Gunther ist das erste
Mal mit Gewißheit zu identifizieren im Zusammenhang mit der Gründung
des Erzbistums Magdeburg und dessen Suffraganbistümern Merseburg,
Zeitz und Meißen.
OTTO
I. hatte schon lange geplant, das Magdeburger Moritz-Kloster
in einen Metropolitansitz umzuwandeln; verwirklicht werden konnte das Lieblingsprojekt
des Kaisers jedoch erst im Jahr 968 nach einer Synode in Ravenna mit der
Einwilligung der deutschen Metropolitanbischöfe und der Ernennung
des Abtes Adalbert von Weißenburg zum ersten Magdeburger Erzbischof.
Im Herbst desselben Jahres erging dann ein Schreiben an die Bischöfe
und Grafen Sachsens, worin OTTO I.
die Einführung des Erzbischofs Adalbert von Magdeburg und
seiner Suffraganbischöfe von Meißen, Merseburg und Zeitz befahl.
Zugleich ermahnte er darin die Markgrafen Wigbert, Wigger und Gunther,
dem Erzbischof Folge zu leisten, ihn bei dem Aufbau der neuen kirchlichen
Einrichtungen zu unterstützen und insbesondere für die wirtschaftliche
Ausstattung der Bischöfe Sorge tragen zu helfen.
Ein Graf Gunther
tritt in den Quellen jedoch schon wesentlich früher auf - so als Unterzeichner
des Ottonianums im Jahr 962 in Rom [D O I, 235 vom 13. Februar 962 in Rom:
"Signum
Guntharii comitis"], das dem Papst kraft kaiserlicher Bestätigungsurkunde
die Gebiete seiner Vorgänger zuerkannte. Aufgrund dieser Nennung ist
anzunehmen, dass Graf Gunther auch
an der Kaiserkrönung und an der Synode in Ravenna teilgenommen hat,
auf der der Beschluß der Gründung des Erzbistums Magdeburg gefaßt
worden ist.
Auch wenn es keine sicheren Anhaltspunkte gibt, um diesen
Grafen
Gunther, der 962 zusammen mit OTTO I.
in Rom war, als den ekkehardinischen Gunther zu
identifizieren, so sprechen doch einige Anhaltspunkte dafür. Man kann
feststellen, dass Gunther in der Folgezeit
mehrmals an den Italienzügen der OTTONEN
teilgenommen hat. Auch ging es bei den Verhandlungen um die Gründung
des Erzstifts Magdeburg um ein Gebiet, in dem Gunther
beheimatet war. Ebenso spricht sowohl seine späteren Stellung wie
auch seine Verwandtschaft mit dem Herrscherhaus für eine gewisse Nähe
zu den OTTONEN.
Insofern halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass der
Graf
Gunther, der 962 in Rom auftaucht,
mit dem ekkehardinischen identisch
ist.
Aus der Stiftungsurkunde des Jahres 968 ist nicht zu
ersehen, welche Marken in den drei Bistümern welchem Grafen unterstellt
wurde. So ist man anfangs davon ausgegangen, sie nach der Reihenfolge ihrer
Nennung zuzuordnen; danach wäre Wigbert der Markgraf
von Merseburg, Wigger der von Zeitz und
Gunther der von Meißen
gewesen.
Für Wigger ergibt die Prüfung der Quellen,
dass er im Gebiet um Zeitz tätig war. Er ist als Graf in Thüringen
[Seine Grafschaft in Thüringen erwähnen DD O II, 76 vom 29. April
974: "in regione Turingia in Germarene marcha et in comitatu Vuiggeri comitis",
104 vom 25. Mai 975: "in pago Thuringie in comitatu Wiggeri" und 105 vom
3. Juni 975] und in mehreren Gauen Thüringens [Wigger wird Graf der
gaue "Plisnia", Puonzouua", Tucharin und Weita in D O II, 139 vom 1. August
976 genannt.] bezeugt. In allen Urkunden wird Wigger nur als Graf bezeichnet
[Wiggers Name kommt außer im Fuldaer Nekrolog nur in Urkunden vor
und zwar in neun Kaiserurkunden: D O I, 366 aus dem Jahre 968 (ohne genaues
Datum), DD O II, 13 vom 18. Januar 967 für Fulda, 76 vom 20. April
974, 104 vom 27. Mai 975 für Fulda, 105 vom 3. Juni 975 für Fulda,
139 vom 1. August 976 für Zeitz, 186 vom 19. März 979 für
Bischof Gisiler, 200 vom 17. August 979 für Merseburg und 225 vom
8. September 980 für Drübeck. Nur D O I, 366 nennt ihn "marchio".
Vgl. Kötzschke/Kretzschmar, Sächsische Geschichte, Bd. 1, S.
47; Lüpke, Die Markgrafen der sächsichen Ostmarken, S. 13]. Gisebrecht
kommt zu dem Schluß, dass deshalb auch Wiggers Machtbereich weniger
als Mark im engeren Sinn anzusehen sei.
