"Die sächsischen Grafen 919-1024" 1957
9. Die Burchardinger
Burchard war ursprünglich ein in Franken üblicher
Name. Sabine Krüger wies nach, dass ein Graf
Burchard von Ludwig dem Deutschen
in Sachsen eingesetzt wurde, was mit der Reichsgutrevindikation
Ludwigs zusammenhing. Dieser Graf
Burchard
wurde urkundlich in einem 858 ausgestellten Diplom
erwähnt. Ob sein unmittelbarer Nachfolger jener Burchard
war, der 892 dem abgesetzten BABENBERGER Poppo als Markgraf der sorbischen
Mark folgte, läßt sich zwar nicht mit Sicherheit beweisen,
ist aber wahrscheinlich. Der Markgraf fiel 908 im Kampf gegen die Ungarn.
Die Annalen, die seine Todesnachricht überlieferten, bezeichneten
ihn als dux Thuringorum.
Als Söhne des Gefallenen gelten Burchard
und
Bardo.
Widukind nannte sie in seiner Sachsengeschichte in einem Atemzuge, bezeichnete
sie aber nicht ausdrücklich als Brüder. Auf einen von ihnen traf
die Bezeichnung
gener regis (CONRADI)
zu. Das Vorgehen der LIUDOLFINGER
gegen sie dient als Beweis dafür, dass sie Nachkommen des Markgrafen
waren. Der Sohn des Sachsen-Herzogs
Otto des Erlauchten - der spätere deutsche
König
HEINRICH I. - vertrieb
sie 913 aus ihrem Herrschaftsbereich und machte ihnen durch Aufteilung
ihres Allods an seine Kampfgefährten unmöglich, wieder eine Machtposition
im thüringischen Raume aufzubauen. In der Folgezeit nahmen die
LIUDOLFINGER de facto die Stellung eines Herzogs der Thüringer
ein. Zur Ausbildung eines stammeseigenen Herzogtums kam es vorerst nicht
mehr. Auch der Aufstieg Ekkehards
I. von Meißen zum Herzog auf Grund eines Wahlvorganges, blieb
nur Episode.
Die BURCHARDINGER selbst
faßten im thüringischen Gebiet nie wieder Fuß. Vielleicht
gelang es ihnen auf Grund von Eigenbesitz oder verwandtschaftlichen Beziehungen
in den nördlich von Thüringen gelegenen Liesgau auszuweichen.
Der hier im Raum von Gittelde 965 urkundlich bezeugte Graf
Burchard könnte mit ihnen in irgendeiner verwandtschaftlichen
Verbindung gestanden haben. Die Annalen von Fulda verzeichnen zum Jahre
981 und 993 den Tod je eines Burchard comes.
Es ist jedoch nicht möglich, sie zu identifizieren. Der Borchardus
comes, der in den ersten Jahren des neuen Jahrtausends eine
Hörigenfamilie in Rotwardessen (wüst bei Kalenberg, Kr. Warburg)
pro patre suo Siberto dem Kloster Corvey tradierte, könnte
ebenso gut ein fränkischer Graf gewesen sein.
Es bereitet eine unlösbare Schwierigkeit, zwei andere
mächtige Grafensippen in agnatischen Zusammenhang mit den BURCHARDINGERN
zu
bringen. Die Verbindung geht von der Bezeichnung Thietmars aus, der einem
Mitglied des wettinischen Hauses die
Gentilbestimmung
de tribu, quae Busici dicitur
beilegte. An Erklärungen dieses Beinamens wurde viel herumgerätselt.
