Die Herrschaften der beiden Linien Schwarzburg
und Käfernburg bei der Teilung von 1221/22 lassen sich nur
nach den späteren Rechtsverhältnissen erschließen, wobei
jedoch die Zugehörigkeit der jeweils namengebenden Stammburg feststeht
[320 Vgl. dazu Herrmann (wie Anm. 57) Seite 19ff. Es wäre dringend
erforderlich, die ortsgeschichtliche Forschung zu einer grundlegenden neuen
Untersuchung zu bewegen.]. Da die Stadt Königsee später immer
mit der Schwarzburg verbunden war, wird dieser Zusammenhang schon im frühen
13. Jahrhundert angesetzt. Das Amt Gehren wird ebenso wie die Blankenburg
als zu Schwarzburg betrachtet. In Blankenburg, dessen Burg auch unter den
Namen Greifenstein bekannt ist [321 Vgl. Lundgreen (wie Anm. 177)
Seite 422.], hat angeblich schon der 1184 verunglückte
Heinrich
I. von Schwarzburg Brakteaten prägen lassen. Doch wird auch
behauptet, Blankenburg wäre zusammen mit Schwarza, Pößneck,
Könitz und Leutenberg 1208 bei der Verpfändung von Saalfeld und
Ranis durch
OTTO
IV. an das Haus
SCHWARZBURG gekommen [322 Devrient (wie Anm. 57( Seite 7f.].
Dies war 1208 an die Brüder Heinrich
II. von Schwarzburg und
Günther
III. von Käfernburg gemeinsam vorgenommen worden, doch befand
sich Saalfeld mit seinem Zubehör bereits
in der Mitte des 13. Jahrhunderts allein im Besitz der Linie Schwarzburg,
was wohl eine Folge der Besitzteilung um 1221/22 war. Ehrenstein ist erst
1346 nachweisbar im Besitz der Schwarzburger Linie gewesen, Remda
noch später [323
Herrmann (wie Anm. 57) Seite 19.], doch besteht
auch hier diese Möglichkeit, daß sie bereits im frühen
13. Jahrhundert an diese Linie gekommen sind. Der Besitz der Linie reichte
bis nach Stadtilm, das unter den beiden Linien geteilt wurde [324 Vgl.
ebendort Seite 20 Anm. 4.]. Über das zwischen Schwarzburg und Stadtilm
gelegene Kloster Paulinzella war der Graf von Schwarzburg seit der
Gründung Schirmvogt [325 Lundgreen (wie Anm. 177) Seite 428.].
Über das Familienkloster Georgenthal haben anscheinend beide
Linien mitverfügt. Kranichfeld ist 1223 als Lehen des Erzbischofs
von Mainz nachgewiesen, doch hat ihm es wohl schon früher den SCHWARZBURGERN
als Lehen gehört. Die Linie Schwarzburg herrschte somit im
13. Jahrhundert schon über ein fast geschlossenes Territorium, das
vom Rennsteig herab über die Flußgebiete der Gera bis nahe an
Erfurt, der Ilm und bis Kranichfeld, der Schwarza von der Quelle bis zur
Mündung und vom Kamm des Frankenwalds über die Loquitz und die
Saale bis nahe Neustadt an der Orla und Uhlstädt an der Saale reichte
[326 Devrient (wie Anm. 57) Seite 9.].
Die Linie Käfernburg erhielt die gleichnamige
Burg als Zentrum. Dazu gehörte Ilmenau, Wachsenburg, Liebenstein und
Schwarzwalde. Der Hausbesitz an der Unstrut scheint mit der anderen Hälfte
von Stadtilm dieser Linie zugefallen zu sein. Zusammenfassend läßt
sich feststellen, daß die Linie Schwarzburg überwiegend
im Besitz der Reichslehen des Gesamthauses war, während die Linie
Käfernburg mahr als das Allod des Hauses übernommen hatte.
Ein Blick auf die weitere spätmittelalterliche Geschichte
des Gesamthauses soll dessen Entwicklung verdeutlichen [327 Soweit
nicht der vorliegende Band neue Grundlagen für die Erforschung des
Hauses schafft, ist es als ein wichtiges Desiderat der Forschung zu betrachten,
diese in Zukunft zu schaffen. Bis auf die Aufsätze von Hans Eberhard
ist Geschichte des Hauses SCHWARZBURG wegen der Arbeiten von Apfelstedt
(wie Anm. 1) und Vater (wie Anm. 1) für die Zeit bis 1500 noch
immer nicht vollständig untersucht.]. Graf
Günther III. von Käfernburg ist nach seinem Ende 1221/Anfang
1222 erfolgten Ableben durch die endgültige Teilung der Herrschaft
des Gesamthauses zwischen seinem Bruder Heinrich II. von Schwarzburg
und seinen Söhnen
Günther
IV. und Albrecht
zum
Stammvater der Linie Käfernburg geworden. Diese
blieb aber nur wenige Jahre ungeteilt, da die beiden Brüder
Günther
IV. und Albrecht angeblich schon bald nach 1227 ihren Besitz
teilten. Grundlage für diese Meinung ist, daß Graf Albrecht,
der sich nach seiner ersten Erwähnung zusammen mit seinem Bruder Graf
Günther IV. immer als Graf von Käfernburg bezeichnet
hatte [328 Nach Werneburg (wie Anm. 1) Seite 24, wurde er zuerst
1216 erwähnt, dagegen nennen Apfelstedt (wie Anm. 1) Seite 3; Vater
(wie Anm. 1) Stammtafel, und Thüringische Geschichte (wie Anm. 1)
Seite 149, das Jahr 1217 und Dobenecker (wie Anm. 103) Seite 340 Nr. 1780
sogar erst das Jahr 1219.], seit 1228 den Namen eines Grafen von Wiehe
führte [329 Werneburg (wie Anm. 1) Seite 24 und Seite 28f.;
vgl. dazu auch Dobenecker (wie Anm. 202) Seite 38 Nr. 196/197; Seite 40f.
