Sohn des Konsuls und Dux Alberichs III. und der Ermilina, Neffe des Papstes Benedikt VIII.
eigentlich Teophylakt Graf von
Tusculum
Lexikon des Mittelalters: Band I Seite 1859
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Benedikt IX., Papst von Okt. 1032-1. Mai 1045; erneut
8. Nov. 1047-16. Juli 1048
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+ Ende 1055
Grottaferrata ?
Zuvor Theophylakt, Sohn Alberichs III. von Tusculum und Neffe seiner beiden Vorgänger Benedikt VIII. und Johannes XIX., durch seinen Vater in relativ jugendlichem Alter (jedoch nicht mit 10-12 Jahren, wie polemische Quellen behaupten) zum Papsttum erhoben. Der Tuskulanischen Politik distanzierten Einvernehmens mit dem Kaiser folgend, traf Benedikt IX. KONRAD II. 1037 in Cremona und 1038 in Spello, wobei er dessen Einschreiten gegen Erzbischof Aribert II. von Mailand unterstützte; im Streit zwischen Aquileia und Grado restituierte er nach dem Tode Poppos von Aquileia 1044 die Metropolitanrechte Grados. Im übrigen ist über seinen Pontifikat wenig Konkretes bekannt: heftige Vorwürfe gegen seine Lebensführung aus kirchlichen Reformkreisen sind gewiß stark übertrieben, aber kaum ohne realen Kern. September 1044 durch eine Adelsrevolte aus Rom vertrieben, konnte Benedikt IX. zwar im März 1045 den Gegenpapst Silvester III. wieder verdrängen, resignierte jedoch am 1. Mai gegen eine hohe Geldabfindung zugunsten seines Taufpaten (Gregor VI.). Auf der römischen Synode HEINRICHS III. wurde er im Dezember 1046 auch förmlich abgesetzt, griff aber nach dem Tod Clemens' II. erneut nach dem Papsttum und mußte sich erst im Juli 1048 endgültig zurückziehen, als Damasus II. auf Geheiß des Kaisers durch Markgraf Bonifaz von Tuszien in Rom inthronisiert wurde. Nach lokaler Überlieferung soll er seine letzten Jahre in Grottaferrata zugebracht haben und dort begraben sein.
Quellen:
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LP II, 270-272 - Jaffe I, 519-523; II, 709, 748f.
Literatur:
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DBI VIII, 354-266 - DHGE VIII, 93-105 - HKG III/1, 290f.,
405 - Haller II, 174, 202-208 - Seppelt II, 412-418; III, 11 - H. Zimmermann,
Papstabsetzungen des MA, 1968, 120-139 - K.J. Herrmann, Das Tuskulanerpapsttum
(1012-1046), 1973 (vgl. dazu DA 34, 1978, 626f.)
Er war der 7. Papst der TUSCULANER,
Neffe seiner beiden Vorgänger und Sohn Alberichs III., des
Consuls et Dux von Rom. Kaiser KONRAD II.
hatte die Wahl unterstützt, deutlicher den Kauf der Papstwürde
für den etwa 12-jährigen, eine Gestalt, die an Niederträchtigkeit
seinem Großonkel Johannes
XII. glich. Er "führte im Palast des Lateran ungehindert
das Leben eines türkischen Sultans; er und seine Familie erfüllten
Rom mit Raub und Mord", wie Ferdinand Gregorovius diesen Mann zutreffend
kennzeichnet. Es gibt nicht den geringsten Beweis für die Unglaubwürdigkeit
des Desiderius von Monte Cassino, der später als Victor III. Papst
wurde und das Bild des TUSCULANERS
im wesentlichen der Wahrheit entsprechend überliefert hat, nicht ohne
hinzuzufügen, dass manches im Leben dieses verrotteten Papstes für
den Chronisten unaussprechbar sei. Kein Papst der Geschichte hat die kanonische
Situation so verwirrt wie Benedikt IX.,
der die Tiara in bestürzender Weise zum Handelsobjekt für Meistbietende
gemacht hat - und dabei ein willenloses Werkzeug KONRADS
II. war. Es kam sogar zu einem Aufstand des Zweiges der CRESCENTIER
aus dem Hause TUSCULUM, und Benedikt
IX. mußte Rom fluchtartig verlasen. Bald darauf kaufte
Bischof Johannes von der Sabina die Tiara. Doch Benedikt
IX. kehrte zurück und verkaufte seine Würde für
teures Geld an den späteren Gregor VI. Nach den von ihm verursachten
Wirren tauchte er noch einmal als Gegenpapst auf und wurde durch Papst
Leo IX. exkommuniziert. Todesjahr und Todesursache des Tyrannen sind unbekannt.
Rom und das Papsttum sind durch ihn an den Rand des Tragbaren gebracht
worden. Die Reform von Cluny konnte das Papsttum nur noch auf beinahe revolutionärem
Wege aus dem Sumpf ziehen, in den es gesunken war. Es wurde gerettet durch
HEINRICH
III., der die Treuga Dei, den Gottesfrieden in der Konzeption
des Odilo von Cluny zum Reichsgesetz erheben und in einer fast ausweglosen
Lage dem Papsttum mit einer Reihe deutscher Päpste ein neues Fundament
geben wollte.
I. ADLIGE AUF DEM PAPSTTHRON
Als Johannes XIX. am 20. Oktober 1032 verstarb, war sein
Bruder Alberich III. der letzte überlebende der drei Brüder,
die im Mai des Jahres 1012 die Macht für ihr Haus errungen hatten.
An ihm, dem Familienoberhaupt, lag es nun, den Tuskulanischen
Einfluß auch weiterhin zu sichern. Bereits zwei Tage nach dem Tod
des Bruders gelang es dem Grafen durch Zugeständnisse an die Wählerschaft
und den Adel, seinen Sohn Theophylakt,
noch Laie, als Benedikt IX. wählen
und krönen zu lassen .
Der Übergang vom Pontifikat Johannes' XIX. zu dem
Benedikts IX.
ging anscheinend ruhig
vor sich, auch deutet weiter nichts darauf hin, dass die exklusive Herrschaft
des TUSKULANER-Papstes
zu irgendeinem Zeitpunkt seines Pontifikates bis September 1044 in Frage
gestellt worden wäre.
