Schmid Karl: Seite 1-47
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"Die Nachfahren Widukinds." in: Deutsches Archiv 20

"In Westfalen spielte das alte Geschlecht Widukinds im 9. Jahrhundert zwar keine überragenden Rolle, es war aber auch aus dem politischen Leben nicht ganz verschwunden [1 H. Büttner und I. Dietrich, Weserland und Hessen im Kräftespiel der karolingischen und frühen ottonischen Politik, Westfalen 30 (1952) 139.]." Eine solche Äußerung regt die Frage nach dem Schicksal des widukindischen Geschlechtes an. Sie hat im Grunde genommen unmittelbar bei Widukind [2 Allgemein M. Lintzel, Widukind, in: Westfälische Lebensbilder 5, 1 (1935) 13ff.] selbst einzusetzen, da dieser nach seiner Taufe in Attigny im Jahre 785 bekanntlich völlig aus der zeitgenössischen Überlieferung verschwindet [3 Man hat dies immer wieder ausdrücklich gfestgestellt; so schon B. v. Simson, Widukind, in: ADB 42 (1897) 367; neuerdings S. Krüger, Studien zur Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert (Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens 19, 1950) Seite 93.]. Niemand kann mit Sicherheit sagen, wann und wo Widukind gestorben ist, wo er begraben liegt [4 Die verbreitete Annahme, Widukind sei in Enger bestattet worden, wo man ihm im Hochmittelalter ein Grabdenkmal gesetzt hat (vgl. H. Schreade, Zur Frühgeschichte der mittelalterlichen Monumentalplastik, Westfalen 35, 1957, 45ff. und allgemeines Handbuch der historischen Stätten Deutschlands 3, 1963, Nordrhein-Westfalen Seite 179f. mit Literaturhinweisen), bestreitet neuerdings H. Hartwig, Widukind in Geschichte und Sage (Bielefelder Beiträge zur Volks- und Heimatkunde, 1951) Seite 24ff.; vgl. schon Simson (wie Anm. 3) 369; dagegen A.K. Hömberg, Studien zur Entstehung der mittelalterlichen Kirchenorganisation in Westfalen, Westfälische Forschungen 6 (1943/52) mit Anm. 135, der ebd, 65 Anm. 86 sagt, Enger sei als "Sitz des widukindischen Geschlechts" bezeugt.], ob er nach seiner Unterwerfung ein Amt bekleidet hat oder als "Privatmann" auf seinen Gütern lebte [4a Widukind als "Privatmann": W. Diekamp, Widukind, der Sachsenführer, nach Geschichte uund Sage (Diss. Münster 1877) Seite 44; Hartwig (wie Anm. 4) Seite 25. Zur Frage, ob Widukind später Grafenrechte ausgeübt hat, vgl. unten Anm. 104.]. Was man darüber zu wissen glaubt, beruht auf vagen Vermutungen oder stammt aus der Sage, die sich um Widukind gebildet hat [5 Vgl. Diekamp (wie Anm. 4a) Seite 55f.; E. Rundnagel, Der Mythos vom Herzog Widukind, HZ. 155 (1937) 233ff.; Hartwig (wie Anm. 4) Seite 29ff.; allgemein Artikel Widukind, in: Deutsches Literatur-Lexikon, hg. von W. Kosch, 4² (1958) 3340.]. Sicher indessen ist, dass Widukinds Geschlecht fortlebte, auch wenn es nach der Meinung der Forschung nicht zu politischer Bedeutung gelangte. Um zu diesem Problemkreis Neues sagen zu können, müssen wir zunächst in die Diskussion über die Nachfahren Widukinds eintreten. Sie werden bei zwei Anlässen in der geschichtlichen Überlieferung faßbar: einmal bei der Gründung des Stiftes Wildeshausen und dann anläßlich der Vermählung König HEINRICHS I. mit Mathilde, die stirps magni ducis Widukindi gewesen ist, wie die Sachsengeschichte Widukinds von Corvey und andere Quellen berichten [6
Widukind I, 31, ed. P. Hirsch-H. E. Lohmann (MG. SS. rer. Germ. in us. schol, 1935) Seite 44; siehe auch unten Anm. 43.].

