Konecny Silvia: Seite 118-126
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"Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert."

Angilberga kann als profilierteste Gestalt unter den karolingischen Frauen gelten. Allerdings war sie ein Sonderfall. Die Kaiserin beteiligte sich nicht nur aktiv an den Regierungsgeschäften ihres Gatten LUDWIGS II. [Deutlich wird dies insbesondere 871, als Angilberga den Kaiser bei der Reichsversammlung in Ravenna vertritt; BM² 1251 d], sondern sie wurde auch als  "Consors regni" bezeichnet. Schließlich finden sich bei ihr auch Ansätze zur Witwenregentschaft. Eine solche setzte allerdings nicht Angilberga selbst, sondern erst ihre Tochter Ermengard durch, die als Mutter eines minderjährigen Sohnes auch über günstigere Voraussetzungen zur Verwirklichung dieses Anspruches verfügte [Daß Ermengard nach dem Tod Bosos eine Witwenregentschaft führte, ist mehreren Urkunden ihres minderjährigen Sohnes, LUDWIGS DES BLINDEN, zu entnehmen, in denen sie als Intervenientin auftrat: D. Provence 28,29,20. Überdies führte Ermengard Verhandlungen mit KARL DEM DICKEN und eröffnete ihrem Sohn damit eine Aussicht auf die Kaiserwürde. Der Herrscher adoptierte LUDWIG und bestimmte ihn zum Nachfolger; BM² 1749 a.]. Ermengard dürfte aber dabei die Unterstützung Angilbergas gefunden haben, so daß diese an einer vormundschaftlichen Regierung zumindest mitbeteiligt gewesen sein mag.
Angilberga ist frühestens 863 als "Consors regni" bezeugt. Etwa zum gleichen Zeitpunkt trat auch bei den Urkunden LUDWIGS II. ein Kontinuitätsbruch auf [Pölnitz-Kehr, Kaiserin Angilberga 429ff. setzt den Bruch, der besonders seit 866 deutlich wird, schon etwa 864 an und denkt an eine innere Umgestaltung der Verwaltung als dessen Ursache, an der Angilberga wesentlich beteiligt gewesen sein könnte.]. Man mag mit der Vorstellung eines "Consortium regni" an byzantinische und spätantik-christliche Vorbilder angeschlossen haben. Ob es sich dabei selbst um die bloße Übernahme einer neuen Form oder um den programmatischen Ausdruck der Stellung Angilbergas als Stellvertreterin ihres Gatten gehandelt hat, muß dahingestellt bleiben. Jedenfalls drückt der "Consors regni"-Titel Angilbergas deren faktischen Anteil an der Macht aus [Delogu, Consors regni 91 spricht dem "Consors regni"-Titel der KAROLINGER-Zeit zwar den offiziellen Charakter ab, vermerkt aber, daß er im Fall Angilbergas sehr zutreffend deren Macht und Einfluß beschrieben hat.]. Die besondere Bedeutung der Kaiserin dürfte mit der neuen Eigenständigkeit des italischen Bereiches zusammenhängen, zu der es unter LUDWIG II. kam.
Erstens traten dadurch Besonderheiten der Gesellschaftsstrukturen dieses Raumes und byzantinische Einflüsse neuerlich stärker hervor. Byzanz wie Italien wiesen eine größere Kontinuität zu Rechts- und Sozialformen der Antike auf als etwa das fränkische Reich. Auch im langobardischen Recht ist eine ziemliche Unabhängigkeit der Frau festzustellen, die sich wohl aus der antiken Tradition erklärt.
Zweitens ergab sich durch die Trennung Italiens vom fränkischen Reich, also durch die Einengung der Machtsphäre LUDWIGS II. ein neues Kräfteverhältnis. Die Macht der einzelnen Adelssippen nahm durch die neue Selbständigkeit des Gebietes wohl zu. Verstärkt wurde der Machtzuwachs dieses Adels überdies durch eine politische Unsicherheitm, wie die Sarazenengefahr sie darstellte.
