Bork Ruth: Seite 71-78
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"Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert."

6. Graf Ekbert der Einäugige (+ 994)
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Wie man den bereits geschilderten familiären Zusamemnhängen des Wichmannschen Hauses hervorgeht, wird Ekbert dem Einäugigen als einem Sohn Wichmanns des Älteren und als Neffen Hermann Billungs bezeichnen dürfen [1 Siehe oben Seite 30.]. Obwohl man, wie oben schon erwähnt, in der Forschung vielfach dazu neigte, in ihm den älteren Bruder bzw. Halbbruder Wichmanns des Jüngeren zu sehen, können wir meines Erachtens mit besserem Recht Ekbert für einen jüngeren Bruder, und zwar von väterlicher wie von mütterlicher Seite her ansehen. Die Gründe hierfür wurden zum Teil schon erläutert. Man wird auch darauf verweisen müssen, daß es Wichmann war, der nach Widukinds Aussage in die Stellung seines Vaters einrückte [2 Widukind III, 50, siehe oben Seite 50 Anmerkung 1.], und daß er es war, der immer wieder die Initiative ergriff, um kämpfend für seine Rechte einzutreten. Ferner könnte die Tatsache, daß er bereits ein Heer führte [3 Widukind III, 24 Seite 116.], während Ekbert sich als Geisel in Mainz befand [4 Widukind III, 19, Seite 114.], für unsere Annahme sprechen.
Allerdings wird das Geburtsjahr nicht weit von dem Wichmanns entfernt liegen, für das wir die Zeitspanne von 930 bis 940 in Anspruch genommen hatten [5 Siehe oben Seite 50.]. Seine  Unternehmungen mit diesem zusammen wurden größtenteils im vorigen Abschnitt geschildert. Bedeutsam für die Auffindung, bzw. das Erkennen seines weiteren Lebenslaufes innerhalb der Quellen ist die Angabe Widukinds, daß er in einem unvorsichtigen Kampf ein Auge verloren habe [6 Siehe Anmerkung 4.]. Ja, er ließ sich sogar als Geisel dazu verführen, sich vom König, der ihm zu seinem Ärger jene Unvorsichtigkeit zur Last legte, abzuwenden, um sich alsbald mit seinem Bruder Wichmann zu aufrührerischen Unternehmungen zu verbinden [7 Widukind III, 25, siehe oben Seite 50 Anmerkung 5.].
Nachdem zunächst sein für uns erkennbarer Lebensweg in den wesentlichen Zügen mit dem Wichmanns übereinstimmte und beide nach mehrfachen Verschwörungen und ihrem feindlichen Vorgehen auf Seiten der Wende zu Vaterlandsfeinden verurteilt worden und nach Frankreich geflohen waren [1 Widukind III, 55 Seite 135.], gelang es Ekbert, auf die Fürsprache des Erzbischofs Brun (von Köln) hin, im Jahr 957 vom Kaiser wieder in Ganden aufgenommen zu werden [2 Widukind III, 59.]. Ob er sich dann noch einmal aufständisch an der Seite seines Bruders gezeigt hat, ist fraglich. Die Ansicht, daß die hierfür zitierte Stelle bei Widukind III, 64 im Anschluß an den Bündnisversuch Wichmanns mit dem Dänen-König Harold und die allein durchgeführten Räubereien, schließlich mit dem Satz "Ipse (Wichmann der Jüngere) autem cum fratre vix evasit" sich auf einen anderen Bruder Wichmanns des Jüngeren beziehen müsse, in Anbetracht dessen, daß Ekbert sich später in seiner wiedergewonnenen Grafschaft ruhig verhalten habe, und kein Grund für ihn vorlag, diese durch neue Unruhen zu verliren [3 Die schon einmal (Seite 52 Anmerkung 3) erwähnte Ansicht Westbergs (Seite 123), der auch geltend machen will, daß Widukind Ekbert nach seiner Begnadigung nicht mehr erwähnt habe, kann begegnet werden, indem wir hinzusetzen, nicht namentlich, da er ja möglicherweise in dem oben angeführten Zitat dennoch gemeint sein könnte.], kann zwar als möglich hingestellt werden, könnte aber eventuell auch durch Gegenargumente abgewiesen werden. Selbst wenn es sich in den dafür zitierten Urkunden, in denen von