4. Tochter des Grafen
Heinrich von Blieskastel und der
Agnes
Mohr Walter: Band III Seite 55-75
***********
"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Graf
Heinrich hatte einen Sohn als Erben besessen, der jedoch vor ihm
gestorben war. Danach war er bezüglich der künftigen Gestaltung
bei der Auftragung von Blieskastel als Lehen
an den Metzer Bischof zu Ende des Jahres 1226 mit diesem übereingekommen,
die Herrschaft nach seinem und seiner Gemahlin Tode wieder frei an seine
Söhne oder Töchter zurückfallen zu lassen. Er wollte anscheinend
eine Aufteilung von Blieskastel unter eventuell
dann vorhandene Nachkommen vermeiden. Zu dem ganzen Schritt hatte er sich
entschlossen, um die Hilfe des Bischofs gegen den Herzog von Ober-Lothringen
zu erhalten, von dem er sich also offensichtlich damals schon bedroht erachtete.
Anders stand es mit seinen von Trier abhängigen Lehen. In einer Urkunde
des Erzbischofs Dietrich von Trier vom 2. Januar 1239 wird berichtet, der
Graf habe auf das Burglehen Hunolstein aus freien Stücken verzichtet
und den Erzbischof veranlaßt, es seiner zweiten Tochter Loretta
und
der vierten, Mathilde, zu gewähren.
Wie das übrige Erbe von ihm aufgeteilt war, und wie die Nachkommen
zu dieser Aufteilung standen, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls dürfte
die älteste Tochter Elisabeth
das ganze Erbe beansprucht haben.
Von einer Stellungnahme des Bischofs von Verdun bzw.
des Grafen von Luxemburg ist nichts bekannt. Aus der erwähnten Urkunde
des Erzbischofs von Trier läßt sich schließen, dass Mathilde
und Loretta
wohl noch zu Lebzeiten ihres Vaters der Besitz von Hunolstein durch
den Erzbischof versprochen worden war.
Hier werden wohl die Gründe gelegen haben, die den
Erzbischof von Trier veranlaßten, zum Jahreswechsel einige seiner
Getreuen und seine Ministerialen in Koblenz zu versammeln, wo er von ihnen
einen Spruch zur Erbregelung erhielt, auf Grund dessen er am 2. Januar
1239 Mathilde
und Loretta
das
Lehen Hunolstein übertrug.
Die Witwe
Agnes des verstorbenen Grafen
Heinrich befand sich im Besitz der übrigen Gebiete und nahm
ihre Residenz auf der Burg Hunolstein. Auch ihre anderen Töchter
heirateten, Loretta
wurde Anfang 1243 die Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm, Imagina
verband sich mit Gerlach von Limburg, Mathilde
mit Friedrich von Blankenheim, Adelheid
mit Graf Gottfried von Arnsberg, Kunigunde
mit
dem Grafen Engelbert von der Mark und die jüngste,
deren Namen wir nicht kennen, mit Graf Egenulf von Urslingen.
Wenn auch zu vermuten ist, dass die Gräfin-Witwe
anfangs mit der Ubertragung von Blieskastel
an Elisabeth
durch Bischof Johann von Metz einverstanden war, so lehnte sie das jetzt
anscheinend wegen der Ehe Elisabeths
mit Rainald
offen
ab. Sie vertrat einen eigenen Erbteilungsplan, der sich aus einer Urkunde
ersehen läßt, die sie im Februar 1243, anscheinend aus Anlaß
der Heirat ihrer zweiten Tochter Loretta
mit dem Grafen von Salm, ausgestellt hat. Darin war zwar Blieskastel
weiterhin
für einen einzigen Erben vorgesehen, es herrschte aber jetzt die Tendenz
vor, dem Inhaber von Blieskastel eine vorrangige
Stellung im gesamten Erbe zu sichern. So wird zunächst einmal die
Hälfte der Burg Hunolstein auf Loretta
und ihren Gemahl übertragen. Sollten sie auf irgendeine Weise Blieskastel
und die Schaumburg erwerben können, dann fiel ihnen
auch Blieskastel als Erbe zu. Den übrigen
Töchtern wird offensichtlich ein Erbrecht zugestanden, es wird jedoch
im wesentlichen an ihr Verhalten gebunden. Sollten nämlich
Loretta und ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel
führen
müssen, dann würden alle diejenigen Erben, die dabei auf ihrer
Seite mitwirken würden, einen ihrem Aufwand entsprechenden Anteil
am Erbe erhalten, wobei jedoch Blieskastel
selbst nicht aufgeteilt werden dürfe. Das gleiche hatte zu gelten,
wenn die übrigen Erben nach einer eventuellen Eroberung Blieskastels
durch den Grafen von Salm ohne deren Unterstützung für die durch
den Grafen im Interesse der Gräfin-Witwe aufgewandten Unkosten aufkommen
wollten. Wer bei diesem Plan nicht mitwirke, sollte auch nicht in die Teilung
des Erbes einbegriffen werden. Auf jeden Fall wurde also Loretta die Herrschaft
Blieskastel als Erbe zugesprochen. In dieser, einen Teilungsplan enthüllenden
Urkunde nennt sich die Gräfin-Witwe
Agnes Gräfin von
Blieskastel, offensichtlich betrachtete sie sich selbst als Erbin,
der es zustehe, die Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem Sinne
trägt sie nach dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden nur den
Titel Herrin von Hunolstein.
