Begraben: Kirche St-Fursy/Peronne
Einziger und nachgeborener Sohn des Königs
Ludwig II. der Stammler von Frankreich aus seiner 2. Ehe mit
der
Adelheid, Tochter von Graf Adalhard
Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 966
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Karl III. der Einfältige, westfränkischer König
893/98-923
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* 17. September 879, + 7. Oktober 929
Peronne
Begraben: St-Fursy/Peronne
Als Postumus nach Ludwigs
II. Tode aus dessen in ihrer Legitimität angefochtenen
zweiten Ehe wurde Karl der Einfältige
bei den Nachfolgeregelungen im westfränkischen Reich 879-888 übergangen.
Gegen den robertinischen König
Odo wählte eine Adelspartei um Erzbischof
Fulco von Reims und Graf Heribert I. Karl
den Einfältigen am 28. Januar 893 (Todestag KARLS
DES GROSSEN) in Reims zum König. Trotz zeitweiliger
Anerkennung durch ARNULF
VON KÄRNTEN konnte sich Karl
III. erst nach Odos
Tod 898 durchsetzen. Die Herrschaftskontinuität blieb durch Übernahme
von Odos Kanzler Heriveus gewahrt,
aber Karl der Einfältige mußte
eine erhebliche Schmälerung königlicher Macht hinnehmen. Wichtige
königliche Güter waren an Odos
Bruder, Robert
von Neustrien, gelangt; in den regna
übte Karl der Einfältige
nur noch über Stellvertreter, vornehme Adlige, die als marchiones
über die Grafschaften traten (Neustrien, Burgund, Aquitanien, Lotharingien),
Herrschaft aus. In dieses, das Reich stabilisierende Miteinander von König
und Fürsten konnte 911 auch ein Normannenverband unter Rollo integriert
werden.
Einen Ersatz für den Machtverlust schien Karl
der Einfältige in Lotharingien, der karolingischen
Stammlandschaft, zu finden. Nach erstem Scheitern 898 gelang 911, beim
Tod des letzten ostfränkischen KAROLINGERS,
Ludwig
IV., die Eroberung, gesichert durch enge Bindungen zum lothringischen
Adel. Als jetzt einziger karolingischer
König griff Karl III. der Einfältige
gezielt
auf die legitimierende Kraft fränkischer Tradition zurück. Seite
dem Erwerb Lotharingiens nannte er sich wie die frühen
KAROLINGER
in den Urkunden 'rex Francorum' und 'vir illuster'
und ahmte Monogramm und Siegel KARLS DES GROSSEN
und KARLS
DES KAHLEN nach. Der übersteigerte Anspruch auf Herrschaft
über alle Franken, wenn auch real auf die Francia zwischen Rhein und
Seine reduziert, und die gezielte Förderung des Lothringers Hagano
auf Kosten des hohen Adels lösten das konsensuale Miteinander von
König und Fürsten auf. Selbst ein im Vertrag von Bonn 921 erzielter
Ausgleich mit dem ostfränkischen
König HEINRICH I. vermochte
Karl
nicht
mehr in Franzien zu stützen. Der seit 920 ausbrechende Widerstand
führte zur Königswahl Roberts (I.) von
Neustrien (20. Juni 922). Auch
Roberts
Tod in der Schlacht von Soissons (15. Juni 923) rettete Karl
den Einfältigen nicht mehr; nach
der Krönung von Roberts
Schwager Rudolf
von Burgund (13. Juli 923) geriet
Karl
der Einfältige in Gefangenschaft
Heriberts II. von Vermandois, in der er starb. Nur die Flucht seiner zweiten
Gattin Edgiva
mit dem Sohn Ludwig IV.
nach England sicherte den Fortbestand der karolingischen
Familie.
Das Scheitern fand seinen Reflex in (späteren) Benennungen 'simplex'
oder 'stultus'. Gleichwohl muß
Karl
der Einfältige als Bewahrer fränkisch-karolingischer
Tradition für das westfränkisch-französische Königtum
gelten.
Literatur:
------------
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Recueil des actes de Charles III le Simple ..., ed. P. Lauer, 1940-1949
[dazu J. de Font-Reaulx, Ann. Univ. Grenoble, sect. lettr.-droit 19, 1943,
29-43] - E. Hlawitschka, Lotharingien und das Reich an der Schwelle der
dt. Gesch., 1968 - H. Wolfram, Intitulatio II, 1973, 115ff. - B. Schneidmüller,
Die 'Einfältigkeit' K.s III. v. Westfranken als frühma. Herrschertugend
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1979, 121-138 - J. Ehlers, Die Anfänge der frz. Gesch., HZ 240, 1985,
1-44 - E. Freise, Die 'Genealogia Arnulfi comitis' des Priesters Witger,
FMASt 23, 1989, 203-243 - K. F. Werner, Die Ursprünge Frankreichs
bis zum Jahr 1000, 1989, 475ff. - NDB XI, 184-188. -
V. 26 c. KARL DER EINFÄLTIGE, König
der Westfranken 898, abgesetzt 923
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* 879 17. IX. (nach des Vaters Tode), + 929 7. X.
