"In Westfalen spielte das alte Geschlecht Widukinds
im 9. Jahrhundert zwar keine überragenden Rolle, es war aber auch
aus dem politischen Leben nicht ganz verschwunden [1 H. Büttner
und I. Dietrich, Weserland und Hessen im Kräftespiel der karolingischen
und frühen ottonischen Politik, Westfalen 30 (1952) 139.]." Eine solche
Äußerung regt die Frage nach dem Schicksal des widukindischen
Geschlechtes an. Sie hat im Grunde genommen unmittelbar bei Widukind
[2 Allgemein M. Lintzel, Widukind, in: Westfälische Lebensbilder
5, 1 (1935) 13ff.] selbst einzusetzen, da dieser nach seiner Taufe in Attigny
im Jahre 785 bekanntlich völlig aus der zeitgenössischen Überlieferung
verschwindet [3 Man hat dies immer wieder ausdrücklich gfestgestellt;
so schon B. v. Simson, Widukind, in: ADB 42 (1897) 367; neuerdings S. Krüger,
Studien zur Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert (Studien
und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens 19, 1950) Seite 93.].
Niemand kann mit Sicherheit sagen, wann und wo Widukind gestorben
ist, wo er begraben liegt [4 Die verbreitete Annahme, Widukind
sei in Enger bestattet worden, wo man ihm im Hochmittelalter ein Grabdenkmal
gesetzt hat (vgl. H. Schreade, Zur Frühgeschichte der mittelalterlichen
Monumentalplastik, Westfalen 35, 1957, 45ff. und allgemeines Handbuch der
historischen Stätten Deutschlands 3, 1963, Nordrhein-Westfalen Seite
179f. mit Literaturhinweisen), bestreitet neuerdings H. Hartwig, Widukind
in Geschichte und Sage (Bielefelder Beiträge zur Volks- und Heimatkunde,
1951) Seite 24ff.; vgl. schon Simson (wie Anm. 3) 369; dagegen A.K. Hömberg,
Studien zur Entstehung der mittelalterlichen Kirchenorganisation in Westfalen,
Westfälische Forschungen 6 (1943/52) mit Anm. 135, der ebd, 65 Anm.
86 sagt, Enger sei als "Sitz des widukindischen Geschlechts" bezeugt.],
ob er nach seiner Unterwerfung ein Amt bekleidet hat oder als "Privatmann"
auf seinen Gütern lebte [4a Widukind als "Privatmann": W. Diekamp,
Widukind, der Sachsenführer, nach Geschichte uund Sage (Diss. Münster
1877) Seite 44; Hartwig (wie Anm. 4) Seite 25. Zur Frage, ob Widukind
später Grafenrechte ausgeübt hat, vgl. unten Anm. 104.]. Was
man darüber zu wissen glaubt, beruht auf vagen Vermutungen oder stammt
aus der Sage, die sich um Widukind
gebildet hat [5 Vgl. Diekamp
(wie Anm. 4a) Seite 55f.; E. Rundnagel, Der Mythos vom Herzog Widukind,
HZ. 155 (1937) 233ff.; Hartwig (wie Anm. 4) Seite 29ff.; allgemein Artikel
Widukind, in: Deutsches Literatur-Lexikon, hg. von W. Kosch, 4² (1958)
3340.]. Sicher indessen ist, dass Widukinds
Geschlecht fortlebte,
auch wenn es nach der Meinung der Forschung nicht zu politischer Bedeutung
gelangte. Um zu diesem Problemkreis Neues sagen zu können, müssen
wir zunächst in die Diskussion über die Nachfahren Widukinds
eintreten. Sie werden bei zwei Anlässen in der geschichtlichen Überlieferung
faßbar: einmal bei der Gründung des Stiftes
Wildeshausen und dann anläßlich der Vermählung König
HEINRICHS I. mit Mathilde,
die stirps magni ducis Widukindi gewesen ist, wie die Sachsengeschichte
Widukinds
von Corvey und andere Quellen berichten [6
Widukind I, 31, ed. P. Hirsch-H. E. Lohmann (MG. SS.
rer. Germ. in us. schol, 1935) Seite 44; siehe auch unten Anm. 43.].
Die Gründer und Inhaber von Wildeshausen
------------------------------------------------------
Die Vorgänge, die mit der kirchlichen Stiftung des
Widukind-Enkels
Waltbert
in Wildeshausen zusammenhängen, besonders die zu diesem Zweck vorgenommene
Translatio s. Alexandri, sind bekannt. Bruno Krusch hat die Traditionsgeschichte,
die er als das "älteste niedersächsische Geschichtsdenkmal" bezeichnete,
neu ediert und in ihrer Bedeutung mit scharfer Kritik gewürdigt [7
B. Krusch, Die Übertragung des H. Alexander von
Rom nach Wildeshausen durch den Enkel Widukinds 851, Nachrichten von der
Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, Phil.-Hist. Kl. (1933)
Seite 405ff., mit Ausgabe des Textes der Translatio S. Alexandri, ebd.
423ff. Zur Kritik Kruschs vgl. Hauck (wie Anm. 8) Seite 133 Anm. 48, Neudruck
Seite 183 Anm. 48.]. Nach dem Gewinn von Heiligenreliquien in Rom hatte
der sächsische Graf Waltbert den Fuldaer Mönch Rudolf
gebeten, die Miracula s. Alexandri martiris für seine Nachfahren aufzuzeichnen.
In Erfüllung seines Auftrages begann Rudolf mit dem exordium der Sachsen
[8 Dazu K. Hauck, Haus- und sippengebundene Literatur mittelalterlicher
Adelsgeschlechhter von Adelssatiren des 11. und 12. Jahrhunderts her erläutert,
MIÖG 62 (1954) 132ff., wíeder abgedruckt in: Geschichtsdenken
und Geschichtsbild im MA. (Wege der Fortschung 21, 1961) Seite 182ff.]
und führte seine Schilderung bis Widukind. Meginhart von Fulda
blieb es dann vorbehalten, das Werk seines Lehrers fortzusetzen und zu
vollenden [9 Dies geht aus dem der Schrift beigefüggten Brief
Meginharts an Sunderolt, den späteren Erzbischof von Mainz hervor;
Transl. s. Alex., ed. Krusch (wie Anm. 7) Seite 436.].
Waltbert, der Sohn Wikberts
und Enkel Widukinds, wuchs - so berichtet Meginhart - am Königshof
auf, da ihn sein Vater in adoles-centis sua domno piissimo
regi Hluthario, tunc occidentalium partium dominatori, commendavit,
ut palatinorum consotius ministerium regis impleret [10 Transl.
s. Alex. c. 4, ed. Krusch (wie Anm. 7) Seite 427.]. Diese Aussage muß
sich wohl am Hofe LOTHARS
I. in dessen Teilreich nach 843 beziehen [10a Abweichend
von dieser allgemein vertretenen Meinung nimmt Tenhagen, Über Waltbert
(wie Anm. 107a) 253ff. an, "die Aufnnahme Waltberts am Hofe LOTHRS"
könne "ungehindert in die Jahre 823-825 gesetzt werden" (ebd. 255).Transl.
s. Alex. c. 4, ed. Krusch (wie Anm. 7) Seite 427.]. Aus ihr geht hervor,
dass Wikbert,
der 834 eine Besitzschenkung an die Martinskirche in Utrecht gemacht hatte
[11 Die Urkunde, die in der Londoner Handschrift der Xantener Annalen
überliefert ist, wurde mit diesen in MG. SS. 2, 217 im Apparat ediert.
- Auf Grund dieses Besitzes im Bistum Utrecht vermutet Hömberg eine
Verschwägerung der Familie Widukinds
mit dem fränkischen
Hochadel.], ein Anhänger Kaiser LOTHARS
gewesen ist. Waltbert, sein Sohn, gewann dann die Gunst des Herrschers
so sehr, dass dieser ihn in seinem Wunsche, auf einer Pilgerreise zu den
Gräbern der Apostelfürsten Heiligenreliquien zu erwerben, aufs
tatkräftigste unterstützte. Mit Empfehlungsschreiben des Kaisers
an dessen Sohn LUDWIG,
der südlich der Alpen regierte, an die geistlichen und weltlichen
Großen Italiens und den Papst ausgerüstet [12 BM²
Nr. 1140-1142.], zog Waltbert im Jahre 850 nach Rom [13 Vgl.
Krusch (wie Anm. 7) Seite 413 Anm. 2; Ann. Xant. a. 851, ed. B. v. Simson
(MG. SS. rer. Germ. in us. schol., 1909) Seite 17: De Roma venerunt
corpora sanctorum in Saxiniam, Alexandri, unius ex septem fratribus, Romani
atque Emerentianae.]. Mit reichen Reliquienschätzen, unter denen
die Gebeine des heiligen Alexander besonders hervorgehoben werden, trat
er die Heimreise an, die sich durch die sogleich einsetzende Wundertätigkeit
der Reliquien zu einer das Volk anziehenden Prozession gestaltete. In Wildeshausen
wurden die Gebeine in der Eigenkirche Waltberts, die den heiligen
Alexander als Patron erhielt, niedergelegt. Dort erlebten die zur Verehrung
des Heiligen Herbeieilenden weitere Wunder.
Im Translations- und Mirakelbericht, der von Meginhart
nach 865 verfaßt wurde [14 Rudolf ist 865 gestorben; Ann.
Fuld. a. 865, ed. F. Kurze (MG. SS. rer. Germ. in us. schol., 1891) Seite
63.], ist nicht von einer klösterlichen Niederlassung in Wildeshausen
die Rede. Erst aus einer Königsurkunde, die auf den 20. Oktober des
Jahres 871 datiert wird [15 D LdD 142.], erfährt man, dass
in Wildeshausen ein monasterium bestand. König
Ludwig der Deutsche gewährte der Stiftung mitsamt den opidum
Wialteshus Immunität und Schutz und bestimmte, dass die Gerichtsbarkeit
seinem
Grafen Waltbert, dem rector monasterii, und dessen
Nachfolger und Sohn, seinem Diakon Wikbert, wie allen übrigen
Nachfolgern unterstehen solle. Aus der erhaltenen Dotationsurkunde des
Stiftes vom 17. Oktober 872 [16 Die im Wildeshausener Kopialbuch
überlieferten älteren Stücke wurden ediert von R. Wilmans,
in: Die Kaiserurkunden der Provinz Westfalen 1 (1867) 532ff.; vgl. auch
F. Philippi, Osnabrücker UB. 1 (1892) 25f., 32f. Nr. 38 und 46; und
G. Rüthning, Oldenburgisches UB. 5 (1930) 9ff. Nr. 8f. und 11. - Über
Wildeshausen allgemein vgl. Niedersächsisches Städtebuch, hg.
von E. Keyser (Deutsches Städtebuch 3, 1, 1952) Seite 373ff. und Handbuch
der historischen Stätten Deutschlands 2 (1958) Niedersachsen und Bremen
Seite 425ff.], die zugleich als dessen Gründungsurkunde gelten kann
[16a
Goetting, Zur Kritik (wie Anm. 79) Seite 372 und 387,
spricht von der "nachträglichen" Stiftungsurkunde.], gehen weitere
interessante Einzelheiten über das Monasterium hervor. Bevor wir auf
sie zu sprechen kommen, soll auf die noch ungelösten Fragen, die sich
auf die Stiftung und die Stifter beziehen, hingewiesen werden:
a) Der Zeitpunkt der Gründung des Monasterius
läßt sich nicht genau bestimmen, sondern lediglich
eingrenzen. Auf Grund der ursprünglichen
Überlieferung hat es vor 871 bestanden. Da in dem nach
865 abgefaßten Translationsbericht
[17 Vgl. M. Manitius, Geschichte der lateinischen Literatur des
MA.s 1 (1911) 670ff.] von einer bestehenden
geistlichen Gemeinschaft am
Alexanderheiligtum jedoch nichts verlautet,
fragt es sich, ob diese nicht erst danach ins Leben
gerufen worden ist. Offenbar
hat sich die kirchliche Stiftung in Wildeshausen von der Überführung
der Heiligenreliquien an über
einen Zeitraum von zwei Jahrzehnten hingezogen, bis sie in der
Dotation des in der Zwischenzeit wohl
stufenweise eingerichteten Monasteriums ihren Abschluß
gefunden hat.
b) Die kirchliche Stiftung wird ecclesia und
monasterium,
die in ihr versammelte geistliche
Gemeinschaft familia oder
familiola und congregatio s. Alexandri, deren Leiter rector,
gubernator, abbas
und senior genannt [18 Ecclesia: Stiftungsurkunde,
Wilmans (wie Anm. 16)
Seite 532f.; monasterium: D
LdD 142, Stephan VI. = JL. 3472, D O II 228; fratres,
familia,
familiola, congregatio:
Stiftungsurkunde; rector monasterii: D LdD 142, Stiftungsurkunde;
gubernator, abbas, senior:
Stiftungsurkunde.]. Da kein Hinweis auf Mönche oder auf eine
Mönchsregel vorliegt, nimmt man
an, Wildeshausen sei als Kollegiatstift gegründet worden. Soviel
diese Annahme gewiß für
sich hat, so ist sie doch nicht über jeden Zweifel erhaben, zumal
in späten
Kopien der älteren Urkunden das
Wort monasterium durch collegium ersetzt worden ist [19
In
D
LdD 142 wie in JL. 3472; vgl. Vorbemerkung
zu D LdD 142 und Textanmerkungen ebd. c und o.
A. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands
2 (1935) 619: "Wildeshausen war ein Stift für
Kleriker", ebd. Anm. 6: " Daß
es sich um eine Kongregation von Klerikern handelte, ergibt sich aus
den Bestimmungen über die Leitung
des Klosters; doch hält Philippi (wie Anm. 16) sie für
interpoliert." E. Dümmler, Geschichte
des Ostfränkischen Reiches 2² (1877) 335, spricht vom
"Mönchskloster" Wildeshausen.
J. Meyer, Kirchengeschichte Niedersachsens (1939) Seite 30,
betont, "daß die Kollegiatstifter
... auch geradezu monasteria genannt wurden".].
c) Angesichts der urkundlichen Privilegierung
zu Beginn der 70-er Jahre entsteht die Frage, ob diese
mit dem Vertrag von Meersen 870 zusammenhängt;
das heißt, ob Wildeshausen - wie vermutet
worden ist - in jenem Gebiet des Reiches
LOTHARS
gelegen
war, das 870 zum Reich Ludwigs
des Deutschen
gekommen ist [20 Wilmans (wie Anm. 16) Seite 391ff.]. Dass Waltbert
und sein
Vater Wikbert
Vasallen Kaiser
LOTHARS I. gewesen sind, steht fest. Andererseits wird
Waltbert
nach dem Tode
LOTHARS I. in einer Urkunde König
Ludwigs des Deutschen aus dem Jahre
859 comes in pagis Grainga et Threcuuiti
genannt [21 D LdD 95. - Dazu Hömberg (wie Anm. 4)
Seite 65 Anm. 86.]. Er unterhielt
freundschaftliche Beziehungen zu den Fuldaer Mönchen Rudolf
und Meginhart [22 Vgl. Anm.
9.]. Sein Sohn Wikbert wurde zudem Hofkappelan Ludwigs
des
Deutschen
[23
D
LdD 142; vgl. J. Fleckenstein, Die Hofkapelle der deutschen Könige
1 (Schriften
d. MG. 16, 1,
1959) 156f. und 182.]. Dies scheint darauf hinzudeuten, dass sich
Waltbert, der
Vertraute Kaiser
LOTHAR I., nach dessen Tod
erfolgreich um die Gunst Ludwigs des Deutschen
bemüht hat und damit nach LOTHARS
Tod
855 eine politische Schwenkung vollzog, die erneut
auf die Bedeutung diese Ereignisses
hinweisen kann [24 Vgl. K. Schmid, Über die Struktur des
Adels im früheren MA., Jb. f.
fränk, Landesforsch. 19 (1959) 18 und 21.]. Die Frage freilich, zu
welchem Herrschaftsbereich Wildeshausen
während der Regierung LOTHARS I.
und Lothars II.
gehört hat, ist damit nicht beantwortet.
Die Stiftung selbst ist vom Grafen Waltbert und
seiner Gemahlin Aldburg
für ihr eigenes und das Seelenheil ihrer Verwandten, namentlich von
Waltberts Eltern Wikbert und
Odrada, vorgenommen und
mit einem Teil ihrer Erbschaft dotiert worden, mit der villa Wihaldeshusen
samt Pertinenzien und mit abhängigen Leuten in mehreren genannten
Orten. Die Stifter verfügten, ihr ältester Sohn Wikbert,
den sie dem officium clericatus geweiht hatten (consercravimus),
solle nach ihrem Tode das Stift besitzen (in potestate habendi tenendique
habeat). Post obitum Wiberti filius fratris sui, si consecrationem
officii clericatus Domino favente suscipere probaverit, deinde quicunque
ei proximior fuerit ex parte laicorum, si tonsuram accipere voluerit, regimen
supradicte familie accipiat. Quod si defuerit filius ex latere fratris,
filius vero sororis, si fuerit munere preditus tonsure clericalis, regimen
accipiat [25 Wilmans (wie Anm. 16) Seite 532f.]. Demnach sollte
das Stift auch nach dem Tode Wikberts, des Hofkappelans Ludwigs
des Deutschen und späteren Bischofs von Verden,
im Besitze jeweils eines Geistlichen aus der Nachfahrenschaft
Waltberts
bleiben,
wobei der Sohn des Bruders Wikbert dem Sohn von dessen Schwester
vorgehen sollte, sofern er die Voraussetzung, den Eintritt in den geistlichen
Stand, erfüllte. Graf Waltbert hatte somit zur Zeit der Ausstellung
der Dotationsurkunde für Wildeshausen im Jahre 872 zwei Söhne
und eine Tochter und bereits zwei Enkel, da ja in der Urkunde je ein Sohn
des Bruders und der Schwester Wikberts unmittelbar angesprochen
sind. Dem Wortlaut der urkundlichen Bestimmung möchte man sogar entnehmen,
der filius fratris Wikberts sei bereits für den geistlichen
Stand bestimmt gewesen, denn die Formulierung: si consecrationem officii
clericatus ... suscipere probaverit, hebt sich von der darauf folgendem:
deinde quicunque ei proximior fuerit ex parte laicorum, si tonsoram accipere
voluerit, allzu deutlich ab.
