Graf Günther II. blieb aber bei dem von ihm
bislang benützten Namen eines Grafen von Käfernburg.
Günther war als vermutlich jüngerer
Sohn des Grafen
Sizzo erstmals 1143 bei der Gründung des Familienklosters
Georgenthal hinter seinem Vater und seinem Bruder Heinrich
erwähnt und spätestens kurz vor 1130 geboren worden [122
Vgl. dazu Dobenecker (wie Anm. 2) Seite 306 Nr. 1459.]. Er hat ab 1169
den Namen eines Grafen von Käfernburg benutzt und somit anscheinend
auf dieser der Familie alls Allod gehörenden Burg seinen Wohnsitz
gehabt. Bei der sich zwischen ihm und seinem Bruder Heinrich
aufgrund
der verschiedenen Namen bereits abzeichnenden Aufteilung der Familiengüter
dürfte er den später überwiegend der
Linie Käfernburg
zugefallenen Besitz innegehabt haben. Er wurde nach seiner ersten Erwähnung
1143 insgesamt 25 Jahre nicht mehr urkundlich erwähnt. Erst 1168 in
der Bestätigung eines Vertrages zwischen den Klöstern Reinhardsbrunn
und Georgenthal über das Dorf Herrenhof erscheint Graf Günther
als Klostervogt von Georgenthal mit seinen Söhnen Heinrich
II. und Günther
III. [123 Dobenecker (wie Anm. 103) Seite 64 Nr. 361. Diesem
Vertrag war ein ebensolcher vorausgegangen, der nach ebendort Seite 8f.
Nr. 54 zwischen 1142 und 1153 ausgestellt war und den neben anderen Adeligen
und dem Erzbischof von Mainz Graf Sizzo mit seinen - namentlich
ungenannten - Söhnen bezeugt hatte.] Diese sind damit spätestens
kurz nach 1150 geboren worden. Graf Günther
selbst bezeugte
1170 mit seinem Bruder einen Tauschvertrag des Abtes von Hersfeld mit dem
Gründer von Kloster Ichtershausen, Markward von Grumbach [124
Dobenecker
(wie Anm. 103) Seite 73 Nr. 398.]. In gleicher Weise erschien er 1179 in
der Urkunde FRIEDRICHS
I. BARBAROSSAS für Kloster Ichtershausen [125 Ebenda
Seite 104 Nr. 553.]; 1182 in einer Verkaufsurkunde des Klosters Hersfeld
an Kloster Pforte [126
Ebenda Seite 119 Nr. 622.] und kurz darauf
in der Urkunde BARBAROSSAS zur Schlichtung
der Streitigkeiten zwischen Kloster Hersfeld und dem Landgraf
Ludwig von Thüringen [127 Ebenda Seite 121 Nr. 635.].
Im Juni 1184 bezeugte er eine Besitzbestätigung des Erzbischofs von
Mainz für Kloster Ichtershausen, die anscheinend in Erfurt ausgestellt
wurde [128 Ebenda Seite 128f Nr. 670.]. Obwohl der bei der Überlieferung
des Unglücks inn Erfurt wenige Wochen später nicht erwähnt
wurde, hat er bei der Bedeutung der Streitigkeiten für seinen Bruder
wohl ebenfalls in Erfurt aufgehalten, zumal er sich nach der kurz zuvor
ausgestellten Urkunde des Mainzer Erzbischofs auf der Seite seines Bruders
befunden zu haben scheint.
