Ruth Hildebrand

"Herzog Lothar von Sachsen"

Exkurs II Seite 114-122

Die Hypothese von der orlamündischen Erbschaft Ekbert II. und seiner Schwester Gertrud

Die Annahme, die zahlreichen thüringischen AllodienLOTHARS und der auf ihn folgenden WELFEN beruhte auf Erbbesitz der Gertrud, Schwiegermutter LOTHARS und Schwester Ekberts II. und sei damit orlamündischen Ursprungs, muß noch eingehender begründet werden. Für die mögliche Erbschaft der Gertrud geht es um Besitz in den einstigen orlamündischen Grafschaften im Altgau-Wisichgau, in Teilen des Helmegaues und des benachbarten östlichen Eichsfeldes. Sie sind sicher im 10. beziehungsweise 11. Jahrhundert in orlamündischen Besitz gewesen. Ob sie nun aber bis 1067, bis zum Aussterben des Geschlechts in männlicher Linie, geblieben sind, ist nicht beweisbar. Aber wenn auch seit dem Tode des Letzten der ekkehardinischen Markgrafen (1038) [Richtig 1046], derHEINRICH III. als Erbe seines Besitzes eingesetzt hatte, ein stärkerer Einfluß des Königtums im östlichen Thüringen vorhanden war und Reichsministeriale wie Markward, Mazelin und Moricho dort eine Rolle spielten, so besteht doch kein Grund anzunehmen, die ORLAMÜNDER seien vom Reich in ihrem Machtbereich eingeengt worden. Sie sind über 100 Jahre lang einwandfrei königstreu gewesen.
Wir gehen also von der berechtigten Vermutung aus, das orlamündisches Gebiet sei bis 1067 konstant geblieben, es habe sich - natürlich nicht als zusammenhängendes Territorium - vom Osten quer durch das ganze Thüringen bis zur Werra hingezogen. Wir haben ferner feststellen können, dass die drei Töchter des letzten ORLAMÜNDERS dank der Energie seiner Ehefrau Adela Erbansprüche stellten, die im Falle Adelheids von Ballenstedt Jahrzehnte hindurch aufrechterhalten und bei Kunigunde von Beichlingen auch vollzogen worden sind. So müßte man nach dem Verbleib der Anspüche der dritten Tochter Oda fragen, die mit Ekbert II. verheiratet war, von deren persönlichem Schicksal aber nichts bekannt ist. In diesem Zusammenhang ist nun auffällig, dass Ekbert II. 1088/89 zwei der drei Gleichen-Burgen in so festem Besitz hatte, dass er von dort aus den Widerstand gegen HEINRICH IV.mit Erfolg aufnehmen konnte, Burgen die später einwandfrei zur orlamündischen Erbmasse gehörten.
Man wird anzunehmen haben, dass diese Burgen, strategische Positionen ersten Ranges, ein dazugehöriges politisches Umland gehabt haben, das ihrem Inhaber ebenfalls als Besitz vererbt worden war. Die Burgen lagen am Rande des Altgaus/Wisichgaus. Genau dort vollzogen sich auch die wesentlichen Auseinandersetzungen zwischen der sächsischen Fronde - also auch Ekberts II. - mit HEINRICH IV. Die zwei ersten großen Schlachten fanden bei Homburg (1075) und bei Flarchheim (1080) statt, beide Orte liegen in unmittelbarer Nähe, das heißt dort, wo HEINRICH IV. bei seinen Kriegszügen auf die ersten orlamündischen Besitzungen im Altgau getroffen sein wird. HEINRICH IV. zog dann nach seinem ersten großen Sieg bis in den Helmegau und verwüstete die dazwischen liegenden Gebiete schrecklich. Altgau und Helmegau müssen also feindliches Land gewesen sein. Die scheußliche "Parade" der Besiegten fand in Spier statt, also in einem alten orlamündischen Gebiet. Diese Vorgänge und die in den Jahren vorher genau in diesem Bereich von HEINRICH IV. erbauten Burgen deuten auf feindliches Land, das der König in seinen Besitz bringen und überwachen will. Die nächste große Schlacht bei Hohenmölsen (1080) wird im übrigen mitten im einstigen Zentrum des orlamündischen Landes geschlagen - im Gau Tucharin.
