Thüringer Erbfolgekrieg

1. Hilmar Schwarz
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"Die Ludowinger - Aufstieg und Fall"

Ausblick: der thüringisch-hessische Erbfolgekrieg
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Nach dem Tode HEINRICH RASPES (1247) versuchten verschiedene Parteien, möglichst große Stücke aus der ludowingischen Erbmasse herauszuschneiden. Der Verteilungskampf wurde mit blutigen kriegerischen Mitteln ausgetragen, da die regulierende Hand der Zentralgewalt gelähmt war, denn Kaiser FRIEDRICH II. befand sich seit 1239 im Kirchenbann und starb 1250, worauf sich bis 1273 kein Thronanwärter eindeutig durchzusetzen vermochte.
Der 1247 einsetzende thüringisch-hessische Erbfolgekrieg zog sich über 17 Jahre bis 1263 hin und erbrachte die politische Trennung zwischen Hessen und Thüringen, die über sämtliche folgenden Jahrhunderte andauern sollte. Gemeinsam blieb ihnen schließlich das Wappen - der ludowingische Löwe.
Mindestens sechs weltliche und zwei geistliche Bewerber machten ihre Ansprüche geltend:
1. Heinrich der Erlauchte, Markgraf von Meißen
    Seine Mutter Jutta war die Stiefschwester HEINRICH RASPES. Außerdem hatte er die
    Belehnung mit Thüringen zugesichert bekommen, falls HEINRICH RASPE kinderlos stirbt.
2. Sophie, die Tochter der heiligen Elisabeth
    Sie hatte den brabantischen Herzog Heinrich II. geheiratet und focht für ihren Sohn Heinrich,
    genannt 'das Kind von Brabant'.
3. Herzog Otto von Braunschweig-Lüneburg und sein Sohn Albrecht, der Sophies Tochter
    Elisabeth heiratete.
4. Graf Siegfried von Anhalt, dessen Mutter Irmgard eine Schwester HEINRICH RASPES war.
5. Herzog Albrecht von Sachsen-Wittenberg, der in zweiter Ehe mit HEINRICH RASPES
    Schwester Agnes und in dritter mit der angeblichen Witwe Hermanns II., Helene von
    Braunschweig, vermählt war.
6. Graf Hermann von Henneberg, ein Halbbruder Heinrichs des Erlauchten aus der 2. Ehe Juttas
    mit Poppo von Henneberg
7. Der Erzbischof von Mainz.
8. Der Abt von Fulda.

Alle weltlichen Anwärter leiteten ihre Forderungen also von weiblichen Linien der LUDOWINGER ab. Die beiden geistlichen Herren erstrebten natürlich nicht die landgräflichen Titel, sondern bestimmte Besitzungen und Rechtsansprüche. Bevor die beiden Hauptrivalen, Sophie und Heinrich der Erlauchte, aufeinandertrafen, mußten sie sich zunächst in ihren Einflußbereichen durchsetzen. Sophie strebte die Herrschaft über Hessen und Heinrich der Erlauchte die Machtübernahme in Thüringen an. Beide machten sich ihre Ambitionen gegenseitig eigentlich nie ernsthaft streitig; nur wegen des Territoriums um Eisenach/Wartburg gerieten sie aneinander. Kriegszüge in die Tiefe des jeweils anderen Erbfolgers unternahmen sie kaum, und der WETTINER beanspruchte nie den Titel eines hessischen Landgrafen. Der thüringisch-hessische Erbfolgekrieg war keine Auseinandersetzung dieser beiden Parteien um das ludowingische Gesamterbe, sondern ein Kampf um das Bestehen beziehungsweise die Ausformung der Landgrafschaften Thüringen und Hessen, die einerseits von anderen Fürsten wie den Braunschweigern, den Anhaltinern und den Erzbischöfen von Mainz bedroht waren, weil diese den Gewinn von Land und Einkünften anstrebten. Andererseits versuchten die einheimischen Grafen in Hessen und Thüringen, ihre Positionen gegen die Landgrafschaften zu verbessern.
