Crescentius                                               römischer Adliger 1012,1014,1019
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Sohn des Grafen N.N. aus dem Hause der Stephanier
 

Hermann Klaus-Jürgen: Seite 5,11,12,13,14,16,18,22
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"Das Tuskulanerpapsttum"

Wohl sofort nach dem Ableben Sergius' IV. (+ 12.5.1012) erhoben die CRESZENTIER einen ihrer Parteigänger, der sich den Namen Gregor zulegte zum Papst. Dieser konnte sich jedoch nach dem Tod des Patricius nicht gegen die heftigen Angriffe der TUSKULANER halten, die nun im Gegenzug Theophylakt unter dem Namen Benedikt VIII. zum Papst kürten. Gregor mußte aus Rom nach der Sabina ausweichen, wo er offenbar Unterstützung von den Stephaniern Crescentius und Johannes erhielt [Der Kriegszug Benedikts VIII. gegen die Stephanier im Juni-Juli 1012 läßt sich wie die Fürbitten der Mönche von Farfa für den in Palestrina eingeschlossenen Stephanier Johannes nicht allein aus einem Gegensatz zwischen TUSKULANERN und CRESZENTIERN erklären, sondern weist auf eine Parteinahme des cluniazensisch beeinflußten Klosters wie der Stephanier für Gregor (VI.) hin. Die Tatsache, daß ausgerechnet die nächsten Verwandten des verstorbenen Stadtpräfekten, die Oktavianer, in ihren Ämtern verbleiben durften (vgl. Giorgi-Balzani: Regesto IV no. 642, von 1012 September, wo Oddo und Crescentius als Sabina-Rektoren erschienen; Crescentius bleibt darüber hinaus weiterhin Stadtpräfekt, vgl. Kölmel: Kirchenstaat 158), deutete darauf hin, daß sie die Wahl Gregors (VI.) nicht unterstützt haben.]. In der Stadt aber konnte sich Benedikt durchsetzen und am Himmelfahrtstag des Jahres 1012, also einem Donnerstag, die Konsekration erhalten.
Hauptwiderstandsnest war der Stammsitz der Stephanier, die Stadt Palestrina, die den CRESZENTIERN 970 von Papst Johannes XIII. bis zur 3. Generation überlassen worden war. Im raschen Kriegszug eroberte Benedikt VIII. fast alle Burgen der Stephanier. Als Johannes in seiner letzten Zufluchtsstätte Palestrina von den Truppen des Papstes eingeschlossen wurde, sah sich sein Bruder Crescentius veranlaßt, für die Befreiung ein dreitägiges Bittfasten von den Mönchen von Farfa zu erflehen. Angesichts der militärischen Übermacht war Johannes gezwungen, die Waffen zu strecken und am 22. August 1012 einen Seperatfrieden zu schließen, wobei er versprach, die Stadt Palestrina dem römischen Stuhl zu restituieren.
In einem Verhandlungstermin am 21. Februar 1014 legte Abt Hugo seine Querelen gegen die Stephanier Johannes und Crescentius dar. Dabei stellte sich heraus, daß die Gegner Benedikts sich aus dem reichen Besitz der Abtei widerrechtlich das Kastell Bocchignano in der Sabina angeeignet hatten. Als auf Befragung durch HEINRICH anwesende Richter den Anspruch des Klosters bestätigten, der ebenfalls anwesende Stephanier Johannes sich der kaiserlichen Aufforderung versagte, seinen Bruder Crescentius zur gütlichen Streitschlichtung nach Rom zu holen, verhärteten sich die Fronten. Die Entscheidung HEINRICHS, mit päpstlichen Truppen die Zwangsrestitution durchzuführen, war das Signal für einen blutigen Aufstand in Rom, der sowohl das Leben des Papstes wie auch das des Kaisers aufs ärgste bedrohte.
Die Rebellion war ohne Zweifel geplant worden und stellte den letzten Versuch der Stephanier und anderer mißgestimmter Adelskreise dar, das Rad der Geschichte auf die Zeit vor dem Mai 1012 zurückzudrehen. Im Bunde gegen die neue kaiserlich-päpstliche Koalition kämpften Ugo, Azzo und Adalbert, Söhne des toskanischen Grafen Otbert II. und Kampfgefährten des sich noch im bergigen N Italiens haltenden Nationalkönigs Arduin. Die lombardischen Anführer konnten nach einem verlustreichen Kampf an der Tiberbrücke überwältigt und gefangengenommen werden. Dem CRESZENTIER Johannes war offensichtlich eine direkte Beteiligung am Putsch nicht nachzuweisen. Fazit der Erhebung war, daß der Kaiser, militärisch geschwächt, Verhandlungen mit Johannes aufnehmen und ihm gestatten mußte, nach Hause zurückzugehen, jedoch mit der Auflage, daß entweder er oder sein Bruder Crescentius innerhalb dreier Tage zurückkehren, um den Streitfall beizulegen.
Da die CRESZENTIER einen Kompromißvorschlag des Papstes ablehnten, kam es zum Krieg. Benedikt VIII. war über den einseitigen Abbruch der Verhandlungen und die schroffe Zurückweisung seines Angebotes derart erregt, daß er mit einem eilig gesammelten Heer Mitte Juni 1014 in die Sabina aufbrach und Bocchignano zu belagern begann. Die Sommerhitze in der Sabina verkürzte die Belagerungszeit erheblich. Als dem eingeschlossenen Crescentius das Wasser knapp wurde, sah er sich zur Kapitulation veranlaßt und erhielt gegen die Verpflichtung, sich binnen 20 Tagen vor Tribuccum dem päpstlichen Gericht zustellen, von Benedikt großzügig freien Abzug gewährt. Der Papst verkündete daraufhin in einer Urkunde, daß er die Burg Bocchignano gemäß dem kaiserlichen Auftrag zurückgewonnen habe, verlieh Abt Hugo die Gerichtsbarkeit in der Burg und belegte Rechtsübertretungen mit einer Strafe von 100 Goldpfund.
Am 2. August 1014 erhielt Abt Hugo auf Beschluß der Richter endgültig Bocchignano als Eigentum zugesichert, und der Papst belegte die Verletzung der Besitzrechte durch Crescentius und seine Erben mit einer Strafe von 100 Goldpfund.
Noch aber hielt sich der CRESZENTIER in Tribuccum. Es dauerte ein Jahr, bis Benedikt VIII. im Herbst 1015 darangehen konnte, den letzten Widerstand zu brechen. Nach einer glücklichen Belagerung der Burg, die man durch Aushungerung zur Aufgabe zwang, mußten die beiden reniteten Stephanier den Weg ins Exil antreten.
Als die vom Papst Verbannten 1019 in ihre Heimat zurückkehrten, hatte sich die Situation grundlegend geändert. Benedikt VIII., in Vorbereitung der S-Italienexpedition, mußte Burgfrieden mit den Stephaniern schließen. Er sicherte den Stephaniern gegen ein Stillhalteabkommen Tribuccum und Boccignano zu.
Im Jahre 1019 war der wahrscheinlich der oktavianischen Familie angehörige Stadtpräfekt Roms verstorben; als sein Nachfolger rückte der Stephanier Crescentius in dieses Amt ein, der 1023 von Papst Johannes XIX. bestätigt wurde. Auch unter Papst Benedikt IX. behielt der Stephanier Crescentius das Amt des Stadtpräfekten.
 
 
 
 
 
 
 
 


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