Im Zuge dieser Entwicklung erlangte gewiß auch die Sippe der SUPPONIDEN, der Angilberga entstammte, in zunehmendem Maße Bedeutung. Es war gewiß kein Zufall, daß Angilberga gerade gleichzeitig mit den kriegerischen Unternehmungen LUDWIGS II. in S-Italien besonders deutlich hervortrat.
Der Gatte Angilbergas, LUDWIG II., scheint schon früh zum König von Italien bestimmt worden zu sein und wurde 844 als König der Langobarden gekrönt. LOTHAR I. designierte ihn 850 zum Nachfolger und Papst Leo salbte ihn zum Kaiser [BM² 1179 a; zwar krönte LOTHAR I. seinen Sohn nicht selbst, wie dies dem Vorbild KARLS DES GROSSEN, BM² 479 b, und LUDWIGS DES FROMMEN, BM² 650, entsprochen hätte, aber der Papst scheint doch immerhin im Auftrag LOTHARS gehandelt zu haben; vgl. Hartmann, Geschichte Italiens 3,1, 325.; Schramm, Kaiser, Könige und Päpste 2, 80f.; Wolfram, Lateinische Herrscher- und Fürstentitel im neunten und zehnten Jahrhundert 60ff.]. Wohl erst nach dieser Zeremonie, aller Wahrscheinlichkeit nach 851, ging LUDWIG II. eine Verbindung mit Angilberga ein. Davor bestand für LUDWIG ein byzantinisches Eheprojekt. Nur byzantinische Quellen melden die Verlobung, während die fränkischen Quellen wieder nur von einer griechischen Gesandtschaft wissen. Erst viel später vielleicht als Reaktion auf Gerüchte aus Byzanz erwähnen diese Verlobung auch fränkische Quellen, und zwar wird eine Verstimmung zwischen dem fränkischen Reich und Byzanz mit der Auflösung des Eheabkommens durch LUDWIG II. motiviert. In Byzanz selbst mag man 842 jene Verlobung der Kaisertochter mit LUDWIG II. erfunden haben, wie man einen Heiratsplan zwischen KARL DEM GROSSEN und Irene möglicherweise erfand. Kam es doch noch 842 zu einem Herrscherwechsel in Byzanz, der Theodora an die Herrschaft brachte. Diese Nachfolgerin des Theodosius wollte ihren Vorgängern vielleicht politisch abwerten, als sie ihm die Verlobung seiner Tochter mit LUDWIG II. nachsagte, die eine Gegenleistung für die militärische Hilfe der Franken gewesen sein sollte. LUDWIGS II. Verbindung mit Angilberga war also kaum in irgendeiner Weise von dem Bestehen eines byzantinischen Eheversprechens beeinflußt.
Der Zeitpunkt, zu dem LUDWIG II. eine Verbindung mit Angilberga einging, darf mit einiger Sicherheit im Jahre 851 angenommen werden. Zwar wurde die vermutlich 860 abgefaßte Dotationsurkunde für Angilberga rückdatiert, was den Umstand verschleiern sollte, daß Angilbergas Dotierung nicht gleichzeitig mit ihrer Eheschließung erfolgte. Hingegen dürfte der tatsächliche Zeitpunkt der Eheschließung mit der Dotation übereinstimmen. So betrifft die Fälschung nur den Zeitpunkt der Dotatien, nicht aber den der Eheschließung. Die Änderung des Datums kann nur in Zusammenhang mit den Geschehnissen des "Ehestreites" Lothars II. beurteilt werden. Sie ist eine wichtige Quelle für die veränderte Einstellung zur Form des Eheschlusses anläßlich des "Ehestreits".
LUDWIG II. ging 851 die Verbindung mit Angilberga wohl in Form des Konkubinats des Königssohns mit einem adeligen Mädchen ein. Zu einer feierlichen Umwandlung dieser Verbindung in eine Vollehe kam es jedoch allem Anschein nach nicht. Nach dem Tod LOTHARS I. war LUDWIG II. mit der Teilung unzufrieden und behielt sich eine zweite Krönungszeremonie, wie sie etwa LUDWIG DER FROMME abgehalten hatte, zunächst vielleicht bis zu einer erwünschten Neuregelung vor. Überdies bot sich durch die unsicherre Lage der folgenden Jahre möglicherweise auch gar keine Gelegenheit zu einer neuerlichen Krönung. In ähnlicher Weise scheiterten auch die Söhne LUDWIGS DES FROMMEN, vor allem LOTHAR I., eine neuerliche Krönungszeremonie unterlassen zu haben.
