1. Hilmar Schwarz
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"Die Ludowinger - Aufstieg und Fall"
Ausblick: der thüringisch-hessische Erbfolgekrieg
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Nach dem Tode HEINRICH
RASPES (1247) versuchten verschiedene Parteien, möglichst
große Stücke aus der ludowingischen
Erbmasse herauszuschneiden. Der Verteilungskampf wurde mit blutigen
kriegerischen Mitteln ausgetragen, da die regulierende Hand der Zentralgewalt
gelähmt war, denn Kaiser
FRIEDRICH II. befand sich seit 1239 im Kirchenbann und starb
1250, worauf sich bis 1273 kein Thronanwärter eindeutig durchzusetzen
vermochte.
Der 1247 einsetzende thüringisch-hessische Erbfolgekrieg
zog sich über 17 Jahre bis 1263 hin und erbrachte die politische Trennung
zwischen Hessen und Thüringen, die über sämtliche folgenden
Jahrhunderte andauern sollte. Gemeinsam blieb ihnen schließlich das
Wappen - der ludowingische Löwe.
Mindestens sechs weltliche und zwei geistliche Bewerber
machten ihre Ansprüche geltend:
1. Heinrich
der Erlauchte, Markgraf von Meißen
Seine Mutter Jutta
war die Stiefschwester HEINRICH RASPES.
Außerdem hatte er die
Belehnung mit Thüringen zugesichert
bekommen, falls HEINRICH RASPE kinderlos
stirbt.
2. Sophie,
die Tochter der heiligen
Elisabeth
Sie hatte den brabantischen
Herzog Heinrich II. geheiratet und focht für ihren Sohn Heinrich,
genannt 'das Kind von Brabant'.
3. Herzog
Otto von Braunschweig-Lüneburg und sein Sohn Albrecht,
der Sophies
Tochter
Elisabeth
heiratete.
4. Graf Siegfried von Anhalt, dessen Mutter
Irmgard
eine Schwester HEINRICH RASPES war.
5. Herzog
Albrecht von Sachsen-Wittenberg, der in zweiter Ehe mit
HEINRICH
RASPES
Schwester
Agnes
und in dritter mit der angeblichen Witwe Hermanns
II., Helene
von
Braunschweig,
vermählt war.
6. Graf Hermann von Henneberg,
ein Halbbruder Heinrichs des Erlauchten aus der 2. Ehe Juttas
mit Poppo von Henneberg
7. Der Erzbischof von Mainz.
8. Der Abt von Fulda.
Alle weltlichen Anwärter leiteten ihre Forderungen
also von weiblichen Linien der LUDOWINGER
ab. Die beiden geistlichen Herren erstrebten natürlich nicht die landgräflichen
Titel, sondern bestimmte Besitzungen und Rechtsansprüche. Bevor die
beiden Hauptrivalen,
Sophie
und
Heinrich der Erlauchte, aufeinandertrafen,
mußten sie sich zunächst in ihren Einflußbereichen durchsetzen.
Sophie strebte die Herrschaft über Hessen und Heinrich der
Erlauchte die Machtübernahme in Thüringen an. Beide machten
sich ihre Ambitionen gegenseitig eigentlich nie ernsthaft streitig; nur
wegen des Territoriums um Eisenach/Wartburg gerieten sie aneinander. Kriegszüge
in die Tiefe des jeweils anderen Erbfolgers unternahmen sie kaum, und der
WETTINER
beanspruchte nie den Titel eines hessischen Landgrafen. Der thüringisch-hessische
Erbfolgekrieg war keine Auseinandersetzung dieser beiden Parteien um das
ludowingische Gesamterbe, sondern ein Kampf um das Bestehen
beziehungsweise die Ausformung der Landgrafschaften Thüringen und
Hessen, die einerseits von anderen Fürsten wie den Braunschweigern,
den Anhaltinern und den Erzbischöfen von Mainz bedroht waren,
weil diese den Gewinn von Land und Einkünften anstrebten. Andererseits
versuchten die einheimischen Grafen in Hessen und Thüringen, ihre
Positionen gegen die Landgrafschaften zu verbessern.
In Hessen befand sich anfangs der Mainzer Erzbischof
in der Vorhand, da er die Abwesenheit der Landgrafenfamilie nutzte, um
seine Hände auf die den LUDOWINGERN übertragenen Kirchenlehen
zu legen. Eine erste brabantische Expedition traf im Mai 1247 ein, ohne
dass es vorerst zu kriegerischen Verwicklungen kam, und Herzog
Heinrich von Brabant erschien selbst, um im Namen seiner Gattin
Sophie
und
seines Sohnes Heinrich
das ludowingische Erbe anzutreten.
