6. Graf Ekbert der Einäugige (+ 994)
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Wie man den bereits geschilderten familiären Zusamemnhängen
des Wichmannschen Hauses hervorgeht, wird Ekbert dem Einäugigen
als einem Sohn Wichmanns
des Älteren und als Neffen Hermann
Billungs bezeichnen dürfen [1 Siehe oben Seite 30.].
Obwohl man, wie oben schon erwähnt, in der Forschung vielfach dazu
neigte, in ihm den älteren Bruder bzw. Halbbruder Wichmanns
des Jüngeren zu sehen, können wir meines Erachtens mit
besserem Recht Ekbert für einen jüngeren Bruder, und zwar
von väterlicher wie von mütterlicher Seite her ansehen. Die Gründe
hierfür wurden zum Teil schon erläutert. Man wird auch darauf
verweisen müssen, daß es Wichmann war, der nach Widukinds
Aussage in die Stellung seines Vaters einrückte [2 Widukind
III, 50, siehe oben Seite 50 Anmerkung 1.], und daß er es war, der
immer wieder die Initiative ergriff, um kämpfend für seine Rechte
einzutreten. Ferner könnte die Tatsache, daß er bereits ein
Heer führte [3 Widukind III, 24 Seite 116.], während Ekbert
sich als Geisel in Mainz befand [4 Widukind III, 19, Seite 114.],
für unsere Annahme sprechen.
Allerdings wird das Geburtsjahr nicht weit von dem
Wichmanns entfernt liegen, für das wir die Zeitspanne von 930
bis 940 in Anspruch genommen hatten [5 Siehe oben Seite 50.].
Seine Unternehmungen mit diesem zusammen wurden größtenteils
im vorigen Abschnitt geschildert. Bedeutsam für die Auffindung, bzw.
das Erkennen seines weiteren Lebenslaufes innerhalb der Quellen ist die
Angabe Widukinds, daß er in einem unvorsichtigen Kampf ein Auge
verloren habe [6
Siehe Anmerkung 4.]. Ja, er ließ sich
sogar als Geisel dazu verführen, sich vom König, der ihm zu seinem
Ärger jene Unvorsichtigkeit zur Last legte, abzuwenden, um sich alsbald
mit seinem Bruder Wichmann zu aufrührerischen Unternehmungen
zu verbinden [7 Widukind III, 25, siehe oben Seite 50 Anmerkung
5.].
Nachdem zunächst sein für uns erkennbarer Lebensweg
in den wesentlichen Zügen mit dem Wichmanns übereinstimmte
und beide nach mehrfachen Verschwörungen und ihrem feindlichen Vorgehen
auf Seiten der Wende zu Vaterlandsfeinden verurteilt worden und nach Frankreich
geflohen waren [1 Widukind III, 55 Seite 135.], gelang es Ekbert,
auf die Fürsprache des Erzbischofs
Brun (von Köln) hin, im Jahr 957 vom Kaiser wieder
in Ganden aufgenommen zu werden [2 Widukind III, 59.]. Ob er sich
dann noch einmal aufständisch an der Seite seines Bruders gezeigt
hat, ist fraglich. Die Ansicht, daß die hierfür zitierte Stelle
bei Widukind III, 64 im Anschluß an den Bündnisversuch Wichmanns
mit dem Dänen-König Harold
und die allein durchgeführten Räubereien, schließlich mit
dem Satz "Ipse (Wichmann der Jüngere) autem cum fratre vix
evasit" sich auf einen anderen Bruder Wichmanns des Jüngeren
beziehen müsse, in Anbetracht dessen, daß Ekbert sich
später in seiner wiedergewonnenen Grafschaft ruhig verhalten habe,
und kein Grund für ihn vorlag, diese durch neue Unruhen zu verliren
[3 Die schon einmal (Seite 52 Anmerkung 3) erwähnte Ansicht
Westbergs (Seite 123), der auch geltend machen will, daß Widukind
Ekbert
nach seiner Begnadigung nicht mehr erwähnt habe, kann begegnet werden,
indem wir hinzusetzen, nicht namentlich, da er ja möglicherweise in
dem oben angeführten Zitat dennoch gemeint sein könnte.], kann
zwar als möglich hingestellt werden, könnte aber eventuell auch
durch Gegenargumente abgewiesen werden. Selbst wenn es sich in den dafür
zitierten Urkunden, in denen von der Grafschaft eines Ekbert die
Rede ist [4 Die Datierung der betreffenden Urkunden von 966 (DO
I. 324 und 973 (DO II. 49) ist allerdings nicht ganz sicher.], um Ekbert
den Einäugigen handeln sollte, könnten sie doch kaum als
sichere Belege für ein gleichmäßig ruhiges politisches
Verhalten angesehen werden, denn auch Wichmann kam zum Teil wieder
in den Besitz wenigstens der Güter seiner Gattin, ohne daß dies
ihn aber von erneuter Rebellion zurückhielt. Außerdem begegnet
uns Ekert selber nach gar nicht allzu langer Zeit ebenfalls in aufrührerischer
Weise an der Seite des bayerischen Herzogs
Heinrich. Er wird höchstwahrscheinlich jener Graf Ekbert
sein, der, wie mehrfach bezeugt [1 Thietmar III, 5 Holtzmann
Seite 104f.; ferner in den Ann. Magd. SS. XVI., 154 und in den Ann. Hild.
