Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte 278
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Blieskastel, Grafen von
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Lothringische Adelsfamilie
Die Grafen von Blieskastel spalteten sich gegen Ende des 11. Jh. von den Grafen von Metz-Luneville ab und bildeten im Laufe des 12. Jh. neben dem Stammhaus Blieskastel die Linien der Grafen von Homburg, Lützelstein und Saarwerden. Die namengebende Burg lag an der unteren Blies im heutigen Saarpfalzkreis. Ihr Besitz erstreckte sich vom nördlichen Lothringen zu beiden Seiten der Blies quer über den Hunsrück bis nach Bernkastel an der Mosel. Seiner Rechtsnatur nach setzte er sich vorwiegend aus Allodien, Lehen der Erzbischöfe von Trier, der Bischöfe von Metz und Verdun zusammen. Nach dem Tode des letzten Grafen von Blieskastel, Heinrich (+ 1237), konnte seine älteste Tochter Elisabeth die Nachfolge im größten Teil des väterlichen Erbes durchsetzen und durch eine Zweitehe mit Rainald von Lothringen-Bitsch ihre Herrschaft nach Südosten ausdehnen. Nach dem Tod des kinderlosen Ehepaares (+ 1273 und 1274) entstand zwischen den Schwestern Elisabeths und ihres Ehegatten, dem Herzog von Lothringen als Erbe Rainalds von Bitsch und dem Bischof von Metz als vornehmsten Lehensherren, der Blieskasteler Erbfolgekrieg (1276-1291), in den fast alle territorialen Gewalten Lothringens, des Elsaß und Luxemburgs verwickelt waren. Er endete mit der Aufteilung des Blieskasteler Erbes zwischen dem Herzog von Lothringen, dem Bischof von Metz und dem Grafen von Salm. Burg und Flecken Blieskastel fielen dem Bischof von Metz zu, wurden aber von ihm 1337 an das Erzstift Trier verkauft.
Literatur:
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H.W. Hermann, Die Gf.en v. B. (Gesch. Landeskunde des
Saarlandes 2, 1977), 254-261 - W. Mohr, Gesch. des Hzm. Lothringen, III:
Das Hzm. der Mosellaner (11.-14. Jh.), 1979, 102-120.
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Mohr Wallter: Band III Seite 55-75
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
In den Rahmen dieser Transaktionen gehört es, dass
Herzog Matthaeus im August 1238 seinem Bruder Rainald die Herrschaft
Bitsch übertrug. Das geschah, um ihn für den Verlust von Stenay
zu entschädigen, das ihm bis dahin gehört hatte. Bitsch wiederum
war Teil der Eheausstattung der Gemahlin des Herzogs, die dafür Longwy
erhielt. Der Hauptgrund, weshalb Rainald
zur Entschädigung
gerade Bitsch erhielt, lag wohl darin, dass er in dieser Zeit Elisabeth,
eine der Erbinnen von Blieskastel,
heiratete. Der Besitz von Bitsch konnte ihm zur Behauptung von Blieskastel
gegenüber den Ansprüchen der andern Erbberechtigten eine
entsprechende Stärkung verleihen. Auch für Herzog Matthaeus war
es von Bedeutung, wenn sein Haus in Blieskastel
Fuß fassen konnte.
Etwa um das Jahr 1236 war Graf Heinrich von Blieskastel
gestorben, der als Nachkommen nur Töchter besaß. Die Erbschaft
bestand aus den Herrschaften Blieskastel
und Püttlingen, den Burgen Schaumburg und Hunolstein,
wozu noch einige Güter an der Mosel kamen. Blieskastel
und Püttlingen waren Lehen des Metzer Bistums. Schaumburg
war an sich ein Lehen des Bistums Verdun, das aber der verstorbene Graf
Heinrich im Jahre 1232 der Gräfin Ermesinde von Luxemburg als
Allod übertragen und gleichzeitig von ihr als Lehen übernommen
hatte. Dabei war von den Rechten des Bischofs von Verdun keine Rede, der
Graf war lediglich nicht verpflichtet, Ermesinde gegen den Bischof Hilfe
zu leisten. Die Lehensübertragung wurde vom Grafen auch für alle
seine möglichen Erben verbindlich gemacht. Der ganze Vorgang läßt
vermuten, dass die Rechte von Verdun nicht mehr anerkannt wurden, da der
verstorbene Graf von Blieskastel
ja über die Schaumburg als sein Allod verfügte. Die Burg
Hunolstein und die Besitzungen an der Mosel waren Lehen des Erzbistums
Trier. Hinzu kam noch die Hälfte der Burg Liebenberg bei St.
Wendel, ein Lehen des Bischofs von Verdun, deren andere Hälfte dem
Grafen von Zweibrücken übertragen war.
