EKKEHARDINER (Haus MERSEBURG)
 

Europäische Stammtafeln Neue Folgen Band I 1 Tafel 143
 

Lexikon des Mittelalters: Band III Spalte 1768
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Ekkehardiner
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Bedeutende Adelsfamilie der ottonischen und salischen Zeit. Die sichere genealogische Folge der EKKEHARDINER beginnt mit einem Günther, dem Vater Ekkehards I. Günther wird 968 als Markgraf bezeichnet, und zwar in der Diözese Merseburg. Er war Kaiser OTTO I. verbunden, gehörte aber 976 zu den Verschwörern um Heinrich von Bayern. Deshalb scheint er zeitweise seine Mark verloren zu haben; 979 erhielt er die Mark Merseburg zurück. 982 fiel er bei Capo Colonna: Seine Söhne Ekkehard und Gunzelin folgten nicht unmittelbar als Markgrafen, sondern zunächst Ricdag (979-985). Nach dessen Tod erlangte Ekkehard I. nicht nur die Mark Merseburg, sondern die gesamte Mark Meißen (das heißt Merseburg, Zeitz und Meißen). Aus der Ehe Ekkehards I. mit der Schwester Herzog Bernhards I. von Sachsen, Schwanhild, gingen sieben Kinder hervor, darunter die Markgrafen Hermann (+ 1038) und Ekkehard II. (1032-1046). Der fehlgeschlagene Versuch Ekkehards I., das Königtum zu erlangen, und sein tragisches Ende unterbrachen den Aufstieg der Familie zunächst, aber nur kurzfristig, freilich auch zum Schaden des Reiches. Boleslaw I. Chrobry nahm Bautzen und Strehla an der Elbe ein und griff mit Hilfe von Ekkehards I. Bruder Gunzelin sogar Meißen an. HEINRICH II. suchte den Ausgleich mit den EKKEHARDINERN und setzte zunächst Gunzelin als Markgraf ein. Dieser erwies sich dem König gegenüber als einigermaßen zuverlässig, indem er 1003 Meißen nicht an Boleslaw auslieferte, wie dieser gewünscht hatte. HEINRICH II. setzte, als er das Land der Milsener zurückerobert hatte, dort Hermann als Markgraf ein. 1009 trugen Gunzelin und sein Neffe Hermann eine Fehde aus. Der König sprach in Merseburg Gunzelin schuldig und übertrug 1009 die Mark auf Hermann. Dieser wohnte mit seinem Bruder Ekkehard II. 1027 der Kaiserkrönung KONRADS II. bei. Der Herrschaftsbereich der EKKEHARDINER setzte sich aus Reichslehen (der Mark) und aus Eigengütern zusammen. Beides ist nicht immer scharf zu trennen. Die Auffassung, dass die Mark Eigengut der Familie sei, war schon weit entwickelt. Beim Tode Ekkehards II. erschien HEINRICH III. in Rochlitz und ergriff von Gütern Besitz, die ihm, dem Kaiser, der Markgraf geschenkt hatte, und machte sie zum Wittum der Kaiserin Agnes. Stammsitz der Familie - wohl schon unter Günther - war die am Kapellenberg bei Kleinjena gelegene Wallburg (urbs). In dieser befand sich ein Georgen-Kloster, in dem Ekkehard I. bestattet wurde. Das Kloster wurde später nach Naumburg übertragen. Weitere wichtige allodiale Burgen der EKKEHARDINER waren die Altenburg am südlichen Stadtrand von Naumburg, die Naumburg (westlich vor dem Dom von Naumburg) und die Ekkardsburg (über Ekkartsberga). Von der Ekkardsburg, die den paßartigen Aufsteg der Hohen Straße (von Erfurt her) deckte, konnten die EKKEHARDINER das zu ihren Füßen liegende Thüringer Becken und den Herrschaftsbereich der Grafen von Weimar kontrollieren. Von Ekkartsberga verläuft eine Straße auf der Finne nach Groß- und Kleinjena, während die Hohe Straße bei Kösen, das ebenfalls den EKKEHARDINERN gehörte, den Saaleübergang erreichte und dann auf Naumburg zustrebte. Im Gegensatz zu der großflächigen Stammburg von Kleinjena tendierte die Naumburg ("neue Burg") bereits auf den Typ der kleineren Höhenburg hin. In Kleinjena hatte sich im Schutze der Burg eine Kaufmannssiedlung gebildet, deren Bewohner 1033 nach Naumburg übersiedelten. Im Vergleich zu Graf Siegfried von Merseburg, den BILLUNGERN und Markgraf Gero, deren Herrschaftsschwerpunkte im Altsiedelland lagen, ist für die EKKEHARDINER bemerkenswert, dass sie den Übertritt über die Saale wagten. Ihre urkundlich nachweisbaren Besitzungen lagen zwischen Saale, unterer Elster und Zwickauer Mulde, die man mit Eigengütern offenbar nicht überschreiten wollte. Die Mark Meißen war freilich das konstituierende Reichslehen. Ekkehard II. wurde von Thietmar von Merseburg ertappt, wie er bei Kohren durch Aufstellen von Netzen gegen die Forstbannrechte des Hochstifts Merseburg verstieß.
