Loretta von Blieskastel                             Gräfin von Salm
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2. Tochter des Grafen Heinrich von Blieskastel und der Agnes
 

Mohr Walter: Band III Seite 55-75
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"

Graf Heinrich hatte einen Sohn als Erben besessen, der jedoch vor ihm gestorben war. Danach war er bezüglich der künftigen Gestaltung bei der Auftragung von Blieskastel als Lehen an den Metzer Bischof zu Ende des Jahres 1226 mit diesem übereingekommen, die Herrschaft nach seinem und seiner Gemahlin Tode wieder frei an seine Söhne oder Töchter zurückfallen zu lassen. Er wollte anscheinend eine Aufteilung von Blieskastel unter eventuell dann vorhandene Nachkommen vermeiden. Zu dem ganzen Schritt hatte er sich entschlossen, um die Hilfe des Bischofs gegen den Herzog von Ober-Lothringen zu erhalten, von dem er sich also offensichtlich damals schon bedroht erachtete. Anders stand es mit seinen von Trier abhängigen Lehen. In einer Urkunde des Erzbischofs Dietrich von Trier vom 2. Januar 1239 wird berichtet, der Graf habe auf das Burglehen Hunolstein aus freien Stücken verzichtet und den Erzbischof veranlaßt, es seiner zweiten Tochter Loretta und der vierten, Mathilde, zu gewähren. Wie das übrige Erbe von ihm aufgeteilt war, und wie die Nachkommen zu dieser Aufteilung standen, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls dürfte die älteste Tochter Elisabeth das ganze Erbe beansprucht haben.
Von einer Stellungnahme des Bischofs von Verdun bzw. des Grafen von Luxemburg ist nichts bekannt. Aus der erwähnten Urkunde des Erzbischofs von Trier läßt sich schließen, dass Mathilde und Loretta wohl noch zu Lebzeiten ihres Vaters der Besitz von Hunolstein durch den Erzbischof versprochen worden war.
Hier werden wohl die Gründe gelegen haben, die den Erzbischof von Trier veranlaßten, zum Jahreswechsel einige seiner Getreuen und seine Ministerialen in Koblenz zu versammeln, wo er von ihnen einen Spruch zur Erbregelung erhielt, auf Grund dessen er am 2. Januar 1239 Mathilde und Loretta das Lehen Hunolstein übertrug.
Die Witwe Agnes des verstorbenen Grafen Heinrich befand sich im Besitz der übrigen Gebiete und nahm ihre Residenz auf der Burg Hunolstein. Auch ihre anderen Töchter heirateten, Loretta wurde Anfang 1243 die Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm, Imagina verband sich mit Gerlach von Limburg, Mathilde mit Friedrich von Blankenheim, Adelheid mit Graf Gottfried von Arnsberg, Kunigunde mit dem Grafen Engelbert von der Mark und die jüngste, deren Namen wir nicht kennen, mit Graf Egenulf von Urslingen.
Wenn auch zu vermuten ist, dass die Gräfin-Witwe anfangs mit der Ubertragung von Blieskastel an Elisabeth durch Bischof Johann von Metz einverstanden war, so lehnte sie das jetzt anscheinend wegen der Ehe Elisabeths mit Rainald offen ab. Sie vertrat einen eigenen Erbteilungsplan, der sich aus einer Urkunde ersehen läßt, die sie im Februar 1243, anscheinend aus Anlaß der Heirat ihrer zweiten Tochter Loretta mit dem Grafen von Salm, ausgestellt hat. Darin war zwar Blieskastel weiterhin für einen einzigen Erben vorgesehen, es herrschte aber jetzt die Tendenz vor, dem Inhaber von Blieskastel eine vorrangige Stellung im gesamten Erbe zu sichern. So wird zunächst einmal die Hälfte der Burg Hunolstein auf Loretta und ihren Gemahl übertragen. Sollten sie auf irgendeine Weise Blieskastel und die Schaumburg erwerben können, dann fiel ihnen auch Blieskastel als Erbe zu. Den übrigen Töchtern wird offensichtlich ein Erbrecht zugestanden, es wird jedoch im wesentlichen an ihr Verhalten gebunden. Sollten nämlich Loretta und ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel führen müssen, dann würden alle diejenigen Erben, die dabei auf ihrer Seite mitwirken würden, einen ihrem Aufwand entsprechenden Anteil am Erbe erhalten, wobei jedoch Blieskastel selbst nicht aufgeteilt werden dürfe. Das gleiche hatte zu gelten, wenn die übrigen Erben nach einer eventuellen Eroberung Blieskastel durch den Grafen von Salm ohne deren Unterstützung für die durch den Grafen im Interesse der Gräfin-Witwe aufgewandten Unkosten aufkommen wollten. Wer bei diesem Plan nicht mitwirke, sollte auch nicht in die Teilung des Erbes einbegriffen werden. Auf jeden Fall wurde also Loretta die Herrschaft Blieskastel als Erbe zugesprochen. In dieser, einen Teilungsplan enthüllenden Urkunde nennt sich die Gräfin-Witwe Agnes Gräfin von Blieskastel, offensichtlich betrachtete sie sich selbst als Erbin, der es zustehe, die Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem Sinne trägt sie nach dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden nur den Titel Herrin von Hunolstein.