Graf Heinrich hatte einen Sohn als Erben besessen,
der jedoch vor ihm gestorben war. Danach war er bezüglich der künftigen
Gestaltung bei der Auftragung von Blieskastel
als Lehen an den Metzer Bischof zu Ende des Jahres 1226 mit diesem übereingekommen,
die Herrschaft nach seinem und seiner Gemahlin Tode wieder frei an seine
Söhne oder Töchter zurückfallen zu lassen. Er wollte anscheinend
eine Aufteilung von Blieskastel unter
eventuell dann vorhandene Nachkommen vermeiden. Zu dem ganzen Schritt hatte
er sich entschlossen, um die Hilfe des Bischofs gegen den Herzog von Ober-Lothringen
zu erhalten, von dem er sich also offensichtlich damals schon bedroht erachtete.
Anders stand es mit seinen von Trier abhängigen Lehen. In einer Urkunde
des Erzbischofs Dietrich von Trier vom 2. Januar 1239 wird berichtet, der
Graf habe auf das Burglehen Hunolstein aus freien Stücken verzichtet
und den Erzbischof veranlaßt, es seiner zweiten Tochter Loretta
und
der 4., Mathilde, zu gewähren. Wie das übrige Erbe von
ihm aufgeteilt war, und wie die Nachkommen zu dieser Aufteilung standen,
ist nicht ersichtlich. Jedenfalls dürfte die älteste Tochter
Elisabeth das ganze Erbe beansprucht haben. Sie war zu diesem Zeitpunkt
bereits mit dem Grafen Berthold von Sulz verheiratet. Ihr gelang es schon
am 26. März 1238, von Bischof Johann von Metz die Belehnung mit der
von diesem lehensabhängigen
Grafschaft Blieskastel
zu erhalten. Die Urkunde darüber ist so ausgestellt, dass sie mit
einem Erwerb der Lehen von Trier und Verdun Rechnung hält. Elisabeth
erklärte nämlich, sie werde ligischer Vasall des Metzer Bischofs
nach dem Erzbischof von Trier und dem Bischof von Verdun, falls sie von
den beiden letzteren die Lehen erhalten werde, die ihr Vater von ihnen
besessen hätte. Der Graf von Luxemburg wird dabei nicht genannt, obwohl
der verstorbene Graf ihm die Schaumburg ja als Lehen aufgetragen
hatte. Elisabeth hoffte wohl, durch Berufung auf den Bischof von
Verdun als den ursprünglichen Lehensherrn der Burg und durch die Berücksichtigung
eines Lehensverhältnisses zum Erzbischof von Trier auch derer Zustimmung
zu ihrer eigenen Nachfolge zu erhalten. Ausdrücklich wurde bestimmt,
dass bei ihrem kinderlosen Tode die Grafschaft
Blieskastel an eine ihrer Schwestern fallen solle.
Der Bischof von Metz ist also von den im Jahre 1226 durch
den Grafen Heinrich getroffenen Maßnahmen abgewichen, denn
noch lebte ja die Gemahlin Heinrichs, und erst nach deren Tode sollte gemäß
den ursprünglichen Abmachungen die Erbschaft an die Nachkommen gelangen.
Offensichtlich ging es dem Bischof darum, Bliskastel
als Einheit in der Metzer Abhängigkeit zu erhalten. Darauf ist wohl
auch die Bestimmung der Urkunde zurückzuführen, dass das Lehen
an die leiblichen Nachkommen Elisabeths, Söhne oder Töchter,
fallen sollte, oder beim Fehlen von Nachkommenschaft an eine ihrer Schwestern.
Er scheint sich in diesen Bestimmungen mit der Gräfin-Witwe einig
gewesen zu sein, wie aus deren späterem Verhalten hervorgehen wird.
Von einer Stellungnahme des Bischofs von Verdun bzw.
des Grafen von Luxemburg ist nichts bekannt. Aus der erwähnten Urkunde
des Erzbischofs von Trier läßt sich schließen, dass Mathilde
und Loretta wohl noch zu Lebzeiten ihres Vaters der Besitz von Hunolstein
durch den Erzbischof versprochen worden war. Die weitere Entwicklung wird
dann den Erzbischof dazu bestimmt haben, seiner eigenen, mit dem verstorbenen
Grafen getroffenen Regelung eine festere rechtliche Grundlage zu geben.
Noch im Jahre 1238 nämlich trennte sich Elisabeth von ihrem
Gemahl unter der Begründung, er habe bereits die Subdiakonsweihe erhalten.
Sie ging dann unmittelbar darauf eine 2. Ehe ein, wie schon gesagt mit
Rainald von Bitsch. Indes war die erste nicht rechtlich geschieden.
Erst nach dem Tode Bertholds von Sulz trat Rainald an den Papst heran,
um seine Verbindung legitimieren zu lassen. Diese 2. Ehe Elisabeths
dürfte unter besonderen Umständen geschlossen worden sein, denn
eine zeitgenössische Chronik deutet ein gewaltmäßiges Vorgehen
Rainalds an, der durch die Gemahlin, die er sich mißbräuchlich
zugeeignet habe, Graf von Blieskastel
geworden sei.
