Lange Karl-Heinz: Seite 109-118
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"Die Grafen von Northeim 950-1144"

Wir dürfen annehmen, dass Ottos ältester Sohn, Heinrich der Fette, auch nach dem Tode des Vaters den Komitat in der Germarmark verwaltet hat.
Heinrich ist, wenn wir von seinem vermeintlichen Bruder Otto absehen, zweifellos der älteste Sohn Ottos von Northeim und Richenzas; er wird kurz nach 1050 geboren sein. Im Jahre 1075 übertrug ihm sein Vater den an ihn gefallenen Komitatsbereich Ruggers von Bilstein in der Germarmark zur Verwaltung. Nach Ottos Tod im Jahre 1083, als der Abfall der sächsischen Fürsten von HERMANN VON SALM immer größere Ausmaße annahm, scheint Heinrich die Partei des Gegen-Königs unterstützt zu haben. Seine Anwesenheit auf dem Tag zu Gerstungen-Berka im Januar 1085, wo ein Vermittlungsversuch zwischen kaisertreuen und gregorianisch gesinnten Fürsten scheiterte, und der Quedlinburger Ostersynode des gleichen Jahres, die in der Absetzung und Exkommunizierung der HEINRICH ergebenen Bischöfe gipfelte, ist zwar nicht sicher, aber die Tatsache, dass er in eben dem Jahre dem von sächsischer Seite erhobenen Bischof Reinhard von Minden Zuflucht gewährte, läßt keinen Zweifel an seiner Haltung: Als der Kaiser im Juni 1085 ungehindert in Sachsen einziehen konnte, stellten sich die meisten sächsischen Fürsten dank der Vermittlungsdienste Bischofs Udo von Hildesheim auf seine Seite; HERMANN VON SALM und der Erzbischof Hartwig von Magdeburg sowie Burchard von Halberstadt flohen zu den Dänen. HEINRICH IV. besetzte die sächsischen Bischofsstühle mit Männern seines Vertrauens, während alle Kirchenfürsten der Gegenpartei ihrer Würden verlustig gingen. Unter diesen befand sich auch Bischof Reinhard von Minden, der, als er von dem kaiserlichen Kandidaten Folkmar verdrängt wurde, im Kloster Helmarshausen Schutz suchte. Die Vogtei des Klosters befand sich aber zu dieser Zeit in der Hand Heinrichs des Fetten.
Im Spätsommer 1085 erhob sich unter Führung Ekberts II. von Meißen eine neue Verschwörung sächsischer Fürsten. Der Kaiser sah sich gezwungen, das Land zu verlassen, die früheren Machtverhältnisse wurden wiederhergestellt und HERMANN VON SALM scheint weitgehend Anerkennung gefunden zu haben, wenn auch die sächsischen Großen in der Folgezeit ihm gegenüber eine mehr und mehr selbständige Haltung einnahmen. Im Jahre 1086 waren "Egberdus marchio et filii duc Ottonis Bavariae quondem ducis", das heißt wohl Heinrich der Fette und Kuno von Beichlingen, die einflußreichsten weltlichen Fürsten in Sachsen; an ihrer Parteinahme für HERMANN ist noch zu dieser Zeit nicht zu zweifeln. Wie es scheint hat zumindest zwischen Ekbert und Heinrichein besonders enges Verhältnis bestanden, da der NORTHEIMER in den Jahren 1085-1087 dessen Schwester Gertrud heiratete. Gertrud ist zwischen 1058 und 1063 als Tochter Ekberts I. von Braunschweig und Irmgards, der Witwe Ottos von Schweinfurt, geboren und hatte wohl kurz vor 1085 in 1. Ehe den Grafen Dietrich II. von Katlenburg geheiratet, aus der ein gleichnamiger Sohn, Dietrich III., hervorgegangen ist. Sein Vater wurde am 21. Januar 1085 in Gerstungen-Berka von Landsleuten erschlagen, weil man ihm vorgeworfen hatte, mit dem Kaiser konspiriert zu haben. Seit 1085 hat Gertrud demnach das Katlenburgische Erbe ihres ersten Gemahls für ihren unmündigen Sohn verwaltet. Es ist daher anzunehmen, dass Heinrich der Fette bald nach dem Tode des KATLENBURGERS die Ehe mit Gertrud im Hinblick auf die zu erwartende Erweiterung seiner Machtposition geschlossen hat. Dass ein