Angilberga kann als
profilierteste Gestalt unter den karolingischen
Frauen gelten. Allerdings war sie ein Sonderfall. Die Kaiserin beteiligte
sich nicht nur aktiv an den Regierungsgeschäften ihres Gatten LUDWIGS
II. [Deutlich wird dies insbesondere 871, als Angilberga
den
Kaiser bei der Reichsversammlung in Ravenna vertritt; BM² 1251 d],
sondern sie wurde auch als "Consors regni" bezeichnet.
Schließlich finden sich bei ihr auch Ansätze zur Witwenregentschaft.
Eine solche setzte allerdings nicht Angilberga
selbst, sondern erst ihre Tochter Ermengard
durch, die als Mutter eines minderjährigen Sohnes auch über günstigere
Voraussetzungen zur Verwirklichung dieses Anspruches verfügte [Daß
Ermengard
nach dem Tod Bosos eine Witwenregentschaft
führte, ist mehreren Urkunden ihres minderjährigen Sohnes, LUDWIGS
DES BLINDEN, zu entnehmen, in denen sie als Intervenientin
auftrat: D. Provence 28,29,20. Überdies führte
Ermengard Verhandlungen mit
KARL
DEM DICKEN und eröffnete ihrem Sohn damit eine Aussicht
auf die Kaiserwürde. Der Herrscher adoptierte LUDWIG
und bestimmte ihn zum Nachfolger; BM² 1749 a.]. Ermengard
dürfte aber dabei die Unterstützung Angilbergas
gefunden haben, so daß diese an einer vormundschaftlichen Regierung
zumindest mitbeteiligt gewesen sein mag.
Angilberga ist
frühestens 863 als "Consors regni" bezeugt. Etwa
zum gleichen Zeitpunkt trat auch bei den Urkunden LUDWIGS
II. ein Kontinuitätsbruch auf [Pölnitz-Kehr,
Kaiserin Angilberga 429ff. setzt den Bruch, der besonders seit 866 deutlich
wird, schon etwa 864 an und denkt an eine innere Umgestaltung der Verwaltung
als dessen Ursache, an der Angilberga wesentlich
beteiligt gewesen sein könnte.]. Man mag mit der Vorstellung eines
"Consortium regni" an byzantinische und spätantik-christliche
Vorbilder angeschlossen haben. Ob es sich dabei selbst um die bloße
Übernahme einer neuen Form oder um den programmatischen Ausdruck der
Stellung Angilbergas
als
Stellvertreterin
ihres Gatten gehandelt hat, muß dahingestellt bleiben. Jedenfalls
drückt der "Consors regni"-Titel
Angilbergas
deren faktischen Anteil an der Macht aus [Delogu, Consors regni 91 spricht
dem "Consors regni"-Titel der KAROLINGER-Zeit
zwar den offiziellen Charakter ab, vermerkt aber, daß er im Fall
Angilbergas
sehr zutreffend deren Macht und Einfluß beschrieben hat.]. Die besondere
Bedeutung der Kaiserin dürfte mit der neuen Eigenständigkeit
des italischen Bereiches zusammenhängen, zu der es unter LUDWIG
II. kam.
Erstens traten dadurch Besonderheiten
der Gesellschaftsstrukturen dieses Raumes und byzantinische Einflüsse
neuerlich stärker hervor. Byzanz wie Italien wiesen eine größere
Kontinuität zu Rechts- und Sozialformen der Antike auf als etwa das
fränkische Reich. Auch im langobardischen Recht ist eine ziemliche
Unabhängigkeit der Frau festzustellen, die sich wohl aus der antiken
Tradition erklärt.
Zweitens ergab sich durch die Trennung
Italiens vom fränkischen Reich, also durch die Einengung der Machtsphäre
LUDWIGS
II. ein neues Kräfteverhältnis.
Die Macht der einzelnen Adelssippen nahm durch die neue Selbständigkeit
des Gebietes wohl zu. Verstärkt wurde der Machtzuwachs dieses Adels
überdies durch eine politische Unsicherheitm, wie die Sarazenengefahr
sie darstellte.
