Elisabeth von Blieskastel                           Gräfin von Blieskastel
------------------------------                          Gräfin von Bitsch
    -   1273
 

Älteste Tochter der Grafen Heinrich von Blieskastel und der Agnes
 

Mohr Walter: Band III Seite 55-75
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"

Der Hauptgrund, weshalb Rainald zur Entschädigung gerade Bitsch erhielt, lag wohl darin, dass er in dieser Zeit Elisabeth, eine der Erbinnen von Blieskastel, heiratete. Der Besitz von Bitsch konnte ihm zur Behauptung von Blieskastel gegenüber den Ansprüchen der anderen Erbberechtigten eine entsprechende Stärkung verleihen.
Jedenfalls dürfte die älteste Tochter Elisabeth nach dem Tode ihres Vaters das ganze Erbe beansprucht haben. Sie war zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Grafen Berthold von Sulz verheiratet. Ihr gelang es schon am 26. März 1238, von Bischof Johann von Metz die Belehnung mit der von diesem lehensabhängigen Grafschaft Blieskastel zu erhalten. Die Urkunde darüber ist so ausgestellt, dass sie mit einem Erwerb der Lehen von Trier und Verdun Rechnung hält. Elisabeth erklärte nämlich, sie werde ligischer Vasall des Metzer Bischofs nach dem Erzbischof von Trier und dem Bischof von Verdun, falls sie von den beiden letzteren die Lehen erhalten werde, die ihr Vater von ihnen besessen hätte. Der Graf von Luxemburg wird dabei nicht genannt, obwohl der verstorbene Graf ihm die Schaumburg ja als Lehen aufgetragen hatte. Elisabeth hoffte wohl, durch Berufung auf den Bischof von Verdun als den ursprünglichen Lehensherrn der Burg und durch die Berücksichtigung eines Lehensverhältnisses zum Erzbischof von Trier auch derer Zustimmung zu ihrer eigenen Nachfolge zu erhalten. Ausdrücklich wurde bestimmt, dass bei ihrem kinderlosen Tode die Grafschaft Blieskastel an eine ihrer Schwestern fallen solle.
Der Bischof von Metz ist also von den im Jahre 1226 durch den Grafen Heinrich getroffenen Maßnahmen abgewichen, denn noch lebte ja die Gemahlin Heinrichs, und erst nach deren Tode sollte gemäß den ursprünglichen Abmachungen die Erbschaft an die Nachkommen gelangen. Offensichtlich ging es dem Bischof darum, Blieskastel als Einheit in der Metzer Abhängigkeit zu erhalten. Darauf ist wohl auch die Bestimmung der Urkunde zurückzuführen, dass das Lehen an die leiblichen Nachkommen Elisabeths, Söhne oder Töchter, fallen sollte, oder beim Fehlen von Nachkommenschaft an eine ihrer Schwestern. Er scheint sich in diesen Bestimmungen mit der Gräfin-Witwe einig gewesen zu sein, wie aus deren späterem Verhalten hervorgehen wird.
Die weitere Entwicklung wird dann den Erzbischof dazu bestimmt haben, seiner eigenen, mit dem verstorbenen Grafen getroffenen Regelung eine festere rechtliche Grundlage zu geben. Noch im Jahre 1238 nämlich trennte sich Elisabeth von ihrem Gemahl unter der Begründung, er habe bereits die Subdiakonsweihe erhalten. Sie ging dann unmittelbar darauf eine 2. Ehe ein, wie schon gesagt mit Rainald von Bitsch. Indes war die erste nicht rechtlich geschieden. Erst nach dem Tode Bertholds von Sulz trat Rainald an den Papst heran, um seine Verbindung legitimieren zu lassen. Diese zweite Ehe Elisabeths dürfte unter besonderen Umständen geschlossen worden sein, denn eine zeitgenössische Chronik deutet ein gewaltmäßiges Vorgehen Rainalds an, der durch die Gemahlin, die er sich mißbräuchlich zugeeignet habe, Graf von Blieskastel geworden sei.
In Metz fand in dieser Zeit ein Wechsel statt, auf Bischof Johann folgte Jakob von Lothringen, der Bruder Herzog Matthaeus und Graf Rainalds. Nun deutet aber nichts darauf hin, dass der neue Bischof seinen Bruder als Grafen von Blieskastel anerkannt hätte. Es ist vielmehr anzunehmen, dass er sich wegen der illegitimen Ehe in dieser Frage zurückgehalten hat. Unbehelligt von an dem nannte sich Rainald jedoch Graf von Blieskastel.
Die Witwe Agnes des verstorbenen Grafen Heinrich befand sich im Besitz der übrigen Gebiete und nahm ihre Residenz auf der Burg Hunolstein.
Wenn auch zu vermuten ist, dass die Gräfin-Witwe anfangs mit der Ubertragung von Blieskastel an Elisabeth durch Bischof Johann von Metz einverstanden war, so lehnte sie das jetzt anscheinend wegen der Ehe Elisabeths mit Rainald offen ab.
Wie schon angedeutet, brauchte Rainald von seiten des Bischofs von Metz, seines Bruders, wohl nichts zu befürchten. Spätestens seit Februar des Jahres 1252 können wir dann feststellen, dass der Bischof und er gemeinsam Urkunden ausfertigen, dass also zu diesem Zeitpunkt Rainald als Graf von Blieskastel durch den zuständigen Lehensherrn anerkannt ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in diesem Jahre Berthold von Sulz gestorben ist, womit die Möglichkeit einer kirchlichen Anerkennung der Ehe Rainalds mit Elisabeth auftauchte, was dann dem Bischof gestattete, seine bisherige Zurückhaltung aufzugeben. Denn Rainald konnte Ansprüche auf Blieskastel nur durch seine Verbindung mit Elisabeth erheben, diese Verbindung blieb aber illegal, solange der 1. Gemahl noch lebte. Wir sehen denn auch, dass sich Rainald jetzt um die Legitimierung seiner Ehe bemühte, wobei er sich zur Vermittlung an seinen Bruder, den Bischof, wandte. Dieser seinerseits ging den Papst an, der ihm am 15. Mai 1253 Vollmachten zur Dispens erteilte. Rainald gewann dadurch eine rechtlich gesicherte Stellung. Das dürfte dann auch auf die übrigen Erben in der Blieskasteler Frage einen Einfluß gehabt haben. Immerhin zeigt eine Urkunde vom 24. Juni 1264, dass sich Elisabeth und Agnes von Arnsberg über Rechte in der Abtei Tholey geeinigt haben. Es sieht so aus, als habe man sich allgemein mit dem augenblicklich eingetretenen Zustand abgefunden.