Nr. 212; Seite 55 Nr. 283; Seite 64 Nr. 334 und 336; Seite 92 Nr. 495;
Seite 109 Nr. 618.], den er ab 1237 in den eines Grafen von Rabenswald
änderte. Doch trat er auch später noch unter den Namen eines
Grafen
von Käfernburg [330 Dobenecker (wie Anm. 202) Seite 186
Nr. 1122 (1243), Seite 197 Nr. 1202 (1244). Dazu ist auch auf ebendort
Seite 64 Nr. 336 hinzuweisen, nach der Albert 1233 als
Graf von
Wiehe noch sein Siegel mit der Unterschrift: Albertus comes de Kevernberc,
benützte. Nach ebendort Seite 109 Nr. 618 (1236 Juni 30) bzw. Seite
121 Nr. 698 (1237 November 23) erstmals als Graf von Rabenswald
genannt. Werneburg (wie Anm. 1) Seite 29, datiert die letzte Erwähnung
als Graf von Wiehe 1233. Er legt dann in die Jahre bis 1237 den
Bau der Burg und den Unzug dorthin. Wie sich aus den späteren Erwähnungen
zeigt, stimmt dieses so nicht.] und von Wiehe [331 Ebenda
Seite 276 Nr. 1728 (1249) und Seite 337 Nr. 2131 (1253).] auf. Der Besitz
der von ihm begründeten Linie des Gesamthauses lag gegen Eckartsberga
zu und umfaßte neben Wiehe mit Burg und Stadt, Bucha, Memleben mit
Kloster und Dorf, Hohendorf, Wolmirstedt, Wenigenruda an der Laz, Germbach
und Neusaz [332 Werneburg (wie Anm. 1) Seite 28.]. Graf Albrecht
von Rabenswald ist zuletzt am 27. Juli 1255 erwähnt [333 Dobenecker
(wie Anm. 202) Seite 375f Nr. 2373.] und wohl bald darauf verstorben. Schon
1250 tätigte er ein Rechtsgeschäft mit Zustimmung seiner Söhne,
die somit spätestens um 1230/35 geboren sein müssen. Es handelte
sich nach den späteren Erwähnungen um mindestens vier Söhne:
Albrecht, Friedrich,
Günther und Berthold
sowie eine Tochter Gisela,
die mit Burggraf Burchard von Magdeburg verheiratet war [334 Vgl.
Werneburg (wie Anm. 1) Seite 29f.; Vater (wie Anm. 1) Stammtafel; Angaben
bei Dobenecker. Zu Gisela vgl. Regesta diplomatica epistolaria Historia
Thuringiae, bearbeitet von Otto Dobenecker, Band 4, Jena 1939, Seite 136
Nr. 937, Seite 220 Nr. 1546. Lötzke (wie Anm. 147) Seite 134.]. Albrecht
und
Günther sind kinderlos und wohl auch unverheiratet gestorben.
Dagegen war Friedrich noch zu Beginn des 14. Jahrhunderts am Leben.
Mit ihm soll 1311 die Familie in Thüringen erloschen sein.
Der Besitz ist durch seine Tochter Mechthild an die Grafen
von Orlamünde
gefallen [335 Vgl. dazu Vater (wie Anm.
1) Stammtafel.]. Der vierte Sohn Berthold hat 1277 mit der Gräfin
Willibirg von Helfenstein aus der bekannten schwäbischen Adelsfamilie
aus dem Raum Ulm-Blaubeuren-Geislingen die Erbin der Herrschaft Hardegg
in Nieder-Österreich aus deren ersten Ehe geheiratet [336 Vgl.
Vater (wie Anm. 1) Stammtafel; von Stälin, Chr. F.: Wirtenbergische
Geschichte, Band 3, Stuttgart 1856, Seite 663f. Nach dem dortigen Hinweis
starb Berthold 1312, seine Ehefrau 1314. Nach Lötzke (wie Anm.
147) Seite 149ff., hatte er keine Kinder, sondern sein Neffe, Sohn der
oben genannten Gisela, beerbte ihn.]. Der Zweig Wiehe-Rabenswald
der
Linie Käfernburg
erlosch somit schon zu Beginn des 14. Jahrhunderts.
Graf Günther IV. von Käfernburg soll
mit seinem Bruder Albrecht das ihnen überkommene Erbe schon
bald nach 1227 geteilt haben. Dadurch ist dann die eigentliche Herrschaft
Käfernburg entstanden. Graf Günther IV. dürfte nach
den ihm verbliebenen Herschaftsanteil der ältere Bruder gewesen sein.
