DURHAM


Lexikon des Mittelalters:
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Durham
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I. Stadt:
Das Stadtbild von D
urham. (im nordöstlichen England, ca. 100 km südlich der schottischen Grenze) wird von der Kathedrale, dem Kloster und der Burg (Durham Castle), die auf einem bewaldeten Bergsporn in einer Flußschleife des Wear liegen, geprägt (der Name 'Dunholm' bedeutet im Angelsächsischen 'Insel [Holm] mit einem Hügel').
D
urham war während des gesamten Mittelalters ein Zentrum von miteinander verbundener kirchlicher und feudaler Herrschaft, ein einzigartiges Phänomen in England. Die früheste Siedlung, Elvet, erstreckte sich am Ufer des Wear in südöstliche Richtung. Pehtwine wurde dort 736 zum Bischof von Whithorn geweiht. Die Entwicklung des eigentlichen Durham setzt 995 ein. Mönche aus Lindisfarne, die nach dem Dänen-Überfall von 875 die Reliquien des hl. Cuthbert ( 687) in Sicherheit bringen wollten, waren mit ihnen zunächst nach Chester-le-Street, dem Sitz des Bischofs von Bernicia, gelangt, dann nach Ripon. Auf der Rückreise nach Chester ließ sie ein Wunder in Durham haltmachen. Dort wurde die bewaldete Kuppe des Sporns gerodet und eine steinerne Kirche erbaut; 995 wurde dann der Bischofssitz von Bernicia von Chester-le-Street nach Durham verlegt. Der Bischof erhielt als Hüter der Cuthbert-Reliquien umfangreiche Landschenkungen. Es entwickelte sich eine Großsiedlung mit Holz/Erde-Befestigung; Wälle sind in Berichten über schottische Angriffe für 1003 und 1006 erwähnt.
Die angelsächsische Befestigung (burh) auf der Hügelkuppe war der Ausgangspunkt für die Errichtung einer Burg in der motte-and-bailey-Form, mit der 1069 unter Wilhelm dem Eroberer begonnen wurde und die dann an den Bischof überging. Die ersten Steinbauten (Torhaus, Große Halle, Kapelle) entstanden im Auftrag von Ranulf Flambard (1099-1128).
Hugh du Puiset (1153-1195)
ließ eine zweite Halle mit einem Saal darüber errichten, eine Anlage in der Art eines normannischen Donjon (keep). Die Motte war aber nicht als Residenz gedacht. Die späteren Bischöfe vervollständigten und erweiterten die Burg, ohne den Bau des 12. Jh. abzubrechen; seit 1832 wurde sie dann zum Sitz der Universität. Die ganze Hügelkuppe wurde mit einer Außenmauer bewehrt, die den Palace Green (den oberen Bailey, an dem im Süden die Kathedrale angrenzte) und einen unteren Bailey umschloß, in letzterem war das Kathedralpriorat untergebracht; dort saßen auch Lehnsleute des Bischofs. Steinbrücken wurden im 12. Jh. an den nördlichen Enden der Flußschleife gebaut, wodurch die Halbinsel ihren - kontrollierten - Zugang erhielt.
Wilhelm von St. Calais, der zweite normannische Bischof (1081-1096), ließ die Alba Ecclesia, die angelsächsische Kathedrale von 998, abtragen und begann 1093 mit einem Neubau. Er ersetzte den Weltklerus durch Benediktinermönche aus Jarrow und Monkwearmouth, was Durham in die Reihe der englischen Kathedral-Klöster einreihte. Unter St. Calais entstanden Chor und Vierung der Kathedrale.
