Joachim Ehlers
LUDWIG VII., König von Frankreich 1137-1180
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* 1120, + 18.9.1180
Paris
Begraben: Kloster Notre-Dame-de-Barbeau (nahe Fontainebleau)
Vater:
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König Ludwig VI., König von Franreich
Mutter:
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Adelaide von Maurinne (+ 18.11.1154)
Brüder:
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Philipp (* 29.8.1116, + 13.10.1131)
Heinrich Erzbischof von Reims (* um 1121, + 13.11.1175)
Robert, Graf von Dreux (* um 1123, + 11.10.1188)
Peter, Graf von Courtenay (* um 1126, + 1179/83)
Philipp, Erzbischof von Paris (* um 1125-4.9.1161)
Schwester:
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Konstanze (* um 1124, + um 1180), verheiratet mit
1) Eustachius, Graf von Blois
2) Raimund V. Graf von Toulouse
15.10.1131 Königsweihe durch Papst Innozenz II.
in Reims
1146 Gottfried von Anjou als Herzog der Normandie anerkannt
1147 Aufbruch zum 2. Kreuzzug, 4.10.
Ludwig in Konstantinopel
1149 Rückehr nach Frankreich
13.1.1151 Tod Sugers von St-Denis, Heinrich
"Plantagenet" als Nachfolger seines Vaters Gottfried
von Anjou Herzog der Normandie
21.3.1152 Auflösung der Ehe mit
Eleonore von Aquitanien, die Heinrich
von Anjou heiratet
19.12.1154 Heinrich von Anjou
als Heinrich II. König
von England
1156 Heinrich II.
huldigt Ludwig VII. für die Normandie
3.8.1158 Abkommen von Gisors mit Heinrich
II.
September 1159 Beginn des Alexandrinischen Schismas
April 1162 Flucht Papst Alexanders III. nach Frankreich
29.8. Gescheitertes Königstreffen bei St-Jean-de-Losne
ab 1164 französisches Exil des Erzbischofs Thomas
Becket von Canterbury
1165 Bestätigung der Charta caritatis der Zisterzienser
durch Papst Alexander III.
29.12.1170 Erzbischof Thomas Becket in Canterbury ermordet
1179 Schlaganfall Ludwigs VII.
1. November Königsweihe Philipps
II. in Reims
1. oo 1137
ELEONORE VON AQUITANIEN
* 1122, + 31.3.1204
Tochter Herzog Wilhelms X. von Aquitanien
2. oo 1153
CONSTANZE VON KASTILIEN
* um 1140, + 4.10.1160
Tochter König Alfons VII. von Kastilien
3. oo 13.11.1160
ADELA VON CHAMPAGNE
* um 1145, + 4.6.1206
Tochter des Grafen Tedbald IV. von Blois-Champagen
Kinder:
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1. Ehe
Marie (* 1145, + 11.3.1198 ), Gemahlin Heinrichs I., Graf
von Blois-Champagne
Alix (* 1150, + nach 1195), Gemahlin Tedbalds V., Graf
von Blois-Chartres
2. Ehe
Margarethe (* 1158, + vor 10.9.1197), Gemahlin Heinrichs des Jüngeren von England
3. Ehe
Philipp II., König von Frankreich (* 21.8.1165, +
14.7.1223 )
Agnes (* 1171, + um 1240), verheiratet mit
1) Alexios II. Komnenos, Kaiser von Byzanz
2) Andronikos I. Komnenos, Kaiser von Byzanz
Am 1. August 1137 trat Ludwig
VII. im Alter von 16 Jahren die Nachfolge seines Vaters an.
Als zweiter Sohn Ludwigs
VI. hatte er ursprünglich nicht an die Regierung denken
dürfen, für die vielmehr sein älterer, 1116 geborener Bruder
Philipp
vorgesehen war. Ihn, der im
April 1129 in Reims zum Mit-König gekrönt wurde, nennen
die Diplome Ludwigs VI. schon seit
1121 rex designatus, aber am 13. Oktober 1131 verunglückte
er tödlich bei einem Sturz vom Pferd in den Straßen von Paris.
Um keine Unsicherheit bei der Königsfolge aufkommen zu lassen, nutzte
der Hof auf Rat des Abtes Suger das eben in Reims unter Leitung des Papstes
tagende Konzil und ließ Ludwig durch
Innozenz II.
weihen. Obwohl der französische Klerus das Königtum nicht als
Erbe, sondern als Amt begriff und in der Kirche gerade zu dieser Zeit das
Wahlprinzip für die Ämtervergabe immer systematischer begründet
und geregelt wurde, förderten die Bischöfe in diesem Falle den
Erbgedanken, denn sie wollten die Monarchie gegen das Fürstentum stärken,
von dem die Freiheit der Kirche stärker bedroht war als von den Königen.
Dem Hochadel wiederum fehlten wirksame Argumente gegen das Erbrecht, weil
er es durchweg zum Ausbau einer eigenen Stellung nutzte und Erbfolge auch
beim Übergang der honores, der vom König zu vergebenden Ämter
und Rechtstitel, innerhalb der Familien in Anspruch nahm. Ludwig
war damals zehn Jahre alt und Schüler der Kathedralschule von Notre-Dame
in Paris; seine Mitschüler kamen als Gäste zum Reimser Weiheakt.
In einer Urkunde für das Pariser Domkapitel gedachte der König
noch im Jahre 1157 seiner dort verbrachten Kinderjahre.
