Wir dürfen annehmen, dass Ottos
ältester
Sohn, Heinrich der Fette,
auch nach dem Tode des Vaters den Komitat in der Germarmark verwaltet hat.
Heinrich ist, wenn
wir von seinem vermeintlichen Bruder Otto
absehen,
zweifellos der älteste Sohn Ottos von Northeim und Richenzas;
er wird kurz nach 1050 geboren sein. Im Jahre 1075 übertrug
ihm sein Vater den an ihn gefallenen Komitatsbereich Ruggers von Bilstein
in der Germarmark zur Verwaltung. Nach Ottos Tod im Jahre 1083,
als der Abfall der sächsischen Fürsten von HERMANN
VON SALM immer größere Ausmaße annahm,
scheint
Heinrich die Partei des Gegen-Königs
unterstützt zu haben. Seine Anwesenheit auf dem Tag zu Gerstungen-Berka
im Januar 1085, wo ein Vermittlungsversuch zwischen kaisertreuen und gregorianisch
gesinnten Fürsten scheiterte, und der Quedlinburger Ostersynode des
gleichen Jahres, die in der Absetzung und Exkommunizierung der HEINRICH
ergebenen
Bischöfe gipfelte, ist zwar nicht sicher, aber die Tatsache, dass
er in eben dem Jahre dem von sächsischer Seite erhobenen Bischof Reinhard
von Minden Zuflucht gewährte, läßt keinen Zweifel an seiner
Haltung: Als der Kaiser im Juni 1085 ungehindert in Sachsen einziehen konnte,
stellten sich die meisten sächsischen Fürsten dank der Vermittlungsdienste
Bischofs Udo von Hildesheim auf seine Seite; HERMANN
VON SALM und der Erzbischof Hartwig von Magdeburg sowie Burchard
von Halberstadt flohen zu den Dänen. HEINRICH
IV. besetzte die sächsischen Bischofsstühle mit Männern
seines Vertrauens, während alle Kirchenfürsten der Gegenpartei
ihrer Würden verlustig gingen. Unter diesen befand sich auch Bischof
Reinhard von Minden, der, als er von dem kaiserlichen Kandidaten Folkmar
verdrängt wurde, im Kloster Helmarshausen Schutz suchte. Die Vogtei
des Klosters befand sich aber zu dieser Zeit in der Hand Heinrichs
des Fetten.
Im Spätsommer 1085 erhob sich unter Führung
Ekberts
II. von Meißen eine neue Verschwörung sächsischer
Fürsten. Der Kaiser sah sich gezwungen, das Land zu verlassen, die
früheren Machtverhältnisse wurden wiederhergestellt und HERMANN
VON SALM scheint weitgehend Anerkennung gefunden zu haben, wenn
auch die sächsischen Großen in der Folgezeit ihm gegenüber
eine mehr und mehr selbständige Haltung einnahmen. Im Jahre 1086 waren
"Egberdus marchio et filii duc Ottonis Bavariae quondem
ducis", das heißt wohl Heinrich der
Fette und Kuno
von Beichlingen, die einflußreichsten weltlichen Fürsten
in Sachsen; an ihrer Parteinahme für HERMANN
ist noch zu dieser Zeit nicht zu zweifeln. Wie es scheint hat zumindest
zwischen Ekbert und Heinrichein
besonders enges Verhältnis bestanden, da der NORTHEIMER
in
den Jahren 1085-1087 dessen Schwester Gertrud
heiratete. Gertrud ist zwischen 1058 und 1063 als Tochter Ekberts
I. von Braunschweig und Irmgards,
der Witwe Ottos
von Schweinfurt, geboren und hatte wohl kurz vor 1085 in 1. Ehe
den Grafen Dietrich II. von Katlenburg geheiratet, aus der ein gleichnamiger
Sohn, Dietrich III., hervorgegangen ist. Sein Vater wurde am 21.