In Hessen befand sich anfangs der Mainzer Erzbischof in der Vorhand, da er die Abwesenheit der Landgrafenfamilie nutzte, um seine Hände auf die den LUDOWINGERN übertragenen Kirchenlehen zu legen. Eine erste brabantische Expedition traf im Mai 1247 ein, ohne dass es vorerst zu kriegerischen Verwicklungen kam, und Herzog Heinrich von Brabant erschien selbst, um im Namen seiner Gattin Sophie und seines Sohnes Heinrich das ludowingische Erbe anzutreten. Er suchte Marburg auf - die Stadt der heiligen Elisabeth, wo besonders Sophie die Verehrung für ihre Mutter zur Festigung ihrer Macht auszunutzen verstand. Nach dem Tode ihres Gatten am 1. Februar 1248 mußte sie die Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen. Durch Zugeständnisse an den Deutschen Orden und die Entgegennahme von Huldigungen hessischer Orte versuchte sie, den Einfluß des Mainzer Erzbischofs zurückzudrängen. Durch den Tod des energischen Siegfried III. am 9. März erhielt sie die notwendige Entlastung, um den hessischen Adel unter ihre Botmäßigkeit zu bringen.
Wie Sophie in Hessen, so hatte auch Heinrich der Erlauchte in Thüringen erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden. Unproblematisch erwies sich noch die Abfindung für Hermann von Henneberg, der sich mit Schmalkalden zufriedengab und zeitweilig sogar Heinrich den Erlauchten in Thüringen vertrat. In den bewaffneten Kämpfen, die Anfang 1248 begannen, konnte sich der meißnische Markgraf auf den landeskundigen Schenken Rudolf von Vargula stützen, der schon den LUDOWINGERN gedient hatte. Die wettinischen Truppen konnten mehrere Gefechte gegen thüringische Grafen siegreich gestalten - am 26. Januar 1248 vor Neumark und am 11. Februar 1248 bei Mittelhausen, beide Orte nahe Erfurt gelegen, sowie 1249 bei Gotha -, so dass ein Großteil des thüringischen Adels am 1. Juli 1249 im Vertrag von Weißenfels Heinrich den Erlauchten als Nachfolger der ludowingischen Landgrafen anerkannte. Am 28. Februar 1250 wurde im thüringischen Gerichtsort Mittelhausem ein Landfrieden beschworen, wobei der WETTINER den Vorsitz führte und damit seiner Stellung als neuer Landesherr Nachdruck verschaffte.
Im Norden konnte er die Anhaltiner, insbesondere den Grafen Siegfried von Anhalt aus der Pfalzgrafschaft Sachsen verdrängen. Eine wichtige Vorentscheidung gegen diese Rivalen bedeutete es, dass er nach wechselhaftem Verlauf im Juli 1248 Burg und Stadt Weißensee behaupten konnte. Dagegen konnte er nicht verhindern, dass der braunschweigische Herzog Otto sowohl in nordhessische Gebiete um Göttingen als auch ins Werraland eindringen konnte.
Im Februar 1250 trafen Sophie von Brabant und Heinrich von Meißen auf der Wartburg aufeinander und einigten sich am 2. März auf einen Vertrag. Der meißnischen Markgraf übernahm die Vormundschaft über Sophies Sohn Heinrich. Für sein Mündel sollte er die Verantwortung über Hessen und die Wartburg tragen. Der Vergleich bestätigt, dass beide Parteien im Grunde ihre Interessen gegenseitig akzeptierten; nur das Gebiet um Eisenach und die Wartburg sollte sich später als umstritten erweisen. In erster Linie richtete sich die Vereinbarung gegen den gemeinsamen Rivalen - das Herzogtum Mainz.
In den folgenden Jahren konnten sowohl Sophie in Hessen als auch Heinrich in Thüringen ihre Herrschaft festigen. Der WETTINER nutzte 1252 einen Aufenthalt König WILHELMS VON HOLLAND (1247-1256), um sich förmlich mit der Landgrafschaft belehnen zu lassen. Weiterhin mußte ihm Erzbischof Gerhard (1251-1259) im Vergleich von Udestedt (oder Ottstedt?) 1254 die mainzischen Lehen in Thüringen und Hessen überlassen. Gerhard hatte vorher gegen Sophie und Heinrich den Erlauchten den Kirchenbann und gegen ihre Länder das Interdikt - Verbot kirchlicher Handlungen - verhängt, war jedoch am päpstlichen Einspruch gescheitert.
Sophie suchte in den braunschweigischen WELFEN Verbündete und vermählte 1254 ihre Tochter Elisabeth mit Herzog Albrecht. Ob es damals bereits zu einem grundlegenden Zerwürfnis mit Heinrich dem Erlauchten kam, scheint allerdings zweifelhaft. Eine Lokalsage malt aus, dass beide um 1253 nach einer dramatischen Begegnung im Eisenacher Dominikanerkloster im Streit auseinandergegangen wären, doch von einem Krieg in den nächsten Jahren zwischen ihnen wissen wir nichts. Statt dessen schlug sich das braunschweigisch-brabantische Lager mit dem ehrgeizigen Mainzer Erzbischof Gerhard herum, der zweimal (1256 und 1258) in Gefangenschaft geriet, während Heinrich der Erlauchte die wettinische Macht in Thüringen soweit gefestigt hatte, dass er etwa Mitte der 50-er Jahre das Land seinem Sohn Albrecht überlassen konnte.
