Europäische Stammtafeln Neue Folgen Band I 1 Tafel
143
Lexikon des Mittelalters: Band III Spalte 1768
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Ekkehardiner
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Bedeutende Adelsfamilie der ottonischen
und salischen Zeit. Die sichere genealogische
Folge der EKKEHARDINER beginnt mit
einem Günther,
dem Vater Ekkehards
I. Günther
wird 968 als Markgraf bezeichnet, und zwar
in der Diözese Merseburg. Er war Kaiser
OTTO I. verbunden, gehörte aber 976 zu den Verschwörern
um Heinrich
von Bayern. Deshalb scheint er zeitweise seine Mark verloren
zu haben; 979 erhielt er die Mark Merseburg zurück. 982 fiel
er bei Capo Colonna: Seine Söhne Ekkehard und Gunzelin folgten
nicht unmittelbar als Markgrafen, sondern zunächst Ricdag (979-985).
Nach dessen Tod erlangte Ekkehard I. nicht nur die Mark Merseburg,
sondern die gesamte Mark Meißen (das heißt Merseburg,
Zeitz und Meißen).
Aus der Ehe Ekkehards I. mit der Schwester Herzog
Bernhards I. von Sachsen, Schwanhild,
gingen sieben Kinder hervor, darunter die Markgrafen
Hermann (+ 1038) und
Ekkehard
II. (1032-1046). Der fehlgeschlagene Versuch Ekkehards I.,
das Königtum zu erlangen, und sein tragisches Ende unterbrachen den
Aufstieg der Familie zunächst, aber nur kurzfristig, freilich auch
zum Schaden des Reiches. Boleslaw I. Chrobry
nahm Bautzen und Strehla an der Elbe ein und griff mit Hilfe von Ekkehards
I. Bruder Gunzelin
sogar
Meißen an. HEINRICH
II. suchte den Ausgleich mit den EKKEHARDINERN
und
setzte zunächst Gunzelin als Markgraf ein. Dieser erwies sich
dem König gegenüber als einigermaßen zuverlässig,
indem er 1003 Meißen nicht an Boleslaw auslieferte,
wie dieser gewünscht hatte. HEINRICH II.
setzte,
als er das Land der Milsener zurückerobert hatte, dort Hermann
als
Markgraf ein. 1009 trugen Gunzelin und sein Neffe Hermann
eine Fehde aus. Der König sprach in Merseburg
Gunzelin
schuldig
und übertrug 1009 die Mark auf Hermann. Dieser wohnte mit seinem
Bruder Ekkehard II. 1027 der Kaiserkrönung
KONRADS
II. bei. Der Herrschaftsbereich der EKKEHARDINER
setzte sich aus Reichslehen (der Mark) und aus Eigengütern zusammen.
Beides ist nicht immer scharf zu trennen. Die Auffassung, dass die Mark
Eigengut der Familie sei, war schon weit entwickelt. Beim Tode Ekkehards
II. erschien HEINRICH
III. in Rochlitz und ergriff von Gütern Besitz, die
ihm, dem Kaiser, der Markgraf geschenkt hatte, und machte sie zum Wittum
der
Kaiserin
Agnes. Stammsitz der Familie - wohl schon unter Günther
-
war die am Kapellenberg bei Kleinjena gelegene Wallburg (urbs). In dieser
befand sich ein Georgen-Kloster, in dem Ekkehard I. bestattet wurde.
Das Kloster wurde später nach Naumburg übertragen. Weitere wichtige
allodiale Burgen der EKKEHARDINER waren
die Altenburg am südlichen Stadtrand von Naumburg, die Naumburg (westlich
vor dem Dom von Naumburg) und die Ekkardsburg (über Ekkartsberga).
Von der Ekkardsburg, die den paßartigen Aufsteg der Hohen Straße
(von Erfurt her) deckte, konnten die EKKEHARDINER
das
zu ihren Füßen liegende Thüringer Becken und den Herrschaftsbereich
der Grafen von Weimar kontrollieren. Von Ekkartsberga verläuft eine
Straße auf der Finne nach Groß- und Kleinjena, während
die Hohe Straße bei Kösen, das ebenfalls den EKKEHARDINERN
gehörte, den Saaleübergang erreichte und dann auf Naumburg zustrebte.
Im Gegensatz zu der großflächigen Stammburg von Kleinjena tendierte
die Naumburg ("neue Burg") bereits auf den Typ der kleineren Höhenburg
hin. In Kleinjena hatte sich im Schutze der Burg eine Kaufmannssiedlung
gebildet, deren Bewohner 1033 nach Naumburg übersiedelten. Im Vergleich
zu Graf Siegfried von Merseburg, den BILLUNGERN
und Markgraf Gero, deren Herrschaftsschwerpunkte im Altsiedelland lagen,
ist für die EKKEHARDINER bemerkenswert,
dass sie den Übertritt über die Saale wagten. Ihre urkundlich
nachweisbaren Besitzungen lagen zwischen Saale, unterer Elster und Zwickauer
Mulde, die man mit Eigengütern offenbar nicht überschreiten wollte.
