Eberl Immo: Seite 94-96
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"Die frühe Geschichte des Hauses Schwarzburg und die Ausbildung seiner Territorialherrschaft."

Graf Günther II. blieb aber bei dem von ihm bislang benützten Namen eines Grafen von Käfernburg.
Günther war als vermutlich jüngerer Sohn des Grafen Sizzo erstmals 1143 bei der Gründung des Familienklosters Georgenthal hinter seinem Vater und seinem Bruder Heinrich erwähnt und spätestens kurz vor 1130 geboren worden [122 Vgl. dazu Dobenecker (wie Anm. 2) Seite 306 Nr. 1459.]. Er hat ab 1169 den Namen eines Grafen von Käfernburg benutzt und somit anscheinend auf dieser der Familie alls Allod gehörenden Burg seinen Wohnsitz gehabt. Bei der sich zwischen ihm und seinem Bruder Heinrich aufgrund der verschiedenen Namen bereits abzeichnenden Aufteilung der Familiengüter dürfte er den später überwiegend der Linie Käfernburg zugefallenen Besitz innegehabt haben. Er wurde nach seiner ersten Erwähnung 1143 insgesamt 25 Jahre nicht mehr urkundlich erwähnt. Erst 1168 in der Bestätigung eines Vertrages zwischen den Klöstern Reinhardsbrunn und Georgenthal über das Dorf Herrenhof erscheint Graf Günther als Klostervogt von Georgenthal mit seinen Söhnen Heinrich II. und Günther III. [123 Dobenecker (wie Anm. 103) Seite 64 Nr. 361. Diesem Vertrag war ein ebensolcher vorausgegangen, der nach ebendort Seite 8f. Nr. 54 zwischen 1142 und 1153 ausgestellt war und den neben anderen Adeligen und dem Erzbischof von Mainz Graf Sizzo mit seinen - namentlich ungenannten - Söhnen bezeugt hatte.] Diese sind damit spätestens kurz nach 1150 geboren worden. Graf Günther selbst bezeugte 1170 mit seinem Bruder einen Tauschvertrag des Abtes von Hersfeld mit dem Gründer von Kloster Ichtershausen, Markward von Grumbach [124 Dobenecker (wie Anm. 103) Seite 73 Nr. 398.]. In gleicher Weise erschien er 1179 in der Urkunde FRIEDRICHS I. BARBAROSSAS für Kloster Ichtershausen [125 Ebenda Seite 104 Nr. 553.]; 1182 in einer Verkaufsurkunde des Klosters Hersfeld an Kloster Pforte [126 Ebenda Seite 119 Nr. 622.] und kurz darauf in der Urkunde BARBAROSSAS zur Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Kloster Hersfeld und dem Landgraf Ludwig von Thüringen [127 Ebenda Seite 121 Nr. 635.]. Im Juni 1184 bezeugte er eine Besitzbestätigung des Erzbischofs von Mainz für Kloster Ichtershausen, die anscheinend in Erfurt ausgestellt wurde [128 Ebenda Seite 128f Nr. 670.]. Obwohl der bei der Überlieferung des Unglücks inn Erfurt wenige Wochen später nicht erwähnt wurde, hat er bei der Bedeutung der Streitigkeiten für seinen Bruder wohl ebenfalls in Erfurt aufgehalten, zumal er sich nach der kurz zuvor ausgestellten Urkunde des Mainzer Erzbischofs auf der Seite seines Bruders befunden zu haben scheint.