Im Zuge dieser Entwicklung erlangte
gewiß auch die Sippe der SUPPONIDEN,
der Angilberga
entstammte, in zunehmendem Maße Bedeutung. Es war gewiß kein
Zufall, daß Angilberga
gerade gleichzeitig mit den kriegerischen Unternehmungen LUDWIGS
II. in S-Italien besonders deutlich hervortrat.
Der Gatte Angilbergas,
LUDWIG
II., scheint schon früh zum König von Italien bestimmt
worden zu sein und wurde 844 als König der Langobarden gekrönt.
LOTHAR
I. designierte ihn 850 zum
Nachfolger und Papst Leo salbte ihn zum Kaiser [BM² 1179 a; zwar krönte
LOTHAR
I. seinen Sohn nicht selbst, wie dies dem Vorbild KARLS
DES GROSSEN, BM² 479 b, und LUDWIGS
DES FROMMEN, BM² 650, entsprochen hätte, aber
der Papst scheint doch immerhin im Auftrag LOTHARS
gehandelt zu haben; vgl. Hartmann, Geschichte Italiens 3,1, 325.; Schramm,
Kaiser, Könige und Päpste 2, 80f.; Wolfram, Lateinische Herrscher-
und Fürstentitel im neunten und zehnten Jahrhundert 60ff.]. Wohl erst
nach dieser Zeremonie, aller Wahrscheinlichkeit nach 851, ging LUDWIG
II. eine Verbindung mit Angilberga
ein. Davor bestand für LUDWIG
ein byzantinisches Eheprojekt. Nur byzantinische Quellen melden die Verlobung,
während die fränkischen Quellen wieder nur von einer griechischen
Gesandtschaft wissen. Erst viel später vielleicht als Reaktion auf
Gerüchte aus Byzanz erwähnen diese Verlobung auch fränkische
Quellen, und zwar wird eine Verstimmung zwischen dem fränkischen Reich
und Byzanz mit der Auflösung des Eheabkommens durch LUDWIG
II. motiviert. In Byzanz selbst mag man 842 jene Verlobung der
Kaisertochter mit LUDWIG II. erfunden
haben, wie man einen Heiratsplan zwischen KARL
DEM GROSSEN und Irene möglicherweise
erfand. Kam es doch noch 842 zu einem Herrscherwechsel in Byzanz, der Theodora
an die Herrschaft brachte. Diese Nachfolgerin des Theodosius
wollte ihren Vorgängern vielleicht politisch abwerten, als sie ihm
die Verlobung seiner Tochter mit LUDWIG II. nachsagte,
die eine Gegenleistung für die militärische Hilfe der Franken
gewesen sein sollte. LUDWIGS II. Verbindung
mit Angilberga war also kaum in irgendeiner
Weise von dem Bestehen eines byzantinischen Eheversprechens beeinflußt.
Der Zeitpunkt, zu dem LUDWIG
II. eine Verbindung mit Angilberga
einging, darf mit einiger Sicherheit im Jahre 851 angenommen werden. Zwar
wurde die vermutlich 860 abgefaßte Dotationsurkunde für Angilberga
rückdatiert, was den Umstand verschleiern sollte, daß Angilbergas
Dotierung nicht gleichzeitig mit ihrer Eheschließung erfolgte. Hingegen
dürfte der tatsächliche Zeitpunkt der Eheschließung mit
der Dotation übereinstimmen. So betrifft die Fälschung nur den
Zeitpunkt der Dotatien, nicht aber den der Eheschließung. Die Änderung
des Datums kann nur in Zusammenhang mit den Geschehnissen des "Ehestreites"
Lothars
II. beurteilt werden. Sie ist eine wichtige Quelle für
die veränderte Einstellung zur Form des Eheschlusses anläßlich
des "Ehestreits".
LUDWIG II. ging 851
die Verbindung mit Angilberga wohl
in Form des Konkubinats des Königssohns mit einem adeligen
Mädchen ein. Zu einer feierlichen Umwandlung dieser Verbindung in
eine Vollehe kam es jedoch allem Anschein nach nicht. Nach dem Tod LOTHARS
I. war LUDWIG II. mit der
Teilung unzufrieden und behielt sich eine zweite Krönungszeremonie,
wie sie etwa LUDWIG DER FROMME abgehalten
hatte, zunächst vielleicht bis zu einer erwünschten Neuregelung
vor. Überdies bot sich durch die unsicherre Lage der folgenden Jahre
möglicherweise auch gar keine Gelegenheit zu einer neuerlichen Krönung.