Januar 1085 in Gerstungen-Berka von Landsleuten erschlagen, weil man ihm
vorgeworfen hatte, mit dem Kaiser konspiriert zu haben. Seit 1085 hat Gertrud
demnach das Katlenburgische Erbe
ihres ersten Gemahls für ihren unmündigen Sohn verwaltet. Es
ist daher anzunehmen, dass Heinrich der Fette
bald nach dem Tode des KATLENBURGERS die Ehe mit Gertrud
im Hinblick auf die zu erwartende Erweiterung seiner Machtposition geschlossen
hat. Dass ein solcher Machtzuwachs erfolgt ist, kann nicht bezweifelt werden,
wenn auch betont werden muß, dass der Katlenburgische Herrschaftsbereich
auch fernerhin von Gertrud gesondert verwaltet worden ist. Leider
lassen die Quellen nicht erkennen, wie sich das Verhältnis Heinrichs
des Fetten zu Ekbert im einzelnen gestaltet hat. Nicht
einmal auf dem Quedlinburger Fürstentag vom Sommer des Jahres 1088,
auf dem über das Schicksal des Schwagers entschieden wurde, wird er
unter den Anwesenden genannt. Ekbert, der es verschmäht hatte,
nach der Ermordung Burchards von Halberstadt im April 1088 dem Beispiel
der sächsischen Fürsten zu folgen und mit dem Kaiser Frieden
zu schließen - noch in den Jahren 1087 und 1088 war er zweimal von
HEINRICH abgefallen - wurde von seinen
sächsischen Stammesgenossen nach Stammesrecht in einem dritten förmlichen
Gerichstverfahren verurteilt. Als Urteilsfinder fungierten der Bruder Heinrichs
des Fetten,
Siegfried
III. von Boyneburg, der die Acht über den Flüchtigen
verhängte, und Markgraf Heinrich von der Lausitz, der Sohn
Dedis von Wettin, der ihm mit Zustimmung seiner Standesgenossen
seine Lehen und Eigengüter entzog und sie der Verfügungsgewalt
des Kaisers übertrug. Diese vermögensrechtlichen Folgen des gegen
Ekbert ergangenen Spruchs waren für die sächsische Machtstellung
Heinrichs des Fetten von allergrößter
Bedeutung. Während die Mark
Meißen wahrscheinlich noch in Quedlinburg dem Markgrafen Heinrich
übertragen wurde und der Kaiser zu Beginn des folgenden Jahres über
die friesischen Komitate Ekberts zu Gunsten des Bischofs Konrad
von Utrecht verfügte, fielen der in O-Sachsen gelegene, von Halberstadt
und Hildesheim zu Lehen gehende Komitatsbereich des BRUNONEN
und die brunonischen Allode auf dem Erbwege an Ekberts Schwester
Gertrud, die Gemahlin Heinrichs des Fetten.
Wenn auch den Ansprüchen
Gertruds auf die Eigengüter ihres
Bruders möglicherweise erst nach geraumer Zeit entsprochen wurde und
der brunonische Herrschaftsbereich - wie der katlenburgische
- hinfort in ihrer unmittelbaren Verwaltung verblieb, so war doch ihr northeimischer
Gemahl seit etwa 1090, begünstigt durch diesen unverhofften
Machtgewinn aus dem Erbe ihres Bruders, zweifellos der mächtigste
und einflußreichste Fürst ganz Sachsens geworden. Es ist somit
nicht auffällig, dass Heinrich der Fette
seinen beim Kaiser in Ungnade gefallenen Schwager nicht unterstützte.
Seine abwartende Haltung ist mit Rücksicht auf die Tatsache, dass
die meisten sächsischen Fürsten, voran sein eigener Bruder Siegfried,
zumindest seit der Ermordung Burchards von Halberstadt im April 1088 Ekbert
feindlich gesonnen waren, und im Hinblick auf die von ihm genährte
Hoffnung auf den Erwerb der brunonischen Gerechtsame nur zu verständlich.
