DURHAM
Lexikon des Mittelalters:
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Durham
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I. Stadt:
Das Stadtbild von Durham.
(im nordöstlichen England, ca.
100 km südlich der schottischen Grenze) wird von der Kathedrale,
dem Kloster und der Burg (Durham
Castle), die auf einem bewaldeten Bergsporn in einer Flußschleife
des Wear liegen, geprägt (der Name 'Dunholm' bedeutet im
Angelsächsischen 'Insel [Holm] mit einem Hügel').
Durham
war während des gesamten Mittelalters ein Zentrum von miteinander
verbundener kirchlicher und feudaler Herrschaft, ein einzigartiges
Phänomen in England. Die früheste Siedlung, Elvet, erstreckte
sich am Ufer des Wear in südöstliche Richtung. Pehtwine wurde dort 736 zum Bischof
von Whithorn geweiht. Die Entwicklung des eigentlichen Durham
setzt 995 ein. Mönche aus Lindisfarne, die nach dem
Dänen-Überfall von 875 die Reliquien des hl. Cuthbert († 687) in Sicherheit bringen
wollten, waren mit ihnen zunächst nach Chester-le-Street, dem Sitz
des Bischofs von Bernicia, gelangt, dann nach Ripon. Auf der
Rückreise
nach Chester ließ sie
ein Wunder in Durham
haltmachen. Dort wurde die bewaldete Kuppe des Sporns gerodet und eine
steinerne Kirche erbaut; 995 wurde dann der Bischofssitz von Bernicia
von Chester-le-Street nach Durham
verlegt. Der Bischof erhielt als Hüter der Cuthbert-Reliquien
umfangreiche Landschenkungen. Es entwickelte sich eine
Großsiedlung mit Holz/Erde-Befestigung; Wälle sind in
Berichten über schottische Angriffe für 1003 und 1006
erwähnt.
Die angelsächsische Befestigung (burh)
auf der Hügelkuppe war der
Ausgangspunkt für die Errichtung einer Burg in der
motte-and-bailey-Form, mit der 1069 unter Wilhelm dem Eroberer
begonnen
wurde und die dann an den Bischof überging. Die ersten Steinbauten
(Torhaus, Große Halle, Kapelle) entstanden im Auftrag von Ranulf
Flambard (1099-1128).
Hugh du Puiset (1153-1195) ließ eine zweite
Halle mit einem Saal darüber errichten, eine Anlage in der Art
eines normannischen Donjon (keep).
Die Motte war aber nicht als Residenz
gedacht. Die späteren Bischöfe vervollständigten und
erweiterten
die Burg, ohne den Bau des 12. Jh. abzubrechen; seit 1832 wurde sie
dann zum Sitz der Universität. Die ganze Hügelkuppe wurde mit
einer Außenmauer bewehrt, die den Palace Green (den oberen
Bailey, an dem im Süden die Kathedrale angrenzte) und einen
unteren Bailey
umschloß, in letzterem war das Kathedralpriorat untergebracht;
dort saßen auch Lehnsleute des Bischofs. Steinbrücken wurden
im 12. Jh. an den nördlichen Enden der Flußschleife gebaut,
wodurch die Halbinsel ihren - kontrollierten - Zugang erhielt.
Wilhelm von St. Calais,
der zweite normannische Bischof (1081-1096), ließ
die Alba Ecclesia, die angelsächsische Kathedrale von 998,
abtragen und begann
1093 mit einem Neubau. Er ersetzte den Weltklerus durch
Benediktinermönche aus Jarrow und Monkwearmouth, was Durham in die
Reihe der englischen Kathedral-Klöster einreihte. Unter St. Calais
entstanden Chor und Vierung der Kathedrale.
