Eine der schillerndsten Gestalten des deutschen Mittelalters
ist der WETTINER Heinrich der Erlauchte
- erfolgreicher Landesherr, Kreuzfahrer und Minnesänger. In Anlehnung
an die über 50-jährige Regierungszeit nennt man ihn auch <August
den Starken des Mittelalters>. Sein größter politischer Erfolg
war zweifelllos die Einverleibung Thüringens, wonach sich das wettinische
Territorium von der Oder bis zur Werra erstreckte.
Schon bei den Zeitgenossen und bei der nächsten
Generation führte er mehrere Beinamen. In lateinisch geschriebenen
Chroniken wird er mit dem spätrömischen Adelsprädikat <Illustris>
versehen. Die Übersetzung des 16. Jahrhunderts machte daraus <der
Erlauchte>, und so ging er in die Geschichte ein. Im 14. Jahrhundert
erschien die Bezeichnung <Heinrich der Milde> (Munificus), die
vermutlich auf seine Freigiebigkeit gegenüber fahrenden Sängern
anspielte. Eine dritte Variante, wahrscheinlich die älteste, lautet
<Heinrich Lomatz> oder <Lomar>. Der Sinn ist nicht ganz
klar; ein Zusammenhang zu der Stadt Lommatzsch westlich Meißens bietet
sich sprachlich an, läßt sich aber historisch nicht belegen.
Als wahrscheinlicher wird ein slawischer Ursprung mit der Bedeutung <Hammer>
angesehen.
Die formale Regierungszeit Heinrichs zählt
von 1221 bis 1288. Bezüglich seiner Person könnte man sie in
drei Etappen einteilen: In der ersten Zeit war er unmündig, und andere
handelten in seinem Namen. Die zweite Etappe währte vom Eintritt in
die Mündigkeit um 1234 bis vielleicht Mitte der 60-er Jahre, seit
er sich zunehmend aus der Politik zurückzog und damit die dritte Etappe
einleitete.
1. Die ersten Jahre Heinrichs
Da Heinrich der Erlauchte sich beim Tode des Vaters
1221 noch im Kleinkindalter befand, wurde sein Land vom Vormund Ludwig
IV. verwaltet, dem Landgrafen von Thüringen. Anfangs schien
er in der Mark
Meißen allseits anerkannt zu werden, da er sich im Einvernehmen
mit seiner Schwester Jutta
befand, der Mutter Heinrichs. Doch änderte sich die Lage 1223,
als sie erneut heiratete und in Poppo VII. von Henneberg einen zielstrebigen
Partner fand.
Der Konflikt mit Ludwig IV. schlug sofort in bewaffneten
Kampf um, und beide Parteien verwüsteten das Terrain des Gegners.
Ludwig setzte sich anscheinend durch, ohne seine Schwester endgültig
ausschalten zu können. Immerhin erwirkte er 1225 von
Kaiser
FRIEDRICH II. die Eventualbelehnung mit der Mark Meißen.
Zwei Jahre später, unmittelbar nach Ludwigs Tod, konnte diese
Option auf seinen Sohn Hermann II. ausgedehnt werden. Falls Heinrich
der Erlauchte
gestorben wäre, hätten die thüringischen
Landgrafen die Mark Meißen an sich gebracht.
Doch Heinrich erfreute sich bester Gesundheit.
Mit Herzog
Albrecht von Sachsen wurde ein zweiter Vormund benannt, über
dessen Handlungsweise nichts weiter zu berichten ist.
Um 1234, dem Jahr seiner Heirat mit der Österreicherin
Konstantia,
nahm der junge Markgraf die Regierung in die eigenen Hände. Seine
kriegerischen Intentionen wandten sich zunächst in Richtung Nordosten.
Heinrich
hatte
mit dem Hochmeister des Deutschen Ordens, Hermann von Salza, Bekanntschaft
geschlossen. Dieser Ritterorden eroberte Gebiete an der Ostseeküste,
und der WETTINER beteiligte sich 1237 an der Unterwerfung der einheimischen
Nichtchristen. Im brandenburgischen Land bekam er die Burgen Köpenick
und Mittenwalde zugesprochen, verlor sie jedoch nach einer schweren
Niederlage gegen die Markgrafen
Johann und Otto
wieder.
2. Der Erwerb der Landgrafschaft Thüringen
Zum staufischen
Kaiser FRIEDRICH II. bewahrte Heinrich der Erlauchte
eine nicht ganz uneigennützige Loyalität. Um 1242/43 erhielt
er die Eventualbelehnung von Thüringen
und verlobte seinen
Sohn Albrecht mit der Tochter des Reichsoberhauptes.
