Lexikon des Mittelalters:
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Burgunder
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[1] Landnahme und Herrschaftsbildung:
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Burgunder oder Burgunden (Burgundi, Burgundiones), ostgermanisches
Volk, das von der Weichselmündung her über die Gebiete der späteren
Lausitz und Mark Brandenburg bis an den oberen Main und in den Odenwald
gewandert war und danach teilweise den Rhein überschritt und sich
in der Gegend von Worms (Borbetomagus) ansiedelte. Hier ist 413 der
burgundische
König Gundahar (Gunther)
als
römischer Foederaten-König nachweisbar. Die östlich
des Rhein verbliebenen Burgunder wurden von den Hunnen,
die 437 das burgundische Königreich vernichteten, unterworfen; die
Erinnerung an diese gewaltsamen Auseinandersetzungen lebt in der Nibelungensage
fort (Nibelungen, -sage, -lied); in ihr sind auch die Namen dreier königlichen
Brüder genannt, die im Prolog der »Lex Burgundionum« als
Gundahar,
Gislahar
und Gundomar
erscheinen.
Der römische Feldherr Aëtius
führte die überlebenden Burgunder 443 in die Sapaudia (und
zwar wohl in die Region zwischen dem Neuenburger und Genfer See und das
Gebiet südlich des letzteren), wo sie gegen die Alamannen
eingesetzt wurden. Andere burgundische Gruppen schlossen sich um 451
an, weitere nach dem Zusammenbruch des Attila-Reiches,
das die linksrheinischen Burgunder freisetzte. Ihnen hatten sich offensichtlich
hunnische Volksteile hinzugesellt, die sich innerhalb der burgundischen
Gräberfelder durch die von den Hunnen praktizierte artifizielle Schädelverformung
identifizieren lassen (s. Abschnitt II). Als Zeitraum der Neubildung des
burgundischen Königreiches können die Jahre zwischen 451 und
457 angenommen werden; seine Dynastie ging wohl - wie die früheren
Burgunder-Könige - auf Gibica
zurück, war aber ebenfalls eng mit den Königen der Westgoten
versippt. 457 schloß der weströmische Kaiser Avitus
mit den Burgundern einen Vertrag, der ihnen Foederatenrecht
(Foederaten) verlieh, und die römischen Großgrundbesitzer, die
ja bereits 456 die Burgunder nach Lyon gerufen und dort 461 aufgenommen
hatten, mußten sich zur Abtretung von Teilen ihrer Domänen bereitfinden
(Übergabe von zwei Dritteln der Pächter und eines Drittels des
indominicatus, des Domänenlandes, an die burg. faramanni, die Teilnehmer
der zur Landnahme führenden Heerfahrt). 463 wurde der burgundische
König Gundiok (Gundowech)
magister militum per Gallias (magister militum).
Folgende burgundische Herrscher waren ebenfalls römische
Heermeister:
Chilperich
I. (477)
Gundobad,
der vor seinem Königtum in Burgund höchster Befehlshaber der
weströmischenTruppen (magister militum praesentialis) war,
doch wegen seiner Unterstützung des
Usurpators Glycerius
(473) von Kaiser Nepos aus Italien verdrängt wurde
schließlich Sigismund,
der den Patricius-Titel erhielt.
Mit dem Oberbefehl über das (mit burgundischen Bevölkerungsteilen
durchsetzte) römische Heer in Gallien betraut, drängten die burgundischen
Könige die Alamannen bis zur Aar und zur Reuss zurück und nahmen
ihnen die civitates Langres und Besançon (ca. 475-480) ab. Das Verhältnis
zu den Westgoten war von der Anerkennung der westgotischen Selbständigkeit
durch Rom (475) bestimmt, so daß nur noch der Südosten Galliens
vom romano-burgundischen Heer zu verteidigen war. Zur Sicherung des Westreiches
gegen die Ostgoten führten
die Burgunder 491 einen Feldzug nach Oberitalien durch, bei dem die Poebene
geplündert wurde; schließlich gelangten sie jedoch zu einem
Modus vivendi mit den Ostgoten. Gundobad
war auch bestrebt, einen Ausgleich mit dem König der
Franken, Chlodwig,
herbeizuführen. In der 2. Hälfte des 5. Jh. sicherten sich die
Burgunder zunächst durch den magister militum Ricimer
(463), dann durch Kaiser
Nepos
(475) den Besitz des Gebietes von Vienne.
Im Jahre 500 wurde Gundobad
von Chlodwig angegriffen und durch
seinen Bruder Godegisel
verraten; in Avignon belagert, kam ihm der Westgoten-König
Alarich II.
zu Hilfe, so daß Gundobad
den
Nordteil seines Königreiches (wohl ohne das Gebiet von Nevers) wiedererobern
und Godegisel ausschalten konnte (507).
Gundobad verstärkte die Verbindung
mit seinen römischen Untertanen und trat in ein Bündnis mit Chlodwig
ein, wobei er an einem Feldzug des Franken-Königs gegen die Westgoten
teilnahm. Die Intervention des ostgotischen Königs hinderte Gundobad
jedoch, die bereits besetzten Territorien zu halten und warf die Burgunder
wieder auf die Durance-Linie zurück (507-510). Damit umfaßte
das burgundische Königreich ein Gebiet, das sich mit den späteren
Kirchenprovinzen Lyon, Besançon, Vienne und Tarentaise nahezu deckte.
[2] Das Burgunderreich und seine romanischen Untertanen:
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Anscheinend hatten die Burgunder schon während der
Regierung des Gundahar das katholische
Christentum angenommen; nach ihrer Ansiedlung in der Sapaudia gingen sie
aber - wohl unter westgotischem Einfluß - zum Arianismus über.