1028, also im Jahr nach der Kaiserkrönung, wurde der Sitz des Hochstiftes Zeitz von KONRAD II. auf das Allod der EKKEHARDINER nach Naumburg verlegt. Kathedralkirche wurde eine Propstei (Kanonikerstift), die Markgraf Hermann gegründet hatte. Im Dezember 1028 bestätigte Papst Johannes XIX. die Verlegung. Der ungewöhnliche Akt der Verlegung eines Bischofssitzes auf ein adliges Allod bezeugt die außergewöhnliche Stellung, welche die EKKEHARDINER erlangt hatten. Wie W. Schlesinger vermutet hat, sollte dies dem Gedächtnis an Ekkehard I. und dem würdelosen Mord an dem bedeutendsten EKKEHARDINER dienen. Schlesinger ist weiter zu folgen, wenn er annimmt, dass die in der Mitte des 13. Jh. geschaffenen Stifterfiguren des Naumburger Westchores, vor allem die Standbilder Ekkehards I. und Hermann, das Gedächtnis an den Markgrafen wachhalten sollten.

Literatur:
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JDG O. II. und O. III., Bd. 2 und H. III. - H. Patze, Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen, 1. T. (mitteldt. Forsch. 22), 1962, 106ff. - H. Beumann-W. Schlesinger, Urkundenstud. zur dt. Ostpolitik unter Otto III., ADipl. 1, 1955, 132-256. - H. Ludat, An Elbe und Oder um das Jahr 1000, 1971, 18ff. - E. Hlawitschka (Fschr. H. Löwe, 1978), 281-311 - D. Borawska, Margrabia Misni Ekkehard I. i. Ludolfingowie, KH 86, 1979, 933-949.


Die EKKEHARDINGER stiegen von kleinen Anfängen als thüringische Grafen zu höchster Macht auf, so dass sie sogar ihre Hand nach der Krone ausstreckten. Ihre Stellung zum Königshaus war nicht immer ganz eindeutig. Zwei Mitglieder ihrer Familie wurden ihres Amtes enthoben, einer fiel einem Mordanschlag zum Opfer. Ekkehard II. und Hermann versuchten, ihre Macht selbst mit Hilfe des Polen-Herzogs zu festigen, mit dem sie in mannigfaltigen Beziehungen standen.
Die Kerngebiete ihres Allods lagen in Thüringen. Ihr Stammgut war die Burg Groß-Jena, auf der sie eine Abtei errichteten. Hier fanden sie auch ihre letzte Ruhestätte. Zahlreicher Eigenbesitz ließ sich an Hand der Schenkungsurkunde für Gernrode feststellen. Auch in Naumburg lag ekkehardingisches Eigengut. In der Mark Meißen stützte sich ihre Herrschaft auf ihre Burgwardbezirke, wie Strehla, Rochlitz, Grobi und Groitzsch. Die Stadt Meißen selbst war ihr Wohnsitz. Im Süden reichte ihr Allod bis in den Weitagau hinein, so dass sie von ihrem Stammland aus bis in ihre weit nach Osten vorgeschobene Mark mit Hilfe ihres Allods eine feste Brücke schlagen konnten. Ihr Herrschaftsgebiet umfaßte die Marken Meißen, Merseburg und Zeitz, also den Raum zwischen Saale und Schwarzer Elster.
Aus den Familienbeziehungen, die sie durch Heirat eingingen, kann man auf ihr hohes Ansehen schließen. Sie waren mit den BILLUNGERN, den WETTINERN, den WALBECKERN, den BALLENSTEDTERN und dem polnischen Herzogshaus versippt, die - ohne dass sie es hätten verhindern können - ihre reiche Erbschaft antraten.

Nach neueren Forschungen (zum Beispiel Eduard Hlawitschka) waren die EKKEHARDINGER ein Seitenzweig der LIUDOLFINGER. Der vor 912 gestorbene Liudolf, Sohn des Herzogs Ottos des Erlauchten, galt als Stammvater der EKKEHARDINGER.

Trillmich Werner: Seite 77
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"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

Die Thüringen vorgelagerten Lande zwischen Saale, Elbe und Erzgebirge wurden zur Zeit der Bistumsgründungen um 968, den kirchlichen Diözesen entsprechend, zu Marken umgeformt. Merseburg erhielt Günther (um 968-976; 979-982) aus dem Geschlecht der Herren von Kleinjena an der Unstrutmündung [Günther unterstütze 976 Heinrich den Zänker gegen OTTO II. Wann er Merseburg, Meißen und Zeitz zurückerhielt, ist umstritten (In Zeitz bis 981 Wigger von Beilstein, in Meißen Wigbert (um 968 bis ?), dann wohl Thietmar von Lausitz (um 976/79) und Rikdag (979/82-985).
Feinde:
WALBECKER,
WEIMARER,
CATLENBURGER,
NORTHEIMER.
