Noch während Kasimir
in Prag weilte, scheint man die Frage, wer seine zweite Frau
werden solle, geklärt zu haben [1526 Joh. v. Victring II, Rez.
D A 2, Buch VI Kapitel 10, Seite 221 Zeile 30, spricht davon, die Heirat
Kasimirs habe ad hortatum regis stattgefunden.]: Denn
bereits am 29. September [1527 O. Blazer 1895, Seite 386. - E. Werunsky
I, 1880, Seite 282f., F. Meltzer 1940, Seite 187, und p. W. Knoll 1964,
Seite 211, geben als Datum der Heirat "Anfang Oktober" an.] fand in Posen
seiner Heirat mit Adelheid von Hessen
statt [1528 Zu ihr vgl. O. Balzer 1895, Seite 386f., und C. Knetsch
(1918), Seite 50f., der eine Zusammenstellung ihrer Lebensdaten bringt
und eine um 1331 Juni 10 stattgefundene Verlobung mit Ruprecht I. von
der Pfalz erwähnt (vgl. RegPFF I, Nr. 2410 Seite 146; Nürnberg).
Vgl. auch A. Semkowicz 1898.]. Sie war eine Tochter des Landgrafen Heinrich
II. von Hessen, der Johann
erst am 1. Juni 3.000 Goldgulden geliehen hatte. Die Wahl dieser Ehepartnerin
macht sehr deutlich, wohin die Interessen der LUXEMBURGER
gingen: Die wenig bedeutende Stellung, die der Landgraf unter den Reichsfürsten
einnahm, sowie die große Entfernung zwischen Hessen und Polen garantierten
dafür, daß Kasimir keinen
bedeutenden Machtgewinn durch diese Ehe erzielen und den Interessen der
Böhmen gefährlich werden konnte. Vor allem war die Gefahr gebannt,
daß die WITTELSBACHER eine Eheverbindung
mit dem polnischen König planen und damit eine gegen die LUXEMBURGER
gerichtete Politik betrieben konnten. Was Johann
und KARL
aber trotz aller diplomatischer Raffinesse beim besten Willen nicht voraussehen
konnten, war, daß diese Ehe die ungarischen Erbaussichten nur noch
bestärkte: Kasimir entwickelte
eine Abneigung gegen seine Frau, schickte sie nach kurzer Zeit auf eine
Burg und sah sie nicht wieder [1532 Zu Kasimirs
Ehe mit Adelheid und seinen Bemühungen,
sich von ihr zu trennen vgl. die in enger Anlehnung an J. Caro II, 1864,
Seite 211f., 421ff., 444-449. In diesem Zusammenhang beachte auch das von
A. Semkowicz 1898, Seite 562-566, mitgeteilte Dokument.]. Da keine Kinder
aus der Verbindung hervorgingen und die Bemühungen des Königs,
die Ehe beim Papst auflösen zu lassen, erfolglos blieben, stiegen
die Aussichten der Ungarn auf den polnischen Thron immer mehr.
Erst als der Polen-König im Mai 1356 nach
Prag kam, um KARLS Unterstützung
in seinem Kampf gegen den Deutschen Orden zu erhalten, konnnte die Angelegenheit
bereinigt werden. Bei dieser Gelegenheit verbürgte sich KARL
dafür, daß Kasimir die ihm
wegen der Heimsteuer seiner zweiten Frau Adelheid
von Hessen noch ausstehenden 2.000 Mark erhalten würde,
und konnte den Polen im Ausgleich dafür dazu bewegen, nun endlich
den 1353 von Ludwig von Anjou geschlossenen
Vertrag anzuerkennen.
Von den beiden Töchtern des Polen-Königs
war die jüngere, Kunigunde,
bereits 1357 als Gattin Ludwigs des Römers
gestorben [2317 April 26 (Jan Dlugosch IX, Buch IX, Seite 287; zu
ihrer Grabstätte in der Klosterkirche zu Berlin und weiteren chronikalischen
Nachweisen vgl. H. Pieper 1897/98, Seite 236.]; die ältere, inzwischen
ebenfalls verstorbene [2318 Elisabeth
war seit 1361 tot (O. Balzer 1895, Seite 395); sie wurde im Kloster Marienthron
bei Neustettin beigesetzt: Thomas Kantzow I, Buch VIII, Seite 384; vgl.