Nach wie vor war das kapetingische
Königtum
theoretisch im gesamten Raum des ehemaligen westfränkischen Reiches
anerkannt, so dass sich der Legitimationsbereich des Königs von Frankreich
zwischen der flandrischen Nordseeküste und den Pyrenäen, vom
Atlantik bis in die Flußgebiete von Schelde, Maas, Saone und Rhone
erstreckte. Der Sanktionsbereich, das heißt das Gebiet, in dem der
König faktische Regierungsgewalt ausüben konnte, war dagegen
wesentlich kleiner und beschränkte sich auf jene Summe von Besitz,
Gütern und Rechten, die als Krondomäne bezeichnet wird. Dieser
hergebrachte Ausdruck darf nicht zu der Annahme verführen, dass es
sich dabei um ein geschlossenes Territorium gehandelt habe: Zwar lag der
Schwerpunkt in der Francia, also zwischen Oise. Maas und Loire, aber in
die vom König unmittelbar verwalteten Gebiete waren fremde Herrschaftsbezirke
eingelagert. Ludwig VI. hatte indessen
schon energisch auf Abrundung, strukturelle Festigung und Konsolidierung
der Krondomäne hingearbeitet, so dass der Sohn eine bessere Ausgangsbasis
hatte als sein Vater. Besonders hoffnungsvoll war eine Aussicht, die dem
Thronfolger durch Verfügung Wilhelms X. von Aquitanien eröffnet
wurde. Der Herzog war 1137 zu einer Wallfahrt nach Santiago de Compostela
in den äußeren Nordwestzen der Iberischen Halbinsel aufgebrochen
und hatte vor Antritt dieser anstrengenden Reise sein Land und seine 15-jährige
Erb-Tochter Eleonore unter den Schutz
seines Lehnsherrn, des Königs von Frankreich gestellt.
Ludwig
VI. gab Eleonore
sogleich
dem Thronfolger zur Frau, und als sowohl der Herzog als auch der König
1137 starben, wurde Ludwig VII. in
Personalunion König von Frankreich und Herzog von Aquitanien.
Neben der Francia beherrschte er den Raum zwischen Creuse und Adour, obere
Loire und Atlantikküste.
Damit bot sich endlich eine Möglichkeit, die anglonormannische
Position in Frankreich zu neutralisieren und so einer schweren Bedrohung
des Königreichs entgegenzutreten. Die Gefahr hatte sich 1066 ergeben,
als Herzog Wilhelm von der Normandie
England eroberte und sich dort zum König krönen ließ; sie
war 1127 noch größer geworden, denn damals heiratete Graf Gottfried
von Anjou Mathilde,
die Erb-Tochter
König Heinrichs I. von England:
Das englische Königtum drohte außer mit dem Herzogtum noch mit
dem Block der mächtigen Loire-Grafschaften verbunden zu werden und
in der französischen Monarchie jede Entwicklungschance zu rauben.
Zwar wurde Mathilde nach dem Tod ihres Vaters (1135) von dessen Neffen
Stephan
von Blois usurpatorisch verdrängt, aber Stephan
war der jüngere Bruder Graf Tedbalds II. von der Champagne, eines
Gegners der KAPETINGER.
Die Konstellation, der sich Ludwig
VII. in seinen Anfängen gegenübersah, war demnach
ambivalent, und mit großer Dynamik versuchte der junge König,
das Beste aus ihr zu machen. Zeitgenossen haben uns kein deutliches Bild
der Persönlichkeit überliefert, sondern lassen nur den allgemeinen
Eindruck eines gebildeten und wegen seiner einfachen Lebensweise verhältnismäßig
populären Herrschers erkennen. Bekannt ist seine Äußerung
gegenüber Walter Map, dem walisischen Hofkleriker Heinrichs
II.: "Deinem Herrn, dem englischen König, fehlt nichts:
Männer, Pferde, Gold, Seide, Edelsteine, Wild, Früchte - all
das hat er im Überfluß. Wir in Frankreich haben nur Brot, Wein
und die Heiterkeit." Sein Gerechtigkeitssinn ist immer wieder von unberechenbar-spontanen
Reaktionen getrübt worden, mit denen ein Hang zu verantwortungsscheuer
Entscheidungsschwäche deutlich kontrastierte.
Gleich nach dem Regierungsantritt befreite sich Ludwig
VII. vom Einfluß seiner Mutter, Adelaide
von Maurienne, die den Hof verlassen mußte; an ihre
Stelle trat für kurze Zeit Suger von St-Denis, der schon seinem Vater
große Dienste geleistet hatte. Wenn dennoch eine den kirchlichen
Freiheiten weniger gewogene Haltung des Sohnes beobachtet wird, dann mag
das auf seine Gemahlin zurückzuführen sein, denn Eleonore
hatte vom aquitanischen Hof eine dem Klerus gegenüber deutlich kritische
Position mitgebracht. 1138 verweigerte der König einem Kandidaten
des mächtigen Zisterzienserabts Bernhard von Clairvaux die Zustimmung
für das Bischofsamt in Laon, 1139 förderte er eine gegen den
Erzbischof gerichtete kommunale Bewegung in Reims, 1146 handelte er in
Sens ebenso. Weil der Erzbischof von Bordeaux im Jahre 1141 einen Bischof
von Poitiers weihte, ohne Ludwig konsultiert
zu haboen, ließ dieser die Stadt absperren, und er scheute auch schwere
Konflikte mit der kirchlichen Reformpartei nicht, wenn andere Loyalitäten
ihm zweckmäßiger waren. Als der königliche Seneschall Rudolf
von Vermadois seine Gemahlin, die Nichte Tedbalds II. von der
Champagne, verstieß und statt ihrer die Schwester der Königin
heiratete, leitete ein päpstlicher Legat die in Lagny (also in der
Grafschaft Champagne!) tagende Kirchenversammlung, auf der die erste Ehe
des Seneschalls für gültig erklärt und das Vermadois mit
dem Interdikt belegt wurde. Während des darauf folgenden Feldzugs
Ludwigs
VII. gegen den Grafen, den großen Förderer Bernhards
von Clairvaux und der Zisterzienser, verbrannten bei der Eroberung von
Vitry durch königliche Truppen mehr als 1.000 Menschen in der Kirche,
die sie zu ihrem Schutz aufgesucht hatten. Eine Intervention Bernhards
von Clairvaux bei Papst Innozenz II. zugunsten Teobalds erzwang
im Jahre 1143 den Frieden von Vitry, aber Tedbald suchte nun ein dauerhaftes
Bündnis mit dem Grafen von Flandern gegen Ludwig
einzugehen,
dem nun auch die Reformer feindlich gesonnen waren.