Flambard
ließ 1133 das Kirchenschiff errichten; er veranlaßte auch die Translation der Gebeine Cuthberts (1104) in einen neuen Schrein hinter dem Hochaltar. Die einzige größere Veränderung am Kirchenbau nach dem 12. Jh. war die Niederlegung der drei Ostapsiden, an deren Stelle ein großes Querschiff, die Kapelle der neun Altäre, hinter dem Cuthbert-Schrein errichtet wurde. Der Kathedralbau von 1093-1133 ist architektonisch wie historisch einer der bedeutendsten in Europa (ältestes bekanntes Rippengewölbe von ca. 1100; Gewölbe). Der Cuthbert-Schrein wurde 1536 ausgeplündert, aber die in ihm liegenden Reliquien beigesetzt. Die Kathedrale besaß ein besonderes Asylrecht, dessen Geltungsbereich ein Ring von Steinkreuzen um die Stadt markierte.
Das Benediktinerpriorat von St. Cuthbert gehört in die Reihe der ältesten und berühmtesten englischen Klöster dieses Ordens. Im frühen 13. Jh. gab es offenbar 70 Mönche in Durham, 30 in der schottischen Zelle in Coldingham und vielleicht ebenso viele in den acht anderen Zellen (in Finchale, Holy Island usw.); 1300 lag die Anzahl unter 100, seit 1406 zwischen 69 und 74. Südlich der Kathedrale liegen die Klostergebäude (mit Kapitelhaus, ca. 1133-1141; bedeutendem Dormitorium, 1398-1404 umgebaut; einer oktogonal gebauten Klosterküche mit Kreuzrippengewölbe, 1366-1371).
Angesichts der mächtigen Position der Kirche konnten die außerhalb der Außenmauern ansässigen Kaufleute keine städtische Selbstverwaltung erringen. Das wirtschaftliche Wachstum war nicht ausreichend, um eine mächtige Kaufmannsschicht entstehen zu lassen. Die erste Gilde, die erwähnt wird, ist eine religiöse, keine Kaufmannsgilde. Die Bürger des Bischofs, die unterhalb der Burg lebten, erhielten die Befreiung vom Zoll durch Puiset, aber keine weiteren Privilegien. Der Bailiff des Bischofs regierte die Stadt, die bald nach 1300 eine Stadtmauer erhielt. Der Prior und der Konvent besaßen die Jurisdiktionsgewalt über die anderen extra muros gelegenen Suburbien im Osten (Elvet) und im Westen der Halbinsel. Den Suburbien wurde auch das Eigentumsrecht an bürgerlichem Grundbesitz gewährt, doch erhielten sie keine weiteren Privilegien. Kirchen in dem unteren Bailey der Burg und in den Suburbien stammen aus dem 12. Jh. und zeigen, wie sehr die Bürger von Burg, Kathedrale und Kloster angeregt wurden und spiegeln auch die Stiftungstätigkeit des Bischofs wider. Flambard errichtete 1112 das extra muros gelegene Hospital St. Giles in eindrucksvollen frühnormannischen Bauformen.
M.W. Barley
 
II. Bistum
[1] Weltliche Herrschaft (Pfalzgrafschaft):
Das Bistum umfaßte das Gebiet zwischen den Flüssen Tyne und Tees; es stand unter der weltlichen Herrschaft des Bischofs von D
urham und tritt in der frühen Neuzeit als 'Pfalzgrafschaft (county palatine) von Durham.', dann als 'Grafschaft (county)' auf. Das ursprüngliche Bistum umfaßte auch Territorien des heutigen Shire Northumberland, nämlich Norhamshire und Islandshire an der Grenze zu Schottland sowie Bedlingtonshire an der Ostküste. Neben dem genannten Territorium verfügten die Bischöfe von Durham auch über reiche Besitzungen in Lincolnshire (bis 1189) sowie Howdenshire, Allertonshire und Crayke in Yorkshire.
