Schneider Reinhard: Seite 94-97,108,124,133-135,136-138,247
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„Königswahl und Königserhebung im Frühmittelalter“

Zum Zeitpunkt von Sigiberts Ermordung hielt sich seine Frau Brunhilde mit ihren Kindern, zwei Töchtern und einem Sohne, in Paris auf. Sie selbst wußte in ihrem Schmerz und ihrer Trauer nicht, was sie tun sollte. Der dux Gundoald, einer von Sigiberts Getreuen, sah weiter und entführte zunächst Sigiberts einzigen Sohn Childebert in aller Heimlichkeit, wobei Gregor von einer Rettung vor dem drohenden Tode spricht. Gundoald sammelte auch die Völker (gentes) aus Sigiberts Reich und sorgte dafür, daß diese den kaum fünfjährigen Sohn des Ermordeten zum König erhoben.
Durch die Königserhebung Childeberts II. war Chilperichs und Guntrams Ansprüchen eines brüderlichen Erbrechts gewehrt und das Eintrittsrecht des Sohnes durchgesetzt worden. Es hat den Anschein, daß diesem Rechtstitel ohnehin größere Geltung als dem Erbanspruch der Brüder zukam; daher trachtete man so eifrig danach, die Brüdersöhne möglichst auszuschalten und möglichst zusätzliche Rechtstitel zu erjagen, ehe die eigenen ursprünglichen Erbansprüche geltend gemacht wurden. In diesem Sinne ist Chilperichs Verhalten nach dem Mordtags von Vitry fast typisch: Er sorgte für de Bestattung des Bruders, zog nach Paris, wo er die Witwe des Verstorbenen mit ihren Töchtern - der Sohn Childebert war ja bereits in Sicherheit - gefangennahm und in Rouen festsetzen ließ. Den Hort, den Brunhilde mit nach Paris gebracht hatte, eignete sich Chilperich selbstverständlich an.
Chilperichs Sohn Merowech aus der früheren Ehe mit Audovera tat dann das, was schon vorher bei Nachfolgeansprüchen gelegentlich zu beobachten war. Von einem Feldzug nach Poitiers, auf dem er bereits eigene Interessen verfolgte, zog er überraschend nach Rouen und heiratete die Königin-Witwe Brunhilde. Kein Zweifel, daß Merowech mit dieser Heirat politische Pläne zu realisieren hoffte, der Besitz bzw. die Ehe mit der verwitweten Königin sollten ihm den Schlüssel zur Herrschaft in Sigiberts ehemaligem Reich geben. Chilperichs blitzschnelle Gegenaktion stützt diese These mehr als dessen zornige Äußerung, Merowechs Ehe mit der eigenen Tante verstoße contra legemque canonicam. Merowech konnte dem zürnenden Vater indes nicht entgehen, mußte sich unterwefen und wurde von seiner Frau Brunhilde getrennt.
Von der Gunst einer verwitweten Königin, die die Chance zur Einheirat bot, war bisher nicht die Rede. Und doch hat Gundowald zweifelos eine Ehe mit der zweimaligen Witwe Brunhilde erstrebt, vergebens indes, da der überaus wachsame König von Burgund sie zu verhindern wußte und Brunhildes eigenen Sohn, König Childebert II., veranlassen konnte, sogar jegliche briefliche Kontaktaufnahme nach beiden Seiten wirksam zu unterbinden. Noch vier Jahre nach Gundowalds Katastrophe glaubte der mißtrauische - und gewiß durch Erfahrung gewitzte Guntram, Brunhilde schicke wertvolle Geschenke den Söhnen Gundowalds und lade einen von ihnen ein, wiederum nach Gallien zu kommen, ihn (Guntram) zu töten, um selbst König zu werden.
Die endgültige Regelung der strittigen Fragen sollte der Vertrag von Andelot bringen, der am 28. oder 29. November 586 zwischen Guntram einerseits und Childebert sowie der Königin Brunhilde andererseits abgeschlossen wurde. Der schriftlich aufgesetzte Pakt enthält außer sofort wirksam werdenden Bestimmungen beiderseitige Verfügungen für den Todesfall.
Unberührt von diesen Erwägungen ist allerdings die Frage, ob und in welcher Weise über die unmündigen Söhne Childeberts, die jetzigen Könige von Austrasien und Burgund, eine Regentschaft ausgeübt wurde. Faktische Bedeutung kam gewiß ihrer Großmutter Brunhilde zu, formell scheint sie nicht zur Regentin bestellt worden zu sein. Brunhildes Einfluß wird sich aber auf Theuderich beschränkt haben, den sie recht einseitig begünstigt zu haben scheint.