Den eigentlichen Kulminationspunkt erreichte der thüringisch-hessische Erbfolgekrieg um das Jahr 1260, als der auf 10 Jahre befristete Eisenacher Vertrag von 1250 auslief und noch vorhandene brabantisch-wettinische Interessenunterschiede zum bewaffneten Kampf umschlugen. In Vorbereitung der Auseinandersetzung wurde das brabantisch-braunschweigische Bündnis 1258 untermauert, als die Schwester Herzogs Albrechts, Adelheid, mit dem hessischen Landgrafen Heinrich, Sophies Sohn verlobt wurde; 1263 erfolgte die Vermählung. Der einsetzende Krieg tobte um den Grenzraum zwischen Thüringen und Hessen. Um 1258 besetzte der Braunschweiger eine Reihe wichtiger Werrastädte, und im nächsten Jahr rückte Sophie mit Truppen ihres Verbündeten in Thüringen ein. Die Stadt Creuzburg wurde belagert und eingeäschert, Eisenach ergab sich freiwillig. Die Legende berichtet, wie Sophie mit einem Beil ein Stadttor einkerbte, was noch über Jahrhunderte zu sehen war. Auf der Wartburg konnte sich die meißnische Besatzung nicht nur halten, sondern sogar zum Gegenangriff übergehen und irgendwann zwischen 1261 und 1286 Eisenach zurückerobern. Nach einer allerdings zweifelhaften Überlieferung war die Wartburg mit einem neuartigen Wurfgerät, einer Blide, beschossen worden, mit der man große Steine schleudern konnte. Der Eisenacher Bürgermeister Velsbach hatte besonders gegen die WETTINER geeifert, und diese wußten ihren Gegner zu strafen. Er wurde auf die erbeutete Bilde gezwungen und von der Wartburg aus ins Tal katapultiert. Erst beim dritten Aufprall hauchte er sein Leben aus, röchelte aber noch zuletzt: 'Und das Land Thüringen gehört doch dem Kinde von Brabant!' Der Velsbachstein unterhalb der Wartburg blieb als steinerner Zeuge der Untat erhalten.
Damals entschied sich, dass das Gebiet um Eisenach und die Wartburg nicht zu Hessen, sondern zu Thüringen gehört. Sophie mußte ihre Ambitionen in Richtung Osten nicht zuletzt deswegen aufgeben, weil in ihrem Rücken der neue Mainzer Erzbischof Werner (1259-1284) alte Rechnungen aufmachte und die Kirchenlehen zurückforderte. Dieser belegte 1261 Sophie und ihren Sohn  mit dem Kirchenbann und band die landgräflich-hessischen Kräfte in den nächsten beiden Jahren, bis er im September 1263 im Feldlager von Langsdorf, in der Nähe von Gießen, Frieden schließen und auf seine Forderungen verzichten mußte.
Im Oktober 1263 unternahm der braunschweigische Herzog einen letzten Angriff auf wettinisches Gebiet, indem er ins Osterland vorstieß und das Gebiet um Naumburg/Merseburg schwer verwüstete. Ihm trat der Schenk von Vargula entgegen, der sein Aufgebot durch Soldaten der beiden Markgrafen-Söhne Albrecht der Entartete und Dietrich von Landsberg verstärkt hatte. Durch einen nächtlichen Überfall konnte der wettinische Heerführer seine überraschten Gegner am 27. Oktober 1263 bei Besenstedt, in der Nähe von Wettin, entscheidend schlagen und Herzog Albrecht von Braunschweig gefangennehmen. Es sollte die letzte nennenswerte Schlacht des thüringisch-hessischen Erbfolgekrieges gewesen sein, der Einwohner und Ortschaften beider Länder über ein Jahrzehnt schwer mitgenommen hatte. Der Rest wurde in Verhandlungen ausgetragen. Der Braunschweiger kam nach über einem Jahr erst wieder frei, nachdem er seine Erwerbungen im Werragebiet, zu denen solche Orte wie Eschwege und Witzenhausen gehörten, an die WETTINER abgetreten hatte. Die WETTINER gaben sie an den hessischen Landgrafen Heinrich weiter, der dafür auf seine Ansprüche über thüringische Orte verzichtete. Thüringen sah einer wechselvollen Zukunft entgegen. Die WETTINER, das Haus der Markgrafen von Meißen und später auch der Kurfürsten von Sachsen, beherrschten die Landgrafschaft über die Jahrhunderte. Bald spalteten sie ihren Gesamtbesitz auf, bald vereinigten sie ihn in einer Hand. Ihr thüringisches Land behielt stets eine gewisse Eigenständigkeit und konnte territorial sogar beachtlich erweitert werden.

