Ruth Schölkopf

"Die sächsischen Grafen 919-1024" Seite 56-61 1957

3. Die Grafen von Weimar

Das Geschlecht der Grafen, das seinen Stammsitz in Weimar hatte und für das Generationen hindurch der Name Wilhelm zum Leitnamen wurde, war nicht etwa nordschwäbischer Herkunft, wie Posse annahm. Widukind bezeichnete die Abstammung eines Grafen Wilhelm mit Thuringi genere, was zu bezweifeln wir keinen Anlaß haben.
Die Anfänge dieses Hauses bleiben im Dunkel. Erst in der Mitte des 10. Jahrhunderts legten sie die Grundlagen ihrer späteren Macht. Ihr Aufkommen war vermutlich erst durch die Machtverlagerung im thüringischen Raum möglich. Solange der Expansionsdrang der LIUDOLFINGER unter Otto dem Erlauchten im Gebiet von Südthüringgau und Eichsfeld geeigneten Boden gefunden hatte, blieb für schwächere Familien kein Raum für eine Entfaltungsmöglichkeit. Erst mit der durch äußere Umstände eingetretenen Schwerpunktverlagerung der LIUDOLFINGER und durch Übernahme des Königsamtes wurde der Weg frei für andere. Zu den Familien, die wahrscheinlich durch die Gunst der LIUDOLFINGER zu Amt und Würden kamen, gehörten auch die Weimarer Grafen, was sich sogar urkundlich beweisen läßt.
Eine Bestätigungsurkunde für das liudolfingische Hauskloster Gandersheim, die OTTO DER GROSSE 947 anfertigen ließ, erwähnte aus dem liudolfingischen Eigenbesitz stammende Eigengüter in Tenstedt, Großen-Erich und Bliederstedt in pago Suthuringia in comitatu, cui tune temporis Otto prefuit, womit Herzog Otto der Erlauchte gemeint war. Eine Bestätigungsurkunde für Gandersheim von 956 bezeugte, dass dieselben Güter gegenwärtig in comitatu Wilhelmi lagen. Daraus geht hervor, dass dem Weimarer Grafenhaus die Stellung der LIUDOLFINGER übertragen wurde, was zu Beginn des 10. Jahrhunderts geschehen sein wird, ohne dass sich dafür ein genauerer Zeitpunkt angeben ließe. Nachweisbar als Grafen in Thüringen sind die WEIMARER erst ab 949.
Graf Wilhelm wurde erstmalig anläßlich einer Schenkung an das Kloster Hersfeld erwähnt, dem die Lehngüter des Grafen in der Mark Gröningen vom König übereignet wurden. Es ist ungewiß, ob dieser Lehnbesitz, der als Königsgut betrachtet wird, aus alt-liudolfingischem Allod stammte oder ob es sich vielmehr um Gut handelte, das HEINRICH, der Sohn Herzogs Otto, aus dem Besitz Burchards und Bardos um 913 konfisziert hatte. Widukinds Angaben machen wahrscheinlich, dass HEINRICH ihren Besitz unter seine Kampfgefährten aufteilte. Graf Wilhelm könnte zu jenen Anhängern HEINRICHS gehört haben, die mit Lehn für ihre Dienste belohnt wurden.
Gestützt wird diese Annahme durch die Tätigkeit des Grafen Wilhelm im Gau Usti, in dem er 958 bezeugt wurde, also in einem Gebiet, in dem vor der kriegerischen Auseinandersetzung um 912 Graf Bardo einen Comitat verwaltet hatte.
Der Nachweis der Tätigkeit des Grafen Wilhelm verdanken wir größtenteils lediglich den zahlreichen Schenkungen der OTTONEN aus ihrem Eigengut, das unter seiner gräflichen Amtsgewalt stand, an Klöster. So verwaltete Graf Wilhelm das Gut in Liebenstedt und Oßmannstedt, das Quedlinburg geschenkt wurde. Graf Wilhelm war außerdem eine Grafschaft im Altgau zugefallen. Es ist jedoch ungewiß, ob er Nachfolger der Grafen Meinwerk und Siegfried wurde, die hier eine Generation vor ihm amtierten, oder ob es sich um eine andere Grafschaft handelte. Es wäre möglich, dass es Wilhelm auf Kosten anderer Grafen gelang, seinen Amtsbereich allmählich zu erweitern. Ferner verfügte Wilhelm über eine Grafschaft im Helmegau, die durch die Orte Breitungen und Bösenrode lokalisiert werden kann, die als Lehnbesitz Hodos 961 dem Moritzkloster in Magdeburg geschenkt wurden.
