Sohn des Grafen N.N.
Nach K. A. Eckhardt jüngerer Sohn des Grafen
Wilhelm I. von Weimar und Neffe von Markgraf
Wigger von Zeitz
Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte 195
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Bilstein, Grafen von
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Ob ein ca. 800 als Tradent an Fulda auftretender Graf
Erpho zur Familie der späteren Grafen
von Bilstein gehörte, die sich seit Rucher
III. 1145 nach der westlichen Albungen (Hessen, Kreis Eschwege)
gelegenen Burg Bilstein nannten, ist umstritten. Aufgrund gleicher
Leitnamen und der Lage von Grafschaftsrechten und Besitz sind die mit Wigger
967 in Erscheinung tretenden Grafen eines Stammes mit den späteren
Grafen
von Bilstein. Im 10. Jh. verfügten sie über ausgedehnte
Grafschaftsrechte im Eichsfeld, bei Langensalza, Mühlhausen, Schlotheim,
Frieda, Eschwege und andernorts.
Zugleich hat sich ergeben, daß zwar die markgräflichen
Funktionen Siegfrieds
an den Markgrafen
Gero übergingen, daß jedoch die Grafschaft im Hessegau
an Dedi,
die Vogtei über Drübeck an Wigger (der nach Geros
Tod auch einen Teil der väterlichen Markgrafschaft, die Mark
Zeitz, erhielt). Wenn wir also den Südteil der einst von Siegfried
von Merseburg
verwalteten
ottonischen
Grafschaft in Thüringen seit 949 in den Händen des Grafen Wilhelm
I. von Weimar finden, so liegt auf der Hand, daß auch er ein
Allodialerbe
Siegfrieds war. Und diese Annahme wird aufs trefflichste
dadurch bestätigt, daß nach Wilhelms I. Tod seine Grafschaft
viergeteilt wurde und von den vier Grafen, die ihm folgten, offenbar seine
Söhne, drei die Namen
Wilhelm
II., Siegfried
III. und
Wigger II. trugen und der vierte den alten Grafennamen
Erpo erneuerte. Daß wir es hier mit Nachkommen des Grafen
Siegfried I. von Merseburg und Neffen seines Sohnes Wigger I.
zu tun haben, bedarf bei zweien von ihnen keines weiteren Wortes.
Am 18. Januar 967 schenkte OTTO
II. auf Interventionn seines Halbbruders, des Erzbischofs
Wilhelms von Mainz und seines getreuen Grafen Wigger
an Fulda seinen Besitz in Cul ... und im Dorf Urbach und in Berthelrode
in den Grafschaften der Grafen Wigger und Wilhelm.
Während sich aber der Übergang im Altgau sofort
vollzog, ist im Helmegau zunächst ein Graf Erpo gefolgt, der
nur einmal, nämlich am 31. Januar 983, urkundlich genannt wird. Offensichtlich
handelt es sich hier ebenfalls um einen Sohn Wilhelms I., der nach
einem Vorfahren Wilhelms genannt wird; er dürfte bald nach
983 verstorben und seine Grafschaft an die Brüder gefallen sein. Bei
der Neuverteilung erhielt offenbar Wilhelm II. das Gebiet um Nordhausen,
Wigger das Gebiet um Bleicherode; und der jüngste der Brüder,
Siegfried, wurde von Wigger durch Abtretung des Gebietes
um Eschwege entschädigt.
Graf Wigger II. ist allem Anschein nach im Jahre
987 gestorben. Denn Marianus Scottus hat uns die Nachricht aufbewahrt:
Erzbischof Willigis von Mainz hat 987 die Kirche zu (Ober-)Dorlla (Turnilann)
südlich Mühlhausen, den kirchlichen Mittelpunkt des gleichnamigen
Archidiakonats bis zur Verlegung des Propsteisitzes nach Langensalza im
Jahre 1472, auf Bitte des Grafen Wigger geweiht, der sie erbaut,
mit seinem Besitz in der Dorlaer Gemarkung ausgestattet und testamentarisch
an St. Martin in Mainz vermacht habe.
oo N.N.
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Kinder:
Wigger II. (III.)
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Literatur:
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Eckhardt Karl August: Eschwege als Brennpunkt
thüringisch-hessicher Geschichte. Verlag Trautvetter & Fischer
Nachfolger. Marburg/Lahn 1964 Seite 40-45,51,97 -