Jüngerer Sohn des Herzogs Friedrich II. von Ober-Lothringen
und
der Agnes von Bar, Tochter von Graf Theobald I.
Mohr Walter: Band III Seite 65-75,76-90
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Mit Bar waren nach dem Friedensschluß im Jahre 1233
die Beziehungen in friedlichen Grenzen geblieben. Im Jahre 1238 kam es
dabei zu nicht unbeachtlichen territorialen Transaktionen, durch die der
Graf von Bar das für ihn sehr wichtige Stenay vom Herzogtum erwerben
konnte. In den Rahmen dieser Transaktionen gehört es, dass Herzog
Matthaeus im August 1238 seinem Bruder Rainald
die Herrschaft Bitsch übertrug.
Das geschah, um ihn für den Verlust von Stenay zu entschädigen,
das ihm bis dahin gehört hatte. Bitsch
wiederum
war Teil der Eheausstattung der Gemahlin des Herzogs, die dafür Longwy
erhielt. Der Hauptgrund, weshalb Rainald
zur
Entschädigung gerade Bitsch
erhielt,
lag wohl darin, dass er in dieser Zeit Elisabeth,
eine der Erbinnen von Blieskastel,
heiratete. Der Besitz von Bitsch
konnte ihm zur Behauptung von Blieskastel
gegenüber den Ansprüchen der andern Erbberechtigten
eine entsprechende Stärkung verleihen. Auch für Herzog Matthaeus
war es von Bedeutung, wenn sein Haus in Blieskastel
Fuß fassen konnte.
Etwa um das Jahr 1236 war Graf
Heinrich von Blieskastel gestorben, der als Nachkommen nur Töchter
besaß. Die Erbschaft bestand aus den Herrschaften Blieskastel und
Püttlingen, den Burgen Schaumberg und Hunolstein, wozu
noch einige Güter an der Mosel kamen.
Blieskastel
und Püttlingen waren Lehen des Metzer Bistums. Schaumberg
war an sich ein Lehen des Bistums Verdun, das aber der verstorbene Graf
Heinrich im Jahre 1232 der Gräfin Ermesinde von Luxemburg
als Allod übertragen und gleichzeitig von ihr als Lehen übernommen
hatte. Dabei war von den Rechten des Bischofs von Verdun keine Rede, der
Graf war lediglich nicht verpflichtet, Ermesinde gegen den Bischof Hilfe
zu leisten. Die Lehensübertragung wurde vom Grafen auch für alle
seine möglichen Erben verbindlich gemacht. Der ganze Vorgang läßt
vermuten, dass die Rechte von Verdun nicht mehr anerkannt wurden, da der
verstorbene Graf von Blieskastel
ja über die Schaumburg als
sein Allod verfügte. Die Burg Hunolstein und die Besitzungen
an der Mosel waren Lehen des Erzbistums Trier. Hinzu kam noch die Hälfte
der Burg Liebenberg bei St. Wendel, ein Lehen des Bischofs von Verdun,
deren andere Hälfte dem Grafen von Zweibrücken übertragen
war.
Graf
Heinrich
hatte einen Sohn als Erben besessen, der jedoch vor ihm
gestorben war. Danach war er bezüglich der künftigen Gestaltung
bei der Auftragung von Blieskastel als Lehen an den Metzer Bischof zu Ende
des Jahres 1226 mit diesem übereingekommen, die Herrschaft nach seinem
und seiner Gemahlin Tode wieder frei an seine Söhne oder Töchter
zurückfallen zu lassen. Er wollte anscheinend eine Aufteilung von
Blieskastel
unter eventuell dann vorhandene Nachkommen vermeiden. Zu dem ganzen Schritt
hatte er sich entschlossen, um die Hilfe des Bischofs gegen den Herzog
von Ober-Lothringen zu erhalten, von dem er sich also offensichtlich damals
schon bedroht erachtete. Anders stand es mit seinen von Trier abhängigen
Lehen. In einer Urkunde des Erzbischofs Dietrich von Trier vom 2. Januar
1239 wird berichtet, der Graf habe auf das Burglehen Hunolstein
aus freien Stücken verzichtet und den Erzbischof veranlaßt,
es seiner zweiten Tochter Loretta
und der vierten, Mathilde,
zu gewähren. Wie das übrige Erbe von ihm aufgeteilt war, und
wie die Nachkommen zu dieser Aufteilung standen, ist nicht ersichtlich.
