Ruth Schölkopf

"Die sächsischen Grafen 919-1024"

 Die Sippe des Markgrafen Gero

Am 25. Juni 934 ließ HEINRICH I. in Nordhausen auf Bitten des Grafen Heinrich eine Schenkungsurkunde für einen Grafen Siegfried ausstellen, die ihm den königlichen Besitz in Gröningen, Kroppenstedt und Emmundorp in seiner Grafschaft zuwies. Graf Siegfried wurde in dieser Urkunde als dilectus et fidelis comes bezeichnet. Zwei Jahre später - 936 - errichtete Graf Siegfried auf dem geschenkten Besitz zu Westergröningen ein Kloster und übertrug es dem Abt Folcmar von Corvey. Die Stiftungsurkunde führte aus, Graf Siegfried habe sein Erbgut dem Kloster Westergrönningen im Harzgau übertragen. Die Gründung sei pro rege gloriosissimo videlicet Henrico, cum serena Machtilde et regia prole Oddone, Henrico, Brun, Gerberg, Haduwin, nicht zuletzt für ihn selber und seine Gattin Jutta (Guthie) erfolgt. Die Fragmenta Corbeiensia, die im allgemeinen mit Vorsicht auszuwerten sind, bringen die Notiz, dass das Dotationsgut Kroppenstedt, Wendlingen, Gröningen und Kloster-Gröningen, Heteborn, Daldorf und den Wald Hackel umfaßt habe, was durchaus glaubwürdig ist. Bemerkenswert an der Gründungsurkunde ist die Aufführung der gesamten königlichen Familie. Vielleicht stand dem guten Verhältnis des Grafen Siegfried zum Königshaus auch jene Intervention des zuvor genannten Grafen Heinrich in Zusammenhang. Allem Anschein nach handelte es sich bei ihm um den BABENBERGER Grafen Heinrich, der aus den Urkunden KONRADS I. bekannt ist. Er war mit dem Grafen Heinrich identisch, der in einem Diplom HEINRICHS I. fidelis et dilectus comes et propinquus noster genannt wurde. Die Intervention des fränkischen BABENBERGERS, der eine Hauptstütze HEINRICHS I. war, für den sächsischen Grafen besagt, dass Siegfried in guter Verbindung zu ihm stand. Vielleicht wurde das Verhältnis zwischen Graf Heinrich und Siegfried durch dessen Gattin hergestellt. Ihre Familie ist zwar unbekannt; ihr Name jedoch war besonders in Franken häufig [Zu erinnern wäre etwa an Thietmars Großmutter mütterlicherseits, die ebenfalls Judith hieß und Tochter des Grafen Udo von Rheinfranken war.]. Über Siegfried läßt sich also zusammenfassend folgendes aussagen: er wurde als Getreuer HEINRICHS I. ausgezeichnet und beschenkt und stand dem Herrscherhaus nahe. Der sächsische Annalist (a. 965) berichtet, der Graf Siegfried, der mit seinem Erbgut seine Klostergründung in Gröningen ausgestattet habe, sei ein Bruder des Markgrafen Gero gewesen. Damit werden alle Argumente entkräftet, auf die sich die Behauptungen stützen, Gero sei ein homo novus gewesen. Gero muß als Mitglied einer gräflichen Familie anerkannt werden, die schon unter HEINRICH I. engste Beziehungen zum Herrscherhaus unterhielt.
Gero wurde Nachfolger seines Bruders, der nach 936, dem Datum seiner letzten Erwähnung, und vor 941 starb. Zu diesem Zeitpunkt amtierte nämlich Gero schon im Herrschaftsgebiet seines Bruders. Noch zu Lebzeiten Siegfrieds ist Gero als Graf im Nordthüringgau bezeugt, in dem Biere, Unseburg und Schwanenberg in seinem Comitat lagen. Seit 941 verwaltete er nachweislich eine Grafschaft im Schwabengau, in der er zusammen mit seinem Sohn Siegfried, einem Patenkind OTTOS DES GROSSEN, ein bisheriges Lehn in Egeln und Wester-Egeln in freies Eigentum verwandelt und dazu einen Wald im Hackel erhielt. Sein Eigentum im Nordthüringgau vergrößerte er 944 um Turtlingen (wüst). 946 werden in einer Schenkungsurkunde für das Kloster Magdeburg die Orte Borne, Bisdorf, Mackstedt, Körlingen und Eggenstedt als in seiner Grafschaft im Nordthüringgau gelegen erwähnt. Im gleichen Jahr schenkte OTTO I. an das Kloster Quedlinburg Hermsdorf und Leversdorf (wüst), die seiner gräflichen Amtsgewalt im Nordthüringgau unterstanden. Neben dem Schwaben- und dem Nordthüringgau verwaltete Gero im Altland noch die sogenannte Magdeburger Mark, die einen Bezirk des Nordthüringgaues bildete und unter anderem die Orte Frohse, Insleben, Harsdorf, Dudulon, Tasdorf, Innenweddingen, Osterweddingen, Sülldorf, Ottersleben, Apendorf, Rottersdorf, Buckau, Pretalitze (wüst), Trumpte (wüst), Wiersdorf und Leversdorf umfaßte. Die gleichen Orte werden in dem Zeitraum von 937-941 von den  Königsurkunden in der Grafschaft des Grafen Thietmar erwähnt. Vermutlich übte Gero kraft seiner Stellung als "Legat" eine Art Oberbefehl über Thietmar aus, der ihm als Grenzgraf zur Seite stand. Außerhalb des Altlandes, im Gebiet östlich der Saale, erhielt Gero 945 die Dorfmark Trebnitz in der Mark Zitici vom König als Eigentum zugewiesen. Schwabengau und Nordthüringgau waren also die Ausgangspunkte seiner Machtstellung. In diesen Gebieten lag auch die Hauptmasse seiner Eigengüter. Vermutlich hatten schon seine Vorfahren hier gesessen und vielleicht auch ein Grafenamt bekleidet. Das kann man auf Grund der Tatsache schließen, dass sein Bruder Siegfried ebenfalls hier amtierte. Es ist denkbar, dass beide die Stellung vom Vater übernommen hatten. Geros eigentliche Macht beruhte jedoch nicht so sehr auf seinem Grafenamt als auf seiner Stellung als Legat und Markgraf. 937 starb Legat Siegfried, dessen Stellung unmittelbar darauf Gero übertragen wurde. Gero stand vermutlich in keiner verwandtschaftlichen Beziehung zu ihm. In den ersten Urkunden, die Gero bezeugen, wird er, obwohl er schon die Stellung eines Legaten innehatte, nicht als legatus, sondern als comes bezeichnet. Erst ab 941 führte er den Titel marchio, und zwar selbst in Urkunden, die sich auf seine gräfliche Stellung im Altland bezogen. 