Die Mark Meißen war freilich das konstituierende Reichslehen. Ekkehard
II. wurde von Thietmar von Merseburg ertappt, wie er bei Kohren durch
Aufstellen von Netzen gegen die Forstbannrechte des Hochstifts Merseburg
verstieß.
1028, also im Jahr nach der Kaiserkrönung, wurde
der Sitz des Hochstiftes Zeitz von KONRAD II.
auf
das Allod der EKKEHARDINER nach Naumburg
verlegt. Kathedralkirche wurde eine Propstei (Kanonikerstift), die Markgraf
Hermann gegründet hatte. Im Dezember 1028 bestätigte Papst
Johannes XIX. die Verlegung. Der ungewöhnliche Akt der Verlegung
eines Bischofssitzes auf ein adliges Allod bezeugt die außergewöhnliche
Stellung, welche die EKKEHARDINER erlangt
hatten. Wie W. Schlesinger vermutet hat, sollte dies dem Gedächtnis
an Ekkehard I. und dem würdelosen Mord an dem bedeutendsten
EKKEHARDINER
dienen. Schlesinger ist weiter zu folgen, wenn er annimmt, dass die in
der Mitte des 13. Jh. geschaffenen Stifterfiguren des Naumburger Westchores,
vor allem die Standbilder Ekkehards I. und Hermann, das Gedächtnis
an den Markgrafen wachhalten sollten.
Literatur:
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JDG O. II. und O. III., Bd. 2 und H. III. - H. Patze,
Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen, 1. T. (mitteldt.
Forsch. 22), 1962, 106ff. - H. Beumann-W. Schlesinger, Urkundenstud. zur
dt. Ostpolitik unter Otto III., ADipl. 1, 1955, 132-256. - H. Ludat, An
Elbe und Oder um das Jahr 1000, 1971, 18ff. - E. Hlawitschka (Fschr. H.
Löwe, 1978), 281-311 - D. Borawska, Margrabia Misni Ekkehard I. i.
Ludolfingowie, KH 86, 1979, 933-949.
Nach neueren Forschungen (zum Beispiel Eduard Hlawitschka) waren die EKKEHARDINGER ein Seitenzweig der LIUDOLFINGER. Der vor 912 gestorbene Liudolf, Sohn des Herzogs Ottos des Erlauchten, galt als Stammvater der EKKEHARDINGER.
Trillmich Werner: Seite 77
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"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"
Die Thüringen vorgelagerten Lande zwischen Saale,
Elbe und Erzgebirge wurden zur Zeit der Bistumsgründungen um 968,
den kirchlichen Diözesen entsprechend, zu Marken umgeformt. Merseburg
erhielt Günther (um 968-976; 979-982) aus dem Geschlecht
der Herren von Kleinjena an der Unstrutmündung [Günther
unterstütze
976 Heinrich
den Zänker gegen
OTTO
II. Wann er Merseburg, Meißen
und Zeitz zurückerhielt, ist umstritten (In Zeitz bis 981 Wigger von
Beilstein, in Meißen Wigbert (um 968 bis ?), dann wohl Thietmar von
Lausitz (um 976/79) und Rikdag (979/82-985).
Feinde:
WALBECKER,
WEIMARER,
CATLENBURGER,
NORTHEIMER.
Gunzelin war begütert um Kuckenberg bei Querfurt
und Altenburg; 1009 zu Halberstadt in Haft, dann bis 1017 in Bamberg.],
die in ganz Thüringen, vornehmlich in seinen östlichen Gauen,
um Naumburg, aber auch im Harzvorlande sowie rechts der Saale Eigengüter,
Grafschaften und Lehen innehatten. Der drohende Verlust aller östlich
der Saale gelegenen Gebiete durch Aufstand und Böhmeneinfall (983/84)
veranlaßte das Reichsregiment,
Günthers listenreichen,
kriegerischen und sehr ehrgeizigen Sohne Ekkehard Befehlsgewalt
über Merseburg, Zeitz und das bereits verlorene Meißen (985-1002)
anzuvertrauen. Seine Ehe mit Hermann
Billungs Tochter
Schwanhild, der Witwe des Markgrafen
Thietmar von der Lausitz, verschaffte ihm weitreichenden Rückhalt
beim sächsischen Hochadel. Die Milzener zwischen Elbe und Neiße
und sogar den Prager Herzog zwang er nach glänzenden Siegen zur Huldigung.
Thüringens Adel erwählte ihn zu seinem Wortführer. OTTO
III. verlieh ihm das Recht der Münzprägung und
übereignete ihm die Burgwarde Strehla und Rochlitz.
Als der Fürst 1002 in Überschätzung seiner Macht den Griff
nach der Krone wagte, fiel er einem Attentat der CATLENBURGER und NORTHEIMER
zum Opfer. Auf Empfehlung Boleslaws Chrobrys
übertrug der König die Mark daraufhin an
Ekkehards
Halbbruder
Gunzelin
(1002-1009). Der mußte Lausitz und Milzane dem Polen-Herzog überlassen,
dessen Heere brandschatzend auch das Sorbenland links der Elbe durchzogen.
