2. Sohn des Grafen Gregor I. von Tusculum und der Maria
eigentlich Theophylakt Graf von
Tusculum
Lexikon des Mittelalters: Band I Seite 1859
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Benedikt VIII., Papst seit 21. Mai 1012
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+ 9. April 1024
zuvor Theophylakt, Sohn des Grafen Gregor von Tusculum
Er wurde als Laie zum Papst erhoben und hatte sich nach kurzem Schisma gegen Gregor (VI.), den Kandidaten der CRESCENTIER, durchgesetzt; erster in der Reihe der TUSKULANER-Päpste (Johannes XIX., Benedikt IX.). Selbstbewußt und tatkräftig sicherte sich Benedikt VIII. mit Rückhalt an HEINRICH II., den er am 14. Februar 1014 zum Kaiser krönte, die Macht über und den Kirchenstaat, die er jedoch als Oberhaupt der TUSKULANER-Familie in deren Dienst stellte. Durch einen Sieg pisanischer und genuesischer Schiffe vertrieb Benedikt 1016 die Sarazenen von den Küsten des italienischen Festlandes und Sardiniens. Der Mißerfolg seines Eingreifens in den gegen Byzanz gerichteten Aufstand in Apulien (1017/18, mit normannischer Hilfe) veranlaßte Benedikts Reise nach Deutschland, wo er Ostern 1020 in Bamberg mit HEINRICH II. zusammentraf; er weihte die dortige Stephanskirche und empfing vom Kaiser eine Neuausfertigung des Privilegium Ottonianum, die eine Übereignung des Bistums Bamberg an den Papst einschloß. Durch HEINRICHS Zug nach S-Italien (1022) konnte nur ein Teil der zuvor von Benedikt erlittenen Einbußen wettgemacht werden. Die kirchliche Zusammenarbeit mit dem Kaiser, die auf mehreren gemeinsamen Synoden (Rom und Ravenna 1014, Bamberg 1020, Pavia 1022) mit Beschlüssen gegen Simonie und Klerikerehe zum Ausdruck kam, ergab sich eher von Fall zu Fall und stand für Benedikt VIII. kaum im Vordergrund des Interesses. Wegen des Prozesses um die Hammersteiner Ehe geriet Benedikt 1023/24 in einen heftigen Streit mit Erzbischof Aribo von Mainz.
Quellen:
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LP II, 268 - Jaffe I, 506-514; II, 708f., 747f. - RI
II/5, 425-501
Literatur:
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DBI VIII, 350-354 - DHGE VIII, 61-92 - HKG III/1, 285-288
- Haller II, 168-172 - Seppelt II, 402-408 - K. J. Hermann, Das Tuskulanerpapsttum
(1012-1046), 1973 (vgl. dazu DA 34, 1978, 626f.)
Das Papsttum wurde jetzt für drei Pontifikate Privatbesitz
- wie über ein Jahrhundert zuvor - die Grafen von Tusculum, zweier
Brüder und ihres Neffen. Keiner dieser drei Päpste ist Priester
gewesen. Der Papst war ein brutaler, begabter Condottiere, der seinen beiden
Brüdern, Alberich
III. und Romanus,
zur Festigung seiner Macht den Titel Consul et Dux von Rom verlieh und
sie mit entsprechenden Befugnissen ausstattete. Die CRESCENTIER,
obwohl zur gleichen Familie der Grafen von Tusculum gehörend,
stellten einen Gegenpapst auf, der zu HEINRICH
II. nach Deutschland reiste. Er fand Ablehnung, der König
anerkannte den Papst, der ihn und seine Gemahlin Kunigunde
zu Kaiser und Kaiserin krönte.
Der Papst konsolidierte den Kirchenstaat, stellte ein
Heer auf, schlug bei Luni die nun auch Oberitalien verwüstenden Sarazenen
und verbündete sich, als diese Sardinien besetzten, mit den Seemächten
Pisa und Genua, nachdem er zuvor eine Flotte hatte bauen lassen, die, gemeinsam
mit den Seestreitkräften der beiden Republiken, Sardinien wieder befreite,
worauf die Insel Lehen Pisas wurde. Er unterstützte die nationale
Erhebung gegen Byzanz, das in Unteritalien bei Cannae gegen die zum erstenmale
auftauchenden Normannen gesiegt hatte, und reiste zum Kaiser nach Bamberg,
wo er sich mit ihm zu einem Feldzug gegen die zum letztenmale sich festigende
byzantinische Macht in S-Italien verbündete; es wurden jedoch nur
Teilerfolge erzielt.
Erst nachdem der Kaiser als begeisterter Anhänger
von Cluny ihn daran erinnerte, dass er nicht nur Feldherr sei, befaßte
der Papst sich etwas mit kirchlichen Reformen und verbot zum erstenmale
bei Strafe der Absetzung die Priesterehe; das praktische Ergebnis war sehr
gering. Der Kaiser veranlaßte den Papst, das Credo des zweiten allgemeinen
Konzils von Konstantinopel unter Damasus I. endgültig in die römische
Meßordnung aufzunehmen.