Flambard ließ 1133
das Kirchenschiff errichten; er veranlaßte auch die Translation
der Gebeine Cuthberts
(1104)
in einen neuen Schrein hinter dem
Hochaltar. Die einzige größere Veränderung am
Kirchenbau nach dem 12. Jh. war die Niederlegung der drei Ostapsiden,
an deren Stelle ein großes Querschiff, die Kapelle der neun
Altäre, hinter dem Cuthbert-Schrein errichtet wurde. Der
Kathedralbau von 1093-1133 ist architektonisch wie historisch einer der
bedeutendsten in Europa (ältestes bekanntes Rippengewölbe von
ca. 1100; Gewölbe). Der Cuthbert-Schrein wurde 1536
ausgeplündert, aber die in ihm liegenden Reliquien beigesetzt. Die
Kathedrale besaß ein besonderes Asylrecht, dessen Geltungsbereich
ein
Ring von Steinkreuzen um die Stadt markierte.
Das Benediktinerpriorat von St. Cuthbert gehört in die Reihe
der ältesten und berühmtesten englischen Klöster dieses
Ordens. Im frühen 13. Jh. gab es offenbar 70 Mönche in
Durham, 30
in der schottischen Zelle in Coldingham und vielleicht ebenso viele in
den
acht anderen Zellen (in Finchale, Holy Island usw.); 1300 lag die
Anzahl unter 100, seit 1406 zwischen 69 und 74. Südlich der
Kathedrale
liegen die Klostergebäude (mit Kapitelhaus, ca. 1133-1141;
bedeutendem Dormitorium, 1398-1404 umgebaut; einer oktogonal gebauten
Klosterküche mit Kreuzrippengewölbe, 1366-1371).
Angesichts der mächtigen Position der Kirche konnten die
außerhalb der Außenmauern ansässigen Kaufleute keine
städtische Selbstverwaltung erringen. Das wirtschaftliche Wachstum
war
nicht ausreichend, um eine mächtige Kaufmannsschicht entstehen zu
lassen. Die erste Gilde, die erwähnt wird, ist eine
religiöse, keine Kaufmannsgilde. Die Bürger des Bischofs, die
unterhalb der Burg lebten, erhielten die Befreiung vom Zoll durch
Puiset, aber keine weiteren
Privilegien. Der Bailiff des
Bischofs regierte
die Stadt, die bald nach 1300 eine Stadtmauer erhielt. Der Prior und
der Konvent besaßen die Jurisdiktionsgewalt über die anderen
extra muros gelegenen
Suburbien im Osten (Elvet) und im Westen der Halbinsel.
Den Suburbien wurde auch das Eigentumsrecht an bürgerlichem
Grundbesitz gewährt, doch erhielten sie keine weiteren
Privilegien. Kirchen in dem unteren Bailey der Burg und in den
Suburbien stammen aus dem 12. Jh. und zeigen, wie sehr die Bürger
von Burg, Kathedrale und Kloster angeregt wurden und spiegeln auch die
Stiftungstätigkeit des Bischofs wider. Flambard errichtete 1112
das
extra muros gelegene Hospital
St. Giles in eindrucksvollen
frühnormannischen Bauformen.
M.W. Barley
II. Bistum
[1] Weltliche Herrschaft (Pfalzgrafschaft):
Das Bistum umfaßte das
Gebiet zwischen den Flüssen Tyne und Tees; es stand unter der
weltlichen
Herrschaft des Bischofs von Durham
und tritt in der frühen Neuzeit als
'Pfalzgrafschaft (county palatine)
von Durham.',
dann als 'Grafschaft (county)'
auf. Das ursprüngliche Bistum umfaßte auch
Territorien des heutigen Shire Northumberland, nämlich Norhamshire
und Islandshire an der Grenze zu Schottland sowie Bedlingtonshire an
der Ostküste. Neben dem genannten Territorium verfügten die
Bischöfe von Durham
auch über reiche Besitzungen in Lincolnshire (bis 1189)
sowie Howdenshire, Allertonshire und Crayke in Yorkshire.
Vom 13. Jh. an konnte der Satz gelten: »quicquid rex habet extra
episcopus habet intra«. Die Ursprünge des freien
Regalienbesitzes der Bischöfe von Durham
können nicht auf die angelsächsische Zeit
zurückgeführt werden; die Legende, daß sie ihre Rechte
von den Königen von Bernicia ererbt hätten, wurde von G.T.