SS. III, 64 im Jahre 978.], auf kaiserlichen Befehl hin im Jahre 978 mit
dem Bayern-Herzog zusammen in Magdeburg verhaftet und in die Verbannung
geschickt wurde. Denn auch im Jahre 983 erscheint ein "Ekbertus unioculus"
[2 Thietmar IV, 1 Seite 132.], also der unsere an der Seite Heinrichs,
der in Köln die Vormundschaft über den jungen OTTO
III. übernahm [2 Thietmar IV, 1 Seite 132.].
Bald darauf verlor Ekbert wegen seiner Parteinahme
für Heinrich die Alaburg
[3
Thietmar IV, 3 Seite 134f. berichtet, daß man nach Zerstörung
der Ringmauer in die Burg eingezogen sei und die Tochter OTTOS
II., Adelheid,
die dort erzogen wurde, nebst vielem dort aufbewahrten Geld hinwegführte.
Adelheid
(* 977) war nicht die älteste,
sondern wohl die 3. Tochter
OTTOS II.
und der Theophano
(Siehe A. Hofmeister in Stengel-Festschrift Seite 227 ff.).], die man aller
Wahrscheinlichkeit nach für seinen Stammsitz halten muß, über
deren Lage und Bedeutung die Meinungen aber auseinandergehen [4 Darüber
schon Wedekind Noten I, 40 ff. Zunächst hatte man teils Olsburg im
Braunschweigischen, teils Alach bei Erfurt im Auge, bis Höfer schließlich
die Umgegend von Goslar annahm (Zeitschrift des Harzvereins 40, Seite 150
und Teute Seite 16) und K. Woltereck M. Vs. Seite 23 ff. die Trümmer
der Steinbergburg bei Goslar für jene Alsburg erklärte, den auch
Freytag Seite 151 zuzustimmen scheint.]. Unter Ekberts Feinden befand
sich damals in führender Position (als "dux Saxoniae") sein Vetter
Bernhard
I., ein Sohn Hermann Billungs, der ein treuer Anhänger
des legitimen Königs, des jugendlichen OTTO
III. war [5 Thietmar IV, 2 Seite 132f.]. Anscheinend
wurde später die Spannung zwischen den beiden Vettern und damit auch
der Streit zwischen dem Wichmannschen und dem Hermannschen Hause
beigelegt, denn in einer Urkunde vom 25. Januar 993 [6 DO III.,
111 Seite 522.] werden Bernhard und Ekbert als gleicherweise
beteiligt nebeneinander genannt. Es handelt sich dabei um eine Urkunde,
die die Einsetzung der Godesdiu,
in der man eine Tochter Bernhards I. vermutet, als Äbtissin
des Klosters Metelen in Westfalen [7
Metelen Kreis Steinfurt, Reg.
Bez. Münster siehe Schmitz-Kallenberg, Mon. Westfal. Seite 48.] und
die Bestellung eines Wichmann
III. (vermutlich eines Sohnes Ekberts oder Wichmanns
II.) als Vogt ebendort, zum Inhalt hat.
Über die Familie Ekberts läßt
sich nichts in Erfahrung bringen, was als quellenmäßig vollkommen
gesichert gelten könnte. Es fehlen direkte Angaben, sowohl von einer
Gemahlin, wie auch von den Nachkommen, obwohl man in der Forschung meistens
deren mehrere namhaft machen zu können glaubte. Nur unter Zusammenfassung
verschiedener, teils schon genannter, teils noch später zu erwähnender
Anzeichen können wir den Grafen Wichmann III. mit Wahrscheinlichkeit
für einen Sohn Ekberts des Einäugigen ansehen [1 Näheres
hierzu unten Seite 86 ff.].