Jedenfalls dürfte die älteste Tochter Elisabeth
das ganze Erbe beansprucht haben. Sie war zu diesem Zeitpunkt bereits mit
dem Grafen Berthold von Sulz verheiratet. Ihr gelang es schon am 26. März
1238, von Bischof Johann von Metz die Belehnung mit der von diesem lehensabhängigen
Grafschaft
Blieskastel zu erhalten. Die Urkunde darüber ist so ausgestellt, dass
sie mit einem Erwerb der Lehen von Trier und Verdun Rechnung hält.
Elisabeth
erklärte nämlich, sie werde ligischer Vasall des Metzer Bischofs
nach dem Erzbischof von Trier und dem Bischof von Verdun, falls sie von
den beiden letzteren die Lehen erhalten werde, die ihr Vater von ihnen
besessen hätte. Der Graf von Luxemburg wird dabei nicht genannt, obwohl
der verstorbene Graf ihm die Schaumburg ja als Lehen aufgetragen
hatte. Elisabeth
hoffte
wohl, durch Berufung auf den Bischof von Verdun als den ursprünglichen
Lehensherrn der Burg und durch die Berücksichtigung eines Lehensverhältnisses
zum Erzbischof von Trier auch derer Zustimmung zu ihrer eigenen Nachfolge
zu erhalten. Ausdrücklich wurde bestimmt, dass bei ihrem kinderlosen
Tode die Grafschaft Blieskastel an eine ihrer Schwestern fallen solle.
Der Bischof von Metz ist also von den im Jahre 1226 durch
den Grafen Heinrich
getroffenen Maßnahmen abgewichen, denn noch lebte ja die Gemahlin
Heinrichs,
und erst nach deren Tode sollte gemäß den ursprünglichen
Abmachungen die Erbschaft an die Nachkommen gelangen. Offensichtlich ging
es dem Bischof darum, Blieskastel als Einheit
in der Metzer Abhängigkeit zu erhalten. Darauf ist wohl auch die Bestimmung
der Urkunde zurückzuführen, dass das Lehen an die leiblichen
Nachkommen Elisabeths,
Söhne oder Töchter, fallen sollte, oder beim Fehlen von Nachkommenschaft
an eine ihrer Schwestern. Er scheint sich in diesen Bestimmungen mit der
Gräfin-Witwe einig gewesen zu sein, wie aus deren späterem Verhalten
hervorgehen wird.
Von einer Stellungnahme des Bischofs von Verdun bzw.
des Grafen von Luxemburg ist nichts bekannt. Aus der erwähnten Urkunde
des Erzbischofs von Trier läßt sich schließen, dass Mathilde
und Loretta
wohl noch zu Lebzeiten ihres Vaters der Besitz von Hunolstein durch
den Erzbischof versprochen worden war. Die weitere Entwicklung wird dann
den Erzbischof dazu bestimmt haben, seiner eigenen, mit dem verstorbenen
Grafen getroffenen Regelung eine festere rechtliche Grundlage zu geben.
Noch im Jahre 1238 nämlich trennte sich Elisabeth
von
ihrem Gemahl unter der Begründung, er habe bereits die Subdiakonsweihe
erhalten. Sie ging dann unmittelbar darauf eine 2. Ehe ein, wie schon gesagt
mit Rainald von Bitsch. Indes war die
erste nicht rechtlich geschieden. Erst nach dem Tode Bertholds von Sulz
trat Rainald an
den Papst heran, um seine Verbindung legitimieren zu lassen. Diese 2. Ehe
Elisabeths
dürfte unter besonderen Umständen geschlossen worden sein, denn
eine zeitgenössische Chronik deutet ein gewaltmäßiges Vorgehen
Rainalds
an, der durch die Gemahlin, die er sich mißbräuchlich zugeeignet
habe, Graf von Blieskastel geworden sei.
