Blieskastel, Grafen von
 

Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte 278
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Blieskastel, Grafen von
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Lothringische Adelsfamilie

Die Grafen von Blieskastel spalteten sich gegen Ende des 11. Jh. von den Grafen von Metz-Luneville ab und bildeten im Laufe des 12. Jh. neben dem Stammhaus Blieskastel die Linien der Grafen von Homburg, Lützelstein und Saarwerden. Die namengebende Burg lag an der unteren Blies im heutigen Saarpfalzkreis. Ihr Besitz erstreckte sich vom nördlichen Lothringen zu beiden Seiten der Blies quer über den Hunsrück bis nach Bernkastel an der Mosel. Seiner Rechtsnatur nach setzte er sich vorwiegend aus Allodien, Lehen der Erzbischöfe von Trier, der Bischöfe von Metz und Verdun zusammen. Nach dem Tode des letzten Grafen von Blieskastel, Heinrich (+ 1237), konnte seine älteste Tochter Elisabeth die Nachfolge im größten Teil des väterlichen Erbes durchsetzen und durch eine Zweitehe mit Rainald von Lothringen-Bitsch ihre Herrschaft nach Südosten ausdehnen. Nach dem Tod des kinderlosen Ehepaares (+ 1273 und 1274) entstand zwischen den Schwestern Elisabeths und ihres Ehegatten, dem Herzog von Lothringen als Erbe Rainalds von Bitsch und dem Bischof von Metz als vornehmsten Lehensherren, der Blieskasteler Erbfolgekrieg (1276-1291), in den fast alle territorialen Gewalten Lothringens, des Elsaß und Luxemburgs verwickelt waren. Er endete mit der Aufteilung des Blieskasteler Erbes zwischen dem Herzog von Lothringen, dem Bischof von Metz und dem Grafen von Salm. Burg und Flecken Blieskastel fielen dem Bischof von Metz zu, wurden aber von ihm 1337 an das Erzstift Trier verkauft.

Literatur:
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H.W. Hermann, Die Gf.en v. B. (Gesch. Landeskunde des Saarlandes 2, 1977), 254-261 - W. Mohr, Gesch. des Hzm. Lothringen, III: Das Hzm. der Mosellaner (11.-14. Jh.), 1979, 102-120.
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Mohr Wallter: Band III Seite 55-75
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"

In den Rahmen dieser Transaktionen gehört es, dass Herzog Matthaeus im August 1238 seinem Bruder Rainald die Herrschaft Bitsch übertrug. Das geschah, um ihn für den Verlust von Stenay zu entschädigen, das ihm bis dahin gehört hatte. Bitsch wiederum war Teil der Eheausstattung der Gemahlin des Herzogs, die dafür Longwy erhielt. Der Hauptgrund, weshalb Rainald zur Entschädigung gerade Bitsch erhielt, lag wohl darin, dass er in dieser Zeit Elisabeth, eine der Erbinnen von Blieskastel, heiratete. Der Besitz von Bitsch konnte ihm zur Behauptung von Blieskastel gegenüber den Ansprüchen der andern Erbberechtigten eine entsprechende Stärkung verleihen. Auch für Herzog Matthaeus war es von Bedeutung, wenn sein Haus in Blieskastel Fuß fassen konnte.
Etwa um das Jahr 1236 war Graf Heinrich von Blieskastel gestorben, der als Nachkommen nur Töchter besaß. Die Erbschaft bestand aus den Herrschaften Blieskastel und Püttlingen, den Burgen Schaumburg und Hunolstein, wozu noch einige Güter an der Mosel kamen. Blieskastel und Püttlingen waren Lehen des Metzer Bistums. Schaumburg war an sich ein Lehen des Bistums Verdun, das aber der verstorbene Graf Heinrich im Jahre 1232 der Gräfin Ermesinde von Luxemburg als Allod übertragen und gleichzeitig von ihr als Lehen übernommen hatte. Dabei war von den Rechten des Bischofs von Verdun keine Rede, der Graf war lediglich nicht verpflichtet, Ermesinde gegen den Bischof Hilfe zu leisten. Die Lehensübertragung wurde vom Grafen auch für alle seine möglichen Erben verbindlich gemacht. Der ganze Vorgang läßt vermuten, dass die Rechte von Verdun nicht mehr anerkannt wurden, da der verstorbene Graf von Blieskastel ja über die Schaumburg als sein Allod verfügte. Die Burg Hunolstein und die Besitzungen an der Mosel waren Lehen des Erzbistums Trier. Hinzu kam noch die Hälfte der Burg Liebenberg bei St. Wendel, ein Lehen des Bischofs von Verdun, deren andere Hälfte dem Grafen von Zweibrücken übertragen war.