Hier werden wohl die Gründe gelegen haben, die den
Erzbischof von Trier veranlaßten, zum Jahreswechsel einige seiner
Getreuen und seine Ministerialen in Koblenz zu versammeln, wo er von ihnen
einen Spruch zur Erbregelung erhielt, auf Grund dessen er am 2. Januar
1239 Mathilde und Loretta
das Lehen Hunolstein übertrug.
In Metz fand in dieser Zeit ein Wechsel statt, auf Bischof Johann folgte
Jakob von Lothringen, der Bruder Herzog Matthaeus und Graf Rainalds.
Nun deutet aber nichts darauf hin, dass der neue Bischof seinen Bruder
als Grafen von Blieskastel anerkannt
hätte. Es ist vielmehr anzunehmen, dass er sich wegen der illegitimen
Ehe in dieser Frage zurückgehalten hat. Unbehelligt von an dem nannte
sich Rainald jedoch Graf von Blieskastel.
Die Witwe Agnes des verstorbenen Grafen Heinrich
befand sich im Besitz der übrigen Gebiete und nahm ihre Residenz
auf der Burg Hunolstein. Auch ihre anderen Töchter heirateten,
Loretta wurde Anfang 1243 die Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm,
Imagina
verband sich mit Gerlach von Limburg, Mathilde mit
Friedrich von Blankenheim, Adelheid
mit Graf Gottfried von Arnsberg,
Kunigunde mit dem Grafen Engelbert von der Mark und die jüngste,
deren Namen wir nicht kennen, mit Graf Egenulf von Urslingen.
Wenn auch zu vermuten ist, dass die Gräfin-Witwe
anfangs mit der Ubertragung von Blieskastel
an Elisabeth durch Bischof Johann von Metz einverstanden war, so
lehnte sie das jetzt anscheinend wegen der Ehe Elisabeths mit Rainald
offen
ab. Sie vertrat einen eigenen Erbteilungsplan, der sich aus einer Urkunde
ersehen läßt, die sie im Februar 1243, anscheinend aus Anlaß
der Heirat ihrer zweiten Tochter Loretta mit dem Grafen von Salm,
ausgestellt hat. Darin war zwar Blieskastel
weiterhin für einen einzigen Erben vorgesehen, es herrschte aber jetzt
die Tendenz vor, dem Inhaber von Blieskastel
eine vorrangige Stellung im gesamten Erbe zu sichern. So wird zunächst
einmal die Hälfte der Burg Hunolstein auf Loretta und
ihren Gemahl übertragen. Sollten sie auf irgendeine Weise Blieskastel
und
die Schaumburg erwerben können, dann fiel ihnen auch Blieskastel
als Erbe zu. Den übrigen Töchtern wird offensichtlich
ein Erbrecht zugestanden, es wird jedoch im wesentlichen an ihr Verhalten
gebunden. Sollten nämlich Loretta und ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel
führen müssen, dann würden alle diejenigen Erben,
die dabei auf ihrer Seite mitwirken würden, einen ihrem Aufwand entsprechenden
Anteil am Erbe erhalten, wobei jedoch Blieskastel
selbst
nicht aufgeteilt werden dürfe. Das gleiche hatte zu gelten, wenn die
übrigen Erben nach einer eventuellen Eroberung
Blieskastels durch den Grafen von
Salm ohne deren Unterstützung für die durch den Grafen im Interesse
der Gräfin-Witwe aufgewandten Unkosten aufkommen wollten. Wer bei
diesem Plan nicht mitwirke, sollte auch nicht in die Teilung des Erbes
einbegriffen werden. Auf jeden Fall wurde also Loretta die Herrschaft
Blieskastel als Erbe zugesprochen. In dieser, einen Teilungsplan
enthüllenden Urkunde nennt sich die Gräfin-Witwe Agnes Gräfin
von Blieskastel, offensichtlich betrachtete sie sich selbst als Erbin,
der es zustehe, die Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem Sinne
trägt sie nach dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden nur den
Titel Herrin von Hunolstein.
Wie schon angedeutet, brauchte Rainald von seiten
des Bischofs von Metz, seines Bruders, wohl nichts zu befürchten.
Spätestens seit Februar des Jahres 1252 können wir dann feststellen,
dass der Bischof und er gemeinsam Urkunden ausfertigen, dass also zu diesem
Zeitpunkt Rainald als Graf von Blieskastel
durch den zuständigen Lehensherrn anerkannt ist. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass in diesem Jahre Berthold von Sulz gestorben ist, womit die Möglichkeit
einer kirchlichen Anerkennung der Ehe Rainalds mit Elisabeth
auftauchte,
was dann dem Bischof gestattete, seine bisherige Zurückhaltung aufzugeben.
