Älteste Tochter der Grafen
Heinrich von Blieskastel und der Agnes
Mohr Walter: Band III Seite 55-75
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Der Hauptgrund, weshalb Rainald
zur Entschädigung gerade Bitsch erhielt, lag wohl darin, dass er in
dieser Zeit Elisabeth, eine der Erbinnen
von Blieskastel, heiratete. Der Besitz
von Bitsch konnte ihm zur Behauptung von Blieskastel
gegenüber
den Ansprüchen der anderen Erbberechtigten eine entsprechende Stärkung
verleihen.
Jedenfalls dürfte die älteste Tochter
Elisabeth
nach dem Tode ihres Vaters das ganze Erbe beansprucht haben. Sie
war zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Grafen Berthold von Sulz
verheiratet. Ihr gelang es schon am 26. März 1238, von Bischof Johann
von Metz die Belehnung mit der von diesem lehensabhängigen
Grafschaft
Blieskastel zu erhalten. Die Urkunde darüber ist so ausgestellt,
dass sie mit einem Erwerb der Lehen von Trier und Verdun Rechnung hält.
Elisabeth erklärte nämlich,
sie werde ligischer Vasall des Metzer Bischofs nach dem Erzbischof von
Trier und dem Bischof von Verdun, falls sie von den beiden letzteren die
Lehen erhalten werde, die ihr Vater von ihnen besessen hätte. Der
Graf von Luxemburg wird dabei nicht genannt, obwohl der verstorbene Graf
ihm die Schaumburg ja als Lehen aufgetragen hatte. Elisabeth
hoffte wohl, durch Berufung auf den Bischof von Verdun als den ursprünglichen
Lehensherrn der Burg und durch die Berücksichtigung eines Lehensverhältnisses
zum Erzbischof von Trier auch derer Zustimmung zu ihrer eigenen Nachfolge
zu erhalten. Ausdrücklich wurde bestimmt, dass bei ihrem kinderlosen
Tode die Grafschaft Blieskastel an eine ihrer
Schwestern fallen solle.
Der Bischof von Metz ist also von den im Jahre 1226 durch
den Grafen Heinrich
getroffenen Maßnahmen abgewichen, denn noch lebte ja die
Gemahlin Heinrichs,
und erst nach deren Tode sollte gemäß den ursprünglichen
Abmachungen die Erbschaft an die Nachkommen gelangen. Offensichtlich ging
es dem Bischof darum, Blieskastel
als
Einheit in der Metzer Abhängigkeit zu erhalten. Darauf ist wohl auch
die Bestimmung der Urkunde zurückzuführen, dass das Lehen an
die leiblichen Nachkommen Elisabeths,
Söhne oder Töchter, fallen sollte, oder beim Fehlen von Nachkommenschaft
an eine ihrer Schwestern. Er scheint sich in diesen Bestimmungen mit der
Gräfin-Witwe einig gewesen zu sein, wie aus deren späterem Verhalten
hervorgehen wird.
Die weitere Entwicklung wird dann den Erzbischof dazu
bestimmt haben, seiner eigenen, mit dem verstorbenen Grafen getroffenen
Regelung eine festere rechtliche Grundlage zu geben. Noch im Jahre 1238
nämlich trennte sich Elisabeth
von ihrem Gemahl unter der Begründung, er habe bereits die Subdiakonsweihe
erhalten. Sie ging dann unmittelbar darauf eine 2. Ehe ein, wie schon gesagt
mit Rainald
von Bitsch. Indes war die erste nicht rechtlich geschieden. Erst
nach dem Tode Bertholds von Sulz trat Rainald
an
den Papst heran, um seine Verbindung legitimieren zu lassen. Diese zweite
Ehe Elisabeths dürfte unter besonderen
Umständen geschlossen worden sein, denn eine zeitgenössische
Chronik deutet ein gewaltmäßiges Vorgehen Rainalds an, der durch
die Gemahlin, die er sich mißbräuchlich zugeeignet habe, Graf
von Blieskastel geworden sei.
In Metz fand in dieser Zeit ein Wechsel statt, auf Bischof
Johann folgte Jakob von Lothringen, der Bruder Herzog Matthaeus und Graf
Rainalds. Nun deutet aber nichts darauf hin, dass der neue Bischof
seinen Bruder als Grafen von Blieskastel anerkannt hätte. Es ist vielmehr
anzunehmen, dass er sich wegen der illegitimen Ehe in dieser Frage zurückgehalten
hat. Unbehelligt von an dem nannte sich Rainald jedoch Graf von Blieskastel.