946 lautete sein Titel anläßlich einer Intervention bei der Gründung des Bistums Havelberg - wo er als einziger weltlicher Würdenträger Erwähnung findet - dux et marchio. Ebenso hieß er 948, als er bei der Dotierung des Bistums Brandenburg intervenierte. Er wird nur in diesen beiden Urkunden dux et marchio genannt, sonst lediglich marchio. Gero nahm vermutlich auf die Errichtung der beiden Bistümer entscheidenden Einfluß. Möglicherweise wurden ihm auch Vogteirechte übertragen. Otto von Heinemann sprach von einer Stellung als Markenherzog. Er möchte diese Erhöhung ausschließlich mit den kirchlichen Einrichtungen in Zusammenhang sehen. Giesebrecht dagegen wollte die herzogliche Stellung nur auf eine Ausdehnung seiner militärischen Befugnisse zurückführen. Nach dem Stand der heutigen Forschung gilt als gesichert, dass der Titel dux in jener Zeit nur im Sinne einer militärischen Führerstellung verstanden werden kann. Geros Mark umfaßte die slawischen Gebiete der Heveller, über die er in Erweiterung seines Auftrages als Legat zum Markgraf gesetzt war. OTTO I. beauftragte ihn mit dem Krieg gegen die Wendenstämme des Nordostens. Geros Mark wird in zwei Urkunden bezeugt. In der ersten Urkunde heißt es: in marca Geronis in terra Sclavorum in pago Heveldun. Gero verfügte also über die südliche Wendenmark, die sogenannte Ostmark, die sich an die Mark Hermann Billungs anschloß und das Gebiet östlich der Elbe bis zur Oder und im Süden bis an die Grenzen Böhmens umfaßte. Thietmar nannte ihn deshalb Markgraf der Ostmark. Die Übertragung der Mark bedeutet faktisch einen noch zu erfüllenden Auftrag. Das Land mußte nämlich zum Teil erst in langen Kämpfen dem Feinde abgerungen werden. 945 gelang ihm der Sieg über die Ukrer. Die Unterwerfung der benachbarten Lusici und Selpuli, sowie die Besiegung Herzogs Miseco von Polen im Jahr 943 war ebenfalls seine Tat. Zugleich mit seiner Stellung in der Ostmark dehnte Gero seinen Eigenbesitz nach Osten aus. 951 erhielt er vom Königs-Sohn Liudolf Eigentum im Gau Serimunt geschenkt, und zwar die Dorfmarken Wispitz und Wetlitz mit den darin liegenden Orten. Das Gut lag an der Grenze zwischen Nordthüringgau, Schwabengau und Serimunt. Wahrscheinlich erfolgte die Schenkung in der Absicht, Gero für die Partei des aufständischen Königs-Sohnes zu gewinnen, eine Vermutung, die durch die Intervention Herzog Konrads bestärkt wird. Gero hielt jedoch OTTO I. die Treue und rechtfertigte somit das Vertrauen des Königs, der eine so große Macht in seine Hände gelegt hatte. Er nahm sogar aktiv am Krieg gegen die Aufständischen teil und war an der Seite des Königs bei der Belagerung von Regensburg. 967 intervenierte Gero bei einer Schenkung der drei Orte Schartau, Grabow und Buckau an Magdeburg. Er besaß selber einen Hof in Magdeburg, was wir aus der Urkunde von 965 erfahren. Er intervenierte noch mehrere Male für Magdeburg. Von den zahlreichen Gauen, die Gero östlich der Elbe verwaltete, ist er nur zweimal urkundlich im Gau Moroziani belegbar. Gero stand in einem sehr engen Verhältnis zum König, was aus zahlreichen Zeugnissen hervorgeht. OTTO DER GROSSE hob nicht nur seinen Sohn Siegfried aus der Taufe, sondern überhäufte Gero in den Urkunden mit Ehrenbezeugungen, die bisher noch keinem zuteil geworden waren. So heißt er: noster dilectus, noster fidelis marchio, noster dilectus ac fidelis marchio, noster dilectissimus marchio. Widukind wies auf die gemeinsame Teilnahme am Kampf hin und rühmte Geros Erfahrenheit, seinen Rat, seine Beredsamkeit, seine Kenntnisse, seine Freigiebigkeit und seinen religiösen Eifer. Widukind, der ihn als vir magnus et potens charakterisierte, nannte ihn vorwiegend comes oder praeses. Thietmar gab ihm sogar den Beinamen "der Große": Gero, qui magnus fuit, et sic nuncupabatur, was die Quedlinburger Annalen (a. 1013) bestätigen. Thietmar ehrte ihn auch mit dem Ehrennamen defensor patriae. Gero starb im hohen Alter am 20. Mai 965. Er bewahrte der Nachwelt sein Andenken durch zwei Klosterstiftungen. Das Mönchskloster zu Frohse wird vor 950 gegründet worden sein. In diesem Jahre schenkte der König nämlich schon den Mönchen auf Bitten des Markgrafen den Hof Hebanthrop und bezeichnete das Kloster als Eigenstiftung Geros. Seine zweite Klostergründung war Gernrode, das 961 unter Königsschutz gestellt wurde. Die Urkunde läßt erkennen, dass es Gero und sein Sohn Siegfried neu errichteten und mit beider gesamten Erbgut ausstatteten. Das Gründungsdatum muß vor 961 liegen. Die Bestätigungsurkunde erwähnte nämlich, dass Siegfried gestorben sei und seine Gattin Hathui den Schleier genommen habe, um dem Kloster als Äbtissin vorzustehen. Im gleichen Jahre wurde ihr das inzwischen in ein Nonnenkloster umgewandelte Kloster Frohse unterstellt, wie eine Urkunde OTTOS II. bestätigte. Die Urkunde für Gernrode ließ die Stiftung zum Seelenheil des Königs und seines Sohnes et pro et Sigifrido Geroneque erfolgen. Diese Stelle ist zugleich der einzige Beweis für einen zweiten sonst unbekannten Sohn des Markgrafen, der den Namen seines Vaters erhalten hatte. Ob er früh starb wie Siegfried, bleibt ungewiß. Thietmar erwähnte Siegfried, den er als vir illustris bezeichnet, zwar als einzigen Sohn. Auch der sächsische Annalist (a. 965) verwies nur auf Siegfried. Er wird um 959 gestorben sein, was sich aus folgender Überlegung ermitteln läßt: Thietmar berichtete, dass Hathui, die im jugendlichen Alter von 13 Jahren dem Grafen Siegfried vermählt wurde, dem Kloster 55 Jahre lang als Äbtissin vorgestanden habe und am 4. Juli 1014 gestorben sei. Hathui war eine Tochter des BILLUNGERS Wichmanns des Älteren und somit eine Nichte des sächsischen Herzogs Hermann Billung. Zugleich war sie eine Nichte der Königin Mathilde und wird auch so von Thietmar bezeichnet. Diese Verwandtschaftsbeziehungen lassen wiederum wenig Wahrscheinlichkeit zu, dass die Familie Geros von niederer Herkunft war; sonst wäre diese Heirat wahrscheinlich nie zustande gekommen. Die Bestätigungsurkunden geben zugleich Aufschluß über die Größe seines Allods [von Heinemann, Markgraf Gero, Anhang Urkunde Nr. 10 bringt eine verfälschte Urkunde von Gernrode aus dem 12. Jahrhundert, die ein umfassendes Güterverzeichnis aufführt, das neben zahlreichen Orten 388 Morgen Land und auch die große Landschenkung des Königs im Gau Serimunt umfaßt, von der durchaus anzunehmen ist, dass auch sie in den Klosterbesitz einging.]. Es umfaßte als Kernpunkte die Orte Gernrode, Frohse, Alsleben, Gröningen, Egeln und Nienburg. Prüfen wir das Erbgut auf seine Herkunft, so ergibt sich folgendes: Gröningen fiel ihm aus dem Erbe seines Bruders Siegfried zu, Egeln wurde erst 941 durch königliche Schenkung erworben. Als Eigengüter bleiben Frohse, Gernrode, Nienburg und Alsleben, die wohl Familienbesitz waren. Das Gut in Nienburg ging nachweisbar in die Hand seiner Schwester Hidda über. In Alsleben übten noch andere Familienmitglieder Besitzrechte aus.
