Arding I.                                         Graf
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Sohn des Herzogs Adelgisius I. von Spoleto aus dem Hause der SUPPONIDEN
 

Hlawitschka, Eduard: Seite 134-135
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"Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien (774-962)"

XXX.                                           ARDINGUS I.

führte nach den Angaben des Chronicon Salernitanum im Auftrag Kaiser LUDWIGS II. den von Sarazenen arg bedrängten Beneventanern im Sommer 872 zusammen mit dem Grafen Remedius ein Hilfscorps zu [1 Chron. Salernit. c. 118, MG SS III Seite 532. - Vgl. dazu Th. Wüstenfeld, Über die Herzöge von Spoleto Seite 405, und zur Verbindung dieser Nachricht mit der Meldung des Andreas von Bergamo (siehe unten) BM² nr. 1254d. - Remedius dürfte mit jenem Remedio comite de Aprutio identisch sein, der im Juli 899 in seiner Grafschaft Teramo einen Gerichstag abhielt (Manaresi, I placiti Seite 404, nr. 109). Doch ist bei dieser Identifizierung zu beachten, daß von 891 bis 896 - in der Zeit WIDOS und LAMBERTS - ein Adelbertus comes de Aprutio nachgewiesen ist (vgl. H. Müller, Topograph. und genealog. Untersuchungen Seite 102f und unten Skizze Leodoinus Anm. 2).]. Ob er bei diesem Feldzug auch den Sieg über die sarazenische Streitmacht bei S. Martino in der Nähe Capuas am Volturno mit erfocht, den Andreas von Bergamo seinem Bruder Egifred und den anderen beiden Grafen Boso I. und Unruoch von Friaul zuschreibt, kann nur vermutet, nicht aber entschieden werden. - Im Februar 876 sehen wir Arding dann bei dem Personenkreis, der KARL DEN KAHLEN in Pavia zum König Italici regni erhob [4 MG Capit. II Seite 98, nr. 220. - Urkunde über die Wahl KARLS DES KAHLEN, wo sich auch das Signum Hardingi comitis findet; dieselbe Unterschrift ist auch unter dem Capitulare, das KARL gleich nach der Wahl erließ, zusehen (MG Capit. II Seite 100, nr. 221).]. Seine politisch bedeutsame Stellung ist damit schon angezeigt.
Wenn Graf Arding im März 877 bei der letztwilligen Verfügung der Kaiserin Angilberga, der Witwe Kaiser LUDWIGS II., zusammen mit dem Grafen Egifred und dem eindeutig als Franken nachweisbaren Grafen Suppo II. ein Konsensrecht wahrnimmt, dann zeigt uns dieser aus dem germanischen Familien- und Erbrecht herleitbare Akt sowohl die enge Verbindung Ardings mit der stirps regia als auch - auf Grund der Verbindung mit Suppo - dessen fränkisches Herkommen [6 Falls dieser Graf Arding auch identisch ist mit dem Ardengus missus domni Guidonis imperatoris (Manaresi, I placiti Seite 353, nr. 98 = CdL Seite 580, nr. 349), dann würde das bewesien, daß er sich - obgleich er der Onkel der Gemahlin seines Rivalen BERENGAR war - über die prätendentenkämpfe hinweg in seiner Stellujng zu halten vermochte und sogar bei WIDO noch eine Vertrauensstellung erlangte. Es ist aber auch gut möglich, daß wir in diesem Arding schon seinen oder seines Bruders Sohn [A]radi[ng]us vor uns haben.].



Literatur:
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Hlawitschka, Eduard: Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien (774-962), in Forschungen zur Oberrheinischen Landesgeschichte Band VIII Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1960 Seite 57,68,134-135,162,167,303,306-308 -