Graf Heinrich hatte einen Sohn als Erben besessen, der jedoch vor ihm gestorben war. Danach war er bezüglich der künftigen Gestaltung bei der Auftragung von Blieskastel als Lehen an den Metzer Bischof zu Ende des Jahres 1226 mit diesem übereingekommen, die Herrschaft nach seinem und seiner Gemahlin Tode wieder frei an seine Söhne oder Töchter zurückfallen zu lassen. Er wollte anscheinend eine Aufteilung von Blieskastel unter eventuell dann vorhandene Nachkommen vermeiden. Zu dem ganzen Schritt hatte er sich entschlossen, um die Hilfe des Bischofs gegen den Herzog von Ober-Lothringen zu erhalten, von dem er sich also offensichtlich damals schon bedroht erachtete. Anders stand es mit seinen von Trier abhängigen Lehen. In einer Urkunde des Erzbischofs Dietrich von Trier vom 2. Januar 1239 wird berichtet, der Graf habe auf das Burglehen Hunolstein aus freien Stücken verzichtet und den Erzbischof veranlaßt, es seiner zweiten Tochter Loretta und der 4., Mathilde, zu gewähren. Wie das übrige Erbe von ihm aufgeteilt war, und wie die Nachkommen zu dieser Aufteilung standen, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls dürfte die älteste Tochter Elisabeth das ganze Erbe beansprucht haben. Sie war zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Grafen Berthold von Sulz verheiratet. Ihr gelang es schon am 26. März 1238, von Bischof Johann von Metz die Belehnung mit der von diesem lehensabhängigen Grafschaft Blieskastel zu erhalten. Die Urkunde darüber ist so ausgestellt, dass sie mit einem Erwerb der Lehen von Trier und Verdun Rechnung hält. Elisabeth erklärte nämlich, sie werde ligischer Vasall des Metzer Bischofs nach dem Erzbischof von Trier und dem Bischof von Verdun, falls sie von den beiden letzteren die Lehen erhalten werde, die ihr Vater von ihnen besessen hätte. Der Graf von Luxemburg wird dabei nicht genannt, obwohl der verstorbene Graf ihm die Schaumburg ja als Lehen aufgetragen hatte. Elisabeth hoffte wohl, durch Berufung auf den Bischof von Verdun als den ursprünglichen Lehensherrn der Burg und durch die Berücksichtigung eines Lehensverhältnisses zum Erzbischof von Trier auch derer Zustimmung zu ihrer eigenen Nachfolge zu erhalten. Ausdrücklich wurde bestimmt, dass bei ihrem kinderlosen Tode die Grafschaft Blieskastel an eine ihrer Schwestern fallen solle.
Der Bischof von Metz ist also von den im Jahre 1226 durch den Grafen Heinrich getroffenen Maßnahmen abgewichen, denn noch lebte ja die Gemahlin Heinrichs, und erst nach deren Tode sollte gemäß den ursprünglichen Abmachungen die Erbschaft an die Nachkommen gelangen. Offensichtlich ging es dem Bischof darum, Bliskastel als Einheit in der Metzer Abhängigkeit zu erhalten. Darauf ist wohl auch die Bestimmung der Urkunde zurückzuführen, dass das Lehen an die leiblichen Nachkommen Elisabeths, Söhne oder Töchter, fallen sollte, oder beim Fehlen von Nachkommenschaft an eine ihrer Schwestern. Er scheint sich in diesen Bestimmungen mit der Gräfin-Witwe einig gewesen zu sein, wie aus deren späterem Verhalten hervorgehen wird.
Von einer Stellungnahme des Bischofs von Verdun bzw. des Grafen von Luxemburg ist nichts bekannt. Aus der erwähnten Urkunde des Erzbischofs von Trier läßt sich schließen, dass Mathilde und Loretta wohl noch zu Lebzeiten ihres Vaters der Besitz von Hunolstein durch den Erzbischof versprochen worden war. Die weitere Entwicklung wird dann den Erzbischof dazu bestimmt haben, seiner eigenen, mit dem verstorbenen Grafen getroffenen Regelung eine festere rechtliche Grundlage zu geben. Noch im Jahre 1238 nämlich trennte sich Elisabeth von ihrem Gemahl unter der Begründung, er habe bereits die Subdiakonsweihe erhalten. Sie ging dann unmittelbar darauf eine 2. Ehe ein, wie schon gesagt mit Rainald von Bitsch. Indes war die erste nicht rechtlich geschieden. Erst nach dem Tode Bertholds von Sulz trat Rainald an den Papst heran, um seine Verbindung legitimieren zu lassen. Diese 2. Ehe Elisabeths dürfte unter besonderen Umständen geschlossen worden sein, denn eine zeitgenössische Chronik deutet ein gewaltmäßiges Vorgehen Rainalds an, der durch die Gemahlin, die er sich mißbräuchlich zugeeignet habe, Graf von Blieskastel geworden sei.