Wikbert, der Sohn Waltberts, hat das ihm
zugewiesene Erbe seines Vaters, die Eigenkirchherrschaft über Wildeshausen,
dann auch tatsächlich angetreten. Als Bischof von Verden ließ
er sich nämlich das monasterium Wildeshusen nach Vorlage eines
von allen seinen Verwandten unterzeichneten Dokuments [26 Sehr wahrscheinlich
handelts es sich um die Stiftungsurkunde Waltberts (Wilmans {wie
Anm. 16} Seite 532ff.), die jedoch ohne die erwähnte subscripio
propinquorum überliefert ist. Dazu Wilmans (ebd., Seite 395 Anm.
1).] von Papst Stephan VI. bestätigen [27 JL. 3472;
Text: Wilmans (wie Anm. 16) Seite 534.]. Diese Papsturkunde vom 1. Juni
891 ist insofern aufschlußreich, als in ihr die Dispotio mit der
Poenformel zusammenhängt. Die Strafandrohung im Falle einer Verletzung
der Bestimmungen folgt nämlich dem ausdrücklichen Befehl des
Papstes: statuimus atque ... iubemus, ut neque frater episcopi nec aliquis
de cognatione eius vel aliqua persona sive magna sive parva hoc audeat
infringere. Wiederum wird hier der aus der Dotationsurkunde Waltberts
bekannte Bruder Wikberts genannt, und außerdem die cognatio
des Bischofs, zu der vor allem die Angehörigen der Schwester Wikberts,
deren Sohn bzw. Söhne, aber auch Verwandte der Mutterseite Wikberts
gehörten. Dabei fällt auf, dass lediglich der frater episcopi
angesprochen wird, nicht aber der filius fratris sui oder gar
filii desselben. Ist doch ein Brudersohn Wikberts (filius
fratris sui) in der Wildeshausener Dotationsurkunde bezeugt! Dieser
war sogar nach der Verfügung Waltberts als Nachfolger Wikberts
in Wildeshausen ausersehen! Da der Papst auf Bitten Wikberts ausdrücklich
die Bestimmungen des Stiftgründers bestätigt hat, von einer neuen
Nachfolgeregelung in der Papsturkunde jedoch nicht die Rede ist, muß
man annehmen, die ursprüngliche Regelung habe noch volle Geltung gehabt
[28 Eine Neuregelung der Nachfolge wäre um so dringlicher gewesen,
wenn Wikberts Brudersohn entweder nicht mehr gelebt hätte oder
in der Zwischenzeit nicht Klerioker geworden wäre.]. Daraus ist zu
schließen, dass Wikberts Bruder offenbar nur einen Sohn hatte,
dass dieser bereits Kleriker gewesen ist und somit zur Nachfolge Wikberts
in der Leitung des Stiftes Wildeshausen berechtigt war. Man hat aus der
Strafandrohung des Papstes, die augenscheinlich an bestimmte, obschon nicht
namentlich genannte Personen gerichtet war, herausgelesen, vor allem der
Bruder des Bischofs Wikbert habe sich Eingriffe in Stiftsangelegenheiten
erlaubt [29 Wilmans (wie Anm. 16) Seite 395; von Uslar-Gleichen
(wie Anm. 51) Seite 7 uns 24, dagegen F. Wichmann, Untersuchungen zur älteren
Geschichte des Bisthums Verden, Zs. d. Hist. Vereins f. Niedersachsen (1904)
Seite 305; neuerdings Krüger (wie Anm. 3) Seite 94.], und dies sei
der Grund dafür gewesen, dass sich Wikbert eine päpstliche
Bestätigung seiner allgemeinen Verfügungsgewalt über das
Stift habe geben lassen. Eine solche Annahme ist in der Tat gerechtfertigt.
Denn - wie man sieht - bezweckte die Papsturkunde nicht nur eine allgemeine
Bestätigung sondern vielmehr die Sicherung der Herrschaft Wikberts
in Wildshausen: Et quia idem venerandus episcopus ipsam institutionem
prefati monasterii in predicta carta digestam a nobis confirmari petiit,
statuimus atque ... iubemus, ut neque frater episcopi nec aliquis de cognatione
eius ... hoc audeat infringere. Dass sich besonders Wikberts Bruder
Eingriffe in Stiftsangelegenheiten zu Schulden kommen ließ, erscheint
um so naheliegender, als er der Vater des zukünftigen Stiftsherrn
gewesen ist. In Abwesenheit des Bischofs, des tatsächlichen Rektors
von Wildeshausen, wird er seine Interessen am Stift zur Geltung gebracht
haben, zumal es sich um Familienerbe handelte, das allerdings nach dem
Willen des Stifters ausschließlich einem geistlichen Familienangehörigen
vorbehalten bleiben sollte.
Mit der päpstlichen Verfügung des Jahres 891,
die deutliche Anzeichen von bestehenden Schwierigkeiten in der Leitung
des Stiftes zu erkennen gibt, bricht die älteste Wildeshausener Überlieferung
plötzlich ab. Das aus der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts stammende
Wildeshausener Kopialbuch [30 Landesarchiv Oldenburg; vgl. Vorbemerkung
zu D LdD 142 und oben Anm. 16.], das die Urkunden Waltberts, König
Ludwigs des Deutschen und Papst Stephans VI. überliefert
hat, ist erst mit der Urkunde Kaiser
LOTHARS VON SUPPLINBURG vom Jahre 1135 fortgesetzt worden.
Gleichwohl ist Wildeshausen in der langen Zwischenzeit
nicht ganz verschollen.
OTTO
II. übereignete im Jahre 980 das Alexanderstift dem
Kloster Memleben: Aus D O II 228 erfahren wir, dass der Kaiser Uuigildeshuson
cum monasterio sancti martiris Alexandri
von seinem amicus,
dem inzwischen verstorbenen Bischof
Liudolf, auf dem Tauschwege erworben hatte. Bischof Liudolf
von Osnabrück
(967/68-978), der consanguineus OTTOS
I. und
OTTOS II. genannt
wird [31 D O I 421; D O II 100.], hatte demnach seinen Besitz in
Wildeshausen, zu dem das Stift gehörte, an OTTO
II. veräußert. Hatte er ihn als Erbe des Grafen
Waltbert übernommen, so handelte er gegen den Willen des Stiftsgründers,
der in seiner Urkunde für Wildeshausen jede Entfremdung des Stiftes
ausdrücklich untersagt hatte [32 Siehe unten Anm. 120.]. Diese
Annahme ist unumgänglich. Denn an Liudolfs Abkunft von Waltbert
kann
nicht gezweifelt werden. Seine Mutter trug nämlich den Namen der Gemahlin
Waltberts
und Mitstifterin von Wildeshausen: Aldburg [33 F. Philippi,
Osnabrücker UB. 1. (1892) 84f. Nr. 106: Aldburgis ... cum
consensu heredum meorum Liudolfi episcopi et Godescalci prefecti
scilicet filiorum meorum ...]. Und überdies erweist sich
Liudolf als Geistlicher als ein rector monasterii gemäß
der Verfügung Waltberts. Wenn Wikberts, des Stiftherren
von Wildeshausen, Brudersohn, den wir als dessen präsumtiven Nachfolger
ermitteln konnten, Wildeshausen nach
Bischof Wikbert von Verden
tatsächlich innehatte, muß Liudolf von Osnabrück
ihm verwandtschaftlich sehr nahe gestanden haben, da laut Urkunde Waltberts
quicunque
ei proximior als Stiftsherr nachfolgen sollte. Liudolfs Mutter
Aldburg
müßte dann wohl eine Schwester oder Schwestertochter dieses
Enkels Waltberts gewesen sein. Die Vermutung eines derartigen Verwandtschaftszusammenhanges
wird von der Papsturkunde Stephans VI. von 891 gestützt. Aus
ihr kann geschlossen werden, dass Wikberts Bruder nur einen Sohn
gehabt hat, der tatsächlich Kleriker geworden ist.
Die Gründe, die Bischof Liudolf von Osnabrück
bewogen, Wildeshausen auf dem Tauschwege OTTO
II. zu überlassen, scheinen verborgen. Indessen gibt es
Anzeichen, die darauf schließen lassen, dass der Osnabrücker
Bischof, wie schon Bischof
Wikbert von Verden, das Stift nicht unangefochten besessen und
geleitet haben wird [34 Eine Veräußerung, auch auf dem
Tauschwege, war auf jeden Fall unzulässig. Wenn Liudolf keinen
Verwandten gehabt hätte, der die Voraussetzungen zur Übernahme
des Rektorats erfüllte, so hätte er dem Stiftskonvent nach den
Bestimmungen Waltberts freie Abwahl zugestehen müssen, siehe
unten Anm. 120.]. Zunächst ist es zu bemerken, dass es offenbar nicht
zu größerer Bedeutung gelangte, da ihm trotz der Königsnähe
seines Rektors keine königliche Privilegierung mehr zuteil geworden
ist und OTTO II. Wildeshausen sogar
in Abhängigkeit von Memleben gebracht hat. Noch deutlicher aber spricht
für die Unselbständigkeit des Stiftes, die wohl auf zunehmend
unsichere Rechtsverhältnisse zurückgehen dürfte [35 Die
Bestimmung, der "Würdigste" von den Klerikern aus der Nachfahrenschaft
Waltberts
solle Rektor von Wildeshausen werden (siehe unten Seite 33), gab sicherlich
Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten. War der Rektor ein Bischof, so
erhöhte sich die Gefahr einer Entfremdung des Familienbesitzes noch;
zum Beispiel schrieb man schon Bischof Wikbert von Verden die Schenkung
seiner sämtlichen Erbgüter an die Verdener Kirche zu; vgl. Wichmann
(wie Anm. 29) Seite 302. Und schließlich veräußerte ja
Bischof
Liudolf von Osnabrück das Stift tatsächlich (D O II 228..],
dass es ganz zweifelhaft erscheint, ob das Kloster Memleben überhaupt
in den Besitz von Wildeshausen gekommen ist [36 Wilmans (wie Anm.
166) Seite 396f. - Es fragt sich, ob die Tauschhandlung zwischen
Liudolf
von Osnabrück und OTTO II.
von den Verwandten des Bischofs auf Grund der Wildeshausener Stiftungsurkunde
angefochten worden ist.]. Jedenfalls wird das Stift in der Folgezeit nie
im Zusammenhang mit Memleben genannt. Dagegen taucht es in den Plänen
des Erzbischofs Adalbert von Hamburg-Bremen
auf; ja es heißt, dass er Wildashusin, preposituram Bremae vicinam,
prope in manibus habuit
[37
Adam von Bremen, Hamburgische Kirchengeschichte
III, 59, ed. B. Schmeidler (MG. SS. rer. Germ. in us. schol., 1917) Seite
205.]. Dort sollte im Zuge der Verwirklichung seiner Absicht der Errichtung
eines Patriarchats des Nordens eines der 12 Bistümer eingerichtet
werden [38 Adam von Bremen III, 33, ed. Schmeidler, Seite
175; vgl. H. Fuhrmann, Studien zur Geschichte ma. Patriarchate III, ZRG.
Kan. Abt. 41 (1955) 120ff.]. Wie Adalbert allerdings seinen Herrschaftsanspruch
auf Wildeshausen begründen konnte, ist nicht bekannt. Indessen fällt
auf, dass schon der greise
Erzbischof
Adaldag von Hamburg-Bremen in seinen letzten Lebenstagen mit OTTO
III. in Wildeshausen zusammentraf, wo er am 16.,18. und
20. März 988 für seine Bischofskirche drei Königsprivilegien
empfing [39 DD O III 40-42; vgl. M. Uhlirz, Jbb. d. Dt. Reiches
unter Otto III. (9154) Seite 92f.].
Ist somit die Rechtslage von Wildeshausen in der späteren
OTTONEN-
und in der SALIER-Zeit
ganz und gar undurchsichtig, so entspricht diesem Befund die spätere
Geschichte des Stiftes. Aus den gemeinsamen Rechten an der Propstei, auf
welche die
WELFEN
und ASKANIER
erst im Laufe des 13. Jahrhunderts zu Gunsten der Bischofskirche von Bremen
Verzicht leisteten, dürfte nämlich hervorgehen, dass sie diese
als Erben des letzten BILLUNGER-Herzogs
Magnus zu beanspruchen hatten, während die Vogtei über
lange Zeit hinweg die OLDENBURGER behaupteten [40
Wilmans (wie Anm.
16) Seite 397ff.]. Auf welchem Wege sich die herzoglichen
BILLUNGER
des Stiftes bemächtigt hatten, entzieht sich unserer Kenntnis [40a
Hömberg (wie Anm. 4) Seite 85 stellt fest, Vrede wie Wildeshausen
seien "ja nachweislich im 10.-11. Jh. Reichsstifte gewesen."]. Nur soviel
steht fest, dass Wildeshausen in der Zeit, in der es offensichtlich umstritten
war, vom monasterium (D O II 228) zur praepositura (Adam
von Bremen III, 33) absank.
Die Spur der Nachfahren Widukinds, die als Gründer
und Inhaber des Stiftes Wildeshausen geschichtlich in Erscheinung getreten
sind, geht mit Bischof Liudolf von Osnabrück verloren. Zwar
behauptet noch im Jahre 1215 der Sachsen-Herzog und rheinische
Pfalzgraf Heinrich, der Sohn Heinrichs
des Löwen, er handele
patrum nostorum qui Wildeshusensem
ecclesiam fundaverunt et prediissuis dotaverunt vestigiis inherendo [41
Wildeshausener Kopilabuch, ed. Wilmans (wie Anm. 16) Seite 536f.],
doch bleibt völlig unklar, wie sich diese viereinhalb Jahrhunderte
überbrückenden Worte tatsächlich auf Waltbert, den
Enkel Widukinds
beziehen sollen [42
Weder Wilmans (wie Anm.
16) Seite 406ff. geschweige denn Freytag (wie Anm. 49) Seite 73ff. konnten
dies zeigen; vgl. dazu schon B. v. Simson, ADB. 42, 368. W. Hillebrand,
Besitz und Standesverhältnis des Osnabrücker Adels 800 bis 1300
(Stud. u.. Vorarb. z. Hist. Atlas Niedersachsens 23, 1962) Seite 66 mit
Anm. 387, 69 Anm. 429 und 82f., scheint an einen Erbgang zu glauben: "Es
war immer zu beachten, daß das Stift im Familienbesitz blieb" (ebd.
82 Anm. 531).].
Die Abstammung der Königin Mathilde von Widukind
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Die Forschung hat sich größte Mühe gegeben,
um in Erfahrung zu bringen, über welche Vorfahren die Königin
Mathilde von Widukind
abstammte. Das Faktum selbst, auf
das
Widukind von Corvey, die ältere Mathildenvita und Thietmar
von Merseburg abheben [43 Widukind I, 31, ed. Hirsch-Lohmann, Seite
44: Et hi (Thiadricus, Widukind, Immed et
Reginbern)
errant stirpis magni ducis Widukindi;
Vita Math. ant. c. 2, MG. SS. 10, 576: Ab huius (Widekindi)
quoquo posteris ...
praedictae pater puellae prodiit nomine Tiedericus,
vgl. auch unten Anm. 88a; Thietmar von Merseburg I, 9, ed. R. Holtzmann
(MG. SS. rer. Germ. N. Seite 9, 1935) Seite 14: filiam Theoderici
et Reinildae, ex Vidicinni regis tribu exortam.],
ist unbestritten geblieben. Man betrachtet es wohl mit Recht als ein solches;
nicht zuletzt deshalb, weil einer der Oheime der Königin den Namen
Widukindtrug
[44
Widukind I, 31, ed. Hirsch-Lohmann, Seite 44: Erat
namque ipsa domina regina filia Thiadrici, cuius fratres erant Widukind,
Immed
et Reginbern.]. Über ihren Vater, den Grafen Dietrich,
hängt also Mathilde nach dem Zeugnis
der genannten Quellen mit Widukind
zusammen. Schon mit ihren Großeltern
väterlicherseits jedoch beginnt das Rätselraten über den
genealogischen Anschluß an den Stamm Widukinds. Zwar kennt
man Mathildes Großmutter, deren
Name die Königin weitertrug. Witwe geworden, hatte sie das Amt der
Äbtissin
von Herford angetreten und leitete als solche die Erziehung ihrer gleichnamigen
Enkelin [45 Vita Math. ant. c. 2, MG. SS. 10,576.]. Doch sagt dies
nichts darüber, ob sie selbst oder ihr verstorbener Gemahl aus dem
Geschlecht Widukinds kam.
Die Forschung hat seit eh und je behauptet, Graf Dietrich
sei
der Enkel des Grafen Waltbert gewesen. In der Literatur kann man
diese wie eine gut bezeugte, selbstverständliche Tatsache lesen [46
Vgl.
neben den gleich zu besprechenden Arbeiten etwa Rundnagel (wie Anm. 5)
Seite 237. W. v. Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit 1 (1881)
196f., spricht im Hinblick auf die Königin
Mathilde von der Enkelin Widukinds".]. Fraglich erschien
den Forschern nur, ob Dietrichs Mutter Mathilde Waltberts
Tochter oder sein namentlich nicht bekannter Vater Waltberts
Sohn
gewesen ist. Beide Versionen werden bis in die neueste Zeit hinein vertreten.
Seit Wilmans jedoch hat die These [47 Wilmans (wie Anm. 16) Seite
436ff.], die ältere Mathilde sei mit einem Sohn Waltberts,
dem Bruder des
Bischofs Wikbert von Verden, vermählt gewesen,
den größeren Zuspruch gefunden. Die Annahme, der Vater der Königin
Mathilde sei über den Grafen Waltbert der Nachkomme
Widukinds
in männlicher Linie gewesen, stellt die "Herrschende Meinung" dar.
Dabei ist gerade sie so gut wie auszuschließen.
Nach Wilmans Meinung wären die bekannten Brüder
Dietrich,
Widukind,
Immed
und
Reginbern
die
Söhne des Bischofs Wikberts von Verden gewesen. Von Dietrichs
bekannten Töchtern, den Schwestern der
Königin
Mathilde [48
Krüger (wie Anm.
3) Seite 90, dazu K. Schmid, Neue Quellen zum Verständnis des Adels
iim 10. Jahrhundert, Zs. f. d. Gesch. d. Oberrheins 108 NF. 69 (1960) 187f.],
hätte die mit dem BILLUNGER Wichmann verheiratete
Friderun
über ihren angeblichen Sohn Liudolf, den Rektor von Wildeshausen
und Bischof von Osnabrück, die billungischen Rechte
an Wildeshausen vermittelt. Kritiklos ist diese genealogische Konstruktion
neuerdings von H.-J. Freytag übernommen worden [49 H.-J.