Graf Günther war 1186 Zeuge für den Abt von Hersfeld bei einem Verkauf an Kloster Georgenthal [129 Ebenda Seite 144 Nr. 757.], 1188 in einem in Saalfeld ausgestellten Notariatsinstrument des kaiserlichen Notars Albert [130 Ebenda Seite152 Nr. 802.] und 1190 in einer Urkunde des Mainzer Erzbischofs für Kloster Ichtershausen [131 Ebenda Seite 160 Nr. 845.]. Anders als sein Bruder Heinrich hat Graf Günther Kaiser HEINRICH VI. 1191 auf seinem Italienzug begleitet, wie seine Erwähnung als Zeuge in mehreren Urkunden vor Neapel beweist [132 Ebenda Seite 168f. Nr. 883, Nr. 884 ud Nr. 887. Zu seiner angeblichen Kreuzfahrt 1190/91 vgl. Lundgreen, F.: Die Beteiligung des Hauses Schwarzburg an den Kreuzzügen, in: Gymnasium Eridericianum. Festschrift, Rudolstadt 1917, Seite 108-119.]. In Worms bezeugte er im Juni 1193 eine Urkunde HEINRICHS VI. für den Erzbischof von Köln, wobei er zusammen mit seinem gleichnamigen Sohn neben dem Landgraf von Thüringen und dem Markgraf von Meißen auftrat [133 Ebenda Seite 176 Nr. 928.]. Auch als Zeuge des Dompropstes zu Mainz Ende 1193 trat er als Graf Günther der Ältere auf [134 Ebenda Seite 178 Nr. 940.]. In der Urkunde des Landgrafen Hermann von Thüringen 1195 für Kloster Pforta erscheint er an der Spitze der weltlichen Zeugen mit seinen Söhnen Günther und Heinrich, die jetzt in dieser Reihenfolge aufgelistet werden [135 Ebenda Seite 186 Nr. 982.]. Er hatte kurz zuvor in Gelnhausen zusamemn mit seinem beiden Söhnen das Kreuz genommen und war damit auch bereit, dem Kaiser ins Heilige Land zu folgen [136 Ebenda Seite 186 Nr. 983a, Cronica Reinhardsbrunnensis (wie Anm. 100) Seite 559: Cronica S. Petri Erfordensis moderna (wie Anm. 118) Seite 377; Lundgreen (wie Anm. 132) Seite 123.], was sich bereits 1191 angedeutet hatte. Graf Günther und seine Söhne Heinrich und Günther (hier wieder in der ursprünglichen Reihenfolge) sind am 7. Dezember 1195 als Zeugen in einer Urkunde Kaiser HEINRICHS VI. erwähnt [137 Dobenecker (wie Anm. 103) Seite 188 Nr. 988.]. Dabei waren weitere thüringische Adelige anwesend. Wenige Wochen später, Ende Janaur 1196, wird Graf Günther mit seinen drei Söhnen Heinrich, Günther und Ludolf in einer Urkunde des Abtes von Fulda für Kloster Georgenthal erwähnt [138 Ebenda Seite 190 Nr. 998.].
Graf Günther III. von Käfernburg war am 21. September 1196 Zeuge Kaiser HEINRICHS VI. in Fornovo südöstlich von Parma [139 Ebenda Nr. 191 Nr. 1007. Lundgreen (wie Anm. 132) Seite 124, hat hier fälschlicherweise den jüngeren Günther erschlossen.]. Dabei dürfte es sich um den Sohn des Grafen Günther II. gehandelt haben, da nur wenige Wochen später Graf Günther und sein Sohn Heinrich II. als Zeugen Erzbischofs Konrads von Mainz in einer Urkunde für das Kloster Ichtershausen auftraten [140 Dobencker (wie Anm. 103) Seite 192 Nr. 1012.]. Dieselben traten zum Jahresanfang 1197 nochmals am Hofe des Erzbischofs in gleicher Funktion auf [141 Ebenda Seite 196 Nr. 1033.]. Das Erscheinen des Grafen Günther von Käfernburg am 15. Januar 1197 als Zeuge Kaiser HEINRICHS VI. in Gioja, einer Seestadt in Kalabrien in Italien [142 Ebenda Seite 198 Nr. 1037; Lundgreen (wie Anm. 132) Seite 127, erschließt Günther neuerlich falsch.], bestätigt nochmals, daß es sich bei ihm um den gleichnamigen Sohn des Grafen Günther gehandelt hat, der um Neujahr mit seinem anderem Sohn Heinrich als Zeuge am Hofe des Mainzer Erzbischofs aufgetreten war. Nachdem die Grafen das Kreuz genommen hatten, ist der jüngere Günther anscheinend sofort mit HEINRICH VI. nach Italien gezogen, während sein Vater und sein Bruder erst Anfang/Mitte 1197 folgten [143 Cronica Reinhardsbrunnensis (wie Anm. 100) Seite 559; Lundgreen (wie Anm. 132) Seite 127.]