Hans Patze/Walter Schlesinger
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"Geschichte Thüringens" 1967

Der thüringisch-hessische Erbfolgekrieg
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Durch den Tod König HEINRICH RASPES war nicht nur die Verbindung der Länder Thüringen und Hessen, sondern auch die Existenz der Landgrafschaft allein in mehrfacher Hinsicht bedroht. Adel und Dienstmannen versuchten, solange das Land keinen neuen Herrn hatte, die Gunst der Stunde für sich zu nutzen. In zerstörerischen Fehden zerrissen sie das Land und suchten vor allem den Bauern heim. Schenk Rudolf von Vargula lag, als HEINRICH RASPE starb, bereits zwei Jahre mit dem Grafen Heinrich von Gleichen in Kampfe. Burgen wurden damals überall erbaut; von ihnen verbreiteten die kleinen Herren weithin Schrecken.
Im Reiche gab der Tod des Gegen-Königs aus Thüringen dem STAUFER nicht die volle Macht zurück, sondern es bestand die Gefahr, dass sich das Ringen der Ministerialen, des Adels und der Fürsten um das herrenlose Land zwischen Saale und Lahn mit den weit ausgreifenden Kämpfen, in welche Bannung und Absetzung FRIEDRICHS II. das Reich gestürzt hatten, verquicken würde. Durch die Eventualbelehnung des jungen Markgrafen Heinrich von Meißen im Jahre 1234 hatte sich der Kaiser der Möglichkeit begeben, die Landgrafschaft einzubehalten, wie es sein Vater HEINRICH VI. einst versucht hatte. Es mag sein, dass FRIEDRICH durch die Übernahme von Österreich und Steiermark an die Krone bereits so in Anspruch genommen war, dass er auf ein weiteres Experiment dieser Art verzichtete; vielleicht glaubte er auch, die staufischen Interessen seien durch seinen Schwiegersohn Albrecht im mitteldeutschen Osten hinreichend gesichert. Außerdem mochte Thüringen für den in Apulien heimischen schwäbischen Kaiser nicht das Interesse besitzen wie die an Italien grenzenden Ostalpenländer.
Die besten Erbansprüche aus dem Kreis der Erbberechtigten auf die Landgrafschaft Thüringen hatte Heinrich von Meißen, der Sohn von HEINRICH RASPES Stiefschwester Jutta. Da sich seine Eventualbelehnung nur auf Thüringen und nicht auf Hessen bezog, wenngleich sich Ludwig IV. als Landgraf von Thüringen und Hessen bezeichnet hatte, so war die Frage, ob sich Heinrich von Meißen an den Wortlaut der Eventualbelehnung halten oder sich als Erbe beider ludowingischer Länder verstehen würde. Es wäre denkbar, dass der Kaiser die Eventualbelehnung auf Thüringen beschränkt hatte, weil er die Grafschaft Hessen als mainzisches Lehen betrachtete. Dies jedenfalls war die Rechtsauffassung Erzbischof Siegfrieds III. von Mainz, der in seinem Kampf gegen KONRAD IV. und die im Rhein-Main-Gebiet sitzenden STAUFER-Anhänger die Oberhand zu gewinnen und die wohl schon lange erstrebte Erweiterung des Mainzer Territoriums durch Einbehaltung der Grafschaft Hessen zu erlangen hoffte. Aus der ludowingischen Nachkommenschaft hatte nach Heinrich von Meißen Sophie von Hessen, die Tochter der heiligen Elisabeth und Gemahlin des Grafen Heinrich II. von Brabant, für ihren Sohn Heinrich das Kind den nächsten Anspruch auf Hessen und Thüringen. Aus der weiteren Verwandtschaft rechnete sich Otto von Braunschweig-Lüneburg Chancen für seinen Sohn Albrecht aus, der mit Sophies Tochter Elisabeth vermählt war. Ferner hoffte Graf Siegfried von Anhalt auf Gewinn, weil seine Mutter Irmgard eine Tochter Landgraf Hermanns I. gewesen war. Zum Kreis der erbberechtigten Personen zählte sich auch Herzog Albrecht von Sachsen-Wittenberg, weil er in zweiter Ehe HEINRICH RASPES Schwester Agnes und in dritter Ehe - und damit wurde die Rechtsbasis nun ganz dünn - die Witwe Hermanns II. von Thüringen, Helene von Braunschweig, geheiratet hatte. Freilich als ernsthafte und zum äußersten kampfentschlossene Bewerber um das ludowingische Erbe traten Sophie, die zur Symbolfigur des Landes Hessen heranwachsen sollte, und ihr entschlossener Widersacher Heinrich von Meißen auf. Neben ihnen hatten auch in Thüringen Erzbischof Siegfried III. von Mainz und Abt Heinrich von Fulda als Herren heimgefallener ludowingischer Lehen ihre Rechte geltend zu machen.