Graf Günther war 1186 Zeuge für den
Abt von Hersfeld bei einem Verkauf an Kloster Georgenthal [129 Ebenda
Seite 144 Nr. 757.], 1188 in einem in Saalfeld ausgestellten Notariatsinstrument
des kaiserlichen Notars Albert [130 Ebenda Seite152 Nr. 802.] und
1190 in einer Urkunde des Mainzer Erzbischofs für Kloster Ichtershausen
[131 Ebenda Seite 160 Nr. 845.]. Anders als sein Bruder Heinrich
hat Graf Günther Kaiser
HEINRICH VI. 1191 auf seinem Italienzug begleitet, wie seine
Erwähnung als Zeuge in mehreren Urkunden vor Neapel beweist [132
Ebenda Seite 168f. Nr. 883, Nr. 884 ud Nr. 887. Zu seiner angeblichen
Kreuzfahrt 1190/91 vgl. Lundgreen, F.: Die Beteiligung des Hauses Schwarzburg
an den Kreuzzügen, in: Gymnasium Eridericianum. Festschrift, Rudolstadt
1917, Seite 108-119.]. In Worms bezeugte er im Juni 1193 eine Urkunde HEINRICHS
VI. für den Erzbischof von Köln, wobei er zusammen
mit seinem gleichnamigen Sohn neben dem Landgraf von Thüringen und
dem Markgraf von Meißen auftrat [133 Ebenda Seite 176 Nr.
928.]. Auch als Zeuge des Dompropstes zu Mainz Ende 1193 trat er als Graf
Günther der Ältere auf [134 Ebenda Seite 178 Nr. 940.].
In der Urkunde des Landgrafen
Hermann von Thüringen 1195 für Kloster Pforta erscheint
er an der Spitze der weltlichen Zeugen mit seinen Söhnen Günther
und Heinrich, die jetzt in dieser Reihenfolge aufgelistet werden
[135 Ebenda Seite 186 Nr. 982.]. Er hatte kurz zuvor in Gelnhausen
zusamemn mit seinem beiden Söhnen das Kreuz genommen und war damit
auch bereit, dem Kaiser ins Heilige Land zu folgen [136 Ebenda Seite
186 Nr. 983a, Cronica Reinhardsbrunnensis (wie Anm. 100) Seite 559: Cronica
S. Petri Erfordensis moderna (wie Anm. 118) Seite 377; Lundgreen (wie Anm.
132) Seite 123.], was sich bereits 1191 angedeutet hatte. Graf Günther
und seine Söhne
Heinrich
und
Günther
(hier
wieder in der ursprünglichen Reihenfolge) sind am 7. Dezember 1195
als Zeugen in einer Urkunde Kaiser HEINRICHS VI.
erwähnt
[137 Dobenecker (wie Anm. 103) Seite 188 Nr. 988.]. Dabei waren
weitere thüringische Adelige anwesend. Wenige Wochen später,
Ende Janaur 1196, wird Graf Günther
mit seinen drei Söhnen
Heinrich,
Günther und
Ludolf
in
einer Urkunde des Abtes von Fulda für Kloster Georgenthal erwähnt
[138 Ebenda Seite 190 Nr. 998.].
Graf Günther III. von Käfernburg war
am 21. September 1196 Zeuge Kaiser HEINRICHS VI.
in
Fornovo südöstlich von Parma [139 Ebenda Nr. 191 Nr. 1007.
Lundgreen (wie Anm. 132) Seite 124, hat hier fälschlicherweise den
jüngeren Günther erschlossen.]. Dabei dürfte es sich
um den Sohn des Grafen Günther II. gehandelt haben, da nur
wenige Wochen später Graf Günther und sein Sohn Heinrich
II. als Zeugen Erzbischofs Konrads von Mainz in einer Urkunde für
das Kloster Ichtershausen auftraten [140 Dobencker (wie Anm. 103)