Mohr Walther: Band III Seite 76-127
************
Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Neue Verwicklungen entstanden für das Herzogtum Ober-Lothringen
mit dem Bistum Metz, sie standen in Verbindung mit dem Erbe der Grafschaft
Blieslkastel. Dort starb im Jahre 1273 die Gräfin
Elisabeth und etwa ein Jahr später auch ihr Gemahl Rainald.
Aus ihrer Ehe waren keine Nachkommen vorhanden.
Der Graf von Salm als Gemahl von Elisabeths
jüngerer Schwester Loretta,
erhob anscheinend Anspruch auf das Gesamterbe. Es gelang ihm offensichtlich
auch, sich der Schaumburg zu bemächtigen, denn im April 1275
belehnte er Tilman und Nikolaus von Hagen mit zwei Dörfern, wofür
diese sich zur Burgwache auf dem Schaumberg verpflichteten. Ob er
auch
Blieskastel in seine Gewalt gebracht
hat, läßt sich nicht ersehen, dürfte aber wahrscheinlich
sein. Dadurch kam Uneinigkeit unter die gesamten Erbberechtigten. Zu ihnen
gehörten noch die mit Gerlach von Limburg verheiratete Imagina,
Mathilde mit Friedrich von Blankenheim,
Gottfried von Arnsberg als Gemahl der bereits verstorbenen Adelheid,
und Kunigunde
mit dem Grafen Engelbert von der Mark. Da Engelbert schon bald darauf in
diesem Zusammenhang nicht mehr genannt wird, scheint er mit seinen Ansprüchen
ausgeschieden zu sein. Das Erbe der jüngsten Schwester, der Gemahlin
Egenolfs von Urslingen, war nach ihrem Tode durch ihren Sohn, Ulrich von
Rappoltstein, am 12. September 1274 an den Grafen
Rainald verkauft worden, es wurde demnach von Herzog Friedrich
beansprucht, der auf die Nachlassenschaft seines verstorbenen Oheims Anspruch
erhob. Die Rechte der Gräfin
Adelheid von Arnsberg wurden jetzt von ihrem Sohn Ludwig vertreten,
der sich auf die Seite Herzog Friedrichs stellte. Das geschah im April
1275, als er in Gegenwart König RUDOLFS
unter dessen Bestätigung den Herzog zu seinem Stellvertreter ernannte.
Auch Ludwigs Schwester Adelheid, die mit Gerlach von Dollendorf verheiratet
war, hatte bereits am 13. Mai 1274, noch zu Lebzeiten des Grafen
Rainald, mit ihrem Gemahl auf alle Ansprüche, die ihnen in
Püttlingen
zufallen könnten, zugunsten Herzog Friedrichs verzichtet.
Dieser hat bezüglich seines weiteren Vorgehens in
der Bieskasteler Erbfrage am 4. April 1275
mit dem Grafen Heinrich von Zweibrücken, der sich der ganzen Sache
annahm, eine Vereinbarung getroffen. Danach trat der Herzog für eine
Aufteilung des Erbes zu gleichen Teilen unter die 5 verbliebenen Berechtigten
ein. Der Text läßt erkennen, dass der Graf von Salm damit nicht
einverstanden war, aus einer Erklärung vom Oktober 1275 geht zudem
hervor, dass er dem Herzog ein Fünftel des Erbes nicht zubilligen
wollte. Der Graf von Zweibrücken wollte nun einen Tag bestimmen, auf
dem über die Teilung verfügt werden sollte. Sollte der Graf von
Salm seine Zustimmung dazu nicht geben, dann wollte der Graf von Zweibrücken
Herzog Friedrich aktiv unterstützen. Garanten dieser Abmachungen wurden
die Grafen Heinrich von Luxemburg und Friedrich von Leiningen, die bei
Nichterfüllung der Zusagen des Zweibrückers den Herzog gegen
diesen unterstützen wollten.