Heinrich
faßte offenbar ins Auge, sein Territorium nach Westen auszudehnen
und neben Thüringen auch das pleißnische Königsterritorium
unter
Kontrolle zu bringen.
Selbst als 1246 der thüringische
Landgraf Heinrich
Raspe zum Gegen-König gewählt wurde, wandte sich
Heinrich der Erlauchte nicht gegen den Kaiser, sondern verhielt
sich neutral. Der Tod des Thüringers am 16. Februar 1247 beendete
nicht nur den begonnenen Thronstreit, sondern eröffnete den Weg, Thüringen
in den wettinischen Machtbereich einzubeziehen. Eigentlich hätte
jetzt die Eventualbelehnung für Heinrich den Erlauchten eintreten
müssen, doch erhoben mehrere Kontrahenten ihren Anspruch.
Anstelle einer geregelten Übernahme schloß
sich von 1247 bis 1263 der thüringisch-hessische Erbfolgekrieg an.
Der Krieg um das ludowingische Erbe konnte offen ausbrechen, weil
die Reichsgewalt gelähmt war. Der Kaiser
FRIEDRICH befand sich im Kirchenbann, und als er 1250 starb,
kollabierte bald das staufische Königtum.
In Deutschland dauerte fast zwei Jahrzehnte das sogenannte Interregnum
an, in denen verschiedene Könige miteinander rivalisierten und keiner
sich richtig durchzusetzen vermochte.
Mit HEINRICH RASPE
waren die LUDOWINGER ausgestorben, die seit 1130/31 die Landgrafschaft
Thüringen innehatten. Sie hatten auch ausgedehnte Landstriche
in Hessen besessen, worauf der Meißner Markgraf allerdings keinen
Anspruch erhob. In der Eventualbelehnung hatte er nur die thüringischen
Besitzungen sowie die Pfalzgrafschaft Sachsen, ein nicht großes
Gebiet um Sangerhausen, in Aussicht gestellt bekommen. Ebenfalls Ansprüche
verfocht Siegfried von Anhalt, dessen Mutter eine Schwester HEINRICH
RASPES war. Mit einer weiteren Schwester des letzten LUDOWINGERS
war Herzog
Albrecht von Sachsen-Wittenberg verheiratet.
Als erste Anwärterin auf die hessischen Anteile
erwies sich Sophie,
die Tochter der heiligen Elisabeth.
Sie hatte den Herzog
Heinrich II. von Brabant geheiratet und beanspruchte das Erbe für
ihren minderjäghrigen Sohn Heinrich,
genannt <das Kind von Brabant>. Auch die braunschweigischen
Herzöge Otto
und Sohn Albrecht
griffen in die Auseinandersetzungen ein, und schließlich versuchten
der Erzbischof von Mainz und der Abt von Fulda, hessische Anliegen aus
der ludowingischen Erbmasse an sich zu bringen.
Heinrich der Erlauchte brachte den Halbbruder
Hermann von Henneberg auf seine Seite, indem er ihm Schmalkalden
vermachte.
Heinrich
gelang es ziemlich schnell, über seine
Gegner zu dominieren. Er schlug 1248 den ANHALTINER Siegfried, der die
Pfalzgrafschaft Sachsen besetzt und für sich beansprucht hatte. Der
thüringische Adel, der Widerstand leistete, mußte zum größten
Teil am 1. Juli 1249 zu Weißenfels
Heinrich huldigen. Zu Mittelhausen,
dem thüringischen Landgericht bei Erfurt, verkündete der Meißner
1250 einen Landfrieden. Damit konnte er sich als oberste Rechtsinstanz
Thüringens durchsetzen. Anschließend zog er nach Eisenach, wo
er mit Sophie am 2. März 1250 faktisch einen Beistandsvertrag
schloß. Sie übergab ihm formal Hessen und die Wartburg auf zehn
Jahre, in denen er die Vormundschaft über ihren Sohn ausüben
sollte.
Heinrich der Erlauchte wurde im Jahre 1254 zu
Merseburg vom deutschen
König WILHELM VON HOLLAND mit der Landgrafschaft
Thüringen belehnt, womit der bisherige Anspruch auch rechtsverbindlich
sichergestellt war.