. Der ältere Günther ist auf dieser Fahrt als bejahrter Mann vermutlich gestorben, denn er wird seitdem nicht mehr in den Quellen erwähnt [144 Lundgreen (wie Anm. 132) Seite 131.]. Mit seinem Ableben fand die nochmalige Vereinigung des Hausbesitzes in einer Hand ihr endgültiges Ende. Graf Günther hat sich auch nach 1184, als er aus dem Schatten seines Bruders Heinrich heraustrat, darum bemüht, zwischen dem Landgraf von Thüringen und dem Erzbischof von Mainz, dem Abt von Fulda und dem König ein gewisses Gleichgewicht zu wahren. Während sein Bruder Heinrich kaum außerhalb des Umkreises seiner Herrschaft auftrat, folgte Günther noch zu Beginn der 90-er Jahre dem Kaiser nach Italien und brach, nachdem er später auch noch - wohl ebenfalls seinem Herrscher folgend - das Kreuz genommen hatte, zu einer Fahrt ins Heilige Land auf, von der vermutlich nicht mehr zurückkehrte. Da in den Reinhardsbrunner Annalen überliefert ist, daß die Kreuzfahrer nach HEINRICHS VI. Tod zurückkehrten, dürfte Graf Günther II. der Ältere von Käfernburg 1197 oder Anfang 1198 verstorben sein. Er war zweimal verheiratet: in erster Ehe mit einer Frau, deren Herkunft nicht bekannt ist, und in zweiter Ehe mit Adelheid von Hallermund [145 Vgl. dazu umfassend von Arnstedt, Über die Herkunft der Magdeburger Erzbischöfe Albrecht II. (1205-1232) und Wilbrand (1235-1253), in: Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg 5 (1870) Seite 21-67. Der Argumentation von Arnstedts ist gegenüber der Angabe bei Vater (wie Anm. 1) Stammtafel, der nach Magdeburger Schöppenchronik, hrsg. von Karl Janicke, (Die Chroniken der deutschen Städte; Band 7) Leipzig 1869, Seite 129, als erste Frau Graf Günthers des Älteren Agnes von Saarbrücken ansieht, der Vorzug zu geben. Damit ist auch die Angabe bei Schwineköper, B.: Albrecht II., Erzbischof von Magdeburg, in: Lexikon des Mittelalters, Band 1, München 1977/1980, Spalte 324, zu berichtigen. Dieses gilt auch für Das Erzbistum Magbedurg, Band I, I, bearbeitet von Gottfried Wentz (gestorben) und Berent Schwineköper (Germania Sacra Erzbistum Magdeburg, Band 1) Berlin-New York 1972, Seite 313.]:
Graf Günther hat bei seinem Ableben sieben erwachsene Kinder hinterlassen, von denen vier (1. - 4.) aus seiner ersten und drei (5. - 7.) aus seiner zweiten Ehe stammmten [146 Von Arnstedt (wie Anm. 145) Seite 22f.]:
1. Heinrich II. Graf von Schwarzburg, Stammvater des Hauses SCHWARZBURG
2. Liutgard, vermählt mit Gebhard von Querfurt, Burggraf von Magdeburg (+ 1209) [147 Vgl.
    dazu allgemein Helbig, H.: Der wettinische Ständestaat (Mitteldeutsche Forschungen, Band 4)
    Köln-Wien ²1980, Seite 117ff.; Helmut Lötzke, Die Burggrafen von Magdeburg aus dem
    Querfurter Hause, phil. Diss. (masch. schriftl.) Greifswald 1950.]
3. Günther III. Graf von Käfernburg, Stammmvater des Hauses KÄFERNBURG
4. Albrecht, Erzbischof von Magdeburg (1206-1232)
5. Wilbrand, Erzbischof von Magdeburg (1235-1253)
6. Ludolf II. Graf von Hallermund, Stammvater des Hauses HALLERMUND
7. Adelheid, vermählt in erster Ehe mit Bernhard II. von Ratzeburg (+  1198), in zweiter Ehe mit
    Adolf I. von Dassel (+ 1224) [148 Schildhauer, J..: Die Grafen von Dassel. Herkunft und
   Genealogie, (Studien zur Einbecker Geschichte; Band 3), Einbeck 1966; vgl. ferner Dobenecker
   (wie Anm. 103) Seite 267 Nr. 1438; Seite 351 Nr. 1933 und Nr. 1934.]