der Grafschaft eines Ekbert die Rede ist [4 Die Datierung der betreffenden Urkunden von 966 (DO I. 324 und 973 (DO II. 49) ist allerdings nicht ganz sicher.], um Ekbert den Einäugigen handeln sollte, könnten sie doch kaum als sichere Belege für ein gleichmäßig ruhiges politisches Verhalten angesehen werden, denn auch Wichmann kam zum Teil wieder in den Besitz wenigstens der Güter seiner Gattin, ohne daß dies ihn aber von erneuter Rebellion zurückhielt. Außerdem begegnet uns Ekert selber nach gar nicht allzu langer Zeit ebenfalls in aufrührerischer Weise an der Seite des bayerischen Herzogs Heinrich. Er wird höchstwahrscheinlich jener Graf Ekbert sein, der, wie mehrfach bezeugt [1 Thietmar III, 5 Holtzmann Seite 104f.; ferner in den Ann. Magd. SS. XVI., 154 und in den Ann. Hild. SS. III, 64 im Jahre 978.], auf kaiserlichen Befehl hin im Jahre 978 mit dem Bayern-Herzog zusammen in Magdeburg verhaftet und in die Verbannung geschickt wurde. Denn auch im Jahre 983 erscheint ein "Ekbertus unioculus" [2 Thietmar IV, 1 Seite 132.], also der unsere an der Seite Heinrichs, der in Köln die Vormundschaft über den jungen OTTO III. übernahm [2 Thietmar IV, 1 Seite 132.].
Bald darauf verlor Ekbert wegen seiner Parteinahme für Heinrich die Alaburg [3 Thietmar IV, 3 Seite 134f. berichtet, daß man nach Zerstörung der Ringmauer in die Burg eingezogen sei und die Tochter OTTOS II., Adelheid, die dort erzogen wurde, nebst vielem dort aufbewahrten Geld hinwegführte. Adelheid (* 977) war nicht die älteste, sondern wohl die 3. Tochter OTTOS II. und der Theophano (Siehe A. Hofmeister in Stengel-Festschrift Seite 227 ff.).], die man aller Wahrscheinlichkeit nach für seinen Stammsitz halten muß, über deren Lage und Bedeutung die Meinungen aber auseinandergehen [4 Darüber schon Wedekind Noten I, 40 ff. Zunächst hatte man teils Olsburg im Braunschweigischen, teils Alach bei Erfurt im Auge, bis Höfer schließlich die Umgegend von Goslar annahm (Zeitschrift des Harzvereins 40, Seite 150 und Teute Seite 16) und K. Woltereck M. Vs. Seite 23 ff. die Trümmer der Steinbergburg bei Goslar für jene Alsburg erklärte, den auch Freytag Seite 151 zuzustimmen scheint.]. Unter Ekberts Feinden befand sich damals in führender Position (als "dux Saxoniae") sein Vetter Bernhard I., ein Sohn Hermann Billungs, der ein treuer Anhänger des legitimen Königs, des jugendlichen OTTO III. war [5 Thietmar IV, 2 Seite 132f.]. Anscheinend wurde später die Spannung zwischen den beiden Vettern und damit auch der Streit zwischen dem Wichmannschen und dem Hermannschen Hause beigelegt, denn in einer Urkunde vom 25. Januar 993 [6 DO III., 111 Seite 522.] werden Bernhard und Ekbert als gleicherweise beteiligt nebeneinander genannt. Es handelt sich dabei um eine Urkunde, die die Einsetzung der Godesdiu, in der man eine Tochter Bernhards I. vermutet, als Äbtissin des Klosters Metelen in Westfalen [7 Metelen Kreis Steinfurt, Reg. Bez. Münster siehe Schmitz-Kallenberg, Mon. Westfal. Seite 48.] und die Bestellung eines Wichmann III. (vermutlich eines Sohnes Ekberts oder Wichmanns II.) als Vogt ebendort, zum Inhalt hat.
Über die Familie Ekberts läßt sich nichts in Erfahrung bringen, was als quellenmäßig vollkommen gesichert gelten könnte. Es fehlen direkte Angaben, sowohl von einer Gemahlin, wie auch von den Nachkommen, obwohl man in der Forschung meistens deren mehrere namhaft machen zu können glaubte. Nur unter Zusammenfassung verschiedener, teils schon genannter, teils noch später zu erwähnender Anzeichen können wir den Grafen Wichmann III. mit Wahrscheinlichkeit für einen Sohn Ekberts des Einäugigen ansehen [1 Näheres hierzu unten Seite 86 ff.].