Nun stand noch der Kampf um die westlichen Vorposten
Eisenach und Creuzburg bevor, die auch von Sophie von Brabant beansprucht
wurden. In Herzog Albrecht von Braunschweig-Lüneburg fand sie
einen mächtigen und kriegswilligen Helfer. Sie verheiratete 1254 ihre
Tochter Elisabeth
mit dem neuen Verbündeten und neun Jahre später ihren Sohn Heinrich
mit Albrechts Schwester. Zusammen mit dem Schwiegersohn fiel Sophie
im Jahre 1259 erneut in Thüringen ein. Creuzburg brannte sie nieder.
Eisenach konnte sie einnehmen, doch auf der Wartburg behauptete sich die
meißnische Besatzung. Danach mußte sie sich wieder nach Hessen
wenden, wo der Mainzer Erzbischof gegen sie vorgegangen war. Die WETTINER
konnten schließlich 1262 Eisenach erobern. Das Strafgericht soll
der Sage nach besonders den Bürgermeister Felsbach getroffen haben.
Mit einem Wurfgerät, einer Blide, wurde er zu Tode geschleudert, und
mit seinem letzten Lebenshauch soll er geröchelt haben: <Und das
Land Thüringen gehört doch dem Kinde von Brabant.>
Das <Kind> war inzwischen groß genug geworden,
um selbst politisch handeln zu können. Heinrich, der Sohn Sophies
von Brabant, sicherte sich die Unterstützung des braunschweigischen
Herzogs Albrecht sowie weiterer Verbündeter. Diese fielen in Thüringen
ein und verheerten besonders den Landstrich um Naumburg und Merseburg.
Heinrich der Erlauchte zog sich nach Böhmen
zurück, und seine beiden Söhne Dietrich und Albrecht
verschanzten
sich im befestigten Leipzig. Den Umschwung schaffte der Schenk Rudolf von
Vargula. Seine Familie hatte schon unter den LUDOWINGERN das Schenkenamt
treu versehen. Er schlug die vereinigten Eindringlinge Ende Oktober 1263
zu Besenstedt bei Wettin entscheidend. Nachdem er seine Truppen durch Männer
der Markgrafensöhne verstärkt hatte, wagte er mit geringen Kräften
einen nächtlichen Handstreich. Die Gegner erlitten nicht nur schmerzliche
Verluste, sondern Herzog Albrecht von Braunschweig geriet auch in
Gefangenschaft.
Der Erbfolgekrieg war damit entschieden, sein Abschluß
wurde in Verhandlungen ausgetragen. Der BRAUNSCHWEIGER mußte
neben einem beträchtlichen Lösegeld besetzte Grafschaften an
der Werra herausgeben. Die WETTINER reichten sie an den ludowingisch-brabantischen
Heinrich weiter, der sie Hessen einverleibte. Mit dem Sohne Sophies
einigten sich die WETTINER 1264 grundlegend. Damit beginnt die
Geschichte der selbständigen Landgrafschaft Hessen. Der Sproß
der LUDOWINGER führte die Kontinuität des alten Landgrafengeschlechts
weiter und brachte auch das Wappen ein: den rot-weiß gestreiften
Löwen auf blauen Grund. Seit diesem Zeitpunkt blieb Thüringen
auf Dauer von Hessen getrennt und war politisch mit seinem östlichen
Nachbarn verbunden.
Im Jahre 1256 erfolgte die formale Teilung des wettinischen
Gesamtterritoriums
zwischen Heinrich dem Erlauchten und seinen beiden Söhnen Albrecht
und Dietrich. Eigentlich wurde nur ein Zustand festgeschrieben,
der sich seit einiger Zeit herausgebildet hatte. Seit Mitte der 50-er Jahre,
als noch der Erbfolgekrieg tobte, besorgte Albrecht die wettinischen
Belange in der Pfalzgrafschaft Sachsen und in Thüringen; das
Königsland Pleißen kam durch die Heirat der
Kaiser-Tochter
Margarete hinzu. Sein Bruder Dietrich erhielt einen
Teil der früheren Ostmark, der nach dem Hauport <Markgrafschaft
Landsberg> genannt wurde.
Heinrich selbst behielt sich die beiden Markgrafschaften
Meißen und Lausitz vor. Er war offenbar bestrebt, sich immer
mehr von der Politik und bewaffneten Kämpfen zurückzuziehen.
Allerdings ließen ihn die eigenen Verwandten keine rechte Ruhe, sondern
schlugen wiederholt aufeinander ein. Der Sohn Albrecht der Entartete
wandte sich gegen den Vater, mußte aber 1270 in einer Urkunde von
Tharandt feierlich versprechen, ihn und den Bruder nicht zu verfolgen oder
gefangenzunehmen. Dieser Einblick in die Familienbeziehungen ist durchaus
typisch.
