"Die sächsischen Grafen 919-1024" Seite 56-61 1957
3. Die Grafen von Weimar
Das Geschlecht der Grafen, das seinen Stammsitz in
Weimar hatte und für das Generationen hindurch der Name Wilhelm
zum
Leitnamen wurde, war nicht etwa nordschwäbischer Herkunft, wie Posse
annahm. Widukind bezeichnete die Abstammung eines Grafen
Wilhelm mit Thuringi genere, was zu bezweifeln wir keinen
Anlaß haben.
Die Anfänge dieses Hauses bleiben im Dunkel. Erst
in der Mitte des 10. Jahrhunderts legten sie die Grundlagen ihrer späteren
Macht. Ihr Aufkommen war vermutlich erst durch die Machtverlagerung im
thüringischen Raum möglich. Solange der Expansionsdrang der LIUDOLFINGER
unter Otto
dem Erlauchten im Gebiet von Südthüringgau und
Eichsfeld geeigneten Boden gefunden hatte, blieb für schwächere
Familien kein Raum für eine Entfaltungsmöglichkeit. Erst mit
der durch äußere Umstände eingetretenen Schwerpunktverlagerung
der
LIUDOLFINGER und durch Übernahme
des Königsamtes wurde der Weg frei für andere. Zu den Familien,
die wahrscheinlich durch die Gunst der LIUDOLFINGER
zu Amt und Würden kamen, gehörten auch die Weimarer Grafen,
was sich sogar urkundlich beweisen läßt.
Eine Bestätigungsurkunde für das
liudolfingische Hauskloster Gandersheim, die OTTO
DER GROSSE 947 anfertigen ließ, erwähnte aus
dem
liudolfingischen Eigenbesitz stammende
Eigengüter in Tenstedt, Großen-Erich und Bliederstedt in
pago Suthuringia in comitatu, cui tune temporis Otto prefuit,
womit Herzog Otto der Erlauchte gemeint war. Eine Bestätigungsurkunde
für Gandersheim von 956 bezeugte, dass dieselben Güter gegenwärtig
in comitatu
Wilhelmi lagen.
Daraus geht hervor, dass dem Weimarer Grafenhaus die Stellung der
LIUDOLFINGER übertragen wurde,
was zu Beginn des 10. Jahrhunderts geschehen sein wird, ohne dass sich
dafür ein genauerer Zeitpunkt angeben ließe. Nachweisbar als
Grafen in Thüringen sind die WEIMARER erst ab 949.
Graf
Wilhelm wurde erstmalig anläßlich einer Schenkung
an das Kloster Hersfeld erwähnt, dem die Lehngüter des Grafen
in der Mark Gröningen vom König übereignet wurden. Es ist
ungewiß, ob dieser Lehnbesitz, der als Königsgut betrachtet
wird, aus alt-liudolfingischem Allod
stammte oder ob es sich vielmehr um Gut handelte, das HEINRICH,
der Sohn Herzogs Otto, aus dem Besitz Burchards und Bardos um 913
konfisziert hatte. Widukinds Angaben machen wahrscheinlich, dass HEINRICH
ihren
Besitz unter seine Kampfgefährten aufteilte. Graf
Wilhelm könnte zu jenen Anhängern HEINRICHS
gehört haben, die mit Lehn für ihre Dienste belohnt wurden.
Gestützt wird diese Annahme durch die Tätigkeit
des Grafen Wilhelm im Gau Usti, in
dem er 958 bezeugt wurde, also in einem Gebiet, in dem vor der kriegerischen
Auseinandersetzung um 912 Graf Bardo einen Comitat verwaltet hatte.
Der Nachweis der Tätigkeit des Grafen
Wilhelm verdanken wir größtenteils lediglich den
zahlreichen Schenkungen der OTTONEN aus
ihrem Eigengut, das unter seiner gräflichen Amtsgewalt stand, an Klöster.
So verwaltete Graf Wilhelm das Gut
in Liebenstedt und Oßmannstedt, das Quedlinburg geschenkt wurde.
Graf
Wilhelm war außerdem eine Grafschaft im Altgau zugefallen. Es
ist jedoch ungewiß, ob er Nachfolger der Grafen Meinwerk und Siegfried
wurde, die hier eine Generation vor ihm amtierten, oder ob es sich um eine
andere Grafschaft handelte. Es wäre möglich, dass es Wilhelm
auf
Kosten anderer Grafen gelang, seinen Amtsbereich allmählich zu erweitern.
