Zum Zeitpunkt von Sigiberts
Ermordung hielt sich seine Frau Brunhilde
mit ihren Kindern, zwei Töchtern und einem Sohne, in Paris auf. Sie
selbst wußte in ihrem Schmerz und ihrer Trauer nicht, was sie tun
sollte. Der dux Gundoald, einer von Sigiberts
Getreuen,
sah weiter und entführte zunächst Sigiberts
einzigen
Sohn Childebert
in aller Heimlichkeit, wobei Gregor von einer Rettung vor dem drohenden
Tode spricht. Gundoald sammelte auch die Völker (gentes)
aus Sigiberts Reich und sorgte dafür,
daß diese den kaum fünfjährigen Sohn des Ermordeten zum
König erhoben.
Durch die Königserhebung Childeberts
II. war Chilperichs
und
Guntrams
Ansprüchen eines brüderlichen Erbrechts gewehrt und das Eintrittsrecht
des Sohnes durchgesetzt worden. Es hat den Anschein, daß diesem Rechtstitel
ohnehin größere Geltung als dem Erbanspruch der Brüder
zukam; daher trachtete man so eifrig danach, die Brüdersöhne
möglichst auszuschalten und möglichst zusätzliche Rechtstitel
zu erjagen, ehe die eigenen ursprünglichen Erbansprüche geltend
gemacht wurden. In diesem Sinne ist Chilperichs
Verhalten nach dem Mordtags von Vitry fast typisch: Er sorgte für
de Bestattung des Bruders, zog nach Paris, wo er die Witwe des Verstorbenen
mit ihren Töchtern - der Sohn Childebert
war ja bereits in Sicherheit - gefangennahm und in Rouen festsetzen
ließ.
Den Hort, den Brunhilde mit nach Paris
gebracht hatte, eignete sich Chilperich selbstverständlich
an.
Chilperichs Sohn
Merowech
aus der früheren Ehe mit Audovera
tat dann das, was schon vorher bei Nachfolgeansprüchen gelegentlich
zu beobachten war. Von einem Feldzug nach Poitiers, auf dem er bereits
eigene Interessen verfolgte, zog er überraschend nach Rouen und heiratete
die Königin-Witwe
Brunhilde. Kein Zweifel, daß Merowech
mit dieser Heirat politische Pläne zu realisieren hoffte, der Besitz
bzw. die Ehe mit der verwitweten Königin sollten ihm den Schlüssel
zur Herrschaft in Sigiberts ehemaligem
Reich geben. Chilperichs blitzschnelle
Gegenaktion stützt diese These mehr als dessen zornige Äußerung,
Merowechs
Ehe mit der eigenen Tante verstoße contra legemque canonicam.
Merowech
konnte dem zürnenden Vater indes nicht entgehen, mußte sich
unterwefen und wurde von seiner Frau Brunhilde
getrennt.
Von der Gunst einer verwitweten Königin, die die
Chance zur Einheirat bot, war bisher nicht die Rede. Und doch hat Gundowald
zweifelos eine Ehe mit der zweimaligen Witwe Brunhilde
erstrebt, vergebens indes, da der überaus wachsame König von
Burgund sie zu verhindern wußte und Brunhildes
eigenen Sohn, König
Childebert II., veranlassen konnte, sogar jegliche briefliche
Kontaktaufnahme nach beiden Seiten wirksam zu unterbinden. Noch vier Jahre
nach Gundowalds
Katastrophe glaubte
der mißtrauische - und gewiß durch Erfahrung gewitzte
Guntram,
Brunhilde
schicke wertvolle Geschenke den Söhnen Gundowalds
und lade einen von ihnen ein, wiederum nach Gallien zu kommen, ihn (Guntram)
zu töten, um selbst König zu werden.
Die endgültige Regelung der strittigen Fragen sollte
der Vertrag von Andelot bringen, der am 28. oder 29. November 586 zwischen
Guntram
einerseits
und Childebert sowie der Königin
Brunhilde andererseits abgeschlossen wurde. Der schriftlich
aufgesetzte Pakt enthält außer sofort wirksam werdenden Bestimmungen
beiderseitige Verfügungen für den Todesfall.
Unberührt von diesen Erwägungen ist allerdings
die Frage, ob und in welcher Weise über die unmündigen Söhne
Childeberts,
die jetzigen Könige von Austrasien und Burgund, eine Regentschaft
ausgeübt wurde. Faktische Bedeutung kam gewiß ihrer Großmutter
Brunhilde
zu, formell scheint sie nicht zur Regentin bestellt worden zu sein. Brunhildes
Einfluß wird sich aber auf Theuderich
beschränkt haben, den sie recht einseitig begünstigt
zu haben scheint.
