Sohn des Grafen N.N.
Mohr Walter: Band III Seite 55-75
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Etwa um das Jahr 1236 war Graf
Heinrich von Blieskastel gestorben, der als Nachkommen nur Töchter
besaß. Die Erbschaft bestand aus den Herrschaften Blieskastel und
Püttlingen, den Burgen Schaumburg und Hunolstein, wozu
noch einige Güter an der Mosel kamen. Blieskastel und
Püttlingen
waren Lehen des Metzer Bistums. Schaumburg war an sich ein Lehen
des Bistums Verdun, das aber der verstorbene Graf Heinrich im Jahre 1232
der Gräfin Ermesinde von Luxemburg als Allod übertragen und gleichzeitig
von ihr als Lehen übernommen hatte. Dabei war von den Rechten des
Bischofs von Verdun keine Rede, der Graf war lediglich nicht verpflichtet,
Ermesinde gegen den Bischof Hilfe zu leisten. Die Lehensübertragung
wurde vom Grafen auch für alle seine möglichen Erben verbindlich
gemacht. Der ganze Vorgang läßt vermuten, daß die Rechte
von Verdun nicht mehr anerkannt wurden, da der verstorbene Graf von Blieskastel
ja über die Schaumburg als sein Allod verfügte. Die
Burg Hunolstein und die Besitzungen an der Mosel waren Lehen des Erzbistums
Trier. Hinzu kam noch die Hälfte der Burg Liebenberg bei St.
Wendel, ein Lehen des Bischofs von Verdun, deren andere Hälfte dem
Grafen von Zweibrücken übertragen war.
Graf Heinrich hatte einen Sohn als Erben besessen,
der jedoch vor ihm gestorben war. Danach war er bezüglich der künftigen
Gestaltung bei der Auftragung von Blieskastel
als Lehen an den Metzer Bischof zu Ende des Jahres 1226 mit
diesem übereingekommen, die Herrschaft nach seinem und seiner Gemahlin
Tode wieder frei an seine Söhne oder Töchter zurückfallen
zu lassen. Er wollte anscheinend eine Aufteilung von
Blieskastel unter eventuell dann
vorhandene Nachkommen vermeiden. Zu dem ganzen Schritt hatte er sich entschlossen,
um die Hilfe des Bischofs gegen den Herzog von Ober-Lothringen zu erhalten,
von dem er sich also offensichtlich damals schon bedroht erachtete. Anders
stand es mit seinen von Trier abhängigen Lehen. In einer Urkunde des
Erzbischofs Dietrich von Trier vom 2. Januar 1239 wird berichtet, der Graf
habe auf das Burglehen Hunolstein aus freien Stücken verzichtet
und den Erzbischof veranlaßt, es seiner zweiten Tochter
Loretta und der vierten, Mathilde,
zu gewähren. Wie das übrige Erbe von ihm aufgeteilt war, und
wie die Nachkommen zu dieser Aufteilung standen, ist nicht ersichtlich.
Jedenfalls dürfte die älteste Tochter Elisabeth
das ganze Erbe beansprucht haben.
Der Bischof von Metz ist also von den im Jahre 1226 durch
den Grafen Heinrich getroffenen Maßnahmen abgewichen, denn noch lebte
ja die Gemahlin Heinrichs, und erst
nach deren Tode sollte gemäß den ursprünglichen Abmachungen
die Erbschaft an die Nachkommen gelangen. Offensichtlich ging es dem Bischof
darum, Blieskastel als Einheit in der Metzer
Abhängigkeit zu erhalten. Darauf ist wohl auch die Bestimmung der
Urkunde zurückzuführen, daß das Lehen an die leiblichen
Nachkommen
Elisabeths, Söhne oder Töchter,
fallen sollte, oder beim Fehlen von Nachkommenschaft an eine ihrer Schwestern.
Er scheint sich in diesen Bestimmungen mit der Gräfin-Witwe einig
gewesen zu sein, wie aus deren späterem Verhalten hervorgehen wird.
oo Agnes
- 1243
Kinder:
Sohn
- vor 1236
Elisabeth
- 1273
1. oo Berthold Graf von Sulz
-
1238
2. oo Rainald Graf von Bitsch
um 1200- 1274
Loretta
-
1243
oo Heinrich III. Graf von Salm
- 1293
Mathilde
-
oo Friedrich von Blankenheim
-
Adelheid
-
oo Gottfried Graf von Arnsberg
-
Kunigunde
- vor
1258
oo 1. Engelbert Graf von der Mark
-16.11.1277
Tochter
-
oo Egenulf Graf von Urslingen
-
Imagina
-
oo Gerlach Graf von Limburg
-