Johannes I. Crescentius Nomentanus         Patricius von Rom
----------------------------------------------       Graf von Terracina
    -29.4.998 enthauptet
     Rom
 

Sohn des Patricius Crescentius de Theodora und der Sergia
 

Lexikon des Mittelalters: Band III Seite 343
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Crescentius II. Nomentanus
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     + 29. April 998
      Rom

Sohn des Crescentius de Theodora

Fälschlich auch bekannt als Johannes Crescentius, römischer Senator und Konsul, Graf von Terracina.
Mit seiner Hilfe wurde Papst Johannes XIV. 984 gestürzt und Bonifatius VII. wieder eingesetzt, ehe dieser 985 selbst wahrscheinlich ein gewaltsames Ende fand. Unter Johannes XV. (985-996) baute er seine Stadtherrschaft aus, konnte allerdings 996 die Einsetzung Gregors V. durch OTTO III. nicht verhindern. Als Crescentius den mit dem Kaiser verwandten Papst vertrieb und an seine Stelle Johannes Philagathos (Johannes XVI.) einsetzte, schlugen OTTO III. und Gregor V. mit unerbittlicher Härte zurück: Crescentius wurde mit seinen Gefolgsleuten enthauptet, Johannes XVI. grausam verstümmelt und eingekerkert. Den Patriziustitel (damals noch in der Form "patricius domini Apostolici") hat nicht Crescentius, sondern sein Bruder Johannes I., Graf von Terracina (+ 988) geführt, der 985 an der Erhebung Johannes' XV. maßgeblich beteiligt gewesen war


Johannes I. Crescentius Nomentanus behauptete die führende Rolle seiner Familie in Rom als Patricius. Nach der Rückkehr der Kaiserin Theophano nach Deutschland riß Crescentius die weltliche Gewalt in Rom an sich. Er hatte schon 984 die Wahl von Bonifaz VI. durchgesetzt und setzte 985 Johannes XV. als willenloses Werkzeug ein. Papst Johannes machte sich mit hemmungslosem Nepotismus und Geldgier schlimmster Art unbeliebt. 989 kam die Kaiserin Theophano nach Rom, ohne die Position der CRESCENTIER erschüttern zu können. 996 wurde er von OTTO III. zur Verbannung verurteilt, aber gegen einen feierlichen Treueid begnadigt. Nach dem Abzug OTTOS III. hatte Crescentius im September 996 wiederum die Gewalt an sich gerissen und Papst Gregor V. aus Rom vertrieben. Auf der Synode von Pavia im Februar 997 wurde er von Gregor V. gebannt. Im Mai setzte er Johannes Philagathos als Johannes XVI. auf den Stuhl Petri. Als OTTO III. am 20.2.998 vor Rom erschien, öffneten die erschrockenen Römer willig die Tore. Nur Crescentius mit seinem Anhang, in der Engelsburg verschanzt, verharrte in Widerstand. Der kriegskundige Markgraf Ekkehard von Meißen erstürmte nach einer regelrechten Belagerung die Engelsburg und auf der obersten Zinne wurde Crescentius mit 12 seiner Anhänger und Mitstreiter enthauptet. Die Leichen wurden zur abschreckenden Mahnung an den Zinnen der Engelsburg und auf Galgen auf dem Monte Mario aufgehängt.

Schneidmüller Bernd/Weinfurter Stefan: Seite 313
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"Otto III. Heinrich II."

Crescentius erklärte sich erst nach zweimonatiger Belagerung der Engelsburg zu Verhandlungen mit dem Kaiser bereit, die dann scheiterten, so dass er nach tumultuarischem Kampf in der Burg gefangengenommen werden konnte. Er wurde enthauptet, sein Leichnam von Rindern durch den Schmutz der Straßen bis zum Monte Mario gezogen und dort mit den Beinen am einem Kreuz aufgehängt.

Görich Knut: Seite 209,233,239,261
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"Otto III."

