Schwarz Hilmar: Seite 35-47
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"Die Wettiner des Mittelalters und ihre Bedeutung für Thüringen"

Eine der schillerndsten Gestalten des deutschen Mittelalters ist der WETTINER Heinrich der Erlauchte - erfolgreicher Landesherr, Kreuzfahrer und Minnesänger. In Anlehnung an die über 50-jährige Regierungszeit nennt man ihn auch <August den Starken des Mittelalters>. Sein größter politischer Erfolg war zweifelllos die Einverleibung Thüringens, wonach sich das wettinische Territorium von der Oder bis zur Werra erstreckte.
Schon bei den Zeitgenossen und bei der nächsten Generation führte er mehrere Beinamen. In lateinisch geschriebenen Chroniken wird er mit dem spätrömischen Adelsprädikat <Illustris> versehen. Die Übersetzung des 16. Jahrhunderts machte daraus <der Erlauchte>, und so ging er in die Geschichte ein. Im 14. Jahrhundert erschien die Bezeichnung <Heinrich der Milde> (Munificus), die vermutlich auf seine Freigiebigkeit gegenüber fahrenden Sängern anspielte. Eine dritte Variante, wahrscheinlich die älteste, lautet <Heinrich Lomatz> oder <Lomar>. Der Sinn ist nicht ganz klar; ein Zusammenhang zu der Stadt Lommatzsch westlich Meißens bietet sich sprachlich an, läßt sich aber historisch nicht belegen. Als wahrscheinlicher wird ein slawischer Ursprung mit der Bedeutung <Hammer> angesehen.
Die formale Regierungszeit Heinrichs zählt von 1221 bis 1288. Bezüglich seiner Person könnte man sie in drei Etappen einteilen: In der ersten Zeit war er unmündig, und andere handelten in seinem Namen. Die zweite Etappe währte vom Eintritt in die Mündigkeit um 1234 bis vielleicht Mitte der 60-er Jahre, seit er sich zunehmend aus der Politik zurückzog und damit die dritte Etappe einleitete.

1. Die ersten Jahre Heinrichs

Da Heinrich der Erlauchte sich beim Tode des Vaters 1221 noch im Kleinkindalter befand, wurde sein Land vom Vormund Ludwig IV. verwaltet, dem Landgrafen von Thüringen. Anfangs schien er in der Mark Meißen allseits anerkannt zu werden, da er sich im Einvernehmen mit seiner Schwester Jutta befand, der Mutter Heinrichs. Doch änderte sich die Lage 1223, als sie erneut heiratete und in Poppo VII. von Henneberg einen zielstrebigen Partner fand.
Der Konflikt mit Ludwig IV. schlug sofort in bewaffneten Kampf um, und beide Parteien verwüsteten das Terrain des Gegners. Ludwig setzte sich anscheinend durch, ohne seine Schwester endgültig ausschalten zu können. Immerhin erwirkte er 1225 von Kaiser FRIEDRICH II. die Eventualbelehnung mit der Mark Meißen. Zwei Jahre später, unmittelbar nach Ludwigs Tod, konnte diese Option auf seinen Sohn Hermann II. ausgedehnt werden. Falls Heinrich der Erlauchte gestorben wäre, hätten die thüringischen Landgrafen die Mark Meißen an sich gebracht.
Doch Heinrich erfreute sich bester Gesundheit. Mit Herzog Albrecht von Sachsen wurde ein zweiter Vormund benannt, über dessen Handlungsweise nichts weiter zu berichten ist.
Um 1234, dem Jahr seiner Heirat mit der Österreicherin Konstantia, nahm der junge Markgraf die Regierung in die eigenen Hände. Seine kriegerischen Intentionen wandten sich zunächst in Richtung Nordosten. Heinrich hatte mit dem Hochmeister des Deutschen Ordens, Hermann von Salza, Bekanntschaft geschlossen. Dieser Ritterorden eroberte Gebiete an der Ostseeküste, und der WETTINER beteiligte sich 1237 an der Unterwerfung der einheimischen Nichtchristen. Im brandenburgischen Land bekam er die Burgen Köpenick und Mittenwalde zugesprochen, verlor sie jedoch nach einer schweren Niederlage gegen die Markgrafen Johann und Otto wieder.

