Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Seite 139-154
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"Die französischen Könige des Mittelalters"

Joachim Ehlers

LUDWIG VII., König von Frankreich 1137-1180
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* 1120, + 18.9.1180
             Paris

Begraben: Kloster Notre-Dame-de-Barbeau (nahe Fontainebleau)

Vater:
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König Ludwig VI., König von Franreich

Mutter:
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Adelaide von Maurinne (+ 18.11.1154)

Brüder:
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Philipp (* 29.8.1116, + 13.10.1131)
Heinrich Erzbischof von Reims (* um 1121, + 13.11.1175)
Robert, Graf von Dreux (* um 1123, + 11.10.1188)
Peter, Graf von Courtenay (* um 1126, + 1179/83)
Philipp, Erzbischof von Paris (* um 1125-4.9.1161)

Schwester:
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Konstanze (* um 1124, + um 1180), verheiratet mit
1) Eustachius, Graf von Blois
2) Raimund V. Graf von Toulouse

15.10.1131 Königsweihe durch Papst Innozenz II. in Reims
1146 Gottfried von Anjou als Herzog der Normandie anerkannt
1147 Aufbruch zum 2. Kreuzzug, 4.10. Ludwig in Konstantinopel
1149 Rückehr nach Frankreich
13.1.1151 Tod Sugers von St-Denis, Heinrich "Plantagenet" als Nachfolger seines Vaters Gottfried von Anjou Herzog der Normandie
21.3.1152 Auflösung der Ehe mit Eleonore von Aquitanien, die Heinrich von Anjou heiratet
19.12.1154 Heinrich von Anjou als Heinrich II. König von England
1156 Heinrich II. huldigt Ludwig VII. für die Normandie
3.8.1158 Abkommen von Gisors mit Heinrich II.
September 1159 Beginn des Alexandrinischen Schismas
April 1162 Flucht Papst Alexanders III. nach Frankreich
29.8. Gescheitertes Königstreffen bei St-Jean-de-Losne
ab 1164 französisches Exil des Erzbischofs Thomas Becket von Canterbury
1165 Bestätigung der Charta caritatis der Zisterzienser durch Papst Alexander III.
29.12.1170 Erzbischof Thomas Becket in Canterbury ermordet
1179 Schlaganfall Ludwigs VII.
1. November Königsweihe Philipps II. in Reims
 
 

  1. oo 1137
          ELEONORE VON AQUITANIEN
          * 1122, + 31.3.1204

Tochter Herzog Wilhelms X. von Aquitanien
 

  2. oo 1153
          CONSTANZE VON KASTILIEN
          * um 1140, + 4.10.1160

Tochter König Alfons VII. von Kastilien
 

  3. oo 13.11.1160
          ADELA VON CHAMPAGNE
          * um 1145, + 4.6.1206

Tochter des Grafen Tedbald IV. von Blois-Champagen
 

Kinder:
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1. Ehe

Marie (* 1145, + 11.3.1198 ), Gemahlin Heinrichs I., Graf von Blois-Champagne
Alix (* 1150, + nach 1195), Gemahlin Tedbalds V., Graf von Blois-Chartres

2. Ehe

Margarethe (* 1158, + vor 10.9.1197), Gemahlin Heinrichs des Jüngeren von England

3. Ehe

Philipp II., König von Frankreich (* 21.8.1165, + 14.7.1223 )
Agnes (* 1171, + um 1240), verheiratet mit
1) Alexios II. Komnenos, Kaiser von Byzanz
2) Andronikos I. Komnenos, Kaiser von Byzanz