Der Mönch Rodulfus Glaber wußte zu vermelden,
dass der Papst, dessen Name er aber nicht erwähnte, bei seiner Erhebung
ein Knabe von "ungefähr" 10 bis 12 Jahren gewesen sei. Doch der Bericht
des unsteten Wandermönches aus Frankreich verdiente allein noch kein
Vertrauen, berichteten nicht übereinstimmend mit ihm der unbekannte
Biograph Leos IX., Benedikt sei "parvulus"
gewesen, und Desiderius von Montecassino im Anschluß an die Ereignisse
des Jahrs 1044/45, der TUSKULANER habe
als "adolescens" weiterhin seinen verderblichen Lastern gefrönt. Auch
wenn man dem Anonymus wie Desiderius Parteilichkeit vorwerfen könnte
- der erstere wollte natürlicherweise den integren Charakter Leos
IX. gegen den verruchten des TUSKULANERS
herausstellen, der andere, ein überzeugter Anhänger der Reform
im gregorianischen Sinn, versuchte in nachherein den Umsturz des Jahres
1044/45 als Anbruch eines besseren Zeitalters anzupreisen -, so fällt
doch der Bericht des dem TUSKULANER-Haus
nahestehenden Lukas von Grottaferrata ins Gewicht, der die Jugend Benedikts
IX. im Jahr 1048 als besonderes Merkmal hervorhob. Was ist nun
davon zu halten?
Schon Baronius beargwöhnte den Report des Rodulf
Glaber und vertrat die Ansicht, Benedikt habe
bei seinem Amtsantritt das pubertäre Alter bereits überschritten
gehabt. In der Tat scheinen die Altersverhältnisse innerhalb der Tuskulanischen
Familie
dafür zu sprechen, dass Theophylakt/Benedikt
IX. kein Knabe oder Heranwachsender, sondern eher ein Mann von
etwa 30 Jahren war, als er im Oktober 1032 die Papstwürde übernahm.
Seine Brüder Gregor
II. und Petrus
verwalteten bereits in den 20-er Jahren weltliche Ämter, Neffen werden
zu 1030 und 1044 erwähnt. Überdies beweist eine kurze Kopfrechnung
zumindest - nimmt man Rodulf Glabers Bericht von den 10 oder 12 Jahren
zu 1032 als wahr an -, dass das "adolescans" des Desiderius 1045 im abwertenden
Sinn gebraucht wurde.
Doch das sind keine schlagkräftigen Gegenbeweise.
Weder das auffällige Schweigen des sonst dem TUSKULANER-Papsttum
feindlich gegenüberstehenden Beno noch der kluge Regierungsstil des
Papstes selbst können darüber hinwegtäuschen, dass die oben
zitierten Quellen - wenn auch in tendenziöser Form - die Jugend des
Papstes berichten.
Man wird vorsichtig folgern dürfen, dass Benedikt
IX. bei seiner Stuhlbesteigung in jugendlichem Alter stand.
Dass er noch ein Kind war, wie es Rodulf Glaber zu wissen vorgibt, erscheint
dagegen wenig glaubwürdig.
Deutete der Papstname Benedikt
in Erinnerung an den großen Oheim ein politisches Konzept an, so
setzte doch der neue Papst - mit einigen Nuancierungen - in Rom und im
Kirchenstaat den Kurs Johannes' XIX. mit der Duldung der Machtpositionen
der Stephanier und Oktavianer fort und beließ in der
Verwaltung alles, wie es sich seit April 1024 eingependelt hatte. Der Stephanier
Crescentius
behielt weiterhin das Amt des Stadtpräfekten, und auch die Oktavianer
Oddo
und
Crescentius
verblieben im Rektorat der Sabina. Sollte der Vater Benedikts
IX., Alberich III., die stille Hoffnung gehegt haben,
über seinen Sprößling mehr Einfluß auf die päpstliche
Politik gewinnen zu können, so sah er sich darin getäuscht. Der
Papst wußte es klug zu vermeiden, sich zum Spielball adelspolitischer
Interessen degradieren zu lassen. So verschwand der Vater - letztlich vielleicht
auch zufrieden damit, dass sein Sohn die Papstwürde so souverän
behauptete - von der öffentlichen Bühne der stadtrömischen
Politik, um fortan vielleicht das beschauliche Leben eines Privatiers zu
führen. Gleichermaßen in Ablösung der alten Garde rückte
in die Stelle bzw. in die gewichtigere Position, die Alberich III. unter
seinem Bruder Benedikt VIII. innegehabt hatte, Gregor II. von Tuskulum,
der nun auf Benedikts IX. Befehl hin
in besonderen Fällen Richterfunktionen übernahm. Der später
von den Quellen schwarz in schwarz gezeichnete Papst wußte über
12 Jahre seines Pontifikates mit ruhiger und geschickter Hand das Steuer
der Kirche zu lenken; auch zeigten seine Entscheidungen, dass sich der
letzte TUSKULANER-Papst seiner Verantwortung
in hohem Ausmaß bewußt war. Auf einer zahlreich besuchten Synode
im November l036 - es war die erste des Papstes, von der wir Kenntnis haben
- entschied Benedikt IX. in einem Rechtsstreit
zwischen Bischof Andreas von Perugia und dem Petruskloster in Perugia zugunsten
der Ansprüche des Coenobiums. Der Bischof von Perugia verzichtete
ohne Murren auf seine angeblichen Rechte und versprach eidlich dem Papst
wie seinem Bruder Gregor, das Kloster nie mehr mit Ansprüchen zu behelligen.
Weiterhin besitzen wir interessante Belege, die beweisen,
dass Benedikt
eine Kurienreform anstrebte.
Den entscheidenden Schritt dazu vollzog der Papst im November 1037, als
er dem bisherigen Kanzler Petrus von Silva Candida über die Neukonfirmierung
seiner bereits von Johannes XIX. verliehenen Rechte hinaus auch das Amt
des Bibliothekars der römischen Kirche verlieh. Mit diesem Akt wurde
das Sacrum palatium, das Herzstück der päpstlichen Verwaltung,
mit dem scrinium, dem Amt für die Ausstellung von Urkunden, zu einer
Behörde zusammengefaßt. Dass diesem neuen Superministerium für
Verwaltung und Finanzen aber nicht auch das für die persönliche
Verwaltung des päpstlichen Haushaltes angeschlossen wurde - es unterstand
weiterhin der Kontrolle eines "vicedominus" im Range eines Archidiakons
-, beweist, dass der TUSKULANER-Papst
sehr wohl zwischen kurialen wie persönlichen Angelegenheiten monetärer
Art zu unterscheiden wußte und beide nicht zum eigenen Vorteil zu
vermischen suchte.