Vom 13. Jh. an konnte der Satz gelten: »quicquid rex habet extra episcopus habet intra«. Die Ursprünge des freien Regalienbesitzes der Bischöfe von D
urham können nicht auf die angelsächsische Zeit zurückgeführt werden; die Legende, daß sie ihre Rechte von den Königen von Bernicia ererbt hätten, wurde von G.T. Lapsley widerlegt. Charakter und Umfang der libertates, die die Cuthbertkirche von angelsächsischen Königen empfangen haben dürfte, ist unbekannt. Im Domesday Book (1086) steht, daß weder ein König noch ein Earl irgendein Gewohnheitsrecht (consuetudo) in Howdenshire und Allertonshire besitze, doch standen diese Besitzungen nicht außerhalb der allgemeinen englischen Administration, wie es bei den Territorien von Durham nördlich des Tees der Fall war.
Die Entwicklung des Bistums wurde hier durch Faktoren und Strukturen der Zeit nach 1066 beeinflußt:
Die Gebiete der heutigen Shires D
urham und Northumberland sind im Domesday Book gar nicht erfaßt worden. Das gesamte Territorium bildete das Earldom Northumberland, in dem bis 1075 angelsächsische Earls (Bamburgh) herrschten. Nach ihrem Aussterben hatte Bischof Walcher bis zu seiner Ermordung im Jahre 1080 das Territorium inne. Bald darauf wurde Robert de Mowbray zum Earl erhoben; nach seiner Absetzung im Jahre 1095 wurde jedoch kein neuer Earl eingesetzt. So war der Bischof von Durham der einzige große Territorialherr in dem früheren Earldom, mit einem kompakten Besitz, der in die vier wards (Bezirke) Darlington, Stockton, Chester-le-Street und Easington gegliedert war. In diesen wards unterstand alles Land dem Bischof als Oberlehnsherrn. Auch die umfangreiche Besitzausstattung des Klosterkonvents von Durham im Bistum unterstand dem Bischof, der deshalb in Zeiten der Vakanz des Priorats davon Besitz ergriff und die Wahl der Prioren genehmigte. Der Prior war ein »Baron der Pfalzgrafschaft«; obwohl sein Konvent zu den reichsten in England gehörte, zählte er nicht zu den 30 Kloster- und Stiftsvorstehern, die als lords spiritual regelmäßig zum Parliament geladen wurden; auch die Grundeigentümer (freeholders) des Bistums entsandten bis 1654 keine gewählten Abgeordneten ins Parliament.
Die normannischen Könige waren hinsichtlich des Schutzes der Grenze zu Schottland auf die Bischöfe angewiesen, wobei deren Burgen Norham und D
urham selbst erstrangige strategische Bedeutung besaßen. Schottische Könige erhoben bis 1237 Ansprüche auf das Earldom Northumberland. Nachdem der schottische König David I. (1124-1153) diesen Besitzanspruch durchgesetzt hatte, betrachtete er den Bischof von Durham als seinen Untertanen und bemühte sich, allerdings erfolglos, während der Sedisvakanz des Bischofsstuhls von 1152-1153 einen ihm genehmen Kandidaten durchzusetzen. Die englischen Könige waren ihrerseits begreiflicherweise bestrebt, Durham loyalen und fähigen Bischöfen anzuvertrauen; unter ihnen waren frühere königliche Beamte, die bei ihrer weltlichen Herrschaft über Durham Verfahrensweisen des königlichen englischen Verwaltungswesens einführten.
Zu nennen sind hier insbesondere Flambard (1099-1128), der zuvor wichtigster Berater König Wilhelms II. gewesen war und der einen eigenen bischöflichen Sheriff einsetzte;
Geoffrey Rufus (1133-1141)
, der frühere Kanzler (Chancellor) Heinrichs I.;
Puiset
, der Vetter Heinrichs II., der zeitweise königlicher Richter gewesen war und auf dessen Initiative wohl die Einführung von Rechtsinstituten und Verfahrensweisen nach königlichem Vorbild in D
urham zurückgehen; vor allem begründete er einen Exchequer nach dem Vorbild des königlichen Exchequers zu Westminster. Puiset war kurze Zeit Earl von Northumberland (1189-1194) und kaufte von König Richard I. den wapentake (Hundertschaft) Sadberge. Diese Hundertschaft, die den südöstlichen Winkel der heutigen Grafschaft Durham (einschließlich Hartlepool) bildet, hatte vorher zum Shire Northumberland gehört.