solcher Machtzuwachs erfolgt ist, kann nicht bezweifelt werden, wenn auch betont werden muß, dass der Katlenburgische Herrschaftsbereich auch fernerhin von Gertrud gesondert verwaltet worden ist. Leider lassen die Quellen nicht erkennen, wie sich das Verhältnis Heinrichs des Fetten zu Ekbert im einzelnen gestaltet hat. Nicht einmal auf dem Quedlinburger Fürstentag vom Sommer des Jahres 1088, auf dem über das Schicksal des Schwagers entschieden wurde, wird er unter den Anwesenden genannt. Ekbert, der es verschmäht hatte, nach der Ermordung Burchards von Halberstadt im April 1088 dem Beispiel der sächsischen Fürsten zu folgen und mit dem Kaiser Frieden zu schließen - noch in den Jahren 1087 und 1088 war er zweimal von HEINRICH abgefallen - wurde von seinen sächsischen Stammesgenossen nach Stammesrecht in einem dritten förmlichen Gerichstverfahren verurteilt. Als Urteilsfinder fungierten der Bruder Heinrichs des Fetten, Siegfried III. von Boyneburg, der die Acht über den Flüchtigen verhängte, und Markgraf Heinrich von der Lausitz, der Sohn Dedis von Wettin, der ihm mit Zustimmung seiner Standesgenossen seine Lehen und Eigengüter entzog und sie der Verfügungsgewalt des Kaisers übertrug. Diese vermögensrechtlichen Folgen des gegen Ekbert ergangenen Spruchs waren für die sächsische Machtstellung Heinrichs des Fetten von allergrößter Bedeutung. Während die Mark Meißen wahrscheinlich noch in Quedlinburg dem Markgrafen Heinrich übertragen wurde und der Kaiser zu Beginn des folgenden Jahres über die friesischen Komitate Ekberts zu Gunsten des Bischofs Konrad von Utrecht verfügte, fielen der in O-Sachsen gelegene, von Halberstadt und Hildesheim zu Lehen gehende Komitatsbereich des BRUNONEN und die brunonischen Allode auf dem Erbwege an Ekberts Schwester Gertrud, die Gemahlin Heinrichs des Fetten. Wenn auch den Ansprüchen Gertruds auf die Eigengüter ihres Bruders möglicherweise erst nach geraumer Zeit entsprochen wurde und der brunonische Herrschaftsbereich - wie der katlenburgische - hinfort in ihrer unmittelbaren Verwaltung verblieb, so war doch ihr northeimischer Gemahl seit etwa 1090, begünstigt durch diesen unverhofften Machtgewinn aus dem Erbe ihres Bruders, zweifellos der mächtigste und einflußreichste Fürst ganz Sachsens geworden. Es ist somit nicht auffällig, dass Heinrich der Fette seinen beim Kaiser in Ungnade gefallenen Schwager nicht unterstützte. Seine abwartende Haltung ist mit Rücksicht auf die Tatsache, dass die meisten sächsischen Fürsten, voran sein eigener Bruder Siegfried, zumindest seit der Ermordung Burchards von Halberstadt im April 1088 Ekbert feindlich gesonnen waren, und im Hinblick auf die von ihm genährte Hoffnung auf den Erwerb der brunonischen Gerechtsame nur zu verständlich. Es ist vielmehr zu vermuten, dass zwischen den NORTHEIMERN, voran Siegfried III., und dem wettinischen Markgrafen Heinrich, dem Aspiranten auf die meißnische Mark und Rivalen Ekberts, ein geheimes Einverständnis zustande gekommen ist, denn Heinrich war als Sohn Dedis von Wettin und Vetter von dessen Bruder Thiemo gleichzeitig ein naher Verwandter der Ida, der Schwester der Northeimer Brüder, mit der Thiemo zu dieser Zeit verheiratet war, möglicherweise ist Thiemo von Wettin sogar mit dem in Quedlinburg an erster Stelle unter den anwesenden Laienfürsten genannten Diemo identisch. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass sich Heinrich der Fette auch mit Rücksicht auf seine zu den WETTINERN bestehenden verwandtschaftlichen Beziehungen im Jahre 1088 endgültig von seinem Schwager Ekbert losgesagt hat.
