Tochter des westfälischen Grafen
Dietrich von Ringelheim und der Reinhild,
Tochter des Normannen Gottfrieds; Schwester der Königin
Mathilde
Glocker Winfrid:
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"Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der
Politik"
3. Verwandte der Königin Mathilde
Die Königin Mathilde gehörte
einem Verwandtenkreis an, der durch das starke Herkunftsbewußtsein
von Widukind,
dem charismatischen Führer der Sachsen in ihrem Kampf gegen KARL
DEN GROSSEN, gekennzeichnet ist. Diese Sippe trug zu Zeiten
der Königin Mathilde dann eher
einen "immedingischen" Charakter und
wird daher in der Forschung als die widukindisch-immedingische
Sippe"
bezeichnet. Diese Verwandtengruppe wurde zuletzt von Karl Schmid in einem
Aufsatz zu den Nachfahren Widukinds untersucht. Schmid stellte fest,
dass der Zusammenhang dieser Sippe durch ein eher diffuses Wissen um die
Herkunft des Sachsenführers Widukind gekennzeichnet sei. Daher
ist es auch nicht möglich, eine Nachkommenstafel auf der Basis der
uns tradierten Sippenangehörigen zu erstellen, wie dies zuletzt Sabine
Krüger, Studien Seite 90-95, versucht hat. Vielmehr können wir
aus dem vorliegenden Material nur mehrere Verwandtengruppen feststellen,
die ihr verknüpfendes Moment in dem Wissen, von Widukind
abzustammen,
finden. So dürfte auch die Königin Mathilde
und ihr engerer Verwandtenkreis nur zu der cognatischen Verwandtschaft
des Sachsenführers Widukind gehören. Einige "consanguinei"
der OTTONEN-Dynastie treten in widukindisch-immedingischen
Zusammenhängen auf, so dass sich die Erklärung der Konsanguinität
über die Königin Mathilde
geradezu aufdrängt. Streichen müssen wir aus dem bekannten Verwandtschaftsumfeld
allerdings Erzbischof
Robert von Trier (931-956), der in der Forschung als Bruder der
Königin Mathilde und damit als
Schwager König
HEINRICHS I.
gilt. Die Identifikation Roberts
mit
einem Bruder der
Königin Mathilde
beruht lediglich auf der Kombination später Quellenzeugnisse, wie
sie Waitz, Seite 108, zusammengestellt hat, und wie dies erstmals von dem
stark genealogisch interessierten Alberich von Trois-Fontains vorgenommen
wurde. Winter, Ansfried Seite 50-55, hat die Fehlinterpretation der Quellen
aufgezeigt; die Entstehung der Fehlüberlieferung ist auch nochmals
von Hlawitschka, Kontroverses I., geklärt worden. Erzbischof Robert
hat wohl eher der im lothringischen Raum mächtigen REGINAR-Familie
angehört, mit der
König HEINRICH durch
die Heirat seiner Tochter Gerberga
mit dem lothringischen
Herzog Giselbert (der den REGINAREN
angehörte) in Beziehung getreten ist. Zusammen mit Robert von
Trier ist auch
Ansfried,
Graf in Toxandrien und seit 995 Bischof von Utrecht aus dem Verwandtenkreis
der Königin Mathilde zu streichen:
Robert von Trier ist und bei Thietmar als "patruus" Bischof Ansfrieds
bezeugt; so wurde der Utrechter Bischof zusammen mit seinem Vater,
der ebenfalls Ansfried hieß, den Verwandten der Königin
Mathilde zugeordnet, was nun hinfällig ist.
Neben den namentlich bekannten Schwestern der Königin
Mathilde, Friderun
und Bia
(zu
denen vielleicht auch die in dem Reichenauer Gedenkeintrag
König
HEINRICHS I. pag. 63 D 1-4 sowie in dem St. Gallener Eintrag
desselben Königs col. 265 (ed. Piper) genannte Perechtheit zählt,
wiewohl diese Perechtheid auch eine Tante der Königin
Mathilde gewesen sein könnte) kennen wir die folgenden
gesicherten Verwandten der zweiten Gemahlin HEINRICHS
I.