In den verheerenden Auseinandersetzungen
HEINRICHS
II., mit dem östlichen Nachbarn spielten Angehörige
des markgräflichen Hauses als Grenzhüter eine zwielichtige Rolle.
1009 wurde Gunzelin durch Hermann (1009-1032/38)
ersetzt,
den Sohn Ekkehards und Gemahl der polnischen
Prinzessin Reglindis.
Rupp Gabriele: Seite 27-41
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"Die Ekkehardiner, Markgrafen von Meißen, und ihre
Beziehungen zum Reich und zu den Piasten"
III. Die Herkunft der EKKEHARDINER
Aus den erzählenden Quellen läßt sich
keine gesicherte Genealogie für das Geschlecht der EKKEHARDINER
erstellen. Der Chronist Thietmar von Merseburg berichtet nur, dass die
Familie aus Thüringen stammt: "ex mobilissimis Thuringiae australis
natalibus huius genealogiae ortum ducens". Dies bezeugt auch der aus
Thietmar schöpfende Sächsische Annalist.
So beginnt die gesicherte Genealogie dieses Geschlechts
erst mit Gunther, dem Markgrafen von Merseburg. Über
ihn, den Vater Ekkehards I. von Meißen,
führen nur Kombinationen weiter zurück, wobei indessen der erste
Schritt eine Basis in der Besitzgeschichte findet. So kann man einen Grafen
Ekkehard als mutmaßlichen Vater des Markgrafen Gunther
identifizieren. Dafür sprechen neben dem Prinzip der Namensfolge auch
zwei Interventionen dieses Grafen. In einer Urkunde OTTOS
I. aus dem Jahre 949 intervenierte er zusammen mit Heinrich
von Bayern für den Königsvasallen Hohnstein, dabei
geht es um eine Überlassung von Königsbesitz "in confinio
Mersapurc", also Ländereien in jener Mark Merseburg, in der später
der Markgraf Gunther anzutreffen ist [Vgl. D O II, 89 vom 30. Aug.
974, Schenkung von Zwenkau (ca. 28 km südöstlich von Merseburg
bzw. südwestlich von Leipzig) "in regione Chutizi et in comitatu
Gundheri comitis" an die Kirche von Merseburg; auch D O II,
90, Schenkung eines Forstes zwischen Saale und Mulde an die Bischofskirche
von Merseburg, wobei es heißt: "forestum in eodem episcopatu et
in comitatu Gunterii comitis et in pago Chutizi situm (...)
inter Salam ac Mildam fluvios ac Siusili et Plisni provincias iacentem
(...)" Vgl. dazu auch Thietmar VIII, 20, SS rer. Germ. N. S. 9, S.
516/518]. Graf Ekkehard erscheint in gleicher Funktion um dieselbe
Zeit nochmals. Wo diese Grafschaft genau lag, ist nicht bekannt, doch ist
sie im späteren Herrschaftsbereich seines Sohnes und seines Enkels
zu suchen.
Möglicherweise ist dieser Graf mit dem "Eggihart
comes" identisch, der dem Fuldaer Totenbuch zufolge am 4. September
954 gestorben ist.
Ruth Schölkopf bietet darüber hinaus einen
Stammbaum an, der sächsische Träger der Namen Gunther
und Ekkehard berücksichtigt, also auf dem Prinzip der "Leitnamen"
basiert. Sie führt aus, dass der Generationsfolge nach der 954 verstorbene
Graf
Eggihart der Sohn des "Gundheri comes" sei, dessen Tod die Fuldaer
Annalen zum 17. Mai 925 melden, und der Enkel des "Eggihart comes",
der am 8. Juni 871 verschied, so dass sich die Namen jeweils vom Großvater
auf den Enkel übertragen hätten, wie es in der Regel der Fall
war.
Schon Knochenhauer hatte anhand des Fuldaer Nekrologs
dieses Geschlecht bis in die KAROLINGER-Zeit
verfolgt. Zuverlässige Belege für die Verwandtschaft dieser Personen
gibt es außer der Namensgleichheit jedoch nicht. Deshalb ist diese
Generationsfolge auch nicht als schlüssig zu bezeichnen.
Erst Eduard Hlawitschka und A. Finckenstein haben die
Herkunft der
EKKEHARDINER im Zuge ihrer
Untersuchung zur Königswahl nach dem Tode OTTOS
III. und der Kandidatur Ekkehards von Meißen weitergeführt
und warfen die Frage nach einer möglichen Verwandtschaft der EKKEHARDINER
mit den LIUDOLFINGERN auf.
Während Finckenstein zu dem Schluß kam, "dass es schwierig sein
dürfte, diese Verwandtschaft genealogisch strikt nachzuweisen", ging
Hlawitschka dieser Frage intensiver nach.
Einen ersten Anhaltspunkt sah er in den Namen der Töchter
Ekkehards
von Meißen, nämlich Liudgard,
Oda
und Mathilde.
