Perehtheid von Ringelheim
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Tochter des westfälischen Grafen Dietrich von Ringelheim und der Reinhild, Tochter des Normannen Gottfrieds; Schwester der Königin Mathilde
 

Glocker Winfrid:
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"Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

3. Verwandte der Königin Mathilde

Die Königin Mathilde gehörte einem Verwandtenkreis an, der durch das starke Herkunftsbewußtsein von Widukind, dem charismatischen Führer der Sachsen in ihrem Kampf gegen KARL DEN GROSSEN, gekennzeichnet ist. Diese Sippe trug zu Zeiten der Königin Mathilde dann eher einen "immedingischen" Charakter und wird daher in der Forschung als die widukindisch-immedingische Sippe" bezeichnet. Diese Verwandtengruppe wurde zuletzt von Karl Schmid in einem Aufsatz zu den Nachfahren Widukinds untersucht. Schmid stellte fest, dass der Zusammenhang dieser Sippe durch ein eher diffuses Wissen um die Herkunft des Sachsenführers Widukind gekennzeichnet sei. Daher ist es auch nicht möglich, eine Nachkommenstafel auf der Basis der uns tradierten Sippenangehörigen zu erstellen, wie dies zuletzt Sabine Krüger, Studien Seite 90-95, versucht hat. Vielmehr können wir aus dem vorliegenden Material nur mehrere Verwandtengruppen feststellen, die ihr verknüpfendes Moment in dem Wissen, von Widukind abzustammen, finden. So dürfte auch die Königin Mathilde und ihr engerer Verwandtenkreis nur zu der cognatischen Verwandtschaft des Sachsenführers Widukind gehören. Einige "consanguinei" der OTTONEN-Dynastie treten in widukindisch-immedingischen Zusammenhängen auf, so dass sich die Erklärung der Konsanguinität über die Königin Mathilde geradezu aufdrängt. Streichen müssen wir aus dem bekannten Verwandtschaftsumfeld allerdings Erzbischof Robert von Trier (931-956), der in der Forschung als Bruder der Königin Mathilde und damit als Schwager König HEINRICHS I. gilt. Die Identifikation Roberts mit einem Bruder der Königin Mathilde beruht lediglich auf der Kombination später Quellenzeugnisse, wie sie Waitz, Seite 108, zusammengestellt hat, und wie dies erstmals von dem stark genealogisch interessierten Alberich von Trois-Fontains vorgenommen wurde. Winter, Ansfried Seite 50-55, hat die Fehlinterpretation der Quellen aufgezeigt; die Entstehung der Fehlüberlieferung ist auch nochmals von Hlawitschka, Kontroverses I., geklärt worden. Erzbischof Robert hat wohl eher der im lothringischen Raum mächtigen REGINAR-Familie angehört, mit der König HEINRICH durch die Heirat seiner Tochter Gerberga mit dem lothringischen Herzog Giselbert (der den REGINAREN angehörte) in Beziehung getreten ist. Zusammen mit Robert von Trier ist auch Ansfried, Graf in Toxandrien und seit 995 Bischof von Utrecht aus dem Verwandtenkreis der Königin Mathilde zu streichen: Robert von Trier ist und bei Thietmar als "patruus" Bischof Ansfrieds bezeugt; so wurde der Utrechter Bischof zusammen mit seinem Vater, der ebenfalls Ansfried hieß, den Verwandten der Königin Mathilde zugeordnet, was nun hinfällig ist.
Neben den namentlich bekannten Schwestern der Königin Mathilde, Friderun und Bia (zu denen vielleicht auch die in dem Reichenauer Gedenkeintrag König HEINRICHS I. pag. 63 D 1-4 sowie in dem St. Gallener Eintrag desselben Königs col. 265 (ed. Piper) genannte Perechtheit zählt, wiewohl diese Perechtheid auch eine Tante der Königin Mathilde gewesen sein könnte) kennen wir die folgenden gesicherten Verwandten der zweiten Gemahlin HEINRICHS I.

Hlawitschka Eduard:
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"Kontroverses aus dem Umfeld von König Heinrichs I. Gemahlin Mathilde"

