"Herzog Lothar von Sachsen"
Exkurs II Seite 114-122
Die Hypothese von der orlamündischen Erbschaft Ekbert II. und seiner Schwester Gertrud
Die Annahme, die zahlreichen thüringischen AllodienLOTHARS
und der auf ihn folgenden WELFEN
beruhte auf Erbbesitz der Gertrud,
Schwiegermutter LOTHARS und Schwester
Ekberts
II. und sei damit orlamündischen Ursprungs, muß
noch eingehender begründet werden. Für die mögliche Erbschaft
der Gertrud
geht es um Besitz in den einstigen orlamündischen
Grafschaften
im Altgau-Wisichgau, in Teilen des Helmegaues und des benachbarten östlichen
Eichsfeldes. Sie sind sicher im 10. beziehungsweise 11. Jahrhundert in
orlamündischen Besitz gewesen. Ob sie nun aber bis 1067, bis
zum Aussterben des Geschlechts in männlicher Linie, geblieben sind,
ist nicht beweisbar. Aber wenn auch seit dem Tode des Letzten der ekkehardinischen
Markgrafen (1038) [Richtig 1046], derHEINRICH
III. als Erbe seines Besitzes eingesetzt hatte, ein stärkerer
Einfluß des Königtums im östlichen Thüringen vorhanden
war und Reichsministeriale wie Markward, Mazelin und Moricho dort eine
Rolle spielten, so besteht doch kein Grund anzunehmen, die ORLAMÜNDER
seien vom Reich in ihrem Machtbereich eingeengt worden. Sie sind über
100 Jahre lang einwandfrei königstreu gewesen.
Wir gehen also von der berechtigten Vermutung aus, das
orlamündisches Gebiet sei bis 1067 konstant geblieben, es habe
sich - natürlich nicht als zusammenhängendes Territorium - vom
Osten quer durch das ganze Thüringen bis zur Werra hingezogen. Wir
haben ferner feststellen können, dass die drei Töchter des letzten
ORLAMÜNDERS
dank der Energie seiner Ehefrau Adela
Erbansprüche stellten, die im Falle Adelheids
von Ballenstedt Jahrzehnte hindurch aufrechterhalten und bei Kunigunde
von Beichlingen auch vollzogen worden sind. So müßte
man nach dem Verbleib der Anspüche der dritten Tochter Oda
fragen, die mit Ekbert II. verheiratet war, von deren persönlichem
Schicksal aber nichts bekannt ist. In diesem Zusammenhang ist nun auffällig,
dass
Ekbert II. 1088/89 zwei der drei Gleichen-Burgen in
so festem Besitz hatte, dass er von dort aus den Widerstand gegen HEINRICH
IV.mit Erfolg aufnehmen konnte, Burgen die später einwandfrei
zur orlamündischen Erbmasse gehörten.
Man wird anzunehmen haben, dass diese Burgen, strategische
Positionen ersten Ranges, ein dazugehöriges politisches Umland gehabt
haben, das ihrem Inhaber ebenfalls als Besitz vererbt worden war. Die Burgen
lagen am Rande des Altgaus/Wisichgaus. Genau dort vollzogen sich auch die
wesentlichen Auseinandersetzungen zwischen der sächsischen Fronde
- also auch Ekberts II. - mit HEINRICH
IV. Die zwei ersten großen Schlachten fanden bei Homburg
(1075) und bei Flarchheim (1080) statt, beide Orte liegen in unmittelbarer
Nähe, das heißt dort, wo HEINRICH IV.
bei seinen Kriegszügen auf die ersten orlamündischen Besitzungen
im Altgau getroffen sein wird. HEINRICH IV.
zog dann nach seinem ersten großen Sieg bis in den Helmegau und verwüstete
die dazwischen liegenden Gebiete schrecklich. Altgau und Helmegau müssen
also feindliches Land gewesen sein. Die scheußliche "Parade" der
Besiegten fand in Spier statt, also in einem alten orlamündischen
Gebiet. Diese Vorgänge und die in den Jahren vorher genau in diesem
Bereich von HEINRICH IV. erbauten Burgen
deuten auf feindliches Land, das der König in seinen Besitz bringen
und überwachen will. Die nächste große Schlacht bei Hohenmölsen
(1080) wird im übrigen mitten im einstigen Zentrum des orlamündischen
Landes geschlagen - im Gau Tucharin.
