Jüngerer Sohn des Patricius
Alberich II. und der Alda
von Italien, Tochter von
König Hugo
Nach Klaus-Jürgen Hermann, Tuskulanerpäpste,
war Gregor I. der
Sohn des Vestarar Theophylakt und der Marozia
II., einer Tochter von Theodora
II.
Lexikon des Mittelalters: Band VIII Seite 1122
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Tusculum, Grafen von
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Erster bekannter Träger 'de
Tusculana' war Gregorius, Flottenpräfekt
(999), vielleicht ein Bruder Papst
Johannes' XII. (956-964) und Sohn Alberichs II. Erster Träger
des Grafentitels (comes palatinus Lateranensis und Graf von Tusculum) war
hingegen dessen Sohn Alberich
(+ um 1037), anscheinend der früheste Beleg für den Gebrauch
des Grafentitels in Latium.
Althoff Gerd: Seite 174,177
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"Otto III."
Als Grund für die Rebellion wird einmal der Unwillen
der Römer über die Begnadigung Tivolis angegeben, als Rädelsführer
von anderer Seite der Graf Gregor von Tusculum
namhaft gemacht. Jener hatte zuvor eine Vertrauensstellung bei OTTO
III. inne und war sein praefectus navalis gewesen, also
Befehlshaber jener berühmten kaiserlichen Flotte, von der nie ein
Schiff in See stach.
Diese Sicht der Dinge wird durch die Schilderung Thietmars
von Merseburg in gewisser Weise bestätigt:
"Danach versuchte Gregor,
den der Caesar sehr schätzte, ihn mit List in seine Gewalt zu bringen,
und legte ihm einen geheimen Hinterhalt. Unversehens rotteten sich die
Verschwörer zusammen und begannen den Aufstand gegen ihn; da konnte
der Kaiser gerade noch mit wenigen Begleitern durch ein Tor entkommen;
die Mehrzahl seines Gefolges wurde eingeschlossen. Auch das niemals mit
seinen Herren zufriedene Volk vergalt ihm sein unsägliches Wohlwollen
übel. Nun richtete der Caesar durch Botschaft an alle seine Freunde
die dringende Aufforderung, sich dort zu sammeln, und ersuchte jeden einzelnen,
wenn ihnen je an seiner Ehre und seinem Heile gelegen sei, sollten sie
schnell mit Waffenmacht kommen, um ihn zu rächen und weiterhin zu
sichern. Doch die Römer bereuten nun die Schuld ihres offenbar gewordenen
Vergehens und machten einander die heftigsten Vorwürfe, ließen
alle Eingeschlossenen ziehen und erflehten vom Kaiser demütigst Gnade
und Frieden."
Görich Knut: Seite 252
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"Otto III."
Die Grafen von Tusculum waren es, die nach allgemeiner Ansicht den größten Vorteil aus der blutigen Hinrichtung des Crescentius Nomentanus zogen: Graf Gregor I. von Tusculum, der Vater der späteren TUSCULANER-Päpste, und sein Sohn Alberich III. Percy Ernst Schramm wies darauf hin, daß der praefectus navalis seit der Mitte des 12. Jahrhunderts stets als päpstlicher Würdenträger auftrat und die Seepräfektur deshalb auch schon zur Zeit OTTOS III. ein päpstliches Amt gewesen sein kann. Der Zeitpunkt, zu dem Gregor von Tusculum dieses Amt übernahm, muß daher nicht mit seiner ersten und einzigen Erwähnung in D O III 339 vom 2. Dezember 999 zusammenfallen. Diese Möglichkeit wird um so unwahrscheinlicher, wenn man die Verbindung Gregors zu seinem Onkel, Papst Benedikt VII. (974-983) berücksichtigt. Dieser hatte ihn zwischen 974 und 980 zum Rektor des römischen Klosters Renati gemacht; weitere Protektion des 961 erstmals als consul et dux, im Juni 986 wohl auch als senator Romanorum belegten TUSCULANER-Grafen während des Pontifikats seines Onkels ist wahrscheinlich, allerdings nicht belegt. Im Juni 1000 ist Gregor als Bote Silvesters II. an OTTO III. nachweisbar, also auch hier eher der päpstlichen als der kaiserlichen Verwaltung zuzuordnen. Denkbar ist deshalb, daß der schon lange vor dem zweiten Romzug OTTOS III. zum Kreis der einflußreichsten Familie zählende und mit den CRESCENTIERN verwandte TUSCULANER die Funktion eines prafectus navalis in der päpstlichen Verwaltung ausübte und sie nach der Hinrichtung des Crescentius auch nicht verlor. Auch Gregor I. von Tusculum ist 1002 noch als nach wie vor einflußreich belegt. Gregor von Tusculum, vielleicht sogar als senator Romanorum belegt, führte ebenso wie Girardus den Titel consul et dux, durch den beide als Angehörige der relativ begrenzten obersten römischen Führungsschicht erkennbar sind.