Der dritte hier zu behandelnde Fragenkreis betrifft das Problem, von welcher der Schwestern Königin Mathildes die in mehreren Aufständen gegen OTTO DEN GROSSEN hervorgetretenen Brüder Ekbert der Einäugige und Wichmann der Jüngere abstammten. Zumal sich die Jahrbücher der deutschen Geschichte für die Zeit Kaiser Ottos des Großenvon R. Köpke und E. Dümmler dafür ausgesprochen hatten, Friderun als diejenige Mathilden-Schwester anzusehen, die mit dem Grafen Wichmann dem Älteren vermählt war und die Mutter der beiden später so oft aufrührerischen Grafen Wichmann der Jüngere und Ekbert gewesen ist, schien anschließend für die meisten Historiker lange Zeit diese Frage endgültig gelöst zu sein. Erst neuerdings ist sie bei Untersuchungen  von Nekrologproblemen durch G. Althoff wieder aufgeworfen worden. Dieser kommt zum Ergebnis, dass weder Friderun noch Bia die Mutter dieser Rebellen gewesen sein könne. Muß dies das letzte Wort bleiben ?
Wie schon von R. Köpke und E. Dümmler - aufgrund vor allem der Angaben bei Widukind von Corvey und bei Thietmar von Merseburg - festgestellt worden ist, hatte Graf Wichmann der Ältere (+ 23.4. oder 12.5.944) zwei Brüder, nämlich den von OTTO I. als Markgrafen der Nordmark eingesetzten Hermann Billung (+ 27.3.973) und den Bischof Amelung von Verden (+ 5.5.962). Von diesen Autoren ist desgleichen schon bemerkt worden, dass eigentümlicherweise nur insofern als Söhne des älteren Wichmann erscheinen, als Markgraf Hermann als patruus Wichmanns des Jüngeren beziehungsweise Wichmann der Jüngere und Ekbert als nepotes Herimanni und als confratres auftreten, der erste auch als propinquus OTTOS I. und als materterae regis filius bezeichnet wird, der zweite zudem als consobrinus regis genannt ist. Zugleich ist dabei nicht zu vergessen, dass Wichmann der Jüngere 953 seinen patruus Hermann Billung beschuldigte, der paternae hereditatis raptor zu sein, und dass sich Ekbert ihm anschloß, so dass sich beide unter der gleichen Argumentationsweise (eadem sententia) gegen Hermann erhoben; und das ist nur möglich, wenn beide Brüder waren und ihr Vater damals schon nicht mehr lebte, was wiederum auf den 944 verstorbenen Wichmann den Älteren zurückverweist. Wichmann der Jüngere und Ekbert der Einäugige waren demnach - wie wohl unabweisbar ist - Brüder und zugleich Söhne Wichmanns des Älteren und einer Schwester der Gemahlin HEINRICHS I.
Dass Friderun diese Schwester nicht gewesen sein kann, hat schon R. Bork damit begründet, dass diese erst im Jahre 971 verstarb, während Widukind von Corvey schon für die Mitte der 50-er Jahre von Wichmann dem Jüngeren sagte, er sei ehedem destitutus a patre et matre gewesen und deshalb von OTTO DEM GROSSEN an Sohnes Statt aufgenommen und erzogen worden. Entschied sich R. Bork sonach für Bia als Mutter Wichmanns des Jüngeren und Ekberts, so wandte sich aber G. Althoff auch gegen diese Ansicht. Er geht nämlich davon aus, dass Bia schon vor 936 verstorben ist, da sie damals (das heißt zwischen 931/32 und 936) bereits in das in Gandersheim geführte ottonische Familiennekrolog, das wir aus einer von Althoff entschlüsselten Abschrift im St. Galler Verbrüderungsbuch rekonstruieren können, mit ihrem uns bekannten Todestag eingeschrieben war, den ein Auszug aus einem Trierer Nekrolog oder Diptychon und die in Merseburg überlieferte Fassung des ottonischen Totengedenkens aufweisen. Ein Todesjahr 931/32 - auf diesen Zeitpunkt reduziert Althoff die korrekterweise bis 936 währende Spanne -, das sich somit für Bia ergibt, sei nämlich für die Mutter sowohl Wichmanns des Jüngeren als auch Ekberts, die beide von Widukind von Corvey zu 953/54 noch als iuvenes und adolescentes bezeichnet werden, zu früh. "Selbst wenn einer von ihnen im letzten Lebensjahr der Bia geboren worden wäre", so wird argumentiert, "wäre er zum besagten Zeitraum (953/54) 22 oder 23 Jahre alt gewesen, der andere Bruder in jedem Fall noch älter." Das aber passe nicht zu iuvenes und adolescentes. Außerdem müsse man wohl die erst 939 geborene Hathwig, die 1014 als Äbtissin von Gernrode (und Vreden) verstarb, als Tochter Wichmanns des Älteren und als Schwester des jüngeren Wichmann und Ekberts des Einäugigen ansehen, was noch weniger