Die Gründer und Inhaber von Wildeshausen
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Die Vorgänge, die mit der kirchlichen Stiftung des Widukind-Enkels Waltbert in Wildeshausen zusammenhängen, besonders die zu diesem Zweck vorgenommene Translatio s. Alexandri, sind bekannt. Bruno Krusch hat die Traditionsgeschichte, die er als das "älteste niedersächsische Geschichtsdenkmal" bezeichnete, neu ediert und in ihrer Bedeutung mit scharfer Kritik gewürdigt [7
B. Krusch, Die Übertragung des H. Alexander von Rom nach Wildeshausen durch den Enkel Widukinds 851, Nachrichten von der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, Phil.-Hist. Kl. (1933) Seite 405ff., mit Ausgabe des Textes der Translatio S. Alexandri, ebd. 423ff. Zur Kritik Kruschs vgl. Hauck (wie Anm. 8) Seite 133 Anm. 48, Neudruck Seite 183 Anm. 48.]. Nach dem Gewinn von Heiligenreliquien in Rom hatte der sächsische Graf Waltbert den Fuldaer Mönch Rudolf gebeten, die Miracula s. Alexandri martiris für seine Nachfahren aufzuzeichnen. In Erfüllung seines Auftrages begann Rudolf mit dem exordium der Sachsen [8 Dazu K. Hauck, Haus- und sippengebundene Literatur mittelalterlicher Adelsgeschlechhter von Adelssatiren des 11. und 12. Jahrhunderts her erläutert, MIÖG 62 (1954) 132ff., wíeder abgedruckt in: Geschichtsdenken und Geschichtsbild im MA. (Wege der Fortschung 21, 1961) Seite 182ff.] und führte seine Schilderung bis Widukind. Meginhart von Fulda blieb es dann vorbehalten, das Werk seines Lehrers fortzusetzen und zu vollenden [9 Dies geht aus dem der Schrift beigefüggten Brief Meginharts an Sunderolt, den späteren Erzbischof von Mainz hervor; Transl. s. Alex., ed. Krusch (wie Anm. 7) Seite 436.].
Waltbert, der Sohn Wikberts und Enkel Widukinds, wuchs - so berichtet Meginhart - am Königshof auf, da ihn sein Vater in adoles-centis sua domno piissimo regi Hluthario, tunc occidentalium partium dominatori, commendavit, ut palatinorum consotius ministerium regis impleret [10 Transl. s. Alex. c. 4, ed. Krusch (wie Anm. 7) Seite 427.]. Diese Aussage muß sich wohl am Hofe LOTHARS I. in dessen Teilreich nach 843 beziehen [10a Abweichend von dieser allgemein vertretenen Meinung nimmt Tenhagen, Über Waltbert (wie Anm. 107a) 253ff. an, "die Aufnnahme Waltberts am Hofe LOTHRS" könne "ungehindert in die Jahre 823-825 gesetzt werden" (ebd. 255).Transl. s. Alex. c. 4, ed. Krusch (wie Anm. 7) Seite 427.]. Aus ihr geht hervor, dass Wikbert, der 834 eine Besitzschenkung an die Martinskirche in Utrecht gemacht hatte [11 Die Urkunde, die in der Londoner Handschrift der Xantener Annalen überliefert ist, wurde mit diesen in MG. SS. 2, 217 im Apparat ediert. - Auf Grund dieses Besitzes im Bistum Utrecht vermutet Hömberg eine Verschwägerung der Familie Widukinds mit dem fränkischen Hochadel.], ein Anhänger Kaiser LOTHARS gewesen ist. Waltbert, sein Sohn, gewann dann die Gunst des Herrschers so sehr, dass dieser ihn in seinem Wunsche, auf einer Pilgerreise zu den Gräbern der Apostelfürsten Heiligenreliquien zu erwerben, aufs tatkräftigste unterstützte. Mit Empfehlungsschreiben des Kaisers an dessen Sohn LUDWIG, der südlich der Alpen regierte, an die geistlichen und weltlichen Großen Italiens und den Papst ausgerüstet [12 BM² Nr. 1140-1142.], zog Waltbert im Jahre 850 nach Rom [13 Vgl. Krusch (wie Anm. 7) Seite 413 Anm. 2; Ann. Xant. a. 851, ed. B. v. Simson (MG. SS. rer. Germ. in us. schol., 1909) Seite 17: De Roma venerunt corpora sanctorum in Saxiniam, Alexandri, unius ex septem fratribus, Romani atque Emerentianae.]. Mit reichen Reliquienschätzen, unter denen die Gebeine des heiligen Alexander besonders hervorgehoben werden, trat er die Heimreise an, die sich durch die sogleich einsetzende Wundertätigkeit der Reliquien zu einer das Volk anziehenden Prozession gestaltete. In Wildeshausen wurden die Gebeine in der Eigenkirche Waltberts, die den heiligen Alexander als Patron erhielt, niedergelegt. Dort erlebten die zur Verehrung des Heiligen Herbeieilenden weitere Wunder.
Im Translations- und Mirakelbericht, der von Meginhart nach 865 verfaßt wurde [14 Rudolf ist 865 gestorben; Ann. Fuld. a. 865, ed. F. Kurze (MG. SS. rer. Germ. in us. schol., 1891) Seite 63.], ist nicht von einer klösterlichen Niederlassung in Wildeshausen die Rede. Erst aus einer Königsurkunde, die auf den 20. Oktober des Jahres 871 datiert wird [15 D LdD 142.], erfährt man, dass in Wildeshausen ein monasterium bestand. König Ludwig der Deutsche gewährte der Stiftung mitsamt den opidum Wialteshus Immunität und Schutz und bestimmte, dass die Gerichtsbarkeit seinem Grafen Waltbert, dem rector monasterii, und dessen Nachfolger und Sohn, seinem Diakon Wikbert, wie allen übrigen Nachfolgern unterstehen solle. Aus der erhaltenen Dotationsurkunde des Stiftes vom 17. Oktober 872 [16 Die im Wildeshausener Kopialbuch überlieferten älteren Stücke wurden ediert von R. Wilmans, in: Die Kaiserurkunden der Provinz Westfalen 1 (1867) 532ff.; vgl. auch F. Philippi, Osnabrücker UB. 1 (1892) 25f., 32f. Nr. 38 und 46; und G. Rüthning, Oldenburgisches UB. 5 (1930) 9ff. Nr. 8f. und 11. - Über Wildeshausen allgemein vgl. Niedersächsisches Städtebuch, hg. von E. Keyser (Deutsches Städtebuch 3, 1, 1952) Seite 373ff. und Handbuch der historischen Stätten Deutschlands 2 (1958) Niedersachsen und Bremen Seite 425ff.], die zugleich als dessen Gründungsurkunde gelten kann [16a
Goetting, Zur Kritik (wie Anm. 79) Seite 372 und 387, spricht von der "nachträglichen" Stiftungsurkunde.], gehen weitere interessante Einzelheiten über das Monasterium hervor. Bevor wir auf sie zu sprechen kommen, soll auf die noch ungelösten Fragen, die sich auf die Stiftung und die Stifter beziehen, hingewiesen werden:
a) Der Zeitpunkt der Gründung des Monasterius läßt sich nicht genau bestimmen, sondern lediglich
    eingrenzen. Auf Grund der ursprünglichen Überlieferung hat  es vor 871 bestanden. Da in dem nach
    865 abgefaßten Translationsbericht [17 Vgl. M. Manitius, Geschichte der lateinischen Literatur des
    MA.s 1 (1911) 670ff.] von einer bestehenden geistlichen Gemeinschaft am
    Alexanderheiligtum jedoch nichts verlautet, fragt es sich, ob diese nicht erst danach ins Leben
    gerufen worden  ist. Offenbar hat sich die kirchliche Stiftung in Wildeshausen von der Überführung
    der Heiligenreliquien an über einen Zeitraum von zwei Jahrzehnten hingezogen, bis sie in der
    Dotation des in der Zwischenzeit wohl stufenweise eingerichteten Monasteriums ihren Abschluß
    gefunden hat.
b) Die kirchliche Stiftung wird ecclesia und monasterium, die in ihr versammelte geistliche
    Gemeinschaft familia oder familiola und congregatio s. Alexandri, deren Leiter rector,
    gubernator abbas und senior genannt [18 Ecclesia: Stiftungsurkunde, Wilmans (wie Anm. 16)
    Seite 532f.; monasterium: D LdD 142, Stephan VI. = JL. 3472, D O II 228; fratres, familia,
    familiola, congregatio: Stiftungsurkunde; rector monasterii: D LdD 142, Stiftungsurkunde;
    gubernator, abbas, senior: Stiftungsurkunde.]. Da kein Hinweis auf Mönche oder auf eine
    Mönchsregel vorliegt, nimmt man an, Wildeshausen sei als Kollegiatstift gegründet worden. Soviel
    diese Annahme gewiß für sich hat, so ist sie doch nicht über jeden Zweifel erhaben, zumal in späten
    Kopien der älteren Urkunden das Wort monasterium durch collegium ersetzt worden ist [19 In D
    LdD 142 wie in JL. 3472; vgl. Vorbemerkung zu D LdD 142 und Textanmerkungen ebd. c und o.
    A. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands 2 (1935) 619: "Wildeshausen war ein Stift für
    Kleriker",  ebd. Anm. 6: " Daß es sich um eine Kongregation von Klerikern handelte, ergibt sich aus
    den Bestimmungen über die Leitung des Klosters; doch hält Philippi (wie Anm. 16) sie für
    interpoliert." E. Dümmler, Geschichte des Ostfränkischen Reiches 2² (1877) 335, spricht vom
    "Mönchskloster" Wildeshausen. J. Meyer, Kirchengeschichte Niedersachsens (1939) Seite 30,
    betont, "daß die Kollegiatstifter ... auch geradezu monasteria genannt wurden".].
c) Angesichts der urkundlichen Privilegierung zu Beginn der 70-er Jahre entsteht die Frage, ob diese
    mit dem Vertrag von Meersen 870 zusammenhängt; das heißt, ob Wildeshausen - wie vermutet
    worden ist - in jenem Gebiet des Reiches LOTHARS gelegen war, das 870 zum Reich Ludwigs
    des Deutschen gekommen ist [20 Wilmans (wie Anm. 16) Seite 391ff.]. Dass Waltbert  und sein
    Vater Wikbert Vasallen Kaiser LOTHARS I. gewesen sind, steht fest. Andererseits wird Waltbert
    nach dem Tode LOTHARS I. in einer Urkunde König Ludwigs des Deutschen aus dem Jahre
    859 comes in pagis Grainga et Threcuuiti genannt [21 D LdD 95. - Dazu Hömberg (wie Anm. 4)
    Seite 65 Anm. 86.]. Er unterhielt freundschaftliche Beziehungen zu den Fuldaer Mönchen Rudolf
    und Meginhart [22 Vgl. Anm. 9.]. Sein Sohn Wikbert wurde zudem Hofkappelan Ludwigs des
    Deutschen [23 D LdD 142; vgl. J. Fleckenstein, Die Hofkapelle der deutschen Könige 1 (Schriften
    d. MG. 16, 1, 1959) 156f. und 182.]. Dies scheint darauf hinzudeuten, dass sich Waltbert, der
    Vertraute Kaiser LOTHAR I., nach dessen Tod erfolgreich um die Gunst Ludwigs des Deutschen
    bemüht hat und damit nach LOTHARS Tod 855 eine politische Schwenkung vollzog, die erneut
    auf die Bedeutung diese Ereignisses hinweisen kann [24 Vgl. K. Schmid, Über die Struktur des
    Adels im früheren MA., Jb. f. fränk, Landesforsch. 19 (1959) 18 und 21.]. Die Frage freilich, zu
    welchem Herrschaftsbereich Wildeshausen während der Regierung LOTHARS I. und Lothars II.
    gehört hat, ist damit nicht beantwortet.
Die Stiftung selbst ist vom Grafen Waltbert und seiner Gemahlin Aldburg für ihr eigenes und das Seelenheil ihrer Verwandten, namentlich von Waltberts Eltern Wikbert und Odrada, vorgenommen und mit einem Teil ihrer Erbschaft dotiert worden, mit der villa Wihaldeshusen samt Pertinenzien und mit abhängigen Leuten in mehreren genannten Orten. Die Stifter verfügten, ihr ältester Sohn Wikbert, den sie dem officium clericatus geweiht hatten (consercravimus), solle nach ihrem Tode das Stift besitzen (in potestate habendi tenendique habeat). Post obitum Wiberti filius fratris sui, si consecrationem officii clericatus Domino favente suscipere probaverit, deinde quicunque ei proximior fuerit ex parte laicorum, si tonsuram accipere voluerit, regimen supradicte familie accipiat. Quod si defuerit filius ex latere fratris, filius vero sororis, si fuerit munere preditus tonsure clericalis, regimen accipiat [25 Wilmans (wie Anm. 16) Seite 532f.]. Demnach sollte das Stift auch nach dem Tode Wikberts, des Hofkappelans Ludwigs des Deutschen und späteren Bischofs von Verden, im Besitze jeweils eines Geistlichen aus der Nachfahrenschaft Waltberts bleiben, wobei der Sohn des Bruders Wikbert dem Sohn von dessen Schwester vorgehen sollte, sofern er die Voraussetzung, den Eintritt in den geistlichen Stand, erfüllte. Graf Waltbert hatte somit zur Zeit der Ausstellung der Dotationsurkunde für Wildeshausen im Jahre 872 zwei Söhne und eine Tochter und bereits zwei Enkel, da ja in der Urkunde je ein Sohn des Bruders und der Schwester Wikberts unmittelbar angesprochen sind. Dem Wortlaut der urkundlichen Bestimmung möchte man sogar entnehmen, der filius fratris Wikberts sei bereits für den geistlichen Stand bestimmt gewesen, denn die Formulierung: si consecrationem officii clericatus ... suscipere probaverit, hebt sich von der darauf folgendem: deinde quicunque ei proximior fuerit ex parte laicorum, si tonsoram accipere voluerit, allzu deutlich ab.
Wikbert, der Sohn Waltberts, hat das ihm zugewiesene Erbe seines Vaters, die Eigenkirchherrschaft über Wildeshausen, dann auch tatsächlich angetreten. Als Bischof von Verden ließ er sich nämlich das monasterium Wildeshusen nach Vorlage eines von allen seinen Verwandten unterzeichneten Dokuments [26 Sehr wahrscheinlich handelts es sich um die Stiftungsurkunde Waltberts (Wilmans {wie Anm. 16} Seite 532ff.), die jedoch ohne die erwähnte subscripio propinquorum überliefert ist. Dazu Wilmans (ebd., Seite 395 Anm. 1).] von Papst Stephan VI. bestätigen [27 JL. 3472; Text: Wilmans (wie Anm. 16) Seite 534.]. Diese Papsturkunde vom 1. Juni 891 ist insofern aufschlußreich, als in ihr die Dispotio mit der Poenformel zusammenhängt. Die Strafandrohung im Falle einer Verletzung der Bestimmungen folgt nämlich dem ausdrücklichen Befehl des Papstes: statuimus atque ... iubemus, ut neque frater episcopi nec aliquis de cognatione eius vel aliqua persona sive magna sive parva hoc audeat infringere. Wiederum wird hier der aus der Dotationsurkunde Waltberts bekannte Bruder Wikberts genannt, und außerdem die cognatio des Bischofs, zu der vor allem die Angehörigen der Schwester Wikberts, deren Sohn bzw. Söhne, aber auch Verwandte der Mutterseite Wikberts gehörten. Dabei fällt auf, dass lediglich der frater episcopi angesprochen wird, nicht aber der filius fratris sui oder gar filii desselben. Ist doch ein Brudersohn Wikberts (filius fratris sui) in der Wildeshausener Dotationsurkunde bezeugt! Dieser war sogar nach der Verfügung Waltberts als Nachfolger Wikberts in Wildeshausen ausersehen! Da der Papst auf Bitten Wikberts ausdrücklich die Bestimmungen des Stiftgründers bestätigt hat, von einer neuen Nachfolgeregelung in der Papsturkunde jedoch nicht die Rede ist, muß man annehmen, die ursprüngliche Regelung habe noch volle Geltung gehabt [28 Eine Neuregelung der Nachfolge wäre um so dringlicher gewesen, wenn Wikberts Brudersohn entweder nicht mehr gelebt hätte oder in der Zwischenzeit nicht Klerioker geworden wäre.]. Daraus ist zu schließen, dass Wikberts Bruder offenbar nur einen Sohn hatte, dass dieser bereits Kleriker gewesen ist und somit zur Nachfolge Wikberts in der Leitung des Stiftes Wildeshausen berechtigt war. Man hat aus der Strafandrohung des Papstes, die augenscheinlich an bestimmte, obschon nicht namentlich genannte Personen gerichtet war, herausgelesen, vor allem der Bruder des Bischofs Wikbert habe sich Eingriffe in Stiftsangelegenheiten erlaubt [29 Wilmans (wie Anm. 16) Seite 395; von Uslar-Gleichen (wie Anm. 51) Seite 7 uns 24, dagegen F. Wichmann, Untersuchungen zur älteren Geschichte des Bisthums Verden, Zs. d. Hist. Vereins f. Niedersachsen (1904) Seite 305; neuerdings Krüger (wie Anm. 3) Seite 94.], und dies sei der Grund dafür gewesen, dass sich Wikbert eine päpstliche Bestätigung seiner allgemeinen Verfügungsgewalt über das Stift habe geben lassen. Eine solche Annahme ist in der Tat gerechtfertigt. Denn - wie man sieht - bezweckte die Papsturkunde nicht nur eine allgemeine Bestätigung sondern vielmehr die Sicherung der Herrschaft Wikberts in Wildshausen: Et quia idem venerandus episcopus ipsam institutionem prefati monasterii in predicta carta digestam a nobis confirmari petiit, statuimus atque ... iubemus, ut neque frater episcopi nec aliquis de cognatione eius ... hoc audeat infringere. Dass sich besonders Wikberts Bruder Eingriffe in Stiftsangelegenheiten zu Schulden kommen ließ, erscheint um so naheliegender, als er der Vater des zukünftigen Stiftsherrn gewesen ist. In Abwesenheit des Bischofs, des tatsächlichen Rektors von Wildeshausen, wird er seine Interessen am Stift zur Geltung gebracht haben, zumal es sich um Familienerbe handelte, das allerdings nach dem Willen des Stifters ausschließlich einem geistlichen Familienangehörigen vorbehalten bleiben sollte.
Mit der päpstlichen Verfügung des Jahres 891, die deutliche Anzeichen von bestehenden Schwierigkeiten in der Leitung des Stiftes zu erkennen gibt, bricht die älteste Wildeshausener Überlieferung plötzlich ab. Das aus der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts stammende Wildeshausener Kopialbuch [30 Landesarchiv Oldenburg; vgl. Vorbemerkung zu D LdD 142 und oben Anm. 16.], das die Urkunden Waltberts, König Ludwigs des Deutschen und Papst Stephans VI. überliefert hat, ist erst mit der Urkunde Kaiser LOTHARS VON SUPPLINBURG vom Jahre 1135 fortgesetzt worden.
Gleichwohl ist Wildeshausen in der langen Zwischenzeit nicht ganz verschollen. OTTO II. übereignete im Jahre 980 das Alexanderstift dem Kloster Memleben: Aus D O II 228 erfahren wir, dass der Kaiser Uuigildeshuson cum monasterio sancti martiris Alexandri von seinem amicus, dem inzwischen verstorbenen Bischof Liudolf, auf dem Tauschwege erworben hatte. Bischof Liudolf von Osnabrück (967/68-978), der consanguineus OTTOS I. und OTTOS II. genannt wird [31 D O I 421; D O II 100.], hatte demnach seinen Besitz in Wildeshausen, zu dem das Stift gehörte, an OTTO II. veräußert. Hatte er ihn als Erbe des Grafen Waltbert übernommen, so handelte er gegen den Willen des Stiftsgründers, der in seiner Urkunde für Wildeshausen jede Entfremdung des Stiftes ausdrücklich untersagt hatte [32 Siehe unten Anm. 120.]. Diese Annahme ist unumgänglich. Denn an Liudolfs Abkunft von Waltbert kann nicht gezweifelt werden. Seine Mutter trug nämlich den Namen der Gemahlin Waltberts und Mitstifterin von Wildeshausen: Aldburg [33 F. Philippi, Osnabrücker UB. 1. (1892) 84f. Nr. 106: Aldburgis ... cum consensu heredum meorum Liudolfi episcopi et Godescalci prefecti scilicet filiorum meorum ...]. Und überdies erweist sich Liudolf als Geistlicher als ein rector monasterii gemäß der Verfügung Waltberts. Wenn Wikberts, des Stiftherren von Wildeshausen, Brudersohn, den wir als dessen präsumtiven Nachfolger ermitteln konnten, Wildeshausen nach Bischof Wikbert von Verden tatsächlich innehatte, muß Liudolf von Osnabrück ihm verwandtschaftlich sehr nahe gestanden haben, da laut Urkunde Waltberts quicunque ei proximior als Stiftsherr nachfolgen sollte. Liudolfs Mutter Aldburg müßte dann wohl eine Schwester oder Schwestertochter dieses Enkels Waltberts gewesen sein. Die Vermutung eines derartigen Verwandtschaftszusammenhanges wird von der Papsturkunde Stephans VI. von 891 gestützt. Aus ihr kann geschlossen werden, dass Wikberts Bruder nur einen Sohn gehabt hat, der tatsächlich Kleriker geworden ist.
Die Gründe, die Bischof Liudolf von Osnabrück bewogen, Wildeshausen auf dem Tauschwege OTTO II. zu überlassen, scheinen verborgen. Indessen gibt es Anzeichen, die darauf schließen lassen, dass der Osnabrücker Bischof, wie schon Bischof Wikbert von Verden, das Stift nicht unangefochten besessen und geleitet haben wird [34 Eine Veräußerung, auch auf dem Tauschwege, war auf jeden Fall unzulässig. Wenn Liudolf keinen Verwandten gehabt hätte, der die Voraussetzungen zur Übernahme des Rektorats erfüllte, so hätte er dem Stiftskonvent nach den Bestimmungen Waltberts freie Abwahl zugestehen müssen, siehe unten Anm. 120.]. Zunächst ist es zu bemerken, dass es offenbar nicht zu größerer Bedeutung gelangte, da ihm trotz der Königsnähe seines Rektors keine königliche Privilegierung mehr zuteil geworden ist und OTTO II. Wildeshausen sogar in Abhängigkeit von Memleben gebracht hat. Noch deutlicher aber spricht für die Unselbständigkeit des Stiftes, die wohl auf zunehmend unsichere Rechtsverhältnisse zurückgehen dürfte [35 Die Bestimmung, der "Würdigste" von den Klerikern aus der Nachfahrenschaft Waltberts solle Rektor von Wildeshausen werden (siehe unten Seite 33), gab sicherlich Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten. War der Rektor ein Bischof, so erhöhte sich die Gefahr einer Entfremdung des Familienbesitzes noch; zum Beispiel schrieb man schon Bischof Wikbert von Verden die Schenkung seiner sämtlichen Erbgüter an die Verdener Kirche zu; vgl. Wichmann (wie Anm. 29) Seite 302. Und schließlich veräußerte ja Bischof Liudolf von Osnabrück das Stift tatsächlich (D O II 228..], dass es ganz zweifelhaft erscheint, ob das Kloster Memleben überhaupt in den Besitz von Wildeshausen gekommen ist [36 Wilmans (wie Anm. 166) Seite 396f. - Es fragt sich, ob die Tauschhandlung zwischen Liudolf von Osnabrück und OTTO II. von den Verwandten des Bischofs auf Grund der Wildeshausener Stiftungsurkunde angefochten worden ist.]. Jedenfalls wird das Stift in der Folgezeit nie im Zusammenhang mit Memleben genannt. Dagegen taucht es in den Plänen des Erzbischofs Adalbert von Hamburg-Bremen auf; ja es heißt, dass er Wildashusin, preposituram Bremae vicinam, prope in manibus habuit [37 Adam von Bremen, Hamburgische Kirchengeschichte III, 59, ed. B. Schmeidler (MG. SS. rer. Germ. in us. schol., 1917) Seite 205.]. Dort sollte im Zuge der Verwirklichung seiner Absicht der Errichtung eines Patriarchats des Nordens eines der 12 Bistümer eingerichtet werden [38  Adam von Bremen III, 33, ed. Schmeidler, Seite 175; vgl. H. Fuhrmann, Studien zur Geschichte ma. Patriarchate III, ZRG. Kan. Abt. 41 (1955) 120ff.]. Wie Adalbert allerdings seinen Herrschaftsanspruch auf Wildeshausen begründen konnte, ist nicht bekannt. Indessen fällt auf, dass schon der greise Erzbischof Adaldag von Hamburg-Bremen in seinen letzten Lebenstagen mit OTTO III. in Wildeshausen zusammentraf, wo er am 16.,18. und 20. März 988 für seine Bischofskirche drei Königsprivilegien empfing [39 DD O III 40-42; vgl. M. Uhlirz, Jbb. d. Dt. Reiches unter Otto III. (9154) Seite 92f.].
Ist somit die Rechtslage von Wildeshausen in der späteren OTTONEN- und in der SALIER-Zeit ganz und gar undurchsichtig, so entspricht diesem Befund die spätere Geschichte des Stiftes. Aus den gemeinsamen Rechten an der Propstei, auf welche die WELFEN und ASKANIER erst im Laufe des 13. Jahrhunderts zu Gunsten der Bischofskirche von Bremen Verzicht leisteten, dürfte nämlich hervorgehen, dass sie diese als Erben des letzten BILLUNGER-Herzogs Magnus zu beanspruchen hatten, während die Vogtei über lange Zeit hinweg die OLDENBURGER behaupteten [40 Wilmans (wie Anm. 16) Seite 397ff.]. Auf welchem Wege sich die herzoglichen BILLUNGER des Stiftes bemächtigt hatten, entzieht sich unserer Kenntnis [40a Hömberg (wie Anm. 4) Seite 85 stellt fest, Vrede wie Wildeshausen seien "ja nachweislich im 10.-11. Jh. Reichsstifte gewesen."]. Nur soviel steht fest, dass Wildeshausen in der Zeit, in der es offensichtlich umstritten war, vom monasterium (D O II 228) zur praepositura (Adam von Bremen III, 33) absank.
Die Spur der Nachfahren Widukinds, die als Gründer und Inhaber des Stiftes Wildeshausen geschichtlich in Erscheinung getreten sind, geht mit Bischof Liudolf von Osnabrück verloren. Zwar behauptet noch im Jahre 1215 der Sachsen-Herzog und rheinische Pfalzgraf Heinrich, der Sohn Heinrichs des Löwen, er handele patrum nostorum qui Wildeshusensem ecclesiam fundaverunt et prediissuis dotaverunt vestigiis inherendo [41 Wildeshausener Kopilabuch, ed. Wilmans (wie Anm. 16) Seite 536f.], doch bleibt völlig unklar, wie sich diese viereinhalb Jahrhunderte überbrückenden Worte tatsächlich auf Waltbert, den Enkel Widukinds beziehen sollen [42 Weder Wilmans (wie Anm. 16) Seite 406ff. geschweige denn Freytag (wie Anm. 49) Seite 73ff. konnten dies zeigen; vgl. dazu schon B. v. Simson, ADB. 42, 368. W. Hillebrand, Besitz und Standesverhältnis des Osnabrücker Adels 800 bis 1300 (Stud. u.. Vorarb. z. Hist. Atlas Niedersachsens 23, 1962) Seite 66 mit Anm. 387, 69 Anm. 429 und 82f., scheint an einen Erbgang zu glauben: "Es war immer zu beachten, daß das Stift im Familienbesitz blieb" (ebd. 82 Anm. 531).].