Wie schon in den Generationen davor, ist auch er erstmals gemeinsam mit
seinem Bruder Albrecht
erwähnt worden [337 Werneburg
(wie Anm. 1) Seite 24, nennt das Jahr 1216; Vater (wie Anm. 1) Stammtafel,
und Apfelfeldt (wie Anm. 1) Seite 3, nennen das Jahr 1217; Dobenecker (wie
Anm. 103) Seite 340f. Nr. 1870 sogar erst das Jahr 1219.]. Er ist nach
dieser ersten Erwähnung spätestens um oder kurz nach 1200 geboren
worden. Er hat sich in den Auseinandersetzungen zwischen
staufischer und päpstlicher Partei für erstere in
Thüringen und Sachsen stark gemacht. So hat er [338 Dobenecker
(wie Anm. 202) Seite 215 Nr. 1327. Papst
Innocenz IV. beschuldigt
Graf Günther.] oder nach anderer
Überlieferung sein Sohn
Berthold [339 Cronica S. Petri
Erfordensis moderna (wie Anm. 100) Seite 396; Cronica Reinhardsbrunnensis
(wie Anm. 100) Seite 618.], Bischof Heinrich von Bamberg auf seiner Reise
zu Landgraf
Heinrich Raspe von Thüringen
gefangengesetzt. Der Bischof
kam erst nach einiger Zeit frei, und der große Brand, der am 5. April
1246 die Käfernburg heimsuchte und unbewohnbar machte, wurde als Gottes
Vergeltung empfunden. Der von
Graf Günther maßgeblich
vertretene Adelskreis versuchte Anfang 1247 auch bei der Doppelwahl des
Hildesheimer Bischofs den ihnen genehmen Kandidaten durchzusetzen [340
Angedeutet
bei Dobenecker (wie Anm. 202) Seite 242 Nr. 1507.]. Auch in den Fehden
um das Erbe der Landgrafen von Thüringen hat er sich mit seiner Familie
eingemischt, wobei er Partei für Herzogin
Sophie von Brabant und ihren Sohn Heinrich
gegen Markgraf
Heinrich von Meißen nahm, doch mußte er sich mit seinem
Sohn Berthold 1249 diesem unterwerfen [341 Ebenda Seite 274
Nr. 1721.]. Nachdem
Graf Berthold von Käfernburg schon 1245
als weithin selbständig handelnd auftrat, dürfte derselbe spätestens
1225/1230 geboren worden sein. Sein Vater Günther war mit einer
aus unbekannter Familie stammenden Mechthild verheiratet [342
Ebenda Seite 361f. Nr. 1254.], die ihm, neben dem Sohn Berthold,
den zweiten Sohn Günther
schenkte, der erstmals 1252 urkundlich
erwähnt ist und damit jünger als Graf Berthold gewesen
sein muß [343 Vgl. dazu ebendort Seite 328 Nr. 2081 in Verbindung
mit Seite 361f. Nr. 2282 und Seite 373 Nr. 2359.]. Graf Berthold von
Käfernburg ist vermutlich bald nach seiner letzten Erwähnung
1249 - wohl noch vor seinem Vater - verstorben und hat anscheinend aus
der Ehe mit einer unbekannten Frau eine Tochter hinterlassen, die 1269
mit Rudolf Schenk von Vargula verheiratet war und demnach spätestens
um 1255/1257 geboren worden war [344 Dobenecker (wie Anm. 334) Seite
61 Nr. 404.]. Sie dürfte aber wohl etwas älter gewesen sein.
Der jüngere Bruder
Graf Bertholds, Günther
VI., hat die Familie im Mannesstamm fortgesetzt. Er war mit einer
Mechthild vermählt, deren Herkunft ebenfalls unbekannt ist
[345 Ebenda Seite 346 Nr. 2420 (1285) Seite 348 Nr. 2439 (1285).].
Er war 1252 erstmals urkundlich erwähnt worden und wurde 1259 als
Günther der Jüngere neben seinem noch lebenden Vater und
seinen beiden Söhnen Günther
VII. dem Älteren und Günther VIII. der Jüngere
genannt [346 Dobenecker (wie Anm. 202) Seite 426 Nr. 2713.].
Diese beiden Söhne sind nach ihrem ersten Auftreten spätestens
um 1245/46 geboren worden.
Es ist schwierig, die jeweils letzten Erwähnungen
der Grafen Günther IV. und seines Sohnes GüntherVI.
festzulegen. Die in der Literatur genannten Jahre 1259 bzw. 1269 erscheinen
nicht unbedingt als richtig [347 Apfelstedt (wie Anm. 1) Seite 3;
Vater (wie Anm. 1) Stammtafel; bei Werneburg (wie Anm. 1) Stammtafel; bei
Werneburg (wie Anm. 1) Seite 25, ist alles noch mehr verschoben. Thüringische
Geschichte (wie Anm. 1) Seite 149, übernimmt die Daten unkritisch.].