mit Bia als Gemahlin Wichmanns des Älteren vereinbar sei. Schließlich sei Bia auch mit ihrem Todestag (25. Mai) in einem in Abschrift des 17. Jahrhunderts erhaltenen spätmittelalterlichen Nekrolog, das aus älteren Zeiten die Gründer der Nonnengemeinschaft und die Äbtissinnen überliefert, als praeposita eingeschrieben worden; sie werde also an ihrem Lebensende einer geistlichen Gemeinschaft angehört haben, "was eine Ehe mit dem 944 verstorbenen Wichmann dem Älteren ebenfalls ausschließt". Und letztlich seien zudem "weder Friderun noch Bia im Lüneburger Nekrolg" zu finden, "was angesichts der sonstigen Vollständigkeit der Eintragung von Familienangehörigen (der BILLUNGER) auffällt und ebenfalls gegen eine Ehe der genannten Frauen mit Wichmann dem Älteren spricht". So bleibt ihm "nichts anderes übrig, als entweder anzunehmen, Wichmann habe eine andere unbekannte Schwester der Königin Mathilde geheiratet, oder die Tatsache einer verwandtschaftlichen Bindung zwischen der Familie der Königin Mathilde und den BILLUNGERN zu konstatieren, ohne eine genauere genealogische Zuordnung zu wagen".
Betrachtet man diese Alternative, so ist man zunächst auf jene Perehtheid, die in den Reichenauer und der St. Galler Gedenklisten HEINRICHS I. vom Jahre 929 in der Gruppe der bekannten Schwestern Mathildes genannt ist, als mögliche Mathilden-Schwester und Gemahlin Wichmanns des Älteren verwiesen. Nur sie kann eigentlich - wie diese Lebendenliste der OTTONEN-Familie und ihrer Verwandten von 929 zeigen - überhaupt noch in Frage kommen. Schon K. Schmid hat ja bei seiner ersten Beschäftigung mit jenen Namenslisten gemeint:  "Weil in beiden Einträgen unter den Namen der anderweitig bekannten Schwestern Mathildes eine Perehtheid erscheint, darf man wohl annehmen, auch sie sei eine bislang nicht bekannte Schwester, jedenfalls aber eine nahe Verwandte der Königin gewesen". Eine Perehtheid als weitere Mathilden-Schwester kann in der Tat das von Althoff gezeigte Dilemma auflösen.
Bei aller Hinneigung zu dieser Erklärung bleiben aber auch einige  Bedenken. Die in die beiden Reichenauer und St. Galler Gedenkbucheinträge aufgenommene Perehtheid kann nämlich ebenso gut wie eine Schwester Mathildes auch eine Tante der Königin - eventuell die Gemahlin Widukinds, des Bruders von Mathildes Vater Dietrich (Theoderich), der ja gleichfalls mit in das Gedenken aufgenommen wurde - gewesen seien. Außerdem ist eine Perehtheid genauso wenig im Lüneburger Nekrolog, das die BILLUNGER und ihre Angehörigen verzeichnet, aufgenommen wie Friderun und Bia; und sie fehlt dazu auch im sonstigen ottonischen Totengedenken, nämlich im Merseburger Nekrolog und im Gandersheimer und im Gandersheimer Nekrologsauszug von "931/32-936" (wenn man sie nicht mit einer Mitte Juni oder gegen Ende November vor "931/32-936" verstorbenen Berehta [An dieser Stelle kann man wohl noch darauf verweisen, dass die Gründerin des Klosters Borghorst (+ 988) Berta hieß, eine Tochter Bertheidis (neben einer weiteren Tochter Hadwig) hatte und dass sich von dieser Familie Beziehungen zu den BILLUNGERN feststellen, wenn auch nicht näher konkretisieren lassen.] gleichsetzen will), und desgleichen in den Fuldaer Totenannalen. Insofern ist auch das letzte - gerade gegen Bia als Wichmann-Gemahlin angeführte - Argument Althoffs, das die Nichterwähnung Bias im Lüneburger Totenbuch aufgreift, gewiß nicht sehr tragfähig. Und das gilt sicherlich auch für die Mitteilung aus dem spätmittelalterlichen Gandersheimer Nekrolog, das eine am 25. Mai verstorbene Bia praeposita festhält; praeposita könnte nämlich durchaus eine Verlesung des Kopisten oder eine Falschauflösung einer Abkürzung (etwa von praebenda, der Festlegung der Memoriengabe, oder von praepositens = sehr mächtig, vornehm) sein. Aber dieses Problem löst sich sogar viel einfacher: am 25. Mai, dem Todestag der Mathilden-Schwester Bia, verstarb nämlich tatsächlich eine Gandersheimer Pröpstin Bia, - allerdings erst 1251 oder 1252. Und da außerdem die erst 1014 verstorbene Äbtissin Hathwig von Gernrode durch Thietmar von Merseburg lediglich als eine inclita neptis reginae Mathildis bezeugt ist, nicht indessen mit den Wichmann-Söhnen in Verbindung gebracht wird, spricht auch hier nichts zwingend gegen Bia als Gemahlin Wichmanns des Älteren; denn Hathwig kann selbstverständlich eine Tochter der erst 971 verstorbenen Friderun gewesen sein. Deshalb bleibt allein das Argument ernstlich zu prüfen, ob die Bezeichnung der beiden Söhne Wichmanns des Älteren - das heißt Wichmanns des Jüngeren und Ekberts des Einäugigen - zum Jahre 953/54 als iuvenus und adolescentes noch möglich war, auch wenn sie schon vor "931/ 32-936", der Todeszeit Bias, geboren waren, oder ob es diese Bezeichnungen unmöglich machen, sie auch als Bias Kinder zu betrachten.