Hier werden wohl die Gründe gelegen haben, die den Erzbischof von Trier veranlaßten, zum Jahreswechsel einige seiner Getreuen und seine Ministerialen in Koblenz zu versammeln, wo er von ihnen einen Spruch zur Erbregelung erhielt, auf Grund dessen er am 2. Januar 1239 Mathilde und Loretta das Lehen Hunolstein übertrug. In Metz fand in dieser Zeit ein Wechsel statt, auf Bischof Johann folgte Jakob von Lothringen, der Bruder Herzog Matthaeus und Graf Rainalds. Nun deutet aber nichts darauf hin, dass der neue Bischof seinen Bruder als Grafen von Blieskastel anerkannt hätte. Es ist vielmehr anzunehmen, dass er sich wegen der illegitimen Ehe in dieser Frage zurückgehalten hat. Unbehelligt von an dem nannte sich Rainald jedoch Graf von Blieskastel.
Die Witwe Agnes des verstorbenen Grafen Heinrich befand sich im Besitz der übrigen Gebiete und nahm ihre Residenz auf der Burg Hunolstein. Auch ihre anderen Töchter heirateten, Loretta wurde Anfang 1243 die Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm, Imagina verband sich mit Gerlach von Limburg, Mathilde mit Friedrich von Blankenheim, Adelheid mit Graf Gottfried von Arnsberg, Kunigunde mit dem Grafen Engelbert von der Mark und die jüngste, deren Namen wir nicht kennen, mit Graf Egenulf von Urslingen.
Wenn auch zu vermuten ist, dass die Gräfin-Witwe anfangs mit der Ubertragung von Blieskastel an Elisabeth durch Bischof Johann von Metz einverstanden war, so lehnte sie das jetzt anscheinend wegen der Ehe Elisabeths mit Rainald offen ab. Sie vertrat einen eigenen Erbteilungsplan, der sich aus einer Urkunde ersehen läßt, die sie im Februar 1243, anscheinend aus Anlaß der Heirat ihrer zweiten Tochter Loretta mit dem Grafen von Salm, ausgestellt hat. Darin war zwar Blieskastel weiterhin für einen einzigen Erben vorgesehen, es herrschte aber jetzt die Tendenz vor, dem Inhaber von Blieskastel eine vorrangige Stellung im gesamten Erbe zu sichern. So wird zunächst einmal die Hälfte der Burg Hunolstein auf Loretta und ihren Gemahl übertragen. Sollten sie auf irgendeine Weise Blieskastel und die Schaumburg erwerben können, dann fiel ihnen auch Blieskastel als Erbe zu. Den übrigen Töchtern wird offensichtlich ein Erbrecht zugestanden, es wird jedoch im wesentlichen an ihr Verhalten gebunden. Sollten nämlich Loretta und ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel führen müssen, dann würden alle diejenigen Erben, die dabei auf ihrer Seite mitwirken würden, einen ihrem Aufwand entsprechenden Anteil am Erbe erhalten, wobei jedoch Blieskastel selbst nicht aufgeteilt werden dürfe. Das gleiche hatte zu gelten, wenn die übrigen Erben nach einer eventuellen Eroberung Blieskastels durch den Grafen von Salm ohne deren Unterstützung für die durch den Grafen im Interesse der Gräfin-Witwe aufgewandten Unkosten aufkommen wollten. Wer bei diesem Plan nicht mitwirke, sollte auch nicht in die Teilung des Erbes einbegriffen werden. Auf jeden Fall wurde also Loretta die Herrschaft Blieskastel als Erbe zugesprochen. In dieser, einen Teilungsplan enthüllenden Urkunde nennt sich die Gräfin-Witwe Agnes Gräfin von Blieskastel, offensichtlich betrachtete sie sich selbst als Erbin, der es zustehe, die Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem Sinne trägt sie nach dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden nur den Titel Herrin von Hunolstein.
Wie schon angedeutet, brauchte Rainald von seiten des Bischofs von Metz, seines Bruders, wohl nichts zu befürchten. Spätestens seit Februar des Jahres 1252 können wir dann feststellen, dass der Bischof und er gemeinsam Urkunden ausfertigen, dass also zu diesem Zeitpunkt Rainald als Graf von Blieskastel durch den zuständigen Lehensherrn anerkannt ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in diesem Jahre Berthold von Sulz gestorben ist, womit die Möglichkeit einer kirchlichen Anerkennung der Ehe Rainalds mit Elisabeth auftauchte, was dann dem Bischof gestattete, seine bisherige Zurückhaltung aufzugeben. Denn Rainald konnte Ansprüche auf Blieskastel nur durch seine Verbindung mit Elisabeth erheben, diese Verbindung blieb aber illegal, solange der 1. Gemahl noch lebte. Wir sehen denn auch, dass sich Rainald jetzt um die Legitimierung seiner Ehe bemühte, wobei er sich zur Vermittlung an seinen Bruder, den Bischof, wandte. Dieser seinerseits ging den Papst an, der ihm am 15. Mai 1253 Vollmachten zur Dispens erteilte. Rainald gewann dadurch eine rechtlich gesicherte Stellung. Das dürfte dann auch auf die übrigen Erben in der Blieskasteler Frage einen Einfluß gehabt haben. Immerhin zeigt eine Urkunde vom 24. Juni 1264, dass sich Elisabeth und Agnes von Arnsberg über Rechte in der Abtei Tholey geeinigt haben. Es sieht so aus, als habe man sich allgemein mit dem augenblicklich eingetretenen Zustand abgefunden.