In ähnlicher Weise scheiterten auch die Söhne LUDWIGS
DES FROMMEN, vor allem LOTHAR I.,
eine neuerliche Krönungszeremonie unterlassen zu haben.
Jedenfalls fand sich auch kein anderer Anlaß, Angilbergas
neue Stellung als Königin sinnfällig zu demonstrieren.
LUDWIGS
II. Verbindung mit ihr ging also ebenso formlos in eine Vollehe
über, wie sie seine Stellung als Herrscher formlos den neuen Verhältnissen
anpaßte. Im Unterschied zu den Söhnen LUDWIGS
DES FROMMEN war LUDWIG II. jedoch
keine Vollehe eingegangen, sodaß das Unterbleiben einer zweiten Krönunszeremonie
einen Mangel darstellte, der bis dahin vermieden worden war [Siehe oben
IV,1, c; V,1,d; VI,1,a; VII,1. Daß
Angilberga
nicht an einer Krönung
LUDWIGS
teilgenommen hat, widerlegt auch nicht ein Brief Ludwigs
des Deutschen, Epistolae Coloniensis n.8; Seite 250, wo Angilberga
"... imperatrici Engilbergae semper
auguste et e Deo coronatea .." genannt wird, denn es dürfte sich
hierbei eher um eine Reaktion auf Angilbergas
faktische Mitbeteiligung an der Herrschaft als um die Anspielung auf eine
erfolgte Krönungszeremonie gehandelt haben.]. Die darin verborgene
Gefahr wurde LUDWIG II. wohl erst durch
den "Ehestreit" Lothars II. bewußt.
Als LUDWIG 861 Angilberga
dotierte, stellte er sich auf den eherechtlichen Standpunkt seines Bruders.
Dieser hatte die Priorität einer Dotation gegenüber der Teilnahme
an einer Festkrönung behauptet, wie sie für Teutberga
vermutet werden kann. Als Adventius stellvertretend für die gesamte
lothringische Geistlichkeit Papst Nikolaus I. den Beschluß
der dritten Synode von Aachen mitteilte und den Vorgang der Dotation Waldradas
genau erläuterte, mag man von Seiten LUDWIGS
II. diese Argumentation aufgenommen und ebenfalls behauptet
haben, daß eie Dotation Angilbergas
noch zu Lebzeiten LOTHARS I. erfolgt
sei. In diesem Fall lägen der Zeitpunkt der Abfassung der Dotationsurkunde
und deren Rückdatierung sehr nahe beisammen. Allenfalls könnte
die Verfälschung aber auch erst später erfolgt sein, und zwar
im Hinblick auf den Nachweis einer ehelichen Geburt der Kaiser-Tochter
Ermengard.
Vor der Dotation und auch noch die ersten Jahre danach
besaß
Angilberga wenig Einfluß.
Zwar verband sich LUDWIG II. durch
sie einem Adelsgeschlecht, das in Italien nicht unbedeutend war. Schon
zur Zeit LUDWIGS DES FROMMEN ist ein
Suppo
als Graf von Brescia bezeugt, der gegen den Aufstand Bernhards
Stellung bezog und demzufolge zum Lager des Kaisers zu rechnen ist. Für
seine Treue scheint Suppo mit dem Dukat Spoleto belohnt worden zu
sein. Jener Suppo könnte auch den Niedergang des Geschlechtes
verhindert haben, sofern tatsächlich Bernhards
Gattin
Kunigunde
dem Geschlecht der
SUPPONIDEN
entstammt haben sollte, wie dies Fischer
behauptet. In diesem Zusammenhang würde auch klar, warum Bernhards
Sohn Pippin 834 im Lager LUDWIGS
DES FROMMEN und nicht in dem LOTHARS
I. stand. Er zählte wohl zu dem kaisertreuen Flügel
seiner Verwandtschaft. Ein Einvernehmen dieser Gruppe der SUPPONIDEN
und
LOTHAR I. sollte vielleicht die
Ehe Angilbergas mit
LUDWIG
II. begründen. Allerdings bestünde durchaus auch die
Möglichkeit, daß
LUDWIG II. Angilberga
ohne die ausdrückliche Zustimmung seines Vaters heiratete. Jedenfalls
begann der eigentliche Aufstieg der SUPPONIDEN während der
Regierung LUDWIGS II. [Besonders in
den letzten Regierungsjahren LUDWIGS II.