Am 1. August 1137 trat Ludwig VII. im Alter von 16 Jahren die Nachfolge seines Vaters an. Als zweiter Sohn Ludwigs VI. hatte er ursprünglich nicht an die Regierung denken dürfen, für die vielmehr sein älterer, 1116 geborener Bruder Philipp vorgesehen war. Ihn, der im April 1129 in Reims zum Mit-König gekrönt wurde, nennen die Diplome Ludwigs VI. schon seit 1121 rex designatus, aber am 13. Oktober 1131 verunglückte er tödlich bei einem Sturz vom Pferd in den Straßen von Paris. Um keine Unsicherheit bei der Königsfolge aufkommen zu lassen, nutzte der Hof auf Rat des Abtes Suger das eben in Reims unter Leitung des Papstes tagende Konzil und ließ Ludwig durch Innozenz II. weihen. Obwohl der französische Klerus das Königtum nicht als Erbe, sondern als Amt begriff und in der Kirche gerade zu dieser Zeit das Wahlprinzip für die Ämtervergabe immer systematischer begründet und geregelt wurde, förderten die Bischöfe in diesem Falle den Erbgedanken, denn sie wollten die Monarchie gegen das Fürstentum stärken, von dem die Freiheit der Kirche stärker bedroht war als von den Königen. Dem Hochadel wiederum fehlten wirksame Argumente gegen das Erbrecht, weil er es durchweg zum Ausbau einer eigenen Stellung nutzte und Erbfolge auch beim Übergang der honores, der vom König zu vergebenden Ämter und Rechtstitel, innerhalb der Familien in Anspruch nahm. Ludwig war damals zehn Jahre alt und Schüler der Kathedralschule von Notre-Dame in Paris; seine Mitschüler kamen als Gäste zum Reimser Weiheakt. In einer Urkunde für das Pariser Domkapitel gedachte der König noch im Jahre 1157 seiner dort verbrachten Kinderjahre.
Nach wie vor war das kapetingische Königtum theoretisch im gesamten Raum des ehemaligen westfränkischen Reiches anerkannt, so dass sich der Legitimationsbereich des Königs von Frankreich zwischen der flandrischen Nordseeküste und den Pyrenäen, vom Atlantik bis in die Flußgebiete von Schelde, Maas, Saone und Rhone erstreckte. Der Sanktionsbereich, das heißt das Gebiet, in dem der König faktische Regierungsgewalt ausüben konnte, war dagegen wesentlich kleiner und beschränkte sich auf jene Summe von Besitz, Gütern und Rechten, die als Krondomäne bezeichnet wird. Dieser hergebrachte Ausdruck darf nicht zu der Annahme verführen, dass es sich dabei um ein geschlossenes Territorium gehandelt habe: Zwar lag der Schwerpunkt in der Francia, also zwischen Oise. Maas und Loire, aber in die vom König unmittelbar verwalteten Gebiete waren fremde Herrschaftsbezirke eingelagert. Ludwig VI. hatte indessen schon energisch auf Abrundung, strukturelle Festigung und Konsolidierung der Krondomäne hingearbeitet, so dass der Sohn eine bessere Ausgangsbasis hatte als sein Vater. Besonders hoffnungsvoll war eine Aussicht, die dem Thronfolger durch Verfügung Wilhelms X. von Aquitanien eröffnet wurde. Der Herzog war 1137 zu einer Wallfahrt nach Santiago de Compostela in den äußeren Nordwestzen der Iberischen Halbinsel aufgebrochen und hatte vor Antritt dieser anstrengenden Reise sein Land und seine 15-jährige Erb-Tochter Eleonore unter den Schutz seines Lehnsherrn, des Königs von Frankreich gestellt. Ludwig VI. gab Eleonore sogleich dem Thronfolger zur Frau, und als sowohl der Herzog als auch der König 1137 starben, wurde Ludwig VII. in Personalunion König von Frankreich und Herzog von Aquitanien. Neben der Francia beherrschte er den Raum zwischen Creuse und Adour, obere Loire und Atlantikküste.
Damit bot sich endlich eine Möglichkeit, die anglonormannische Position in Frankreich zu neutralisieren und so einer schweren Bedrohung des Königreichs entgegenzutreten. Die Gefahr hatte sich 1066 ergeben, als Herzog Wilhelm von der Normandie England eroberte und sich dort zum König krönen ließ; sie war 1127 noch größer geworden, denn damals heiratete Graf Gottfried von Anjou Mathilde, die Erb-Tochter König Heinrichs I. von England: Das englische Königtum drohte außer mit dem Herzogtum noch mit dem Block der mächtigen Loire-Grafschaften verbunden zu werden und in der französischen Monarchie jede Entwicklungschance zu rauben. Zwar wurde Mathilde nach dem Tod ihres Vaters (1135) von dessen Neffen Stephan von Blois usurpatorisch verdrängt, aber Stephan war der jüngere Bruder Graf Tedbalds II. von der Champagne, eines Gegners der KAPETINGER.
Die Konstellation, der sich Ludwig VII. in seinen Anfängen gegenübersah, war demnach ambivalent, und mit großer Dynamik versuchte der junge König, das Beste aus ihr zu machen. Zeitgenossen haben uns kein deutliches Bild der Persönlichkeit überliefert, sondern lassen nur den allgemeinen Eindruck eines gebildeten und wegen seiner einfachen Lebensweise verhältnismäßig populären Herrschers erkennen. Bekannt ist seine Äußerung gegenüber Walter Map, dem walisischen Hofkleriker Heinrichs II.: "Deinem Herrn, dem englischen König, fehlt nichts: Männer, Pferde, Gold, Seide, Edelsteine, Wild, Früchte - all das hat er im Überfluß. Wir in Frankreich haben nur Brot, Wein und die Heiterkeit." Sein Gerechtigkeitssinn ist immer wieder von unberechenbar-spontanen Reaktionen getrübt worden, mit denen ein Hang zu verantwortungsscheuer Entscheidungsschwäche deutlich kontrastierte.