Schon Anfang Oktober 996 hatte der römische Stadtherr Crescentius Papst Gregor V. aus Rom vertrieben und im Februar 997 den Kalabresen Johannes Philagathos als Papst Johannes XVI. auf den Stuhl Petri erhoben.
Die Vertreibung Gregors V., die Einsetzung des Johannes Philogathos als Gegenpapst Johannes XVI. und die Verhinderung von dessen Rücktritt durch den römischen Stadtherrn sowie die Einkerkerung der nach Rom entsandten kaiserlichen Boten und der damit vollends offenkundig gewordene Wille zur Abwehr jeglicher kaiserlicher Einflußnahme auf die römischen Verhältnisse und die Besetzung des Papstamtes - all das war nicht nur marginaler Ungehorsam, sondern eine kompromißlose Auflehnung gegen den Herrschaftsanspruch des Kaisers über Rom, die schließlich in der harten Bestrafung sowohl des Crescentius wie auch des Gegenpapstes ihren komplementären Ausdruck fand. OTTO III. muß schon bei seinem ersten Romaufenthalt im Mai 996 die Lage als instabil eingeschätzt und Gregor keineswegs wie noch OTTO I. Papst Leo VIII. "der treue der Römer wie ein Lamm den Wölfen" anvertraut haben. Dafür spricht jedenfalls die Verbannung des Crescentius, sie erst unter Einfluß Gregors V. rückgängig gemacht wurde, als auch die Beauftragung der Markgrafen Hugo von Tuszien und Konrad von Spoleto mit dem Schutz des Papstes. Ob OTTO III. bei seiner Abreise aus Rom mit so rasch und massiv einsetzender Auflehnung gerechnet hatte, kann dahingestellt bleiben angesichts der Ereignisse von 996/97.
Nach dem Tod seines Bruders Johannes I. übte Crescentius II. Nomentanus seit Anfang der 90-er Jahre eine zunehmend autokratische Herrschaft in Rom aus, wobei ihm die "kaiserfreie" Zeit nach dem Tode OTTOS II. zustatten kam. Nicht zuletzt der von ihm wiederaufgenommene, zuvor von Alberich II. geführte Titel senator omnium Romanorum verdeutlicht seine überragende Machtstellung. Von der in und um Rom gesicherten Machtposition ausgehend setzte er Johannes XV. zunehmend Pressionen aus. Sie wurden durch den Reimser Bistumsstreit auch außerhalb Roms publik und gipfelten 995 in der Vertreibung des Papstes, die wiederum der Anlaß für den ersten Romzug OTTOS III. war. Die kurzfristige Präsenz des Kaisers in Rom und die Erhebung Gregors V. brach den Herrschaftsanspruch des Römers jedoch nicht: Ein Verwandter des Kaisers als Inhaber des Papstamtes paßte nicht in das eingespielte System, das dem Dynasten einen seiner Familie nahestehenden oder sogar zugehörigen Papst an die Seite stellte.
Die Position Crescentius II. Nomentanus ist - wie auch schon die Machtstellung Theophylakts und Alberichs II. - ohne breiteren Konsens in der römischen Aristokratie nicht denkbar. Als "Tyrann" war der Stadtherr nicht den Römern, sondern dem "Ausländer" Gerbert erschienen, dessen idealer Vorstellung vom Petrusamt die politischen Realität widersprach. In Rom selbst stieß die Herrschaft des Crescentius wohl in Reformkreisen auf vereinzelten Widerspruch, wie die Äußerung des Abtes Leo von SS. Bonifacio e Alessio vermuten läßt, forderte aber keinen offenen Widerstand der anderen Adelsfamilien heraus. Auch macht die Verwandtschaft der CRESCENTIER mit den TUSCULANERN die Annahme eines antagonistischen Gegensatzes zwischen den beiden Familienzweigen nicht unbedingt wahrscheinlich. Sicher spielten Interessenkonflikte eine Rolle, aber mit Begriffen wie "Putschversuch" oder dem prinzipiellen Konflikt zwischen "alten Rivalen" werden sie wohl dualistisch beschrieben. Das System dürfte elastischer gewesen sein, ermöglichte es doch den mächtigsten Vertretern der einen Familie während des situationsbedingten Vorrangs der anderen stets noch wesentlichen Einfluß. Dieses Herrschaftsstruktur war im Einzelfall sicher von Rivalitäten geprägt, im ganzen aber doch auf Interessenausgleich und Machtbalance innerhalb des Kreises der führenden Familien ausgerichtet.
Die Maßnahmen OTTOS III. bedrohten dieses System in mehr als einer Hinsicht: Die Erhebung Gerbert-Silvesters II. schloß die Aristokratie zum zweiten Mal hintereinander vom direkten Einfluß auf die Besetzung des Petrusamtes. Der Aufstieg Gregors de Miccina zum Vestarar Silvesters II. und seines Sohnes Alberich zum Palastmagister OTTOS III. warf für die führenden Familien zudem den drohenden Schatten einer vom Kaiser planmäßig betriebenen, kontinuierlichen Machtverschiebung zum Nachteil der bisherigen Führungsschicht voraus. Darüber hinaus war OTTOS III. sächsischer Gefolgsmann Ziazo als neuer patricius Romanorum eine weitere Einschränkung des gewohnten politischen Handlungsspielraums. Außerdem sahen sich die CRESCENTIER in der Sabina größtem Druck von seiten des Kaisers und des Papstes sowie des von OTTO III. protegierten Reichsklosters Farfa ausgesetzt. Im selben Kontext stehen auch die kaiserlichen Gerichtsentscheide zugunsten Farfas und zum Nachteil der römischen Kirchen SS. Cosma e Damiano und S. Eustachio; aus deren anzunehmenden Verbindungen mit den CRESCENTIERN dürften sich neue Konflikte ergeben haben.