Denn Rainald
konnte Ansprüche auf Blieskastel
nur durch seine Verbindung mit Elisabeth erheben, diese Verbindung
blieb aber illegal, solange der 1. Gemahl noch lebte. Wir sehen denn auch,
dass sich Rainald jetzt um die Legitimierung seiner Ehe bemühte,
wobei er sich zur Vermittlung an seinen Bruder, den Bischof, wandte. Dieser
seinerseits ging den Papst an, der ihm am 15. Mai 1253 Vollmachten zur
Dispens erteilte. Rainald
gewann dadurch eine rechtlich gesicherte
Stellung. Das dürfte dann auch auf die übrigen Erben in der Blieskasteler
Frage einen Einfluß gehabt haben. Immerhin zeigt eine Urkunde
vom 24. Juni 1264, dass sich Elisabeth
und Agnes von Arnsberg über
Rechte in der Abtei Tholey geeinigt haben. Es sieht so aus, als habe man
sich allgemein mit dem augenblicklich eingetretenen Zustand abgefunden.
Mohr Walther: Band III Seite 76-127
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Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Für die Sicherung der Stellung Friedrichs im östlichen
Teil seines Herzogtums war es dann wichtig, dass er im August 1261 vom
Grafen Heinrich von Zweibrücken durch Kauf die Burg Schwarzenberg
bei Wadem erwerben konnte. Dadurch gewann er einen entsprechenden Stützpunkt
in den kommenden Auseinandersetzungen um die Burg Schaumberg und
die Grafschaft Blieskastel. Eine solche
Entwicklung stand bereits zu erwarten, da die Ehe von des Herzogs Oheim
Rainald
mit
Elisabeth, der Erbin von Blieskastel,
ohne Nachkommenschaft geblieben war.
Der Bischof von Metz jedoch als Parteigänger Bars
wurde auf einer andern Seite getroffen, denn Graf Rainald von Blieskastel
nahm die Herrschaft Püttlingen, die als Lehen von Metz beansprucht
wurde, am 4. August 1264 von seinem Neffen, Herzog Friedrich, zu Lehen.
Man muß diese Transaktion als gegen den Bischof gerichtet betrachten.
Der Vorgang besaß auch gleichzeitig noch eine größere
Bedeutung, denn es wurde dabei bestimmt, nach einem kinderlosen Tode Rainalds
und seiner Gemahlin Elisabeth sollten die älteste Schwester
Elisabeths und in der Reihenfolge des Alters gegebenenfalls auch
die andern Schwestern Blieskastel erhalten.
Das weist doch darauf, dass ein leidlicher Zustand des Zusammenlebens unter
den Blieskasteler Erben erreicht worden
war. Für den Bischof von Metz ergaben sich also im Augenblick in der
Blieskasteler Frage keine Anknüpfungspunkte
mehr für das Führen einer gegen Ober-Lothringen gerichteten Politik.
Der Graf von Luxemburg besaß in den Auseinandersetzungen
als Verbündeten Gerlach von Dollendorf, der mit der gleichnamigen
Tochter der Blieskasteler Adelheid
aus
deren Ehe mit Gottfried von Arnsberg verheiratet war und demgemäß
sein Vetter und ein Neffe von Graf Rainald von Blieskastel war.
Gerlach konnte so auch künftig in der Blieskasteler
Frage eine Rolle spielen.
Neue Verwicklungen entstanden für das Herzogtum
Ober-Lothringen mit dem Bistum Metz, sie standen in Verbindung mit dem
Erbe der Grafschaft Blieskastel.
Dort starb im Jahre 1273 die Gräfin Elisabeth und etwa ein
Jahr später auch ihr Gemahl Rainald. Aus ihrer Ehe waren keine
Nachkommen vorhanden.
Der Graf von Salm als Gemahl von Elisabeths jüngerer
Schwester Loretta, erhob anscheinend Anspruch auf das Gesamterbe.
Es gelang ihm offensichtlich auch, sich der Schaumburg zu bemächtigen,
denn im April 1275 belehnte er Tilman und Nikolaus von Hagen mit zwei Dörfern,
wofür diese sich zur Burgwache auf dem Schaumberg verpflichteten.
Ob er auch Blieskastel
in seine Gewalt gebracht hat, läßt sich nicht ersehen,
dürfte aber wahrscheinlich sein. Dadurch kam Uneinigkeit unter die
gesamten Erbberechtigten. Zu ihnen gehörten noch die mit Gerlach von
Limburg verheiratete Imagina,
Mathilde mit Friedrich von
Blankenheim, Gottfried von Arnsberg als Gemahl der bereits verstorbenen
Adelheid, und Kunigunde
mit dem Grafen Engelbert von der
Mark. Da Engelbert schon bald darauf in diesem Zusammenhang nicht mehr
genannt wird, scheint er mit seinen Ansprüchen ausgeschieden zu sein.