Auf Grund einiger Urkunden und anderen Quellenstellen,
in denen die angegebenen Namen und Besitzungen Schlüsse auf billungische
oder sogar Ekbertsche Nachkommenschaft zulassen, hat man auch die
zu Beginn des 11. Jahrhunderts mehrfach bezeugten Grafen
Ekbert und
Amelung
zu den Söhnen Ekerts des Einäugigen rechnen wollen [2
Freytag
Seite 151 ff.]. Als Belege hierfür erscheinen
a) eine Urkunde, betreffend die Schenkung OTTOS
III. vom 23. Januar 1001 an das Hildesheimer
Bistum, welches das "castellum
Dalshem nominatum, situm autem infra eiusdem episcopatus
terminos in pago Hastfala sive
Ambargan in comitatu filiorum Ekbrahti comitis et nepotis nostri"
nennt [3
DO III. 390 Es handelt
sich dabei um das heutige Königsdahlum im Regierungsbezirk
Hildesheim, und Freytag (Seite 151)
weist darauf hin, daß dasselbe etwas später im Jahre 1009 in
einer Urkunde HEINRICHS
II. (DH II. 206) als dem Grafen Wichmann III. gehörig
bezeichnet.],
und
b) eine Urkunde, die nun dem Jahre 1013 glaubt zurechnen
zu können [4 DH II. 260.], und in der von
der Praefectur eines
Ekbert
die Rede ist. Ferner finden sich in der Vita Meinwerci zu den Jahren
1015-1031 mehrfach Stellen, in denen
ein Graf Amelung vorkommt, der auch in
Rechtshandlungen der Paderborner Kirche
als Stiftsvogt auftritt [5 Vita Meinw. c. 31 Seite 34, c. 35
Seite 36, c. 45 Seite 40, c.49
Seite 42, c. 50 Seite 43, c. 67 Seite 47, c. 94 Seite 53, c. 128 Seite
63,
c. 213 Seite 125.]. Da als sein Bruder
ein Graf Ekbert zum 14. September 1024 erwähnt wird, den
man für den in den eben zitierten
Urkunden genannten hält, so wird unter Hinweis auf die
verwandtschaftlichen Beziehungen des
Bischofs Meinwerk zu den BILLUNGERN [2 Näheres
unten Seite 109.] daraus die Folgerung
gezogen, daß es sich in den Brüdern um Söhne Ekberts
des
Einäugigen handle, was
Freytag zumindest für Ekbert des gleichen Namens wegen sicher
genug
belegt zu haben glaubt [3 Freytag
Seite 151 ff. Auf die Urkunde vom 23. Januar 1001 (DO III. 390)
nimmt auch Hulshof in der Einleitung
zu seiner Alpert-Ausgabe Bezug, wenn er Ekbert und
Amelung als die Brüder
Wichmanns III. bezeichnet, die nach seiner Meinung aber schon vor
dessen Tod (im Jahre 1016) gestorben
sein müssen.]. Es handelt sich dabei zugleich um den
Versuch, auf Grund annehmbarer Verwandtschaftsbeziehungen
bestimmte Besitzverhältnisse der
Wichmannschen Linie nachzuweisen,
über
dessen Verwertbarkeit für unsere Aufstellung schon
gelegentlichähnlicher Fälle
das Nötige gesagt wurde.
Das gleiche gilt für den Versuch, Bruno von Braunschweig
für einen Sohn Ekberts des Einäugigen zu erklären,
wobei häufig die Äußerungen der neueren Forschung auf ältere,
qellenmäßig nicht genügend begründete Thesen zurückgehen
[4 Vanderkindere (La formation territoriale des principautes belges
II, Seite 289) bezeichnet zum Beispiel Bruno
von Braunschweig und
Wichmann III. als die Söhne Ekbert
des Einäugigen und spricht von ihnen, wie auch von ihren Nachkommen
nur als den BRUNONEN, was er offensichtlich von Eckhardt (Orig.