Es besteht somit nach allem kein Zweifel, dass das Haus WEIMAR vom König sehr begünstigt wurde. Darum ist es um so verwunderlicher, Wilhelm 953 in Gemeinschaft mit den Verschwörern um Liudolf zu finden. Graf Wilhelm bezahlte zwar seine Teilnahme mit der Verbannung unter Aufsicht Herzog Heinrichs von Bayern, aber sie kann nicht von allzu langer Dauer gewesen sein, da schon 956 zwei Diplome seinen Namen führten.
Von einer Teilnahme Wilhelms an Feldzügen ist nichts bekannt. Er starb am 16. April 963.
In den Folgejahren amtierte im gleichen Amtsbereich wiederum ein Graf Wilhelm, den wir wohl als seinen Sohn betrachten können. Der Gandersheimer Klosterbesitz, der vorher im Comitat seines Vaters lag, befindet sich nun in seiner Grafschaft. Wilhelm verfügte ebenfalls über Grafenrechte im Helmegau, aus dem die königlichen Höfe Wallhausen und Berga dem Nonnenkloster zu Quedlinburg zufielen. Außerdem wurde aus Thüringen die civitas nostre proprietatis Riede, die Wilhelm unterstanden, zugunsten Magdeburgs eximiert. Eine Tauschurkunde für Fulda bestätigte, dass die Orte Keula, Urbach und Berchtelrode (wüst im Altgau) in den Comitaten der Grafen Wigger und Wilhelm lagen.
Nicht ausdrücklich bezeugt war sein Vater im Visichgau, aus dem das königliche Gut Vogelsberg an das liudolfingische Kloster Nordhausen vergabt wurde. Da sich dieser Gau im Gebiet von Weimar erstreckte, darf man wohl annehmen, dass er auch hier die Nachfolge seines Vaters angetreten hatte und es sich somit um keine Vergrößerung seines Amtsbereiches handelte.
Graf Wilhelm von Weimar war auch mit dem Grafen Wilhelm identisch, aus dessen Comitat der Ort Roßla an das Kloster Würzburg vergabt wurde.
Trotz dieser sichtbaren Begünstigungen seiner Familie durch die OTTONEN hielt ihnen der jüngere Graf Wilhelm ebensowenig die Treue wie sein Vater. 984 trat er offen auf die Seite Herzog Heinrichs von Bayern gegen die Herrschaftsansprüche des jungen Königs OTTO III. Er stand mit dieser Parteinahme in Sachsen und Thüringen vereinzelt, was die Belagerung Weimars durch die Königstreuen zeigt. Die Folgen seiner Untreue waren nicht einschneidend. Seine Amtsstellung wurde ihm - wenn überhaupt - höchstens kurzfristig aberkannt. Schon 985 ist er wieder urkundlich als Graf belegbar.
Bei der Vorwahl zur Königswahl von 1002 schloß er sich wiederum der Anhängerschaft Heinrichs von Bayern an. Hierfür gab kaum eine nachbarliche Fehde mit den EKKEHARDINGERN den Ausschlag. Thietmar berichtet nämlich, dass Wilhelms gleichnamiger Sohn zwei Vasallen der EKKEHARDINGER erschlug, die daraufhin unter der Führung Hermanns die Burg Weimar belagerten. Der Belagerungszustand wurde vorzeitig durch die Ermordung Ekkehards I. von Meißen abgebrochen.
Die Gegnerschaft der beiden Häuser war tiefer begründet. Ihre Interessengebiete überkreuzten sich mannigfach in Thüringen, wo sie sich als die beiden stärksten Pole rivalisierend gegenüberstanden. Keine andere Familie konnte hier mit ihnen konkurrieren. Thietmar brachte das klar zum Ausdruck, als er den älteren Grafen Wilhelm, den er senectute ac omni bonitate proficuus kennzeichnet, nun nach der Ermordung Ekkehards I. von Meißen Wilhelmus Turingorum tunc potentissimus nannte. Die Vita Heinrici sagt dasselbe: Wilhelmus princeps Toringorum.