Gleich nach dem Regierungsantritt befreite sich Ludwig VII. vom Einfluß seiner Mutter, Adelaide von Maurienne, die den Hof verlassen mußte; an ihre Stelle trat für kurze Zeit Suger von St-Denis, der schon seinem Vater große Dienste geleistet hatte. Wenn dennoch eine den kirchlichen Freiheiten weniger gewogene Haltung des Sohnes beobachtet wird, dann mag das auf seine Gemahlin zurückzuführen sein, denn Eleonore hatte vom aquitanischen Hof eine dem Klerus gegenüber deutlich kritische Position mitgebracht. 1138 verweigerte der König einem Kandidaten des mächtigen Zisterzienserabts Bernhard von Clairvaux die Zustimmung für das Bischofsamt in Laon, 1139 förderte er eine gegen den Erzbischof gerichtete kommunale Bewegung in Reims, 1146 handelte er in Sens ebenso. Weil der Erzbischof von Bordeaux im Jahre 1141 einen Bischof von Poitiers weihte, ohne Ludwig konsultiert zu haboen, ließ dieser die Stadt absperren, und er scheute auch schwere Konflikte mit der kirchlichen Reformpartei nicht, wenn andere Loyalitäten ihm zweckmäßiger waren. Als der königliche Seneschall Rudolf von Vermadois seine Gemahlin, die Nichte Tedbalds II. von der Champagne, verstieß und statt ihrer die Schwester der Königin heiratete, leitete ein päpstlicher Legat die in Lagny (also in der Grafschaft Champagne!) tagende Kirchenversammlung, auf der die erste Ehe des Seneschalls für gültig erklärt und das Vermadois mit dem Interdikt belegt wurde. Während des darauf folgenden Feldzugs Ludwigs VII. gegen den Grafen, den großen Förderer Bernhards von Clairvaux und der Zisterzienser, verbrannten bei der Eroberung von Vitry durch königliche Truppen mehr als 1.000 Menschen in der Kirche, die sie zu ihrem Schutz aufgesucht hatten. Eine Intervention Bernhards von Clairvaux bei Papst Innozenz II. zugunsten Teobalds erzwang im Jahre 1143 den Frieden von Vitry, aber Tedbald suchte nun ein dauerhaftes Bündnis mit dem Grafen von Flandern gegen Ludwig einzugehen, dem nun auch die Reformer feindlich gesonnen waren.
Diese in gewisser Weise unhaltbare Situation mag den König schließlich veranlaßt haben, auf einem Hoftag zu Weihnachten 1145 in Bourges seinen Entschluß bekanntzugeben, eine bewaffnete Wallfahrt zur Unterstützung der Christen im Heiligen Land anzutreten. Offensichtlich war das Unternehmen nicht im Sinne des Kreuzzuges von 1095 konzipiert, denn nicht der Papst oder ein päpstlicher Legat, sondern Bischof Gottfried von Langres rief zum Kampf für die Ziele des Königs auf, weshalb Abt Suger grundsätzliche Bedenken hatte. In der Tat bestand die in Bourges heraufbeschworene Problematik darin, dass ein König auf dem besten Wege war, unabhängig vom Papst, der sich gerade diesen Führungsanspruch vorbehalten hatte, einen Kreuzzug auszuschreiben. Man verschob deshalb die Entscheidung auf Ostern des folgenden Jahres und übertrug sie Bernhard von Clairvaux, der allerdings jeden Autoritätsverlust des Papstes vermeiden wollte und sich weigerte, ohne dessen Votum ein Urteil abzugeben. Direkte Verhandlungen Ludwigs mit der päpstlichen Kurie wurden am 1. März 1146 in einer Bulle zusamengefaßt, in der sich Papst Eugen III. zum Urheber des Projekts erklärte und die Predigt Bernhard von Clairvaux übertrug. Das Römische Reich wollte der Papst möglichst nicht beteiligen, weil er KONRAD III. als Bundesgenossen gegen die römische Kommune unter Arnold von Brescia und gegen Roger II. von Sizilien brauchte.
Die erste Predigt Bernhards auf dem Hoftag von Vezelay in Burgund machte einen fundamentalen Unterschied zum 1. Kreuzzug deutlich, denn der Aufruf wandte sich nicht an das Volk im allgemeinen, sondern an die milites, die Elite der adligen und nichtadligen Panzerreiterei, denen gerade damals jene besonderen ethnisch-spirituellen Qualitäten zugesprochen wurden, die mit der Kirchenreform eng verbunden waren und das europäische Rittertum bestimmen sollten. Hatte Ludwig VII. am 31. März 1146 in Vezeley das Kreuz genommen, so zog die von N-Frankreich bald auf die Rheinlande ausgedehnte illegale Kreuzzugspredigt des Zisterziensermönchs Radulf das Reich gegen den Willen des Papstes in die Vorbereitungen hinein. Weihnachten 1146 schloß sich KONRAD III. in Speyer dem Kreuzzug an.
Beide Könige wählten den beschwerlichen Landweg nach Konstantinopel, das die Ankunft der Kreuzfahrer mit gutem Grund mißtrauisch erwartete. Die westlichen Heere banden in höchst unerwünschter Weise Kräfte, die dringend zur Abwehr normannischer Angriffe auf Korfu und auf die byzantinische Seidenindustrie in Theben und Korinth nötig gewesen wären. Am 4. Oktober 1147 landete Ludwig VII. vor der Hauptstadt des Oströmischen Reiches an und war seinerseits zu einer Überienkunft mit Kaiser Manuel I. Komnenos bereit, doch Bischof Gottfried von Langres, der eine starke antibyzantinische Fraktion im französischen Heer mit demagogischem Eifer aufstachelte, betrieb den Angriff auf die Stadt und ließ sich nur deswegen neutralisieren, weil der Papst eine Eroberung Konstantinopels nicht vorgesehen hatte. Mit seiner deutlichen Tendenz zum Mißbrauch des Kreuzzugsgedankens wies der Zwischenfall auf die 1204 von westlichen Kreuzfahrern tatsächlich herbeigeführte Katastrophe der oströmischen Hauptstadt voraus.