Mohr Walther: Band III Seite 76-127
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Geschichte des Herzogtums Lothringen"

Für die Sicherung der Stellung Friedrichs im östlichen Teil seines Herzogtums war es dann wichtig, dass er im August 1261 vom Grafen Heinrich von Zweibrücken durch Kauf die Burg Schwarzenberg bei Wadem erwerben konnte. Dadurch gewann er einen entsprechenden Stützpunkt in den kommenden Auseinandersetzungen um die Burg Schaumberg und die Grafschaft Blieskastel. Eine solche Entwicklung stand bereits zu erwarten, da die Ehe von des Herzogs Oheim Rainald mit Elisabeth, der Erbin von Blieskastel, ohne Nachkommenschaft geblieben war.
Der Bischof von Metz jedoch als Parteigänger Bars wurde auf einer andern Seite getroffen, denn Graf Rainald von Blieskastel nahm die Herrschaft Püttlingen, die als Lehen von Metz beansprucht wurde, am 4. August 1264 von seinem Neffen, Herzog Friedrich, zu Lehen. Man muß diese Transaktion als gegen den Bischof gerichtet betrachten. Der Vorgang besaß auch gleichzeitig noch eine größere Bedeutung, denn es wurde dabei bestimmt, nach einem kinderlosen Tode Rainalds und seiner Gemahlin Elisabeth sollten die älteste Schwester Elisabeths und in der Reihenfolge des Alters gegebenenfalls auch die andern Schwestern Blieskastel erhalten. Das weist doch darauf, dass ein leidlicher Zustand des Zusammenlebens unter den Blieskasteler Erben erreicht worden war. Für den Bischof von Metz ergaben sich also im Augenblick in der Blieskasteler Frage keine Anknüpfungspunkte mehr für das Führen einer gegen Ober-Lothringen gerichteten Politik.
Der Graf von Luxemburg besaß in den Auseinandersetzungen als Verbündeten Gerlach von Dollendorf, der mit der gleichnamigen Tochter der Blieskasteler Adelheid aus deren Ehe mit Gottfried von Arnsberg verheiratet war und demgemäß sein Vetter und ein Neffe von Graf Rainald von Blieskastel war. Gerlach konnte so auch künftig in der Blieskasteler Frage eine Rolle spielen.
Neue Verwicklungen entstanden für das Herzogtum Ober-Lothringen mit dem Bistum Metz, sie standen in Verbindung mit dem Erbe der Grafschaft Blieskastel. Dort starb im Jahre 1273 die Gräfin Elisabeth und etwa ein Jahr später auch ihr Gemahl Rainald. Aus ihrer Ehe waren keine Nachkommen vorhanden.
Der Graf von Salm als Gemahl von Elisabeths jüngerer Schwester Loretta, erhob anscheinend Anspruch auf das Gesamterbe. Es gelang ihm offensichtlich auch, sich der Schaumburg zu bemächtigen, denn im April 1275 belehnte er Tilman und Nikolaus von Hagen mit zwei Dörfern, wofür diese sich zur Burgwache auf dem Schaumberg verpflichteten. Ob er auch Blieskastel in seine Gewalt gebracht hat, läßt sich nicht ersehen, dürfte aber wahrscheinlich sein. Dadurch kam Uneinigkeit unter die gesamten Erbberechtigten. Zu ihnen gehörten noch die mit Gerlach von Limburg verheiratete Imagina, Mathilde mit Friedrich von Blankenheim, Gottfried von Arnsberg als Gemahl der bereits verstorbenen Adelheid, und Kunigunde mit dem Grafen Engelbert von der Mark. Da Engelbert schon bald darauf in diesem Zusammenhang nicht mehr genannt wird, scheint er mit seinen Ansprüchen ausgeschieden zu sein. Das Erbe der jüngsten Schwester, der Gemahlin Egenolfs von Urslingen, war nach ihrem Tode durch ihren Sohn, Ulrich von Rappoltstein, am 12. September 1274 an den Grafen Rainald verkauft worden, es wurde demnach von Herzog Friedrich beansprucht, der auf die Nachlassenschaft seines verstorbenen Oheims Anspruch erhob. Die Rechte der Gräfin Adelheid von Arnsberg wurden jetzt von ihrem Sohn Ludwig vertreten, der sich auf die Seite Herzog Friedrichs stellte. Das geschah im April 1275, als er in Gegenwart König RUDOLFS unter dessen Bestätigung den Herzog zu seinem Stellvertreter ernannte. Auch Ludwigs Schwester Adelheid, die mit Gerlach von Dollendorf verheiratet war, hatte bereits am 13. Mai 1274, noch zu Lebzeiten des Grafen Rainald, mit ihrem Gemahl auf alle Ansprüche, die ihnen in Püttlingen zufallen könnten, zugunsten Herzog Friedrichs verzichtet.
