Sohn des Patricius
Crescentius de Theodora und der Sergia
Lexikon des Mittelalters: Band III Seite 343
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Crescentius II. Nomentanus
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+ 29. April 998
Rom
Sohn des Crescentius de Theodora
Fälschlich auch bekannt als Johannes
Crescentius, römischer Senator und Konsul, Graf von
Terracina.
Mit seiner Hilfe wurde Papst Johannes XIV. 984 gestürzt
und Bonifatius VII. wieder eingesetzt, ehe dieser 985 selbst wahrscheinlich
ein gewaltsames Ende fand. Unter Johannes XV. (985-996) baute er seine
Stadtherrschaft aus, konnte allerdings 996 die Einsetzung Gregors V. durch
OTTO
III. nicht verhindern. Als Crescentius
den mit dem Kaiser verwandten Papst vertrieb und an seine Stelle Johannes
Philagathos (Johannes XVI.) einsetzte, schlugen OTTO
III. und Gregor V. mit unerbittlicher Härte zurück:
Crescentius
wurde mit seinen Gefolgsleuten enthauptet, Johannes XVI. grausam
verstümmelt und eingekerkert. Den Patriziustitel (damals noch in der
Form "patricius domini Apostolici") hat nicht Crescentius,
sondern sein Bruder Johannes I., Graf von Terracina (+ 988) geführt,
der 985 an der Erhebung Johannes' XV. maßgeblich beteiligt gewesen
war
Schneidmüller Bernd/Weinfurter Stefan:
Seite 313
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"Otto III. Heinrich II."
Crescentius erklärte sich erst nach zweimonatiger Belagerung der Engelsburg zu Verhandlungen mit dem Kaiser bereit, die dann scheiterten, so dass er nach tumultuarischem Kampf in der Burg gefangengenommen werden konnte. Er wurde enthauptet, sein Leichnam von Rindern durch den Schmutz der Straßen bis zum Monte Mario gezogen und dort mit den Beinen am einem Kreuz aufgehängt.
Görich Knut: Seite 209,233,239,261
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"Otto III."
Schon Anfang Oktober 996 hatte der römische Stadtherr
Crescentius
Papst Gregor V. aus Rom vertrieben und im Februar 997 den Kalabresen Johannes
Philagathos als Papst Johannes XVI. auf den Stuhl Petri erhoben.
Die Vertreibung Gregors V., die Einsetzung des Johannes
Philogathos als Gegenpapst Johannes XVI. und die Verhinderung von dessen
Rücktritt durch den römischen Stadtherrn sowie die Einkerkerung
der nach Rom entsandten kaiserlichen Boten und der damit vollends offenkundig
gewordene Wille zur Abwehr jeglicher kaiserlicher Einflußnahme auf
die römischen Verhältnisse und die Besetzung des Papstamtes -
all das war nicht nur marginaler Ungehorsam, sondern eine kompromißlose
Auflehnung gegen den Herrschaftsanspruch des Kaisers über Rom, die
schließlich in der harten Bestrafung sowohl des Crescentius
wie auch des Gegenpapstes ihren komplementären Ausdruck fand.
OTTO III. muß schon bei seinem
ersten Romaufenthalt im Mai 996 die Lage als instabil eingeschätzt
und Gregor keineswegs wie noch
OTTO I.
Papst Leo VIII. "der treue der Römer wie ein Lamm den Wölfen"
anvertraut haben. Dafür spricht jedenfalls die Verbannung des Crescentius,
sie erst unter Einfluß Gregors V. rückgängig gemacht wurde,
als auch die Beauftragung der Markgrafen Hugo von Tuszien und Konrad von
Spoleto mit dem Schutz des Papstes. Ob OTTO III.
bei seiner Abreise aus Rom mit so rasch und massiv einsetzender Auflehnung
gerechnet hatte, kann dahingestellt bleiben angesichts der Ereignisse von
996/97.
Nach dem Tod seines Bruders Johannes I. übte
Crescentius
II. Nomentanus seit Anfang der 90-er Jahre eine zunehmend autokratische
Herrschaft in Rom aus, wobei ihm die "kaiserfreie" Zeit nach dem Tode OTTOS
II. zustatten kam. Nicht zuletzt der von ihm wiederaufgenommene,
zuvor von Alberich II.
geführte Titel senator omnium Romanorum verdeutlicht seine überragende
Machtstellung. Von der in und um Rom gesicherten Machtposition ausgehend
setzte er Johannes XV. zunehmend Pressionen aus. Sie wurden durch den Reimser
Bistumsstreit auch außerhalb Roms publik und gipfelten 995 in der
Vertreibung des Papstes, die wiederum der Anlaß für den ersten
Romzug
OTTOS III. war. Die kurzfristige
Präsenz des Kaisers in Rom und die Erhebung Gregors V. brach den Herrschaftsanspruch
des Römers jedoch nicht: Ein Verwandter des Kaisers als Inhaber des
Papstamtes paßte nicht in das eingespielte System, das dem Dynasten
einen seiner Familie nahestehenden oder sogar zugehörigen Papst an
die Seite stellte.