Die Abstammung der Königin Mathilde von Widukind
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Die Forschung hat sich größte Mühe gegeben, um in Erfahrung zu bringen, über welche Vorfahren die Königin Mathilde von Widukind abstammte. Das Faktum selbst, auf das Widukind von Corvey, die ältere Mathildenvita und Thietmar von Merseburg abheben [43 Widukind I, 31, ed. Hirsch-Lohmann, Seite 44: Et hi (Thiadricus, Widukind, Immed et Reginbern) errant stirpis magni ducis Widukindi; Vita Math. ant. c. 2, MG. SS. 10, 576: Ab huius (Widekindi) quoquo posteris ... praedictae pater puellae prodiit nomine Tiedericus, vgl. auch unten Anm. 88a; Thietmar von Merseburg I, 9, ed. R. Holtzmann (MG. SS. rer.  Germ. N. Seite 9, 1935) Seite 14: filiam Theoderici et Reinildae, ex Vidicinni regis tribu exortam.], ist unbestritten geblieben. Man betrachtet es wohl mit Recht als ein solches; nicht zuletzt deshalb, weil einer der Oheime der Königin den Namen Widukindtrug [44
Widukind I, 31, ed. Hirsch-Lohmann, Seite 44: Erat namque ipsa domina regina filia Thiadrici, cuius fratres erant Widukind, Immed et Reginbern.]. Über ihren Vater, den Grafen Dietrich, hängt also Mathilde nach dem Zeugnis der genannten Quellen mit Widukind zusammen. Schon mit ihren Großeltern väterlicherseits jedoch beginnt das Rätselraten über den genealogischen Anschluß an den Stamm Widukinds. Zwar kennt man Mathildes Großmutter, deren Name die Königin weitertrug. Witwe geworden, hatte sie das Amt der Äbtissin von Herford angetreten und leitete als solche die Erziehung ihrer gleichnamigen Enkelin [45 Vita Math. ant. c. 2, MG. SS. 10,576.]. Doch sagt dies nichts darüber, ob sie selbst oder ihr verstorbener Gemahl aus dem Geschlecht Widukinds kam.
Die Forschung hat seit eh und je behauptet, Graf Dietrich sei der Enkel des Grafen Waltbert gewesen. In der Literatur kann man diese wie eine gut bezeugte, selbstverständliche Tatsache lesen [46 Vgl. neben den gleich zu besprechenden Arbeiten etwa Rundnagel (wie Anm. 5) Seite 237. W. v. Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit 1 (1881) 196f., spricht im Hinblick auf die Königin Mathilde von der Enkelin Widukinds".]. Fraglich erschien den Forschern nur, ob Dietrichs Mutter Mathilde Waltberts Tochter oder sein namentlich nicht bekannter Vater Waltberts Sohn gewesen ist. Beide Versionen werden bis in die neueste Zeit hinein vertreten. Seit Wilmans jedoch hat die These [47 Wilmans (wie Anm. 16) Seite 436ff.], die ältere Mathilde sei mit einem Sohn Waltberts, dem Bruder des Bischofs Wikbert von Verden, vermählt gewesen, den größeren Zuspruch gefunden. Die Annahme, der Vater der Königin Mathilde sei über den Grafen Waltbert der Nachkomme Widukinds in männlicher Linie gewesen, stellt die "Herrschende Meinung" dar. Dabei ist gerade sie so gut wie auszuschließen.
Nach Wilmans Meinung wären die bekannten Brüder Dietrich, Widukind, Immed und Reginbern die Söhne des Bischofs Wikberts von Verden gewesen. Von Dietrichs bekannten Töchtern, den Schwestern der Königin Mathilde [48 Krüger (wie Anm. 3) Seite 90, dazu K. Schmid, Neue Quellen zum Verständnis des Adels iim 10. Jahrhundert, Zs. f. d. Gesch. d. Oberrheins 108 NF. 69 (1960) 187f.], hätte die mit dem BILLUNGER Wichmann verheiratete Friderun über ihren angeblichen Sohn Liudolf, den Rektor von Wildeshausen und Bischof von Osnabrück, die billungischen Rechte an Wildeshausen vermittelt. Kritiklos ist diese genealogische Konstruktion neuerdings von H.-J. Freytag übernommen worden [49 H.-J.  Freytag, Die Herrschaft der Billunger in Sachsen (Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens 20, 1951) Seite 75 und Ahnenatafel; dagegen schon A. K. Hömberg, Westfalen und das sächsische Herzogtum (Schriften der Historischen Kommission Westfalens 5, 1963) Seite 104 Anm. 58, mit dem Hinweis auf die mir nicht zugängliche Arbeit von R. Bork, Die Billunger (Diss. GGreifswald 1951).].
Sie hat sich nämlich längst als unhaltbar erwiesen, seitdem die Mutter des Bischofs Liudolf von Osnabrück mit dem Namen Aldburg in einer Urkunde entdeckt werden konnte [50 Wie Anm. 33.]. Daraufhin half sich von Uslar-Gleichen einfach damit, dass er Aldburg zur Schwester der Königin Mathilde machte und über Aldburgs Sohn, den Osnabrücker Bischof Liudolf, die später von den OLDENBURGERN ausgeübte Vogei über Wildeshausen erklärte [51 E. Frh. v. Uslar-Glleichen, Das Geschlecht Wittekinds des Großen und die Immedinger (1902) Seite 60f.; über die OLDENBURGER: Seite 97; zu Immed und Dietrich: Seite 45ff.; zu Erzbischof Hoger: Seite 26.]. Darüber hinaus wollte von Uslar-Gleichen in Immed den Bruder Bischof Wikberts von Verden und zugleich den Vater Dietrichs, Widukinds, Immeds und Reginberns erblicken. Ja, er glaubte zu wissen, das Rektorat über Wildeshausen sei, nachdem es der Erzbischof Hoger von Hamburg-Bremen innegehabt habe, auf den Vater der Königin Mathilde übergegangen, als dieser 908/09 Bischof von Paderborn geworden sei (!).
S. Krüger indessen hält neuerdings an der Filiation der Brüder Dietrich, Widukind, Immed und Reginbern vom Bruder des Bischofs Wikbert von Verden fest, ohne sich jedoch auf dessen Namen festzulegen. Aldburg aber, die Mutter Bischof Liudolfs von Osnabrück, hält sie für eine Schwester Dietrichs und dessen Brüder, für eine Tante der Königin Mathilde also [52 Krüger (wie Anm. 3) Seite 90ff.].
Alle bisherigen Thesen über den genealogischen Zusammenhang der Nachfahren Widukinds, so verschieden sie im einzelnen auch sind, haben eins gemeinsam: Sie schließen die Verwandtschaft der Königin Mathilde an die Stifterfamilie von Wildeshausen und den Bischof Liudolf von Osnabrück an die Verwandtschaft der Königin Mathilde an. Da Liudolf von Osnabrück urkundlich als Inhaber von Wildeshausen ausgewiesen ist (D O III 228), muß nach Meinung der bisherigen Forschung das Rektorat über Wildeshausen von Waltbert und dessen Sohn Wikbert an die Angehörigen der Königin Mathilde gekommen sein, zu denen auch Bischof Liudolf von Osnabrück gehört habe. Hier, bei der Geschichte des Rektorats über Wildeshausen, hat unsere Kritik einzusetzen.
Zunächst ist festzustellen, dass weder Mathildes Vater Dietrich und dessen Brüder noch Mathildens Bruder, Erzbischof Rotbert von Trier [53 Über Rotbert von Trier vgl. G. Waitz, Jbb. d. Dt. Reiches unter König Heinrich I.² (1885) Seite 108 mit Anm. 7. K. Löhnert, Personal- und Amtsdaten der Trierer Erzbischöfe des 10.-15. Jh.s (Diss. Greiffswald 1930) Seite 15.], oder deren Neffe, Bischof Dietrich von Metz [54 Über Dietrich von Metz vgl. R. Köpke-E. Dümmler, Kaiser Otto der Große  (Jbb. d. Dt. Geschichte, 1876) Seite 374 mit Anm. 3.], als Inhaber von Wildeshausen bezeugt sind. Da laut Bestimmung der Wildeshausener Donationsurkunde der in den geistlichen Stand eingetretene Brudersohn, nicht Schwestersohn des jeweiligen Rektors von Wildeshausen dessen Nachfolger werden sollte, hätte Dietrichs Sohn Rotbert von Trier das Stift bekommen müssen, wenn sein Vater der Sohn des Bruders Bischof Wikberts von Verden gewesen wäre, wie die Forschung behauptet. Diese Überlegung schließt die Annahme S. Krügers aus, dass Aldburg, die Mutter des Wildeshausener Rektors und Bischofs von Osnabrück, sei die Schwester Dietrichs gewesen. Aldburg kann aber nicht die Schwester Rotberts von Trier und Mathildes gewesen sein, wie von Uslar-Gleichen angenommen hat, denn nach Rotberts Tod wäre dessen Schwestersohn Dietrich von Metz Anwärter auf das Rektorat gewesen. Da zudem "Liudolf" von Osnabrück seinen Namen wohl kaum von den Vorfahren der Königin Mathilde übernommen haben kann [55 Sein Name, den er wohl von seinem Vater, dem Grafen Liudolf im Hassegau, überkam(vgl. Krüger {wie Anm. 3} Seite 95), deutet auf eine Verwandtschaft mit den LIUDOLFINGERN hin.], spricht nichts dafür, dass er wegen seiner angeblichen Verwandtschaft mit der Königin Mathilde consanguineus OTTOS DES GROSSEN und OTTOS II. genannt worden ist [56 Wie Anm. 31. - Krüger (wie Anm. 3) Seite 95 Anm. 1 meint, "die Verwandtschaft kann über Vater und Mutter gehen".]. Ist aber Bischof Liudolf weder Vetter noch Neffe der Königin gewesen, dann können die Angehörigen Mathildens das Rektorat über Wildeshausen nicht innegehabt haben.
In der Tat: der Wortlaut der Wildeshausener Urkunden selbst schon schließt die Annahme aus, Dietrich und seine Brüder seien Söhne des Bruders Bischof Wikberts von Verden gewesen. Konnten wir doch der Urkunde Waltberts und ihrer päpstlichen Bestätigung auf Bitten Wikberts entnehmen, dass Bischof Wikberts Brudersohn bereits 872 für den geistlichen Stand bestimmt gewesen sein wird und 891 als tatsächlicher Nachfolger im Rektorat gegolten hat, da er als zukünftiger Stiftsherr im Gegensatz zu den übrigen Verwandten des Bischofs bei der Strafandrohung des Papstes im Falle einer Verletzung der Bestimmungen nicht angesprochen wird [57 Siehe oben Seite 7.]. Dieser präsumtive geistliche Stiftsherr kann weder Dietrich noch einer seiner Brüder gewesen sein, weil
1. von keinem von ihnen der Eintritt in den geistlichen Stand bekannt ist, weil
2. Rotbert von Trier und dann Dietrich von Metz hätten nachfolgen müssen, wenn  trotzdem einer
    von ihnen Rektor von Wildeshausen gewesen wäre, weil
3. Bischof Wikberts Bruder nicht vier, sondern nur einen Sohn hatte, wie die Wildeshausener
    Urkunden erkennen lassen.

Das heißt: Mathildens Vater und Oheime können nicht die Söhne des Bruders Bischof Wikberts gewesen sein. Sie haben das Rektorat über Wildeshausen nicht besessen und konnten es daher auch nicht an Bischof Liudolf von Osnabrück weitergeben.
Es bleibt die von einigen Forschern vertretene Ansicht [58 Zum Beispiel Freytag (wie Anm. 49) Seite 75; Th. Reismann, Geschichte der Grafschaft Tekeneburg, Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde (Westfalen) 47 (1889) 63ff.; vgl. auch Wilmans (wie Anm. 16) Seite 435 Anm. 4.] zu prüfen, ob Mathilde, die Großmutter der Königin, die Schwester Bischof Wikberts von Verden gewesen sein kann. Auch diese Annahme ist mehr als unwahrscheinlich, weil im Namengut der Verwandtschaft der Königin Mathilde die Namen der Angehörigen der Wildeshausener Stifterfamilie nicht wiederkehren. Weder ein Waltbert noch ein Wikbert noch eine Aldburg finden sich unter den zahlreichen Verwandten der Königin. Deren Namen Dietrich, Widukind, Immed, Reginbern, Rotbert, Mathilde, Amalrada, Friderun und Bia weisen auf andere Verwandtschaftszusammenhänge hin [59 Von den anderen Namen ganz abgesehen, kennt man zum Beispiel nicht einnmal die Sippe, in welcher "Mathilde" zuerst auftaucht; dazu H.-W. Klewitz, Namengebung und Sippenbewußtsein in den deutschen Königsfamilien des 10. bis 12. Jhs., Grundfragen historischer Genealogie, AUF. 188, 1 (1944) besonders 28.]. Allein der Name Widukind in Verbindung der nicht nur von Widukind von Corvey überlieferten Nachricht, die Brüder Dietrich, Widukind, Immed und Reginbern seien stirps magni ducis Widukindi [60 Siehe oben Anm. 43 und 44.] gewesen, gibt uns die Berechtigung, eine Abkunft der Vorfahren der Königin Mathilde von Widukind anzunehmen. Dementsprechend sind es die Filiationsangaben der Translatio s. Alexandri [61 Transl. s. Alex. c. 4, ed. Krusch (wie Anm. 7) Seite 427: ... Witukindo filius, nomine Wibreht, ... De cuius lumbis exortus est Waltbraht nomine ...], die dazu berechtigen, den Stifter von Wildeshausen und dessen Nachkommen als Nachfahren Widukinds zu betrachten.
Gemeinsame Abkunft von Widukind verbindet somit die Verwandten der Königin Mathilde mit den Wildeshausener Stiftern, nicht jedoch können jene von diesen hergeleitet werden. Dieser neue Befund macht den Blick frei auf einen Zweig der Nachkommenschaft Widukinds, der sich von demjenigen der Wildeshausener Stifterfamilie unterscheidet. Er kann von Waltberts Vater Wikbert oder, was noch wahrscheinlicher ist, von Widukind selbst ausgegangen sein. Ob es sich dabei um einen Zweig in männlicher oder weiblicher Linie gehandelt hat, muß freilich offen bleiben, obschon gesagt werden kann, dass in der Verwandtschaft der Königin Mathilde eher ein immedingisches Bewußtsein hervortritt, das sich im häufigen Auftreten des Namens Immed kundtut [62 Siehe unten Seitze 25.].
Nach diesen kritischen Erörterungen ist ein grundsätzliches Wort über die genealogischen Bemühungen der bisherigen Forschung am Platze. In der Überlieferung lassen sich Familienzusammenhänge nachweisen, die zur Nachfahrenschaft Widukinds gehören: die Wildeshausener Stifterfamilie, die Angehörigen der Königin Mathilde väterlicherseits und die Familie, der Bischof Liudolf von Osnabrück mütterlicherseits angehörte. Während der Herrschaft dieser Familien von Widukind quellenmäßig verbürgt ist, kann der genealogische Zusammenhang der drei Familien untereinander nicht nach Filiation festgelegt werden, da entsprechende Verwandtschaftsangaben fehlen. Die Lücken, die zwischen ihnen liegen, auszufüllen, fühlten sich die Genealogen berufen. Wir haben nachgewiesen, dass die gesamte zuständige genealogische und historische Forschung unrichtige und unzulässige Verknüpfungen vorgenommen hat. Indem sie die Angehörigen der Königin Mathilde an die Wildeshausener Stifterfamilie und den Bischof Liudolf von Osnabrück an die Familie, aus der die Königin Mathilde kam, anschloß, ohne Filiationsnachweise erbringen zu können [63 Wir geben hier zur Veranschaulichung die zuverlässigste Stanmmtafel der bisherigen Forschung wieder. Sie ist von S. Krüger (wie Anm. 3) Seite 91 zusammengestellt worden:

            Widukind dux

                       -                           Immed comes
                Wicbert
                oo Odrada

           -----------------------                     +
      (Bertradis)        Waltbert comes oo Altburg
                                   + na. 872

                                  ----------------------
                           Wicbert                 frater oo Mathilde
                        B. v. Verden
                        874-908

         ----------------------------------------------+---------
       Altburg             Theoderich comes   Widukind  Immed  Reginbern

  oo Liudolf               oo Reinhilde
     comes

  -----+-------       -----+-----------------------                --         --
Gottschalc Liudolf     Bia   Mathilde    Friderun   Amalrada         Immed III.   Meinwerc comes
comes     B.v. Osnabrück          + 968                                                                  + 953
               (968-978)           oo Heinrich I.

                                             ---                                                          -----+----
                                         Otto I.                                                     Immmed IV. comes],

hat sie das über die Nachfahrenschaft Widukinds Bekannte verabsolutiert. In Nichtachtung der zahlreichen Möglichkeiten der Herkunft und des verwandtschaftlichen Zusammenhanges wurde aus der Nachfahrenschaft Widukinds mit Hilfe der drei von Widukind abstammenden Familien eine geradezu gewaltsame genealogische Konstruktion hergestellt. Dieser Fall ist ein Musterbeispiel für die Fragwürdigkeit der bisherigen genealogischen Forschung. In dem sich nämlich die hypothetischen Filiationsbehauptungen der Genealogen als falsch und damit wertlos erweisen, wird zugleich deren Gefährlichkeit für echte Erkenntnis sichtbar. Verhindern sie jedoch - wie unser Fall zeigt - das Sichtbarwerden der Nachfahrenschaft Widukinds in ihrer tatsächlichen Breite. Erst dadurch, dass wir die hypothetischen Verknüpfungen wieder lösen und uns damit begnügen, die Möglichkeiten der verwandtschaftlichen Zusammenhänge in Betracht zu ziehen und nach Maßgabe der Quellen abzuwägen, wird der Blick frei auf die ganze Breite einer Nachfahrenschaft, deren Schicksal und geschichtliche Bedeutung in der Forschung so merkwürdig beurteilt werden [64 Vgl. die Äußerungen von Büttner-Dietrich und Hömberg, siehe oben Anm. 1 und unten Anm. 115 und 132.].
Der zunächst erforderlichen nüchternen Bestandsaufnahme gegenüber erweist sich die bisherige genealogische Tätigkeit, die darauf ausging, mit allen Mitteln, die Lücken zu  schließen, um Stammreihen herzustellen, als unzulänglich, ja irreführend. Sie steht noch allzu sehr in der Tradition einer antiquierten genealogischen Forschung, die, im Auftrag oder zu Ehren von Fürsten und Adligen getrieben, deren Herkunftsstolz befriedigen wollte und sollte. In einer zweckfreien, kritischen genealogischen Forschung kann es nicht darum gehen, die Überlieferungslücken durch Hypothesen auszufüllen [65 Ist dies erkannt, so kommt das Problem der Personenidentität im frühen Mittelalter in seiner ganzen Tragweite in den Blick, vgl. dazu K. Schmid, Bischof Wikterp in Epfach, Eine Studie über Bischof und Bischofssitz im 8. Jh., in: Studien zu Abodiacum-Epfach (1964) Seite 118f.; ders., Bemerkungen zur Frage einer Prosopographie des frühen MA.s, Zs. f. Württ. LG 23 (19645) 222ff.]. Sie hat vielmehr die überlieferten Verwandtschaftszusammenhänge von Personen und Familien wie auch die Lücken zwischen ihnen festzustellen und zu klären. Sie hat - mit anderen Worten - Überlieferungskritik zu treiben, um aus dem Überlieferungsbefund Schlüsse auf die Geschichte der Adelsgeschlechter, auf ihr Verwandtschafts- und Herkunftsbewußtsein ziehen zu können.
Dass die Schließung von "genealogischen Lücken" durch Hypothesen die historische Erkenntnis tatsächlich in entscheidender Weise erschwert, ja zuweilen geradezu unmöglich macht, geht schon daraus hervor, dass andere Nachfahren Widukind, die sich nicht in die konstruierte Stammtafel einzwängen lassen, völlig isoliert werden. Man denke etwa an Widukind von Corvey [66 Siehe unten Anm. 86.]. Er hat in den von der Forschung aufgestellten Stammtafeln des widukindischen Geschlechtes bezeichnenderweise keinen Platz gefunden. Schon daran zeigt es sich, dass die Stammtafeln ein unzureichendes Bild vermitteln, wenn  man nur für wahrscheinlich hält, dass auch Widukind von Corvey ein Abkömmling Widukinds gewesen ist. Und in ähnlicher Weise wird der Blick von allen weiteren und allen möglichen Nachfahren Widukinds abgelenkt.
Indem wir im Folgenden auch jene Personen in unseren Blickkreis einbeziehen, von denen begründet angenommen werden kann, dass sie zur Nachfahrenschaft Widukinds gehörten, lockern wir den in die konstruierte Stammreihe überhaupt erst ermöglicht.