Dieser hat bezüglich seines weiteren Vorgehens in der Blieskasteler Erbfrage am 4. April 1275 mit dem Grafen Heinrich von Zweibrücken, der sich der ganzen Sache annahm, eine Vereinbarung getroffen. Danach trat der Herzog für eine Aufteilung des Erbes zu gleichen Teilen unter die 5 verbliebenen Berechtigten ein. Der Text läßt erkennen, dass der Graf von Salm damit nicht einverstanden war, aus einer Erklärung vom Oktober 1275 geht zudem hervor, dass er dem Herzog ein Fünftel des Erbes nicht zubilligen wollte. Der Graf von Zweibrücken wollte nun einen Tag bestimmen, auf dem über die Teilung verfügt werden sollte. Sollte der Graf von Salm seine Zustimmung dazu nicht geben, dann wollte der Graf von Zweibrücken Herzog Friedrich aktiv unterstützen. Garanten dieser Abmachungen wurden die Grafen Heinrich von Luxemburg und Friedrich von Leiningen, die bei Nichterfüllung der Zusagen des Zweibrückers den Herzog gegen diesen unterstützen wollten.
Eine eigentliche Vermittlung im Erbstreit konnte indes der Graf von Zweibrücken nicht erreichen. Er brachte aber am 29. Mai 1275 mit Unterstützung der Grafen Heinrich und Johann von Spanheim und des Wildgrafen Emicho eine Versammlung der Erben zustande, in der sich die Grafen von Salm und Arnsberg und die Herren von Limburg und Blankenheim gegenseitig verpflichteten, ihren Anteil gegebenenfalls nur an Miterben zu verkaufen. Indessen fühlte sich der Graf von Zweibrücken jetzt offensichtlich unsicher. Er suchte eine Stütze am Bischof von Metz zu finden und erklärte sich am 6. Juli 1275 in sehr verbindlichen Formen zu dessen ligischem Vasallen vor allen andern, den Kaiser ausgenommen. Da die Urkunde auch das Siegel des Grafen von Salm trägt, war zu diesem Zeitpunkt der Ubergang des Grafen von Zweibrücken zu dessen Partei vollzogen. Der Bischof von Metz seinerseits verstärkte jetzt seine Stellung gegenüber Herzog Friedrich, vor allem regelte er Meinungsverschiedenheiten mit Jakob von Warsberg und band ihn fester an das Bistum, weil er im Kampf gegen den Herzog eine beachtliche Stütze darstellen konnte. Herzog Friedrich hatte dagegen im Juli 1275 den Grafen Simon IV. von Saarbrücken zum Verbündeten gewonnen.
In der Blieskasteler Erbfrage ging der Bischof von Metz jetzt von der ehedem im Jahre 1226 getroffenen Regelung ab, er erklärte im Oktober 1275, die Grafschaft Blieskastel sei mangels eines männlichen Erben an das Bistum heimgefallen. Auf dieser Grundlage verhandelte er mit dem Grafen von Salm, der sich zunächst grundsätzlich verpflichtete, keinerlei Ansprüche des Herzogs von Ober-Lothringen auf das Erbe anzuerkennen. Er wiederum war der Meinung, der Bischof solle Blieskastel entweder als Lehen an die Erben der 5 Schwestern geben, von denen eine seine Gemahlin sei, oder allein an die Erben der letzteren. Eine volle Entscheidung traf der Bischof jetzt noch nicht. Er nahm wohl den ältesten Sohn des Grafen als ligischen Vasallen an und erkannte ihm ein Fünftel des Blieskasteler Lehens zu, die andern vier Fünftel behielt er zunächst für sich. Sollte aber zu Recht erwiesen werden, dass die Grafschaft heimgefallen sei, dann sollte der Sohn des Grafen die Hälfte erhalten, über die andere Hälfte wären noch Regelungen mit den übrigen Erben anzustreben. Der Graf von Salm sollte außerdem versuchen, Mörchingen aus der Lehensabhängigkeit des Herzogs von Ober-Lothringen zu lösen und es wieder von Metz zu Lehen nehmen. Auch hier zeigen sich also die Spannungen zwischen dem Bischof und Herzog Friedrich, wobei der Bischof wiederum die Unterstützung Bischof Konrads von Straßburg erhielt.