Diese in gewisser Weise unhaltbare Situation mag den
König schließlich veranlaßt haben, auf einem Hoftag zu
Weihnachten 1145 in Bourges seinen Entschluß bekanntzugeben, eine
bewaffnete Wallfahrt zur Unterstützung der Christen im Heiligen Land
anzutreten. Offensichtlich war das Unternehmen nicht im Sinne des Kreuzzuges
von 1095 konzipiert, denn nicht der Papst oder ein päpstlicher Legat,
sondern Bischof Gottfried von Langres rief zum Kampf für die Ziele
des Königs auf, weshalb Abt Suger grundsätzliche Bedenken hatte.
In der Tat bestand die in Bourges heraufbeschworene Problematik darin,
dass ein König auf dem besten Wege war, unabhängig vom Papst,
der sich gerade diesen Führungsanspruch vorbehalten hatte, einen Kreuzzug
auszuschreiben. Man verschob deshalb die Entscheidung auf Ostern des folgenden
Jahres und übertrug sie Bernhard von Clairvaux, der allerdings jeden
Autoritätsverlust des Papstes vermeiden wollte und sich weigerte,
ohne dessen Votum ein Urteil abzugeben. Direkte Verhandlungen Ludwigs
mit der päpstlichen Kurie wurden am 1. März 1146 in einer Bulle
zusamengefaßt, in der sich Papst
Eugen III. zum Urheber des Projekts erklärte und die Predigt
Bernhard von Clairvaux übertrug. Das Römische Reich wollte der
Papst möglichst nicht beteiligen, weil er KONRAD
III. als Bundesgenossen gegen die römische Kommune
unter Arnold von Brescia und gegen Roger
II. von Sizilien brauchte.
Die erste Predigt Bernhards auf dem Hoftag von Vezelay
in Burgund machte einen fundamentalen Unterschied zum 1. Kreuzzug deutlich,
denn der Aufruf wandte sich nicht an das Volk im allgemeinen, sondern an
die milites, die Elite der adligen und nichtadligen Panzerreiterei, denen
gerade damals jene besonderen ethnisch-spirituellen Qualitäten zugesprochen
wurden, die mit der Kirchenreform eng verbunden waren und das europäische
Rittertum bestimmen sollten. Hatte Ludwig VII.
am 31. März 1146 in Vezeley das Kreuz genommen, so zog die von N-Frankreich
bald auf die Rheinlande ausgedehnte illegale Kreuzzugspredigt des Zisterziensermönchs
Radulf das Reich gegen den Willen des Papstes in die Vorbereitungen hinein.
Weihnachten 1146 schloß sich KONRAD III.
in Speyer dem Kreuzzug an.
Beide Könige wählten den beschwerlichen Landweg
nach Konstantinopel, das die Ankunft der Kreuzfahrer mit gutem Grund mißtrauisch
erwartete. Die westlichen Heere banden in höchst unerwünschter
Weise Kräfte, die dringend zur Abwehr normannischer Angriffe auf Korfu
und auf die byzantinische Seidenindustrie in Theben und Korinth nötig
gewesen wären. Am 4. Oktober 1147 landete Ludwig
VII. vor der Hauptstadt des Oströmischen Reiches an und
war seinerseits zu einer Überienkunft mit
Kaiser Manuel I. Komnenos bereit, doch Bischof Gottfried von
Langres, der eine starke antibyzantinische Fraktion im französischen
Heer mit demagogischem Eifer aufstachelte, betrieb den Angriff auf die
Stadt und ließ sich nur deswegen neutralisieren, weil der Papst eine
Eroberung Konstantinopels nicht vorgesehen hatte. Mit seiner deutlichen
Tendenz zum Mißbrauch des Kreuzzugsgedankens wies der Zwischenfall
auf die 1204 von westlichen Kreuzfahrern tatsächlich herbeigeführte
Katastrophe der oströmischen Hauptstadt voraus.
Nach einer Sicherheitsgarantie Ludwigs
VII. für alle kaiserlichen Städte und auf Grund des
Lehnseides der französischen Herren gegenüber Manuel
I. wiesen byzantinische Führer dem französischen Heer
seinen Weg nach Anatolien, wo man sie auf Überreste des inzwischen
mehrfach von den Seldschuken geschlagenen Heeres
KONRADS III. stieß und gemeinsam weiterzog, über
Smyrny nach Ephesus und von dort nach Laodicaea, einer schweren Niederlage
entgegen. Die Überlebenden erreichten an der Küste einige byzantinische
Schiffe, die den König, den Klerus und das engere Gefolge nach Antiochia
brachten. Dort erwartete Fürst Raimund, der Onkel der Königin
Eleonore, Ludwigs Unterstützung
für einen Zug gegen Aleppo, aber nach dem Verlust seines Heeres war
der französische König größeren militärischen
Aufgaben nicht mehr gewachsen. Gerüchte über eine Liaison Eleonores
mit Raimund von Antiochia trübten die Allianz noch mehr, so dass Ludwig
sich
nach Süden wandte, um die heiligen Stätten zu besuchen und sich
mit KONRAD III. in Akkon zu treffen.
Als die Truppe durch neu eingetroffene provencalische Kreuzfahrer verstärkt
worden waren, beschloß der um Abgeordnete des deutschen und des französischen
Heeres erweiterte Kronrat des Königreichs Jerusalem am 24. Juni 1148
einen Angriff auf Damaskus, der vier Wochen später mit der Belagerung
der Stadt begann. War schon die Bestimmung des Kriegsziels ein schwerer
politischer Mißgriff, weil seit 1139 ein Bündnis des Königreichs
Jerusalem mit dem Atabeg von Damaskus bestand, so mußte die Belagerung
angesichts eines von Aleppo her geführten Entlastungsangriffs schmählich
aufgegeben werden. Ostern 1149 verließ Ludwig
VII.
das Heilige Land und kehrte nach Frankreich zurück,
wo das offenkundige Scheitern des Kreuzzuges scharfe und anhaltende Kritik
hervorrief.