Nun hat schon A. Hoffmann festgestellt, dass die im Mittelalter gängigen Lebensalterseinteilungen fast ausschließlich auf die Differentiae und Etymologiae Isidors von Sevilla zurückgehen. Diese zeigen nach der infantia (bis zu 7 Jahren) und der pueritia (bis zu 14 Jahren) als dritten Abschnitt die adolescantia, die vom 15. bis zum 28. Lebensjahr reicht, gefolgt von der iuventus, die die Zeit vom 28. bis zum 49. oder 50. Jahr ausfüllt, un der senectus oder gravitas und dem senium. Besonders heimisch gemacht hat dieses System im Ostfrankenreich oder vielmehr im werdenden deutschen Reich der "Praeceptor Germaniae", Hrabanus Maurus: Gradusaetatis sex sunt: infantia, pueritia, adolescentia, juventus, gravitas atque senectus. Primaetas infantia est pueri nascentis ad lucem, quae porrgitur in septem annis. Secunda aetas pueritia is est, pura et necdum ad generandum apta, tendens usque ad 14 annos. Tertia, adolescantia ad gignendum adulta, quae porrigitur usque ad 28 annos. Quarta, juventus, firmissima aetatum omnium, finiens in quinquagesimum annum etc. Setzt man diese damals gängige Schema der Lebensalterbezeichnungen auch bei Widukind von Corvey voraus - und es ist nichts darüber bekannt, dass Widukind ein anderes System entwickelt haben sollte -, so entfällt letztlich aber auch dieses Argument. Als iuvenes und adolescentes wurden Wichmann der Jüngere und Ekbert für die Zeit um 953/54 von Widukind durchaus richtig charakterisiert, auch wenn sie schon um 928/30 von Bia - nicht erst etwa 934/35, was gleichfalls möglich ist - geboren waren [Bei dieser Frage ist zunächst daran zu erinnern, dass Widukind, Res gestae Sax. III 50 Seite 129, sagt, Wichmann der Jüngere sei destitutus a patre et matre von OTTO DEM GROSSEN loco filiorum aufgenommen, erzogen und mit der väterlichen Amtsposition betraut worden. Da Wichmann der Ältere 944 verstarb, dürfte diese Quasiadoption, die keinerlei rechtliche Folgen hatte und eher einer Annahme zur Pflegekindschaft gleichkam, wohl 944 stattgefunden haben. Wenn man sich dies vor Augen hält und das damalige Großjährigkeitsalter des vollendeten 12. Lebensjahres (so nach dem Sachsenspiegel) einkalkuliert, dürfte Wichmann der Jüngere sogar erst 932/33 geboren sein (eventuell verstarb seine Mutter im Kindbett). Und auch das schließt Bia nicht als Mutter Wichmanns des Jüngeren und Ekberts des Einäugigen aus, denn der Gandersheimer Nekrologauszug, der Bias Todestag bereits enthielt, ist korrekt nur auf "931/32 bis Sommer 936" zu datieren, nicht auf 931/32 als Entstehungszeit zu reduzieren]. Damit scheint in der Tat Bia, wie schon R. Bork meinte, die Gemahlin Wichmanns des Älteren und Mutter der so oft rebellischen Wichmann-Söhnen gewesen zu sein, wenngleich auch eine Perehtheid als die an jener Stelle stehende Schwester Mathildes nicht völlig auszuschließen ist.
Drei Problemkreise aus dem Umfeld der engsten Verwandtschaft der Königin Mathilde haben uns beschäftigt. Ihre Klärung ein Stück weiter vorangetrieben zu haben, mag - als ein kleiner Geburtstagsgruß für Alfons Becker - das Ergebnis dieses Beitrages sein.
 
 
 
 

Literatur:
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Hlawitschka, Eduard: Kontroverses aus dem Umfeld von König Heinrichs I. Gemahlin Mathilde, in Festschrift für Alfons Becker, Sigmaringen 1987 - Hlawitschka Eduard: Stirps Regia. Forschungen zum Königtum und Führungsschichten im frühen Mittelalter. Ausgewählte Aufsätze. Festgabe zu seinem 60. Geburtstag. Verlag Peter Lang Frankfurt am Main - Bern - New York - Paris Seite 368,374, 376 - Hlawitschka Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite 41,88,94  -