Geros Schwester Hidda war mit dem Markgrafen Christian verheiratet, der unmittelbar als Schwager des Markgrafen Gero im Chronicon Montis Sereni (a. 1171) genannt wird. Aus dieser Ehe gingen die beiden Söhne Gero, der Erzbischof von Köln, und Markgraf Thietmar I. hervor. Indirekt erweist sich Christian als Gemahl der Hidda durch den sächsischen Annalisten (a. 965), der nur Söhne erwähnte.
Christian ist seit 937 durch mehrere Urkunden als Graf im Nordthüringgau nachweisbar, in dem Groß-Germersleben aus seinem Comitat an Magdeburg vergabt wurde. Im gleichen Jahr wurde Giersleben im Schwabengau als zu seinem gräflichen Herrschaftsbereich gehörend aufgeführt. Demnach war der Schwabengau um diese Zeit in zwei Grafschaften aufgeteilt, von denen die nördliche zum Amtsbezirk seines Schwagers Siegfried gehörte, dessen Nachfolger er wurde. Von 945 an trat Christian als Markgraf im slawischen Gau Serimunt auf, in dem er die Orte Steene (wüst an der Mulde bei Dessau) und Kühnau (an der Elbe) als Eigentum erhielt, was auch der sächsische Annalist zum Jahr 945 berichtete. Ebenfalls aus dem Jahre 945 datierte eine Urkunde, die im Gau Serimunt in der Grafschaft Christians die Orte Wieskau, Bochlitz (wüst), Zeundorf und Plötz nennt, die alle an der Fuhne liegen. Markgraf Christian unterstand als Markgraf dem Oberbefehl Geros. Als solcher nahm er auch an den Unternehmungen Geros teil. Wir wissen allerdings nur sehr wenig über seine Tätigkeit. Die Urkunde von 945 bezeichnete ihn ohne jedes ehrende Beiwort noster marchio. Thietmar nannte ihn comes egregius. Christian starb wahrscheinlich um 950. Im Jahre 951 trat schon sein Sohn Thietmar als Graf in seinem Gau Serimunt auf. Das Lüneburger Totenbuch hielt am 15. Juli und am 5. November den Todestag je eines Grafen Christian fest. Es läßt sich jedoch nicht mit Sicherheit ausmachen, welches der Todestag des Markgrafen Christian war. Durch eine später erfolgende Versippung mit den BILLUNGERN war ihm eine Aufnahme in das Necrologium sicher. Die Gesta der Erzbischöfe von Magdeburg und auch Thietmar berichtet, dass er und andere Mitglieder seiner Familie in Magdeburg beigesetzt wurden.
Seine Gemahlin Hidda überlebte ihn um mehrere Jahre. Der sächsische Annalist (a. 965) nannte sie mulier sancta, so auch Thietmar. Bekanntlich unternahm sie eine Pilgerfahrt nach Jerusalem, wo sie auch starb. Das Chronicon montis Sereni (a. 1171) schmückte den Bericht legendär aus: der König von Jerusalem habe um sie geworben, sie wußte sich jedoch seiner Beharrlichkeit durch Selbstverstümmelung zu entziehen. Die Chronik erwähnte ihren Tod in Jerusalem, wo sie begraben liegt.
Wenden wir uns nun ihren Söhnen zu: Markgraf Thietmar I. ist als Sohn Christians und Hiddas ausdrücklich bezeugt, ebenso sein Bruder, der spätere Erzbischof von Köln.
Thietmar tritt von 944 an in unser Blickfeld. 945 verwaltete er nachweislich die slawische Landschaft Zitizi am Zusammenfluß von Elbe und Saale mit der Dormark Trebnitz, die seinem Oheim Gero I. geschenkt wurde. 951 ist er im Gau Serimunt anzutreffen, der vorher noch seinem Vater unterstellt war, so dass er dessen Nachfolger wurde. In dieser Gegend erhielt er 965 vom König Dröbel an Elbe und Fuhne als Eigentum geschenkt. Seinen Eigenbesitz in diesem Raum und damit seine Herrschaftsstellung konnte er noch durch eine zweite Schenkung erweitern, die innerhalb genau angegebener Grenzen einen Landstrich in regione Koledizi umfaßte. In dieser Urkunde wird Thietmar mit der Kurzform seines Namens Thiemo genannt, die auch Deommo geschrieben werden kann. Die Schenkung erfolgte pro fidelissimi recompensatione servatii. 974 wurde Biendorf (bei Köthen) im Gau Serimunt und in seiner Grafschaft erwähnt. Zwei Urkunden des Jahres 978 bezeugten ihn im Serimunt, wo Grimschleben und wiederum Biendorf als Orte seiner Grafschaft aufgeführt wurden. Neben dem Gau Serimunt verwaltete Thietmar eine Grafschaft im Schwabengau, also in dem Gebiet, das sich westlich an den Serimunt anschloß. Auch hier wurde er Nachfolger seines Vaters Christian, der nachweisbar 937 in dieser Grafschaft amtierte. Schon 947 ging sie in die Hände seines Sohnes über. 978 ist er letztmalig als Graf im Schwabengau bezeugt, wo ihm der König ein Gut zusprach, das vorher einer Edelfrau Gerbirg und deren Tochter Liutgard gehört hatte, das nach dem Tode ihres Mannes Thietmar [Es wäre möglich, dass eine entfernte Verwandtschaft zwischen der edelfreien Familie und dem Markgrafen bestand, was man auf Grund der Namen und der Besitzlage, nicht zuletzt auch aus der Tatsache schließen möchte, dass gerade ihm das Gut zugewiesen wurde, auf das er allerdings keine erbrechtlichen Ansprüche hatte.] nach Erbrecht dem König zugefallen war und nun dem Markgrafen Thietmar weitergeschenkt wurde. Zwei weitere Urkunden führen Germersleben, Hadisleben und Rodisdorf in seiner Grafschaft auf. Eine dritte Grafschaft verwaltete Thietmar im Harzgau, in dem er wahrscheinlich als Nachfolger des 959 gestorbenen Grafen Thietmar amtierte. Im Jahre 967 lag das Gut Wulferstedt in seiner Grafschaft; 974 wurde Ditfurt in seiner Harzgrafschaft aufgeführt. Nach Geros Tod (965) erhielt Thietmar eine markgräfliche Stellung. Ihm fielen die südlichen Gebiete zu, so dass sich sein Herrschaftsbezirk über den Gau Serimunt hinaus bis zu den Grenzgauen Nizizi und Dalminze an der Elbe einschließlich erstreckte. Von 970 an führte er nachweisbar den Titel marchio. Seine Mark hatte den Vorteil, dass sie durch die östlich vorgelagerte Mark Hodos gesichert wurde. Es nimmt daher nicht weiter Wunder, wenn von seiner Teilnahme an Kämpfen gegen die Slawen keine Nachricht auf uns gekommen ist. Um 976 - ein genaueres Datum läßt sich nicht angeben - wurde er nach der Absetzung Gunthers zusätzlich noch mit dessen Mark Merseburg belehnt. Seine Tätigkeit in diesem Gebiet brachte ihn in Gegensatz zum Bischof Giselher von Merseburg. Thietmar eignete sich nämlich gewaltsam das der Merseburger Kirche gehörende Gut Eythra (bei Leipzig) an, das ihr erst nach seinem Tode zurückerstattet wurde. Außerdem erhielt er nach dem Tode des Markgrafen Wigbert die Mark Meißen zugesprochen, was ungefähr in die gleiche Zeit fallen wird. Markgraf Thietmar stand vorübergehend nicht im besten Einvernehmen mit OTTO DEM GROSSEN. Noch 969 