Gunzelin war begütert um Kuckenberg bei Querfurt und Altenburg; 1009 zu Halberstadt in Haft, dann bis 1017 in Bamberg.], die in ganz Thüringen, vornehmlich in seinen östlichen Gauen, um Naumburg, aber auch im Harzvorlande sowie rechts der Saale Eigengüter, Grafschaften und Lehen innehatten. Der drohende Verlust aller östlich der Saale gelegenen Gebiete durch Aufstand und Böhmeneinfall (983/84) veranlaßte das Reichsregiment, Günthers listenreichen, kriegerischen und sehr ehrgeizigen Sohne Ekkehard Befehlsgewalt über Merseburg, Zeitz und das bereits verlorene Meißen (985-1002) anzuvertrauen. Seine Ehe mit Hermann Billungs Tochter Schwanhild, der Witwe des Markgrafen Thietmar von der Lausitz, verschaffte ihm weitreichenden Rückhalt beim sächsischen Hochadel. Die Milzener zwischen Elbe und Neiße und sogar den Prager Herzog zwang er nach glänzenden Siegen zur Huldigung. Thüringens Adel erwählte ihn zu seinem Wortführer. OTTO III. verlieh ihm das Recht der Münzprägung und übereignete ihm die Burgwarde Strehla und Rochlitz. Als der Fürst 1002 in Überschätzung seiner Macht den Griff nach der Krone wagte, fiel er einem Attentat der CATLENBURGER und NORTHEIMER zum Opfer. Auf Empfehlung Boleslaws Chrobrys übertrug der König die Mark daraufhin an Ekkehards Halbbruder Gunzelin (1002-1009). Der mußte Lausitz und Milzane dem Polen-Herzog überlassen, dessen Heere brandschatzend auch das Sorbenland links der Elbe durchzogen. In den verheerenden Auseinandersetzungen HEINRICHS II., mit dem östlichen Nachbarn spielten Angehörige des markgräflichen Hauses als Grenzhüter eine zwielichtige Rolle. 1009 wurde Gunzelin durch Hermann (1009-1032/38) ersetzt, den Sohn Ekkehards und Gemahl der polnischen Prinzessin Reglindis.

Rupp Gabriele: Seite 27-41
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"Die Ekkehardiner, Markgrafen von Meißen, und ihre Beziehungen zum Reich und zu den Piasten"

III. Die Herkunft der EKKEHARDINER

Aus den erzählenden Quellen läßt sich keine gesicherte Genealogie für das Geschlecht der EKKEHARDINER erstellen. Der Chronist Thietmar von Merseburg berichtet nur, dass die Familie aus Thüringen stammt: "ex mobilissimis Thuringiae australis natalibus huius genealogiae ortum ducens". Dies bezeugt auch der aus Thietmar schöpfende Sächsische Annalist.
So beginnt die gesicherte Genealogie dieses Geschlechts erst mit Gunther, dem Markgrafen von Merseburg. Über ihn, den Vater Ekkehards I. von Meißen, führen nur Kombinationen weiter zurück, wobei indessen der erste Schritt eine Basis in der Besitzgeschichte findet. So kann man einen Grafen Ekkehard als mutmaßlichen Vater des Markgrafen Gunther identifizieren. Dafür sprechen neben dem Prinzip der Namensfolge auch zwei Interventionen dieses Grafen. In einer Urkunde OTTOS I. aus dem Jahre 949 intervenierte er zusammen mit Heinrich von Bayern für den Königsvasallen Hohnstein, dabei geht es um eine Überlassung von Königsbesitz "in confinio Mersapurc", also Ländereien in jener Mark Merseburg, in der später der Markgraf Gunther anzutreffen ist [Vgl. D O II, 89 vom 30. Aug. 974, Schenkung von Zwenkau (ca. 28 km südöstlich von Merseburg bzw. südwestlich von Leipzig) "in regione Chutizi et in comitatu Gundheri comitis" an die Kirche von Merseburg; auch D O II, 90, Schenkung eines Forstes zwischen Saale und Mulde an die Bischofskirche von Merseburg, wobei es heißt: "forestum in eodem episcopatu et in comitatu Gunterii comitis et in pago Chutizi situm (...) inter Salam ac Mildam fluvios ac Siusili et Plisni provincias iacentem (...)" Vgl. dazu auch Thietmar VIII, 20, SS rer. Germ. N. S. 9, S. 516/518]. Graf Ekkehard erscheint in gleicher Funktion um dieselbe Zeit nochmals. Wo diese Grafschaft genau lag, ist nicht bekannt, doch ist sie im späteren Herrschaftsbereich seines Sohnes und seines Enkels zu suchen.
Möglicherweise ist dieser Graf mit dem "Eggihart comes" identisch, der dem Fuldaer Totenbuch zufolge am 4. September 954 gestorben ist.
Ruth Schölkopf bietet darüber hinaus einen Stammbaum an, der sächsische Träger der Namen Gunther und Ekkehard berücksichtigt, also auf dem Prinzip der "Leitnamen" basiert. Sie führt aus, dass der Generationsfolge nach der 954 verstorbene Graf Eggihart der Sohn des "Gundheri comes" sei, dessen Tod die Fuldaer Annalen zum 17. Mai 925 melden, und der Enkel des "Eggihart comes", der am 8. Juni 871 verschied, so dass sich die Namen jeweils vom Großvater auf den Enkel übertragen hätten, wie es in der Regel der Fall war.