Hinweise auf weitere Nachfahren Widukinds
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Im Bericht der Reichsannalen über die Unterwerfung Widukinds im Jahr 785 wird mit dem Anführer der Sachsen stets ein gewisser Abbi (Abbio) genannt [67 Ann. reg. Franc. und Ann. q. d. Einhardi a. 785, ed. F. Kurzze (MG. SS. rer. Germ. in us. schol., 1895) Seite 70f.; vgl. S. Abel und B. Simson, Jbb. d. Fränk. Reiches unter Karl d. Gr. 1² (1888) 496ff.]. Er war offenbar der treueste Kampfgefährte Widukinds gegen die Franken, da er bis zuletzt an dessen Seite blieb. Zusammen mit Widukind begab er sich nach Attigny und wurde wie jener getauft. Abbis Verhältnis zu Widukind findet sich in der Bemerkung des Fragmentum Vindobonense, er sei gener eius gewesen [68 Fragmentum Vindobonense, MG. SS. 13, 31: Widikindis et Abbi gener eius.], seine Erklärung. Auch wenn nicht gesagt werden kann, ob gener hier "Schwager" oder auch "Schwiegersohn" meint [69 Abel-Simson (wie  Anm. 67) Seite 496 Anm. 6 lassen die Frage offen. Lintzel (wie Anm. 2) Seite 25f. entscheidet sich für "Schwiegersohn". Krusch (wie Anm. 7) Seite 4423 Anm. 1 betont in anderem Zusammenhang, daß gener auch Schwestermann, Schwager bedeutet. Vgl. auch K. A. Eckhardt, Genealogische Funde zur allgemeinen Geschichte (Deutschrechtl. Archiv 9, 1962) Seite 16f., so standen jedenfalls die Nachfahren Abbis in einem kognatischen Verwandtschaftsverhältnis zum Stamme Widukinds, vorausgesetzt natürlich, dass Abbi überhaupt Nachkommen hatte, was, wie sich gleich zeigen wird, vermutet werden muß.
In den Miracula s. Wandregisili wird die Bekehrungsgeschichte eines sächsischen Frankengegners namens Abbo erzählt [70 Ex Miraculis s. Wandregisili c. 5, MG. SS. 15, 1, 406f.], die in ihrer Bedeutung noch nicht erkannt ist. Dann wird ein sächsischer comes Abo zum Jahr 811 in den Reichsannalen erwähnt [71 Ann. reg. Franc.  a. 811, ed. Kurze, Seite 134.]. Ohne dass man ausmachen könnte, ob es sich um die gleiche Person handelt, ob dieser Abbo oder (falls es zwei sind) wenigstens einer von ihnen mit Abbi, dem Verwandten Widukinds identisch ist, oder ob man es mit einem jüngeren Abbo aus der Verwandtschaft des älteren zu tun hat, ist zu bemerken, dass der Name Abbi (Abbio, Abo, Abbo) im sächsischen Adel im 9. Jahrhundert weitergetragen worden ist. Ein Komitat Abbos wird in der unechten, auf das Jahr 832 datierten Urkunde LUDWIGS DES FROMMEN für Corvey erwähnt [72 BM² Nr. 900; Text: Wilmans (wie Anm. 16) Seite 30ff. Nr. 11.]. Ein Abo ist bei der Schenkungshandlung Wikberts und Waltberts an die Utrechter Martinskirche im Jahre 843 als Zeuge genannt [73 Siehe oben Anm. 11.]. Dann wird ein Abbo als Grundbesitzer aus den Corveyer Traditionen bekannt [74 P. Wigand, Traditiones Corbeienses (1843) § 328.], und ebenso aus der Translatio s. Alexandri, in der die Heilung eines Abbonis cuiusdam viri libertus nomine Walttag erzählt wird [75 Transl. s. Alex. c. 11, ed. Krusch (wie Anm. 7) Seite 433.]. Endlich findet sich ein Abbi unter den Verstorbenen eines sächsischen Eintrags im Gedenkbuch der Reichenau aus der Zeit HEINRICHS I. [76 MG. Lib. Confr., ed.. P. Piper  (1884) Seite 250, dazu K. Schmid (wie Anm. 83).]
Diese sächsischen Vertreter des Namens Abbo (Abbi) aus dem 9. Jahrhundert dürften auf Grund des jeweiligen Überlieferungszusammenhanges keine kleinen Leute gewesen sein. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass unter ihnen Nachfahren des Kampfgefährten Widukinds gewesen sind, die ja mit den Nachfahren Widukinds verwandtschaftlich verbunden waren. Und dies ist umso wahrscheinlicher, als in der Utrechter Schenkungsurkunde, in der Translatio s. Alexandri und im Reichenauer Gedenkbucheintrag je ein Abbo bzw. Abbi mit Angehörigen der Wildeshausener Stifterfamilie in Beziehung steht.
 

                                                                 II

Etwa gleichzeitig mit Bischof Wikbert von Verden (873/74-908?) regierte auch in Hildesheim ein Bischof Wikbert (880-908?) [77 Ann. Hildesh. a. 880, ed. G. Waitz (MG. SS. rer. germ. in us. schol., 1978) Seite 19; Chron. Hildesh., MG. SS. 7, 851; vgl. A. Bertram, Geschichte des Bisthums Hildesheimm 1 (1899) 47ff.; J. Simson, Stand und Herkunft der Bischöfe der Mainzer Kirchenprovinz im MA. (1908) Seite 77. Wechselweise wird in der Forschung das für einen Wigbraht ep. in den Ann. necrol. Fuld., MG. SS. 13, 190, zum Jahr 908 überlieferte Todesjahr auf den Verdener bzw. auf den Hildesheimer Bischof bezogen. Da bisher keine Zuordnung möglich geworden ist, bleibt das Todesjahr für beide Bischöfe unsicher (vgl. schon A. Hauck, KG 2, 808 und 810).]. Zuweilen sind die beiden sächsischen Namensvettern und Amtsbrüdern sogar nebeneinander bezeugt [78 Im Dokument über den Osnabrücker Zehntenstreit (Philippi {wie Anm. 33}  Seite 55 Nr. 60) aus den Jahren 889/91; auf der Synode von Forchheim 890 (BM.² Nr. 1846a); und auf der Synode von Tribur 895 (MG. Capit. 2, 210f).]. Kein Wunder, dass in der Forschung die Meinung besteht, auch Bischof Wikbert von Hildesheim sei ein Nachkomme Widukinds gewesen [79 Vgl. H. Goetting, Die Anfänge des Reichsstifts Gandersheim, Braunschweigisches Jahrbuch 31 (1950) 47 und dens., Zur Kritik der älteren Gründungsurkunde des Reichsstifts Gandersheim, Mitteilungen des österreichischen Staatsarchivs 3 (1950) 399. - Die Abstammung Bischof Wikberts von Hildesheim vom Stamme Widukinds über einen Bardo vertrat v. Uslar-Gleichen (wie Anm. 51) Seite 15ff.; dagegen F. Thimme, Besprechungen, Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen (1903) Seite 437 und H.-W. Krumwieder, Das Stift Fischbeck an der Weser (1955) Seite 34ff.; vgl. auch R. Drögereit, Sachsen und Angelsachsen, Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 21 (1949) 49.]. Der Versuch freilich, ihn mit Hilfe der Corveyer Traditionen als Neffen Waltberts und Bruder eines Bardo zu erweisen, ist als gescheitert zu betrachten, seitdem nachgewiesen werden konnte, dass die herangezogene Corveyer Traditionsnotizen nicht ins endende 9. sondern in die 2. Hälfte des 10. Jahrhunderts gehören [80 E. Schröder, Urkundenstudien eines Germanisten, MIÖG. 18 (1897) 27ff.; K. Honselmann, Vor der Carta zur Siegelurkunde, Beiträge zum Urkundenwesen iim Bistum Paderborn 862-1178 (Paderborner Studien 1, 1939) Seite 32ff.]. Gleichwohl bleibt die Vermutung begründet, Bischof Wikbert von Hildesheim sei wie Bischof Wikbert von Verden ein Sproß Widukinds - vielleicht sogar wie jener ein Enkel des Widukind-Sohnes Wikbert - gewesen, da zum Namensindiz die geistliche Ausbildung und Würde hinzukommt, die auf seine vornehme Herkunft hinweist.
Der Grad der Wahrscheinlichkeit dieser Annahme wird noch dadurch erhöht, dass Wikberts Nachfolger auf dem Hildesheimer Bischofsstuhl Waltbert hieß [81 Chron. Hildesh., MG. SS. 7, 851; vgl. Bertram (wie Anm. 77) Seite 47ff.; Simon (wie Anm. 77) Seite 77. - Auch Goetting, Die Anfänge (wie Anm. 79) Seite 47 vermutet, er sei ein "Angehöriger des widukindischen Geschlechts" gewesen.]. Auch einem Zufall wird man bei dieser Namenskombination der aufeinanderfolgenden Bischöfe kaum denken können. Viel wahrscheinlicher ist die Möglichkeit, Bischof Wikbert von Hildesheim habe seinem Verwandten Waltbert den Weg zum Bischofsamt geebnet und dessen Nachfolge vorbereitet, wie dies nicht selten in der damaligen Zeit vorgekommen ist [82 Unter den zahlreichen Beispielen findet sich ein sehr bezeichnendes, dasjenige der SALOMONE von Konstanz, dazu Schmid (wie Anm. 83)]. Jedenfalls deutet die Bischofsfolge Wikbert/Waltbert in Hildesheim auf einen widukindischen Verwandtschaftszusammenhang hin, wobei ganz offenbleiben muß, über welche Vorfahren diese Bischöfe von Widukind abstammten und wie sie zueinander verwandt gewesen sind. Mit ihnen dürfte wohl neben der Wildeshausener Stifterfamilie und den Vorfahren der Königin Mathildeein dritter Zweig des widukindischen Geschlechts zum Vorschein kommen.
 

                                                                 III

Die Interpretation eines sächsischen Eintrags im Gedenkbuch der Reichenau aus der Zeit HEINRICHS I. hat einen neuen Hinweis auf den Bestand der Sippe Widukinds erbracht [83
K. Schmid, Religiöses und sippengebundenes Gemeinschaftsbewußtsein in frühmittelalterlichen Gedenkbucheinträgen, erscheint in DA. 20, 2 (1964).]. Der Hofkapellan Adaldag ließ seinen consanguineus Adalward, den Bischof von Verden (913/16-933), den Erzbischof Unni von Hamburg-Bremen (919-936), dessen Nachfolger er im Jahre 937 geworden ist, sowie die verstorbenen Bischöfe Wikbert (von Verden oder Hildesheim) und Reginwart von Hamburg-Bremen zusammen mit einer Reihe von lebenden und verstorbenen Personen und den summarisch genannten Kollegien sächsischer Kirchen ins Gebetsgedächtnis der Reichenauer Mönche aufnehmen. Mehrere Namenswiederholungen und Namenskombinationen lassen darauf schließen, dass es sich zumindest bei einem Teil der ins Gedächtnis aufgenommenen Personen um Verwandte der eingetragenen Bischöfe handelt. Die je zweimal vorkommenden Namen Waltbert-Aldburg (Adalburg)-Wikbert (Witbert) weisen eindringlich auf bekannte Nachfahren Widukinds hin und erklären sich aus der Nennung des Bischofs Wikbert im Eintrag. Da die Eltern Wikberts von Verden bekanntlich Waltbert und Aldburg hießen und Wikberts zweiter Nachfolger auf dem Verdener Bischofsstuhl Adalward war, kann man den Bischof Wikbert des Eintrags für den gleichnamigen Verdener Bischof (873/74-908?) halten. Doch darf dabei nicht außer acht gelassen werden, dass etwa gleichzeitig (880-908?) in Hildesheim gleichfalls ein Bischof Wikbert regierte, von dem bereits die Rede gewesen ist [84 Siehe oben Seite 19f.]. Dies fällt bei der Identifizierungsfrage des Bischofs Wikbert im Reichenauer Eintrag um so stärker ins Gewicht, als nicht nur Wikbert von Verdun, sondern wohl auch sein Hildesheimer Namensvetter der Nachfahrenschaft Widukinds angehörten und daher Angehörige und Verwandte, die gleiche Namen trugen, gehabt haben können. Gleichviel indessen, ob der im Eintrag genannte Wikbert der Verdener oder der Hildesheimer Bischof gewesen ist, so steht jedenfalls fest, dass mit ihm Verwandte ins Gedächtnis aufgenommen wurden, die wie er selbst von Widukind abstammten.
Bischof Adalward von Verden muß zu Bischof Wikbert in einem besonderen Verhältnis gestanden haben, einem Verhältnis, das wir auf Grund der mitgenannten Namensträger aus der Nachfahrenschaft Widukinds als ein verwandtschaftliches bestimmen können. Denn Adalward selbst steht im Eintrag als Verwandter Adaldags, der als Hildesheimer Domherr das Gebetsgedächtnis bei den Reichenauer Mönchen erbeten hat. So ergibt sich Adalwards und Adaldags Verwandtschaft zu Bischof Wikbert aus Widukinds Geschlecht, und die Aussage Adams von Bremen, Adaldag sei genere illustris gewesen [85 Adam von Bremen II, 1, ed. Schmeidler, Seite 61.], erhält ihren konkreten Sinn. Die Kenntnis dieses verwandtschaftlichen Zusammenhangs ist bedeutsam, auch wenn wir nicht sagen können, ob Adalward und Adaldag Verwandte Wikberts von Verden oder Wikberts von Hildesheim gewesen sind. In jedem Fall trugen sie den Adel Widukinds.
 

                                                                  IV

Wenn wir noch einmal Widukind von Corvey nennen, so geschieht dies deshalb, weil in der Forschung niemals ein Zweifel darüber aufgekommen ist, dass der Verfasser der Sachsengeschichte ein Abkömmling Widukinds gewesen ist [86 Vgl. G. Bartels, Die Geschichtsschreibung des Klosters Corvey, in: Abhandlung über Corveyer Geschichtsschreibung 1 (1906) 124ff. mit Stammtafel; H. Grundmann, Politische Gedanken mittelalterlicher Westfalen, Westfalen 27 (1948) 7, der (ebd. Anm. 2) die Hypothese von Gerda Krüger, in: Westfälische Lebensbilder 1 (1930) 156, Widukind von Korvey sei mit dem Oheim der Königin namens Widukind identisch, mit Recht zurückweist. Vgl. ebenso H. Beumann, Widukind von Korvei (1950) Seite 3 mit Anm. 3; K. Hauck, Artikel Widukind von Korvei, in: Die deutsche Literatur des Mittelalters, Verfasserlexikon 4 (1953) 946; zuletzt wies Hauck (wie Anm. 8) Seite 128 Neudruck Seite 177 nachdrücklich auf Wid. I, 1 hin (modo generis gentisque meae devotioni) und betrachhtet "die alte Vermutung, Widukind von Corvey sei mit der Königin Mathilde verwandt gewesen, nun als sehr wahrscheinlich, ja im Hinblick auf die Wichmann- und Mathilde-Darstellung Widukinds als bis zur Gewißheit gesicherten Rückschluß".]. Er selbst vermerkt dies in seinem Werk jedoch nicht. Auch die Königin Mathilde oder andere Nachfahren Widukinds bezeichnet er nicht als seine Verwandten. Er unterläßt überhaupt jede Andeutung auf die Familie, aus der er kam. So bleibt der Corveyer Mönch scheinbar von seiner eigenen Sippe distanziert. Vielleicht aber lag dies in seiner Absicht. Ob es dafür spricht, dass er mit der Königin Mathilde in einer sehr engen Verwandtschaft stand, erscheint fraglich. Doch zeugt Widukinds Werk von einem eigentümlichen sächsischen Selbstbewußtsein [87 Vgl. M. Lintzel, Die politische Haltung Widukinds von Korvey, Sachsen und Anhalt 14 (1938) 25ff., wieder gedruckt in: Ausgewählte Schriften 2 (1961) 335ff.; Hauck, Widukind (wie Anm. 86) Spalte 955; ebd. Spalte 948ff. in Auseinandersetzung mit Lintzel (wie oben) und Beumann (wie Anm. 86) Seite 21ff. die Begründung der Auffassung, Widukind von Corvey habe "Geschichte des liudolfingischen Hauses als Geschichte des sächsischen Stammes" geschrieben.]. Auch ist wohl nicht zu bezweifeln, dass er den Angehörigen des ottonischen Königshauses nahestand. Und da der Name Widukind, den er trug, zu seiner Zeit selten genug vorkommt, müßte derjenige, der gegen die "herrschende Meinung" behaupten wollte, Widukind von Corvey sei kein Nachfahr Widukinds gewesen, die ganze Beweislast tragen.