Nach dem Tode Ekberts am 3. Juli 1090 scheint Heinrich der Fette große Anstrengungen unternommen zu haben, um weitere Teile aus der Hinterlassenschaft seines Schwagers an sich zu ziehen. Aus einem Brief Bischof Ruperts von Bamberg an HEINRICH IV. vom Jahre 1093 erfahren wir, dass der NORTHEIMER auf das brunonische Gut Greding bei Nürnberg, das der Kaiser nach der Verurteilung Ekberts eingezogen und am 5. Mai 1091 dem Hochstift Eichstätt übertragen hatte, Ansprüche erhob. Wie dem Schreiben weiter zu entnehmen ist, hatte HEINRICH IV. zwei Gesandte zwecks Aufnahme von Verhandlungen zu den Sachsen geschickt. Dabei waren auch Unterredungen mit Heinrich dem Fetten vorgesehen, aber dieser befand sich, wie aus der Rückantwort der Legaten an den Kaiser hervorgeht, gerade auf einem Heereszug in Westfalen; ein Zusammentreffen mit ihm werde jedoch in Kürze erfolgen. Die Gesandten bitten nun den Kaiser, er möge Heinrich, wie er es ihm versprochen habe, das Gut Greding übertragen, um einen Abfall dieses einflußreichen Fürsten zu verhindern und sich seiner Unterstützung zu versichern. Der Kaiser wird weiterhin gebeten, den Bischof Ulrich von Eichstätt durch eine schriftliche Anzeige aufzufordern, seine Lehnsleute von der Übernahme des Gutes abzuhalten und dasselbe Heinrich dem Fetten zu überlassen. Es kann kein Zweifel bestehen, dass es dem NORTHEIMER gelang, mit seinen Ansprüchen durchzudringen, denn das Gut Greding befand sich im 12. Jahrhundert in der Hand Heinrichs des Stolzen und ist demnach über Richenza, die Tochter Heinrichs des Fetten, und deren Tochter Gertrud an die WELFEN gelangt. Indem es der Kaiser erreichte, den Bischof von Eichstätt zum Verzicht auf Greding zu bewegen, gewann er die Unterstützung des einflußreichsten und mächtigsten sächsischen Fürsten. Es ist anzunehmen, dass die günstigen Beziehungen zwischen dem Kaiser und Heinrich in den nächsten Jahren fortbestanden haben. Als augenfälliger Beweis dafür kann ein am Ende des Jahres 1099 abgefaßter Brief König HEINRICHS V. gelten, worin dieser seinen Vater bittet, er möge Heinrich den Fetten veranlassen, ihm und seinem Gefolge für seine beabsichtigte Reise nach Saalfeld, wo er zusammen mit seinem Vater das Weihnachtsfest zu begehen gedenke, sicheren Schutz zu gewähren. Dieses Zeugnis spricht eindeutig für das enge Verhältnis zwischen dem Kaiser und dem sächsischen Grafen und unterstreicht andererseits die außerordentliche Machtstellung, die Heinrich der Fette in Sachsen einnahm. Im Jahre 1100 begegnet er zusammen mit seinem Sohne Otto, seiner Gemahlin Gertrud, weiteren Anverwandten und vielen geistlichen und weltlichen Fürsten im Gefolge seines Lehnsherrn, des Erzbischofs Ruthard von Mainz, bei der Gründung des Nonnenklosters Lippoldsberg. Noch im gleichen Jahr war Heinrich dem Fetten ein großer Erfolg beschieden. Wie es scheint, hatte er schon seit mehreren Jahren den Erwerb der Komitate der Mark Friesland ins Auge gefaßt, die nach der Verurteilung Ekberts im Jahre 1089 der Utrechter