Die Position Crescentius II.
Nomentanus ist - wie auch schon die Machtstellung Theophylakts
und Alberichs II. - ohne breiteren Konsens in der römischen Aristokratie
nicht denkbar. Als "Tyrann" war der Stadtherr nicht den Römern, sondern
dem "Ausländer" Gerbert erschienen, dessen idealer Vorstellung vom
Petrusamt die politischen Realität widersprach. In Rom selbst stieß
die Herrschaft des
Crescentius wohl
in Reformkreisen auf vereinzelten Widerspruch, wie die Äußerung
des Abtes Leo von SS. Bonifacio e Alessio vermuten läßt, forderte
aber keinen offenen Widerstand der anderen Adelsfamilien heraus. Auch macht
die Verwandtschaft der CRESCENTIER
mit den TUSCULANERN die Annahme eines
antagonistischen Gegensatzes zwischen den beiden Familienzweigen nicht
unbedingt wahrscheinlich. Sicher spielten Interessenkonflikte eine Rolle,
aber mit Begriffen wie "Putschversuch" oder dem prinzipiellen Konflikt
zwischen "alten Rivalen" werden sie wohl dualistisch beschrieben. Das System
dürfte elastischer gewesen sein, ermöglichte es doch den mächtigsten
Vertretern der einen Familie während des situationsbedingten Vorrangs
der anderen stets noch wesentlichen Einfluß. Dieses Herrschaftsstruktur
war im Einzelfall sicher von Rivalitäten geprägt, im ganzen aber
doch auf Interessenausgleich und Machtbalance innerhalb des Kreises der
führenden Familien ausgerichtet.
Die Maßnahmen OTTOS III.
bedrohten dieses System in mehr als einer Hinsicht: Die Erhebung Gerbert-Silvesters
II. schloß die Aristokratie zum zweiten Mal hintereinander vom direkten
Einfluß auf die Besetzung des Petrusamtes. Der Aufstieg Gregors
de Miccina zum Vestarar Silvesters II. und seines Sohnes Alberich
zum Palastmagister OTTOS III. warf
für die führenden Familien zudem den drohenden Schatten einer
vom Kaiser planmäßig betriebenen, kontinuierlichen Machtverschiebung
zum Nachteil der bisherigen Führungsschicht voraus. Darüber hinaus
war OTTOS III. sächsischer Gefolgsmann
Ziazo als neuer patricius Romanorum eine weitere Einschränkung des
gewohnten politischen Handlungsspielraums. Außerdem sahen sich die
CRESCENTIER
in der Sabina größtem Druck von seiten des Kaisers und des Papstes
sowie des von OTTO III. protegierten
Reichsklosters Farfa ausgesetzt. Im selben Kontext stehen auch die kaiserlichen
Gerichtsentscheide zugunsten Farfas und zum Nachteil der römischen
Kirchen SS. Cosma e Damiano und S. Eustachio; aus deren anzunehmenden Verbindungen
mit den CRESCENTIERN dürften sich
neue Konflikte ergeben haben.
Althoff Gerd: Seite 86,87,101,105-113
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"Otto III."