Waitz, Holtzmann und zuletzt Schlesinger traten nachdrücklich für
die Gleichsetzung von tribus mit Geschlecht oder Stamm ein, da Thietmar
auch an anderer Stelle tribus in der Bedeutung von Geschlecht und nicht
etwa von Volksstamm benutzte. Die Bezeichnung soll von der Kurzform des
Namens Bucco oder Buzo für Burchard mit der slawischen
patronymischen Bildungssilbe -ici abgeleitet worden sein. Sprachlich gesehen
ist dieser Erklärungsversuch allerdings möglich. Er bleibt dennoch
fraglich. Die zweite Schwierigkeit ist die, dass die WETTINER,
die nach dieser These Nachkommen der
BURCHARDINGER
werden, nach nordschwäbischem Recht lebten, während die BURCHARDINGER
vermutlich fränkischen Ursprungs waren. Außerdem
amtierten die WETTINER nicht im thüringischen Raum, dem ursprünglichen
Herrschaftsgebiet der BURCHARDINGER,
was sich allenfalls mit ihrer Vertreibung unter Herzog
Heinrich in Zusammenhang bringen läßt. Auch damit
sind die Schwierigkeiten noch nicht am Ende.
Auf Grund des bei den WETTINERN wiederkehrenden
Namens Dedi kommt auch noch ein Dedi
autem Thuring als Mitglied dieser Sippe in Betracht, der 939 an
der Empörung des Bayern-Herzogs
Heinrich gegen seinen Bruder OTTO
DEN GROSSEN aktiv teilnahm. Dedi
war
wohl mit Dadanus
identisch, den Widukind als Thuringi genere und potestatis
praefectoriae kennzeichnete. Er nahm 953 mit Wilhelm
von Weimar an dem Aufstand Liudolfs
gegen seinen Vater teil. Die doppelte
Parteinahme gegen den König, die er mit Absetzung und Verbannung büßte,
könnte durch die Vertreibung der
BURCHARDINGER
aus ihrem Herrschaftsgebiet eine Erklärung finden. Vielleicht suchte
er sich für das von seinen Vorfahren erlittene Unrecht zu rächen
und hoffte, durch den Sieg der Aufständischen die alte Machtstellung
zurückzuerobern. Die Betonung seiner thüringischen Herkunft und
seiner gräflichen Stellung machen es jedoch zweifelhaft, in ihm einen
unmittelbaren Nachkommen der BURCHARDINGER
zu sehen. Dedis Grafschaft lag nicht in Thüringen, sondern
im Gebiet des südlichen Hochseegaues, wo er in confinio Mersapurac
nachweisbar die Blutgerichtsbarkeit ausübte. Dedi starb nach
einer Aufzeichnung des Fuldaer Totenbuches am 14. März 957.
Sein Todestag fand auch im Lüneburger Totenbuch Aufnahme, in dem die
Sterbetage zahlreicher Mitglieder der WETTINER notiert wurden.
Als seine Söhne kommen Burchard
und
Dedi in Betracht,
die am 13. Juli 982 in der Schlacht am Capo Colonne fielen. Allerdings
bezeichnete sie Thietmar nicht als Brüder. Er führte sie aber
in der Liste der Gefallenen unmittelbar hintereinander auf. Sie lassen
sich nicht als Inhaber gräflicher Ämter nachweisen, was mit der
Absetzung ihres Vaters zusammenhängen wird. Es empfiehlt sich deshalb
nicht, Burchard mit dem Grafen Burchard
zu identifizieren, der auf dem Hoftag zu Worms 950 in Anwesenheit
der Großen des Reiches zum Zweikampf gegen einen Conradus, filius
Gebhardi antrat, der mit seinen prahlerischen Redensarten die Ehre
einer Verwandten des Königshauses verletzt hatte. Thietmar gab ihm
den gräflichen Titel. Der Continuator Reginonis (a. 950) bezeichnete
Burchard
als sächsischen Grafen. Es könnte sich eher um den 965 im sächsischen
Liesgau amtierenden Grafen gleichen Namens handeln.
