Tochter des N.N.
Mohr Walter: Band III Seite 55-75
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Darauf ist wohl auch die Bestimmung der Urkunde zurückzuführen,
daß das Lehen an die leiblichen Nachkommen Elisabeths,
Söhne oder Töchter, fallen sollte, oder beim Fehlen von Nachkommenschaft
an eine ihrer Schwestern. Er scheint sich in diesen Bestimmungen mit der
Gräfin-Witwe
Agnes einig gewesen zu sein, wie aus deren späterem Verhalten
hervorgehen wird.
Die Witwe Agnes des
verstorbenen
Grafen
Heinrich
befand sich im Besitz der übrigen Gebiete und nahm
ihre Residenz auf der Burg Hunolstein. Auch ihre anderen Töchter
heirateten,
Loretta
wurde Anfang 1243 die Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm,
Imagina verband sich mit Gerlach von Limburg, Mathilde
mit Friedrich von Blankenheim, Adelheid
mit Graf Gottfried von Arnsberg, Kunigunde
mit dem Grafen Engelbert von der Mark und die jüngste, deren Namen
wir nicht kennen, mit Graf Egenulf von Urslingen.
Wenn auch zu vermuten ist, daß die Gräfin-Witwe
anfangs mit der Ubertragung von Blieskastel
an Elisabeth
durch
Bischof Johann von Metz einverstanden war, so lehnte sie das jetzt anscheinend
wegen der Ehe Elisabeths
mit Rainald
offen
ab. Sie vertrat einen eigenen Erbteilungsplan, der sich aus einer Urkunde
ersehen läßt, die sie im Februar 1243, anscheinend aus Anlaß
der Heirat ihrer zweiten Tochter Loretta
mit dem Grafen von Salm, ausgestellt hat. Darin war zwar Blieskastel
weiterhin für einen einzigen Erben vorgesehen, es herrschte aber jetzt
die Tendenz vor, dem Inhaber von Blieskastel
eine vorrangige Stellung im gesamten Erbe zu sichern. So wird zunächst
einmal die Hälfte der Burg Hunolstein auf Loretta
und ihren Gemahl übertragen. Sollten sie auf irgendeine Weise Blieskastel
und die Schaumburg erwerben können, dann fiel ihnen auch Blieskastel
als Erbe zu. Den übrigen Töchtern wird offensichtlich ein Erbrecht
zugestanden, es wird jedoch im wesentlichen an ihr Verhalten gebunden.
Sollten nämlich Loretta
und ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel
führen müssen, dann würden alle diejenigen Erben, die dabei
auf ihrer Seite mitwirken würden, einen ihrem Aufwand entsprechenden
Anteil am Erbe erhalten, wobei jedoch Blieskastel
selbst nicht aufgeteilt werden dürfe. Das gleiche hatte zu gelten,
wenn die übrigen Erben nach einer eventuellen Eroberung
Blieskastels durch den Grafen von Salm ohne deren Unterstützung
für die durch den Grafen im Interesse der Gräfin-Witwe aufgewandten
Unkosten aufkommen wollten. Wer bei diesem Plan nicht mitwirke, sollte
auch nicht in die Teilung des Erbes einbegriffen werden. Auf jeden Fall
wurde also Loretta
die Herrschaft Blieskastel
als Erbe zugesprochen. In dieser, einen Teilungsplan enthüllenden
Urkunde nennt sich die Gräfin-Witwe Agnes
Gräfin von Blieskastel, offensichtlich betrachtete sie sich
selbst als Erbin, der es zustehe, die Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem
Sinne trägt sie nach dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden
nur den Titel Herrin von Hunolstein.
oo Heinrich Graf von Blieskastel
- 1236
Kinder:
Sohn
- vor
1236
Elisabeth
- 1273
1. oo Berthold Graf von Sulz
-
1238
2. oo Rainald Graf von Bitsch
um 1200- 1274
Loretta
-
1243
oo Heinrich III. Graf von Salm
- 1293
Mathilde
-
oo Friedrich von Blankenheim
-
Adelheid
- 1272
oo Gottfried III. Graf von Arnsberg
- 1282
Kunigunde
- vor
1258
oo 1. Engelbert Graf von der Mark
-16.11.1277
Tochter
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oo Egenulf Graf von Urslingen
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Imagina
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oo Gerlach Graf von Limburg
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