Mohr Walther: Band III Seite 76-127
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Geschichte des Herzogtums Lothringen"

Neue Verwicklungen entstanden für das Herzogtum Ober-Lothringen mit dem Bistum Metz, sie standen in Verbindung mit dem Erbe der Grafschaft Blieskastel. Dort starb im Jahre 1273 die Gräfin Elisabeth und etwa ein Jahr später auch ihr Gemahl Rainald. Aus ihrer Ehe waren keine Nachkommen vorhanden.
Der Graf von Salm als Gemahl von Elisabeths jüngerer Schwester Loretta, erhob anscheinend Anspruch auf das Gesamterbe. Es gelang ihm offensichtlich auch, sich der Schaumburg zu bemächtigen, denn im April 1275 belehnte er Tilman und Nikolaus von Hagen mit zwei Dörfern, wofür diese sich zur Burgwache auf dem Schaumberg verpflichteten. Ob er auch Blieskastel in seine Gewalt gebracht hat, läßt sich nicht ersehen, dürfte aber wahrscheinlich sein. Dadurch kam Uneinigkeit unter die gesamten Erbberechtigten. Zu ihnen gehörten noch die mit Gerlach von Limburg verheiratete Imagina, Mathilde mit Friedrich von Blankenheim, Gottfried von Arnsberg als Gemahl der bereits verstorbenen Adelheid, und Kunigunde mit dem Grafen Engelbert von der Mark. Da Engelbert schon bald darauf in diesem Zusammenhang nicht mehr genannt wird, scheint er mit seinen Ansprüchen ausgeschieden zu sein. Das Erbe der jüngsten Schwester, der Gemahlin Egenolfs von Urslingen, war nach ihrem Tode durch ihren Sohn, Ulrich von Rappoltstein, am 12. September 1274 an den Grafen Rainald verkauft worden, es wurde demnach von Herzog Friedrich beansprucht, der auf die Nachlassenschaft seines verstorbenen Oheims Anspruch erhob. Die Rechte der Gräfin Adelheid von Arnsberg wurden jetzt von ihrem Sohn Ludwig vertreten, der sich auf die Seite Herzog Friedrichs stellte. Das geschah im April 1275, als er in Gegenwart König RUDOLFS unter dessen Bestätigung den Herzog zu seinem Stellvertreter ernannte. Auch Ludwigs Schwester Adelheid, die mit Gerlach von Dollendorf verheiratet war, hatte bereits am 13. Mai 1274, noch zu Lebzeiten des Grafen Rainald, mit ihrem Gemahl auf alle Ansprüche, die ihnen in Püttlingen zufallen könnten, zugunsten Herzog Friedrichs verzichtet.
Dieser hat bezüglich seines weiteren Vorgehens in der Blieskasteler Erbfrage am 4. April 1275 mit dem Grafen Heinrich von Zweibrücken, der sich der ganzen Sache annahm, eine Vereinbarung getroffen. Danach trat der Herzog für eine Aufteilung des Erbes zu gleichen Teilen unter die 5 verbliebenen Berechtigten ein. Der Text läßt erkennen, dass der Graf von Salm damit nicht einverstanden war, aus einer Erklärung vom Oktober 1275 geht zudem hervor, dass er dem Herzog ein Fünftel des Erbes nicht zubilligen wollte. Der Graf von Zweibrücken wollte nun einen Tag bestimmen, auf dem über die Teilung verfügt werden sollte. Sollte der Graf von Salm seine Zustimmung dazu nicht geben, dann wollte der Graf von Zweibrücken Herzog Friedrich aktiv unterstützen. Garanten dieser Abmachungen wurden die Grafen Heinrich von Luxemburg und Friedrich von Leiningen, die bei Nichterfüllung der Zusagen des Zweibrückers den Herzog gegen diesen unterstützen wollten.