Dies seien alles Namen, die auch in der OTTONEN-Familie
gebräuchlich seien [Liudgard hieß die Tochter OTTOS
DES GROSSEN, ebenso eine Tante HEINRICHS
I., die mit Ludwigs des Deutschen
Sohn Ludwig dem Jüngeren verheiratet
war, und desgleichen offenbar auch eine in der Forschung weniger beachtete
Schwester HEINRICHS I., eine Äbtissin
von Gandersheim. Mathilde war der Name
der Gemahlin HEINRICHS I., und nach
ihr sind mehrere ottonische Prinzessinnen
benannt worden, so eine Tochter OTTOS DES GROSSEN,
eine Tochter von OTTOS DES GROSSEN
Schwester Gerberga, eine Tochter Liudolfs,
eine Tochter OTTOS II., die selbst
wiederum eine Tochter Mathilde hatte, etc. Oda hießen HEINRICHS
I. Großmutter und ebenso seine Schwester, dazu nachweislich
auch weitere Nachkommen dieser HEINRICHS-Schwester.].
Hinzu komme noch ein Bruder Ekkehards I., der bisher von der Forschung
vernachlässigt worden sei, mit Namen Brun.
Als nächstes führte Hlawitschka einen Eintrag
im Reichenauer Gedenkbuch an, in dem zweimal der Name Ekkehard erscheint.
Karl Schmid hatte diesen Eintrag in zwei Abhandlungen besprochen und war
zu dem Schluß gekommen, dass es sich um einen Familieneintrag König
HEINRICHS I. handele, der in den ersten Wochen des Jahres 930
abgefaßt worden sei. Da der Name Ekkehard das erste Mal nach
der engeren königlichen Familie genannt wird, schloß Hlawitschka,
dass "die Verwandtschaft dieses ersten Ekkehards zu König
HEINRICH I. (...) nicht weit gewesen sein (kann). Auf der Suche
nach der Identifizierung dieses Ekkehards stieß Hlawitschka
auf eine Stelle bei Widukind von Corvey zum Jahr 936. Hier wird von einem
"Ekkardus filius Liudolfi" berichtet, der eine Amtseinsetzung
erwartete, dann aber bei einem waghalsigen Unternehmen gegen die slawischen
Feinde am 25. September 936 starb [Widukind II, 4: "Inter quos
Ekkehardus filius Liudolfi, qui in tantum aegre passus est
fotunam Herimanni, ut seu promitteret maiora facturum aut vivere
nolle".
Ekkehard
war über die Erhebung Hermann Billungs
zum Markgrafen derart verärgert, dass er etwas Größeres
leisten oder selbst sterben wollte; bei einem waghalsigen Unternehmen fand
er dann auch den Tod]. Über jenen
Liudolf schloß nun
Hlawitschka die Verbindung zu den OTTONEN,
indem er diesen mit einem Sohn Ottos
des Erlauchten, also einem Bruder
HEINRICHS
I. [Über das Altersverhältnis können wir
aus der Vita Mathildis reginae 1, SS 4, S. 84, entnehmen,
HEINRICH
sei jünger gewesen als Thankmar. Auf genealogischen Tafeln
wird auch Liudolf als älter eingesetzt als König
HEINRICH I., obwohl es für eine solche Einreihung Liudolfs
kein Quellenzeugnis gibt (Glocker, Die Verwandten der Ottonen und ihre
Bedeutung in der Politik, S. 263,], gleichsetzte. Dies konnte er um so
leichter tun, als jener 936 gefallene Ekkehard
gleichsam einen Anspruch
auf Berücksichtigung bei der Ämtervergabe reklamierte, ein solcher
Anspruch gegenüber OTTO I. aber
doch wohl nur auf der altgermanischen Anschauung fußen konnte, dass
Verwandte zu beachten und nicht zu übergehen sind.
Den 2. Ekkehard in demselben Gedenkeintrag identifizierte
Hlawitschka nun mit jenem 949/50 in der Umgebung von Merseburg bezeugten
und bereits als Vater des Markgrafen Gunther angesprochenen "Heckihardus
comes" und gab ihn als Sohn des ersteren an.
Dass diese Zurückführung der EKKEHARDINER
auf die OTTONEN-Familie nicht aus der
Luft gegriffen ist, zeigt Hlawitschka anhand von besitzgeschichtlichen
Betrachtungen. So tauchen einige Orte, die im Besitz von Ekkehard
II. waren, bereits bei den frühen OTTONEN
auf, oder es ergaben sich Besitznachbarschaften. Da sich alle diese Güter
ursprünglich in Hersfelder Klosterbesitz befanden, schloß Hlawitschka,
dass Otto der Erlauchte seine Position als Vogt über das Kloster genutzt
haben muß, Güter aus Hersfelder Besitz in seinen eigenen zu
überführen, aus dem diese dann weitervererbt worden sind. "Und
das ist interessant, denn daraus ergibt sich, dass die königliche
OTTONEN-Linie
und die Linie Ekkehards I. auf einen gemeinsamen Stammvater (vor
HEINRICH
I.) zurückgehen dürften, der einst seinen Besitz unter
seine Kinder teilte: nämlich auf den 912 verstorbenen dux Otto
den Erlauchten, den Vater König HEINRICHS
I. Dieser Schlußfolgerung steht nach Hlawitschka auch
die Nachricht des Annalista Saxo zum Jahre 907 nicht entgegen, dass das
ganze Erbe Ottos des Erlauchten "fratribus defunctis" allein
an HEINRICH I. gegangen wäre,
da sich diese Aussage aus mehreren Quellen zusammensetzte, die von verschiedenen
zeitlichen Vorbedingungen ausgingen. Auch die Stelle in der Sachsengeschichte
Widukinds, in der über den Reichs- und Gerichtstag OTTOS
I. in Stelle bei Essen zum Mai 938 berichtet wird, lasse sich
nicht so deuten, dass es vor diesem Zeitpunkt kein "Eintrittsrecht der
Kinder verstorbener Geschwister" gegeben habe. Widukind sage keinesfalls,
dass das Eintrittsrecht der Neffen bis 938 generell nicht bestanden habe,
sondern nur, dass einige Schöffen dieses negierten, andere es aber
positiv beurteilten. Außerdem gebe es genügend Zeugnisse von
Besitzteilungen aus früheren Zeiten.