Nach der bisher herrschenden Meinung wurden die beiden
Gefallenen Stammväter zweier Familien: nach Kurzes Ansicht war Burchards
Bruder
Friedrich
von Goseck, der erste Pfalzgraf aus diesem Hause. H.-D. Starke lehnte
diese Theorie, die sich hauptsächlich auf eine falsche Ortsinterpretation
stützte, ab und ließ das Haus GOSECK
mit Friedrich
beginnen,
den der Gosecker Mönch in seiner Chronik als erstes Mitglied dieses
Hauses bezeugte. Allerdings ließ auch Starke auf Grund der Namensgebung
in der nächsten Generation, in der ein Sohn Friedrichs Dedo
hieß, die Möglichkeit eines verwandtschaftlichen Zusammenhanges
zwischen Burchard und
Friedrich offen, wie er bei der Nähe
ihres Amtsgebiets wohl erfolgt sein könnte. Eine genaue Verwandtschaftsbestimmung
ist jedoch meines Erachtens nicht möglich. Der gefallene Dedi gilt
als Stammvater der WETTINER.
Der von etwa 1003-1017 amtierende Pfalzgraf
Burchard war aller Wahrscheinlichkeit nach ein Sohn des gefallenen
Burchard.
Vermutlich übte er schon seit 991 eine gräfliche Stellung aus
und war mit dem Burchard comes identisch,
in dessen Grafschaft im Hassegau das von den Adeligen Brun und seiner Gattin
gestiftete Kloster Vitzenburg mit seinem Pertinenzien Liederstedt, Zidici
(?), Vudri (?), Schartau, Gröst, Zeuchfeld (?) und Reinsdorf lag.
Er wurde demnach wohl mit der Grafschaft seines vermeintlichen Großvaters
Dedi
belehnt. Möglicherweise brachte der Schlachtentod seines Vaters die
Familie wieder zu Ansehen. Durch eine besondere Gunstbezeugung des Herrscherhauses
wurde Burchard
mit dem Amt des sächsischen Pfalzgrafen betraut.
1003 intervenierte er schon als Burchard palatinus comes
für das Bistum Halberstadt. 1004 erhielt er den Comitat des verstorbenen
Grafen Esicho super Merseburg et beneficium ad hunc pertinens. Ein
direktes Verwandtschaftsverhältnis, das der Übertragung zugrunde
liegen könnte, kommt kaum in Betracht. Das Merseburger Domkapitel
wurde 1004 aus dem Nachlaß des verstorbenen Grafen Esicho mit Kuckenburg
und Opphausen bedacht, die dem König heimgefallen waren und die in
Burchards
Grafschaft lagen. Ferner tätigte der Pfalzgraf im Auftrag des Königs
die Schenkung des Ortes Zöllschen (Kr. Merseburg) und eines Weihers
(bei Merseburg) an Merseburg. Die darüber vom König ausgestellte
Bestätigungsurkunde bezeichnete ihn als advocatus noster
Burchardus
palatinus comes. Burchard signierte ebenfalls in seiner
Eigenschaft als Pfalzgraf die Beilegung des Gandersheimers Streites. Er
testierte außerdem die nicht genau datierbare Güterschenkung
des Thüringers Gunther an das Kloster Gellingen. Das bei einem Tauschgeschäft
zwischen dem Bamberger Bistum und dem Kloster Hersfeld in Betracht kommende
Gut Klobikau (Kr. Merseburg) lag in der Grafschaft des Pfalzgrafen. Die
letzte Urkunde, die seinen Namen erwähnte, datierte aus dem Jahre
1017: Thietmar von Merseburg erwarb für sein Bistum den Ort Geusa
(Kr. Merseburg) in
Burchards Grafschaft. Über die weitere Tätigkeit
des Pfalzgrafen unterrichtete uns die Chronik Thietmars. Burchards
klugem
Rat war es 1009 zu verdanken, dass Markgraf Werner von Walbeck vorerst
seine Markgrafschaft behalten durfte. Die Gründe, die den Pfalzgrafen
zu diesem Eingreifen bewogen, sind - falls sie nicht rein rechtlicher Natur
waren - nicht mehr ersichtlich. Eine persönliche Beziehung zum Hause
WALBECK dürfte dabei kaum den Ausschlag gegeben haben. Es wäre
immerhin möglich, dass Bischof Thietmar seinen Einfluß geltend
machte. 1015 nahm Burchard
an einem Feldzug gegen Polen teil, auf
dem Markgraf Gero sein Leben ließ. Er selbst kam mit einer schweren
Verwundung davon. Im Folgejahr erlitt er einen Schlaganfall und starb 1017.