Das Geschlecht Widukinds und seine Bedeutung bis ins 10. Jahrhundert
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Nachdem wir die Überlieferung im Hinblick auf die Nachfahren Widukinds gesichtet und uns mit der bisherigen Forschung kritisch auseinandergesetzt haben, können wir den Versuch wagen das Bild, das sich gewinnen ließ, zu beurteilen. Zunächst scheint es wichtig, dass wir uns klar machen, auf welchen Quellen das gewonnene Bild beruht. In erster Linie muß die Translatio s. Alexandri genannt werden, in der Filiation Widukind-Wikbert-Waltbert überliefert ist. Dann ist es die Wideshausener Gründungs- und Dotationsurkunde, die in ihren Bestimmungen über die zukünftigen Inhaber des Stiftes Aufschluß über die Familie des Stifters gibt. Auf Grund dieser Verfügungen läßt sich ein späterer Inhaber des Stiftes, Bischof Liudolf von Osnabrück, genealogisch zuordnen. Anders verhält es sich mit dem Zeugnis, die Königin Mathilde sei dem Geschlecht Widukinds entsprossen. In ihm wird eine Aszendenz ausgesagt, die Mathildens Vater und Vaterbrüder auf Widukind zurückführt. Außerdem ist das gener-Verhältnis Abbis zu Widukind bezeugt, das die späteren sächsischen Träger des Namens Abbi (Abbo) in den Verdacht der Stammesverwandtschaft Widukinds bringt. Was sich darüber hinaus läßt, basiert auf der Interpretation der Namenskombination eines Gedenkbucheintrags und auf Namensindizien.
Wie man sieht, handelt es sich nicht um Dokumente, die in der ausgesprochenen Absicht, die Geschichte des Geschlechtes Widukinds zu überliefern, verfaßt worden sind [88 Obschon das Herkunfts-, das Stammes- und Sippenbewußtsein sowohl in der Transl. s. Alex. als auch in der Sachsengeschichte Widukinds stark hervortritt, so scheint uns doch die Bezeichnung "Hausüberlieferung" (Hauck {wie Anm. 8} Seite 133 Neudruck Seite 1983 u.ö.) nicht glücklich und treffend, weil diese sogenannte "Hausüberlieferung" wie Hauck selbst sagt (ebd. Seite 134, Neudruck Seite 184), "in einer der traditionellen literarischen Gattungen" sozusagen eingegossen erscheint, nicht aber spezifische Formen (etwa die genealogia) findet. Dies aber darf bei der Beurteilung der literarischen Überlieferung des im Hinblick auf die genannte Überlieferung bereits von "Hausüberlieferung" spricht (wobei zu fragen bleibt, was man hier unter dem Begriff "Hausüberlieferung" versteht), so droht die historische Eigenart und Bedeutung  der spezifischen "Hausüberlieferung" verdeckt und verkannt zu werden. Wir nennen als charakteristisches Beispiel die Genealogia und Historia Welforum, ed. E. König (Schwäbische Chroniken der Stauferzeit 1, 1938).  Vgl. dazu meine Ausführungen in der unten Anm. 102 zitierten Arbeit.]. In der Alexandertranslation und in der Stiftsgründung von Wildeshausen stellen die zu Ehren des Heiligen unternommenen Handlungen Waltberts, des Enkels Widukinds, das Hauptanlagen der Überlieferung dar, während die in der Sachsengeschichte Widukinds von Corvey und in der Mathildenvita erwähnte Abstammung der Königin von Widukind wohl vor allem deren Hoheit und Vornehmheit dokumentieren sollte [88a
Vita Math. ant. c. 1, MG. SS. 10, 575: cuius generositas haud minus futuri claruit sponsi Nam Widekindu ducis Saxoniae originem traxit a stirpe.]. Der Verehrung und Wundertätigkeit eines Heiligen und der Rühmung einer Königin verdanken wir also das Gerüst dessen, was wir über die Nachfahrenschaft Widukinds wissen. Dabei kann man das in der Wildeshausener Überlieferung überaus stark ausgeprägte Familienbewußtsein Waltberts wie dessen Sorge um das sächsische Stammesbewußtsein nicht unbemerkt bleiben [89 Darauf hat Hauck (wie Anm. 8) Seite 132ff., Neudruck Seite 182ff. aufmerksam gemacht.]. Und in der Nennung Widukinds als des Spitzenahns der Königin Mathilde leuchtet das widukindische Herkunftsbewußtsein auf. Auch in der Namensvererbung wird etwas von der adeligen Tradition in der Sippe des Sachsenführers sichtbar, wenngleich auffällt, dass der Name Widukinds selbst in dessen Nachfahrenschaft offenbar nicht vorherrschte, sondern durch andere Namen, diejenigen seines Sohnes Wikbert und seines Enkels Waltbert, überlagert worden ist.
Wenn wir Widukinds Nachfahrenschaft überblicken, so zeigt sich, dass die Deszendenz des Westfalen im Mannesstamm nicht bis zum Ende des 10. Jahrhunderts verfolgt werden kann. Weder kann die Familie, aus der die Königin Mathilde kam, als agnatische Aszendenz bis Widukind erwiesen werden, noch gibt es einen Anhaltspunkt dafür, dass die Wildeshausener Stifterfamilie im Mannesstamm über die 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts  hinaus Bestand hatte.
Die Angehörigen der Königin Mathilde werden in der Forschung zur "widukind-immedingischen Sippe"[90 Krüger (wie Anm. 3) Seite 91. Der Titel des Buches von Eduard von Uslar-Gleichen lautet: "Das Geschlecht Wittekinds des Großen und die Immedinger" (1902).] gerechnet. Schon in dieser unklaren Doppelbezeichnung ist die Frage enthalten, die sich mit der von Adam von Bremen und anderen Geschichtsschreibern gebrauchten Bezeichnung IMMEDINGI [91 Adam von Bremen II, 47, ed. Schmeidler, Seite 108: In bezug Erzbischof Unwan von Hamburg-Bremen heißt es clarissimo genere Immedingorum oriundus. Vgl. auch Ekkkehardi Chron. Univ. a. 1104, MG. SS. 6, 226: Maternum vero illis (sc. Boto und Aerbo) erat stemma de Saxonia, Immedingorum tribus egregia, quae et Ottonum inclytae stirpi traditur vicina; desgl. Annalista Saxo a. 1104, MG. SS. 6, 738.] verbindet. Die "IMMEDINGER", als deren berühmtester Sproß Bischof Meinwerk von Paderborn gilt [92 Dazu neuerdings F. W. Oediger, Adelas Kampf um Elten, Ann. d. Hist. Vereins f. d. Niederrhein 155/156 (1954) 70f.], leitet man von einem der Vaterbrüder der Königin Mathilde her, unter denen sich bekanntlich ein "Immed" befand [93 Wie Anm. 44.]. S. Krüger möchte noch weiter zurückgehen und in "Immed", dem Grafen der Zeit LUDWIGS DES FROMMEN, den Stammvater der "IMMEDINGER"erblicken [94 Das ergibt sich daraus, dass der erste bekannte Immed nicht als Nachfahr Widukinds angesehen wird, Krüger (wie Anm. 3) Seite 46, 49 und besonders Seite 90: "Doch muß frühzeitig eine Verschwägerung (der WIDUKINDE) mit einer ostfälisch-engrischen Sippe, den IMMEDINGERN erfolgt sein."]. Obwohl man nicht sagen kann, wie die Familie, aus der die KöniginMathilde kam, einerseits von Widukind und andererseits vom alten Immed abstammte, wird soviel deutlich, dass der Name Immeds im Gegensatz zu demjenigen Widukinds über zahlreiche Generationen hinweg bis ins 11. Jahrhundert hinein immer  wieder hervortritt [95 Vgl. die Zusammenstellung bei v. Uslar-Gleichen (wie Anm. 51) Stamm- und Verwandtschaftstafel des Wittekind-Immedingischen Geschlechts (im Anhang) und bei R. Schölkopf, Die Sächsischen Grafen 919-1024 (Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens 22, 1957) Stammtafel zur Genealogie der IMMEDINGER (im Anhang).] und somit einen Sippenzusammenhang kennzeichnet, der in der Bezeichnung IMMEDINGI gefaßt werden konnte. Aus dieser Bemerkung geht hervor, dass man die Königin Mathilde viel eher als "IMMEDINGERIN" denn als Angehörige des Geschlechts Widukinds betrachten kann. Der Rückbezug ihrer Herkunft auf Widukind trägt - wie gesagt - die Züge der Rührung. Er ist vergleichbar mit der Rühmung der Königin Hildegard als Sproß des alemannischen Herzogsgeschlechtes, einer Rührung, die auf der kognatischen Herkunft Hildegards von Herzog Gottfried über deren Mutter Imma beruhte, während der Vater der Gemahlin KARLS DES GROSSEN der Franke Gerold gewesen ist [96 Thegani vita Hludovici imp. c. 2, MG. SS. 2, 590f., vgl. dazu K. Schmid, Zur Problematik von Familie, Sippe und Geschlecht, Haus und Dynasttie beim mittelalterlichen Adel, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 105 NF. 66 (1957) 10ff.].
Der Mannesstamm Widukinds hat in der Generationenfolge Widukind-Wikbert-Waltbert-Bischof Wikbert fortgelebt. Er ist sogar noch eine Generation weiter bezeugt, bis zum Brudersohn des Bischofs Wikbert. Dieser agnatische Deszendent Widukinds war als Kleriker zum Rektor von Wildeshausen bestimmt. Mit ihm versiegt unser Wissen vom Mannesstamm des berühmten Sachsen. Bischof Liudolf von Osnabrück, der letzte Erbe des Rektorats über Wildeshausen, ist über seine Mutter Aldburg ein kognatischer Deszendent Widukinds gewesen.
Der Versuch, das von Widukind ausgehende Geschlecht genauer zu charakterisieren, hat davon auszugehen, dass dieses offenbar in mehreren Zweigen und Seitenzweigen weiter lebte. Was seine Herrschaft anbetrifft, so ist diese keineswegs als eine einheitliche und kontinuierliche zu erkennen. Sie hatte keinen festen Angelpunkt und keine Dauer über die Jahrhunderte hinweg. Ja, es fragt sich, ob man überhaupt von einer "Herrschaft des widukindischen Geschlechtes" sprechen kann. Widukinds Gefolgsherrschaft über die westfälischen Stammesgenossen, die sich im Verlauf der Kämpfe gegen die Franken wechselweise über einen kleineren oder größeren Teil der Sachsen ausgeweitet hatte [97
Vgl. M. Lintzel, Die Unterwerfung Sachsens durch Karl den Großen und der sächsische Adel, Sachsen und Anhalt 10 (1934) 30ff., wieder abgedruckt in: Ausgewählte Schhriften 1 (1961) 95ff.], ist bekanntlich zerschlagen worden. Die dem Getauften verbliebene Grundherrschaft aber hat sich im Laufe der Zeit mehr und mehr aufgelöst, da in Anbetracht der Verzweigung des Geschlechtes angenommen werden muß, dass die Besitztitel von Generation zu Generation durch zahlreiche Erbgänge aufgeteilt und aufgesplittert worden sind. Man sucht etwa im Erbe der Königin Mathilde widukindisches Erbgut zu sehen und glaubt, auch die Schwestern der Königin hätten solches Erbgut ihren Familien zugebracht [98 Die Annahme, Mathilde habe ihrem Gemahl HEINRICH reiche und wertvolle westfälische Besitzungen zugebracht, vgl. zum Beispiel R. Holtzmann, Geschichte der sächsischen Kaiserzeit ³(1955) Seite 71, wird von Hömberg (wie Anm. 49) Seite 15 mit Anm. 54 auf das rechte Maß zurückgeschraubt. Während sich Krüger (wie Anm. 3) Seite 92 im Hinblick auf das Erbgut der Königin Mathilde vorsichtig äußert, behauptet Freytag (wie Anm. 49) Seite 76 ganz unkritisch, "die billungischen Besitz- und Herrschaftsrechte an der mittleren Lippe und an der Weser" hätten" in ihrem Kern dem widukindischen Erbe entstammt" und seien "durch seine Gemahlin (Friderun oder Bia) an Wichmann den Älteren gekommen". Über den Besitz der stirps Widukindi vgl. neuerdings Hillebrand (wie Anm. 42) Seite 26ff.]. Wie fragwürdig indessen diese Ableitungsversuche sind, wird deutlich, wenn man daran denkt, dass nicht nur Mathlidens Vater, sondern auch deren Oheime in mindestens fünf Generationen dessen Erbe gewesen sein können. In Wildeshausen möchte man einen Kern des widukindischen Grundbesitzes erblicken [99 So Krusch (wie Anm. 7) Seite 406; Hartwig (wie Anm. 4) Seite 26; Hömberg (wie Anm. 49) Seite 11.]. Er ist an Waltbert gekommen, der partem hereditatis... in villa que dicitur Wihaldeshusen an die Alexanderkirche geschenkt hat [100 Wiilmans (wie Anm. 16) Seite 532.]. Auch die Dotation dieser Kirche hat demnach nur einen Teil des widukindischen Gutes in Wildeshausen vor weiteren Teilungen bewahrt. Das Alexanderstift selbst, das nach dem Willen Waltberts ein Familienheiligtum werden sollte, konnte diese Aufgabe nicht erfüllen. Familienstreitigkeiten werden es gewesen sein, die sein Aufblühen solange verhindert haben, bis es schließlich zur Propstei herabsank, auf die dann die Erzbischöfe von Hamburg-Bremen ihre Hand zu legen trachteten. Die Grafenrechte endlich, die Nachfahren Widukinds im 9. und 10. Jahrhundert ausgeübt haben, scheinen gleichfalls nicht für eine Kernbildung des Geschlechtes geeignet gewesen zu sein. Denn es fehlen die Zeugnisse dafür, dass eine bestimmte Grafschaft in der Hand des widukindischen Geschlechtes oder wenigstens eines Zweiges desselben über die Zeit hinweg geblieben wäre [101 Jedenfalls finden sich in den bisherigen Arbeiten über die WIDUKINDE und IMMEDINGER dafür keinerlei Anhaltspunkte, vgl. v. Uslar-Gleichen (wie Anm. 51) passim; Krüger (wie Anm. 3) Seite 90ff.; R. Schölkopf (wie Anm. 95) Seite 128.].
Von einem Geschlecht Widukinds, das auf einer bestimmten, ihm eigenen und es kennzeichnenden Herrschaft beruhte, kann daher nicht die Rede sein. Unsere Vorstellung vom Geschlecht Widukinds basiert demnach nicht auf einem irgendwie gearteten Herrschaftstitel. Einzig und allein die blutsmäßige Abkunft ist es, die uns berechtigt, vom Geschlecht Widukinds zu sprechen. Da Widukinds Familie in viele Verzweigungen auseinanderging, muß man die Nachfahrenschaft Widukinds als einen Blutsverband, als eine große Sippe auffassen. Inwieweit in ihr ein widukindisches Sippengefühl lebendig und wirksam blieb, ist eine andere Frage, auf die später noch zurückzukommen sein wird. Inzwischen jedoch können wir diesen Befund formulieren: Was Widukind überdauert hat, war nicht seine Herrschaft, sondern sein Geblüt. Das heißt: die geschichtliche Erscheinung des Geschlechtes Widukinds läßt sich nur als Geblüt begreifen [102
Dazu ausführlich K. Schmid, Geblüt, Herrschaft, Geschlechterbewußtsein, Grundfragen zum Verständnis des Adels im MA (ungedruckte Habilschrift Freiburg im Breisgau 1961).].
Es ist nun zu fragen, wie sich der Herrschaftsverlust auf Widukind und seine Nachfahrenschaft auswirkte. Dass ein solcher mit der Unterwerfung des Anführers der sächsischen Frankengegner eingetreten ist, steht wohl außer Frage. Man hat oft und mit Nachdruck betont, Widukind sei nach seiner Taufe aus der Überlieferung verschwunden [103 Siehe oben Anm. 3.]. So verständlich dies sein mag, so kennt doch letztlich niemand die Gründe dafür, dass der Getaufte von der politischen Bühne abgetreten ist. Die Forschung ist geteilter Meinung, ob dem ehemaligen Frankengegner später die Grafengewalt übertragen worden ist [104 Daß auf der Synode von Koblenz 922 die Zehnten vom Erbgut antiqui comitis vel ducis Widukindi genannt werden (Waitz, Jbb. {wie Anm. 53} Seite 65 Anm. 4), reicht Krüger (wie Anm. 3) Seite 94 für die Annahme aus, KARL DER GROSSE habe Widukind zum Grafen ernannt (vgl. ebd. Seite 46 mit Anm. 2). Dagegen schon Abel-Simson (wie Anm. 67) Seite 503, Simson, in: ABD 42, 367. Über die im gleichen Zusammenhang diskutierte Stelle der zweiten Vita s. Liudgeri I, 25, ed. W. Diekamp, in: Die Geschichtsquellen des Bisthums Münster 4 (1881) 69f. vgl. Hartwig (wie Anm. 4) Seite 24f. und H. Wiedemann, Karl der Große, Widukind und die Sachhsenbekehrung (Veröffentlichung des missionswissenschaftlichen Instituts der westfälischen Landesuniversität zu Münster im Westfalen 2, 1949) Seite 24 mit Anm. 24.]. Wenn wir vergleichsweise auf Abbi, den Kampfgefährten und Verwandten blicken, so erscheint es möglich, dass der 811 erwähnte comes Abo gewesen ist, möglich aber auch, dass es sich bereits um einen jüngeren Vertreter aus der Sippe des älteren gehandelt hat [105 Siehe oben Seite 18f.]. Bemerkenswerter ist eine Schilderung aus der Miracula s. Wandregisili: Ein sächsischer Rebell in führender Position namens Abbo, der als Geisel in die Hand des Königs KARL kam, habe sich eingedenk einer früheren Begegnung mit dem heiligen Wandregisel taufen lassen und sei, offenbar zur Unterweisung im christlichen Glauben dem Kloster Fontenelle übergeben worden [106 Wie Anm. 70.]. Ist hier Abbi (Abbio), der gener und Waffengefährte Widukinds, gemeint, wofür manches spricht [106a Schon Krüger (wie Anm. 3) Seite 48 hat auf die Möglichkeit der Identität dieses Abbo mit dem Gefährten Widukinds hingewiesen.], dann hätten wir eine anschauliche Vorstellung von den Begleitumständen seiner Bekehrung. Von da her könnte man dann in aller Vorsicht vielleicht auch auf den Vorgang der Bekehrung schließen. Jedenfalls zeigt die Quellennotiz, dass man sich in Frankenkreisen etwas davon versprochen hat, mit den Mitteln der Erziehung aus den Sachsen gute Christen und treue Angehörige des Reiches zu machen. Und bald schon bekanntlich erwiesen sich besonders zahlreiche Vornehme der Sachsen als willige und gelehrige Schüler wie als glaubensfrohe Christen [107 H. Aubin, Geschichtliche Grundlagen der Kultur des Frühmittelalters zwischen Maas und Harz, in: Karolingische und ottonische Kunst (Forschungen zur Kunstgeschichte und christlichen Archäologie 3, 1957) Seite 11ff.].
Der Weg, den die Nachfahren Widukinds gingen, um in einer veränderten Umwelt erneut zu Ansehen und Würde zu kommen und sich neu in der Adelsherrschaft zu etablieren, ist nicht zu verkennen: Indem sie einen neuen Lebensinhalt in Welt und Kirche suchten, gewannen sie als vornehme Sachsen bald die Verbindung mit den Zentren des christlichen Glaubens und der weltlichen Herrschaft.
Schon Widukinds Sohn Wikbert machte sich durch eine Besitzschenkung um die Utrechter Martinskirche verdient. Er kommendierte LOTHAR I. seinen Sohn Waltbert und gab ihn damit zur Erziehung an dessen Hof. Dieser Waltbert, der Vertraute des Kaisers, zog nach Italien, um in Rom vom Oberhaupt der Kirche Heiligenreliquien für sein kirchliches Stiftungsvorhaben zu erbitten. Er wird comes genannt und ist als Gründer des Alexanderstiftes in die Geschichte eingegangen. Auch die Gründung des Kanonissenstiftes Vreden wird ihm zugeschrieben [107a Zuerst von Wilmans (wie Anm. 16) Seite 418ff. Vgl. F. Tenhagen, Über Waltbert, den Enkel Widukinds, als Gründer von Vreden, Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde (Westfalen) 74 (1916) 241ff., wieder abgedruckt in: Gesammelte Abhandlungen zur Vredener Geschichte (1939); Hömberg (wie Anm. 4) Seite 85 und 88; F.. Winkelmann und H. Claussen, Untersuchungen unter der Pfarrkirche zu Vreden, Westfalen 31 (1953) 304ff.; allgemein: Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands 3 (1963) Nordrhein-Westfalen Seite 626ff. Als quellenmäßiger Anhaltspunkt für die Gründung dient die Nachricht von der Reliquientranslation in den Ann. Xant. a. 839, ed. Simson, Seite 10f.]. Sein Sohn Wikbert aber stieg im Dienste des Ostfranken-Königs empor, wurde dessen Hofkapellan und nahm als Bischof von Verden selbst ein hohes kirchliches Amt wahr, das Hirtenamt einer christlichen Kirche [108 Siehe oben Seite 5ff.].