Das Erbe der jüngsten Schwester, der Gemahlin Egenolfs von Urslingen,
war nach ihrem Tode durch ihren Sohn, Ulrich von Rappoltstein, am 12. September
1274 an den Grafen Rainald verkauft worden, es wurde demnach von
Herzog Friedrich beansprucht, der auf die Nachlassenschaft seines verstorbenen
Oheims Anspruch erhob. Die Rechte der Gräfin Adelheid von Arnsberg
wurden jetzt von ihrem Sohn Ludwig vertreten, der sich auf die Seite Herzog
Friedrichs stellte. Das geschah im April 1275, als er in Gegenwart König
RUDOLFS unter dessen Bestätigung den Herzog zu seinem Stellvertreter
ernannte. Auch Ludwigs Schwester Adelheid, die mit Gerlach von Dollendorf
verheiratet war, hatte bereits am 13. Mai 1274, noch zu Lebzeiten des Grafen
Rainald, mit ihrem Gemahl auf alle Ansprüche, die ihnen in
Püttlingen zufallen könnten, zugunsten Herzog Friedrichs
verzichtet.
Dieser hat bezüglich seines weiteren Vorgehens in
der Blieskasteler Erbfrage am 4. April
1275 mit dem Grafen Heinrich von Zweibrücken, der sich der ganzen
Sache annahm, eine Vereinbarung getroffen. Danach trat der Herzog für
eine Aufteilung des Erbes zu gleichen Teilen unter die 5 verbliebenen Berechtigten
ein. Der Text läßt erkennen, dass der Graf von Salm damit nicht
einverstanden war, aus einer Erklärung vom Oktober 1275 geht zudem
hervor, dass er dem Herzog ein Fünftel des Erbes nicht zubilligen
wollte. Der Graf von Zweibrücken wollte nun einen Tag bestimmen, auf
dem über die Teilung verfügt werden sollte. Sollte der Graf von
Salm seine Zustimmung dazu nicht geben, dann wollte der Graf von Zweibrücken
Herzog Friedrich aktiv unterstützen. Garanten dieser Abmachungen wurden
die Grafen Heinrich von Luxemburg und Friedrich von Leiningen, die bei
Nichterfüllung der Zusagen des Zweibrückers den Herzog gegen
diesen unterstützen wollten.
Eine eigentliche Vermittlung im Erbstreit konnte indes
der Graf von Zweibrücken nicht erreichen. Er brachte aber am 29. Mai
1275 mit Unterstützung der Grafen Heinrich und Johann von Spanheim
und des Wildgrafen Emicho eine Versammlung der Erben zustande, in der sich
die Grafen von Salm und Arnsberg und die Herren von Limburg und Blankenheim
gegenseitig verpflichteten, ihren Anteil gegebenenfalls nur an Miterben
zu verkaufen. Indessen fühlte sich der Graf von Zweibrücken jetzt
offensichtlich unsicher. Er suchte eine Stütze am Bischof von Metz
zu finden und erklärte sich am 6. Juli 1275 in sehr verbindlichen
Formen zu dessen ligischem Vasallen vor allen andern, den Kaiser ausgenommen.
Da die Urkunde auch das Siegel des Grafen von Salm trägt, war zu diesem
Zeitpunkt der Ubergang des Grafen von Zweibrücken zu dessen Partei
vollzogen. Der Bischof von Metz seinerseits verstärkte jetzt seine
Stellung gegenüber Herzog Friedrich, vor allem regelte er Meinungsverschiedenheiten
mit Jakob von Warsberg und band ihn fester an das Bistum, weil er im Kampf
gegen den Herzog eine beachtliche Stütze darstellen konnte. Herzog
Friedrich hatte dagegen im Juli 1275 den Grafen Simon IV. von Saarbrücken
zum Verbündeten gewonnen.
In der Blieskasteler
Erbfrage ging der Bischof von Metz jetzt von der ehedem im Jahre 1226 getroffenen
Regelung ab, er erklärte im Oktober 1275, die Grafschaft
Blieskastel sei mangels eines männlichen Erben an das Bistum
heimgefallen. Auf dieser Grundlage verhandelte er mit dem Grafen von Salm,
der sich zunächst grundsätzlich verpflichtete, keinerlei Ansprüche
des Herzogs von Ober-Lothringen auf das Erbe anzuerkennen. Er wiederum
war der Meinung, der Bischof solle Blieskastel
entweder als Lehen an die Erben der 5 Schwestern geben, von denen eine
seine Gemahlin sei, oder allein an die Erben der letzteren. Eine volle
Entscheidung traf der Bischof jetzt noch nicht. Er nahm wohl den ältesten
Sohn des Grafen als ligischen Vasallen an und erkannte ihm ein Fünftel
des Blieskasteler Lehens zu, die andern
vier Fünftel behielt er zunächst für sich. Sollte aber zu
Recht erwiesen werden, dass die Grafschaft heimgefallen sei, dann sollte
der Sohn des Grafen die Hälfte erhalten, über die andere Hälfte
wären noch Regelungen mit den übrigen Erben anzustreben. Der
Graf von Salm sollte außerdem versuchen, Mörchingen aus der
Lehensabhängigkeit des Herzogs von Ober-Lothringen zu lösen und
es wieder von Metz zu Lehen nehmen. Auch hier zeigen sich also die Spannungen
zwischen dem Bischof und Herzog Friedrich, wobei der Bischof wiederum die
Unterstützung Bischof Konrads von Straßburg erhielt.