Uber Kriegshandlungen wird uns aus dem Jahre 1276 von einer Niederlage Herzog Friedrichs gegenüber dem Grafen von Zweibrücken auf der Wattweiler Höhe berichtet. Es ist also auffallend, dass die ersten Gefechte mit dem Grafen von Zweibrücken stattfanden, der an sich mit der Erbfrage in Blieskastel nichts zu tun hatte. Darin kommt wohl zum Ausdruck, dass die gesamte Frage sich jetzt zu einem Gegensatz entwickelt hatte zwischen Herzog Friedrich und Bischof Lorenz von Metz, als dessen ligischer Vasall der Graf von Zweibrücken eingreifen mußte. Möglicherweise hängt es mit dieser Niederlage Friedrichs zusammen, dass er wieder Anschluß an König RUDOLF suchte. Im Mai 1276 weilte er beim Grafen von Pfirt, wo auch der König anwesend war, und Ende Juni finden wir ihn wiederum in Hagenau am Hofe.
Zur gleichen Zeit begann sich die Situation zu ändern. An die Einigung vom 29. Mai 1275, wonach die Erben ihre Rechte an Blieskastel nur unter sich veräußern sollten, hatte sich Gerhard von Blankenheim nicht gehalten. Er verkaufte unter Zustimmung seines Lehensherrn, des Grafen von Luxemburg, seine Ansprüche auf Blieskastel, darunter Püttlingen und die Schaumburg an Herzog Friedrich. Dieser hatte zuvor bereits im Mai 1277 die Ansprüche Gerlachs von Dollendorf auf Püttlingen aufgekauft. Soviel ersichtlich ist, besetzte er sofort die Schaumburg. Der Kaufakt wurde nicht allgemein anerkannt, weil die Lehensherrlichkeit des Grafen von Luxemburg über die verkauften Gebiete bestritten war. Der Vorgang wurde auch offensichtlich sofort von der Gegenseite angefochten, denn der Herzog erklärte am 8. Juni 1277, er werde sich bezüglich der Schaumburg dem Schiedsspruch der Herren von Warsberg und Sterpenich fügen, oder dem des Herrn von Durbuy, falls die beiden sich nicht einigen könnten.
Offensichtlich suchte man nun die gesamte Streitsache auf eine schiedsrichterliche Basis zu bringen. Am 13. Juli 1277 übertrugen der Bischof von Metz und Heinrich von Blankenberg ihre Differenzen einem Schiedsgericht. Am 16. Juli kam man überein, Gobert von Apremont und dem Bischof von Langres einen Spruch über den Streit zwischen dem Bischof und Herzog Friedrich zu übertragen, wobei von seiten des letzteren Graf Heinrich von Luxemburg und sein gleichnamiger Sohn als Garanten auftraten, indem sie dem Bischof erklärten, sie würden den Herzog nicht mehr unterstützen, wenn er sich nicht an den zu erwartenden Schiedsspruch halten werde. Allerdings traf dieser auch anders geartete Vorbereitungen. Er gewann sich den Grafen von Bar zum Verbündeten gegen den Bischof von Metz, dem Grafen von Luxemburg gegenüber versprach er, ihm für die Schaumburg ein gleichwertiges Lehen zu überlassen und erklärte außerdem, er würde sich gegenüber den Ansprüchen des Grafen von Salm auf die Schaumburg dem Urteil des Grafen von Luxemburg unterwerfen. Demgegenüber suchte die Gegenpartei im August 1277 die Schaumburg zurückzugewinnen, es waren dabei hauptsächlich der Bischof von Straßburg und der Trierer Erzbischof beteiligt.
Der Versuch scheiterte aber offensichtlich. Darauf bekundeten die beiden Bischöfe, in ihrer Gegenwart sei von einer Reihe von Zeugen, darunter auch Burgmannen von Schaumberg, erklärt worden, die Burg sei ein Lehen des Bistums Verdun. Auch der Abt von Tholey, der offensichtlich für seine eigene Stellung besorgt war, bezeugte, seine Abtei gehöre zu Verdun. Dadurch sollte wohl der vom Grafen von Luxemburg gebilligte Kaufvertrag des Herrn von Blankenheim ungültig gemacht werden.