Auf Grund einiger Urkunden und anderen Quellenstellen, in denen die angegebenen Namen und Besitzungen Schlüsse auf billungische oder sogar Ekbertsche Nachkommenschaft zulassen, hat man auch die zu Beginn des 11. Jahrhunderts mehrfach bezeugten Grafen Ekbert und Amelung zu den Söhnen Ekerts des Einäugigen rechnen wollen [2 Freytag Seite 151 ff.]. Als Belege hierfür erscheinen
a) eine Urkunde, betreffend die Schenkung OTTOS III. vom 23. Januar 1001 an das Hildesheimer
    Bistum, welches das "castellum Dalshem nominatum, situm autem infra eiusdem episcopatus
    terminos in pago Hastfala sive Ambargan in comitatu filiorum Ekbrahti comitis et nepotis nostri"
    nennt [3 DO III. 390 Es handelt sich dabei um das heutige Königsdahlum im Regierungsbezirk
    Hildesheim, und Freytag (Seite 151) weist darauf hin, daß dasselbe etwas später im Jahre 1009 in
    einer Urkunde HEINRICHS II. (DH II. 206) als dem Grafen Wichmann III. gehörig bezeichnet.],
    und
b) eine Urkunde, die nun dem Jahre 1013 glaubt zurechnen zu können [4 DH II. 260.], und in der von
    der Praefectur eines Ekbert die Rede ist. Ferner finden sich in der Vita Meinwerci zu den Jahren
    1015-1031 mehrfach Stellen, in denen ein Graf Amelung vorkommt, der auch in
    Rechtshandlungen der Paderborner Kirche als Stiftsvogt auftritt [5 Vita Meinw. c. 31 Seite 34, c. 35
    Seite 36, c. 45 Seite 40, c.49  Seite 42, c. 50 Seite 43, c. 67 Seite 47, c. 94 Seite 53, c. 128 Seite 63,
    c. 213 Seite 125.]. Da als sein Bruder ein Graf Ekbert zum 14. September 1024 erwähnt wird, den
    man für den in den eben zitierten Urkunden genannten hält, so wird unter Hinweis auf die
    verwandtschaftlichen Beziehungen des Bischofs Meinwerk zu den BILLUNGERN [2 Näheres
    unten Seite 109.] daraus die Folgerung gezogen, daß es sich in den Brüdern um Söhne Ekberts des
    Einäugigen handle, was Freytag zumindest für Ekbert des gleichen Namens wegen sicher genug
    belegt zu haben glaubt [3 Freytag Seite 151 ff. Auf die Urkunde vom 23. Januar 1001 (DO III. 390)
    nimmt auch Hulshof in der Einleitung zu seiner Alpert-Ausgabe Bezug, wenn er Ekbert und
    Amelung als die Brüder Wichmanns III. bezeichnet, die nach seiner Meinung aber schon vor
    dessen Tod (im Jahre 1016) gestorben sein müssen.]. Es handelt sich dabei zugleich um den
    Versuch, auf Grund annehmbarer Verwandtschaftsbeziehungen bestimmte Besitzverhältnisse der
    Wichmannschen Linie nachzuweisen, über dessen Verwertbarkeit für unsere Aufstellung schon
    gelegentlichähnlicher Fälle das Nötige gesagt wurde.
