Rupp Gabriele: Seite 43-49
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"Die Ekkehardiner, Markgrafen von Meißen, und ihre Beziehungen zum Reich und zu den Piasten"

Gunther ist das erste Mal mit Gewißheit zu identifizieren im Zusammenhang mit der Gründung des Erzbistums Magdeburg und dessen Suffraganbistümern Merseburg, Zeitz und Meißen.
OTTO I. hatte schon lange geplant, das Magdeburger Moritz-Kloster in einen Metropolitansitz umzuwandeln; verwirklicht werden konnte das Lieblingsprojekt des Kaisers jedoch erst im Jahr 968 nach einer Synode in Ravenna mit der Einwilligung der deutschen Metropolitanbischöfe und der Ernennung des Abtes Adalbert von Weißenburg zum ersten Magdeburger Erzbischof. Im Herbst desselben Jahres erging dann ein Schreiben an die Bischöfe und Grafen Sachsens, worin OTTO I. die Einführung des Erzbischofs Adalbert von Magdeburg und seiner Suffraganbischöfe von Meißen, Merseburg und Zeitz befahl. Zugleich ermahnte er darin die Markgrafen Wigbert, Wigger und Gunther, dem Erzbischof Folge zu leisten, ihn bei dem Aufbau der neuen kirchlichen Einrichtungen zu unterstützen und insbesondere für die wirtschaftliche Ausstattung der Bischöfe Sorge tragen zu helfen.
Ein Graf Gunther tritt in den Quellen jedoch schon wesentlich früher auf - so als Unterzeichner des Ottonianums im Jahr 962 in Rom [D O I, 235 vom 13. Februar 962 in Rom: "Signum Guntharii comitis"], das dem Papst kraft kaiserlicher Bestätigungsurkunde die Gebiete seiner Vorgänger zuerkannte. Aufgrund dieser Nennung ist anzunehmen, dass Graf Gunther auch an der Kaiserkrönung und an der Synode in Ravenna teilgenommen hat, auf der der Beschluß der Gründung des Erzbistums Magdeburg gefaßt worden ist.
Auch wenn es keine sicheren Anhaltspunkte gibt, um diesen Grafen Gunther, der 962 zusammen mit OTTO I. in Rom war, als den ekkehardinischen Gunther zu identifizieren, so sprechen doch einige Anhaltspunkte dafür. Man kann feststellen, dass Gunther in der Folgezeit mehrmals an den Italienzügen der OTTONEN teilgenommen hat. Auch ging es bei den Verhandlungen um die Gründung des Erzstifts Magdeburg um ein Gebiet, in dem Gunther beheimatet war. Ebenso spricht sowohl seine späteren Stellung wie auch seine Verwandtschaft mit dem Herrscherhaus für eine gewisse Nähe zu den OTTONEN. Insofern halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass der Graf Gunther, der 962 in Rom auftaucht, mit dem ekkehardinischen identisch ist.
Aus der Stiftungsurkunde des Jahres 968 ist nicht zu ersehen, welche Marken in den drei Bistümern welchem Grafen unterstellt wurde. So ist man anfangs davon ausgegangen, sie nach der Reihenfolge ihrer Nennung zuzuordnen; danach wäre Wigbert der Markgraf von Merseburg, Wigger der von Zeitz und Gunther der von Meißen gewesen.
Für Wigger ergibt die Prüfung der Quellen, dass er im Gebiet um Zeitz tätig war. Er ist als Graf in Thüringen [Seine Grafschaft in Thüringen erwähnen DD O II, 76 vom 29. April 974: "in regione Turingia in Germarene marcha et in comitatu Vuiggeri comitis", 104 vom 25. Mai 975: "in pago Thuringie in comitatu Wiggeri" und 105 vom 3. Juni 975] und in mehreren Gauen Thüringens [Wigger wird Graf der gaue "Plisnia", Puonzouua", Tucharin und Weita in D O II, 139 vom 1. August 976 genannt.] bezeugt. In allen Urkunden wird Wigger nur als Graf bezeichnet [Wiggers Name kommt außer im Fuldaer Nekrolog nur in Urkunden vor und zwar in neun Kaiserurkunden: D O I, 366 aus dem Jahre 968 (ohne genaues Datum), DD O II, 13 vom 18. Januar 967 für Fulda, 76 vom 20. April 974, 104 vom 27. Mai 975 für Fulda, 105 vom 3. Juni 975 für Fulda, 139 vom 1. August 976 für Zeitz, 186 vom 19. März 979 für Bischof Gisiler, 200 vom 17. August 979 für Merseburg und 225 vom 8. September 980 für Drübeck. Nur D O I, 366 nennt ihn "marchio". Vgl. Kötzschke/Kretzschmar, Sächsische Geschichte, Bd. 1, S. 47; Lüpke, Die Markgrafen der sächsichen Ostmarken, S. 13]. Gisebrecht kommt zu dem Schluß, dass deshalb auch Wiggers Machtbereich weniger als Mark im engeren Sinn anzusehen sei.