Zu guter Letzt führte Hlawitschka noch einige Stellen
aus erzählenden Quellen an, die ebenfalls für eine OTTONEN-Verwandtschaft
der EKKEHARDINER sprächen. So
fand er es auffallend, dass Ekkehards älteste Tochter Liudgard
der
Äbtissin von Quedlinburg, Mathilde,
einer Schwester Kaiser OTTOS II., die
OTTO
III. damals für die Zeit seiner Abwesenheit in Italien
mit der Regentschaft in Deutschland betraut hatte, zur Erziehung übergeben
worden war. Es ging dabei nicht um die Aufnahme Liutgards in das
Kloster Quedlinburg, sondern nach Ansicht Hlawitschkas gleichsam um eine
Prinzessinnenerziehung, worin sich auch ein enger Kontakt der Familien
widerspiegeln dürfte.
Auch ein Bericht über die Beratungen sächsischer
Großer in Werla über die beiden Kandidaten Ekkehard
von Meißen und Heinrichs von
Bayern, den künftigen König, spricht laut Hlawitschka
für eine Verwandtschaft mit den Herrschergeschlecht, da die Gespräche
mit dem Beschluß endeten, dass "HEINRICH
mit Gottes Hilfe und nach Erbrecht König sein solle". Dies könne
schon bei der Betonung HEINRICHS und
des Erbrechtes betrachtet, aber eben als weniger legitimiert angesehen
worden sei.
Außerdem stimme laut Hlawitschka auch die Bemerkung
Thietmars von Merseburg über die Herkunft des Geschlechts der EKKEHARDINER
aus Ostthüringen - "ex nobilissimis Thuringiae australis
natalibus huius genelogiae ortum ducens" - mit der Verankerung des
Großvaters
Ekkehards I. im Merseburger Raum ausgezeichnet
überein. Und dass Otto der Erlauchte auch Grafschaften in Thüringen
besetzt hatte, nicht nur in Sachsen, wie zwei Königsurkunden beweisen,
die ihn als Grafen im Südthüringgau und im Eichsfeld nachweisen,
zeige, dass hier sehr wohl Nachkommen von ihm zu erwarten seien. Metz hat
dazu gezeigt, dass in den althochdeutschen Glossen "australis" mit "sundar"
wiedergegeben wird, so dass "Thuringia australis" mit dem Südthüringgau
gleichzusetzen ist.
Hlawitschkas Ausführungen blieben jedoch nicht unwidersprochen.
Seinen größten Kritiker fand er in Gerd Althoff. Dieser führt
an, dass ein Teil der "OTTONEN-Namen",
Oda
und
Mathilde, auch von der Seite der Ehefrau
Ekkehards I., der BILLUNGERIN Swanhilde, stammen könnten.
Des weiteren bezweifelt Althoff, dass der Reichenauer
Gedenkbucheintrag ausschließlich Verwandte der Königsfamilie
enthalte, vor allem da ein Großteil der angeführten Personen
bisher noch nicht identifiziert wäre. "Viel näher liegt die Annahme,
dass in ihnen Personen genannt sind, die sich im Gefolge des Königs
befanden." Althoff bezeichnet Hlawitschkas Ausführungen als reine
genealogische Hypothese, da unbewiesen bleibe, dass der 936 verstorbene
Ekkehard
der
Vater des 954 verstorbenen war und dass mit dem von Widukind erwähnten
Liudolf
der
Bruder HEINRICHS I. gemeint sei.
Auch die besitzgeschichtlichen Argumnete Hlawitschkas
zieht Althoff in Zweifel. Zuerst führt er die bekannte Bemerkung Thietmars
von Merseburg an, Kaiser OTTO III.
habe Markgraf Ekkehard I. von Meißen den größten
Teil seiner Lehen zu eigen gegeben, und erklärt so die Besitzüberschneidungen
von
EKKEHARDINERN und
LIUDOLFINGERN.