Freytag, Die Herrschaft der Billunger in Sachsen (Studien und Vorarbeiten
zum Historischen Atlas Niedersachsens 20, 1951) Seite 75 und Ahnenatafel;
dagegen schon A. K. Hömberg, Westfalen und das sächsische Herzogtum
(Schriften der Historischen Kommission Westfalens 5, 1963) Seite 104 Anm.
58, mit dem Hinweis auf die mir nicht zugängliche Arbeit von R. Bork,
Die Billunger (Diss. GGreifswald 1951).].
Sie hat sich nämlich längst als unhaltbar erwiesen,
seitdem die Mutter des Bischofs Liudolf von Osnabrück mit dem
Namen Aldburg
in einer Urkunde entdeckt werden konnte [50 Wie Anm. 33.]. Daraufhin
half sich von Uslar-Gleichen einfach damit, dass er
Aldburg zur
Schwester der Königin Mathilde machte
und über Aldburgs Sohn, den Osnabrücker Bischof Liudolf,
die später von den OLDENBURGERN ausgeübte Vogei über Wildeshausen
erklärte [51 E. Frh. v. Uslar-Glleichen, Das Geschlecht Wittekinds
des Großen und die Immedinger (1902) Seite 60f.; über die OLDENBURGER:
Seite 97; zu Immed und Dietrich: Seite 45ff.; zu Erzbischof
Hoger: Seite 26.]. Darüber hinaus wollte von Uslar-Gleichen in
Immed den Bruder Bischof Wikberts von Verden und zugleich den
Vater Dietrichs, Widukinds,
Immeds
und
Reginberns
erblicken. Ja, er glaubte zu wissen, das Rektorat über Wildeshausen
sei, nachdem es der Erzbischof Hoger von Hamburg-Bremen innegehabt habe,
auf den Vater der Königin Mathilde
übergegangen, als dieser 908/09 Bischof von Paderborn geworden sei
(!).
S. Krüger indessen hält neuerdings an der Filiation
der Brüder
Dietrich,
Widukind,
Immed
und Reginbern vom Bruder des Bischofs Wikbert von Verden fest,
ohne sich jedoch auf dessen Namen festzulegen. Aldburg aber, die
Mutter Bischof Liudolfs von Osnabrück, hält sie für
eine Schwester Dietrichs und dessen Brüder, für eine Tante
der Königin Mathilde also [52
Krüger (wie Anm. 3) Seite 90ff.].
Alle bisherigen Thesen über den genealogischen Zusammenhang
der Nachfahren Widukinds, so verschieden sie im einzelnen auch sind,
haben eins gemeinsam: Sie schließen die Verwandtschaft der Königin
Mathilde an die Stifterfamilie von Wildeshausen und den Bischof
Liudolf von Osnabrück an die Verwandtschaft der Königin
Mathilde an. Da Liudolf von Osnabrück urkundlich
als Inhaber von Wildeshausen ausgewiesen ist (D O III 228), muß nach
Meinung der bisherigen Forschung das Rektorat über Wildeshausen von
Waltbert
und dessen Sohn Wikbert an die Angehörigen der Königin
Mathilde gekommen sein, zu denen auch Bischof Liudolf von
Osnabrück gehört habe. Hier, bei der Geschichte des Rektorats
über Wildeshausen, hat unsere Kritik einzusetzen.
Zunächst ist festzustellen, dass weder Mathildes
Vater
Dietrich und dessen Brüder noch Mathildens
Bruder, Erzbischof Rotbert von Trier [53 Über Rotbert
von Trier vgl. G. Waitz, Jbb. d. Dt. Reiches unter König Heinrich
I.² (1885) Seite 108 mit Anm. 7. K. Löhnert, Personal- und Amtsdaten
der Trierer Erzbischöfe des 10.-15. Jh.s (Diss. Greiffswald 1930)
Seite 15.], oder deren Neffe, Bischof
Dietrich von Metz [54 Über
Dietrich von Metz
vgl. R. Köpke-E. Dümmler, Kaiser Otto der Große (Jbb.
d. Dt. Geschichte, 1876) Seite 374 mit Anm. 3.], als Inhaber von Wildeshausen
bezeugt sind. Da laut Bestimmung der Wildeshausener Donationsurkunde der
in den geistlichen Stand eingetretene Brudersohn, nicht Schwestersohn des
jeweiligen Rektors von Wildeshausen dessen Nachfolger werden sollte, hätte
Dietrichs Sohn Rotbert von Trier das Stift bekommen müssen,
wenn sein Vater der Sohn des Bruders Bischof Wikberts von Verden gewesen
wäre, wie die Forschung behauptet. Diese Überlegung schließt
die Annahme S. Krügers aus, dass Aldburg, die Mutter des Wildeshausener
Rektors und Bischofs von Osnabrück, sei die Schwester Dietrichs
gewesen.
Aldburg
kann aber nicht die Schwester Rotberts von Trier und Mathildes
gewesen
sein, wie von Uslar-Gleichen angenommen hat, denn nach
Rotberts
Tod wäre dessen Schwestersohn Dietrich von Metz
Anwärter
auf das Rektorat gewesen. Da zudem "Liudolf" von Osnabrück
seinen Namen wohl kaum von den Vorfahren der Königin
Mathilde übernommen haben kann [55 Sein Name, den
er wohl von seinem Vater, dem Grafen Liudolf im Hassegau, überkam(vgl.
Krüger {wie Anm. 3} Seite 95), deutet auf eine Verwandtschaft mit
den LIUDOLFINGERN hin.], spricht nichts
dafür, dass er wegen seiner angeblichen Verwandtschaft mit der Königin
Mathilde consanguineus OTTOS
DES GROSSEN und OTTOS II. genannt
worden ist [56 Wie Anm. 31. - Krüger (wie Anm. 3) Seite 95
Anm. 1 meint, "die Verwandtschaft kann über Vater und Mutter gehen".].
Ist aber Bischof Liudolf weder Vetter noch Neffe der Königin
gewesen, dann können die Angehörigen
Mathildens
das Rektorat über Wildeshausen nicht innegehabt haben.
In der Tat: der Wortlaut der Wildeshausener Urkunden
selbst schon schließt die Annahme aus, Dietrich und seine
Brüder seien Söhne des Bruders Bischof Wikberts von Verden
gewesen. Konnten wir doch der Urkunde Waltberts und ihrer päpstlichen
Bestätigung auf Bitten Wikberts entnehmen, dass Bischof Wikberts
Brudersohn bereits 872 für den geistlichen Stand bestimmt gewesen
sein wird und 891 als tatsächlicher Nachfolger im Rektorat gegolten
hat, da er als zukünftiger Stiftsherr im Gegensatz zu den übrigen
Verwandten des Bischofs bei der Strafandrohung des Papstes im Falle einer
Verletzung der Bestimmungen nicht angesprochen wird [57 Siehe oben
Seite 7.]. Dieser präsumtive geistliche Stiftsherr kann weder Dietrich
noch
einer seiner Brüder gewesen sein, weil
1. von keinem von ihnen der Eintritt in den geistlichen
Stand bekannt ist, weil
2. Rotbert von Trier und dann Dietrich
von Metz hätten nachfolgen müssen, wenn trotzdem einer
von ihnen Rektor von Wildeshausen
gewesen wäre, weil
3. Bischof Wikberts Bruder nicht vier,
sondern nur einen Sohn hatte, wie die Wildeshausener
Urkunden erkennen lassen.
Das heißt: Mathildens
Vater und Oheime können nicht die Söhne des Bruders Bischof
Wikberts gewesen sein. Sie haben das Rektorat über Wildeshausen
nicht besessen und konnten es daher auch nicht an Bischof Liudolf von
Osnabrück weitergeben.
Es bleibt die von einigen Forschern vertretene Ansicht
[58 Zum Beispiel Freytag (wie Anm. 49) Seite 75; Th. Reismann, Geschichte
der Grafschaft Tekeneburg, Zeitschrift für vaterländische Geschichte
und Alterthumskunde (Westfalen) 47 (1889) 63ff.; vgl. auch Wilmans (wie
Anm. 16) Seite 435 Anm. 4.] zu prüfen, ob Mathilde, die Großmutter
der Königin, die Schwester Bischof Wikberts von Verden gewesen
sein kann. Auch diese Annahme ist mehr als unwahrscheinlich, weil im Namengut
der Verwandtschaft der Königin Mathilde
die Namen der Angehörigen der Wildeshausener Stifterfamilie nicht
wiederkehren. Weder ein Waltbert noch ein Wikbert noch eine
Aldburg finden sich unter den zahlreichen Verwandten der Königin.
Deren Namen Dietrich, Widukind, Immed, Reginbern,
Rotbert,
Mathilde,
Amalrada,
Friderun und Bia
weisen auf andere Verwandtschaftszusammenhänge
hin [59 Von den anderen Namen ganz abgesehen, kennt man zum Beispiel
nicht einnmal die Sippe, in welcher "Mathilde" zuerst auftaucht;
dazu H.-W. Klewitz, Namengebung und Sippenbewußtsein in den deutschen
Königsfamilien des 10. bis 12. Jhs., Grundfragen historischer Genealogie,
AUF. 188, 1 (1944) besonders 28.]. Allein der Name Widukind in Verbindung
der nicht nur von Widukind von Corvey überlieferten Nachricht,
die Brüder Dietrich,
Widukind,
Immed
und
Reginbern
seien stirps magni ducis Widukindi [60
Siehe oben
Anm. 43 und 44.] gewesen, gibt uns die Berechtigung, eine Abkunft der Vorfahren
der Königin Mathilde von Widukind
anzunehmen. Dementsprechend sind es die Filiationsangaben der Translatio
s. Alexandri [61 Transl. s. Alex. c. 4, ed. Krusch (wie Anm. 7)
Seite 427: ... Witukindo filius, nomine Wibreht,
... De cuius lumbis exortus est Waltbraht nomine ...], die dazu
berechtigen, den Stifter von Wildeshausen und dessen Nachkommen als Nachfahren
Widukinds
zu betrachten.
Gemeinsame Abkunft von Widukind
verbindet somit
die Verwandten der Königin Mathilde
mit den Wildeshausener Stiftern, nicht jedoch können jene von diesen
hergeleitet werden. Dieser neue Befund macht den Blick frei auf einen Zweig
der Nachkommenschaft Widukinds, der sich von demjenigen der Wildeshausener
Stifterfamilie unterscheidet. Er kann von Waltberts Vater Wikbert
oder,
was noch wahrscheinlicher ist, von Widukind selbst ausgegangen sein.
Ob es sich dabei um einen Zweig in männlicher oder weiblicher Linie
gehandelt hat, muß freilich offen bleiben, obschon gesagt werden
kann, dass in der Verwandtschaft der Königin
Mathilde eher ein immedingisches Bewußtsein hervortritt,
das sich im häufigen Auftreten des Namens Immed kundtut [62
Siehe
unten Seitze 25.].
Nach diesen kritischen Erörterungen ist ein grundsätzliches
Wort über die genealogischen Bemühungen der bisherigen Forschung
am Platze. In der Überlieferung lassen sich Familienzusammenhänge
nachweisen, die zur Nachfahrenschaft Widukinds gehören: die
Wildeshausener
Stifterfamilie, die Angehörigen der
Königin
Mathilde väterlicherseits und die Familie, der Bischof
Liudolf von Osnabrück mütterlicherseits angehörte. Während
der Herrschaft dieser Familien von Widukind
quellenmäßig
verbürgt ist, kann der genealogische Zusammenhang der drei Familien
untereinander nicht nach Filiation festgelegt werden, da entsprechende
Verwandtschaftsangaben fehlen. Die Lücken, die zwischen ihnen liegen,
auszufüllen, fühlten sich die Genealogen berufen. Wir haben nachgewiesen,
dass die gesamte zuständige genealogische und historische Forschung
unrichtige und unzulässige Verknüpfungen vorgenommen hat. Indem
sie die Angehörigen der
Königin Mathilde
an die Wildeshausener Stifterfamilie und den Bischof Liudolf von Osnabrück
an die Familie, aus der die Königin Mathilde
kam, anschloß, ohne Filiationsnachweise erbringen zu können
[63 Wir geben hier zur Veranschaulichung die zuverlässigste
Stanmmtafel der bisherigen Forschung wieder. Sie ist von S. Krüger
(wie Anm. 3) Seite 91 zusammengestellt worden:
Widukind dux
-
Immed comes
Wicbert
oo Odrada
-----------------------
+
(Bertradis)
Waltbert comes oo Altburg
+ na. 872
----------------------
Wicbert
frater oo Mathilde
B. v. Verden
874-908
----------------------------------------------+---------
Altburg
Theoderich comes Widukind Immed Reginbern
oo Liudolf
oo Reinhilde
comes
-----+-------
-----+-----------------------
-- --
Gottschalc Liudolf Bia
Mathilde Friderun
Amalrada Immed III.
Meinwerc comes
comes B.v. Osnabrück
+ 968
+ 953
(968-978) oo
Heinrich
I.
---
-----+----
Otto I.
Immmed IV. comes],
hat sie das über die Nachfahrenschaft
Widukinds
Bekannte verabsolutiert. In Nichtachtung der zahlreichen Möglichkeiten
der Herkunft und des verwandtschaftlichen Zusammenhanges wurde aus der
Nachfahrenschaft Widukinds
mit Hilfe der drei von Widukind
abstammenden Familien eine geradezu gewaltsame genealogische Konstruktion
hergestellt. Dieser Fall ist ein Musterbeispiel für die Fragwürdigkeit
der bisherigen genealogischen Forschung. In dem sich nämlich die hypothetischen
Filiationsbehauptungen der Genealogen als falsch und damit wertlos erweisen,
wird zugleich deren Gefährlichkeit für echte Erkenntnis sichtbar.
Verhindern sie jedoch - wie unser Fall zeigt - das Sichtbarwerden der Nachfahrenschaft
Widukinds
in ihrer tatsächlichen Breite. Erst dadurch, dass wir die hypothetischen
Verknüpfungen wieder lösen und uns damit begnügen, die Möglichkeiten
der verwandtschaftlichen Zusammenhänge in Betracht zu ziehen und nach
Maßgabe der Quellen abzuwägen, wird der Blick frei auf die ganze
Breite einer Nachfahrenschaft, deren Schicksal und geschichtliche Bedeutung
in der Forschung so merkwürdig beurteilt werden [64 Vgl. die
Äußerungen von Büttner-Dietrich und Hömberg, siehe
oben Anm. 1 und unten Anm. 115 und 132.].
Der zunächst erforderlichen nüchternen Bestandsaufnahme
gegenüber erweist sich die bisherige genealogische Tätigkeit,
die darauf ausging, mit allen Mitteln, die Lücken zu schließen,
um Stammreihen herzustellen, als unzulänglich, ja irreführend.
Sie steht noch allzu sehr in der Tradition einer antiquierten genealogischen
Forschung, die, im Auftrag oder zu Ehren von Fürsten und Adligen getrieben,
deren Herkunftsstolz befriedigen wollte und sollte. In einer zweckfreien,
kritischen genealogischen Forschung kann es nicht darum gehen, die Überlieferungslücken
durch Hypothesen auszufüllen [65 Ist dies erkannt, so kommt
das Problem der Personenidentität im frühen Mittelalter in seiner
ganzen Tragweite in den Blick, vgl. dazu K. Schmid, Bischof Wikterp in
Epfach, Eine Studie über Bischof und Bischofssitz im 8. Jh., in: Studien
zu Abodiacum-Epfach (1964) Seite 118f.; ders., Bemerkungen zur Frage einer
Prosopographie des frühen MA.s, Zs. f. Württ. LG 23 (19645) 222ff.].
Sie hat vielmehr die überlieferten Verwandtschaftszusammenhänge
von Personen und Familien wie auch die Lücken zwischen ihnen festzustellen
und zu klären. Sie hat - mit anderen Worten - Überlieferungskritik
zu treiben, um aus dem Überlieferungsbefund Schlüsse auf die
Geschichte der Adelsgeschlechter, auf ihr Verwandtschafts- und Herkunftsbewußtsein
ziehen zu können.
Dass die Schließung von "genealogischen Lücken"
durch Hypothesen die historische Erkenntnis tatsächlich in entscheidender
Weise erschwert, ja zuweilen geradezu unmöglich macht, geht schon
daraus hervor, dass andere Nachfahren Widukind, die sich nicht in
die konstruierte Stammtafel einzwängen lassen, völlig isoliert
werden. Man denke etwa an Widukind von Corvey [66 Siehe unten
Anm. 86.]. Er hat in den von der Forschung aufgestellten Stammtafeln
des widukindischen Geschlechtes bezeichnenderweise keinen Platz gefunden.
Schon daran zeigt es sich, dass die Stammtafeln ein unzureichendes Bild
vermitteln, wenn man nur für wahrscheinlich hält, dass
auch Widukind von Corvey ein Abkömmling Widukinds gewesen
ist. Und in ähnlicher Weise wird der Blick von allen weiteren und
allen möglichen Nachfahren Widukinds abgelenkt.
Indem wir im Folgenden auch jene Personen in unseren
Blickkreis einbeziehen, von denen begründet angenommen werden kann,
dass sie zur Nachfahrenschaft Widukinds gehörten, lockern wir den
in die konstruierte Stammreihe überhaupt erst ermöglicht.
Hinweise auf weitere Nachfahren Widukinds
------------------------------------------------------
I
Im Bericht der Reichsannalen über die Unterwerfung
Widukinds
im Jahr 785 wird mit dem Anführer der Sachsen stets ein gewisser Abbi
(Abbio)
genannt [67 Ann. reg. Franc. und Ann. q. d. Einhardi a. 785, ed.
F. Kurzze (MG. SS. rer. Germ. in us. schol., 1895) Seite 70f.; vgl. S.
Abel und B. Simson, Jbb. d. Fränk. Reiches unter Karl d. Gr. 1²
(1888) 496ff.]. Er war offenbar der treueste Kampfgefährte
Widukinds
gegen die Franken, da er bis zuletzt an dessen Seite blieb. Zusammen mit
Widukind
begab
er sich nach Attigny und wurde wie jener getauft. Abbis Verhältnis
zu Widukind
findet sich in der Bemerkung des Fragmentum Vindobonense,
er sei gener eius gewesen [68 Fragmentum Vindobonense, MG.