Bei den beiden anderen Markgrafen ergibt sich eine Schwierigkeit; es steht nämlich fest, dass Gunther 974 die Grafschaft im Chutizi (östlich von Merseburg) innehatte. Am 30. August 974 schenkt OTTO II. dem Bistum Merseburg "civitatem Zuenkouua nuncupatam in regione Chutizi et in comitatu Gundherii comitis sitam", und zugleich bestimmt er, dass kein Graf darüber Gewalt haben solle [D O II, 89 vom 30. August 974 = UB Merseburg, 1. Theil, Nr. 11. Kötzschke (Die deutschen Marken im Sorbenland, S. 70) hält es für möglich, dass Gunther als Markgraf von Meißen auch die Grafschaft über den Gau Chutizi innegehabt hat.]. Zum selben Zeitpunkt wird auch noch ein Forst "forestum in eodem (Merseburgensi) episcopatu er in comitatu Gunterii comitis" zwischen Saale und Mulde und den Provinzen Siusili und Plisni dem Merseburger Bistum zugewiesen. Daraus ist zu schließen, dass sowohl Zwenkau als auch der Wald jenseits der Pleiße im Bistum Merseburg und zugleich in der Markgrafschaft Guntherslagen.
Gunther muß demgemäß zu diesem Zeitpunkt Markgraf der thüringischen Mark gewesen sein. Da man aber nicht annehmen kann, dass Wigbert und Gunther ihre Mark "getauscht" haben, ist davon auszugehen, dass Gunther bereits 968 Markgraf von Merseburg gewesen ist.
Der Merseburger Sprengel, dessen Umfang aus den Nachrichten über seine Aufteilung und die folgenden Streitigkeiten bis zu seiner Wiederherstellung erschlossen werden kann, war außerordentlich klein. Er umfaßte nur einen geringen, von Halberstadt abgetretenen Teil des linkssaalischen Hassegaus sowie die rechtssaalischen Gaue Chutizi, Siusilis und die westliche Hälfte von Daleminzien; er reichte also bis über die Mulde hinaus, nordostwärts vielleicht bis zur Elbe, nach Südwesten bis zur Chemnitz.
Das Bistum lag eingeengt zwischen dem Erzstift Halberstadt, das seinen Verlust noch lange nicht verschmerzt hatte, dem ebenfalls kleinen Magdeburg und Zeitz und Meißen, die beide weitaus größere Anteile am Sorbenland besaßen. Der einzige Vorteil Merseburgs ihnen gegenüber war, dass es wie Magdeburg mit dem neuen Kolonialland einen Landstrich alten Reichsbodens vereinte.
Damit tritt bereits ein Sachverhalt in Erscheinung, der für die EKKEHARDINER sehr entscheidend wird. Sie sitzen nämlich im linkssaalischen Land und üben doch zugleich Herrschaft über die slawischen Stämme rechts des Flusses aus.
Es ist nicht anzunehmen, dass alle drei Markgrafen erst mit der Errichtung des Erzbistums Magdeburg und der Suffraganbistümer eingesetzt worden sind. Dieses Gebiet war nämlich drei Jahre zuvor, beim Tod des Markgrafen Gero, neu aufgeteilt worden. Daraus läßt sich erstens schließen, dass Guntherschon seit 965 Markgraf über das Merseburger Gebiet gewesen ist und dass ihm zweitens 968 der Schutz über das neue Bistum, das im Interesse der wendischen Mission gegründet worden war, übertragen wurde.
Gunther kann seiner Aufgabe als Schutzpatron des neuen Bistums jedoch nicht lange nachgegangen sein, da wir ihn schon ein Jahr später, 969, in Kalabrien antreffen [Patze (Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen, S. 107) äußert die Meinung, dass Gunther den Kaiser bereits 968 zur Synode nach Ravenna begleitet hat und von dort direkt nach Kalabrien gezogen ist. Mir erscheint diese Annahme jedoch nicht schlüssig, da Gunther unter diesen Umständen seiner Aufgabe, dem Erzbischof Adalbert bei der Einrichtung der neuen Bistümer und dem Schutz derselben zu helfen, nicht hätte nachkommen können.]. Dort nahm er zusammen mit dem Grafen Sigfrid und Cono an der Spitze der vereinigten deutschen und spoletischen Truppen an den Kämpfen gegen die Griechen teil und wird von Thietmar in diesem Zusammenhang ein "miles optimus" genannt. Danach wird Gunther wieder in seine Mark zurückgekehrt sein, wie aus der Urkunde von 974 hervorgeht.