Graf Günther II. von Käfernburg hat nicht nur eine enge Verbindung zum Kaiserhof aufgenommen, sondern auch mit Hilfe seiner vielen Kinder entscheidende Weichen für die Zukunft seines Hauses gestellt. Die Forschung behauptet, daß er 1184 das Erbe seines Bruders Heinrich von Schwarzburg angetreten habe [149 So zum Beispiel Herrmann (wie Anm. 57) Seite 17; Werneburg (wie Anm. 1) Seite 22; Apfelstedt (wie Anm. 1) Seite 2; undeutlicher Geschichte Thüringens (wie Anm. 1) Seite 148.]. Ob diese Annahme richtig ist, läßt sich jedoch nicht mit letzter Sicherheit belegen. Günther II. war bereits 1168 mit seinen beiden Söhnen erster Ehe, Günther und Heinrich, aufgetreten [150
Dobenecker (wie Anm. 103) Seite 64 Nr. 361.] und diese somit spätestens kurz nach 1150 geboren worden. Nach dem Tode Graf Heinrichs I. von Schwarzburg werden seine Neffen erst neun Jahre später wieder mit ihrem Vater gemeinsam erwähnt. Deshalb vermutet die Forschung, daß dieser seinen Bruder beerbt habe. Daneben wird auch das häufige gemeinsame Auftreten der beiden Brüder nach dem Tode ihres Vaters und der dabei wechselnde Name als Grafen von Schwarzburg bzw. von Käfernburg als Zeichen für eine gemeinsame Herrschaft gedeutet, die bis 1221 bestanden haben soll [151 Herrmann (wie Anm. 57) Seite 17f.]. Da sie jedoch bei alleiniger Erwähnung als Graf Heinrich von Schwarzburg bzw. Graf Günther von Käfernburg auftraten, haben die Burgnamen wohl ihren Wohnsitz bezeichnet [152 So Herrmann (wie Anm. 57) Seite 17f.].
Graf Günther II. hat auch das Erbe seiner zweiten Ehefrau aus dem Hause der Grafen von Hallermund für seine Nachkommen zu sichern gewußt. Bischof Berno von Hildesheim verlieh gleich zu Beginn seines Episkopats noch 1190 dem Grafen von Käfernburg die Lehen der Brüder Ludolf und Wilbrand von Hallermund, die beide auf dem Kreuzzug umgekommen waren [153 Annales Steterburgenses, MGH SS XVI, hrsg. von Georg Heinrich Pentz, Hannover 1859, Seite 223; Dobenecker (wie Anm. 103) Seite 162f. Nr. 859; umfassend auch von Arnstedt (wie Anm. 145) Seite 23ff.]. Der Bischof von Hildesheim belehnte einen Grafen von Käfernburg, dessen Vorname nicht erwähnt wurde. Es dürfte sich dabei aber wohl nicht um Günther II., sondern seinen Sohn Ludolf gehandelt haben, der den in der Familie der Grafen von Hallermund üblichen Namen trug [154 Vgl. dazu von Arnstedt (wie Anm. 145) Seite 29f.; Werneburg (wie Anm. 1) Seite 23; ebenso Vater (wie Anm. 1) Stammtafel; Lundgreen, F.: Kirchenfürsten aus dem Hause Schwarzburg, (Historische Studien, Heft 154) Berlin 1923, Seite 9, sieht Graf Günther II. als dem 1190 belehnten Grafen von Käfernburg an.]. Da noch 1195 der spätere Graf Ludolf von Hallermund ohne diesen Namen hinter seinem Vater und seinen beiden älteren Brüdern erwähnt wurde [155 Dobenecker (wie Anm. 103) Seite 188 Nr. 988.], und er wenige Wochen zuvor in einer Urkunde HEINRICHS VI. als filio comitis Guntheri de Keuerenberc erscheint [156 Ebenda Seite 185 Nr. 978; dieses ist überhaupt die erste urkundliche Erwähnung Ludolfs von Hallermund.], erhebt sich die Frage, ob er 1191 wie 1195 bereits mündig war. Vielleicht hat sein Vater stellvertretend für ihn das Lehen des Bischofs von Hildesheim empfamgen. Graf Ludolf II. von Hallermund starb im November 1255. Er war Stammvater des Hauses der Grafen von Hallermund, das 1436 mit Bischof Wilbrand von Minden im Mannesstamm erlosch [157 Vgl. dazu die Stammtafel bei Vater (wie Anm. 1); Lexikon der deutschen Geschichte, hrsg. von Gerhard Taddey; Stuttgart 1977, Seite 483; Köbler, G.: Historisches Lexikon der deutschen Länder, München 4. Auflage 1992, Seite 226f.]. Graf Ludolf dürfte Ende des Jahres 1190 mit den Hildesheimer Lehen seiner beiden verstorbenen Oheime mütterlicherseits belehnt worden sein, weil der neue Hildesheimer Bischof Berno nach seiner raschen Wahl gute Beziehungen zur staufischen Partei im südlichen Sachsen und in Thüringen wünschte und aus seiner Zeit als Propst des Stiftes Petersberg in Goslar vielleicht auch noch Verbindungen besaß [158 Goetting (wie Anm. 10) Seite 444ff.]. Für die Belehnung dürfte wohl auch die Verwandtschaft Ludolfs und seines Vaters mit dem Hause der edelfreien Herren von Querfurt, Burggrafen von Magdeburg, gewirkt haben. Der Bruder des Ehemannes von Ludolfs Schwester, Konrad von Querfurt, war bereits um 1190 ein bedeutender Mann im Bistum Hildesheim, wie später auch am Hofe Kaiser HEINRICHS VI. Bischof Berno, der ihn vielleicht 190 durch seine rasche Wahl zum Bischof - vorläufig - um dieses Amt gebracht hatte [159 Goetting (wie Anm. 10) Seite 458.], könnte daran gelegen gewesen sein, zu ihm ein gutes Verhältnis herzustellen. Tatsächlich ist nachgewiesen, daß Konrad von Querfurt dem Bruder Ludolfs, Albrecht, eine Pfründe im Domkapitel Magdeburg bald nach 1190 vermittelt hat [160 Schwineköper, Erzbistum (wie Anm. 145) Seite 313.]. Darüber hinaus ist auch auffällig, daß der zweite Bruder Ludolfs im geistlichen Stande, Wilbrand, Konrad von Querfurt in der Stellung eines Propstes des Stifts St. Nicolai in Magdeburg nachgefolgt ist [161 Vgl. ebendort Seite 315 in Verbindung mit Goetting (wie Anm. 10) Seite 458.].