Nach diesen Jahren wiederholt allein als Zeugen oder sonstwie in den Urkunden
erwähnte Graf Günther von Käfernburg
können
sowohl mit dem vater als auch mit dem Sohn identifiziert werden, denn das
von ihnen erreichte Lebensalter läßt diese Möglichkkeit
zu. Da 1264 dieser allein auftretende Graf Günther von Käfernburg
als Vetter Günthers von Schwarzburg siegelt [348 Dobenecker
(wie Anm. 202) Seite 510 Nr. 3247.], dürfte dieser nicht näher
bezeichnete Günther von Käfernburg mit Graf Günther
IV. identifiziert werden, der angeblich schon 1259 verstorben sein
soll [349 Ebenda Seite 463 Nr. 2948 (1261), Seite 506 Nr. 3214 (1264),
Seite 520 Nr. 3305 (1265), Seite 554 Nr. 3543 (1266).]. Dabei ist zu vermuten,
daß die zwischen 1266 und 1272 feststellbare Lücke im Auftreten
einzelner Grafen Günther das Lebensende
Günthers IV.
auf 1266 oder bald darauf festlegt.
Graf Günther VI., der Ehemann der noch 1285
lebenden Mechthild und Vater der beiden ebenfalls Günther
heißenden Söhne (Günther [VII.] der Ältere
und [VIII.] der Jüngere), dürfte mit dem der Überlieferung
nach in den Orden der Mitbrüder eintretenden Grafen Günther
identisch sein [350
Dobenecker (wie Anm. 334) Seite 346 Nr. 2420 bzw. Seite
348 Nr. 2439 (1285); ferner Dobenecker (wie Anm. 202) Seite 426 Nr. 2713.].
Auch wenn die Quelle an dieser Stelle bei der Darstellung der einzelnen
Generationen im Hause SCHWARZBURG Mängel aufweist, wird
dort ein "Guntherus, qui intravit ordinem fratrum Minorum"
[351 Cronica Reinhardsbrunnensis (wie Anm. 100) Seite 537.] als
Bruder des Grafen Berthold genannt, der den Bischof von Bamberg
auf der Käfernburg gefangensetzte. Tatsächlich wird 1266 in einer
Urkunde des Grafen Günther für Kloster Ichtershausen ein
Bruder
Günther von Käfernburg als Zeuge aufgeführt [352
Dobenecker
(wie Anm. 202) Seite 552 Nr. 3528.]. Hier dürften der Vater und der
in den Orden der Minderbrüder eingetretene Sohn nebeneinander erwähnt
sein. Der Ordenseintritt ist nach dem 31. März 1259 erfolgt [353
Ebenda Seite 426 Nr. 2713.]. Die gemeinsam 1265 auftretenden
Grafen
Günther von Käfernburg dürften bereits die beiden gleichnamigen
Brüder sein [354 Ebenda Seite 517 Nr. 1265.]. Diese haben 1273
mit dem Abt von Hersfeld einen Vertrag über ihre Rechte an Arnstadt
geschlossen, doch blieben auch dadurch weitere Auseinandersetzungen nicht
aus [355 Thüringische Geschichte (wie Anm. 1) Seite 149; Dobenecker
(wie Anm. 334) Seite 127f Nr. 882.].
Günther (VII.)
der
Ältere und Günther (VIII.) der Jüngere
von Käfernburg haben ihre Herrschaft angeblich 1280 in die ältere
und die jüngere Linie Käfernburg geteilt [356 Thüringische
Geschichte (wie Anm. 1) Seite 149; Apfelstedt (wie Anm. 1) Seite 3.]. Dabei
hat ersterer den Hauptteil der alten Grafschaft Käfernburg und letzterer
die halbe Herrschaft Arnstadt, Stadtilm und die Burg Wachsenburg erhalten.
Da die jüngere Linie Käfernburg bereits 1302 mit
dem Tode ihres Stifters im Mannesstamm erlosch, ging ihr Besitz auf
die beiden Erbtöchter Adelheid, vermählt mit Graf Otto
VI. von Orlamünde, und Irmgard, vermählt mit Graf
Heinrich von Honstein, über. Ein Teil dieses Besitzes kam durch Kauf
an die Linie Schwarzburg-Blankenburg [357 Vgl. dazu Thüringische
Geschichte (wie Anm. 1) Seite 149. Zur Klärung der Einzelheiten sind
hier noch regional- und ortsgeschichtliche Forschung erforderlich.].
Die ältere Linie Käfernburg konnte sich
über vier weitere Generationen halten. Sie erlosch mit Günther
XV. 1385, der einen Teil seiner Herrschaft an die Vettern von
der Linie Schwarzburg-Blankenburg verkaufte und den Rest von den
WETTINERN
zu Lehen nahm, von denen die Güter 1446 als Pfand, 1467 als Lehen
ebenfalls an die Linie Schwarzburg-Blankenburg gelangten [358
Thüringische
Geschichte (wie Anm. 1) Seite 149.].
Nach dem Tode Graf Heinrichs II. von Schwarzburg 1236
begann sich auch diese Linie zu teilen. Von den drei Söhnen Heinrichs
II. war Albrecht Domherr in Magdeburg geworden [359 Vgl.
dazu oben.]. Damit fiel das väterliche Erbe an die beiden Brüder
Heinrich
III. und Günther V. Beide sind relativ spät erwähnt
worden. Heinrich III. trat erstmals 1219 zusammen mit seinem Vater
auf [360 Dobenecker (wie Anm. 103) Seite 340f. Nr. 1870.]. Er ist
demnach spätestens zu Beginn des 13. Jahrhunderts geboren worden.
Obwohl man eigentlich ein früheres Geburtsdatum annehmen könnte,
spricht die für 1224 überlieferte Aufnahme von dreien seiner
Schwestern in das Kloster Paulinzella [361 Ebenda Seite 391 Nr.