Erschreckend war die Gemeinsamkeit von Kaiser und Papst
in der Judenverfolgung. Benedikt VIII. ließ
eine Anzahl von Juden hinrichten, weil er ihnen, abergläubisch wie
er war, die Schuld an einem Orkan und einem Erdbeben zuschrieb.
Robert II. von Frankreich,
der sich seinen zweifelhaften Beinamen "der Fromme"
verdient hat, ließ in Orleans etwa 12 Kanoniker als Ketzer
verbrennen - das erste Autodafe, ein Fanal für das Papsttum, das diese
grauenvolle Exekutive des Glaubensterrors später aufgreifen und als
"heilige Inquisition" mit juristischen Klauseln umgeben sollte.
ADLIGE AUF DEM PAPSTTHRON
"Patricio quoque mortuo, ordinatus est domnus
Benedictus". Mit diesen knappen Worten schilderte Abt Hugo von
Farfa in seiner Exceptio elationum den Umsturz in Rom im Mai des Jahres
1012 und den Übergang von der crescentischen
zur
tuskulanischen
Herrschaft.
Was dem Zeitgenossen Hugo auf den ersten Blick als einer der üblichen,
die Stadt Rom heimsuchenden Putsche machthungriger Adelscliquen erscheinen
mußte, bedeutete in Wirklichkeit den Anfang einer neuen Epoche des
Papsttums und der Kirche unter Führung der
TUSKULANER-Päpste.
Seit dem Tode OTTOS III. und Silvesters
II. war das Papsttum immer mehr in eine beklemmende Abhängigkeit geraten.
Zwar bewahrten sich die Päpste die Freiheit der geistlichen Entscheidung,
allein der Bevormundung durch den Stadtpatricus Johannes in der Ewigen
Stadt mußten sich die zeitgenössischen Päpste wie Johannes
XVIII. und Sergius IV. beugen. Kennzeichen crescentischer
Politik blieb das ehrgeizige Bemühen, die politische Macht
in Rom in den eigenen Händen zu halten. Was tat es da Wunder, dass
nach fast 11-jährigem Regiment der Widerstand sich regte. Als Anführer
der Umsturzpartei erschienen die drei Brüder Alberich,
Theophylakt
und Romanus, Söhne des Gregor von Tuskulum und seiner Frau
Maria. Es war dies jener Gregor, der sich maßgeblich am
römischen Aufstand 1001 gegen seinen früheren Förderer OTTO
III. beteiligt hatte, in der Folgezeit aber die Herrschaft an
den CRESCENTIER Johannes verlor, der
mit Hilfe seiner weit versippten Familie ein autokratisches Regiment
über Rom und das Papsttum führen konnte.
Stammsitz der TUSKULANER,
dieser "wilden Barone", war das steile und befestigte Tuskulum,
auf einem Hügel des albanischen Vulkans über Frascati gelegen,
21 km auf der via Tuscolana von Rom entfernt . In den späteren Jahren
der römischen Republik war das seit alters bestehende municipium wegen
seiner geschützten und lieblichen Lage bevorzugter Sommeraufenthalt
einflußreicher Bürger geworden; hier hatten Cato und Cicero
Landhäuser, und auch die späteren
Kaiser
Nero, Galba, Domitian, Nerva, Marc Aurel, Septimius Severus
und Alexander Severus verschmähten
es nicht, sich hier Villen errichten zu lassen. Jener
Gregor I. von
Tuskulum war der Sohn der Marozia
II. und somit naher Verwandter des großen Alberich,
der den Kirchenstaat fast 20 Jahre unangefochten und souverän geführt
hatte. Über seine Tante Stephania
II., die mit dem Grafen
Benedikt I. von der Sabina verheiratet und über deren gemeinsamen
Sohn Benedikt II.,
seinem Cousin, der auf Anraten Papst
Johannes' XIII. Theodoranda, die Tochter des Crescentius vom Marmorpferde,
ehelichte, unterhielt er weitgehende verwandtschaftliche Beziehungen zu
den CRESCENTIERN wie auch zu den
Päpsten
Johannes XIII. und
Benedikt
VII. Über den Vater Gregors de Tusculana schweigen
sich die Quellen aus. Vielleicht war es jener Vestarar Theophylakt, der
mit einer "Maroza nobilis femina" verehelicht gewesen zu sein scheint .
Das erste Mal urkundlich erwähnt, taucht
Gregor in einer Schenkungsurkunde
für das Kloster Subiaco mit der Ehrenbezeichnung "consul et dux",
dem Prädikat der politischen Gewalthaber, vom August 961, also noch
zu Zeiten Johannes' XII.,
auf. Diese Ehrenbezeigung für den wohl noch verhältnismäßig
jungen Gregor beweist, dass der Familie der großen Marozia
und des Fürsten Alberich über des letzteren Tod hinaus
in Rom eine führende Stellung innerhalb des Adelssenates verblieben
war. Noch zur Zeit der Wirren in der Stadt Rom im Frühsommer 966 und
bei den darauffolgenden Umstürzen sich ablösender Adelskonjurationen
und -fraktionen, die die Abkehr von der Vorherrschaft der Sippschaft desAlberichs
in Rom einleiteten, bestätigte Gregor unter seinem alten Titel die
Entscheidung der Schiedsrichter in einem Güterstreit des Klosters
Subiaco. Dann allerdings scheint die Familie der jüngeren
Marozia politisch in den Hintergrund gedrängt worden zu sein;
jedenfalls besitzen wir bis zum Jahre 979 keine urkundliche Erwähnung
Gregors
mehr. Ein neuerlicher Umschwung zugunsten der Marozia-Familie
schien sich jedoch nach 974 abzuzeichnen, noch bevor mit Bischof Benedikt
von Sutri ein mit dem Princeps
Alberich verwandter Römer und Onkel des TUSKULANERS
die Cathedra Petri als Benedikt
VII. bestieg. Wohl zwischen 974 und 980 ernannte der tatkräftige
Papst seinen Neffen zum Rektor des stadtrömischen Klosters Renati;
gleichzeitig war es dem "illustrissimo viro, filius Maroze
senatrix" gelungen, seine alte Stellung als "consul et dux«
wieder zu erlangen .