gewann das Geschlecht an Bedeutung. Suppo
nahm 869 den Rang eines "archiministers" ein, BM² 1242 a, und folgte
871 Lambert
im Dukat Spoleto nach, BM² 1251 d. Er trat als Intervenient auf, BM²
1268 und erhielt Schenkungen, BM² 1243.], als sie auch eine wichtige
Verbindung mit den UNRUOCHINGERN
eingingen. Öffentliche Resonanz fand
Angilbergas
politische Tätigkeit erstmals im Zusammenhang mit dem "Ehestreit"
Lothars
II. Als LUDWIG II. 864 kriegerisch
gegen Papst Nikolaus I. vorging, übernahm
Angilberga
eine diplomatische Vermittlung. In einer gewissen Weise machte das Herrscherpaar
damit eine Politik, die an das Zusammenspiel zwischen Pippin
III. und Bertrada erinnert.
Auch den Papst behandelte Angilberga
durchaus nicht immer gleich freundlich. Arsenius etwa flüchtete 868
zu der Kaiserin, als sein Sohn eine Tochter des Papstes entführt und
getötet hatte. Hingegen übernahm 869 Angilberga
die Rolle einer Vermittlerin zwischen ihrem Schwager Lothar
II. und Hadrian.
Den Höhepunkt ereichte die politische Bedeutung
Angilbergas
im Jahre 871, als die Kaiserin stellvertretend für ihren Gatten Regierungsgeschäfte
in Oberitalien wahrnahm, während LUDWIG
II. einen Feldzug nach Benvent leitete. Angilberga
hielt an Stelle des Kaisers in Ravenna eine Reichsversammlung ab und übermittelte
dem oberitalienischen Adel die Befehle LUDWIGS
II. Sie stützte sich dabei wohl auf den Einfluß der
SUPPONIDEN,
die ja im norditalienischen Gebiet am stärksten verankert gewesen
zu sein scheinen. Daß Angilberga LUDWIGS
Einfluß im oberitalienischen Gebiet bewahrte, erwies sich schon deshalb
als notwendig, da KARL
DER KAHLE und
Ludwig der Deutsche
eine Niederlage
LUDWIGS II. gegen Benevent,
die Angilbergas Regierungstätigkeit
in Oberitalien unmittelbar vorangegangen war, bereits zu ihrem Vorteil
zu nützen getrachtete hatten. Auf ein Gerücht vom Tod LUDWIGS
II. hin waren sie nach Italien aufgebrochen und vermutlich erst
wieder umgekehrt, als sie von der Freilassung des Kaisers hörten.
So fiel Angilberga nun die wichtige
Rolle zu, dem Kaiser Rückendeckung zu leisten und zu verhindern, daß
dessen Niederlage im Süden einen Abfall Oberitaliens mit sich brächte.
Gleichzeitig mochte Angilbergas Abwesenheit
von S-Italien auch zu einer Entspannung der Lage beigetragen haben. Denn
LUDWIG
II. scheint nun auf eine Politik des Ausgleichs übergewechselt
zu sein, wobei er die Schuld an der Feindschaft zwischen sich und dem süditalienischen
Adel auf Angilberga geschoben haben
mag. Die Ereignisse der folgenden Zeit sind undeutlich überliefert.
