Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 688
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Frangipani
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Stadtrömisches Adelsgeschlecht mit Blütezeit im 12. Jh.
Die genealogische Abkunft wird auf die nichtadliege römische
Familie der DE IMPERATORE zurückgeführt, von der im frühen
11. Jh. einzelne Mitglieder die Bezeichnung 'FRANGIPANEM'
oder ähnliches als Beinamen führten. Im Laufe des 11.
Jh. sind die
FRANGIPANI
mehrmals als
Parteigänger der Reformpäpste belegt. In der Folgezeit bemühten
sie sich, die Vorherrschaft in Rom zu erringen und traten immer dann besonders
in Erscheinung, wenn dorrt die großen Konflikte zwischen Papsttum
und Kaisertum ausgetragen wurden. In der 1. Hälfte des 12. Jh. waren
sie in den ausgehenden Investiturstriet und in die innerkirchlichen Auseinandersetzungen
zwischen Alt-Gregorianern und der Partei des Kardinals Haimerich verstrickt,
wobei Cencio und Leone Fangipani an den Papstwahlen von 1118,1124
und 1130 einen gewissen Anteil hatten und zeitweise auch die Sache
Kaiser
HEINRICHS V. vertraten. Immer standen die FRANGIPANI
dabei in einem schroffen Interessengegensatz zur Familie der PIERLEONI.
Im Verlauf des Schismas nach 1159 erwiesen sich die FRANGIPANI
als die wichtigsten Anhänger Alexanders
III. gegen Kaiser
FRIEDRICH BARBAROSSA und dessen Gegen-Papst
Viktor IV. Während dieser Zeit erlebten sie den Höhepunkt
ihrer Macht, was sich auch durch weitreichende diplomatische Kontakte und
durch die Eheverbindung von Ottone Frangipani des Älteren mit
einer byzantinischen Prinzessin dokumentiert. 1186 kam es mit dem
durch Ottone Frangipani dem Jüngeren vollzogenen Wechsel zur
Partei König
HEINRICHS VI. zum Bruch in der bis dahin meist auf das Papsttum
ausgerichteten politischen Linie der Familie. Noch in der Zeit nach 1239
standen die FRANGIPANI im Konflikt
zwischen Gregor IX.
und FRIEDRICH
II. auf der Seite des Kaisers und mußten dabei 1244
die Zerstörung ihres wichtigsten Platzes in Rom, der Torre Cartolaria,
und dessen Übergang an die rivalisierenden ANNIBALDI
hinnehmen. Spätestens für diesen Zeitpunkt wird eine
starke Einbuße an politischen Einfluß in der Stadt offenkundig.
Später traten sie wieder in Gegensatz zu den STAUFERN,
was schließlich dazu führte, dass Giovanni Frangipani 1268
den nach der Schlacht von Tagliacozzo nach Torre Astura geflohenen Konradin
an Karl von Anjou auslieferte. Danach
trat die politische Wirksamkeit der FRANGIPANI
wirksam zurück.
Grundlage der Autorität der FRANGIPANI
war ihre Stellung in Rom und Latium. Das Zentrum ihrer ausgedehnten
Besitzungen in der Stadt selbst lag im Umkreis der Ruinen des Forum Romanum
zwischen Palatin und Kolosseum, wo alle drei Zweige der Familie, die Frangipani
de Cartolaria, die Frangipani de Septemsoliis und die Frangipani
de Gradellis, ihre festen Plätze hatten. In dieser Region lag
auch das "Hausstift" der Familie, die Kirche S. Maria Nova. Nach Zerstörung
ihrer Türme durch den Capitano del popolo Brancaleone di Andalo (1257)
und Kaiser
LUDWIG DEN BAYERN (1328) scheint die Familie ihren Schwerpunkt
innerhalb der Stadt nach Trastevere verlagert zu haben. Seit dem Ende des
12. Jh. benutzten die FRANGIPANI, wie
andere Familien der Stadt auch, den Senat, das Führungsorgan der stadtrömischen
Kommune, als Instrument ihrer Familienpolitik. Die Kontakte der Iacoba
de Semptemsolii zu Franziskus von Assisi geben Hinweise auf mögliche
Beziehungen der Familie zum frühen Franziskanertum.
Noch wenig untersucht sind die ausgedehnten Besitzungen
der FRANGIPANI im südlichen Latium
und im Norden des Königreiches Sizilien mit ihren Zentren Terracina,
Torre Astura und Sezze. Sie kamen zum Teil als Ausgleich. Sie kamen zum
teil als Ausgleich für das Engagement für Papst oder Kaiser in
den Besitz der Familie, mit denen die FRANGIPANI
auf diese Weise auch über das Lehnsrecht verbunden waren.
Literatur:
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DHGE XVIII, 997ff. - ECatt V, 1696f. - Enclt XVI, 23f.
- LThK IV, 252ff. - F. Ehrle SJ; Die F. und der Untergang des Archivs und
der Bibl. der Päpste am Anfang des 13. Jh. (Mel. offerts a E. Chatelain,
1910), 448-485 - W. Klewitz, Das Ende des Reformpapsttums, DA 3, 1939,
371-412 - J. Petersohn, Ks., Papst und praefectura Urbis zw. Alexander
III. und Innozenz III., QFIAB 69, 1980, 157-188.