Nach der vorübergehenden Entmachtung der führenden
CRESCENTIER-Partei,
die im Jahre 998 mit der Hinrichtung des Crescentius
II. ihren vorläufigen Höhepunkt fand, scheint sich die
TUSKULANER-Partei unter Führung
Gregors
der kaiserlichen wie päpstlichen Sache angenommen zu haben.
OTTO
III. ernannte den TUSKULANER-Grafen
zum Seepräfekten und dessen wohl ältesten Sohn Alberich
zum kaiserlichen Palastmagister. Als Anfang Juni des Jahres 1000 in Orte
ein Aufstand einer papstfeindlichen Partei ausbrach, der das Leben des
anwesenden Papstes Silvesters II. ernsthaft bedrohte, war es Gregor
von Tuskulum, der vom Papst zum Kaiser gesandt wurde, um diesen zum
Eingreifen zu bewegen. Nach dem mißlungenen Putschversuch des TUSKULANERS
im Jahre 1001 ergriffen die CRESCENTIER
für mehr als ein Jahrzehnt wieder die absolute weltliche Leitung Roms
mit dem Anspruch souveräner Führung.
Außenpolitisch war diese letzte Epoche der CRESCENTIER-Herrschaft
durch vorsichtiges Taktieren gegenüber dem seit 1002 regierenden neuen
deutschen König HEINRICH II. bestimmt,
den man mit Versprechungen und Hinhaltemanöver von einem Romzug abzuhalten
versuchte; innenpolitisch wußte der Patricius
Johannes mit klugem Nepotismus die wichtigen Schaltzentralen der
Macht mit Angehörigen seiner Sippe zu besetzen . Es zeigte sich jedoch,
dass allein der Patricius imstande war, den von ihm geschaffenen Machtapparat
virtuos zu bedienen, und dass nach seinem Tod die Macht für immer
aus den Händen seiner Familie glitt.
Ausgelöst wurde dieser einschneidende Wechsel durch
die plötzliche Duplizität von Todesfällen im kirchlichen
und weltlichen Regiment. Am 12. Mai 1012 starb Papst Sergius IV.; ihm folgte
der Patricius am 18. Mai, kaum eine Woche später, ins Grab nach. Was
sich zwischen dem 12. und 18. Mai in Rom ereignete, verschweigen die Quellen.
Sicher scheint nur zu sein, dass nach dem Tod des
Johannes in Rom heftige Parteikämpfe entbrannten, die sich
im Spätsommer des Jahres 1012 zu regelrechten Feldzügen auswuchsen.
Wohl sofort nach dem Ableben Sergius' IV. erhoben die CRESCENTIER
einen ihrer Parteigänger, der sich den Namen Gregor zulegte, zum Papst.
Dieser konnte sich jedoch nach dem Tod des Patricius nicht gegen die heftigen
Angriffe der TUSKULANER
halten, die nun im Gegenzug Theophylakt
unter dem Namen Benedikt zum Papst
kürten .
Gregor
mußte aus Rom nach der Sabina ausweichen, wo er offenbar Unterstützung
von den Stephaniern Crescentius
und Johannes
erhielt . In der Stadt aber konnte sich Benedikt
durchsetzen
und am Himmelfahrtstag des Jahres 1012, also einem Donnerstag, die Konsekration
erhalten.
Der neue Papst war wohl der zweitälteste Sohn Gregors
und um 98o geboren, in der stadtrömischen Politik bis zu diesem Zeitpunkt
noch ein Unbekannter. Seine ersten Aktionen und Maßnahmen aber zeigten
politischen Verstand und Spürsinn, denn es gelang ihm rasch, in Rom
seine Position so zu festigen, dass er Anfang Juni 1012 daran denken konnte,
die Reste des Widerstandes auf dem Lande zu brechen.
Hauptwiderstandsnest war der Stammsitz der Stephanier,
die Stadt Palestrina, die den CRESCENTIERN
970 von Papst Johannes XIII.
bis zur 3. Generation überlassen worden war. In raschem Kriegszug
eroberteBenedikt VIII. fast alle Burgen
der Stephanier. Als
Johannes in seiner letzten Zufluchtsstätte Palestrina von
den Truppen des Papstes eingeschlossen wurde, sah sich sein Bruder Crescentius
veranlaßt, für seine Befreiung ein dreitägiges Bittfasten
von den Mönchen von Farfa zu erflehen. Benedikt zeigte sich über
die Gebete der Mönche für seine Erzgegner wohl erbost; sie nützten
jedoch wenig. Angesichts der militärischen Übermacht warJohannes
gezwungen, die Waffen zu strecken und am 22. August 1012 einen Separatfrieden
zu schließen, wobei er versprach, die Stadt Palestrina dem römischen
Stuhl zu restituieren. Der Papst brach darauf die Belagerung ab und kehrte
nach Rom zurück.