Während Ludwigs
Abwesenheit hatte Abt Suger von St-Denis das Reich regiert und dabei Bedeutendes
geleistet. Wohl 1080/81 in einer Familie kleiner milites nahe der berühmten
Benediktinerabtei geboren, wurde Suger im Alter von 10 Jahren als puer
oblatus dorthin gegeben und erhielt eine gründliche Ausbildung, die
seine hohe Begabung rasch offenbar machte und ihm das Wohlwollen seiner
Oberen sicherte. Im März 1107 war er im Kloster La-Charite-sur-Loire
Zeuge der Verhandlungen, die das historische Treffen Papst
Paschalis' II. mit König Philipp
I. und dem Thronfolger
Ludwig in St-Denis vorbereiteten. Dort hatten die Könige
in lehnsrechtlichen Formen dem Papst Rat und Hilfe versprochen und ihm
ihr Reich dargebracht: Das besondere Bündnis der französischen
Monarchie mit dem Papsttum ist damals auf einen ersten Höhepunkt geführt
worden. Als wichtiger Berater Ludwigs VI.
hatte Suger im Jahre 1137 die königliche Gesandtschaft nach Bordeaux
geleitet, die den Thronfolger zur Hochzeit mit Eleonore
von Aquitanien brachte. Sugers führende Stellung am Hof
überdauerte den Tod Ludwigs VI. freilich
nur kurze Zeit, denn bald traten Männer wie der Kanzler Cadurc und
der Seneschall Rudolf von Vermandois
in den Vordergrund. Es dürfte kein Zufall sein, dass die Jahre zwischen
1140 und 1147, in denen Sugers Einfluß beim König auffallend
gering war, durch rege Bautätigkeit an der Abteikirche von St-Denis
und die Arbeit an der Lebensbeschreibung Ludwigs
VI., der Vita Ludovici Grossi, bestimmt wurden.
Erst in Zusammenhang mit Ludwigs
VII. Kreuzzugsplan scheint Suger nach einer Phase der Distanz
wieder in die Nähe des Königs gekommen zu sein. Auf einer Reichsversammlung
in Etampes schlug Bernhard von Clairvaux 1147 den Abt von St-Denis und
den Grafen von Nevers für die Regentschaft vor; der Papst unterstützte
die Kandidatur Sugers, während Ludwig durch
Benennung des Erzbischofs Samson von Reims und des Grafen
Rudolf von Vermandois ein Regenten-Kollegium bildete, an dessen
Spitze sich freilich bald der Abt von St-Denis durchsetzte und den König
1149 gegen Umtriebe seines Bruders Robert von
Dreux schützte, der den verhängnisvollen Ausgang des
Zuges ins Heilige Land zum Sturz Ludwigs nutzen wollte.
Durch rasche Auffassungsgabe, ein vorzügliches Gedächtnis
und den Sinn für historische Zusammenhänge, durch große
Formulierungs- und Überzeugungskraft war Suger der ideale Ratgeber,
wenngleich wir den individuellen Einfluß an Höfen nicht überschätzen
dürfen, deren Eigenart geade durch Vielfalt der Stimmen, Kräfte
und Ziele bestimmt wird, die auf den Monarchen wirkten. Wenn Suger im Bewußtsein
der Nachwelt als Leitfigur der Monarchie erscheint, so liegt das wesentlich
an seinem Sinn für die Wirkung des Kontinuität schaffenden, repräsentativen
Erinnerns, am Bezug des Gedächtnisses auf zentrale Orte, in erster
Linie auf seine eigene, von ihm selbst zum Monument ausgebaute Klosterkirche
mit den Grablegen der Könige. In 11 Monaten des Jahres gedachte der
Konvent von St-Denis jeweils an einem bestimmten Tage gleichzeitig Sugers
und KARLS
DES KAHLEN. Eine deutliche Hochschätzung der karolingischen
Tradition aus dem Bewußtsein exzeptioneller Förderung
des Klosters und des Heiligen Dionysius durch die fränkischen Herrscher,
den westfränkischen König
KARL DEN KAHLEN im besonderen. Daraus ergab sich die immer wieder
betonte Königsnähe des Klosters bis in die Gegenwart des 12.
Jahrhunderts, denn die Kapetinger waren nicht nur faktisch die Amtsnachfolger
der KAROLINGER,
sondern sie taten auch alles, um legitimatorisch so gesehen zu werden.
Viele geistliche Institutionen unterstützten sie dabei, denn auf diese
Weise konnten die Könige genötigt werden, Schutz- und Ausstattungsversprechen
ihrer Vorgänger zu übernehmen. Förderung des Königtums
durch den Klerus mußte demnach die Förderung geistlicher Einrichtungen
durch den König nach sich ziehen; je mehr der Vasall des heiligen
Dionysius an Stärke zunahm, um so wirkungsvoller konnte er seinen
Verpflichtungen nachkommen. Aus dieser Einsicht heraus wurde Suger zum
Theoretiker des französischen Königtums.
Am 13. Januar 1151 ist der Abt von St-Denis im Alter
von 70 Jahren gestorben. Sein Tod bedeutet insofern eine Caesur in der
Regierung Ludwigs VII., als der König
nun die Trennung von seiner Gemahlin vollziehen konnte und damit einen
Schritt tat, von dem Suger bis an sein Lebensende abgeraten hatte. Am 21.
März 1152 traf das Königspaar auf der südwestlich von Orleans
an der Loire gelegenen Burg Beaugency mit den Erzbischöfen
von Sens, Reims, Rouen und Bordeaux, einem Teil ihrer Suffragane und Großen
des Reiches zusammen. Mit Billigung dieser Versammlung wurde Ludwigs
Ehe geschieden; formell wegen zu naher Verwandtschaft, tatsächlich
in gegenseitigen Einvernehmen nach zerrüttender Entfremdung und auf
Grund der Dynastie bedrohenden Tatsache, dass
Eleonore nach 15-jähriger Ehe nur zwei Töchter zur
Welt gebracht hatte: Marie, die mit
dem Grafen Heinrich I. von Blois-Champagne verheiratet wurde, und
Alix, später Gemahlin Tedbalds
V. von Blois-Chartres. Unmittelbar nach dem Tag von Beaugency verließ
Eleonore den Hof und die Francia. Sie
kehrte nach Aquitanien zurück, um schon zwei Monate später eine
neue Ehe einzugehen, diesmal mit dem Grafen Heinrich
"Plantagenet" von Anjou. Damit war der König
von Frankreich territorial auf die Ebene eines mittleren Fürsten zurückgefallen,
eingeschnürt von der anglonormannischen Monarchie, die sich nun zum
angevinischen Reich umformte, zur stärksten europäischen Macht
nach dem Imperium, aber, anders als dieses, expansiv und aggresiv.