Ekbert II. wurde 1090 ermordet, er hinterließ keine Kinder. Wir wissen nun, dass seine Schwester - zusammen mit ihrem zweiten Mann Heinrich dem Fetten von Northeim - alle Erbchancen auszunutzen verstand, die ihr gegeben waren, auch die ihres verstorbenen Bruders. Die Versuche HEINRICHS IV. in den 90-er Jahren, mit den Sachsen zu einem Frieden zu kommen, gaben die willkommene Grundlage dazu. Da erhält Heinrich der Fette damals das brunonisches Erbe Greding, da wird er Nachfolger Ekberts II. in dem niederländischen Oster- und Westergau, da erscheint Gertrud 1112 als Inhaberin brunonischer Grafschaftsrechte, da heiratet sie kurz nach dem Tod ihres zweiten Mannes - also ca. 1102 - den Inhaber der Markgrafschaft Meißen und Lausitz, Heinrich, Nachfolger Ekberts II. -, er ist der Sohn der Adela von Orlamünde und Dedis von Wettin - und beansprucht die Marken für den kaum geborenen Sohn. Da verlangt sie schließlich nach dem Tode ihres jungen Sohnes aus 1. Ehe, Dietrich von Katlenburg (1106), die Verfügung über die Grafschaft Katlenburg; sie wird sich später in der Hand der Erben LOTHARS befinden.
Angesichts dieser Situation ist die Frage nicht unberechtigt, woher die reichen Besitzungen in N-Thüringen stammen könnten, über die diese Gertrud zeit ihres Lebens verfügt. Gertrud gilt zunächst als Gründerin des Klosters Homburg im Altgau ("in fundo suo"). Das ist aus der Urkunde der Mutter Heinrichs des Löwen, ebenfalls Gertrud, und Heinrichs des Löwen selbst zu entnehmen. Dem scheint entgegenzustehen, dass Erzbischof Adalbert von Mainz 1136 auf dem Reichstag zu Würzburg feierlich beurkundet, das Kloster Homburg sei "a progenitorribus gloriosissimi domini nostri Romarum imperatoris augusti Lotharii" gegründet worden. Im strengen Sinne - so Jordan - seien es ja nicht die "progenitores" gewesen, sondern die Schwiegereltern, es sei also doch ein Erbe von der Supplinburger Seite her zu erwägen. Dafür bietet aber LOTHARS Verwandtschaft keinerlei Anhaltspunkte.
Die avia Gertrud hat ihr Kloster Homburg nicht nur "in fundo suo" gegründet, sondern es auch mit reichem Eigenbesitz in der Umgebung ausgestattet. Hier lag dichter gertrudischer, später welfischer Besitz. Zudem stammt einer der hervorragendsten Ministerialen Heinrichs des Löwen aus der Nachbarschaft des Klosters, wo er ebenfalls über reiche gertrudisch-welfische Lehen verfügte: Erkenbert und Heinrich von Weida spielen bereits in den frühen Homburger Urkunden eine zentrale Rolle, sie stammen also mindestens aus der Zeit Gertruds.
Der übrige Besitz Gertruds innerhalb Thüringens steht im Zusammenhang mit der Gründung des Klosters Bursfelde, das Gertrud und ihr zweiter Mann Heinrich der Fette 1093 dort als ihre Grablege gegründet haben, der "gloiriosus comes Heinricus", Sohn Herzog Ottos von Northeim, und die "inclita" Gemahlin Gertrud, Tochter des Markgrafen Ekbert I. von Meißen. Acht Jahre später fand Heinrich in Bursfelde seine Grabstätte. Gertrud aber wurde im Dom zu Braunschweig beigesetzt.