Es dürfte zu einem Bündnis zwischen einem Teil des ursprünglich
mit Adelchis verbündeten Adels und dem
Kaiser und deshalb zu einem Sieg über Benevent gekommen sein. Dafür
sprechen die Umstände der Krönung LUDWIGS
II., vor allem auch dessen Verbindung mit der Tochter des Winigis,
der wohl ein Gegner der SUPPONIDEN war [LUDWIGS
Heerzüge gegen die Beneventaner schildern die Quellen nur mangelhaft,
BM² 1253 d, 1254 d-e. Der Kaiser scheint, während Angilberga
in Oberitalien regierte, auf die Hilfe mittel- und unteritalienischer Adelsfamilien
gegen Benevent angewiesen gewesen zu sein, die Angilberga
nicht sonderlich freundlich waren. Winigis, dessen Tochter LUDWIG
872 zugeführt wurde, gehörte wohl jener Sippe an, die 822 von
den SUPPONIDEN vorübergehend im Dukat Spoleto verdrängt
worden war und zu deren Rivalen zählte. In Lambert vertrieb LUDWIG
II. wohl neuerlich einen Angehörigen dieser Familie, als
er 871 seinem Verwandten Suppo den Dukat übergab, BM²
1251 d. Als der Kaiser nun einen Verbündeten brauchte, könnte
er sich wieder jener Sippe zugewandt haben. Zu den spoletanischen Adelsfamilien
vgl. Hlawitschka, Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien
60f. und 268f.]. Die Annales Bertuiniani schildern diese Verbindung im
Zusammenhang mit einem neuerlichen Zug gegen die Beneventaner. Nach dieser
Darstellung ist es ein Hauptanliegen LUDWIGS II.,
Verbündete für den neuen Kriegszug gegen Benevent zu finden.
Die Krönung, die diese Quelle erwähnt, dürfte ein Bündnis
LUDWIGS
II., mit einem Teil des italienischen Adels besiegelt haben
und war gleichzeitig vermutlich auch Hochzeitszeremonie. Eine italienische
Quelle hingegen schildert eine Festkrönung LUDWIGS
II. anläßlich eines Sieges über die Beneventaner.
Regino berichtet weder die Krönung noch eine zweite Eheschließung
LUDWIGS
II., sondern über einen Eid des Kaisers, Benevent nicht
mehr zu betreten. Von diesem Eid habe Papst Johannes VIII., der
bezeichnenderweise vor dem beneventinischen Feldzug LUDWIGS
II. im Jahre 862 noch gar nicht im Amt war, den Kaiser gelöst.
Vermutlich verwechselte Regino jenen Papst, der die Krönung LUDWIGS
II. vor dessen Feldzug vornahm, mit jenem, der die Festkrönung
zelebrierte. Überdies berichtet Regino, innerhalb seiner Darstellung
wenig logisch, daß LUDWIG II.
wegen des Eides gar nicht selbst nach Benevent gezogen sei, sondern seine
Gemahlin geschickt habe [Die Beneventaner ließen die kaiserliche
Familie am 17. September 871 frei, BM² 1251 a. Der Kaiser wandte sich
bald wieder nach dem Süden, während Angilberga
nach Ravenna zog, BM² 1251 d. Am 18. Mai 872 dürfte LUDWIG
II. aus Farfa kommend in Rom eingetroffen sein, BM² 1253
c-d, während die Datierung zweier Urkunden, die eine Anwesenheit des
Kaisers zwischen September 871 und Mai 872 in Oberitalien bezeugen würden,
unsicher ist, BM² 1252,1253 Angilberga
verhandelte 872 mit den Oheimen ihres Gatten in Oberitalien, BM² 1254
a; ihre Politik scheint mit der ihres Gatten, insbesondere mit dessen Krönung
und Heirat, nicht korrespondiert zu haben. Pölnitz-Kehr, Kaiserin
Angilberga 436 vermutet wohl unzutreffend, Angilberga
sei an der Krönung ihres Gatten beteiligt gewesen.]. In diesem Zusammenhang
stellt sich zumindest die Frage, ob Regino mit "regina" tatsächlich
Angilberga
und nicht die Tochter des Winigis gemeint hat, über deren Existenz
er seine Leser vielleicht ebenso im Unklaren lassen wollte, wie er eine
Krönung LUDWIGS II. verschwieg.
Wie lange Angilberga
sich in Oberitalien aufhielt, ist unbestimmt. Wahrscheinlich blieb die
Kaiserin bis 872 von
LUDWIG II. getrennt
und kehrte erst nach dessen Krönung aus Oberitalien zurück. Gerade
872 betrieb nämlich Angilberga
eine fränkisch orientierte Politik, als sie mit den Oheimen ihres
Gatten über die Nachfolge in der Kaiserwürde verhandeln wollte.