Der Verlauf dieses Kriegszuges und das Zurückweichen
der Stephanischen
Opposition dürften auch das Schicksal des
Papstes Gregor VI. entschieden haben. Durch den Zwang der Ereignisse dazu
getrieben und jeder weiteren Unterstützung bar, brach er nach Deutschland
auf und versuchte dort, sich die Rechtmäßigkeit seines Pontifikates
durch ein Votum
HEINRICHS
bestätigen
zu lassen . Als der Papst an Weihnachten 1012 in Pöhlde eintraf, empfing
der König den im vollen apostolischen Ornat erschienenen Gregor zwar,
nahm aber seine Amtsinsignien wie ihn selbst in Gewahrsam und vertröstete
ihn, die Angelegenheit zu regeln, sobald er nach Italien käme. Diese
Entscheidung HEINRICHS
erfolgte jedoch
nur zum Schein, denn die Würfel waren bereits gefallen. Im August
und Oktober hatten sich Abgesandte der Erzbischöfe von Magdeburg bei
Benedikt
in
Rom und nicht bei Gregor eingefunden, um das Pallium zu erbitten. Der König
selbst scheint Ende des Jahres 1012 über Boten als Petent an Benedikt
VIII. herangetreten zu sein, um von ihm eine Bestätigung
seiner Lieblingsstiftung, des Bamberger Bistums, zu erreichen, was ihm
der Papst auch prompt und willigst erfüllte. So hatte der TUSKULANER
zum Jahreswechsel 1012/13 die Anerkennung durch den deutschen König
gefunden; sein beklagenswerter Gegenpart Gregor VI. verschwand im Dunkel
der Geschichte, aus dem er hervorgetaucht war, um für wenige Monate
das Dasein eines Schattenpapstes zu führen.
Was die nun folgende Tuskulanische
Epoche
grundlegend von der vorangegangenen Crescentischen
unterschied,
war der Umstand, dass der Papst das Stadtpatriziat nicht weiter besetzte,
sondern versuchte, über ein starkes Papsttum den Einfluß der
römischen Kirche auf Bereiche des weltlichen Lebens auszudehnen. Hatte
der Patricius
Johannes II. Crescentius es vermocht, Einfluß auf das Papsttum
zu nehmen, so ging Benedikt den umgekehrten
Weg, indem er die weltliche Macht innerhalb Roms aufsplitterte, so dass
sie der päpstlichen in ihrer Beschränktheit keine Konkurrenz
zu machen imstande war. Zwar verblieb der Oktavianer Crescentius
im Amt des Stadtpräfekten, indem aber der Papst ihm als "consul et
dux" seinen Bruder Alberich
III. zur Seite stellte, der auf päpstliches Gebot hin Gericht
hielt , traten des ersteren Richterfunktionen in den Hintergrund und wurde
seine frühere Machtbasis entscheidend gemindert.
Die gleiche Taktik verfolgte Benedikt
mit einigem Erfolg auch in den römischen Provinzen. So trug Amatus,
der Schwiegervater des Sabina-Grafen
Oddo, weiterhin den Titel eines "comes Campaniae", aber im Rektorat
der Sabina verschwand nach September 1012 der bisherige Oktavianer Crescentius,
um einem gewissen Grafen Berard Platz zu machen. Überdies verlieh
der TUSKALANER
in Tivoli, dem Hauptsitz der oktavianischen CRESCENTIER,
einem seiner Parteigänger, dem nobilis vir Stephan, das Torzollrecht,
auch dies wohl als Maßnahme gegen die dortigen Machthaber gedacht.
Diese geschickte Abschwächung bisher kompakter Machtfunktionen in
der Hand einer Adelskamarilla sicherte Benedikt
eine bedeutende Stärkung der päpstlichen Position, von der aus
er sich erlauben konnte, seinen Entscheidungen allgemeines Gewicht zu verschaffen.
Es lag ganz in seiner Politik der "Stärkung der Kirche", dass der
Papst auch außerhalb Roms die geistlichen Institutionen durch Vergabungen
und Verfügungen zu sichern trachtete, indem er den Einfluß der
örtlichen Machthaber eindämmte, ohne aber auch hier letztlich
päpstliche Einspruchsmöglichkeiten gegenüber dem nun gestärkten
geistlichen Regiment aufzugeben. Ein beredtes Beispiel dafür bildet
die Vergabe an Bischof Benedikt II. von Porto, in der dem Bischof u.a.