Hlawitschka Eduard:
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"Kontroverses aus dem Umfeld von König Heinrichs
I. Gemahlin Mathilde"
Der dritte hier zu behandelnde Fragenkreis betrifft das
Problem, von welcher der Schwestern Königin
Mathildes die in mehreren Aufständen gegen OTTO
DEN GROSSEN hervorgetretenen Brüder Ekbert
der Einäugige und Wichmann
der Jüngere abstammten. Zumal sich die Jahrbücher der
deutschen Geschichte für die Zeit Kaiser Ottos
des Großenvon R. Köpke und E. Dümmler dafür
ausgesprochen hatten, Friderun
als diejenige Mathilden-Schwester
anzusehen, die mit dem Grafen Wichmann dem Älteren vermählt war
und die Mutter der beiden später so oft aufrührerischen Grafen
Wichmann der Jüngere und Ekbert gewesen ist, schien anschließend
für die meisten Historiker lange Zeit diese Frage endgültig gelöst
zu sein. Erst neuerdings ist sie bei Untersuchungen von Nekrologproblemen
durch G. Althoff wieder aufgeworfen worden. Dieser kommt zum Ergebnis,
dass weder Friderun noch
Bia
die Mutter dieser Rebellen gewesen
sein könne. Muß dies das letzte Wort bleiben ?
Wie schon von R. Köpke und E. Dümmler - aufgrund
vor allem der Angaben bei Widukind von Corvey und bei Thietmar von
Merseburg - festgestellt worden ist, hatte Graf
Wichmann der Ältere (+ 23.4. oder 12.5.944) zwei Brüder,
nämlich den von OTTO I. als Markgrafen
der Nordmark eingesetzten Hermann
Billung (+ 27.3.973) und den Bischof
Amelung von Verden (+ 5.5.962). Von diesen Autoren ist desgleichen
schon bemerkt worden, dass eigentümlicherweise nur insofern als Söhne
des älteren Wichmann erscheinen, als Markgraf Hermann als
patruus Wichmanns des Jüngeren beziehungsweise Wichmann
der Jüngere und Ekbert als nepotes Herimanni
und als confratres auftreten, der erste auch als propinquus
OTTOS I. und als materterae regis
filius bezeichnet wird, der zweite zudem als consobrinus regis genannt
ist. Zugleich ist dabei nicht zu vergessen, dass Wichmann der Jüngere
953 seinen patruus Hermann Billung beschuldigte, der paternae
hereditatis raptor zu sein, und dass sich Ekbert ihm anschloß,
so dass sich beide unter der gleichen Argumentationsweise (eadem sententia)
gegen Hermann erhoben; und das ist nur möglich, wenn beide
Brüder waren und ihr Vater damals schon nicht mehr lebte, was wiederum
auf den 944 verstorbenen Wichmann den Älteren zurückverweist.
Wichmann der Jüngere und Ekbert der Einäugige waren
demnach - wie wohl unabweisbar ist - Brüder und zugleich Söhne
Wichmanns des Älteren und einer Schwester der Gemahlin HEINRICHS
I.
Dass Friderun diese Schwester nicht gewesen sein
kann, hat schon R. Bork damit begründet, dass diese erst im Jahre
971 verstarb, während Widukind von Corvey schon für die
Mitte der 50-er Jahre von Wichmann dem Jüngeren sagte, er sei
ehedem destitutus a patre et matre gewesen und deshalb von OTTO
DEM GROSSEN an Sohnes Statt aufgenommen und erzogen worden.
