Agnes                                                    Gräfin von Blieskastel
--------
    -
 

Tochter des N.N.
 

Mohr Walter: Band III Seite 55-75
***********
"Geschichte des Herzogtums Lothringen"

Darauf ist wohl auch die Bestimmung der Urkunde zurückzuführen, daß das Lehen an die leiblichen Nachkommen Elisabeths, Söhne oder Töchter, fallen sollte, oder beim Fehlen von Nachkommenschaft an eine ihrer Schwestern. Er scheint sich in diesen Bestimmungen mit der Gräfin-Witwe Agnes einig gewesen zu sein, wie aus deren späterem Verhalten hervorgehen wird.
Die Witwe Agnes des verstorbenen Grafen Heinrich befand sich im Besitz der übrigen Gebiete und nahm ihre Residenz auf der Burg Hunolstein. Auch ihre anderen Töchter heirateten, Loretta wurde Anfang 1243 die Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm, Imagina verband sich mit Gerlach von Limburg, Mathilde mit Friedrich von Blankenheim, Adelheid mit Graf Gottfried von Arnsberg, Kunigunde mit dem Grafen Engelbert von der Mark und die jüngste, deren Namen wir nicht kennen, mit Graf Egenulf von Urslingen.
Wenn auch zu vermuten ist, daß die Gräfin-Witwe anfangs mit der Ubertragung von Blieskastel an Elisabeth durch Bischof Johann von Metz einverstanden war, so lehnte sie das jetzt anscheinend wegen der Ehe Elisabeths mit Rainald offen ab. Sie vertrat einen eigenen Erbteilungsplan, der sich aus einer Urkunde ersehen läßt, die sie im Februar 1243, anscheinend aus Anlaß der Heirat ihrer zweiten Tochter Loretta mit dem Grafen von Salm, ausgestellt hat. Darin war zwar Blieskastel weiterhin für einen einzigen Erben vorgesehen, es herrschte aber jetzt die Tendenz vor, dem Inhaber von Blieskastel eine vorrangige Stellung im gesamten Erbe zu sichern. So wird zunächst einmal die Hälfte der Burg Hunolstein auf Loretta und ihren Gemahl übertragen. Sollten sie auf irgendeine Weise Blieskastel und die Schaumburg erwerben können, dann fiel ihnen auch Blieskastel als Erbe zu. Den übrigen Töchtern wird offensichtlich ein Erbrecht zugestanden, es wird jedoch im wesentlichen an ihr Verhalten gebunden. Sollten nämlich Loretta und ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel führen müssen, dann würden alle diejenigen Erben, die dabei auf ihrer Seite mitwirken würden, einen ihrem Aufwand entsprechenden Anteil am Erbe erhalten, wobei jedoch Blieskastel selbst nicht aufgeteilt werden dürfe. Das gleiche hatte zu gelten, wenn die übrigen Erben nach einer eventuellen Eroberung Blieskastels durch den Grafen von Salm ohne deren Unterstützung für die durch den Grafen im Interesse der Gräfin-Witwe aufgewandten Unkosten aufkommen wollten. Wer bei diesem Plan nicht mitwirke, sollte auch nicht in die Teilung des Erbes einbegriffen werden. Auf jeden Fall wurde also Loretta die Herrschaft Blieskastel als Erbe zugesprochen. In dieser, einen Teilungsplan enthüllenden Urkunde nennt sich die Gräfin-Witwe Agnes Gräfin von Blieskastel, offensichtlich betrachtete sie sich selbst als Erbin, der es zustehe, die Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem Sinne trägt sie nach dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden nur den Titel Herrin von Hunolstein.
 
 
 
 

  oo Heinrich Graf von Blieskastel
             -   1236
 
 
 
 

Kinder:

  Sohn
         - vor 1236

  Elisabeth
       -   1273

  1. oo Berthold Graf von Sulz
                 -

    1238
  2. oo Rainald Graf von Bitsch
           um 1200-   1274

  Loretta
         -

 1243
  oo Heinrich III. Graf von Salm
             -   1293

  Mathilde
         -

  oo Friedrich von Blankenheim
              -

  Adelheid
      -   1272

  oo Gottfried III. Graf von Arnsberg
             -   1282

  Kunigunde
         - vor 1258

  oo 1. Engelbert Graf von der Mark
                 -16.11.1277

  Tochter
        -

  oo Egenulf Graf von Urslingen
              -

  Imagina
        -

  oo Gerlach Graf von Limburg
             -