2185.] für eine spätere Geburt der Kinder Heinrichs II.
und damit auch für eine zeit- und standesuntypisch späte Eheschließung
desselben. Heinrich III. ist immer nur als Graf von Schwarzburg
erwähnt. Er hat Gräfin Sophie von Honstein geheiratet,
die ihrem Ehemann umfangreiche Güter mit in die Ehe gebracht hat.
Aus dieser Ehe ist neben den angeblich beiden frühverstorbenen Söhnen
Heinrich
und
Günther [362 Apfelstedt (wie Anm. 1) Seite 5, nennt
sie mit den Sterbejahren 1240 (Heinrich) und 1234 (Günther);
Vater (wie Anm. 1) Stammtafel, läßt sie sogar erst 1283 und
1307 kinderlos sterben. Dagegen ist nach den Angaben bei Werneburg (wie
Anm. 1) Seite 34, und ebenso auch bei Dobenecker (wie Anm. 103 bzw. 202)
keiner dieser Söhne festzustellen. Es hat sich bei ihnen wohl um eine
genealogische Fiktion gehandelt, denn auch nach Herrmann (wie Anm. 57)
Seite 21, starb Heinrich III. ohne Söhne zu hinterlassen.]
auch eine Tochter Ermengard hervorgegangen [363
Dobenecker
(wie Anm. 202) Seite 343 Nr. 2168.], die mit einem Mitglied des Hauses
QUERFURT verheiratet gewesen sein soll [364 Apfelstedt (wie
Anm. 1) Seite 5, nennt als Ehemann Burchard; Vater (wie Anm. 1) Stammtafel
dagegen Gebhard VI., Burggraf von Magdeburg (gestorben 1284). Nach
ihm starb sie 1299 im Kloster Helfta. Lötzke (wie Anm. 147) führt
nicht weiter.]. Heinrich III. starb 1258/59 [365 Dobenecker
(wie Anm. 202) Seite 418 Nr. 2651 bzw. Seite 435 Nr. 2758.]. Seine Witwe
sicherte sich daraufhin sofort ihre reiche Mitgift [366 Ebenda Seite
434ff. Nr. 2752,, Nr. 2754 und Nr. 2758.]. Der Hausbesitz scheint nach
dem söhnelosen Tod Heinrichs an seinen Bruder Günther
V. gefallen zu sein. Die beiden Brüder haben das Erbe Heinrichs
II. 1236 wohl vollständig und nicht nur in Form einer Mutschierung
geteilt [367 So Hermann (wie Anm. 57) Seite 21, mit dem falschen
(!) Sterbedatum 1231 für Heinrich II.]. Ein Beleg dafür
ist, daß Günther 1234 - also vor den Tod des Vaters -
als Herr zu Blankenburg [368 Dobenecker (wie Anm. 202) Seite
92 Nr. 496.] auftrat, sich aber nach dem Tode desselben 1240 als Graf
von Blankenburg bezeichnete [369 Ebenda Seite 155 Nr. 911/912
(1240); Seite 291 Nr. 1819 (1250); Seite 313 Nr. 1976 (1251); Seite
400 Nr. 2524 (1257); Seite 418 Nr. 2651 (1258); Seite 459 Nr. 2917 (1261).].
Daneben hat er aber auch immer noch den Titel eines Grafen von Schwarzburg
geführt [370 Ebenda Seite 188 Nr. 1131 (1243); Seite 264 Nr.
1644 (1248); Seite 402 Nr. 2542 (1257); Seite 438 Nr. 2782 (1259); Seite
570 Nr. 115 (1261); Seite 500 Nr. 3187 (1264); Seite 547f. Nr. 3497 (1266).
Damit sind eigene Beispiele - über die gesamte Lebenszeit Graf
Günthers zerstreut - gegeben.]. Günther V. hat nach
dieser Titelführung seit 1234 oder kurz zuvor wohl seinen Wohnsitz
auf der
Burg Blankenburg genommen. Er ist urkundlich erstmals zwischen
1217/1227 (zeitlich wohl eher näher zu 1227) erwähnt [371
Dobenecker
(wie Anm. 103) Seite 431 Nr. 2425.]. Er war damit sicher jünger als
sein Bruder Heinrich III. und ist ebenfalls spätestens im Laufe
des ersten Jahrzehnts des 13. Jahrhunderts geboren worden. Im Unterschied
zu den Vettern von der Linie Käfernburg, mit denen nach den
häufigen gemeinsamen Erwähnungen ein gutes Verhältnis bestanden
hat, hat sich Günther V. und sein Bruder Heinrich III.
schon 1246 auf Seite der päpstlichen Partei in Thüringen befunden.
Sie waren nämlich beide bei der Wahl HEINRICH
RASPES zum Gegen-König anwesend und haben ihn wohl zu dieser
Wahl begleitet [372 Vgl. dazu Dobenecker (wie Anm. 202) Seite 212
Nr. 1311 und Nr. 1312.]. Die verschiedenen Linien des Gesamthauses haben
vielleicht bewußt getrennt Partei ergriffen, um das Gesamthaus letztlich
immer auf der siegreichen Seite zu wissen.