Es ist vielmehr zu vermuten, dass zwischen den NORTHEIMERN,
voran
Siegfried III., und dem wettinischen Markgrafen Heinrich,
dem Aspiranten auf die meißnische Mark und Rivalen Ekberts,
ein geheimes Einverständnis zustande gekommen ist, denn Heinrich
war als Sohn Dedis von Wettin und Vetter von dessen Bruder Thiemo
gleichzeitig ein naher Verwandter der Ida,
der Schwester der Northeimer Brüder, mit der Thiemo
zu dieser Zeit verheiratet war, möglicherweise ist Thiemo von Wettin
sogar mit dem in Quedlinburg an erster Stelle unter den anwesenden Laienfürsten
genannten Diemo identisch. Es ist daher nicht unwahrscheinlich,
dass sich
Heinrich der Fette auch mit
Rücksicht auf seine zu den WETTINERN bestehenden verwandtschaftlichen
Beziehungen im Jahre 1088 endgültig von seinem Schwager Ekbert
losgesagt hat.
Nach dem Tode Ekberts am 3. Juli 1090 scheint
Heinrich der Fette große Anstrengungen
unternommen zu haben, um weitere Teile aus der Hinterlassenschaft seines
Schwagers an sich zu ziehen. Aus einem Brief Bischof Ruperts von Bamberg
an HEINRICH IV. vom Jahre 1093 erfahren
wir, dass der NORTHEIMER auf das brunonische Gut Greding
bei Nürnberg, das der Kaiser nach der Verurteilung Ekberts
eingezogen und am 5. Mai 1091 dem Hochstift Eichstätt übertragen
hatte, Ansprüche erhob. Wie dem Schreiben weiter zu entnehmen ist,
hatte HEINRICH IV. zwei Gesandte zwecks
Aufnahme von Verhandlungen zu den Sachsen geschickt. Dabei waren auch Unterredungen
mit Heinrich dem Fetten vorgesehen,
aber dieser befand sich, wie aus der Rückantwort der Legaten an den
Kaiser hervorgeht, gerade auf einem Heereszug in Westfalen; ein Zusammentreffen
mit ihm werde jedoch in Kürze erfolgen. Die Gesandten bitten nun den
Kaiser, er möge Heinrich,
wie er es ihm versprochen habe, das Gut Greding übertragen, um einen
Abfall dieses einflußreichen Fürsten zu verhindern und sich
seiner Unterstützung zu versichern. Der Kaiser wird weiterhin gebeten,
den Bischof Ulrich von Eichstätt durch eine schriftliche Anzeige aufzufordern,
seine Lehnsleute von der Übernahme des Gutes abzuhalten und dasselbe
Heinrich
dem Fetten zu überlassen. Es kann kein Zweifel bestehen,
dass es dem NORTHEIMER gelang, mit seinen Ansprüchen durchzudringen,
denn das Gut Greding befand sich im 12. Jahrhundert in der Hand Heinrichs
des Stolzen und ist demnach über Richenza,
die Tochter Heinrichs des Fetten, und
deren Tochter Gertrud
an die WELFEN
gelangt. Indem es der Kaiser erreichte, den Bischof von Eichstätt
zum Verzicht auf Greding zu bewegen, gewann er die Unterstützung des
einflußreichsten und mächtigsten sächsischen Fürsten.
Es ist anzunehmen, dass die günstigen Beziehungen zwischen dem Kaiser
und Heinrich in
den nächsten Jahren fortbestanden haben. Als augenfälliger Beweis
dafür kann ein am Ende des Jahres 1099 abgefaßter Brief
König
HEINRICHS V. gelten, worin dieser seinen Vater bittet, er
möge
Heinrich den Fetten veranlassen,
ihm und seinem Gefolge für seine beabsichtigte Reise nach Saalfeld,
wo er zusammen mit seinem Vater das Weihnachtsfest zu begehen gedenke,
sicheren Schutz zu gewähren. Dieses Zeugnis spricht eindeutig für
das enge Verhältnis zwischen dem Kaiser und dem sächsischen Grafen
und unterstreicht andererseits die außerordentliche Machtstellung,
die Heinrich der Fette in Sachsen einnahm.
Im Jahre 1100 begegnet er zusammen mit seinem Sohne Otto,
seiner Gemahlin Gertrud, weiteren Anverwandten und vielen geistlichen
und weltlichen Fürsten im Gefolge seines Lehnsherrn, des Erzbischofs
Ruthard von Mainz, bei der Gründung des Nonnenklosters Lippoldsberg.
