2. Tochter des Grafen
Heinrich von Blieskastel und der Agnes
Mohr Walter: Band III Seite 55-75
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Graf
Heinrich hatte einen Sohn als Erben besessen, der jedoch vor ihm
gestorben war. Danach war er bezüglich der künftigen Gestaltung
bei der Auftragung von Blieskastel als Lehen
an den Metzer Bischof zu Ende des Jahres 1226 mit diesem übereingekommen,
die Herrschaft nach seinem und seiner Gemahlin Tode wieder frei an seine
Söhne oder Töchter zurückfallen zu lassen. Er wollte anscheinend
eine Aufteilung von Blieskastel unter eventuell
dann vorhandene Nachkommen vermeiden. Zu dem ganzen Schritt hatte er sich
entschlossen, um die Hilfe des Bischofs gegen den Herzog von Ober-Lothringen
zu erhalten, von dem er sich also offensichtlich damals schon bedroht erachtete.
Anders stand es mit seinen von Trier abhängigen Lehen. In einer Urkunde
des Erzbischofs Dietrich von Trier vom 2. Januar 1239 wird berichtet, der
Graf habe auf das Burglehen Hunolstein aus freien Stücken verzichtet
und den Erzbischof veranlaßt, es seiner zweiten Tochter Loretta
und
der vierten, Mathilde,
zu gewähren. Wie das übrige Erbe von ihm aufgeteilt war, und
wie die Nachkommen zu dieser Aufteilung standen, ist nicht ersichtlich.
Jedenfalls dürfte die älteste Tochter Elisabeth
das ganze Erbe beansprucht haben.
Von einer Stellungnahme des Bischofs von Verdun bzw.
des Grafen von Luxemburg ist nichts bekannt. Aus der erwähnten Urkunde
des Erzbischofs von Trier läßt sich schließen, dass Mathilde
und Loretta wohl noch zu Lebzeiten
ihres Vaters der Besitz von Hunolstein durch den Erzbischof versprochen
worden war.
Hier werden wohl die Gründe gelegen haben, die den
Erzbischof von Trier veranlaßten, zum Jahreswechsel einige seiner
Getreuen und seine Ministerialen in Koblenz zu versammeln, wo er von ihnen
einen Spruch zur Erbregelung erhielt, auf Grund dessen er am 2. Januar
1239 Mathilde
und Loretta das Lehen Hunolstein
übertrug.
Die Witwe
Agnes des verstorbenen Grafen
Heinrich befand sich im Besitz der übrigen Gebiete und nahm
ihre Residenz auf der Burg Hunolstein. Auch ihre anderen Töchter
heirateten, Loretta
wurde Anfang 1243 die Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm, Imagina
verband sich mit Gerlach von Limburg, Mathilde
mit Friedrich von Blankenheim, Adelheid
mit
Graf Gottfried von Arnsberg, Kunigunde
mit dem Grafen Engelbert von der Mark und die jüngste,
deren Namen wir nicht kennen, mit Graf Egenulf von Urslingen.
Wenn auch zu vermuten ist, dass die Gräfin-Witwe
anfangs mit der Ubertragung von Blieskastel
an Elisabeth
durch
Bischof Johann von Metz einverstanden war, so lehnte sie das jetzt anscheinend
wegen der Ehe Elisabeths
mit Rainald
offen
ab. Sie vertrat einen eigenen Erbteilungsplan, der sich aus einer Urkunde
ersehen läßt, die sie im Februar 1243, anscheinend aus Anlaß
der Heirat ihrer zweiten Tochter Loretta
mit dem Grafen von Salm, ausgestellt hat. Darin war zwar Blieskastel
weiterhin für einen einzigen Erben vorgesehen, es herrschte aber jetzt
die Tendenz vor, dem Inhaber von Blieskastel eine
vorrangige Stellung im gesamten Erbe zu sichern. So wird zunächst
einmal die Hälfte der Burg Hunolstein auf
Loretta und ihren Gemahl übertragen.
