HOUSE OF COMMONS
Lexikon des Mittelalters:
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House of Commons
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traditionelle, aber verhältnismäßig junge Bezeichnung
der gewählten Mitglieder der englischen Parliaments.
Erstmals 1265 (England, D.I.4) und mit
zunehmender Häufigkeit seit der Regierung König Eduards I. wurden
Repräsentanten der Grafschaften (shires)
und boroughs
in die Parliaments des
Königs entsandt; sie waren ermächtigt, ihren Wählern die
dort getroffenen Entscheidungen zu übermitteln. Seit den
dreißiger Jahren des 14. Jh. hielten diese Vertreter,
abgesondert von den weltlichen und geistlichen Herren (lords), Beratungen ab - sofern Westminster Tagungsort war, im
dortigen Kapitelhaus. Diese als 'commons'
bezeichneten Abgesandten galten nun als Repräsentanten der Community of the realm.
Inzwischen hatte sich ein traditionelles Verfahren bei der
Parlamentsmitgliedschaft der Commons
ausgebildet: Den Ehrenplatz nahmen die 'Grafschaftsritter' (shire knights)
ein, 74 paritätisch in allen englischen Grafschaften (mit Ausnahme
der 'Pfalzgrafschaften' Cornwall und Durham) gewählte
Repräsentanten. Die wahlberechtigten Grafschaftsgemeinschaften
bestanden aus den jeweils nur wenige hundert Personen umfassenden Kreis
der freeholders (freehold), die an den
Grafschaftsgerichten teilnahmen. Ein Statut von 1429-1430
beschränkte das Wahlrecht (parliamentary
franchise) auf freeholders
mit einem Mindestgrundbesitz im Wert von 40 s p.a. (siehe auch Gentry).
Die andere Gruppe der Commons,
nämlich die der städtischen Repräsentanten, war
zahlenmäßig größer, trat aber weniger in
Erscheinung. Die Parlamentsvertreter wurden in der Regel von der
herrschenden Oligarchie ihrer Stadt nominiert. Während die
größeren Städte auch im 15. Jh. weiterhin
Stadtbürger in die Parliaments
entsandten, gingen kleinere Städte aus Kostengründen
zunehmend dazu über, ihre Vertretung nicht stadtsässigen
Personen (vor allem weltlichen Amtsträgern oder Männern aus
dem Umkreis von Magnaten) zu übertragen.
Nach bescheidenen Anfängen als Zeugen und Bittsteller wurden die Commons durch ihre Funktion bei
öffentlichen Steuerbewilligungen und Gesetzeserlassen zu einem
wichtigen Bestandteil der Parliaments.
Es begann die Entwicklung von Verfahrensweisen und Organisation, nicht
zuletzt durch das seit 1376 auftretende Amt des Speaker. Die Rolle der Commons im Spät-Mittelalter
darf nicht überbewertet werden, da ihr 'house' nur anläßlich der
- unregelmäßigen - Tagungen der Parliaments bestand, und auch dann
sind eigene Initiativen der Grafschaftsvertreter vergleichsweise
selten, der städtischen Repräsentanten in noch geringerem
Maße erkennbar.
R.L. Storey