Graf Günther V. hat nach dem Tode seines
Bruders 1258/59 den Besitz dieser Linie des Hauses wieder vereinigt. Er
hatte 1259, als seine Söhne vielleicht wegen des Todes ihres Oheims
erstmals urkundlich mit ihm genannt wurden, vier Söhne, die spätestens
um 1240/ca. 1245 geboren worden sind [373 Ebenda Seite 426 Nr. 2713.].
Es handelt sich dabei um die später als Domherren von Würzburg
und Magdeburg genannten Albrecht und Günther [374
Zu
Günther
von Schwarzburg, zuletzt Domkellner in Magdeburg vgl. Schwinelöper,
Erzbistum (wie Anm. 145) Seite 401f., er starb 1308.
Albrecht Domherr
inn Würzburg wurde nach Vater (wie Anm. 1) Stammtafel, 1272-1280
genannt.] sowie Günther IX. und Heinrich V. Günther
V. hat mit der Äbtissin Irmgard des von ihm gestifteten
Klosters zu Ilm und der mit Berthold von Querfurt vermählten
Sophie noch weitere Kinder gehabt [375 Vgl. dazu Apfelstedt
(wie Anm. 1) Seite 5; Vater (wie Anm. 1) Stammtafel, ferner auch Herrmann
(wie Anm. 57) Seite 21f., der noch von einem fünften Sohn spricht,
was eine Überprüfung des Archivmaterials notwendig macht.]. Günther
V. ist angeblich 1274 oder 1275 verstorben [376 Apfelstedt (wie
Anm. 1) Seite 5, nennt das Jahr 1275; Vater (wie Anm. 1) Stammtafel,
das Jahr 1274, ebenso Herrmann (wie Anm. 57) Seite 21. Nach Dobenecker
(wie Anm. 334) Seite 131 Nr. 898 ist er zuletzt urkundlich erwähnt
1273 April 10. Seine Söhne Günther IX. und Heinrich
V. übergaben 1278 nach ebendort Seite 225 Nr. 1568, dem Testament
ihres Vaters folgend, ein Dorf ihrem geistlichen Bruder Günther.].
Seine beiden weltlich gebliebenen Söhne
Günther IX. und
Heinrich V. teilten das väterliche Erbe [377
Hermann
(wie Anm. 57) Seite 22.]. Dabei erhielt Günther IX.
Schwarzburg,
Kranichfeld und Ilm, Heinrich V. Blankenburg, Saalfeld, Leutenberg,
Ranis und Ehrenstein. Von ersterem ging die Linie Schwarzburg-Schwarzburg
aus, von letzterem die Linie Schwarzburg-Blankenburg. Die Linie
Schwarzburg-Schwarzburg erlosch im Mannesstamm 1397, bestand
aber über die Seitenlinien Wachsenburg und Leutenberg
noch bis 1450 bzw. 1564 fort. Die jüngere Linie Schwarzburg-Blankenburg
konnte bis ins 16. Jahrhundert den gesamten schwarzburgischen Besitz
- ausgenommen die Herrschaft Leutenberg - sammeln. Nach dem Tode Graf
Günthers des Reichen (1552) entstanden dann die von seinen vier
Söhnen ausgehenden Linien Schwarzburg-Arnstadt (erloschen
1583),
Schwarzburg-Sondershausen
(erloschen 1909), Schwarzburg-Frankenhausen
(erloschen 1599) und Schwarzburg-Rudolstadt (regierte bis 1918)
[378 Vgl. Apfelstedt (wie Anm. 1) Seite 13ff..; Vater (wie Anm.
1) Stammatfel; jetzt auch Herz, H.: Der Territorialstaat Schwarzburg-Rudolstadt
in der Neuzeit, in: Rudolstadt - eine Residenz in Thüringen, Leipzig
1993, Seite 12 (Übersicht).].
Wie viele vergleichbare edelfreie Familien im Reich haben
auch die Grafen vonn Käfernburg bzw. Schwarzburg im 12. Jahrhundert
begonnen, ihre Herrschaft zu festigen und ein geschlossenes Territorium
zu errichten. Sie haben diese Bemühungen durch den Bau von Burgen
und die Gründung von Klöstern unterstützt. Dabei hat sie
aber dasselbe Schicksal wie so viele andere Familien des edelfreien Adels
getroffen: Unter die zum Erhalt der Familiene erforderlichen Söhne
mußte der zunehmend kleiner werdende Besitz immer wieder geteilt
werden. Dadurch hat sich die Machtbasis dieser Familien und so auch des
Gesamthauses
SCHWARZBURG zunehmend vermindert. Aus dem comes Thuringiae in
der Mitte des 12. Jahrhunderts waren um 1300 insgesamt fünf Linien
geworden. Der Hausbesitz hatte sich dabei aber nur noch 1208 durch die
Unterstützung der geistlichen Söhne des Hauses um das Reichsgut
Saalfeld vergrößert, war aber sonst im wesentlichen gleich
geblieben.
Das Haus hielt dieser Entwicklung nicht nur an seinem
im 12. Jahrhundert begonnenen Reichsdienst im Umkreis des Königs fest,
sondern hat diesen im Laufe der Zeit auch ausgebaut. Während die Mitglieder
des Hauses im 12. und 13. Jahrhundert den König nur selten über
den thüringischen Raum und seine unmittelbare Nachbarschaft hinaus
begleitet haben, begann sich eine langsame Änderung abzuzeichnen.
