Jüngste Tochter des Grafen
Heinrich von Blieskastel und der Agnes
Mohr Walter: Band III Seite 55-75
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Die Witwe
Agnes
des verstorbenen Grafen
Heinrich befand sich im Besitz der übrigen Gebiete und nahm
ihre Residenz auf der Burg Hunolstein. Auch ihre anderen Töchter
heirateten, Loretta
wurde Anfang 1243 die Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm, Imagina
verband
sich mit Gerlach von Limburg, Mathilde
mit Friedrich von Blankenheim, Adelheid
mit
Graf Gottfried von Arnsberg, Kunigunde
mit dem Grafen Engelbert von der Mark und die
jüngste, deren Namen wir nicht kennen, mit Graf Egenulf
von Urslingen.
Wenn auch zu vermuten ist, daß die Gräfin-Witwe
anfangs mit der Ubertragung von Blieskastel
an Elisabeth
durch
Bischof Johann von Metz einverstanden war, so lehnte sie das jetzt anscheinend
wegen der Ehe Elisabeths
mit Rainald
offen
ab. Sie vertrat einen eigenen Erbteilungsplan, der sich aus einer Urkunde
ersehen läßt, die sie im Februar 1243, anscheinend aus Anlaß
der Heirat ihrer zweiten Tochter Loretta
mit dem Grafen von Salm, ausgestellt hat. Darin war zwar Blieskastel
weiterhin für einen einzigen Erben vorgesehen, es herrschte
aber jetzt die Tendenz vor, dem Inhaber von Blieskastel
eine vorrangige Stellung im gesamten Erbe zu sichern. So wird zunächst
einmal die Hälfte der Burg Hunolstein auf Loretta
und ihren Gemahl übertragen. Sollten sie auf irgendeine Weise
Blieskastel und die Schaumburg erwerben können,
dann fiel ihnen auch Blieskastel als Erbe
zu. Den übrigen Töchtern wird offensichtlich ein Erbrecht zugestanden,
es wird jedoch im wesentlichen an ihr Verhalten gebunden. Sollten nämlich
Loretta und ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel
führen müssen, dann würden alle diejenigen Erben,
die dabei auf ihrer Seite mitwirken würden, einen ihrem Aufwand entsprechenden
Anteil am Erbe erhalten, wobei jedoch Blieskastel
selbst
nicht aufgeteilt werden dürfe. Das gleiche hatte zu gelten, wenn die
übrigen Erben nach einer eventuellen Eroberung
Blieskastels
durch den Grafen von Salm ohne deren Unterstützung für die durch
den Grafen im Interesse der Gräfin-Witwe aufgewandten Unkosten aufkommen
wollten. Wer bei diesem Plan nicht mitwirke, sollte auch nicht in die Teilung
des Erbes einbegriffen werden. Auf jeden Fall wurde also Loretta die Herrschaft
Blieskastel als Erbe zugesprochen. In dieser, einen Teilungsplan
enthüllenden Urkunde nennt sich die Gräfin-Witwe
Agnes Gräfin von
Blieskastel, offensichtlich betrachtete sie sich selbst als Erbin,
der es zustehe, die Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem Sinne
trägt sie nach dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden nur den
Titel Herrin von Hunolstein.
oo Egenulf Graf von Urslingen
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Kinder:
Ulrich Graf von Rappoltstein
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