Ferner verfügte Wilhelm über eine Grafschaft im Helmegau,
die durch die Orte Breitungen und Bösenrode lokalisiert werden kann,
die als Lehnbesitz Hodos 961 dem Moritzkloster in Magdeburg geschenkt wurden.
Es besteht somit nach allem kein Zweifel, dass das Haus
WEIMAR vom König sehr begünstigt wurde. Darum ist es um so
verwunderlicher, Wilhelm 953 in Gemeinschaft mit den Verschwörern
um Liudolf
zu finden. Graf Wilhelm bezahlte zwar seine Teilnahme
mit der Verbannung unter Aufsicht Herzog
Heinrichs von Bayern, aber sie kann nicht von allzu langer
Dauer gewesen sein, da schon 956 zwei Diplome seinen Namen führten.
Von einer Teilnahme Wilhelms an Feldzügen
ist nichts bekannt. Er starb am 16. April 963.
In den Folgejahren amtierte im gleichen Amtsbereich wiederum
ein Graf
Wilhelm, den wir wohl als seinen Sohn betrachten können. Der
Gandersheimer Klosterbesitz, der vorher im Comitat seines Vaters lag, befindet
sich nun in seiner Grafschaft. Wilhelm verfügte ebenfalls über
Grafenrechte im Helmegau, aus dem die königlichen Höfe
Wallhausen und Berga dem Nonnenkloster zu Quedlinburg zufielen. Außerdem
wurde aus Thüringen die civitas nostre proprietatis Riede,
die Wilhelm
unterstanden, zugunsten Magdeburgs eximiert. Eine Tauschurkunde
für Fulda bestätigte, dass die Orte Keula, Urbach und Berchtelrode
(wüst im Altgau) in den Comitaten der Grafen Wigger und Wilhelm
lagen.
Nicht ausdrücklich bezeugt war sein Vater im Visichgau,
aus dem das königliche Gut Vogelsberg an das liudolfingische
Kloster
Nordhausen vergabt wurde. Da sich dieser Gau im Gebiet von Weimar
erstreckte, darf man wohl annehmen, dass er auch hier die Nachfolge seines
Vaters angetreten hatte und es sich somit um keine Vergrößerung
seines Amtsbereiches handelte.
Graf Wilhelm von Weimar war auch mit dem Grafen
Wilhelm identisch, aus dessen Comitat der Ort Roßla an das Kloster
Würzburg vergabt wurde.
Trotz dieser sichtbaren Begünstigungen seiner Familie
durch die
OTTONEN hielt ihnen der jüngere
Graf
Wilhelm ebensowenig die Treue wie sein Vater. 984 trat er offen auf
die Seite Herzog
Heinrichs von Bayern gegen die Herrschaftsansprüche
des jungen Königs
OTTO III. Er stand mit dieser Parteinahme in Sachsen und
Thüringen vereinzelt, was die Belagerung Weimars
durch die
Königstreuen zeigt. Die Folgen seiner Untreue waren nicht einschneidend.
Seine Amtsstellung wurde ihm - wenn überhaupt - höchstens kurzfristig
aberkannt. Schon 985 ist er wieder urkundlich als Graf belegbar.
Bei der Vorwahl zur Königswahl von 1002 schloß
er sich wiederum der Anhängerschaft Heinrichs
von Bayern an. Hierfür gab kaum eine nachbarliche Fehde
mit den EKKEHARDINGERN
den Ausschlag. Thietmar berichtet nämlich, dass Wilhelms gleichnamiger
Sohn zwei Vasallen der EKKEHARDINGER erschlug, die daraufhin unter der
Führung Hermanns
die Burg Weimar
belagerten.
Der Belagerungszustand wurde vorzeitig durch die Ermordung Ekkehards
I. von Meißen abgebrochen.
Die Gegnerschaft der beiden Häuser war tiefer begründet.
Ihre Interessengebiete überkreuzten sich mannigfach in Thüringen,
wo sie sich als die beiden stärksten Pole rivalisierend gegenüberstanden.
Keine andere Familie konnte hier mit ihnen konkurrieren. Thietmar brachte
das klar zum Ausdruck, als er den älteren Grafen Wilhelm, den
er senectute ac omni bonitate proficuus kennzeichnet, nun nach der
Ermordung Ekkehards I. von Meißen Wilhelmus Turingorum tunc
potentissimus nannte. Die Vita Heinrici sagt dasselbe: Wilhelmus
princeps Toringorum.