die Rechte und Einnahmen des Gastaldenamtes in und außerhalb Portos
sowie das Mühlen- und Brückenrecht am Tiber übertragen wurden,
seine Gerichtsgewalt in Trastevere aber vorbehaltlich höherer Rechte
päpstlicher missi eingeschränkt wurde. Dem weltlichen comes verblieb
nach diesem Privileg nur noch die allgemeine Verwaltung; Benedikt
behielt
sich dagegen durch die Betonung der Rechte des direkt dem Papste unterstellten
missus apostolicus ein Mitwirkungsrecht in dem nun von weltlicher Bevormundung
weitgehend befreiten Bistum vor. Wanderten päpstliche Rechte und Besitztümer
nicht in die Hände geistlicher Institutionen, so sah Benedikt,
der zur besseren Kontrolle des Kirchenbesitzes ein genaues Inventar der
tuszischen Patrimonien des Heiligen Stuhles anfertigen ließ, sehr
genau darauf, wer sie erhielt und wie sie genutzt wurden. So überließ
der Papst nun beispielsweise dem Grafen Hugo I. Gherardesca und seinen
Brüdern die der römischen Kirche gehörige Pfarre S. Giustiniano
in Falesia lediglich mit der Auflage, dass sie integraler Bestandteil eines
noch zu gründenden Klosters werde. Graf Bonifaz von Canossa erhielt
die bereits seinem Großvater und Vater übertragenen Ländereien
des Hl. Stuhles in der Grafschaft Ferrara wohl nur deshalb ungeschmälert
zugesichert, weil er als treuer und zuverlässiger Parteigänger
HEINRICHS
galt. Diese sparsame Vergabung von Kirchenbesitz in Hände weltlicher
Großer war ohne Zweifel ein Teil der "Reorganisationsbestrebungen"
zum Ausbau der päpstlichen Verfügungsgewalt. Den längsten
und hartnäckigsten Kampf aber führte der TUSKULANER-Papst
um die Rechte der alten Abtei Farfa.
Im Jahre 1009 hatte Abt Hugo von Farfa, von Gewissensbissen
wegen seiner simonistischen Erhebung geplagt, auf seine Würde verzichtet;
die Mönche wählten daraufhin Guido, seinen Neffen, zum neuen
Vorsteher, der auf das Plazet des Patricius Johannes hin von Papst Johannes
XVIII. die Weihe erhielt. Der Exabt Hugo, der direkte und herzliche Beziehungen
zu HEINRICH II. pflegte, blieb aber
über seine Resignation hinaus die graue Eminenz, die alle Fäden
in der Hand zu halten wußte. Im Frühsommer des Jahres 1012 hatte
er, wie die gesamte Abtei, noch nicht eindeutig für Benedikt votiert;
das bewiesen die Oratorien für den eingeschlossenen Stephanier.
In der Folgezeit verbesserten sich die Beziehungen des cluniazensisch ausgerichteten
Klosters zum Papst jedoch entscheidend. Mitte Mai des Jahres 1013 entschied
Benedikt
VIII. in einem Güterstreit zugunsten Farfas, und am 2.
Juni 1013 schenkte der Papst dem Kloster für sein, seiner Eltern Gregor
und
Maria
sowie für seiner Schwester Seelenheil aus Eigenbesitz
einen im Gut Fiano im Territorium Collina bei Rieti gelegenen Weingarten.
Diese Schenkung zeigte nicht nur die Frömmigkeit des Papstes, sondern
ließ darüber hinaus auch die politische Absicht erkennen, Farfa
durch Zugeständnisse vollends für seine Person zu gewinnen. Im
Februar 1014 weilte König HEINRICH II.
mit
seiner Frau in Rom und wurde vom Papst zum Kaiser gekrönt. Die im
Anschluß an die Feierlichkeiten stattfindende Synode sah sich unter
anderem mit Problemen Farfas konfrontiert, die einer Lösung harrten.
In der Zwischenzeit hatte Hugo seine frühere Abtwürde wieder
übernommen. In einem Verhandlungstermin am 21. Februar 1014 legte
er seine Querelen gegen die Stephanier Johannes
und Crescentius
dar. Dabei stellte sich heraus, dass die Gegner Benedikts
sich
aus dem reichen Besitz der Abtei widerrechtlich das Kastell Bocchignano
in der Sabina angeeignet hatten. Als auf Befragung durch HEINRICH
anwesende
Richter den Anspruch des Klosters bestätigten, der ebenfalls anwesende
Stephanier
Johannes
sich jedoch der kaiserlichen Aufforderung versagte, seinen Bruder Crescentius
zur gütlichen Streitschlichtung nach Rom zu holen, verhärteten
sich die Fronten. Die Entscheidung HEINRICHS,
mit päpstlichen Truppen die Zwangsrestitution durchzuführen,
war das Signal für einen blutigen Aufstand in Rom, der sowohl das
Leben des Papstes wie auch das des Kaisers aufs ärgste bedrohte.
Die Rebellion war ohne Zweifel geplant worden und stellte
den letzten Versuch der Stephanier und anderer mißgestimmter
Adelskreise dar, das Rad der Geschichte auf die Zeit vor dem Mai 1012 zurückzudrehen.
