Der im Jahre 982 in der mehrfach erwähnten Urkunde
OTTOS
II. für das Kloster Fulda auftretende Graf
Siegfried ist mit Recht von allen Forschern als erster sicher
feststellbarer Angehöriger des northeimischen
Grafengeschlechts angesehen worden. Wir stehen nun jedoch vor der Frage,
welcher von den um diese Zeit mit dem Namen Siegfried begegnenden sächsischen
Grafen mit dem NORTHEIMER
identisch sein könnte. Durch Thietmar von Merseburg erfahren wir von
einer nach Ostern 984 auf der Asselburg stattgefundenen Versammlung königstreuer
sächsischer Fürsten, die sich gegen die Bestrebungen Heinrichs
des Zänkers richtete. Thietmar unterscheidet unter
den Anwesenden deutlich zwei Gruppen, nämlich solche aus den östlichen
Gebieten (Ex oriente...) und solche, die in der Gegend des Versammlungsortes
beheimatet waren (Conprovoncialium sutem...). Unter den ersteren
befindet sich auch ein Graf Siegfried
mit seinem Sohn, den man bisher allgemein für den gleichnamigen
NORTHEIMER gehalten hat. Gegen eine solche Identifizierung lassen
sich jedoch schwerwiegende Bedenken geltend machen. Zunächst ist es
auffällig, dass der bei Thietmar genannte Siegfried aus dem
östlichen Sachsen stammte, während der sächsische
Pfalzgraf Dietrich und dessen Bruder Sigibert,
der nachweislich Grafenrechte im Liesgau, also östlich des
Rittigaus, ausübte, zu den "Conprovinciales" gezählt werden.
Schon aus diesem Umstand läßt sich der Schluß ableiten,
dass Siegfried nicht der NORTHEIMER gewesen sein kann. Hinzu
kommen andere Ergänzungen, die in die gleiche Richtung weisen. War
Siegfried I. im Jahre 984 auf der Asselburg, so müßte
sein ebenfalls anwesender Sohn zur gleichen Zeit bereits erwachsen gewesen
sein. Siegfried I. hatte zwei Söhne, die zuerst 1002 als Mörder
des Markgrafen
Ekkehard begegnen: Siegfried
II. und Benno.
Der letzte wird 984 kaum schon ca. 12 Jahre alt gewesen sein, da er noch
1047 als Graf erscheint. Er hätte dann bei der Geburt seines Sohnes
Otto
um 1025 bereits 55-60 Jahre gezählt. Sein älterer Bruder Siegfried
wird
noch 1003 gleichfalls von Thietmar als "filius iuvenis" (Siegfrieds
I.) bezeichnet, eine Tatsache, die bedenklich stimmt, wenn man
ihn mit dem 984 bereits großjährigen Sohn (filius) des
Grafen Siegfried identifizieren will.
Zudem müßte er dann beträchtlich älter als sein Bruder
Benno gewesen sein, was aber gleichfalls unwahrscheinlich ist. Alle
diese Schwierigkeiten lösen sich, wenn wir, mit besseren Gründen,
den 984 von Thietmar genannten Grafen Siegfried "Ex oriente"
mit dem gleichnamigen Grafen von Walbeck oder des Hochseegaus identifizieren,
die um diese Zeit nachweisbar sind. Über die Haltung der Grafen von
Northeim während des Aufstandes Heinrichs
des Zänkers im Jahre 984 läßt sich daher auf
Grund von Thietmars Bericht kein Urteil fällen. Erst sechs Jahre darauf
begegnet Siegfried I. unter einer Anzahl
königstreuer sächsischer Großer. Zu Anfang Juli des Jahres
990 sandte die Kaiserin
Theophanu "Ekkihardum, Esiconem, Binizonem, cum
patre meo et eius equivico, Brunone ac Udene" von Magdeburg
aus Herzog Miseco I. von Polen gegen
Boleslaw von Böhmen zu Hilfe. Der Zug blieb ohne Ergebnis. Es kann
jedoch als sicher gelten, dass der
NORTHEIMER, der den gleichen
Namen wie Thietmars Vater Siegfried von Walbeck trug, an ihm beteiligt
war.