Auch die Herleitung des Besitzes über Otto den Erlauchten hält
Althoff nicht für schlüssig und beruft sich dabei auf zwei Königsurkunden
Ludwigs
des Kindes und KONRADS I.,
durch die erwiesen sei, dass Otto der Erlauchte 908 versprach, Hersfeld
nach seinem Tod, oder schon vorher, "in integrum" herauszugeben. "Sie bieten
also keinen Beleg für eine Entfremdung durch die LIUDOLFINGER,
geschweige denn durch Otto den Erlauchten, die damit eine reine Vermutung
bleibt, und die genealogische Rekonstruktion kaum zu stützen vermag,
bestimmt aber nicht zur 'Gewißheit' werden läßt.
Althoffs Haupteinwand ist jedoch, dass die EKKEHARDINER
nicht in der Gedenktradition der ottonischen Familie
in der St. Galler Nekrologabschrift und im Merseburger Nekrolog auftauchen,
und dass sämtliche erzählenden Quellen nichts über diese
Verwandtschaft berichten.
Hlawitschka entgegnete darauf, dass dieser Einwand entkräftet
werden könne, wenn man die politischen Spannungen etwa Gunthers
und Ekkehards
gegenüber OTTO II. und
der engeren Königsfamilie in Rechnung ziehe. Dass Streit und Spannungen
den Ausschluß - auch von nahen Verwandten - aus dem Gedächtniswesen
zur Folge zu haben pflegte, dafür habe Althoff in seinem eigenen Untersuchungen
genügend Beispiele gebracht. Darüber hinaus sei in diesem Zusammenhang
anzuführen, dass es die mit dem Kloster Quedlinburg in engerer Beziehung
stehenden Frauen der OTTONEN-Familie
waren, die speziell das ottonische Totengedenken
betreut und über eine Aufnahme in dieses die Entscheidung gefällt
haben, bevor dieses Gedächtniswesen durch Kaiser
HEINRICH II. an Bischof Thietmar von Merseburg übergeben
worden war.
Dies ist aber nach Hlawitschka für die Nichtaufnahme
etwa Ekkehards von Meißen schon
deswegen entscheidend wichtig gewesen, weil doch Ekkehard
nur wenige
Tage vor seinem Tod die beiden Schwestern Kaiser
OTTOS III., die Äbtisinnen
Adelheid von Quedlinburg und Sophie
von Gandersheim, von denen die erstere seit dem Ableben
ihrer Tante Mathilde
[Eine Tochter OTTOS DES GROSSEN, die
am 7. Februar 999 starb.] in Quedlinburg für das ottonische
Totengedenken zuständig war, während der Beratungen der sächsischen
Großen über die Thronnachfolge nach dem Tod OTTOS
III. in Werla beleidigt hatte, so dass diese ihren "lang verheimlichten
Haß" gegen Ekkehard wieder aufleben ließen.
Ähnlich könnte es 982 bei Tod des Markgrafen
Gunther ausgesehen haben, der sich durch seine Parteinahme für
Heinrich
den Zänker gegen die Königsfamilie gestellt hatte
und so vielleicht die "Gedenkwürdigkeit" verloren haben könnte.
Wenn daneben auch der 936 in den Tod gegangene
Ekkehard nicht im
ottonischen
Totengedenken des Merseburger Nekrologs auftaucht, so läßt sich
zur Erklärung wiederum auf die bis zur Todesentschlossenheit gesteigerten
Spannungen zum Herrscherhaus verweisen wie aber auch darauf, dass dieses
Gedenken gerade erst seit diesem Jahr von Mathilde,
der Witwe HEINRICHS I., langsam aufgebaut
wurde.
Hlawitschka kommt deshalb zu dem Schluß: "So läßt
sich also von der Führung und Gestaltung des ottonischen
Totengedenkens
her gewiß kein überzeugender Einwand gegen die Einreihung Ekkehards
von Meißen unter die OTTONEN-Verwandten
aufrechterhalten. Indem vor allem das von Frauen der OTTONEN-Familie
inaugurierte und gepflegte Totengedenken durchaus subjektiv geprägt
bzw. von den Animositäten oder gar Feindschaften im Verwandtenkreis
keinesfalls unbeeindruckt war, stellte es niemals die Wiederspiegelung
einer objektiven Gesamterfassung der OTTONEN-Familie
und ihrer Verwandtschaft dar, aus der sich unabweisbare Schlüsse ziehen
lassen. Seiner Aussagekraft sind deutliche Grenzen gesetzt; und so kann
es jedenfalls nicht die anderen Argumente vergessen machen, besonders nicht
die besitzgeschichtlichen Ergebnisse entkräften. Auch sollte man
nicht vergessen, dass - wie schon angedeutet - verschiedene andere OTTONEN-Verwandte
in ihm gleichfalls fehlen und dass man diese deswegen ja auch nicht gleich
aus der OTTONEN-Verwandtschaft eliminieren
kann.
Auch das Argument, kein zeitgenössischer Chronist
berichte über die Verwandtschaft zwischen EKKEHARDINERN
und LIUDOLFINGERN, läßt
Hlawitschka nicht gelten. Dabei verweist er auf Thietmar von Merseburg,
der nur für seine eigene Familie ein weiter zurückliegendes Interesse
zeige, aber nicht einmal den OTTONEN-Stammvater
Liudolf
(+ 866) oder dessen Sohn Otto den Erlauchten (+ 912) erwähne.