Schon Knochenhauer hatte anhand des Fuldaer Nekrologs dieses Geschlecht bis in die KAROLINGER-Zeit verfolgt. Zuverlässige Belege für die Verwandtschaft dieser Personen gibt es außer der Namensgleichheit jedoch nicht. Deshalb ist diese Generationsfolge auch nicht als schlüssig zu bezeichnen.
Erst Eduard Hlawitschka und A. Finckenstein haben die Herkunft der EKKEHARDINER im Zuge ihrer Untersuchung zur Königswahl nach dem Tode OTTOS III. und der Kandidatur Ekkehards von Meißen weitergeführt und warfen die Frage nach einer möglichen Verwandtschaft der EKKEHARDINER mit den LIUDOLFINGERN auf. Während Finckenstein zu dem Schluß kam, "dass es schwierig sein dürfte, diese Verwandtschaft genealogisch strikt nachzuweisen", ging Hlawitschka dieser Frage intensiver nach.
Einen ersten Anhaltspunkt sah er in den Namen der Töchter Ekkehards von Meißen, nämlich Liudgard, Oda und Mathilde. Dies seien alles Namen, die auch in der OTTONEN-Familie gebräuchlich seien [Liudgard hieß die Tochter OTTOS DES GROSSEN, ebenso eine Tante HEINRICHS I., die mit Ludwigs des Deutschen Sohn Ludwig dem Jüngeren verheiratet war, und desgleichen offenbar auch eine in der Forschung weniger beachtete Schwester HEINRICHS I., eine Äbtissin von Gandersheim. Mathilde war der Name der Gemahlin HEINRICHS I., und nach ihr sind mehrere ottonische Prinzessinnen benannt worden, so eine Tochter OTTOS DES GROSSEN, eine Tochter von OTTOS DES GROSSEN Schwester Gerberga, eine Tochter Liudolfs, eine Tochter OTTOS II., die selbst wiederum eine Tochter Mathilde hatte, etc. Oda hießen HEINRICHS I. Großmutter und ebenso seine Schwester, dazu nachweislich auch weitere Nachkommen dieser HEINRICHS-Schwester.]. Hinzu komme noch ein Bruder Ekkehards I., der bisher von der Forschung vernachlässigt worden sei, mit Namen Brun.
Als nächstes führte Hlawitschka einen Eintrag im Reichenauer Gedenkbuch an, in dem zweimal der Name Ekkehard erscheint. Karl Schmid hatte diesen Eintrag in zwei Abhandlungen besprochen und war zu dem Schluß gekommen, dass es sich um einen Familieneintrag König HEINRICHS I. handele, der in den ersten Wochen des Jahres 930 abgefaßt worden sei. Da der Name Ekkehard das erste Mal nach der engeren königlichen Familie genannt wird, schloß Hlawitschka, dass "die Verwandtschaft dieses ersten Ekkehards zu König HEINRICH I. (...) nicht weit gewesen sein (kann). Auf der Suche nach der Identifizierung dieses Ekkehards stieß Hlawitschka auf eine Stelle bei Widukind von Corvey zum Jahr 936. Hier wird von einem "Ekkardus filius Liudolfi" berichtet, der eine Amtseinsetzung erwartete, dann aber bei einem waghalsigen Unternehmen gegen die slawischen Feinde am 25. September 936 starb [Widukind II, 4: "Inter quos Ekkehardus filius Liudolfi, qui in tantum aegre passus est fotunam Herimanni, ut seu promitteret maiora facturum aut vivere nolle". Ekkehard war über die Erhebung Hermann Billungs zum Markgrafen derart verärgert, dass er etwas Größeres leisten oder selbst sterben wollte; bei einem waghalsigen Unternehmen fand er dann auch den Tod]. Über jenen Liudolf schloß nun Hlawitschka die Verbindung zu den OTTONEN, indem er diesen mit einem Sohn Ottos des Erlauchten, also einem Bruder HEINRICHS I. [Über das Altersverhältnis können wir aus der Vita Mathildis reginae 1, SS 4, S. 84, entnehmen, HEINRICH sei jünger gewesen als Thankmar. Auf genealogischen Tafeln wird auch Liudolf als älter eingesetzt als König HEINRICH I., obwohl es für eine solche Einreihung Liudolfs kein Quellenzeugnis gibt (Glocker, Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik, S. 263,], gleichsetzte. Dies konnte er um so leichter tun, als jener 936 gefallene Ekkehard gleichsam einen Anspruch auf Berücksichtigung bei der Ämtervergabe reklamierte, ein solcher Anspruch gegenüber OTTO I. aber doch wohl nur auf der altgermanischen Anschauung fußen konnte, dass Verwandte zu beachten und nicht zu übergehen sind.
Den 2. Ekkehard in demselben Gedenkeintrag identifizierte Hlawitschka nun mit jenem 949/50 in der Umgebung von Merseburg bezeugten und bereits als Vater des Markgrafen Gunther angesprochenen "Heckihardus comes" und gab ihn als Sohn des ersteren an.