Eine eigentliche Vermittlung im Erbstreit konnte indes der Graf von Zweibrücken nicht erreichen. Er brachte aber am 29. Mai 1275 mit Unterstützung der Grafen Heinrich und Johann von Spanheim und des Wildgrafen Emicho eine Versammlung der Erben zustande, in der sich die Grafen von Salm und Arnsberg und die Herren von Limburg und Blankenheim gegenseitig verpflichteten, ihren Anteil gegebenenfalls nur an Miterben zu verkaufen. Indessen fühlte sich der Graf von Zweibrücken jetzt offensichtlich unsicher. Er suchte eine Stütze am Bischof von Metz zu finden und erklärte sich am 6. Juli 1275 in sehr verbindlichen Formen zu dessen ligischem Vasallen vor allen andern, den Kaiser ausgenommen. Da die Urkunde auch das Siegel des Grafen von Salm trägt, war zu diesem Zeitpunkt der Ubergang des Grafen von Zweibrücken zu dessen Partei vollzogen.
In der Blieskasteler Erbfrage ging der Bischof von Metz jetzt von der ehedem im Jahre 1226 getroffenen Regelung ab, er erklärte im Oktober 1275, die Grafschaft Blieskastel sei mangels eines männlichen Erben an das Bistum heimgefallen. Auf dieser Grundlage verhandelte er mit dem Grafen von Salm, der sich zunächst grundsätzlich verpflichtete, keinerlei Ansprüche des Herzogs von Ober-Lothringen auf das Erbe anzuerkennen. Er wiederum war der Meinung, der Bischof solle Blieskastel entweder als Lehen an die Erben der fünf Schwestern geben, von denen eine seine Gemahlin sei, oder allein an die Erben der letzteren. Eine volle Entscheidung traf der Bischof jetzt noch nicht. Er nahm wohl den ältesten Sohn des Grafen als ligischen Vasallen an und erkannte ihm ein Fünftel des Blieskasteler Lehens zu, die andern 4 Fünftel behielt er zunächst für sich. Sollte aber zu Recht erwiesen werden, dass die Grafschaft heimgefallen sei, dann sollte der Sohn des Grafen die Hälfte erhalten, über die andere Hälfte wären noch Regelungen mit den übrigen Erben anzustreben. Der Graf von Salm sollte außerdem versuchen, Mörchingen aus der Lehensabhängigkeit des Herzogs von Ober-Lothringen zu lösen und es wieder von Metz zu Lehen nehmen. Auch hier zeigen sich also die Spannungen zwischen dem Bischof und Herzog Friedrich, wobei der Bischof wiederum die Unterstützung Bischof Konrads von Straßburg erhielt.
Man beschritt nun aber doch den Weg zu Verhandlungen. Zu Deneuvre kam es zu einer uns nicht näher bekannten vorläufigen Abmachung zwischen Herzog Friedrich einerseits und Erzbischof Heinrich von Trier und den Bischöfen von Metz und Straßburg, sowie den Grafen von Zweibrücken und Salm andererseits, wobei unter Stellungnahme König RUDOLFS der Mainzer Propst Friedrich von Leiningen und Rainald von Hanau zu Vermittlern bestellt wurden. Kurz darauf wurde zwischen Herzog Friedrich und dem Erzbischof ein fester Friede geschlossen. In der 2. Hälfte des August 1277 erschienen dann die Bevollmächtigten König RUDOLFS im Lager vor der Schaumburg und verkündeten ihren Schiedsspruch. Eine Entscheidung über die Burg selbst wurde indes noch nicht gefällt. Sie sollte von Herzog Friedrich den Grafen Friedrich von Leiningen und Heinrich von Zweibrücken übergeben werden, bis die Streitigkeiten zwischen ihm und dem Grafen von Salm wegen der Burg geregelt sein würden, wofür ein Termin im September in Aussicht genommen wurde. Auch die Streitigkeiten zwischen dem Herzog und dem Grafen von Zweibrücken wurden noch nicht geordnet, sondern einem eigenen Schiedsgericht übertragen. Das Ganze sollte bis zum 11. November 1277 abgeschlossen sein.