Sollten sie auf irgendeine Weise Blieskastel und
die Schaumburg erwerben können, dann fiel ihnen auch Blieskastel
als Erbe zu. Den übrigen Töchtern wird offensichtlich
ein Erbrecht zugestanden, es wird jedoch im wesentlichen an ihr Verhalten
gebunden. Sollten nämlich Loretta und
ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel führen
müssen, dann würden alle diejenigen Erben, die dabei auf ihrer
Seite mitwirken würden, einen ihrem Aufwand entsprechenden Anteil
am Erbe erhalten, wobei jedoch Blieskastel
selbst nicht aufgeteilt werden dürfe. Das gleiche hatte zu gelten,
wenn die übrigen Erben nach einer eventuellen Eroberung Blieskastel
durch den Grafen von Salm ohne deren Unterstützung für
die durch den Grafen im Interesse der Gräfin-Witwe aufgewandten Unkosten
aufkommen wollten. Wer bei diesem Plan nicht mitwirke, sollte auch nicht
in die Teilung des Erbes einbegriffen werden. Auf jeden Fall wurde also
Loretta die Herrschaft Blieskastel
als Erbe zugesprochen. In dieser, einen Teilungsplan enthüllenden
Urkunde nennt sich die Gräfin-Witwe
Agnes Gräfin von
Blieskastel, offensichtlich betrachtete sie sich selbst als Erbin,
der es zustehe, die Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem Sinne
trägt sie nach dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden nur den
Titel Herrin von Hunolstein.
Mohr Walther: Band III Seite 76-127
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Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Neue Verwicklungen entstanden für das Herzogtum Ober-Lothringen
mit dem Bistum Metz, sie standen in Verbindung mit dem Erbe der Grafschaft
Blieskastel. Dort starb im Jahre 1273 die Gräfin
Elisabeth und etwa ein Jahr später auch ihr Gemahl Rainald.
Aus ihrer Ehe waren keine Nachkommen vorhanden.
Der Graf von Salm als Gemahl von Elisabeths
jüngerer Schwester Loretta, erhob
anscheinend Anspruch auf das Gesamterbe. Es gelang ihm offensichtlich auch,
sich der Schaumburg zu bemächtigen, denn im April 1275 belehnte
er Tilman und Nikolaus von Hagen mit zwei Dörfern, wofür diese
sich zur Burgwache auf dem Schaumberg verpflichteten. Ob er auch
Blieskastel in seine Gewalt gebracht
hat, läßt sich nicht ersehen, dürfte aber wahrscheinlich
sein. Dadurch kam Uneinigkeit unter die gesamten Erbberechtigten. Zu ihnen
gehörten noch die mit Gerlach von Limburg verheiratete
Imagina, Mathilde
mit Friedrich von Blankenheim, Gottfried von Arnsberg als Gemahl der bereits
verstorbenen Adelheid,
und Kunigunde
mit dem Grafen Engelbert von der Mark. Da Engelbert schon bald darauf in
diesem Zusammenhang nicht mehr genannt wird, scheint er mit seinen Ansprüchen
ausgeschieden zu sein. Das Erbe der jüngsten Schwester, der Gemahlin
Egenolfs von Urslingen, war nach ihrem Tode durch ihren Sohn, Ulrich von
Rappoltstein, am 12. September 1274 an den Grafen
Rainald verkauft worden, es wurde demnach von Herzog Friedrich
beansprucht, der auf die Nachlassenschaft seines verstorbenen Oheims Anspruch
erhob. Die Rechte der Gräfin
Adelheid von Arnsberg wurden jetzt von ihrem Sohn Ludwig vertreten,
der sich auf die Seite Herzog Friedrichs stellte. Das geschah im April
1275, als er in Gegenwart König RUDOLFS
unter dessen Bestätigung den Herzog zu seinem Stellvertreter ernannte.
Auch Ludwigs Schwester Adelheid, die mit Gerlach von Dollendorf verheiratet
war, hatte bereits am 13. Mai 1274, noch zu Lebzeiten des Grafen
Rainald, mit ihrem Gemahl auf alle Ansprüche, die ihnen in
Püttlingen
zufallen könnten, zugunsten Herzog Friedrichs verzichtet.
Dieser hat bezüglich seines weiteren Vorgehens in
der Blieskasteler Erbfrage am 4. April 1275
mit dem Grafen Heinrich von Zweibrücken, der sich der ganzen Sache
annahm, eine Vereinbarung getroffen. Danach trat der Herzog für eine
Aufteilung des Erbes zu gleichen Teilen unter die 5 verbliebenen Berechtigten
ein. Der Text läßt erkennen, dass der Graf von Salm damit
nicht einverstanden war, aus einer Erklärung vom Oktober 1275 geht
zudem hervor, dass er dem Herzog ein Fünftel des Erbes nicht zubilligen
wollte. Der Graf von Zweibrücken wollte nun einen Tag bestimmen, auf
dem über die Teilung verfügt werden sollte. Sollte der Graf
von Salm seine Zustimmung dazu nicht geben, dann wollte der Graf von Zweibrücken
Herzog Friedrich aktiv unterstützen. Garanten dieser Abmachungen wurden
die Grafen Heinrich von Luxemburg und Friedrich von Leiningen, die bei
Nichterfüllung der Zusagen des Zweibrückers den Herzog gegen
diesen unterstützen wollten.