Zu einem Zusammentreffen kam es alerdings nur mit Ludwig
dem Deutschen, während KARL DER
KAHLE sich zurückzog, weil er vielleicht erkannt hatte,
daß Angilberga seine Interessen
gegen die Ludwigs des Deutschen ausspielen
wollte. Möglicherweise hatte sich
Angilberga
aber auch selbst von den Verhandlungen zurückgezogen, da mittlerweile
klar geworden war, daß während ihrer Abwesenheit von Italien
ihre Interessen gefährdet waren.
LUDWIG II. ließ
sich nämlich in Rom krönen und ging eine neue Eheverbindung mit
der Tochter des Winigis ein. Diese könnte ein Bündnis zwischen
den Kaiser und einem Teil des italienischen Adels besiegelt haben, der
Angilberga
nicht freundlich gesinnt war. Die Ehe mag eine Reaktion auf Angilbergas
Verhandlungsziele gewesen sein. Es hat den Anschein, als ob Angilberga
nicht nur LUDWIGS Herrschaft im Reich
Lothars
mit der Aussicht auf eine Nachfolge im Herrschaftsbereich des Kaisers erlangen
wollte, sondern gemeinsam mir einer derartigen Regelung auch künftig
Interessen ihrer eigenen Sippe wahrnahm. Dadurch sah sich ein Teil des
Adels gewiß in seiner Erwartung enttäuscht, daß eine Bevorzugung
der SUPPONIDEN nach dem Tod LUDWIGS
ein Ende haben würde. Gerade die Erbverhandlungen Angilbergas
könnten in einem Teil des Adels den Wunsch nach einem Nachkommen LUDWIGS
geweckt haben, insbesondere da nun abzusehen war, daß die Gruppe
um
Angilberga
weiterhin an der Macht
bleiben würde, obwohl die Kaiserin keinen Sohn geboren hatte. Auch
LUDWIG
II. erhoffte von der neuen Verbindung vielleicht einen Nachfolger,
der ihm von Angilberga versagt geblieben
war. Vor allem aber ging es ihm wohl um einen Verbündeten gegen die
Aufständischen Beneventaner.
Die stellvertretende Regierungstätigkeit Angilbergas
in
Oberitalien, die deren Verhandlungen mit Ludwig
dem Deutschen vorangegangen war, könnte zunächst der
Absicht gedient haben, gegensätzliche Interessengruppen an das Herrscherpaar
zu binden. Als LUDWIG II. jedoch die
Tochter des Winigis heiratete, muß Angilberga
angenommen haben, daß der Gatte von der gemeinsamen Politik abgewichen
sei. Sie sah ihre Interessen ernsthaft bedroht und eilte zu LUDWIG
zurück. So behielt Angilberga
weiterhin Macht und Einfluß. Bald darauf, nämlich im Jahre 873,
kam es zu einer neuerlichen "Teilung" der Herrschaft. Diesmal blieb Angilberga
im Süden zurück und führte dort die Regierung, während
LUDWIG
II. nach Oberitalien zog.
Angilberga gelang
es also weitgehend, Widerstände gegen ihre Person auszuschalten, und
so kam ihr nach dem Tode ihres Gatten in Italien ein gewichtiges Wort zu.
Formell gehörte sie, da sie keine männlichen Nachkommen hatte,
dann wieder ihrer eigenen Sippe an, von der sie auch rechtlich vertreten
wurde.Tatsächlich führte sie aber eine recht selbständige
Politik, die darauf abzielte, ihren Einfluß, den sie auch auf den
Papst ausübte, möglichst teuer zu verkaufen. So unterhielt Angilberga
sowohl zum ost- wie zum westfränkischen Reich Beziehungen. Im Osten
favorisierte sie Karlmann, aber auch
zu KARL DEM KAHLEN unterhielt sie über
ihren Schwiegersohn Boso Kontakt. Daneben
dürfte Angilberga auch noch ein
weiteres politisches Projekt unterstützt, vielleicht sogar initiert
haben, das für sie eine Art Optimallösung der Herrschaftsorganisation
in Italien dargestellt haben dürfte. Es handelt sich dabei um den
Plan des Papstes, eine selbständige Herrschaft
Bosos in Italien zu legitimieren. Jedenfalls schätzte KARL
III. noch einige Jahre nach LUDWIGS
Tod Angilbergas Einfluß in Italien
so hoch und wohl vor allem in Hinsicht auf Boso
für gefährlich genug ein, daß er die Kaiser-Witwe in
Alemannien inhaftierte. Erst geraume Zeit nach seiner Kaiserkrönung
entließ er Angilberga wieder
nach Italien. In der Folge war Angilberga
vielleicht noch an Aktivitäten ihrer Tochter Ermengard
für LUDWIG DEN BLINDEN beteiligt.