wurde er fidelis comes bezeichnet. Thietmar berichtete jedoch zum selben Jahre, dass der Kaiser aus persönlicher Verärgerung über Thietmar die Wahl seines Bruders Gero zum Erzbischof von Köln zu hintertreiben versuchte. Der Kaiser lenkte schließlich ein, so dass Gero zum Erzbischof geweiht werden konnte. OTTO II. unterhielt enge Beziehungen zu Thietmar, wovon vier Interventionen Zeugnis ablegen. Er übertrug ihm Eigentum ausdrücklich als Belohnung für treueste Dienste. Das Ansehen der Familie wurde durch eine Klosterstiftung vermehrt. Eine Dotationsurkunde ist erhalten, nach der Markgraf Thietmar zusammen mit seinem Bruder Gero das von ihnen gegründete Kloster zu Thankmarsfelde (wüst bei Ballenstedt) im Harz mit Eigenbesitz in Asmersleben, Linthorp und Hodenstadt ausstattete. Otto von Heinemann als Herausgeber der Urkunden ließ die Frage nach ihrer Echtheit allerdings offen. Eine päpstliche Urkunde von 972 bestätigte die Klostergründung auf Bitte Erzbischofs Gero. Die Magdeburger Annalen und der sächsische Annalist bezeugten, dass die Brüder das Mönchskloster auf Eigenbesitz erbauten und ihm einen Teil ihres Erbgutes zuwandten. Die Güter werden allerdings nicht näher bestimmt. Das Chronicon Montis Sereni (a. 1171) erwähnte beider Mutter als Mitstifterin und sagte, die Stiftung sei nach dem Tode des Vaters erfolgt. 975 wurde das Kloster auf Hiddas Wunsch nach Nienburg (an der Saale) verlegt, und zwar in die Burg Nienburg selber, die dem Chronicon zufolge aus der Erbschaft des Markgrafen Gero I. stammte. Da Hidda diese Bitte vor ihrem Tod geäußert haben soll, muß sie zwischen dem Gründungsjahr und dem Jahr der Verlegung gestorben sein, da das Diplom, das die Verlegung bestätigt, ihrer bereits als einer Toten gedenkt. 1003 verlieh HEINRICH II. dem Kloster Immunität, die KONRAD II. und HEINRICH III. bestätigten. Es wurde die Begräbnisstätte des Markgrafen, der dem sächsischen Annalisten zufolge 978 starb. Da Thietmar noch nach 979 in Königsurkunden erwähnt wird, muß der Annalist falsch unterrichtet gewesen sein. Als sein Todestag wurde im Necrologium Sankt Michaelis, in dem er durch seine Gattin Aufnahme fand, der 3. August festgehalten.
Sein Bruder Gero war ihm am 29. Juni eines ungewissen Jahres in den Tod vorausgegangen. Nach dem Bericht des sächsischen Annalisten starb er 974. Thietmar dagegen reihte seinen Tod erst 976 ein. Markgraf Thietmar war der erste Gatte der Swanhild, einer Tochter des Sachsen-Herzogs Hermann Billung. Diese Ehe ist zugleich ein Beweis, dass die Familie Thietmars dem hohen sächsischen Adel angehörte. Thietmar hinterließ von seiner Gattin einen Sohn namens Gero. Er war beim Tode seines Vaters noch sehr jung. Als er 979 nachweisbar im Gau Serimunt amtierte, wird er puer genannt. Aus dieser Tatsache wird ersichtlich, dass die Vererbung der Grafschaften schon so weit fortgeschritten war, dass der König mächtige Familien im Amt belassen mußte, selbst dann, wenn sie nur unmündige Söhne stellten. In der eben genannten Urkunde dotiert der König das von Geros Vater gegründete Kloster mit der Burg Grimschleben und den dazu gehörenden Ortschaften. 986 wurde der Ort Wohlsdorf im Serimunt in seiner Grafschaft erwähnt.
Als Nachfolger seines Vaters amtierte Gero II. im Schwabengau, in dem Schierstedt (Kr. Aschersleben) in seinem Bezirk lag. Vielleicht hatte sein Vater auch eine Grafschaft im Hassegau verwaltet, wenn wir das Diplom OTTOS III. Nr. 188 auf den Markgrafen Thietmar beziehen wollen, was allerdings zweifelhaft bliebt. Eher möchte man die Grafschaft dem 982 gefallenen Grafen Thietmar zusprechen, wofür auch der Titel comes spricht. Zu dieser Zeit wird nämlich Geros Vater vorwiegend Markgraf genannt. Gero II. ist urkundlich im Hassegau zu belegen. Es bleibt jedoch offen, auf welche Weise er in den Besitz der Grafschaft gelangte. Eine ihm nach Erbrecht zustehende Grafschaft besaß der junge Gero im slawischen Gau Zitizi an der Elbe, in dem 981 und 992 Elsnig und Dommitzsch (Torgau) namhaft gemacht wurden. Nördlich vom Serimunt amtierte Gero in der Landschaft Zerbst, aus der die Orte Drogunise (wüst bei Zerbst), Lübs (Kr. Jerichow) und Bias (Kr. Zerbst) vom König vergabt wurden. Vom Vater stammte auch die Grafschaft im Coledizi, in der er noch als puer die Dorfmarken Gnetsch (bei Weissand) verwaltete. Gero wurden zunächst nach dem Tode seines Vaters die Marken Merseburg und Meißen entzogen, er konnte später jedoch seine Stellung als Markgraf weiter ausbauen. Im Jahre 993 fiel ihm durch den Tod des Markgrafen Hodo die Mark Lausitz zu. Schon von 993 an führte er den Titel marchio, wie aus zwei Interventionen dieses Jahres hervorgeht. Im Jahre 1000 ist er in seinem markgräflichen Amt in der Lausitz bezeugt, in dem Niemitzsch seiner Amtsgewalt unterstand. 1004 fanden unter anderem die Orte Trebatsch und Leibsch (Kr. Beeskow) Erwähnung. Eine Thietmarstelle bestätigte, dass Gero II. in der Lausitz Belgern (an der Elbe bei Mühlberg) als preduium besaß. Dort versammelte sich 1010 das deutsche Heer, dem Gero als Heerführer vorstand, zu einem Kriegszug gegen Herzog Boleslaw. Hodos Nachfolge trat er auch in der slawischen Provinz Nizizi an. Schon sein Vater war Graf in einem Teil des Nizizi gewesen, doch wohl nur in dem Gebiet westlich der Elbe, während Gero das Gebiet östlich der Elbe hinzugeschlagen erhielt. Gero II. war nicht besonders aktiv. In den Interventionen stand er an letzter Stelle, so auch in der Reihe der Anwesenden bei der Vorwahl zur Königswahl in Frohse 1002. Oft wurde er nur comes genannt. Seine dem Feinde offen stehenden Gebiete erforderten zwar sein kämpferisches Eingreifen, aber als Heerführer war er wenig erfolgreich, was die ergebnislos verlaufenen Kämpfe der Jahre 1010 und 1015 beweisen. Auf dem letzten Kriegszug befehligte er die Nachhut und verlor bei einem unerwarteten feindlichen Überfall mit 200 seiner Ritter das Leben. Seinen Tod berichteten die Quedlinburger Annalen und Thietmar. Als Todestag hielt das Necrologium von Merseburg den 1. September fest. Er wurde in Nienburg, dem Kloster seiner Familie, unter großer Anteilnahme bestattet. Gero war mit einer Adelheid vermählt, deren Familie unbekannt ist. Er hinterließ bei seinem Tode einen Sohn Thietmar, der den Namen seines väterlichen Großvaters erhalten hatte.