Die Grafen von Schwarzburg haben 1246 Landgraf
Heinrich Raspe zur Königswahl geleitet [379 Dobenecker
(wie Anm. 202) Seite 212 Nr. 1311 und 1312.], und
Günther IX. von
Schwarzburg war 1280 bis 1283 immer wieder in der engsten Umgebung
von König
RUDOLF VON HABSBURG [380 Dobenecker (wie Anm. 334)
Seite 256 Nr. 1780; Seite 258 Nr. 1791; Seite 274 Nr. 1913; Seite 274 Nr.
1914; Seite 275 Nr. 1918; Seite 275 Nr. 1924; Seite 276f. Nr. 1931; Seite
280 Nr. 1958; Seite 281 Nr. 1962; Seite 281 Nr. 1964; Seite 297 Nr. 2066
und Nr. 2067; Seite 303 Nr. 303 Nr. 2110; Seite 314 Nr. 2198. ], der ihn
auch als Gesandten nach Lübeck und nach Österreich einsetzte
[381 Ebenda Seite 302 Nr. 2104; Seite 314f. Nr. 2198.]. An dem sich
durch diese Nähe zum Herrscher ergebenden höheren Gewicht des
Hauses hat dasselbe auch bei kleiner werdender Machtbasis festgehalten.
Darüber hinaus sind im Dienste des Königs vermutlich auch finanzielle
Einkünfte erschlossen worden, die dem Hause nützlich waren [382
Vgl. zum Beispiel die Einziehung von Reichssteuern. Hierzu ebendort
Seite 297 Nr. 2066 und 2067.]. Auf dieser Grundlage ist es 1349 sogar zu
der bekannten Königswahl des
Grafen
GÜNTHER VON SCHWARZBURG aus der Linie Blankenburg
gekommen [383 Vgl. dazu Janson, K.: Das Königtum Günthers
von Schwarzburg, (Historische Studien 1), Leipzig 1880: Schaeffer, C.:
Günther von Schwarzburg, München 1960; ferner zur Familie König
GÜNTHERS
aufschlußreich Berg, A.: Günther Graf
von Schwarzburg. Deutscher König, in: Archiv für Sippenforschung
17 (1940) Seite 202-206 und Seite 234-239; Berg, A.: Zur Ahnentafel
des Gegenkönigs Günther von Schwarzburg gestorben 1349, in: Genealogie
und Heraldik. Zeitschrift für Familiengeschichtsforschung und Wappenwesen
3 (1951) Seite 91; dazu auch Hessen und Thüringen (wie Anm. 1) Seite
205.], die das Gesamthaus SCHWARZBURG bis 1918 immer wieder zur
Erhöhung seiner Stellung genützt hat [384 Vgl. dazu Vater
(wie Anm. 1) Seite 2 unter Privilegien: Verleihung des Reichsjägeramts
auf dem Reichstag zu Metz 1356, das bis 1708 ausgeübt wurde, dann
an das Kurhaus Sachsen überging und wofür Schwarzburg bis zum
Ende des Alten Reichs das Reichsstallmeisteramt erhielt. Die Grafen vonn
Schwarzburg wurden durch Kaiser
KARL IV. neben Kleve, Cilly und Savoyen am 25. Deuzember
1356 zu einem der vier Grafen des Reichs erhoben. Das gräfliche Sitz-
und Stimmrecht bestätigte Kaiser RUDOLF II.
am 31. Oktober 1576. Das große Palatinat erhielt die Linie
Schwarzburg-Sondershausen von Kaiser LEOPOLD
I. am 22. Dezember 1691 und wurde von diesem am 3. September
1697 in den Reichsfürstenstand erhoben. Kaiser
JOSEPH I. ließ am 2. Juni 1710 Erteilung des großen
Palatinats und Erhebung in den Reichsfürstenstand für die Linie
Schwarzburg-Rudolstadt folgen. Die Einführung in den Reichsfürstenrat
mit einer Virilstimme erfolgte am 30. Mai 1754.]. Doch wäre bei anderen
politischen Konstellationen ein schwarzburgisches Königtum
im Vergleich zum nassauischen oder
luxemburgischen
eines ADOLF
VON NASSSAU oder HEINRICHS
VII. VON LUXEMBURG ohne weiteres vorstellbar.
Das Gesamthaus hat trotz seiner zunehmenden Aufteilung
in verschiedene Zweige und Linien einen ausgeprägten Familiensinn
bewahrt, wie der Erhalt des Familienbesitzes und die gegenseitigen Beziehungen
schon im 13. Jahrhundert beweisen. Gerade dadurch aber ist es dem Gesamthaus
gelungen, seine Stellung bis in die Neuzeit zu bewahren. Das Haus hat bereits
im 13. Jahrhundert auch begonnen, seine Stellung nach außen durch
entsprechende Repräsentation zu dokumentieren. Dazu gehörte unter
anderem die Einrichtung einer eigenen Kanzlei [385 Vgl. dazu umfassend
im vorliegenden Werk Herz (wie Anm. 85).] und auch die Benutzung der Titular
"Nos ... Dei gratia comes de Schwarzburg".. Die Kanzlei war dabei
auch durch die erhöhte Schriftlichkeit und das enger werdende Herrschaftsgeflecht
im gräflichen Territorium erforderlich. Wie so oft im Mittelalter
haben sich hier Praxis und Theorie in ihren Forderungen getroffen. Die
anfänglich wohl von Geistlichen der Schloßkapelle, dem mehrfach
in den Urkunden erwähnten capallanus [386 Ein capellanus Arnold
der Käfernburg ist 1209 genannt, sein Nachfolger Martin 1220/21, vgl.