Im Bunde gegen die neue kaiserlich-päpstliche Koalition kämpften
Ugo, Azzo und Adalbert, Söhne des toskanischen Grafen Otbert II. und
Kampfgefährten des sich noch im bergigen Norden Italiens haltenden
Nationalkönigs Arduin. Die lombardischen
Aufrührer konnten nach einem verlustreichen Kampf an der Tiberbrücke
überwältigt und gefangengenommen werden. Dem CRESCENTIER
Johannes
war offensichtlich eine direkte Beteiligung am Putsch nicht nachzuweisen.
Fazit der Erhebung war, dass der Kaiser, militärisch geschwächt,
Verhandlungen mit
Johannes
aufnehmen und ihm gestatten mußte, nach Hause zurückzugehen,
jedoch mit der Auflage, dass entweder er oder sein Bruder Crescentius
innerhalb dreier Tage zurückkehren, um den Streitfall beizulegen.
Die beiden Brüder hüteten sich jedoch, in die
Höhle des Löwen nach Rom zurückzukommen. Als die zugestandene
Frist verstrichen war, sah der Kaiser dies als Schuldeingeständnis
der beiden Brüder an und investierte Hugo von Farfa mit den geforderten
Burgen Bocchignano und Tribuccum. Die schwierige Aufgabe der Besitzeinweisung
übertrug man dem Papst. Doch die kampfeslustigen Stephanier
gaben sich noch nicht geschlagen. Während Benedikt
HEINRICH
von
Rom nach Ravenna begleitete, versuchten sie mit Drohungen die Mönche
dazu zu bringen, auf die ihnen zustehenden Güter zu verzichten. Zwar
nahm der eingeschüchterte Abt mit den Sabina-Granden Verhandlungen
auf und erreichte zunächst einen 30-tägigen Waffenstillstand,
doch als der Papst nach Rom zurückkehrte, suchte Hugo sofort bei ihm
Hilfe und forderte Benedikt auf, gegen
die beiden vorzugehen. Der TUSKULANER
wollte aber zunächst eine friedliche Lösung des Konflikts. Crescentius
wie
Johannes
wurden gebeten, in Rom vor einem päpstlichen Tribunal zu erscheinen,
um mit dem Kloster einen gerechten Vertrag über die Streitobjekte
auszuhandeln. Dieser Kompromißvorschlag dünkte den Stephaniern
aber wenig gut; sie zogen es vor, auf ihren festen Burgen zu verbleiben
und der Aufforderung des Papstes damit Hohn zu sprechen.
Das bedeutete Krieg. Benedikt
war
über den einseitigen Abbruch der Verhandlungen und die schroffe Zurückweisung
seines Angebotes derart erregt, dass er mit einem eilig gesammelten Heer
Mitte Juni 1014 in die Sabina aufbrach und Bocchignano zu belagern begann.
Die Sommerhitze in der Sabina verkürzte die Belagerungszeit erheblich.
Als dein eingeschlossenen Crescentius
das Wasser knapp wurde, sah er sich zur Kapitulation veranlaßt und
erhielt gegen die Verpflichtung, sich binnen 20 Tagen vor Tribuccum dem
päpstlichen Gericht zu Stellen, von Benedikt
VIII. großmütig freien Abzug gewährt. Der Papst
verkündete daraufhin in einer Urkunde, dass er die Burg Bocchignano
gemäß dem kaiserlichen Auftrag zurückgewonnen habe, verlieh
Hugo die Gerichtsbarkeit in der Burg und belegte Rechtsübertretungen
mit einer Strafe von 100 Goldpfund. Doch der bereits proklamierte Sieg
war nur ein halber, denn wiederum erwies sich die generöse Verhandlungsbereitschaft
Benedikts
gegenüber
Crescentius
als verfehlte Liebesmühe. Als Benedikt
Ende Juli an dem ausgemachten Treffpunkt erschien und eine öffentliche
Anhörung im Beisein vieler römischer Adliger den Rechtsanspruch
Farfas auf Tribuccum erneut ergab, zog es der Stephanier vor, in
der Feste zu verbleiben und nicht zu erscheinen. Da der Vorgeladene trotz
intensiver Bemühungen und dreimaliger Aufforderung nicht aus seinem
Bau hervorzulocken war und auch das Angebot Benedikts, wenigstens vor das
Burgtor zu kommen, wenn er ein Erscheinen vor ihm selbst scheue, kein Echo
fand, leitete man das Kontumazialverfahren ein. Am 2. August 1014 erhielt
Abt Hugo auf Beschluß der Richter endgültig Bocchignano als
Eigentum zugesichert, und der Papst belegte die Verletzung der Besitzrechte
durch Crescentius und seine Erben mit einer Strafe von 100 Goldpfund.
Noch aber hielt sich der CRESCENTIER
in Tribuccum. Es dauerte ein Jahr, bis Benedikt
VIII. im Herbst 1015 darangehen konnte, den letzten Widerstand
zu brechen. Nach einer glücklichen Belagerung der Burg, die man durch
Aushungerung zur Aufgabe zwang, mußten die beiden renitenten Stephanier
den Weg ins Exil antreten, während Hugo den erwünschten Besitz
erhielt.