Hermann Klaus-Jürgen: Seite 1-5
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"Tuskulanerpäpste"
Als Anführer der Umsturzpartei erschienen die drei
Brüder
Alberich,
Theophylakt
und
Romanus, Söhne
des
Gregor von Tuskulum und seiner
Frau Maria. Jener Gregor I. von Tuskulum
war der Sohn der Marozia II.
und
somit ein naher Verwandter des großen Alberich, der den Kirchenstaat
fast 20 Jahre unangefochten und souverän geführt hatte. Über
seine Tante Stephania
II., die mit dem Grafen
Benedikt I. von der Sabina verheiratet und über deren gemeinsamen
Sohn Benedikt II.,
seinen Cousin, der auf Anraten Papst
Johannes' XIII. Theodoranda, die Tochter des Crescentius vom Marmorpferd,
ehelichte, unterhielt er weitgehende verwandtschaftliche Beziehungen zu
den CRESCENTIERN
wie auch zu den
Päpsten
Johannes XIII. und
Benedikt
VII. Über den Vater Gregors de Tusculana
schweigen sich die Quellen aus. Vielleicht war es jener Vestarar Theophylakt,
der mit einer "Marozia
nobilis femina" verehelicht gewesen zu sein scheint. Das erste
Mal urkundlich erwähnt, taucht Gregor
in einer Schenkungsurkunde für das Kloster Subiaco mit
der Ehrenbezeichnung
"consul et dux", dem Prädikat der politischen
Gewalthaber, vom August 961, also noch zu Zeiten Johannes'
XIII., auf. Diese Ehrenbezeigung
für den wohl noch verhältnismäßig jungen Gregor
beweist,
daß der Familie der großen Marozia
und des Fürsten Alberich über des letzteren Tod hinaus
in Rom eine führende Stellung innerhalb des Adelssenats verblieben
war. Noch zur Zeit der Wirren in der Stadt Rom im Frühsommer 966 und
bei den darauffolgenden Umstürzen sich ablösender Adelskonjurationen
und -fraktionen, die die Abkehr von der Vorherrschaft der Sippschaft Alberichs
in Rom einleiteten, bestätigten Gregor
unter
seinem alten Titel die Entscheidung der Schiedsrichter in einem Güterstreit
des Klosters Subiaco. Dann allerdings scheint die Familie der jüngeren
Theodora politisch in den Hintergrund gedrängt worden zu sein;
jedensfalls besitzen wir bis zum Jahre 979 keine urkundliche Erwähnung
Gregors
mehr. Ein neuerlicher Umschwung zugunsten der Marozia-Familie
schien sich jedoch nach 974 abzuzeichnen, noch bevor mit Bischof Benedikt
von Sutri ein mit dem Princeps
Alberich verwandter Römer und Onkel des TUSKULANERS
die
Cathedra Petri als Benedikt VII.
bestieg. Wohl zwischen 974 und 980 ernannte der tatkräftige Papst
seinen Neffen zum Rektor des stadtrömischen Klosters Renati; gleichzeitig
war es dem "illustissimo viro, filius Maroze
senatrix" gelungen, seine alte Stellung als "consul et dux" wieder
zu erlangen.
Nach der vorübergehenden Entmachtung der führenden
CRESCENTIER-Partei,
die im Jahre 998 mit der Hinrichtung des Crescentius
II. ihren vorläufigen Höhepunkt fand, scheint sich die
TUSKULANER-Partei
unter Führung Gregors der kaiserlichen wie päpstlichen Sache
angenommen zu haben.
OTTO III. ernannte
den TUSKULANER-Grafen zum Seepräfekten
und dessen wohl ältesten Sohn Alberich
zum kaiserlichen Palastmarschall. Als Anfang Juni des Jahres 1000 in Orte
ein Aufstand einer papstfeindlichen Partei ausbrach, der das Leben des
anwesenden Papstes Silvester II. ernsthaft bedrohte, war es Gregor
von Tuskulum, der vom Papst zum Kaiser gesandt wurde, um diesen
zum Eingreifen zu bewegen. Nach dem mißlungenen Putschversuch des
TUSKULANERS
im Jahre 1001 ergriffen die CRESCENTIER
für mehr als ein Jahrzehnt wieder die absolute weltliche Leitung Roms
mit dem Anspruch souveräner Führung. Außenpolitisch war
diese letzte Epoche der CRESCENTIER-Herrschaft
durch vorsichtiges Taktieren gegenüber dem seit 1002 regierenden neuen
deutschen König HEINRICH II. bestimmt,
den man mit Versprechungen und Hinhaltemanöver von einem Romzug abzuhalten
versuchte; innenpolitisch wußte der Patricius
Johannes mit klugen Nepotismus die wichtigen Schaltzentralen der
Macht mit Angehörigen seiner Sippe zu besetzen. Es zeigte sich jedoch,
daß allein der Patricius imstande war, den von ihm geschaffenen Machtapparat
virtuos zu bedienen, und daß nach seinem Tod die Macht für immer
aus den Händen seiner Familie glitt.
oo Maria
- vor 2.6.1013
Kinder:
Theophylakt Graf von Tusculum = Benedikt VIII.
(1012-1024)
-9.4.1024
Romanus Graf von Tusculum = Johannes XIX. (1024-1032)
-6.11.1032
Alberich III. Graf von Tusculum
- nach
1032
Literatur:
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Althoff, Gerd: Otto III., Primus Verlag, Darmstadt
1997 Seite 174,177 - Görich Knut: Otto III. Romanus Saxonicus
et Italicus, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995 Seite 252 - Herrmann,
Klaus-Jürgen: Das Tuskulanerpapsttum (1012-1046), Anton Hiersemann
Stuttgart 1973 Seite 1-5 -