Wie konzentriert vielmehr Kaiser und Papst in Rom in diesen
Tagen operierten, zeigt auch die Behandlung des römischen Stadtpräfekten
Crescentius, dessen Versuche, die Päpste unter seinen Einfluß
zu bringen, dem Hofe gewiß sattsam bekannt waren. OTTO
III. ließ ihn denn auch zum Exil verurteilen, wandelte
das Urteil jedoch auf Verwendung und Fürsprache Gregors V. in eine
Begnadigung um. Diese Behandlung hatte zweifelsohne zum Ziel, durch die
Milde Crescentius sowohl zum Schuldner
des Kaisers als auch Gregors V. zu machen und ihn so zum Wohlverhalten
zu verpflichten. Obgleich sich diese Haltung später als trügerisch
erwies, ist davon unbenommen, dass das konzertierte Verhalten gegenüber
Crescentius
Zeugnis von einem guten Einvernehmen zwischen OTTO
und Gregor ist. Wie sehr der Papst von dem Wohlwollen und der Unterstützung
des Kaisers abhing, zeigt sich denn auch drastisch nach dem Abzug OTTOS
III. aus Italien. Die schon genannten kaiserlichen Amtsträger
Hugo von Tuszien und Konrad von Spoleto waren nicht in der Lage, zu verhindern,
dass Crescentius Gregor V. aus Rom
vertrieb. Dies geschah bereits Ende September/Anfang Oktober 996, also
wenige Monate nach seiner Begnadigung. Crescentius,
dem es im Februar gelang, mit dem Erzbischof von Piacenza und früheren
Vertrauten der Theophanu, Johannes
Philagathos, einen Gegenpapst in Rom zu installieren, scheint seine Einflußsphäre
nicht über die Ewige Stadt hinaus ausgedehnt zu haben - wenn er dies
überhaupt im Sinne hatte. Auf der im Februar 997 von Papst Gregor
V. einberufenen Synode in Pavia wurde der Bann über Crescentius
verhängt.
Erst Mitte Februar 998 befand sich das kaiserliche Heer
im Anmarsch auf Rom. Der Stadtherr Crescentius
verschanzte sich in der nach Meinung der Zeitgenossen uneinnehmbaren Engelsburg,
während der Gegenpapst aus Rom flüchtete und sich in einem befestigten
Turm versteckte. Die Römer, durch die Ankunft des Heeres erschreckt,
strebten eine gütliche Einigung mit dem Kaiser an. Die gütliche
Einigung bescherte dem Kaiser und seinem Heer jedenfalls den Einzug in
Rom ohne militärische Anstrengungen. OTTO
III. residierte rund zwei Monate in Rom, während Crescentius
machtlos
und zugleich unangreifbar in der Engelsburg saß. Erst nach dem Osterfest
und dem 'weißen' Sonntag in der Woche nach Ostern hören wir
dann, dass unter dem Kommando Markgraf Ekkehards von Meißen die Belagerung
intensiviert wurde, wobei die Quellen insbesondere die mit erheblichem
technischen Aufwand angefertigten Belagerungsmaschinen und -türme
erwähnen. Dennoch ist der schnelle Erfolg der Belagerung - schon nach
wenigen Tagen wurde man des Crescentius
habhaft und richtete ihn hin - keineswegs auf diese Belagerungsmaschinen
zurückzuführen, auch wenn in einigen Quellen von einer Erstürmung
der Engelsburg mit Hilfe der Maschinen die Rede ist. Mehrere italienische
Quellen sprechen davon, dass Crescentius
getäuscht worden sei, indem man ihn durch eidliche Sicherheitsgarantien
und durch die Hoffnung auf eine gütliche Einigung dazu brachte, sich
aus dem Schutz der Engelsburg heraus zum Kaiser zu begeben. Dort habe man
ihn reus maiestatis zum Tode verurteilt und enthauptet. Diese Einschätzung
wird ergänzt und in ihrem Kern bestätigt durch zwei ausführliche
Darstellungen der Vorgänge, die sich in der Fundatio des rheinischen
Klosters Brauweiler und bei den cluniazensischen Historiographen Rodulfus
Glaber finden. Beide Schilderung der Vorgänge sind deshalb höchst
wertvoll, weil sie auf die Berichte von Gewährsleuten zurückgehen
dürften, die das Geschehen als Augenzeugen verfolgten. Im Falle des
Rodulfus Glaber dürfte der Informant in der Umgebung des Abtes Odilo
von Cluny zu suchen sein, der die fraglichen Vorgänge in der Begleitung
OTTOS
III. miterlebte. Auch der Abt selbst kann der Gewährsmann
gewesen sein.