Das Haus SCHWARZBURG hat im Laufe des 12. Jahrhunderts immer wieder Verbindungen zum Erzbischof von Mainz gehabt. Es scheint erst durch seine neue Verwandtschaft mit den Herren von Querfurt Beziehungen zu Magdeburg angeknüpft zu haben, die für die Familie in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts eine überaus große Bedeutung gewannen. Der dritte Sohn Graf Günthers II., Albrecht [162 Die Forschungsliteratur behandelt ihn sowohl unter dem Namen Albrecht als auch unter Albert, vgl. dazu Schwineköper, Erzbistum (wie Anm. 145) Seite 313; Silberborth, H.: Erzbischof Albrecht II. von Magdeburg, in: Magdeburger Geschichtsblätter 45 (1910) Seite 110ff.; dagegen Werneburg (wie Anm. 1) Seite 23; Lundgreen (wie Anm. 153) Seite 8ff.; Gams, P. B.: Seriers episcoporum ecclesiae catholicae, Regensburg 1873, Seite 288; Dictionnaiere d'Histoire et de Geographie ecclesiastiques, Band 1; Paris 1912, Spalte 1527f.], soll das jüngste der vier Kinder desselben aus seiner ersten Ehe sein [163 Lundgreen (wie Anm. 154) Seite 8 mit Verweis auf Silberborth (wie Anm. 162) Seite 110.]. Da im Hause SCHWARZBURG weder der Name Albrecht noch Albert in rund anderthalb Jahrhunderten erwähnt worden war, dürfte er diesen Namen nach den mütterlichen Vorfahren erhalten haben. Da der Name aber auch im thüringischen Raum in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts kaum erscheint, dürfte seine Mutter außerhalb Thüringens beheimatet gewesen sein. Ob sie zur Familie der Grafen von Saarbrücken gehört hat [164 So Magdeburger Schöppenchronik, hrsg. von Karl Janicke (Die Chroniken der deutschen Städte; Band 7), Leipzig 1869, Seite 129. Zu derselben vgl. Lexikon des Mitttelalters, Band 6, München 1993, Spalte 79. Diese zwischen 1360 und 1372 entstandene Chronik hat keinen direkt unglaubhaften Charakter. Woher die Überlieferung der ersten Ehefrau Graf Günthers stammt, ist nicht nachvollziehbar.], läßt sich nicht belegen. Verbindungen der Kinder Graf Günthers II. aus erster Ehe zum Gebiet der Grafen von Saarbrücken sind auch nicht nachzuweisen. Die Geburt Graf Albrechts wird nach seiner Einführung als Propst im Jahre 1200 auf spätestens um 1170 angesetzt [165 Lundgreen (wie Anm. 154) Seite 8 Anm. 2.]. Da seine beiden ältesten Brüder aus derselben Ehe seines Vaters erstmals 1168 urkundlich erwähnt sind und deshalb spätestens kurz nach 1150 geboren sein müssen, ist das Geburtsjahr Albrechts wohl auf spätestens um 1160 festzulegen, wenn man nicht einem großen Altersunterschied der Kinder aus erster Ehe untereinander oder mehreren in jungen Jahren verstorbenen Geschwistern ausgehen will.