Graf Wilhelm starb im hohen Alter kurz nach dem Regierungsantritt HEINRICHS II., den er noch als König bei seinem Umritt empfing, am 24. Dezember 1003, zu welchem Datum in den Annales Necrol. Fuld. der Tod eines Wilhelmus comes Wimariensis verzeichnet steht.
Der verstorbene Graf Wilhelm hatte einen Bruder Poppo, der ihm vermutlich im Tod vorausging. Poppo war Kaplan bei OTTO DEM GROSSEN, was wiederum ein Zeichen für die guten Beziehungen der WEIMARANER zum Königshaus ist. Der Sächsische Annalist (a. 965) bezeugte sie als duo fratres de loco, qui Wimmeri dicitur, in Thuringia Wilhelmus comes et Poppo, ipsius (OTTONIS I.) capellanus. Er charakterisierte Poppo als venerabilis sacerdos, quam iuste et sancte vixerit, Deus in fine ipsius declaravit. Das Todesjahr Poppos läßt sich nicht ermitteln.
Nachfolger des Grafen Wilhelm (+ 1003) wurde sein schon erwähnter Sohn Wilhelm (III.). Er amtierte im gleichen Gebiet wie seine Vorfahren, nur dass er außerdem noch nachweisbar Grafenrechte im Eichsfeld wahrnahm, in dem weder sein Vater noch sein Großvater urkundlich anzutreffen waren. Das schließt jedoch nicht aus, dass sie hier schon Grafenrechte wahrgenommen hatten. Die Grafschaft im Eichsfeld lag im Gebiet von Geisleben (Kr. Heiligenstadt), das HEINRICH II. dem Kollegiatstift in Heiligenstadt schenkte. Er ist auch in Thüringen selber anläßlich der Vergabung von Sulza (Kr. Nordhausen) an Bamberg bezeugt. Eine weitere Urkunde erwähnte seine Grafenrechte über die Dorfmark Lupnitz in Thüringen, die ex consensu et voluntate. Wilhelmi comitis et fratris Popponis dem Kloster Fulda zugesichert wurde. Noch einmal trat er zusammen mit seinem Bruder Poppo urkundlich auf, als der König das ihm von den beiden Brüdern zugebrachte Gut in Königswinter einem Nonnenkloster zu Bonn weiterschenkte. Die Anführung der beiden Brüder schließt jeden Zweifel aus, dass es sich bei dem weit entlegenen Besitz um WEIMARANER handelte. Die Herkunft des Gutes entzieht sich unseres Nachweises. Möglicherweise wurde es durch eine Frau zugebracht (spätestens käme hierfür die Gattin ihres Vaters in Betracht, die aber unbekannt ist); denn die Brüder besitzen das Gut zur gesamten Hand. Welche Stellung der erwähnte Poppo einnahm - ob Graf oder Kleriker - läßt sich nicht mit Sicherheit sagen. Er wurde im Gegensatz zu seinem Bruder ohne jeden Titel genannt. Ein Zeugnis für eine Grafschaft Poppos liegt nicht vor.
Wilhelm stand in bestem Einvernehmen mit dem König. Das geht daraus hervor, dass er 1014 den Auftrag erhielt, zusammen mit Markgraf Bernhard von der Nordmark und dem Grafen Guncelin Werner von Walbeck wegen des begangenen Brautraubes vor Gericht zu laden. Er wurde als einziger von Werner nicht ungnädig empfangen, was für freundschaftliche Beziehungen des Hauses WEIMAR zu den WALBECKERN spricht. Möglicherweise hatten sie sich in gemeinsamer Gegnerschaft gegen die EKKEHARDINGER zusammengeschlossen.
Graf Wilhelm übernahm gleichfalls von Zeit zu Zeit die Wachtaufsicht über die Burg Meißen, wie zum Beispiel 1015.