Den Ereignissen des Jahres 1002 verdanken wir die erste
ausführliche Kunde von den Familienverhältnissen Siegfrieds
I. und der Rolle seiner Söhne beim Regierungsantritt HEINRICHS
II. Thietmar, unsere Hauptquelle, berichtet ausführlich
von einer zu Frohse/Elbe stattgefundenen Versammlung sächsischer,
HEINRICH
II. günstig gesonnener Großer, auf der der thüringische
Markgraf Ekkehard vergeblich versuchte, für seine Ansprüche auf
den Thron Anhänger zu gewinnen. Sein Hauptgegner scheint Graf Lothar
von Walbeck gewesen zu sein, der seinen Forderungen aufs schärfste
entgegentrat. Nachdem sich Ekkehard als ungeladener Gast in Werla den Haß
der beiden Schwestern OTTOS
III., Sophie
und Adelheid,
zugezogen hatte, begab er sich über Hildesheim nach Paderborn, wo
ihm jedoch mitgeteilt wurde, dass sein mit Herzog
Hermann II. von Schwaben, einem weiteren Thronbewerber, in Duisburg
geplantes Zusammentreffen nicht stattfinden könne. Auf seinem Rückweg
von Paderborn berührte er auch Northeim, die curtis des Grafen
Siegfried I. Hier eröffnete
ihm "domna
Ethelind cometissa, euod Sigifrith et Benno, senioris
suimet filii, cum confratibus Heinrico et Udone aliisoue suis se nace sua
tractarent insidiis, supoliciter efflagitens, ut aut ibi usque in crastinum
maneret seu alio diverteret." Da jedoch der Markgraf seine Reise nicht
verzögern wollte, brach er unverzüglich nach Pöhlde
auf, wo in der Nacht des Verhängnis über ihn hereinbrach: die
Verschwörer überfielen Ekkehard und sein Gefolge, und ihn selbst
traf aus der Hand des jungen Siegfried II. von Northeim der tödliche
Lanzenstoß. Auch in den Parallelquellen erscheint Siegfried als
der eigentliche Mörder Ekkehards; man darf ihn deshalb als das Haupt
der Verschwörung ansprechen, ohne die Mittäterschaft seines Bruders
Benno und der "confratres" Heinrich und Udo zu unterschätzen.
Halten wir nach der Schilderung der Mordtat inne, um die Genealogie zu
ordnen. Die Angabe Thietmars, dass Siegfried I.
zwei
Söhne, nämlich Siegfried II. und Benno, hatte,
wird vom Annalisto Saxo bestätigt und insofern erweitert, als er uns
auch die Mutter der Brüder mit Namen Mathilde nennt. Daraus
folgt, dass die von Thietmar erwähnte Ethilinde
zumindest seit
Ende April 1002, wahrscheinlich aber viel früher,
Siegfrieds
I. zweite Gemahlin gewesen ist. Über Mathilde und
Ethilinde
haben sich keinerlei Nachrichten erhalten. Zum Verständnis des Mordes
von Pöhlde ist es weiterhin erforderlich, die Herkunft der bei Thietmar
genannten confratres Heinrich und Udo und ihr Verhältnis zu
den NORTHEIMER
Brüdern zu klären. Der Annalista Saxo bezeichnet
beide als KATLENBURGER,
ohne jedoch ihre Herkunft anzugeben. Die Ansicht Wedekinds, der in
ihnen die Söhne des im Liesgau bis 995 nachweisbaren Grafen Sigebert
sah, fand eine schnelle Entgegnung durch Schrader, der, verleitet durch
die Bezeichnung "confratres" bei Thietmar, die beiden KATLENBURGER
als "Mitbrüder" Siegfrieds II. und Bennos von Northeim
und Söhne aus Siegfrieds
I. zweiter Ehe mit Ethilinde
betrachtete. Die damit behauptete
Abstammung der Grafen von Katlenburg von denen von Northeim fand zunächst
allgemein Zustimmung, bis Kurze in seiner Thietmarausgabe diesen Irrtum
Schraders richtigstellte und "confratres" mit "Brüder" übersetzt
wissen wollte. Die These Schraders erfuhr dann durch Uslar-Gleichen ihre
endgültige Widerlegung. Seinen stichhaltigen Argumenten kann man noch
hinzufügen, dass bei Ansetzung der KATLENBURGER als Seitenverwandte
der NORTHEIMER im Sinne Schraders die um das Jahr 1100 geschlossene
Ehe zwischen Dietrich III. von Katlenburg und Adela,
der Tochter
Kunos
von Beichlingen und Enkelin Ottos
von Northeim, eine Verwandtenehe im 4. Grade gewesen wäre.