Aus eigener Machtvollkommenheit konnten die Nachfahren Widukinds offenbar nicht mehr emporkommen. Ihr Weg zum Aufstieg ging, wie man deutlich sieht, nicht von einer überkommenen Herrschaftsbasis aus, sondern begann in der Bereitwilligkeit, nach christlichen und fränkischen Grundsätzen Hof- und Kirchendienst zu leisten. Waltbert und sein Sohn Wikbert erhielten sogar ihre weltliche und geistliche Ausbildung am Königshof und erfüllten damit die Voraussetzung, die für die Zugehörigkeit zur einflußreichsten Adelsschicht des Reiches notwendig war. Dennoch hat man gemeint feststellen zu müssen, die WIDUKINDE hätten nicht einmal in Sachsen größeren politischen Einfluß gewinnen können [109 Vgl. Anm. 132.]. In der Tat können die bekannten Nachkommen Widukinds den Vergleich mit den in Sachsen im 9. Jahrhundert führenden Adelsfamilien nicht aushalten. Sie stehen, was ihre weltliche Herrschaftsposition anlangt, an Bedeutung und Einfluß erheblich hinter den EKBERTINERN und KOBBONEN und späterhin besonders hinter den LIUDOLFINGERN zurück [110 Vgl. G. Tellenbach, Königtum und Stämme in der Werdezeit des Deutschen Reiches (Quellen und Studien zur Vorgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit 7, 4, 1939) Seite 54f. und Seite 79; ders., Otto der Große, in: Die großen Deutschen 1 (1956) 38.]. Wie ist das zu verstehen?
Die Beurteilung der geschichtlichen Bedeutung des sächsischen Adels und der sächsischen Adelsgeschlechter in der KAROLINGER-Zeit ist in der bisherigen Forschung stets aus der Sicht weltlicher Herrschaftsgewinnung erfolgt. Sie muß indessen solange unzureichend bleiben und ein schiefes Bild ergeben, als das Wirken des sächsischen Adels und der sächsischen Adelsgeschlechter im Raum der Kirche unaufgehellt ist. Zwar zweifelt heute wohl niemand mehr daran, dass ein großer Teil der sächsischen Bischöfe aus dem Adel hervorging. Doch konnten diese Kirchenfürsten, obschon für manche von ihnen vornehme Herkunft ausdrücklich bezeugt ist [111 Für die sächsischen Diözesen der Metropole Mainz bringt Simon (wie Anm. 77) Seite 71ff. zahlreiche Quellenhinweise über vornehme Herkunft von Bischöfen.], nicht in einen Sippenzusammenhang eingeordnet werden. Die genealogischen Stammtafeln der sächsischen Grafensippen der KAROLINGER-Zeit weisen dementsprechend nur Bischof Wikbert von Verden auf [112 Vgl. Krüger (wie Anm. 3) Seite 66,73, 81,85 und 91.], während die Anzahl der Bischöfe, die sich bekannten Adelsfamilien zuordnen lassen, bezeichnenderweise erst von der 2. Hälfte des 10. Jahrhunderts an größer wird [113 Dies zeigt sich in den von Schölkopf (wie Anm. 95) im Anhang zusammengestellten Stammtafeln der sächsischen Grafenfamilien und -sippen der OTTONEN-Zeit.]. Mit anderen Worten: Die weitaus meisten Bischöfe werden bei der Beurteilung des sächsischen Adels nicht eingesetzt, da sie im Adel, das heißt in den von der Forschung erkannten und ermittelten Adelssippen und Adelsgeschlechtern nicht untergebracht werden können. Im Hinblick auf die adeligen Äbte großer Klöster steht es nicht viel anders. Diese Überlegung mahnt zur Vorsicht. Fehlschlüsse können nur vermieden werden, wenn auch die dem Adel gehörenden kirchlichen Würdenträger in den Blick kommen und in die Beurteilung der Adelsverhältnisse mit einbezogen werden. Um diese in aller Klarheit zu zeigen, mag es im Hinblick auf Sachsen kein besseres Beispiel geben als die sogenannten "WIDUKINDE".
Erst geraume Zeit nach der endgültigen Befriedung Sachsens traten Widukinds Angehörige allmählich wieder in den Quellen hervor. Es begegnet ein comes Abo und später Widukinds Sohn Wikbert, ohne dass man wüßte, ob auch dieser Graf gewesen ist [114 Krüger (wie Anm. 3) Seite 52 führt ihn als solchen auf, obschon Wikbert in der eben zitierten Urkunde (siehe oben Anm. 11) nicht "Graf" genannt wird; vgl. ebd. Seite 46 Anm. 2.]. Graf Waltbert, der Sohn Wikberts, dann hätte - so möchte man meinen - auf Grund seiner Laufbahn das Geschlecht seines großen Ahnherrn erneut zur politischen Bedeutung führen können. Dafür, dass er dies trotz seiner Beziehungen zu Kaiser LOTHAR I. nicht vermocht hat, glaubte A. K. Hömberg den Grund zu kennen [115 Hömberg (wie Anm. 49) Seite 103 Anm. 53.]. Er sieht in Waltbert, dem Enkel Widukinds, einen Führer der sächsischen "Volkspartei", die mit der Niederlage LOTHARS und der Zuweisung Sachsens an Ludwig den Deutschen eine neue Niederlage erlitten habe, weshalb die WIDUKINDEauch keinen größeren politischen Einfluß erlangen konnten. Selbst wenn man die politischen Zusammenhänge des Stellinga-Aufstandes in Sachsen durchaus in Rechnung stellt und sogar für wahrscheinlich hält, dass Wikberts und Waltberts Beziehungen zu Kaiser LOTHAR mit dem sächsischen Vorgängen des Jahres 841 etwas zu tun haben [116 BM.² Nr. 1084k und 1372d; vgl. Dümmler (wie Anm. 19) I² (1887) 164ff.], so darf doch Waltberts späterer Übergang zu Ludwig dem Deutschen nicht übersehen werden. Dass er "sein Graf" genannt wird, dass darüber hinaus Waltberts Sohn Wikbert der erste bekannte sächsische Hofkapellan des Ostfranken-Königs ist [117 Fleckenstein (wie Anm. 23) Seite 182; ebd. Seite 156f. bemerkt Fleckenstein, daß "dieser Wechsel (von LOTHAR I. zu Ludwig dem Deutschen) letztlich durch die Reichsteilung verursacht worden ist."], beweist, dass der Enkel Widukinds die Gunst Ludwigs des Deutschen zu gewinnen verstand. Sollte er früher der oppositionellen Aufstandsbewegung angehört haben, so müßte sein späteres Einvernehmen mit dem Ostfranken-König davor warnen, dass man der oppositionellen Haltung Waltberts allzugroße Bedeutung zumißt. Vielmehr zeigt Waltberts Verhalten, dass er ein Gespür für politische Gewichtsverhältnisse, Machtverschiebungen und Aufstiegsmöglichkeiten besaß.
Dennoch mag ihm angesichts der politischen Machtkämpfe der KAROLINGER im Reich, die er selbst miterlebte, die Unsicherheit und Fragwürdigkeit einer jeden weltlichen Herrschaftsposition aufgegangen sein. Quam subito temporalia transeunt, heißt es in der Arenga der Wildeshausener Stiftungsurkunde [118 Wilmans (wie Anm. 16) Seite 532.]. Dass diese Formulierung über den formelhaften Charakter hinaus wohl einer tiefen Überzeugung Ausdruck verleiht, ergibt sich aus der Art der Kirchenstiftung Waltberts selbst. Mit ihr wollte er seiner Nachfahrenschaft einen geistlichen Mittelpunkt geben, indem er das Rektorat über Wildeshausen jeweils einem Nachkommen vorbehielt, der den geistlichen Beruf wählte: illa tamen ratione servata, si filii mei vel successores eorum filios suos certaim adducentes et clericos occasione dominationis non utilitate regiminis facientes, ut talis ex illis eligatur, cui hec potestas committenda sit, qui in Dei sercicio bonis operibus et sanctarum scripturarum studiis excelsior ceteris invenitur. Sicquefiat auxiliante Deo per genus omne nepotum, scilicet ut semper de parentibusnostris eligatur rector et gubernator ad principatum supradicte familie [119 Ebd. Seite 533.].
Die Vorstellung, die diesen Bestimmungen zugrunde liegt, ist von größtem Interesse. Konnte sie sich doch in dem Plan konkretisieren, ein Familienheiligtum zu schaffen, dem jeweils ein der Familie angehörender Geistlicher vorstehen sollte. Da der Stiftsherr per omne genus ein "geistliches" Mitglied der Familie sein sollte, erhält diese den Auftrag, Geistliche hervorzubringen. Das geistliche Amt wird, mit anderen Worten, zu einer Aufgabe der Familie gemacht. Es wird gewissermaßen an die Familie gebunden. Indessen kennt Waltbert die Gefahren, die diese Bindung mit sich bringen kann. Er rechnet damit, dass der Gewinn der Stiftsherrschaft seine Nachfahren dazu verleiten würde, ihre Söhne um dieser Herrschaft willen zu Klerikern zu machen. Deshalb baute er der zu befürchtenden Rivilität mit dem Vorbehalt vor: "Wenn meine Söhne oder die Nachfolger derselben ihre Söhne nicht zum Wohle der Leitung des Stiftes, sondern wegen der Gelegenheit der Herrschaftsgewinnung um die Wette zu Klerikern bestimmen", dann solle der Würdigste von ihnen zum Stiftsvorsteher erwählt werden. Dies änderte aber nichts daran, dass das geistliche Amt des Stiftsherrn eine Angelegenheit seiner parentela sein sollte, dass allein deren Angehörige über die Regierung des Stiftes zu befinden hatten. Denn die Stiftsherrschaft sollte, solange die Nachfahrenschaft Bestand hatte und nicht Mißstände eintraten, der parentela nicht entfremdet werden [120 ... ea namque legem, ut nulli eorum qui ad hanc potestatemm pervenerint, licitum sit, predictam familiolam tradere potestati laicorum vel clericorum subiectam, causa temporalis beneficii, set semper hiis rectoribus, quos predixi, correcta, protecta, adiuta, suffulta permaneat. Si vero nostra parentela defecerit aut per occultum Dei iudicium digna et probabilis huius electionis officio nonn paruerit, eligat sibi familia sancti Alexandri prefatum quemcunque voluerit abbatem nutritum de ipsa familia, Wilmans (wie Anm. 16) Seite 533.].
In diesen Bestimmungen brachte Waltbert seine untadelige religiös-christliche Intention und Gesinnung klar zum Ausdruck. Trotzdem aber zeigt er sich befangen in der Vorstellungswelt des Adels, verhaftet im Geblütsdenken. Konnte er sich doch nicht lösen vom Glauben an den Rang und seine Sendung seiner parentela. Am Sinn weltlichen Herrschaftsgewinns offenbar irre geworden, versuchte er sich selbst und seiner Nachfahrenschaft im Raum der Kirche eine eigene Stätte zu schaffen, die von den Wirren der Welt möglichst verschont zu bleiben  versprach. Und diese Stätte sollte unabhängig sein, unabhängig von der potestas laicorum vel clericorum [121 Vgl. Anm. 120.], nur in Abhängigkeit vom jeweils würdigsten geistlichen Repräsentanten seiner Nachfahrenschaft bleiben: Sicque fiat auxilante Deo per genus omne nepotum, scilicet ut semper de parentibus nostris eligatur et gubernator ad principatum supradicte familie. Mit der auffallenden Äußerung, dass der Rektor des Stiftes stets de parentibus nostris gewählt werden sollte, stellt sich Waltbert selbst in einen bestimmten, wenngleich nicht näher bezeichneten Abstammungszusammenhang. Seine Vorstellung von der Aufgabe und Zukunft seiner Söhne im weiten Sinne des Wortes wird demnach auf das "ganze Geschlecht" bezogen. In der hybriden Vorstellung von der genus nepotum jedoch scheint der Widerspruch seines "christlichen Adelsbewußtseins" durch, das im Raum der Kirche seinen eigenen Raum beanspruchen zu können glaubte.
Waltberts überaus interessante und merkwürdige Form der Kirchengründung wird in der Forschung "Priestererbkirche" genannt. Soweit wir sehen, ist Wildeshausen ein vereinzelter Fall dieser Art von Eigenkirchen im KAROLINGER-Reich nördlich der Alpen. Zwar gibt es dort zuweilen "Preistereigenkirchen" - solche sind in Bayern nachgewiesen [122 U. Stutz, Geschichte des kirchlichen Bennefizialwesens ²(1961) besonders Seite 201 mit Anm. 29; dazu H. E. Feine, Studien zum langobardisch-italischen Eigenkirchenrecht I, ZRG. Kan. Abt. 30 (1941) 74, der bemerkt, schon Stutz habe "Priestereigenkirchen an vereinzelten Beispielen nördlich der Alpen beachtet". Allgemein H. E. Feine, Kirchliche Rechtsgeschichte 1³(1955) 152, 164f. und 231.] -, doch gelangten diese in der Regel nach kurzer Zeit an den zuständigen Diözesanbischof. Dagegen kommen "Priestereigenkirchen" und besonders "Priestererbkirchen" in großer Zahl in Italien vor. U. Stuz und H. E. Feine haben sich mit dieser Erscheinung des langobardischen Kirchenwesens eingehend befaßt [123 Stutz (wie Anm. 122) Seite 112ff.; Feine (wie Anm. 122) Seite 70ff.]. Stutz spricht von "Zwitterbildungen" und möchte in ihnen "Übergangsformen" sehen, "die einst das langobardische Eigenkirchen recht im Kampfe mit der alten kirchlichen Rechtsanschauung nach einander zu durchlaufen hatte" [124 Stutz (wie Anm. 122) Seite 122.]. Diese Erklärung jedoch dürfte dem Phänomen der "Priestererbkirche" nicht voll gerecht werden, wenn man über den juristischen Aspekt hinaus an den sozialgeschichtlichen denkt. Da nicht nur die Art der Kirchenstiftung Waltberts in langobardischen Eigenkirchenformen merkwürdige Parallelen hat, sondern gewisse Bestimmungen und sogar Formulierungen hier und dort übereinstimmen [125 Wir greifen wahllos zwei Beispiele aus Urkunden des Jahres 764 heraus: ... in ipsa eclesia er monasterio ordinationem de presbiterum uel (diaco)num faciendo, qui post eius decessu iuidem rector et gubernator existat; L. Schiaparelli, Codice diplomatico longobardo 2 (1933) 140 Nr. 175. ... in eius sit potestate regendi, gubernandi, usufructuandi, et officium Dei et luminaria in ipsa eclesia die noctuque faciendi ... et si ipse filius meus Teuselmi presbitero forsitam super me uixerit, in eius potestate in ipsa Dei eclesia ordinatione faciendi de aliis filiis uel nepotibus meis quem ipse elegere uoluerit, aut meliore preuiderot ... in eo uiro tenore, ut de filiis et nepotibus meis, qui tunso capitte caste et recto moderamine Deo seruire et ad ipsa eclooesia uoluerit, et ad honorem presbiterii pertingere uoluerit et potuerit melius, ipsum debaet rectore in ipsa Dei eclesia in omnibus ordinare; ... et s(i) forsitan nulllus ex foliis aut nepotibus meis fuerit qui dignus sit et legibus ad honore presbiterii peruenire non potuerit ...; Schiaparelli (ebd.) Seite 150 Nr. 179. Vgl. auch Stutz (wie Anm. 122) Seite 119ff. mit Anm. 44ff. Mit dieser Erscheinung lassen sich noch am ehesten die Verhältnisse in sächsischen Frauenklöstern des 9. Jh.s vergleichen, vgl. dazu Hauck, KG (wie Anm. 19) Seite 618ff. und Wiedemann, Sachsenbekehrung (wie Anm. 147) Seite 123f.], stellt sich die Frage nach dem Zustandekommen dieses Zusammenhangs. Man wird wohl nicht fehlgehen, wenn man vermutet, Waltbert, der im Dienste Kaiser LOTHARS I. stand und selbst in Italien geweilt hat, habe solche "Priestererbkirchen" südlich der Alpen kennengelernt und seine eigene Kirchenstiftung in Sachsen nach ihrem Vorbilde unternommen. Wenn man die juristisch präzisen und detaillierten, für sächsische Verhältnisse ungewöhnlichen Nachfolgebestimmungen in der Kirchherrschaft Waltberts bedenkt, möchte man fast sogar auf eine konkrete Vorlage schließen.
Auf Waltberts parentela sind tatsächlich Geistliche hervorgegangen. Sicherlich haben solche von Bischof Wikbert von Verden bis Bischof Liudolf von Osnabrück dem Stift Wildeshausen vorgestanden, wenngleich wir die Stiftsherren zwischen Wikbert und Liudolf nicht namentlich kennen. Auch Waltberts Annahme, seine Nachfahren könnten um der Stiftsherrschaft willen ihre Söhne um die Wette zu Klerikern bestimmen, scheint begründet gewesen zu sein. Hatten doch offenbar weder Bischof Wikbert von Verden noch Bischof Liudolf von Osnabrück die Stiftsherrschaft, von ihren Verwandten unbehelligt und ungestört, ausgeübt [126 Siehe oben Seite 7f. bzw. 9.]. Uns kommt es darauf an, zu sehen, wie die Verwandtschaft Waltberts zu dessen Entschluß stand, "geistliche" Söhne möchten seine Nachfolge als rectores monasterii antreten, und welche Auswirkungen dieser Entschluß hatte. Wir wollen - genauer gesagt - sehen, wie stark der Zug zum geistlichen Beruf in der Nachfahrenschaft Widukinds gewesen ist. Um dies beurteilen zu Können, stellen wir jene Geistlichen zusammen, die wir als sichere oder mutmaßliche Nachfahren Widukinds erkennen können:
1. Wikbert, Sohn Waltberts, Enkel Wikberts, Urenkel Widukinds, Hofkapellan Ludwigs des
    Deutschen, Bischof von Verden 873/74-908?; Rektor von Wildeshausen (JL 3472)
2. Filius fratis sui (Bischof Wikberts von Verden), Kleriker? Rektor von Wildeshausen?
    (Wildeshausener Stiftungsurkunde, Wilmans Seite 532)
3. Wikbert, vermutlich Enkel Wikberts und Urenkel Widukinds, wohl Mönch von Corvey [127 F.
    Philippi, Der liber vitae des Klosters Corvey, in: Abhandlung über Corveyer Geschichtsschhreibung
    2 (1916) 80 mit Note 135.], Bischof  von Hildesheim 880-908?
4. Waltbert, vermutlich Neffe Bischof Wikberts von Hildesheim oder Bischof Wikberts von
    Verden, Bischof von Hildesheim 909?-919
5. Adalward, Verwandter Bischof Wikberts von Verden oder Bischof Wikberts von Hildesheim,
    Mönch von Corvey [127a Ebd. 80 mit Note 168.], Bischof von Verden 913/16-933, cuius fides in
    palatio erat cognotissima
6. Adaldag, consanguineus und discipulusBischof Adalwards von Verden, genere  illustris,
    Kanoniker von Hildesheim, Hofkepallan HEINRICHS I., Erzbischof von  Hamburg-Bremen
    937-988, summus consiliarius regnorum nostrorum
7. Otto, Bischof Adaldag von Hamburg-Bremen ist sein avunculus, vicedomnus et  canonicus von
    Bremen? und wahrscheinlich von Magdeburg, von Erzbischof Lievizo von Hamburg-Bremen als
    Nachfolger empfohlen, gestorben 1018
8. Liudolf, über seine Mutter Aldburg wahrscheinlich Neffe des filius fratris Bischof Wikberts von
    Verden, Kanzler OTTOS I. [128 H. Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre 1² (1912) 439.],
    Bischof von Osnabrück 967/68-978, Rektor von Wildeshausen, consanguineus OTTOS I. und
    OTTOS II.
9. Rotbert, Sohn Dietrichs aus der stirps magni ducis Widukindi, Bruder der Königin Mathilde,
    Erzbischof von Trier 931-956, archicapellanus HEINRICHS I. und OTTOS  I. [128a Ebd. Seite
    437f.]
10. Dietrich, aus der stirps Widukinds, Neffe Rotberts von Trier, Sohn Eberhards von  Hamaland,
      Schwestersohn der Königin Mathilde, educatus in Halberstadt, Bischof von Metz 965-984,
      consobrinus imperatoris
11. Widukind, Mönch von Corvey, Verfasser der Sachsengeschichte.