Guelf. IV, 418 und 881) übernahm. Auch Weltereck (H. Vjz. Band 33
1931 Seite 177) greift wieder auf die BRUNONEN-These zurück,
indem sie Ekbert den Einäugigen als den Gründer Goslars
bezeichnet und in seinem vermeintlichen Sohn Bruno den Gründer
Braunschweigs und den Stammvater der BRUNONEN sehen will, eine freilich
noch wieder etwas andere Aufstellung als die Eckhardts, der Ekbert den
Einäugigen für den Sohn eines Bruno und somit für
einen Halbbruder Wichmanns des Jüngeren hielt (Siehe oben Seite
44, Anmerkung 3.)]. Böttger suchte demgegenüber vor allem die
Meinung zu widerlegen, daß Ekbert der Einäugige, wie
auch sein vermeintlicher Sohn Bruno von Braunschweig, der mit Gisela,
der späteren Gemahlin KONRADS
II. verheiratet war, Schirmvögte von Corvey gewesen
seien [5 Böttger, Die Brunonen Seite 158ff., 220ff.,307ff.].
Denn gerade diese angebliche Schirmherrschaft, auf der man die übrigen
Konstruktionen gründete, wurde von ihm als Fälschung Falkes [6
Falke, Trad. Corb. Seite 660ff. Die Willkür, mit der Falke arbeitete,
geht schon daraus hervor, daß er zum Zwecke seiner möglichst
lückenlosen Aufstellungen die örtlichen und familären Zusammenhänge
von sich aus herstellte. So unternahm er es zum Beispiel, die im Derlingau
gelegene Stadt Areburg mit der Alaburg Ekberts des Einäugigen
und diesen wiederum mit Corvey zusammenzubringen (Trad. Corb. Seite 161f.).
Indem er das Ganze als Corveyer Tradition ausgab, fuhr er fort, aus den
so zusammengestellten Verhältnissen Folgerungen auf ein reiches Erbe
Ekberts im Derlingau zu ziehen, woraufhin später auch Wedekind,
Not. II, Seite 76ff. und Lüntzel, Geschichte der Diözese und
Stadt Hildesheim I, Seite 107, von einem sogenannten zweiten brunonischen
Stamm, der sich von Wichmann dem Älteren herleitet, sprechen
zu können glaubten. Dabei mußte Falke jedoch zugeben, daß
kein Zeugnis vorliegt, welches Ekbert als den Vater Brunos nennt,
aber dies ergäbe sich, wie er meinte, ja aus seiner Corveyer Advokatur,
einer seiner Konstruktionen. Wie er sich diese Advokatur Ekberts
dachte, wenn er schreibt: "Mortou Ecberto monoculo, qui aduccatus
erat ... 984" (Seite 161) bleibt unklar. Hirsch und Waitz haben in
den Jahrbüchern des deutschen Reiches (1839) III, 1 eine kritische
Prüfung des Chron. Corb. vorgelegt, in der sie im ersten Kapitel besonders
auf diejenigen Stellen eingingen, die Wedekind von Falke übernommen
hatte, der, wie auch Lüden und Leutsch die Corveyer Chronik den Widukindschen
Berichten vorziehen zu müssen glaubte, als die vermeintliche ältere
Überlieferung. Für den Nachweis des BRUNONEN-Geschlechtes
und seinem Zusammenhang mit Ekbert dem Einäugigen brachte Falke
folgende, für die spätere Zeit verhängnisvolle Zusammenstellung
von "aduocati Corbeienses": "Liudolfus comes anno 980, Hogerun
936, Otto illustris 889 et Liudolfus dux 840. Mortuo Ekberto monocule,
qui aduocatur erat, 984 aduocati erant Bruno, comes et Dominus Brunznici,
anno 1008, Hiddi 1028, et Bruno 1043 atque 1049. Omneshiseque fuarunt Ecberti
unoculi progenitorem et posteri". Dies nachdem er behauptet hatte,
daß Ekbert der Einäugige aus einer 2. Ehe Frederunas
mit Bruno hervorgegangen sei, wobei sich die verschiedenen Kombinationen
geschickt miteinander verbinden ließen.] nachgewiesen. Ob man nun
aber von hier aus gleich so wie Böttger folgern darf, daß Ekbert
der Einäugige auf keinen Fall der Vater Brunos von Braunschweig
gewesen sei, scheint mir hingegen eine etwas gewagte Behauptung zu sein
und ebensowenig nachweisbar wie die entgegengesetzte. Die wirklichen Anfänge
des BRUNONEN-Geschlechts bleiben für uns nach wie vor unbestimmbar,
ebenso wie die wahren Zusammenhänge der Ekbertschen Nachkommenschaft.