Entschied sich R. Bork sonach für Bia
als Mutter Wichmanns
des Jüngeren und Ekberts, so wandte sich aber G. Althoff
auch gegen diese Ansicht. Er geht nämlich davon aus, dass Bia
schon
vor 936 verstorben ist, da sie damals (das heißt zwischen 931/32
und 936) bereits in das in Gandersheim geführte ottonische
Familiennekrolog, das wir aus einer von Althoff entschlüsselten Abschrift
im St. Galler Verbrüderungsbuch rekonstruieren können, mit ihrem
uns bekannten Todestag eingeschrieben war, den ein Auszug aus einem Trierer
Nekrolog oder Diptychon und die in Merseburg überlieferte Fassung
des ottonischen Totengedenkens aufweisen.
Ein Todesjahr 931/32 - auf diesen Zeitpunkt reduziert Althoff die korrekterweise
bis 936 währende Spanne -, das sich somit für Bia
ergibt,
sei nämlich für die Mutter sowohl Wichmanns des Jüngeren
als auch Ekberts, die beide von Widukind von Corvey zu 953/54
noch als iuvenes und adolescentes bezeichnet werden, zu früh.
"Selbst wenn einer von ihnen im letzten Lebensjahr der Bia
geboren
worden wäre", so wird argumentiert, "wäre er zum besagten Zeitraum
(953/54) 22 oder 23 Jahre alt gewesen, der andere Bruder in jedem Fall
noch älter." Das aber passe nicht zu iuvenes und adolescentes.
Außerdem müsse man wohl die erst 939 geborene Hathwig,
die 1014 als Äbtissin von Gernrode (und Vreden) verstarb,
als Tochter Wichmanns des Älteren und als Schwester des
jüngeren Wichmann und Ekberts des Einäugigen ansehen,
was noch weniger mit
Bia
als Gemahlin Wichmanns des Älteren
vereinbar sei. Schließlich sei Bia auch mit ihrem Todestag
(25. Mai) in einem in Abschrift des 17. Jahrhunderts erhaltenen spätmittelalterlichen
Nekrolog, das aus älteren Zeiten die Gründer der Nonnengemeinschaft
und die Äbtissinnen überliefert, als praeposita eingeschrieben
worden; sie werde also an ihrem Lebensende einer geistlichen Gemeinschaft
angehört haben, "was eine Ehe mit dem 944 verstorbenen Wichmann
dem Älteren ebenfalls ausschließt". Und letztlich seien
zudem "weder
Friderun noch Bia
im Lüneburger Nekrolg"
zu finden, "was angesichts der sonstigen Vollständigkeit der Eintragung
von Familienangehörigen (der BILLUNGER)
auffällt und ebenfalls gegen eine Ehe der genannten Frauen mit Wichmann
dem Älteren spricht". So bleibt ihm "nichts anderes übrig,
als entweder anzunehmen, Wichmann habe eine andere unbekannte Schwester
der
Königin Mathilde geheiratet,
oder die Tatsache einer verwandtschaftlichen Bindung zwischen der Familie
der Königin Mathilde und den BILLUNGERN
zu konstatieren, ohne eine genauere genealogische Zuordnung zu wagen".
Betrachtet man diese Alternative, so ist man zunächst
auf jene
Perehtheid, die in den Reichenauer und der St. Galler Gedenklisten
HEINRICHS
I. vom Jahre 929 in der Gruppe der bekannten Schwestern Mathildes
genannt
ist, als mögliche
Mathilden-Schwester
und Gemahlin Wichmanns des Älteren verwiesen. Nur sie
kann eigentlich - wie diese Lebendenliste der OTTONEN-Familie
und ihrer Verwandten von 929 zeigen - überhaupt noch in Frage kommen.
Schon K. Schmid hat ja bei seiner ersten Beschäftigung mit jenen Namenslisten
gemeint: "Weil in beiden Einträgen unter den Namen der anderweitig
bekannten Schwestern Mathildes
eine
Perehtheid erscheint, darf man wohl annehmen, auch sie sei eine
bislang nicht bekannte Schwester, jedenfalls aber eine nahe Verwandte der
Königin gewesen". Eine Perehtheid als weitere Mathilden-Schwester
kann in der Tat das von Althoff gezeigte Dilemma auflösen.