Graf Wilhelm starb im hohen Alter kurz nach dem
Regierungsantritt HEINRICHS II., den
er noch als König bei seinem Umritt empfing, am 24. Dezember 1003,
zu welchem Datum in den Annales Necrol. Fuld. der Tod eines Wilhelmus
comes Wimariensis verzeichnet steht.
Der verstorbene Graf Wilhelm hatte einen Bruder
Poppo,
der ihm vermutlich im Tod vorausging. Poppo war Kaplan bei OTTO
DEM GROSSEN, was wiederum ein Zeichen für die guten Beziehungen
der WEIMARANER zum Königshaus ist. Der Sächsische Annalist
(a. 965) bezeugte sie als duo fratres de loco, qui Wimmeri dicitur,
in Thuringia Wilhelmus comes et Poppo, ipsius (OTTONIS
I.) capellanus. Er charakterisierte Poppo als
venerabilis sacerdos, quam iuste et sancte vixerit, Deus in fine ipsius
declaravit. Das Todesjahr Poppos
läßt sich nicht
ermitteln.
Nachfolger des Grafen Wilhelm (+ 1003)
wurde sein schon erwähnter Sohn Wilhelm
(III.). Er amtierte im gleichen Gebiet wie seine Vorfahren,
nur dass er außerdem noch nachweisbar Grafenrechte im Eichsfeld wahrnahm,
in dem weder sein Vater noch sein Großvater urkundlich anzutreffen
waren. Das schließt jedoch nicht aus, dass sie hier schon Grafenrechte
wahrgenommen hatten. Die Grafschaft im Eichsfeld lag im Gebiet von Geisleben
(Kr. Heiligenstadt), das HEINRICH II. dem
Kollegiatstift in Heiligenstadt schenkte. Er ist auch in Thüringen
selber anläßlich der Vergabung von Sulza (Kr. Nordhausen) an
Bamberg bezeugt. Eine weitere Urkunde erwähnte seine Grafenrechte
über die Dorfmark Lupnitz in Thüringen, die ex consensu et
voluntate.
Wilhelmi comitis et fratris Popponis
dem
Kloster Fulda zugesichert wurde. Noch einmal trat er zusammen mit seinem
Bruder Poppo urkundlich auf, als der König das ihm von den
beiden Brüdern zugebrachte Gut in Königswinter einem Nonnenkloster
zu Bonn weiterschenkte. Die Anführung der beiden Brüder schließt
jeden Zweifel aus, dass es sich bei dem weit entlegenen Besitz um WEIMARANER
handelte. Die Herkunft des Gutes entzieht sich unseres Nachweises. Möglicherweise
wurde es durch eine Frau zugebracht (spätestens käme hierfür
die Gattin ihres Vaters in Betracht, die aber unbekannt ist); denn die
Brüder besitzen das Gut zur gesamten Hand. Welche Stellung der erwähnte
Poppo einnahm - ob Graf oder Kleriker - läßt sich nicht
mit Sicherheit sagen. Er wurde im Gegensatz zu seinem Bruder ohne jeden
Titel genannt. Ein Zeugnis für eine Grafschaft Poppos liegt
nicht vor.
Wilhelm stand in bestem Einvernehmen mit dem König.
Das geht daraus hervor, dass er 1014 den Auftrag erhielt, zusammen mit
Markgraf
Bernhard von der Nordmark und dem Grafen Guncelin Werner von Walbeck
wegen des begangenen Brautraubes vor Gericht zu laden. Er wurde als einziger
von Werner nicht ungnädig empfangen, was für freundschaftliche
Beziehungen des
Hauses WEIMAR zu den WALBECKERN spricht. Möglicherweise
hatten sie sich in gemeinsamer Gegnerschaft gegen die EKKEHARDINGER zusammengeschlossen.
Graf Wilhelm übernahm gleichfalls von Zeit
zu Zeit die Wachtaufsicht über die Burg
Meißen, wie zum Beispiel 1015.
Vermutlich handelte es sich 1017 um einen Streit zwischen
Wilhelm
von Weimar und Gebhard von Querfurt, den der König zu Allstedt
schlichtete. Holtzmann sah in den beiden genannten Grafen Brüder aus
dem Hause QUERFURT, was zweifelhaft bleibt, da sie Thietmar nicht contraftres
nannte, zumal er dies selten versäumte, wenn es sich um leibliche
Brüder handelte.