Seite 192 Nr. 1012.]. Dieselben traten zum Jahresanfang 1197 nochmals am
Hofe des Erzbischofs in gleicher Funktion auf [141 Ebenda Seite
196 Nr. 1033.]. Das Erscheinen des Grafen Günther von Käfernburg
am
15. Januar 1197 als Zeuge Kaiser HEINRICHS VI.
in Gioja, einer Seestadt in Kalabrien in Italien [142
Ebenda Seite
198 Nr. 1037; Lundgreen (wie Anm. 132) Seite 127, erschließt
Günther
neuerlich
falsch.], bestätigt nochmals, daß es sich bei ihm um den gleichnamigen
Sohn des Grafen Günther gehandelt hat, der um Neujahr mit seinem
anderem Sohn Heinrich als Zeuge am Hofe des Mainzer Erzbischofs
aufgetreten war. Nachdem die Grafen das Kreuz genommen hatten, ist der
jüngere
Günther anscheinend sofort mit HEINRICH
VI. nach Italien gezogen, während sein Vater und sein Bruder
erst Anfang/Mitte 1197 folgten [143 Cronica Reinhardsbrunnensis
(wie Anm. 100) Seite 559; Lundgreen (wie Anm. 132) Seite 127.]. Der ältere
Günther
ist auf dieser Fahrt als bejahrter Mann vermutlich gestorben,
denn er wird seitdem nicht mehr in den Quellen erwähnt [144 Lundgreen
(wie Anm. 132) Seite 131.]. Mit seinem Ableben fand die nochmalige Vereinigung
des Hausbesitzes in einer Hand ihr endgültiges Ende. Graf Günther
hat
sich auch nach 1184, als er aus dem Schatten seines Bruders Heinrich
heraustrat, darum bemüht, zwischen dem Landgraf von Thüringen
und dem Erzbischof von Mainz, dem Abt von Fulda und dem König ein
gewisses Gleichgewicht zu wahren. Während sein Bruder Heinrich
kaum
außerhalb des Umkreises seiner Herrschaft auftrat, folgte
Günther
noch
zu Beginn der 90-er Jahre dem Kaiser nach Italien und brach, nachdem er
später auch noch - wohl ebenfalls seinem Herrscher folgend - das Kreuz
genommen hatte, zu einer Fahrt ins Heilige Land auf, von der vermutlich
nicht mehr zurückkehrte. Da in den Reinhardsbrunner Annalen überliefert
ist, daß die Kreuzfahrer nach HEINRICHS
VI. Tod zurückkehrten, dürfte Graf Günther
II. der Ältere von Käfernburg 1197 oder Anfang 1198 verstorben
sein. Er war zweimal verheiratet: in erster Ehe mit einer Frau, deren Herkunft
nicht bekannt ist, und in zweiter Ehe mit Adelheid
von Hallermund [145 Vgl. dazu umfassend von Arnstedt, Über
die Herkunft der Magdeburger Erzbischöfe Albrecht II. (1205-1232)
und Wilbrand (1235-1253), in: Geschichtsblätter für Stadt und
Land Magdeburg 5 (1870) Seite 21-67. Der Argumentation von Arnstedts ist
gegenüber der Angabe bei Vater (wie Anm. 1) Stammtafel, der nach Magdeburger
Schöppenchronik, hrsg. von Karl Janicke, (Die Chroniken der deutschen
Städte; Band 7) Leipzig 1869, Seite 129, als erste Frau Graf Günthers
des Älteren Agnes
von Saarbrücken ansieht, der Vorzug zu geben. Damit ist auch
die Angabe bei Schwineköper, B.: Albrecht II., Erzbischof von Magdeburg,
in: Lexikon des Mittelalters, Band 1, München 1977/1980, Spalte 324,
zu berichtigen. Dieses gilt auch für Das Erzbistum Magbedurg, Band
I, I, bearbeitet von Gottfried Wentz (gestorben) und Berent Schwineköper
(Germania Sacra Erzbistum Magdeburg, Band 1) Berlin-New York 1972, Seite
313.]:
Graf Günther hat bei seinem Ableben sieben
erwachsene Kinder hinterlassen, von denen vier (1. - 4.) aus seiner ersten
und drei (5. - 7.) aus seiner zweiten Ehe stammmten [146 Von Arnstedt
(wie Anm. 145) Seite 22f.]:
1. Heinrich II. Graf von Schwarzburg,
Stammvater
des Hauses SCHWARZBURG
2. Liutgard, vermählt mit Gebhard
von Querfurt, Burggraf von Magdeburg (+ 1209) [147
Vgl.