Vermutlich folgte Thietmar seinem gefallenen Vater 1015 in der Verwaltung der Marken. Lüpke bemerkte mit Recht, dass diese Vererbung einer Markgrafschaft vom Vater auf den Sohn den ersten Fall dieser Art darstellen würde, während sich die Vererbung der Grafschaften schon längst durchgesetzt hatte. Es fehlen zwar ausdrückliche Zeugnisse für Thietmars Amtstätigkeit in den Marken. Andererseits ist aber auch keine andere Persönlichkeit in den Gauen Serimunt, Zitizi, Colidizi und Nizizi, die schon seinem Vater unterstellt gewesen waren, namhaft zu machen, so dass wir seine Tätigkeit dort annehmen müssen, wenn wir dieses argumentum e silentio als beweiskräftig genug gelten lassen wollen. Die Lausitz, mit der sein Vater schon belehnt worden war, ging allerdings um 1017 wieder an Polen verloren. Thietmar nahm wohl an den wechselhaften Kämpfen um sie teil, was nur vermutet werden kann, da seine Anwesenheit nicht bezeugt ist. Er erlebte ihre Rückgewinnung 1031 jedoch nicht mehr. Vier Urkunden nennen seinen Namen. In einer nur wurde er Markgraf genannt. Nachweisbar amtierte er im Schwabengau, in dem die Ortschaften Schierstedt und Schackental sowie Zehling (Kr. Ballenstedt), Getlo (wüst), Ulsigrode und Karpenroth aufgeführt werden. Zwei Urkunden bezeugten ihn im Nordthüringgau, wovon eine die päpstliche Bestätigung für das Kloster Nienburg war, das in seiner Grafschaft lag. 1012 wurden die Orte Pletzwitz (wüst, Kreis Bernburg) und Nieder-Erxleben (wüst) namhaft gemacht. Seine Amtsbefugnis wird sich wohl kaum mehr über den Hassegau, in dem noch sein Vater bezeugt war, erstreckt haben, da dort gleichzeitig andere Grafen genannt werden. Am 10. Januar 1030 starb Graf Thietmar, was sich aus folgenden Überlegungen ergibt: ungefähr in das Jahr 1029 setzt der sächsische Annalist seinen Tod, die Magdeburger Annalen berichten 1030, dass Herzog Miseco von Polen die Nachricht vom Tode Thietmars als günstige Gelegenheit für eine Zerstörung des Elbe-Saale-Gebietes betrachtete und das Necrologium S. Michaelis verzeichnete am 10. Januar einen Thiedmarus marchio. Seine letzte Ruhestätt fand er im Kloster Helmarshausen. Thietmar II. hinterließ von einer ungenannten Gattin einen Sohn Odo, mit dem die Familie ausstarb. Der Annalist bezeichnete Odo als Markgrafen, was durch eine einzige Urkunde bestätigt wird. Diese Urkunde bezeugte ihn im Schwabengau um Wernrode.
Vielleicht darf man aus dem Überfall Misecos schließen, dass Odo zu dieser Zeit noch sehr jung war und er ihm keinen wirksamen Widerstand zutrauen konnte. Markgraf Odo bleibt aus Mangel an Nachrichten für uns nur eine schemenhafte Gestalt. Sein Todesjahr ist unbekannt.
Wie schon erwähnt, hatte Markgraf Gero II. auch Hodos Herrschaftsgebiet in seine Hand bringen können. Hodo war nach Geros Tod die bedeutendste Persönlichkeit unter den Nachfolgern des großen Markgrafen. Er wurde zu dessen Lebzeiten nur als Inhaber von Lehnbesitz in Breitungen und Bösenrode im östlichen Teil des Helmegaues erwähnt, und zwar ohne jede Amtsbezeichnung. Unmittelbar nach Geros Tod wurde er mit einer markgräflichen Stellung betraut, die ihm unter den übrigen Nachfolgern Geros eine gewisse Vorrangstellung einräumte. Schon 965 und 966 ist er urkundlich im Gau Nizizi als Inhaber weiträumiger Grafenrechte greifbar, die sich über den ganzen Gau erstreckten, wie man aus der Lage der aufgezählten Ortschaften schließen darf. Zwar ist die Echtheit der zweiten Urkunde zweifelhaft. Auf Grund späterer Urkunden gilt jedoch als erwiesen, dass er in diesem Gau Herrschaftsrechte ausübte. Als zweitem Slawengau wurde Hodo mit dem Gau Zitizi belehnt, in dem 979 Zuchau als unter seiner gräflichen Machtbefugnis stehend gemacht wurde. Er folgte auch im Gau Serimunt auf Gero, wo Rosenberg ihm zugeordnet war. Es wurde dreimal urkundlich erwähnt, und zwar 974,992 und 994, als ihm dieser königliche Eigenbesitz als lebenslängliche Lehn zugesprochen wurde, das nach seinem Tode an das Erzbistum Magdeburg fallen sollte. Das gleiche traf für die civitas Calbe im Nordthüringgau zu. Am häufigsten läßt er sich als Inhaber von Grafenrechten im Nordthüringgau greifen, in dem 971 Koteritz, 974 der Hof Barby, 978 Salbke und 983 das Kloster Nienburg mit seinen Besitzungen seiner gräflichen Amtsbefugnis unterstanden. Hodo wurde in den Urkunden vorwiegend als comes aufgeführt. Erst ab 974 führte er gelegentlich den Titel marchio. Anläßlich seiner Intervention bei OTTO II. hieß er noster dilectus magister, ein zweites Mal sogar fidelis noster dulcis nurtricius. In diesem Diplom rangierte er noch vor dem Sachsenherzog Bernhard. Wir dürfen daraus schließen, dass er sowohl bei OTTO DEM GROSSEN, der ihm die Erziehung seines Nachfolgers anvertraute, als auch bei OTTO II., der sich als dankbarer Schüler erwies, hohes Ansehen genoß. Eine Intervention für OTTO III. beweist, dass er auch noch bei der folgenden Generation eine einflußreiche Stellung einnahm. Thietmar von Merseburg, der ihn bald comes, bald marchio nannte, ließ durch ehrenvolle Bezeichnungen ersichtlich werden, dass Hodo eine bedeutende Persönlichkeit war. Er bezeichnete ihn als venerabilis marchio, inclitis marchio oder egregius Hodo. Selbst das Epitheton pugnax marchio, das ihm Bruno in der Vita S. Adalberti beilegte, kann jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass Hodo als Feldherr keine überragenden kriegerischen Leistungen vollbrachte. Zwar zog er 972 gegen Herzog Miseco zu Felde, aber die Schlacht bei Zehden war ein Mißerfolg. Dennoch hielt er wohl - im ganzen gesehen - die deutsche Stellung im Osten, wenn er sie auch nicht weiter ausbaute. Am 13. März 993 ereilte ihn unerwartet der Tod. Von höchster Wichtigkeit für uns ist die Nachricht, dass er im Kloster Nienburg begraben wurde; denn der mittelalterliche Mensch wollte selbst im Tode noch mit seinen nächsten Blutsverwandten vereint sein. Bekanntlich wurde das Kloster Nienburg von den Söhnen des Markgrafen Christian - nämlich dem Erzbischof Gero von Köln und dem Markgrafen Thietmar - errichtet. Es lag 983 nachweisbar in Hodos Grafschaft, wie aus einer päpstlichen Bestätigungsurkunde hervorgeht. Hodo ordnet sich der weiteren Gründerfamilie ein, was durch folgende Überlegungen wahrscheinlich wird: er erhielt einen beträchtlichen Teil vom Markgrafschaftsgebiet des verstorbenen Gero, der Eigenbesitz der Familie Christians war seiner gräflichen Herrschaft unterstellt, und Thietmars Sohn Gero wurde sein Amtsnachfolger. Zu bedenken ist ferner, dass sich sein Name auf die Nachkommen Thietmars II. übertrug und sein Todestag wie der der meisten Familienmitglieder im Lüneburger Necrologium geführt wurde. Schließlich fand er im Familienkloster Nienburg seine letzte Ruhestätte.