Man beschritt nun aber doch den Weg zu Verhandlungen. Zu Deneuvre kam es zu einer uns nicht näher bekannten vorläufigen Abmachung zwischen Herzog Friedrich einerseits und Erzbischof Heinrich von Trier und den Bischöfen von Metz und Straßburg, sowie den Grafen von Zweibrücken und Salm andererseits, wobei unter Stellungnahme König RUDOLFS der Mainzer Propst Friedrich von Leiningen und Rainald von Hanau zu Vermittlern bestellt wurden. Kurz darauf wurde zwischen Herzog Friedrich und dem Erzbischof ein fester Friede geschlossen. In der 2. Hälfte des August 1277 erschienen dann die Bevollmächtigten König RUDOLFS im Lager vor der Schaumburg und verkündeten ihren Schiedsspruch. Eine Entscheidung über die Burg selbst wurde indes noch nicht gefällt. Sie sollte von Herzog Friedrich den Grafen Friedrich von Leiningen und Heinrich von Zweibrücken übergeben werden, bis die Streitigkeiten zwischen ihm und dem Grafen von Salm wegen der Burg geregelt sein würden, wofür ein Termin im September in Aussicht genommen wurde. Auch die Streitigkeiten zwischen dem Herzog und dem Grafen von Zweibrücken wurden noch nicht geordnet, sondern einem eigenen Schiedsgericht übertragen. Das Ganze sollte bis zum 11. November 1277 abgeschlossen sein.
Die Einigung ist allerdings gescheitert, Herzog Friedrich lieferte die Schaumburg nicht aus. Die Feindseligkeiten gegen Metz zogen sich dann sehr in die Länge, obwohl schon am 19. April 1278 Gobert von Apremont als Schiedsrichter auftrat. Im Februar 1279 verpflichtete sich auch Graf Heinrich von Luxemburg zu einer effektiven Hilfe an Bar gegen den Metzer Bischof. Die Kämpfe waren weiter gegangen, obwohl Gobert von Apremont seinen Schiedsspruch zwischen Herzog Friedrich und dem Bischof von Metz im August 1278 erlassen hatte, wodurch keine wesentlichen Änderungen verfügt worden waren. Es kam dann im Sommer 1279 zu einem für den Herzog verlustreichen Gefecht bei Mörsberg gegen die bischöflichen und städtischen Streitkräfte von Metz, die auch vom Grafen von Zweibrücken unterstützt wurden. Allerdings schien sich gleichzeitig eine Änderung anzukündigen. Bischof Lorenz von Metz hatte sich nämlich nach Rom begeben, wo er im Herbst 1279 starb. Zu seinem Nachfolger wurde Anfang Oktober 1279 Johann von Flandern designiert, der an sich ein Verwandter des Grafen von Bar war. Die Verhältnisse scheinen sich zunächst auch friedlich angelassen zu haben. Im Frühjahr 1281 ergaben sich dann aber neue Spannungen, diesmal zur Stadt Metz, ohne dass die Ursachen dafür festzustellen sind.
Indes waren die Fragen um Blieskastel und die Spannungen zum Metzer Bischof und den Grafen von Zweibrücken und Salm noch nicht endgültig gelöst. Schon im Juni 1280 läßt sich ein Streben des Grafen von Salm erkennen, sich eine bessere Aktionsbasis zu schaffen. Er regelte im April alle mit dem Erzbischof von Trier schwelenden Angelegenheiten und überließ diesem seine Besitzungen in Bernkastel und Monzelfeld, die er bisher von Trier zu Lehen getragen hatte. Die Urkunde weist als Zeugen unter anderen den Bischof von Straßburg und den Grafen von Zweibrücken auf, was vermuten läßt, dass gleichzeitig weiter gesteckte Besprechungen stattfanden. Auf der andern Seite übertrug Ludwig von Arnsberg im April 1280 in Gegenwart König RUDOLFS in Kaiserslautern seine Besitzungen in Blieskastel auf Herzog Friedrich. Es läßt sich vielleicht daraus erschließen, dass der König dessen Ansprüchen günstig gegenüber stand. Friedrich festigte im März 1284 im Raum von Warsberg seine Stellung, was offensichtlich im Hinblick auf mögliche militärische Auseinandersetzungen mit dem Bischof von Metz geschah. Mit diesem, es war seit 1282 Bischof Burchard, konnte Friedrich zwar einige Fragen im Mai 1284 regeln, aber gleichzeitig schloß der Bischof mit dem Grafen von Salm eine Ubereinkunft bezüglich Blieskastels, die dem Grafen die Unterstützung des Bischofs für den Fall der Unnachgiebigkeit des Herzogs zusagte. Der Graf übergab Burchard Blieskastel, doch sollten Hunolstein, Püttlingen und Schaumburg für immer bei Salm verbleiben, und zwar Püzttlingen als Metzer Lehen. Der Bischof hatte übrigens schon im Dezember 1283 einen Vertrag mit der Stadt Metz geschlossen, in dem sie sich gegenseitig Hilfeleistung gegen jedermann mit Ausnahme des Kaisers zusicherten.