Sicherheit ist darüber allerdings, wie gesagt, nicht zu erlangen.
Der politische Einfluß
Angilbergas hatte auch eine bedeutende wirtschaftliche Grundlage.
In die Zeit der regsten politischen Aktivitäten der Kaiserin fällt
eine große Anzahl von Schenkungen LUDWIGS
II. an seine Gattin. Dieser Besitz muß nach dem Tode des
Kaisers Angilberga die Möglichkeit
gegeben haben, weiterhin Einfluß auf das politische Geschehen zu
üben. Um ihren Besitz zeigte sich
Angilberga
demgemäß
auch stets sehr besorgt. Wiederholt ließ sie sich die Rechtmäßigkeit
der Schenkungen ihres Gatten nach dessen Tod von verscheidenen Seiten bestätigen.
Sie konnte gegen Besitzverletzungen an ihrem Eigengut sogar den Bannspruch
des Papstes mobilisieren. Ihre Sorge um den Besitz bezeichneten die Zeitgenossen
gelegentlich als Habgier. Das diesbezügliche Verhalten der Kaiserin
muß jedoch im Zusammenhang damit gesehen werden, daß diese
selbst keinen Sohn hatte. Angilberga
war um ein Wittum wohl deshalb so besorgt, weil sie nach dem Tode LUDWIGS
nicht mit der Position der Königin-Mutter rechnen konnte, die eine
gewisse wirtschaftliche Sicherheit versprochen hätte. Vielmehr mußte
die Kaiserin dessen gewärtig sein, daß ihr nach dem Tode ihres
Gatten kein Anteil mehr an der königlichen Macht zukommen würde.
Sie war deshalb bestrebt, sich einen möglichst großen Anteil
an der faktischen Machtgrundlage des Königtums zu sichern, um dadurch
Einfluß zu behalten. Ähnlich ist auch die Favorisierung der
SUPPONIDEN
durch LUDWIG II. zu beurteilen. Zwar
wurden auch andere dem Königshaus verschwägerte Adelsgeschlechter
in besonderem Maße gefördert. Iim Hinblick auf de Zukunft Angilbergas
könnten die SUPPONIDEN jedoch eine Begünstigung erlangt
haben, die das übliche Ausmaß überstieg. Auch hier muß
eine besondere Aktivität Angilbergas
vermutete werden, die gewiß zu ihrer Unbeliebtheit bei einem Großteil
des übrigen Adels beitrug.
Wenn Angilbergas
Stellung auch innerhalb des karolingischen Königshauses
eine Sonderentwicklung dargestellt, so ist ihre politische Bedeutung doch
signifikant für die Zunahme des Einflusses einzelner Frauen im Zuge
der Auseinandersetzungen um das sogenannte "italienische Nationalkaisertum".
Theodora
etwa, die einem stadtrömischen Senatorengeschlecht angehörte,
und deren Töchter Theodora
und Marozia
nahmen Einfluß auf Papstwahlen und bestimmten einige Jahrzehnte hindurch
die Politik Italiens. Auch Angiltrud,
die Gattin Kaiser
WIDOS und Tochter des Arichis von Benevent, und Bertha
von Tuszien, eine Tochter Lothars
II., waren politisch sehr aktiv. Die Stellung aller dieser Frauen
ist jener
Angilbergas durchaus vergleichbar,
Marozia
übertraf die Kaiserin vielleicht sogar insofern, als sie den Titel
einer "senatrix" und "patricia" führte. Darin drückt sich, nicht
nur - wie im Titel einer "Consosr regni" - ein Anspruch auf Mitbestimmung
an der Herrschaft, sondern auch auf deren uneeingeschränkte Ausübung
aus, die bis dahin nur Männern zustand. Insgesamt zeigt sich
also, daß
Angilberga nicht im
Rahmen der fränkisch-karolingischen,
sondern innerhalb der spezifisch italienischen Entwicklung zu beurteilen
ist.