Inwieweit bei der Namensgebung seines Sohnes Siegfried der gleichnamige Bruder Geros namensmäßig eine Rolle spielte, mag dahingestellt bleiben. Hodos Sohn Siegfried wurde gegen seinen Willen zum Mönch im Kloster Nienburg gemacht - vielleicht um Thietmars Sohn eine größere Machtstellung zu erhalten. Man versuchte deshalb Hodo zu einem Halbbruder des Markgrafen Thietmar - also zu einem Sohn des Markgrafen Christian aus einer illegitimen Ehe - zu machen. Es spricht dagegen, dass Hodo eine hohe Stellung bekleidete und sogar Erzieher des Thronfolgers wurde. Am ehesten fanden solche Sprößlinge im kirchlichen Dienst Versorgung. Bedenklich ist auch, dass nirgendwo in den Quellen auf ein halbbrüderliches Verhältnis zu Thietmar und Gero angespielt wird. Das Dunkel seiner Herkunft kann durch das vorhandene Quellenmaterial nicht gelichtet werden, wenngleich an einer nahen verwandtschaftlichen Beziehung zu der Sippe Christians festzuhalten ist. Heinemanns Einordnungsversuch, der ihn zum Gatten einer Frederuna macht, die eine Schwester des Markgrafen Gero gewesen sein soll, hat wenig für sich. Die Frideruna, die er meinte, war nämlich BILLUNGERIN. Hodos Sohn Siegfried wurde nicht nur aus eigenem Verschulden zu einer zweideutigen Persönlichkeit. Gleich nach dem Tode seines Vaters warf er die Mönchskutte ab. Auf einer Synode zu Magdeburg gelang es ihm, unter Berufung auf einen ähnlichen Fall, seine Lösung vom Mönchsgelübde zu erreichen. Wir sind nicht genau unterrichtet, welche Tätigkeit er in den nun folgenden Jahren ausübte. Er wurde erst wieder 1015 im Kampf gegen Polen erwähnt, als er zusammen mit einem gewissen Hodo, der von Thietmar als inclitis iuvenis bezeichnet wird, durch mutigen Kampf von dem Verdacht reinigte, zu Herzog Boleslaw von Polen in landesverräterischer Verbindung gestanden zu haben. Wahrscheinlich hatten die beiden auf diesem Wege versucht, ihre Machtstellung zu vergrößern. Hodo fand im Kampf durch einen Pfeilschuß den Tod. Das gute Verhältnis zu Boleslaw erhellt sich aus dessen großem Schmerz, als er den Toten auf dem Schlachtfeld erkannte und den Leichnam zur Bestattung dem Heer nachschicken ließ. Hodos Todestag war nach einer Aufzeichnung des Merseburger Totenbuches der 3. August.
Hodo war wohl mit Siegfried verwandt, wofür sein Name, die Bezeichnung inclitis iuvenis und das Zusammengehen mit ihm sprechen. Wahrscheinlich war er kein Sohn des Markgrafen Hodo, was von Heinemann - wenn auch mit gewissem Vorbehalt - behauptete. Thietmar hätte sonst wohl eine Anspielung gemacht, dass die beiden Brüder waren, zumal er sie zusammen aufführte.
Siegfried hatte sich 1015 von dem Verdacht der Konspiration gegen den Kaiser reinigen können. Schon 1030 finden wir ihn erneut im Bunde mit den Reichsfeinden, als er den Einfall Herzog Boleslaw in deutsches Gebiet tatkräftig unterstützte. Vielleicht trieb ihn die Enttäuschung, dass er nach dem Todes des Markgrafen Gero 1015 trotz seines Kampfes keine Markgrafschaft erhalten hatte, auf die Seite des Gegners, mit dessen Hilfe er seine Ansprüche durchzusetzen hoffte. Dazu war die Gelegenheit im Jahre 1030 durch den Tod des Markgrafen Thietmar äußerst günstig. Siegfried fand auch auf diese bedenkliche Weise seinen Ehrgeiz nicht befriedigt.
Der sächsische Annalist, der die Vorgänge von 1030 berichtete, erwähnte, dass Siegfried der Oheim (avunculus) Esichos von Ballenstedt gewesen sei. Demnach muß eine nicht weiter bezeugte Tochter des Markgrafen Hodo Esichos Vater geheiratet haben. Esichos Sohn erhielt den Namen Adalbert, der auch später noch in dieser Familie anzutreffen ist, so dass wir mit großer Wahrscheinlichkeit durch Rückschluß vom Namen des Enkels auf den Namen von Hodos Schwiegersohn kommen können. Vielleicht war dieser mit dem Adalbertus comes identisch, dessen Amtlehn und Herrschaftsgebiet im Nordthüringgau bezeugt sind. Graf Adalbert war keineswegs ein homo novus, sondern Name und Lage seines Lehnbesitzes reihen ihn in die weitere Nachkommenschaft der mächtigen HESSI-Sippe ein. Die Sippe des berühmten dux Hessi lebte nachweisbar nur in den Kindern der Gisla - einer seiner Töchter - weiter, deren Enkel ein Adalbertus comes war. Über ihn führte vermutlich die Linie bis zu Graf Adalbert weiter, dem Stammvater des Hauses BALLENSTEDT, das sich nach seinem Hauptsitz Ballenstedt im Grenzgebiet von Harz- und Schwabengau nannte. So wurde das Haus BALLENSTEDT Erbe und Fortführer zweier mächtiger Familien im östlichen Sachsen. Im Mannesstamm waren die BALLENSTEDTER Nachkommen der HESSI-Sippe. Durch Heiratsverbindungen waren sie mit dem mächtigen Geschlecht der Markgrafen der Ostmark versippt, die im Mannesstamm mit Siegfried, Hodos Sohn, und dem unbedeutenden Markgrafen Odo (= Hodo) ausstarben. Die BALLENSTEDTER verwalteten das Erbe würdig und errichteten in späteren Generationen eine Machtstellung, die der der beiden Geschlechter gleichkam, als sie noch auf dem Gipfel ihrer Macht standen.
