Sohn des N.N. aus dem Hause der Oktavianer
Hermann Klaus-Jürgen: Seite 5,8,13,18,22
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"Tuskulanerpäpste"
Die Tatsache, dass ausgerechnet die nächsten Verwandten
des verstorbenen Stadtpräfekten, die Oktavianer, in ihren Ämtern
verbleiben durften (vgl. Giorgi-Balzani: Regesto IV no. 642, von 1012 September,
wo
Oddo und Crescentius
als Sabinarektoren erschienen; Crescentius
bleibt darüber hinaus weiterhin Stadtpräfekt, vgl. Kölmel:
Kirchenstaat 158), deutete darauf hin, daß sie die Wahl Gregors (VI.)
nicht unterstützt haben.
Zwar verblieb der Oktavianer Crescentius
im
Amt des Stadtpräfekten, indem aber der Papst ihm als "consul et dux"
seinem Bruder Alberich
III. zur Seite stellte, traten des ersteren Richterfunktionen in
den Hintergrund und wurde seine frühere Machtbasis entscheidend gemindert.
Die zweite Legation, die 1014 den Stephanier Crescentius
bewegen sollte, vor dem päpstlichen Gericht zu erscheinen, wurde von
den Oktavianern
Crescentius und Oddo
angeführt. Vielleicht versprach sich Benedikt
VIII. von einer Intervention der Verwandten einen Meinungsumschwung
des Stephaniers.
Die beiden Oktavianer, Oddo und sein Bruder Crescentius,
konnten das Rektorat der Sabina ohne Beaufsichtigung bis April 1035 verwalten.