Eine eigentliche Vermittlung im Erbstreit konnte indes
der Graf von Zweibrücken nicht erreichen. Er brachte aber am 29. Mai
1275 mit Unterstützung der Grafen Heinrich und Johann von Spanheim
und des Wildgrafen Emicho eine Versammlung der Erben zustande, in der sich
die Grafen von Salm und Arnsberg und die Herren von Limburg und Blankenheim
gegenseitig verpflichteten, ihren Anteil gegebenenfalls nur an Miterben
zu verkaufen. Indessen fühlte sich der Graf von Zweibrücken jetzt
offensichtlich unsicher. Er suchte eine Stütze am Bischof von Metz
zu finden und erklärte sich am 6. Juli 1275 in sehr verbindlichen
Formen zu dessen ligischem Vasallen vor allen andern, den Kaiser ausgenommen.
Da die Urkunde auch das Siegel des Grafen von Salm trägt, war zu diesem
Zeitpunkt der Ubergang des Grafen von Zweibrücken zu dessen Partei
vollzogen.
In der Blieskasteler Erbfrage
ging der Bischof von Metz jetzt von der ehedem im Jahre 1226 getroffenen
Regelung ab, er erklärte im Oktober 1275, die Grafschaft Blieskastel
sei mangels eines männlichen Erben an das Bistum heimgefallen. Auf
dieser Grundlage verhandelte er mit dem Grafen von Salm, der sich zunächst
grundsätzlich verpflichtete, keinerlei Ansprüche des Herzogs
von Ober-Lothringen auf das Erbe anzuerkennen. Er wiederum war der Meinung,
der Bischof solle Blieskastel entweder als
Lehen an die Erben der fünf Schwestern geben, von denen eine seine
Gemahlin sei, oder allein an die Erben der letzteren. Eine volle Entscheidung
traf der Bischof jetzt noch nicht. Er nahm wohl den ältesten Sohn
des Grafen als ligischen Vasallen an und erkannte ihm ein Fünftel
des Blieskasteler Lehens zu, die andern 4
Fünftel behielt er zunächst für sich. Sollte aber zu Recht
erwiesen werden, dass die Grafschaft heimgefallen sei, dann sollte der
Sohn des Grafen die Hälfte erhalten, über die andere Hälfte
wären noch Regelungen mit den übrigen Erben anzustreben. Der
Graf
von Salm sollte außerdem versuchen, Mörchingen aus der Lehensabhängigkeit
des Herzogs von Ober-Lothringen zu lösen und es wieder von Metz zu
Lehen nehmen. Auch hier zeigen sich also die Spannungen zwischen dem Bischof
und Herzog Friedrich, wobei der Bischof wiederum die Unterstützung
Bischof Konrads von Straßburg erhielt.
Man beschritt nun aber doch den Weg zu Verhandlungen.
Zu Deneuvre kam es zu einer uns nicht näher bekannten vorläufigen
Abmachung zwischen Herzog Friedrich einerseits und Erzbischof Heinrich
von Trier und den Bischöfen von Metz und Straßburg, sowie den
Grafen von Zweibrücken und
Salm andererseits, wobei unter Stellungnahme
König RUDOLFS der Mainzer Propst
Friedrich von Leiningen und Rainald von Hanau zu Vermittlern bestellt wurden.
Kurz darauf wurde zwischen Herzog Friedrich und dem Erzbischof ein fester
Friede geschlossen. In der 2. Hälfte des August 1277 erschienen dann
die Bevollmächtigten König RUDOLFS
im Lager vor der Schaumburg und verkündeten ihren Schiedsspruch.
Eine Entscheidung über die Burg selbst wurde indes noch nicht gefällt.
