Nach Lex. MA und H. Ludat Tochter des Harzgrafen
Volkmar I.
Hirsch Siegfried: Band I Seite 456
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich
II."
Excurs V
Des Bruno
von Arneburg Gemahlin heißt Friderun. Das Calendarium
Merseburgense bemerkt den Tod einer Frideruna dicht neben dem des
Bruno;
in einer Urkunde Benedicts
VII. wird sie ausdrücklich so genannt. In trierischen Aufzeichnungen
erscheint bekanntlich eine Schwester
der Königin
Mathilde, Gemahlin HEINRICHS
I., unter diesem Namen. Gibt es aber einen Beweis, daß
diese Friderun, des Thiaderich, Grafen im westlichen Sachsen,
Tochter, mit Bruno
von Arneburg verheiratet war, und wenn nicht, was hat denn Raumer
und Lappenberg zu diesen Annahmen verleitet? So viel wir sehen, nichts
als die Vermutung des Johann Georg Eccard, daß Bruno,
der Emnilde Vater, auch der Vater Ekberts
des Einäugigen sei, welche sich wiederum auf eine Reihe der
gewagtesten Vermutungen gründet.
Die Mutter Ekberts und Wigmanns II. war ohne Zweifel
eine Schwester der
Königin Mathilde,
Gemahlin HEINRICHS I.; daß sie
aber von Eccard und seinen Nachfolgern Friderun genannt wird, ist
nur eine auf der oben angeführten Stelle beruhende Conjectur. Falke
war scharfsinnig und gelehrt genug, zu wissen, daß
Bruno,
der Vater der Emnilda, nicht Ekbert des Einäugigen Vater gewesen,
und keinen Zusammenhang mit dem
billungischen Hause habe.
Schölkopf, Ruth:
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"Die sächsischen Grafen 919-1024"
Graf Brun wurde durch seine Klostergründung in Arneburg selber bekannt. Zusammen mit seiner Gattin Frideruna errichtete er dort ein Mönchskloster. Er dotierte es reich mit Besitz, und zwar mit einem halben Besitzanteil an Arneburg selber und dem ganzen dazu gehörenden Eigentum, ferner mit Gut in Sewerowinkel, Thormaka (Dorfmark Kr. Fallingbostel), Heretburun, Wunna, Rondesdorf und in Weddingen. Die Neugründung erhielt erst nach 980 - also zu einem Zeitpunkt, als Graf Brun nicht mehr unter den Lebenden weilte - die Bestätigungsurkunde, die OTTO II. während seines Italienzuges vom Papst erwirkte. Ein Teil der vergabten Güter tritt in einem Diplom HEINRICHS II. zutage, der 1006 seinem Kaplan Dietrich unter Vorbehalt des Rückfalles bei seinem Tode oder bei Erlangung eines Bistums Besitzungen in Rodensleben im Nordthüringgau, in Altenweddingen und Börnecke (Kr. Blankenburg) im Harzgau und in Thormarka (Kr. Fallingbostel) im Leinegau schenkte. Diese Schenkung muß mit den Arneburger Dotationsgütern im Zusammenhang gesehen werden. Sie beweist, dass die schon im Harz-, Nordthüring- und Leinegau begüterte Familie, ihr Allod durch königliche Schenkung auszubauen verstand.
Lutz Partenheimer:
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Nach Wolfgang Podehl: Burg und Herrschaft, S. 21 f.,
hatte Brun - nach einer Papsturkunde von 983 (Benedikt VII.)
mit seiner Gemahlin Friderun zu Arneburg ein Benediktinermönchskloster
gestiftet,
das Kaiser Otto II.
auf Bitten der Gründerfamilie in seinen Schutz nahm, so daß
es den Status eines Reichsklosters erhielt. Die Hälfte der Arneburg
hatte Brun dem Kloster überwiesen, die (andere) Hälfte
mit 100 dazugehörigen Hufen ist durch eine Königsurkunde von
1006 als Besitz von Bruns Sohn Ziazo, einem Kaplan König
Heinrichs II., überliefert. Ziazo muß den
Besitz damals gegen eine Entschädigung an den Herrscher abtreten.
oo Brun Graf von Arneburg
-30.11.978
Kinder:
Ziazo Kanzler für Italien
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Dietrich Kanzler und Kaplan
-
1023
Mathilde
um 930/40-3.12.991
oo Lothar II. Graf von Walbeck
-21.1.964
Nach H. Ludat
Brun Graf von Querfurt
- zw.
1009/13
Emnilde
-
991
oo N.N. (Dobromir?)
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Literatur:
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Eckhardt
Karl August: Genealogische Funde zur allgemeinen Geschichte. Deutschrechtlicher
Instituts-Verlag Witzenhausen 1963 Seite 164-190 - Hirsch, Siegfried:
Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker
& Humblot Berlin 1864 Band I Seite 456 - Schölkopf, Ruth:
Die sächsischen Grafen 919-1024, Göttingen 1957 Studien und Vorarbeiten
zum Historischen Atlas Niedersachsens -