Die Tatsache aber, dass diese Ehe vollzogen wurde, spricht deutlich gegen
Schraders These. Eine Verwandtschaft beider Geschlechter ist nach alledem
vor der eben erwähnten Ehe nicht nachweisbar. Einen Schritt weiter
führt die Behauptung Uslar-Gleichens, dass die Grafen Heinrich und
Udo von Katlenburg als Söhne des Grafen Luder-Udo I. von Stade anzusehen
seien, eine These, die neuerdings von Hucke durch die Kombinierung zweier
Thietmarstellen quellenmäßig unterbaut wurde. Damit darf die
Abstammung der Grafen von Katlenburg von den Grafen von Stade als sicher
gelten.
Nach diesen Voruntersuchungen wollen wir die Frage nach
den Motiven des Mordes von Pöhlde, soweit sich aus den spärlichen
Andeutungen der Quellen ein Bild gewinnen läßt, zu beantworten
suchen. Man wird nicht fehlgehen, wenn man annimmt, dass die Bestrebungen
Lothars von Walbeck, des Hauptgegners Ekkehards, der Thronfolge HEINRICHS
II. gegolten haben. Durch den Nachweis, dass die Grafen von
Katlenburg Abkömmlinge der Grafen von Stade sind, wird ferner deutlich,
dass Heinrich und Udo an der Mordtat als die Verwandten und Helfershelfer
Lothars von Walbeck Anteil nahmen, waren sie doch Neffen von Lothars Schwägerin,
der STADERIN Kunigunde. Diese Umstände haben offenbar Thietmar, den
Sohn der Kunigunde, veranlaßt, die eigentlichen Hintergründe
der Bluttat zu verschweigen. Da dieselbe jedoch nicht im Auftrage HEINRICHS
II. geschah, werden soweit erkennbar, die Familienstreitigkeiten
zwischen Lothar von Walbeck und Ekkehard, über die uns Thietmar ausführlich
berichtet, und die gegen die ehrgeizigen Pläne des Rivalen gerichtete
Eifersucht Lothars zumindest den äußeren Anlaß zum Mord
gegeben haben. Die weiteren von Thietmar aus zweiter Quelle als Beweggründe
genannten Umstände, die auf Anstiften Ekkehards erfolgte Peitschung
Heinrichs von Katlenburg und die Dienstfertigkeit der Mörder den beleidigten
Schwestern OTTOS III. gegenüber,
treffen jedenfalls nicht den Kern der Sache und dürften nur eine sekundäre
Rolle gespielt haben. Man ist daher unwillkürlich geneigt, nach tieferen
Ursachen zu fragen. Vielleicht kennzeichnet der Mord von Pöhlde ein
durch die oben erwähnten Familienhändel bedingtes Wiederaufleben
des alten zwischen STADERN und BILLUNGERN
bestehenden Spannungsverhältnisses, mit denen die beiden Kontrahenten,
Lothar und Ekkehard, versippt waren.