Unter Wilhelm erreichte die Machtstellung des
Hauses WEIMAR innerhalb des thüringischen Raumes ihren Höhepunkt.
Der Sächsische Annalist (a. 1056) bezeichnet ihn als magnus
Wilhelmus de Wimmare. Das ist eine Auszeichnung, die er sehr selten
einem Grafen zukommen ließ und die somit ihren Wert behält.
Die unerläßliche Bedingung für diesen
Aufstieg war die starke Begünstigung durch das Königshaus selber,
dazu trat als nicht gering zu veranschlagender Faktor das langsame Hineinwachsen
der EKKEHARDINGER - ihrer stärksten Konkurrenten im thüringischen
Raum - in das Markengebiet als Folge ihrer Machtverlagerung. Die Vergrößerung
der Herrschaftsstellung der EKKEHARDINGER in der Mark
Meißen verlief ganz entsprechend der Stärkung des Hauses
WEIMAR in Thüringen.
Wilhelm (III.) von Weimar war mit Oda
vermählt, deren Familie unbekannt ist. Posse hielt sie ohne weiteres
für eine Tochter des Markgrafen
Thietmar von der Lausitz und der Reinhilde von Beichlingen.
Wir wissen weder, ob Thietmar eine Tochter namens Oda hatte,
noch ob er überhaupt mit Reinhilde vermählt war. Oda,
die Gattin
Wilhelmi Turingorum pretoris, heiratete nach dem
Tode Wilhelms
Dedi von Wettin, Sohn des ermordeten Dedi und
der Mathilde,
der Tochter des Markgrafen Ekkehard I. von Meißen. Wilhelm von
Weimar starb 1039. Er hinterließ bei seinem Tode von seiner Gattin
Oda
vier Söhne: Wilhelm,
Otto,
Poppo
und Aribo.
Sein ältester Sohn wurde 1046 nach dem Tode des Markgrafen
Ekkehard II. von Meißen dessen Nachfolger in der Mark Meißen.
Ihm folgte nach seinem Tod sein Bruder Otto.
Die Ermittlung der Verwandtschaft des Hauses WEIMAR
mit anderen Familien wird dadurch erschwert, dass wir weder die Herkunft
der Frauen noch vermutlich alle Kinder kennen. Es sei nur darauf hingewiesen,
dass sich bei den vier Generationen, die wir verfolgten, in dreien der
Name Poppo weitervererbte, den man gerne mit den BABENBERGERN
in Zusammenhang bringen möchte. Einer direkten Abstammung von den
BABENBERGERN steht erschwerend im Wege, dass die WEIMARANER
als Thüringer bezeugt sind, was die BABENBERGER auf keinen
Fall waren. Eine Versippung zwischen beiden ist nicht ausgeschlossen. Es
bleibt ferner zu erwägen, dass sich die Herrschaft des Hauses WEIMAR
im Westgau dicht an das fränkische Gebiet heranschob. In eben diesem
Grenzgebiet zwischen Thüringen und Franken amtierte zu Anfang des
10. Jahrhunderts ein Graf Poppo aus dem Hause BABENBERG,
der nach 922 im Grabfeld bezeugt war. Dieser Graf Poppo verwandte
sich nachweislich zweimal für das Bistum Würzburg, dem er unter
anderem den Zehnten über ostfränkische Gaue verschaffte, so dass
diese Gebiete als seine Einflußsphäre in Betracht kommen. Eine
zweite Urkunde für Würzburg nannte ihn bei seiner Intervention
Poppo venerandus comes. Poppos Grafschaft im Grabfeld und sein Lehnbesitz
in diesem Raum sind demnach gesichert. Es ist nicht ganz ausgeschlossen,
dass
Graf Wilhelm, der nur wenige Jahre später als Poppo
nachweisbar war, in irgendeinem verwandtschaftlichen Verhältnis
zu ihm stand. Sicherheit ist darüber jedoch nicht zu gewinnen. Das
fränkische Geschlecht der POPPONEN-BABENBERGER, das mit den
LIUDOLFINGERN verwandt war, spielte
ebenso wie die thüringischen WEIMARANER eine vermittelnde Rolle
zwischen den unterworfenen Thüringern und dem sächsischen Herrscherhaus.