Ebenso wenig hält Hlawitschka von dem Argument gegen
die Besitznachbarschaft, dass nämlich Ekkehard
von Meißen von Kaiser
OTTO III. den größten Teil seiner schon innegehabten
Lehen als Eigen erhalten habe, das hieße, dass die EKKEHARDINER
nicht durch Erbfolge, sondern über Lehensempfang und Umwandlung der
Lehen in Eigen in den Besitz alten liudolfingischen
Hausgutes
gelangt wären. Hlawitschka schränkt ein, dass diese Erwerbsart
höchstens auf die Burgwardeien Rochlitz, Leisnig, Grobi, Bolechina
und Colditz in der Mark Meißen zutreffen könne. Ginge man nämlich
bei sämtlichen Orten davon aus, so hätten die OTTONEN
einen Teil ihres Besitzes zum Verschenken aussondern und den anderen Teil
für Lehnsvergaben zurückhalten müssen, was die aufwendige
Aufsplitterung gleich mehrerer Grundherrschften, nicht nur die Aufgabe
von einer oder zweien bedeutet hätte. das wäre aber ein sehr
kostspieliges und ganz unübliches Verfahren gewesen.
Darüber hinaus liest Hlawitschka aus der Urkunde
Kaiser
HEINRICHS II. und des Hersfelder Zehntregisters, dass Ekkehards
II. Erbbesitz in Lißdorf altes Hersfelder Klosterlehngut
war und dass dieses von Herzog Otto dem Erlauchten in Anspruch genommen
worden war. Von einer Zwischenschaltung des Königtums als Lehnsgeber
ist in der Urkunde nichts vermerkt, vielmehr: "Eckchihardus marchio Lißdorf
haereditario parentum iure ab eadem aecclesis in beneficium obtinuit" Hätte
Lißdorf zu den von OTTO III. an
Ekkehard
von Meißen zu Eigen überlassenen Reichslehen gehört,
wäre diese Diplomangabe - und zwar sowohl das "hereditario parentum
iure" wie das "ab eadem aecclesia" - als unrichtig zu verwerfen.
Hlawitschkas Fazit: "So wird man also einen solchen Ausweg aus der Notwendigkeit,
einen Verwandtschaftshintergrund hinter den Besitzgemeinschaften der EKKEHARDINER
und
der OTTONEN zu suchen, wohl kaum weiter
beschreiten können. Das besitzgeschichtliche Argument ist vielmehr
voll tragfähig."
Eine weitere Bekräftigung der Verwandtschaft zwischen
LIUDOLFINGERN
und
EKKEHARDINERN
liefert Wolfgang Metz. Bei der Überprüfung des ältesten
Nekrologs des Bamberger Domstifts (oder des Klosters Michelberg) stieß
er neben dem Vermerk des Todestages Ekkehards
II. von Meißen zum 24. Januar auf folgenden Eintrag:
Piligrimi, Piligrimi, Heinrici, Gerbirgae, Regelindae,
Hartwigi, Adelhardi,
Ekkehardi, Heremanni, Dieterici, Rihcheri,
Dieterici, Ottonis ducis. Posse und Guttenberg haben diesen Eintrag bereits
auf Bischof
Gunther von Bamberg bezogen und diesen als EKKEHARDINER
zugewiesen, obwohl der genaue Zusammenhang unklar bleibt. Bei
Ekkehard,
Hermann
und
Regilindis
in diesem Eintrag handelt es sich demnach um Markgraf Ekkehard
II.
und dessen Bruder
Hermann mit seiner Gattin Regelindis.
Der Name Dietrich könnte vielleicht sogar in die wettinische
Verwandtschaft der EKKEHARDINER
gehören, folgert Metz.
Entgegen Guttenberg sieht er in der Gerbirga die
Mutter
Bischof Gunthers. Sie starb nach einem zweiten Nekrolog,
das um 1076 nach Paderborn kam und dort noch einige Nachträge erfuhr,
an einem 26. Mai. Nach Metz gehörten auch die beiden Pilgrime in die
Verwandtschaft Gunthers, da HEINRICH II.
1002 seinem "miles" Pilgrim Besitz in Niederösterreich gegeben hatte
und dieser um 1061/62 an den Bischof gelangt war.
In demselben Themenkomplex sieht Metz auch die Frage
nach der Herkunft des Besitzes des Bistums Bamberg in Burgscheidungen.
Der Ort erscheint bereits im Hersfelder Zehntverzeichnis als "Scidinga"
in der Hand Herzog Ottos von Sachsen. HEINRICH
III. schenkte Burgscheidungen angeblich anläßlich
seiner Hochzeit 1043 seiner Gattin Agnes;
die Beurkundung kam jedoch erst 1046 zustande. Markgraf Ekkehard II.
war
am 24. Januar 1046 gestorben, und schon am 19. Februar des Jahres
verfügte HEINRICH III. über
dessen Güter. Somit konnte auch Burgscheidungen, dessen Hersfelder
Herkunft dem Kaiser offenbar verborgen geblieben war, zu dieser Erbschaft
gehören.