Sophie nutzte mit der ihr eigenen Entschlossenheit den Vorteil, dass der Erbfall sie in Hessen überraschte, in dem Lande, das sie mit einigen Recht beanspruchen konnte. Sie sicherte sich sofort Kassel und Marburg. Dass der Adel der Deutschordensballei Hessen, dessen Hauptkirche der Mutter Sophies geweiht war, der Tochter der Heiligen Beistand leistete und diese damit auf den mit dem Orden verbundenen hessischen Adel rechnen konnte, verstand sich. Das sicherte ihr einen festen Rückhalt in der Grafschaft Hessen. Freilich zeigte sich, dass sie ihre Rechtsansprüche überschritt und ihre politisch-militärischen Kräfte überspannte, wenn sie nach Thüringen auszugreifen und das ludowingische Erbe an sich zu bringen suchte.
In Thüringen begannen die kriegerischen Auseinandersetzungen im Januar 1248 mit einem Streifzug des Schenken Rudolf von Vargula für die Sache des Markgrafen in die Umgebung von Erfurt, dessen Rat der politischen Linie Erzbischof Siegfrieds folgte und offensichtlich fürchtete, von einem allmächtigen WETTINER erdrückt zu werden. Neumark wurde niedergebrannt. Aber nur dank der Hilfe des Burggrafen von Kirchberg behielten die Parteigänger des Markgrafen gegen den um seine Unabhängigkeit kämpfenden Adel bei der Landdingstätte Mittelhausen die Oberhand. Vier Grafen von Schwarzburg fielen in die Hand der Markgräflichen, nur Graf Heinrich von Gleichen, der Führer der Adelsopposition, entkam. Bald darauf konnte der Schenk die Burg Eckstedt (nahe Erfurt) einnehmen. Der Sieg der Vertreter der Ministerialen als Repräsentant des Territorialgedankens an der alten Landdingstätte des Stammes, dem Vorort der Landgrafschaft, über die Vertreter des Adels, die zu spät den Durchbruch zur Landesherrschaft versuchten, war für die Entwicklung der nächsten 100 Jahre symbolhaft.
Im Ringen um die Landgrafschaft zeigte sich abermals die entscheidende Bedeutung von Weißensee, in deren Nähe die Grafen von Anhalt 1247 die Sachsenburg und die Weißenburg errichtet hatten. Aus Weißensee wurde im Juni 1248 eine Besatzung des Markgrafen vertrieben, aber Heinrich erschien nun selbst in Thüringen und vor der Stadt und verjagte die Gegner. Den Versuch, anschließend Erfurt zu belagern, gab Heinrich schnell wieder auf, stieß aber bis in die Nähe von Gotha vor und brach die Burg Hausen, die dem Ministerialen Heinrich von Ballstädt gehörte.
Sophie mußte erkennen, dass sie zu weit vorgeprellt war, und zog sich nach Hessen zurück. Sie überließ Thüringen zunächst Heinrich dem Erlauchten. Randgebiete und Außenpositionen konnte der WETTINER allerdings auch nicht halten. Herzog Otto das Kind von Braunschweig-Lüneburg hatte sich nach der Wahl HEINRICH RASPES auf die Seite der STAUFER geschlagen und Hannoversch-Münden zu Lehen erhalten. Jetzt, nach dem Tode RASPES, besetzte er das ludowingische Gebiet an der Leine (Gericht am Leineberg vor Göttingen) und die Mark Duderstadt. Das war für die Landgrafen ein für allemal verloren. Eschwege hatte sich für Heinrich den Erlauchten erklärt, der 1249 auch eine Besatzung in die Abtei St. Cyriax legte, die aber im Dezember 1250 vom Herzog Otto von Braunschweig wieder vertrieben wurde.