Graf Gottfried von Anjou,
Heinrichs
Vater, hatte für die Rechte seiner Gemahlin Mathilde
in
der Normandie gekämpft und war 1146 in Rouen als Herzog anerkannt
worden; Mathildes Anspruch auf den englischen Thron hat er nie aufgegeben.
Als er 1151 starb, übernahm sein Sohn mit den Loire-Grafschaften und
dem Herzogtum Normandie auch den englischen Rechtstitel. Verzweifelt suchte
Ludwig
VII. eigene Ansprüche auf Aquitanien zu erhalten, aber
ein Feldzug, den er im Bunde mit Heinrichs
Bruder Gottfried und abtrünnigen
Großen des Anjou unternahm, unterstützt von seinem Schwiegersohn
Heinrich von Blois-Champagne, den Grafen
Eustachius von Boulogne und Robert
von Dreux, fiel schwach aus und hinderte Heinrich
Platagenet nicht an der Überfahrt nach England, wo er
König
Stephan von Blois zu einer Nachfolgevereinbarung zwingen
konnte: Heinrichs Thronrecht, gegründet
auf das Erbe seiner Mutter Mathilde,
wurde anerkannt und sollte nach dem Ableben König
Stephans realisiert werden. Ludwigs
VII. Zug nach Aquitanien hängt mit dieser bedrohlichen
Konstallation eng zusammen, denn sein Mikämpfer Eustachius
von Boulogne war der Sohn Stephans
von Blois und strebte selbst nach der englischen Krone. Dies
alles war nun verloren. Am 25. Oktober 1154 starb König
Stephan und wenig später, am 4. Adventssonntag (19. Dezember),
krönte der Erzbischof von Canterbury Heinrich
von Anjou und seine Gemahlin Eleonore
zum König und zur Königin von England.
Für Ludwig VII.
bedeutete das weit mehr als nur einen Rückfall auf den Stand der letzten
Regierungsjahre seines Vaters, denn der Kontinentalbesitz Heinrichs
II. reichte mit der Normandie, Anjou, Maine, Touraine und Aqutanien
als nahezu geschlossenes Herrschaftsgebiet vom Kanal bis zu den Pyrenäen,
wurde sehr wirksam nach anglonormannischer Praxis verwaltet und drohte,
das kapetingische Königtum für
eine Übergangszeit bis zur endgültigen Vernichtung, auf die Ile-de-France
zu beschränken. Die Lehnshuldigung, mit der Heinrich
II. 1156 den karolingisch
fundierten Legitimationsbereich des rex Francorum anerkannte, hat für
sich genommen den Fortbestand der französischen Monarchie nicht garantiert;
was sie am Leben erhielt, war ihr inzwischen durch lange und enge Beziehungen
zum Papsttum erreichtes Ansehen als spirituelle Großmacht, deren
König von den gelehrten Engländer Johann von Salisbury bald als
rex christianissimus bezeichnet werden sollte, als allerchristlichster
König unter den Monarchen Europas. Während Heinrich
II. in England gekrönt wurde, begab sich
Ludwig VII. auf eine Wallfahrt nach Santiago de Compostela;
anstatt die Grenzen der Normandie zu beunruhigen, schützte er die
Mönche von Vezelay gegen Angriffe des Grafen von Nevers; auf einer
Versammlung in Soissons erließ er einen 10-jährigen Gottesfrieden.
Am 31. August 1158 kam es auf der normannischen Grenzburg
Gisors zum Ausgleich mit Heinrich II.:
Dessen dreijähriger erstgeborener Sohn und Erbe Heinrich
wurde
mit der 6 Monate alten Tochter Margarethe aus
Ludwigs
VII. zweiter Ehe mit Constanze von
Kastilien verlobt. Wenn dieser Bund Bestand und der französische
König keinen männlichen Nachfolger hatte, konnte durch Erbfall
ein anglonormannisch-französisches Großreich entstehen. Als
der englische König bald darauf Paris besuchte, wurde er mit großen
Ehren empfangen. Auf seinem Rückweg besetzte er Nantes und nahm damit
den französischsprachigen Teil der Bretagne in Besitz, während
Ludwig
VII. eine Wallfahrt zum Berg des Heiligen Michael in der Normandie
vorbereitete.
Moderne, von "realpolitischen" Erwägungen geleitete
Kritik an solchen Verhaltensweisen wird ihnen schon deshalb nicht gerecht,
weil sie ihre eigene Auffassung von Realität naiv ins hohe Mittelalter
überträgt: Jüngste Erfahrungen mit hochideologisierter Politik,
mit der Umformmung fundamentalistischer Bewegungen zu Staaten und Parteiorganisationen
sollen den Blick dafür geschärft haben, dass aufgeklärt-bürgerliches
Verständnis von politischer und mentaler Wirklichkeit nicht anthropologisch
begründet, sondern historisch entstanden, gefährdet und vergänglich
ist.
Am 4. Oktober 1160 starb Constanze
von Kastilien, und schon fünf Wochen später heiratete
der König Adela von Champagne,
Schwester Heinrich I. von der Champagne aus dem Hause BLOIS.
Die Hochzeit war Ausdruck einer Wendung der bisher königsfeindlichen
Politik des Hauses CHAMPAGNE. Heinrich I. hatte 1152 die Herrschaft
übernommen und die Loiregrafschaften gegen Mannschaftsleistung seinen
jüngeren Brüdern überlassen, ums sich selbst auf die Champagne
zu konzentrieren. Stete Annäherung an die KAPETINGER
ließ ihn zum Schwager des Königs werden; vier Jahre später
wurde er durch Vermählung mit Ludwigs VII.
Tochter Marie auch sein Schwiegersohn.