Vermutlich handelte es sich 1017 um einen Streit zwischen Wilhelm von Weimar und Gebhard von Querfurt, den der König zu Allstedt schlichtete. Holtzmann sah in den beiden genannten Grafen Brüder aus dem Hause QUERFURT, was zweifelhaft bleibt, da sie Thietmar nicht contraftres nannte, zumal er dies selten versäumte, wenn  es sich um leibliche Brüder handelte.
Unter Wilhelm erreichte die Machtstellung des Hauses WEIMAR innerhalb des thüringischen Raumes ihren Höhepunkt. Der Sächsische Annalist (a. 1056) bezeichnet ihn als magnus Wilhelmus de Wimmare. Das ist eine Auszeichnung, die er sehr selten einem Grafen zukommen ließ und die somit ihren Wert behält.
Die unerläßliche Bedingung für diesen Aufstieg war die starke Begünstigung durch das Königshaus selber, dazu trat als nicht gering zu veranschlagender Faktor das langsame Hineinwachsen der EKKEHARDINGER - ihrer stärksten Konkurrenten im thüringischen Raum - in das Markengebiet als Folge ihrer Machtverlagerung. Die Vergrößerung der Herrschaftsstellung der EKKEHARDINGER in der Mark Meißen verlief ganz entsprechend der Stärkung des Hauses WEIMAR in Thüringen.
Wilhelm (III.) von Weimar war mit Oda vermählt, deren Familie unbekannt ist. Posse hielt sie ohne weiteres für eine Tochter des Markgrafen Thietmar von der Lausitz und der Reinhilde von Beichlingen. Wir wissen weder, ob Thietmar eine Tochter namens Oda hatte, noch ob er überhaupt mit Reinhilde vermählt war. Oda, die Gattin Wilhelmi Turingorum pretoris, heiratete nach dem Tode Wilhelms Dedi von Wettin, Sohn des ermordeten Dedi und der Mathilde, der Tochter des Markgrafen Ekkehard I. von Meißen. Wilhelm von Weimar starb 1039. Er hinterließ bei seinem Tode von seiner Gattin Oda vier Söhne: Wilhelm, Otto, Poppo und Aribo. Sein ältester Sohn wurde 1046 nach dem Tode des Markgrafen Ekkehard II. von Meißen dessen Nachfolger in der Mark Meißen. Ihm folgte nach seinem Tod sein Bruder Otto.
Die Ermittlung der Verwandtschaft des Hauses WEIMAR mit anderen Familien wird dadurch erschwert, dass wir weder die Herkunft der Frauen noch vermutlich alle Kinder kennen. Es sei nur darauf hingewiesen, dass sich bei den vier Generationen, die wir verfolgten, in dreien der Name Poppo weitervererbte, den man gerne mit den BABENBERGERN in Zusammenhang bringen möchte. Einer direkten Abstammung von den BABENBERGERN steht erschwerend im Wege, dass die WEIMARANER als Thüringer bezeugt sind, was die BABENBERGER auf keinen Fall waren. Eine Versippung zwischen beiden ist nicht ausgeschlossen. Es bleibt ferner zu erwägen, dass sich die Herrschaft des Hauses WEIMAR im Westgau dicht an das fränkische Gebiet heranschob. In eben diesem Grenzgebiet zwischen Thüringen und Franken amtierte zu Anfang des 10. Jahrhunderts ein Graf Poppo aus dem Hause BABENBERG, der nach 922 im Grabfeld bezeugt war. Dieser Graf Poppo verwandte sich nachweislich zweimal für das Bistum Würzburg, dem er unter anderem den Zehnten über ostfränkische Gaue verschaffte, so dass diese Gebiete als seine Einflußsphäre in Betracht kommen. Eine zweite Urkunde für Würzburg nannte ihn bei seiner Intervention Poppo venerandus comes. Poppos Grafschaft im Grabfeld und sein Lehnbesitz in diesem Raum sind demnach gesichert. Es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass Graf Wilhelm, der nur wenige Jahre später als Poppo nachweisbar war, in irgendeinem verwandtschaftlichen Verhältnis zu ihm stand. Sicherheit ist darüber jedoch nicht zu gewinnen. Das fränkische Geschlecht der POPPONEN-BABENBERGER, das mit den LIUDOLFINGERN verwandt war, spielte ebenso wie die thüringischen WEIMARANER eine vermittelnde Rolle zwischen den unterworfenen Thüringern und dem sächsischen Herrscherhaus.