Mohr Walther: Band III Seite 76-127
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Geschichte des Herzogtums Lothringen"

Für die Sicherung der Stellung Friedrichs im östlichen Teil seines Herzogtums war es dann wichtig, dass er im August 1261 vom Grafen Heinrich von Zweibrücken durch Kauf die Burg Schwarzenberg bei Wadem erwerben konnte. Dadurch gewann er einen entsprechenden Stützpunkt in den kommenden Auseinandersetzungen um die Burg Schaumberg und die Grafschaft Blieskastel. Eine solche Entwicklung stand bereits zu erwarten, da die Ehe von des Herzogs Oheim Rainald mit Elisabeth, der Erbin von Blieskastel, ohne Nachkommenschaft geblieben war.
Der Bischof von Metz jedoch als Parteigänger Bars wurde auf einer andern Seite getroffen, denn Graf Rainald von Blieskastel nahm die Herrschaft Püttlingen, die als Lehen von Metz beansprucht wurde, am 4. August 1264 von seinem Neffen, Herzog Friedrich, zu Lehen. Man muß diese Transaktion als gegen den Bischof gerichtet betrachten. Der Vorgang besaß auch gleichzeitig noch eine größere Bedeutung, denn es wurde dabei bestimmt, nach einem kinderlosen Tode Rainalds und seiner Gemahlin Elisabeth sollten die älteste Schwester Elisabeths und in der Reihenfolge des Alters gegebenenfalls auch die andern Schwestern Blieskastel erhalten. Das weist doch darauf, dass ein leidlicher Zustand des Zusammenlebens unter den Blieskasteler Erben erreicht worden war. Für den Bischof von Metz ergaben sich also im Augenblick in der Blieskasteler Frage keine Anknüpfungspunkte mehr für das Führen einer gegen Ober-Lothringen gerichteten Politik.
Neue Verwicklungen entstanden für das Herzogtum Ober-Lothringen mit dem Bistum Metz, sie standen in Verbindung mit dem Erbe der Grafschaft Blieskastel. Dort starb im Jahre 1273 die Gräfin Elisabeth und etwa ein Jahr später auch ihr Gemahl Rainald. Aus ihrer Ehe waren keine Nachkommen vorhanden.
 
 
 
 

  1. oo Berthold Graf von Sulz
      x         -

  2. oo Rainald Graf von Bitsch
      x   um 1200-   1274