3.3. Der Rückzug auf die Mark Meißen
Heinrich der Erlauchte dürfte nicht unbegrenzt
Muße gefunden haben. Er zog sich zunehmend nach Dresden zurück,
das er ab Ende der 60-er Jahre bevorzugte; bis in die 50-er Jahre hatte
er Meißen den Vorrang gegeben. Heinrich selbst gehörte
zu den Dichtern der mittelalterlichen Hofkunst. Dabei konnte er an das
Wirken seiner Vorfahren anknüpfen, denn am Hofe seines Vaters Dietrich
hatten bereits die Minnesänger Walther von der Vogelweide und Heinrich
von Morungen geweilt, und seine Mutter Jutta
war die Tochter des thüringischen Kunstmäzens Hermann
I.
Allerdings kannte er diese Begebnisse nicht aus eigenem
Erleben. Seine Jugend verbrachte er übrigens nicht am Wiener Hof der
BABENBERGER,
dem bedeutendsten Musensitz seiner Zeit, auch wenn er dort seine erste
Gattin zum Traualtar führte. Vielmehr wuchs er am ebenfalls kunstfreudigen
hennebergischen Hof seines Schwiegervaters [Richtig: Stiefvaters]
Poppo VII. auf. Dessen leiblicher Bruder Otto von Botenlauben zählte
ebenfalls zum Kreis der Sänger.
Die höfische Dichtkunst hatte bereits ihren Zenit
überschritten, doch am meißnischen Markgrafenhof erlebte sie
eine späte Blüte. Vermutlich holte Heinrich der Erlauchte
eine ganze Reihe von Sängern an seine Residenz, darunter den Tannhäuser
und den aus dem Sängerkrieg auf der Wartburg bekannten bekannten Reinmar
von Zweter. Von ihm selbst sind sechs weltliche Lieder sowie geistliche
Musik überliefert.
Der Stammbaum der meißnischen WETTINER,
bei Dietrich dem Bedrängten und Heinrich dem Erlauchten
auf jeweils eine Person geschrumpft, verzweigte sich erneut. Heinrich
heiratete
dreimal. Mit seiner ersten Gemahlin Konstantia
wurde er bereits 1235 verlobt und 1234 vermählt. Ihr Vater war der
österreichische Herzog Leopold VII. [Richtig: Leopold
VI.] aus dem Geschlecht der BABENBERGER. Sie starb im Jahre
1243. Zwei Söhne hatte sie zur Welt gebracht; Albrecht der Entartete
war 1240 geboren, Dietrich von Landsberg zwei Jahre darauf.
Ein oder zwei Jahre nach dem Tod der ersten Gattin, also
1244 oder 1245, heiratete Heinrich der Erlauchte zum zweiten Mal.
Die neue Gemahlin namens Agnes
hatte den böhmischen König Ottokar
II. Przemysl
zum Vater, der ein mitteleuropäisches Reich
von der Ostsee bis zur Adria erstrebte und außer Böhmen schon
Österreich und Kärnten erworben hatte. Dann jedoch wurde er in
der Schlacht auf dem Marchfeld bei Dürnkrut 1278 vom deutschen
König RUDOLF VON HABSBURG besiegt und fand den Tod.
Die
WETTINER kämpften auf böhmischer Seite. Agnes
verstab
1268. Zu ihrem Seelenheil stiftete Heinrich die Klöster Neuzelle
und Seußlitz.
Die dritte Ehe ging Heinrich der Erlauchte zwischen
1268 und 1273 mit Elisabeth
von Maltitz ein. Sie stammte aus dem Ministerialenstand und war
nicht ebenbürtig. Erst 1279 wurde die Verbindung für rechtmäßig
erklärt, so daß der inzwischen geborene Sohn nunmehr einen Erbteil
erhaltebn konnte. Er hieß Friedrich und bekam später
Dresden sowie einige andere Städte. Elisabeth
überlebte
ihren Gatten um Jahrzehnte.
Heinrich der Erlauchte starb im Jahre 1288,
und zwar noch vor dem 8. Februar. Im Hauskloster Altzella wurde
er bestattet. Mit seinem Tod nahmen die Auseinandersetzungen zwischen seinen
Nachfolgern an Schärfe zu, und bald streckte das Königtum die
Hand nochmals nach den wettinischen Ländern aus.