Außenpolitisch baute Benedikt
IX. den Weg der Kooperation mit dem deutschen Königtum
seit 1037 stärker aus als sein unmittelbarer Vorgänger. Vielleicht
war es auch diese Politik des päpstlichen Engagements für deutsche
Belange, die unzufriedenen Adelscliquen -1044 das vordergründige Argument
lieferte, der Papst kümmere sich nicht um das römische Volk,
und die schließlich den Sturz des TUSKULANERS
bewirkte.
Die Epoche des TUSKULANER-Papsttums
bildete ohne Zweifel eine Epoche des Übergangs in der Papstgeschichte.
Benedikt
VIII., Johannes XIX. und Benedikt IX. entstammten
einer adligen Umwelt, die sie nachhaltigst prägte. Drückte ihnen
diese Herkunft auch später das negative Prädikat "Baronalpäpste"
auf, so unterschieden sie sich in ihrer Wirkung und Ausstrahlung doch weit
von anderen Gestalten auf der Cathedra Petri, die ihre Würde adligen
Parteien zu verdanken hatten. Zielbewußt befreite sich Benedikt
VIII. von jeder weltlichen Bevormundung; seine Kriegszüge
in und um Rom galten nicht der Steigerung seines Familieneinflusses, sondern
dienten dem Ausbau der römischen Kirche. Johannes XIX. ging auf diesem
Weg noch ein Stück weiter: Die teilweise Entmachtung seines eigenen
Bruders Alberich und seine Unterordnung machten deutlich, dass das Tuskulanische
Papsttum sich seiner Eigenständigkeit voll bewußt war. So blieb
es auch unter Benedikt IX. Die Mittel
der eigenen
Tuskulanischen Hauspartei
dienten der Kirche, nicht umgekehrt. Ohne Zweifel stärkte eine solche
Amtsauffassung die Autorität des Papstes in Rom und erlaubte es, seinen
Entscheidungen überall das nötige Ansehen zu verschaffen.
VII DER STURZ VOM THRON
Was den Umsturz im September 1044 bewirkte, der das Ende
des TUSKULANER-Papsttums einleitete,
ist nicht mit letzter Sicherheit auszumachen. Die auf uns gekommenen Quellen
widersprechen sich nicht nur im Detail, sie sind auch durch spätere
Parteinahme so eingefärbt, dass schwer zu entscheiden ist, wo die
Wahrheit in der Berichterstattung aufhört und wo die Tendenz beginnt.
Die Tatsache, dass Benedikt IX. fliehen
mußte, die spätere Entscheidung HEINRICHS
III. gegen den TUSKULANER
und nicht zuletzt der ein knappes Menschenalter nach 1046 ausbrechende
Kampf um die gregorianische Kirchenreform beflügelten die Phantasie
der Geschichtsschreiber. Zwei Protagonisten dieses späteren Kampfes,
der antigregorianische Kardinal Beno und der für die Reform eintretende
Bonizo von Sutri, versuchten die Vertreibung publizistisch zu rechtfertigen.
Dass dabei auf der Suche nach plausibel klingenden Gründen der Persönlichkeit
des Papstes Unrecht geschah, liegt auf der Hand, denn beide Seiten wollten
mit Berufung auf des Papstes verruchten Charakter ihre Programme für
Reich und Kirche rechtfertigen. Nach Beno hatte sich der Papst 1039, nach
dem Tode Kaiser KONRADS, dazu verstiegen,
die Reichskrone Petrus von Ungarn anzubieten.
Als HEINRICH davon erfuhr, beschloß
er, nach Rom aufzubrechen und Benedikt
zu bestrafen. Der Papst aber verkaufte aus Angst seine Würde an den
Komplicen Johannes Gratianus. Obwohl diese Quelle nichts über die
Septemberrevolte verlauten läßt, wird das spätere Eingreifen
HEINRICHS
damit gerechtfertigt, dass der TUSKULANER
seit 1039 ein Majestätsverbrecher gewesen sei.
Bonizo motivierte die Entfernung mit dem verbrecherischen
Lebenswandel des Papstes. Nach ihm wollte Benedikt
IX. eine Tochter des Girard de Sasso zur Frau nehmen; dieser
aber mochte keinen Papst als zukünftigen Schwiegersohn und wies daher
Benedikt
auf
die Resignation hin. Obwohl dieser seine Würde tatsächlich an
Johannes Gratianus abtrat und somit die Forderungen des Grafen erfüllte,
bekam er die gewünschte Gemahlin nicht. Girard erhob dagegen mit anderen
den Bischof von Sabina, Johannes, zum Papst; erst die Brüder Benedikts
IX., Gregor und Petrus von Tuskulum, konnten mit Gewalt ihrem
betrogenen Blutsverwandten den Papststuhl zurückgewinnen.
Während Beno und Bonizo für ihre Vorwürfe
Benedikt
IX. gegenüber noch schmückende Beispiele erfanden,
die seine Vertreibung rechtfertigen sollten, begnügten sich andere
Quellen damit - ohne weitere Erklärungen - Benedikt
IX. einen Lüstling und Mörder zu schimpfen. Dabei
interessierte chronologische Ablauf der Ereignisse weniger als die vermeintlichen
Gründe der späteren Resignation des Papstes, über die man
sich anscheinend nicht so recht im klaren war.
Was war nun wirklich das auslösende Moment für
die Vertreibung des TUSKULANERS im
September 1044? Bonizo läßt an einer Stelle den Grund der Opposition
gegen Benedikt anklingen, wenn er berichtet,
die TUSKULANER hätten alle Macht
in Rom in einer Hand vereinigt und die römische Kirche wie ein "Erbgut"
behandelt. Seinen Bericht ergänzen und erklären die Aussagen
der Leo-Vita und des Rodulfus Glaber. Nach dem Biographen Leos IX. ging
die Initiative zur Verschwörung Anfang September 1044 von den Römern
aus. Rodulfus Glaber, der diese Erhebung irrigerweise zu 1033 vermeldet,
teilt mit, dass es "principes Romanorum" gewesen seien, die den Papst beseitigen
wollten. Nach diesen drei Berichten war der Aufstand also nicht eine unmittelbare
Reaktion auf "rapinas, caedes aliaque nevanda in Romanum populum", sondern
vielmehr die Folge umstürzlerischer Pläne einzelner Adelskreise,
die eben zu jenem Zeitpunkt versuchten, der Vormachtstellung der TUSKULANER
in Rom den Garaus zu machen. Raub und Mord waren nicht die auslösenden
Momente, sondern Folgeerscheinungen des nun beginnenden Kampfes. Die These
von einem "gelenkten Aufstand" erhält eine weitere Stütze durch
den Report der Annales Romani, die zu vermelden wissen, dass nicht das
gesamte Rom sich im Aufstand befand. Die transtibertinischen Stadtteile
hielten so fest zum Papst, dass die Stadtrömer und ihre Anführer
sich gezwungen sahen, am 7. Januar 1045 Trastevere einzuschließen
und zu belagern. Wer aber waren diese opponierenden Adligen, die im Verbund
mit einem Teil der Stadtrömer den Papst zwingen konnten, die Ewige
Stadt zu verlassen und sich auf seine
TuskulanischenHausgüter
zurückzuziehen?