Ein Gegengewicht zum angevinischen
Druck ergab sich hieraus allerdings noch nicht, denn Heinrich
II. reagierte auf das neue Bündnis mit der unabweisbaren
Forderung, das Verlöbnis seines Sohnes mit der Prinzessin
Margarethe
in eine Ehe umzuwandeln:
Margarethes
Heiratsgut, die Grafschaft Vexin, schob die Herrschaft des englischen Königs
bis auf 40 Kilometer an die Mauern von Paris. Gleichwohl war die Verbindung
mit dem champagnischen Grafenhaus eine Stärkung Ludwigs
VII. angesichts der schwersten Krise seiner gesamten Regierungszeit,
ausgelöst durch ein Bündnis Heinrichs
II. mit
Kaiser
FRIEDRICH I.
Rettung brachte das nach dem Tod Papst
Hadrians IV. im September 1159 ausgebrochene Schisma. Eine Mehrheit
der Kardinäle entschied sich bei der Nachfolgeregelung für Roland
Bandinelli, den Kanzler der römischen Kurie, der als Papst den Namen
Alexander III.
annahm. Aus einer vornehmen Familie in Siena stammend, hatte Roland in
Bologna die Rechte gelehrt und eine Summe zum Dekret Gratians verfaßt;
souverän beherrschte er die philosophisch-wissenschaftlichen Methoden
der französischen Frühscholastik und war als Gegner des Kaisers
bekannt. Die Minderheit der Wahlkörperschaft erhob in tumultuarischer
Form den Kardinal Octavian, einen Mann FRIEDRICHS
I., als Victor
IV. Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer
der beiden Wahlen konnte nur die Anerkennung des einen oder des anderen
durch die gesamte Christenheit bringen, weil im Verständnis der Zeit
einfaches Zählen der Stimmen nicht zur hinreichenden Legitimation
führte. Letztlich ging es um die Frage, ob geistliche, das heißt
päpstliche, oder weltliche, das heißt kaiserliche, Gewalt in
der Christenheit den Vorrang vor der anderen haben sollte. Während
FRIEDRICH
I. sich erwartungsgemäß für Victor IV.
erklärte, sprachen sich Heinrich II. von
England, der Episkopats Ludwigs VII.
und die Zisterzienser für Alexander III. aus. Der König
von Frankreich zögerte.
In den Zisterziensern hatte Alexander III. mächtiger
Unterstützung. Diese rasch zum Orden erweiterte benediktinische Mönchsgemeinschaft
war aus dem 1098 durch Robert von Lolesma südlich von Dijon gegründete
Kloster Citeau hervorgegangen und hatte mit Bernhard von Clairvaux eine
charismatische Führergestalt erhalten, die so starke Impulse gab,
dass 1153, beim Tod des großen Abtes, im Gebet der lateinischen Kirche
schon 350 Zisterzienser-Klöster bestanden. Ihre durch jährliche
Generalkapitel zentral überwachte und modifizierte Verfassung brachte
ein nach Maßstäben der Zeit weltweite Kommunikationssystem hervor;
Zisterzienser erlangten bedeutende Kirchenämter, 1145 bestieg einer
der ihren, Schüler Bernhards von Clairvaux, als Eugen III.
den päpstlichen Thron.
Große Wirkung ging auch von den französischen
Hohen Schulen aus, denn dort hörten aus aller Herren Ländern
zusammengeströmte Scholaren die intellektuell besser fundierten Argumente
zugunsten Alexanders III. Besonders unter den Studenten der Pariser
Schulen befanden sich die künftigen Führungskräfte der europäischen
Landeskirchen; Bischöfe, Schulleiter, Pröpste, Archidiakone und
andere Dignitäre der großen Stiftskapitel verdankten ihre Karrieren
auch im Römischen Reich nicht mehr nur adliger Abstammung und Förderung
durch ihre Familien oder den König, sondern sie mußten darüber
hinaus immer häufiger eine im Sinne der Zeit moderne wissenschaftliche
Ausbildung nachweisen, um sich Konkurrenten gegenüber zu behaupten.
Die führenden Schulen aber gab es in Frankreich, in Paris vor allem,
und man fand sie nicht nur an den Kathedralen, sondern auch im privaten,
von freien Magistern gegen Honorar angebotenen Unterricht. Im Milieu dieser
Schulen mit ihrer internationalen Ausstrahlung dominierten die Anhänger
Alexanders III., den kaiserlicher Druck im April 1162 aus Italien
nach Montpellier vertrieb. Von dort nahm er Verbindung zu Ludwig
VII. auf, der im Gegensatz zu seinen Bischöfen und der
Mehrheit des übrigen Klerus immer noch keine Stellung bezogen hatte.
Nachhaltig wirkte seine Verstimmung über den Dispens, den Alexander
auf Ersuchen Heinrichs II. für
die Ehe der minderjährigen Königskinder
Heinrich und Margarethe
hatte gewähren müssen; der um seine Anerkennung kämpfende
Papst brauchte die Voten der Könige und war deshalb erpreßbar.
Für Ludwig VII. eröffnete
das Schisma Aussicht auf Annäherung an den Kaiser gegen Heinrich
II.; die Verwandtschaft der Champagner Grafen mit Victor
IV. bildete eine Brücke, die der König von Frankreich im
Sommer 1162 betrat. Für den 29. August 1162 vereinbarte man ein Treffen
beider Monarchen und des Episkopats ihrer Länder in St-Jean-de-Losne
an der Saone südlich von Dijon, auf dem die Rechtmäßigkeit
eines der beiden Päpste öffentlich und für die übrige
Welt verbindlich festgestellt werden sollte. War allein die Haltung der
französischen Bischöfe ein schweres Hindernis für den Konferenzzweck,
so belastete das undiplomatisch formulierte Ladungsschreiben des Kaisers
an den Episkopat des Reiches jede Ver-handlung dadurch, dass es die Anerkennung
Victors IV. als sichere Tatsache bereits voraussetzte. Der französischen
Delegation mißfiel überdies eine unverhältnismäßig
starke kaiserliche Heeresabteilung in der Nähe des Treffpunktes, so
dass es gar nicht erst zu Verhandlungen kam.