SS. 13, 31: Widikindis et Abbi gener eius.], seine Erklärung.
Auch wenn nicht gesagt werden kann, ob gener hier "Schwager" oder
auch "Schwiegersohn" meint [69 Abel-Simson (wie Anm. 67) Seite
496 Anm. 6 lassen die Frage offen. Lintzel (wie Anm. 2) Seite 25f. entscheidet
sich für "Schwiegersohn". Krusch (wie Anm. 7) Seite 4423 Anm. 1 betont
in anderem Zusammenhang, daß gener auch Schwestermann, Schwager
bedeutet. Vgl. auch K. A. Eckhardt, Genealogische Funde zur allgemeinen
Geschichte (Deutschrechtl. Archiv 9, 1962) Seite 16f., so standen jedenfalls
die Nachfahren
Abbis in einem kognatischen Verwandtschaftsverhältnis
zum Stamme
Widukinds, vorausgesetzt natürlich, dass Abbi
überhaupt
Nachkommen hatte, was, wie sich gleich zeigen wird, vermutet werden muß.
In den Miracula s. Wandregisili wird die Bekehrungsgeschichte
eines sächsischen Frankengegners namens Abbo erzählt [70
Ex
Miraculis s. Wandregisili c. 5, MG. SS. 15, 1, 406f.], die in ihrer Bedeutung
noch nicht erkannt ist. Dann wird ein sächsischer comes Abo
zum Jahr 811 in den Reichsannalen erwähnt [71 Ann. reg. Franc.
a. 811, ed. Kurze, Seite 134.]. Ohne dass man ausmachen könnte, ob
es sich um die gleiche Person handelt, ob dieser Abbo oder (falls
es zwei sind) wenigstens einer von ihnen mit Abbi, dem Verwandten
Widukinds
identisch
ist, oder ob man es mit einem jüngeren Abbo aus der Verwandtschaft
des älteren zu tun hat, ist zu bemerken, dass der Name Abbi
(Abbio, Abo, Abbo) im sächsischen Adel im 9. Jahrhundert weitergetragen
worden ist. Ein Komitat Abbos wird in der unechten, auf das Jahr
832 datierten Urkunde LUDWIGS DES FROMMEN
für Corvey erwähnt [72 BM² Nr. 900; Text: Wilmans
(wie Anm. 16) Seite 30ff. Nr. 11.]. Ein Abo ist bei der Schenkungshandlung
Wikberts
und Waltberts an die Utrechter Martinskirche im Jahre 843 als Zeuge
genannt [73 Siehe oben Anm. 11.]. Dann wird ein Abbo als
Grundbesitzer aus den Corveyer Traditionen bekannt [74 P. Wigand,
Traditiones Corbeienses (1843) § 328.], und ebenso aus der Translatio
s. Alexandri, in der die Heilung eines Abbonis cuiusdam viri
libertus nomine Walttag erzählt wird [75 Transl. s. Alex.
c. 11, ed. Krusch (wie Anm. 7) Seite 433.]. Endlich findet sich ein Abbi
unter den Verstorbenen eines sächsischen Eintrags im Gedenkbuch der
Reichenau aus der Zeit HEINRICHS I. [76
MG.
Lib. Confr., ed.. P. Piper (1884) Seite 250, dazu K. Schmid (wie
Anm. 83).]
Diese sächsischen Vertreter des Namens Abbo
(Abbi) aus dem 9. Jahrhundert dürften auf Grund des jeweiligen
Überlieferungszusammenhanges keine kleinen Leute gewesen sein. Deshalb
liegt die Vermutung nahe, dass unter ihnen Nachfahren des Kampfgefährten
Widukinds
gewesen sind, die ja mit den Nachfahren Widukinds
verwandtschaftlich
verbunden waren. Und dies ist umso wahrscheinlicher, als in der Utrechter
Schenkungsurkunde, in der Translatio s. Alexandri und im Reichenauer Gedenkbucheintrag
je ein Abbo bzw. Abbi mit Angehörigen der Wildeshausener
Stifterfamilie in Beziehung steht.
II
Etwa gleichzeitig mit Bischof Wikbert von Verden (873/74-908?)
regierte auch in Hildesheim ein
Bischof
Wikbert (880-908?) [77 Ann. Hildesh. a. 880, ed.
G. Waitz (MG. SS. rer. germ. in us. schol., 1978) Seite 19; Chron. Hildesh.,
MG. SS. 7, 851; vgl. A. Bertram, Geschichte des Bisthums Hildesheimm 1
(1899) 47ff.; J. Simson, Stand und Herkunft der Bischöfe der Mainzer
Kirchenprovinz im MA. (1908) Seite 77. Wechselweise wird in der Forschung
das für einen Wigbraht ep. in den Ann. necrol. Fuld.,
MG. SS. 13, 190, zum Jahr 908 überlieferte Todesjahr auf den Verdener
bzw. auf den Hildesheimer Bischof bezogen. Da bisher keine Zuordnung möglich
geworden ist, bleibt das Todesjahr für beide Bischöfe unsicher
(vgl. schon A. Hauck, KG 2, 808 und 810).]. Zuweilen sind die beiden sächsischen
Namensvettern und Amtsbrüdern sogar nebeneinander bezeugt [78 Im
Dokument über den Osnabrücker Zehntenstreit (Philippi {wie Anm.
33} Seite 55 Nr. 60) aus den Jahren 889/91; auf der Synode von Forchheim
890 (BM.² Nr. 1846a); und auf der Synode von Tribur 895 (MG. Capit.
2, 210f).]. Kein Wunder, dass in der Forschung die Meinung besteht, auch
Bischof Wikbert von Hildesheim sei ein Nachkomme Widukinds
gewesen
[79 Vgl. H. Goetting, Die Anfänge des Reichsstifts Gandersheim,
Braunschweigisches Jahrbuch 31 (1950) 47 und dens., Zur Kritik der älteren
Gründungsurkunde des Reichsstifts Gandersheim, Mitteilungen des österreichischen
Staatsarchivs 3 (1950) 399. - Die Abstammung Bischof Wikberts von Hildesheim
vom Stamme Widukinds über einen Bardo vertrat v. Uslar-Gleichen
(wie Anm. 51) Seite 15ff.; dagegen F. Thimme, Besprechungen, Zeitschrift
des Historischen Vereins für Niedersachsen (1903) Seite 437 und H.-W.
Krumwieder, Das Stift Fischbeck an der Weser (1955) Seite 34ff.; vgl. auch
R. Drögereit, Sachsen und Angelsachsen, Niedersächsisches Jahrbuch
für Landesgeschichte 21 (1949) 49.]. Der Versuch freilich, ihn mit
Hilfe der Corveyer Traditionen als Neffen Waltberts und Bruder eines
Bardo zu erweisen, ist als gescheitert zu betrachten, seitdem nachgewiesen
werden konnte, dass die herangezogene Corveyer Traditionsnotizen nicht
ins endende 9. sondern in die 2. Hälfte des 10. Jahrhunderts gehören
[80 E. Schröder, Urkundenstudien eines Germanisten, MIÖG.
18 (1897) 27ff.; K. Honselmann, Vor der Carta zur Siegelurkunde, Beiträge
zum Urkundenwesen iim Bistum Paderborn 862-1178 (Paderborner Studien 1,
1939) Seite 32ff.]. Gleichwohl bleibt die Vermutung begründet,
Bischof
Wikbert von Hildesheim sei wie Bischof Wikbert von Verden ein
Sproß Widukinds - vielleicht sogar wie jener ein Enkel des
Widukind-Sohnes
Wikbert
- gewesen, da zum Namensindiz die geistliche Ausbildung und Würde
hinzukommt, die auf seine vornehme Herkunft hinweist.
Der Grad der Wahrscheinlichkeit dieser Annahme wird noch
dadurch erhöht, dass Wikberts Nachfolger auf dem Hildesheimer
Bischofsstuhl Waltbert hieß [81 Chron. Hildesh., MG. SS.
7, 851; vgl. Bertram (wie Anm. 77) Seite 47ff.; Simon (wie Anm. 77) Seite
77. - Auch Goetting, Die Anfänge (wie Anm. 79) Seite 47 vermutet,
er sei ein "Angehöriger des widukindischen Geschlechts" gewesen.].
Auch einem Zufall wird man bei dieser Namenskombination der aufeinanderfolgenden
Bischöfe kaum denken können. Viel wahrscheinlicher ist die Möglichkeit,
Bischof
Wikbert von Hildesheim habe seinem Verwandten Waltbert den Weg
zum Bischofsamt geebnet und dessen Nachfolge vorbereitet, wie dies nicht
selten in der damaligen Zeit vorgekommen ist [82 Unter den zahlreichen
Beispielen findet sich ein sehr bezeichnendes, dasjenige der SALOMONE von
Konstanz, dazu Schmid (wie Anm. 83)]. Jedenfalls deutet die Bischofsfolge
Wikbert/Waltbert
in Hildesheim auf einen widukindischen Verwandtschaftszusammenhang
hin, wobei ganz offenbleiben muß, über welche Vorfahren diese
Bischöfe von Widukind
abstammten und wie sie zueinander verwandt
gewesen sind. Mit ihnen dürfte wohl neben der Wildeshausener Stifterfamilie
und den Vorfahren der Königin Mathildeein
dritter Zweig des widukindischen
Geschlechts
zum Vorschein kommen.
III
Die Interpretation eines sächsischen Eintrags im
Gedenkbuch der Reichenau aus der Zeit HEINRICHS
I. hat einen neuen Hinweis auf den Bestand der Sippe Widukinds
erbracht [83
K. Schmid, Religiöses und sippengebundenes Gemeinschaftsbewußtsein
in frühmittelalterlichen Gedenkbucheinträgen, erscheint in DA.
20, 2 (1964).]. Der Hofkapellan
Adaldag ließ seinen consanguineus Adalward,
den Bischof von Verden (913/16-933), den Erzbischof
Unni von Hamburg-Bremen (919-936), dessen Nachfolger er im Jahre
937 geworden ist, sowie die verstorbenen Bischöfe Wikbert (von
Verden oder Hildesheim) und Reginwart von Hamburg-Bremen zusammen
mit einer Reihe von lebenden und verstorbenen Personen und den summarisch
genannten Kollegien sächsischer Kirchen ins Gebetsgedächtnis
der Reichenauer Mönche aufnehmen. Mehrere Namenswiederholungen und
Namenskombinationen lassen darauf schließen, dass es sich zumindest
bei einem Teil der ins Gedächtnis aufgenommenen Personen um Verwandte
der eingetragenen Bischöfe handelt. Die je zweimal vorkommenden Namen
Waltbert-Aldburg
(Adalburg)-Wikbert (Witbert)
weisen eindringlich auf bekannte Nachfahren Widukinds hin und erklären
sich aus der Nennung des Bischofs Wikbert im Eintrag. Da die Eltern
Wikberts von Verden bekanntlich Waltbert und Aldburg
hießen und Wikberts zweiter Nachfolger auf dem Verdener Bischofsstuhl
Adalward war, kann man den Bischof Wikbert des Eintrags für
den gleichnamigen Verdener Bischof (873/74-908?) halten. Doch darf dabei
nicht außer acht gelassen werden, dass etwa gleichzeitig (880-908?)
in Hildesheim gleichfalls ein Bischof Wikbert
regierte, von dem
bereits die Rede gewesen ist [84 Siehe oben Seite 19f.]. Dies fällt
bei der Identifizierungsfrage des Bischofs Wikbert im Reichenauer
Eintrag um so stärker ins Gewicht, als nicht nur Wikbert
von Verdun,
sondern wohl auch sein Hildesheimer Namensvetter der Nachfahrenschaft
Widukinds
angehörten und daher Angehörige und Verwandte, die gleiche Namen
trugen, gehabt haben können. Gleichviel indessen, ob der im Eintrag
genannte Wikbert der Verdener oder der Hildesheimer Bischof gewesen
ist, so steht jedenfalls fest, dass mit ihm Verwandte ins Gedächtnis
aufgenommen wurden, die wie er selbst von Widukind abstammten.
Bischof Adalward von Verden muß zu Bischof
Wikbert in einem besonderen Verhältnis gestanden haben, einem
Verhältnis, das wir auf Grund der mitgenannten Namensträger aus
der Nachfahrenschaft Widukinds als ein verwandtschaftliches bestimmen
können. Denn Adalward selbst steht im Eintrag als Verwandter
Adaldags,
der als Hildesheimer Domherr das Gebetsgedächtnis bei den Reichenauer
Mönchen erbeten hat. So ergibt sich Adalwards
und Adaldags
Verwandtschaft
zu Bischof Wikbert aus Widukinds
Geschlecht, und die Aussage
Adams von Bremen, Adaldag sei genere illustris
gewesen [85
Adam
von Bremen II, 1, ed. Schmeidler, Seite 61.], erhält ihren konkreten
Sinn. Die Kenntnis dieses verwandtschaftlichen Zusammenhangs ist bedeutsam,
auch wenn wir nicht sagen können, ob
Adalward
und
Adaldag
Verwandte
Wikberts
von Verden oder
Wikberts von Hildesheim gewesen sind. In jedem
Fall trugen sie den Adel
Widukinds.
IV
Wenn wir noch einmal Widukind von Corvey nennen, so geschieht dies deshalb, weil in der Forschung niemals ein Zweifel darüber aufgekommen ist, dass der Verfasser der Sachsengeschichte ein Abkömmling Widukinds gewesen ist [86 Vgl. G. Bartels, Die Geschichtsschreibung des Klosters Corvey, in: Abhandlung über Corveyer Geschichtsschreibung 1 (1906) 124ff. mit Stammtafel; H. Grundmann, Politische Gedanken mittelalterlicher Westfalen, Westfalen 27 (1948) 7, der (ebd. Anm. 2) die Hypothese von Gerda Krüger, in: Westfälische Lebensbilder 1 (1930) 156, Widukind von Korvey sei mit dem Oheim der Königin namens Widukind identisch, mit Recht zurückweist. Vgl. ebenso H. Beumann, Widukind von Korvei (1950) Seite 3 mit Anm. 3; K. Hauck, Artikel Widukind von Korvei, in: Die deutsche Literatur des Mittelalters, Verfasserlexikon 4 (1953) 946; zuletzt wies Hauck (wie Anm. 8) Seite 128 Neudruck Seite 177 nachdrücklich auf Wid. I, 1 hin (modo generis gentisque meae devotioni) und betrachhtet "die alte Vermutung, Widukind von Corvey sei mit der Königin Mathilde verwandt gewesen, nun als sehr wahrscheinlich, ja im Hinblick auf die Wichmann- und Mathilde-Darstellung Widukinds als bis zur Gewißheit gesicherten Rückschluß".]. Er selbst vermerkt dies in seinem Werk jedoch nicht. Auch die Königin Mathilde oder andere Nachfahren Widukinds bezeichnet er nicht als seine Verwandten. Er unterläßt überhaupt jede Andeutung auf die Familie, aus der er kam. So bleibt der Corveyer Mönch scheinbar von seiner eigenen Sippe distanziert. Vielleicht aber lag dies in seiner Absicht. Ob es dafür spricht, dass er mit der Königin Mathilde in einer sehr engen Verwandtschaft stand, erscheint fraglich. Doch zeugt Widukinds Werk von einem eigentümlichen sächsischen Selbstbewußtsein [87 Vgl. M. Lintzel, Die politische Haltung Widukinds von Korvey, Sachsen und Anhalt 14 (1938) 25ff., wieder gedruckt in: Ausgewählte Schriften 2 (1961) 335ff.; Hauck, Widukind (wie Anm. 86) Spalte 955; ebd. Spalte 948ff. in Auseinandersetzung mit Lintzel (wie oben) und Beumann (wie Anm. 86) Seite 21ff. die Begründung der Auffassung, Widukind von Corvey habe "Geschichte des liudolfingischen Hauses als Geschichte des sächsischen Stammes" geschrieben.]. Auch ist wohl nicht zu bezweifeln, dass er den Angehörigen des ottonischen Königshauses nahestand. Und da der Name Widukind, den er trug, zu seiner Zeit selten genug vorkommt, müßte derjenige, der gegen die "herrschende Meinung" behaupten wollte, Widukind von Corvey sei kein Nachfahr Widukinds gewesen, die ganze Beweislast tragen.
Das Geschlecht Widukinds und seine Bedeutung bis ins 10.
Jahrhundert
---------------------------------------------------------------------------------------
Nachdem wir die Überlieferung im Hinblick auf die
Nachfahren Widukinds gesichtet und uns mit der bisherigen Forschung
kritisch auseinandergesetzt haben, können wir den Versuch wagen das
Bild, das sich gewinnen ließ, zu beurteilen. Zunächst scheint
es wichtig, dass wir uns klar machen, auf welchen Quellen das gewonnene
Bild beruht. In erster Linie muß die Translatio s. Alexandri genannt
werden, in der Filiation Widukind-Wikbert-Waltbert überliefert
ist. Dann ist es die Wideshausener Gründungs- und Dotationsurkunde,
die in ihren Bestimmungen über die zukünftigen Inhaber des Stiftes
Aufschluß über die Familie des Stifters gibt. Auf Grund dieser
Verfügungen läßt sich ein späterer Inhaber des Stiftes,
Bischof
Liudolf von Osnabrück, genealogisch zuordnen. Anders verhält
es sich mit dem Zeugnis, die Königin Mathilde
sei dem Geschlecht
Widukinds
entsprossen. In ihm wird eine Aszendenz
ausgesagt, die
Mathildens Vater und
Vaterbrüder auf Widukind
zurückführt. Außerdem
ist das gener-Verhältnis
Abbis zu Widukind bezeugt,
das die späteren sächsischen Träger des Namens Abbi
(Abbo) in den Verdacht der Stammesverwandtschaft Widukinds
bringt. Was sich darüber hinaus läßt, basiert auf der Interpretation
der Namenskombination eines Gedenkbucheintrags und auf Namensindizien.