Nach dem oben erwähnten Bericht Bonizos hieß
der Hauptanführer Girard de Sasso, der schon 1019 Papst Benedikt VIII.
dazu angehalten hatte, Friede mit den Stephaniern zu schließen.
Diese Nachricht wäre ganz unverfänglich, stünde sie nicht
in offenem Widerspruch zu dem Bericht der Annales Romani, die unter den
Helfern, mit deren Unterstützung Benedikt
IX. im Januar 1045 die Schlacht um Rom und seinen Papstthron
begann, eben jenen Girard und seine Reiter erwähnen. Es ist kaum anzunehmen,
dass ein und derselbe Mann Rom belagerte und zur selben Zeit als Wahlhelfer
des Gegenpapstes Silvester III. agierte. Wir müssen die Initiatoren
des Aufstandes anderswo suchen. Des Rätsels Lösung bietet uns
der Fortgang der Ereignisse selbst.
Benedikt IX. war
Anfang 1045 in transtibertinisches Gebiet zurückgekehrt. Seine Truppen,
die aus Kontingenten der Brüder des Papstes, des Grafen von Galeria
und der oktavianischen
CRESCENTIER
bestanden, hatten eine Offensive der Stadtrömer am 10. Januar an der
"Forta Sassia" blutig zurückgeschlagen. Ganz in der Nähe dieses
Kampfplatzes aber lag das Kastell S. Angelo, der Sitz der stephanischen
CRESCENTIER.
Es ist äußerst wahrscheinlich, dass die Erreger des stadtrömischen
Aufstandes vom September 1044 eben diese Stephanier waren, die zwar
1019/20 ihren vorläufigen Frieden mit den TUSKULANERN
geschlossen hatten, nun aber, vielleicht nach dem Tode des Tuskulanischen
Familienoberhauptes
Alberich III. die Gelegenheit gekommen
sahen, ihre verlorene Macht und Herrlichkeit mit einem Schlag zurückzugewinnen.
Die Römer, durch die schreckliche Niederlage ebenso
wie durch ein zusätzliches Erdbeben verunsichert, wählten wohl
nicht ohne Zuspruch der Stephanier deren "Hausbischof" Johannes
als Silvester III. zum neuen Papst und inthronisierten ihn am 13. oder
20. Januar 1045. Doch Benedikt IX. war
nicht gewillt, den Kampf um seine Papstwürde aufzugeben. Er exkommunizierte
den Gegenpapst. Und als er am 10. März 1045 seine Rückkehr in
die Leostadt erzwingen konnte, mußte der Gegner mit Schande beladen
auf sein Bistum in der Sabina ausweichen.
Es waren Zeichen für die militärische Schwäche
Benedikts,
dass er jetzt dulden mußte, seinen Gegner Silvester III. ungestraft
unter dem Waffenschutz der Stephanier
in der Sabina verbleiben zu
lassen. Der Aufstand hatte aber mit einem Schlag längst vergessen
geglaubte Partikularinteressen des Adels wieder zum Vorschein gebracht.
Seit seiner Rückkehr war Benedikt IX. genau
so wie schon früher sein Gegenpart Silvester III. nur eine Schachfigur
auf dem Spielbrett der Ambitionen machthungriger Adelscliquen. Der TUSKULANERscheint
sich dieses Niedergangs seiner Würde bewußt gewesen zu sein,
zumal er einsehen mußte, dass man mit römischem Blut an den
Fingern die Verehrung der Stadtrömer kaum zurückgewinnen konnte.
So kam es zu jenem berühmten Handel zwischen dem Papst und seinem
Verwandten Johannes Gratianus: Benedikt IX.
trat zugunsten des Johannes zurück.
Diese "berühmt-berüchtigte" Abdankung, die
angeblich in einer "cartula" ihren sichtbaren Niederschlag fand, hat die
Geschichtsschreibung jener Zeit zu erregten Kommentaren veranlaßt.
Eines steht jedoch trotz der schlechten Meinung aller Quellen über
den TUSKULANER fest, dass Benedikt
aus
freiem Entschluß verzichtet und nicht ein äußerer Zwang
diese Refutation bewirkt hat. Diese Tatsache berichten übereinstimmend
Petrus Damiani, Hermann, Bernold und die Annales Altahenses.
Doch hat nicht so sehr dieser hochherzige Entschluß
Benedikts
IX. die Aufmerksamkeit der Kritiker auf sich gezogen, als vielmehr
die spektakulären Begleitumstände dieses Verzichtes, denn nach
den Berichten der meisten Quellen soll der Papst seine Würde einfach
verkauft haben. Was ist nun von der cartula und von den Vorwürfen
über den Verkauf zu halten? Stellt man die politische Lage in Rom
im Mai des Jahres 1045 in Rechnung, so lassen sich die einzelnen Berichte
zu einem Bild zusammenfügen. Dabei ergibt sich der Ablauf der Ereignisse
und die Einordnung einzelner Fakten fast wie von selbst.