Für den französischen wie für den englischen
König bestand das Grundproblem darin, den jeweils anderen am Bündnis
mit dem Kaiser zu hindern, ohne selbst in der Papstfrage die Position FRIEDRICHS
I. übernehmen zu müssen. Die Emanzipation der westlichen
Monarchien vollendet sich darin, dass sie die Entscheidung über eine
Kirchenleitung, die naturgemäß ständig in die Belange der
Königreich eingriff, nicht mehr allein dem deutschen König in
seiner Eigenschaft als römischen Kaiser überließen. Vor
diesem Hintergrund muß es als diplomatisches Meisterstück
Alexanders III. gewertet werden, dass er Heinrich
II. dazu brachte, dem französischen König für
den Fall eines kaiserlichen Angriffs militärische Hilfe zu versprechen.
In einem Brief an Bischof Batholomäus von Exeter überliefert
Johann von Salisbury die Bemerkung des Kaisers, dass seine ihm bis dahin
günstige Fortuna in St-Jean-de-Losne begonnen habe, ihn zu Boden zu
drücken.
In der Tat zeigte das 1163 in Tours abgehaltenen Konzil
Frankreich und England geschlossen in der Oboedienz Alexanders III.,
dem die Lage gleichwohl unbefriedigend erscheinen mußte, weil seine
Sache offensichtlich nur mehr ein Indikator für jeden Grad an Eigenständigkeit
war, den Ludwig VII. und Heinrich
II. mittlerweile gegenüber dem Imperium erreicht hatten.
Im Wechsel des päpstlichen Exils von Deols und Tours, also aus dem
Reich Heinrichs II., nach Bourges und
Sens unter die Hoheit Ludwigs VII.,
kommt das zum Ausdruck, denn obwohl der Papst seine bisherige Behauptung
im wesentlichen Heinrich II. verdankte,
ließ es dessen Haltung gegenüber der englischen Landeskirche
doch geraten erscheinen, vorsichtig Distanz zu halten.
Seit seinem Regierungsantritt als König von England
versuchte Heinrich II., die unter Stephan
von Blois stark erweiterten Rechte der Bistümer und großen
Abteien zu mindern, um die Kirchenhoheit der früheren Könige
seit Wilhelm dem Eroberer wiederherzustellen.
Er wurde dabei von seinem Kanzler Thomas Becket unterstützt, dem Archidiakon
der Kirche von Canterbury, der in erstaunlicher Weise die progressiven
Kräfte verkörperte, denen die Zukunft gehören sollte. Aus
dem reichen Londoner Handelsbürgertum stammend war er an den neuen
Schulen von Paris und Bologna zum Theologen und Kanonisten ausgebildet
worden, hatte Sinn für fürstliche Repräsentation und ein
bemerkenswertes administratives Geschick, gepaart mit Durchsetzungsvermögen.
1162 erhob Heinrich II. ihn deshalb
zum Erzbischof von Canterbury, aber schlagartig, als wirkliche conversio,
traten nun die asketischen Züge seiner Persönlichkeit hervor.
Fortan verteidigte Thomas die Rechte der Kirche und stellte die übergeordnete
Geltung des kanonischen Rechts den römischrechtlich begründeten
Forderungen des Königs entgegen, wie sie in den Konstitutionen von
Clarendon (Januar 1164) niedergelegt waren. Der Erzbischof sah die Gefahr
der Unterordnung des Klerus unter die königliche Gerichstbarkeit und
insoweit die Aussonderung der englischen Kirche aus der päpstlichen
Jurisdiktion, ihre institutionelle Trennung von der einen lateinischen
Kirche. Als Becket schließlich in das französische Zisterzienserkloster
Pontigny flüchten mußte und in Frankreich die Unterstützung
Alexanders III. genoß, kam es zum Bruch zwischen Papst und
englischem König.
Er führte nicht zum Krieg, sondern zu einer unsteten
Folge von Fehdehandlungen und Grenzkämpfen, ständig begleitet
von Verhandlungen zwischen den Königen, dem Papst und Thomas Becket,
unwillig beobachtet von den Zeitgenossen, die des Schismas sichtlich überdrüssig
geworden waren. Die unnachgiebige Haltung Beckets mußte Heinrich
II. in die Arme des Kaisers treiben, falls Alexander dem
Erzbischof von Canterbury Unterstützung gewährte; unterließ
er sie, lieferte er die englische Kirche ihrem König aus. In dieser
Lage fiel Ludwig VII. die Rolle des
Vermittlers zu. Zwischen Januar 1169 und Juli 1170 legte er auf drei Konferenzen
die dünne Decke pragmatischer Kompromisse über nach wie vor unvereinbaren
Standpunkte, so dass Thomas Becket nach England zurückkehren konnte.
Schon die ersten Amtshandlungen mit Disziplinar- und Rechtssprüchen
führten zu einer Fülle von Appellationen an Heinrich
II., der im Dezember 1170 bei der Tafel seinem Ärger Luft
machte und fragte, ob ihn denn niemand von "diesem Priester" befreien könne.
Vier Ritter des königlichen Gefolges verstanden das unbedachte Wort
als Auftrag und erschlugen den Erzbischof am 29. Dezember vor dem Altar
der Kathedrale von Canterbury.
Damit war die moralische Position des englischen Königs
vernichtet. Ludwig VII. konnte sich
auf dem Höhepunkt einer populären Grundwoge fühlen, als
er, nunmehr treuester Verbündeter des vom Kaiser immer noch nicht
anerkannten Papstes Alexander III., Heinrich
II.
zur öffentlichen Kirchenbuße drängte. Vor
dem Hintergrund einer rasch europaweit einsetzenden Becket-Verehrung, die
schon 1173 mit der Heiligsprechung approbiert wurde, wuchs das Ansehen
des mit seinem Episkopat und dem überwiegenden Teil des Klerus, dem
Zisterzienser-Orden und den hohen Schulen einigen Königs von Frankreich
weit über das Maß aller materiellen Machtgrundlage hinaus. Erstmals
erschien der König und mit ihm die Monarchie als Integrationsfaktor
für die Bevölkerung eines Reiches, dessen historische Grenzen
keineswegs mit dem damals noch engen Wirkungsbereich der königlichen
Verwaltung identisch waren.
Dass die höhere Autorität des Königs über
die aktuelle politische und kirchenpolitische Konstellation der europäischen
Mächte hinaus Bestand hatte, ist im wesentlichen auf eine innere Komsolidierung
der Reichsverwaltung zurückzuführen.
