Stadt Arneburg,
war unter OTTO
III. von den Slawen zerstört worden. Als HEINRICH
II. sich mit ihrem Aufbau beschäftigte (1005) und sie geistlicher
Hoheit übergab, wird noch ein Sohn desselben, Ciazo, ein
Geistlicher, erwähnt, der einen Teil der Feldmark aus der väterlichen
Erbschaft innehatte. Graf Unico, der gleichfalls als Besitzer von
Ländereien in dieser Feldmark genannt wird, kann nur in Folge einer
wenig begründeten Konjektur sein Bruder heißen; Rikbert,
eines Bruno Sohn, kann am leichtesten als des ARNEBURGERS Sohn
die Grafschaft im Harzgau erwoben haben. Einen näheren Beweis
für seine und seiner Schwestern Emnilde und Mathilde
Abkunft von Bruno von Arneburg gibt es nicht, und doch nehmen die
neuesten Genealogen dieselbe unbedingt an.
oo N.N. von Arneburg, Tochter des Grafen Bruno
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Literatur:
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Eckhardt
Karl August: Genealogische Funde zur allgemeinen Geschichte. Deutschrechtlicher
Instituts-Verlag Witzenhausen 1963 Seite 164-190 - Hirsch, Siegfried:
Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II. 1. bis 3. Band,
Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Band I Seite 456 - Schölkopf
Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024. Studien und Vorarbeiten zum
Historischen Atlas Niedersachsens 22. Göttingen 1957 - Wenskus
Reinhard: Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel.
Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1976 -