Am 1. Mai 1045 hatte Benedikt
IX. in einer cartula auf seine Papstwürde zugunsten des
Johannes Gratianus verzichtet. Nicht verzichtet aber hatte Silvester III.,
der sich nach seiner Vertreibung aus Rom auch weiterhin der Unterstützung
der Stephanier
in der Sabina erfreuen konnte. Überdies lagen
in Rom noch immer die Tuskulanischen
Armeen, die nach dem Rücktritt ihres nominellen Oberbefehlshabers
Benedikt
nicht
gewillt waren, den hohen Blutzoll des Kampfes vom November 1044 bis zum
Frühjahr 1045 ohne entsprechende Gegenleistungen zu vergessen. Gregor
VI. sah sich daher einer völlig neuen Situation gegenüber: Zwar
hatte der legitime Papst
Benedikt IX.
auf seine Ansprüche verzichtet, seine Parteigänger aber weigerten
sich, ihren Einfluß in Rom aufzugeben und abzurücken. So nahm
der Papst, auch in der Erkenntnis, dass sich gegen den Widerstand der beiden
großen Adelsfraktionen keine Politik machen ließ, Verhandlungen
sowohl mit den TUSKULANERN wie auch
mit den Stephaniern auf. Offensichtlich wurde Gregor mit dem ersten
Partner schnell handelseinig. Man zahlte die TUSKULANER-Fraktion
für ihre noch bestehenden Interessen mit Geld aus. Als Empfänger
wurde der noch immer als Oberhaupt der TUSKULANER
geltende Benedikt-Theopylaktdeklariert,
obwohl dieser schon längst auf alle Ansprüche verzichtet hatte,
was in der Zusammenschau der turbulenten Ereignisse die meisten Autoren
zu dem vereinfachenden Schluß verleitete, der TUSKULANER
habe seine Anwartschaft auf den Papstthron verkauft bzw. Johannes-Gregor
habe sie käuflich erworben.
Etwas langwieriger schienen sich die Gespräche mit
den Stephaniern anzulassen. Offenbar gelang es Gregor, gegen die
offizielle Anerkennung des Silvester-Johannes als Bischof in der Sabina
den Gegenpapst und seine Freunde dazu zu bewegen, ihre Ansprüche auf
die Cathedra Petri aufzugeben. Gregor VI. hingegen verdankte dem Ausgleich
mit den stadtrömischen Parteien seinen unbestrittenen Pontifikat,
bis das königliche Strafgericht über die "falsitas sacerdotum"
und die "babylonischen Zustände" in der Kirchenleitung auch ihn seiner
Papstwürde beraubte.
Was aber geschah mit den drei ehemaligen Päpsten?
Am leichtesten scheint sich Johannes von der Sabina mit seinem Schicksal
zurechtgefunden zu haben. Er, der von Anfang seines Pontifikates an bloß
Aushängeschild für die aufrührerische Adelsfraktion war
und nicht einmal die transtiberinischen Gebiete Roms unter seine Obödienz
zu bringen vermochte, scheint die Ereignisse von Sutri und Rom ungeschoren
überstanden zu haben. Während Papst Gregor "invitus ultra montes"
nach Deutschland ins Exil ziehen mußte, blieben die beiden Exponenten
der stadtrömischen Parteien vor weiteren kaiserlichen Maßnahmen
verschont.
Johannes von der Sabina gelang es auch unter dem ersten
der deutschen Reformpäpste, Clemens II., in Amt und Würden zu
bleiben. Wie sich der Bischof während des zweite Pontifikates Benedikts
IX. verhalten hat, ist nicht bekannt. Die nachfolgenden Päpste
sahen offenbar keinen Grund, gegen den Expapst vorzugehen, zumal dieser
keinerlei Ambitionen auf den Stuhl Petri mehr erkennen ließ. Unzweifelhaft
verdankte Johannes die Behauptung seines Amtes einer gewissen politischen
Geschmeidigkeit, die ihn dazu befähigte, alle, auch im Kurs noch so
unterschiedlichen Wechsel auf dem Papstthron unbeschadet zu überstehen
und sich mit dem jeweils neuen Herrn zu arrangieren. Wir wissen fernerhin,
dass er nicht nur ein geduldetes Schattendasein in der Sabina führen
mußte, sondern es offen wagen konnte, 1051 in Rom vor dem energischen
Papst Leo IX. zu erscheinen, um dort in einer "proclamatio" die schwersten
Vorwürfe gegen Abt Berard von Farfa vorzubringen. Die Klage scheint
keinen Erfolg gehabt zu haben, da Leo Abt Berard und dessen Kloster die
vorn Bischof eingeklagten Güter bestätigte. Auch in der Folgezeit
ist Johannes in Urkunden anzutreffen, was beweist, dass er durch die unruhigen
50-er Jahre sein Amt sicher zu behaupten wußte. Im August und November
1058 erscheint sein Name neben dem des unglücklichen Adelspapstes
Benedikt
X. in zwei Urkunden für Farfa, und bereits ein knappes halbes Jahr
später unterzeichnete er das Synodaldekret Nikolaus' II., der sich
in Rom durchgesetzt hatte.
Der Lebenslauf des Johannes von der Sabina legt ein beredtes
Zeugnis für diese unruhige Übergangszeit vom sogenannten Adelspapsttum
zum Reformpapsttum ab und liefert darüber hinaus ein exemplarisches
Beispiel für die politische Geschmeidigkeit und Wendigkeit eines Kirchenfürsten
alten Schlages nahe dem Brennpunkt aller dieser geistigen und politischen
Auseinandersetzungen in Rom. Wohl noch zur Zeit der absoluten CRESCENTIER-Herrschaft
1012 in jugendlichem Alter zur Bischofswürde gelangt, überstand
er die Wirren der Jahre 1012-1013 und den Machtwechsel durch die TUSKULANERunbeschadet.
In den 32 Jahren Tuskulanischer Vormachtstellung
in Rom und auf der Cathedra Petri behielt er unbestritten seine bischöfliche
Würde, wohl nicht zuletzt deshalb, weil er nicht im Gegensatz zu deren
Politik stand. Noch im April 1044 gehört er zu den Unterzeichnern
des Synodalinstruments, das den Streit zwischen Grado und Friaul beilegte,
und wenigstens noch im November 1044 datierte man in der Sabina nach Benedikt
IX. und Bischof Johannes. Sein kurzer Schattenpontifikat hinterließ
kaum Spuren in der Geschichte. 1062 das letzte Mal urkundlich erwähnt,
muß Johannes noch vor Oktober 1063 nach mehr als 50-jähriger
Amtszeit gestorben sein.
Am ärgsten traf der Neuordnungswillen des Königs
Gregor VI. Nachdem dieser seiner Papstwürde verlustig gegangen war
und sich obendrein vor der Synode aufs tiefste erniedrigt hatte, wurde
der neue Papst Clemens II. in Rom inthronisiert, der dann seinen Förderer
HEINRICH
zum
Kaiser krönte. Nun blieb die heikle Frage zu lösen, was mit dem
abgesetzten Gregor geschehen solle. Der Expapst wurde wohl unmittelbar
nach der römischen Synode in sicheres Gewahrsam gebracht, ohne dass
eine sofortige Entscheidung über sein zukünftiges Schicksal fiel.