Die Magdeburger Annalen setzen bei der Erwähnung seines Todesjahres
wohl irrtümlich für Burchard palatinus comes den
Namen Bernhard.
Kehren wir nun zu dem 982 gefallenen Dedi
zurück,
dem vermutlichen Stammvater der WETTINER. Die Genealogia Wettinensis
nennt ihn den Tidericus egregie libertatis vir, der zur Zeit
OTTOS DES GROSSEN lebte. Sie erwähnte
seinen Herrschaftsbereich nicht. Vermutlich wurde er als Sohn des Aufständischen
mit keiner gräflichen Stellung betraut. Holtzmann unterschied ihn
von dem gefallenen
Dedi, in dem er einen Bruder Dietrichs
sah. Diese Unterscheidung ist fraglich, weil damit die beiden Brüder
die gleichen Namen tragen würden. Alle Anzeichen sprechen eher für
eine Identität beider.
Der durch die Genealogie Wettinensis und Thietmar als
sein Sohn bezeichnete Dedi trat erstmalig um 977 handelnd auf, als
er ein böhmisches Heer zur Verwüstung der Zeitzer Kirche anführte.
Thietmar gab keine Gründe an, warum Dedi auf der Seite des
Reichsfeindes kämpfte. Vielleicht hing sein Vorgehen unmittelbar mit
der Zurücksetzung seiner Familie zusammen. Die politisch Unzufriedenen
trieb es ja immer ins feindliche Lager, in der Hoffnung, durch den Druck
von außen wieder in den Besitz alter Rechte zu gelangen. Thietmar
bezeugte, dass
Dedi nach kurzer Zeit die Gunst des Königs zurückerlangte.
Das hing vermutlich mit der Einsetzung seines Verwandten Ricdag
zum Markgrafen des großen südlichen Markengebietes zusammen.
Ricdag
wurde
von Thietmar als sein Agnat bezeugt, was Blutsverwandtschaft von der väterlichen
Seite voraussetzt. Da wir aus Mangel an gesicherten Zeugnissen weder über
Ricdags unmittelbare Vorfahren noch über die von Dedis Vater
gesicherte Aussagen machen können, müssen wir Thietmars Behauptung
auf sich beruhen lassen. Die Genealogia Wettinensis bringt allerdings keine
derartige Andeutung. Thietmar berichtete, dass Dedi dem Markgrafen
ab infancia serviebat et gemina cordis ac corporis virtute pollebat,
was zugleich für den frühzeitigen Tod seines Vaters im Kampf
spricht.
Graf Dedi übte nachweisbar Grafenrechte in provincia
Bloni aus, wo der nördlich von Pausitz gelegene Burgwart Beelitz
dem Erzstift Magdeburg unterstellt wurde. Dedis
Beziehungen
zu Magdeburg waren sehr rege. Erzbischof Giselher verschaffte ihm 1009,
nach dem Tode des Grafen Bio von Merseburg, dessen Comitat zwischen den
Flüssen Wipper, Saale, Salza und Wilderbach, so dass er hier kirchlicher
Lehnsträger wurde. Dazu erwarb Dedi
gleichzeitig den Burgward
Zörbig (bei Bitterfeld), den schon seine Vorfahren als Lehn innegehabt
hatten. Anläßlich dieser Belehnung erzählte Thietmar, Dedi
habe Thietburga,
die Tochter des Markgrafen
Dietrich von Haldensleben, zur Gattin genommen, was auch die Genealogia
Wettinensis bestätigte. Noch in das gleiche Jahr fiel der Ausbruch
der offenen Feindseligkeit gegen das Haus WALBECK. Markgraf Werner wäre
beinahe instinctu Dedi comitis seiner Mark verlustig gegangen,
wenn es nicht Pfalzgraf Burchard verhindert hätte. Als Dedi
einsah, dass er sein Ziel auf diese Weise nicht erreichte, brandschatzte
der den WALBECKER Besitz Wolmirstedt. Daraufhin wurde er 1009 in einem
Racheakt von Mitgliedern des Hauses WALBECK bei
Mose fortiter resistens
erschlagen. Dedi war mit dem Tado occisus
identisch,
dessen Todestag das Lüneburger Totenbuch auf den 13. November
festsetzte. Die Gründe für Dedis Feindschaft gegenüber
den WALBECKERN treten aus den Quellen nicht deutlich zutage. Vielleicht
ging sie über den Rahmen einer persönlichen Gegnerschaft hinaus
und war Ausdruck der Rivalität zweier Familien.
