Ein Opfer seiner kriegerischen Ostpolitik wurde zu Beginn
der Dreißiger Jahre das früher so mächtige Reich der Thüringer
[4 Vgl. die ausführliche Darstellung des Thüringerkrieges
bei Schmidt, Westgermanen² II 1 Seite 108ff. (mit Kritk der zum Teil
höchst problematischen Quellen).]. Nach einem ersten fränkischen
Vorstoß, etwa um 529, bei dem es zu einer Schlacht kam, in welcher
der thüringische Teil-König Berthachar
den Tod fand, das Land aber unbezwungen blieb, unternahm Theuderich
im Jahre 531, unterstützt durch ein Aufgebot seines Bruders
Chlothachar
und durch die Sachsen [1 Über
die gelegentlich bezweifelte Teilnahme der Sachsen vgl. Lintzel, Sachsen
und Anhalt 13 (1937) Seite 51ff.], einen ernneuten Angriffsstoß.
Die Thüringer hatten seit dem Tode Theoderichs
ihren ostgotischen Verbündeten verloren und wurden auch
von den benachbarten Langobarden
des Königs Wacho
im Stich gelassen, obwohl dieser mit dem thüringischen Herrscherhaus
verschwägert war; der Langobarde verhielt sich offenbar abwartend
und verlobte seine
Tochter Wisigarde,
nachdem die Franken in einer Schlacht an der Unstrut den Sieg errungen
hatten, mit Theuderichs
Sohn
Theudebert
[2 Greg. Tur. III 20; Paulus Diac. Hist. Langob. I 21. Vgl.
Schmidt, Ostgermanen² Seite 535.]. Das thüringische Land wurde,
wie wir aus Venantius Fortunatus erfahren, furchtbar verheert; die Franken
machten bei der Erstürmung des Königssitzes große Beute;
um den Besitz der Prinzessin
Radegunde
wäre zwischen Theuderich und Chlothachar
fast ein Krieg entbrannt, ein Anschlag Theuderichs
gegen des Bruders Leben schlug fehl, Radegunde
wurde später für eine Zeitlang Chlothachars
Gemahlin. Es ist in Erwägung zu ziehen, daß die vollständige
Unterwerfung Thüringens durch einen (neuerlichen?) Versuch Childeberts,
seinem Bruder die Auvergne zu entreißen, verzögert wurde [4
Gregor
Tur. III 9,10.]; doch gelang es Theuderich,
den Thüringer-König Herminafried,
der sich in einem weniger leicht zugänglichen Gebiet des Landes noch
gehalten haben dürfte, im Jahre 534 unter trügerischen
Sicherheitszusagen nach Zülpich zu locken und zu beseitigen
[5 Greg. Tur. III 8. Vgl. Schmidt, Westgermanen² 1 Seite 111,
Fredegar III 32 bezeichnet Theuderichs
Sohn Theudebert als Täter,
doch scheint die Irinsage die Mitwirkung eines thüringischen Verräters
nahezulegen; wie weit in ihrem Bericht über das durch Gregor Bekannte
hinaus historische Ereignisse vermittelt werden, bleibe dahin gestellt.
Vgl. Baesecke a.a.O. Seite 397ff.]. Damit war das Ende der thüringischen
Unabhängigkeit besiegelt.