Stellt man sich die Frage, ob Theuderich II. Vorstellungen vo seiner eigenen Nachfolge gehabt hat, so ergibt sich aus seiner Umgebung bzw. aus Worten seiner Großmutter Brunhilde, die Theuderichs vier bzw. sechs Söhne aufzog, der nicht ganz unerhebliche Hinweis, daß die Jungen als regis filii einmal die Königsherrschaft übernehmen sollten.Beachtenswert ist, daß alle Königssöhne als gleichberechtigt angesehen werden,  also keine Unterschiede hinsichtlich ihres Alters, ihrer illegitimen Herkunft zumal von mehreren Gefährtinnen Theuderichs aufleuchten.
Kurze Zeit nach seines Bruders Tod starb Theuderich II. 613 (nach dem 23. August) bei einem Feldzug gegen Chlothar II. in Metz. Sein Heer löste sich auf und zog nach Hause, während Brunhilde mit vier Söhnen Theuderichs, ihren Urenkeln, in Metz blieb. Der sog. Fredegar gebraucht bei dieser Nachricht das Partizip (Mettis) resedens, was bedeutet, daß Brunhilde versuchte, Theuderichs Hof und Erbe zu verwalten. Überraschenderweise bemühte sich die Königin, ihren ältesten Urenkel Sigibert in des Vaters Königsherrschaft einzusetzen, das heißt den ältesten Bruder einseitig zu bevorzugen. Ganz sicher stand hinter diesem Vorgehen die realere Einschätzung der Möglichkeiten, da Theuderichs Erbe kaum zu vierteln war. Mögliche Zweifel, ob Brunhildes Bemühen erfolgreich war, lassen sich leicht zerstreuen. Sigibert II. wurde tatsächlich König (613, nach dem 23. August). Als solcher trat er auch wenig später an der Spitze seines Heeres dem ihn bedrängenden Chlothar II. entgegen. Wenn also Brunhilde bei der Regelung der austrasischen Herrschaftsnachfolge für ihren Enkel Theuderich II. sich sowohl mit der Sohnesfolge Sigiberts II. als auch seiner alleinigen Bevorzugung durchzusetzen vermochte, die entscheidende Machtfrage aber ließ sich von der Königin nicht in zufriedenstelelnder Weise lösen. Auf Betreiben der austrasischen Großen kam Chlothar II. nach Austrasien und bezog sich in seinen Gesandtschaften an Brunhilde ganz eindeutig auf das Interesse der Großen. Einem iudicium francorum elctorum wollte er die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Herrschaft überlassen und sich ihrer Entscheidung unterwerfen. Das heißt aber, daß der neustrische König eigene Erbansprüche nur subsidiär geltend machte und seinen Herrschaftsanspruch über Theuderichs Reich vom Willen der Großen dieses regnum abhängig zu machen gewillt war. Vergebens waren Brunhildes Hinweise auf den Erbanspruch ihrer Urenkel, denen TheuderichII. sein regnum hinterlassen hatte, erfolglos auch ihr Angebot, sich selbst zurückzuziehen und den Urenkeln das väterliche Erbe zu überlassen - was gewiß eine Regentschaft durch Austrasiens und Burgunds Adel bedeutet hätte. Denn um beide alten regna ging es nach Theuderichs Tod, und beide übernahm Chlothar II., nachdem er Brunhilde und ihre Urenkel mit Ausnahme seines Patenkindes Merowech und des entkommenenen Childebert hatte umbringen lassen.
Die Vorzüge einer Heirat mit der Königin-Witwe hatte besonders König Chlothar I. treffsicher erkannt und mehrfach mit Erfolg durchgeprobt. Eine typische Form von Einheirat war das Angebot der Witwe Chariberts 567 an ihren Schwager Guntram, er möge sie heiraten, worauf dieser zum Schein einging unter der Bedingung, daß sie "ihre Schätze" in die Ehe einbringe. Theudechilde tat es und wurde zwiefach betrogen. Von einer Eheschließung mit der Sigibert-Witwe Brunhilde versprach sich Merowech, der Sohn Chilperichs I., eine eigene Königsherrschaft. Der gleichen Königin zarte Kontakte mit König Gundowald, des burgundischen Thronaspiranten Aletheus Pläne mit Chlothars II. "künftiger" Witwe  und schließlich die modofizierte Form der Einheirat Childerichs II. in das Ostreich fügen sich in den Rahmen des skizzierten Bildes.