Gemahlinnen:
-----------------
a) 907
Frederuna
+ 10.II. 916 oder 917
b) 919
Edgiva (Eadgifu), Tochter König Eduards von England,
flieht 923 mit dem Sohn nach England
+ nach 951
c)
N. Konkubine
Anmerkungen: Seite 115
------------------
V. 26. Karl der Einfältige
Eckel, Charlers le Simple. Geburt nach des Vaters Tode,
Ann Vedast 879, 1, 518; vgl. Böhmer n. 1953; Necr. S. S. 8, 287.
Gemahlinnen:
1. Frederuna, oo 907; Bouquet 9, 504. Sie war
die Schwester Bischof Bovos von Chalons, sie Eckel 58. Über Todeszeit
Eckel 104.
2. Edgiva, Eckel 104f. Die Vermählung wird
919 stattgefunden haben, da ihr Sohn 920/21 geboren wurde. Sie war 951
wiedervermählt mit Graf Heribert von Troyes, siehe VII 6 [Vc 38]
Ergänzungen (Werner):
28. I. 893 König gegen
Odo in Westfranken, 1. I. 898 König im Westreich, 1. XI.
911 auch in Lothringen, 30. VI. 922 abgesetzt, ab 923 in Haft (außer
927/28).
Mehrere Konkubinen, Gemahlinnen:
I. April 907 Frederuna, + 10. II. 917, Tochter des Grafen
Dietrich, Schwester der Königin
Mathilde
II 919 Eadgifu von Wessex, 923 Flucht nach England, 936
Rückkehr, Äbtissin von Notre Dame in Laon, 951 abgesetzt (sie
Gemahlin: II. 951 Graf Heribert, siehe VII, 6).
V. Generation
38
----
Zu den Regierungsjahren Karls
III. in seinen verschiedenen Teilreichen
vgl. die Ausgabe seiner Urkunden durch Ph. Lauer, Recueil des actes de
Charles III le Simple, roi de France, Paris 1940-1949, S. LXXXIVff.
Von Karls
erster Gemahlin wußte schon Brandenburg V.26., daß sie die
Schwester Bischof Bovos von Chalons war. Wir verdanken K.A. Eckhardt, Genealogische
Funde zur allgemeinden Geschichte ²1963, den meines Erachtens schlüssigen
Nachweis, daß Friderun
eine Tochter des Grafen Theodericus/Dietrich und eine Schwester
der Mathilde
war,
der zweiten Gattin HEINRICHS I (ebd.
24-29), eine Erkenntnis, die auch für das Verständnis der politischen
Geschichte zu Beginn des 10. Jahrhunderts von großer Bedeutung ist.
Das Todesdatum der Friderun zitiert
Eckhardt nach dem alten genealogischen Werk des Pere Anselme (ebd. 27);
es ist uns in den Diplomen ihres Gemahls, Karls
III., vielfach bezeugt, vgl. nr. 87, 917
II 14 als Terminus ante, nr. 94 für den Todestag, II 10. Das Datum
der Eheschließung ergibt sich aus nr. 56, 907 IV 19 unmittelbar nach
der Hochzeit ausgestelt. In ihrer zehnjährigen Ehe schenkte
Frederun dem Gemahl sechs Töchter
(siehe unten VI. 41.-46.), aber keinen Nachfolger.
Karls Sohn Ludwig
IV. stammt aus
Karls zweiter Ehe mit der angelsächsischen
Prinzessin Eadgifu/Ogiva,
und ebendarum konnte dieser sich mit Gerberga,
der Tochter HEINRICHS I. und
der Mathilde,
ohne verbotenen Verwandtschaftsgrad vermählen, denn er war mit der
ersten Gattin seines Vaters, Frederun,
nicht blutsverwandt. - Zur Wegnahme von ND de Laon und des Fiskus Attigny,
den Ogiva
innehatte, weil er dem abgesetzten Gatten,
Karl III., von König
Rudolf als Alterssitz verliehen worden
war, durch ihren Sohn Ludwig IV.,
als Ogiva
951 den Grafen Heribert heiratete, siehe Flodoard, Ann 951, Lauer 132.
KARL III. DER EINFÄLTIGE (LE SIMPLE)
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* 17. IX. 879, + Peronne 7. X. 939
Begraben: ibidem St-Furay
28. I. 893 König
1. I. 898 im WESTREICH
1. XI. 911 auch in LOTHRINGEN
30. VI. 922 abgesetzt
923 gefangen
I. oo IV. 907 vor 19.
FREDRUNA
+ 10. II. 917
Tochter von Graf Dietrich, Schwester von Mathilde oo König HEINRICH I. (LUIDOLFINGER)
2. oo um 919
OGIVA
+ nach 951
Tochter von König Eduard I. von Wessex
( II. oo 951 Heribert der Ältere, 967 Graf
von Meaux und Pfalzgraf (KAROLINGER) + 980/84)
Konecny Silvia: Seite 145
*************
"Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die
politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen
Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert."