2. Der Erwerb der Landgrafschaft Thüringen

Zum staufischen Kaiser FRIEDRICH II. bewahrte Heinrich der Erlauchte eine nicht ganz uneigennützige Loyalität. Um 1242/43 erhielt er die Eventualbelehnung von Thüringen und verlobte seinen Sohn Albrecht mit der Tochter des Reichsoberhauptes. Heinrich faßte offenbar ins Auge, sein Territorium nach Westen auszudehnen und neben Thüringen auch das pleißnische Königsterritorium unter Kontrolle zu bringen.
Selbst als 1246 der thüringische Landgraf Heinrich Raspe zum Gegen-König gewählt wurde, wandte sich Heinrich der Erlauchte nicht gegen den Kaiser, sondern verhielt sich neutral. Der Tod des Thüringers am 16. Februar 1247 beendete nicht nur den begonnenen Thronstreit, sondern eröffnete den Weg, Thüringen in den wettinischen Machtbereich einzubeziehen. Eigentlich hätte jetzt die Eventualbelehnung für Heinrich den Erlauchten eintreten müssen, doch erhoben mehrere Kontrahenten ihren Anspruch.
Anstelle einer geregelten Übernahme schloß sich von 1247 bis 1263 der thüringisch-hessische Erbfolgekrieg an. Der Krieg um das ludowingische Erbe konnte offen ausbrechen, weil die Reichsgewalt gelähmt war. Der Kaiser FRIEDRICH befand sich im Kirchenbann, und als er 1250 starb, kollabierte bald das staufische Königtum. In Deutschland dauerte fast zwei Jahrzehnte das sogenannte Interregnum an, in denen verschiedene Könige miteinander rivalisierten und keiner sich richtig durchzusetzen vermochte.
Mit HEINRICH RASPE waren die LUDOWINGER ausgestorben, die seit 1130/31 die Landgrafschaft Thüringen innehatten. Sie hatten auch ausgedehnte Landstriche in Hessen besessen, worauf der Meißner Markgraf allerdings keinen Anspruch erhob. In der Eventualbelehnung hatte er nur die thüringischen Besitzungen sowie die Pfalzgrafschaft Sachsen, ein nicht großes Gebiet um Sangerhausen, in Aussicht gestellt bekommen. Ebenfalls Ansprüche verfocht Siegfried von Anhalt, dessen Mutter eine Schwester HEINRICH RASPES war. Mit einer weiteren Schwester des letzten LUDOWINGERS war Herzog Albrecht von Sachsen-Wittenberg verheiratet.
Als erste Anwärterin auf die hessischen Anteile erwies sich Sophie, die Tochter der heiligen Elisabeth. Sie hatte den Herzog Heinrich II. von Brabant geheiratet und beanspruchte das Erbe für ihren minderjäghrigen Sohn Heinrich, genannt <das Kind von Brabant>. Auch die braunschweigischen Herzöge Otto und Sohn Albrecht griffen in die Auseinandersetzungen ein, und schließlich versuchten der Erzbischof von Mainz und der Abt von Fulda, hessische Anliegen aus der ludowingischen Erbmasse an sich zu bringen.
Heinrich der Erlauchte brachte den Halbbruder Hermann von Henneberg auf seine Seite, indem er ihm Schmalkalden vermachte. Heinrich gelang es ziemlich schnell, über seine Gegner zu dominieren. Er schlug 1248 den ANHALTINER Siegfried, der die Pfalzgrafschaft Sachsen besetzt und für sich beansprucht hatte. Der thüringische Adel, der Widerstand leistete, mußte zum größten Teil am 1. Juli 1249 zu Weißenfels Heinrich huldigen. Zu Mittelhausen, dem thüringischen Landgericht bei Erfurt, verkündete der Meißner 1250 einen Landfrieden. Damit konnte er sich als oberste Rechtsinstanz Thüringens durchsetzen. Anschließend zog er nach Eisenach, wo er mit Sophie am 2. März 1250 faktisch einen Beistandsvertrag schloß. Sie übergab ihm formal Hessen und die Wartburg auf zehn Jahre, in denen er die Vormundschaft über ihren Sohn ausüben sollte.
Heinrich der Erlauchte wurde im Jahre 1254 zu Merseburg vom deutschen König WILHELM VON HOLLAND mit der Landgrafschaft Thüringen belehnt, womit der bisherige Anspruch auch rechtsverbindlich sichergestellt war.