Jedenfalls fand sich auch kein anderer Anlaß, Angilbergas neue Stellung als Königin sinnfällig zu demonstrieren. LUDWIGS II. Verbindung mit ihr ging also ebenso formlos in eine Vollehe über, wie sie seine Stellung als Herrscher formlos den neuen Verhältnissen anpaßte. Im Unterschied zu den Söhnen LUDWIGS DES FROMMEN war LUDWIG II. jedoch keine Vollehe eingegangen, sodaß das Unterbleiben einer zweiten Krönunszeremonie einen Mangel darstellte, der bis dahin vermieden worden war [Siehe oben IV,1, c; V,1,d; VI,1,a; VII,1. Daß Angilberga nicht an einer Krönung LUDWIGS teilgenommen hat, widerlegt auch nicht ein Brief Ludwigs des Deutschen, Epistolae Coloniensis n.8; Seite 250, wo Angilberga "... imperatrici Engilbergae semper auguste et e Deo coronatea .." genannt wird, denn es dürfte sich hierbei eher um eine Reaktion auf Angilbergas faktische Mitbeteiligung an der Herrschaft als um die Anspielung auf eine erfolgte Krönungszeremonie gehandelt haben.]. Die darin verborgene Gefahr wurde LUDWIG II. wohl erst durch den "Ehestreit" Lothars II. bewußt. Als LUDWIG 861 Angilberga dotierte, stellte er sich auf den eherechtlichen Standpunkt seines Bruders. Dieser hatte die Priorität einer Dotation gegenüber der Teilnahme an einer Festkrönung behauptet, wie sie für Teutberga vermutet werden kann. Als Adventius stellvertretend für die gesamte lothringische Geistlichkeit Papst Nikolaus I. den Beschluß der dritten Synode von Aachen mitteilte und den Vorgang der Dotation Waldradas genau erläuterte, mag man von Seiten LUDWIGS II. diese Argumentation aufgenommen und ebenfalls behauptet haben, daß eie Dotation Angilbergas noch zu Lebzeiten LOTHARS I. erfolgt sei. In diesem Fall lägen der Zeitpunkt der Abfassung der Dotationsurkunde und deren Rückdatierung sehr nahe beisammen. Allenfalls könnte die Verfälschung aber auch erst später erfolgt sein, und zwar im Hinblick auf den Nachweis einer ehelichen Geburt der Kaiser-Tochter Ermengard.
Vor der Dotation und auch noch die ersten Jahre danach besaß Angilberga wenig Einfluß. Zwar verband sich LUDWIG II. durch sie einem Adelsgeschlecht, das in Italien nicht unbedeutend war. Schon zur Zeit LUDWIGS DES FROMMEN ist ein Suppo als Graf von Brescia bezeugt, der gegen den Aufstand Bernhards Stellung bezog und demzufolge zum Lager des Kaisers zu rechnen ist. Für seine Treue scheint Suppo mit dem Dukat Spoleto belohnt worden zu sein. Jener Suppo könnte auch den Niedergang des Geschlechtes verhindert haben, sofern tatsächlich Bernhards Gattin Kunigunde dem Geschlecht der SUPPONIDEN entstammt haben sollte, wie dies Fischer behauptet. In diesem  Zusammenhang würde auch klar, warum Bernhards Sohn Pippin 834 im Lager LUDWIGS DES FROMMEN und nicht in dem LOTHARS I. stand. Er zählte wohl zu dem kaisertreuen Flügel seiner Verwandtschaft. Ein Einvernehmen dieser Gruppe der SUPPONIDEN und LOTHAR I. sollte vielleicht die Ehe Angilbergas mit LUDWIG II. begründen. Allerdings bestünde durchaus auch die Möglichkeit, daß LUDWIG II. Angilberga ohne die ausdrückliche Zustimmung seines Vaters heiratete. Jedenfalls begann der eigentliche Aufstieg der SUPPONIDEN während der Regierung LUDWIGS II. [Besonders in den letzten Regierungsjahren LUDWIGS II. gewann das Geschlecht an Bedeutung. Suppo nahm 869 den Rang eines "archiministers" ein, BM² 1242 a, und folgte 871 Lambert