Als Bruder Dedis ist Friedrich
mehrfach bezeugt. Der Name mag über eine Frau in die Familie gekommen
sein. Ein genauer Nachweis ist nicht möglich, da wir die Gattin seines
Vaters nicht kennen. Graf Friedrich stand gleichfalls in einem engen
Dienstverhältnis zum Markgrafen Ricdag. Er wurde als sein
Amicus et satelles, was eine Blutsverwandtschaft zweifelhaft erscheinen
läßt. Markgraf Ricdag übertrug ihm in seiner Eigenschaft
als Markgraf von Meißen die Schutzaufsicht über die Burg
Meißen. Im Jahre 1009 nach der Absetzung Guncelins
vertraute ihm HEINRICH
II. erneut vorübergehend die Aufsicht über die
Reichsburg an. Die gleiche Funktion als Burggraf übte er 1015 nach
Beendigung des polnischen Feldzuges aus. Friedrich
verwaltete nachweisbar
eine Grafschaft Quezzi in burgwardo Ilburg, aus dem der Ort Gubici
einem königlichen Kämmerer übereignet wurde. Thietmar nannte
die civitas Eilenburg als Herrschaftsgebiet und Eigentum Friedrichs.
Er hatte keine männlichen Nachkommen, sondern drei Töchter unbekannten
Namens. Deshalb schloß er mit seinem Neffen Dietrich,
Dedis
und der Thietburgas
Sohn, der heres suimet fuit, einen
Erbschaftsvertrag, da er als aliter hoc legitime fieri non potuit.
Laut Vertrag fiel diesem die civitas sua Ilburg unter der Bedingung
zu, dass alles übrige Gut Friedrichs Töchtern vorbehalten
bleiben sollte. Man folgerte auf Grund dieses Erbganges, dass die WETTINER
nordschwäbischen Ursprungs seien, da nach nordschwäbischem
Recht die Frauen erblos blieben. Dagegen erhebt sich der Einwand, dass
Friedrich
seinem Neffen die Stadt Eilenburg ea ratio
dedit, ut cum laude sua liceret, sibi tribus suis filiabus predium omne,
quod remansit tradere. Graf Friedrich starb am 6. Januar
1017.
Die Familie lebte im Mannesstamm nachweisbar nur in seinem
Neffen Dietrich fort. HEINRICH II.
belehnte ihn 1009 auf dem Hoftag zu Pöhlde iure et ortatu regiane
ac principum suimet mit der Grafschaft und sämtlichen Lehen seines
erschlagenen Vaters. Nach dem Tode seines Onkels Friedrich fiel
ihm dessen Herrschaftsgebiet, bestehend aus einem comitatus et super
Siusili pagum potestas...munere imperatoris, zu. Hier ist er später
urkundlich nachweisbar. Er amtierte auch im Hassegau, aus dem der Ort Burgsdorf
- unweit von Wettin - dem Domkapitel von Merseburg zugesprochen wurde.
Schon 1017 hieß Eilenburg Thiederici comitis urbs,
ein Beweis also, dass der Erbschaftsvertrag unangefochten in Kraft trat.
Im kommenden Jahr beschworen er und Hermann
von Meißen - also die beiden einzigen weltlichen Herschaftsträger
- in Bautzen den Frieden
mit dem Polen-Herzog
Boleslaw. Vielleicht war er mit dem Thiaedericus comes
identisch, der 1013 die Beilegung des Gandersheimer Streites unterzeichnete.