Das gleiche gilt für den Versuch, Bruno von Braunschweig für einen Sohn Ekberts des Einäugigen zu erklären, wobei häufig die Äußerungen der neueren Forschung auf ältere, qellenmäßig nicht genügend begründete Thesen zurückgehen [4 Vanderkindere (La formation territoriale des principautes belges II, Seite 289) bezeichnet zum Beispiel Bruno von Braunschweig und Wichmann III. als die Söhne Ekbert des Einäugigen und spricht von ihnen, wie auch von ihren Nachkommen nur als den BRUNONEN, was er offensichtlich von Eckhardt (Orig. Guelf. IV, 418 und 881) übernahm. Auch Weltereck (H. Vjz. Band 33 1931 Seite 177) greift wieder auf die BRUNONEN-These zurück, indem sie Ekbert den Einäugigen als den Gründer Goslars bezeichnet und in seinem vermeintlichen Sohn Bruno den Gründer Braunschweigs und den Stammvater der BRUNONEN sehen will, eine freilich noch wieder etwas andere Aufstellung als die Eckhardts, der Ekbert den Einäugigen für den Sohn eines Bruno und somit für einen Halbbruder Wichmanns des Jüngeren hielt (Siehe oben Seite 44, Anmerkung 3.)]. Böttger suchte demgegenüber vor allem die Meinung zu widerlegen, daß Ekbert der Einäugige, wie auch sein vermeintlicher Sohn Bruno von Braunschweig, der mit Gisela, der späteren Gemahlin KONRADS II. verheiratet war, Schirmvögte von Corvey gewesen seien [5 Böttger, Die Brunonen Seite 158ff., 220ff.,307ff.]. Denn gerade diese angebliche Schirmherrschaft, auf der man die übrigen Konstruktionen gründete, wurde von ihm als Fälschung Falkes [6 Falke, Trad. Corb. Seite 660ff. Die Willkür, mit der Falke arbeitete, geht schon daraus hervor, daß er zum Zwecke seiner möglichst lückenlosen Aufstellungen die örtlichen und familären Zusammenhänge von sich aus herstellte. So unternahm er es zum Beispiel, die im Derlingau gelegene Stadt Areburg mit der Alaburg Ekberts des Einäugigen und diesen wiederum mit Corvey zusammenzubringen (Trad. Corb. Seite 161f.). Indem er das Ganze als Corveyer Tradition ausgab, fuhr er fort, aus den so zusammengestellten Verhältnissen Folgerungen auf ein reiches Erbe Ekberts im Derlingau zu ziehen, woraufhin später auch Wedekind, Not. II, Seite 76ff. und Lüntzel, Geschichte der Diözese und Stadt Hildesheim I, Seite 107, von einem sogenannten zweiten brunonischen Stamm, der sich von Wichmann dem Älteren herleitet, sprechen zu können glaubten. Dabei mußte Falke jedoch zugeben, daß kein Zeugnis vorliegt, welches Ekbert als den Vater Brunos nennt, aber dies ergäbe sich, wie er meinte, ja aus seiner Corveyer Advokatur, einer seiner Konstruktionen. Wie er sich diese Advokatur Ekberts dachte, wenn er schreibt: "Mortou Ecberto monoculo, qui aduccatus erat ... 984" (Seite 161) bleibt unklar. Hirsch und Waitz haben in den Jahrbüchern des deutschen Reiches (1839) III, 1 eine kritische Prüfung des Chron. Corb. vorgelegt, in der sie im ersten Kapitel besonders auf diejenigen Stellen eingingen, die Wedekind von Falke übernommen hatte, der, wie auch Lüden und Leutsch die Corveyer Chronik den Widukindschen Berichten vorziehen zu müssen glaubte, als die vermeintliche ältere Überlieferung. Für den Nachweis des BRUNONEN-Geschlechtes und seinem Zusammenhang mit Ekbert dem Einäugigen brachte Falke folgende, für die spätere Zeit verhängnisvolle Zusammenstellung von "aduocati Corbeienses": "Liudolfus comes anno 980, Hogerun 936, Otto illustris 889 et Liudolfus dux 840. Mortuo Ekberto monocule, qui aduocatur erat, 984 aduocati erant Bruno, comes et Dominus Brunznici, anno 1008, Hiddi 1028, et Bruno 1043 atque 1049. Omneshiseque fuarunt Ecberti unoculi progenitorem et posteri". Dies nachdem er behauptet hatte, daß Ekbert der Einäugige aus einer 2. Ehe Frederunas mit Bruno hervorgegangen sei, wobei sich die verschiedenen Kombinationen geschickt miteinander verbinden ließen.] nachgewiesen. Ob man nun aber von hier aus gleich so wie Böttger folgern darf, daß Ekbert der Einäugige auf keinen Fall der Vater Brunos von Braunschweig gewesen sei, scheint mir hingegen eine etwas gewagte Behauptung zu sein und ebensowenig nachweisbar wie die entgegengesetzte. Die wirklichen Anfänge des BRUNONEN-Geschlechts bleiben für uns nach wie vor unbestimmbar, ebenso wie die wahren Zusammenhänge der Ekbertschen Nachkommenschaft.