Wie man sieht, handelt es sich nicht um Dokumente, die
in der ausgesprochenen Absicht, die Geschichte des Geschlechtes Widukinds
zu
überliefern, verfaßt worden sind [88 Obschon das Herkunfts-,
das Stammes- und Sippenbewußtsein sowohl in der Transl. s. Alex.
als auch in der Sachsengeschichte Widukinds stark hervortritt, so scheint
uns doch die Bezeichnung "Hausüberlieferung" (Hauck {wie Anm. 8} Seite
133 Neudruck Seite 1983 u.ö.) nicht glücklich und treffend, weil
diese sogenannte "Hausüberlieferung" wie Hauck selbst sagt (ebd. Seite
134, Neudruck Seite 184), "in einer der traditionellen literarischen Gattungen"
sozusagen eingegossen erscheint, nicht aber spezifische Formen (etwa die
genealogia)
findet. Dies aber darf bei der Beurteilung der literarischen Überlieferung
des im Hinblick auf die genannte Überlieferung bereits von "Hausüberlieferung"
spricht (wobei zu fragen bleibt, was man hier unter dem Begriff "Hausüberlieferung"
versteht), so droht die historische Eigenart und Bedeutung der spezifischen
"Hausüberlieferung" verdeckt und verkannt zu werden. Wir nennen als
charakteristisches Beispiel die Genealogia und Historia Welforum, ed. E.
König (Schwäbische Chroniken der Stauferzeit 1, 1938).
Vgl. dazu meine Ausführungen in der unten Anm. 102 zitierten Arbeit.].
In der Alexandertranslation und in der Stiftsgründung von Wildeshausen
stellen die zu Ehren des Heiligen unternommenen Handlungen Waltberts,
des Enkels Widukinds, das Hauptanlagen der Überlieferung dar,
während die in der Sachsengeschichte
Widukinds von Corvey und
in der Mathildenvita erwähnte Abstammung der Königin von
Widukind
wohl
vor allem deren Hoheit und Vornehmheit dokumentieren sollte [88a
Vita Math. ant. c. 1, MG. SS. 10, 575: cuius generositas
haud minus futuri claruit sponsi Nam Widekindu ducis Saxoniae originem
traxit a stirpe.]. Der Verehrung und Wundertätigkeit eines Heiligen
und der Rühmung einer Königin verdanken wir also das Gerüst
dessen, was wir über die Nachfahrenschaft Widukinds wissen.
Dabei kann man das in der Wildeshausener Überlieferung überaus
stark ausgeprägte Familienbewußtsein Waltberts wie dessen
Sorge um das sächsische Stammesbewußtsein nicht unbemerkt bleiben
[89 Darauf hat Hauck (wie Anm. 8) Seite 132ff., Neudruck Seite 182ff.
aufmerksam gemacht.]. Und in der Nennung Widukinds
als des Spitzenahns
der Königin Mathilde leuchtet
das widukindische Herkunftsbewußtsein
auf. Auch in der Namensvererbung wird etwas von der adeligen Tradition
in der Sippe des Sachsenführers sichtbar, wenngleich auffällt,
dass der Name Widukinds selbst in dessen Nachfahrenschaft offenbar
nicht vorherrschte, sondern durch andere Namen, diejenigen seines Sohnes
Wikbert und seines Enkels Waltbert, überlagert worden ist.
Wenn wir Widukinds
Nachfahrenschaft überblicken,
so zeigt sich, dass die Deszendenz des Westfalen im Mannesstamm nicht bis
zum Ende des 10. Jahrhunderts verfolgt werden kann. Weder kann die Familie,
aus der die Königin Mathilde kam, als agnatische Aszendenz
bis Widukind erwiesen werden, noch gibt es einen Anhaltspunkt dafür,
dass die Wildeshausener Stifterfamilie im Mannesstamm über die 1.
Hälfte des 10. Jahrhunderts hinaus Bestand hatte.
Die Angehörigen der Königin
Mathilde werden in der Forschung zur "widukind-immedingischen
Sippe"[90
Krüger
(wie Anm. 3) Seite 91. Der Titel des Buches von Eduard von Uslar-Gleichen
lautet: "Das Geschlecht Wittekinds des Großen und die Immedinger"
(1902).] gerechnet. Schon in dieser unklaren Doppelbezeichnung ist die
Frage enthalten, die sich mit der von Adam von Bremen und anderen Geschichtsschreibern
gebrauchten Bezeichnung IMMEDINGI [91 Adam von Bremen II,
47, ed. Schmeidler, Seite 108: In bezug Erzbischof Unwan von Hamburg-Bremen
heißt es clarissimo genere Immedingorum
oriundus. Vgl.
auch Ekkkehardi Chron. Univ. a. 1104, MG. SS. 6, 226: Maternum vero
illis (sc. Boto und Aerbo) erat stemma de Saxonia, Immedingorum
tribus egregia, quae et Ottonum inclytae stirpi traditur vicina; desgl.
Annalista Saxo a. 1104, MG. SS. 6, 738.] verbindet. Die "IMMEDINGER",
als deren berühmtester Sproß Bischof Meinwerk von Paderborn
gilt [92 Dazu neuerdings F. W. Oediger, Adelas Kampf um Elten, Ann.
d. Hist. Vereins f. d. Niederrhein 155/156 (1954) 70f.], leitet man von
einem der Vaterbrüder der Königin Mathilde
her, unter denen sich bekanntlich ein "Immed"
befand [93 Wie Anm. 44.]. S. Krüger möchte noch weiter
zurückgehen und in "Immed",
dem Grafen der Zeit LUDWIGS
DES FROMMEN, den Stammvater der "IMMEDINGER"erblicken
[94 Das ergibt sich daraus, dass der erste bekannte
Immed
nicht als Nachfahr Widukinds angesehen wird, Krüger (wie Anm.
3) Seite 46, 49 und besonders Seite 90: "Doch muß frühzeitig
eine Verschwägerung (der
WIDUKINDE)
mit einer ostfälisch-engrischen Sippe, den IMMEDINGERN erfolgt
sein."]. Obwohl man nicht sagen kann, wie die Familie, aus der die KöniginMathilde
kam, einerseits von Widukind
und andererseits vom alten Immed
abstammte, wird soviel deutlich, dass der Name Immeds im Gegensatz
zu demjenigen Widukinds über zahlreiche Generationen hinweg
bis ins 11. Jahrhundert hinein immer wieder hervortritt [95 Vgl.
die Zusammenstellung bei v. Uslar-Gleichen (wie Anm. 51) Stamm- und Verwandtschaftstafel
des Wittekind-Immedingischen Geschlechts (im Anhang) und bei R. Schölkopf,
Die Sächsischen Grafen 919-1024 (Studien und Vorarbeiten zum Historischen
Atlas Niedersachsens 22, 1957) Stammtafel zur Genealogie der IMMEDINGER
(im Anhang).] und somit einen Sippenzusammenhang kennzeichnet, der in der
Bezeichnung IMMEDINGI
gefaßt werden konnte. Aus dieser Bemerkung
geht hervor, dass man die Königin Mathilde
viel eher als "IMMEDINGERIN" denn als Angehörige des Geschlechts
Widukinds
betrachten
kann. Der Rückbezug ihrer Herkunft auf
Widukind
trägt
- wie gesagt - die Züge der Rührung. Er ist vergleichbar mit
der Rühmung der Königin Hildegard als
Sproß des alemannischen Herzogsgeschlechtes, einer Rührung,
die auf der kognatischen Herkunft Hildegards
von Herzog Gottfried über deren Mutter Imma beruhte, während
der Vater der Gemahlin KARLS
DES GROSSEN der Franke Gerold gewesen ist [96 Thegani
vita Hludovici imp. c. 2, MG. SS. 2, 590f., vgl. dazu K. Schmid, Zur Problematik
von Familie, Sippe und Geschlecht, Haus und Dynasttie beim mittelalterlichen
Adel, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 105 NF. 66 (1957)
10ff.].
Der Mannesstamm Widukinds hat in der Generationenfolge
Widukind-Wikbert-Waltbert-Bischof
Wikbert fortgelebt. Er ist sogar noch eine Generation weiter bezeugt,
bis zum Brudersohn des Bischofs Wikbert. Dieser agnatische Deszendent
Widukinds
war
als Kleriker zum Rektor von Wildeshausen bestimmt. Mit ihm versiegt unser
Wissen vom Mannesstamm des berühmten Sachsen.
Bischof Liudolf von
Osnabrück, der letzte Erbe des Rektorats über Wildeshausen,
ist über seine Mutter Aldburg
ein kognatischer Deszendent Widukinds gewesen.
Der Versuch, das von Widukind
ausgehende Geschlecht
genauer zu charakterisieren, hat davon auszugehen, dass dieses offenbar
in mehreren Zweigen und Seitenzweigen weiter lebte. Was seine Herrschaft
anbetrifft, so ist diese keineswegs als eine einheitliche und kontinuierliche
zu erkennen. Sie hatte keinen festen Angelpunkt und keine Dauer über
die Jahrhunderte hinweg. Ja, es fragt sich, ob man überhaupt von einer
"Herrschaft des widukindischen Geschlechtes" sprechen kann. Widukinds
Gefolgsherrschaft
über die westfälischen Stammesgenossen, die sich im Verlauf der
Kämpfe gegen die Franken wechselweise über einen kleineren oder
größeren Teil der Sachsen ausgeweitet hatte [97
Vgl. M. Lintzel, Die Unterwerfung Sachsens durch Karl
den Großen und der sächsische Adel, Sachsen und Anhalt 10 (1934)
30ff., wieder abgedruckt in: Ausgewählte Schhriften 1 (1961) 95ff.],
ist bekanntlich zerschlagen worden. Die dem Getauften verbliebene Grundherrschaft
aber hat sich im Laufe der Zeit mehr und mehr aufgelöst, da in Anbetracht
der Verzweigung des Geschlechtes angenommen werden muß, dass die
Besitztitel von Generation zu Generation durch zahlreiche Erbgänge
aufgeteilt und aufgesplittert worden sind. Man sucht etwa im Erbe der
Königin Mathilde
widukindisches Erbgut zu sehen
und glaubt, auch die Schwestern der Königin hätten solches Erbgut
ihren Familien zugebracht [98 Die Annahme, Mathilde
habe ihrem Gemahl HEINRICH reiche und
wertvolle westfälische Besitzungen zugebracht, vgl. zum Beispiel R.
Holtzmann, Geschichte der sächsischen Kaiserzeit ³(1955) Seite
71, wird von Hömberg (wie Anm. 49) Seite 15 mit Anm. 54 auf das rechte
Maß zurückgeschraubt. Während sich Krüger (wie Anm.
3) Seite 92 im Hinblick auf das Erbgut der Königin
Mathilde vorsichtig äußert, behauptet Freytag (wie
Anm. 49) Seite 76 ganz unkritisch, "die billungischen Besitz- und
Herrschaftsrechte an der mittleren Lippe und an der Weser" hätten"
in ihrem Kern dem widukindischen Erbe entstammt" und seien "durch seine
Gemahlin (Friderun
oder Bia) an Wichmann den Älteren
gekommen". Über den Besitz der stirps Widukindi vgl. neuerdings
Hillebrand (wie Anm. 42) Seite 26ff.]. Wie fragwürdig indessen diese
Ableitungsversuche sind, wird deutlich, wenn man daran denkt, dass nicht
nur Mathlidens Vater, sondern auch
deren Oheime in mindestens fünf Generationen dessen Erbe gewesen sein
können. In Wildeshausen möchte man einen Kern des
widukindischen
Grundbesitzes erblicken [99 So Krusch (wie Anm. 7) Seite
406; Hartwig (wie Anm. 4) Seite 26; Hömberg (wie Anm. 49) Seite 11.].
Er ist an Waltbert gekommen, der partem hereditatis... in villa
que dicitur Wihaldeshusen an die Alexanderkirche geschenkt hat [100
Wiilmans (wie Anm. 16) Seite 532.]. Auch die Dotation dieser Kirche
hat demnach nur einen Teil des widukindischen
Gutes in Wildeshausen
vor weiteren Teilungen bewahrt. Das Alexanderstift selbst, das nach dem
Willen Waltberts ein Familienheiligtum werden sollte, konnte diese
Aufgabe nicht erfüllen. Familienstreitigkeiten werden es gewesen sein,
die sein Aufblühen solange verhindert haben, bis es schließlich
zur Propstei herabsank, auf die dann die Erzbischöfe von Hamburg-Bremen
ihre Hand zu legen trachteten. Die Grafenrechte endlich, die Nachfahren
Widukinds im 9. und 10. Jahrhundert ausgeübt haben, scheinen
gleichfalls nicht für eine Kernbildung des Geschlechtes geeignet gewesen
zu sein. Denn es fehlen die Zeugnisse dafür, dass eine bestimmte Grafschaft
in der Hand des widukindischen Geschlechtes
oder wenigstens eines Zweiges desselben über die Zeit hinweg geblieben
wäre [101 Jedenfalls finden sich in den bisherigen Arbeiten
über die WIDUKINDE und IMMEDINGER dafür keinerlei
Anhaltspunkte, vgl. v. Uslar-Gleichen (wie Anm. 51) passim; Krüger
(wie Anm. 3) Seite 90ff.; R. Schölkopf (wie Anm. 95) Seite 128.].
Von einem Geschlecht Widukinds, das auf einer
bestimmten, ihm eigenen und es kennzeichnenden Herrschaft beruhte, kann
daher nicht die Rede sein. Unsere Vorstellung vom Geschlecht
Widukinds
basiert demnach nicht auf einem irgendwie gearteten Herrschaftstitel. Einzig
und allein die blutsmäßige Abkunft ist es, die uns berechtigt,
vom Geschlecht Widukinds
zu sprechen. Da Widukinds
Familie
in viele Verzweigungen auseinanderging, muß man die Nachfahrenschaft
Widukinds
als
einen Blutsverband, als eine große Sippe auffassen. Inwieweit in
ihr ein widukindisches Sippengefühl lebendig und wirksam blieb,
ist eine andere Frage, auf die später noch zurückzukommen sein
wird. Inzwischen jedoch können wir diesen Befund formulieren: Was
Widukind
überdauert
hat, war nicht seine Herrschaft, sondern sein Geblüt. Das heißt:
die geschichtliche Erscheinung des Geschlechtes Widukinds läßt
sich nur als Geblüt begreifen [102
Dazu ausführlich K. Schmid, Geblüt, Herrschaft,
Geschlechterbewußtsein, Grundfragen zum Verständnis des Adels
im MA (ungedruckte Habilschrift Freiburg im Breisgau 1961).].
Es ist nun zu fragen, wie sich der Herrschaftsverlust
auf Widukind und seine Nachfahrenschaft auswirkte. Dass ein solcher
mit der Unterwerfung des Anführers der sächsischen Frankengegner
eingetreten ist, steht wohl außer Frage. Man hat oft und mit Nachdruck
betont, Widukind sei nach seiner Taufe aus der Überlieferung
verschwunden [103 Siehe oben Anm. 3.]. So verständlich dies
sein mag, so kennt doch letztlich niemand die Gründe dafür, dass
der Getaufte von der politischen Bühne abgetreten ist. Die Forschung
ist geteilter Meinung, ob dem ehemaligen Frankengegner später die
Grafengewalt übertragen worden ist [104 Daß auf der Synode
von Koblenz 922 die Zehnten vom Erbgut antiqui comitis vel ducis
Widukindi genannt werden (Waitz, Jbb. {wie Anm. 53} Seite 65 Anm.
4), reicht Krüger (wie Anm. 3) Seite 94 für die Annahme aus,
KARL
DER GROSSE habe Widukind zum Grafen ernannt (vgl. ebd.
Seite 46 mit Anm. 2). Dagegen schon Abel-Simson (wie Anm. 67) Seite 503,
Simson, in: ABD 42, 367. Über die im gleichen Zusammenhang diskutierte
Stelle der zweiten Vita s. Liudgeri I, 25, ed. W. Diekamp, in: Die Geschichtsquellen
des Bisthums Münster 4 (1881) 69f. vgl. Hartwig (wie Anm. 4) Seite
24f. und H. Wiedemann, Karl der Große, Widukind und die Sachhsenbekehrung
(Veröffentlichung des missionswissenschaftlichen Instituts der westfälischen
Landesuniversität zu Münster im Westfalen 2, 1949) Seite 24 mit
Anm. 24.]. Wenn wir vergleichsweise auf Abbi,
den Kampfgefährten und Verwandten blicken, so erscheint es möglich,
dass der 811 erwähnte
comes Abo gewesen ist, möglich aber
auch, dass es sich bereits um einen jüngeren Vertreter aus der Sippe
des älteren gehandelt hat [105 Siehe oben Seite 18f.]. Bemerkenswerter
ist eine Schilderung aus der Miracula s. Wandregisili: Ein sächsischer
Rebell in führender Position namens Abbo, der als Geisel in
die Hand des Königs KARL kam,
habe sich eingedenk einer früheren Begegnung mit dem heiligen Wandregisel
taufen lassen und sei, offenbar zur Unterweisung im christlichen Glauben
dem Kloster Fontenelle übergeben worden [106 Wie Anm. 70.].
Ist hier Abbi (Abbio), der gener und Waffengefährte
Widukinds,
gemeint, wofür manches spricht [106a Schon Krüger (wie
Anm. 3) Seite 48 hat auf die Möglichkeit der Identität dieses
Abbo mit dem Gefährten Widukinds hingewiesen.], dann hätten wir
eine anschauliche Vorstellung von den Begleitumständen seiner Bekehrung.
Von da her könnte man dann in aller Vorsicht vielleicht auch auf den
Vorgang der Bekehrung schließen. Jedenfalls zeigt die Quellennotiz,
dass man sich in Frankenkreisen etwas davon versprochen hat, mit den Mitteln
der Erziehung aus den Sachsen gute Christen und treue Angehörige des
Reiches zu machen. Und bald schon bekanntlich erwiesen sich besonders zahlreiche
Vornehme der Sachsen als willige und gelehrige Schüler wie als glaubensfrohe
Christen [107 H. Aubin, Geschichtliche Grundlagen der Kultur des
Frühmittelalters zwischen Maas und Harz, in: Karolingische und ottonische
Kunst (Forschungen zur Kunstgeschichte und christlichen Archäologie
3, 1957) Seite 11ff.].
Der Weg, den die Nachfahren Widukinds gingen,
um in einer veränderten Umwelt erneut zu Ansehen und Würde zu
kommen und sich neu in der Adelsherrschaft zu etablieren, ist nicht zu
verkennen: Indem sie einen neuen Lebensinhalt in Welt und Kirche suchten,
gewannen sie als vornehme Sachsen bald die Verbindung mit den Zentren des
christlichen Glaubens und der weltlichen Herrschaft.