Offenbar reifte der Entschluß, Gregor in Deutschland zu exilieren,
erst langsam in HEINRICH heran. Wäre
nämlich seine Entfernung aus Italien eine vordringliche Sache gewesen,
so hätte er Gregor unter die Bewachung des deutschen Heereskontingentes
stellen können, das bereits Anfang oder Mitte des Januars 1047 die
heilige Stadt in Richtung Deutschland verließ. Welche Impulse letztlich
den Ausschlag für den Entschluß des Kaisers gaben, kann nicht
mit absoluter Sicherheit ausgemacht werden. Wahrscheinlich war HEINRICH
bei der Beurteilung der politischen Lage zu der Einsicht gelangt, dass
ein abgesetzter Papst, der in Rom verblieb, leicht zum Kristallisationspunkt
eines neuen Schismas werden könnte. Der immer noch bestehende Anhang
des Expapstes in der Stadt Rom verminderte das Risiko keineswegs. Einen
Präzedenzfall für die Behandlung Gregors fand HEINRICH
schließlich im Vorgehen OTTOS I.,
der vor Jahren den abgesetzten Benedikt V. ins Exil nach Deutschland geschickt
hatte. Allem Anschein nach wollte man auch Gregor so behandeln. Sein Bewacher
in Deutschland wurde der Erzbischof Hermann von Köln, der eben zu
dieser Zeit mit HEINRICH in Italien
weilte. In das Exil "ad ripas Reni" begleitete ihn sein junger Kaplan
Hildebrand, der später schrieb, die Exilierung sei "unfreiwillig"
erfolgt, aber der freundlichen Behandlung in einem Brief an Anno von Köln
mit den Worten gedachte: "Ob recordationem discipline, qua tempore antecessoris
vestri... enutriti sumus, specialem sibi inter ceteras occidentales ecclesias
dilectionem impendimus."
Die ungeliebte Verbannung in den Rheinlanden dauerte
für den Expapst nicht allzu lange. Wohl Ende 1047, ungefähr zur
gleichen Zeit, als in Fesaro sein Rivale Clemens II. verschied, starb Gregor,
durch Strapazen und Demütigungen geschwächt, an einer nicht näher
bestimmbaren Krankheit. In Rom war es unterdessen zu einem neuen Umschwung
gekommen, der den zweiten Pontifikat Benedikts
IX.
einleitete.
Schon bald nach seinem Verzicht am 1. Mai 1045 hatte
sich Benedikt
auf seine Güter
in der Nähe von Tuskulum zurückgezogen. Er scheint dort als Privatier
gelebt zu haben. Unwahrscheinlich ist, dass er bei irgendeiner der Synoden
HEINRICHS
erschien oder Vertreter dorthin sandte, obwohl er offiziell geladen war.
Die Absetzungssentenz, die HEINRICH
später
durch die römische Synode verfügen ließ, war ein bloßes
politisches Spektakulum und bestätigte lediglich einen bestehenden
Zustand, der mit dem Verzicht Benedikts
und der Übertragung seiner päpstlichen Würde an Gregor bereits
vollzogen war. Überdies zeigte sich, dass der Kaiser den TUSKULANER,
mit dem er über Jahre Beziehungen gepflegt hatte, nicht allzu hart
bestrafen wollte. Obwohl die Synode Benedikt zum "venditor spiritualis
gratiae" erklärte, blieb eine Anathematisierung aus.
Allein der Entschluß HEINRICHS,
Gregor in die Verbannung zu schicken, änderte das Gleichgewicht in
Rom völlig. Gregor VI. hatte sich der schweigenden Duldung der großen
Adelsparteien erfreuen können. Die Politik des Kaisers, den Einfluß
des Adels auf die Papstwahl wie der Stadt ein für allemal zu brechen,
mußte daher über kurz oder lang zu einer Auflehnung der Betroffenen
führen.
Die Macht der Adelsfraktionen war aber noch zu zersplittert,
war noch zu sehr im Freund-Feind-Denken der Kämpfe von 1044/45 verhaftet,
um sofort zur Wirkung zu kommen. Überdies bestand, während Gregor
Vl. in Italien weilte, für eine Rebellion keinerlei Legitimation.
Die Stadtrömer selbst scheinen, solange HEINRICH
in den Mauern Roms weilte, auf der Seite des kaiserlichen Papstes Clemens
II. gestanden zu haben. Doch der Friede täuschte.
Nachdem der Kaiser Italien verlassen und Gregor mit sich
geführt hatte, setzten sofort Kämpfe ein, die sich bis Hochsommer
1047 kontinuierlich steigerten. Die Absicht der adligen Insurgenten lag
klar auf der Hand: Es galt den Einfluß der imperialen Partei in Rom
zurückzudrängen und eine neuerliche Machtübernahme vorzubereiten.
Für die Einstellung der Aufrührer zur Rechtmäßigkeit
des Pontifikats Clemens' II. ist immerhin bemerkenswert, dass sie mit der
Machtergreifung bis zu dem Moment warteten, da der Papst am 9. Oktober
in Pesaro verstarb. Als auf die Nachricht vom Tode Clemens' II. die Stadtrömer
sich versammelten und gemäß Vereinbarungen Boten zu HEINRICH
schickten, ihm die Benennung eines neuen Papstes erbitten sollten, kamen
die TUSKULANER in die Stadt, teilten
das römische Volk durch Bestechung in zwei Lager und erreichten tatsächlich
die Restituierung Benedikts. Trotz
dieser parteilichen Überzeichnung des Berichtes in den Annales Romani
werden folgende Fakten einsichtig: Benedikt hatte den Tod Clemens' II.
als "Startschuß" für die Erneuerung seines Anspruches abgewartet.