Nach einer Sicherheitsgarantie Ludwigs VII. für alle kaiserlichen Städte und auf Grund des Lehnseides der französischen Herren gegenüber Manuel I. wiesen byzantinische Führer dem französischen Heer seinen Weg nach Anatolien, wo man sie auf Überreste des inzwischen mehrfach von den Seldschuken geschlagenen Heeres KONRADS III. stieß und gemeinsam weiterzog, über Smyrny nach Ephesus und von dort nach Laodicaea, einer schweren Niederlage entgegen. Die Überlebenden erreichten an der Küste einige byzantinische Schiffe, die den König, den Klerus und das engere Gefolge nach Antiochia brachten. Dort erwartete Fürst Raimund, der Onkel der Königin Eleonore, Ludwigs Unterstützung für einen Zug gegen Aleppo, aber nach dem Verlust seines Heeres war der französische König größeren militärischen Aufgaben nicht mehr gewachsen. Gerüchte über eine Liaison Eleonores mit Raimund von Antiochia trübten die Allianz noch mehr, so dass Ludwig sich nach Süden wandte, um die heiligen Stätten zu besuchen und sich mit KONRAD III. in Akkon zu treffen. Als die Truppe durch neu eingetroffene provencalische Kreuzfahrer verstärkt worden waren, beschloß der um Abgeordnete des deutschen und des französischen Heeres erweiterte Kronrat des Königreichs Jerusalem am 24. Juni 1148 einen Angriff auf Damaskus, der vier Wochen später mit der Belagerung der Stadt begann. War schon die Bestimmung des Kriegsziels ein schwerer politischer Mißgriff, weil seit 1139 ein Bündnis des Königreichs Jerusalem mit dem Atabeg von Damaskus bestand, so mußte die Belagerung angesichts eines von Aleppo her geführten Entlastungsangriffs schmählich aufgegeben werden. Ostern 1149 verließ Ludwig VII. das Heilige Land und kehrte nach Frankreich zurück, wo das offenkundige Scheitern des Kreuzzuges scharfe und anhaltende Kritik hervorrief.
Während Ludwigs Abwesenheit hatte Abt Suger von St-Denis das Reich regiert und dabei Bedeutendes geleistet. Wohl 1080/81 in einer Familie kleiner milites nahe der berühmten Benediktinerabtei geboren, wurde Suger im Alter von 10 Jahren als puer oblatus dorthin gegeben und erhielt eine gründliche Ausbildung, die seine hohe Begabung rasch offenbar machte und ihm das Wohlwollen seiner Oberen sicherte. Im März 1107 war er im Kloster La-Charite-sur-Loire Zeuge der Verhandlungen, die das historische Treffen Papst Paschalis' II. mit König Philipp I. und dem Thronfolger Ludwig in St-Denis vorbereiteten. Dort hatten die Könige in lehnsrechtlichen Formen dem Papst Rat und Hilfe versprochen und ihm ihr Reich dargebracht: Das besondere Bündnis der französischen Monarchie mit dem Papsttum ist damals auf einen ersten Höhepunkt geführt worden. Als wichtiger Berater Ludwigs VI. hatte Suger im Jahre 1137 die königliche Gesandtschaft nach Bordeaux geleitet, die den Thronfolger zur Hochzeit mit Eleonore von Aquitanien brachte. Sugers führende Stellung am Hof überdauerte den Tod Ludwigs VI. freilich nur kurze Zeit, denn bald traten Männer wie der Kanzler Cadurc und der Seneschall Rudolf von Vermandois in den Vordergrund. Es dürfte kein Zufall sein, dass die Jahre zwischen 1140 und 1147, in denen Sugers Einfluß beim König auffallend gering war, durch rege Bautätigkeit an der Abteikirche von St-Denis und die Arbeit an der Lebensbeschreibung Ludwigs VI., der Vita Ludovici Grossi, bestimmt wurden.
Erst in Zusammenhang mit Ludwigs VII. Kreuzzugsplan scheint Suger nach einer Phase der Distanz wieder in die Nähe des Königs gekommen zu sein. Auf einer Reichsversammlung in Etampes schlug Bernhard von Clairvaux 1147 den Abt von St-Denis und den Grafen von Nevers für die Regentschaft vor; der Papst unterstützte die Kandidatur Sugers, während Ludwig durch Benennung des Erzbischofs Samson von Reims und des Grafen Rudolf von Vermandois ein Regenten-Kollegium bildete, an dessen Spitze sich freilich bald der Abt von St-Denis durchsetzte und den König 1149 gegen Umtriebe seines Bruders Robert von Dreux schützte, der den verhängnisvollen Ausgang des Zuges ins Heilige Land zum Sturz Ludwigs nutzen wollte.
Durch rasche Auffassungsgabe, ein vorzügliches Gedächtnis und den Sinn für historische Zusammenhänge, durch große Formulierungs- und Überzeugungskraft war Suger der ideale Ratgeber, wenngleich wir den individuellen Einfluß an Höfen nicht überschätzen dürfen, deren Eigenart geade durch Vielfalt der Stimmen, Kräfte und Ziele bestimmt wird, die auf den Monarchen wirkten. Wenn Suger im Bewußtsein der Nachwelt als Leitfigur der Monarchie erscheint, so liegt das wesentlich an seinem Sinn für die Wirkung des Kontinuität schaffenden, repräsentativen Erinnerns, am Bezug des Gedächtnisses auf zentrale Orte, in erster Linie auf seine eigene, von ihm selbst zum Monument ausgebaute Klosterkirche mit den Grablegen der Könige. In 11 Monaten des Jahres gedachte der Konvent von St-Denis jeweils an einem bestimmten Tage gleichzeitig Sugers und KARLS DES KAHLEN. Eine deutliche Hochschätzung der karolingischen Tradition aus dem Bewußtsein exzeptioneller Förderung des Klosters und des Heiligen Dionysius durch die fränkischen Herrscher, den westfränkischen König KARL DEN KAHLEN im besonderen. Daraus ergab sich die immer wieder betonte Königsnähe des Klosters bis in die Gegenwart des 12. Jahrhunderts, denn die Kapetinger waren nicht nur faktisch die Amtsnachfolger der KAROLINGER, sondern sie taten auch alles, um legitimatorisch so gesehen zu werden. Viele geistliche Institutionen unterstützten sie dabei, denn auf diese Weise konnten die Könige genötigt werden, Schutz- und Ausstattungsversprechen ihrer Vorgänger zu übernehmen. Förderung des Königtums durch den Klerus mußte demnach die Förderung geistlicher Einrichtungen durch den König nach sich ziehen; je mehr der Vasall des heiligen Dionysius an Stärke zunahm, um so wirkungsvoller konnte er seinen Verpflichtungen nachkommen. Aus dieser Einsicht heraus wurde Suger zum Theoretiker des französischen Königtums.