Ekbert II. wurde 1090 ermordet, er hinterließ
keine Kinder. Wir wissen nun, dass seine Schwester - zusammen mit ihrem
zweiten Mann Heinrich dem Fetten von Northeim - alle Erbchancen
auszunutzen verstand, die ihr gegeben waren, auch die ihres verstorbenen
Bruders. Die Versuche HEINRICHS IV. in
den 90-er Jahren, mit den Sachsen zu einem Frieden zu kommen, gaben die
willkommene Grundlage dazu. Da erhält Heinrich der Fette damals
das brunonisches Erbe
Greding, da wird er Nachfolger Ekberts II. in dem niederländischen
Oster- und Westergau, da erscheint
Gertrud 1112 als Inhaberin brunonischer
Grafschaftsrechte, da heiratet sie kurz nach dem Tod ihres zweiten Mannes
- also ca. 1102 - den Inhaber der Markgrafschaft Meißen und Lausitz,
Heinrich,
Nachfolger
Ekberts II. -, er ist der Sohn der Adela
von Orlamünde und Dedis von Wettin - und beansprucht die Marken
für den kaum geborenen Sohn. Da verlangt sie schließlich nach
dem Tode ihres jungen Sohnes aus 1. Ehe, Dietrich von Katlenburg (1106),
die Verfügung über die Grafschaft Katlenburg; sie wird sich später
in der Hand der Erben LOTHARS
befinden.
Angesichts dieser Situation ist die Frage nicht unberechtigt,
woher die reichen Besitzungen in N-Thüringen stammen könnten,
über die diese Gertrud zeit ihres Lebens verfügt. Gertrud
gilt zunächst als Gründerin des Klosters Homburg im Altgau
("in fundo suo"). Das ist aus der Urkunde der Mutter Heinrichs
des Löwen, ebenfalls Gertrud,
und Heinrichs des Löwen selbst zu entnehmen. Dem scheint entgegenzustehen,
dass Erzbischof Adalbert von Mainz 1136 auf dem Reichstag zu Würzburg
feierlich beurkundet, das Kloster Homburg sei "a progenitorribus gloriosissimi
domini nostri Romarum imperatoris augusti Lotharii"
gegründet worden. Im strengen Sinne - so Jordan - seien es ja nicht
die "progenitores" gewesen, sondern die Schwiegereltern, es sei
also doch ein Erbe von der Supplinburger
Seite her zu erwägen. Dafür bietet aber LOTHARS
Verwandtschaft
keinerlei Anhaltspunkte.
Die avia Gertrud hat ihr Kloster Homburg nicht
nur "in fundo suo" gegründet, sondern es auch mit reichem Eigenbesitz
in der Umgebung ausgestattet. Hier lag dichter gertrudischer, später
welfischer
Besitz.
Zudem stammt einer der hervorragendsten Ministerialen Heinrichs des Löwen
aus der Nachbarschaft des Klosters, wo er ebenfalls über reiche gertrudisch-welfische
Lehen verfügte: Erkenbert und Heinrich von Weida spielen bereits in
den frühen Homburger Urkunden eine zentrale Rolle, sie stammen also
mindestens aus der Zeit Gertruds.
Der übrige Besitz Gertruds
innerhalb Thüringens
steht im Zusammenhang mit der Gründung des Klosters Bursfelde, das
Gertrud
und ihr zweiter Mann Heinrich der Fette 1093 dort als ihre Grablege
gegründet haben, der "gloiriosus comes Heinricus", Sohn
Herzog
Ottos von Northeim, und die "inclita" Gemahlin Gertrud,
Tochter des Markgrafen
Ekbert I. von Meißen. Acht Jahre später fand Heinrich
in Bursfelde seine Grabstätte. Gertrud aber wurde im Dom zu
Braunschweig beigesetzt.