Die verhältnismäßig lange Vakanzzeit zwischen Clemens'
Tod am 9. Oktober 1047 und dem neuerlichen Pontifikatsbeginn
Benedikts IX. am 8. November 1047 zeigte, dass der Wechsel innerhalb
Roms nicht ohne Widerstände vor sich ging. Die Benedikt
favorisierende
Partei saß wohl wie 1044/45 im transtibertinischen Stadtteil, doch
stellte sich im Laufe des Oktobers ein allgemeiner Meinungsumschwung zugunsten
Benedikts
in ganz Rom ein. Der anonyme Verfasser der Vita Leos IX. berichtet, dass
Rom in seiner Gesamtheit hinter
Benedikt gestanden
habe, und im Traktat "De ordinando pontifice" ist von einer "improba Romanorum
provectio" für den TUSKULANER die
Rede. Der unbestreitbar ruhige Pontifikat Benedikts
IX. von mehr als acht Monaten läßt darauf schließen,
dass der Papst den Römern nicht unwillkommen war. Wer den Widerstand
fast einen Monat lang gegen den TUSKULANER
getragen hatte, war wohl nicht die "Romanorum plebs", sondern eine kleine
imperiale Fraktion, die, als sie ihre Sache verloren sah, einen letzten
Hilferuf an HEINRICH richtete. Benedikt
war nach seiner Rückkehr restituiert worden, von einer Neuwahl konnte
keine Rede sein. Allein der Papst sollte sich des wiedergewonnenen Papststuhles
nicht erfreuen können, denn der Kaiser durfte einen solchen Affront
gegen die Bestimmungen von 1046 nicht dulden. Zu Weihnachten 1047 fällte
der Kaiser im Beisein der Legaten der imperialen stadtrömischen Partei
das Urteil über Benedikt IX.:
Er ernannte Poppo von Brixen zum neuen Papst, obwohl ein von ihm selbst
angefordertes Gutachten des Bischofs Wazo von Lüttich die Rechtmäßigkeit
der Ansprüche des TUSKULANERS ergeben
hatte. Das Schisma des Jahres 1044/45 dauerte damit fort. Doch nicht Benedikt,
sondern Poppo, der fast zwei Monate nach Benedikts
Restitution Papst wurde, war der Erreger dieses neuerlichen Kirchenkampfes.
Diese Einstellung teilte offenbar auch der Markgraf Bonifaz von Canossa.
Als der Papstprätendent das Gebiet des Markgrafen erreichte, wies
dieser ihn darauf hin, dass der von den Römern wiedereingesetzte Benedikt
Rom völlig beherrsche und Frieden und Ordnung wieder hergestellt habe.
Er sehe daher keine Veranlassung, ihn, Poppo, nach Rom zu führen.
Der Brixener klagte daraufhin beim Kaiser. Dessen ernste Demarche an den
Markgrafen, er, HEINRICH, könne
auf der Cathedra Petri niemand dulden, der "canonice depositus" sei, besiegelte
das Schicksal Benedikts IX. endgültig.
Boten des Bonifaz bewogen den Papst, sich aus der Stadt Rom zurückzuziehen;
erst danach konnte Poppo inthronisiert werden. Der zweite Pontifikat des
TUSKULANERS
hatte vom 8. November 1047 bis zum 16. Juli 1048 gedauert, der seines Widersachers
Poppo-Damasus dagegen nur 23 Tage . Als auf Intervention des Kaisers der
neue Papst Leo IX. nach Rom kam, sah auch er sich einer massiven Opposition
der Tuskulanischen Fraktion gegenüber.
Der energische Leo ging sofort daran, die Macht der Adelsparteien zu brechen;
nichts mußte ihm dabei gelegener kommen, als die Forderung der Stadtrömer,
der Papst solle für ihre Sicherheit sorgen. In der Zwischenzeit hatte
eine große Adelskoalition unter Führung der TUSKULANER
Rom in täglichen Angriffen bedrängt, ohne jedoch die Stadt einnehmen
zu können. Als die Römer von Leo einen Rachefeldzug gegen die
Campagna-Grafen verlangten, schlug dieser, dem es in erster Linie um eine
Ächtung der Ansprüche Benedikts
ging, eine Synode vor, die über den simonistischen Theophylakt
und seine Anhängerschaft entscheiden sollte. Als die vor
die Synode des Jahres 1049 zitierten Personen nicht erschienen, wurden
sie kurzerhand anatheinatisiert. Der gegen sie ausgerufene Feldzug verwandelte
sich in einen Kreuzzug gegen Simonisten. Der Verwüstungszug der päpstlichen
Truppen durch Tuskulanisches Gebiet
konnte aber den Widerstandswillen Benedikts IX.
und
seiner Freunde nicht brechen. Als Leo IX. von Beneventaner Legaten angegangen
wurde, sie von der normannischen Herrschaft zu befreien, und als der Papst
sich daraufhin entschloß, 1050 persönlich in den Süden
zu reisen, sah er sich zu einem vorläufigen Burgfrieden gezwungen.
Wir wissen, dass der Papst deutschen Söldnern "Straflosigkeit ihrer
Verbrechen" in Aussicht stellte, wenn sie an dem ausgeschriebenen Kreuzzug
gegen die Normannen teilnehmen würden. Unter diesem Aspekt gewinnt
Benos Schilderung eine gewisse Glaubwürdigkeit, wenn er von Friedensfühlern
Leos zu den TUSKULANERN berichtet.
Ergebnis dieses vorläufigen Friedens war die Aufhebung der Belagerung
der Tuskulanischen Kastelle von seiten
Leos und die sachkundige Beratung des landfremden Papstes durch die TUSKULANER,
die als intime Kenner süditalischer Verhältnisse galten. Vielleicht
begleitete ein Truppenaufgebot der TUSKULANER
den Papst zur Schlacht von Civitate, wie indirekt dem Bericht Benos zu
entnehmen ist. Dass aber Benedikt IX.
sich bei dem Kampf als Verräter des Papstes erwiesen haben soll, ist
kaum glaubwürdig. Nach dem Mißerfolg der Süditalienexpedition
zerbrach das Zweckbündnis. Noch auf dem Totenbett soll Leo IX. im
April 1054 Gott angefleht haben, dass "Theophylakt,
Gregor
und
Petrus, die in der Welt die simonistische Häresie etabliert haben...,
den Weg der Wahrheit erkennen".
Nach dem Tod Leos IX. versuchte Benedikt offenbar ein
letztes Mal, gestützt auf die Macht seiner Anhänger, den verlorenen
Papststuhl wiederzugewinnen, was ihm aber auch diesmal nicht gelang.