Der Zusammenbruch der Stephanischen Hausmacht
in der Sabina lockte einzelne Adelskreise, sich selbstsüchtig aus
der anfallenden Konkursmasse einen Teil zu sichern. Einer dieser landhungrigen
Barone war der eigene Bruder des Papstes, der Konsul
Romanus, der nach der Zurückgabe Tribuccums und dessen Pertinenzen
an Farfa die Höfe Serrano und Ponziano besetzte, wohl in der stillen
Hoffnung, der Abt werde es nicht wagen, gegen den leiblichen Bruder des
Papstes zu prozessieren. Doch er hatte sich sowohl in Hugo wie auch in
Benedikt
getäuscht.
Der Abt, der es nicht zulassen wollte, den lang umkämpften Besitz
geschmälert zu erhalten, legte Protest beim Papste ein; und dieser
sah sich genötigt, wollte er nicht in den Geruch kommen, den Kampf
um die Rechte Farfas aus vordergründig eigennützigen Motiven
geführt zu haben, eine Gerichtsverhandlung gegen den Bruder anzuberaumen.
In Anwesenheit der römischen Stadtprominenz erging schließlich
ein glimpfliches Urteil. Beide Seiten einigten sich auf die Formel, Romanus
habe sich die Höfe aus Unwissenheit über bestehende Eigentumsverhältnisse
angeeignet. Darüber hinaus bedrohte man eine weitere Besitzstörung
durch den Konsul oder dessen Erben mit einer Strafe von 10 Goldpfund und
gab Hugo die eingeklagten Höfe zurück. Die Niederwerfung der
Stephanier
1015
erfolgte sowohl aus dem Willen Benedikts,
die Rechte der Farfenser Abtei zu schützen, als auch in der grundsätzlichen
Absicht, das päpstliche Regiment zu stärken und die adlige Opposition
zu vernichten. Als die vom Papst Verbannten 1019 in ihre Heimat zurückkehrten,
hatte sich die politische Situation grundlegend geändert. Benedikt
VIII., in Vorbereitung der Süditalienexpedition, mußte
sich dazu herablassen, Burgfrieden mit den Stephaniern zu schließen,
wollte er während seiner Abwesenheit von Rom nicht einen Putsch riskieren.
Es unterstrich den politischen Spürsinn des Papstes für gegebene
Realitäten, dass er jetzt die Belange des Farfenser Klosters zurückstellte
und den Stephaniern im Austausch gegen ein Stillhalteabkommen Tribuccum
und Bocchignano zusicherte. Freilich scheint diese Einigung, wie Hugo uns
berichtet, nicht ganz freiwillig vor sich gegangen zu sein. Truppen des
Grafen Rainer von Galeria schlugen sich auf die Seite der beiden CRESCENTIER
und bestimmten die Entscheidung des Papstes nicht unwesentlich. Treuhänder
des Abkommens wurden der Bruder des Papstes Romanus
und sein Neffe Gregor,
der Bruder des späteren Papstes
Benedikt IX.
Auch auf die innerstaatlichen Verhältnisse des Kirchenstaates
hatte dieser Vertrag Auswirkungen. Im Jahre 1019 war der wahrscheinlich
der oktavianischen Familie angehörige Stadtpräfekt
Crescentius verstorben; als sein Nachfolger rückte nun der
Stephanier
Crescentius
in dieses Amt ein. Bevor sich diese Einigung zwischen TUSKULANERN
und Stephaniern abzeichnete, hatte Abt Hugo auf einer Deutschlandreise
Kaiser
HEINRICH, der über die innenpolitische Entwicklung in Rom
kaum unterrichtet gewesen sein dürfte, dazu bewogen, seinem Kloster
sämtliche Besitzungen, darunter auch Bocchignano und Tribuccum, zu
bestätigen. Zwar hielt dieses Diplom die Annäherung der beiden
Adelsgeschlechter nicht auf, doch konnte Hugo mit dem kaiserlichen Privileg
in der Hand verhindern, dass die Kastelle tatsächlich an Johannes
und Crescentius ausgeliefert wurden. In seiner Not, immer befürchtend,
die Kastelle ausliefern zu müssen, wandte der Abt eine List an, die
ihm der pfiffige Erzbischof Pilgrim von Köln eingegeben hatte. Er
schloß mit den crescentischen Oktavianern
ein Schutzbündnis ab und gewann sie nun für einen Nutzungsanteil
an den Pertinenzen von Tribuccum, die Beschützerrolle gegen die Stephanier
spielen. Als 1022 HEINRICH mit Benedikt
VIII. vor der griechischen Feste Troja lag, versäumte der
agile Abt nicht, den Kaiser erneut auf die prekäre Lage seines Klosters
hinzuweisen und erneute Maßnahmen gegen die Stephanier zu
erbitten. HEINRICH, von Benedikt
über
die Hintergründe seines Friedensvertrages informiert, beließ
alles, wie es war, und billigte nur in nachherein den Schutzvertrag des
Klosters mit den Oktavianern.
Der Papst aber zog aus diesem Vorfall wichtige Konsequenzen;
sei es, dass er einen Familienkampf der CRESCENTIER
in und um Rom der Ruhe willen vermeiden wollte, sei es, dass der Machtanwuchs
der Oktavianer ihn störte: Ab September 1023 setzte er seine
Neffen Petrus
und
Gregor als
Mitrektoren in der Sabina ein und behielt sich dadurch eine wirksame
Kontrolle vor.