Der Gründungsvorgang ist uns nur in einer späteren
Bestätigungsurkunde Erzbischofs Heinrich von Mainz (19. Juni 1144)
überliefert. Die eigentliche Gründungsurkunde Erzbischof Ruthards
von Mainz vom 15. Juli 1093 ist offensichtlich eine Fälschung. Sie
stammt - nach Acht, dem Herausgeber des 2. Bandes des Mainzer Urkundenbuches
(II, 1 Darmstadt 1968) - aus der Mitte des 12. Jahrhunderts und korrespondiert
mit der zweiten großen Bursfelder Fälschung dieser Zeit, dem
Papstprivileg Eugens
III. vom 9. Januar 1152. Beide gefälschten Urkunden wollten
in der Zeit der politischen Unsicherheit - 1144 war das Geschlecht der
NORTHEIMER ausgestorben, acht Jahre später das der WINZENBURGER
als Erben, die weitere Nachfolge war zunächst ungewiß - Rechte
und Besitzungen Bursfeldes unter den Schutz des Erzbistums Mainz und des
Papsttums stellen. Eine Selbsthilfe des Klosters - man versucht sich bei
der Kirche gegen mögliche weltliche Eingriffe zu sichern. Damit ist
keineswegs gesagt, dass der Inhalt der beiden gefälschten Privilegien
erfunden sein muß, es sind in beiden echte Teile enthalten, die Zeugenliste
des Ruthard-Privilegs entspricht zum Beispiel dem Stand von 1093, ebenso
das aufgeführte Markt- und Münzprivileg den Tatsachen. Die Vogteiverhältnisse
sind zwar in einem für Bursfelde günstigen Sinne gefälscht.
Aber müssen es die aufgeführten Schenkungen sein? Die in der
Ruthard-Urkunde genannte Orte sind mit denen im Eugen-Privileg nahezu
identisch. Können beide Privilegien nicht in einer Zeit der Unsicherheit
den gesamten Besitz, der dem Kloster in den letzten ca. 60 Jahren geschenkt
worden ist, beinhalten und damit das Eigentum Bursfeldes festlegen? Die
ursprüngliche Dotation Heinrichs des Fetten 1093 war zunächst
wenig umfangreich. Die Ruthard-Fälschung bringt dagegen nicht nur
Gertrud
mit eigenen Schenkungen ins Spiel, sondern zählt statt der vier Dotationen
Heinrichs
des Fetten 41 Ortschaften auf, in denen Bursfelder Besitz vorhanden
ist. Luntowski weist mit Recht auf die enge Verbundenheit
Gertruds
hin, die sie nach dem jähen Tod ihres Mannes zu seinem Eigenkloster
gehabt hat. Sie, die damals durch Zufall überlebt hat, hat ihren Mann
in Bursfeld selbst begraben. Und als sie 1115 St. Marien in Braunschweig
gründete, wurde das neue Stift Bursfelde unterstellt. Wäre es
ungewöhnlich, wenn sie bei diesen Anläsen Bursfelde neue Landschenkungen
gemacht hätte?
Ach hat sich um die Identifikation der einzelnen Güter,
die in der Ruthard- und in der Eugen-Urkunde aufgeführt werden, besonders
bemüht. Da ist zunächst Land, das man als northeimisch bezeichnen
kann. Es fällt aber auf, dass auch Orte in der Gegend von Wolfenbüttel
darunter sind, vor allem zahlreiche Positionen, die einwandfrei der späteren
Grafschaft Hohenstein zugehören. Sie erstrecken sich - nach der Karte
bei Silberborth - über den ganzen Süden des Helmegaus. Dort aber
ist kein northeimischer Besitz vorhanden gewesen, ebenso auch nicht
um Wolfenbüttel. Doch das Kloster hat solchen erheblichen Besitz in
der alten Grafschaft Hohenstein bis ins späte Mittelalter gehabt:
ein ganzer Komplex um Lipprechtsrode und Bleicherode. Die Aufzählung
der Schenkungen in den beiden gefälschten Urkunden ist nicht so angelegt,
dass man ablesen könnte, ob der Besitz von Heinrich dem Fetten
oder von seiner Frau stammt. Doch ist offensichtlich, dass bei den Gütern
um Braunschweig und in der Grafschaft Hohenstein nur auf Gertrud
zu schließen ist. Man erfindet nicht Besitz, der so schwierig zu
bewirtschaften ist, wie der in dieser Grafschaft: in 18 Dörfern je
ein paar Mansen. Wir haben also danach mit einem breitgestreuten
Allodialbesitz der Gertrud über den ganzen Süden des Helmegaus
zu rechnen und hier gerade in dem Gebiet, das im 11. Jahrhundert orlamündisch
war.