Dass diese Zurückführung der EKKEHARDINER auf die OTTONEN-Familie nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt Hlawitschka anhand von besitzgeschichtlichen Betrachtungen. So tauchen einige Orte, die im Besitz von Ekkehard II. waren, bereits bei den frühen OTTONEN auf, oder es ergaben sich Besitznachbarschaften. Da sich alle diese Güter ursprünglich in Hersfelder Klosterbesitz befanden, schloß Hlawitschka, dass Otto der Erlauchte seine Position als Vogt über das Kloster genutzt haben muß, Güter aus Hersfelder Besitz in seinen eigenen zu überführen, aus dem diese dann weitervererbt worden sind. "Und das ist interessant, denn daraus ergibt sich, dass die königliche OTTONEN-Linie und die Linie Ekkehards I. auf einen gemeinsamen Stammvater (vor HEINRICH I.) zurückgehen dürften, der einst seinen Besitz unter seine Kinder teilte: nämlich auf den 912 verstorbenen dux Otto den Erlauchten, den Vater König HEINRICHS I. Dieser Schlußfolgerung steht nach Hlawitschka auch die Nachricht des Annalista Saxo zum Jahre 907 nicht entgegen, dass das ganze Erbe Ottos des Erlauchten "fratribus defunctis" allein an HEINRICH I. gegangen wäre, da sich diese Aussage aus mehreren Quellen zusammensetzte, die von verschiedenen zeitlichen Vorbedingungen ausgingen. Auch die Stelle in der Sachsengeschichte Widukinds, in der über den Reichs- und Gerichtstag OTTOS I. in Stelle bei Essen zum Mai 938 berichtet wird, lasse sich nicht so deuten, dass es vor diesem Zeitpunkt kein "Eintrittsrecht der Kinder verstorbener Geschwister" gegeben habe. Widukind sage keinesfalls, dass das Eintrittsrecht der Neffen bis 938 generell nicht bestanden habe, sondern nur, dass einige Schöffen dieses negierten, andere es aber positiv beurteilten. Außerdem gebe es genügend Zeugnisse von Besitzteilungen aus früheren Zeiten.
Zu guter Letzt führte Hlawitschka noch einige Stellen aus erzählenden Quellen an, die ebenfalls für eine OTTONEN-Verwandtschaft der EKKEHARDINER sprächen. So fand er es auffallend, dass Ekkehards älteste Tochter Liudgard der Äbtissin von Quedlinburg, Mathilde, einer Schwester Kaiser OTTOS II., die OTTO III. damals für die Zeit seiner Abwesenheit in Italien mit der Regentschaft in Deutschland betraut hatte, zur Erziehung übergeben worden war. Es ging dabei nicht um die Aufnahme Liutgards in das Kloster Quedlinburg, sondern nach Ansicht Hlawitschkas gleichsam um eine Prinzessinnenerziehung, worin sich auch ein enger Kontakt der Familien widerspiegeln dürfte.
Auch ein Bericht über die Beratungen sächsischer Großer in Werla über die beiden Kandidaten Ekkehard von Meißen und Heinrichs von Bayern, den künftigen König, spricht laut Hlawitschka für eine Verwandtschaft mit den Herrschergeschlecht, da die Gespräche mit dem Beschluß endeten, dass "HEINRICH mit Gottes Hilfe und nach Erbrecht König sein solle". Dies könne schon bei der Betonung HEINRICHS und des Erbrechtes betrachtet, aber eben als weniger legitimiert angesehen worden sei.
Außerdem stimme laut Hlawitschka auch die Bemerkung Thietmars von Merseburg über die Herkunft des Geschlechts der EKKEHARDINER aus Ostthüringen - "ex nobilissimis Thuringiae australis natalibus huius genelogiae ortum ducens" - mit der Verankerung des Großvaters Ekkehards I. im Merseburger Raum ausgezeichnet überein. Und dass Otto der Erlauchte auch Grafschaften in Thüringen besetzt hatte, nicht nur in Sachsen, wie zwei Königsurkunden beweisen, die ihn als Grafen im Südthüringgau und im Eichsfeld nachweisen, zeige, dass hier sehr wohl Nachkommen von ihm zu erwarten seien. Metz hat dazu gezeigt, dass in den althochdeutschen Glossen "australis" mit "sundar" wiedergegeben wird, so dass "Thuringia australis" mit dem Südthüringgau gleichzusetzen ist.
Hlawitschkas Ausführungen blieben jedoch nicht unwidersprochen. Seinen größten Kritiker fand er in Gerd Althoff. Dieser führt an, dass ein Teil der "OTTONEN-Namen", Oda und Mathilde, auch von der Seite der Ehefrau Ekkehards I., der BILLUNGERIN Swanhilde, stammen könnten.
Des weiteren bezweifelt Althoff, dass der Reichenauer Gedenkbucheintrag ausschließlich Verwandte der Königsfamilie enthalte, vor allem da ein Großteil der angeführten Personen bisher noch nicht identifiziert wäre. "Viel näher liegt die Annahme, dass in ihnen Personen genannt sind, die sich im Gefolge des Königs befanden." Althoff bezeichnet Hlawitschkas Ausführungen als reine genealogische Hypothese, da unbewiesen bleibe, dass der 936 verstorbene Ekkehard der Vater des 954 verstorbenen war und dass mit dem von Widukind erwähnten Liudolf der Bruder HEINRICHS I. gemeint sei.