Er suchte Marburg auf - die Stadt der heiligen
Elisabeth, wo besonders Sophie die Verehrung für
ihre Mutter zur Festigung ihrer Macht auszunutzen verstand. Nach dem Tode
ihres Gatten am 1. Februar 1248 mußte sie die Angelegenheiten selbst
in die Hand nehmen. Durch Zugeständnisse an den Deutschen Orden und
die Entgegennahme von Huldigungen hessischer Orte versuchte sie, den Einfluß
des Mainzer Erzbischofs zurückzudrängen. Durch den Tod des energischen
Siegfried III. am 9. März erhielt sie die notwendige Entlastung, um
den hessischen Adel unter ihre Botmäßigkeit zu bringen.
Wie Sophie in Hessen, so hatte auch Heinrich
der Erlauchte in Thüringen erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden.
Unproblematisch erwies sich noch die Abfindung für Hermann von
Henneberg, der sich mit Schmalkalden zufriedengab und zeitweilig sogar
Heinrich
den Erlauchten in Thüringen vertrat. In den bewaffneten Kämpfen,
die Anfang 1248 begannen, konnte sich der meißnische Markgraf auf
den landeskundigen Schenken Rudolf von Vargula stützen, der schon
den LUDOWINGERN gedient hatte. Die wettinischen Truppen konnten
mehrere Gefechte gegen thüringische Grafen siegreich gestalten - am
26. Januar 1248 vor Neumark und am 11. Februar 1248 bei Mittelhausen, beide
Orte nahe Erfurt gelegen, sowie 1249 bei Gotha -, so dass ein Großteil
des thüringischen Adels am 1. Juli 1249 im Vertrag von Weißenfels
Heinrich
den Erlauchten
als Nachfolger der ludowingischen
Landgrafen anerkannte. Am 28. Februar 1250 wurde im thüringischen
Gerichtsort Mittelhausem ein Landfrieden beschworen, wobei der WETTINER
den Vorsitz führte und damit seiner Stellung als neuer Landesherr
Nachdruck verschaffte.
Im Norden konnte er die Anhaltiner, insbesondere
den Grafen Siegfried von Anhalt aus der Pfalzgrafschaft Sachsen
verdrängen. Eine wichtige Vorentscheidung gegen diese Rivalen bedeutete
es, dass er nach wechselhaftem Verlauf im Juli 1248 Burg und Stadt Weißensee
behaupten konnte. Dagegen konnte er nicht verhindern, dass der braunschweigische
Herzog Otto sowohl in nordhessische Gebiete um Göttingen als
auch ins Werraland eindringen konnte.
Im Februar 1250 trafen Sophie von Brabant und
Heinrich
von Meißen auf der Wartburg aufeinander und einigten sich am
2. März auf einen Vertrag. Der meißnischen Markgraf übernahm
die Vormundschaft über
Sophies Sohn Heinrich. Für
sein Mündel sollte er die Verantwortung über Hessen und die Wartburg
tragen. Der Vergleich bestätigt, dass beide Parteien im Grunde ihre
Interessen gegenseitig akzeptierten; nur das Gebiet um Eisenach und die
Wartburg sollte sich später als umstritten erweisen. In erster Linie
richtete sich die Vereinbarung gegen den gemeinsamen Rivalen - das Herzogtum
Mainz.
In den folgenden Jahren konnten sowohl Sophie
in Hessen als auch Heinrich in Thüringen ihre Herrschaft festigen.
Der WETTINER nutzte 1252 einen Aufenthalt König
WILHELMS VON HOLLAND (1247-1256), um sich förmlich
mit der Landgrafschaft belehnen zu lassen. Weiterhin mußte ihm Erzbischof
Gerhard (1251-1259) im Vergleich von Udestedt (oder Ottstedt?) 1254 die
mainzischen Lehen in Thüringen und Hessen überlassen. Gerhard
hatte vorher gegen Sophie
und
Heinrich den Erlauchten den
Kirchenbann und gegen ihre Länder das Interdikt - Verbot kirchlicher
Handlungen - verhängt, war jedoch am päpstlichen Einspruch gescheitert.
Sophie suchte in den braunschweigischen WELFEN
Verbündete und vermählte 1254 ihre Tochter Elisabeth
mit
Herzog
Albrecht. Ob es damals bereits zu einem grundlegenden Zerwürfnis
mit Heinrich dem Erlauchten kam, scheint allerdings zweifelhaft.
Eine Lokalsage malt aus, dass beide um 1253 nach einer dramatischen Begegnung
im Eisenacher Dominikanerkloster im Streit auseinandergegangen wären,
doch von einem Krieg in den nächsten Jahren zwischen ihnen wissen
wir nichts. Statt dessen schlug sich das braunschweigisch-brabantische
Lager mit dem ehrgeizigen Mainzer Erzbischof Gerhard herum, der zweimal
(1256 und 1258) in Gefangenschaft geriet, während Heinrich der
Erlauchte die wettinische Macht in Thüringen soweit gefestigt
hatte, dass er etwa Mitte der 50-er Jahre das Land seinem Sohn Albrecht
überlassen konnte.