Uber Kriegshandlungen wird uns aus dem Jahre 1276 von
einer Niederlage Herzog Friedrichs gegenüber dem Grafen von Zweibrücken
auf der Wattweiler Höhe berichtet. Es ist also auffallend, dass die
ersten Gefechte mit dem Grafen von Zweibrücken stattfanden, der an
sich mit der Erbfrage in Blieskastel
nichts zu tun hatte. Darin kommt wohl zum Ausdruck, dass die gesamte Frage
sich jetzt zu einem Gegensatz entwickelt hatte zwischen Herzog Friedrich
und Bischof Lorenz von Metz, als dessen ligischer Vasall der Graf von Zweibrücken
eingreifen mußte. Möglicherweise hängt es mit dieser Niederlage
Friedrichs zusammen, dass er wieder Anschluß an König
RUDOLF suchte. Im Mai 1276 weilte er beim Grafen von Pfirt,
wo auch der König anwesend war, und Ende Juni finden wir ihn wiederum
in Hagenau am Hofe.
Zur gleichen Zeit begann sich die Situation zu ändern.
An die Einigung vom 29. Mai 1275, wonach die Erben ihre Rechte an Blieskastel
nur unter sich veräußern sollten, hatte sich Gerhard
von Blankenheim nicht gehalten. Er verkaufte unter Zustimmung seines Lehensherrn,
des Grafen von Luxemburg, seine Ansprüche auf
Blieskastel, darunter Püttlingen
und die Schaumburg an Herzog Friedrich. Dieser hatte zuvor bereits
im Mai 1277 die Ansprüche Gerlachs von Dollendorf auf Püttlingen
aufgekauft. Soviel ersichtlich ist, besetzte er sofort die Schaumburg.
Der Kaufakt wurde nicht allgemein anerkannt, weil die Lehensherrlichkeit
des Grafen von Luxemburg über die verkauften Gebiete bestritten war.
Der Vorgang wurde auch offensichtlich sofort von der Gegenseite angefochten,
denn der Herzog erklärte am 8. Juni 1277, er werde sich bezüglich
der Schaumburg dem Schiedsspruch der Herren von Warsberg und Sterpenich
fügen, oder dem des Herrn von Durbuy, falls die beiden sich nicht
einigen könnten.
Offensichtlich suchte man nun die gesamte Streitsache
auf eine schiedsrichterliche Basis zu bringen. Am 13. Juli 1277 übertrugen
der Bischof von Metz und Heinrich von Blankenberg ihre Differenzen einem
Schiedsgericht. Am 16. Juli kam man überein, Gobert von Apremont und
dem Bischof von Langres einen Spruch über den Streit zwischen dem
Bischof und Herzog Friedrich zu übertragen, wobei von seiten des letzteren
Graf Heinrich von Luxemburg und sein gleichnamiger Sohn als Garanten auftraten,
indem sie dem Bischof erklärten, sie würden den Herzog nicht
mehr unterstützen, wenn er sich nicht an den zu erwartenden Schiedsspruch
halten werde. Allerdings traf dieser auch anders geartete Vorbereitungen.
Er gewann sich den Grafen von Bar zum Verbündeten gegen den Bischof
von Metz, dem Grafen von Luxemburg gegenüber versprach er, ihm für
die Schaumburg ein gleichwertiges Lehen zu überlassen und erklärte
außerdem, er würde sich gegenüber den Ansprüchen des
Grafen von Salm auf die Schaumburg dem Urteil des Grafen von Luxemburg
unterwerfen. Demgegenüber suchte die Gegenpartei im August 1277 die
Schaumburg zurückzugewinnen, es waren dabei hauptsächlich
der Bischof von Straßburg und der Trierer Erzbischof beteiligt.
Der Versuch scheiterte aber offensichtlich. Darauf bekundeten
die beiden Bischöfe, in ihrer Gegenwart sei von einer Reihe von Zeugen,
darunter auch Burgmannen von Schaumberg, erklärt worden, die Burg
sei ein Lehen des Bistums Verdun. Auch der Abt von Tholey, der offensichtlich
für seine eigene Stellung besorgt war, bezeugte, seine Abtei gehöre
zu Verdun. Dadurch sollte wohl der vom Grafen von Luxemburg gebilligte
Kaufvertrag des Herrn von Blankenheim ungültig gemacht werden.
Man beschritt nun aber doch den Weg zu Verhandlungen.
Zu Deneuvre kam es zu einer uns nicht näher bekannten vorläufigen
Abmachung zwischen Herzog Friedrich einerseits und Erzbischof Heinrich
von Trier und den Bischöfen von Metz und Straßburg, sowie den
Grafen von Zweibrücken und Salm andererseits, wobei unter Stellungnahme
König RUDOLFS der Mainzer Propst
Friedrich von Leiningen und Rainald von Hanau zu Vermittlern bestellt wurden.