Obgleich es offensichtlich Stimmen gab, die den Rechtsanspruch des Markgrafen in Zweifel zogen, weil er sich auf die Belehnung durch den später gebannten Kaiser gründete, hatte sich der WETTINER im Sommer 1249 militärisch und politisch - machtstaatlich möchte man sagen - durchgesetzt. Am 1. Juli 1249 unterwarfen sich Heinrich dem Erlauchten zu Weißenfels an der Saale, also in einer osterländisch-meißnischen Grenzstadt, die Grafen Günther von Käfernburg und sein Sohn Berthold, Albert von Rabenswald, Heinrich und Günther von Schwarzburg, Friedrich von Beichlingen, Dietrich von Honstein und sein Sohn Heinrich und Friedrich von Stolberg, ferner Heinrich von Heldrungen, Lutolf und Heinrich von Allerstedt, Heinrich und Eilolf von Bendeleben und Dietmar von Willerstadt. Auffallend ist die geringe, offenbar rein zufällige Beteiligung des niederen Adels. Diese Männer erkannten nun den WETTINER in aller Form als ihren Herrn und als Landgrafen von Thüringen an, gelobten Thüringen gegen jedermann zu verteidigen und nahmen ihre Güter, soweit sie landgräfliche Lehen waren, auch die Reichs- und kirchlichen Lehen des Landgrafen, von ihm entgegen. Heinrich berücksichtigte vorausschauend im Unterwerfungsvertrag die allgemeine politische Situation, die durch die Konfrontation Kaiser FRIEDRICHS II. gegen Innocenz IV. und seinen neuen Gegen-König WILHELM VON HOLLAND bestimmt war, und ließ sich vom thüringischen Adel Hilfe für den Papst oder das Reich, wenn er sie gegen Geld leisten müsse, zusagen. Von den Belehnungen war Bottendorf ausgeschlossen, ein altes pfalzgräfliches Stammgut, das Albert von Rabenwald von den Grafen von Anhalt zu Lehen trug. Der Vertrag von Weißenfels zeigt klar, dass Heinrich alte Rechte nicht antasten wollte, aber er wollte keine Veränderungen dulden, die seit dem Stichjahr 1247 vorgenommen worden waren. Der Adel verpflichtete sich, dem Landgrafen bei der Niederlegung der seit dem Tode RASPES erbauten Burgen zu helfen, besonders bei der Zerstörung der Weißenburg (Wizinburg) und der Sachsenburg (an der Unstrut). Die Restitutionsbestrebungen Heinrichs gingen aber noch weiter. Die Grafen von Honstein, von Beichlingen und von Schwarzburg boten - zweifellos nicht freiwillig, sondern auf Drängen des Landgrafen - diesem alle von HEINRICH RASPE verpfändeten Güter - ein verspätetes Schlaglicht auf dessen finanziellen Nöte - zum Rückkauf an und waren bereit, alle seit dem Tod des LUDOWINGERS von ihnen okkupierten landgräflichen Güter zurückzugeben. Der neue Herr gewährte keine neuen Rechte, aber er erkannte die alten an, indem er den Ministerialen des sich unterwerfenden Adels das Ministerialen- und den Vasallen das Vasallenrecht garantierte.
Nachdem der Landgraf den Frieden mit den für die Beherrschung des Landes entscheidenden Personen wiederhergestellt hatte, sicherte er ihn dem gemeinen Manne. Im Februar 1250 verkündete er an der Landdingstätte Mittelshausen einen Frieden, der als Landfrieden zu verstehen ist. Der Erfurter Chronist betrachtete diese Handlung als die eigentliche Besitzergreifung der Landgrafschaft. Wir besitzen Nachrichten darüber, dass Heinrich durch Zerstörung von Burgen des niederen Adels und durch Schutzurkunden für Klöster den Landfrieden verwirklicht hat.
Seine Stellung in Thüringen war gesichert. Auch Sophie von Hessen erkannte die augenblickliche Situation als unabänderlich an, wenn sie im März 1250 in der sogenannten "Eisenacher Richtung" dem Landgrafen als Vormund Heinrichs des Kindes die Wartburg mit ganz Hessen für 10 Jahre übertrug.
Alle Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Herschaft Heinrichs waren gelöscht, als WILHELM VON HOLLAND 1252 in Merseburg den WETTINER mit der Landgrafschaft belehnte. Freilich wurden im gleichen Jahre sowohl Heinrich als auch seine Gegnerin Sophie von dem neuen Erzbischof Gerhard I. von Mainz gebannt, doch war dieser Spruch ohne Bedeutung, da er von einem päpstlichen Legaten wieder aufgehoben und der Erzbischof selbst exkommuniziert wurde.