Den eigentlichen Kulminationspunkt erreichte der thüringisch-hessische
Erbfolgekrieg um das Jahr 1260, als der auf 10 Jahre befristete Eisenacher
Vertrag von 1250 auslief und noch vorhandene brabantisch-wettinische
Interessenunterschiede zum bewaffneten Kampf umschlugen. In Vorbereitung
der Auseinandersetzung wurde das brabantisch-braunschweigische Bündnis
1258 untermauert, als die Schwester Herzogs Albrechts, Adelheid,
mit dem hessischen
Landgrafen Heinrich, Sophies
Sohn verlobt wurde; 1263 erfolgte
die Vermählung. Der einsetzende Krieg tobte um den Grenzraum zwischen
Thüringen und Hessen. Um 1258 besetzte der
Braunschweiger eine
Reihe wichtiger Werrastädte, und im nächsten Jahr rückte
Sophie
mit Truppen ihres Verbündeten in Thüringen ein. Die Stadt Creuzburg
wurde belagert und eingeäschert, Eisenach ergab sich freiwillig. Die
Legende berichtet, wie Sophie mit einem Beil ein Stadttor einkerbte,
was noch über Jahrhunderte zu sehen war. Auf der Wartburg konnte sich
die meißnische Besatzung nicht nur halten, sondern sogar zum Gegenangriff
übergehen und irgendwann zwischen 1261 und 1286 Eisenach zurückerobern.
Nach einer allerdings zweifelhaften Überlieferung war die Wartburg
mit einem neuartigen Wurfgerät, einer Blide, beschossen worden, mit
der man große Steine schleudern konnte. Der Eisenacher Bürgermeister
Velsbach hatte besonders gegen die WETTINER geeifert, und diese
wußten ihren Gegner zu strafen. Er wurde auf die erbeutete Bilde
gezwungen und von der Wartburg aus ins Tal katapultiert. Erst beim dritten
Aufprall hauchte er sein Leben aus, röchelte aber noch zuletzt: 'Und
das Land Thüringen gehört doch dem Kinde von Brabant!' Der Velsbachstein
unterhalb der Wartburg blieb als steinerner Zeuge der Untat erhalten.
Damals entschied sich, dass das Gebiet um Eisenach und
die Wartburg nicht zu Hessen, sondern zu Thüringen gehört. Sophie
mußte
ihre Ambitionen in Richtung Osten nicht zuletzt deswegen aufgeben, weil
in ihrem Rücken der neue Mainzer Erzbischof Werner (1259-1284) alte
Rechnungen aufmachte und die Kirchenlehen zurückforderte. Dieser belegte
1261 Sophie und ihren Sohn mit dem Kirchenbann und band die
landgräflich-hessischen Kräfte in den nächsten beiden Jahren,
bis er im September 1263 im Feldlager von Langsdorf, in der Nähe von
Gießen, Frieden schließen und auf seine Forderungen verzichten
mußte.
Im Oktober 1263 unternahm der braunschweigische Herzog
einen letzten Angriff auf wettinisches Gebiet, indem er ins Osterland vorstieß
und das Gebiet um Naumburg/Merseburg schwer verwüstete. Ihm trat der
Schenk von Vargula entgegen, der sein Aufgebot durch Soldaten der beiden
Markgrafen-Söhne
Albrecht der Entartete und Dietrich von Landsberg verstärkt
hatte. Durch einen nächtlichen Überfall konnte der wettinische
Heerführer seine überraschten Gegner am 27. Oktober 1263 bei
Besenstedt, in der Nähe von Wettin, entscheidend schlagen und Herzog
Albrecht von Braunschweig gefangennehmen. Es sollte die letzte nennenswerte
Schlacht des thüringisch-hessischen Erbfolgekrieges gewesen sein,
der Einwohner und Ortschaften beider Länder über ein Jahrzehnt
schwer mitgenommen hatte. Der Rest wurde in Verhandlungen ausgetragen.
Der Braunschweiger kam nach über einem Jahr erst wieder frei,
nachdem er seine Erwerbungen im Werragebiet, zu denen solche Orte wie Eschwege
und Witzenhausen gehörten, an die WETTINER abgetreten hatte.
Die WETTINER gaben sie an den hessischen Landgrafen Heinrich
weiter, der dafür auf seine Ansprüche über thüringische
Orte verzichtete. Thüringen sah einer wechselvollen Zukunft entgegen.