dazu allgemein Helbig, H.: Der wettinische
Ständestaat (Mitteldeutsche Forschungen, Band 4)
Köln-Wien ²1980, Seite 117ff.;
Helmut Lötzke, Die Burggrafen von Magdeburg aus dem
Querfurter Hause, phil. Diss. (masch.
schriftl.) Greifswald 1950.]
3. Günther III. Graf von Käfernburg,
Stammmvater
des Hauses KÄFERNBURG
4. Albrecht,
Erzbischof von Magdeburg (1206-1232)
5. Wilbrand,
Erzbischof von Magdeburg (1235-1253)
6. Ludolf II. Graf von Hallermund, Stammvater
des Hauses HALLERMUND
7. Adelheid,
vermählt in erster Ehe mit Bernhard II. von Ratzeburg (+
1198), in zweiter Ehe mit
Adolf I. von Dassel (+ 1224)
[148
Schildhauer, J..: Die Grafen von Dassel. Herkunft und
Genealogie, (Studien zur Einbecker Geschichte;
Band 3), Einbeck 1966; vgl. ferner Dobenecker
(wie Anm. 103) Seite 267 Nr. 1438; Seite
351 Nr. 1933 und Nr. 1934.]
Graf Günther II. von Käfernburg hat nicht
nur eine enge Verbindung zum Kaiserhof aufgenommen, sondern auch mit Hilfe
seiner vielen Kinder entscheidende Weichen für die Zukunft seines
Hauses gestellt. Die Forschung behauptet, daß er 1184 das Erbe seines
Bruders Heinrich von Schwarzburg angetreten habe [149 So
zum Beispiel Herrmann (wie Anm. 57) Seite 17; Werneburg (wie Anm. 1) Seite
22; Apfelstedt (wie Anm. 1) Seite 2; undeutlicher Geschichte Thüringens
(wie Anm. 1) Seite 148.]. Ob diese Annahme richtig ist, läßt
sich jedoch nicht mit letzter Sicherheit belegen. Günther II. war
bereits 1168 mit seinen beiden Söhnen erster Ehe, Günther
und Heinrich, aufgetreten [150
Dobenecker (wie Anm. 103) Seite 64 Nr. 361.] und diese
somit spätestens kurz nach 1150 geboren worden. Nach dem Tode Graf
Heinrichs I. von Schwarzburg werden seine Neffen erst neun Jahre später
wieder mit ihrem Vater gemeinsam erwähnt. Deshalb vermutet die Forschung,
daß dieser seinen Bruder beerbt habe. Daneben wird auch das häufige
gemeinsame Auftreten der beiden Brüder nach dem Tode ihres Vaters
und der dabei wechselnde Name als Grafen von Schwarzburg bzw. von Käfernburg
als Zeichen für eine gemeinsame Herrschaft gedeutet, die bis 1221
bestanden haben soll [151 Herrmann (wie Anm. 57) Seite 17f.]. Da
sie jedoch bei alleiniger Erwähnung als Graf Heinrich von Schwarzburg
bzw. Graf Günther von Käfernburg auftraten, haben die
Burgnamen wohl ihren Wohnsitz bezeichnet [152 So Herrmann (wie Anm.
57) Seite 17f.].
Graf Günther II. hat auch das Erbe seiner
zweiten Ehefrau aus dem Hause der Grafen von Hallermund für
seine Nachkommen zu sichern gewußt. Bischof Berno von Hildesheim
verlieh gleich zu Beginn seines Episkopats noch 1190 dem Grafen von Käfernburg
die Lehen der Brüder Ludolf und Wilbrand von Hallermund,
die beide auf dem Kreuzzug umgekommen waren [153 Annales Steterburgenses,
MGH SS XVI, hrsg. von Georg Heinrich Pentz, Hannover 1859, Seite 223; Dobenecker
(wie Anm. 103) Seite 162f. Nr. 859; umfassend auch von Arnstedt (wie Anm.