Da die militärische Situation des Erzbischofs schwierig war, einigte sich Gerhard schon im Mai 1254 im Vertrag von Udestadt mit Landgraf Heinrich, indem er ihm das Marschallamt - des Erzstiftes -, die Komitien Sieblehen, Schönstedt, die kleine Komitie Mittelhausen und die Spatenburg verlieh. Wir erfahren hier zum ersten Mal, welche Stücke des landgräflichen Gebietes die Erzbischöfe als mainzische Lehen betrachteten. Alle früheren Nachrichten über Beziehungen der LUDOWINGER zu den Erzbischöfen stammen aus der Reinhardsbrunner Überlieferung und sind entweder nicht präzis, unzuverlässig, oder sie beruhen auf Fälschungen. Ob es sich bei den in Udestedt genannten Lehen wirklich um alte und einwandfreie oder nur um Ansprüche handelt, die unter der Gunst des Erbfolgekrieges erhoben worden sind, läßt sich nicht entscheiden. Das Marschallamt beim Erzkanzler des Reiches bedeutete für den Wettiner nur eine ehrenvolle Auszeichnung. Ob damit in einer veränderten Verbindung der Grafen von Rieneck aus ihrer Zeit als Burggrafen von Mainz zu den Erzbischöfen wieder aufgenommen wurden, wissen wir nicht.
Heinrich der Erlauchte machte im Jahre 1254 noch an einer anderen Seite Thüringens Frieden, die während des Erbfolgekrieges noch nicht als Spannungsgebiet in Erscheinung getreten war und wo eine Verstrickung in die Ereignisse nicht zu vermuten ist, im Raum des sich nun als politische Landschaft herausbildenden Vogtlandes. Die Vögte traten in dem Vertrag von Grimma vom 1. September 1254 zum 1. Male als politische Größe stärker hervor, sie bekamen jetzt eigenes Gewicht, Bündniswert. Man kann aus gewissen Andeutungen des Vertrages vielleicht schließen, dass die Vögte, insbesondere der Vogt Heinrich von Weida als der nächstgelegene, die Hand nach dem Pleißenland ausgestreckt hatten. Das Reichsland war von FRIEDRICH II. anläßlich der Verlobung seiner Tochter Margarete mit Heinrichs Sohn Albrecht an Stelle von 10.000 Mark Silber verschrieben worden.
Durch Schutzverleihungen an das Reichskloster auf dem Berge vor und das Deutschordenshaus in Altenburg brachte Heinrich schon 1253 zum Ausdruck, dass er sich als Herr betrachtete. Der Vertrag von Grimma bezweckte im entscheidenden Punkt die Sicherung des Pleißenlandes. Die Vögte verpflichteten sich, den Mark- und Landgrafen gegen jedermann, besonders den König von Böhmen und den Erzbischof von Magdeburg und gegen jeden zu schützen, der Margarete in ihrem Eigentum, das heißt dem Besitz des Pleißnerlandes, störte. Der WETTINER fürchtete einerseits seinen Schwiegervater, ließ sich aber von den Vögten versprechen, ihm beim Tod des Böhmen-Königs zur Gewinnung von Böhmen und Eger zu verhelfen. Ihre jetzigen böhmischen Lehen wollten sie dann von Heinrich zu Lehen nehmen; auf Grund welcher Lehensabhängigkeit sie den Markgrafen als ihren Herrn bezeichneten, ist nicht zu erkennen. Heinrich sagte den Vögten Hilfe gegen Angriffe des Böhmen-Königs zu. Dass die Vögte trotz ihrer bedrängten Lage zwischen Böhmen, der Mark und dem  Pleißenland ein territorialpolitische Macht darstellten, zeigt die Zusage, sich demselben König oder Kaiser wie die WETTINER anschließen zu wollen. Diese Vereinbarung dürfte durch den Tod KONRADS IV. am 21. Mai 1254 in Lavello veranlaßt worden sein. Mit der Wahl eines Königs der staufischen Partei gegen den ganz mit den Problemen seiner Grafschaft befaßten WILHELM VON HOLLAND war zu rechnen. Der Markgraf wollte die Vögte nicht nur gegen den PREMYSLIDEN, sondern auch gegen die Burggrafen von Nürnberg und die Herren von Trüdingen - zweifellos gegen Ansprüche aus dem meranischen Erbe in Oberfranken - schützen, bzw. der Markgraf wollte diese anhalten, ihren Streit mit den Vögten beizulegen. Mit einer Zahlung von 500 Mark bzw. der Verpfändung des halben Forstes Breitenbuch sollte der Streit zwischen Markgrafen und Vögten beigelegt sein. Keine Partei wollte ohne Willen der anderen Ritter, Kaufleute oder Bauern aufnehmen. Der Rechtsstand der Vögte und ihrer Hintersassen (homines) sollte gewahrt werden. Angesichts der weitreichenden Überlegungen hinsichtlich Böhmens, des Egerlandes und der deutschen Königswahl darf man wenigsten die - nicht zu beantwortende - Frage stellen, ob Heinrich im kaum zu gefährdenden Besitz Thüringens, nicht selbst daran gedacht hat, König zu werden. Unzweifelhaft stand er an der Spitze des größten Laienfürstentums des Reiches. Dass er sich als Herr des Pleißnerlandes betrachtete, beweist die große Stadtrechturkunde für Altenburg von 1256. Bemerkenswert bleibt aber, dass seine Schwiegertochter Margarete 1261 keinen Zweifel ließ, wie die Rechtsverhältnisse im Pleißnerland lagen, indem sie für das Deutschordenshaus Altenburg gemeinsam mit ihrem Gemahl urkundete und siegelte als "Tochter des göttlichen Kaisers seligen Angedenkens".