Lapsley
widerlegt. Charakter und Umfang der
libertates, die die Cuthbertkirche
von angelsächsischen Königen empfangen haben dürfte, ist
unbekannt. Im Domesday
Book (1086) steht, daß weder ein König noch ein Earl
irgendein
Gewohnheitsrecht (consuetudo)
in Howdenshire und Allertonshire besitze,
doch standen diese Besitzungen nicht außerhalb der allgemeinen
englischen Administration, wie es bei den Territorien von Durham
nördlich des
Tees der Fall war.
Die Entwicklung des Bistums wurde hier durch Faktoren und Strukturen
der
Zeit nach 1066 beeinflußt:
Die Gebiete der heutigen Shires Durham
und
Northumberland sind im Domesday Book
gar nicht erfaßt worden. Das
gesamte Territorium bildete das Earldom
Northumberland, in dem
bis 1075
angelsächsische Earls
(Bamburgh) herrschten. Nach ihrem Aussterben hatte Bischof
Walcher bis zu
seiner Ermordung im Jahre 1080 das Territorium
inne.
Bald darauf wurde Robert de
Mowbray zum
Earl erhoben; nach seiner
Absetzung im Jahre 1095 wurde jedoch kein neuer Earl eingesetzt. So
war der Bischof von Durham
der einzige große Territorialherr in dem
früheren Earldom, mit
einem kompakten Besitz, der in die vier
wards (Bezirke) Darlington,
Stockton, Chester-le-Street und Easington
gegliedert war. In diesen wards
unterstand alles Land dem Bischof als
Oberlehnsherrn. Auch die umfangreiche Besitzausstattung des
Klosterkonvents von Durham
im Bistum unterstand dem Bischof, der deshalb in Zeiten
der Vakanz des Priorats davon Besitz ergriff und die Wahl der Prioren
genehmigte. Der Prior war ein »Baron der Pfalzgrafschaft«;
obwohl
sein Konvent zu den reichsten in England gehörte, zählte er
nicht zu den 30 Kloster- und Stiftsvorstehern, die als lords spiritual
regelmäßig zum Parliament
geladen wurden; auch die
Grundeigentümer (freeholders)
des Bistums entsandten bis 1654 keine
gewählten Abgeordneten ins Parliament.
Die normannischen Könige waren hinsichtlich des Schutzes der
Grenze zu Schottland
auf die Bischöfe angewiesen, wobei deren Burgen Norham und Durham
selbst
erstrangige strategische Bedeutung besaßen. Schottische
Könige erhoben
bis 1237 Ansprüche auf das Earldom
Northumberland. Nachdem
der
schottische König David I. (1124-1153) diesen Besitzanspruch
durchgesetzt
hatte, betrachtete er den Bischof von Durham
als seinen Untertanen und
bemühte sich, allerdings erfolglos, während der Sedisvakanz
des Bischofsstuhls von 1152-1153 einen ihm genehmen Kandidaten
durchzusetzen. Die englischen Könige waren ihrerseits
begreiflicherweise
bestrebt, Durham loyalen
und fähigen Bischöfen anzuvertrauen; unter ihnen
waren frühere königliche Beamte, die bei ihrer weltlichen
Herrschaft
über Durham
Verfahrensweisen des königlichen englischen Verwaltungswesens
einführten.
Zu nennen sind hier insbesondere Flambard
(1099-1128), der
zuvor wichtigster Berater König
Wilhelms II. gewesen war und
der einen
eigenen bischöflichen Sheriff einsetzte;
Geoffrey Rufus (1133-1141),
der
frühere Kanzler (Chancellor)
Heinrichs I.;
Puiset, der Vetter
Heinrichs II., der zeitweise
königlicher Richter gewesen
war und auf dessen
Initiative wohl die Einführung von Rechtsinstituten und
Verfahrensweisen nach königlichem Vorbild in Durham
zurückgehen; vor allem
begründete er einen Exchequer nach dem Vorbild des
königlichen Exchequers
zu Westminster. Puiset war
kurze Zeit Earl
von Northumberland (1189-1194)
und kaufte von König Richard I. den wapentake (Hundertschaft) Sadberge.