im Dukat Spoleto nach, BM² 1251 d. Er trat als Intervenient auf, BM² 1268 und erhielt Schenkungen, BM² 1243.], als sie auch eine wichtige Verbindung mit den UNRUOCHINGERN eingingen. Öffentliche Resonanz fand Angilbergas politische Tätigkeit erstmals im Zusammenhang mit dem "Ehestreit" Lothars II. Als LUDWIG II. 864 kriegerisch gegen Papst Nikolaus I. vorging, übernahm Angilberga eine diplomatische Vermittlung. In einer gewissen Weise machte das Herrscherpaar damit eine Politik, die an das Zusammenspiel zwischen Pippin III. und Bertrada erinnert. Auch den Papst behandelte Angilberga durchaus nicht immer gleich freundlich. Arsenius etwa flüchtete 868 zu der Kaiserin, als sein Sohn eine Tochter des Papstes entführt und getötet hatte. Hingegen übernahm 869 Angilberga die Rolle einer Vermittlerin zwischen ihrem Schwager Lothar II. und Hadrian.
Den Höhepunkt ereichte die politische Bedeutung Angilbergas im Jahre 871, als die Kaiserin stellvertretend für ihren Gatten Regierungsgeschäfte in Oberitalien wahrnahm, während LUDWIG II. einen Feldzug nach Benvent leitete. Angilberga hielt an Stelle des Kaisers in Ravenna eine Reichsversammlung ab und übermittelte dem oberitalienischen Adel die Befehle LUDWIGS II. Sie stützte sich dabei wohl auf den Einfluß der SUPPONIDEN, die ja im norditalienischen Gebiet am stärksten verankert gewesen zu sein scheinen. Daß Angilberga LUDWIGS Einfluß im oberitalienischen Gebiet bewahrte, erwies sich schon deshalb als notwendig, da KARL DER KAHLE und Ludwig der Deutsche eine Niederlage LUDWIGS II. gegen Benevent, die Angilbergas Regierungstätigkeit in Oberitalien unmittelbar vorangegangen war, bereits zu ihrem Vorteil zu nützen getrachtete hatten. Auf ein Gerücht vom Tod LUDWIGS II. hin waren sie nach Italien aufgebrochen und vermutlich erst wieder umgekehrt, als sie von der Freilassung des Kaisers hörten. So fiel Angilberga nun die wichtige Rolle zu, dem Kaiser Rückendeckung zu leisten und zu verhindern, daß dessen Niederlage im Süden einen Abfall Oberitaliens mit sich brächte. Gleichzeitig mochte Angilbergas Abwesenheit von S-Italien auch zu einer Entspannung der Lage beigetragen haben. Denn LUDWIG II. scheint nun auf eine Politik des Ausgleichs übergewechselt zu sein, wobei er die Schuld an der Feindschaft zwischen sich und dem süditalienischen Adel auf Angilberga geschoben haben mag. Die Ereignisse der folgenden Zeit sind undeutlich überliefert. Es dürfte zu einem Bündnis zwischen einem Teil des ursprünglich mit Adelchis verbündeten Adels und dem Kaiser und deshalb zu einem Sieg über Benevent gekommen sein. Dafür sprechen die Umstände der Krönung LUDWIGS II., vor allem auch dessen Verbindung mit der Tochter des Winigis, der wohl ein Gegner der SUPPONIDEN war [LUDWIGS Heerzüge gegen die Beneventaner schildern die Quellen nur mangelhaft, BM² 1253 d, 1254 d-e. Der Kaiser scheint, während Angilberga in Oberitalien regierte, auf die Hilfe mittel- und unteritalienischer Adelsfamilien gegen Benevent angewiesen gewesen zu sein, die Angilberga nicht sonderlich freundlich waren. Winigis, dessen Tochter LUDWIG 872 zugeführt wurde, gehörte wohl jener Sippe an, die 822 von den SUPPONIDEN vorübergehend im Dukat Spoleto verdrängt worden war und zu deren Rivalen zählte. In Lambert vertrieb LUDWIG II. wohl neuerlich einen Angehörigen dieser Familie, als er 871 seinem Verwandten Suppo den Dukat übergab, BM² 1251 d. Als der Kaiser nun einen Verbündeten brauchte, könnte er sich wieder jener Sippe zugewandt haben. Zu den spoletanischen Adelsfamilien vgl. Hlawitschka, Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien 60f. und 268f.]