Die Einigung ist allerdings gescheitert, Herzog Friedrich lieferte die Schaumburg nicht aus.
Indes waren die Fragen um Blieskastel und die Spannungen zum Metzer Bischof und den Grafen von Zweibrücken und Salm noch nicht endgültig gelöst. Schon im Juni 1280 läßt sich ein Streben des Grafen von Salm erkennen, sich eine bessere Aktionsbasis zu schaffen. Er regelte im April alle mit dem Erzbischof von Trier schwelenden Angelegenheiten und überließ diesem seine Besitzungen in Bernkastel und Monzelfeld, die er bisher von Trier zu Lehen getragen hatte. Die Urkunde weist als Zeugen unter anderen den Bischof von Straßburg und den Grafen von Zweibrücken auf, was vermuten läßt, dass gleichzeitig weiter gesteckte Besprechungen stattfanden.
Mit diesem, es war seit 1282 Bischof Burchard, konnte Friedrich zwar einige Fragen im Mai 1284 regeln, aber gleichzeitig schloß der Bischof mit dem Grafen von Salm eine Ubereinkunft bezüglich Blieskastels, die dem Grafen die Unterstützung des Bischofs für den Fall der Unnachgiebigkeit des Herzogs zusagte. Der Graf übergab Burchard Blieskastel, doch sollten Hunolstein, Püttlingen und Schaumburg für immer bei Salm verbleiben, und zwar Püttlingen als Metzer Lehen.
Die Bedrohung von Frankreich her wird den Herzog auch veranlaßt haben, sich um eine Regelung des immer noch bestehenden Streites um Blieskastel zu bemühen. Zum Bischof von Metz scheint seit jenen Abmachungen im Mai 1284 ein leidliches Verhältnis weiter bestanden zu haben. So gelang es dem Herzog im September 1286, mit ihm zu einer neuen Ubereinkunft zu gelangen. Friedrich überließ ihm Blieskastel mit Ausnahme der Rechte, die er gegenüber dem Grafen von Salm erheben konnte. Der Bischof seinerseits versprach, die Lehensabhängigkeit von Mörchingen, das der Graf von Salm vom Herzog zu Lehen hielt, zu achten. Bezüglich Püttlingens wurde anerkannt, es sei noch zu entscheiden, ob es ein Metzer oder ein lothringisches Lehen sei, und nach dieser Entscheidung habe sich das weitere Verhältnis zu richten. Diese Lösung leitete sich wohl aus dem Verhalten des Grafen Rainald von Blieskastel her, der ja im August 1264 Püttlingen dem Herzog zu Lehen aufgetragen hatte, ein Akt, der rechtlich umstritten sein konnte. Der Herzog versicherte außerdem ausdrücklich, er werde sich nicht mit dem Grafen von Salm zu Ungunsten des Bischofs verständigen. Auch wurden einige Schuldenprobleme aus früheren Zeiten geregelt. Der Bischof nahm darauf Blieskastel in seine direkte Verwaltung. Für den Rest des Jahres 1286 läßt sich feststellen, dass des Herzogs Beziehungen zu ihm sich in normalem Rahmen entwickelten.
Wenige Tage nach diesem Termin, am 8. Februar, wurde durch Johann von Dampierre der Schiedsspruch verkündet, durch den im wesentlichen Blieskastel dem Metzer Bischof zugesprochen wurde, während die Frage der Schaumburg und Püttlingens noch offen blieb.
Später, im Oktober 1291, bahnte sich auch ein Schiedsgericht mit dem Grafen von Salm an. Als Schiedsrichter wurde Gottfried von Joinville bestimmt. Da der Metzer Bischof die Urkunde mitbesiegelte, wird er wohl einen entsprechenden Einfluß auf den Grafen ausgeübt haben.
 
 
 

 1243
  oo Heinrich III. Graf von Salm
             -   1293