Althoff Gerd: Seite 86,87,101,105-113
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"Otto III."

Wie konzentriert vielmehr Kaiser und Papst in Rom in diesen Tagen operierten, zeigt auch die Behandlung des römischen Stadtpräfekten Crescentius, dessen Versuche, die Päpste unter seinen Einfluß zu bringen, dem Hofe gewiß sattsam bekannt waren. OTTO III. ließ ihn denn auch zum Exil verurteilen, wandelte das Urteil jedoch auf Verwendung und Fürsprache Gregors V. in eine Begnadigung um. Diese Behandlung hatte zweifelsohne zum Ziel, durch die Milde Crescentius sowohl zum Schuldner des Kaisers als auch Gregors V. zu machen und ihn so zum Wohlverhalten zu verpflichten. Obgleich sich diese Haltung später als trügerisch erwies, ist davon unbenommen, dass das konzertierte Verhalten gegenüber Crescentius Zeugnis von einem guten Einvernehmen zwischen OTTO und Gregor ist. Wie sehr der Papst von dem Wohlwollen und der Unterstützung des Kaisers abhing, zeigt sich denn auch drastisch nach dem Abzug OTTOS III. aus Italien. Die schon genannten kaiserlichen Amtsträger Hugo von Tuszien und Konrad von Spoleto waren nicht in der Lage, zu verhindern, dass Crescentius Gregor V. aus Rom vertrieb. Dies geschah bereits Ende September/Anfang Oktober 996, also wenige Monate nach seiner Begnadigung. Crescentius, dem es im Februar gelang, mit dem Erzbischof von Piacenza und früheren Vertrauten der Theophanu, Johannes Philagathos, einen Gegenpapst in Rom zu installieren, scheint seine Einflußsphäre nicht über die Ewige Stadt hinaus ausgedehnt zu haben - wenn er dies überhaupt im Sinne hatte. Auf der im Februar 997 von Papst Gregor V. einberufenen Synode in Pavia wurde der Bann über Crescentius verhängt.
Erst Mitte Februar 998 befand sich das kaiserliche Heer im Anmarsch auf Rom. Der Stadtherr Crescentius verschanzte sich in der nach Meinung der Zeitgenossen uneinnehmbaren Engelsburg, während der Gegenpapst aus Rom flüchtete und sich in einem befestigten Turm versteckte. Die Römer, durch die Ankunft des Heeres erschreckt, strebten eine gütliche Einigung mit dem Kaiser an. Die gütliche Einigung bescherte dem Kaiser und seinem Heer jedenfalls den Einzug in Rom ohne militärische Anstrengungen. OTTO III. residierte rund zwei Monate in Rom, während Crescentius machtlos und zugleich unangreifbar in der Engelsburg saß. Erst nach dem Osterfest und dem 'weißen' Sonntag in der Woche nach Ostern hören wir dann, dass unter dem Kommando Markgraf Ekkehards von Meißen die Belagerung intensiviert wurde, wobei die Quellen insbesondere die mit erheblichem technischen Aufwand angefertigten Belagerungsmaschinen und -türme erwähnen. Dennoch ist der schnelle Erfolg der Belagerung - schon nach wenigen Tagen wurde man des Crescentius habhaft und richtete ihn hin - keineswegs auf diese Belagerungsmaschinen