Schon Widukinds Sohn Wikbert machte sich
durch eine Besitzschenkung um die Utrechter Martinskirche verdient. Er
kommendierte LOTHAR I. seinen Sohn
Waltbert
und gab ihn damit zur Erziehung an dessen Hof. Dieser Waltbert,
der Vertraute des Kaisers, zog nach Italien, um in Rom vom Oberhaupt der
Kirche Heiligenreliquien für sein kirchliches Stiftungsvorhaben zu
erbitten. Er wird comes genannt und ist als Gründer des Alexanderstiftes
in die Geschichte eingegangen. Auch die Gründung des Kanonissenstiftes
Vreden wird ihm zugeschrieben [107a Zuerst von Wilmans (wie Anm.
16) Seite 418ff. Vgl. F. Tenhagen, Über Waltbert, den Enkel Widukinds,
als Gründer von Vreden, Zeitschrift für vaterländische Geschichte
und Alterthumskunde (Westfalen) 74 (1916) 241ff., wieder abgedruckt in:
Gesammelte Abhandlungen zur Vredener Geschichte (1939); Hömberg (wie
Anm. 4) Seite 85 und 88; F.. Winkelmann und H. Claussen, Untersuchungen
unter der Pfarrkirche zu Vreden, Westfalen 31 (1953) 304ff.; allgemein:
Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands 3 (1963) Nordrhein-Westfalen
Seite 626ff. Als quellenmäßiger Anhaltspunkt für die Gründung
dient die Nachricht von der Reliquientranslation in den Ann. Xant. a. 839,
ed. Simson, Seite 10f.]. Sein Sohn Wikbert
aber stieg im Dienste
des Ostfranken-Königs empor, wurde dessen Hofkapellan und nahm als
Bischof von Verden selbst ein hohes kirchliches Amt wahr, das Hirtenamt
einer christlichen Kirche [108 Siehe oben Seite 5ff.].
Aus eigener Machtvollkommenheit konnten die Nachfahren
Widukinds
offenbar nicht mehr emporkommen. Ihr Weg zum Aufstieg ging, wie man deutlich
sieht, nicht von einer überkommenen Herrschaftsbasis aus, sondern
begann in der Bereitwilligkeit, nach christlichen und fränkischen
Grundsätzen Hof- und Kirchendienst zu leisten. Waltbert und
sein Sohn Wikbert erhielten sogar ihre weltliche und geistliche
Ausbildung am Königshof und erfüllten damit die Voraussetzung,
die für die Zugehörigkeit zur einflußreichsten Adelsschicht
des Reiches notwendig war. Dennoch hat man gemeint feststellen zu müssen,
die WIDUKINDE hätten nicht einmal
in Sachsen größeren politischen Einfluß gewinnen können
[109 Vgl. Anm. 132.]. In der Tat können die bekannten Nachkommen
Widukinds
den Vergleich mit den in Sachsen im 9. Jahrhundert führenden Adelsfamilien
nicht aushalten. Sie stehen, was ihre weltliche Herrschaftsposition anlangt,
an Bedeutung und Einfluß erheblich hinter den EKBERTINERN und KOBBONEN
und späterhin besonders hinter den LIUDOLFINGERN
zurück [110 Vgl. G. Tellenbach, Königtum und Stämme
in der Werdezeit des Deutschen Reiches (Quellen und Studien zur Vorgeschichte
des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit 7, 4, 1939) Seite 54f.
und Seite 79; ders., Otto der Große, in: Die großen Deutschen
1 (1956) 38.]. Wie ist das zu verstehen?
Die Beurteilung der geschichtlichen Bedeutung des sächsischen
Adels und der sächsischen Adelsgeschlechter in der KAROLINGER-Zeit
ist in der bisherigen Forschung stets aus der Sicht weltlicher Herrschaftsgewinnung
erfolgt. Sie muß indessen solange unzureichend bleiben und ein schiefes
Bild ergeben, als das Wirken des sächsischen Adels und der sächsischen
Adelsgeschlechter im Raum der Kirche unaufgehellt ist. Zwar zweifelt heute
wohl niemand mehr daran, dass ein großer Teil der sächsischen
Bischöfe aus dem Adel hervorging. Doch konnten diese Kirchenfürsten,
obschon für manche von ihnen vornehme Herkunft ausdrücklich bezeugt
ist [111 Für die sächsischen Diözesen der Metropole
Mainz bringt Simon (wie Anm. 77) Seite 71ff. zahlreiche Quellenhinweise
über vornehme Herkunft von Bischöfen.], nicht in einen Sippenzusammenhang
eingeordnet werden. Die genealogischen Stammtafeln der sächsischen
Grafensippen der KAROLINGER-Zeit weisen
dementsprechend nur Bischof Wikbert von Verden auf [112 Vgl.
Krüger (wie Anm. 3) Seite 66,73, 81,85 und 91.], während die
Anzahl der Bischöfe, die sich bekannten Adelsfamilien zuordnen lassen,
bezeichnenderweise erst von der 2. Hälfte des 10. Jahrhunderts an
größer wird [113 Dies zeigt sich in den von Schölkopf
(wie Anm. 95) im Anhang zusammengestellten Stammtafeln der sächsischen
Grafenfamilien und -sippen der OTTONEN-Zeit.].
Mit anderen Worten: Die weitaus meisten Bischöfe werden bei der Beurteilung
des sächsischen Adels nicht eingesetzt, da sie im Adel, das heißt
in den von der Forschung erkannten und ermittelten Adelssippen und Adelsgeschlechtern
nicht untergebracht werden können. Im Hinblick auf die adeligen Äbte
großer Klöster steht es nicht viel anders. Diese Überlegung
mahnt zur Vorsicht. Fehlschlüsse können nur vermieden werden,
wenn auch die dem Adel gehörenden kirchlichen Würdenträger
in den Blick kommen und in die Beurteilung der Adelsverhältnisse mit
einbezogen werden. Um diese in aller Klarheit zu zeigen, mag es im Hinblick
auf Sachsen kein besseres Beispiel geben als die sogenannten "WIDUKINDE".
Erst geraume Zeit nach der endgültigen Befriedung
Sachsens traten
Widukinds
Angehörige allmählich wieder
in den Quellen hervor. Es begegnet ein comes Abo und später Widukinds
Sohn Wikbert, ohne dass man wüßte, ob auch dieser Graf
gewesen ist [114 Krüger (wie Anm. 3) Seite 52 führt ihn
als solchen auf, obschon Wikbert in der eben zitierten Urkunde (siehe
oben Anm. 11) nicht "Graf" genannt wird; vgl. ebd. Seite 46 Anm. 2.].
Graf Waltbert, der Sohn Wikberts, dann hätte - so möchte
man meinen - auf Grund seiner Laufbahn das Geschlecht seines großen
Ahnherrn erneut zur politischen Bedeutung führen können. Dafür,
dass er dies trotz seiner Beziehungen zu Kaiser
LOTHAR I. nicht vermocht hat, glaubte A. K. Hömberg den
Grund zu kennen [115 Hömberg (wie Anm. 49) Seite 103 Anm. 53.].
Er sieht in Waltbert, dem Enkel Widukinds, einen Führer
der sächsischen "Volkspartei", die mit der Niederlage
LOTHARS
und
der Zuweisung Sachsens an Ludwig den Deutschen
eine neue Niederlage erlitten habe, weshalb die
WIDUKINDEauch
keinen größeren politischen Einfluß erlangen konnten.
Selbst wenn man die politischen Zusammenhänge des Stellinga-Aufstandes
in Sachsen durchaus in Rechnung stellt und sogar für wahrscheinlich
hält, dass Wikberts und Waltberts Beziehungen zu Kaiser
LOTHAR mit dem sächsischen Vorgängen des Jahres 841
etwas zu tun haben [116 BM.² Nr. 1084k und 1372d; vgl. Dümmler
(wie Anm. 19) I² (1887) 164ff.], so darf doch Waltberts späterer
Übergang zu Ludwig dem Deutschen
nicht übersehen werden. Dass er "sein Graf" genannt wird, dass darüber
hinaus Waltberts Sohn Wikbert der erste bekannte sächsische
Hofkapellan des Ostfranken-Königs ist [117 Fleckenstein
(wie Anm. 23) Seite 182; ebd. Seite 156f. bemerkt Fleckenstein, daß
"dieser Wechsel (von LOTHAR I. zu Ludwig
dem Deutschen) letztlich durch die Reichsteilung verursacht
worden ist."], beweist, dass der Enkel Widukinds die Gunst Ludwigs
des Deutschen zu gewinnen verstand. Sollte er früher der
oppositionellen Aufstandsbewegung angehört haben, so müßte
sein späteres Einvernehmen mit dem Ostfranken-König davor warnen,
dass man der oppositionellen Haltung Waltberts allzugroße
Bedeutung zumißt. Vielmehr zeigt Waltberts Verhalten, dass er ein
Gespür für politische Gewichtsverhältnisse, Machtverschiebungen
und Aufstiegsmöglichkeiten besaß.
Dennoch mag ihm angesichts der politischen Machtkämpfe
der KAROLINGER im Reich, die er selbst
miterlebte, die Unsicherheit und Fragwürdigkeit einer jeden weltlichen
Herrschaftsposition aufgegangen sein. Quam subito temporalia transeunt,
heißt es in der Arenga der Wildeshausener Stiftungsurkunde [118
Wilmans
(wie Anm. 16) Seite 532.]. Dass diese Formulierung über den formelhaften
Charakter hinaus wohl einer tiefen Überzeugung Ausdruck verleiht,
ergibt sich aus der Art der Kirchenstiftung Waltberts selbst. Mit ihr wollte
er seiner Nachfahrenschaft einen geistlichen Mittelpunkt geben, indem er
das Rektorat über Wildeshausen jeweils einem Nachkommen vorbehielt,
der den geistlichen Beruf wählte:
illa tamen ratione servata, si
filii mei vel successores eorum filios suos certaim adducentes et clericos
occasione dominationis non utilitate regiminis facientes, ut talis ex illis
eligatur, cui hec potestas committenda sit, qui in Dei sercicio bonis operibus
et sanctarum scripturarum studiis excelsior ceteris invenitur. Sicquefiat
auxiliante Deo per genus omne nepotum, scilicet ut semper de parentibusnostris
eligatur rector et gubernator ad principatum supradicte familie [119
Ebd. Seite 533.].
Die Vorstellung, die diesen Bestimmungen zugrunde liegt,
ist von größtem Interesse. Konnte sie sich doch in dem Plan
konkretisieren, ein Familienheiligtum zu schaffen, dem jeweils ein der
Familie angehörender Geistlicher vorstehen sollte. Da der Stiftsherr
per omne genus ein "geistliches" Mitglied der Familie sein sollte, erhält
diese den Auftrag, Geistliche hervorzubringen. Das geistliche Amt wird,
mit anderen Worten, zu einer Aufgabe der Familie gemacht. Es wird gewissermaßen
an die Familie gebunden. Indessen kennt Waltbert die Gefahren, die
diese Bindung mit sich bringen kann. Er rechnet damit, dass der Gewinn
der Stiftsherrschaft seine Nachfahren dazu verleiten würde, ihre Söhne
um dieser Herrschaft willen zu Klerikern zu machen. Deshalb baute er der
zu befürchtenden Rivilität mit dem Vorbehalt vor: "Wenn meine
Söhne oder die Nachfolger derselben ihre Söhne nicht zum Wohle
der Leitung des Stiftes, sondern wegen der Gelegenheit der Herrschaftsgewinnung
um die Wette zu Klerikern bestimmen", dann solle der Würdigste von
ihnen zum Stiftsvorsteher erwählt werden. Dies änderte aber nichts
daran, dass das geistliche Amt des Stiftsherrn eine Angelegenheit seiner
parentela sein sollte, dass allein deren Angehörige über die
Regierung des Stiftes zu befinden hatten. Denn die Stiftsherrschaft sollte,
solange die Nachfahrenschaft Bestand hatte und nicht Mißstände
eintraten, der parentela nicht entfremdet werden [120 ... ea
namque legem, ut nulli eorum qui ad hanc potestatemm pervenerint, licitum
sit, predictam familiolam tradere potestati laicorum vel clericorum subiectam,
causa temporalis beneficii, set semper hiis rectoribus, quos predixi, correcta,
protecta, adiuta, suffulta permaneat. Si vero nostra parentela defecerit
aut per occultum Dei iudicium digna et probabilis huius electionis officio
nonn paruerit, eligat sibi familia sancti Alexandri prefatum quemcunque
voluerit abbatem nutritum de ipsa familia, Wilmans (wie Anm. 16) Seite
533.].
In diesen Bestimmungen brachte Waltbert
seine
untadelige religiös-christliche Intention und Gesinnung klar zum Ausdruck.
Trotzdem aber zeigt er sich befangen in der Vorstellungswelt des Adels,
verhaftet im Geblütsdenken. Konnte er sich doch nicht lösen vom
Glauben an den Rang und seine Sendung seiner parentela. Am Sinn weltlichen
Herrschaftsgewinns offenbar irre geworden, versuchte er sich selbst und
seiner Nachfahrenschaft im Raum der Kirche eine eigene Stätte zu schaffen,
die von den Wirren der Welt möglichst verschont zu bleiben versprach.
Und diese Stätte sollte unabhängig sein, unabhängig von
der potestas laicorum vel clericorum [121 Vgl. Anm. 120.],
nur in Abhängigkeit vom jeweils würdigsten geistlichen Repräsentanten
seiner Nachfahrenschaft bleiben: Sicque fiat auxilante Deo per genus
omne nepotum, scilicet ut semper de parentibus nostris eligatur et gubernator
ad principatum supradicte familie. Mit der auffallenden Äußerung,
dass der Rektor des Stiftes stets de parentibus nostris gewählt
werden sollte, stellt sich Waltbert selbst in einen bestimmten,
wenngleich nicht näher bezeichneten Abstammungszusammenhang. Seine
Vorstellung von der Aufgabe und Zukunft seiner Söhne im weiten Sinne
des Wortes wird demnach auf das "ganze Geschlecht" bezogen. In der hybriden
Vorstellung von der genus nepotum jedoch scheint der Widerspruch seines
"christlichen Adelsbewußtseins" durch, das im Raum der Kirche seinen
eigenen Raum beanspruchen zu können glaubte.
Waltberts überaus interessante und merkwürdige
Form der Kirchengründung wird in der Forschung "Priestererbkirche"
genannt. Soweit wir sehen, ist Wildeshausen ein vereinzelter Fall dieser
Art von Eigenkirchen im KAROLINGER-Reich
nördlich der Alpen. Zwar gibt es dort zuweilen "Preistereigenkirchen"
- solche sind in Bayern nachgewiesen [122 U. Stutz, Geschichte des
kirchlichen Bennefizialwesens ²(1961) besonders Seite 201 mit Anm.
29; dazu H. E. Feine, Studien zum langobardisch-italischen Eigenkirchenrecht
I, ZRG. Kan. Abt. 30 (1941) 74, der bemerkt, schon Stutz habe "Priestereigenkirchen
an vereinzelten Beispielen nördlich der Alpen beachtet". Allgemein
H. E. Feine, Kirchliche Rechtsgeschichte 1³(1955) 152, 164f. und 231.]
-, doch gelangten diese in der Regel nach kurzer Zeit an den zuständigen
Diözesanbischof. Dagegen kommen "Priestereigenkirchen" und besonders
"Priestererbkirchen" in großer Zahl in Italien vor. U. Stuz und H.
E. Feine haben sich mit dieser Erscheinung des langobardischen Kirchenwesens
eingehend befaßt [123 Stutz (wie Anm. 122) Seite 112ff.; Feine
(wie Anm. 122) Seite 70ff.]. Stutz spricht von "Zwitterbildungen" und möchte
in ihnen "Übergangsformen" sehen, "die einst das langobardische Eigenkirchen
recht im Kampfe mit der alten kirchlichen Rechtsanschauung nach einander
zu durchlaufen hatte" [124 Stutz (wie Anm. 122) Seite 122.]. Diese
Erklärung jedoch dürfte dem Phänomen der "Priestererbkirche"
nicht voll gerecht werden, wenn man über den juristischen Aspekt hinaus
an den sozialgeschichtlichen denkt. Da nicht nur die Art der Kirchenstiftung
Waltberts
in langobardischen Eigenkirchenformen merkwürdige Parallelen hat,
sondern gewisse Bestimmungen und sogar Formulierungen hier und dort übereinstimmen
[125 Wir greifen wahllos zwei Beispiele aus Urkunden des Jahres
764 heraus: ... in ipsa eclesia er monasterio ordinationem de presbiterum
uel (diaco)num faciendo, qui post eius decessu iuidem rector et gubernator
existat; L. Schiaparelli, Codice diplomatico longobardo 2 (1933) 140
Nr. 175. ... in eius sit potestate regendi, gubernandi, usufructuandi,
et officium Dei et luminaria in ipsa eclesia die noctuque faciendi ...
et si ipse filius meus Teuselmi presbitero forsitam super me uixerit, in
eius potestate in ipsa Dei eclesia ordinatione faciendi de aliis filiis
uel nepotibus meis quem ipse elegere uoluerit, aut meliore preuiderot ...
in eo uiro tenore, ut de filiis et nepotibus meis, qui tunso capitte caste
et recto moderamine Deo seruire et ad ipsa eclooesia uoluerit, et ad honorem
presbiterii pertingere uoluerit et potuerit melius, ipsum debaet rectore
in ipsa Dei eclesia in omnibus ordinare; ... et s(i) forsitan nulllus ex
foliis aut nepotibus meis fuerit qui dignus sit et legibus ad honore presbiterii
peruenire non potuerit ...; Schiaparelli (ebd.) Seite 150 Nr. 179.
Vgl. auch Stutz (wie Anm. 122) Seite 119ff. mit Anm. 44ff. Mit dieser Erscheinung
lassen sich noch am ehesten die Verhältnisse in sächsischen Frauenklöstern
des 9. Jh.s vergleichen, vgl. dazu Hauck, KG (wie Anm. 19) Seite 618ff.
und Wiedemann, Sachsenbekehrung (wie Anm. 147) Seite 123f.], stellt sich
die Frage nach dem Zustandekommen dieses Zusammenhangs. Man wird wohl nicht
fehlgehen, wenn man vermutet, Waltbert, der im Dienste
Kaiser
LOTHARS I. stand und selbst in Italien geweilt hat, habe solche
"Priestererbkirchen" südlich der Alpen kennengelernt und seine eigene
Kirchenstiftung in Sachsen nach ihrem Vorbilde unternommen. Wenn man die
juristisch präzisen und detaillierten, für sächsische Verhältnisse
ungewöhnlichen Nachfolgebestimmungen in der Kirchherrschaft Waltberts
bedenkt, möchte man fast sogar auf eine konkrete Vorlage schließen.
