Heinrich                                                   Graf von Blieskastel
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    -   1236
 

Sohn des Grafen N.N.
 

Mohr Walter: Band III Seite 55-75
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"

Etwa um das Jahr 1236 war Graf Heinrich von Blieskastel gestorben, der als Nachkommen nur Töchter besaß. Die Erbschaft bestand aus den Herrschaften Blieskastel und Püttlingen, den Burgen Schaumburg und Hunolstein, wozu noch einige Güter an der Mosel kamen. Blieskastel und Püttlingen waren Lehen des Metzer Bistums. Schaumburg war an sich ein Lehen des Bistums Verdun, das aber der verstorbene Graf Heinrich im Jahre 1232 der Gräfin Ermesinde von Luxemburg als Allod übertragen und gleichzeitig von ihr als Lehen übernommen hatte. Dabei war von den Rechten des Bischofs von Verdun keine Rede, der Graf war lediglich nicht verpflichtet, Ermesinde gegen den Bischof Hilfe zu leisten. Die Lehensübertragung wurde vom Grafen auch für alle seine möglichen Erben verbindlich gemacht. Der ganze Vorgang läßt vermuten, daß die Rechte von Verdun nicht mehr anerkannt wurden, da der verstorbene Graf von Blieskastel ja über die Schaumburg als sein Allod verfügte. Die Burg Hunolstein und die Besitzungen an der Mosel waren Lehen des Erzbistums Trier. Hinzu kam noch die Hälfte der Burg Liebenberg bei St. Wendel, ein Lehen des Bischofs von Verdun, deren andere Hälfte dem Grafen von Zweibrücken übertragen war.
Graf Heinrich hatte einen Sohn als Erben besessen, der jedoch vor ihm gestorben war. Danach war er bezüglich der künftigen Gestaltung bei der Auftragung von Blieskastel als Lehen an den Metzer Bischof zu Ende des Jahres 1226 mit diesem übereingekommen, die Herrschaft nach seinem und seiner Gemahlin Tode wieder frei an seine Söhne oder Töchter zurückfallen zu lassen. Er wollte anscheinend eine Aufteilung von Blieskastel unter eventuell dann vorhandene Nachkommen vermeiden. Zu dem ganzen Schritt hatte er sich entschlossen, um die Hilfe des Bischofs gegen den Herzog von Ober-Lothringen zu erhalten, von dem er sich also offensichtlich damals schon bedroht erachtete. Anders stand es mit seinen von Trier abhängigen Lehen. In einer Urkunde des Erzbischofs Dietrich von Trier vom 2. Januar 1239 wird berichtet, der Graf habe auf das Burglehen Hunolstein aus freien Stücken verzichtet und den Erzbischof veranlaßt, es seiner zweiten Tochter Loretta und der vierten, Mathilde, zu gewähren. Wie das übrige Erbe von ihm aufgeteilt war, und wie die Nachkommen zu dieser Aufteilung standen, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls dürfte die älteste Tochter Elisabeth das ganze Erbe beansprucht haben.
Der Bischof von Metz ist also von den im Jahre 1226 durch den Grafen Heinrich getroffenen Maßnahmen abgewichen, denn noch lebte ja die Gemahlin Heinrichs, und erst nach deren Tode sollte gemäß den ursprünglichen Abmachungen die Erbschaft an die Nachkommen gelangen. Offensichtlich ging es dem Bischof darum, Blieskastel als Einheit in der Metzer Abhängigkeit zu erhalten. Darauf ist wohl auch die Bestimmung der Urkunde zurückzuführen, daß das Lehen an die leiblichen Nachkommen Elisabeths, Söhne oder Töchter, fallen sollte, oder beim Fehlen von Nachkommenschaft an eine ihrer Schwestern. Er scheint sich in diesen Bestimmungen mit der Gräfin-Witwe einig gewesen zu sein, wie aus deren späterem Verhalten hervorgehen wird.
 
 
 
 

  oo Agnes
              -   1243
 
 
 
 

Kinder:

  Sohn
          - vor 1236

  Elisabeth
       -   1273

  1. oo Berthold Graf von Sulz
                 -

    1238
  2. oo Rainald Graf von Bitsch
           um 1200-   1274

  Loretta
        -

 1243
  oo Heinrich III. Graf von Salm
              -   1293

  Mathilde
         -

  oo Friedrich von Blankenheim
             -

  Adelheid
         -

  oo Gottfried Graf von Arnsberg
             -

  Kunigunde
         - vor 1258

  oo 1. Engelbert Graf von der Mark
                  -16.11.1277

  Tochter
         -

  oo Egenulf Graf von Urslingen
              -

  Imagina
         -

  oo Gerlach Graf von Limburg
             -