Die Zusammenstellung der Geistlichen aus der Nachfahren- und Verwandtschaft Widukinds hat ihren Schwerpunkt in der 2. Hälfte des 9. und in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts. Sie umfaßt acht Bischöfe, darunter zwei von Verden, zwei von Hildesheim und je einen von Hamburg-Bremen, Osnabrück, Trier und Metz, dazu einen für Hamburg-Bremen vorgeschlagenen (Otto, den Neffen Adaldags von Hamburg-Bremen); sie enthält weiter zwei bzw. drei Rektoren von Wildeshausen, drei Mönche von Corvey, zwei Domkanoniker von Hildesheim, zwei Hofkapelläne und fünf im Königsdienst (als Kanzler, Erzkapellan, Ratgeber oder Diplomat) bewährte Bischöfe. In Wirklichkeit wird die Anzahl der "geistlichen" Söhne aus der Sippe Widukinds wohl erheblich größer gewesen sein, da wir sicherlich nur einen bescheidenen Teil von ihr erfassen konnten. Vermutlich würden noch weitere hohe geistliche Würdenträger [129 Vgl. den Anm. 83 zitierten Aufsatz.], vor allem aber eine Reihe von einfachen Mönchen und Klerikern, Nonnen und Kanonissen hinzukommen, wenn uns die ganze Breite der Sippe Widukinds bekannt wäre. Außerdem haben wir die Zusammenstellung nicht über das 10. Jahrhundert hinausgeführt [130 Würde die Liste fortgeführt werden, müßten auch Bischof Meinwerk von Paderborn (1004-1036) und Erzbischof Unwan von Hamburg-Bremen (1013-1029), vgl. oben Anm. 91, vielleicht aber auch Bischof Wikbert von Merseburg (1004-1009) berücksichtigt werden.].
Will man den Befund, den unsere Liste ergibt, so wird man sich davor hüten müssen, das Auftauchen von Geistlichen in der Nachfahrenschaft Widukinds zu verabsolutieren. Hat man doch allen Grund anzunehmen, dass zahlreiche sächsische Adlige und Adelsfamilien - nicht nur die WIDUKINDE - Söhne und Neffen wie auch Töchter und Nichten für den geistlichen Stand bestimmten [131 Untersuchungen, die über die Mönche von Corvey angestellt worden sind, zeigen dies; vgl. Th. Virnich, Corvey, Studien zur Geschichte der Stände im Mittelalter (Diss. Bonn 1908) Seite 52ff.], in der Erwartung, sie möchten als Mönche und Nonnen oder als Kleriker und Kanonissen Gott dienen. Was aber die "geistlichen" Nachfahren Widukinds in der allgemeinen Erscheinung der Hinwendung des sächsischen Adels zum geistlichen Beruf auszeichnet, ist die Tatsache, dass sich unter ihnen eine stattliche Reihe von hohen geistlichen Würdenträgern befindet, von Bischöfen insbesondere, deren bedeutende Stellung im sächsischen Episkopats und im Reich nicht zu verkennen ist. Dies fällt um so stärker ins Gewicht, wenn man die Feststellung der bisherigen Forschung bedenkt, "die Nachkommen Widukinds" hätten "trotz des Ansehens, das sie wegen dieses Ahnen genossen, seit der Eingliederung Sachsens in das Fränkische Reich politisch nur eine untergeordnete Rolle gespielt" (Hömberg [132
Hömberg (wie Anm. 49) Seite 14f.]).
Dieser Wertung entgeht, dass Wikbert (880-908?) und Waltbert (909?-919) in der Zeit des Aufstiegs der LIUDOLFINGER Bischöfe der Hildesheimer Kirche gewesen sind, jener Bischofskirche, deren  Funktion im Aufbau des ottonischen Episkopats und Königtums bereits mit dem Regierungsantritt HEINRICHS I. offenbar geworden ist [133 Darüber H.-W. Klewitz, Königtum, Hofkapelle und Domkapitel im 10. und 11. Jh., AUF. 16 (1939) 108ff., und demnächst J. Fleckenstein im 2. Band seiner "Hofkapelle der deutschen Könige"]. Ihr steht weiter entgegen, dass Waltbert ein Vertrauter Kaiser LOTHARS I. war, sein Sohn Wikbert aber als Hofkappelan im Dienste König Ludwigs des Deutschen stand, bevor er Bischof von Verden (873/74-908?) wurde [134 Siehe oben Anm. 23.]. Und führten nicht Bischof Adalward von Verden (913/16-933), cuius fides in palatio erat cognotissima, dessen consanguineus Adaldag, der Hofkepallan HEINRICHS I., nachmalige Erzbischof von Hamburg-Bremen (937-988) und Ratgeber der OTTONEN, und endlich der consanguineus und Kanzler OTTOS I., Bischof Liudolfs von Osnabrück (967/68-978) - von den Verwandten der Königin Mathilde, von Erzbischof Rotbert von Trier und Bischof Dietrich von Metz ganz zu schweigen - diese Tradition weiter? Von einer solchen Fortführung des Dienstes und der Einflußnahme am Königshof über Generationen und Königsdynastien hinweg hat die bisherige Forschung keine Kenntnis genommen. Sie weiß daher allzu wenig von der Nachfahrenschaft Widukinds, vom Wirken dieser aus Westfalen stammenden Adelssippe, einem Wirken, das sich vor allem im Bereich der Kirche vollzog. Man weiß wohl eben deshalb so wenig, weil sich der Adel dieser Verwandtengemeinschaft mehr und mehr im Aufstieg in geistlichen Ämtern und nicht in der Ausbildung und Bewahrung einer ausgesprochenen weltlichen Herrschaftsposition manifestierte.
So ergibt sich die Erkenntnis, dass die Nachfahrenschaft Widukinds, nicht auf Grund weltlicher Herrschaftsausübung, sondern als Verwandtengemeinschaft kirchlich-politischer Würdenträger geschichtlich geworden ist. Sie spielte keineswegs eine politisch "untergeordnete " Rolle. Vielmehr gewann sie im Zuge des liudolfingischenAufstiegs zunehmend an politischem Gewicht. Dass dabei ihr kirchliches Haupttätigkeitsfeld offenbar Sachsen geblieben ist [135 Darauf machte mich Her Prof. Tellenbach aufmerksam.], mag ein Hinweis auf ihr starkes sächsisches Herkunfts- und Eigenbewußtsein sein.
Der Aufstieg des Adels zu Rang und Würde konnte, nachdem die KAROLINGER mit KARL DEM GROSSEN ihre Königsherrschaft im Reich allenthalben durchgesetzt und fest verankert hatten, nur noch im Dienste des Königtums, in der "Königsnähe" erfolgen. Und dies gilt nicht nur für den Bereich weltlicher, sondern auch kirchlicher Herrschaft, was in Anbetracht des Forschungsstandes nachdrücklich betont zu werden verdient. Sicherlich konnte der Aufstieg in geistlichen Ämtern bis zu einem gewissen Grade in größerer Unabhängigkeit von der weltlichen Macht gelingen, weshalb er mehr Sicherheit bot und den Gefahren politischer Umwälzungen weniger ausgesetzt war. Wirkliche Bedeutung jedoch vermochten die Kirchenfürsten im Reich nur im Zusammenwirken mit dem König, im Königsdienst, zu erlangen [135a Aus den in der Reichspolitik hervortretenden Adelsfamilien des 9. Jh.s kennt man auffallend wenige Bischöfe, vgl. die Zusammenstellung von Tellenbach, Königtum und Stämme (wie Anm. 110) Seite 43ff.; ebd. Seite 65 Anm. 3 stellte bereits Tellenbach fest: "Eine nähere Beschäftigung mit den geistlichen Großen im neunten Jahrhundert, ihrer Abstammung und ihrer politischen Bedeutung, wäre eine lohnende Aufgabe."].
Angesichts dieser besonderen und allgemeinen Beobachtungen fragt es sich nunmehr, wie die Nachkommenschaft Widukinds geschichtlich zu beurteilen ist. Es fragt sich, konkreter gesagt, inwiefern der geschichtliche Werdegang der Nachfahrenschaft Widukinds dadurch bestimmt wurde, dass sich ihr Spitzenahn dem Christengott und dem Franken-König unterworfen und damit die ihm zugewachsen Führerrolle und Macht verloren hatte. Nach Widukinds Taufe gaben dessen Nachkommen, ihr Heil jetzt im christlichen Glauben suchend, ihren Anspruch auf Adel und ihre adelige Lebenshaltung keineswegs auf. Sie bewahrten in der neuen Welt des christlichen Glaubens und des fränkischen Reiches vielmehr ihren Adelsstolz, der aus dem Bewußtsein adeliger Herkunft rührte und aus ihm den Anspruch auf Herrschaft ableitete. Im Streben nach Einfluß, Rang und Würde fand er seinen Ausdruck. Am Königshof und im Bereich der Kirche traten die "WIDUKINDE"deshalb bald hervor. Indem sie den errungenen Einfluß ihren Söhnen und Neffen, ihren Nachfahren und Verwandten zu vermitteln verstanden, verwirklichten sie ihren Adel.
Dass sie jedoch den Aufstieg in kirchlichen Ämtern, vor allem den Gewinn des Bischofsamtes offenbar bevorzugt anstrebten, dass Waltbert, der bezeichnenderweise das exordium der Sachsen für seine posteri festhalten ließ [136 Siehe oben Anm. 9.], gar seine kirchliche Stiftung zu einem von Geistlichen seiner Nachkommenschaft geleiteten, von der Königs- und bischöflichen Diözesangewalt unabhängigen Familienheiligtum gestaltete, ist überaus merkwürdig. Merkwürdig, weil auf diese Weise ein auf einem weltlichen Herrschaftstitel und Herrschaftsanspruch basierendes Geschlecht nicht entstehen konnte, merkwürdig, weil der Versuch, die Herrschaft des Geschlechtes im Bereich der Kirche zu wahren, etwas widersprüchliches an sich hat. Schon die Formulierung vom genus omne nepotum macht dies deutlich, und nicht weniger die Tatsache, dass aus dieser Adelssippe vornehmlich die Bischöfe in die Geschichte eingegangen sind. Inwieweit diese Erscheinung der Ausfluß religiöser Gesinnung oder die Folge schwerer Erschütterungen gewesen ist, inwieweit in ihr das Bedürfnis nach Sicherheit oder der Erkenntnis, bessere, dauerhaftere, wertvollere oder weniger abhängige Herrschaft zu erlangen, zum Ausdruck kommt, ist wohl schwer zu sagen. Doch kann man bemerken, dass diese Erscheinung nicht nur beiden Nachfahren Widukinds zu beobachten ist. Ganz ähnliche Beobachtungen lassen nämlich beim bayerischen und alemannischen Adel des 8. und 9. Jahrhunderts machen, wobei der Zusammenhang mit dem Sturz des bayerischen und alemannischen Herzogtums offensichtlich ist [137 Vgl. die Bemerkungen von R. Sprandel, Das Kloster St. Gallen in der Verfassung des karolingischen Reiches (Forschungen zur ooberrheinischen Landesgeschichte 7, 1958) Seite 15ff., im Hinblick auf die sogenannte "Beata-Sippe" und die sogenannten älteren "BERTHOLDE"; im Hinblick auf die bayerischen Verhältnisse vor dem Sturz Tassilos: Schmid, Bischof Wikterp (wie Anm. 665) Seite 129ff.; für das 9. Jh.; ders. (wie Anm. 83).]. Aber auch in Italien, in der Zeit des Herrschaftsübergangs von den Langobarden- auf die Franken-Könige, werden ähnliche Bewegungen und Herrschaftstransformationen sichtbar, finden auffällige Besitzumwandlungen statt und erleben die kirchlichen Gemeinschaften einen starken Zustrom [138 Darüber hoffe ich demnächst eine Arbeit vorlegen zu können.].
Die Verhaltensweisen des Adels im Wechsel der Königsherrschaft, das heißt vor, während und nach politischen Umwälzungen großen Stils in der andegeuteten Weise auf breiter Basis zu studieren, ist ein Anliegen, das einem schärferen Begriff von den Bedingungen der Herrschaft und ein neues, tieferes Verständnis des Verhältnisses von Welt und Kirche im frühen Mittelalter zu gewinnen verspricht. Hier konnten am Beispiel der Nachfahren Widukinds lediglich bestimmte Sachverhalte und Ansätze einer Fragestellung herausgearbeitet werden.