Diese Hundertschaft, die den südöstlichen Winkel der heutigen
Grafschaft
Durham
(einschließlich Hartlepool) bildet, hatte vorher zum Shire
Northumberland gehört.
Seit dem Episkopat Antony Beks
(1283-1311) wurde das Bistum
als Pfalzgrafschaft
bezeichnet. Die Quo warranto-Verfahren unter König Eduard I.
respektierten die franchises
(Freiheiten) Durhams;
königliche Richter und Beamte
waren aus dem Bistum ausgeschlossen. Die Bischöfe setzten vielmehr
eigene
Richter ein, die den Bruch des bischöflichen Friedens zu ahnden
hatten und
ebenso Zivilprozesse durchführten, gestützt auf writs der
bischöflichen Kanzlei, die unter dem großen Siegel erlassen
wurden. Dieses
große Siegel diente auch zur Besiegelung der bischöflichen
Urkunden, die
unter anderem zur Gründung von Städten (boroughs) und Märkten,
Begnadigung von Mördern, Befestigungserlaubnis etc. erlassen
wurden - kurz, in all jenen Fällen, in denen im übrigen
England der König die Entscheidungsgewalt hatte. Das im Bistum Durham
geltende
Recht allerdings war das Common Law
(Englisches Recht), und auch die
allgemeinen königlichen Statuten wurden befolgt; so ernannten die
Bischöfe von Durham
nach dem Statut von 1361 (34 Edward III, c. 1) ihre eigenen
Friedensrichter.
Zwischen 1333 und 1437 unterstand Durham
fünf aufeinanderfolgenden Bischöfen,
die vorher das Amt des Keeper of the
Privy Seal innehatten und die die
bischöfliche Regierung und Verwaltung als verkleinertes Abbild der
königlichen
Verwaltung organisierten.
Richard de
Bury (1333-1345) trennte
die bischöfliche
Kanzlei von derjenigen der Diözese ab; die erstere wurde in der
Burg
von Durham untergebracht
und ein Register für ihre Urkunden eingerichtet.
Thomas Langley (1406-1437) führte - über
das Große Siegel
hinaus - Privatsiegel und -petschaft und schuf das Amt des
receiver-general
(Generaleinnehmer), wohl in Anlehnung an das Herzogtum
Lancaster,
in dessen Verwaltung er tätig gewesen war, bevor er
für die Könige des Hauses
LANCASTER
arbeitete. Langleys
Finanzreform
war teilweise wohl durch die Einbußen an Einkünften bedingt.
Ebenso wie das Kloster war auch der Bischof im Spät-Mittelalter
ärmer geworden
infolge des Bevölkerungsrückgangs, der allgemein eine Folge
der Seuchenzüge war, wobei speziell im Bistum Durham
auch die schottischen
Plünderungszüge zum wirtschaftlichen und demographischen
Verfall
beitrugen. Dennoch wurden selbst in dieser Krisenzeit die
Einkünfte des Bischofs von Durham
nur von denjenigen des Bischofs von
Winchester, des Erzbischofs von Canterbury und von drei oder vier
weltlichen
Großen übertroffen; die Mensa
episcopalis wurde 1535 auf
£ 3 128 jährliche Einkünfte geschätzt (die Mensa
conventualis demgegenüber auf £ 1572).
Die Barone, Ritter und sonstigen Lehnsträger des Bischofs von Durham
wurden
als Haliwerfolk bezeichnet. 1300 beanspruchten sie, nur Heerfolge zum
Schutz des Leibes des hl. Cuthbert
leisten zu müssen. Obwohl keine
Belege für das Bestehen einer institutionalisierten
konstitutionell-ständischen Körperschaft existieren, waren
die
Leute des Bistums durchaus zu kollektivem Handeln in der Lage.