Kurz darauf wurde zwischen Herzog Friedrich und dem Erzbischof ein fester
Friede geschlossen. In der 2. Hälfte des August 1277 erschienen dann
die Bevollmächtigten König RUDOLFS im
Lager vor der Schaumburg und verkündeten ihren Schiedsspruch.
Eine Entscheidung über die Burg selbst wurde indes noch nicht gefällt.
Sie sollte von Herzog Friedrich den Grafen Friedrich von Leiningen und
Heinrich von Zweibrücken übergeben werden, bis die Streitigkeiten
zwischen ihm und dem Grafen von Salm wegen der Burg geregelt sein würden,
wofür ein Termin im September in Aussicht genommen wurde. Auch die
Streitigkeiten zwischen dem Herzog und dem Grafen von Zweibrücken
wurden noch nicht geordnet, sondern einem eigenen Schiedsgericht übertragen.
Das Ganze sollte bis zum 11. November 1277 abgeschlossen sein.
Die Einigung ist allerdings gescheitert, Herzog Friedrich
lieferte die Schaumburg nicht aus. Die Feindseligkeiten gegen Metz
zogen sich dann sehr in die Länge, obwohl schon am 19. April 1278
Gobert von Apremont als Schiedsrichter auftrat. Im Februar 1279 verpflichtete
sich auch Graf Heinrich von Luxemburg zu einer effektiven Hilfe an Bar
gegen den Metzer Bischof. Die Kämpfe waren weiter gegangen, obwohl
Gobert von Apremont seinen Schiedsspruch zwischen Herzog Friedrich und
dem Bischof von Metz im August 1278 erlassen hatte, wodurch keine wesentlichen
Änderungen verfügt worden waren. Es kam dann im Sommer 1279 zu
einem für den Herzog verlustreichen Gefecht bei Mörsberg gegen
die bischöflichen und städtischen Streitkräfte von Metz,
die auch vom Grafen von Zweibrücken unterstützt wurden. Allerdings
schien sich gleichzeitig eine Änderung anzukündigen. Bischof
Lorenz von Metz hatte sich nämlich nach Rom begeben, wo er im Herbst
1279 starb. Zu seinem Nachfolger wurde Anfang Oktober 1279 Johann von Flandern
designiert, der an sich ein Verwandter des Grafen von Bar war. Die Verhältnisse
scheinen sich zunächst auch friedlich angelassen zu haben. Im Frühjahr
1281 ergaben sich dann aber neue Spannungen, diesmal zur Stadt Metz, ohne
dass die Ursachen dafür festzustellen sind.
Indes waren die Fragen um Blieskastel
und die Spannungen zum Metzer Bischof und den Grafen von Zweibrücken
und Salm noch nicht endgültig gelöst. Schon im Juni 1280 läßt
sich ein Streben des Grafen von Salm erkennen, sich eine bessere Aktionsbasis
zu schaffen. Er regelte im April alle mit dem Erzbischof von Trier schwelenden
Angelegenheiten und überließ diesem seine Besitzungen in Bernkastel
und Monzelfeld, die er bisher von Trier zu Lehen getragen hatte. Die Urkunde
weist als Zeugen unter anderen den Bischof von Straßburg und den
Grafen von Zweibrücken auf, was vermuten läßt, dass gleichzeitig
weiter gesteckte Besprechungen stattfanden. Auf der andern Seite übertrug
Ludwig von Arnsberg im April 1280 in Gegenwart König
RUDOLFS in Kaiserslautern seine Besitzungen in Blieskastel
auf Herzog Friedrich. Es läßt sich vielleicht daraus erschließen,
dass der König dessen Ansprüchen günstig gegenüber
stand. Friedrich festigte im März 1284 im Raum von Warsberg seine
Stellung, was offensichtlich im Hinblick auf mögliche militärische
Auseinandersetzungen mit dem Bischof von Metz geschah. Mit diesem, es war
seit 1282 Bischof Burchard, konnte Friedrich zwar einige Fragen im Mai
1284 regeln, aber gleichzeitig schloß der Bischof mit dem Grafen
von Salm eine Ubereinkunft bezüglich Blieskastels,
die dem Grafen die Unterstützung des Bischofs für den Fall der
Unnachgiebigkeit des Herzogs zusagte. Der Graf übergab Burchard Blieskastel,
doch sollten Hunolstein, Püttlingen und Schaumburg für
immer bei Salm verbleiben, und zwar Püzttlingen als Metzer
Lehen. Der Bischof hatte übrigens schon im Dezember 1283 einen Vertrag
mit der Stadt Metz geschlossen, in dem sie sich gegenseitig Hilfeleistung
gegen jedermann mit Ausnahme des Kaisers zusicherten.
Die Bedrohung von Frankreich her wird den Herzog auch
veranlaßt haben, sich um eine Regelung des immer noch bestehenden
Streites um Blieskastel zu bemühen.