Nun stand noch der Kampf um die westlichen Vorposten Eisenach und Creuzburg bevor, die auch von Sophie von Brabant beansprucht wurden. In Herzog Albrecht von Braunschweig-Lüneburg fand sie einen mächtigen und kriegswilligen Helfer. Sie verheiratete 1254 ihre Tochter Elisabeth mit dem neuen Verbündeten und neun Jahre später ihren Sohn Heinrich mit Albrechts Schwester. Zusammen mit dem Schwiegersohn fiel Sophie im Jahre 1259 erneut in Thüringen ein. Creuzburg brannte sie nieder. Eisenach konnte sie einnehmen, doch auf der Wartburg behauptete sich die meißnische Besatzung. Danach mußte sie sich wieder nach Hessen wenden, wo der Mainzer Erzbischof gegen sie vorgegangen war. Die WETTINER konnten schließlich 1262 Eisenach erobern. Das Strafgericht soll der Sage nach besonders den Bürgermeister Felsbach getroffen haben. Mit einem Wurfgerät, einer Blide, wurde er zu Tode geschleudert, und mit seinem letzten Lebenshauch soll er geröchelt haben: <Und das Land Thüringen gehört doch dem Kinde von Brabant.>
Das <Kind> war inzwischen groß genug geworden, um selbst politisch handeln zu können. Heinrich, der Sohn Sophies von Brabant, sicherte sich die Unterstützung des braunschweigischen Herzogs Albrecht sowie weiterer Verbündeter. Diese fielen in Thüringen ein und verheerten besonders den Landstrich um Naumburg und Merseburg.
Heinrich der Erlauchte zog sich nach Böhmen zurück, und seine beiden Söhne Dietrich und Albrecht verschanzten sich im befestigten Leipzig. Den Umschwung schaffte der Schenk Rudolf von Vargula. Seine Familie hatte schon unter den LUDOWINGERN das Schenkenamt treu versehen. Er schlug die vereinigten Eindringlinge Ende Oktober 1263 zu Besenstedt bei Wettin entscheidend. Nachdem er seine Truppen durch Männer der Markgrafensöhne verstärkt hatte, wagte er mit geringen Kräften einen nächtlichen Handstreich. Die Gegner erlitten nicht nur schmerzliche Verluste, sondern Herzog Albrecht von Braunschweig geriet auch in Gefangenschaft.
Der Erbfolgekrieg war damit entschieden, sein Abschluß wurde in Verhandlungen ausgetragen. Der BRAUNSCHWEIGER mußte neben einem beträchtlichen Lösegeld besetzte Grafschaften an der Werra herausgeben. Die WETTINER reichten sie an den ludowingisch-brabantischen Heinrich weiter, der sie Hessen einverleibte. Mit dem Sohne Sophies einigten sich die WETTINER 1264 grundlegend. Damit beginnt die Geschichte der selbständigen Landgrafschaft Hessen. Der Sproß der LUDOWINGER führte die Kontinuität des alten Landgrafengeschlechts weiter und brachte auch das Wappen ein: den rot-weiß gestreiften Löwen auf blauen Grund. Seit diesem Zeitpunkt blieb Thüringen auf Dauer von Hessen getrennt und war politisch mit seinem östlichen Nachbarn verbunden.
Im Jahre 1256 erfolgte die formale Teilung des wettinischen Gesamtterritoriums zwischen Heinrich dem Erlauchten und seinen beiden Söhnen Albrecht und Dietrich. Eigentlich wurde nur ein Zustand festgeschrieben, der sich seit einiger Zeit herausgebildet hatte. Seit Mitte der 50-er Jahre, als noch der Erbfolgekrieg tobte, besorgte Albrecht die wettinischen Belange in der Pfalzgrafschaft Sachsen und in Thüringen; das Königsland Pleißen kam durch die Heirat der Kaiser-Tochter Margarete hinzu. Sein Bruder Dietrich erhielt einen Teil der früheren Ostmark, der nach dem Hauport <Markgrafschaft Landsberg> genannt wurde.
Heinrich selbst behielt sich die beiden Markgrafschaften Meißen und Lausitz vor. Er war offenbar bestrebt, sich immer mehr von der Politik und bewaffneten Kämpfen zurückzuziehen. Allerdings ließen ihn die eigenen Verwandten keine rechte Ruhe, sondern schlugen wiederholt aufeinander ein. Der Sohn Albrecht der Entartete wandte sich gegen den Vater, mußte aber 1270 in einer Urkunde von Tharandt feierlich versprechen, ihn und den Bruder nicht zu verfolgen oder gefangenzunehmen. Dieser Einblick in die Familienbeziehungen ist durchaus typisch.