Auch der Name Aribo, der im WEIMARER Grafenhaus auftrat, verweist auf Verbindungen außerhalb Thüringens, und zwar nach Bayern und Steiermark.
Verwandtschaftliche Beziehungen bestanden ebenfalls zum Hause HALDENSLEBEN. In der gleichen Generation treten nämlich bei den Weimarer Grafen als auch bei den Markgrafen von Haldenleben die Namen Wilhelm und Otto auf. Der Name Otto, der gleichfalls drei Generationen hindurch bei den Grafen im Grabfeld begegnet, bringt die Verwandtschaft der BABENBERGER mit dem ottonischen Herrscherhaus sichtbar zum Ausdruck. Er könnte über eine Versippung mit ihnen in das Haus WEIMAR übertragen worden sein.
Markgraf Wilhelm von Haldensleben fiel 1056 auf einem Zug gegen die Liutizen. Anläßlich dieser Nachricht erwähnte der Sächsische Annalist, die beiden Familien seien proxima consanguinitatis linea iungebantur. Er bekennt jedoch: licet nomina er ordo ipsius consanguinitatis certius non teneatur. Posse löste das Problem, indem er eine Tochter Wilhelms II. Markgraf Bernhard von der Nordmark zur Gattin gab, was möglich wäre, aber nicht nachzuweisen ist.
Eine Versippung mit der Gosecker Pfalzgrafenfamilie muß ebenfalls zustande gekommen sein. Graf Friedrich von Goseck heiratete dem Chronicon Gozecense zufolge eine domna Agnes, procerum de Wimare filiam. Sie schenkte ihm die Kinder Adalbert, Dedo, Friedrich und Uta. Generationsmäßig war sie eine Tochter Wilhelms II. von Weimar, von dem zwar nicht überliefert ist, dass er überhaupt eine Tochter hinterließ. Diesem Zeugnis steht der Bericht des Sächsischen Annalisten entgegen, wonach Friedrich die Tochter des Markgrafen Dedi von Wettin und der Oda, der Witwe des Grafen Wilhelm III. von Weimar, heiratete. Dem Bericht des Annalisten ist auf Grund chronologischer Erwägungen wenig Glauben zu schenken. Die Ehe kann nämlich nicht vor 1040 geschlossen worden sein, da Wilhelm erst 1039 starb und außerdem bezeugt ist, dass die Ehe der Oda mit Dedi ihre zweite war. Der Sohn der vom Annalisten nicht genannten Tochter aus dieser Ehe hieß Adalbert, der schon 1045 Erzbischof von Bremen wurde.
Der Eigentumsnachweis des Hauses WEIMAR ist sehr schwierig. Sein Stammsitz war Weimar, wie mehrfach bezeugt ist. Man darf wohl annehmen, dass hier das Kerngebiet seines Allods  lag, das sich nicht näher bestimmen läßt. Ein zweites Zentrum befand sich um Orlamünde, denn ebenso wie die Grafen Wilhelm "von Weimar" genannt wurden, nannte sich Otto nach seinem Sitz Orlamünde, das vermutlich aus väterlichem Erbe stammte. Orlamünde lag im Gau Utisin, in dem die Familie schon sehr frühzeitig Herrschaftsrechte ausübte, so dass man auch in diesem Gebiet mit Allod zu rechnen hat. Wahrscheinlich kam zu dem Eigengut noch Lehnbesitz des Erzstiftes Mainz. Das möchte man aus der Nachricht schließen, der zufolge Otto von Orlamünde primus principum Thurugie decimas ex suis in Thuringia possessionibus dare consenserat. Der Zeitpunkt des Erwerbes und die Lage der Güter lassen sich nicht ermitteln. Otto setzte sich damit in schroffen Gegensatz zu seinen Vorfahren, die von HEINRICH II. pro gente Thuringorum die Abschaffung des Schweinszinses erwirkten. Die WEIMARANER verlagerten ihre gräflichen Herrschaftsrechte von ihrer Ausgangsbasis im Nordosten Thüringens von Generation zu Generation weiter zum Südosten, bis sie schließlich als Markgrafen von Meißen mächtig in das weit östlich vorgeschobene Kolonialgebiet vordrangen.