Deutlicher noch als bei ARNULF,
hinter dessen Ehen eine heftig umstrittene Bündnispolitik des Adels
stand, trat die Annäherung des königlichen Eheverhaltens an das
des Adels im westfränkischen Reich zutage. Die Ehen Karls
des Einfältigen unterschieden sich
von denen ARNULFS
allerdings insofern, als der westfränkische
KAROLINGER
auf eine Gesamtherrschaft in seinem Reich faktisch völlig verzichtete
und eine feste Position in Lothringen anstrebte. Damit war eine Annäherung
an die übrigen westfränkischen Principes gegeben. Karl
der Einfältige wurde bei der Wahl
seiner Ehepartnerinnen zumindest teilweise von dieser Politik bestimmt.
Karl wurde als Vierzehnjähriger
zum König gekrönt. Eine erste Verbindung ging er wohl unter der
Ägide der FULCONEN ein, die seinen Herrschaftsanspruch vor allem unterstützt
hatten. Auf Grund der politischen Entwicklung verlor jedoch die erste nicht
näher bekannte Verbindung Karls des Einfältigen
an Bedeutung, und jene Söhne, die ihr entstammten, blieben als Konkubinsöhne
von einem Herrschaftsanspruch ausgeschaltet. Auch die FULCONEN förderten
sie nicht, sondern unterstützten Ludwig den
Überseeischen. Dieser hatte im Frankenreich keine mütterliche
Verwandtschaft und eignete sich deshalb wohl besser zu einem Schattenkönig
als selbst ein Kandidat aus den eigenen Reihen. Die Verbindung Karls
des Einfältigen mit Friderun,
die einem elsässischen Geschlecht entstammte (Richtig wohl eher
sächsisches
Geschlecht [IMMEDINGER]), sollte Karls
Versuche
unterstützen, sich im lothringischen Gebiet einen eigenen Herrschaftsbereich
aufzubauen. Wie wichtig die Ehe mit Friderun
war, wird an deren zahlreichen Anniversarien deutlich, die bezeugen, daß
Karl
die
Bindungen zur Sippe seiner Gemahlin auch nach deren Tod pflegte. Friderun
aber
gebar keinen Sohn, und daher hatte Karl
keine Möglichkeit, eine Fortsetzung seiner elsässischen Politik
anzubahnen.
Nach Frideruns Tod
heiratete Karl die
angelsächsische
Prinzessin Eadgivu. Es handelt
sich um eine der wenigen Ausländerehen in karolingischer
Zeit. Die Verbindung sollte wohl ein Bündnis gegen die Normannen darstellen.
Nach dem Tod ihres Gatten kehrte Eadgivu gemeinsam
mit ihrem Sohn, Ludwig dem Überseeischen,
nach England zurück. Ludwig wurde
schließlich von den ROBERTINERN
zurückberufen und zum König erhoben. Die Legitimitätsfrage
stand bei seiner Herrschaftsübernahme nicht im Vordergrund. Zwar wird
eine Krönung Eadgivus nicht erwähnt,
der Krönungsbrauch ist jedoch bei den letzten
westfränkischen
KAROLINGERN
so häufig bezeugt, daß diese durchaus anzunehmen ist. Überdies
wurde Eadgivu auch Königin genannt.
Möglicherweise dotierte Karl der Einfältige
seine
angelsächsische Gemahlin noch zusätzlich, wie dies im Falle Frideruns
deutlich bezeugt ist. Von einer Sonderform der Ausländerehe, die sich
rechtlich von der Vollehe unterschied, kann hier jedenfalls nicht mehr
die Rede sein.
13.4.907
1. oo Frederuna von Hamaland, Tochter des Grafen
Dietrich
um 887 -10.2.917
919
2. oo 1. Aethgiva (Eadgifu) von Wessex, Tochter
des Königs Eduard I.
905-26.12.956
951
2. oo Heribert
III. der Alte Graf von Soissons
910/15-29.1.993
Kinder:
1. Ehe
Irmintrud
908/09-
oo Gottfried Pfalzgraf von Lothringen
- 950
Frederuna
-
Adelheid
-
Gisela
-
919
912
oo Robert I. Herzog von der Normandie
- 931
Rotrud
-
Hildegard
-
2. Ehe
Ludwig IV. der Überseeische
10.9.920/21-10.9.954
Illegitim
Arnulf
-
Drogo
-
Roriko Bischof von Laon (948-976)
-20.12.976
Alpais
-
Literatur:
-----------
Adalberts Fortsetzung
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Tafel 6 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln
zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-,
Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa, R.G. Fischer Verlag
1993 Tafel 42 - Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche
Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 26 - Treffer Gerd: Die französischen
Königinnen. Von Bertrada bis Marie Antoinette (8.-18. Jahrhundert)
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Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher
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