Auch die besitzgeschichtlichen Argumnete Hlawitschkas zieht Althoff in Zweifel. Zuerst führt er die bekannte Bemerkung Thietmars von Merseburg an, Kaiser OTTO III. habe Markgraf Ekkehard I. von Meißen den größten Teil seiner Lehen zu eigen gegeben, und erklärt so die Besitzüberschneidungen von EKKEHARDINERN und LIUDOLFINGERN. Auch die Herleitung des Besitzes über Otto den Erlauchten hält Althoff nicht für schlüssig und beruft sich dabei auf zwei Königsurkunden Ludwigs des Kindes und KONRADS I., durch die erwiesen sei, dass Otto der Erlauchte 908 versprach, Hersfeld nach seinem Tod, oder schon vorher, "in integrum" herauszugeben. "Sie bieten also keinen Beleg für eine Entfremdung durch die LIUDOLFINGER, geschweige denn durch Otto den Erlauchten, die damit eine reine Vermutung bleibt, und die genealogische Rekonstruktion kaum zu stützen vermag, bestimmt aber nicht zur 'Gewißheit' werden läßt.
Althoffs Haupteinwand ist jedoch, dass die EKKEHARDINER nicht in der Gedenktradition der ottonischen Familie in der St. Galler Nekrologabschrift und im Merseburger Nekrolog auftauchen, und dass sämtliche erzählenden Quellen nichts über diese Verwandtschaft berichten.
Hlawitschka entgegnete darauf, dass dieser Einwand entkräftet werden könne, wenn man die politischen Spannungen etwa Gunthers und Ekkehards gegenüber OTTO II. und der engeren Königsfamilie in Rechnung ziehe. Dass Streit und Spannungen den Ausschluß - auch von nahen Verwandten - aus dem Gedächtniswesen zur Folge zu haben pflegte, dafür habe Althoff in seinem eigenen Untersuchungen genügend Beispiele gebracht. Darüber hinaus sei in diesem Zusammenhang anzuführen, dass es die mit dem Kloster Quedlinburg in engerer Beziehung stehenden Frauen der OTTONEN-Familie waren, die speziell das ottonische Totengedenken betreut und über eine Aufnahme in dieses die Entscheidung gefällt haben, bevor dieses Gedächtniswesen durch Kaiser HEINRICH II. an Bischof Thietmar von Merseburg übergeben worden war.
Dies ist aber nach Hlawitschka für die Nichtaufnahme etwa Ekkehards von Meißen schon deswegen entscheidend wichtig gewesen, weil doch Ekkehard nur wenige Tage vor seinem Tod die beiden Schwestern Kaiser OTTOS III., die Äbtisinnen Adelheid von Quedlinburg und Sophie von Gandersheim, von denen die erstere seit dem Ableben ihrer Tante Mathilde [Eine Tochter OTTOS DES GROSSEN, die am 7. Februar 999 starb.] in Quedlinburg für das ottonische Totengedenken zuständig war, während der Beratungen der sächsischen Großen über die Thronnachfolge nach dem Tod OTTOS III. in Werla beleidigt hatte, so dass diese ihren "lang verheimlichten Haß" gegen Ekkehard wieder aufleben ließen.
Ähnlich könnte es 982 bei Tod des Markgrafen Gunther ausgesehen haben, der sich durch seine Parteinahme für Heinrich den Zänker gegen die Königsfamilie gestellt hatte und so vielleicht die "Gedenkwürdigkeit" verloren haben könnte. Wenn daneben auch der 936 in den Tod gegangene Ekkehard nicht im ottonischen Totengedenken des Merseburger Nekrologs auftaucht, so läßt sich zur Erklärung wiederum auf die bis zur Todesentschlossenheit gesteigerten Spannungen zum Herrscherhaus verweisen wie aber auch darauf, dass dieses Gedenken gerade erst seit diesem Jahr von Mathilde, der Witwe HEINRICHS I., langsam aufgebaut wurde.
Hlawitschka kommt deshalb zu dem Schluß: "So läßt sich also von der Führung und Gestaltung des ottonischen Totengedenkens her gewiß kein überzeugender Einwand gegen die Einreihung Ekkehards von Meißen unter die OTTONEN-Verwandten aufrechterhalten. Indem vor allem das von Frauen der OTTONEN-Familie inaugurierte und gepflegte Totengedenken durchaus subjektiv geprägt bzw. von den Animositäten oder gar Feindschaften im Verwandtenkreis keinesfalls unbeeindruckt war, stellte es niemals die Wiederspiegelung einer objektiven Gesamterfassung der OTTONEN-Familie und ihrer Verwandtschaft dar, aus der sich unabweisbare Schlüsse ziehen lassen. Seiner Aussagekraft sind deutliche Grenzen gesetzt; und so kann es jedenfalls nicht die anderen Argumente vergessen machen, besonders nicht die besitzgeschichtlichen Ergebnisse entkräften. Auch sollte man  nicht vergessen, dass - wie schon angedeutet - verschiedene andere OTTONEN-Verwandte in ihm gleichfalls fehlen und dass man diese deswegen ja auch nicht gleich aus der OTTONEN-Verwandtschaft eliminieren kann.