Hier werden wohl die Gründe gelegen haben, die den
Erzbischof von Trier veranlaßten, zum Jahreswechsel einige seiner
Getreuen und seine Ministerialen in Koblenz zu versammeln, wo er von ihnen
einen Spruch zur Erbregelung erhielt, auf Grund dessen er am 2. Januar
1239 Mathilde
und Loretta
das
Lehen Hunolstein übertrug. In Metz fand in dieser Zeit ein
Wechsel statt, auf Bischof Johann folgte Jakob von Lothringen, der Bruder
Herzog Matthaeus und Graf Rainalds.
Nun deutet aber nichts darauf hin, dass der neue Bischof seinen Bruder
als Grafen von Blieskastel anerkannt hätte. Es ist vielmehr anzunehmen,
dass er sich wegen der illegitimen Ehe in dieser Frage zurückgehalten
hat. Unbehelligt von an dem nannte sich Rainald
jedoch Graf von Blieskastel.
Die Witwe
Agnes
des verstorbenen Grafen
Heinrich befand sich im Besitz der übrigen Gebiete und nahm
ihre Residenz auf der Burg Hunolstein. Auch ihre anderen Töchter
heirateten, Loretta
wurde Anfang 1243 die Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm, Imagina
verband
sich mit Gerlach von Limburg, Mathilde
mit Friedrich von Blankenheim, Adelheid
mit Graf Gottfried von Amsberg, Kunigunde
mit dem Grafen Engelbert von der Mark und die jüngste,
deren Namen wir nicht kennen, mit Graf Egenulf von Urslingen.
Wenn auch zu vermuten ist, dass die Gräfin-Witwe
anfangs mit der Ubertragung von Blieskastel
an Elisabeth
durch Bischof Johann von Metz einverstanden war, so lehnte sie das jetzt
anscheinend wegen der Ehe Elisabeths
mit Rainald offen ab. Sie vertrat einen
eigenen Erbteilungsplan, der sich aus einer Urkunde ersehen läßt,
die sie im Februar 1243, anscheinend aus Anlaß der Heirat ihrer zweiten
Tochter Loretta
mit
dem Grafen von Salm, ausgestellt hat. Darin war zwar Blieskastel
weiterhin für einen einzigen Erben vorgesehen, es herrschte aber jetzt
die Tendenz vor, dem Inhaber von Blieskastel
eine vorrangige Stellung im gesamten Erbe zu sichern. So wird zunächst
einmal die Hälfte der Burg Hunolstein auf Loretta
und
ihren Gemahl übertragen. Sollten sie auf irgendeine Weise
Blieskastel
und die Schaumburg erwerben können, dann fiel ihnen
auch Blieskastel
als Erbe zu. Den übrigen
Töchtern wird offensichtlich ein Erbrecht zugestanden, es wird jedoch
im wesentlichen an ihr Verhalten gebunden. Sollten nämlich Loretta
und ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel
führen
müssen, dann würden alle diejenigen Erben, die dabei auf ihrer
Seite mitwirken würden, einen ihrem Aufwand entsprechenden Anteil
am Erbe erhalten, wobei jedoch Blieskastel selbst nicht aufgeteilt werden
dürfe. Das gleiche hatte zu gelten, wenn die übrigen Erben nach
einer eventuellen Eroberung Blieskastels durch
den Grafen von Salm ohne deren Unterstützung für die durch den
Grafen im Interesse der Gräfin-Witwe aufgewandten Unkosten aufkommen
wollten. Wer bei diesem Plan nicht mitwirke, sollte auch nicht in die Teilung
des Erbes einbegriffen werden. Auf jeden Fall wurde also Loretta
die Herrschaft Blieskastel als Erbe zugesprochen. In dieser, einen Teilungsplan
enthüllenden Urkunde nennt sich die
Gräfin-Witwe Agnes Gräfin
von Blieskastel, offensichtlich betrachtete sie sich selbst als
Erbin, der es zustehe, die Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem
Sinne trägt sie nach dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden
nur den Titel Herrin von Hunolstein.