Die WETTINER, das Haus der Markgrafen von Meißen und später
auch der Kurfürsten von Sachsen, beherrschten die Landgrafschaft über
die Jahrhunderte. Bald spalteten sie ihren Gesamtbesitz auf, bald vereinigten
sie ihn in einer Hand. Ihr thüringisches Land behielt stets eine gewisse
Eigenständigkeit und konnte territorial sogar beachtlich erweitert
werden.
Hans Patze/Walter Schlesinger
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"Geschichte Thüringens" 1967
Der thüringisch-hessische Erbfolgekrieg
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Durch den Tod König HEINRICH
RASPES war nicht nur die Verbindung der Länder Thüringen
und Hessen, sondern auch die Existenz der Landgrafschaft allein in mehrfacher
Hinsicht bedroht. Adel und Dienstmannen versuchten, solange das Land keinen
neuen Herrn hatte, die Gunst der Stunde für sich zu nutzen. In zerstörerischen
Fehden zerrissen sie das Land und suchten vor allem den Bauern heim. Schenk
Rudolf von Vargula lag, als HEINRICH RASPE
starb, bereits zwei Jahre mit dem Grafen Heinrich von Gleichen in Kampfe.
Burgen wurden damals überall erbaut; von ihnen verbreiteten die kleinen
Herren weithin Schrecken.
Im Reiche gab der Tod des Gegen-Königs aus Thüringen
dem STAUFER nicht die volle Macht zurück,
sondern es bestand die Gefahr, dass sich das Ringen der Ministerialen,
des Adels und der Fürsten um das herrenlose Land zwischen Saale und
Lahn mit den weit ausgreifenden Kämpfen, in welche Bannung und Absetzung
FRIEDRICHS II. das Reich gestürzt hatten, verquicken würde.
Durch die Eventualbelehnung des jungen Markgrafen Heinrich von Meißen
im Jahre 1234 hatte sich der Kaiser der Möglichkeit begeben, die Landgrafschaft
einzubehalten, wie es sein Vater HEINRICH
VI.
einst versucht hatte. Es mag sein, dass FRIEDRICH
durch
die Übernahme von Österreich und Steiermark an die Krone bereits
so in Anspruch genommen war, dass er auf ein weiteres Experiment dieser
Art verzichtete; vielleicht glaubte er auch, die staufischen
Interessen seien durch seinen Schwiegersohn Albrecht im mitteldeutschen
Osten hinreichend gesichert. Außerdem mochte Thüringen für
den in Apulien heimischen schwäbischen Kaiser nicht das Interesse
besitzen wie die an Italien grenzenden Ostalpenländer.
Die besten Erbansprüche aus dem Kreis der Erbberechtigten
auf die Landgrafschaft Thüringen hatte Heinrich von Meißen,
der Sohn von HEINRICH RASPES Stiefschwester
Jutta.
Da sich seine Eventualbelehnung nur auf Thüringen und nicht auf Hessen
bezog, wenngleich sich Ludwig IV. als Landgraf von Thüringen
und Hessen bezeichnet hatte, so war die Frage, ob sich
Heinrich von
Meißen an den Wortlaut der Eventualbelehnung halten oder sich
als Erbe beider ludowingischer Länder
verstehen würde. Es wäre denkbar, dass der Kaiser die Eventualbelehnung
auf Thüringen beschränkt hatte, weil er die Grafschaft Hessen
als mainzisches Lehen betrachtete. Dies jedenfalls war die Rechtsauffassung
Erzbischof Siegfrieds III. von Mainz, der in seinem Kampf gegen KONRAD
IV. und die im Rhein-Main-Gebiet sitzenden STAUFER-Anhänger
die Oberhand zu gewinnen und die wohl schon lange erstrebte Erweiterung
des Mainzer Territoriums durch Einbehaltung der Grafschaft Hessen zu erlangen
hoffte. Aus der ludowingischen Nachkommenschaft
hatte nach Heinrich von Meißen Sophie von Hessen, die Tochter
der heiligen Elisabeth und Gemahlin
des Grafen Heinrich II. von Brabant, für ihren Sohn Heinrich
das Kind den nächsten Anspruch auf Hessen und Thüringen.