Auch das Argument, kein zeitgenössischer Chronist berichte über die Verwandtschaft zwischen EKKEHARDINERN und LIUDOLFINGERN, läßt Hlawitschka nicht gelten. Dabei verweist er auf Thietmar von Merseburg, der nur für seine eigene Familie ein weiter zurückliegendes Interesse zeige, aber nicht einmal den OTTONEN-Stammvater Liudolf (+ 866) oder dessen Sohn Otto den Erlauchten (+ 912) erwähne.
Ebenso wenig hält Hlawitschka von dem Argument gegen die Besitznachbarschaft, dass nämlich Ekkehard von Meißen von Kaiser OTTO III. den größten Teil seiner schon innegehabten Lehen als Eigen erhalten habe, das hieße, dass die EKKEHARDINER nicht durch Erbfolge, sondern über Lehensempfang und Umwandlung der Lehen in Eigen in den Besitz alten liudolfingischen Hausgutes gelangt wären. Hlawitschka schränkt ein, dass diese Erwerbsart höchstens auf die Burgwardeien Rochlitz, Leisnig, Grobi, Bolechina und Colditz in der Mark Meißen zutreffen könne. Ginge man nämlich bei sämtlichen Orten davon aus, so hätten die OTTONEN einen Teil ihres Besitzes zum Verschenken aussondern und den anderen Teil für Lehnsvergaben zurückhalten müssen, was die aufwendige Aufsplitterung gleich mehrerer Grundherrschften, nicht nur die Aufgabe von einer oder zweien bedeutet hätte. das wäre aber ein sehr kostspieliges und ganz unübliches Verfahren gewesen.
Darüber hinaus liest Hlawitschka aus der Urkunde Kaiser HEINRICHS II. und des Hersfelder Zehntregisters, dass Ekkehards II. Erbbesitz in Lißdorf altes Hersfelder Klosterlehngut war und dass dieses von Herzog Otto dem Erlauchten in Anspruch genommen worden war. Von einer Zwischenschaltung des Königtums als Lehnsgeber ist in der Urkunde nichts vermerkt, vielmehr: "Eckchihardus marchio Lißdorf haereditario parentum iure ab eadem aecclesis in beneficium obtinuit" Hätte Lißdorf zu den von OTTO III. an Ekkehard von Meißen zu Eigen überlassenen Reichslehen gehört, wäre diese Diplomangabe - und zwar sowohl das "hereditario parentum iure" wie das "ab eadem aecclesia" - als unrichtig zu verwerfen. Hlawitschkas Fazit: "So wird man also einen solchen Ausweg aus der Notwendigkeit, einen Verwandtschaftshintergrund hinter den Besitzgemeinschaften der EKKEHARDINER und der OTTONEN zu suchen, wohl kaum weiter beschreiten können. Das besitzgeschichtliche Argument ist vielmehr voll tragfähig."
Eine weitere Bekräftigung der Verwandtschaft zwischen LIUDOLFINGERN und EKKEHARDINERN liefert Wolfgang Metz. Bei der Überprüfung des ältesten Nekrologs des Bamberger Domstifts (oder des Klosters Michelberg) stieß er neben dem Vermerk des Todestages Ekkehards II. von Meißen zum 24. Januar auf folgenden Eintrag: Piligrimi, Piligrimi, Heinrici, Gerbirgae, Regelindae, Hartwigi, Adelhardi, Ekkehardi, Heremanni, Dieterici, Rihcheri, Dieterici, Ottonis ducis. Posse und Guttenberg haben diesen Eintrag bereits auf Bischof Gunther von Bamberg bezogen und diesen als EKKEHARDINER zugewiesen, obwohl der genaue Zusammenhang unklar bleibt. Bei Ekkehard, Hermann und Regilindis in diesem Eintrag handelt es sich demnach um Markgraf Ekkehard II. und dessen Bruder Hermann mit seiner Gattin Regelindis. Der Name Dietrich könnte vielleicht sogar in die wettinische Verwandtschaft der EKKEHARDINER gehören, folgert Metz.
Entgegen Guttenberg sieht er in der Gerbirga die Mutter Bischof Gunthers. Sie starb nach einem zweiten Nekrolog, das um 1076 nach Paderborn kam und dort noch einige Nachträge erfuhr, an einem 26. Mai. Nach Metz gehörten auch die beiden Pilgrime in die Verwandtschaft Gunthers, da HEINRICH II. 1002 seinem "miles" Pilgrim Besitz in Niederösterreich gegeben hatte und dieser um 1061/62 an den Bischof gelangt war.
In demselben Themenkomplex sieht Metz auch die Frage nach der Herkunft des Besitzes des Bistums Bamberg in Burgscheidungen. Der Ort erscheint bereits im Hersfelder Zehntverzeichnis als "Scidinga" in der Hand Herzog Ottos von Sachsen. HEINRICH III. schenkte Burgscheidungen angeblich anläßlich seiner Hochzeit 1043 seiner Gattin Agnes; die Beurkundung kam jedoch erst 1046 zustande. Markgraf Ekkehard II. war am 24. Januar 1046 gestorben, und schon am 19. Februar des Jahres verfügte HEINRICH III. über dessen Güter. Somit konnte auch Burgscheidungen, dessen Hersfelder Herkunft dem Kaiser offenbar verborgen geblieben war, zu dieser Erbschaft gehören.