Stellt man sich die Frage, ob Theuderich
II. Vorstellungen vo seiner eigenen Nachfolge gehabt hat, so
ergibt sich aus seiner Umgebung bzw. aus Worten seiner Großmutter
Brunhilde,
die Theuderichs vier bzw. sechs Söhne
aufzog, der nicht ganz unerhebliche Hinweis, daß die Jungen als regis
filii einmal die Königsherrschaft übernehmen sollten.Beachtenswert
ist, daß alle Königssöhne als gleichberechtigt angesehen
werden, also keine Unterschiede hinsichtlich ihres Alters, ihrer
illegitimen Herkunft zumal von mehreren Gefährtinnen
Theuderichs
aufleuchten.
Kurze Zeit nach seines Bruders Tod starb Theuderich
II. 613 (nach dem 23. August) bei einem Feldzug gegen Chlothar
II. in Metz. Sein Heer löste sich auf und zog nach
Hause, während Brunhilde mit vier
Söhnen
Theuderichs, ihren Urenkeln,
in Metz blieb. Der sog. Fredegar gebraucht bei dieser Nachricht das Partizip
(Mettis) resedens, was bedeutet, daß Brunhilde
versuchte,
Theuderichs
Hof und Erbe zu verwalten. Überraschenderweise bemühte sich die
Königin, ihren ältesten Urenkel Sigibert
in des Vaters Königsherrschaft einzusetzen, das heißt den ältesten
Bruder einseitig zu bevorzugen. Ganz sicher stand hinter diesem Vorgehen
die realere Einschätzung der Möglichkeiten, da
Theuderichs
Erbe kaum zu vierteln war. Mögliche Zweifel, ob Brunhildes
Bemühen erfolgreich war, lassen sich leicht zerstreuen. Sigibert
II. wurde tatsächlich König (613, nach dem 23. August).
Als solcher trat er auch wenig später an der Spitze seines Heeres
dem ihn bedrängenden Chlothar II.
entgegen. Wenn also Brunhilde
bei der Regelung der austrasischen Herrschaftsnachfolge für ihren
Enkel
Theuderich II. sich sowohl mit
der Sohnesfolge Sigiberts II. als auch
seiner alleinigen Bevorzugung durchzusetzen vermochte, die entscheidende
Machtfrage aber ließ sich von der Königin nicht in zufriedenstelelnder
Weise lösen. Auf Betreiben der austrasischen Großen kam Chlothar
II. nach Austrasien und bezog sich in seinen Gesandtschaften
an
Brunhilde ganz eindeutig auf das
Interesse der Großen. Einem iudicium francorum elctorum wollte
er die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Herrschaft überlassen
und sich ihrer Entscheidung unterwerfen. Das heißt aber, daß
der neustrische König eigene Erbansprüche nur subsidiär
geltend machte und seinen Herrschaftsanspruch über
Theuderichs
Reich vom Willen der Großen dieses regnum abhängig
zu machen gewillt war. Vergebens waren Brunhildes
Hinweise auf den Erbanspruch ihrer Urenkel, denen TheuderichII.
sein regnum hinterlassen hatte, erfolglos auch ihr Angebot, sich
selbst zurückzuziehen und den Urenkeln das väterliche Erbe zu
überlassen - was gewiß eine Regentschaft durch Austrasiens und
Burgunds Adel bedeutet hätte. Denn um beide alten regna ging
es nach Theuderichs Tod, und beide
übernahm Chlothar II., nachdem
er Brunhilde und ihre Urenkel mit Ausnahme
seines Patenkindes Merowech und des
entkommenenen Childebert hatte umbringen
lassen.
Die Vorzüge einer Heirat mit der Königin-Witwe
hatte besonders
König
Chlothar I. treffsicher erkannt
und mehrfach mit Erfolg durchgeprobt. Eine typische Form von Einheirat
war das Angebot der Witwe
Chariberts
567 an ihren Schwager Guntram, er möge
sie heiraten, worauf dieser zum Schein einging unter der Bedingung, daß
sie "ihre Schätze" in die Ehe einbringe. Theudechilde
tat es und wurde zwiefach betrogen. Von einer Eheschließung mit der
Sigibert-Witwe
Brunhilde
versprach sich Merowech, der Sohn Chilperichs
I., eine eigene Königsherrschaft. Der gleichen Königin
zarte Kontakte mit König
Gundowald, des burgundischen Thronaspiranten Aletheus
Pläne mit Chlothars II. "künftiger"
Witwe und schließlich die modofizierte Form der Einheirat Childerichs
II. in das Ostreich fügen sich in den Rahmen des skizzierten
Bildes.