Dobenecker (wie Anm. 103) Seite 261 Nr. 1411, Seite 347 Nr. 1910 und Seite
357 Nr. 1976; nach ebendort Seite 275 Nr. 1480; Seite 431 Nr. 2425 und
Nr. 2426 wird im Zeitraum ca. 1196/1210-1227 ein capellanus Heinrich auf
der Blankenburg genannt. Nach Dobenecker (wie Anm. 202) Seite 72 Nr. 381
ist bei Graf Heinrich II. von Schwarzburg der Geistliche Dietrich
erwähnt.], mitversehene Aufgabe, wurde immer professioneller besetzt.
Nachdem der Amtsinhaber zuerst noch als Pleban besoldet wurde [387 Vgl.
dazu Herz (wie Anm. 85)., der sich aber als solcher vor Ort von Hilfsgeistlichen
vertreten lassen konnnte [388 Feine, H. E.: Kirchliche Rechtsgeschichte,
Band 1: Die Katholische Kirche, Weimar ³1855, Seite 153, Seite 166ff.,
Seite 360, Seite 363.], scheint das Amt zuletzt absolut selbständig
geworden zu sein [389 So Herz (wie Anm. 58); vgl. dazu die weitgehend
identische Entwicklung dieses Amtes bei den Grafen von Berg Eberl, I.:
Die Grafen von Berg, ihr Herrschaftsbereich und dessen adelige Familien,
in: Ulm und Oberschwaben 44 (1982) Seite 94f.]. Neben der Enntwicklung
von Kanzlei und Schreiberamt, die zumindest teilweise von anderen Notwendigkeiten
mitbestimmt wurden, begann das Haus auch die für die äußere
Repräsentation erforderlichen Hofämter zu besetzen. Sie haben
dabei aber wie die Grafen im allgemeinen nur einen Inhaber für die
vier Hofämter gehabt [390
Ficker, J.-Puntschart, P.: Vom Reichsfürstenstande,
Band 2,1, Innsbruck 1911, Ndr. Aalen 1984, Seite 249; wie dort dargestellt,
hatten einzelne Grafen trotz der hohen Kosten mehrere Hofämter besetzt,
so zum Beispiel der Graf von Orlamünde. Nach Eberl (wie Anmm. 389)
Seite 39f. hatten auch die Grafen von Berg mehrere Ämter besetzt.],
wobei es sich um den Truchseß bzw. Dapifer gehandelt hat [391
Als
Truchseß des Grafen Heinrich II. von Schwarzburg ist 1196/1210
ein Christian genannt, während Rudolf von Bösleben bei seinem
Bruder Graf Günther von Käfernburg im gleichen Amt war,
vgl. Dobenecker (wie Anm. 103) Seite 275 Nr. 1480; Seite 347 Nr. 1910;
Seite 357 Nr. 1973. Bei Graf Heinrich III. von Schwarzburg amtierte
1251 der Truchseß Eltwin und bei Graf Günther von Käfernburg
1250 der Truchseß Hermann, vgl. dazu Dobenecker (wie Anm. 202) Seite
313 Nr. 1980; Seite 298 Nr. 1867. Als Truchseß
Graf Günthers
von Käfernburg ist 1272 ein Günther erwähnt, vgl. Dobenecker
(wie Anm. 334) Seite 115 Nr. 798.]. Doch ist zum Ende des 13. Jahrhunderts,
1283, im Gefolge Graf Günthers des Jüngeren von Käfernburg
auch
ein Marschall Berthold von Molsdorf erwähnt [392 Dobenecker
(wie Anm. 334) Seite 307 Nr. 2145.]. Es bleibt offfen, ob die Grafen von
Schwarzburg und von Käfernburg mit diesen Ausbau des Hofämtersystems
beider Linien einen Anspruch auf die Reichsfürstenwürde anmeldeten
[393 Vgl. dazu grundsätzlich Ficker-Punschart (wie Anm. 390)
Band 1-2,3 Ndr. Aalen 1984; ferner Krieger, K.-F.: Die Lehnshoheit der
deutschen Könige im Spätmittelalter (ca. 1200-1437), Kallmünz
1979, Seite 156ff.; Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte,
Band 1, Berlin 1971, Spalte 1337ff.; Lexikon des Mittelalters, Band 7 Spalte
617f.]. Doch ist der Zeitpunkt der ersten Erwähnung dieser Ämter
am Hofe der Grafen von Schwarzburg und Käfernburg gerade dafür
auffallend. Einen überaus wichtigen Faktor bei der Sicherung der Stellung
des Hauses bildeten auch diie seit Beginn des 13. Jahrhunderts in hohen
kirchlichen Stellen feststellbarenn nachgeborenen Söhne des
Familie, die ihre weltlichen Brüder - soweit erkennbar ist - nicht
nur durch ihre weitgehenden Erbverzichte unterstützten, sondern auch
durch direkte politische Maßnahmen. Auf diese vielfältige Art
unnd Weise hat es das flexibel regierende Haus SCHWARZBURG erreicht,
seine ursprüngliche Stellung zu festigen und zu bewahren.