Eine eigentliche Vermittlung im Erbstreit konnte indes
der Graf von Zweibrücken nicht erreichen. Er brachte aber am 29. Mai
1275 mit Unterstützung der Grafen Heinrich und Johann von Spanheim
und des Wildgrafen Emicho eine Versammlung der Erben zustande, in der sich
die Grafen von Salm und Arnsberg und die Herren von Limburg und Blankenheim
gegenseitig verpflichteten, ihren Anteil gegebenenfalls nur an Miterben
zu verkaufen. Indessen fühlte sich der Graf von Zweibrücken jetzt
offensichtlich unsicher. Er suchte eine Stütze am Bischof von Metz
zu finden und erklärte sich am 6. Juli 1275 in sehr verbindlichen
Formen zu dessen ligischem Vasallen vor allen andern, den Kaiser ausgenommen.
Da die Urkunde auch das Siegel des Grafen von Salm trägt, war zu diesem
Zeitpunkt der Übergang des Grafen von Zweibrücken zu dessen Partei
vollzogen.
In der Blieskasteler Erbfrage
ging der Bischof von Metz jetzt von der ehedem im Jahre 1226 getroffenen
Regelung ab, er erklärte im Oktober 1275, die Grafschaft Blieskastel
sei mangels eines männlichen Erben an das Bistum heimgefallen. Auf
dieser Grundlage verhandelte er mit dem Grafen von Salm, der sich zunächst
grundsätzlich verpflichtete, keinerlei Ansprüche des Herzogs
von Ober-Lothringen auf das Erbe anzuerkennen. Er wiederum war der Meinung,
der Bischof solle Blieskastel
entweder
als Lehen an die Erben der 5 Schwestern geben, von denen eine seine Gemahlin
sei, oder allein an die Erben der letzteren. Eine volle Entscheidung traf
der Bischof jetzt noch nicht. Er nahm wohl den ältesten Sohn des Grafen
als ligischen Vasallen an und erkannte ihm ein Fünftel des Blieskasteler
Lehens zu, die andern 4 Fünftel behielt er zunächst für
sich. Sollte aber zu Recht erwiesen werden, dass die Grafschaft heimgefallen
sei, dann sollte der Sohn des Grafen die Hälfte erhalten, über
die andere Hälfte wären noch Regelungen mit den übrigen
Erben anzustreben. Der Graf von Salm sollte außerdem versuchen, Mörchingen
aus der Lehensabhängigkeit des Herzogs von Ober-Lothringen zu lösen
und es wieder von Metz zu Lehen nehmen. Auch hier zeigen sich also die
Spannungen zwischen dem Bischof und Herzog Friedrich, wobei der Bischof
wiederum die Unterstützung Bischof Konrads von Straßburg erhielt.
Zur gleichen Zeit begann sich die Situation zu ändern.
An die Einigung vom 29. Mai 1275, wonach die Erben ihre Rechte an Blieskastel
nur unter sich veräußern sollten, hatte sich Gerhard von
Blankenheim nicht gehalten. Er verkaufte unter Zustimmung seines Lehensherrn,
des Grafen von Luxemburg, seine Ansprüche auf Blieskastel,
darunter Püttlingen und die Schaumburg an Herzog Friedrich.
Dieser hatte zuvor bereits im Mai 1277 die Ansprüche Gerlachs von
Dollendorf auf Püttlingen aufgekauft. Soviel ersichtlich ist,
besetzte er sofort die Schaumburg. Der Kaufakt wurde nicht allgemein
anerkannt, weil die Lehensherrlichkeit des Grafen von Luxemburg über
die verkauften Gebiete bestritten war. Der Vorgang wurde auch offensichtlich
sofort von der Gegenseite angefochten, denn der Herzog erklärte am
8. Juni 1277, er werde sich bezüglich der Schaumburg dem Schiedsspruch
der Herren von Warsberg und Sterpenich fügen, oder dem des Herrn von
Durbuy, falls die beiden sich nicht einigen könnten.
oo Friedrich Graf von Blankenheim
-
Kinder:
Gerhard
-