Obwohl Heinrich die Verwaltung Thüringens seinem Sohn Albrecht unter der Aufsicht des Grafen Hermann von Henneberg übertragen hatte, war der Besitz dieses Reichsfürstentums nicht unumstritten. Sophie hatte keinesfalls aufgegeben. 1254 hatte sie ihre Tochter Elisabeth mit Albrecht dem Großen von Braunschweig verheiratet, das bedeutete zusätzliche Gefahr im Nordwesten von Thüringen. Im Frühjahr 1259 griffen denn auch Sophie und ihr Schwiegersohn Albrecht Thüringen an, Creuzburg und Eisenach wurden eingenommen. Aber als der WELFE zurückwich, konnte sich auch Sophie nicht halten. Die Verhängung von Bann und Interdikt brachte ihre Position vollends ins Wanken. Im Vertrag von Langsdorf (bei Hungen) von 1263 mußte Sophie das Landgericht Hessen von Mainz zu Lehen nehmen. Das Erzstift hatte damit auch in Hessen Lehensansprüche aufs Pergament gebracht. Aber der Vertrag schuf auch die Grundlage zu möglichen neuen Verwicklungen, wenn er der Herrin von Hessen in Thüringen gelegene Mainzer Lehen, nämlich die Gerichte Berka von der Hainach, Aspe bei Thamsbrück und die gleichnamige Stadt und Burg mit zugehörigem Gericht zusprach.
Als die streitbare Tochter der heiligen Elisabeth 1263 ihren Sohn Heinrich mit der Schwester ihres Schwiegersohnes Albrecht verheiratete, verstärkte sich der Eindruck noch mehr, dass sie den Kampf um Thüringen nicht aufgeben wollte. Das Band zwischen Hessen und Braunschweig-Lüneburg war nun für den WETTINER bedrohlich fest. Sofort zog der WELFE mit einem kleinen Ritterheer, bei dem sich die Grafen Heinrich von Anhalt, Gunzelin von Schwerin und Johann von Everstein befanden, durch Thüringen in den Raum Naumburg-Merseburg. Im letzten Augenblick rafften sich die WETTINER auf. Albrecht der Entartete und Dietrich von Landsberg konnten das schon bis in die Nähe der Stammburg des Hauses vorgerückte Heer bei Besenstedt 1263 schlagen und den WELFEN verwundet in ihre Hand bringen. Erst nach über einem Jahr konnte sich Herzog Albrecht von Braunschweig-Lüneburg gegen 8.000 Mark und die Abtretung von acht Plätzen an der Werra, nämlich Eschwege, Allendorf und Witzenhausen, Sontra, Arnstein, Bischofshausen, Altenstein und Fürstenstein freikaufen.
Nach 17 Jahren vergeblichen Ringens fand der thüringisch-hessische Erbfolgekrieg nun sein Ende. Der freigelassene WELFE vermittelte zwischen Sophie und Heinrich dem Erlauchten. Die acht Plätze an der Werra trat er an Sophie ab. Albrecht von Braunschweig behauptete aus ehemaligem ludowingischen Besitz Münden, Gebiet rechts der Oberweser, einen Teil des Laufunger Waldes, das Gericht am Leineberg, die Mark Duderstadt und den Bischofstein. Sophie und ihr Sohn verzichteten auf alle Rechte an Thüringen, also auch auf die Wartburg. Auch in der Folge zeigte sich, dass die großen Landesherrschaften flächenhaft verfestigte Institutionen waren, die sich kleine, nicht widerstandsfähige Herrschaften einverleiben konnten, sich in der Substanz aber nur wenig veränderten.