145) Seite 23ff.]. Der Bischof von Hildesheim belehnte einen Grafen von
Käfernburg, dessen Vorname nicht erwähnt wurde. Es dürfte
sich dabei aber wohl nicht um Günther II., sondern seinen Sohn
Ludolf
gehandelt
haben, der den in der Familie der Grafen von Hallermund üblichen Namen
trug [154 Vgl. dazu von Arnstedt (wie Anm. 145) Seite 29f.; Werneburg
(wie Anm. 1) Seite 23; ebenso Vater (wie Anm. 1) Stammtafel; Lundgreen,
F.: Kirchenfürsten aus dem Hause Schwarzburg, (Historische Studien,
Heft 154) Berlin 1923, Seite 9, sieht Graf Günther II.
als
dem 1190 belehnten Grafen von Käfernburg an.]. Da noch 1195 der spätere
Graf
Ludolf von Hallermund ohne diesen Namen hinter seinem Vater und seinen
beiden älteren Brüdern erwähnt wurde [155
Dobenecker
(wie Anm. 103) Seite 188 Nr. 988.], und er wenige Wochen zuvor in einer
Urkunde
HEINRICHS VI. als filio
comitis
Guntheri de Keuerenberc erscheint [156
Ebenda Seite 185
Nr. 978; dieses ist überhaupt die erste urkundliche Erwähnung
Ludolfs von Hallermund.], erhebt sich die Frage, ob er 1191 wie
1195 bereits mündig war. Vielleicht hat sein Vater stellvertretend
für ihn das Lehen des Bischofs von Hildesheim empfamgen.
Graf Ludolf
II. von Hallermund starb im November 1255. Er war Stammvater
des Hauses der Grafen von Hallermund, das 1436 mit Bischof Wilbrand
von Minden im Mannesstamm erlosch [157 Vgl. dazu die Stammtafel
bei Vater (wie Anm. 1); Lexikon der deutschen Geschichte, hrsg. von Gerhard
Taddey; Stuttgart 1977, Seite 483; Köbler, G.: Historisches Lexikon
der deutschen Länder, München 4. Auflage 1992, Seite 226f.].
Graf Ludolf dürfte Ende des Jahres 1190 mit den Hildesheimer
Lehen seiner beiden verstorbenen Oheime mütterlicherseits belehnt
worden sein, weil der neue Hildesheimer Bischof Berno nach seiner raschen
Wahl gute Beziehungen zur staufischen
Partei im südlichen Sachsen und in Thüringen wünschte und
aus seiner Zeit als Propst des Stiftes Petersberg in Goslar vielleicht
auch noch Verbindungen besaß [158 Goetting (wie Anm. 10) Seite
444ff.]. Für die Belehnung dürfte wohl auch die Verwandtschaft
Ludolfs
und
seines Vaters mit dem Hause der edelfreien Herren von Querfurt,
Burggrafen von Magdeburg, gewirkt haben. Der Bruder des Ehemannes von Ludolfs
Schwester,
Konrad
von Querfurt, war bereits um 1190 ein bedeutender Mann im Bistum
Hildesheim, wie später auch am Hofe Kaiser
HEINRICHS VI. Bischof Berno, der ihn vielleicht 190 durch seine
rasche Wahl zum Bischof - vorläufig - um dieses Amt gebracht hatte
[159
Goetting (wie Anm. 10) Seite 458.], könnte daran gelegen
gewesen sein, zu ihm ein gutes Verhältnis herzustellen. Tatsächlich
ist nachgewiesen, daß Konrad von Querfurt dem Bruder Ludolfs,
Albrecht,
eine Pfründe im Domkapitel Magdeburg bald nach 1190 vermittelt hat
[160 Schwineköper, Erzbistum (wie Anm. 145) Seite 313.]. Darüber
hinaus ist auch auffällig, daß der zweite Bruder Ludolfs
im
geistlichen Stande, Wilbrand,
Konrad von Querfurt in der
Stellung eines Propstes des Stifts St. Nicolai in Magdeburg nachgefolgt
ist [161 Vgl. ebendort Seite 315 in Verbindung mit Goetting (wie
Anm. 10) Seite 458.].