Am 13. Januar 1151 ist der Abt von St-Denis im Alter von 70 Jahren gestorben. Sein Tod bedeutet insofern eine Caesur in der Regierung Ludwigs VII., als der König nun die Trennung von seiner Gemahlin vollziehen konnte und damit einen Schritt tat, von dem Suger bis an sein Lebensende abgeraten hatte. Am 21. März 1152 traf das Königspaar auf der südwestlich von Orleans an der Loire gelegenen Burg Beaugency mit den Erzbischöfen von Sens, Reims, Rouen und Bordeaux, einem Teil ihrer Suffragane und Großen des Reiches zusammen. Mit Billigung dieser Versammlung wurde Ludwigs Ehe geschieden; formell wegen zu naher Verwandtschaft, tatsächlich in gegenseitigen Einvernehmen nach zerrüttender Entfremdung und auf Grund der Dynastie bedrohenden Tatsache, dass Eleonore nach 15-jähriger Ehe nur zwei Töchter zur Welt gebracht hatte: Marie, die mit dem Grafen Heinrich I. von Blois-Champagne verheiratet wurde, und Alix, später Gemahlin Tedbalds V. von Blois-Chartres. Unmittelbar nach dem Tag von Beaugency verließ Eleonore den Hof und die Francia. Sie kehrte nach Aquitanien zurück, um schon zwei Monate später eine neue Ehe einzugehen, diesmal mit dem Grafen Heinrich "Plantagenet" von Anjou. Damit war der König von Frankreich territorial auf die Ebene eines mittleren Fürsten zurückgefallen, eingeschnürt von der anglonormannischen Monarchie, die sich nun zum angevinischen Reich umformte, zur stärksten europäischen Macht nach dem Imperium, aber, anders als dieses, expansiv und aggresiv.
Graf Gottfried von Anjou, Heinrichs Vater, hatte für die Rechte seiner Gemahlin Mathilde in der Normandie gekämpft und war 1146 in Rouen als Herzog anerkannt worden; Mathildes Anspruch auf den englischen Thron hat er nie aufgegeben. Als er 1151 starb, übernahm sein Sohn mit den Loire-Grafschaften und dem Herzogtum Normandie auch den englischen Rechtstitel. Verzweifelt suchte Ludwig VII. eigene Ansprüche auf Aquitanien zu erhalten, aber ein Feldzug, den er im Bunde mit Heinrichs Bruder Gottfried und abtrünnigen Großen des Anjou unternahm, unterstützt von seinem Schwiegersohn Heinrich von Blois-Champagne, den Grafen Eustachius von Boulogne und Robert von Dreux, fiel schwach aus und hinderte Heinrich Platagenet nicht an der Überfahrt nach England, wo er König Stephan von Blois zu einer Nachfolgevereinbarung zwingen konnte: Heinrichs Thronrecht, gegründet auf das Erbe seiner Mutter Mathilde, wurde anerkannt und sollte nach dem Ableben König Stephans realisiert werden. Ludwigs VII. Zug nach Aquitanien hängt mit dieser bedrohlichen Konstallation eng zusammen, denn sein Mikämpfer Eustachius von Boulogne war der Sohn Stephans von Blois und strebte selbst nach der englischen Krone. Dies alles war nun verloren. Am 25. Oktober 1154 starb König Stephan und wenig später, am 4. Adventssonntag (19. Dezember), krönte der Erzbischof von Canterbury Heinrich von Anjou und seine Gemahlin Eleonore zum König und zur Königin von England.
Für Ludwig VII. bedeutete das weit mehr als nur einen Rückfall auf den Stand der letzten Regierungsjahre seines Vaters, denn der Kontinentalbesitz Heinrichs II. reichte mit der Normandie, Anjou, Maine, Touraine und Aqutanien als nahezu geschlossenes Herrschaftsgebiet vom Kanal bis zu den Pyrenäen, wurde sehr wirksam nach anglonormannischer Praxis verwaltet und drohte, das kapetingische Königtum für eine Übergangszeit bis zur endgültigen Vernichtung, auf die Ile-de-France zu beschränken. Die Lehnshuldigung, mit der Heinrich II. 1156 den karolingisch fundierten Legitimationsbereich des rex Francorum anerkannte, hat für sich genommen den Fortbestand der französischen Monarchie nicht garantiert; was sie am Leben erhielt, war ihr inzwischen durch lange und enge Beziehungen zum Papsttum erreichtes Ansehen als spirituelle Großmacht, deren König von den gelehrten Engländer Johann von Salisbury bald als rex christianissimus bezeichnet werden sollte, als allerchristlichster König unter den Monarchen Europas. Während Heinrich II. in England gekrönt wurde, begab sich Ludwig VII. auf eine Wallfahrt nach Santiago de Compostela; anstatt die Grenzen der Normandie zu beunruhigen, schützte er die Mönche von Vezelay gegen Angriffe des Grafen von Nevers; auf einer Versammlung in Soissons erließ er einen 10-jährigen Gottesfrieden.
Am 31. August 1158 kam es auf der normannischen Grenzburg Gisors zum Ausgleich mit Heinrich II.: Dessen dreijähriger erstgeborener Sohn und Erbe Heinrich wurde mit der 6 Monate alten Tochter Margarethe aus Ludwigs VII. zweiter Ehe mit Constanze von Kastilien verlobt. Wenn dieser Bund Bestand und der französische König keinen männlichen Nachfolger hatte, konnte durch Erbfall ein anglonormannisch-französisches Großreich entstehen. Als der englische König bald darauf Paris besuchte, wurde er mit großen Ehren empfangen. Auf seinem Rückweg besetzte er Nantes und nahm damit den französischsprachigen Teil der Bretagne in Besitz, während Ludwig VII. eine Wallfahrt zum Berg des Heiligen Michael in der Normandie vorbereitete.
Moderne, von "realpolitischen" Erwägungen geleitete Kritik an solchen Verhaltensweisen wird ihnen schon deshalb nicht gerecht, weil  sie ihre eigene Auffassung von Realität naiv ins hohe Mittelalter überträgt: Jüngste Erfahrungen mit hochideologisierter Politik, mit der Umformmung fundamentalistischer Bewegungen zu Staaten und Parteiorganisationen sollen den Blick dafür geschärft haben, dass aufgeklärt-bürgerliches Verständnis von politischer und mentaler Wirklichkeit nicht anthropologisch begründet, sondern historisch entstanden, gefährdet und vergänglich ist.
