Sohn des Grafen N.N. aus dem Hause der
Stephanier
Hermann Klaus-Jürgen: Seite 5,11,12,13,14,16,18,22
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"Das Tuskulanerpapsttum"
Wohl sofort nach dem Ableben Sergius' IV. (+ 12.5.1012)
erhoben die
CRESZENTIER einen ihrer
Parteigänger, der sich den Namen Gregor zulegte zum Papst. Dieser
konnte sich jedoch nach dem Tod des Patricius nicht gegen die heftigen
Angriffe der TUSKULANER halten, die
nun im Gegenzug Theophylakt unter dem Namen Benedikt
VIII. zum Papst kürten.
Gregor mußte aus Rom nach der Sabina ausweichen, wo er offenbar Unterstützung
von den Stephaniern
Crescentius
und
Johannes
erhielt [Der Kriegszug Benedikts
VIII. gegen die Stephanier im Juni-Juli 1012 läßt
sich wie die Fürbitten der Mönche von Farfa für den in Palestrina
eingeschlossenen Stephanier Johannes nicht allein aus einem Gegensatz
zwischen TUSKULANERN und CRESZENTIERN
erklären, sondern weist auf eine Parteinahme des cluniazensisch beeinflußten
Klosters wie der Stephanier für Gregor (VI.) hin. Die Tatsache,
daß ausgerechnet die nächsten Verwandten des verstorbenen Stadtpräfekten,
die Oktavianer, in ihren Ämtern verbleiben durften (vgl. Giorgi-Balzani:
Regesto IV no. 642, von 1012 September, wo Oddo
und Crescentius
als Sabina-Rektoren erschienen; Crescentius
bleibt darüber hinaus weiterhin Stadtpräfekt, vgl. Kölmel:
Kirchenstaat 158), deutete darauf hin, daß sie die Wahl Gregors (VI.)
nicht unterstützt haben.]. In der Stadt aber konnte sich Benedikt
durchsetzen und am Himmelfahrtstag des Jahres 1012, also einem Donnerstag,
die Konsekration erhalten.
Hauptwiderstandsnest war der Stammsitz der Stephanier,
die Stadt Palestrina, die den CRESZENTIERN
970 von Papst Johannes XIII.
bis zur 3. Generation überlassen worden war. Im raschen Kriegszug
eroberte Benedikt VIII.
fast alle Burgen der Stephanier. Als Johannes
in seiner letzten Zufluchtsstätte Palestrina von den Truppen des Papstes
eingeschlossen wurde, sah sich sein Bruder Crescentius
veranlaßt, für die Befreiung ein dreitägiges Bittfasten
von den Mönchen von Farfa zu erflehen. Angesichts der militärischen
Übermacht war Johannes
gezwungen, die Waffen zu strecken und am 22. August 1012 einen Seperatfrieden
zu schließen, wobei er versprach, die Stadt Palestrina dem römischen
Stuhl zu restituieren.
In einem Verhandlungstermin am 21. Februar 1014 legte
Abt Hugo seine Querelen gegen die Stephanier Johannes und Crescentius
dar. Dabei stellte sich heraus, daß die Gegner Benedikts sich aus
dem reichen Besitz der Abtei widerrechtlich das Kastell Bocchignano in
der Sabina angeeignet hatten. Als auf Befragung durch HEINRICH
anwesende Richter den Anspruch des Klosters bestätigten, der ebenfalls
anwesende Stephanier Johannes sich der kaiserlichen Aufforderung
versagte, seinen Bruder Crescentius
zur
gütlichen Streitschlichtung nach Rom zu holen, verhärteten sich
die Fronten. Die Entscheidung HEINRICHS,
mit päpstlichen Truppen die Zwangsrestitution durchzuführen,
war das Signal für einen blutigen Aufstand in Rom, der sowohl das
Leben des Papstes wie auch das des Kaisers aufs ärgste bedrohte.
Die Rebellion war ohne Zweifel geplant worden und stellte
den letzten Versuch der Stephanier und anderer mißgestimmter
Adelskreise dar, das Rad der Geschichte auf die Zeit vor dem Mai 1012 zurückzudrehen.
Im Bunde gegen die neue kaiserlich-päpstliche Koalition kämpften
Ugo, Azzo und Adalbert, Söhne des toskanischen Grafen Otbert II. und
Kampfgefährten des sich noch im bergigen N Italiens haltenden Nationalkönigs
Arduin.
Die lombardischen Anführer konnten nach einem verlustreichen Kampf
an der Tiberbrücke überwältigt und gefangengenommen werden.
Dem CRESZENTIER Johannes
war offensichtlich eine direkte Beteiligung am Putsch nicht nachzuweisen.
Fazit der Erhebung war, daß der Kaiser, militärisch geschwächt,
Verhandlungen mit Johannes
aufnehmen und ihm gestatten mußte, nach Hause zurückzugehen,
jedoch mit der Auflage, daß entweder er oder sein Bruder Crescentius
innerhalb dreier Tage zurückkehren, um den Streitfall beizulegen.
Da die CRESZENTIER
einen Kompromißvorschlag des Papstes ablehnten, kam es zum Krieg.
Benedikt
VIII. war über den einseitigen Abbruch der Verhandlungen und
die schroffe Zurückweisung seines Angebotes derart erregt, daß
er mit einem eilig gesammelten Heer Mitte Juni 1014 in die Sabina aufbrach
und Bocchignano zu belagern begann. Die Sommerhitze in der Sabina verkürzte
die Belagerungszeit erheblich. Als dem eingeschlossenen Crescentius
das Wasser knapp wurde, sah er sich zur Kapitulation veranlaßt
und erhielt gegen die Verpflichtung, sich binnen 20 Tagen vor Tribuccum
dem päpstlichen Gericht zustellen, von Benedikt
großzügig freien Abzug gewährt. Der Papst verkündete
daraufhin in einer Urkunde, daß er die Burg Bocchignano gemäß
dem kaiserlichen Auftrag zurückgewonnen habe, verlieh Abt Hugo die
Gerichtsbarkeit in der Burg und belegte Rechtsübertretungen mit einer
Strafe von 100 Goldpfund.
Am 2. August 1014 erhielt Abt Hugo auf Beschluß
der Richter endgültig Bocchignano als Eigentum zugesichert, und der
Papst belegte die Verletzung der Besitzrechte durch Crescentius
und seine Erben mit einer Strafe von 100 Goldpfund.
Noch aber hielt sich der CRESZENTIER
in Tribuccum. Es dauerte ein Jahr, bis Benedikt VIII. im Herbst 1015 darangehen
konnte, den letzten Widerstand zu brechen. Nach einer glücklichen
Belagerung der Burg, die man durch Aushungerung zur Aufgabe zwang, mußten
die beiden reniteten Stephanier den Weg ins Exil antreten.
Als die vom Papst Verbannten 1019 in ihre Heimat zurückkehrten,
hatte sich die Situation grundlegend geändert. Benedikt VIII., in
Vorbereitung der S-Italienexpedition, mußte Burgfrieden mit den Stephaniern
schließen. Er sicherte den Stephaniern gegen ein Stillhalteabkommen
Tribuccum und Boccignano zu.
Im Jahre 1019 war der wahrscheinlich der oktavianischen
Familie angehörige Stadtpräfekt Roms verstorben; als sein Nachfolger
rückte der Stephanier Crescentius
in dieses Amt ein, der 1023 von Papst
Johannes XIX. bestätigt wurde. Auch unter Papst
Benedikt IX. behielt der Stephanier Crescentius
das
Amt des Stadtpräfekten.