Auf Grund von Namen und Besitzlage lassen sich noch weitere Mitglieder der Sippe ermitteln. So läßt sich ohne Zweifel ein Graf Gero der weiteren Familie des Markgrafen Gero einordnen, obwohl keine Quelle ein unmittelbares Zeugnis einer verwandtschaftlichen Beziehung ablegt. Die Lage seines Amtsbezirkes und seines Eigenbesitzes lassen diesen Schluß zu, selbst wenn wir den gleichen Namen - der in dieser Zeit außerhalb der Familie in Sachsen nirgendwo bezeugt ist - nicht als hinreichenden Beweis gelten lassen wollen. Geros Herrschaftsbereich lag im Nordthüringgau, in dem 970 Bornstedt in der Nähe von Magdeburg als in seiner Grafschaft gelegen bezeichnet wurde. Aus mehreren Urkunden wissen wir, dass Markgraf Gero in der sogenannten Magdeburger Mark amtierte. Graf Gero wurde also hier sein unmittelbarer Nachfolger. 975 wurde Lübs im Gau Morazani in seiner Grafschaft genannt. Noch vor 10 Jahren war Markgraf Gero hier tätig gewesen, also folgte er ihm auch in diesem Gebiet im Amt. Erwähnenswert ist, dass Gero mit seiner Gemahlin Adela auf seinem Eigengut (in civitate sua) in Alsleben ein Kloster erbaute, für das er am 20. Mai 979 die kaiserliche Bestätigungsurkunde erwirkte. Alsleben ließ sich einwandfrei als Erbgut des Markgrafen Gero nachweisen. HEINRICH II. bestätigte dem Kloster 1003 seine Immunität in einer Urkunde, die hervorhob, dass Graf Gero zusammen mit seiner Gattin das Nonnenkloster gegründet habe. Thietmar berichtet, dass dieses Kloster zum Gedächtnis Geros von dessen Gattin und Schwester Tetta errichtet worden sei, was nicht unbedingt im Widerspruch zu der Urkunde zu stehen braucht, in der ausdrücklich gesagt wird, dass der Bau durch den Grafen Gero begonnen wurde. Wahrscheinlich erlebte er die Vollendung nicht mehr; denn noch im gleichen Jahr fand er den Tod. Im August 979 bezichtigte ihn ein sonst unbekannter Mann namens Waldo der Untreue gegen den Kaiser. Auf Geheiß des Markgrafen Dietrich von der Nordmark und Erzbischofs Adalbert von Magdeburg wurde er zu Sömmeringen (wüst) gefangengenommen und den Söhnen des Grafen Liuthar von Walbeck in Gewahrsam übergeben. Eine vom Kaiser nach Magdeburg einberufene Fürstenversammlung entschied für ein Gottesurteil in Form eines Zweikampfes. Waldo zwang in diesem Kampf Gero zwar zu Boden, fiel dann aber plötzlich selber tot nieder. Daraufhin wurde Gero auf kaiserlichen Befehl am 11. August vom Henker enthauptet. Sein und Waldos Todestag wird im Magdeburger Necrolog erwähnt. Gero wird auch im Lüneburger Totenbuch geführt. Die Ursache für die Anschuldigung ist dunkel. Thietmar sprach verschleiernd von vilis causis. Wahrscheinlich standen hinter diesem Vorgehen Eifersüchteleien des Markgrafen Dietrich, der Gero nicht zu mächtig werden lassen wollte, oder eine Feindschaft des Erzbischofs, in dessen Sprengel Gero amtierte. Auf jeden Fall waren die beiden zuvor genannten die einzigen, die Geros Tod gut hießen. Schon unmittelbar darauf erhob sich laute Kritik. Welch lebhafte Beachtung dieses Ereignis fand, spiegelte sich in den Quellen wider, die ausführlich und zahlreich darüber berichten. Wahrscheinlich hätte Geros Sturz nicht so große Aufmerksamkeit gefunden, wenn er nicht der Sohn einer berühmten Familie gewesen wäre.
Geros einzige Tochter Athela, die den Namen ihrer Mutter trug, heiratete den Grafen Siegfried von Stade und schenkte ihm drei Kinder: den Grafen Liuthar und die beiden Töchter Irmgard und Bertha, die beide nachweislich Äbtissinen von Alsleben wurden.
Das Kloster war schon von Geros Gattin und Schwester mit einem Teil ihres Erbes ausgestattet worden. Leider wurden die Güter nicht näher bezeichnet. Hier fand er auch mit seiner Gattin die letzte Ruhestätte. Seine Tochter wies der Magdeburger Kirche Besitz zu, um sein Haupt einzulösen. Außerdem dotierte sie das Kloster Harsefeld, das von der Familie ihres Mannes gegründet worden war, und das Kloster Alsleben ihrer Eltern. Unter dem geschenkten Gut befand sich die Dorfmark Trebnitz (an der Saale), die ihr aus dem Besitz des Markgrafen Gero als Erbe zugefallen sein muß; denn er hatte sie selber 945 als Eigentum erhalten. Kann man also nach der Lage der Besitzverhältnisse kein Zweifel darüber bestehen, dass Gero von Alsleben - wie ihn der sächsische Annalist nennt - zur Sippe des Markgrafen Gero gehörte, so bereitet doch das Wie der Einordnung Schwierigkeiten. Gero kann nämlich nicht in direkter Linie von dem Markgrafen abstammen, da dessen Sohn gleichen Namens bereits frühzeitig starb und deshalb vermutlich keine Kinder hinterlassen hatte. Es ist ebenfalls unmöglich, Gero in die Familie des Markgrafen Christian einzuordnen, da dieser nachweislich ebenfalls einen Sohn Gero hatte, der Erzbischof von Köln wurde. Wir müssen uns jedoch vergegenwärtigen, dass wir nicht die gesamte Familie des Markgrafen Gero erfaßt haben [Ungewiß ist, ob der 1024 nach den Annalen von Corvey gestorbene Graf Gero der weiteren Sippe des Markgrafen zuzurechnen ist.]; denn Widukind berichtete von einem unbekannten Neffen des Markgrafen Gero, der 963 als vir optimus in einem Unternehmen seines Oheims fiel. Vermutlich hatte Markgraf Gero außer seinem Bruder Siegfried und seiner Schwester Hidda noch weitere Geschwister, deren Söhne der gefallene Neffe und der enthauptete Gero von Alsleben gewesen sein können.
Namen und Herrschaftsbereich bringen auch den Grafen Thietmar in Verbindung mit dieser Familie. In dem Zeitraum von 936 bis 941 trat in den Urkunden ein Graf Thietmar auf, der Grafschaften im Harz-, Derlin- und Nordthüringgau verwaltete. 936 wurde das in seiner Grafschaft gelegene Kloster Wendhausen von OTTO DEM GROSSEN dem neu errichteten Kloster in Quedlinburg geschenkt. 941 werden die Orte Üplingen, Rohrsheim und Nettorp im Harzgau in seiner Grafschaft genannt. Die gleichen Orte wurden noch im selben Jahre zum Derlingau gezogen. Sie müssen also auf einen Grenzraum zwischen Harz- und Derlingau gelegen haben, so dass sie bald zu diesem, bald zu jenem gerechnet werden konnten. Drei weitere Urkunden sprechen ihm eine Grafschaft im Nordthüringgau zu, in dem Fermersleben, Pretalitze (wüst), Buckau, Frohse, Rottersdorf, Harsdorf (wüst), Lemsdorf, Diesdorf, Groß-Ottersleben, Osterweddingen, Sülldorf, Langenweddingen, Tasdorf, Hohendodeleben, Gutenswegen, Insleben, Wiersdorf (wüst), Wenscheberg, Bizzinice (unbekannt), Leversdorf, Trumpte (wüst), Vahldorf (wüst) nachweisbar sind. Eine Urkunde aus dem gleichen Jahre und eine 3. von 939 führten einen Teil der Ortschaften wiederum an. Der Lage der aufgezählten Orte nach war er im südlicheren Teil des Nordthüringgaues tätig. Die Schriftsteller schweigen sich über den Grafen Thietmar aus. Nur der sächsische Annalist erwähnte die Teilnahme eines Grafen Thietmar am Kampf gegen die Slawen im Jahr 959. Er ist vermutlich mit unserem Grafen identisch; denn als Graf im Grenzland gehörte es zu seinen Pflichten, sein Gebiet gegen die Slawen zu verteidigen. Bei diesem Kampf kam er ums Leben. Da auch das Necrologium S. Michaelis den Namen eines Grafen Thietmar verzeichnete, dürfen wir seinen Tod wohl auf den 3. Oktober 959 festlegen.