Das Haus SCHWARZBURG hat im Laufe des 12. Jahrhunderts
immer wieder Verbindungen zum Erzbischof von Mainz gehabt. Es scheint erst
durch seine neue Verwandtschaft mit den Herren
von Querfurt Beziehungen zu Magdeburg angeknüpft zu haben, die
für die Familie in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts eine
überaus große Bedeutung gewannen. Der dritte Sohn Graf Günthers
II., Albrecht [162
Die Forschungsliteratur behandelt
ihn sowohl unter dem Namen Albrecht
als auch unter Albert,
vgl. dazu Schwineköper, Erzbistum (wie Anm. 145) Seite 313; Silberborth,
H.: Erzbischof Albrecht II. von Magdeburg, in: Magdeburger Geschichtsblätter
45 (1910) Seite 110ff.; dagegen Werneburg (wie Anm. 1) Seite 23; Lundgreen
(wie Anm. 153) Seite 8ff.; Gams, P. B.: Seriers episcoporum ecclesiae catholicae,
Regensburg 1873, Seite 288; Dictionnaiere d'Histoire et de Geographie ecclesiastiques,
Band 1; Paris 1912, Spalte 1527f.], soll das jüngste der vier Kinder
desselben aus seiner ersten Ehe sein [163 Lundgreen (wie Anm. 154)
Seite 8 mit Verweis auf Silberborth (wie Anm. 162) Seite 110.]. Da im Hause
SCHWARZBURG weder der Name Albrecht noch Albert in rund
anderthalb Jahrhunderten erwähnt worden war, dürfte er diesen
Namen nach den mütterlichen Vorfahren erhalten haben. Da der Name
aber auch im thüringischen Raum in der ersten Hälfte des 12.
Jahrhunderts kaum erscheint, dürfte seine Mutter außerhalb Thüringens
beheimatet gewesen sein. Ob sie zur Familie der Grafen
von Saarbrücken
gehört hat [164 So Magdeburger
Schöppenchronik, hrsg. von Karl Janicke (Die Chroniken der deutschen
Städte; Band 7), Leipzig 1869, Seite 129. Zu derselben vgl. Lexikon
des Mitttelalters, Band 6, München 1993, Spalte 79. Diese zwischen
1360 und 1372 entstandene Chronik hat keinen direkt unglaubhaften Charakter.
Woher die Überlieferung der ersten Ehefrau Graf Günthers
stammt, ist nicht nachvollziehbar.], läßt sich nicht belegen.
Verbindungen der Kinder Graf Günthers II. aus erster Ehe zum
Gebiet der Grafen von Saarbrücken sind auch nicht nachzuweisen. Die
Geburt Graf Albrechts wird nach seiner Einführung als Propst
im Jahre 1200 auf spätestens um 1170 angesetzt [165 Lundgreen
(wie Anm. 154) Seite 8 Anm. 2.]. Da seine beiden ältesten Brüder
aus derselben Ehe seines Vaters erstmals 1168 urkundlich erwähnt sind
und deshalb spätestens kurz nach 1150 geboren sein müssen, ist
das Geburtsjahr Albrechts wohl auf spätestens um 1160 festzulegen,
wenn man nicht einem großen Altersunterschied der Kinder aus erster
Ehe untereinander oder mehreren in jungen Jahren verstorbenen Geschwistern
ausgehen will.