Veldtrup, Dieter: Seite 255,338,377,393
**************
"Zwischen Eherecht und Familienpolitik. Studien zu den dynastischen Heiratsprojekten Karls IV., Studien zu den Luxemburgern und ihrer Zeit."

Noch während Kasimir in Prag weilte, scheint man die Frage, wer seine zweite Frau werden solle, geklärt zu haben [1526 Joh. v. Victring II, Rez. D A 2, Buch VI Kapitel 10, Seite 221 Zeile 30, spricht davon, die Heirat Kasimirs habe ad hortatum regis stattgefunden.]: Denn bereits am 29. September [1527 O. Blazer 1895, Seite 386. - E. Werunsky I, 1880, Seite 282f., F. Meltzer 1940, Seite 187, und p. W. Knoll 1964, Seite 211, geben als Datum der Heirat "Anfang Oktober" an.] fand in Posen seiner Heirat mit Adelheid von Hessen statt [1528 Zu ihr vgl. O. Balzer 1895, Seite 386f., und C. Knetsch (1918), Seite 50f., der eine Zusammenstellung ihrer Lebensdaten bringt und eine um 1331 Juni 10 stattgefundene Verlobung mit Ruprecht I. von der Pfalz erwähnt (vgl. RegPFF I, Nr. 2410 Seite 146; Nürnberg). Vgl. auch A. Semkowicz 1898.]. Sie war eine Tochter des Landgrafen Heinrich II. von Hessen, der Johann erst am 1. Juni 3.000 Goldgulden geliehen hatte. Die Wahl dieser Ehepartnerin macht sehr deutlich, wohin die Interessen der LUXEMBURGER gingen: Die wenig bedeutende Stellung, die der Landgraf unter den Reichsfürsten einnahm, sowie die große Entfernung zwischen Hessen und Polen garantierten dafür, daß Kasimir keinen bedeutenden Machtgewinn durch diese Ehe erzielen und den Interessen der Böhmen gefährlich werden konnte. Vor allem war die Gefahr gebannt, daß die WITTELSBACHER eine Eheverbindung mit dem polnischen König planen und damit eine gegen die LUXEMBURGER gerichtete Politik betrieben konnten. Was Johann und KARL aber trotz aller diplomatischer Raffinesse beim besten Willen nicht voraussehen konnten, war, daß diese Ehe die ungarischen Erbaussichten nur noch bestärkte: Kasimir entwickelte eine Abneigung gegen seine Frau, schickte sie nach kurzer Zeit auf eine Burg und sah sie nicht wieder [1532 Zu Kasimirs Ehe mit Adelheid und seinen Bemühungen, sich von ihr zu trennen vgl. die in enger Anlehnung an J. Caro II, 1864, Seite 211f., 421ff., 444-449. In diesem Zusammenhang beachte auch das von A. Semkowicz 1898, Seite 562-566, mitgeteilte Dokument.]. Da keine Kinder aus der Verbindung hervorgingen und die Bemühungen des Königs, die Ehe beim Papst auflösen zu lassen, erfolglos blieben, stiegen die Aussichten der Ungarn auf den polnischen Thron immer mehr.
Erst als der Polen-König im Mai 1356 nach Prag kam, um KARLS Unterstützung in seinem Kampf gegen den Deutschen Orden zu erhalten, konnnte die Angelegenheit bereinigt werden. Bei dieser Gelegenheit verbürgte sich KARL dafür, daß Kasimir die ihm wegen der Heimsteuer seiner zweiten Frau Adelheid von Hessen noch ausstehenden 2.000 Mark erhalten würde, und konnte den Polen im Ausgleich dafür dazu bewegen, nun endlich den 1353 von Ludwig von Anjou geschlossenen Vertrag anzuerkennen.