Danach wurde es ruhig um Benedikt
IX. Sei es, dass er sich zu einem kontemplativen Leben nach
Grottaferrata zurückgezogen, sei es, dass er seinen Anspruch auf die
Papstwürde aufgegeben hatte, eine Schenkung des "Domnus
Benedictus et
Gregorius et
Petrus et Octavianus,
domni Alberici
filii", an das stadtrömische Kloster SS. Cosma e Damiano in Mica Aurea,
das wie andere Schenkung der Brüder von 1056 nach dem Pontifikat Viktors
II. datiert ist, zeigt, dass Benedikt
und
seine Verwandten sich mit den bestehenden Verhältnissen augenscheinlich
abgefunden haben. Warum der resignierende Papst allerdings unter seinem
Papstnamen und nicht mit dem Laiennamen dotierte, muß ungeklärt
bleiben.
Die wahrscheinlich letzte sichere Nachricht über
Benedikt
stammt vom 9. Januar 1056. In einer Schenkungsurkunde für die Kirche
S. Lorenzo "iuxta gradatas" in der Nachbarschaft von S. Maria Maggiore
vermachten die Brüder Benedikts
"für dessen Seelenheil" Grundbesitz mit der Auflage, für den
verstorbenen "Domnus Benedictus« jährlich 40 Messen zu lesen.
Benedikt IX. war demnach zwischen dem 18. September 1055
und dem 9. Januar 1056 gestorben.
Über die letzten Lebensmonate des Expapstes und
über sein Ableben schweigen die Quellen. Allein die griechischen Mönche
von Grottaferrata haben Benedikt ein
ehrendes Andenken bewahrt, ohne jedoch den Einfluß des Abtes Bartholomäus
auf den TUSKULANER zu schmälern.
Lukas von Grottaferrata schrieb es dein Drängen des Abtes zu, dass
der Papst auf seine Würde verzichtete und seine letzten Lebenstage
angeblich als Mönch in Grottaferrata verbrachte. Dieser Bericht vom
Ende des TUSKULANERS als Mönch
entbehrt wohl jeder realen Grundlage und war vermutlich zur Verherrlichung
des Bartholomäus erfunden worden. Dennoch kann nicht ausgeschlossen
werden, dass der vielleicht schon kranke Benedikt
sich
im Lauf des Jahres 1054 nach Grottaferrata zurückgezogen hatte, war
doch seine Verbindung zu diesem Kloster und dessen Vorsteher zeitlebens
besonders herzlich und eng gewesen. Ein Zeitgenosse des Papstes, Petrus
Damiani, scheint von einem Sinneswandel des TUSKULANERS
während der letzten Monate nichts bemerkt zu haben, denn er zog rückschauend
in einem Brief an Papst Nikolaus II. folgendes Fazit: "Cui nimirum quis
non videat quanto melius fuerat, ut episcopatum deserens, poenitentiam
ageret, quam in eo usque ad vitae terminurn perseverans, verain vitarn
funditus perdidisse".
Benedikt IX. fand
seine letzte Ruhestätte in der Kirche von Grottaferrata. Das ihm zugeschriebene
Grab beherbergte später ein Mitglied des Grafengeschlechtes von Segni.
Der pompöse Grabstein über seinem angeblichen Ruheort wurde,
wie aus der Inschrift erkenntlich wird, erst im Jahre 1750 auf Betreiben
des Bischofs von Tuskulum/Frascati errichtet.
EXKURS: DIE DATIERUNG DER PONTIFIKATE
c) Benedikt IX.
Akzeptieren wir als Todestag Johannes'
XIX. den 20. Oktober l032, dann konnte sein Neffe Theophylakt
nicht
vor Sonntag, dem 22. Oktober, inthronisiert worden sein. Die Listen des
Liber Pontificalis (Duchesne II 268) geben seine Sedenzzeit verschieden
an. Am glaubwürdigsten erscheint mir die Angabe des Farfenser Katalogs,
wonach Benedikt 12 Jahre, 4 Monate
und 20 Tage und dann wiederum 1 Monat und 21 Tage die Papstwürde besessen
habe (Giorgio-Balzani: Regesto II 9). Schwierigkeit bereitet allein die
Aufgabe, von wann ab diese Sedenzzeit berechnet werden muß, um möglichst
genau den Termin der Wahl und der Weihe fixieren zu können. Nach dem
Bericht der Annales Romani (Duchesne II 331) wurde Benedikt
1044
- die Annalen verzeichnen MXLVI, was aber bestimmt nur eine Verschreibung
für MXLIV ist - aus Rom vertrieben, noch in seinem 12. Pontifikatsjahr.
Am 1. Mai 1045 trat er nach einem erneuten Pontifikat von 1 Monat und 21
Tagen (Giorgi-Balzani: Regesto II 9) seine Papstwürde an Johannes
Gratianus ab. Eine Rückrechnung ergibt den 10. März 1045 für
die Rückkehr Benedikts nach Rom
(vgl. Borino: L'elezione 179). der Pontifikat des Gegenpapstes Johannes
von der Sabina dauerte laut Liste des Farfenser Katalogs 49 Tage, andere
(Duchesne: Liber Pontificalis II 268) verzeichnen auch 56 Tage. Nimmt man
an, dass die Inthronisation Johannes'/Silvesters III. an einem Sonntag
erfolgte, und verbindet dies mit Datierungsangaben der Annales Romani (Duchesne
II 331), so ist als Pontifikatsbeginn der 13. oder 20. Januar 1045 festzuhalten.
Nun war der Pontifikat Benedikts IX. mit
der Erhebung des Gegenpapstes noch keineswegs erloschen, will man nicht
die Worte der Annales Romani (Duchesne II 331), die Römer hätten
den TUSKULANER "a sua sede" entfernt,
als offizielle Amtsenthebung interptretieren (vgl. Zimmermann: Papstabsetzungen
120). Fast alle Quellen berichten dagegen übereinstimmend, dass Silvester
die Cathedra Petri "iuniuste", also nicht rechtmäßig, innegehabt
hat. Danach müßten die obengenannten Sedenzzeiten für
Benedikt IX.
so ausgelegt werden, als ob der Pontifikat Silvesters
nicht zählte, das heißt die erste Angabe 12 Jahre, 4 Monate
und 20 Tage wäre bis zur Rückkehr Benedikts
nach Rom am 10. März 1045 zu zählen. Eine Rückrechnung ergibt
dann den 21. Oktober 1032 als Ordinationstag des
TUSKULANERS;
dies steht dann auch in Übereinstimmung mit dem Todesdatum Johannes'
XIX. im Kalender des Leo Marsicanus.