Auch der Name Aribo, der im WEIMARER Grafenhaus
auftrat, verweist auf Verbindungen außerhalb Thüringens, und
zwar nach Bayern und Steiermark.
Verwandtschaftliche Beziehungen bestanden ebenfalls zum
Hause
HALDENSLEBEN. In der gleichen Generation treten nämlich bei
den Weimarer Grafen als auch bei den Markgrafen von Haldenleben
die Namen Wilhelm und Otto auf. Der Name Otto, der
gleichfalls drei Generationen hindurch bei den Grafen im Grabfeld begegnet,
bringt die Verwandtschaft der BABENBERGER mit dem ottonischen
Herrscherhaus sichtbar zum Ausdruck. Er könnte über eine Versippung
mit ihnen in das
Haus WEIMAR übertragen worden sein.
Markgraf
Wilhelm von Haldensleben fiel 1056 auf einem Zug gegen die Liutizen.
Anläßlich dieser Nachricht erwähnte der Sächsische
Annalist, die beiden Familien seien proxima consanguinitatis linea iungebantur.
Er bekennt jedoch: licet nomina er ordo ipsius consanguinitatis certius
non teneatur. Posse löste das Problem, indem er eine Tochter
Wilhelms
II. Markgraf
Bernhard von der Nordmark zur Gattin gab, was möglich wäre,
aber nicht nachzuweisen ist.
Eine Versippung mit der Gosecker Pfalzgrafenfamilie muß
ebenfalls zustande gekommen sein. Graf Friedrich von Goseck heiratete dem
Chronicon Gozecense zufolge eine domna Agnes, procerum de Wimare filiam.
Sie schenkte ihm die Kinder Adalbert, Dedo, Friedrich und Uta. Generationsmäßig
war sie eine Tochter Wilhelms II. von Weimar, von dem zwar nicht
überliefert ist, dass er überhaupt eine Tochter hinterließ.
Diesem Zeugnis steht der Bericht des Sächsischen Annalisten entgegen,
wonach Friedrich die Tochter des Markgrafen Dedi von Wettin und
der Oda, der Witwe des Grafen Wilhelm III. von Weimar, heiratete.
Dem Bericht des Annalisten ist auf Grund chronologischer Erwägungen
wenig Glauben zu schenken. Die Ehe kann nämlich nicht vor 1040 geschlossen
worden sein, da Wilhelm
erst 1039 starb und außerdem bezeugt
ist, dass die Ehe der Oda mit Dedi ihre zweite war. Der Sohn
der vom Annalisten nicht genannten Tochter aus dieser Ehe hieß Adalbert,
der schon 1045 Erzbischof von Bremen wurde.
Der Eigentumsnachweis des Hauses WEIMAR ist sehr
schwierig. Sein Stammsitz war Weimar, wie mehrfach bezeugt ist.
Man darf wohl annehmen, dass hier das Kerngebiet seines Allods lag,
das sich nicht näher bestimmen läßt. Ein zweites Zentrum
befand sich um Orlamünde, denn ebenso
wie die Grafen Wilhelm "von Weimar" genannt wurden,
nannte sich Otto nach seinem Sitz Orlamünde, das vermutlich
aus väterlichem Erbe stammte. Orlamünde lag im Gau Utisin,
in dem die Familie schon sehr frühzeitig Herrschaftsrechte ausübte,
so dass man auch in diesem Gebiet mit Allod zu rechnen hat. Wahrscheinlich
kam zu dem Eigengut noch Lehnbesitz des Erzstiftes Mainz. Das möchte
man aus der Nachricht schließen, der zufolge Otto von Orlamünde
primus principum Thurugie decimas ex suis in Thuringia possessionibus
dare consenserat. Der Zeitpunkt des Erwerbes und die Lage der Güter
lassen sich nicht ermitteln. Otto setzte sich damit in schroffen
Gegensatz zu seinen Vorfahren, die von HEINRICH
II. pro gente Thuringorum die Abschaffung des Schweinszinses
erwirkten. Die WEIMARANER verlagerten ihre gräflichen Herrschaftsrechte
von ihrer Ausgangsbasis im Nordosten Thüringens von Generation zu
Generation weiter zum Südosten, bis sie schließlich als Markgrafen
von Meißen mächtig in das weit östlich vorgeschobene Kolonialgebiet
vordrangen.