zurückzuführen, auch wenn in einigen Quellen von einer Erstürmung der Engelsburg mit Hilfe der Maschinen die Rede ist. Mehrere italienische Quellen sprechen davon, dass Crescentius getäuscht worden sei, indem man ihn durch eidliche Sicherheitsgarantien und durch die Hoffnung auf eine gütliche Einigung dazu brachte, sich aus dem Schutz der Engelsburg heraus zum Kaiser zu begeben. Dort habe man ihn reus maiestatis zum Tode verurteilt und enthauptet. Diese Einschätzung wird ergänzt und in ihrem Kern bestätigt durch zwei ausführliche Darstellungen der Vorgänge, die sich in der Fundatio des rheinischen Klosters Brauweiler und bei den cluniazensischen Historiographen Rodulfus Glaber finden. Beide Schilderung der Vorgänge sind deshalb höchst wertvoll, weil sie auf die Berichte von Gewährsleuten zurückgehen dürften, die das Geschehen als Augenzeugen verfolgten. Im Falle des Rodulfus Glaber dürfte der Informant in der Umgebung des Abtes Odilo von Cluny zu suchen sein, der die fraglichen Vorgänge in der Begleitung OTTOS III. miterlebte. Auch der Abt selbst kann der Gewährsmann gewesen sein.
Die Brauweiler Version der Geschichte erzählt, Crescentius sei unter Sicherheitsgarantien zum Kaiser gerufen und aufgefordert worden, sich und die Seinen der Gnade des Kaisers zu ergeben. Dies habe er jedoch energisch zurückgewiesen. Danach sei ihm erlaubt worden, in Begleitung ausgewählter Krieger, die für seine Sicherheit verantwortlich waren, zur Engelsburg zurückzukehren. Im Moment seines Eintritts in die Engelsburg sei es jedoch durch Nachfolgende zu einem Kampf gekommen, in dessen Verlauf es diesen gelang, in die Engelsburg einzudringen und den Crescentius gefangenzunehmen. Er sei dem Kaiser überbracht und zum Tode verurteilt worden. Rodulfus Glaber berichtet teilweise ähnliches, jedoch mit deutlich anderen Akzenten. Crescentius habe, als er keinen Ausweg aus seiner Situation mehr wußte, den Weg der Sühne beschritten, doch sei ihm kein Zugang zum Erbarmen des Kaisers gestattet worden. Im Einvernehmen mit einigen, namentlich nicht Genannten aus dem Heer des Kaisers habe er sich dann heimlich aus der Burg geschlichen, sich dem Kaiser unversehens zu Füßen geworfen und bei der pietas des Kaisers um sein Leben gebeten. Dies habe der Kaiser abgelehnt mit der zynischen Antwort: "Warum habt ihr den Fürsten der Römer, der Kaiser auswählt, Gesetze gibt und Päpste einsetzt, zu den erbärmlichen Zelten der Sachsen gelassen? Bringt ihn zurück zum Thron seiner Erhabenheit, bis wir einen Empfang bereitet haben, der seiner Ehre adäquat ist". Daraufhin sei Crescentius unverletzt zum Eingang des Turms zurückgebracht worden. Nach seiner Rückkehr habe er den Seinen berichtet, dass sie nur so lange Hoffnung haben könnten, am Leben zu bleiben, bis den Feinden die Einnahme der Burg gelänge. Es folgte dann die Schilderung der Erstürmung der Burg durch die kaiserlichen Truppen und der Gefangennahme des schwerverwundeten Crescentius. Auf diese Nachricht hin habe der Kaiser befohlen: "Stürzt ihn offen von den höchsten Zinnen hinab, damit die Römer nicht sagen, man hätte ihren Fürsten hinweggeführt."