Wie schon angedeutet, brauchte Rainald
von seiten des Bischofs von Metz, seines Bruders, wohl nichts
zu befürchten. Spätestens seit Februar des Jahres 1252 können
wir dann feststellen, dass der Bischof und er gemeinsam Urkunden ausfertigen,
dass also zu diesem Zeitpunkt Rainald als Graf von Blieskastel durch den
zuständigen Lehensherrn anerkannt ist. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass in diesem Jahre Berthold von Sulz gestorben ist, womit die Möglichkeit
einer kirchlichen Anerkennung der Ehe Rainalds
mit Elisabeth
auftauchte, was dann dem Bischof gestattete, seine bisherige Zurückhaltung
aufzugeben. Denn Rainald
konnte Ansprüche auf Blieskastel nur durch seine Verbindung
mit Elisabeth
erheben,
diese Verbindung blieb aber illegal, solange der erste Gemahl noch lebte.
Wir sehen denn auch, dass sich Rainald
jetzt um die Legitimierung seiner Ehe bemühte, wobei er sich zur Vermittlung
an seinen Bruder, den Bischof, wandte. Dieser seinerseits ging den Papst
an, der ihm am 15. Mai 1253 Vollmachten zur Dispens erteilte. Rainald gewann
dadurch eine rechtlich gesicherte Stellung. Das dürfte dann auch auf
die übrigen Erben in der Blieskasteler Frage einen Einfluß gehabt
haben. Immerhin zeigt eine Urkunde vom 24. Juni 1264, dass sich Elisabeth
und Agnes von Arnsberg über Rechte in der Abtei Tholey geeinigt haben.
Es sieht so aus, als habe man sich allgemein mit dem augenblicklich eingetretenen
Zustand abgefunden.
Nun besitzen wir zwei Originalurkunden aus dem Jahre
1255, in denen der Herzog allein und unter dem Titel Herzog von Lothringen
und Markgraf aufgeführt ist, wobei seiner Mutter in keiner Weise Erwähnung
geschieht. Eine dieser Urkunden wird von des Herzogs Oheim, dem Grafen
Rainald von Blieskastel, bestätigt, wobei sich eine selbständige
Regierung Friedrichs erkennen läßt, indem Rainald
von den Räten des Herzogs spricht, die bei dem Zustandekommen der
Urkunde vermittelt hätten.
Für die Sicherung der Stellung Friedrichs im östlichen
Teil seines Herzogtums war es dann wichtig, dass er im August 1261 vom
Grafen Heinrich von Zweibrücken durch Kauf die Burg Schwarzenberg
bei Wadem erwerben konnte. Dadurch gewann er einen entsprechenden Stützpunkt
in den kommenden Auseinandersetzungen um die Burg Schaumberg und
die Grafschaft Blieskastel. Eine solche Entwicklung stand bereits zu erwarten,
da die Ehe von des Herzogs Oheim Rainald mit
Elisabeth,
der Erbin von Blieskastel, ohne Nachkommenschaft
geblieben war. Einen weiteren Ausbau seiner Stellung konnte Friedrich verbuchen,
als im Januar 1263 Johann von Warsberg unter Zustimmung seines Lehensherrn,
des Grafen von Zweibrücken, die Burg Warsberg an ihn zu Lehen
auftrug. Diese Entwicklung gehört, wie wir noch sehen werden, zu einer
Gegensatzbildung zum Erzbischof von Trier.
Neue Verwicklungen entstanden für das Herzogtum
Ober-Lothringen mit dem Bistum Metz, sie standen in Verbindung mit dem
Erbe der Grafschaft Blieskastel. Dort starb im Jahre 1273 die Gräfin
Elisabeth und etwa ein Jahr später auch ihr Gemahl Rainald.
Aus ihrer Ehe waren keine Nachkommen vorhanden.
1238
oo 2. Elisabeth von Blieskastel, Tochter des Grafen
Heinrich I.
x
- um 1273
1. oo Berthold Graf von Sulz
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