Bei den beiden anderen Markgrafen ergibt sich eine Schwierigkeit;
es steht nämlich fest, dass Gunther 974
die Grafschaft im Chutizi (östlich von Merseburg) innehatte.
Am 30. August 974 schenkt
OTTO II. dem Bistum Merseburg "civitatem
Zuenkouua nuncupatam in regione Chutizi et in comitatu Gundherii comitis
sitam", und zugleich bestimmt er, dass kein Graf darüber Gewalt
haben solle [D O II, 89 vom 30. August 974 = UB Merseburg, 1. Theil, Nr.
11. Kötzschke (Die deutschen Marken im Sorbenland, S. 70) hält
es für möglich, dass Gunther
als Markgraf von Meißen auch die Grafschaft über den
Gau Chutizi innegehabt hat.]. Zum selben Zeitpunkt wird auch noch ein
Forst "forestum in eodem (Merseburgensi) episcopatu er in comitatu Gunterii
comitis" zwischen Saale und Mulde und den Provinzen Siusili und
Plisni dem Merseburger Bistum zugewiesen. Daraus ist zu schließen,
dass sowohl Zwenkau als auch der Wald jenseits der Pleiße im Bistum
Merseburg und zugleich in der Markgrafschaft Guntherslagen.
Gunther muß
demgemäß zu diesem Zeitpunkt Markgraf der thüringischen
Mark gewesen sein. Da man aber nicht annehmen kann, dass Wigbert und
Gunther
ihre
Mark "getauscht" haben, ist davon auszugehen, dass
Gunther
bereits 968 Markgraf von Merseburg gewesen ist.
Der Merseburger Sprengel, dessen Umfang aus den Nachrichten
über seine Aufteilung und die folgenden Streitigkeiten bis zu seiner
Wiederherstellung erschlossen werden kann, war außerordentlich klein.
Er umfaßte nur einen geringen, von Halberstadt abgetretenen Teil
des linkssaalischen Hassegaus sowie die rechtssaalischen Gaue Chutizi,
Siusilis und die westliche Hälfte von Daleminzien; er reichte also
bis über die Mulde hinaus, nordostwärts vielleicht bis zur Elbe,
nach Südwesten bis zur Chemnitz.
Das Bistum lag eingeengt zwischen dem Erzstift Halberstadt,
das seinen Verlust noch lange nicht verschmerzt hatte, dem ebenfalls kleinen
Magdeburg und Zeitz und Meißen, die beide weitaus größere
Anteile am Sorbenland besaßen. Der einzige Vorteil Merseburgs ihnen
gegenüber war, dass es wie Magdeburg mit dem neuen Kolonialland einen
Landstrich alten Reichsbodens vereinte.
Damit tritt bereits ein Sachverhalt in Erscheinung, der
für die
EKKEHARDINER sehr
entscheidend wird. Sie sitzen nämlich im linkssaalischen Land und
üben doch zugleich Herrschaft über die slawischen Stämme
rechts des Flusses aus.
Es ist nicht anzunehmen, dass alle drei Markgrafen erst
mit der Errichtung des Erzbistums Magdeburg und der Suffraganbistümer
eingesetzt worden sind. Dieses Gebiet war nämlich drei Jahre zuvor,
beim Tod des Markgrafen Gero, neu aufgeteilt worden. Daraus läßt
sich erstens schließen, dass Guntherschon
seit 965 Markgraf über das Merseburger Gebiet
gewesen ist und
dass ihm zweitens 968 der Schutz über das neue Bistum, das im Interesse
der wendischen Mission gegründet worden war, übertragen wurde.
Gunther kann seiner
Aufgabe als Schutzpatron des neuen Bistums jedoch nicht lange nachgegangen
sein, da wir ihn schon ein Jahr später, 969, in Kalabrien antreffen
[Patze (Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen, S. 107)
äußert die Meinung, dass Gunther
den
Kaiser bereits 968 zur Synode nach Ravenna begleitet hat und von dort direkt
nach Kalabrien gezogen ist. Mir erscheint diese Annahme jedoch nicht schlüssig,
da Gunther unter diesen Umständen seiner Aufgabe, dem Erzbischof
Adalbert bei der Einrichtung der neuen Bistümer und dem Schutz derselben
zu helfen, nicht hätte nachkommen können.]. Dort nahm er zusammen
mit dem Grafen Sigfrid und Cono an der Spitze der vereinigten deutschen
und spoletischen Truppen an den Kämpfen gegen die Griechen teil und
wird von Thietmar in diesem Zusammenhang ein "miles optimus"
genannt. Danach wird Gunther wieder
in seine Mark zurückgekehrt sein, wie aus der Urkunde von 974 hervorgeht.