Es spricht neben der Darstellung des Rodulfus Glaber viel dafür, dass man im kaiserlichen Lager fest entschlossen war, an dem perversus und dem apostata ein Exempel zu statuieren und sich auf keinerlei gütliche Einigung einzulassen. Damit ist aber die Frage noch nicht beantwortet, wodurch diese rigorose Haltung ausgelöst wurde. Bereits bei seinem 1. Italienzug hatte OTTO III. nach seiner Kaiserkrönung den Crescentius zum Exil verurteilt, weil dieser dem verstorbenen Papst Johannes XV. häufig Unrecht angetan hatte. Diese Verurteilung war jedoch auf Bitten Papst Gregors V. aufgehoben, Crescentius in seiner Stellung belassen worden. Hier finden wir also eine gütliche Konfliktbeilegung auf Vermittlung Gregors V. und die Anwendung herrscherlicher clementia anstelle der iustitia. So etwas war aber ganz offensichtlich nicht beliebig wiederholbar. Eröffnete ein Gegner vielmehr einen Konflikt erneut, nachdem er Milde und Verzeihen gefunden hatte, verlor er jeden Anspruch auf das ius dedicationis, jede spes reconciliationis; ihn trafen vielmehr härteste Strafen. Genau diese Regel aber mußte auch im Falle des Crescentius Anwendung finden, denn auch er hatte den beim ersten Romzug gewährten Vertrauensvorschuß durch sein Verhalten verwirkt. Verhandlungen mit ihm über eine gütliche Konfliktbeilegung kamen daher in der Tat nicht in Frage. Die Darstellung des Rodulfus Glaber steht somit in vollem Einklang mit diesbezüglichen Spielregeln des 10. Jahrhunderts.
 
 
 
 

  oo Stephania
             -29.4.998

Stephania wurde ein Opfer der deutschen Soldaten, deren Mißhandlungen sie erlag.
 
 
 
 

Kinder:

  Johannes II. Crescentius
         -   1012

  Rogata
         -

  oo Oktavian Graf und Rektor von Sabina
              -

Sie begründeten das neue Haus CRESCENTIUS, das nie die Machthöhe des alten erreichte.
 
 
 
 

Literatur:
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Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 175,178,181,187- Althoff, Gerd: Otto III., Primus Verlag, Darmstadt 1997, Seite 10-192 - Beumann, Helmut: Die Ottonen, Verlag W. Kohlhammer, 1991 Seite 145 - Eickhoff, Ekkehard, Theophanu und der König, Klett-Cotta Stuttgart 1996, Seite 368,373,420 - Görich Knut: Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995, Seite 59-277 - Schneidmüller, Bernd/Weinfurter Stefan/Hg.): Otto III. – Heinrich II. Eine Wende?, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997, Seite 58-367A -
 
 
 
 
 
 


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