Kirche übertragen worden waren. Obgleich Heinrich in diesem Falle keinerlei erblich begründete Ansprüche durch seine Gemahlin erheben konnte, gelang es ihm, nach der Ermordung des Bischofs Konrad von Utrecht im Jahre 1099 den Kaiser zu bewegen, ihm die Mark Friesland zu übertragen. Die Belehnung erfolgte wahrscheinlich auf der Mainzer Reichsversammlung am Weihnachtsfest des Jahres 1100. Mit dem Erwerb der Mark Friesland hatte Heinrichs des Fetten sächsische Machtstellung überragende Bedeutung gewonnen. Es ist anzunehmen, dass der Kaiser die Übertragung vornahm, um sich der Unterstützung durch seinen sächsischen Parteigänger weiterhin zu versichern und sich daher genötigt sah, dessen Forderungen Genüge zu tun.
Die Belehnung Heinrichs mit den friesischen Komitaten wurde jedoch niemals im eigentlichen Sinne rechtswirksam. Als er zusammen mit seiner Gemahlin Gertrud im Frühjahr 1101 nach Friesland aufbrach, um in den neu erworbenen Gebieten seine Herrschaft zu begründen, wurde er von den Lehnsleuten des Utrechter Bischofs, die eine Beeinträchtigung ihrer Machtstellung fürchteten, und dem friesischen Volk aus dem Lande vertrieben und bei Norden an der Küste von Schiffsknechten ermordet. Die friesischen Komitate blieben damit vorerst der Utrechter Kirche erhalten.
Heinrich dem Fetten war es als einzigem der Söhne Ottos von Northeim nochmals für kurze Zeit gelungen, durch die Einbeziehung des katlenburgischen und brunonischen Erbes seiner Gemahlin in seinen Herrschaftsbereich und endlich durch den Erwerb der Mark Friesland in Sachsen eine Machtposition einzunehmen, die der seines Vaters annähernd gleichkam. Ekkehard sagt von ihm gewiß mit Recht, dass  er in Sachsen der mächtigste Mann nach dem König gewesen sei, hatte er es doch verstanden - nachdem er anfangs Parteigänger HERMANNS VON SALM gewesen war - seine Forderungen im Einvernehmen mit HEINRICH IV. durchzusetzen. Mit seinem Tode im Jahre 1101 zerbrach seine Machtstellung. Die katlenburgische und brunonische Erbschaft seiner Gemahlin Gertrud ging damit dem northeimischen Hause endgültig verloren und gelangte nach ihrem Tode in die Hände ihrer Tochter Richenza und LOTHAR VON SUPPLINBURG. Am Allodialbesitz Heinrichs des Fetten waren seine drei Kinder Otto, Richenza und Gertrud, aber auch seine Gemahlin erbberechtigt, während sein sächsischer Komitatsbereich zunächst seinem Sohne Otto zufiel.
Heinrichs Gemahlin Gertrud heiratete nach seinem Tode in 3. Ehe dessen Verwandten, den Markgrafen Heinrich von Meißen und der Lausitz, der aber bereits im Jahre 1103 starb. Ihrer wahrscheinlich im Jahre 1102 geschlossenen Ehe entstammte ein Sohn Heinrich (der Jüngere), der wohl im Jahre 1103 nach dem Tode seines Vaters geboren wurde. Er blieb unter der Vormundschaft seiner Mutter im Besitz der beiden Marken seines Vaters und starb im Jahre 1123. Gertruds spätere Lebensschicksale sind eng mit dem politischen Wirken ihres Schwiegersohnes LOTHAR VON SUPPLINBURG verbunden. Sie starb am 9. Dezember 1117.