Der Gründungsvorgang ist uns nur in einer späteren Bestätigungsurkunde Erzbischofs Heinrich von Mainz (19. Juni 1144) überliefert. Die eigentliche Gründungsurkunde Erzbischof Ruthards von Mainz vom 15. Juli 1093 ist offensichtlich eine Fälschung. Sie stammt - nach Acht, dem Herausgeber des 2. Bandes des Mainzer Urkundenbuches (II, 1 Darmstadt 1968) - aus der Mitte des 12. Jahrhunderts und korrespondiert mit der zweiten großen Bursfelder Fälschung dieser Zeit, dem Papstprivileg Eugens III. vom 9. Januar 1152. Beide gefälschten Urkunden wollten in der Zeit der politischen Unsicherheit - 1144 war das Geschlecht der NORTHEIMER ausgestorben, acht Jahre später das der WINZENBURGER als Erben, die weitere Nachfolge war zunächst ungewiß - Rechte und Besitzungen Bursfeldes unter den Schutz des Erzbistums Mainz und des Papsttums stellen. Eine Selbsthilfe des Klosters - man versucht sich bei der Kirche gegen mögliche weltliche Eingriffe zu sichern. Damit ist keineswegs gesagt, dass der Inhalt der beiden gefälschten Privilegien erfunden sein muß, es sind in beiden echte Teile enthalten, die Zeugenliste des Ruthard-Privilegs entspricht zum Beispiel dem Stand von 1093, ebenso das aufgeführte Markt- und Münzprivileg den Tatsachen. Die Vogteiverhältnisse sind zwar in einem für Bursfelde günstigen Sinne gefälscht. Aber müssen es die aufgeführten Schenkungen sein? Die in der Ruthard-Urkunde genannte Orte sind mit denen im Eugen-Privileg nahezu identisch. Können beide Privilegien nicht in einer Zeit der Unsicherheit den gesamten Besitz, der dem Kloster in den letzten ca. 60 Jahren geschenkt worden ist, beinhalten und damit das Eigentum Bursfeldes festlegen? Die ursprüngliche Dotation Heinrichs des Fetten 1093 war zunächst wenig umfangreich. Die Ruthard-Fälschung bringt dagegen nicht nur Gertrud mit eigenen Schenkungen ins Spiel, sondern zählt statt der vier Dotationen Heinrichs des Fetten 41 Ortschaften auf, in denen Bursfelder Besitz vorhanden ist. Luntowski weist mit Recht auf die enge Verbundenheit Gertruds hin, die sie nach dem jähen Tod ihres Mannes zu seinem Eigenkloster gehabt hat. Sie, die damals durch Zufall überlebt hat, hat ihren Mann in Bursfeld selbst begraben. Und als sie 1115 St. Marien in Braunschweig gründete, wurde das neue Stift Bursfelde unterstellt. Wäre es ungewöhnlich, wenn sie bei diesen Anläsen Bursfelde neue Landschenkungen gemacht hätte?
Ach hat sich um die Identifikation der einzelnen Güter, die in der Ruthard- und in der Eugen-Urkunde aufgeführt werden, besonders bemüht. Da ist zunächst Land, das man als northeimisch bezeichnen kann. Es fällt aber auf, dass auch Orte in der Gegend von Wolfenbüttel darunter sind, vor allem zahlreiche Positionen, die einwandfrei der späteren Grafschaft Hohenstein zugehören. Sie erstrecken sich - nach der Karte bei Silberborth - über den ganzen Süden des Helmegaus. Dort aber ist kein northeimischer Besitz vorhanden gewesen, ebenso auch nicht um Wolfenbüttel. Doch das Kloster hat solchen erheblichen Besitz in der alten Grafschaft Hohenstein bis ins späte Mittelalter gehabt: ein ganzer Komplex um Lipprechtsrode und Bleicherode. Die Aufzählung der Schenkungen in den beiden gefälschten Urkunden ist nicht so angelegt, dass man ablesen könnte, ob der Besitz von Heinrich dem Fetten oder von seiner Frau stammt. Doch ist offensichtlich, dass bei den Gütern um Braunschweig und in der Grafschaft Hohenstein nur auf Gertrud zu schließen ist. Man erfindet nicht Besitz, der so schwierig zu bewirtschaften ist, wie der in dieser Grafschaft: in 18 Dörfern je ein paar Mansen. Wir haben also danach mit einem breitgestreuten  Allodialbesitz der Gertrud über den ganzen Süden des Helmegaus zu rechnen und hier gerade in dem Gebiet, das im 11. Jahrhundert orlamündisch war.