Die Witwe
Agnes des verstorbenen Grafen
Heinrich befand sich im Besitz der übrigen Gebiete und nahm
ihre Residenz auf der Burg Hunolstein.
Wenn auch zu vermuten ist, dass die Gräfin-Witwe
anfangs mit der Ubertragung von Blieskastel
an Elisabeth durch Bischof Johann von
Metz einverstanden war, so lehnte sie das jetzt anscheinend wegen der Ehe
Elisabeths mit Rainald
offen
ab.
Wie schon angedeutet, brauchte
Rainald von seiten des Bischofs von Metz, seines Bruders, wohl
nichts zu befürchten. Spätestens seit Februar des Jahres 1252
können wir dann feststellen, dass der Bischof und er gemeinsam Urkunden
ausfertigen, dass also zu diesem Zeitpunkt Rainald
als
Graf von Blieskastel durch
den zuständigen Lehensherrn anerkannt ist. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass in diesem Jahre Berthold von Sulz gestorben ist, womit die
Möglichkeit einer kirchlichen Anerkennung der Ehe Rainalds
mit
Elisabeth auftauchte, was dann dem
Bischof gestattete, seine bisherige Zurückhaltung aufzugeben. Denn
Rainald konnte Ansprüche auf Blieskastel
nur
durch seine Verbindung mit Elisabeth
erheben, diese Verbindung blieb aber illegal, solange der 1. Gemahl noch
lebte. Wir sehen denn auch, dass sich Rainald
jetzt
um die Legitimierung seiner Ehe bemühte, wobei er sich zur Vermittlung
an seinen Bruder, den Bischof, wandte. Dieser seinerseits ging den Papst
an, der ihm am 15. Mai 1253 Vollmachten zur Dispens erteilte. Rainald gewann
dadurch eine rechtlich gesicherte Stellung. Das dürfte dann auch auf
die übrigen Erben in der Blieskasteler
Frage
einen Einfluß gehabt haben. Immerhin zeigt eine Urkunde vom 24. Juni
1264, dass sich Elisabeth und Agnes
von Arnsberg über Rechte in der Abtei Tholey geeinigt haben. Es sieht
so aus, als habe man sich allgemein mit dem augenblicklich eingetretenen
Zustand abgefunden.
Mohr Walther: Band III Seite 76-127
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Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Für die Sicherung der Stellung Friedrichs im östlichen
Teil seines Herzogtums war es dann wichtig, dass er im August 1261 vom
Grafen Heinrich von Zweibrücken durch Kauf die Burg Schwarzenberg
bei Wadem erwerben konnte. Dadurch gewann er einen entsprechenden Stützpunkt
in den kommenden Auseinandersetzungen um die Burg Schaumberg und die
Grafschaft Blieskastel. Eine solche Entwicklung
stand bereits zu erwarten, da die Ehe von des Herzogs Oheim Rainald
mit
Elisabeth, der Erbin von Blieskastel,
ohne Nachkommenschaft geblieben war.
Der Bischof von Metz jedoch als Parteigänger Bars
wurde auf einer andern Seite getroffen, denn Graf
Rainald von Blieskastel nahm die Herrschaft Püttlingen,
die als Lehen von Metz beansprucht wurde, am 4. August 1264 von seinem
Neffen, Herzog Friedrich, zu Lehen. Man muß diese Transaktion als
gegen den Bischof gerichtet betrachten. Der Vorgang besaß auch gleichzeitig
noch eine größere Bedeutung, denn es wurde dabei bestimmt, nach
einem kinderlosen Tode Rainalds
und
seiner Gemahlin Elisabeth sollten die
älteste Schwester Elisabeths
und
in der Reihenfolge des Alters gegebenenfalls auch die andern Schwestern
Blieskastel erhalten. Das weist doch darauf,
dass ein leidlicher Zustand des Zusammenlebens unter den Blieskasteler
Erben erreicht worden war. Für den Bischof von Metz ergaben
sich also im Augenblick in der
Blieskasteler Frage
keine Anknüpfungspunkte mehr für das Führen einer gegen
Ober-Lothringen gerichteten Politik.
Neue Verwicklungen entstanden für das Herzogtum
Ober-Lothringen mit dem Bistum Metz, sie standen in Verbindung mit dem
Erbe der Grafschaft Blieskastel. Dort starb im Jahre 1273 die
Gräfin Elisabeth und etwa ein Jahr später auch
ihr Gemahl Rainald.
Aus ihrer Ehe waren keine Nachkommen vorhanden.
1. oo Berthold Graf von Sulz
x
-
2. oo Rainald Graf von Bitsch
x um 1200-
1274