Von den beiden Töchtern des Polen-Königs war die jüngere, Kunigunde, bereits 1357 als Gattin Ludwigs des Römers gestorben [2317 April 26 (Jan Dlugosch IX, Buch IX, Seite 287; zu ihrer Grabstätte in der Klosterkirche zu Berlin und weiteren chronikalischen Nachweisen vgl. H. Pieper 1897/98, Seite 236.]; die ältere, inzwischen ebenfalls verstorbene [2318 Elisabeth war seit 1361 tot (O. Balzer 1895, Seite 395); sie wurde im Kloster Marienthron bei Neustettin beigesetzt: Thomas Kantzow I, Buch VIII, Seite 384; vgl. M. Wehrmann 1937 (Begräbnisstätte), Seite 108.], die als in Aussicht genommene Braut für Johann von Nieder-Bayern beinahe einmal Mitglied der luxemburgischen Familie geworden wäre, war mit Herzog Bogislaw V. von Pommern verheiratet gewesen [2319 Siehe oben Seite 240.] und hatte aus dieser Ehe zwei Söhne sowie eine Tochter, Elisabeth [2320 Zu ihr vgl. M. Wehrmann 1937 (Genealogie), Seite 83; A. Hofmeister 1938 (Untersuchungen), Seite 149-152; J. Zdrenka 1977]. hinterlassen, die Kasimirs einzige legitime Nachkommen waren [2321 Zu seinen drei unehelichen Kindern aus der Verbindung mit Cudka, der Frau des Kastellans von Sieciechow Niemierz Golecki, vgl. O. Balzer 1895, Seite 400-411. Aus seiner Verbindung mit Christina, der Witwe des Prager Bürgers Nikolaus Rokzaner, die er 1356 trotz noch bestehender Ehe mit Adelheid von Hessen geschlossen hatte, stammten offensichtlich keine Nachkommen (vgl. ebd., 1895, Seite 388ff.; A. Semkowicz 1898, Seite 561f., 564 Anm. 1). Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der abenteuerlichen These von E. Schieche 1927, Seite 333f., der einen in Krakau geschriebenen Brief der ungenannt bleibenden Regina Poloniae an den Kaiser von 1357 (wohl richtiger 1358) Juli 17 (ebd., Nr. 10 Seite 354) als Schreiben der Christina Rokzaner ausgibt, erübrigt sich von selbst.].
Nachdem nämlich die Bemühungen des polnischen Königs, sich von Adelheid von Hessen, die ihm keine Kinder geboren hatte, zu trennen, am Widerstand der Kurie gescheitert waren, war er 1365 [2427 Wahrscheinlich Februar 25 (vgl. K. Jasinski III, 1975, Seite 123).], ohne dass seine zweite Ehe aufgelöst worden wäre, zu einer dritten Ehe mit Hedwig von Sagan [2428 Tochter von Herzog Heinrich V. und der Anna von Plock; zu ihr O. Balzer 1895, Seite 390ff.; K. Jasinski II, 1975, Seite 123f. In den Schreiben der Kurie wird sie erstaunlicherweise meist Anna genannt, so zum Beispiel in VetMonPol I, Nr. 876 Seite 649 zu 1368 Mai 26 (apud Montemflasconem).] geschritten, aus der er inzwischen drei Töchter hatte [2429 Anna (geb. 1366), Kunigunde (geb. 1367) und Hedwig (geb. 1368); zu ihnen vgl. O. Balzer 1895, Seite 411-417.]. Nach kirchlichem Recht galten sie als illegitim [2430 Wenn Kasimir von der Kurie vorgeworfen wird, er sei zudem mit Hedwig verwandt (nach P. W. Knoll 1964, Seite 445, im vierten Grade), so geht dieser Vorwurf ins Leere; zwar stammten beide im dritten berührend den fünften Grad von Wladislaw Odonicz von Großpolen ab, jedoch zählte nach den Regeln des kanonischen Rechts nur der entferntere Grad (siehe oben Seite 99), so daß die beiden einer Dispens wegen Verwandtschaft nicht bedurft hätten; vgl. die beiden von 1365 September 29 (Avignon) datierenden Schreiben von Urban an Kasimir und an Ludwig von Ungarn; ebenfalls auf die angeblich verbotene Verwandtschaft wird angespielt in VetMonHung II, Nr. 147 Seite 79 zu 1366 Juli 11 (Avignon). Es bestand allerdings Schwägerschaft im ersten berührend den dritten (nach kanonischem Recht also im dritten) Grade, da Hedwigs Großmutter mütterlicherseits Elisabeth von Litauen (verheiratet mit Wenzel von Plock) eine Schwester von Kasimirs erster Frau Anna-Aldona war.], konnten also deshalb den Thron auf keinen Fall erben. KARL scheint Kasimir nun vorgeschlagen zu haben, er wolle sich da eine Annullierung seiner Ehe mit Adelheid nicht zu erreichen sei, beim Papst wenigstens für die Legitimierung seiner Töchter von Hedwig einsetzen; sobald sie erfolgt sei, solle dann die Ehe zwischen ihnen und KARLS Söhnen verabredet werden. Seine Überlegung war einfach: Da seine vierte Frau eine Enkelin des Polen-Königs war, war ihr und KARLS erster Sohn SIGMUND Kasimirs Urenkel; durch eine Ehe mit der Tochter des Königs würde er seine Thronfolgeansprüche verdoppeln. Zusätzlich sollte aber auch WENZEL, der Urgroßneffe Kasimirs, eine andere von dessen Töchtern heiraten. Nicht des Kaisers Erstgeborener stand hier im Vordergrund der Überlegungen, sondern SIGMUND aufgrund der direkten Abstammung von Kasimir.