In diesem Zusammenhang ist noch eine Beobachtung wichtig.
Während in der Ruthard-Fälschung 1093 Wesselburen und Güter
in Holstein als fester Besitz Bursfeldes erwähnt werden, bringt die
Eugenfälschung folgenden Passus: "tradiderunt et villam Wislincgeburn,
quam Lotharius imperator sibi vendicavit,
pro eo precio comparans ecclesiae possessionem in Gevezeroth, in Bilesroth,
in Altoldingroth. Tradiderat quas possessiones in Holtzatia, quibus cambita
est curtis in Daseburgk". Nach Acht liegen wenigstens die drei Orte,
die LOTHAR gegen Wesselburen austauscht,
um Groß-Bodungen, also im südlichen Teil des Helmegaus. Damit
ist wiederum gesagt, dass LOTHAR hier
außerdem noch Besitz gehabt hat. Er kann nur von Gertrud und
damit von den ORLAMÜNDERN kommen, keinesfalls von den SUPPLINBURGERN.
Die ORLAMÜNDER haben übrigens niemals
im gesamten Helmegau Grafenrechte besessen. Sein nördlicher Teil,
in dem 1127 Kloster Walkenried gegründet wurde, die spätere Grafschaft
Klettenberg, hat ihnen nicht gehört, also auch nicht LOTHAR
und den WELFEN, Leuckfeld zählt
1707 in seinen Antiquitates Poeldenses die Orte der damaligen Grafschaft
Klettenberg auf, ein lückenloses Territorium, dessen Grenzen zum Liesgau
durch die Jahrhunderte offensichtlich gleichgeblieben sind. Burg Klettenberg
selbst ist ein altes Magdeburger Lehen und wird 1257 vom Erzbischof an
Halberstadt verkauft. Die Nachbarschaft des Reichsklosters Poehlde, 982
von OTTO
II. an Magdeburg geschenkt, kann vielleicht die merkwürdige
Bindung Klettenbergs an Magdeburg erklären. Magdeburgisch war auch
die in unmittelbarer Nähe von Poehlde gelegene Burg Scharzfels,
die erst LOTHAR durch Tausch in Reichsbesitz
überführte. Nach ihr nannten sich seit der ersten Hälfte
des 12. Jahrhunderts die Herren von Scharzfels, Vögte von Poehlde
und enge Lehsnmannen Heinrichs des Löwen. Unmittelbar an das Poehlder
Gebiet schloß sich dann der katlenburgische Lisgau-Rittigau an, der
nach dem Tode Gertruds von Braunschweig, wie Winzer mit Recht annimmt,
sicherlich man LOTHAR und seine Nachkommen
übergegangen ist. Wer für sie die Grafschaft verwaltet hat, ist
nicht eindeutig festzustellen. Zu vermuten sind die Herren von Scharzfeld,
die seit 1142 den Grafentitel führen. Aber sie können das auch
als Vögte von Poehlde getan haben.
Der orlamündische Teil des Helmegaues hatte
- wie wir gesehen haben - schon früh zwei Untergrafen, Adelger von
Ilfeld und Christian von Rothenburg. Der 1061 im Helmegau erscheinende
Graf Higold ist nicht zu identifizieren - ein Untergraf? Die ILFELDER und
ROTHENBURGER sind in ihren gräflichen Funktionen offensichtlich von
LOTHAR
und Heinrich dem Löwen
abhängig, sicher auch schon von den ORLAMÜNDERN.
Wenn also die Grafschaften Scharzfeld, Klettenberg, Ilfeld
und Rothenburg von Mascher als eine Einheit betrachtet werden, deren gemeinsame
Entstehung dem Willensakt König LOTHARS
zu verdanken sei, so übersieht er dabei völlig, das muß
noch einmal betont werden, dass diese vier Grafschaften bereits eine lange,
zum Teil ganz verschiedenartige Vergangenheit hinter sich haben. Es gibt
auch hier im 12. Jahrhundert keine geplanten Grafschaften aus neuer Wurzel.