Ob Agnes dann später Burgscheidungen an Bischof Gunther von Bamberg (als Verwandten der EKKEHARDINER) oder an dessen Nachfolger Hermann weitergegeben hat, ist dabei weniger wichtig. Sollte indessen Ekkehard II. wirklich in Burgscheidungen wie an anderen Orten in das Erbe Ottos von Sachsen eingetreten sein, so wäre dies ein weiteres Argument für die Abstammung von diesem, ohne dass sich freilich volle Sicherheit gewinnen ließe. Immerhin hat Ekkehards I. Enkel in weiblicher Linie, Markgraf Dedi von Wettin, zeitweise Ansprüche auf Burgscheidungen durchsetzen können.
Metz kommt deshalb zu folgendem Schluß: "Angesichts der Namengebung der Familie Ekkehards I. von Meißen und gewisser besitzgeschichtlicher Gegebenheiten halte ich eine Abstammung von den älteren LIUDOLFINGERN für naheliegend. Ob allerdings angesichts der Häufigkeit der Namen Liudolf und Brun, die sich auch für die Zeit der jüngeren Corveyer Tradition ergibt, eine agnatische Abstammung als gesichert angesehen werden kann (...)." Eine Abstammung in weiblicher Linie würde auch erklären, warum der Name Ekkehards bei den LIUDOLFINGERN in späteren Zeiten nicht agnatisch nachweisbar sei.
Danuta Borawska führt die Überlegung einer kognatischen Verwandtschaft zu der Annahme, der Vater Gunthers - der im Jahre 954 gestorbene Ekkehard - sei aus der Verbindung zwischen Kotechind, einer Schwester des 936 verstorbenen Ekkehards und Tochter des HEINRICHS-Bruders Liudolf, und dem "gener regis" Siegfried hervorgegangen. Leider bleiben solche Überlegungen reine Mutmaßungen, da es an beweiskräftigen Argumenten fehlt.
Dagegen kann man die Verwandtschaft zwischen den EKKEHARDINERN und den LIUDOLFINGERN vornehmlich aufgrund der besitzgeschichtlichen Argumente als erwiesen gelten, auch wenn nicht völlig sicher zu klären ist, ob sie in agnatischer oder kognatischer Weise zustande gekommen ist. Für die agnatische Verwandtschaft ist aber immerhin von Hlawitschka ein genealogischer Weg gewiesen worden. Der Versuch, weitere Indizien zu finden, brachte keine Ergebnisse: Sowohl die Untersuchung von Einträgen in Gedenkbüchern wie auch die Suche nach weiteren besitzgeschichtlichen Argumenten war erfolglos. Auch mögliche Totenverzeichnisse und Verbrüderungslisten des Hochstifts Naumburg ließen keine weiteren Schlüsse zu, da die necrologischen Kalender dort erst im 14. Jahrhundert entstanden sind.
Doch lassen andere Zusammenhänge ebenfalls auf eine verwandtschaftliche Verbindung zwischen EKKEHARDINERN und LIUDOLFINGERN schließen. So hat Klebel festgestellt, dass "der Ausdruck 'amabilis' in den Kaiserurkunden nur für Verwandte gewählt wurde". Und Markgraf Ekkehard I. erscheint einmal in einer Urkunde Kaiser OTTOS III. als "Eggihardi nostri amabilis marchionis".
Auf der Suche nach möglichen Anverwandten der EKKEHARDINER stößt man schließlich auf Gunther den Eremiten und Ekkehard, den Abt von Nienburg und späteren Bischof von Prag, wobei Ekkehard sicher als OTTONEN-blütig gilt und Gunthers Verwandtschaft zu den LIUDOLFINGERN anzunehmen ist. Das zeigt einerseits, dass Träger der Namen Ekkehard und Gunther tatsächlich als OTTONEN-Verwandte bezeugt sind, andererseits bestätigt sich hierdurch ein weiteres Mal die Verwandtschaft der EKKEHARDINER mit den OTTONEN.
Zum Schluß dieses Kapitels sei schließlich noch vermerkt, dass Armin Wolf, der sich als letzter mit der Verwandtschaft von Thronprätendenten mit dem Königshaus befaßt hat, die Argumentations- und Beweisgänge Hlawitschkas hinsichtlich Ekkehards von Meißen völlig akzeptiert hat, wenngleich er für die Erklärung der Metapher Thietmars vom fehlenden viertem Wagenrad bei Ekkehard eine andere Lösung vorschlug: ein fehlendes königsblütiges Viertel in den Ahnenproben. Dass dies unhaltbar ist, hat wiederum Hlawitschka bereits aufgezeigt. So dürfte sich insgesamt die Sicht von der Verwandtschaft der EKKEHARDINER mit den OTTONEN durchgesetzt haben.