Ältester Sohn des Grafen
Gregor I. von Tusculum und der Maria
Nach Knut Görich Sohn des Gregorius Miccinus
Lexikon des Mittelalters: Band VIII Seite 1122
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Tusculum, Grafen von
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Erster bekannter Träger
'de Tusculana'
war Gregorius, Flottenpräfekt (999), vielleicht ein Bruder
Papst Johannes' XII. (956-964)
und Sohn Alberichs II.
Erster Träger des Grafentitels (comes palatinus Lateranensis und
Graf von Tusculum) war hingegen dessen Sohn Alberich
(+ um 1037), anscheinend der früheste Beleg für den
Gebrauch des Grafentitels in Latium. Stets auf kaiserlicher Seite stehend,
gewannen die TUSKULANER im Kampf mit
den CRESCENTIERN
die Vormacht und setzten die Wahl von drei Mitgliedern ihrer
Familie zu Päpsten durch: der Söhne Gregors,
Benedikt
VIII. (1012-1024) und
Johannes
XIX. (1024-1033), sowie des Sohnes von Alberich,
Benedikt
IX. (1033-1044, 1048).
Görich Knut: Seite 252
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"Otto III."
Die Grafen von Tusculum waren es, die nach allgemeiner Ansicht den größten Vorteil aus dem blutigen Schauspiel der Hinrichtung des Crescentius Nomentanus zogen: Graf Gregor I. von Tusculum, der Vater der späteren TUSCULANER-Päpste, und sein Sohn Alberich III. sollen als praefectus navalis bzw. imperialis palatii magister in kaiserliche Dienst getreten sein und die Hinrichtung ihres alten Gegners in eigenen Machtzuwachs umgemünzt haben. Jedoch gibt es Einwendungen gegen diese Deutung. Ist die Zuordnung Gregors I. von Tusculum zum Kreis der römischen Parteigänger OTTOS III. also nicht zwingend, so gilt dies noch weniger für seinen Sohn Alberich III. In derselben Urkunde, in der Graf Gregor praefectus navalis genannt wird, erscheint auch der imperialis palatii magister Alberich, den man im Wissen um den 1013 erstmals als consul et dux belegten Bruder der TUSCULANER-Päpste Benedikt VIII. und Johannes XIX. für einen Sohn Gregors I. von Tusculum hält. Der Quellentext selbst widerspricht jedoch dieser Identifikation: Der Reihenfolge der Namen nach zu schließen war Alberich nicht der Sohn Gregors von Tusculums, sondern des Gregorius Miccinus.
Hermann Klaus-Jürgen: Seite 1,4,8,18,19-20,22
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"Tuskulanerpäpste"
Als Anführer der Umsturzpartei erschienen die drei
Brüder
Alberich,
Theophylakt und
Romanus,
Söhne des Gregor von Tuskulum
und seiner Frau Maria.
Stammsitz der TUSKULANER,
dieser "wilden Barone", war das steile und befestigte Tuskulum,
auf einem Hügel des albanischen Vulkans über Frascati gelegen,
21 km auf der via Tuscolona von Rom entfernt.
OTTO III. ernannte
den TUSKULANER-Grafen
Gregor I. zum Seepräfekten und dessen wohl ältesten Sohn
Alberich zum kaiserlichen Palastmagister.
Im Jahre 1012 verblieb zwar der Oktavianer Crescentius
im Amt des Stadtpräfekten, indem aber Papst Benedikt VIII. ihm als
"consul et dux" seinen Bruder Alberich III.
zur Seite stellte, der auf päpstliches Gebot hin Gericht hielt, traten
des ersteren Richterfunktionen in den Hintergrund und wurde seine frühere
Machtbasis entscheidend gemindert.
Der Bruder des Papstes, Alberich
III., der bisher als "consul et dux" im Auftrag Benedikts VIII.
Gerichtsbefugnisse des Stadtpräfekten mitübernommen hatte, wurde
offensichtlich von Johannes XIX. aus diesem Amt abberufen und erhielt dafür
ein päpstliches Hofamt als "comes sacri Lateranensis palatii". Es
scheint, daß sich nur einer mit der Machtaufteiling im Rom und seiner
neuen Position nicht abfinden konnte: der eigene Bruder des Papstes, Alberich
III. Vielleicht wollte
Alberich III.
zu
dieser Zeit auch nur eine Machtverschiebung vom Papst zur
tuskulanischen
Familie erreichen, um über eine Art von "Gewaltenteilung" eine ähnliche
Stellung gegenüber dem Papsttum beziehen zu können wie sein großer
Ahn Alberich II.
Sollte sich Alberich je erstlich mit
dem Gedanken einer teilweisen Entmachtung des Papstes getragen haben, so
mußte er bis Oktober 1032 warten, als der Tod seines Bruders
Johannes
XIX. für ihn die Möglichkeit eröffnete, über den
eigenen Sohn als Papst mehr politischen Einfluß zu gewinnen.
Als Johannes XIX. am 20. Oktober 1032 verstarb, war sein
Bruder Alberich III. der letzte Überlebende
der drei Brüder, die im Mai des Jahres 1012 die Macht für ihr
Haus errungen hatten. An ihm, dem Familienoberhaupt, lag es nun, den tuskulanischen
Einfluß weiterhin zu sichern. Bereits zwei Tage nach dem Tod des
Bruders gelang es dem Grafen durch Zugeständnisse an die Wählerschaft
und den Adel, seinen Sohn Theophylakt, noch Laie, als Benedikt IX. wählen
und krönen zu lassen. Sollte der Vater Benedikts IX., Alberich
III., die stille Hoffnung gehegt haben, über seinen Sprößling
mehr Einfluß auf die päpstliche Politik gewinnen zu können,
so sah er sich darin getäuscht. Der Papst wußte es klug zu vermeiden,
sich zum Spielball adelspolitischer Interessen degradieren zu lassen. So
verschwand der Vater - letztlich vielleicht auch zufrieden damit, daß
sein Sohn die Papstwürde so souverän behauptete - von der öffentlichen
Bühne der stadtrömischen Politik, um fortan vielleicht das beschauliche
Leben eines Privatiers zu führen .
oo Ermilina
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Kinder:
Gregor II. Graf von Tusculum
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1054
Benedikt IX.
um 1000/21- Ende 1055
Guido
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Petrus
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Oktavian
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Literatur:
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Schneidmüller Bernd/Weinfurter Stefan:
Otto III. Heinrich II. Eine Wende? Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997
Seite 331 A -