Zum Bischof von Metz scheint seit jenen Abmachungen im Mai 1284 ein leidliches
Verhältnis weiter bestanden zu haben. So gelang es dem Herzog im September
1286, mit ihm zu einer neuen Ubereinkunft zu gelangen. Friedrich überließ
ihm Blieskastel mit Ausnahme der Rechte,
die er gegenüber dem Grafen von Salm erheben konnte. Der Bischof seinerseits
versprach, die Lehensabhängigkeit von Mörchingen, das der Graf
von Salm vom Herzog zu Lehen hielt, zu achten. Bezüglich Püttlingens
wurde anerkannt, es sei noch zu entscheiden, ob es ein Metzer oder ein
lothringisches Lehen sei, und nach dieser Entscheidung habe sich das weitere
Verhältnis zu richten. Diese Lösung leitete sich wohl aus dem
Verhalten des Grafen Rainald von Blieskastel
her, der ja im August 1264 Püttlingen dem Herzog zu Lehen aufgetragen
hatte, ein Akt, der rechtlich umstritten sein konnte. Der Herzog versicherte
außerdem ausdrücklich, er werde sich nicht mit dem Grafen von
Salm zu Ungunsten des Bischofs verständigen. Auch wurden einige Schuldenprobleme
aus früheren Zeiten geregelt. Der Bischof nahm darauf Blieskastel
in seine direkte Verwaltung. Für den Rest des Jahres 1286 läßt
sich feststellen, dass des Herzogs Beziehungen zu ihm sich in normalem
Rahmen entwickelten. Aber im Mai 1237 bestand wieder ein feindseliger Zustand,
wobei Friedrich die Unterstützung des Grafen Theobald von Bar erhielt.
Das anscheinend hatte den Erfolg, dass der Bischof im Juni 1287 die Rückgabe
der Schaumburg innerhalb eines Jahres versprach
Wenige Tage nach diesem Termin, am 8. Februar, wurde
durch Johann von Dampierre der Schiedsspruch verkündet, durch den
im wesentlichen Blieskastel
dem Metzer Bischof zugesprochen wurde, während die Frage der
Schaumburg und Püttlingens noch offen blieb.
Zur Durchführung gebot der König beiden Parteien
einen Waffenstillstand für die Dauer des Verfahrens. Dem Herzog von
Ober-Lothringen wurde auferlegt, die Burg Blieskastel bis zum erfolgten
Schiedsspruch dem Bischof von Straßburg, oder, bei dessen Weigerung,
einer vom König zu bestimmenden Persönlichkeit zu überstellen.
Sollte eine der Parteien diese vom König erlassenen Bestimmungen verletzen,
dann sollte der Gegenpartei Blieskastel
überstellt werden, und der Waffenstillstand sollte noch 14 Tage strikte
eingehalten werden. Der König werde darauf der am Bruch der Abmachungen
unschuldigen Partei Hilfe leisten. Der Straßburger Bischof hat dann
Blieskastel
tatsächlich übernommen. Der Metzer Bischof unternahm anscheinend
eine ähnliche Geste, denn im August 1291 übergab er die Schaumburg
dem Erzbischof von Trier. Allerdings bedeutete das wohl, dass die Burg
dem Herzog sicher war, denn der Erzbischof erklärte, sie nach dem
Schiedsspruch Johanns von Dampierre an ihn geben zu wollen. Der Erzbischof
hatte sich nämlich am 25. April 1291 mit ihm über die Burg
Montclair geeinigt, wobei Friedrich wieder in seine vollen Lehensrechte
eingesetzt wurde, wie er sie zur Zeit Erzbischof Heinrichs besessen hatte.
Bezüglich Blieskastels betonte
der Herzog noch Mitte September 1291, es gehöre ihm. Später,
im Oktober 1291, bahnte sich auch ein Schiedsgericht mit dem Grafen von
Salm an. Als Schiedsrichter wurde Gottfried von Joinville bestimmt. Da
der Metzer Bischof die Urkunde mitbesiegelte, wird er wohl einen entsprechenden
Einfluß auf den Grafen ausgeübt haben.
Am 7. November folgte der Abschluß mit dem Bischof
von Metz. Der Hauptpunkt war der Verzicht Friedrichs auf Blieskastel,
während das ebenfalls umstrittene Forbach ihm als Lehen verblieb.
Der Herzog bemühte sich dann auch noch um einen Ausgleich zwischen
Heinrich von Blankenberg und dem Bischof, der am 24. Februar 1294 zustande
kam. Er hat in dieser Zeit indes noch daran gearbeitet, seine Stellung
gegenüber dem Bischof zu verstärken. Er konnte den Grafen Eberhard
von Zweibrücken im November 1291 dazu bestimmen, ihm die Burg Mörsberg
auf 10 Jahre zu überlassen, wodurch er die Verfügung über
diesen wichtigen Stützpunkt gegen Metz erlangte. In die gleiche Linie
dürfte es auch fallen, dass er Ende September 1292 die als Lehen von
Bar gehaltene Herrschaft Ligny dem Grafen von Bar verkaufte.