Nicht zuletzt der Geschicklichkeit Benedikts
VIII. und seinem energischen Wesen war es zu danken, das es
dem Papsttum gelang, die Adelsdiktatur der vorangegangenen Zeit abzuschütteln,
Rom zu befrieden und der Cathedra Petri gesteigertes Ansehen zu verschaffen.
Als der Papst am 9. April l024 verstarb, war der Kirchenstaat wohl
geordnet; sein Bruder Romanus
konnte ohne jegliche Opposition spätestens am 19. April 1024 die Konsekration
erlangen.
EXKURS: DIE DATIERUNG DER PONTIFIKATE
a) Benedikt VIII.
Es gab bisher weitgehende Meinungsverschiedenheiten über
das Datum der Wahl wie auch der Konsekration Benedikts,
wohl letztlich deshalb, weil die vorhandenen Quellen sich in der Sedenzzeit
des Papstes widersprechen. Laut seinem Epitaph regierte der Vorgänger
des TUSKULANERS, Sergius IV., 2 Jahre,
9 Monate und 12 Tage (vgl. Zimmermann: Papstregesten no. 1074 Kommentar).
Als Sterbetag erscheint dort - fälschlich die Jahresangabe (vgl. Poole:
Chronology 17; Zimmermann: Papstregesten no. 1074 Kommentar) - der 12.
Mai 1013. Obwohl die Auffassung, das Sterbejahr Sergius' IV. falle auf
1013, einige Quellen teilen (vgl. Zimmermann: Papstregesten no. 1074 und
no. 1075), zeigen uns jedoch Urkundendatierungen deutlich, dass der Pontifikatsbeginn
Benedikts VIII. spätestens auf den 21. Mai 1012 festzusetzen
ist (vgl. Zimmermann: Papstabsetzungen 115 Anm. 70). Die eine aus Subiaco
(Allodi-Levi: Regesto no. 136, geschrieben von Georgius scriniarius sancte
Romane ecclesie) zählt den 21. Mai 1016 bereits ins 5. Pontifikatsjahr,
die andere aus Farfa (Giorgi-Balzani: Regesto IV no. 638, geschrieben von
Petrus scriniarius sanctae Romanae aecclesiae) den 20. Mai 1013 noch in
das erste Jahr Benedikts. Entsprechend
dazu datieren andere Urkunden aus Farfa (Giorgi-Balzani: Regesto IV no.
637 und 667) den 23. Mai 1013 in das 2. Pontifikatsjahr. Falsch dagegen
ist die Datierung einer Privaturkunde des römischen Klosters SS. Cosma
e Damiano (Fedele: Carte no. 27), die den 29. Mai 1022 noch in das
10. Jahr Benedikts setzt. Während
Kaiserjahr und Indiktion stimmen, muß in der Berechnung der Pontifikatsjahre
dem Schreiber ein Fehler unterlaufen sein. Weitere Urkunden aus Farfa bzw.
Subiaco (vgl. Giorgi-Balzani: Regesto III no. 501 und Allodi-Levi: Regesto
no. 193) zeigen, dass Theophylakt/Benedikt
am
8. bzw. 5. Mai noch keinerlei Ansprüche auf die Cathedra Petri erhob.
Im Totenregister von Fulda (MGH SS XIII 211 a), dem Einsiedler
Nekrolog (MGH Necr. 1 622) und bei Marianus Scottus: Chronicon (MGH SS
V 556) wird der Tod Benedikts VIII.
am 7. April 1024 festgehalten. Der Weißenburger Nekrolog (Böhmer:
Fontes IV 311) verzeichnet den 8. April, das zeitgenössische
Obituar des römischen Cyriakusklosters (FSI 44, 26) den 9. April.
Der Liber Pontificalis gibt in seinen verschiedenen Redaktionen 11 Jahre,
11 Monate und 21 Tage oder 11 Jahre, 10 Monate und 21 Tage an. Ebenso lesen
der Catalogus Viterbensis (MGH 55 XXII 349) und das Chronicon castri Cameracensii
(MGH SS VII 527) 11 Jahre, 10 Monate und 21 Tage. Hält man am 21.
Mai 1022 als durch Urkunden gesicherten Termin für die Stuhlbesteigung
fest und nimmt man als anderen Fixpunkt den 7. April 1024, so ergibt die
Rechnung eine Sedenzdauer von 11 Jahren, 10 Monaten und 17 Tagen.
Akzeptieren wir die Lesart 11 Jahre, 10 Monate und 21
Tage, so kommen wir auf den 17. Mai 1012 als Wahltag. Der 8. April 1024
als Sterbetag abzüglich derselben Sedenzzeit ergäbe den 18. Mai
1012, der zeitgenössische Termin des Cyriakusklosters mit dem 9. April
den 19. Mai 1012. Die Lesart 11 Jahre, 10 Monate und 21 Tage kommt der
Stuhlsetzung am 21. Mai 1012 (vgl. Zimmermann: Papstregesten no. 1075)
und dem Sterbedatum des Cyriakusklosters am nächsten. Die anderen
Lesarten (vgl. Zimmermann: Papstregesten no. 1276) scheiden notgedrungen
als zu kurz oder zu lang aus. Zum Papstgrab vgl. Montini: Tombe 174.