Die nächste Nachricht von Gunther stammt
aus dem Jahr 976. Gunther war offensichtlich
nach dem Tod OTTOS I. auf die Seite
des Herzogs
Heinrich von Bayern
getreten. Dieser hatte nicht nur bayerische
Anhänger, sondern auch bedeutende sächsische Gefolgsleute, von
diesen werden Gunther von Merseburg,
der WETTINER Dedi und der BILLUNGER
Ekbert
namentlich erwähnt. Bei diesen Grafen handelt es sich um Mitglieder
dreier mächtiger sächsischer Adelsfamilien, was den Rückhalt
Heinrichs des Zänkers in Sachsen
nachdrücklich vor Augen führt. Die Kontinuität der sächsischen
Oppositionsgruppen, die sich nicht zuletzt auch in der Berücksichtigung
weiterer Verwandter aus den drei Sippen im Lüneburger Nekrolog zeigt,
wird damit evident.
Diese Verbindung erschien so bedrohlich, dass OTTO
II. ein Heer um sich sammelte und nach Bayern aufbrach, um gegen
Regensburg, einen Vorort des bayerischen Herzogtums, vorzurücken.
Im Lager vor Regensburg bannten dann die anwesenden Bischöfe die Aufständischen.
In der Liste der vor Regensburg mit den Kirchenbann belegten
Anhänger Herzog Heinrichs II.
werden an erster Stelle der Markgraf von Merseburg, Gunther,
und sein Sohn Ekkehard genannt. Darüber hinaus verlor Gunther
sein Amt als Markgraf und ging zusammen mit seinem Sohn Ekkehard in
die Verbannung.
Die Gründe ihrer Parteinahme für den Bayern-Herzog
sind nicht überliefert; vielleicht sahen sie die Fortführung
der Ostpolitik durch den neuen Kaiser gefährdet oder nicht stark genug
vertreten. Die Verwandtschaft der EKKEHARDINER mit Heinrich
II. von Bayern mag ebenso zu dem Anschluß an den Bayern-Herzog
beigetragen haben. Es ist möglich, dass über sie auch die Kontakte
zu dem Polen-Herzog Mieszko hergestellt
worden sind. Ludat hält hingegen Gunthers
enge Beziehungen zu den PREMYSLIDEN
für verantwortlich für seine Absetzung.
Was mit der vakanten Mark Merseburg passierte, ist nicht
ganz sicher, doch ist anzunehmen, dass sie dem Markgrafen Thietmar unterstellt
wurde, ebenso wie die Mark Meißen. Nach Thietmars Tod - wahrscheinlich
vor dem 14. Juli 978 - lassen sich keine weiteren Belege über die
Besetzung der Marken finden; erst im Jahr 982 wird Rikdag als Markgraf
von Meißen und Merseburg genannt. Daraus folgern viele Historiker,
dass Gunther wieder
in ein Markgrafenamt eingesetzt worden ist, da Rikdag erst im Todesjahr
Gunthers
(982)
als Markgraf auftaucht. Es gibt auch zwei
Belege, die eine Wiedereinsetzung nahelegen: zum einen die Thietmarstelle
"Guntherio
ab honore suo diu suspenso" und zum anderen eine
Urkunde, die als Fürsprache einen "Gunzelinus comes"
nennt.
In welchem Bereich und zu welchem Zeitpunkt Gunther
wiedereingesetzt worden sein soll, darüber herrscht keine
Einigkeit: Ob Gunther direkt die Nachfolge
Thietmars über die Marken Merseburg und Meißen angetreten
und nach dem Tod Wiggers (981) auch noch die über Zeitz übernommen
hat, oder ob erst nach dem Tod Wiggers, der bis dahin alle drei Markgrafschaften
unter seiner Herrschaft vereinigte hatte, wieder Rehabilitation erlangte?
Aufgrund der dürftigen Quellenlage läßt
sich keine Entscheidung mehr treffen. Auf jeden Fall halte ich es für
gegeben, dass Gunther noch vor seinem
Tod rehabilitiert und auch wieder mit einer Mark belehnt worden ist. Dafür
spricht seine Teilnahme am nächsten Italienzug OTTOS
II. und die Stellung, die sein Sohn Ekkehard in Zukunft
im Markengebiet eingenommen hat.
Als Bestätigung seiner königstreuen Haltung
kämpfte Gunther im Jahr 982 in Cotrone am Cap Colonne
gegen den sarazenischen Emir von Sizilien Abu al Quasim, wo OTTO
II. ein ganzes Heer sächsischer Adliger verlor, darunter
auch Gunther [Das Tagesdatum der Schlacht
ist unterschiedlich überliefert. Bei Thietmar und in einigen anderen
Quellen ist der 13.7. genannt, in den Fuldaer Totenannalen der 14.7. und
bei einem arabischen Geschichtsschreiber, Ibn al Atir, sowie in der Vita
Meinwerci der 15.7. Uhlirz entschied sich für den 15.7., da Ibn al
Atir den Tod des Abu al Quasim, des Anführers des Sarazenenheeres,
zu diesem Tag verzeichnete.].
Gunthers Tod überliefern
Thietmar, die Annalen von Einsiedeln, die Annales Lamberti und die Nekrologien
von Lüneburg, Fulda und Borghorst.