Auf Waltberts parentela sind tatsächlich
Geistliche hervorgegangen. Sicherlich haben solche von Bischof Wikbert
von Verden bis Bischof Liudolf von Osnabrück dem Stift
Wildeshausen vorgestanden, wenngleich wir die Stiftsherren zwischen Wikbert
und Liudolf nicht namentlich kennen. Auch Waltberts
Annahme,
seine Nachfahren könnten um der Stiftsherrschaft willen ihre Söhne
um die Wette zu Klerikern bestimmen, scheint begründet gewesen zu
sein. Hatten doch offenbar weder Bischof Wikbert von Verden noch
Bischof
Liudolf von Osnabrück die Stiftsherrschaft, von ihren Verwandten
unbehelligt und ungestört, ausgeübt [126 Siehe oben Seite
7f. bzw. 9.]. Uns kommt es darauf an, zu sehen, wie die Verwandtschaft
Waltberts
zu dessen Entschluß stand, "geistliche" Söhne möchten
seine Nachfolge als rectores monasterii antreten, und welche Auswirkungen
dieser Entschluß hatte. Wir wollen - genauer gesagt - sehen, wie
stark der Zug zum geistlichen Beruf in der Nachfahrenschaft
Widukinds
gewesen ist. Um dies beurteilen zu Können, stellen wir jene Geistlichen
zusammen, die wir als sichere oder mutmaßliche Nachfahren Widukinds
erkennen können:
1. Wikbert, Sohn Waltberts, Enkel Wikberts,
Urenkel Widukinds, Hofkapellan Ludwigs
des
Deutschen,
Bischof
von Verden 873/74-908?; Rektor von Wildeshausen (JL 3472)
2. Filius fratis sui (Bischof Wikberts
von Verden), Kleriker? Rektor von Wildeshausen?
(Wildeshausener Stiftungsurkunde,
Wilmans Seite 532)
3. Wikbert, vermutlich Enkel Wikberts
und
Urenkel Widukinds, wohl Mönch von Corvey [127 F.
Philippi, Der liber vitae des Klosters
Corvey, in: Abhandlung über Corveyer Geschichtsschhreibung
2 (1916) 80 mit Note 135.], Bischof
von Hildesheim 880-908?
4. Waltbert, vermutlich Neffe
Bischof Wikberts
von Hildesheim oder Bischof Wikberts von
Verden, Bischof von Hildesheim
909?-919
5. Adalward, Verwandter Bischof Wikberts von
Verden oder Bischof Wikberts von Hildesheim,
Mönch von Corvey [127a Ebd.
80 mit Note 168.], Bischof von Verden 913/16-933, cuius fides
in
palatio erat cognotissima
6. Adaldag, consanguineus und discipulusBischof
Adalwards von Verden, genere illustris,
Kanoniker von Hildesheim, Hofkepallan
HEINRICHS I., Erzbischof von
Hamburg-Bremen
937-988, summus consiliarius regnorum
nostrorum
7. Otto, Bischof
Adaldag von Hamburg-Bremen ist sein avunculus, vicedomnus
et canonicus von
Bremen? und wahrscheinlich von Magdeburg,
von Erzbischof Lievizo von Hamburg-Bremen als
Nachfolger empfohlen, gestorben 1018
8. Liudolf,
über seine Mutter Aldburg wahrscheinlich Neffe des filius
fratris Bischof Wikberts von
Verden, Kanzler OTTOS
I. [128 H. Bresslau, Handbuch der
Urkundenlehre 1² (1912) 439.],
Bischof von Osnabrück
967/68-978, Rektor von Wildeshausen, consanguineus OTTOS
I. und
OTTOS II.
9. Rotbert, Sohn Dietrichs aus der stirps
magni ducis Widukindi, Bruder der Königin
Mathilde,
Erzbischof von Trier 931-956,
archicapellanus HEINRICHS I. und
OTTOS
I. [128a Ebd. Seite
437f.]
10. Dietrich, aus der stirps Widukinds,
Neffe Rotberts von Trier, Sohn Eberhards von Hamaland,
Schwestersohn der
Königin
Mathilde, educatus in Halberstadt, Bischof von Metz 965-984,
consobrinus imperatoris
11. Widukind, Mönch von Corvey, Verfasser
der Sachsengeschichte.
Die Zusammenstellung der Geistlichen aus der Nachfahren-
und Verwandtschaft
Widukinds hat ihren Schwerpunkt in der 2. Hälfte
des 9. und in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts. Sie umfaßt
acht Bischöfe, darunter zwei von Verden, zwei von Hildesheim und je
einen von Hamburg-Bremen, Osnabrück, Trier und Metz, dazu einen für
Hamburg-Bremen vorgeschlagenen (Otto, den Neffen Adaldags von
Hamburg-Bremen); sie enthält weiter zwei bzw. drei Rektoren von
Wildeshausen, drei Mönche von Corvey, zwei Domkanoniker von Hildesheim,
zwei Hofkapelläne und fünf im Königsdienst (als Kanzler,
Erzkapellan, Ratgeber oder Diplomat) bewährte Bischöfe. In Wirklichkeit
wird die Anzahl der "geistlichen" Söhne aus der Sippe Widukinds
wohl erheblich größer gewesen sein, da wir sicherlich nur einen
bescheidenen Teil von ihr erfassen konnten. Vermutlich würden noch
weitere hohe geistliche Würdenträger [129 Vgl. den Anm.
83 zitierten Aufsatz.], vor allem aber eine Reihe von einfachen Mönchen
und Klerikern, Nonnen und Kanonissen hinzukommen, wenn uns die ganze Breite
der Sippe
Widukinds bekannt wäre. Außerdem haben wir
die Zusammenstellung nicht über das 10. Jahrhundert hinausgeführt
[130 Würde die Liste fortgeführt werden, müßten
auch Bischof Meinwerk von Paderborn (1004-1036) und Erzbischof
Unwan von Hamburg-Bremen (1013-1029), vgl. oben Anm. 91, vielleicht
aber auch Bischof Wikbert von Merseburg (1004-1009)
berücksichtigt werden.].
Will man den Befund, den unsere Liste ergibt, so wird
man sich davor hüten müssen, das Auftauchen von Geistlichen in
der Nachfahrenschaft Widukinds zu verabsolutieren. Hat man doch
allen Grund anzunehmen, dass zahlreiche sächsische Adlige und Adelsfamilien
- nicht nur die WIDUKINDE - Söhne
und Neffen wie auch Töchter und Nichten für den geistlichen Stand
bestimmten [131 Untersuchungen, die über die Mönche von
Corvey angestellt worden sind, zeigen dies; vgl. Th. Virnich, Corvey, Studien
zur Geschichte der Stände im Mittelalter (Diss. Bonn 1908) Seite 52ff.],
in der Erwartung, sie möchten als Mönche und Nonnen oder als
Kleriker und Kanonissen Gott dienen. Was aber die "geistlichen" Nachfahren
Widukinds
in
der allgemeinen Erscheinung der Hinwendung des sächsischen Adels zum
geistlichen Beruf auszeichnet, ist die Tatsache, dass sich unter ihnen
eine stattliche Reihe von hohen geistlichen Würdenträgern befindet,
von Bischöfen insbesondere, deren bedeutende Stellung im sächsischen
Episkopats und im Reich nicht zu verkennen ist. Dies fällt um so stärker
ins Gewicht, wenn man die Feststellung der bisherigen Forschung bedenkt,
"die Nachkommen Widukinds" hätten "trotz des Ansehens, das sie wegen
dieses Ahnen genossen, seit der Eingliederung Sachsens in das Fränkische
Reich politisch nur eine untergeordnete Rolle gespielt" (Hömberg [132
Hömberg (wie Anm. 49) Seite 14f.]).
Dieser Wertung entgeht, dass Wikbert (880-908?)
und Waltbert (909?-919) in der Zeit des Aufstiegs der LIUDOLFINGER
Bischöfe
der Hildesheimer Kirche gewesen sind, jener Bischofskirche, deren
Funktion im Aufbau des ottonischen
Episkopats und Königtums bereits mit dem Regierungsantritt HEINRICHS
I.
offenbar geworden ist [133 Darüber H.-W. Klewitz,
Königtum, Hofkapelle und Domkapitel im 10. und 11. Jh., AUF. 16 (1939)
108ff., und demnächst J. Fleckenstein im 2. Band seiner "Hofkapelle
der deutschen Könige"]. Ihr steht weiter entgegen, dass Waltbert
ein Vertrauter Kaiser LOTHARS I. war,
sein Sohn Wikbert aber als Hofkappelan im Dienste König
Ludwigs des Deutschen stand, bevor er Bischof von Verden
(873/74-908?) wurde [134 Siehe oben Anm. 23.]. Und führten
nicht Bischof Adalward von Verden
(913/16-933),
cuius
fides in palatio erat cognotissima, dessen consanguineus
Adaldag,
der Hofkepallan
HEINRICHS I., nachmalige
Erzbischof von Hamburg-Bremen (937-988) und Ratgeber der OTTONEN,
und endlich der consanguineus und Kanzler OTTOS
I., Bischof Liudolfs von Osnabrück (967/68-978)
- von den Verwandten der Königin Mathilde,
von Erzbischof Rotbert von Trier und Bischof Dietrich von Metz
ganz zu schweigen - diese Tradition weiter? Von einer solchen Fortführung
des Dienstes und der Einflußnahme am Königshof über Generationen
und Königsdynastien hinweg hat die bisherige Forschung keine Kenntnis
genommen. Sie weiß daher allzu wenig von der Nachfahrenschaft Widukinds,
vom Wirken dieser aus Westfalen stammenden Adelssippe, einem Wirken, das
sich vor allem im Bereich der Kirche vollzog. Man weiß wohl eben
deshalb so wenig, weil sich der Adel dieser Verwandtengemeinschaft mehr
und mehr im Aufstieg in geistlichen Ämtern und nicht in der Ausbildung
und Bewahrung einer ausgesprochenen weltlichen Herrschaftsposition manifestierte.
So ergibt sich die Erkenntnis, dass die Nachfahrenschaft
Widukinds,
nicht auf Grund weltlicher Herrschaftsausübung, sondern als Verwandtengemeinschaft
kirchlich-politischer Würdenträger geschichtlich geworden ist.
Sie spielte keineswegs eine politisch "untergeordnete " Rolle. Vielmehr
gewann sie im Zuge des liudolfingischenAufstiegs
zunehmend an politischem Gewicht. Dass dabei ihr kirchliches Haupttätigkeitsfeld
offenbar Sachsen geblieben ist [135 Darauf machte mich Her Prof.
Tellenbach aufmerksam.], mag ein Hinweis auf ihr starkes sächsisches
Herkunfts- und Eigenbewußtsein sein.
Der Aufstieg des Adels zu Rang und Würde konnte,
nachdem die KAROLINGER mit
KARL DEM GROSSEN ihre Königsherrschaft im Reich allenthalben
durchgesetzt und fest verankert hatten, nur noch im Dienste des Königtums,
in der "Königsnähe" erfolgen. Und dies gilt nicht nur für
den Bereich weltlicher, sondern auch kirchlicher Herrschaft, was in Anbetracht
des Forschungsstandes nachdrücklich betont zu werden verdient. Sicherlich
konnte der Aufstieg in geistlichen Ämtern bis zu einem gewissen Grade
in größerer Unabhängigkeit von der weltlichen Macht gelingen,
weshalb er mehr Sicherheit bot und den Gefahren politischer Umwälzungen
weniger ausgesetzt war. Wirkliche Bedeutung jedoch vermochten die Kirchenfürsten
im Reich nur im Zusammenwirken mit dem König, im Königsdienst,
zu erlangen [135a Aus den in der Reichspolitik hervortretenden Adelsfamilien
des 9. Jh.s kennt man auffallend wenige Bischöfe, vgl. die Zusammenstellung
von Tellenbach, Königtum und Stämme (wie Anm. 110) Seite 43ff.;
ebd. Seite 65 Anm. 3 stellte bereits Tellenbach fest: "Eine nähere
Beschäftigung mit den geistlichen Großen im neunten Jahrhundert,
ihrer Abstammung und ihrer politischen Bedeutung, wäre eine lohnende
Aufgabe."].
Angesichts dieser besonderen und allgemeinen Beobachtungen
fragt es sich nunmehr, wie die Nachkommenschaft Widukinds geschichtlich
zu beurteilen ist. Es fragt sich, konkreter gesagt, inwiefern der geschichtliche
Werdegang der Nachfahrenschaft Widukinds dadurch bestimmt wurde,
dass sich ihr Spitzenahn dem Christengott und dem Franken-König unterworfen
und damit die ihm zugewachsen Führerrolle und Macht verloren hatte.
Nach
Widukinds
Taufe gaben dessen Nachkommen, ihr Heil jetzt im
christlichen Glauben suchend, ihren Anspruch auf Adel und ihre adelige
Lebenshaltung keineswegs auf. Sie bewahrten in der neuen Welt des christlichen
Glaubens und des fränkischen Reiches vielmehr ihren Adelsstolz, der
aus dem Bewußtsein adeliger Herkunft rührte und aus ihm den
Anspruch auf Herrschaft ableitete. Im Streben nach Einfluß, Rang
und Würde fand er seinen Ausdruck. Am Königshof und im Bereich
der Kirche traten die "WIDUKINDE"deshalb
bald hervor. Indem sie den errungenen Einfluß ihren Söhnen und
Neffen, ihren Nachfahren und Verwandten zu vermitteln verstanden, verwirklichten
sie ihren Adel.
Dass sie jedoch den Aufstieg in kirchlichen Ämtern,
vor allem den Gewinn des Bischofsamtes offenbar bevorzugt anstrebten, dass
Waltbert,
der bezeichnenderweise das exordium der Sachsen für seine posteri
festhalten ließ [136 Siehe oben Anm. 9.], gar seine kirchliche
Stiftung zu einem von Geistlichen seiner Nachkommenschaft geleiteten, von
der Königs- und bischöflichen Diözesangewalt unabhängigen
Familienheiligtum gestaltete, ist überaus merkwürdig. Merkwürdig,
weil auf diese Weise ein auf einem weltlichen Herrschaftstitel und Herrschaftsanspruch
basierendes Geschlecht nicht entstehen konnte, merkwürdig, weil der
Versuch, die Herrschaft des Geschlechtes im Bereich der Kirche zu wahren,
etwas widersprüchliches an sich hat. Schon die Formulierung vom genus
omne nepotum macht dies deutlich, und nicht weniger die Tatsache, dass
aus dieser Adelssippe vornehmlich die Bischöfe in die Geschichte eingegangen
sind. Inwieweit diese Erscheinung der Ausfluß religiöser Gesinnung
oder die Folge schwerer Erschütterungen gewesen ist, inwieweit in
ihr das Bedürfnis nach Sicherheit oder der Erkenntnis, bessere, dauerhaftere,
wertvollere oder weniger abhängige Herrschaft zu erlangen, zum Ausdruck
kommt, ist wohl schwer zu sagen. Doch kann man bemerken, dass diese Erscheinung
nicht nur beiden Nachfahren Widukinds zu beobachten ist. Ganz ähnliche
Beobachtungen lassen nämlich beim bayerischen und alemannischen Adel
des 8. und 9. Jahrhunderts machen, wobei der Zusammenhang mit dem Sturz
des bayerischen und alemannischen Herzogtums offensichtlich ist [137
Vgl.
die Bemerkungen von R. Sprandel, Das Kloster St. Gallen in der Verfassung
des karolingischen Reiches (Forschungen zur ooberrheinischen Landesgeschichte
7, 1958) Seite 15ff., im Hinblick auf die sogenannte "Beata-Sippe" und
die sogenannten älteren "BERTHOLDE"; im Hinblick auf die bayerischen
Verhältnisse vor dem Sturz Tassilos:
Schmid, Bischof Wikterp (wie Anm. 665) Seite 129ff.; für das 9. Jh.;
ders. (wie Anm. 83).]. Aber auch in Italien, in der Zeit des Herrschaftsübergangs
von den Langobarden- auf die Franken-Könige, werden ähnliche
Bewegungen und Herrschaftstransformationen sichtbar, finden auffällige
Besitzumwandlungen statt und erleben die kirchlichen Gemeinschaften einen
starken Zustrom [138 Darüber hoffe ich demnächst eine
Arbeit vorlegen zu können.].
Die Verhaltensweisen des Adels im Wechsel der Königsherrschaft,
das heißt vor, während und nach politischen Umwälzungen
großen Stils in der andegeuteten Weise auf breiter Basis zu studieren,
ist ein Anliegen, das einem schärferen Begriff von den Bedingungen
der Herrschaft und ein neues, tieferes Verständnis des Verhältnisses
von Welt und Kirche im frühen Mittelalter zu gewinnen verspricht.
Hier konnten am Beispiel der Nachfahren Widukinds lediglich bestimmte
Sachverhalte und Ansätze einer Fragestellung herausgearbeitet werden.
Widukindisches Herkunftsbewußtsein
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Obwohl Widukinds
Geschlecht fortlebte, ist Widukinds
Name weder im 9. Jahrhundert noch in der Zeit danach häufig getragen
worden [139 Dies bemerkte schon Beumann (wie Anm. 86) Seite 3; zu
den Namensformen vgl. E. Förstemann, Altdeutsches Namenbuch 1²
(1900) 1566f.]. Der Name Widukind wurde nicht zum sogenannten "Leitnamen"
eines Geschlechtes. Wenn die Forschung von den "WIDUKINDEN"
spricht, so rührt diese Bezeichnung allein vom "Spitzenahn" her, nicht
aber vom Hervortreten des Namens in zahlreichen aufeinanderfolgenden Generationen
einer Reihe von Familien, wie dies etwa bei den sogenannten "UDALRICHINGERN"
der Fall ist [140 Vgl. etwa E. Knapp, Die älteste Buchhorner
Urkunde, Studien zur Geschichte des Bodenseegebietes, Württ. Vjh.
f. LG. NF. 19 (1910) 214ff.]. Mit der Seltenheit des Namens Widukind
stimmt zusammen, dass die Gestalt des Sachsenführers in der Überlieferung
des 9. Jahrhunderts entweder unbeachtet bleibt oder mit den Augen des fränkischen
Siegers geschehen wird, dass jene Stimme, die für Widukind eintritt,
wie eine Rechtfertigung klingt.