Bei aller Hinneigung zu dieser Erklärung bleiben
aber auch einige Bedenken. Die in die beiden Reichenauer und St.
Galler Gedenkbucheinträge aufgenommene Perehtheid kann nämlich
ebenso gut wie eine Schwester Mathildes
auch eine Tante der Königin - eventuell die Gemahlin Widukinds,
des Bruders von Mathildes
Vater Dietrich
(Theoderich), der ja gleichfalls mit in das Gedenken aufgenommen
wurde - gewesen seien. Außerdem ist eine Perehtheid genauso
wenig im Lüneburger Nekrolog, das die BILLUNGER und ihre Angehörigen
verzeichnet, aufgenommen wie Friderun
und
Bia; und sie fehlt
dazu auch im sonstigen ottonischen
Totengedenken,
nämlich im Merseburger Nekrolog und im Gandersheimer und im Gandersheimer
Nekrologsauszug von "931/32-936" (wenn man sie nicht mit einer Mitte Juni
oder gegen Ende November vor "931/32-936" verstorbenen Berehta [An dieser
Stelle kann man wohl noch darauf verweisen, dass die Gründerin des
Klosters Borghorst (+ 988) Berta hieß, eine Tochter Bertheidis (neben
einer weiteren Tochter Hadwig) hatte und dass sich von dieser Familie Beziehungen
zu den BILLUNGERN feststellen, wenn auch nicht näher konkretisieren
lassen.] gleichsetzen will), und desgleichen in den Fuldaer Totenannalen.
Insofern ist auch das letzte - gerade gegen
Bia als Wichmann-Gemahlin
angeführte - Argument Althoffs, das die Nichterwähnung
Bias
im
Lüneburger Totenbuch aufgreift, gewiß nicht sehr tragfähig.
Und das gilt sicherlich auch für die Mitteilung aus dem spätmittelalterlichen
Gandersheimer Nekrolog, das eine am 25. Mai verstorbene Bia
praeposita
festhält; praeposita könnte nämlich durchaus eine Verlesung
des Kopisten oder eine Falschauflösung einer Abkürzung (etwa
von praebenda, der Festlegung der Memoriengabe, oder von praepositens =
sehr mächtig, vornehm) sein. Aber dieses Problem löst sich sogar
viel einfacher: am 25. Mai, dem Todestag der Mathilden-Schwester
Bia,
verstarb nämlich tatsächlich eine Gandersheimer Pröpstin
Bia, - allerdings erst 1251 oder 1252. Und da außerdem die erst 1014
verstorbene Äbtissin Hathwig von Gernrode durch Thietmar von
Merseburg lediglich als eine inclita neptis reginae Mathildis bezeugt
ist, nicht indessen mit den Wichmann-Söhnen in Verbindung gebracht
wird, spricht auch hier nichts zwingend gegen Bia
als Gemahlin Wichmanns
des Älteren; denn Hathwig kann selbstverständlich
eine Tochter der erst 971 verstorbenen Friderun gewesen sein. Deshalb
bleibt allein das Argument ernstlich zu prüfen, ob die Bezeichnung
der beiden Söhne Wichmanns des Älteren - das heißt
Wichmanns des Jüngeren und Ekberts des Einäugigen
- zum Jahre 953/54 als iuvenus und adolescentes noch möglich
war, auch wenn sie schon vor "931/ 32-936", der Todeszeit
Bias,
geboren waren, oder ob es diese Bezeichnungen unmöglich machen, sie
auch als Bias
Kinder zu betrachten.