Am 4. Oktober 1160 starb Constanze von Kastilien, und schon fünf Wochen später heiratete der König Adela von Champagne, Schwester Heinrich I. von der Champagne aus dem Hause BLOIS. Die Hochzeit war Ausdruck einer Wendung der bisher königsfeindlichen Politik des Hauses CHAMPAGNE. Heinrich I. hatte 1152 die Herrschaft übernommen und die Loiregrafschaften gegen Mannschaftsleistung seinen jüngeren Brüdern überlassen, ums sich selbst auf die Champagne zu konzentrieren. Stete Annäherung an die KAPETINGER ließ ihn zum Schwager des Königs werden; vier Jahre später wurde er durch Vermählung mit Ludwigs VII. Tochter Marie auch sein Schwiegersohn. Ein Gegengewicht zum angevinischen Druck ergab sich hieraus allerdings noch nicht, denn Heinrich II. reagierte auf das neue Bündnis mit der unabweisbaren Forderung, das Verlöbnis seines Sohnes mit der Prinzessin Margarethe in eine Ehe umzuwandeln: Margarethes Heiratsgut, die Grafschaft Vexin, schob die Herrschaft des englischen Königs bis auf 40 Kilometer an die Mauern von Paris. Gleichwohl war die Verbindung mit dem champagnischen Grafenhaus eine Stärkung Ludwigs VII. angesichts der schwersten Krise seiner gesamten Regierungszeit, ausgelöst durch ein Bündnis Heinrichs II. mit Kaiser FRIEDRICH I.
Rettung brachte das nach dem Tod Papst Hadrians IV. im September 1159 ausgebrochene Schisma. Eine Mehrheit der Kardinäle entschied sich bei der Nachfolgeregelung für Roland Bandinelli, den Kanzler der römischen Kurie, der als Papst den Namen Alexander III. annahm. Aus einer vornehmen Familie in Siena stammend, hatte Roland in Bologna die Rechte gelehrt und eine Summe zum Dekret Gratians verfaßt; souverän beherrschte er die philosophisch-wissenschaftlichen Methoden der französischen Frühscholastik und war als Gegner des Kaisers bekannt. Die Minderheit der Wahlkörperschaft erhob in tumultuarischer Form den Kardinal Octavian, einen Mann FRIEDRICHS I., als Victor IV. Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer der beiden Wahlen konnte nur die Anerkennung des einen oder des anderen durch die gesamte Christenheit bringen, weil im Verständnis der Zeit einfaches Zählen der Stimmen nicht zur hinreichenden Legitimation führte. Letztlich ging es um die Frage, ob geistliche, das heißt päpstliche, oder weltliche, das heißt kaiserliche, Gewalt in der Christenheit den Vorrang vor der anderen haben sollte. Während FRIEDRICH I. sich erwartungsgemäß für Victor IV. erklärte, sprachen sich Heinrich II. von England, der Episkopats Ludwigs VII. und die Zisterzienser für Alexander III. aus. Der König von Frankreich zögerte.
In den Zisterziensern hatte Alexander III. mächtiger Unterstützung. Diese rasch zum Orden erweiterte benediktinische Mönchsgemeinschaft war aus dem 1098 durch Robert von Lolesma südlich von Dijon gegründete Kloster Citeau hervorgegangen und hatte mit Bernhard von Clairvaux eine charismatische Führergestalt erhalten, die so starke Impulse gab, dass 1153, beim Tod des großen Abtes, im Gebet der lateinischen Kirche schon 350 Zisterzienser-Klöster bestanden. Ihre durch jährliche Generalkapitel zentral überwachte und modifizierte Verfassung brachte ein nach Maßstäben der Zeit weltweite Kommunikationssystem hervor; Zisterzienser erlangten bedeutende Kirchenämter, 1145 bestieg einer der ihren, Schüler Bernhards von Clairvaux, als Eugen III. den päpstlichen Thron.
Große Wirkung ging auch von den französischen Hohen Schulen aus, denn dort hörten aus aller Herren Ländern zusammengeströmte Scholaren die intellektuell besser fundierten Argumente zugunsten Alexanders III. Besonders unter den Studenten der Pariser Schulen befanden sich die künftigen Führungskräfte der europäischen Landeskirchen; Bischöfe, Schulleiter, Pröpste, Archidiakone und andere Dignitäre der großen Stiftskapitel verdankten ihre Karrieren auch im Römischen Reich nicht mehr nur adliger Abstammung und Förderung durch ihre Familien oder den König, sondern sie mußten darüber hinaus immer häufiger eine im Sinne der Zeit moderne wissenschaftliche Ausbildung nachweisen, um sich Konkurrenten gegenüber zu behaupten. Die führenden Schulen aber gab es in Frankreich, in Paris vor allem, und man fand sie nicht nur an den Kathedralen, sondern auch im privaten, von freien Magistern gegen Honorar angebotenen Unterricht. Im Milieu dieser Schulen mit ihrer internationalen Ausstrahlung dominierten die Anhänger Alexanders III., den kaiserlicher Druck im April 1162 aus Italien nach Montpellier vertrieb. Von dort nahm er Verbindung zu Ludwig VII. auf, der im Gegensatz zu seinen Bischöfen und der Mehrheit des übrigen Klerus immer noch keine Stellung bezogen hatte. Nachhaltig wirkte seine Verstimmung über den Dispens, den Alexander auf Ersuchen Heinrichs II. für die Ehe der minderjährigen Königskinder Heinrich und Margarethe hatte gewähren müssen; der um seine Anerkennung kämpfende Papst brauchte die Voten der Könige und war deshalb erpreßbar.
Für Ludwig VII. eröffnete das Schisma Aussicht auf Annäherung an den Kaiser gegen Heinrich II.; die Verwandtschaft der Champagner Grafen mit Victor IV. bildete eine Brücke, die der König von Frankreich im Sommer 1162 betrat. Für den 29. August 1162 vereinbarte man ein Treffen beider Monarchen und des Episkopats ihrer Länder in St-Jean-de-Losne an der Saone südlich von Dijon, auf dem die Rechtmäßigkeit eines der beiden Päpste öffentlich und für die übrige Welt verbindlich festgestellt werden sollte. War allein die Haltung der französischen Bischöfe ein schweres Hindernis für den Konferenzzweck, so belastete das undiplomatisch formulierte Ladungsschreiben des Kaisers an den Episkopat des Reiches jede Ver-handlung dadurch, dass es die Anerkennung Victors IV. als sichere Tatsache bereits voraussetzte. Der französischen Delegation mißfiel überdies eine unverhältnismäßig starke kaiserliche Heeresabteilung in der Nähe des Treffpunktes, so dass es gar nicht erst zu Verhandlungen kam.
