Jüngere Tochter des Grafen
Heinrich von Blieskastel und der Agnes
Mohr Walter: Band III Seite 55-75
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Die Witwe
Agnes des verstorbenen Grafen
Heinrich befand sich im Besitz der übrigen Gebiete und nahm
ihre Residenz auf der Burg Hunolstein. Auch ihre anderen Töchter
heirateten, Loretta
wurde Anfang 1243 die Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm, Imagina
verband
sich mit Gerlach von Limburg, Mathilde
mit Friedrich von Blankenheim, Adelheid
mit
Graf Gottfried von Arnsberg, Kunigunde
mit
dem Grafen Engelbert von der Mark und die jüngste, deren Namen wir
nicht kennen, mit Graf Egenulf von Urslingen.
Wenn auch zu vermuten ist, dass die Gräfin-Witwe
anfangs mit der Ubertragung von Blieskastel
an Elisabeth
durch
Bischof Johann von Metz einverstanden war, so lehnte sie das jetzt anscheinend
wegen der Ehe Elisabeths
mit Rainald
offen
ab. Sie vertrat einen eigenen Erbteilungsplan, der sich aus einer Urkunde
ersehen läßt, die sie im Februar 1243, anscheinend aus Anlaß
der Heirat ihrer zweiten Tochter Loretta
mit
dem Grafen von Salm, ausgestellt hat. Darin war zwar Blieskastel
weiterhin für einen einzigen Erben vorgesehen, es herrschte
aber jetzt die Tendenz vor, dem Inhaber von Blieskastel
eine vorrangige Stellung im gesamten Erbe zu sichern. So wird zunächst
einmal die Hälfte der Burg Hunolstein auf Loretta
und
ihren Gemahl übertragen. Sollten sie auf irgendeine Weise
Blieskastel
und die Schaumburg erwerben können, dann fiel ihnen
auch Blieskastel
als
Erbe zu. Den übrigen Töchtern wird offensichtlich ein Erbrecht
zugestanden, es wird jedoch im wesentlichen an ihr Verhalten gebunden.
Sollten nämlich Loretta
und ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel
führen müssen, dann würden alle diejenigen Erben, die dabei
auf ihrer Seite mitwirken würden, einen ihrem Aufwand entsprechenden
Anteil am Erbe erhalten, wobei jedoch Blieskastel
selbst nicht aufgeteilt werden dürfe. Das gleiche hatte zu
gelten, wenn die übrigen Erben nach einer eventuellen Eroberung Blieskastels
durch
den Grafen von Salm ohne deren Unterstützung für die durch den
Grafen im Interesse der Gräfin-Witwe aufgewandten Unkosten aufkommen
wollten. Wer bei diesem Plan nicht mitwirke, sollte auch nicht in die Teilung
des Erbes einbegriffen werden. Auf jeden Fall wurde also Loretta die Herrschaft
Blieskastel als Erbe zugesprochen. In dieser, einen Teilungsplan enthüllenden
Urkunde nennt sich die Gräfin-Witwe
Agnes Gräfin von
Blieskastel, offensichtlich betrachtete sie sich selbst als Erbin,
der es zustehe, die Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem Sinne
trägt sie nach dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden nur den
Titel Herrin von Hunolstein.
Mohr Walther: Band III Seite 76-127
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Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Neue Verwicklungen entstanden für das Herzogtum Ober-Lothringen
mit dem Bistum Metz, sie standen in Verbindung mit dem Erbe der Grafschaft
Blieskastel. Dort starb im Jahre 1273 die Gräfin
Elisabeth und etwa ein Jahr später auch ihr Gemahl Rainald.
Aus ihrer Ehe waren keine Nachkommen vorhanden.
Der Graf von Salm als Gemahl von Elisabeths
jüngerer Schwester Loretta,
erhob anscheinend Anspruch auf das Gesamterbe. Es gelang ihm offensichtlich
auch, sich der Schaumburg zu bemächtigen, denn im April 1275
belehnte er Tilman und Nikolaus von Hagen mit zwei Dörfern, wofür
diese sich zur Burgwache auf dem Schaumberg verpflichteten. Ob er auch
Blieskastel
in seine Gewalt gebracht hat, läßt sich nicht ersehen, dürfte
aber wahrscheinlich sein. Dadurch kam Uneinigkeit unter die gesamten Erbberechtigten.
Zu ihnen gehörten noch die mit Gerlach von Limburg verheiratete
Imagina.
Dieser hat bezüglich seines weiteren Vorgehens in
der Blieskasteler Erbfrage am 4. April 1275
mit dem Grafen Heinrich von Zweibrücken, der sich der ganzen Sache
annahm, eine Vereinbarung getroffen. Danach trat der Herzog für eine
Aufteilung des Erbes zu gleichen Teilen unter die 5 verbliebenen Berechtigten
ein. Der Text läßt erkennen, dass der Graf von Salm damit nicht
einverstanden war, aus einer Erklärung vom Oktober 1275 geht zudem
hervor, dass er dem Herzog ein Fünftel des Erbes nicht zubilligen
wollte.
Eine eigentliche Vermittlung im Erbstreit konnte indes
der Graf von Zweibrücken nicht erreichen. Er brachte aber am 29. Mai
1275 mit Unterstützung der Grafen Heinrich und Johann von Spanheim
und des Wildgrafen Emicho eine Versammlung der Erben zustande, in der sich
die Grafen von Salm und Arnsberg und die Herren von Limburg und Blankenheim
gegenseitig verpflichteten, ihren Anteil gegebenenfalls nur an Miterben
zu verkaufen.
In der Blieskasteler Erbfrage
ging der Bischof von Metz jetzt von der ehedem im Jahre 1226 getroffenen
Regelung ab, er erklärte im Oktober 1275, die Grafschaft Blieskastel
sei mangels eines männlichen Erben an das Bistum heimgefallen. Auf
dieser Grundlage verhandelte er mit dem Grafen von Salm, der sich zunächst
grundsätzlich verpflichtete, keinerlei Ansprüche des Herzogs
von Ober-Lothringen auf das Erbe anzuerkennen. Er wiederum war der Meinung,
der Bischof solle Blieskastel entweder als
Lehen an die Erben der 5 Schwestern geben, von denen eine seine Gemahlin
sei, oder allein an die Erben der letzteren. Eine volle Entscheidung traf
der Bischof jetzt noch nicht.
oo Gerlach Graf von Limburg
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