Die Genealogia Wettinensis und das Chronicon Montis Sereni (a. 1017) bezeugten
als seine Gattin Mathilde,
die Tochter Ekkehards
I. von Meißen. Dietrich wurde auf Betreiben seines
Schwagers Ekkehards
II. von Meißen am
19. November 1034 aus dem Hinterhalt
erschlagen. Die Annalen nennen ihn bei dieser Nachricht comes orentalium.
Die Gründe der Mordtat sind nicht ganz durchsichtig. Soviel darf vermutet
werden, dass er durch die Vergrößerung seiner Macht den Haß
des ehrgeizigen Ekkehards II. auf sich zog, zumal noch im gleichen
Jahr 1034 sein Sohn Dedi
nach dem kinderlosen Hinscheiden des Markgrafen
Hodo mit der Mark Lausitz belehnt wurde. Möglicherweise
glaubte Ekkehard über seine Mutter Schwanhild
größere Ansprüche auf diese Belehnung zu haben.
Ekkehards Gegnerschaft gegen das Haus WETTIN
fand deutlichen Ausdruck in seiner letztwilligen Verfügung, die den
König als seinen Erben einsetzte. Das Testament war sicher in der
Absicht verfaßt worden, die WETTINER von der Erbfolge auszuschließen.
Nur sie kamen nämlich - als Kinder seiner Schwester Mathilde
- als Erben in Betracht, da mit ihm die EKKEHARDINGER
im Mannesstamm ausstarben.
Aus Dietrichs Ehe mit Mathilde gingen zahlreiche
Kinder hervor. Die Genealogia Wettinensis führte sie der Reihe nach
auf: Friedrich,
Dedi,
Thiemo,
Gero,
Conradus,
Riddag
und Hidda.
Die Namen der Kinder spiegeln die mannigfachen verwandtschaftlichen Beziehungen
wider: Friedrich
und Dedi waren Leitnamen der eigenen Familie;
der Name Riddag (Ricdag) betonte die agnatische Beziehung
zu dem gleichnamigen Markgrafen von Meißen, dessen Verwandtschaftsverhältnis
mit den WETTINERN allerdings nicht genau bestimmbar ist. Die Namen
Thiemo
(Thietmar) und Gero
wurden wahrscheinlich durch Schwanhild,
die Großmutter mütterlicherseits, übertragen, die in 1.
Ehe mit Markgraf
Thietmar verheiratet gewesen war und ihm den Sohn Gero
geschenkt hatte. Der Name der Tochter Hiddda stammte ebenfalls aus
dieser Sippe. Auf diese Weise erklärt sich auch die Aufnahme der WETTINER
in das Lüneburger Totenbuch. Der Name Konrad war bisher noch
nicht innerhalb der wettinischen Familie
belegt. Das soll nicht heißen, dass er nicht vielleicht doch schon
von einem Mitglied dieser Familie getragen worden war. Er vererbte sich
auf die nächste Generation weiter.
Markgraf Ekkehard II. von Meißen erreichte
letztlich sein Ziel doch nicht. Dedi, der Sohn seines erschlagenen
Schwagers und sein Neffe, übernahm nämlich 1046 nach Ekkehards
Tod die Mark Zeitz und Merseburg.
Damit unterstanden den WETTINERN die Mark Lausitz, Zeitz
und Merseburg.
Es war für das 10. Jahrhundert nicht möglich,
den Schwabengau als Heimat der WETTINER nachzuweisen. Erst unter
HEINRICH
III. amtierten sie nachweisbar in Teilgebieten dieses Gaues.
Es bleibt fraglich, wie sie in den Besitz dieser Herrschaftsbereiche gelangten.
Ansprüche können sowohl über Markgraf Ricdag als
auch über die Familie des Markgrafen
Christian vererbt worden sein, deren Nachfolge sie nachweisbar
im Markengebiet antraten. Die Ausgangsbasis ihrer Amtsstellung war der
Hassegau, wenn man von den ungeklärten Herrschaftsrechten in Thüringen
absieht. Von hier aus dehnten sie ihren Machtbereich weit in den Kolonialraum
östlich der Saale aus.