In diesem Zusammenhang ist noch eine Beobachtung wichtig. Während in der Ruthard-Fälschung 1093 Wesselburen und Güter in Holstein als fester Besitz Bursfeldes erwähnt werden, bringt die Eugenfälschung folgenden Passus: "tradiderunt et villam Wislincgeburn, quam Lotharius imperator sibi vendicavit, pro eo precio comparans ecclesiae possessionem in Gevezeroth, in Bilesroth, in Altoldingroth. Tradiderat quas possessiones in Holtzatia, quibus cambita est curtis in Daseburgk". Nach Acht liegen wenigstens die drei Orte, die LOTHAR gegen Wesselburen austauscht, um Groß-Bodungen, also im südlichen Teil des Helmegaus. Damit ist wiederum gesagt, dass LOTHAR hier außerdem noch Besitz gehabt hat. Er kann nur von Gertrud und damit von den ORLAMÜNDERN kommen, keinesfalls von den SUPPLINBURGERN.
Die ORLAMÜNDER haben übrigens niemals im gesamten Helmegau Grafenrechte besessen. Sein nördlicher Teil, in dem 1127 Kloster Walkenried gegründet wurde, die spätere Grafschaft Klettenberg, hat ihnen nicht gehört, also auch nicht LOTHAR und den WELFEN, Leuckfeld zählt 1707 in seinen Antiquitates Poeldenses die Orte der damaligen Grafschaft Klettenberg auf, ein lückenloses Territorium, dessen Grenzen zum Liesgau durch die Jahrhunderte offensichtlich gleichgeblieben sind. Burg Klettenberg selbst ist ein altes Magdeburger Lehen und wird 1257 vom Erzbischof an Halberstadt verkauft. Die Nachbarschaft des Reichsklosters Poehlde, 982 von OTTO II. an Magdeburg geschenkt, kann vielleicht die merkwürdige Bindung Klettenbergs an Magdeburg erklären. Magdeburgisch war auch die in unmittelbarer Nähe von Poehlde gelegene Burg Scharzfels, die erst LOTHAR durch Tausch in Reichsbesitz überführte. Nach ihr nannten sich seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts die Herren von Scharzfels, Vögte von Poehlde und enge Lehsnmannen Heinrichs des Löwen. Unmittelbar an das Poehlder Gebiet schloß sich dann der katlenburgische Lisgau-Rittigau an, der nach dem Tode Gertruds von Braunschweig, wie Winzer mit Recht annimmt, sicherlich man LOTHAR und seine Nachkommen übergegangen ist. Wer für sie die Grafschaft verwaltet hat, ist nicht eindeutig festzustellen. Zu vermuten sind die Herren von Scharzfeld, die seit 1142 den Grafentitel führen. Aber sie können das auch als Vögte von Poehlde getan haben.
Der orlamündische Teil des Helmegaues hatte - wie wir gesehen haben - schon früh zwei Untergrafen, Adelger von Ilfeld und Christian von Rothenburg. Der 1061 im Helmegau erscheinende Graf Higold ist nicht zu identifizieren - ein Untergraf? Die ILFELDER und ROTHENBURGER sind in ihren gräflichen Funktionen offensichtlich von LOTHAR und Heinrich dem Löwen abhängig, sicher auch schon von den ORLAMÜNDERN.
Wenn also die Grafschaften Scharzfeld, Klettenberg, Ilfeld und Rothenburg von Mascher als eine Einheit betrachtet werden, deren gemeinsame Entstehung dem Willensakt König LOTHARS zu verdanken sei, so übersieht er dabei völlig, das muß noch einmal betont werden, dass diese vier Grafschaften bereits eine lange, zum Teil ganz verschiedenartige Vergangenheit hinter sich haben. Es gibt auch hier im 12. Jahrhundert keine geplanten Grafschaften aus neuer Wurzel.