Sie sollte von Herzog Friedrich den Grafen Friedrich von Leiningen und
Heinrich von Zweibrücken übergeben werden, bis die Streitigkeiten
zwischen ihm und dem Grafen von Salm wegen der Burg geregelt sein würden,
wofür ein Termin im September in Aussicht genommen wurde. Auch die
Streitigkeiten zwischen dem Herzog und dem Grafen von Zweibrücken
wurden noch nicht geordnet, sondern einem eigenen Schiedsgericht übertragen.
Das Ganze sollte bis zum 11. November 1277 abgeschlossen sein.
Die Einigung ist allerdings gescheitert, Herzog Friedrich
lieferte die Schaumburg nicht aus.
Indes waren die Fragen um Blieskastel
und die Spannungen zum Metzer Bischof und den Grafen von Zweibrücken
und Salm noch nicht endgültig gelöst. Schon im Juni 1280 läßt
sich ein Streben des Grafen von Salm erkennen, sich eine bessere Aktionsbasis
zu schaffen. Er regelte im April alle mit dem Erzbischof von Trier schwelenden
Angelegenheiten und überließ diesem seine Besitzungen in Bernkastel
und Monzelfeld, die er bisher von Trier zu Lehen getragen hatte. Die Urkunde
weist als Zeugen unter anderen den Bischof von Straßburg und den
Grafen von Zweibrücken auf, was vermuten läßt, dass gleichzeitig
weiter gesteckte Besprechungen stattfanden.
Mit diesem, es war seit 1282 Bischof Burchard, konnte
Friedrich zwar einige Fragen im Mai 1284 regeln, aber gleichzeitig schloß
der Bischof mit dem Grafen von Salm eine Ubereinkunft bezüglich Blieskastels,
die dem Grafen die Unterstützung des Bischofs für den Fall der
Unnachgiebigkeit des Herzogs zusagte. Der Graf übergab Burchard Blieskastel,
doch sollten Hunolstein, Püttlingen und Schaumburg für
immer bei Salm verbleiben, und zwar Püttlingen als Metzer
Lehen.
Die Bedrohung von Frankreich her wird den Herzog auch
veranlaßt haben, sich um eine Regelung des immer noch bestehenden
Streites um Blieskastel zu bemühen. Zum
Bischof von Metz scheint seit jenen Abmachungen im Mai 1284 ein leidliches
Verhältnis weiter bestanden zu haben. So gelang es dem Herzog im September
1286, mit ihm zu einer neuen Ubereinkunft zu gelangen. Friedrich überließ
ihm Blieskastel mit Ausnahme der Rechte, die
er gegenüber dem Grafen von Salm erheben konnte. Der Bischof seinerseits
versprach, die Lehensabhängigkeit von Mörchingen, das der Graf
von Salm vom Herzog zu Lehen hielt, zu achten. Bezüglich Püttlingens
wurde anerkannt, es sei noch zu entscheiden, ob es ein Metzer oder ein
lothringisches Lehen sei, und nach dieser Entscheidung habe sich das weitere
Verhältnis zu richten. Diese Lösung leitete sich wohl aus dem
Verhalten des Grafen
Rainald von Blieskastel her, der ja im August 1264 Püttlingen
dem
Herzog zu Lehen aufgetragen hatte, ein Akt, der rechtlich umstritten sein
konnte. Der Herzog versicherte außerdem ausdrücklich, er werde
sich nicht mit dem Grafen von Salm zu Ungunsten des Bischofs verständigen.
Auch wurden einige Schuldenprobleme aus früheren Zeiten geregelt.
Der Bischof nahm darauf Blieskastel
in
seine direkte Verwaltung. Für den Rest des Jahres 1286 läßt
sich feststellen, dass des Herzogs Beziehungen zu ihm sich in normalem
Rahmen entwickelten.
Wenige Tage nach diesem Termin, am 8. Februar, wurde
durch Johann von Dampierre der Schiedsspruch verkündet, durch den
im wesentlichen Blieskastel
dem
Metzer Bischof zugesprochen wurde, während die Frage der Schaumburg
und Püttlingens noch offen blieb.
Später, im Oktober 1291, bahnte sich auch ein Schiedsgericht
mit dem Grafen von Salm an. Als Schiedsrichter wurde Gottfried von Joinville
bestimmt. Da der Metzer Bischof die Urkunde mitbesiegelte, wird er wohl
einen entsprechenden Einfluß auf den Grafen ausgeübt haben.
1243
oo Heinrich III. Graf von Salm
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