Sohn des Herzogs
Adelgisius I. von Spoleto aus dem Hause der SUPPONIDEN
Hlawitschka, Eduard: Seite 134-135
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"Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien
(774-962)"
XXX. ARDINGUS I.
führte nach den Angaben des Chronicon Salernitanum
im Auftrag Kaiser
LUDWIGS II. den von Sarazenen arg bedrängten Beneventanern
im Sommer 872 zusammen mit dem Grafen Remedius ein Hilfscorps zu [1
Chron.
Salernit. c. 118, MG SS III Seite 532. - Vgl. dazu Th. Wüstenfeld,
Über die Herzöge von Spoleto Seite 405, und zur Verbindung dieser
Nachricht mit der Meldung des Andreas von Bergamo (siehe unten) BM²
nr. 1254d. - Remedius dürfte mit jenem Remedio comite de Aprutio
identisch sein, der im Juli 899 in seiner Grafschaft Teramo einen Gerichstag
abhielt (Manaresi, I placiti Seite 404, nr. 109). Doch ist bei dieser Identifizierung
zu beachten, daß von 891 bis 896 - in der Zeit WIDOS
und LAMBERTS
- ein Adelbertus comes de Aprutio nachgewiesen ist (vgl. H. Müller,
Topograph. und genealog. Untersuchungen Seite 102f und unten Skizze Leodoinus
Anm. 2).]. Ob er bei diesem Feldzug auch den Sieg über die sarazenische
Streitmacht bei S. Martino in der Nähe Capuas am Volturno mit erfocht,
den Andreas von Bergamo seinem Bruder Egifred
und den anderen beiden Grafen Boso I. und Unruoch
von Friaul zuschreibt, kann nur vermutet, nicht aber entschieden
werden. - Im Februar 876 sehen wir Arding dann bei dem Personenkreis,
der KARL
DEN KAHLEN in Pavia zum König
Italici regni
erhob [4 MG Capit. II Seite 98, nr. 220. - Urkunde über die
Wahl KARLS DES KAHLEN, wo sich auch
das Signum Hardingi comitis findet; dieselbe Unterschrift ist auch
unter dem Capitulare, das KARL gleich
nach der Wahl erließ, zusehen (MG Capit. II Seite 100, nr. 221).].
Seine politisch bedeutsame Stellung ist damit schon angezeigt.
Wenn Graf Arding im März 877 bei der letztwilligen
Verfügung der Kaiserin
Angilberga, der Witwe Kaiser LUDWIGS
II., zusammen mit dem Grafen Egifred und dem eindeutig
als Franken nachweisbaren Grafen
Suppo II. ein Konsensrecht wahrnimmt, dann zeigt uns dieser aus
dem germanischen Familien- und Erbrecht herleitbare Akt sowohl die enge
Verbindung Ardings mit der stirps regia als auch - auf Grund
der Verbindung mit Suppo - dessen fränkisches Herkommen [6
Falls
dieser Graf Arding auch identisch ist mit dem Ardengus missus
domni Guidonis imperatoris (Manaresi, I placiti Seite 353, nr. 98 =
CdL Seite 580, nr. 349), dann würde das bewesien, daß er sich
- obgleich er der Onkel der Gemahlin seines Rivalen BERENGAR
war - über die prätendentenkämpfe hinweg in seiner Stellujng
zu halten vermochte und sogar bei WIDO
noch eine Vertrauensstellung erlangte. Es ist aber auch gut möglich,
daß wir in diesem Arding schon seinen oder seines Bruders
Sohn [A]radi[ng]us vor uns haben.].