Seit dem Episkopat Antony Beks (1283-1311) wurde das Bistum als Pfalzgrafschaft bezeichnet. Die Quo warranto-Verfahren unter König Eduard I. respektierten die franchises (Freiheiten) D
urhams; königliche Richter und Beamte waren aus dem Bistum ausgeschlossen. Die Bischöfe setzten vielmehr eigene Richter ein, die den Bruch des bischöflichen Friedens zu ahnden hatten und ebenso Zivilprozesse durchführten, gestützt auf writs der bischöflichen Kanzlei, die unter dem großen Siegel erlassen wurden. Dieses große Siegel diente auch zur Besiegelung der bischöflichen Urkunden, die unter anderem zur Gründung von Städten (boroughs) und Märkten, Begnadigung von Mördern, Befestigungserlaubnis etc. erlassen wurden - kurz, in all jenen Fällen, in denen im übrigen England der König die Entscheidungsgewalt hatte. Das im Bistum Durham geltende Recht allerdings war das Common Law (Englisches Recht), und auch die allgemeinen königlichen Statuten wurden befolgt; so ernannten die Bischöfe von Durham nach dem Statut von 1361 (34 Edward III, c. 1) ihre eigenen Friedensrichter.
Zwischen 1333 und 1437 unterstand D
urham fünf aufeinanderfolgenden Bischöfen, die vorher das Amt des Keeper of the Privy Seal innehatten und die die bischöfliche Regierung und Verwaltung als verkleinertes Abbild der königlichen Verwaltung organisierten.
Richard de Bury (1333-1345) trennte die bischöfliche Kanzlei von derjenigen der Diözese ab; die erstere wurde in der Burg von D
urham untergebracht und ein Register für ihre Urkunden eingerichtet.
Thomas Langley (1406-1437)
führte - über das Große Siegel hinaus - Privatsiegel und -petschaft und schuf das Amt des receiver-general (Generaleinnehmer), wohl in Anlehnung an das Herzogtum Lancaster, in dessen Verwaltung er tätig gewesen war, bevor er für die Könige des Hauses LANCASTER arbeitete. Langleys Finanzreform war teilweise wohl durch die Einbußen an Einkünften bedingt. Ebenso wie das Kloster war auch der Bischof im Spät-Mittelalter ärmer geworden infolge des Bevölkerungsrückgangs, der allgemein eine Folge der Seuchenzüge war, wobei speziell im Bistum D
urham auch die schottischen Plünderungszüge zum wirtschaftlichen und demographischen Verfall beitrugen. Dennoch wurden selbst in dieser Krisenzeit die Einkünfte des Bischofs von Durham nur von denjenigen des Bischofs von Winchester, des Erzbischofs von Canterbury und von drei oder vier weltlichen Großen übertroffen; die Mensa episcopalis wurde 1535 auf £ 3 128 jährliche Einkünfte geschätzt (die Mensa conventualis demgegenüber auf £ 1572).