In dieser Periode entstanden Kirchenbauten, und ein arianischer Klerus
bildete sich heraus. Doch wurde dadurch das Einvernehmen mit den (katholischen)
Romanen nicht nennenswert getrübt, auch nicht mit dem Episkopat. Teile
der burgundischen Oberschicht bekannten sich auch weiterhin zum Katholizismus,
so die Königin Caretene, Witwe
Chilperichs
I., die ihre Nichten, die Töchter
Chilperichs
II., katholisch erzog; unter ihnen war die heilige
Chrodechilde, die später den
fränkischen König Chlodwig
heiratete und zu dessen Übertritt zum katholischen Christentum beitrug.
Nach 502 knüpfte Gundobad engere
Beziehungen zum heiligen Avitus, Bischof von Vienne, an;
seine beiden Söhne traten zum Katholizismus über, und der ältere,
Sigismund,
gründete 515 das Kloster St-Maurice d'Agaune. Nach dem Tod des Vaters
(516) berief Sigismund die Synode von
Epaône (Epao) ein, die den Arianismus verbot.
Auf weltlichem Gebiet scheint die gallo-römische
Bevölkerung die burgundische Herrschaft ohne Widerstände akzeptiert
zu haben. Der Briefwechsel des Sidonius Apollinaris bezeugt gutes
Einvernehmen. Mitglieder des Senatorenadels hatten bedeutende Positionen
am burgundischen Königshof inne. So wurde ein Syagrius als
»Solon der Burgunder« bezeichnet, wohl weil er dem königlichem
Pfalzgericht vorstand. Möglicherweise waren in jeder civitas zwei
comites eingesetzt: ein Römer, der die Rechtsprechungs- und Verwaltungsbefugnisse
für die römische Bevölkerung ausübte, und ein Burgunder
mit entsprechenden Kompetenzen für die germanischen Bewohner. Die
Existenz zweier Rechte ist ein Zeugnis dieses Dualismus: Unter Gundobad
entstanden
die »Lex Burgundionum« und die »Lex Romana Burgundionum«.
Wie es scheint, wurde die »Lex Burgundionum« revidiert, um
den Römern das gleiche Recht zum Waffentragen und das gleiche Wergeld
wie den Burgundern einzuräumen (25. März 502).
[3] Machtverteilung und dynastische Auseinandersetzungen:
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Die Königsgewalt wurde offenbar gleichzeitig von
Gundiok
und seinem Bruder Chilperich I. ausgeübt;
später von den Söhnen des Gundiok:
Gundobad, Chilperich
II., Gundomar und Godegisel.
Der älteste dürfte Oberherrscher gewesen sein,
er residierte in Lyon; einer der jüngeren Brüder hatte Genf als
Sitz; im Umkreis dieser Stadt scheint, nach den archäologischen Funden,
die dichteste burgundische Besiedlung bestanden zu haben. Es sind Gerichtsverhandlungen
belegt, die bei Volksversammlungen geführt wurden und in deren Verlauf
der König seine constitutiones erließ.
Wie aus anderen Reichen der Völkerwanderungszeit
sind auch bei den Burgundern dynastische Auseinandersetzungen überliefert.
Godegisel
verband sich mit Chlodwig gegen Gundobad,
der ersteren jedoch ausschaltete, Sigismund
ließ seinen Sohn Sigerich im
Jahre 522 töten, vielleicht weil er ihn des geheimen Paktierens mit
den Ostgoten, die wiederum die Arianer im Burgunder-Reich unterstützt
haben sollen, verdächtigte. Wie dem auch gewesen sein mag: die Ostgoten
griffen das Burgunder-Reich an, um Sigerichs
Tod zu rächen.
[4] Das Ende des Burgunderreiches:
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Unter Ausnutzung des ostgotischen Angriffes fielen die
drei Söhne des fränkischen Herrschers Chlodwig,
Chlodomer,
Childebert I. und Chlothar
I., in das Burgunder-Reich ein, und Chlodomer
bemächtigte sich des Königs Sigismund,
den er 523 mit Frau und Kindern töten ließ; doch wurde er im
folgenden Jahr, 524, selbst bei Vézeronce von Sigismunds
Bruder
Gundomar besiegt und erschlagen. Damit
konnte der Bestand des burgundischen Reiches - durch das Bündnis des
Königs Gundomar mit dem ostgotischen
König Theoderich - noch bis zum Tod
des letzteren und einige Jahre darüber hinaus gesichert werden. 532
wurde der burgundische König bei Dijon geschlagen und mußte
fliehen. Das burgundische Königreich wurde dem Franken-Reich eingegliedert
(Burgund, Fränkisches Teilreich).
J. Richard
Zuerst nachweisbar etwa im Mündungsgebiet der Oder,
von wo sie ins obere Maingebiet zogen; 279 u.Z. erste Kämpfe mit den
Römern. Die Burgunder verdrängten im 4. Jahrhundert die Alamannen
und setzten 407 über den Rhein. Von Kaiser Honorius
erhielten sie 413 angrenzende Teile Galliens (Gebiet von Worms und Mainz)
und wurden nach der vernichtenden Niederlage 437 durch Aetius und
ein hunnisches Heer, die das Nibelungenlied episch behandelt, in Sapaudia
(Savoyen) angesiedelt. Ihr Reich wurde 534 von den Franken unterworfen.
Neben dem Burgundischen Gesetz (Lex Burgundionum), 501 erlassen, das bis
ins 9. Jahrhundert gültig blieb, war für die in Burgund lebenden
Römer die Lex Romana Burgundionum verbindlich.