Nun hat schon A. Hoffmann festgestellt, dass die im Mittelalter
gängigen Lebensalterseinteilungen fast ausschließlich auf die
Differentiae und Etymologiae Isidors von Sevilla zurückgehen. Diese
zeigen nach der infantia (bis zu 7 Jahren) und der pueritia
(bis zu 14 Jahren) als dritten Abschnitt die adolescantia, die vom 15.
bis zum 28. Lebensjahr reicht, gefolgt von der iuventus, die die
Zeit vom 28. bis zum 49. oder 50. Jahr ausfüllt, un der senectus oder
gravitas und dem senium. Besonders heimisch gemacht hat dieses System im
Ostfrankenreich oder vielmehr im werdenden deutschen Reich der "Praeceptor
Germaniae", Hrabanus Maurus: Gradusaetatis sex sunt: infantia, pueritia,
adolescentia, juventus, gravitas atque senectus. Primaetas infantia est
pueri nascentis ad lucem, quae porrgitur in septem annis. Secunda aetas
pueritia is est, pura et necdum ad generandum apta, tendens usque ad 14
annos. Tertia, adolescantia ad gignendum adulta, quae porrigitur usque
ad 28 annos. Quarta, juventus, firmissima aetatum omnium, finiens in quinquagesimum
annum etc. Setzt man diese damals gängige Schema der Lebensalterbezeichnungen
auch bei
Widukind von Corvey voraus - und es ist nichts darüber
bekannt, dass
Widukind
ein anderes System entwickelt haben sollte
-, so entfällt letztlich aber auch dieses Argument. Als iuvenes
und adolescentes wurden Wichmann der Jüngere und Ekbert
für die Zeit um 953/54 von Widukind
durchaus richtig charakterisiert,
auch wenn sie schon um 928/30 von Bia - nicht erst etwa 934/35,
was gleichfalls möglich ist - geboren waren [Bei dieser Frage ist
zunächst daran zu erinnern, dass Widukind, Res gestae Sax.
III 50 Seite 129, sagt, Wichmann der Jüngere sei destitutus
a patre et matre von OTTO DEM GROSSEN
loco filiorum aufgenommen, erzogen und mit der väterlichen
Amtsposition betraut worden. Da Wichmann der Ältere 944 verstarb,
dürfte diese Quasiadoption, die keinerlei rechtliche Folgen hatte
und eher einer Annahme zur Pflegekindschaft gleichkam, wohl 944 stattgefunden
haben. Wenn man sich dies vor Augen hält und das damalige Großjährigkeitsalter
des vollendeten 12. Lebensjahres (so nach dem Sachsenspiegel) einkalkuliert,
dürfte Wichmann der Jüngere sogar erst 932/33 geboren
sein (eventuell verstarb seine Mutter im Kindbett). Und auch das schließt
Bia
nicht
als Mutter Wichmanns des Jüngeren und Ekberts des Einäugigen
aus, denn der Gandersheimer Nekrologauszug, der
Bias
Todestag bereits
enthielt, ist korrekt nur auf "931/32 bis Sommer 936" zu datieren, nicht
auf 931/32 als Entstehungszeit zu reduzieren]. Damit scheint in der Tat
Bia,
wie schon R. Bork meinte, die Gemahlin
Wichmanns des Älteren
und Mutter der so oft rebellischen
Wichmann-Söhnen gewesen
zu sein, wenngleich auch eine Perehtheid als die an jener Stelle
stehende Schwester Mathildes nicht
völlig auszuschließen ist.
Drei Problemkreise aus dem Umfeld der engsten Verwandtschaft
der Königin Mathilde haben uns
beschäftigt. Ihre Klärung ein Stück weiter vorangetrieben
zu haben, mag - als ein kleiner Geburtstagsgruß für Alfons Becker
- das Ergebnis dieses Beitrages sein.
Literatur:
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Hlawitschka, Eduard: Kontroverses aus dem Umfeld
von König Heinrichs I. Gemahlin Mathilde, in Festschrift für
Alfons Becker, Sigmaringen 1987 - Hlawitschka Eduard: Stirps Regia.
Forschungen zum Königtum und Führungsschichten im frühen
Mittelalter. Ausgewählte Aufsätze. Festgabe zu seinem 60. Geburtstag.
Verlag Peter Lang Frankfurt am Main - Bern - New York - Paris Seite 368,374,
376 - Hlawitschka Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der
ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands.
Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke
Verlag Sigmaringen 1987, Seite 41,88,94 -