Es fehlte nicht an Versuchen, diesen Grafen Thietmar in eine Familie einzuordnen. Ältere Genealogen machten ihn zu einem Bruder des Markgrafen Christian. Zeitlich gesehen läßt sich diese Einordnung durchaus rechtfertigen. Beide sterben nämlich in den 50-er Jahren des 10. Jahrhunderts. Als Vater wurde ihnen derjenige Graf Thietmar zugesprochen, der Lehrer und Berater HEINRICHS I. war. Auf jeden Fall werden die beiden Grafen Thietmar voneinander unterschieden.
Quellenmäßig läßt sich diese Abstammung aus dem Hause des Markgrafen Christian nicht beweisen. Sie hat dennoch auf Grund der Namensgebung und des Amtsbezirkes viel Wahrscheinlichkeit für sich. Thietmars Familienbesitz läßt sich jedoch nicht bestimmen.
Der Name Thietmar ist um diese Zeit vorwiegend im östlichen Sachsen belegt. Es empfiehlt sich, ihn mit der Familie des Grafen Christian in Zusammenhang zu bringen, weil dieser selber einen Sohn gleichen Namens hatte, der ihn wiederum auf den Enkel vererbte. Weiterhin spricht für diese Einordnung, dass die einzelnen Familienmitglieder nacheinander in den Grenzgebieten des Altlandes und über dieses hinaus tätig waren. Außerdem deutet die Aufnahme in das Totenbuch der BILLUNGER auf verwandtschaftliche Bindungen, da sie sich später mit ihnen verschwägerten. Die Erwähnung des Klosters Wendhausen in der Grafschaft des Grafen Thietmar erschließt noch einen weiteren Zusammenhang. Das Kloster war eine Stiftung der mächtigen HESSI-Sippe, die im Harzgebiet Besitz- und Herrschaftsrechte ausübte. Der Nachweis einer unmittelbaren Abstammung Thietmars von ihr läßt sich zwar nicht erbringen, vermutlich wurden aber über diese Sippe Grafschaftsrechte im Harzgau vererbt. Sowohl der Ausgangspunkt der Familie Geros als auch der Christians wird ursprünglich nicht in diesem Raum zu suchen sein. Erst seit dem Tode dieses Grafen Thietmar ließ sich der Sohn des Markgrafen Christian, der denselben Namen wie der Harzgraf trug, im Harzgau nachweisen, so dass eine blutsmäßige Bindung angenommen werden kann. Möglicherweise wurde Markgraf Thietmar I. auch im Derlingau Amtsnachfolger des Grafen Thietmar, falls die Urkunde von 965 auf den Sohn des Markgrafen Christian bezogen werden darf.
Es ist durchaus möglich, dass der am 13. Juli 982 in der Schlacht am Capo Colonne gefallene Graf Thietmar dieser Familie angehörte. Die Vermutung wird insofern gestützt, als mit ihm eine ganze Reihe von Grafen aus dem östlichen Sachsen den Schlachtentod fand. Auch 1015 fiel zusammen mit dem Markgrafen Gero II. ein Graf Thietmar im Kampf.
Noch ein während der Regierungszeit HEINRICHS I. bezeugter Graf dieses Namens läßt sich mit dem Grafen Thietmar aus dem Harzgau in Verbindung bringen. Die Vita Mathildis nannte ihn als Erzieher HEINRICHS. Dieser Thietmar unternahm für HEINRICH I. die Brautwerbungsfahrt um Mathilde nach Herford. Daraus kann man schließen, dass er von vornehmer Herkunft war. In den Kämpfen zwischen Herzog Heinrich von Sachsen und König KONRAD I. wandte er 919 vor dem liudolfingischen Besitz Grone die Entscheidung zugunsten des Herzogs. Zweifelhaft bleibt, ob ihn Widukind an dieser Stelle als einen Grafen bezeichnen wollte, der im Osten des Reiches - das würde besagen im Harz- und Nordthüringgau - tätig war, oder ob er nur die Richtung angeben wollte, aus der er mit seiner Verstärkung anrückte. Widukind nannte ihn vir disciplinae militaris peritissimus, der sich als Ratgeber bewährte und an Klugheit vielen überlegen war, was ihm zu einer einflußreichen Stellung bei HEINRICH verhalf. In der Schlacht bei Lenzen gegen die Redarier war er 924 dem Legaten Bernhard als Heerführer beigeordnet. Aus der Teilnahme an diesem Kampf kann man schließen, dass er in den Elbegebieten eine Grafenstellung innehatte, wahrscheinlich im Nordthüringgau und im Harzgau. Urkundlich ist er auf keinen bestimmten Bereich festlegbar. Vermutlich starb er am 1. Juni 932.
Fassen wir die gewonnenen Teilergebnisse zusammen: Die Familie des Markgrafen Gero spielte von der Regierungszeit OTTOS DES GROSSEN an bis unter HEINRICH II. bei der Gestaltung der Verhältnisse im Gebiet östlich der Elbe-Saale-Linie eine entscheidende Rolle. Sie stellte im ganzen sechs Markgrafen, die aber nicht alle hervorragende Persönlichkeiten waren. Ausgangsbasis ihrer Stellung im Kolonialland waren Grafschaften im Gebiet von Harz-, Schwaben- und Nordthüringgau. Als Stützpunkte im Slawenlande waren die großräumigen Schenkungen der Könige gedacht. Das Erbgut der Familie ging zum größten Teil an ihre Klosterstiftungen über. Insgesamt wurden fünf Klöster: Gröningen, Frohse, Gernrode, Alsleben und Nienburg von ihnen erbaut und dotiert. Das Ansehen der Familie beruhte nicht allein auf ihrer faktischen Machtstellung, sondern war auch herkunftsmäßig verankert. Durch mehr als ein Familienmitglied waren sie mit der HESSI-Sippe und den BILLUNGERN verschwägert. Auch die Grafen von Stade gehörten zu ihrem Sippenanhang, vielleicht auch die Grafen von Walbeck. Die Nähe des Herrschaftsgebiets und des Eigengutes und der auch bei den WALBECKERN bezeugte Name Thietmar sprechen dafür. Über die Billunger war wiederum eine Berührung mit dem Königshaus selber gegeben, das sie mit Erziehungsaufgaben betraute und die Patenschaft übernahm. Diese Tatsache wirft zugleich ein Bild auf die Politik OTTOS DES GROSSEN, der mit Gero nicht einer aus dunkler Vergangenheit emporsteigender Familie den Weg zur Macht ebnete, sondern sowohl bei Gero als auch bei Hermann Billung auf Mitglieder adeliger Familien zurückgriff.