Während einer Sedisvakanz im Jahre 1208 kauften sie von König
Johann Ohneland das Recht,
Prozesse, die aufgrund von writs
geführt wurden, durch Geschworene entscheiden zu lassen
(Englisches
Recht). Beschwerden der community
des Bistums gegen Bischof Bek
und weitere
Klagen gegen Prior Hoton
(1290-1309) veranlaßten Eduard
I.,
das
Bistum 1302 zu konfiszieren; es wurde Bek
erst restituiert, nachdem er
seinen Lehnsleuten ein Freiheitsprivileg zugestanden hatte (1303). Die
Lehnsleute bewilligten gelegentlich Steuern; in den Jahren 1311-1327
erhoben sie häufiger Kontributionen, um sich damit von
schottischen
Plünderungen freizukaufen. 1349 bewilligten die »magnates
and community («Bischof
Hatfield 1345-1381)
400
Mark, während der
Bischof als Gegenleistung auf eine geplante fiskale Untersuchung
verzichtete. Langley
setzte
während seines gewissenhaften
Regiments auch seine Kanzlei als Gerichtshof für säumige
Lehnsleute ein, womit er jedoch den Widerstand einer Gruppe von
Untertanen hervorrief, die behaupteten, er habe all seine
Regaliengewalt nur von der Krone usurpiert, doch bestätigte der
König im Parliament die
Rechtmäßigkeit der bischöflichen Privilegien
(1433).
Das Bistum Durham bestand
als feudales Fürstentum bis zur Act
of Resumption
Heinrichs VIII. (1536).
Schon vorher wurde aber die bischöfliche Gewalt durch
anerkannte Privilegien der Untertanen begrenzt. Auch konnte der Bischof
keine von der Krone unabhängige Außenpolitik treiben. Der
König konnte das Bistum beschlagnahmen, wenn der Bischof im
Verdacht mangelnder
Loyalität stand, was 1462-1464 während der Rosenkriege
erfolgte. Doch wurde die Treue der Bischöfe im allgemeinen durch
die
Tatsache gewährleistet, daß der König - seit 1317 - die
Bischöfe
nominierte; Richard Kellaw
(1311-1316)
war der letzte von Prior
und
Kapitel gewählte Bischof gewesen.
[2] Diözese:
Infolge dieser Prärogativen des Königs kamen nur
selten Persönlichkeiten, die sich durch besondere geistliche
Fähigkeiten oder Interessen auszeichneten, an die Spitze der
Diözese. Diese umfaßte das Bistum sowie Northumberland, mit
Ausnahme von Hexhamshire, das dem Erzbischof
von York zugehörte; die
Stadt Berwick-on-Tweed, seit 1296 eine englische Ansiedlung, wurde seit
1390, während des Großen Abendländischen Schismas,
zeitweise
der
Diözese einverleibt. Die Diözese Durham
hatte ca. 130 Pfarreien,
zumeist großräumig und arm, die unter drei Archidiakonaten
aufgeteilt waren: Durham,
Northumberland und die Kirchen in den beiden
Grafschaften unterstanden dem Priorat von Durham. Über
den
Archidiakonatsgerichten stand das Sendgericht (Konsistorium) des
Bischofs,
das üblicherweise in der Galileekapelle der Kathedrale tagte. Das
Nonnen-Kloster Neasham war - neben dem Priorat und seinen Zellen - das
einzige Religiosenhaus in der Grafschaft Durham,
doch bestanden in Northumberland
Konvente der Augustiner (Alnwick, Brinkburn), Prämonstratenser
(Blanchland), Zisterzienser (Newminster), eine Zelle von
St. Albans (Tynemouth) und drei Nonnen-Klöster. Die
Bischöfe
gründeten Kollegiatkirchen in Auckland, Chester-le-Street,
Darlington, Lanchester und Norton (alle in der Grafschaft Durham),
womit sie die
Pfründen ihrer Kleriker vermehrten. Die Grafschaft besaß mit
dem
Franziskaner-Kloster Hartlepool eine Niederlassung der Bettelorden;
vier
Orden hatten Häuser in Newcastle-upon-Tyne, der größten
Stadt der Region. Zwar erlebte die hoch- und spätmittelalterliche
Diözese
nie mehr eine große geistige Blüte, wie sie diese in
northumbrischer Zeit als Wirkungsstätte Bedas gekannt hatte, doch
besaß sie in der gemeinsamen Verehrung des hl. Cuthbert einen
einigenden Faktor und blieb von häretischen Strömungen
weitgehend
unberührt.
R.L. Storey