Noch im gleichen Jahr war
Heinrich dem Fetten
ein großer Erfolg beschieden. Wie es scheint, hatte er
schon seit mehreren Jahren den Erwerb der Komitate der Mark
Friesland ins Auge gefaßt, die nach der Verurteilung Ekberts
im Jahre 1089 der Utrechter Kirche übertragen worden waren. Obgleich
Heinrich in diesem Falle keinerlei
erblich begründete Ansprüche durch seine Gemahlin erheben konnte,
gelang es ihm, nach der Ermordung des Bischofs Konrad von Utrecht im Jahre
1099 den Kaiser zu bewegen, ihm die Mark Friesland zu übertragen.
Die Belehnung erfolgte wahrscheinlich auf der Mainzer Reichsversammlung
am Weihnachtsfest des Jahres 1100. Mit dem Erwerb der Mark Friesland hatte
Heinrichs des Fetten sächsische
Machtstellung überragende Bedeutung gewonnen. Es ist anzunehmen, dass
der Kaiser die Übertragung vornahm, um sich der Unterstützung
durch seinen sächsischen Parteigänger weiterhin zu versichern
und sich daher genötigt sah, dessen Forderungen Genüge zu tun.
Die Belehnung Heinrichs
mit den friesischen Komitaten wurde jedoch niemals im eigentlichen Sinne
rechtswirksam. Als er zusammen mit seiner Gemahlin Gertrud im Frühjahr
1101 nach Friesland aufbrach, um in den neu erworbenen Gebieten seine Herrschaft
zu begründen, wurde er von den Lehnsleuten des Utrechter Bischofs,
die eine Beeinträchtigung ihrer Machtstellung fürchteten, und
dem friesischen Volk aus dem Lande vertrieben und bei Norden an der Küste
von Schiffsknechten ermordet. Die friesischen Komitate blieben damit
vorerst der Utrechter Kirche erhalten.
Heinrich dem Fetten war es als einzigem der Söhne
Ottos
von Northeim nochmals für kurze Zeit gelungen, durch die Einbeziehung
des katlenburgischen und brunonischen Erbes seiner Gemahlin
in seinen Herrschaftsbereich und endlich durch den Erwerb der Mark Friesland
in Sachsen eine Machtposition einzunehmen, die der seines Vaters annähernd
gleichkam. Ekkehard sagt von ihm gewiß mit Recht, dass er in
Sachsen der mächtigste Mann nach dem König gewesen sei, hatte
er es doch verstanden - nachdem er anfangs Parteigänger HERMANNS
VON SALM gewesen war - seine Forderungen im Einvernehmen mit
HEINRICH
IV. durchzusetzen. Mit seinem Tode im Jahre 1101 zerbrach
seine Machtstellung. Die katlenburgische und
brunonische
Erbschaft seiner Gemahlin Gertrud ging damit dem northeimischen
Hause endgültig verloren und gelangte nach ihrem Tode in die Hände
ihrer Tochter Richenza und LOTHAR
VON SUPPLINBURG. Am Allodialbesitz
Heinrichs
des Fetten waren seine drei Kinder Otto,
Richenza
und
Gertrud,
aber auch seine Gemahlin erbberechtigt, während sein sächsischer
Komitatsbereich zunächst seinem Sohne Otto zufiel.
Heinrichs Gemahlin
Gertrud
heiratete nach seinem Tode in 3. Ehe dessen Verwandten, den Markgrafen
Heinrich von Meißen und der Lausitz, der aber bereits im Jahre
1103 starb. Ihrer wahrscheinlich im Jahre 1102 geschlossenen Ehe entstammte
ein Sohn Heinrich (der Jüngere), der wohl im Jahre 1103
nach dem Tode seines Vaters geboren wurde. Er blieb unter der Vormundschaft
seiner Mutter im Besitz der beiden Marken seines Vaters und starb im Jahre
1123. Gertruds
spätere Lebensschicksale sind eng mit dem politischen
Wirken ihres Schwiegersohnes
LOTHAR VON SUPPLINBURG
verbunden. Sie starb am 9. Dezember 1117.