Für den französischen wie für den englischen König bestand das Grundproblem darin, den jeweils anderen am Bündnis mit dem Kaiser zu hindern, ohne selbst in der Papstfrage die Position FRIEDRICHS I. übernehmen zu müssen. Die Emanzipation der westlichen Monarchien vollendet sich darin, dass sie die Entscheidung über eine Kirchenleitung, die naturgemäß ständig in die Belange der Königreich eingriff, nicht mehr allein dem deutschen König in seiner Eigenschaft als römischen Kaiser überließen. Vor diesem Hintergrund muß es als diplomatisches Meisterstück Alexanders III. gewertet werden, dass er Heinrich II. dazu brachte, dem französischen König für den Fall eines kaiserlichen Angriffs militärische Hilfe zu versprechen. In einem Brief an Bischof Batholomäus von Exeter überliefert Johann von Salisbury die Bemerkung des Kaisers, dass seine ihm bis dahin günstige Fortuna in St-Jean-de-Losne begonnen habe, ihn zu Boden zu drücken.
In der Tat zeigte das 1163 in Tours abgehaltenen Konzil Frankreich und England geschlossen in der Oboedienz Alexanders III., dem die Lage gleichwohl unbefriedigend erscheinen mußte, weil seine Sache offensichtlich nur mehr ein Indikator für jeden Grad an Eigenständigkeit war, den Ludwig VII. und Heinrich II. mittlerweile gegenüber dem Imperium erreicht hatten. Im Wechsel des päpstlichen Exils von Deols und Tours, also aus dem Reich Heinrichs II., nach Bourges und Sens unter die Hoheit Ludwigs VII., kommt das zum Ausdruck, denn obwohl der Papst seine bisherige Behauptung im wesentlichen Heinrich II. verdankte, ließ es dessen Haltung gegenüber der englischen Landeskirche doch geraten erscheinen, vorsichtig Distanz zu halten.
Seit seinem Regierungsantritt als König von England versuchte Heinrich II., die unter Stephan von Blois stark erweiterten Rechte der Bistümer und großen Abteien zu mindern, um die Kirchenhoheit der früheren Könige seit Wilhelm dem Eroberer wiederherzustellen. Er wurde dabei von seinem Kanzler Thomas Becket unterstützt, dem Archidiakon der Kirche von Canterbury, der in erstaunlicher Weise die progressiven Kräfte verkörperte, denen die Zukunft gehören sollte. Aus dem reichen Londoner Handelsbürgertum stammend war er an den neuen Schulen von Paris und Bologna zum Theologen und Kanonisten ausgebildet worden, hatte Sinn für fürstliche Repräsentation und ein bemerkenswertes administratives Geschick, gepaart mit Durchsetzungsvermögen. 1162 erhob Heinrich II. ihn deshalb zum Erzbischof von Canterbury, aber schlagartig, als wirkliche conversio, traten nun die asketischen Züge seiner Persönlichkeit hervor. Fortan verteidigte Thomas die Rechte der Kirche und stellte die übergeordnete Geltung des kanonischen Rechts den römischrechtlich begründeten Forderungen des Königs entgegen, wie sie in den Konstitutionen von Clarendon (Januar 1164) niedergelegt waren. Der Erzbischof sah die Gefahr der Unterordnung des Klerus unter die königliche Gerichstbarkeit und insoweit die Aussonderung der englischen Kirche aus der päpstlichen Jurisdiktion, ihre institutionelle Trennung von der einen lateinischen Kirche. Als Becket schließlich in das französische Zisterzienserkloster Pontigny flüchten mußte und in Frankreich die Unterstützung Alexanders III. genoß, kam es zum Bruch zwischen Papst und englischem König.
Er führte nicht zum Krieg, sondern zu einer unsteten Folge von Fehdehandlungen und Grenzkämpfen, ständig begleitet von Verhandlungen zwischen den Königen, dem Papst und Thomas Becket, unwillig beobachtet von den Zeitgenossen, die des Schismas sichtlich überdrüssig geworden waren. Die unnachgiebige Haltung Beckets mußte Heinrich II. in die Arme des Kaisers treiben, falls Alexander dem Erzbischof von Canterbury Unterstützung gewährte; unterließ er sie, lieferte er die englische Kirche ihrem König aus. In dieser Lage fiel Ludwig VII. die Rolle des Vermittlers zu. Zwischen Januar 1169 und Juli 1170 legte er auf drei Konferenzen die dünne Decke pragmatischer Kompromisse über nach wie vor unvereinbaren Standpunkte, so dass Thomas Becket nach England zurückkehren konnte. Schon die ersten Amtshandlungen mit Disziplinar- und Rechtssprüchen führten zu einer Fülle von Appellationen an Heinrich II., der im Dezember 1170 bei der Tafel seinem Ärger Luft machte und fragte, ob ihn denn niemand von "diesem Priester" befreien könne. Vier Ritter des königlichen Gefolges verstanden das unbedachte Wort als Auftrag und erschlugen den Erzbischof am 29. Dezember vor dem Altar der Kathedrale von Canterbury.
Damit war die moralische Position des englischen Königs vernichtet. Ludwig VII. konnte sich auf dem Höhepunkt einer populären Grundwoge fühlen, als er, nunmehr treuester Verbündeter des vom Kaiser immer noch nicht anerkannten Papstes Alexander III., Heinrich II. zur öffentlichen Kirchenbuße drängte. Vor dem Hintergrund einer rasch europaweit einsetzenden Becket-Verehrung, die schon 1173 mit der Heiligsprechung approbiert wurde, wuchs das Ansehen des mit seinem Episkopat und dem überwiegenden Teil des Klerus, dem Zisterzienser-Orden und den hohen Schulen einigen Königs von Frankreich weit über das Maß aller materiellen Machtgrundlage hinaus. Erstmals erschien der König und mit ihm die Monarchie als Integrationsfaktor für die Bevölkerung eines Reiches, dessen historische Grenzen keineswegs mit dem damals noch engen Wirkungsbereich der königlichen Verwaltung identisch waren.