Ob Agnes dann später
Burgscheidungen an Bischof Gunther von Bamberg (als Verwandten der
EKKEHARDINER) oder an dessen Nachfolger
Hermann weitergegeben hat, ist dabei weniger wichtig. Sollte indessen Ekkehard
II. wirklich in Burgscheidungen wie an anderen Orten in das Erbe Ottos
von Sachsen eingetreten sein, so wäre dies ein weiteres Argument für
die Abstammung von diesem, ohne dass sich freilich volle Sicherheit gewinnen
ließe. Immerhin hat Ekkehards I. Enkel in weiblicher Linie,
Markgraf Dedi von Wettin, zeitweise Ansprüche auf Burgscheidungen
durchsetzen können.
Metz kommt deshalb zu folgendem Schluß: "Angesichts
der Namengebung der Familie Ekkehards I. von Meißen
und gewisser besitzgeschichtlicher Gegebenheiten halte ich eine Abstammung
von den älteren LIUDOLFINGERN
für naheliegend. Ob allerdings angesichts der Häufigkeit der
Namen Liudolf und Brun, die sich auch für die Zeit der jüngeren
Corveyer Tradition ergibt, eine agnatische Abstammung als gesichert angesehen
werden kann (...)." Eine Abstammung in weiblicher Linie würde auch
erklären, warum der Name Ekkehards bei den LIUDOLFINGERN
in
späteren Zeiten nicht agnatisch nachweisbar sei.
Danuta Borawska führt die Überlegung einer
kognatischen Verwandtschaft zu der Annahme, der Vater Gunthers -
der im Jahre 954 gestorbene Ekkehard - sei aus der Verbindung zwischen
Kotechind, einer Schwester des 936 verstorbenen
Ekkehards und Tochter
des
HEINRICHS-Bruders Liudolf,
und dem "gener regis" Siegfried hervorgegangen. Leider bleiben solche Überlegungen
reine Mutmaßungen, da es an beweiskräftigen Argumenten fehlt.
Dagegen kann man die Verwandtschaft zwischen den EKKEHARDINERN
und den LIUDOLFINGERN vornehmlich aufgrund
der besitzgeschichtlichen Argumente als erwiesen gelten, auch wenn nicht
völlig sicher zu klären ist, ob sie in agnatischer oder kognatischer
Weise zustande gekommen ist. Für die agnatische Verwandtschaft ist
aber immerhin von Hlawitschka ein genealogischer Weg gewiesen worden. Der
Versuch, weitere Indizien zu finden, brachte keine Ergebnisse: Sowohl die
Untersuchung von Einträgen in Gedenkbüchern wie auch die Suche
nach weiteren besitzgeschichtlichen Argumenten war erfolglos. Auch mögliche
Totenverzeichnisse und Verbrüderungslisten des Hochstifts Naumburg
ließen keine weiteren Schlüsse zu, da die necrologischen Kalender
dort erst im 14. Jahrhundert entstanden sind.
Doch lassen andere Zusammenhänge ebenfalls auf eine
verwandtschaftliche Verbindung zwischen EKKEHARDINERN
und
LIUDOLFINGERN
schließen. So hat Klebel festgestellt, dass "der Ausdruck 'amabilis'
in den Kaiserurkunden nur für Verwandte gewählt wurde". Und Markgraf
Ekkehard I.
erscheint einmal in einer Urkunde Kaiser
OTTOS III. als "Eggihardi nostri amabilis marchionis".
Auf der Suche nach möglichen Anverwandten der EKKEHARDINER
stößt man schließlich auf Gunther
den Eremiten
und Ekkehard,
den Abt von Nienburg und späteren
Bischof von Prag,
wobei Ekkehard sicher als OTTONEN-blütig
gilt und Gunthers Verwandtschaft zu den LIUDOLFINGERN
anzunehmen ist. Das zeigt einerseits, dass Träger der Namen Ekkehard
und Gunther tatsächlich als OTTONEN-Verwandte
bezeugt sind, andererseits bestätigt sich hierdurch ein weiteres Mal
die Verwandtschaft der EKKEHARDINER mit
den OTTONEN.
Zum Schluß dieses Kapitels sei schließlich
noch vermerkt, dass Armin Wolf, der sich als letzter mit der Verwandtschaft
von Thronprätendenten mit dem Königshaus befaßt hat, die
Argumentations- und Beweisgänge Hlawitschkas hinsichtlich Ekkehards
von Meißen völlig akzeptiert hat, wenngleich er für
die Erklärung der Metapher Thietmars vom fehlenden viertem Wagenrad
bei Ekkehard eine
andere Lösung vorschlug: ein fehlendes königsblütiges Viertel
in den Ahnenproben. Dass dies unhaltbar ist, hat wiederum Hlawitschka bereits
aufgezeigt. So dürfte sich insgesamt die Sicht von der Verwandtschaft
der EKKEHARDINER mit den OTTONEN
durchgesetzt haben.