. Die Annales Bertuiniani schildern diese Verbindung im Zusammenhang mit einem neuerlichen Zug gegen die Beneventaner. Nach dieser Darstellung ist es ein Hauptanliegen LUDWIGS II., Verbündete für den neuen Kriegszug gegen Benevent zu finden. Die Krönung, die diese Quelle erwähnt, dürfte ein Bündnis LUDWIGS II., mit einem Teil des italienischen Adels besiegelt haben und war gleichzeitig vermutlich auch Hochzeitszeremonie. Eine italienische Quelle hingegen schildert eine Festkrönung LUDWIGS II. anläßlich eines Sieges über die Beneventaner. Regino berichtet weder die Krönung noch eine zweite Eheschließung LUDWIGS II., sondern über einen Eid des Kaisers, Benevent nicht mehr zu betreten. Von diesem Eid habe Papst Johannes VIII., der bezeichnenderweise vor dem beneventinischen Feldzug LUDWIGS II. im Jahre 862 noch gar nicht im Amt war, den Kaiser gelöst. Vermutlich verwechselte Regino jenen Papst, der die Krönung LUDWIGS II. vor dessen Feldzug vornahm, mit jenem, der die Festkrönung zelebrierte. Überdies berichtet Regino, innerhalb seiner Darstellung wenig logisch, daß LUDWIG II. wegen des Eides gar nicht selbst nach Benevent gezogen sei, sondern seine Gemahlin geschickt habe [Die Beneventaner ließen die kaiserliche Familie am 17. September 871 frei, BM² 1251 a. Der Kaiser wandte sich bald wieder nach dem Süden, während Angilberga nach Ravenna zog, BM² 1251 d. Am 18. Mai 872 dürfte LUDWIG II. aus Farfa kommend in Rom eingetroffen sein, BM² 1253 c-d, während die Datierung zweier Urkunden, die eine Anwesenheit des Kaisers zwischen September 871 und Mai 872 in Oberitalien bezeugen würden, unsicher ist, BM² 1252,1253 Angilberga verhandelte 872 mit den Oheimen ihres Gatten in Oberitalien, BM² 1254 a; ihre Politik scheint mit der ihres Gatten, insbesondere mit dessen Krönung und Heirat, nicht korrespondiert zu haben. Pölnitz-Kehr, Kaiserin Angilberga 436 vermutet wohl unzutreffend, Angilberga sei an der Krönung ihres Gatten beteiligt gewesen.]. In diesem Zusammenhang stellt sich zumindest die Frage, ob Regino mit "regina" tatsächlich Angilberga und nicht die Tochter des Winigis gemeint hat, über deren Existenz er seine Leser vielleicht ebenso im Unklaren lassen wollte, wie er eine Krönung LUDWIGS II. verschwieg.
Wie lange Angilberga sich in Oberitalien aufhielt, ist unbestimmt. Wahrscheinlich blieb die Kaiserin bis 872 von LUDWIG II. getrennt und kehrte erst nach dessen Krönung aus Oberitalien zurück. Gerade 872 betrieb nämlich Angilberga eine fränkisch orientierte Politik, als sie mit den Oheimen ihres Gatten über die Nachfolge in der Kaiserwürde verhandeln wollte. Zu einem Zusammentreffen kam es alerdings nur mit Ludwig dem Deutschen, während KARL DER KAHLE sich zurückzog, weil er vielleicht erkannt hatte, daß Angilberga seine Interessen gegen die Ludwigs des Deutschen ausspielen wollte. Möglicherweise hatte sich Angilberga aber auch selbst von den Verhandlungen zurückgezogen, da mittlerweile klar geworden war, daß während ihrer Abwesenheit von Italien ihre Interessen gefährdet waren.
