Sohn des N.N. aus dem Hause der Stephanier
Hermann Klaus-Jürgen: Seite 5,6,11,12,16
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"Das Tuskulanerpapsttum"
Wohl sofort nach dem Ableben Sergius' IV. (+ 12.5.1012)
erhoben die
CRESCENTIER einen ihrer
Parteigänger, der sich den Namen Gregor zulegte zum Papst. Dieser
konnte sich jedoch nach dem Tod des Patricius nicht gegen die heftigen
Angriffe der TUSKULANER
halten,
die nun im Gegenzug Theophylakt unter dem Namen Benedikt VIII. zum Papst
kürten. Gregor mußte aus Rom nach der Sabina ausweichen, wo
er offenbar Unterstützung von den Stephaniern Crescentius
und Johannes erhielt. In der Stadt
aber konnte sich Benedikt durchsetzen und am Himmelfahrtstag des Jahres
1012, also einem Donnerstag, die Konsekration erhalten.
Hauptwiderstandsnest war der Stammsitz der Stephanier,
die Stadt Palestrina, die den CRESCENTIERN
970 von Papst Johannes XIII.
bis zur dritten Generation überlassen worden war. Im raschen Kriegszug
eroberte Benedikt VIII.
fast alle Burgen der Stephanier. Als Johannes
in seiner letzten Zufluchtsstätte Palestrina von den Truppen des Papstes
eingeschlossen wurde, sah sich sein Bruder Crescentius
veranlaßt, für die Befreiung ein dreitägiges Bittfasten
von den Mönchen von Farfa zu erflehen. Angesichts der militärischen
Übermacht war Johannes
gezwungen, die Waffen zu strecken und am 22. August 1012 einen
Seperatfrieden zu schließen, wobei er versprach, die Stadt Palestrina
dem römischen Stuhl zu restituieren.
In einem Verhandlungstermin am 21. Februar 1014 legte
Abt Hugo seine Querelen gegen die Stephanier Johannes
und Crescentius
dar. Dabei stellte sich heraus, dass die Gegner Benedikts sich aus dem
reichen Besitz der Abtei widerrechtlich das Kastell Bocchignano in der
Sabina angeeignet hatten. Als auf Befragung durch HEINRICH
anwesende Richter den Anspruch des Klosters bestätigten, der ebenfalls
anwesende Stephanier Johannes
sich der kaiserlichen Aufforderung versagte, seinen Bruder Crescentius
zur gütlichen Streitschlichtung nach Rom zu holen, verhärteten
sich die Fronten. Die Entscheidung HEINRICHS,
mit päpstlichen Truppen die Zwangsrestitution durchzuführen,
war das Signal für einen blutigen Aufstand in Rom, der sowohl das
Leben des Papstes wie auch das des Kaisers aufs ärgste bedrohte.
Die Rebellion war ohne Zweifel geplant worden und stellte
den letzten Versuch der Stephanier und anderer mißgestimmter
Adelskreise dar, das Rad der Geschichte auf die Zeit vor dem Mai 1012 zurückzudrehen.
Im Bunde gegen die neue kaiserlich-päpstliche Koalition kämpften
Ugo, Azzo und Adalbert, Söhne des toskanischen Grafen Otbert II. und
Kampfgefährten des sich noch im bergigen Norden Italiens haltenden
Nationalkönigs Arduin. Die lombardischen
Anführer konnten nach einem verlustreichen Kampf an der Tiberbrücke
überwältigt und gefangengenommen werden. Dem
CRESCENTIER Johannes
war
offensichtlich eine direkte Beteiligung am Putsch nicht nachzuweisen. Fazit
der Erhebung war, dass der Kaiser, militärisch geschwächt, Verhandlungen
mit Johannes
aufnehmen und ihm gestatten mußte, nach Hause zurückzugehen,
jedoch mit der Auflage, dass entweder er oder sein Bruder Crescentius
innerhalb dreier Tage zurückkehren, um den Streitfall beizulegen.
Da die CRESCENTIER
einen Kompromißvorschlag des Papstes ablehnten, kam es zum Krieg.
Benedikt
VIII. war über den einseitigen Abbruch der Verhandlungen und die schroffe
Zurückweisung seines Angebotes derart erregt, dass er mit einem eilig
gesammelten Heer Mitte Juni 1014 in die Sabina aufbrach und Bocchignano
zu belagern begann. Die Sommerhitze in der Sabina verkürzte die Belagerungszeit
erheblich. Als dem eingeschlossenen Crescentius
das Wasser knapp wurde, sah er sich zur Kapitulation veranlaßt und
erhielt gegen die Verpflichtung, sich binnen 20 Tagen vor Tribuccum dem
päpstlichen Gericht zustellen, von Benedikt großzügig freien
Abzug gewährt. Der Papst verkündete daraufhin in einer Urkunde,
dass er die Burg Bocchignano gemäß dem kaiserlichen Auftrag
zurückgewonnen habe, verlieh Abt Hugo die Gerichtsbarkeit in der Burg
und belegte Rechtsübertretungen mit einer Strafe von 100 Goldpfund.
Am 2. August 1014 erhielt Abt Hugo auf Beschluß
der Richter endgültig Bocchignano als Eigentum zugesichert, und der
Papst belegte die Verletzung der Besitzrechte durch Crescentius
und seine Erben mit einer Strafe von 100 Goldpfund.
Noch aber hielt sich der CRESCENTIER
in Tribuccum. Es dauerte ein Jahr, bis Benedikt VIII. im Herbst 1015 darangehen
konnte, den letzten Widerstand zu brechen. Nach einer glücklichen
Belagerung der Burg, die man durch Aushungerung zur Aufgabe zwang, mußten
die beiden reniteten Stephanier den Weg ins Exil antreten.
Als die vom Papst Verbannten 1019 in ihre Heimat zurückkehrten,
hatte sich die Situation grundlegend geändert.
Benedikt VIII., in Vorbereitung der S-Italienexpedition,
mußte Burgfrieden mit den
Stephaniern schließen. Er
sicherte den Stephaniern gegen ein Stillhalteabkommen Tribuccum
und Boccignano zu.