M. Wehrmann 1937 (Begräbnisstätte), Seite 108.], die als in Aussicht
genommene Braut für Johann von Nieder-Bayern beinahe einmal Mitglied
der luxemburgischen Familie geworden
wäre, war mit Herzog Bogislaw V. von Pommern verheiratet gewesen
[2319 Siehe oben Seite 240.] und hatte aus dieser Ehe zwei Söhne
sowie eine Tochter, Elisabeth
[2320 Zu ihr vgl. M. Wehrmann 1937 (Genealogie), Seite 83; A. Hofmeister
1938 (Untersuchungen), Seite 149-152; J. Zdrenka 1977]. hinterlassen, die
Kasimirs einzige legitime Nachkommen
waren [2321 Zu seinen drei unehelichen Kindern aus der Verbindung
mit Cudka, der Frau des Kastellans von Sieciechow Niemierz Golecki,
vgl. O. Balzer 1895, Seite 400-411. Aus seiner Verbindung mit Christina,
der Witwe des Prager Bürgers Nikolaus Rokzaner, die er 1356 trotz
noch bestehender Ehe mit Adelheid von Hessen
geschlossen hatte, stammten offensichtlich keine Nachkommen (vgl. ebd.,
1895, Seite 388ff.; A. Semkowicz 1898, Seite 561f., 564 Anm. 1). Eine ernsthafte
Auseinandersetzung mit der abenteuerlichen These von E. Schieche 1927,
Seite 333f., der einen in Krakau geschriebenen Brief der ungenannt bleibenden
Regina Poloniae an den Kaiser von 1357 (wohl richtiger 1358) Juli
17 (ebd., Nr. 10 Seite 354) als Schreiben der Christina Rokzaner ausgibt,
erübrigt sich von selbst.].
Nachdem nämlich die Bemühungen des polnischen
Königs, sich von Adelheid von Hessen,
die ihm keine Kinder geboren hatte, zu trennen, am Widerstand der Kurie
gescheitert waren, war er 1365 [2427 Wahrscheinlich Februar 25 (vgl.
K. Jasinski III, 1975, Seite 123).], ohne dass seine zweite Ehe aufgelöst
worden wäre, zu einer dritten Ehe mit Hedwig
von Sagan [2428 Tochter von Herzog Heinrich V.
und der Anna von Plock; zu ihr
O. Balzer 1895, Seite 390ff.; K. Jasinski II, 1975, Seite 123f. In den
Schreiben der Kurie wird sie erstaunlicherweise meist Anna genannt,
so zum Beispiel in VetMonPol I, Nr. 876 Seite 649 zu 1368 Mai 26 (apud
Montemflasconem).] geschritten, aus der er inzwischen drei Töchter
hatte [2429 Anna
(geb. 1366), Kunigunde (geb. 1367)
und Hedwig (geb. 1368); zu ihnen vgl.
O. Balzer 1895, Seite 411-417.]. Nach kirchlichem Recht galten sie als
illegitim [2430 Wenn Kasimir
von der Kurie vorgeworfen wird, er sei zudem mit Hedwig
verwandt (nach P. W. Knoll 1964, Seite 445, im vierten Grade),
so geht dieser Vorwurf ins Leere; zwar stammten beide im dritten berührend
den fünften Grad von Wladislaw
Odonicz von Großpolen ab, jedoch zählte nach
den Regeln des kanonischen Rechts nur der entferntere Grad (siehe oben
Seite 99), so daß die beiden einer Dispens wegen Verwandtschaft nicht
bedurft hätten; vgl. die beiden von 1365 September 29 (Avignon) datierenden
Schreiben von Urban an Kasimir und
an Ludwig von Ungarn; ebenfalls auf
die angeblich verbotene Verwandtschaft wird angespielt in VetMonHung II,
Nr. 147 Seite 79 zu 1366 Juli 11 (Avignon). Es bestand allerdings Schwägerschaft
im ersten berührend den dritten (nach kanonischem Recht also im dritten)
Grade, da Hedwigs Großmutter
mütterlicherseits Elisabeth von Litauen
(verheiratet mit Wenzel von Plock)
eine Schwester von Kasimirs erster
Frau Anna-Aldona
war.], konnten also deshalb den Thron auf keinen Fall erben. KARL
scheint Kasimir nun vorgeschlagen
zu haben, er wolle sich da eine Annullierung seiner Ehe mit Adelheid
nicht zu erreichen sei, beim Papst wenigstens für die Legitimierung
seiner Töchter von Hedwig einsetzen;
sobald sie erfolgt sei, solle dann die Ehe zwischen ihnen und KARLS
Söhnen verabredet werden. Seine Überlegung war einfach: Da seine
vierte Frau eine Enkelin des Polen-Königs war, war ihr und
KARLS erster Sohn SIGMUND
Kasimirs Urenkel; durch eine Ehe mit der Tochter des Königs
würde er seine Thronfolgeansprüche verdoppeln. Zusätzlich
sollte aber auch WENZEL,
der Urgroßneffe Kasimirs, eine
andere von dessen Töchtern heiraten. Nicht des Kaisers Erstgeborener
stand hier im Vordergrund der Überlegungen, sondern SIGMUND
aufgrund der direkten Abstammung von Kasimir.