LUDWIG II. ließ sich nämlich in Rom krönen und ging eine neue Eheverbindung mit der Tochter des Winigis ein. Diese könnte ein Bündnis zwischen den Kaiser und einem Teil des italienischen Adels besiegelt haben, der Angilberga nicht freundlich gesinnt war. Die Ehe mag eine Reaktion auf Angilbergas Verhandlungsziele gewesen sein. Es hat den Anschein, als ob Angilberga nicht nur LUDWIGS Herrschaft im Reich Lothars mit der Aussicht auf eine Nachfolge im Herrschaftsbereich des Kaisers erlangen wollte, sondern gemeinsam mir einer derartigen Regelung auch künftig Interessen ihrer eigenen Sippe wahrnahm. Dadurch sah sich ein Teil des Adels gewiß in seiner Erwartung enttäuscht, daß eine Bevorzugung der SUPPONIDEN nach dem Tod LUDWIGS ein Ende haben würde. Gerade die Erbverhandlungen Angilbergas könnten in einem Teil des Adels den Wunsch nach einem Nachkommen LUDWIGS geweckt haben, insbesondere da nun abzusehen war, daß die Gruppe um Angilberga weiterhin an der Macht bleiben würde, obwohl die Kaiserin keinen Sohn geboren hatte. Auch LUDWIG II. erhoffte von der neuen Verbindung vielleicht einen Nachfolger, der ihm von Angilberga versagt geblieben war. Vor allem aber ging es ihm wohl um einen Verbündeten gegen die Aufständischen Beneventaner.
Die stellvertretende Regierungstätigkeit Angilbergas in Oberitalien, die deren Verhandlungen mit Ludwig dem Deutschen vorangegangen war, könnte zunächst der Absicht gedient haben, gegensätzliche Interessengruppen an das Herrscherpaar zu binden. Als LUDWIG II. jedoch die Tochter des Winigis heiratete, muß Angilberga angenommen haben, daß der Gatte von der gemeinsamen Politik abgewichen sei. Sie sah ihre Interessen ernsthaft bedroht und eilte zu LUDWIG zurück. So behielt Angilberga weiterhin Macht und Einfluß. Bald darauf, nämlich im Jahre 873, kam es zu einer neuerlichen "Teilung" der Herrschaft. Diesmal blieb Angilberga im Süden zurück und führte dort die Regierung, während LUDWIG II. nach Oberitalien zog.
Angilberga gelang es also weitgehend, Widerstände gegen ihre Person auszuschalten, und so kam ihr nach dem Tode ihres Gatten in Italien ein gewichtiges Wort zu. Formell gehörte sie, da sie keine männlichen Nachkommen hatte, dann wieder ihrer eigenen Sippe an, von der sie auch rechtlich vertreten wurde.Tatsächlich führte sie aber eine recht selbständige Politik, die darauf abzielte, ihren Einfluß, den sie auch auf den Papst ausübte, möglichst teuer zu verkaufen. So unterhielt Angilberga sowohl zum ost- wie zum westfränkischen Reich Beziehungen. Im Osten favorisierte sie Karlmann, aber auch zu KARL DEM KAHLEN unterhielt sie über ihren Schwiegersohn Boso Kontakt. Daneben dürfte Angilberga auch noch ein weiteres politisches Projekt unterstützt, vielleicht sogar initiert haben, das für sie eine Art Optimallösung der Herrschaftsorganisation in Italien dargestellt haben dürfte. Es handelt sich dabei um den Plan des Papstes, eine selbständige Herrschaft Bosos in Italien zu legitimieren. Jedenfalls schätzte KARL III. noch einige Jahre nach LUDWIGS Tod Angilbergas Einfluß in Italien so hoch und wohl vor allem in Hinsicht auf Boso für gefährlich genug ein, daß er die Kaiser-Witwe in Alemannien inhaftierte. Erst geraume Zeit nach seiner Kaiserkrönung entließ er Angilberga wieder nach Italien. In der Folge war Angilberga vielleicht noch an Aktivitäten ihrer Tochter Ermengard für LUDWIG DEN BLINDEN beteiligt. Sicherheit ist darüber allerdings, wie gesagt, nicht zu erlangen.