Ergänzend können noch einige mehrfach geäußerte
vermutungen, die sich auf etwaige Töchter Ekberts beziehen,
hinzugefügt werden. Die Hildesheimer Annalen melden zu 1018 [1
Richtiger
1019, vgl. Hirsch-Breßlau, Jbb. H. II. Band 3 Seite 115.], daß
der Bischof Bernward, in der Fastenzeit zu Goslar in Anwesenheit des Kaisers
eine Ehescheidung vorgenommen habe zwischen Gottschalk, dem Sohn des "praeses"
Ekkehard, und Gertrud,
der Tochter einer Grafen Ekbert [1
Ann. Hild. SS. III, 95.].
Man nahm an, daß es sich dabei um eine Enkelin
Ekberts des Einäugigen,
bzw. eine Tochter Ekberts des Jüngeren
handele, der in einer
Urkunde vom 1. Juli 1028 [2
DK II. 124, Seite 169.] (mit seinem
Bruder Amelung zusammen) und in der Vita Meinw. erscheint, die zum
Jahre 1019 den gleichen Vorgang bringt [3
Vita Meinw. c. 164, Seite
86. Siehe Böttger, Brunonen Seite 328 Anmerkung 515a und Gfrörer
K.G. IV, 111ff.; Hirsch-Breslau (Jbb. Heinrich II. Band III, Seite 111f.
und 112 Anmerkung 2) hielt die Zuordnung Gertruds als eines Gliedes
des Hauses Ekberts des Einäugigen für möglich, bezweifelte
aber, daß es sich in jenem Gottschalk um einen Angehörigen des
meißnischen Hauses handelte, ein meines Erachtens berechtigtes Bedenken,
angesichts des Tatbestandes, daß sich in den Quellen sonst zumindest
kein Gottschalk unter den Nachkommen Ekkehards von Meißen findet.],
und später noch einmal die Brüder
Ekbert und
Amelung
erwähnt [4 Vita Meinw. c. 202 Seite 118.]. Dies ist nun, da
zu einer sicheren Begründung die Unterlagen nicht hinreichen, nur
eine Vermutung, mehr nicht. Immerhin kann man dafür geltend machen,
daß es sich, wenn sie zuträfe, bei dem geschiedenen Ehepaar
um Vetter und Base dritten Grades gehandelt haben könnte [5
Vgl.
Hinschius V, 279 und Feine, Kirchliche Rechtsgeschichte Seite 181. Nach
den Rechtsgrundsätzen der kirchlich geübten Ehegerichtsbarkeit
waren Verwandtenehen bis zum 6. Grad römischer Zählung verboten.]
(Verwandtenehe 4. Grades), also eine Verwandtschaft, wie sie die in dieser
Zeit sich durchsetzende strenge kirchliche Anschauung (durch HEINRICH
II. vertreten) bekämpfte.
Eckhardt kannte als Tochter Ekberts des Einäugigen
auch
eine Hildesuit [6a], die die Gemahlin Brunos von Braunschweig
gewesen sein soll, eine durch keinerlei Quellenbelege zu begründende
These. Wir können nur feststellen, daß sich ebenso wie in den
schon angeführten Quellen auch in den für Ekbert in Frage
kommenden Todesvermerken keinerlei Hinweis auf eine Gemahlin oder auf irgendwelche
Nachkommen finden. Er starb am 4. April 994. Die Jahresangabe ist
sowohl in der Fortsetzung der Quedlinburger Annalen, wie auch in den Ann.
Necr. Fuld. bezeugt, während wir den Todestag im Lüneburger Totenbuch
verzeichnet finden.
Aus den Quedlinburger Annalen verdient der dort seinem
Todesvermerk hinzugefügte Satz "Egbertus comes prudentibus
sapientior et fortibus audscior" erwähnt zu werden, bei dem natürlich
ungewiß bleibt, ob damit eine tatsächlich hervorragenden Klugheit
und Tapferkeit zum Ausdruck gebracht wird, opder ob es sich um die rühmlichen
Abschiedsworte für einen Verstorbenen handelt, die man vielleicht
auf grund freundlicher Beziehungen zubilligte. Auch dem Hildesheimer Stift
blieb er durch eine fromme Schenkung in gutem Angedenken, denn es heißt
"ob...II. Non. Apr. Ecbertus comes, dedit Bulthem cum sexaginta
mansis fratribus."