Schon Ludwig VI.
hatte begonnen, ein im Gegensatz zur fluktuierenden Hofgesellschaft ständiges
Gefolge (chevalier royaux) zu unterhalten, eine Praxis, die sein
Sohn fortsetzte, um die kleinere und mittlere Aristokratie an sich zu binden
und dem drückenden, in Form der Beratung ausgeübten Einfluß
großer Herren allmählich zu entgehen. In den 50er Jahren des
12. Jahrhunderts hatte sich dieser Kreis der chevaliers nicht zuletzt durch
Heiraten zwischen ihren Familien gefestigt, so dass allmählich eine
homogene Gruppe entstehen konnte, deren Mitglieder ihre gesellschaftliche
Stellung dem König verdankten und deshalb (ähnlich den großen
Ministerialen im Römischen Reich) schon aus Eigeninteresse loyal waren.
Anders als im Reich aber und insoweit italienischen Verhältnissen
vergleichbar war in Frankreich der Adel auch in den Städten seßhaft
und für deren neue Lebensfoem offen; ein Hauch urbanen Geistes kam
auf diese Weise an den Königshof.
Anders und schwieriger war das Verhältnis des Königs
zu den Inhabern der großer Hofämter, den grands officiers, denn
diese Ämter lagen traditionell in der Hand des Hochadels, der sie
als Ehren beanspruchte und samt der Ausstattung immer wieder in den Familien
vererben wollte. Ludwig VII. konnte
einerseits die königliche Zustimmung als Voraussetzung für Amtsübernahmen
wieder geltend machen, andererseits beschleunigte er die Entwicklung jener
honores zu Würden ohne praktische Funktion. Indem er einem aristokratischen
Urbedürfnis nach Repräsentation entgegenkam, nahm er den Würdenträgern
binnen kurzem die Kompetenz, weil ihnen die nur im aktiven Dienst erwerbbare
Sachkenntnis abhanden kam. Den Durchbruch erreichte Suger von St-Denis
während seiner Regentschaft zwischen 1147 und 1149, indem er den Kämmerer
(chambrier) als Inhaber eines großen Hofamtes faktisch durch seine
früheren Gehilfen verdrängen ließ, die camberlani oder
cubicularii, die nun alle Tätigkeiten der Finanzverwaltung ausführten
und seit 1150 mit der neuen Amtsbezeichnung camerarii in den Urkunden erscheinen.
Unmittelbarer politischer Einfluß und Verwaltung begannen auseinanderzutreten;
ihre endliche Trennung ist das entscheidende Kennzeichen für den qualitativ
neuen Staat, Zeichen einer beginnenden Modernisierung, wie sie das Römische
Reich nie erlangen sollte. Am Ende bahnte sich eine neue Vorstellung von
der Monarchie als transpersonaler Staatsordnung den Weg, in der die Person
des jeweiligen Königs hinter der Institution einer dem Gemeindewohl
verpflichteten Krone zurücktrat.
Schon die Anfänge dieses langanhaltenden Prozesses
haben praktische Auswirkungen gehabt. Sie zeigen sich am besten in der
letzten großen Auseinandersetzung mit Heinrich
II., weil Ludwig VII. in
seiner Eigenschaft als Lehnsherr für den Kontinentalbesitz des Hauses
PLANTAGENET
erfolgreiche
Initiativen zu dessen Spaltung ergreifen konnte.
Heinrich
der Jüngere und Richard,
später "Löwenherz" genannt,
erwarteten ungeduldig den Tag, an dem sie selbst zur Herrschaft kommen
würden, sei es durch den Tod des Vaters, sei es durch Ausstattung
mit Teilen des Reiches. Besonders die zweite Hoffnung konnte sich auf Autonomiewünsche
des bretonischen, normannischen und aquitanischen Adels stützen, denen
Heinrich
II. durch Einsetzung seiner Söhne als Herzöge hätte
Rechnung tragen können. Als Schwiegervater empfing Ludwig
den
englischen Kronprinzen im Jahre 1173 in Paris wie einen regierenden König
und ermutigte damit eine allgemeine, zwischen Schottland und der Loire
um sich greifende Erhebung, die Heinrich II.
zwar niederschlagen konnte, deren strukturelle Ursachen aber nicht beseitigt
wurden und in die 80-er Jahre des 12. Jahrhunderts, in die Anfänge
Philipps
II., hineinwirkten. Vermutlich haben diese Erfahrungen mit dem
anglonormannischen Königshaus
Ludwig
VII. veranlaßt, die an sich übliche Krönung
seines Sohnes Philipp zum Mit-König
immer wieder hinauszuzögern.
Im Herbst 1179 erlitt Ludwig
VII. einen Schlaganfall, der ihn halbseitig lähmte.
Jetzt erst konnte ein Hoftag in der Pariser Bischofsplatz die Erklärung
entgegennehmen, dass der regierende König seinen Sohn mit Zustimmung
dieser
Versammlung krönen lassen werde. Beifall besiegelte den Willen des
Monarchen, von einer Königswahl konnte keine Rede mehr sein. Am Allerheiligen
(1. November) krönte Erzbischof Wilhelm seinen Neffen
Philipp
in der Kathedrale von Reims. Gerade rechtzeitig hatte er ein Privileg des
dankbaren Papstes Alexander III. erhalten, demzufolge er und seine
Amtsnachfolger allein das Recht haben sollten, den König von Frankreich
zu krönen. Knapp ein Jahr später, am 18. September 1180,
starb Ludwig VII. in Paris und wurde
in dem von ihm selbst gegründeten Zisterzienserkloster Notre-Dame-de-Barbeau
bei Fontainebleau beigesetzt. Er hinterließ seinem Sohn eine im Vergleich
zu den eigenen Anfängen stark reduzierte Herrschaft, die aber in den
verbliebenen Kerngebieten administrativ gut organisiert war und im ganzen
an Autorität gewonnen hatte. Mit ihrem starken Sinn für Kontinuität
hat die geistlich dominierte Führungsschicht der französischen
Monarchie dieses Erbe gehütet, so dass es der Zukunft erhalten blieb.