Ergänzend können noch einige mehrfach geäußerte vermutungen, die sich auf etwaige Töchter Ekberts beziehen, hinzugefügt werden. Die Hildesheimer Annalen melden zu 1018 [1 Richtiger 1019, vgl. Hirsch-Breßlau, Jbb. H. II. Band 3 Seite 115.], daß der Bischof Bernward, in der Fastenzeit zu Goslar in Anwesenheit des Kaisers eine Ehescheidung vorgenommen habe zwischen Gottschalk, dem Sohn des "praeses" Ekkehard, und Gertrud, der Tochter einer Grafen Ekbert [1 Ann. Hild. SS. III, 95.]. Man nahm an, daß es sich dabei um eine Enkelin Ekberts des Einäugigen, bzw. eine Tochter Ekberts des Jüngeren handele, der in einer Urkunde vom 1. Juli 1028 [2 DK II. 124, Seite 169.] (mit seinem Bruder Amelung zusammen) und in der Vita Meinw. erscheint, die zum Jahre 1019 den gleichen Vorgang bringt [3 Vita Meinw. c. 164, Seite 86. Siehe Böttger, Brunonen Seite 328 Anmerkung 515a und Gfrörer K.G. IV, 111ff.; Hirsch-Breslau (Jbb. Heinrich II. Band III, Seite 111f. und 112 Anmerkung 2) hielt die Zuordnung Gertruds als eines Gliedes des Hauses Ekberts des Einäugigen für möglich, bezweifelte aber, daß es sich in jenem Gottschalk um einen Angehörigen des meißnischen Hauses handelte, ein meines Erachtens berechtigtes Bedenken, angesichts des Tatbestandes, daß sich in den Quellen sonst zumindest kein Gottschalk unter den Nachkommen Ekkehards von Meißen findet.], und später noch einmal die Brüder Ekbert und Amelung erwähnt [4 Vita Meinw. c. 202 Seite 118.]. Dies ist nun, da zu einer sicheren Begründung die Unterlagen nicht hinreichen, nur eine Vermutung, mehr nicht. Immerhin kann man dafür geltend machen, daß es sich, wenn sie zuträfe, bei dem geschiedenen Ehepaar um Vetter und Base dritten Grades gehandelt haben könnte [5 Vgl. Hinschius V, 279 und Feine, Kirchliche Rechtsgeschichte Seite 181. Nach den Rechtsgrundsätzen der kirchlich geübten Ehegerichtsbarkeit waren Verwandtenehen bis zum 6. Grad römischer Zählung verboten.] (Verwandtenehe 4. Grades), also eine Verwandtschaft, wie sie die in dieser Zeit sich durchsetzende strenge kirchliche Anschauung (durch HEINRICH II. vertreten) bekämpfte.
Eckhardt kannte als Tochter Ekberts des Einäugigen auch eine Hildesuit [6a], die die Gemahlin Brunos von Braunschweig gewesen sein soll, eine durch keinerlei Quellenbelege zu begründende These. Wir können nur feststellen, daß sich ebenso wie in den schon angeführten Quellen auch in den für Ekbert in Frage kommenden Todesvermerken keinerlei Hinweis auf eine Gemahlin oder auf irgendwelche Nachkommen finden. Er starb am 4. April 994. Die Jahresangabe ist sowohl in der Fortsetzung der Quedlinburger Annalen, wie auch in den Ann. Necr. Fuld. bezeugt, während wir den Todestag im Lüneburger Totenbuch verzeichnet finden.
Aus den Quedlinburger Annalen verdient der dort seinem Todesvermerk hinzugefügte Satz "Egbertus comes prudentibus sapientior et fortibus audscior" erwähnt zu werden, bei dem natürlich ungewiß bleibt, ob damit eine tatsächlich hervorragenden Klugheit und Tapferkeit zum Ausdruck gebracht wird, opder ob es sich um die rühmlichen Abschiedsworte für einen Verstorbenen handelt, die man vielleicht auf grund freundlicher Beziehungen zubilligte. Auch dem Hildesheimer Stift blieb er durch eine fromme Schenkung in gutem Angedenken, denn es heißt "ob...II. Non. Apr. Ecbertus comes, dedit Bulthem cum sexaginta mansis fratribus."