Die nächste Nachricht von Gunther stammt aus dem Jahr 976. Gunther war offensichtlich nach dem Tod OTTOS I. auf die Seite des Herzogs Heinrich von Bayern getreten. Dieser hatte nicht nur bayerische Anhänger, sondern auch bedeutende sächsische Gefolgsleute, von diesen werden Gunther von Merseburg, der WETTINER Dedi und der BILLUNGER Ekbert namentlich erwähnt. Bei diesen Grafen handelt es sich um Mitglieder dreier mächtiger sächsischer Adelsfamilien, was den Rückhalt Heinrichs des Zänkers in Sachsen nachdrücklich vor Augen führt. Die Kontinuität der sächsischen Oppositionsgruppen, die sich nicht zuletzt auch in der Berücksichtigung weiterer Verwandter aus den drei Sippen im Lüneburger Nekrolog zeigt, wird damit evident.
Diese Verbindung erschien so bedrohlich, dass OTTO II. ein Heer um sich sammelte und nach Bayern aufbrach, um gegen Regensburg, einen Vorort des bayerischen Herzogtums, vorzurücken. Im Lager vor Regensburg bannten dann die anwesenden Bischöfe die Aufständischen.
In der Liste der vor Regensburg mit den Kirchenbann belegten Anhänger Herzog Heinrichs II. werden an erster Stelle der Markgraf von Merseburg, Gunther, und sein Sohn Ekkehard genannt. Darüber hinaus verlor Gunther sein Amt als Markgraf und ging zusammen mit seinem Sohn Ekkehard in die Verbannung.
Die Gründe ihrer Parteinahme für den Bayern-Herzog sind nicht überliefert; vielleicht sahen sie die Fortführung der Ostpolitik durch den neuen Kaiser gefährdet oder nicht stark genug vertreten. Die Verwandtschaft der EKKEHARDINER mit Heinrich II. von Bayern mag ebenso zu dem Anschluß an den Bayern-Herzog beigetragen haben. Es ist möglich, dass über sie auch die Kontakte zu dem Polen-Herzog Mieszko hergestellt worden sind. Ludat hält hingegen Gunthers enge Beziehungen zu den PREMYSLIDEN für verantwortlich für seine Absetzung.
Was mit der vakanten Mark Merseburg passierte, ist nicht ganz sicher, doch ist anzunehmen, dass sie dem Markgrafen Thietmar unterstellt wurde, ebenso wie die Mark Meißen. Nach Thietmars Tod - wahrscheinlich vor dem 14. Juli 978 - lassen sich keine weiteren Belege über die Besetzung der Marken finden; erst im Jahr 982 wird Rikdag als Markgraf von Meißen und Merseburg genannt. Daraus folgern viele Historiker, dass Gunther wieder in ein Markgrafenamt eingesetzt worden ist, da Rikdag erst im Todesjahr Gunthers (982) als Markgraf auftaucht. Es gibt auch zwei Belege, die eine Wiedereinsetzung nahelegen: zum einen die Thietmarstelle "Guntherio ab honore suo diu suspenso" und zum anderen eine Urkunde, die als Fürsprache einen "Gunzelinus comes" nennt.
In welchem Bereich und zu welchem Zeitpunkt Gunther wiedereingesetzt worden sein soll, darüber herrscht keine Einigkeit: Ob Gunther direkt die Nachfolge Thietmars über die Marken Merseburg und Meißen angetreten und nach dem Tod Wiggers (981) auch noch die über Zeitz übernommen hat, oder ob erst nach dem Tod Wiggers, der bis dahin alle drei Markgrafschaften unter seiner Herrschaft vereinigte hatte, wieder Rehabilitation erlangte?
Aufgrund der dürftigen Quellenlage läßt sich keine Entscheidung mehr treffen. Auf jeden Fall halte ich es für gegeben, dass Gunther noch vor seinem Tod rehabilitiert und auch wieder mit einer Mark belehnt worden ist. Dafür spricht seine Teilnahme am nächsten Italienzug OTTOS II. und die Stellung, die sein Sohn Ekkehard in Zukunft im Markengebiet eingenommen hat.
Als Bestätigung seiner königstreuen Haltung kämpfte Gunther im Jahr 982 in Cotrone am Cap Colonne gegen den sarazenischen Emir von Sizilien Abu al Quasim, wo OTTO II. ein ganzes Heer sächsischer Adliger verlor, darunter auch Gunther [Das Tagesdatum der Schlacht ist unterschiedlich überliefert. Bei Thietmar und in einigen anderen Quellen ist der 13.7. genannt, in den Fuldaer Totenannalen der 14.7. und bei einem arabischen Geschichtsschreiber, Ibn al Atir, sowie in der Vita Meinwerci der 15.7. Uhlirz entschied sich für den 15.7., da Ibn al Atir den Tod des Abu al Quasim, des Anführers des Sarazenenheeres, zu diesem Tag verzeichnete.].
Gunthers Tod überliefern Thietmar, die Annalen von Einsiedeln, die Annales Lamberti und die Nekrologien von Lüneburg, Fulda und Borghorst.