Der politische Einfluß Angilbergas hatte auch eine bedeutende wirtschaftliche Grundlage. In die Zeit der regsten politischen Aktivitäten der Kaiserin fällt eine große Anzahl von Schenkungen LUDWIGS II. an seine Gattin. Dieser Besitz muß nach dem Tode des Kaisers Angilberga die Möglichkeit gegeben haben, weiterhin Einfluß auf das politische Geschehen zu üben. Um ihren Besitz zeigte sich Angilberga demgemäß auch stets sehr besorgt. Wiederholt ließ sie sich die Rechtmäßigkeit der Schenkungen ihres Gatten nach dessen Tod von verscheidenen Seiten bestätigen. Sie konnte gegen Besitzverletzungen an ihrem Eigengut sogar den Bannspruch des Papstes mobilisieren. Ihre Sorge um den Besitz bezeichneten die Zeitgenossen gelegentlich als Habgier. Das diesbezügliche Verhalten der Kaiserin muß jedoch im Zusammenhang damit gesehen werden, daß diese selbst keinen Sohn hatte. Angilberga war um ein Wittum wohl deshalb so besorgt, weil sie nach dem Tode LUDWIGS nicht mit der Position der Königin-Mutter rechnen konnte, die eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit versprochen hätte. Vielmehr mußte die Kaiserin dessen gewärtig sein, daß ihr nach dem Tode ihres Gatten kein Anteil mehr an der königlichen Macht zukommen würde. Sie war deshalb bestrebt, sich einen möglichst großen Anteil an der faktischen Machtgrundlage des Königtums zu sichern, um dadurch Einfluß zu behalten. Ähnlich ist auch die Favorisierung der SUPPONIDEN durch LUDWIG II. zu beurteilen. Zwar wurden auch andere dem Königshaus verschwägerte Adelsgeschlechter in besonderem Maße gefördert. Iim Hinblick auf de Zukunft Angilbergas könnten die SUPPONIDEN jedoch eine Begünstigung erlangt haben, die das übliche Ausmaß überstieg. Auch hier muß eine besondere Aktivität Angilbergas vermutete werden, die gewiß zu ihrer Unbeliebtheit bei einem Großteil des übrigen Adels beitrug.
Wenn Angilbergas Stellung auch innerhalb des karolingischen Königshauses eine Sonderentwicklung dargestellt, so ist ihre politische Bedeutung doch signifikant für die Zunahme des Einflusses einzelner Frauen im Zuge der Auseinandersetzungen um das sogenannte "italienische Nationalkaisertum". Theodora etwa, die einem stadtrömischen Senatorengeschlecht angehörte, und deren Töchter Theodora und Marozia nahmen Einfluß auf Papstwahlen und bestimmten einige Jahrzehnte hindurch die Politik Italiens. Auch Angiltrud, die Gattin Kaiser WIDOS und Tochter des Arichis von Benevent, und Bertha von Tuszien, eine Tochter Lothars II., waren politisch sehr aktiv. Die Stellung aller dieser Frauen ist jener Angilbergas durchaus vergleichbar, Marozia übertraf die Kaiserin vielleicht sogar insofern, als sie den Titel einer "senatrix" und "patricia" führte. Darin drückt sich, nicht nur - wie im Titel einer "Consosr regni" - ein Anspruch auf Mitbestimmung an der Herrschaft, sondern auch auf deren uneeingeschränkte Ausübung aus, die bis dahin nur Männern zustand. Insgesamt  zeigt sich also, daß Angilberga nicht im Rahmen der fränkisch-karolingischen, sondern innerhalb der spezifisch italienischen Entwicklung zu beurteilen ist.