Die Barone, Ritter und sonstigen Lehnsträger des Bischofs von D
urham wurden als Haliwerfolk bezeichnet. 1300 beanspruchten sie, nur Heerfolge zum Schutz des Leibes des hl. Cuthbert leisten zu müssen. Obwohl keine Belege für das Bestehen einer institutionalisierten konstitutionell-ständischen Körperschaft existieren, waren die Leute des Bistums durchaus zu kollektivem Handeln in der Lage. Während einer Sedisvakanz im Jahre 1208 kauften sie von König Johann Ohneland das Recht, Prozesse, die aufgrund von writs geführt wurden, durch Geschworene entscheiden zu lassen (Englisches Recht). Beschwerden der community des Bistums gegen Bischof Bek und weitere Klagen gegen Prior Hoton (1290-1309) veranlaßten Eduard I., das Bistum 1302 zu konfiszieren; es wurde Bek erst restituiert, nachdem er seinen Lehnsleuten ein Freiheitsprivileg zugestanden hatte (1303). Die Lehnsleute bewilligten gelegentlich Steuern; in den Jahren 1311-1327 erhoben sie häufiger Kontributionen, um sich damit von schottischen Plünderungen freizukaufen. 1349 bewilligten die »magnates and communityBischof Hatfield 1345-1381) 400 Mark, während der Bischof als Gegenleistung auf eine geplante fiskale Untersuchung verzichtete. Langley setzte während seines gewissenhaften Regiments auch seine Kanzlei als Gerichtshof für säumige Lehnsleute ein, womit er jedoch den Widerstand einer Gruppe von Untertanen hervorrief, die behaupteten, er habe all seine Regaliengewalt nur von der Krone usurpiert, doch bestätigte der König im Parliament die Rechtmäßigkeit der bischöflichen Privilegien (1433).
Das Bistum D
urham bestand als feudales Fürstentum bis zur Act of Resumption Heinrichs VIII. (1536). Schon vorher wurde aber die bischöfliche Gewalt durch anerkannte Privilegien der Untertanen begrenzt. Auch konnte der Bischof keine von der Krone unabhängige Außenpolitik treiben. Der König konnte das Bistum beschlagnahmen, wenn der Bischof im Verdacht mangelnder Loyalität stand, was 1462-1464 während der Rosenkriege erfolgte. Doch wurde die Treue der Bischöfe im allgemeinen durch die Tatsache gewährleistet, daß der König - seit 1317 - die Bischöfe nominierte; Richard Kellaw (1311-1316) war der letzte von Prior und Kapitel gewählte Bischof gewesen.

[2] Diözese:
Infolge dieser Prärogativen des Königs kamen nur selten Persönlichkeiten, die sich durch besondere geistliche Fähigkeiten oder Interessen auszeichneten, an die Spitze der Diözese. Diese umfaßte das Bistum sowie Northumberland, mit Ausnahme von Hexhamshire, das dem Erzbischof von York zugehörte; die Stadt Berwick-on-Tweed, seit 1296 eine englische Ansiedlung, wurde seit 1390, während des Großen Abendländischen Schismas, zeitweise der Diözese einverleibt. Die Diözese D
urham hatte ca. 130 Pfarreien, zumeist großräumig und arm, die unter drei Archidiakonaten aufgeteilt waren: Durham, Northumberland und die Kirchen in den beiden Grafschaften unterstanden dem Priorat von Durham. Über den Archidiakonatsgerichten stand das Sendgericht (Konsistorium) des Bischofs, das üblicherweise in der Galileekapelle der Kathedrale tagte. Das Nonnen-Kloster Neasham war - neben dem Priorat und seinen Zellen - das einzige Religiosenhaus in der Grafschaft Durham, doch bestanden in Northumberland Konvente der Augustiner (Alnwick, Brinkburn), Prämonstratenser (Blanchland), Zisterzienser (Newminster), eine Zelle von St. Albans (Tynemouth) und drei Nonnen-Klöster. Die Bischöfe gründeten Kollegiatkirchen in Auckland, Chester-le-Street, Darlington, Lanchester und Norton (alle in der Grafschaft Durham), womit sie die Pfründen ihrer Kleriker vermehrten. Die Grafschaft besaß mit dem Franziskaner-Kloster Hartlepool eine Niederlassung der Bettelorden; vier Orden hatten Häuser in Newcastle-upon-Tyne, der größten Stadt der Region. Zwar erlebte die hoch- und spätmittelalterliche Diözese nie mehr eine große geistige Blüte, wie sie diese in northumbrischer Zeit als Wirkungsstätte Bedas gekannt hatte, doch besaß sie in der gemeinsamen Verehrung des hl. Cuthbert einen einigenden Faktor und blieb von häretischen Strömungen weitgehend unberührt.
R.L. Storey