Aus der weiteren Verwandtschaft rechnete sich Otto von Braunschweig-Lüneburg
Chancen für seinen Sohn Albrecht aus, der mit Sophies
Tochter
Elisabeth
vermählt war. Ferner hoffte Graf Siegfried
von Anhalt auf Gewinn, weil seine Mutter Irmgard eine Tochter
Landgraf Hermanns I. gewesen war. Zum Kreis der erbberechtigten
Personen zählte sich auch Herzog Albrecht von Sachsen-Wittenberg,
weil er in zweiter Ehe HEINRICH RASPES
Schwester Agnes
und in dritter Ehe - und damit wurde die Rechtsbasis
nun ganz dünn - die Witwe
Hermanns II. von Thüringen,
Helene von Braunschweig, geheiratet hatte. Freilich als ernsthafte
und zum äußersten kampfentschlossene Bewerber um das ludowingische
Erbe traten Sophie, die zur Symbolfigur des Landes Hessen heranwachsen
sollte, und ihr entschlossener Widersacher Heinrich von Meißen
auf. Neben ihnen hatten auch in Thüringen Erzbischof Siegfried III.
von Mainz und Abt Heinrich von Fulda als Herren heimgefallener ludowingischer
Lehen
ihre Rechte geltend zu machen.
Sophie nutzte mit der ihr eigenen Entschlossenheit
den Vorteil, dass der Erbfall sie in Hessen überraschte, in dem Lande,
das sie mit einigen Recht beanspruchen konnte. Sie sicherte sich sofort
Kassel und Marburg. Dass der Adel der Deutschordensballei Hessen, dessen
Hauptkirche der Mutter Sophies geweiht war, der Tochter der Heiligen
Beistand leistete und diese damit auf den mit dem Orden verbundenen hessischen
Adel rechnen konnte, verstand sich. Das sicherte ihr einen festen Rückhalt
in der Grafschaft Hessen. Freilich zeigte sich, dass sie ihre Rechtsansprüche
überschritt und ihre politisch-militärischen Kräfte überspannte,
wenn sie nach Thüringen auszugreifen und das ludowingische
Erbe
an sich zu bringen suchte.
In Thüringen begannen die kriegerischen Auseinandersetzungen
im Januar 1248 mit einem Streifzug des Schenken Rudolf von Vargula für
die Sache des Markgrafen in die Umgebung von Erfurt, dessen Rat der politischen
Linie Erzbischof Siegfrieds folgte und offensichtlich fürchtete, von
einem allmächtigen WETTINER erdrückt zu werden. Neumark
wurde niedergebrannt. Aber nur dank der Hilfe des Burggrafen von Kirchberg
behielten die Parteigänger des Markgrafen gegen den um seine Unabhängigkeit
kämpfenden Adel bei der Landdingstätte Mittelhausen die Oberhand.
Vier Grafen von Schwarzburg fielen in die Hand der Markgräflichen,
nur Graf Heinrich von Gleichen, der Führer der Adelsopposition, entkam.
Bald darauf konnte der Schenk die Burg Eckstedt (nahe Erfurt) einnehmen.
Der Sieg der Vertreter der Ministerialen als Repräsentant des Territorialgedankens
an der alten Landdingstätte des Stammes, dem Vorort der Landgrafschaft,
über die Vertreter des Adels, die zu spät den Durchbruch zur
Landesherrschaft versuchten, war für die Entwicklung der nächsten
100 Jahre symbolhaft.
Im Ringen um die Landgrafschaft zeigte sich abermals
die entscheidende Bedeutung von Weißensee, in deren Nähe die
Grafen von Anhalt 1247 die Sachsenburg und die Weißenburg errichtet
hatten. Aus Weißensee wurde im Juni 1248 eine Besatzung des Markgrafen
vertrieben, aber Heinrich erschien nun selbst in Thüringen
und vor der Stadt und verjagte die Gegner. Den Versuch, anschließend
Erfurt zu belagern, gab Heinrich schnell wieder auf, stieß
aber bis in die Nähe von Gotha vor und brach die Burg Hausen,
die dem Ministerialen Heinrich von Ballstädt gehörte.
Sophie
mußte erkennen, dass sie zu weit
vorgeprellt war, und zog sich nach Hessen zurück. Sie überließ
Thüringen zunächst Heinrich dem Erlauchten. Randgebiete
und Außenpositionen konnte der
WETTINER allerdings auch nicht
halten. Herzog Otto das Kind von Braunschweig-Lüneburg hatte
sich nach der Wahl HEINRICH RASPES auf
die Seite der STAUFER geschlagen und
Hannoversch-Münden zu Lehen erhalten. Jetzt, nach dem Tode RASPES,
besetzte er das ludowingische Gebiet
an der Leine (Gericht am Leineberg vor Göttingen) und die Mark Duderstadt.
Das war für die Landgrafen ein für allemal verloren. Eschwege
hatte sich für Heinrich den Erlauchten erklärt, der 1249
auch eine Besatzung in die Abtei St. Cyriax legte, die aber im Dezember
1250 vom Herzog Otto von Braunschweig wieder vertrieben wurde.