Dass die höhere Autorität des Königs über die aktuelle politische und kirchenpolitische Konstellation der europäischen Mächte hinaus Bestand hatte, ist im wesentlichen auf eine innere Komsolidierung der Reichsverwaltung zurückzuführen.
Schon Ludwig VI. hatte begonnen, ein im Gegensatz zur fluktuierenden Hofgesellschaft ständiges Gefolge (chevalier royaux) zu unterhalten, eine Praxis, die sein Sohn fortsetzte, um die kleinere und mittlere Aristokratie an sich zu binden und dem drückenden, in Form der Beratung ausgeübten Einfluß großer Herren allmählich zu entgehen. In den 50er Jahren des 12. Jahrhunderts hatte sich dieser Kreis der chevaliers nicht zuletzt durch Heiraten zwischen ihren Familien gefestigt, so dass allmählich eine homogene Gruppe entstehen konnte, deren Mitglieder ihre gesellschaftliche Stellung dem König verdankten und deshalb (ähnlich den großen Ministerialen im Römischen Reich) schon aus Eigeninteresse loyal waren. Anders als im Reich aber und insoweit italienischen Verhältnissen vergleichbar war in Frankreich der Adel auch in den Städten seßhaft und für deren neue Lebensfoem offen; ein Hauch urbanen Geistes kam auf diese Weise an den Königshof.
Anders und schwieriger war das Verhältnis des Königs zu den Inhabern der großer Hofämter, den grands officiers, denn diese Ämter lagen traditionell in der Hand des Hochadels, der sie als Ehren beanspruchte und samt der Ausstattung immer wieder in den Familien vererben wollte. Ludwig VII. konnte einerseits die königliche Zustimmung als Voraussetzung für Amtsübernahmen wieder geltend machen, andererseits beschleunigte er die Entwicklung jener honores zu Würden ohne praktische Funktion. Indem er einem aristokratischen Urbedürfnis nach Repräsentation entgegenkam, nahm er den Würdenträgern binnen kurzem die Kompetenz, weil ihnen die nur im aktiven Dienst erwerbbare Sachkenntnis abhanden kam. Den Durchbruch erreichte Suger von St-Denis während seiner Regentschaft zwischen 1147 und 1149, indem er den Kämmerer (chambrier) als Inhaber eines großen Hofamtes faktisch durch seine früheren Gehilfen verdrängen ließ, die camberlani oder cubicularii, die nun alle Tätigkeiten der Finanzverwaltung ausführten und seit 1150 mit der neuen Amtsbezeichnung camerarii in den Urkunden erscheinen. Unmittelbarer politischer Einfluß und Verwaltung begannen auseinanderzutreten; ihre endliche Trennung ist das entscheidende Kennzeichen für den qualitativ neuen Staat, Zeichen einer beginnenden Modernisierung, wie sie das Römische Reich nie erlangen sollte. Am Ende bahnte sich eine neue Vorstellung von der Monarchie als transpersonaler Staatsordnung den Weg, in der die Person des jeweiligen Königs hinter der Institution einer dem Gemeindewohl verpflichteten Krone zurücktrat.
Schon die Anfänge dieses langanhaltenden Prozesses haben praktische Auswirkungen gehabt. Sie zeigen sich am besten in der letzten großen Auseinandersetzung mit Heinrich II., weil Ludwig VII. in seiner Eigenschaft als Lehnsherr für den Kontinentalbesitz des Hauses PLANTAGENET erfolgreiche Initiativen zu dessen Spaltung ergreifen konnte. Heinrich der Jüngere und Richard, später "Löwenherz" genannt, erwarteten ungeduldig den Tag, an dem sie selbst zur Herrschaft kommen würden, sei es durch den Tod des Vaters, sei es durch Ausstattung mit Teilen des Reiches. Besonders die zweite Hoffnung konnte sich auf Autonomiewünsche des bretonischen, normannischen und aquitanischen Adels stützen, denen Heinrich II. durch Einsetzung seiner Söhne als Herzöge hätte Rechnung tragen können. Als Schwiegervater empfing Ludwig den englischen Kronprinzen im Jahre 1173 in Paris wie einen regierenden König und ermutigte damit eine allgemeine, zwischen Schottland und der Loire um sich greifende Erhebung, die Heinrich II. zwar niederschlagen konnte, deren strukturelle Ursachen aber nicht beseitigt wurden und in die 80-er Jahre des 12. Jahrhunderts, in die Anfänge Philipps II., hineinwirkten. Vermutlich haben diese Erfahrungen mit dem anglonormannischen Königshaus Ludwig VII. veranlaßt, die an sich übliche Krönung seines Sohnes Philipp zum Mit-König immer wieder hinauszuzögern.
Im Herbst 1179 erlitt Ludwig VII. einen Schlaganfall, der ihn halbseitig lähmte. Jetzt erst konnte ein Hoftag in der Pariser Bischofsplatz die Erklärung entgegennehmen, dass der regierende König seinen Sohn mit Zustimmung dieser Versammlung krönen lassen werde. Beifall besiegelte den Willen des Monarchen, von einer Königswahl konnte keine Rede mehr sein. Am Allerheiligen (1. November) krönte Erzbischof Wilhelm seinen Neffen Philipp in der Kathedrale von Reims. Gerade rechtzeitig hatte er ein Privileg des dankbaren Papstes Alexander III. erhalten, demzufolge er und seine Amtsnachfolger allein das Recht haben sollten, den König von Frankreich zu krönen. Knapp ein Jahr später, am 18. September 1180, starb Ludwig VII. in Paris und wurde in dem von ihm selbst gegründeten Zisterzienserkloster Notre-Dame-de-Barbeau bei Fontainebleau beigesetzt. Er hinterließ seinem Sohn eine im Vergleich zu den eigenen Anfängen stark reduzierte Herrschaft, die aber in den verbliebenen Kerngebieten administrativ gut organisiert war und im ganzen an Autorität gewonnen hatte. Mit ihrem starken Sinn für Kontinuität hat die geistlich dominierte Führungsschicht der französischen Monarchie dieses Erbe gehütet, so dass es der Zukunft erhalten blieb.