Widukindisches Herkunftsbewußtsein
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Obwohl Widukinds Geschlecht fortlebte, ist Widukinds Name weder im 9. Jahrhundert noch in der Zeit danach häufig getragen worden [139 Dies bemerkte schon Beumann (wie Anm. 86) Seite 3; zu den Namensformen vgl. E. Förstemann, Altdeutsches Namenbuch 1² (1900) 1566f.]. Der Name Widukind wurde nicht zum sogenannten "Leitnamen" eines Geschlechtes. Wenn die Forschung von den "WIDUKINDEN" spricht, so rührt diese Bezeichnung allein vom "Spitzenahn" her, nicht aber vom Hervortreten des Namens in zahlreichen aufeinanderfolgenden Generationen einer Reihe von Familien, wie dies etwa bei den sogenannten "UDALRICHINGERN" der Fall ist [140 Vgl. etwa E. Knapp, Die älteste Buchhorner Urkunde, Studien zur Geschichte des Bodenseegebietes, Württ. Vjh. f. LG. NF. 19 (1910) 214ff.]. Mit der Seltenheit des Namens Widukind stimmt zusammen, dass die Gestalt des Sachsenführers in der Überlieferung des 9. Jahrhunderts entweder unbeachtet bleibt oder mit den Augen des fränkischen Siegers geschehen wird, dass jene Stimme, die für Widukind eintritt, wie eine Rechtfertigung klingt.
Notker erwähnt in seinen Gesta Karoli den Frankengegner nicht [141 Notker der Stammler, Gesta Karoli magni imp. II, 2-4, ed. H. F. Haefele (MG. SS. rer. Germ. N.S. 12, 1959) Seite 51f.]. Der Poeta Saxo hingegen stellt KARL DEN GROSSEN ins helle Licht, seinen eigenen Stammesgenossen jedoch in den Schatten [142 Poeta Saxo, MG. Poet. lat. 4, 1, 19ff.]. Der Franken-Kaiser, nicht Widukind ist der gottesgesandte Wohltäter seines Volkes. Dagegen tritt der Bearbeiter der Vita Liudgeri in auffälliger Weise für die Größe Widukinds ein [143 Vita III s. Liudgeri I, 18, ed. Dietkamp (wie Anm. 104) Seite 95: vir etsi paganus et sapientiae fama et loqientiae splendore et bellorum exercitiis non immerito inter optimos duces numerandus. - Vgl. dagegen Vita I s. Liudgeri c. 21 (ebd.) Seite 24f. und Vita s. Willehadi c. 6 und 8, MG. SS. 2, 381ff.].
Für die Beurteilung des widukindischen Herkunftsbewußtseins indessen sind jene Überlieferungsstücke, die den Enkel Widukinds selbst zurückgehen, am aufschlußreichsten. In der Translatio s. Alexandri heißt es: Witukind quoque, qui inter eos (sc. Saxones) et claritate generis et opum amplitudine eminebat et qui perfidiae atque multimodae defectionis eorum auctor et indefessus erat incentor, ad fidem Karoli sua sponte veniens Attiniaci baptizatus et a rege de fonte sacro suspectus est, et Saxonia tota subacta [144 Transl. s. Alex. c. 3, ed. Krusch (wie Anm. 7) Seite 426f.]. Krusch hat bemerkt, dass dieser Text Rudolfs von Fulda auf dem Lorscher Annaleneintrag zum Jahre 785 basiert [145 Ebd. Seite 412 und 426 Anm. 4: aus Ann. Lauresh. a. 785, MG. SS. 1, 32 oder Ann. Mosellani, MG. SS. 16, 497; vgl. Ann. S. Maximini, MG. SS. 13, 21. ]. In ihm wird Widukinds Adel und Macht hervorgehoben, dessen Kampf gegen die Franken jedoch scharf verurteilt, dessen Unterwerfung und Taufe aber mit Genugtuung festgestellt. Dieser Charakteristik Widukinds in der Alexandertranslation entspricht die Tatsache, dass Walbert in seiner Wildeshausener Stiftungsurkunde zwar seiner Eltern namentlich gedenkt, seinen Großvater jedoch unerwähnt läßt [146 Wilmans (wie Anm. 16) Seite 532,]. Lediglich die Stelle, der Rektor von Wildeshausen solle stets de parentibus nostris hervorgehen, schließt wohl Waltberts Großvater Widukind mit ein, wenngleich der Rückbezug auf ihn vage erscheint.
Aus solchen Zeugnissen spricht die Unsicherheit, die in der Beurteilung der Gestalt Widukinds schon bald herrschte. Die Zurücksetzung (Popeta Saxo) und Rechtfertigung (Bearbeiter der Vita Liudgeri), die Verurteilung und Anerkennung in einem entsprechen der Haltung der Nachfahren Widukinds selbst, die sich eines offenen Bekenntnisses zu ihren Ahn entheilten. Offenbar wurden die Gemüter damals stärker von Widukinds Kampf und Niederlage als von dessen Taufe beeindruckt. Daraus scheint hervorzugehen, dass der heidnische Sachse nicht von einem "Saulus" zu einem "Paulus" geworden ist [147 Zu einem ähnlichen Schluß kommt Wiedemann (wie Anm. 104) Seite 23ff.; ausführlicher ders., Die Sachsenbekehrung (Missionswissenschaftliche Studien, Neue Reihe 5,, 1932) Seite 117ff.], dass die Taufe vielmehr seine alte Kraft gebrochen hat. So versteht sich die zunächst scheinbar mangelnde Verehrung Widukinds in der Sippe seine Nachfahren; wir sagen "scheinbar", weil sie sich nach außen hin nicht zeigt. So versteht es aber auch das um so stärkere Festhalten am "sächsischen Eigenbewußtsein" und am "Adel" des widukindischen Geschlechtes, das sich äußert, wenn Waltbert scribendi exordium sumpsit [148 Wie Anm. 9.] und den Wunsch hegte, ut semper de parentibus nostris eligatur rector ert gubernator ad principatum supradicte familie (derjenigen des Wildeshausener Stiftes) [149 Siehe oben Seite 33 mit Anm. 119.]. So versteht sich endlich die Überwindung der widukindischen Auflehnung in der Hinwendung zum christlichen Priestertum und Bischofsamt, die den Nachfahren des incentor indefessus [150 Rudolf vonn Fulda nach Ann. Lauresh., vgl. Anm. 144 und 145.] eine neue, ihnen adaequate Aufgabe in Welt und Kirche stellte.
Das zunächst notgedrungen zwielichtig, latent oder unterdrückt erscheinende widukindische Herkunftsbewußtsein lebte mit der Thronbesteigung der sächsischen LIUDOLFINGER auf. Dass die Erinnerung an den Sachsenführer jetzt wach wurde, ist nicht verwunderlich. Doch dieses Wachwerden trägt nun bereits politische und symbolhafte Züge. An Widukinds Kampf in den Sachsenkriegen KARLS richtete sich das sächsische Selbstbewußtsein auf. Dass die Sachsen besiegt und zu Christen bekehrt wurden, bewirkt die "Güte Gottes" (Domini pietas) [151 Liudprand, Antapodosis II, 26, ed. J. Becker (MG. SS. rer. Germ. in us. schol., 19155) Seite 50; vgl. auch Vita Math. ant. c. 1; MGG. SS. 10, 576 und Vita Math. post. c. 1, MG. SS. 4, cui (KARL DER GROSSE) Christus victoriam concederet.]. Diese Auffassung aber bezeichnet nur einen der vielen Versuche einer Bewältigung der sächsischen Vergangenheit. Denn die Hinweise auf bestehende Legenden, Sagen und Lieder nehmen zu. Im Hochmittelalter erscheint dann Widukind wie sein größerer Gegenspieler KARL als Heldengestalt vieler Dichtungen, die ihren Ausgang im Westen nahmen und sich im Laufe der Zeit weithin verbreiteten. Nach- und nebeneinander wird Widukind als "der große Kämpfer gegen den Frankenherrscher", als "König", der "Volkskönig Weking" oder der "segnende priesterliche König"; als der "Heidenheld" oder der "christliche Heilige", ja nicht nur als der "Heilige" wie KARL, sondern auch als der "Große" wie jener, dann vereinzelt wiederum als der verhaßte "Mörder des heiligen Bonifatius" [152 Rundnagel (wie Anm. 5) Seite 236ff., vgl. neuerdings Schrade (wie Anm. 4) Seite 45ff.; wichtige Hinweise finden sich bereits bei Abel-Simson,, Jbb. (wie Anm. 67) Seite 500ff. und Simson, in: ABD. 42, 368.] angesehen. Indessen übersteigt ein Eingehen auf die Widukinds-Gestalt in Sage und Dichtung unser Anlagen. Es bleibt lediglich zu bemerken dass das "widukindische Herkunftsbewußtsein", das immer weitere Kreise zog, nur im Zusammenhang mit der Ausformung und Verbreitung der Widukind-Legenden versteht.
Man kann nicht von einem "widukindischen Herkunftsbewußtsein" sprechen, insofern Adlige, adlige Familien und Geschlechter immer wieder und in zunehmendem Maße Widukind als ihren Ahnherrn beanspruchten. Da Widukind nicht die "Herrschaft des Geschlechtes" begründet hat, konnte lediglich das von ihm ausgehende Geblüt geschichtlich werden. Zum erstenmal wird dieses "widukinische Geblüt" für Mathilde in Anspruch genommen: Stirpis magni ducis Widukindi werden die Angehörigen der Familie genannt, aus der die Königin hervorging [153 Siehe oben Anm. 43.]. Zu bezweifeln, dass dieser Anspruch auf einer tatsächlichen blutsmäßigen Abkunft beruht, besteht kein Anlaß. Somit konnten sich die von Mathilde abstammenden OTTONEN und alle deren Nachfahren als Abkömmlinge Widukinds betrachten [154 Vgl. O. Frhr. von Dungern, Aus dem Blute Widukinds (1935).]. Vom Boden der Wirklichkeit jedoch schon abgehoben hat sich die Bemerkung Richers von Reims: König Odo patrem habuit ex equestri orine Rotbertum, avum vero paternum Witichinum, advenam Germanum [155 Richeri Historiarum lib. I, 5, ed. G. Waitz (MG. SS. rer. Germ. in us. schol., 1877) Seite 5; desgleichen ed. R. Latouche (Les classique de ll'hist. de  France au moyen age 12, 1930) Seite  16f. mit Anm. 3. Dazu vgl. Les Mirracles de Saint-Benoit II, 1 (Aimon von Flezury), ed. E. de Certain (1858) Seite 93: Robertus, Andegavensis comes, Saxonici generis vir; vgl. K. Glöckner, Lorsch und Lothringen, Robertiner und Capetinger, Zeitschrift für diie GGeschichte des Oberrheins 89 NF. 50 (1937) 328ff.]. Zwar ist König Odos Enkel, Hugo Kapet, über seine Mutter Hadwig bekanntlich ein Enkel der Königin Mathilde und somit ein Nachfahr Widukinds gewesen. Doch Richers Aussage ist augenscheinlich nicht auf diese Deszendenzen der KAPETINGER gerichtet. Vielmehr scheint sie bereits aus der Sage von "Guiteclin" [155a Die Namensformen Guiteclin, Guitechin (Sachsenlied) und Guitalin (Karlamagnussaga) dürfte wohl auf die bei Richer und Thietmar vorkommende Form Witechinus bzw. Vidicinnus (siehe oben Anm. 155 bzw. 43) zurückgehen. Sie ist von Interesse, weil sowohl Richers als auch Thietmars Werk bekanntlich in der Urfassung überliefert sind. Da beide Geschichtsschreiber an dieser Stelle Sachverhalte wiedergeben, die jenseits der geschichtlichen Tatsachen liegen - Richer bezeichnet Widukind als väterlichen Ahnherrn König Odos, und Thietmar nennt Widukind selbst "König" - liegt die Vermutung nahe, das Sagen- und Liedgut habe ihnen hier als Quelle gedient. Und diese Annahme ist um so wahrscheinlicher, als in der Handschrift Thietmars das Wort uidicinni in widikindi korrigiert worden ist, was nach Holtzmann vielleicht sogar durch den Verfasser (Thietmar) selbst geschah  (vgl. Thietmar {wie Anm. 43} Textnote e).] zu beruhen, einem Sagenstoff, der um 1200 in Jean Bodels "Chanson des Saxons" verarbeitet worden ist [156 Jean Bodels Sachsenlied I/II, hg. v. F. Menzel und E. Stengel (Ausg. und Abh. aus dem Gebiete d. roman. Philologie 99/100, 1960/09) passim; vgl. Ph. A. Becker, Jean Bodels Sachsenlied, Zs. f. rom. Philologie 60 (1940) 321ff.; zuletzt: Ch. Foulon,, Loevre de Jehan Bodel (Travaux de la Faculte des Lettres et Scienses Humaines de Rennes 1, 2, 1958) Seite 243ff., besonders Seite 478ff.]. Noch deutlicher kommt die über die tatsächliche Abstammung hinweggehende Ansippungstendenz zum Ausdruck, wenn in Ekkehards Weltchronik behauptet wird, die OTTONEN seien über Liudolf, den Ahnherrn der LIUDOLFINGER (nicht über die Königin Mathilde also) Abkömmlinge Widukinds gewesen [157 Ekkehardi Chronicon Universale, MG. SS. 6, 179; vgl. Abel-Simson, Jbb. (wie Anm. 67) Seite 508 mit Anm. 1.].
Alberich von Troisfontaines konnte im 13. Jahrhundert verkünden: Qui dux Theodericus fuit de genere Guithecindi, et habuit tres fratres, Guithecin, Immit et Reginbern; et ex hac serie istorum quatuor fratrum descendit nobilitas totius Saxonie, Italie, Germanie, Gallie et Normannie, Bawarie, Suevie, Hungarie, Boemie, Ruscie et Polonie [158 Chronica Albrici monachi TTrium Fontium a. 921, MG. SS. 23, 756; vgl. auch ebd. a. 859, 737 im Hinblick auf die LIUDOLFINGER.]. Schon damals und mehr noch in der Folgezeit sind die Varianten des widukindischen Herkunftsanspruchs und Herkunftsbewußtseins im einzelnen so zahlreich und vielgestaltig, so tendenziös und jedem kritischen Urteil abhold, dass die Andeutung dieser Entwicklung hier genügt [159 Vgl. Rundnagel (wie Anm. 5) Seite 236ff. und 475ff.]. Das widukindische Herkunftsbewußtsein trieb kaum weniger als das karolingische merkwürdige Blüten, die den Anlaß zur Frage geben: aus welchen Gründen sie wohl jeweils erwachsen sind.
Da für Mathilde als Stammutter der OTTONEN und später für die LIUDOLFINGER selbst, da für die KAPETINGER nicht nur als Verwandte der OTTONEN, sondern sogar für den robertinischen Mannesstamm, da für LOTHAR VON SUPPLINBURG [160 Dies rühhrt daher, daß Widukind als der erste Herzog von Sachsen galt.], für die sächsischen WELFEN und mit ihnen für zahlreiche Adelsgeschlechter aller Länder Europas Widukind als Ahnherr in Anspruch genommen worden ist, fragt es sich, ob sich in diesem Anspruch, der sicherlich die mannigfaltigsten Gründe hatte, nicht in bestimmten Fällen die Feindschaft oder Rivalität zum kaiserlichen und königlichen Geblüt KARLS DES GROSSEN, des Kontrahenten Widukinds kundtut. Bei einer gründlichen und umfassenden Erforschung des widukindischenHerkunftsbewußtseins, einer gewiß lohnenden Aufgabe, müßte daher, so möchten wir meinen, sorgsam geprüft werden, wie sich das widukindische zum karolingischen Herkunftsbewußtsein verhält [161 Die Forschung über das Widukind-Bewußtsein könnnte sich an der Arbeit von R. Folz, Le Souvenir et la Legende de Charlemagne (1951), orientieren.], ob Gegensätze erkennbar werden und welcher Art diese gegebenenfalls sind.
Im Vergleich des widukindischen mit dem karolingischen Herkunftsbewußtsein dürfte wohl der Weg, den die von Widukind abstammenden OTTONEN von der Ablehnung des Salbungsangebotes (HEINRICH I.) bis zur Erneuerung des Kaisertums KARLS DES GROSSEN (OTTO I. und OTTO III.) gingen [162 P. E. Schramm, Kaiser, Rom und Renovatio, Studien zur Geschichte des römischen Erneuerungsgedankens vom Ende des karolingischen Reiches bis zum Investiturstreit (1928, ²1957) Seite 68ff.], in seiner Bedeutung noch stärker hervortreten, zumal die Nachfolger der OTTONEN bekanntlich als Nachfahren des großen KARL gefeiert wurden [163 HEINRICH II.: Adalboldi vita Heinrici II. imp. c. 1, MG. SS. 4, 684; HEINRICH III.: Wiponis ggesta Chuonradi II. imp. c. 4, ed. H. Bresslau (MG. SS. rer. Germ. in us. schol., 1915) Seite 24f..; FRIEDRICH I.: Ottonis ep. Frisingens. chronica VI, 32, ed. A. Hofmeister (MG. SS. rer. germ. in us. schol., 1916) Seite 24f.]. Dazu stand in bemerkenswerter Parallele die Verkündigung des reditus regni Francorum ad stirpem Caroli [164
Vgl. K. F. Werner, Die Legitimität der Kapetinger und die Entstehung des "Reditus regni Francorum ad stirpem Karoli", Die Welt als Geschichte 12 (1952) 203ff.], den die KAPETINGER herbeiführten, die ja wie die OTTONEN von Widukind abstammten. Und schließlich will die Aussage Dietrichs von Nieheim, des sächsischen Patrioten und Verfechters des Kaisertums, verstanden sein: "König" Widukind habe keine legitimen Nachkommen gehabt [165 In seinem abgekürzt "Privilegia" genannten Werk, hg. v. S. Schard, De iurisdictione auctoritate et praeminentia imperiali ad poteste ecclesiastica (Basel 1566) Seite 802: ... qui idem Vuidekindus non habuit nisi unicum filium illegitimum, qui obviis legibus Saxonum, patri succedere non poterat. Zu Beginn des zitierten Satzes wird Widukind rex aut dux Saxonum genannt. - Vgl. H. Heimpel, Dietrich von Niem (Westfälische Bioggraphien 2, 1932) Seite 219 Anm. 4, 229ff. und Rundnagel (wie Anm. 5) Seite 274.].
Der Versuch, die Nachfahren Widukinds im 9. und 10. Jahrhundert in ihrer Geschichtlichkeit zu beurteilen, ein Versuch, der Widukinds Gestalt und Tat im Schicksal seiner Nachkommenschaft deutlich werden läßt, ist damit in den größeren Zusammenhang eingeordnet.