Obgleich es offensichtlich Stimmen gab, die den Rechtsanspruch
des Markgrafen in Zweifel zogen, weil er sich auf die Belehnung durch den
später gebannten Kaiser gründete, hatte sich der WETTINER
im
Sommer 1249 militärisch und politisch - machtstaatlich möchte
man sagen - durchgesetzt. Am 1. Juli 1249 unterwarfen sich Heinrich
dem Erlauchten zu Weißenfels an der Saale, also in einer osterländisch-meißnischen
Grenzstadt, die Grafen Günther von Käfernburg und sein Sohn Berthold,
Albert von Rabenswald, Heinrich und Günther von Schwarzburg, Friedrich
von Beichlingen, Dietrich von Honstein und sein Sohn Heinrich und Friedrich
von Stolberg, ferner Heinrich von Heldrungen, Lutolf und Heinrich von Allerstedt,
Heinrich und Eilolf von Bendeleben und Dietmar von Willerstadt. Auffallend
ist die geringe, offenbar rein zufällige Beteiligung des niederen
Adels. Diese Männer erkannten nun den WETTINER in aller Form
als ihren Herrn und als Landgrafen von Thüringen an, gelobten Thüringen
gegen jedermann zu verteidigen und nahmen ihre Güter, soweit sie landgräfliche
Lehen waren, auch die Reichs- und kirchlichen Lehen des Landgrafen, von
ihm entgegen. Heinrich berücksichtigte vorausschauend im Unterwerfungsvertrag
die allgemeine politische Situation, die durch die Konfrontation
Kaiser FRIEDRICHS II. gegen Innocenz IV. und seinen neuen
Gegen-König WILHELM VON HOLLAND bestimmt
war, und ließ sich vom thüringischen Adel Hilfe für den
Papst oder das Reich, wenn er sie gegen Geld leisten müsse, zusagen.
Von den Belehnungen war Bottendorf ausgeschlossen, ein altes pfalzgräfliches
Stammgut, das Albert von Rabenwald von den Grafen von Anhalt zu Lehen trug.
Der Vertrag von Weißenfels zeigt klar, dass Heinrich alte
Rechte nicht antasten wollte, aber er wollte keine Veränderungen dulden,
die seit dem Stichjahr 1247 vorgenommen worden waren. Der Adel verpflichtete
sich, dem Landgrafen bei der Niederlegung der seit dem Tode RASPES
erbauten Burgen zu helfen, besonders bei der Zerstörung der Weißenburg
(Wizinburg) und der Sachsenburg (an der Unstrut). Die Restitutionsbestrebungen
Heinrichs gingen aber noch weiter. Die Grafen von Honstein, von Beichlingen
und von Schwarzburg boten - zweifellos nicht freiwillig, sondern auf Drängen
des Landgrafen - diesem alle von HEINRICH RASPE
verpfändeten Güter - ein verspätetes Schlaglicht auf dessen
finanziellen Nöte - zum Rückkauf an und waren bereit, alle seit
dem Tod des LUDOWINGERS von ihnen okkupierten landgräflichen
Güter zurückzugeben. Der neue Herr gewährte keine neuen
Rechte, aber er erkannte die alten an, indem er den Ministerialen des sich
unterwerfenden Adels das Ministerialen- und den Vasallen das Vasallenrecht
garantierte.
Nachdem der Landgraf den Frieden mit den für die
Beherrschung des Landes entscheidenden Personen wiederhergestellt hatte,
sicherte er ihn dem gemeinen Manne. Im Februar 1250 verkündete er
an der Landdingstätte Mittelshausen einen Frieden, der als Landfrieden
zu verstehen ist. Der Erfurter Chronist betrachtete diese Handlung als
die eigentliche Besitzergreifung der Landgrafschaft. Wir besitzen Nachrichten
darüber, dass Heinrich durch Zerstörung von Burgen des niederen
Adels und durch Schutzurkunden für Klöster den Landfrieden verwirklicht
hat.
Seine Stellung in Thüringen war gesichert. Auch
Sophie
von Hessen erkannte die augenblickliche Situation als unabänderlich
an, wenn sie im März 1250 in der sogenannten "Eisenacher Richtung"
dem Landgrafen als Vormund Heinrichs des Kindes die Wartburg mit
ganz Hessen für 10 Jahre übertrug.
Alle Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Herschaft
Heinrichs
waren gelöscht, als WILHELM VON HOLLAND
1252 in Merseburg den WETTINER mit der Landgrafschaft belehnte.
Freilich wurden im gleichen Jahre sowohl Heinrich als auch seine
Gegnerin Sophie von dem neuen Erzbischof Gerhard I. von Mainz gebannt,
doch war dieser Spruch ohne Bedeutung, da er von einem päpstlichen
Legaten wieder aufgehoben und der Erzbischof selbst exkommuniziert wurde.