Notker erwähnt in seinen Gesta Karoli den Frankengegner
nicht [141 Notker der Stammler, Gesta Karoli magni imp. II, 2-4,
ed. H. F. Haefele (MG. SS. rer. Germ. N.S. 12, 1959) Seite 51f.]. Der Poeta
Saxo hingegen stellt KARL DEN GROSSEN
ins helle Licht, seinen eigenen Stammesgenossen jedoch in den Schatten
[142 Poeta Saxo, MG. Poet. lat. 4, 1, 19ff.]. Der Franken-Kaiser,
nicht Widukind ist der gottesgesandte Wohltäter seines Volkes.
Dagegen tritt der Bearbeiter der Vita Liudgeri in auffälliger Weise
für die Größe Widukinds ein [143 Vita III
s. Liudgeri I, 18, ed. Dietkamp (wie Anm. 104) Seite 95: vir etsi paganus
et sapientiae fama et loqientiae splendore et bellorum exercitiis non immerito
inter optimos duces numerandus. - Vgl. dagegen Vita I s. Liudgeri c.
21 (ebd.) Seite 24f. und Vita s. Willehadi c. 6 und 8, MG. SS. 2, 381ff.].
Für die Beurteilung des widukindischen
Herkunftsbewußtseins
indessen sind jene Überlieferungsstücke, die den Enkel Widukinds
selbst
zurückgehen, am aufschlußreichsten. In der Translatio s. Alexandri
heißt es: Witukind quoque, qui inter eos (sc. Saxones)
et
claritate generis et opum amplitudine eminebat et qui perfidiae atque multimodae
defectionis eorum auctor et indefessus erat incentor, ad fidem
Karoli
sua sponte veniens Attiniaci baptizatus et a rege de fonte sacro suspectus
est, et Saxonia tota subacta [144 Transl. s. Alex. c. 3, ed.
Krusch (wie Anm. 7) Seite 426f.]. Krusch hat bemerkt, dass dieser Text
Rudolfs von Fulda auf dem Lorscher Annaleneintrag zum Jahre 785 basiert
[145 Ebd. Seite 412 und 426 Anm. 4: aus Ann. Lauresh. a. 785, MG.
SS. 1, 32 oder Ann. Mosellani, MG. SS. 16, 497; vgl. Ann. S. Maximini,
MG. SS. 13, 21. ]. In ihm wird Widukinds Adel und Macht hervorgehoben,
dessen Kampf gegen die Franken jedoch scharf verurteilt, dessen Unterwerfung
und Taufe aber mit Genugtuung festgestellt. Dieser Charakteristik Widukinds
in
der Alexandertranslation entspricht die Tatsache, dass Walbert in
seiner Wildeshausener Stiftungsurkunde zwar seiner Eltern namentlich gedenkt,
seinen Großvater jedoch unerwähnt läßt [146
Wilmans
(wie Anm. 16) Seite 532,]. Lediglich die Stelle, der Rektor von Wildeshausen
solle stets de parentibus nostris
hervorgehen, schließt wohl
Waltberts Großvater Widukind
mit ein, wenngleich der
Rückbezug auf ihn vage erscheint.
Aus solchen Zeugnissen spricht die Unsicherheit, die
in der Beurteilung der Gestalt Widukinds schon bald herrschte. Die
Zurücksetzung (Popeta Saxo) und Rechtfertigung (Bearbeiter der Vita
Liudgeri), die Verurteilung und Anerkennung in einem entsprechen der Haltung
der Nachfahren Widukinds selbst, die sich eines offenen Bekenntnisses
zu ihren Ahn entheilten. Offenbar wurden die Gemüter damals stärker
von Widukinds Kampf und Niederlage als von dessen Taufe beeindruckt.
Daraus scheint hervorzugehen, dass der heidnische Sachse nicht von einem
"Saulus" zu einem "Paulus" geworden ist [147 Zu einem ähnlichen
Schluß kommt Wiedemann (wie Anm. 104) Seite 23ff.; ausführlicher
ders., Die Sachsenbekehrung (Missionswissenschaftliche Studien, Neue Reihe
5,, 1932) Seite 117ff.], dass die Taufe vielmehr seine alte Kraft gebrochen
hat. So versteht sich die zunächst scheinbar mangelnde Verehrung Widukinds
in der Sippe seine Nachfahren; wir sagen "scheinbar", weil sie sich nach
außen hin nicht zeigt. So versteht es aber auch das um so stärkere
Festhalten am "sächsischen Eigenbewußtsein" und am "Adel" des
widukindischen
Geschlechtes, das sich äußert, wenn Waltbert scribendi
exordium sumpsit [148 Wie Anm. 9.] und den Wunsch hegte,
ut
semper de parentibus nostris eligatur rector ert gubernator ad principatum
supradicte familie (derjenigen des Wildeshausener Stiftes) [149
Siehe oben Seite 33 mit Anm. 119.]. So versteht sich endlich die Überwindung
der widukindischen Auflehnung in der Hinwendung zum christlichen
Priestertum und Bischofsamt, die den Nachfahren des incentor indefessus
[150 Rudolf vonn Fulda nach Ann. Lauresh., vgl. Anm. 144 und 145.]
eine neue, ihnen adaequate Aufgabe in Welt und Kirche stellte.
Das zunächst notgedrungen zwielichtig, latent oder
unterdrückt erscheinende widukindische Herkunftsbewußtsein
lebte mit der Thronbesteigung der sächsischen
LIUDOLFINGER auf. Dass die Erinnerung an den Sachsenführer
jetzt wach wurde, ist nicht verwunderlich. Doch dieses Wachwerden trägt
nun bereits politische und symbolhafte Züge. An Widukinds
Kampf
in den Sachsenkriegen
KARLS richtete
sich das sächsische Selbstbewußtsein auf. Dass die Sachsen besiegt
und zu Christen bekehrt wurden, bewirkt die "Güte Gottes" (Domini
pietas) [151 Liudprand, Antapodosis II, 26, ed. J. Becker (MG.
SS. rer. Germ. in us. schol., 19155) Seite 50; vgl. auch Vita Math. ant.
c. 1; MGG. SS. 10, 576 und Vita Math. post. c. 1, MG. SS. 4, cui
(KARL DER GROSSE) Christus victoriam
concederet.]. Diese Auffassung aber bezeichnet nur einen der vielen
Versuche einer Bewältigung der sächsischen Vergangenheit. Denn
die Hinweise auf bestehende Legenden, Sagen und Lieder nehmen zu. Im Hochmittelalter
erscheint dann Widukind wie sein größerer Gegenspieler
KARL
als Heldengestalt vieler Dichtungen, die ihren Ausgang
im Westen nahmen und sich im Laufe der Zeit weithin verbreiteten. Nach-
und nebeneinander wird Widukind als "der große Kämpfer
gegen den Frankenherrscher", als "König", der "Volkskönig Weking"
oder der "segnende priesterliche König"; als der "Heidenheld" oder
der "christliche Heilige", ja nicht nur als der "Heilige" wie KARL,
sondern auch als der "Große" wie jener, dann vereinzelt wiederum
als der verhaßte "Mörder des heiligen Bonifatius" [152 Rundnagel
(wie Anm. 5) Seite 236ff., vgl. neuerdings Schrade (wie Anm. 4) Seite 45ff.;
wichtige Hinweise finden sich bereits bei Abel-Simson,, Jbb. (wie Anm.
67) Seite 500ff. und Simson, in: ABD. 42, 368.] angesehen. Indessen übersteigt
ein Eingehen auf die Widukinds-Gestalt in Sage und Dichtung unser
Anlagen. Es bleibt lediglich zu bemerken dass das "widukindische
Herkunftsbewußtsein",
das immer weitere Kreise zog, nur im Zusammenhang mit der Ausformung und
Verbreitung der Widukind-Legenden versteht.
Man kann nicht von einem "widukindischen
Herkunftsbewußtsein" sprechen, insofern Adlige, adlige Familien und
Geschlechter immer wieder und in zunehmendem Maße Widukind
als
ihren Ahnherrn beanspruchten. Da Widukind nicht die "Herrschaft
des Geschlechtes" begründet hat, konnte lediglich das von ihm ausgehende
Geblüt geschichtlich werden. Zum erstenmal wird dieses "widukinische
Geblüt" für Mathilde in Anspruch
genommen: Stirpis magni ducis Widukindi werden die Angehörigen der
Familie genannt, aus der die Königin hervorging [153 Siehe
oben Anm. 43.]. Zu bezweifeln, dass dieser Anspruch auf einer tatsächlichen
blutsmäßigen Abkunft beruht, besteht kein Anlaß. Somit
konnten sich die von Mathilde abstammenden
OTTONEN
und
alle deren Nachfahren als Abkömmlinge Widukinds betrachten
[154 Vgl. O. Frhr. von Dungern, Aus dem Blute Widukinds (1935).].
Vom Boden der Wirklichkeit jedoch schon abgehoben hat sich die Bemerkung
Richers von Reims: König Odo patrem
habuit ex equestri orine Rotbertum, avum vero paternum Witichinum,
advenam Germanum [155 Richeri Historiarum lib. I, 5, ed. G.
Waitz (MG. SS. rer. Germ. in us. schol., 1877) Seite 5; desgleichen ed.
R. Latouche (Les classique de ll'hist. de France au moyen age 12,
1930) Seite 16f. mit Anm. 3. Dazu vgl. Les Mirracles de Saint-Benoit
II, 1 (Aimon von Flezury), ed. E. de Certain (1858) Seite 93: Robertus,
Andegavensis comes, Saxonici generis vir; vgl. K. Glöckner, Lorsch
und Lothringen, Robertiner und Capetinger, Zeitschrift für diie GGeschichte
des Oberrheins 89 NF. 50 (1937) 328ff.]. Zwar ist König
Odos
Enkel,
Hugo Kapet,
über seine Mutter Hadwig
bekanntlich
ein Enkel der Königin Mathilde
und somit ein Nachfahr Widukinds gewesen. Doch Richers Aussage ist
augenscheinlich nicht auf diese Deszendenzen der KAPETINGER
gerichtet.
Vielmehr scheint sie bereits aus der Sage von "Guiteclin" [155a Die
Namensformen Guiteclin, Guitechin (Sachsenlied) und Guitalin
(Karlamagnussaga) dürfte wohl auf die bei Richer und Thietmar vorkommende
Form Witechinus bzw. Vidicinnus (siehe oben Anm. 155 bzw.
43) zurückgehen. Sie ist von Interesse, weil sowohl Richers als auch
Thietmars Werk bekanntlich in der Urfassung überliefert sind. Da beide
Geschichtsschreiber an dieser Stelle Sachverhalte wiedergeben, die jenseits
der geschichtlichen Tatsachen liegen - Richer bezeichnet Widukind
als väterlichen Ahnherrn König Odos,
und Thietmar nennt Widukind selbst "König" - liegt die Vermutung
nahe, das Sagen- und Liedgut habe ihnen hier als Quelle gedient. Und diese
Annahme ist um so wahrscheinlicher, als in der Handschrift Thietmars das
Wort uidicinni in widikindi korrigiert worden ist, was nach
Holtzmann vielleicht sogar durch den Verfasser (Thietmar) selbst geschah
(vgl. Thietmar {wie Anm. 43} Textnote e).] zu beruhen, einem Sagenstoff,
der um 1200 in Jean Bodels "Chanson des Saxons" verarbeitet worden ist
[156 Jean Bodels Sachsenlied I/II, hg. v. F. Menzel und E. Stengel
(Ausg. und Abh. aus dem Gebiete d. roman. Philologie 99/100, 1960/09) passim;
vgl. Ph. A. Becker, Jean Bodels Sachsenlied, Zs. f. rom. Philologie 60
(1940) 321ff.; zuletzt: Ch. Foulon,, Loevre de Jehan Bodel (Travaux de
la Faculte des Lettres et Scienses Humaines de Rennes 1, 2, 1958) Seite
243ff., besonders Seite 478ff.]. Noch deutlicher kommt die über die
tatsächliche Abstammung hinweggehende Ansippungstendenz zum Ausdruck,
wenn in Ekkehards Weltchronik behauptet wird, die OTTONEN
seien über Liudolf, den Ahnherrn der
LIUDOLFINGER (nicht über die Königin
Mathilde also) Abkömmlinge
Widukinds gewesen [157
Ekkehardi
Chronicon Universale, MG. SS. 6, 179; vgl. Abel-Simson, Jbb. (wie Anm.
67) Seite 508 mit Anm. 1.].
Alberich von Troisfontaines konnte im 13. Jahrhundert
verkünden: Qui dux Theodericus fuit de genere Guithecindi,
et habuit tres fratres, Guithecin, Immit et Reginbern;
et ex hac serie istorum quatuor fratrum descendit nobilitas totius Saxonie,
Italie, Germanie, Gallie et Normannie, Bawarie, Suevie, Hungarie, Boemie,
Ruscie et Polonie [158 Chronica Albrici monachi TTrium Fontium
a. 921, MG. SS. 23, 756; vgl. auch ebd. a. 859, 737 im Hinblick auf die
LIUDOLFINGER.].
Schon damals und mehr noch in der Folgezeit sind die Varianten des widukindischen
Herkunftsanspruchs und Herkunftsbewußtseins im einzelnen so zahlreich
und vielgestaltig, so tendenziös und jedem kritischen Urteil abhold,
dass die Andeutung dieser Entwicklung hier genügt [159 Vgl.
Rundnagel (wie Anm. 5) Seite 236ff. und 475ff.]. Das widukindische Herkunftsbewußtsein
trieb kaum weniger als das
karolingische
merkwürdige
Blüten, die den Anlaß zur Frage geben: aus welchen Gründen
sie wohl jeweils erwachsen sind.
Da für Mathilde
als Stammutter der OTTONEN und später
für die
LIUDOLFINGER selbst, da
für die KAPETINGER nicht nur als
Verwandte der OTTONEN, sondern sogar
für den robertinischen Mannesstamm,
da für LOTHAR VON SUPPLINBURG
[160 Dies rühhrt daher, daß Widukind als der erste
Herzog von Sachsen galt.], für die sächsischen WELFEN
und
mit ihnen für zahlreiche Adelsgeschlechter aller Länder Europas
Widukind
als
Ahnherr in Anspruch genommen worden ist, fragt es sich, ob sich in diesem
Anspruch, der sicherlich die mannigfaltigsten Gründe hatte, nicht
in bestimmten Fällen die Feindschaft oder Rivalität zum kaiserlichen
und königlichen Geblüt KARLS DES GROSSEN,
des Kontrahenten Widukinds kundtut. Bei einer gründlichen und
umfassenden Erforschung des widukindischenHerkunftsbewußtseins,
einer gewiß lohnenden Aufgabe, müßte daher, so möchten
wir meinen, sorgsam geprüft werden, wie sich das widukindische
zum karolingischen Herkunftsbewußtsein
verhält [161 Die Forschung über das Widukind-Bewußtsein
könnnte sich an der Arbeit von R. Folz, Le Souvenir et la Legende
de Charlemagne (1951), orientieren.], ob Gegensätze erkennbar werden
und welcher Art diese gegebenenfalls sind.
Im Vergleich des widukindischen
mit dem karolingischen Herkunftsbewußtsein
dürfte wohl der Weg, den die von Widukind
abstammenden OTTONEN
von der Ablehnung des Salbungsangebotes (HEINRICH
I.) bis zur Erneuerung des Kaisertums KARLS
DES GROSSEN (OTTO I. und
OTTO
III.) gingen [162 P. E.
Schramm, Kaiser, Rom und Renovatio, Studien zur Geschichte des römischen
Erneuerungsgedankens vom Ende des karolingischen Reiches bis zum Investiturstreit
(1928, ²1957) Seite 68ff.], in seiner Bedeutung noch stärker
hervortreten, zumal die Nachfolger der OTTONEN
bekanntlich
als Nachfahren des großen KARL
gefeiert wurden [163 HEINRICH
II.: Adalboldi vita Heinrici II. imp. c. 1, MG. SS. 4, 684;
HEINRICH
III.: Wiponis ggesta Chuonradi II. imp. c. 4, ed. H. Bresslau
(MG. SS. rer. Germ. in us. schol., 1915) Seite 24f..; FRIEDRICH
I.: Ottonis ep. Frisingens. chronica VI, 32, ed. A. Hofmeister
(MG. SS. rer. germ. in us. schol., 1916) Seite 24f.]. Dazu stand in bemerkenswerter
Parallele die Verkündigung des reditus regni Francorum ad stirpem
Caroli [164
Vgl. K. F. Werner, Die Legitimität
der Kapetinger und die Entstehung des "Reditus regni Francorum ad stirpem
Karoli", Die Welt als Geschichte 12 (1952) 203ff.], den die KAPETINGER
herbeiführten, die ja wie die OTTONEN
von
Widukind
abstammten.
Und schließlich will die Aussage Dietrichs von Nieheim, des sächsischen
Patrioten und Verfechters des Kaisertums, verstanden sein: "König"
Widukind
habe keine legitimen Nachkommen gehabt [165 In seinem abgekürzt
"Privilegia" genannten Werk, hg. v. S. Schard, De iurisdictione auctoritate
et praeminentia imperiali ad poteste ecclesiastica (Basel 1566) Seite 802:
... qui idem
Vuidekindus non habuit nisi unicum filium illegitimum,
qui obviis legibus Saxonum, patri succedere non poterat. Zu Beginn
des zitierten Satzes wird Widukind rex aut dux Saxonum genannt.
- Vgl. H. Heimpel, Dietrich von Niem (Westfälische Bioggraphien 2,
1932) Seite 219 Anm. 4, 229ff. und Rundnagel (wie Anm. 5) Seite 274.].
Der Versuch, die Nachfahren Widukinds im 9. und
10. Jahrhundert in ihrer Geschichtlichkeit zu beurteilen, ein Versuch,
der Widukinds
Gestalt und Tat im Schicksal seiner Nachkommenschaft
deutlich werden läßt, ist damit in den größeren Zusammenhang
eingeordnet.