Die Brauweiler Version der Geschichte erzählt, Crescentius
sei unter Sicherheitsgarantien zum Kaiser gerufen und aufgefordert worden,
sich und die Seinen der Gnade des Kaisers zu ergeben. Dies habe er jedoch
energisch zurückgewiesen. Danach sei ihm erlaubt worden, in Begleitung
ausgewählter Krieger, die für seine Sicherheit verantwortlich
waren, zur Engelsburg zurückzukehren. Im Moment seines Eintritts in
die Engelsburg sei es jedoch durch Nachfolgende zu einem Kampf gekommen,
in dessen Verlauf es diesen gelang, in die Engelsburg einzudringen und
den Crescentius gefangenzunehmen. Er
sei dem Kaiser überbracht und zum Tode verurteilt worden. Rodulfus
Glaber berichtet teilweise ähnliches, jedoch mit deutlich anderen
Akzenten. Crescentius habe, als er
keinen Ausweg aus seiner Situation mehr wußte, den Weg der Sühne
beschritten, doch sei ihm kein Zugang zum Erbarmen des Kaisers gestattet
worden. Im Einvernehmen mit einigen, namentlich nicht Genannten aus dem
Heer des Kaisers habe er sich dann heimlich aus der Burg geschlichen, sich
dem Kaiser unversehens zu Füßen geworfen und bei der pietas
des Kaisers um sein Leben gebeten. Dies habe der Kaiser abgelehnt mit der
zynischen Antwort: "Warum habt ihr den Fürsten der Römer, der
Kaiser auswählt, Gesetze gibt und Päpste einsetzt, zu den erbärmlichen
Zelten der Sachsen gelassen? Bringt ihn zurück zum Thron seiner Erhabenheit,
bis wir einen Empfang bereitet haben, der seiner Ehre adäquat ist".
Daraufhin sei Crescentius unverletzt
zum Eingang des Turms zurückgebracht worden. Nach seiner Rückkehr
habe er den Seinen berichtet, dass sie nur so lange Hoffnung haben könnten,
am Leben zu bleiben, bis den Feinden die Einnahme der Burg gelänge.
Es folgte dann die Schilderung der Erstürmung der Burg durch die kaiserlichen
Truppen und der Gefangennahme des schwerverwundeten Crescentius.
Auf diese Nachricht hin habe der Kaiser befohlen: "Stürzt ihn offen
von den höchsten Zinnen hinab, damit die Römer nicht sagen, man
hätte ihren Fürsten hinweggeführt."
Es spricht neben der Darstellung des Rodulfus Glaber
viel dafür, dass man im kaiserlichen Lager fest entschlossen war,
an dem perversus und dem apostata ein Exempel zu statuieren und sich auf
keinerlei gütliche Einigung einzulassen. Damit ist aber die Frage
noch nicht beantwortet, wodurch diese rigorose Haltung ausgelöst wurde.
Bereits bei seinem 1. Italienzug hatte OTTO III.
nach seiner Kaiserkrönung den Crescentius
zum
Exil verurteilt, weil dieser dem verstorbenen Papst Johannes XV. häufig
Unrecht angetan hatte. Diese Verurteilung war jedoch auf Bitten Papst Gregors
V. aufgehoben, Crescentius in seiner Stellung belassen worden. Hier finden
wir also eine gütliche Konfliktbeilegung auf Vermittlung Gregors V.
und die Anwendung herrscherlicher clementia anstelle der iustitia. So etwas
war aber ganz offensichtlich nicht beliebig wiederholbar. Eröffnete
ein Gegner vielmehr einen Konflikt erneut, nachdem er Milde und Verzeihen
gefunden hatte, verlor er jeden Anspruch auf das ius dedicationis, jede
spes reconciliationis; ihn trafen vielmehr härteste Strafen. Genau
diese Regel aber mußte auch im Falle des Crescentius
Anwendung
finden, denn auch er hatte den beim ersten Romzug gewährten Vertrauensvorschuß
durch sein Verhalten verwirkt. Verhandlungen mit ihm über eine gütliche
Konfliktbeilegung kamen daher in der Tat nicht in Frage. Die Darstellung
des Rodulfus Glaber steht somit in vollem Einklang mit diesbezüglichen
Spielregeln des 10. Jahrhunderts.
oo Stephania
-29.4.998
Stephania wurde ein Opfer der deutschen Soldaten,
deren Mißhandlungen sie erlag.
Kinder:
Johannes II. Crescentius
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1012
Rogata
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oo Oktavian Graf und Rektor von Sabina
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Sie begründeten das neue Haus
CRESCENTIUS, das nie die Machthöhe des alten erreichte.
Literatur:
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Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft
ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 175,178,181,187-
Althoff,
Gerd: Otto III., Primus Verlag, Darmstadt 1997, Seite 10-192 - Beumann,
Helmut: Die Ottonen, Verlag W. Kohlhammer, 1991 Seite 145 - Eickhoff,
Ekkehard, Theophanu und der König, Klett-Cotta Stuttgart 1996, Seite
368,373,420 - Görich Knut: Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus,
Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995, Seite 59-277 - Schneidmüller,
Bernd/Weinfurter Stefan/Hg.): Otto III. – Heinrich II. Eine Wende?,
Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997, Seite 58-367A -