Da die militärische Situation des Erzbischofs schwierig
war, einigte sich Gerhard schon im Mai 1254 im Vertrag von Udestadt mit
Landgraf
Heinrich, indem er ihm das Marschallamt - des Erzstiftes -, die Komitien
Sieblehen, Schönstedt, die kleine Komitie Mittelhausen und die Spatenburg
verlieh. Wir erfahren hier zum ersten Mal, welche Stücke des landgräflichen
Gebietes die Erzbischöfe als mainzische Lehen betrachteten. Alle früheren
Nachrichten über Beziehungen der
LUDOWINGER zu den Erzbischöfen
stammen aus der Reinhardsbrunner Überlieferung und sind entweder nicht
präzis, unzuverlässig, oder sie beruhen auf Fälschungen.
Ob es sich bei den in Udestedt genannten Lehen wirklich um alte und einwandfreie
oder nur um Ansprüche handelt, die unter der Gunst des Erbfolgekrieges
erhoben worden sind, läßt sich nicht entscheiden. Das Marschallamt
beim Erzkanzler des Reiches bedeutete für den Wettiner nur eine ehrenvolle
Auszeichnung. Ob damit in einer veränderten Verbindung der Grafen
von Rieneck aus ihrer Zeit als Burggrafen von Mainz zu den Erzbischöfen
wieder aufgenommen wurden, wissen wir nicht.
Heinrich der Erlauchte machte im Jahre 1254 noch
an einer anderen Seite Thüringens Frieden, die während des Erbfolgekrieges
noch nicht als Spannungsgebiet in Erscheinung getreten war und wo eine
Verstrickung in die Ereignisse nicht zu vermuten ist, im Raum des sich
nun als politische Landschaft herausbildenden Vogtlandes. Die Vögte
traten in dem Vertrag von Grimma vom 1. September 1254 zum 1. Male als
politische Größe stärker hervor, sie bekamen jetzt eigenes
Gewicht, Bündniswert. Man kann aus gewissen Andeutungen des Vertrages
vielleicht schließen, dass die Vögte, insbesondere der Vogt
Heinrich von Weida als der nächstgelegene, die Hand nach dem Pleißenland
ausgestreckt hatten. Das Reichsland war von FRIEDRICH
II. anläßlich der Verlobung seiner Tochter Margarete
mit Heinrichs Sohn
Albrecht
an Stelle von 10.000 Mark Silber
verschrieben worden.
Durch Schutzverleihungen an das Reichskloster auf dem
Berge vor und das Deutschordenshaus in Altenburg brachte Heinrich schon
1253 zum Ausdruck, dass er sich als Herr betrachtete. Der Vertrag von Grimma
bezweckte im entscheidenden Punkt die Sicherung des Pleißenlandes.
Die Vögte verpflichteten sich, den Mark- und Landgrafen gegen jedermann,
besonders den König von Böhmen und den Erzbischof von Magdeburg
und gegen jeden zu schützen, der Margarete in ihrem Eigentum, das
heißt dem Besitz des Pleißnerlandes, störte. Der WETTINER
fürchtete einerseits seinen Schwiegervater, ließ sich aber von
den Vögten versprechen, ihm beim Tod des Böhmen-Königs zur
Gewinnung von Böhmen und Eger zu verhelfen. Ihre jetzigen böhmischen
Lehen wollten sie dann von Heinrich zu Lehen nehmen; auf Grund welcher
Lehensabhängigkeit sie den Markgrafen als ihren Herrn bezeichneten,
ist nicht zu erkennen. Heinrich sagte den Vögten Hilfe gegen
Angriffe des Böhmen-Königs zu. Dass die Vögte trotz ihrer
bedrängten Lage zwischen Böhmen, der Mark und dem Pleißenland
ein territorialpolitische Macht darstellten, zeigt die Zusage, sich demselben
König oder Kaiser wie die WETTINER anschließen zu wollen.
Diese Vereinbarung dürfte durch den Tod KONRADS
IV. am 21. Mai 1254 in Lavello veranlaßt worden sein.
Mit der Wahl eines Königs der staufischen
Partei gegen den ganz mit den Problemen seiner Grafschaft befaßten
WILHELM
VON HOLLAND war zu rechnen. Der Markgraf wollte die Vögte
nicht nur gegen den PREMYSLIDEN, sondern
auch gegen die Burggrafen von Nürnberg und die Herren von Trüdingen
- zweifellos gegen Ansprüche aus dem meranischen Erbe in Oberfranken
- schützen, bzw. der Markgraf wollte diese anhalten, ihren Streit
mit den Vögten beizulegen. Mit einer Zahlung von 500 Mark bzw. der
Verpfändung des halben Forstes Breitenbuch sollte der Streit zwischen
Markgrafen und Vögten beigelegt sein. Keine Partei wollte ohne Willen
der anderen Ritter, Kaufleute oder Bauern aufnehmen. Der Rechtsstand der
Vögte und ihrer Hintersassen (homines) sollte gewahrt werden. Angesichts
der weitreichenden Überlegungen hinsichtlich Böhmens, des Egerlandes
und der deutschen Königswahl darf man wenigsten die - nicht zu beantwortende
- Frage stellen, ob Heinrich im kaum zu gefährdenden Besitz
Thüringens, nicht selbst daran gedacht hat, König zu werden.