3.3. Der Rückzug auf die Mark Meißen

Heinrich der Erlauchte dürfte nicht unbegrenzt Muße gefunden haben. Er zog sich zunehmend nach Dresden zurück, das er ab Ende der 60-er Jahre bevorzugte; bis in die 50-er Jahre hatte er Meißen den Vorrang gegeben. Heinrich selbst gehörte zu den Dichtern der mittelalterlichen Hofkunst. Dabei konnte er an das Wirken seiner Vorfahren anknüpfen, denn am Hofe seines Vaters Dietrich hatten bereits die Minnesänger Walther von der Vogelweide und Heinrich von Morungen geweilt, und seine Mutter Jutta war die Tochter des thüringischen Kunstmäzens Hermann I.
Allerdings kannte er diese Begebnisse nicht aus eigenem Erleben. Seine Jugend verbrachte er übrigens nicht am Wiener Hof der BABENBERGER, dem bedeutendsten Musensitz seiner Zeit, auch wenn er dort seine erste Gattin zum Traualtar führte. Vielmehr wuchs er am ebenfalls kunstfreudigen hennebergischen Hof seines Schwiegervaters [Richtig: Stiefvaters] Poppo VII. auf. Dessen leiblicher Bruder Otto von Botenlauben zählte ebenfalls zum Kreis der Sänger.
Die höfische Dichtkunst hatte bereits ihren Zenit überschritten, doch am meißnischen Markgrafenhof erlebte sie eine späte Blüte. Vermutlich holte Heinrich der Erlauchte eine ganze Reihe von Sängern an seine Residenz, darunter den Tannhäuser und den aus dem Sängerkrieg auf der Wartburg bekannten bekannten Reinmar von Zweter. Von ihm selbst sind sechs weltliche Lieder sowie geistliche Musik überliefert.
Der Stammbaum der meißnischen WETTINER, bei Dietrich dem Bedrängten und Heinrich dem Erlauchten auf jeweils eine Person geschrumpft, verzweigte sich erneut. Heinrich heiratete dreimal. Mit seiner ersten Gemahlin Konstantia wurde er bereits 1235 verlobt und 1234 vermählt. Ihr Vater war der österreichische Herzog Leopold VII. [Richtig: Leopold VI.] aus dem Geschlecht der BABENBERGER. Sie starb im Jahre 1243. Zwei Söhne hatte sie zur Welt gebracht; Albrecht der Entartete war 1240 geboren, Dietrich von Landsberg zwei Jahre darauf.
Ein oder zwei Jahre nach dem Tod der ersten Gattin, also 1244 oder 1245, heiratete Heinrich der Erlauchte zum zweiten Mal. Die neue Gemahlin namens Agnes hatte den böhmischen König Ottokar II. Przemysl zum Vater, der ein mitteleuropäisches Reich von der Ostsee bis zur Adria erstrebte und außer Böhmen schon Österreich und Kärnten erworben hatte. Dann jedoch wurde er in der Schlacht auf dem Marchfeld bei Dürnkrut 1278 vom deutschen König RUDOLF VON HABSBURG besiegt und fand den Tod. Die WETTINER kämpften auf böhmischer Seite. Agnes verstab 1268. Zu ihrem Seelenheil stiftete Heinrich die Klöster Neuzelle und Seußlitz.
Die dritte Ehe ging Heinrich der Erlauchte zwischen 1268 und 1273 mit Elisabeth von Maltitz ein. Sie stammte aus dem Ministerialenstand und war nicht ebenbürtig. Erst 1279 wurde die Verbindung für rechtmäßig erklärt, so daß der inzwischen geborene Sohn nunmehr einen Erbteil erhaltebn konnte. Er hieß Friedrich und bekam später Dresden sowie einige andere Städte. Elisabeth überlebte ihren Gatten um Jahrzehnte.
Heinrich der Erlauchte starb im Jahre 1288, und zwar noch vor dem 8. Februar. Im Hauskloster Altzella wurde er bestattet. Mit seinem Tod nahmen die Auseinandersetzungen zwischen seinen Nachfolgern an Schärfe zu, und bald streckte das Königtum die Hand nochmals nach den wettinischen Ländern aus.