Es bleibt nun noch die Frage zu beantworten, was die
Brüder Siegfried II. und Benno von Northeim bewogen
hat, sich an den Mord von Pöhlde zu beteiligen. Die von Uslar-Gleichen
aufgestellte These von der Abkunft der NORTHEIMER von den Grafen
von Stade würde, vorausgesetzt, dass sie überzeugend wäre,
auch dafür eine eindeutige Erklärung geben können. Die Rolle
der NORTHEIMER Brüder im Jahre 1002 ließe sich dann durch
ihre Verwandtschaft mit Heinrich und Udo von Katlenburg als Abkömmlinge
der Grafen von Stade verständlich machen. Prüfen wir daher die
These Uslar-Gleichen auf ihre Stichhaltigkeit.
Bereits Schrader und anderen vor ihm war die eigentümliche
Tatsache aufgefallen, dass die Grafen von NortheimM seit dem Ende des 11.
Jahrhunderts im Besitz beträchtlicher Allodialgüter zwischen
Niederelbe und Niederweser, also im Herrschaftsgebiet der Grafen von Stade,
anzutreffen sind. Mit Hilfe einer Angabe Lamperts, der den BILLUNGER-Herzog
Magnus als "propinquus" Ottos von Northeim bezeichnet,
und anderer weniger ins Gewicht fallender Gründe glaubte er, die Abkunft
der Vorfahren
Siegfrieds I. von Northeim
von Luder von Stade (+ 929) wahrscheinlich machen zu können. Diesen
Anregungen Schraders folgend gelangte Uslar-Gleichen unter Heranziehung
zweier Widukindstellen, nach denen ein Graf Siegfried zusammen mit seinem
Bruder, Graf Heinrich (dem Kahlen von Stade), im Jahre 955 in Slawenkämpfe
verwickelt war, zu der Behauptung, dass Siegfried
I. von Northeim der Sohn dieses gleichnamigen Stader Grafen
gewesen sei.
Die These Uslar-Gleichens ist mit unserer oben geäußerten
Vermutung, dass die Vorfahren Siegfrieds I.
schon um 950 im Gebiet des Rittigaus ansässig gewesen seien, nicht
vereinbar; sie beruht allerdings lediglich auf dem Argument der Namensgleichheit
des stadischen und northeimischen Siegfried
und hat daher in der neueren Forschung zumeist Ablehnung gefunden. Bereits
Bollnow erkannte, dass die These Uslar-Gleichens "nur durch eingehende
historisch-geographische Untersuchungen des Güterbesitzes und der
Amtsgewalt der Stader und NORTHEIMER" auf ihre Stichhaltigkeit geprüft
werden könne. Es ist nun in einem anderen Zusammenhang der Versuch
unternommen worden, die Herkunft der northeimischen
Allode im Stadischen zu klären. Es hat zu dem Ergebnis geführt,
dass die umfangreichen Güterkomplexe in N-Sachsen erst um 1050 in
den Besitz der NORTHEIMER gelangt sind. Damit dürfte der Behauptung
Uslar-Gleichens endgültig der Boden entzogen sein: die Abstammung
der Grafen von Northeim von den Grafen von Stade ist nicht nur unerwiesen,
sondern auch unwahrscheinlich; bessere Gründe sprechen dafür,
dass die NORTHEIMER seit langem im Gebiet des Rittigaus ansässig
waren.
Wir haben dieses Ergebnis deshalb vorweggenommen, um
in der Frage des Mordes von Pöhlde zu einem gewissen Abschluß
zu gelangen. Läßt sich die Beteiligung der Northeimer
Brüder nach alledem nicht auf verwandtschaftliche Weise erklären,
so bleibt nur noch übrig, die Gründe in dem engen nachbarschaftlichen
Verhältnis zu suchen, das die KATLENBURGER und NORTHEIMER
während des gesamten 11. Jahrhunderts verbunden hat. Offenbar haben
Heinrich und Udo von Katlenburg die jungen NORTHEIMER - vielleicht
durch Versprechungen - zur Teilnahme an der Mordtat bewogen. Ihr Vater,
Siegfried I. von Northeim, hat sich
in den Wirren des Jahres 1002 anscheinend zurückgehalten; die Quellen
schweigen über ihn vollkommen. Wahrscheinlich ist er identisch mit
dem Grafen Siegfried, der nach den
Fuldaer Annalen im Jahre 1004 verstorben ist.