Unzweifelhaft stand er an der Spitze des größten Laienfürstentums
des Reiches. Dass er sich als Herr des Pleißnerlandes betrachtete,
beweist die große Stadtrechturkunde für Altenburg von 1256.
Bemerkenswert bleibt aber, dass seine Schwiegertochter Margarete
1261 keinen Zweifel ließ, wie die Rechtsverhältnisse im Pleißnerland
lagen, indem sie für das Deutschordenshaus Altenburg gemeinsam mit
ihrem Gemahl urkundete und siegelte als "Tochter des göttlichen Kaisers
seligen Angedenkens".
Obwohl Heinrich die Verwaltung Thüringens
seinem Sohn Albrecht unter der Aufsicht des Grafen Hermann von
Henneberg übertragen hatte, war der Besitz dieses Reichsfürstentums
nicht unumstritten.
Sophie hatte keinesfalls aufgegeben. 1254 hatte
sie ihre Tochter Elisabeth mit
Albrecht dem Großen von Braunschweig
verheiratet, das bedeutete zusätzliche Gefahr im Nordwesten von Thüringen.
Im Frühjahr 1259 griffen denn auch Sophie und ihr Schwiegersohn
Albrecht
Thüringen
an, Creuzburg und Eisenach wurden eingenommen. Aber als der WELFE
zurückwich, konnte sich auch Sophie
nicht halten. Die Verhängung
von Bann und Interdikt brachte ihre Position vollends ins Wanken. Im Vertrag
von Langsdorf (bei Hungen) von 1263 mußte Sophie das Landgericht
Hessen von Mainz zu Lehen nehmen. Das Erzstift hatte damit auch in Hessen
Lehensansprüche aufs Pergament gebracht. Aber der Vertrag schuf auch
die Grundlage zu möglichen neuen Verwicklungen, wenn er der Herrin
von Hessen in Thüringen gelegene Mainzer Lehen, nämlich die Gerichte
Berka von der Hainach, Aspe bei Thamsbrück und die gleichnamige Stadt
und Burg mit zugehörigem Gericht zusprach.
Als die streitbare Tochter der heiligen
Elisabeth 1263 ihren Sohn Heinrich mit der Schwester
ihres Schwiegersohnes Albrecht verheiratete, verstärkte sich
der Eindruck noch mehr, dass sie den Kampf um Thüringen nicht aufgeben
wollte. Das Band zwischen Hessen und Braunschweig-Lüneburg war nun
für den WETTINER bedrohlich fest. Sofort zog der WELFE
mit einem kleinen Ritterheer, bei dem sich die Grafen Heinrich
von Anhalt, Gunzelin von Schwerin und Johann von Everstein befanden,
durch Thüringen in den Raum Naumburg-Merseburg. Im letzten Augenblick
rafften sich die
WETTINER auf. Albrecht der Entartete
und Dietrich von Landsberg konnten das schon bis in die Nähe
der Stammburg des Hauses vorgerückte Heer bei Besenstedt 1263 schlagen
und den WELFEN verwundet in ihre Hand
bringen. Erst nach über einem Jahr konnte sich Herzog Albrecht
von Braunschweig-Lüneburg gegen 8.000 Mark und die Abtretung von
acht Plätzen an der Werra, nämlich Eschwege, Allendorf und Witzenhausen,
Sontra, Arnstein, Bischofshausen, Altenstein und Fürstenstein freikaufen.
Nach 17 Jahren vergeblichen Ringens fand der thüringisch-hessische
Erbfolgekrieg nun sein Ende. Der freigelassene WELFE
vermittelte zwischen Sophie und Heinrich dem Erlauchten.
Die acht Plätze an der Werra trat er an Sophie
ab.
Albrecht von Braunschweig behauptete aus ehemaligem ludowingischen
Besitz Münden, Gebiet rechts der Oberweser, einen Teil des Laufunger
Waldes, das Gericht am Leineberg, die Mark Duderstadt und den Bischofstein.
Sophie und ihr Sohn verzichteten auf alle Rechte an Thüringen,
also auch auf die Wartburg. Auch in der Folge zeigte sich, dass die großen
Landesherrschaften flächenhaft verfestigte Institutionen waren, die
sich kleine, nicht widerstandsfähige Herrschaften einverleiben konnten,
sich in der Substanz aber nur wenig veränderten.