Die Bedrohung von Frankreich her wird den Herzog auch veranlaßt haben, sich um eine Regelung des immer noch bestehenden Streites um Blieskastel zu bemühen. Zum Bischof von Metz scheint seit jenen Abmachungen im Mai 1284 ein leidliches Verhältnis weiter bestanden zu haben. So gelang es dem Herzog im September 1286, mit ihm zu einer neuen Ubereinkunft zu gelangen. Friedrich überließ ihm Blieskastel mit Ausnahme der Rechte, die er gegenüber dem Grafen von Salm erheben konnte. Der Bischof seinerseits versprach, die Lehensabhängigkeit von Mörchingen, das der Graf von Salm vom Herzog zu Lehen hielt, zu achten. Bezüglich Püttlingens wurde anerkannt, es sei noch zu entscheiden, ob es ein Metzer oder ein lothringisches Lehen sei, und nach dieser Entscheidung habe sich das weitere Verhältnis zu richten. Diese Lösung leitete sich wohl aus dem Verhalten des Grafen Rainald von Blieskastel her, der ja im August 1264 Püttlingen dem Herzog zu Lehen aufgetragen hatte, ein Akt, der rechtlich umstritten sein konnte. Der Herzog versicherte außerdem ausdrücklich, er werde sich nicht mit dem Grafen von Salm zu Ungunsten des Bischofs verständigen. Auch wurden einige Schuldenprobleme aus früheren Zeiten geregelt. Der Bischof nahm darauf Blieskastel in seine direkte Verwaltung. Für den Rest des Jahres 1286 läßt sich feststellen, dass des Herzogs Beziehungen zu ihm sich in normalem Rahmen entwickelten. Aber im Mai 1237 bestand wieder ein feindseliger Zustand, wobei Friedrich die Unterstützung des Grafen Theobald von Bar erhielt. Das anscheinend hatte den Erfolg, dass der Bischof im Juni 1287 die Rückgabe der Schaumburg innerhalb eines Jahres versprach
Wenige Tage nach diesem Termin, am 8. Februar, wurde durch Johann von Dampierre der Schiedsspruch verkündet, durch den im wesentlichen Blieskastel dem Metzer Bischof zugesprochen wurde, während die Frage der Schaumburg und Püttlingens noch offen blieb.
Zur Durchführung gebot der König beiden Parteien einen Waffenstillstand für die Dauer des Verfahrens. Dem Herzog von Ober-Lothringen wurde auferlegt, die Burg Blieskastel bis zum erfolgten Schiedsspruch dem Bischof von Straßburg, oder, bei dessen Weigerung, einer vom König zu bestimmenden Persönlichkeit zu überstellen. Sollte eine der Parteien diese vom König erlassenen Bestimmungen verletzen, dann sollte der Gegenpartei Blieskastel überstellt werden, und der Waffenstillstand sollte noch 14 Tage strikte eingehalten werden. Der König werde darauf der am Bruch der Abmachungen unschuldigen Partei Hilfe leisten. Der Straßburger Bischof hat dann Blieskastel tatsächlich übernommen. Der Metzer Bischof unternahm anscheinend eine ähnliche Geste, denn im August 1291 übergab er die Schaumburg dem Erzbischof von Trier. Allerdings bedeutete das wohl, dass die Burg dem Herzog sicher war, denn der Erzbischof erklärte, sie nach dem Schiedsspruch Johanns von Dampierre an ihn geben zu wollen. Der Erzbischof hatte sich nämlich am 25. April 1291 mit ihm über die Burg Montclair geeinigt, wobei Friedrich wieder in seine vollen Lehensrechte eingesetzt wurde, wie er sie zur Zeit Erzbischof Heinrichs besessen hatte. Bezüglich Blieskastels betonte der Herzog noch Mitte September 1291, es gehöre ihm. Später, im Oktober 1291, bahnte sich auch ein Schiedsgericht mit dem Grafen von Salm an. Als Schiedsrichter wurde Gottfried von Joinville bestimmt. Da der Metzer Bischof die Urkunde mitbesiegelte, wird er wohl einen entsprechenden Einfluß auf den Grafen ausgeübt haben.
Am 7. November folgte der Abschluß mit dem Bischof von Metz. Der Hauptpunkt war der Verzicht Friedrichs auf Blieskastel, während das ebenfalls umstrittene Forbach ihm als Lehen verblieb. Der Herzog bemühte sich dann auch noch um einen Ausgleich zwischen Heinrich von Blankenberg und dem Bischof, der am 24. Februar 1294 zustande kam. Er hat in dieser Zeit indes noch daran gearbeitet, seine Stellung gegenüber dem Bischof zu verstärken. Er konnte den Grafen Eberhard von Zweibrücken im November 1291 dazu bestimmen, ihm die Burg Mörsberg auf 10 Jahre zu überlassen,  wodurch er die Verfügung über diesen wichtigen Stützpunkt gegen Metz erlangte. In die gleiche Linie dürfte es auch fallen, dass er Ende September 1292 die als Lehen von Bar gehaltene Herrschaft Ligny dem Grafen von Bar verkaufte.